1 minute read

Jahresrechnung Anhang

Weiter ist die BVK Vermieterin des Schulgebäudes. Im Jahr 2022 beliefen sich die Mietzinsen auf MCHF 2.2 (Vorjahr MCHF 2.1).

Wesentliche langfristige Commitments

Die HfH ist Mieterin der Schulräumlichkeiten. Der aktuell gültige Mietvertrag läuft bis 31.03.2028. Die HfH hat ein, mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, einmaliges einseitiges Kündigungsrecht per 30.09.2025. Die entsprechenden finanziellen Zusagen aus dem Mietvertrag belaufen sich auf MCHF 11.6.

Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen

Es sind keine Bürgschaften, Garantieverpflichtungen, verpfändete Aktiven und Pfandbestellungen zugunsten Dritter vorhanden.

Eventualverpflichtung gegenüber der Vorsorgeeinrichtung BVK

Die Eventualverpflichtung gegenüber der Vorsorgeeinrichtung betrug 2.4 % des Vorsorgekapitals resp. MCHF 2.4 (Vorjahr: CHF 0). Dabei entspricht die Eventualverpflichtung dem anteilmässigen versicherungstechnischen Fehlbetrag an der Unterdeckung (Deckungsgrad per 31.12.2022 97.6 %). Eventualverpflichtungen werden nicht bilanziert. Es sind keine Sanierungspflichten nötig.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer Berichtigung der Aktiv- oder Passivposten sowie einer Offenlegung im Anhang führen würden.

This article is from: