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Money. Money. Money
from TU Info 10 / 2021
by HTU Graz
WIE DU DEIN STUDIUM FINANZIEREN KANNST.
Text: Ella Hofreiter
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Für viele Studierende ist besonders die Finanzierung ihres Studiums eine große Herausforderung. Der folgende Artikel soll euch einen Überblick über mögliche Unterstützungsangebote bieten, die von Bund, Land, Gemeinde, Universität oder der HTU Graz selbst zur Verfügung gestellt werden. Solltet ihr Fragen zu Beihilfen oder zur allgemeinen Finanzierung eures Studiums haben, steht euch das Sozialreferat der HTU Graz mit Rat und Tat zur Seite. Schreibt dazu einfach eine E-Mail an soziales@htugraz.at!
STUDIENBEITRAG Viele Studierende wissen nicht, dass Studieren in Österreich grundsätzlich nicht gratis ist. Jedoch sind die meisten von euch für eine gewisse Zeit (Mindeststudiendauer + 2 Semester) vom Studienbeitrag befreit. Studierende aus Drittstaaten, die keinen Daueraufenthalt in Österreich haben, müssen diesen leider von Anfang an entrichten. Der Studienbeitrag beträgt 363,36 € bzw. 726,72€ für Studierende aus Drittstaaten. Ob ihr einen Studienbeitrag bezahlen müsst, könnt ihr dem TUGonline unter "Studienbeitragsstatus" entnehmen.
Fördertopf zum Studienbeitrag
Weil ausländische Studierende von Anfang an den doppelten Studienbeitrag entrichten müssen, gibt es von der HTU Graz einen eingerichteten Fördertopf, um bei Bedarf zumindest die Hälfte des Beitrages rückerstattet zu bekommen. Mehr Infos dazu findet ihr auf der Homepage der HTU Graz (htugraz.at).
STAATLICHE BEIHILFEN
Familienbeihilfe
Die Beihilfe, die wohl von den meisten Studierenden bezogen wird, ist die Familienbeihilfe. Diese variiert je nach Alter und Menge an Geschwistern, beträgt für euch aber ungefähr 200 Euro. Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich durch die Eltern bezogen und kann beim für eure Eltern zuständigen Finanzamt beantragt werden. Ihr könnt allerdings beantragen, dass die Familienbeihilfe direkt auf euer Konto ausbezahlt wird. Die Familienbeihilfe kann grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag bezogen werden, der Bezug für ein weiteres Jahr ist in manchen Fällen allerdings auch möglich. Gründe für eine Verlängerung sind Präsenzdienst, Zivildienst, Behinderung oder Schwangerschaft. Der Bezug der Familienbeihilfe ist für die vorgesehene Mindeststudienzeit + 2 Semester möglich. Für den Bachelor bedeutet das, dass ihr die Familienbeihilfe für 6 + 2 Semester beziehen könnt (Ausnahme: Lehramtsstudium!). Die Familienbeihilfe kann in Ausnahmefällen zwar semesterweise verlängert werden, die Altersgrenzen gelten aber endgültig. Nach dem ersten Studienjahr müsst ihr einen Leistungsnachweis über 16 ECTS (Studienerfolgsnachweis im TUGonline) vorweisen können, um die Familienbeihilfe weiter beziehen zu können. Auch danach müsst ihr auf Anfrage des Finanzamtes noch die Ernsthaftigkeit des Studiums belegen können.
Studienbeihilfe
Während die Familienbeihilfe von allen unter 24/25 bezogen werden kann, deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, setzt die Studienbeihilfe soziale Bedürftigkeit voraus und hat keine fixe Altersgrenze. In der Regel bedeutet das, dass das Einkommen eurer Eltern einen gewissen Betrag nicht überschreiten darf. Die Studienbeihilfe kann einfach und unkompliziert bei der Stipendienstelle beantragt werden. Wer Studienbeihilfe bezieht, hat außerdem einige andere Vorteile wie die Befreiung von der GIS oder dem Studienbeitrag. Versucht also im Zweifel immer, Studienbeihilfe zu beantragen, da auch ein geringer Auszahlungsbetrag sich
Infos zum Studienbeitrag an der TU Graz Fördertopf Studienbeitrag Familienbeihilfe Direktauszahlung
Studienbeihilfe Antrag
Sozialtopf der HTU Graz
Infos und Antrag zur Mensabeihilfe
Fördertopf der Bundes-ÖH bezahlt macht. Studienbeihilfe kann für die Mindeststudienzeit + 1 Semester bezogen werden, der Anspruch verlängert sich beispielsweise durch Auslandssemester oder ÖH-Tätigkeit.
Zuverdienst
Viele Studierende sind neben dem Studium auch berufstätig. Auch, wenn ihr Familien- bzw. Studienbeihilfe bezieht, dürft ihr nebenbei Geld verdienen. Euer Einkommen darf dabei allerdings 15.000 € / jährlich an zu versteuerndem Einkommen nicht überschreiten.
SOZIALTOPF DER HTU GRAZ Sozial bedürftige Studierende der HTU Graz können semesterweise eine Förderung durch den Sozialtopf der HTU Graz erhalten. Wie ihr diese beantragen könnt bzw. welche Kriterien erfüllt werden müssen, findet ihr auf der Homepage der HTU Graz.
ANDERE ANGEBOTE Mensabeihilfe und Mensastempel Sozial bedürftige Studierende, die außerhalb von Graz wohnen, können vom Land Steiermark Mensabeihilfe beziehen. Diese wird einmal pro Semester ausbezahlt und beträgt 320 €.
Von der HTU Graz könnt ihr euch außerdem in unserem Büro (Rechbauerstraße 12) einen Mensastempel holen. Dieser wird auf eurem Studienausweis platziert; wenn ihr diesen in der Mensa herzeigt, werden euch 90 Cent eurer Einkaufssumme abgezogen.
BEIHILFEN DER ÖH-BUNDESVERTRETUNG Neben der HTU Graz gibt es auch durch die ÖH-Bundesvertretung eine Reihe an Fördertöpfen. Eine Übersicht findet ihr auf der Homepage der Bundes-ÖH.