Open Method of Coordination_German

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DER EU-PROZESS FÜR SOZIALSCHUTZ UND SOZIALE EINGLIEDERUNG 2008-2010:

Was haben kommunale Akteure davon?


Inhalt

1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2 Was ist die OMK Soziales? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 3 Wie funktioniert die OMK Soziales? . . . . . . . . . . . . . . . . 3 4 EUROCITIES und die OMK Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 7 5 Unterstützende Aktivitäten auf EU-Ebene - PROGRESS . . . 9 6 Die Nationalen Aktionspläne zur sozialen Integration 2008-2010- eine Übersicht für kommunale Fachkräfte: Österreich & Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 7 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14


1 Einleitung

Für kommunale Bedienstete und Sozialarbeiter scheint die EU-Sozialagenda meist weit von ihrem Arbeitsalltag entfernt zu sein. Vielleicht hat man gelegentlich mit dem Europäischen Sozialfonds zu tun, aber die Prozesse der Politikgestaltung und -Koordinierung in Brüssel erscheinen sehr kompliziert, abstrakt und vielleicht sogar irrelevant zu sein. Dieser Bericht will diese Stereotypen infrage stellen, indem er den praktischen Wert der EU-Sozialpolitik herausstellt und erklärt, wie diese zustande kommt und welche Auswirkungen sie auf die lokale Praxis hat. Die Koordinierung von politischen Strategien über nationale und behördliche Kulturgrenzen hinweg ist eine komplizierte Aufgabe, vor allem wenn es um die Entwicklung neuer Methoden des gegenseitigen Lernens und um die Änderung gewohnter Arbeitsweisen geht. Ein solcher Prozess erfordert eine Menge politischer Anstrengung, Einsatz und Planung – das gilt auch für die EU-Sozialagenda. Jede Initiative braucht eine Struktur, ein Gerüst, worauf der politische Lernprozess aufbauen kann. In Bezug auf das soziale Europa besteht dieses Gerüst aus der Offenen Methode der Koordinierung (OMK), die im Brüsseler Jargon auch als „OMK Soziales“ bezeichnet wird. Die „OMK Soziales“ fällt unter die ausschließliche Kompetenz der nationalen Ministerien und der Europäischen Kommission – formal gesehen sind die Städte daran nicht beteiligt. Trotzdem hat EUROCITIES eine Vielzahl von Aktivitäten entwickelt, um die Beteiligung der Städte an diesem Prozess voranzubringen. Das wichtigste Ziel dabei ist es, Aufmerksamkeit zu schaffen für die besonderen Herausforderungen, mit denen die Städte konfrontiert sind. Wir sind davon überzeugt, dass zwei Aspekte der Sozialen OMK bis heute übersehen wurden, dessen Berücksichtigung die Wirksamkeit der EU-Sozialpolitik vorantreiben könnten.

Erstens führen Aktivitäten auf lokaler Ebene zu besseren Ergebnissen, wenn sie auf solide Kenntnisse über Entwicklungen und Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene aufbauen. Zweitens – und vielleicht wichtiger: Nur wenn Städte als vollwertige Partner im Entscheidungsprozess anerkannt werden, kann der praktische Wert der Arbeit von Kommunalbeamten zur Verbesserung der Sozialpolitik genutzt werden. Der nachfolgende Bericht informiert die kommunalen Akteure über die Soziale OMK, beschreibt ihre Basiselemente und zeigt Möglichkeiten der Partizipation auf europäischer Ebene, durch EUROCITIES oder auf nationaler Ebene auf. Wir hoffen, dass Sie durch das Lesen dieses Berichts die Soziale OMK nicht nur besser verstehen, sondern auch deren Relevanz für Ihren Arbeitsalltag entdecken werden. Darüber hinaus wollen wir Sie, Ihre Kollegen und andere Fachkräfte zur Partizipation auffordern: Je mehr Leute aus der praktischen Sozialarbeit am Prozess teilnehmen, umso besser wird die Sozialpolitik. Das übergreifende Ziel der Sozialen OMK ist es, den sozialen Zusammenhalt in Europa sichtbar zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir die Unterstützung und das Engagement der kommunalen Akteure. Die Konzentration auf gegenseitiges Lernen durch den Wissensaustausch auf allen Verwaltungsebenen schafft zahlreiche Möglichkeiten für Fachkräfte, nicht nur mehr über die aktuellen Entwicklungen und bewährten Verfahrensweisen zu lernen, sondern aktiv am politischen Diskurs teilzunehmen.

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2 Was ist die OMK Soziales?

Der EU-Prozess für Sozialschutz und soziale Eingliederung basiert auf der sogenannten „Offenen Methode der Koordinierung“. Die OMK ist eine Regelungsvereinbarung, die den Rahmen liefert für eine zwischenstaatliche Koordinierung von sozialpolitischen Maßnahmen und Strategien, wobei die politischen Entscheidungen auf nationalerEbenegetroffenwerdenunddieZusammenarbeit auf freiwilliger Basis stattfindet.1 Die Europäische Kommission hat hierbei nur eine Überwachungsfunktion, während das Europäische Parlament praktisch vom Prozess ausgeschlossen ist. Der wichtigste Grund für die Koordinierung von Sozialpolitik auf EU-Ebene ist die Tatsache, dass – trotz bedeutender Unterschiede zwischen den verschiedenen Sozialsystemen in Europa – die Mitgliedstaaten mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert sind (z. B. demografischer Wandel, Migration oder – in jüngster Zeit – die Wirtschaftskrise), für die koordinierte Lösungen notwendig sind. In der Sozialen OMK einigen sich die nationalen Regierungen auf gemeinsame Ziele und auf gemeinsame Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte. Auf dieser Grundlage erstellen sie Nationale Strategieberichte über Sozialschutz und soziale Eingliederung, die in einem Gemeinsamen Bericht der Europäischen Kommission und dem Ministerrat2 evaluiert werden. Sie treffen sich außerdem zur gegenseitigen Bewertung in sogenannten „Peer Reviews“, wobei Vertreter der nationalen Sozialministerien ihre Programme und Strategien zur Lösung bestimmter sozialer Fragen gegenseitig kritisch beurteilen.

Obwohl die Gesetzgebungskompetenz den nationalen Regierungen vorbehalten bleibt, hat dieser Prozess eine klare europäische Dimension: Die nationalen Ministerien vereinbaren eine gemeinsame Agenda und bewerten auf freiwilliger Basis gegenseitig ihre Politikansätze anhand von gemeinsamen Leistungsindikatoren. Deswegen wird die OMK Soziales häufig als Instrument des gegenseitigen Lernens bezeichnet. Durch den Vergleich der Fortschritte beim Lösen ähnlicher sozialer Fragen finden die nationalen Regierungen sich in einer Wettbewerbssituation wieder, in der sie die Erfolge der sozialpolitischen Strategien der anderen sowie deren Ausbleiben genauestens überprüfen. Obwohl dieses System also gute Voraussetzungen schafft für ‚Lernen durch Prüfen‘, gibt es jedoch keine offiziellen Sanktionen für schlechte Leistungen. Ein anderer zweideutiger Aspekt ist die Tatsache, dass der Prozess trotz der vermeintlichen Offenheit nur den Vertretern der Mitgliedstaaten, der Europäische Kommission und ausgewählten Experten zugänglich ist. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist zu vernachlässigen und nichtstaatliche Akteure haben nur beschränkt Zugang zum Prozess über Veranstaltungen wie den jährlichen Europäischen Runden Tisch zu Armut und sozialer Ausgrenzung oder die Aktivitäten des PROGRESSProgramms.

1. Die Offene Methode der Koordinierung wurde ursprünglich entwickelt für den Bereich der Europäischen Beschäftigungspolitik. Heute wird sie in verschiedenen Bereichen eingesetzt, unter anderem in der Jugend- und Bildungspolitik. 2. Der Ministerrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Europäischen Union. Er setzt sich zusammen aus 27 (pro Staat einer) nationalen Ministern und hat wechselnde Vertreter abhängig vom Thema der Ratssitzung. Der relevante Rat für die Sozialpolitik ist der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO), der sich zusammensetzt aus den für Beschäftigung, Sozialschutz, Gesundheit und Chancengleichheit zuständigen Ministern.

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3 Wie funktioniert die OMK Soziales?

Die OMK Soziales existiert seit der Tagung des Europäischen Rats im Jahr 2000 in Lissabon. Dort einigten sich Regierungen von 15 Mitgliedstaaten auf eine 10-Jahresstrategie, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas zu erhöhen und die Beseitigung der Armut voranzubringen. Die Methode wurde 2002 und noch einmal 2005 überarbeitet und deutlich in ihrer Struktur verändert: Die drei ursprünglich voneinander unabhängigen Themenbereiche (soziale Eingliederung, Alterssicherung, Gesundheit und Langzeitpflege) wurden in einer einzigen Rahmenstruktur zusammengefasst und mit gemeinsamen Zielen und vereinfachten Berichtsverfahren ausgestattet. Gegenwärtig ist die OMK in Zyklen strukturiert, die die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Kommission erleichtern sollen. Sie besteht aus den folgenden Hauptelementen: gemeinsamen Zielen, nationalen Strategieberichten über Sozialschutz und soziale Eingliederung, Gemeinsame Berichte über Sozialschutz und soziale Eingliederung und gemeinsamen Indikatoren.

a) Gemeinsame Ziele Die nationalen Regierungen haben sich auf zwei Gruppen von Zielen geeinigt: die übergreifenden Ziele der Sozialen OMK und Ziele, die sich konkret auf die einzelnen Teilbereiche soziale Eingliederung, Alterssicherung sowie Gesundheit und Langzeitpflege beziehen3. Die übergreifenden Ziele, die sich auf alle Themenbereiche der Sozialen OMK beziehen, sind die Förderung von: 1. sozialem Zusammenhalt, Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie Chancengleichheit für alle durch angemessene, zugängliche, finanziell tragfähige, anpassungsfähige und effiziente Sozialschutzsysteme und Maßnahmen für soziale Integration; 2. wirksamer Interaktion zwischen den Lissabon-Zielen „stärkeres Wirtschaftswachstum“, „mehr und bessere

Arbeitsplätze“ und „größerer sozialer Zusammenhalt“, unter Einbeziehung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung; 3. Verantwortungsvolle Führung (Good Governance), Transparenz und Einbeziehung von Interessengruppen bei der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung politischer Maßnahmen. Die konkreten Ziele beziehen sich auf die drei thematischen Bereiche der Sozialen OMK. Die Ziele für den Bereich der sozialen Eingliederung sind: 1. Zugang für alle zu den für die Beteiligung an der Gesellschaft notwendigen Ressourcen, Rechten und Dienstleistungen, die Prävention und Bekämpfung von Ausgrenzung sowie die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung, die zu Ausgrenzung führen; 2. die aktive soziale Eingliederung aller, sowohl durch Förderung der Arbeitsmarktpartizipation als auch durch Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung; 3. die solide Koordinierung der Strategien zur sozialen Eingliederung unter Einbeziehung aller Regierungsebenen und der einschlägigen Akteure – darunter auch Menschen, die in Armut leben - sowie die effiziente und wirksame Gestaltung dieser Politik und deren Einbringung in alle relevanten Politikbereiche, einschließlich der Wirtschafts-, Haushalts-, Bildungs- und Berufsbildungspolitik und Strukturfondsprogramme (insbesondere ESF). Auf der Grundlage dieser Ziele erstellen die relevanten nationalen Ministerien ihre Nationalen Strategieberichte (NSB) über Sozialschutz und soziale Eingliederung.

b) Die wichtigsten Akteure Die Soziale OMK ist ein zwischenstaatlicher Prozess. Das bedeutet, dass alle Entscheidungen durch die nationalen Regierungen getroffen werden, die sich im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) treffen.

3. KOM(2005) 706 endgültig, Zusammenarbeiten, zusammen mehr erreichen: Ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik in der Europäischen Union, Brüssel, 22.12.2005

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Um den Prozess zu koordinieren, wurde der EU-Ausschuss für Sozialschutz (SPC) geschaffen.4 Diese Gruppe setzt sich zusammen aus jeweils zwei Beamten jeder nationalen Regierung und zwei Vertretern der Europäischen Kommission5. Seine Aufgaben sind die Beobachtung sozialer Trends und die Entwicklung politischer Strategien zum Sozialschutz, die Förderung des Austauschs von Wissen, Erfahrung und bewährter Verfahrensweisen zwischen nationalen Regierungen sowie die Erstellung von Berichten, das Formulieren von Meinungen oder die Erfüllung anderer Aufgaben innerhalb seines Kompetenzbereichs. Als Teil des SPC wurde die Untergruppe „Indikatoren“ gegründet, um Indikatoren zu formulieren und zu definieren, anhand derer die Fortschritte der Länder bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele bewertet werden. Der Ausschuss für Sozialschutz arbeitet regelmäßig mit anderen Ausschüssen zusammen, die für die Sozialund Wirtschaftspolitik der EU verantwortlich sind, insbesondere mit dem Beschäftigungsausschuss (EMCO) und dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik (EPC).

c) Nationale Strategieberichte über Sozialschutz und soziale Eingliederung (NSB) Alle drei Jahre erstellen die für Sozialpolitik zuständigen nationalen Ministerien einen Nationalen Strategiebericht (NSB). Diese Berichte fassen die geplanten politischen Maßnahmen zur Erreichung der gemeinsamen Ziele der Sozialen OMK zusammen. Wie in der untenstehenden Tabelle zu erkennen ist, besteht der NSB aus vier Teilen, darunter auch ein Nationaler Aktionsplan (NAP) zur sozialen Integration (siehe Teil eins in der Tabelle). Nationaler Strategiebericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung Einleitung

Teil eins

Teil eins

Nationaler Nationaler Allgemeiner Strategiebericht AktionsÜberblick und plan soziale Alterssicherung Zusammenfassung Integration

Teil drei Nationaler Strategiebericht Gesundheit und Pflege

Die NSB bieten einen Überblick über die sozioökonomische Lage der einzelnen Länder, fassen die Herausforderungen der sozialen Entwicklung zusammen, definieren die politischen Prioritäten der nationalen Regierungen sowie die Maßnahmen, die zu deren Erreichung beitragen sollen. Außerdem werden die führungspolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung der Regelungen beschrieben, insbesondere die Mechanismen, die die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen verbessern sowie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft vergrößern sollen. Die NSB sind eine wertvolle Informationsquelle für Fachkräfte auf allen Verwaltungsebenen: Sie beschreiben alle heutigen und geplanten Maßnahmen in einem bestimmten Mitgliedstaat und gehören zu den wenigen Dokumenten, die eine aktuelle und akkurate Beschreibung der Entwicklung von politischen Maßnahmen darstellen. Ein häufiger Kritikpunkt in Bezug auf die NSB ist jedoch, dass sie eher beschreibend als strategisch sind und einfach politische Maßnahmen in einem einzigen Dokument zusammentragen, statt eine Basis für ihre Anwendung zu bieten. Diese Unzulänglichkeiten werden deutlich im Kapitel zur sozialen Integration. Obwohl dieses Kapitel den Titel Nationaler Aktionsplan trägt, enthält es meistens keine Angaben zur Finanzierung der einzelnen Ziele, noch verfügt es über einen Einführungszeitplan.

d) Gemeinsame Berichte über Sozialschutz und soziale Eingliederung Jedes Jahr erstellen die Europäische Kommission und der Ministerrat einen Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung. Auf der Grundlage einer Bewertung aller Nationalen Strategieberichte beschreibt der Bericht den Fortschritt nationaler Maßnahmen und Strategien und fasst die wichtigsten Aussagen, die für alle Mitgliedstaaten gleich sind, zusammen. Da sie den gemeinsamen Standpunkt der Kommission und des Rats wiedergeben, bilden die Gemeinsamen Berichte einen wichtigen Bezugspunkt für Modernisierungsund Reformprozesse im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung in Europa. Diese Berichte sind mit einem ausführlichen Begleitdokument und Länderprofilen versehen, die eine detaillierte Darstellung

4. Mehr Informationen über den EU-Ausschuss für Sozialschutz finden Sie hier: www.ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=758&langId=de 5. Die Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, dem Ausschuss analytische und organisatorische Unterstützung zu geben.

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der sozioökonomischen Lage und der politischen Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten bieten6. Die Dauer der OMK-Zyklen beträgt jeweils drei Jahre. Im ersten Jahr liefert der Gemeinsame Bericht eine vollständige Bewertung der NSB. In den darauffolgenden Jahren konzentrieren die Berichte sich auf ein bestimmtes Thema. Das erste dieser Themenjahre war 2007, als die Kinderarmut im Mittelpunkt stand (veröffentlicht im Gemeinsamen Bericht 2008). 2009 liegt der thematische Schwerpunkt auf Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt und Obdachlosigkeit. 2010 werden die sozialen Folgen der Migration im Mittelpunkt stehen. 2006

Volles Jahr: Erstellung Nationaler Strategieberichte 2006-2008

2007

Themenjahr: Kinderarmut

2008

Volles Jahr: Nationale Strategieberichte 20082010

2009

Themenjahr: Ausgrenzung auf Wohnungsmarkt und Obdachlosigkeit

2010

Themenjahr: Soziale Folgen der Migration (zu bestätigen)

2011

Volles Jahr: Nationale Strategieberichte 2011-2013 (zu bestätigen)

dem

Die vor Kurzem eingeführten „Themenjahre“ bieten der Kommission und den Mitgliedstaaten Gelegenheit, eine gründliche, detaillierte Analyse bestimmter sozialpolitischer Fragen durchzuführen. Das Potenzial dieser Initiative sollte nicht unterschätzt werden: Die ausführliche Studie über Kinderarmut aus dem Jahr 2007 hat die Aufmerksamkeit auf ein Thema gelenkt, das häufig übersehen wird. Dies hat in allen Mitgliedstaaten eine öffentliche Debatte ausgelöst, die letztendlich dazu geführt hat, dass nicht weniger als 13 Länder Kinderarmut als politische Priorität für ihre aktuellen Nationalen Strategieberichte gewählt haben. Die Berichterstattung über Obdachlosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt im Jahr 2009 umfasst eine Vielzahl von wissenschaftlichen

Untersuchungen, unter anderem eine unabhängige Studie über „Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt: Sozialpolitik, Wohnraumversorgung und Arbeitsmärkte“ (Housing exclusion: welfare policies, housing provision and labour markets) sowie eine Selbstbewertung der einzelnen Mitgliedstaaten anhand einer Umfrage des Ausschusses für Sozialschutz. Der EU-Bericht zur sozialen Lage 2009 wird außerdem ein Kapitel zu diesem Thema beinhalten und gemeinsame Indikatoren für die Überwachung von Wohnkosten und Wohnungsmangel festlegen. Obwohl die Selbstbewertung der Mitgliedstaaten von den nationalen Sozialministerien koordiniert wird, werden in manchen Ländern die kommunalen und regionalen Verwaltungen und andere Interessengruppen in diesen Prozess einbezogen.

e) Gemeinsame statistische Indikatoren Um die Überwachung und Bewertung der Fortschritte bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele zu erleichtern, haben die Mitgliedstaaten sich 2001 während einer Tagung in Laeken (Belgien) auf ein System gemeinschaftlicher Indikatoren (häufig als „Laeken-Indikatoren“ bezeichnet) geeinigt.7 Die Indikatoren wurden mehrmals überarbeitet, um den veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. Sie werden von einer Untergruppe8 des EU-Ausschuss für Sozialschutz erarbeitet. Der aktuelle Indikatorensatz umfasst unter anderem die Armutsgefährdungsquote, Arbeitslosenquote und Schulabbrecherquote. Die gemeinsamen Indikatoren haben eine wichtige Auswirkung auf die Methoden der Datenerhebung in den Mitgliedstaaten, insbesondere auf die Messung sozialer Erscheinungsformen. Die Entwicklung neuer Indikatoren und ihre laufende Überarbeitung helfen dabei, die Aufmerksamkeit nationaler Ministerien auf aufkommende oder bislang übersehene gesellschaftliche Probleme, wie z. B. Kinderarmut oder Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt, zu lenken.

6. Da diese Länderprofile von Autoren erstellt werden, die auch für die Formulierung der politischen Maßnahmen auf nationaler Ebene zuständig sind, neigen diese dazu, die Ergebnisse dieser Maßnahmen in einem günstigen Licht zu präsentieren. Eine möglicherweise ausgewogenere Bewertung der Profile bietet die Analyse der Europäischen Kommission, die verfügbar ist auf (nur Englisch): www.ec.europa. eu/employment_social/spsi/docs/social_inclusion/2008/joint_report_en.pdf 7. EUROCITIES (2001): „Strengthening the Role of Local Authorities in the EU Strategy for Social Inclusion“ (Stärkung der Rolle von Kommunalverwaltungen in der EU-Strategie für soziale Eingliederung); European Public Social Platform (2003): Report on the National Action Plans for social inclusion; (Europäische Öffentliche Soziale Plattform: Bericht über die Nationalen Aktionspläne für soziale Integration); EUROCITIES (2005): EUROCITIES Proposals for strengthening the OMC (EUROCITIES Vorschläge zur Stärkung der OMK) 8. Mehr Informationen über die Arbeitsgruppe sind verfügbar auf: www.ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=751&langId=de

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f) Meilensteine des Sozialen OMK-Zyklus 2008-2010 Das untenstehende Diagramm illustriert den dreijährigen Zyklus der Sozialen OMK 2008-2010. Der Zyklus baut auf den Fortschritt der vorangegangenen drei Jahre auf, wobei der Gemeinsame Bericht von 2008 (Punkt 1 im Diagramm) bestimmte Empfehlungen vorgibt, die im OMK-Zyklus 2008-2010 zu berücksichtigen sind.9 Nachdem der Gemeinsame Bericht durch den EPSCO Rat (Punkt 2) angenommen wurde, hat die Kommission den Mitgliedstaaten eine detaillierte Informationsnotiz über die Vorbereitung der NSB zukommen lassen (Punkt 3). Dann hatten die Mitgliedstaaten etwa sechs bis sieben Monate Zeit, ihre NSB vorzubereiten (Punkt 4). In dieser Zeit fanden interne (ressortübergreifende) und externe Beratungen (z. B. mit NRO) statt, bevor der Bericht aufgestellt wurde.

Der Bericht wurde dann fertiggestellt und vom relevanten nationalen Ministerium zugestimmt, bevor er zur Analyse und Bewertung an die Kommission geschickt wurde. Dieser Vorgang dauerte drei bis vier Monate. Die Ergebnisse sind als Empfehlungen in den Gemeinsamen Bericht 2009 eingeflossen (Punkte 5 und 6). Im Laufe des Jahres 2009 werden verschiedene Studien über Obdachlosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt durchgeführt, die in die Ausarbeitung des Gemeinsamen Berichts 2010 einfließen werden (Punkte 7 und 8). 2010 wird der EUAusschuss für Sozialschutz sich auf die sozialen Folgen der Migration konzentrieren (Punkt 9).

9 > Thematischer Fokus auf den sozialen Folgen der Migration 2010 1 > Gemeinsamer Bericht 2008

2010 2 > Gemeinsamer Bericht vom EPSCORat angenommen

8 > Gemeinsamer Bericht 2010

OMK-Zyklus 7 > Thematischer Fokus auf Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt und Obdachlosigkeit – die Europäische Kommission erstellt einen Bericht auf Basis der an die Mitgliedstaaten verteilten Umfragen

2009 6 > Gemeinsamer Bericht 2009

3 > Die Europäische Kommission definiert Richtlinien (auf der Grundlage der Empfehlungen des Gemeinsamen Berichts) für die Nationalen Strategieberichte (NSB) der Mitgliedstaaten

4 > Mitgliedstaaten bereiten NSB vor (6-7 Monate)

5 > Die Europäische Kommission analysiert und bewertet die NSB und lässt Schlussfolgerungen und Empfehlungen in den Gemeinsamen Bericht von 2009 einfließen

9. Gemeinsamer Bericht Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008, S. 118-119

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2008


4 EUROCITIES und die OMK Soziales Seit 2000 hat EUROCITIES die Einbeziehung der Städte in die Offene Methode der Koordinierung genau verfolgt, insbesondere ihre Mitwirkung an der Vorbereitung und Umsetzung der Nationalen Aktionspläne (NAP) zur sozialen Integration. 2001 haben wir eine Arbeitsgruppe zur sozialen Eingliederung gegründet, um den Beitrag der Städte zur OMK zu stärken. Außerdem haben wir gemeinsam mit anderen europäischen Netzwerken eine Europäische Öffentliche Soziale Plattform (European Public Social Platform) zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen kommunalen und regionalen Behörden gegründet. In unseren Positionspapieren und Evaluierungsberichten haben wir die unzureichende Einbeziehung der lokalen Behörden bei der Vorbereitung und inhaltlichen Gestaltung der NAP, die mangelnde Kenntnis der EUSozialagenda auf Stadtebene und das Fehlen kommunaler Eingliederungsmaßnahmen in den NAP hervorgehoben.10 Da die Städte eine entscheidende Rolle bei der Erbringung von Sozialleistungen spielen, haben wir betont, dass es wichtig ist, sie in die Vorbereitung und Umsetzung der NAP einzubeziehen. Ähnliche Bedenken wurden in verschiedenen Gemeinsamen Berichten zum Sozialschutz und soziale Eingliederung geäußert, die darauf hinwiesen, dass die Stadtverwaltungen nicht ausreichend am OMK beteiligt sind. Der Gemeinsame Bericht von 2008 hat zum Beispiel „weitere Verbesserungen der Politikgestaltung durch Gewährleistung einer kontinuierlichen Einbeziehung der Beteiligten, einschließlich der örtlichen Behörden, im gesamten Verlauf des OMK-Politikzyklus“ angemahnt.11 Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben EUROCITIES und die Europäische Kommission das Programm Inclusive Cities for Europe (Integrative Städte für Europa) gegründet. Diese Initiative arbeitet in zwei Richtungen: Von unten nach oben, indem sie durch eine Verbesserung der Kenntnis der EU-Sozialagenda auf Stadtebene die Partizipation von Städten an der Sozialen OMK fördert, und von oben nach unten, indem sie bei nationalen Regierungen ein Bewusstsein für die Rolle der Städte bei der Stärkung sozialer Eingliederung schafft. In Bezug auf den Zyklus der Sozialen OMK 2008-2010 haben wir uns zunächst auf die Vertiefung der Einbeziehung der Städte in die Vorbereitung der NAP soziale Integration

2008-2010 konzentriert. Hierzu haben wir eine Reihe nationaler Seminare organisiert, bei denen Fachkräfte der Stadtverwaltungen auf ihre Kollegen der nationalen Ebene trafen, einschließlich der Beamten, die für die Formulierung der NAP zuständig sind. Diese Seminare fanden in GroßBritannien, Polen und den Niederlanden statt und stellten für die Stadtvertreter eine wertvolle Möglichkeit dar, ihre wichtigsten Probleme und Prioritäten hinsichtlich des Entwurfs und der Umsetzung von politischen Maßnahmen zur sozialen Eingliederung auf nationaler und EU-Ebene in die Diskussion einzubringen. Beide Seiten haben von diesen Seminaren profitiert: Die Vertreter der nationalen Ministerien hatten die Möglichkeit, sich über die lokalen Probleme bei der Umsetzung und Erbringung der Dienstleistungen in der Praxis zu informieren, während die Stadtbeamten Informationen aus erster Hand über die NAP und den sozialen Eingliederungsprozess der EU erhielten. Bei diesen Seminaren wurden Themen wie der soziale Wohnungsbau, die Erbringung von Leistungen für Langzeit­ arbeitslose und die Zugänglichkeit und Inanspruchnahme von Sozialleistungen diskutiert. Konkrete Probleme, die von den Teilnehmern aufgeworfen wurden, waren u. a. die geringe Inanspruchnahme von Sozialleistungen in den Niederlanden mangels klarer Informationen, die Entstehung städtischer Gebiete in Groß-Britannien, in denen eine Häufung von sich gegenseitig verstärkenden sozialen Problemen auftritt, und das fortdauernde Problem von ‚schwer zu erreichenden Gruppen‘ in Polen. Obwohl die Probleme also sehr unterschiedlicher Natur waren, betonten alle Teilnehmer die Notwendigkeit einer ganz­ heitlichen Herangehensweise auf lokaler Ebene im Kampf gegen soziale Heraus­forderungen, die immer schwieriger greifbar und nicht fest umrissen sind. Die Schluss­ folgerungen dieser Seminare bildeten die Grundlage für Empfehlungen der Städte an die für die Formulierung der NAP zuständigen Ministerien.12 Die niederländischen und polnischen NAP verweisen direkt auf diese EUROCITIESSeminare. Um die Wirkung dieser Aktivitäten zu verstärken, haben wir einen Brief an den Ausschuss für Sozialschutz (SPC) geschrieben, in dem wir die Bedeutung der NAP für Städte, insbesondere in Bezug auf Probleme, die nur in

10. EUROCITIES (2001): „Strengthening the Role of Local Authorities in the EU Strategy for Social Inclusion“ (Stärkung der Rolle von Kommunalverwaltungen in der EU-Strategie für soziale Eingliederung); Europäische Öffentliche Soziale Plattform (European Public Social Platform) (2003): Bericht über die Nationalen Aktionspläne für soziale Integration; EUROCITIES (2005): EUROCITIES Vorschläge zur Stärkung der OMK 11. Siehe: Rat der Europäischen Union, Dokument 7274/08, Gemeinsamer Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 12. Es fanden drei nationale Seminare statt: in Bydgoszcz (Polen), Eindhoven (Niederlande) und Leeds (Großbritannien)

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städtischen Gebieten ein Rolle spielen, wie z. B. multiple Deprivation, hervorgehoben haben. Zudem haben wir die SPC-Mitglieder mit den Kontaktdaten von leitenden Beamten und Experten in verschiedenen Großstädten ausgestattet, um den Dialog zu vereinfachen. Wir haben die Schlussfolgerungen der nationalen Seminare wiedergegeben und dabei die Rolle der kommunalen Verwaltungen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen betont sowie die Schwierigkeiten, denen sie bei der Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen in der Praxis begegnen. Im zweiten Halbjahr 2008, nachdem die NAP von den Mitgliedstaaten fertiggestellt wurden, haben wir uns auf die Evaluierung der NAP konzentriert. Wir wollten sehen, in welchem Ausmaß sie die kommunalen Interessen berücksichtigen. Hierzu haben wir eine Umfrage erstellt, die den Fachkräften in den Städten bei der Bewertung der NAP helfen sollte. Die Umfrageergebnisse wurden während eines inter­nationalen Evaluierungsseminars weiterentwickelt, an dem Vertreter der nationalen Regierungen, Städte, NRO, der Europäischen Kommission sowie Experten teilnahmen. Das Ergebnis unserer

Evaluierung haben wir als Beitrag zum Gemeinsamen Bericht der Kommission zukommen lassen. Die Evaluierung hat gezeigt, dass Städte auf verschiedene Art und Weise an der Vorbereitung dieser Pläne beteiligt waren, unter anderem durch Beratungen über nationale Verbände oder spezielle Konsultationsveranstaltungen. Alle Berichte haben die Rolle der örtlichen Behörden bei der Umsetzung sozialpolitischer Eingliederungs­ maßnahmen anerkannt. Dennoch haben die meisten Berichte nicht die spezifisch städtischen Probleme und lokalen Unterschiede gewürdigt. Nur wenige verwiesen auf ganzheitliche Herangehensweisen bei der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung. Daher haben wir in unseren Empfehlungen eine tiefer gehende, frühere und systematischere Einbeziehung der Städte bei der Formulierung der NAP und bessere Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen lokalen und nationalen Behörden gefordert. Außerdem haben wir der Europäischen Kommission das Angebot gemacht, bei der Entwicklung freiwilliger Richtlinien für Beratungsverfahren für den nächsten OMK-Zyklus behilflich zu sein.13

6 > EUROCITIES veröffentlicht eine Stellungnahme über die sozialen Folgen der Migration

2010

5 >EUROCITIES veröffentlicht ein Positionspapier über bezahlbaren Wohnraum

4 > EUROCITIES veröffentlicht seine Broschüre „Das EU-Programm für Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008-2010: Was haben die kommunalen Fachkräfte davon?“

OMK-Zyklus 2009

1 > EUROCITIES organisiert ein internationales und drei nationale Seminare zur sozialen Eingliederung

2008

2 > EUROCITIES schickt eine Mitteilung an den Ausschuss für Sozialschutz (SPC): „Die vielen Gesichter der sozialen Ausgrenzung müssen in einer umfassenden Herangehensweise und in wahrer Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren angegangen werden“

3 > EUROCITIES analysiert die Nationalen Aktionspläne über soziale Integration 2008-2010

13. Diese Richtlinien für die Beratung wurden von der Europäischen Kommission angekündigt im Dokument „Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung“, KOM (2008) 418 endgültig, Brüssel 02.07.2008

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5 Unterstützende Aktivitäten auf EUEbene - PROGRESS In den vorangegangen Kapiteln haben wir die wichtigsten Elemente der OMK beschrieben, nämlich die gemeinsamen Ziele und Indikatoren sowie die NSB und Gemeinsamen Berichte. Um ihre Anwendung zusätzlich zu stärken, werden im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms für Beschäftigung und soziale Solidarität 2007-2013 PROGRESS eine Reihe von unterstützenden Aktivitäten finanziert. Durch die Unterstützung von Studien, Austauschprogrammen und Netzwerken schafft PROGRESS eine wichtige faktengesicherte Grundlage für die OMK Soziales und fördert somit die faktenbasierte Analyse und Entwicklung politischer Strategien14. Dank ihres vergleichsweise offenen Charakters stellen diese Aktivitäten für kommunale Fachkräfte einen geeigneten Weg dar, am OMK-Prozess teilzunehmen.

Gegenseitige Bewertung im Teilprogramm Sozialschutz und soziale Eingliederung Ziel des Peer-Review-Programms ist die Förderung des gegenseitigen Lernens unter nationalen Ministerien durch eine Reihe von Seminaren zu verschiedenen Themen. Es bleibt dem Ermessen der Ministerien überlassen, zu entscheiden, welche Themen für sie von besonderem Interesse sind. 2009 gibt es zehn Peer-Review-Seminare in acht Ländern zu Themen wie soziale Fürsorge (Dänemark), die britische Städtestrategie (Großbritannien), ganzheitliche Herangehensweisen in der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung der Roma (Griechenland) oder Planungshilfen für Obdachlose (Österreich).15 Bei jedem Seminar präsentiert ein Vertreter eines Mitgliedstaats ein Programm oder eine politische Maßnahme vor Experten der Kommission und der anderen Länder sowie ausgewählten Experten und Organisationen. Anschließend wird die Maßnahme von den Teilnehmern diskutiert, indem ihre Wirksamkeit im einzelstaatlichen Kontext und ihr Beitrag zum Erreichen der EU-Ziele geprüft werden. Außerdem wird dabei diskutiert, ob sie auf wirksame Weise auf andere Länder übertragen werden kann. Die Schlussfolgerungen dieser Seminare sind wertvolle Informationsquellen für Fachkräfte. Sie können heruntergeladen werden unter: www.peer-review-socialinclusion.eu/peer-reviews.

Unterprogramm für Bewertung Das Ziel dieses Programms ist es, die Kommission bei der Überwachung und Evaluierung der Umsetzung der Nationalen Aktionspläne zur sozialen Integration zu unterstützen. Die Kommission hat ein Netzwerk unabhängiger Experten und Expertinnen im Bereich soziale Eingliederung eingesetzt, die eine Reihe von Berichten erstellen, in denen die Umsetzung der NAP und ihre Folgen für die zukünftige EU-Sozialpolitik bewertet wird.16 Die Experten müssen drei Mal jährlich einen Bericht abgeben: zwei Berichte zu jeweils einem bestimmten Thema, das als Priorität im Rahmen der Strategie zur sozialen Eingliederung hervorgehoben wurde, und eine unabhängige Bewertung des Bereichs soziale Eingliederung des Nationalen Strategieberichts über Sozialschutz und soziale Eingliederung. Die Berichte liefern eine wertvolle und unabhängige Bewertung der nationalen Politikansätze und eine Kontextanalyse der politischen Maßnahmen, die die Ministerien in ihren Berichten beschreiben. Zwei beachtenswerte Beispiele dieser Berichte sind die Bewertung und die Empfehlungen für den Aufbau eines stärkeren EU-Prozesses der sozialen Eingliederung (2008) und die Interaktion zwischen dem EU-Prozess für soziale Eingliederung und der LissabonStrategie (Wachstum und Beschäftigung, 2007). Alle Berichte sind verfügbar unter: www.peer-review-socialinclusion.eu/network-of-independent-experts

Transnationale Austauschprojekte17 Ziel dieser Projekte ist es, das gegenseitige Lernen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen Fachkräften (von NRO, Gemeindeverwaltungen usw.) in den EUMitgliedstaaten sowie in den Bewerberländern und EFTA/ EWR-Ländern zu fördern. Einige dieser Projekte aus den Jahren 2008 und 2009 sind: European Cities Against Child Poverty (Europäische Städte gegen Kinderarmut)18, unter dem Vorsitz der Gesamtverwaltung für Groß-London, beschäftigt sich mit den Hauptursachen für Kinderarmut in verschiedenen Städten und mit dem Austausch praktischer Erfahrungen mit erfolgreichen Herangehensweisen.

14. In dieser Hinsicht unterscheidet PROGRESS sich in seiner Zielsetzung vom Europäischen Sozialfonds, der ‚direktes Handeln‘ unterstützt, z. B. die Umsetzung von Beschäftigungs- und sozialen Eingliederungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten. 15. Das Programm der Peer-Review-Seminare 2009 ist verfügbar unter: www.peer-review-social-inclusion.eu/peer-reviews 16. Alle Berichte sind verfügbar auf: www.peer-review-social-inclusion.eu/network-of-independent-experts 17. Weitere Informationen über transnationale Austauschprojekte: www.ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=751&langId=de 18. Mehr Informationen über das Projekt Europäische Städte gegen Kinderarmut sind verfügbar unter: www.againstchildpoverty.com/ Der EU-Prozess Für Sozialschutz Und Soziale Eingliederung 2008-2010 / 9


■■ Das Projekt konzentriert sich auf die Rolle der Bildung und Gesundheitsfürsorge beim Durchbrechen der Armutsspirale, Arbeitsmarktzugang für Eltern und die Auswirkung schlechter Wohnverhältnisse auf die Entwicklung der Kinder. Anhand von Umfragen und Fallstudien tauschen die Partnerstädte Wissen aus und entwickeln auf dieser Grundlage ein Handbuch zur Kinderarmut und deren Bekämpfung in Städten. ■■ Das von der Stadt Rotterdam geleitete Projekt CONNECTIONS19 hat zum Ziel, die politischen Verwaltungsstrukturen, in deren Rahmen sozialpolitische Maßnahmen, Dienstleistungen und relevante Partner wirken und agieren, zu erforschen und zu verstehen sowie auf dieser Basis koordinierte, wirksame Herangehensweisen für die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung zu erarbeiten. Dieses Projekt verwendet die Peer Review Methode , in der die teilnehmenden Städte ihre Politikansätze gegenseitig kommentieren. Jede Stadt hat ein Thema gewählt, das als Ausgangspunkt für die Präsentation einer ‚vernetzten‘ oder ganzheitlichen Lösung dient. Einige dieser Themen sind: ■■ Zugang zu Dienstleistungen guter Qualität für ausgegrenzte Gruppen (u. a. Gesundheitsfürsorge, Sozialdienste, Wohnraumversorgung, Nachbarschaftsdienste); ■■ Prävention und Bekämpfung finanzieller Ausgrenzung; ■■ langfristige Wohnraumversorgung für Obdachlose; ■■ Eingliederung verletzlicher Gruppen wie z. B. Alleinerziehende und problembehaftete Jugendliche; ■■ Entwicklung vernetzter Politikansätze/Strategien. Das Peer-Review-Team einer Stadt setzt sich zusammen aus einem Referenten oder Verantwortlichen für soziale Dienste der kommunalen Verwaltung, einem Partner aus dem ehrenamtlichen Sektor bzw. einer NRO mit Erfahrung bei der Erbringung von Dienstleistungen im entsprechenden Bereich und einem akademischen/ wissenschaftlichen Partner.

Veranstaltungen Die wichtigsten internationalen Veranstaltungen, die von der Europäischen Kommission über das PROGRESSProgramm finanziert werden, sind der Runde Tisch zu Armut und sozialer Ausgrenzung und das Europäische Treffen von Menschen, die von Armut betroffen sind. Der Runde Tisch zu Armut und sozialer Ausgrenzung ist eine jährliche Veran­staltung, die circa 300 Vertreter der nationalen Ministerien und wichtiger EU-Netzwerke

zusammenbringt. Die Veranstaltung wird von dem Land, das den EU-Vorsitz innehat (in der zweiten Hälfte 2009 ist dies Schweden) organisiert und findet im Oktober statt. Im Jahr 2009 standen die neuen Herausforderungen für die aktive Eingliederung in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs im Mittelpunkt. Die Tagesordnung für diese Veranstaltung wird stets in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Vertretern über die von PROGRESS unterstützen EU-Netze vorbereitet. Jährlich im Mai findet in Brüssel das Europäische Treffen von Menschen, die von Armut betroffen sind, statt. Die von der Europäischen Kommission, dem Land, das die EU-Präsidentschaft innehat, und dem Europäischen Netz zur Bekämpfung der Armut (EAPN) organisierte Veranstaltung ermöglicht es Menschen, die unter Armut und Ausgrenzung leiden, an einem Dialog mit nationalen und Europäischen Entscheidungsträgern teilzunehmen.

Studien PROGRESS finanziert außerdem internationale Vergleichsstudien, die die in den NSB aufgeworfenen Fragen thematisieren und Vorschläge für zukünftige Maßnahmen entwickeln. 20 Diese Berichte werden normalerweise von landspezifischen Studien begleitet und bieten einen umfassenden Überblick über die Herausforderungen und politischen Maßnahmen in einem bestimmten Bereich.

Unterstützung wichtiger europäischer Netze Um Kompetenz aufzubauen und in einen Dialog mit Vertretern der Zivilgesellschaft zu treten, liefert PROGRESS einen Beitrag zu den Verwaltungskosten wichtiger EUNetze, wie dem Europäischen Netz zur Bekämpfung der Armut, Eurochild, COFACE, Caritas Europa, Eurodiaconia, FEANTSA und dem Europäischen Sozialnetzwerk. Seit 2008 erhält auch EUROCITIES Unterstützung für das Programm Inclusive Cities for Europe.21 Die Unterstützung der EU-Netze ist wohl das wichtigste Tätigkeitsfeld des PROGRESS-Fonds, da hierdurch eine konkrete Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, dem Ausschuss für Sozialschutz und der Zivilgesellschaft entsteht. Der Fonds stärkt die analytische und kommunikative Kompetenz der Netzwerke bedeutend, was durch die Vielzahl von Berichten, Positionspapieren, Veranstaltungen usw. belegt wird.

19. Weitere Informationen über das CONNECTIONS-Projekt sind verfügbar unter: www.connectionsprogress.eu 20. Die Studien sind verfügbar unter: www.ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=751&langId=de 21. Weitere Informationen über die unterstützten Netzwerke sind verfügbar unter: www.ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=751&langId=de 10 / Der EU-Prozess Für Sozialschutz Und Soziale Eingliederung 2008-2010


6 Die Nationalen Aktionspläne zur sozialen Integration 2008-2010- eine Übersicht für kommunale Fachkräfte Wie bereits in den einführenden Kapiteln dieser Publikation erwähnt wurde, enthält jeder Nationale Strategiebericht über Sozialschutz 2008-2010 als zweites Kapitel einen Nationalen Aktionsplan zur sozialen Integration (NAP). Diese Dokumente sind eine wertvolle Informationsquelle über nationale Trends und Prioritäten in der Sozialpolitik. Alle Berichte sind verfügbar auf der EUWebsite für die Soziale OMK: www.ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=757&langId=de Die folgenden Tabellen zeigen eine Zusammenfassung der Nationalen Aktionspläne von Österreich und Deutschland, insbesondere deren wichtigsten politischen Prioritäten und die dazugehörigen Maßnahmen. Die letzte Spalte beschreibt die lokale Dimension der Pläne und enthält z. B. Verweisungen auf spezifische politische Maßnahmen oder Programme, an denen Kommunalverwaltungen beteiligt sind. Außerdem sind die Kontaktdaten der für den NAP zuständigen Abteilung in den nationalen Ministerien aufgeführt. Die Zusammenfassungen in den Tabellen wurden vom Brüsseler EUROCITIES-Büro erstellt und wo dies möglich war, haben unsere Mitglieder daran beigetragen. Alle unter „Politische Prioritäten“ aufgeführten Seitenzahlen verweisen auf das Originaldokument.

Der EU-Prozess Für Sozialschutz Und Soziale Eingliederung 2008-2010 / 11


ÖSTERREICH Während der Vorbereitung des NSB 2008-2010 haben das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Gesundheit, Familien- und Jugend über eine Reihe von Workshops und schriftlichen Beiträgen mit zahlreichen Interessenvertretern beraten. Die Städte wurden über den Städte- und Gemeindebund konsultiert. Das Land Wien (Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales) war verantwortlich für die Koordinierung eines gemeinsamen Entwurfs der Länder für den zweiten Teil des NSB (Nationaler Aktionsplan).

Kontaktdaten des NSB-Koordinators Frau Bianca Rendl Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Koordination von EU-Angelegenheiten Stubenring 1 1010 Wien, Österreich Tel: +43 171 100 6273 E-Mail: bianca.rendl@bmask.gv.at

Politische Prioritäten

Wichtigste politische Maßnahmen

Lokale Dimension

Bildungschancen für Kinder und Jugendliche

Ausweitung der Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsstätten.

Gemeinden und Länder sind gemeinsam verantwortlich für die Kinderbetreuungsstätten.

(S. 13-22)

Angemessene finanzielle Leistungen – Kinder- und Familienbeihilfen. Bildungsreformen (von Vorschule bis Sekundarschulbildung Unterstufe) – Sprachförderung, Reduzierung der Klassengrößen, individuelles Curriculum, mehr Chancen für Migranten und Kinder mit Behinderung usw. Beschäftigungsprogramm für Jugendliche (Arbeitsmarkt- und Bildungsmaßnahmen). Unterstützung für Familien.

Berufliche Eingliederung

Wiedereingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger.

Zuständigkeit der Hilfsdienste für Arbeitslose, Ältere, Jugendliche und Menschen mit Migrationshintergrund.

Größere Arbeitsmarktpartizipation von älteren Menschen, Frauen und Menschen mit Behinderung.

Für die Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen werden die territorialen Beschäftigungspakte und ihre Infrastruktur eingesetzt.

Maßnahmen, die sich an Menschen mit Migrationshintergrund und gering Qualifizierte richten. Finanzielle Maßnahmen – Mindesteinkommen, Arbeitslosenunterstützung. Mindesteinkommen mit Bedürftigkeitsprüfung (S. 33-35)

Verabschiedung eines monatlichen Mindesteinkommens von 1.000 €.

Benachteiligte Jugendliche in Städten bilden eine der Zielgruppen der Beschäftigungskampagne des Bundes. Berufsberatung für Menschen mit einem Migrationshintergrund in städtischen Gebieten. Es wurden keine genauen Angaben in Bezug auf lokale Verwaltungen gemacht.

Einheitliche Mindeststandards für Sozialleistungen, steuerliche und rechtliche Maßnahmen, Krankenversicherungsschutz, Anreize zur wirtschaftlichen Aktivität, Erhöhung der Inanspruchnahmequote von Sozialleistungen. Änderungen der Arbeitslosenversicherung (geringere Beiträge für Geringverdiener und erweiterter Schutz).

Integrierte Maßnahmen (S. 35-42)

Erweiterung des Sozialwohnungsbestands und der Verfügbarkeit von bezahlbaren Unterkünften. Dienstleistungen für Obdachlose – bessere Informationen über verfügbare Dienstleistungen, Hilfe beim Öffnen von Bankkonten, Gründung von Einrichtungen für betreutes Wohnen usw. Maßnahmen gegen Überschuldung. Maßnahmen zur Unterstützung der Opfern von Kriminalität und Gewalt. Verbesserter Zugang zu Kultur (Kulturpass). Verbesserte Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung, Migranten und Flüchtlinge.

12 / Der EU-Prozess Für Sozialschutz Und Soziale Eingliederung 2008-2010

Hinweis auf Wien als größter Eigentümer von Sozialwohnungen in Europa, mit 220.000 Gemeindewohnungen (1/5 von allen Wohnungen in der Stadt), die auf Basis von geringem Einkommen und Bedürftigkeit zugewiesen werden. Hinweis auf die Arbeit der EUROCITIES AG Obdachlosigkeit. Eine Ermäßigungskarte für den öffentlichen Nahverkehr (Mobilpass). Kommunale Verwaltungen nehmen teil an der Arbeitsgruppe der Regierung, die Eingliederungsmaßnahmen für Migranten erarbeitet und aktiv für einen sozialen Mix in städtischen Gebieten eintritt.


DEUTSCHLAND Ähnlich wie in der vorangegangen Periode liegt der Schwerpunkt des NSB auf dem Abbau der Arbeitslosigkeit. Der Bericht wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit den Ländern und anderen wichtigen Interessenvertretern (S. 20) formuliert. Die Mitwirkung der Kommunalverwaltungen und der Länder blieb größtenteils auf die Einreichung ihrer Sozialberichte beschränkt. 2001 wurde der ‚Ständige Beraterkreis für soziale Integration‘ eingerichtet, um die Formulierung der Nationalen Aktionspläne zu unterstützen. Ebenso wichtig ist die Reihe von Veranstaltungen im Rahmen von FORTEIL (Forum Teilhabe und soziale Integration), die die Bundesregierung seit 2005 organisiert, um den Dialog mit allen relevanten Interessenvertretern auszubauen. Im Laufe dieser Treffen wurde klar, dass die Berichterstattungsverfahren der Bundesregierung, Länder und Gemeinden sehr verschieden sind und unterschiedliche Prioritäten und Zielsetzungen aufweisen. Auch regionale Behörden haben Schritte unternommen, um den Beratungsprozess zu vertiefen. So hat die Regierung von Nordrhein-Westfalen zum Beispiel einen Runden Tisch „Hilfe für Kinder in Not“ gegründet, der Vertreter von Gemeinden, Kirchen und ehrenamtlichen Organisationen zusammenbringt und zum Ziel hat, Chancen für Kinder aus einkommensschwachen Familien zu kreieren. Dies wird letztendlich zur Entwicklung eines gemeinsamen Aktionsplans führen.

Kontaktdaten der Mitglieder des Ausschuss für Sozialschutz

Dr. Christoph Schumacher-Hildebrand Ministerium für Arbeit und Soziales Mohrenstraße 62 10117 Berlin, Deutschland Tel: +49 3018 527-6690 E-Mail: christoph.schumacher-hildebrand@bmas. bund.de Joerg Capellen Ministerium für Arbeit und Soziales Rochusstraße 1 53107 Bonn, Deutschland Tel: +49 3018 527 4625 E-Mail: joerg.capellen@bmas.bund.de

Politische Prioritäten

Wichtigste politische Maßnahmen

Lokale Dimension

Verbesserung der Bildungschancen für Menschen, die mehrfache Hindernisse beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu bewältigen haben

Es ist eine Reihe von Programmen vorgesehen zur Verbesserung der Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen und der beruflichen Fortbildung, u. a.: Lohnzuschüsse für Arbeitgeber bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen über 18 Jahre („JobPerspektive“-Programm). Ausbau von flexiblen Beschäftigungsmodellen. Neue Beschäftigungszuschüsse und Pläne für Zuschüsse/Darlehen für Studenten aus benachteiligten Familien. 1000 zusätzliche Jobvermittler werden bei der Agentur für Arbeit eingestellt, um mehr Arbeitslose zu vermitteln Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelung von 6 auf 18 Monate.

Soziale Stadt: Dieses Programm unterstützt 500 Mikroregionen und wird ergänzt durch ESF-Unterstützung für Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen. Zusätzliche Programme für Langzeitarbeitslose und Jugendliche (insbesondere mit Migrationshintergrund) sind nun in diese Initiative integriert worden. Kommunal-Kombi: Dieses Beschäftigungsprogramm der Bundesregierung weist „regionale Gelder“ zur Finanzierung kommunaler Projekte zu, mit dem Ziel die Beschäftigung vor Ort zu stärken (u. a.).

Die Unterstützung für Menschen mit Migrationshintergrund wurde vereinheitlicht und in einem Nationalen Aktionsplan für Integration gebündelt, der 400 Maßnahmen beinhaltet, z. B. besserer Zugang zu Bildungsmöglichkeiten (Deutschkurse etc.) und individuelle Beratungsdienstleistungen.

Vom Bund aufgelegte Gemeindeprojekte und Projekte zur Verbesserung des Wohnumfelds tragen außerdem zur sozialen Eingliederung von Immigranten auf lokaler Ebene bei. Diese Projekte sollen die soziale Integration von Immigranten verbessern. Mit der Unterstützung der Bundesregierung werden z. B. in Hamburg Maßnahmen zur Verbesserung der Unterstützung von Immigranten in Bildungsfragen eingeführt. Diese werden von regionalen Integrationszentren auf einer dezentralen, bedarfsorientierten Basis durchgeführt.

Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut durch bessere Bildungschancen (S. 35-37)

Erhöhte Beihilfen für einkommensschwache Familien (Elterngeld) und ein erhöhter Kinderfreibetrag. 750.000 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bis 2013.

Es wurden keine genauen Angaben in Bezug auf lokale Verwaltungen gemacht.

Menschen mit Behinderung (S. 34-37)

„Jobs ohne Barrieren“ und Job4000“ sind zwei Programme, die Menschen mit Behinderung durch gezielte und ergebnisorientierte Leistungen unterstützen.

Es wurden keine genauen Angaben in Bezug auf lokale Verwaltungen gemacht.

(S. 27-32) Wirtschaftliche und soziale Integration von Migranten (S. 32-35)

Der EU-Prozess Für Sozialschutz Und Soziale Eingliederung 2008-2010 / 13


7 Glossar

EU-Ausschuss für Sozialschutz (SPC) Die Umsetzung der EU-Sozialpolitik wird vom EU-Ausschuss für Sozialschutz koordiniert. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus jeweils zwei Delegierten jeder nationalen Regierung und zwei Vertretern der Europäischen Kommission. Ihre Aufgaben sind die Beobachtung sozialer Trends und die Entwicklung politischer Strategien zum Sozialschutz, die Förderung des Austauschs von Wissen, Erfahrung und bewährter Verfahrens­weisen sowie die Erstellung von Berichten, das Formulieren von Meinungen oder die Erfüllung anderer Aufgaben innerhalb ihres Kompetenz­bereichs.

EU-Koordinierungsprozess für Sozialschutz und soziale Eingliederung Durch diesen Koordinierungsprozess fordert die Europäische Union die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu ergreifen und ihre Sozialschutzsysteme auf Basis eines Strategienaustauschs und gegenseitigen Lernens zu reformieren. Der Prozess basiert auf der Offenen Methode der Koordinierung (OMK).

Ministerrat einen Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung. Auf der Grundlage einer Bewertung aller Nationalen Strategieberichte beschreibt der Bericht den Fortschritt nationaler Maßnahmen und Strategien und fasst die wichtigsten Aussagen, die für alle Mitgliedstaaten relevant sind, zusammen.

Gemeinsame Ziele Im Kontext der Sozialen OMK haben die Mitgliedstaaten sich auf gemeinsame Ziele geeinigt. Anhand von Nationalen Aktionsplänen setzen die Mitgliedstaaten diese gemeinsamen Ziele in nationale Maßnahmen um. Sie können selbst bestimmen, wie sie diese Ziele erreichen wollen.

Nationaler Aktionsplan soziale Integration (NAP) Diese Pläne beschreiben die nationalen Prioritäten der Sozialpolitik und fassen die aktuellen sozioökonomischen Entwicklungen zusammen. Die meisten Pläne enthalten keine Angaben zur Finanzierung der einzelnen Ziele, noch verfügen sie über einen Einführungszeitplan.

EU Sozialagenda Die Agenda, die 2010 neu definiert werden soll, hat das breit angelegte Ziel, das europäische Sozialmodell zu modernisieren und sicherzustellen, dass Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik nicht nur harmonieren, sondern sich gegenseitig stärken. Um die in der Agenda definierten Ziele zu erreichen, setzt die Europäische Kommission eine Mischung verschiedener politischer Instrumente ein, wie Gesetzgebung, sozialer Dialog, finanzielle Instrumente und Kooperationen zwischen Mitgliedstaaten.

Gemeinsame Berichte über Sozialschutz und soziale Eingliederung Jedes Jahr erstellen die Europäische Kommission und der

14 / Der EU-Prozess Für Sozialschutz Und Soziale Eingliederung 2008-2010

Nationaler Strategiebericht Sozialschutz und soziale Eingliederung (NSB) Alle drei Jahre erstellen die für Sozialpolitik zuständigen nationalen Ministerien einen Nationalen Strategiebericht. Diese Berichte fassen die geplanten politischen Maßnahmen zur Erreichung der gemeinsamen Ziele der Sozialen OMK zusammen. Die NSB bieten einen Überblick über die sozioökonomische Lage der einzelnen Länder, die Herausforderungen der sozialen Entwicklung und insbesondere über die politischen Prioritäten der nationalen Regierungen sowie die Maßnahmen, die zu deren Erreichung beitragen sollen. Der NSB besteht aus vier Teilen. Einer davon ist der Nationale Aktionsplan (NAP) soziale Integration.


Offene Methode der Koordinierung Die Offene Methode der Koordinierung ist ein Instrument, mit dem die politischen Strategien der verschiedenen Staaten auf der Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit koordiniert werden. Die Methode verwendet „soft law“Mechanismen wie Richtlinien, Indikatoren, Benchmarking und den Austausch bewährter Verfahren. „Soft“ bedeutet, dass es keine offiziellen Sanktionen gibt. Die OMK wurde ursprünglich für den Bereich der europäischen Beschäftigungspolitik entwickelt. Heute wird sie in verschiedenen Bereichen eingesetzt, u. a. in der Sozialen OMK sowie der Jugend- und Bildungspolitik.

Gegenseitige Bewertung (Peer Review) Bei einem Peer Review bzw. einer gegenseitigen Bewertung wenden Kollegen und Experten mit einem ähnlichen Spezialgebiet ihr Wissen und ihre Erfahrung an, um ihre Arbeit gegenseitig zu bewerten und voneinander zu lernen. Dieses Verfahren kommt aus dem akademischen Bereich, wird aber immer häufiger auch in anderen Arbeitsbereichen angewendet.

Gegenseitige Bewertung im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung Der Peer Review soziale Eingliederung basiert auf einer Reihe von Seminaren, zu denen Vertreter nationaler Regierungen Kollegen anderer Mitgliedstaaten einladen, um eine aktuelle politische Maßnahme, Strategie oder institutionelle Organisation zu bewerten. Der erste Schritt eines Peer Reviews besteht darin, dass die einladende Regierung einen kurzen Bericht über eine bestimmte politische Maßnahme oder Strategie verfasst. Anschließend wird ein zweiter Bericht von einem unabhängigen Experten erstellt, um die Maßnahme oder Strategie in einen breiteren Kontext zu stellen. Auf dieser Grundlage schreiben die Vertreter anderer Regierungen

Kommentare, unter Einbeziehung einer Beschreibung der Situation in ihren eigenen Ländern. Dann gibt es ein Treffen, wobei die Maßnahmen und Strategien des einladenden Staats anhand von Besichtigungen vor Ort, zusätzlichen Präsen­tationen und Diskussionen genauer betrachtet werden. In einem dritten und letzten Schritt erhält die einladende Regierung Kommentare und Empfehlungen, die diese zur Verbesserung ihrer eigenen Verfahren verwenden kann.

PROGRESS (Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität 2007-2013) Das Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Umsetzung der EU-Sozialpolitik zu fördern und die Entwicklung politischer Strategien und Maßnahmen durch Bereitstellung von Informationen zu unterstützen. Das Programm finanziert eine Reihe von unterstützenden Aktivitäten, wie Peer Reviews, transnationale Austauschprojekte, Vergleichsstudien und Veranstaltungen. PROGRESS unterstützt zudem wichtige EU-Netze, wie (u. a.) EUROCITIES.

Soziale offene Methode der Koordinierung Die OMK Soziales ist eine Regelungsvereinbarung, die den Rahmen für eine zwischenstaatliche Koordinierung von sozial­politischen Maßnahmen und Strategien liefert, wobei politische Entscheidungen auf nationaler Ebene getroffen werden und die Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis stattfindet. Die OMK verläuft in dreijährigen Zyklen und besteht aus den folgenden Hauptelementen: gemeinsame Ziele, Nationale Strategieberichte über Sozialschutz und soziale Eingliederung, Gemeinsame Berichte über Sozialschutz und soziale Eingliederung und gemeinsame Indikatoren.

Der EU-Prozess Für Sozialschutz Und Soziale Eingliederung 2008-2010 / 15


16 / Der EU-Prozess F端r Sozialschutz Und Soziale Eingliederung 2008-2010


Diese Veröffentlichung wird von dem Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität (2007-2013) unterstützt. Dieses Programm wurde geschaffen, um die Realisierung der in der Sozialagenda definierten Ziele der Europäischen Union auf dem Gebiet der Beschäftigung und Sozialpolitik finanziell zu unterstützen. PROGRESS verfolgt dementsprechend die folgenden Ziele: ■■ die analytische und politische Beratung auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik und der sozialen Solidarität und Gleichberechtigung von Frauen und Männern; ■■ die Überwachung und Dokumentation der Umsetzung von EU-Gesetzen und Richtlinien in Bezug auf Beschäftigung, soziale Solidarität und Gleichberechtigung; ■■ die Förderung des politischen Informationsaustauschs, des gegenseitigen Lernens und der gegenseitigen Unterstützung zwischen Mitgliedstaaten in Bezug auf die EU-Ziele und Prioritäten; ■■ die Vermittlung von Meinungen von Interessenvertretern und der Gesellschaft im Allgemeinen. Mehr Informationen sind verfügbar auf: www.ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=327&langId=de Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen repräsentieren nicht unbedingt den Standpunkt oder die Meinung der Europäischen Kommission. Dieser Bericht wurde erstellt von: Simon Guentner, EUROCITIES Senior Referent – Soziale Angelegenheiten, Anna Drozd, EUROCITIES Programmreferentin – Soziale Eingliederung, Rory Moody, EUROCITIES Kommunikationsreferentin – Inclusive Cities EUROCITIES Square de Meeûs 1, B-1000 Brüssel, Belgien Telefon +32 2 552 08 88 www.eurocities.eu


PROGRESS © September 2009


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