MandantenJournal 4/2013

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Editorial

Seit 2009 müssen Kaufleute getrennte Bilanzen abgeben. Das hat Vor- und Nachteile.

Handelsrecht

Handels- oder Steuerbilanz? Kaufleute müssen laut Handelsgesetzbuch (HGB) eine (Handels-)Bilanz erstellen, wenn sie einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb haben oder bestimmte Größenmerkmale überschritten werden. Eine (Steuer-) Bilanz müssen sie dagegen aufstellen, wenn sie wegen Überschreitens der Grenzwerte darauf hingewiesen wurden.

eng mit der Handelsbilanz verknüpft. In den meisten Fällen wird nur eine Einheitsbilanz erstellt, sodass das handelsrechtliche Ergebnis auch für die Bemessung der Steuer maßgebend ist. Ab 31. Dezember 2009 wurde die enge Verzahnung der beiden Systeme ­gelockert, weshalb es immer öfter getrennte Bilanzen gibt.

Laut HGB ist eine Bilanz nicht mehr notwendig, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht mehr als € 500.000 Umsatz und € 50. 000 Jahresüberschuss ausgewiesen werden. Steuerlich gelten die gleichen Grenzen, allerdings ist erst ab dem Jahr zu bilanzieren, das auf die Bekanntgabe der Aufforderung durch das Finanzamt folgt. Die Steuerbilanz ist über das sogenannte Maßgeblichkeitsprinzip sehr

Unterschiedliche Zielsetzungen

Der Sinn der Handelsbilanz liegt in ihrer Informationsfunktion für Inhaber, Gläubiger und kreditgebende Banken. Die Steuerbilanz dient als Rechenbasis zur Berechnung der Steuerlast. Inhaber wollen sich gegenüber Gläubigern positiv darstellen, gegenüber Mitgesellschaftern wegen deren Gewinnansprüchen und dem Fiskus wegen der daraus entstehenden Steuerlast aber lieber schlechter. ▸

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Wer glaubt, das Steuerrecht lasse wenig Raum für Kreativität, irrt. Das zeigt der Fall eines Steuerpflichtigen, der eine Metzgerei und einen Partyservice betrieb: Um Umsatzsteuer zu sparen, verrechnete er die Essenslieferungen mit dem ermäßigten Satz für Lebensmittel. Seine Frau hatte eine Gaststätte und stellte den gleichen Kunden Leihgeschirr zum vollen Umsatzsteuersatz zur Verfügung. Ob die Richter des Bundesfinanzhofs diese einfallsreiche Gestaltung für rechtmäßig erklärten, lesen Sie in diesem Journal. Aber so viel sei vorweggenommen: Es ist mehr möglich, als die meisten Steuerzahler denken. Das gilt auch für den Spielraum, den Kaufleute seit einiger Zeit bei der Erstellung einer Handels- oder Steuerbilanz haben. In unserem Leitartikel zeigen wir, welche Vorteile es haben kann, statt der üblichen Einheitsbilanz zwei Bilanzen anzufertigen. Außerdem führen wir unsere Serie zum Eherecht fort, bei der wir diesmal die vertragliche Fixierung von Gütertrennung und Gütergemeinschaft genauer beleuchten. Und auch hier gilt: Je früher sich alle Beteiligten über die Gestaltungsmöglichkeiten informieren, desto besser. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Themen einige Gedankenanstöße für die beruflich ruhigere Zeit um Weihnachten mitgeben können und wünschen Ihnen ein frohes Fest!

A us gab e 4 / 2 013

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Arbeitsrecht

Eine Auflistung der wichtigsten Unterschiede ist dem Schaubild zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass der Investitionsabzugsbetrag außerhalb der Bilanz erfasst

selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter Rückstellung drohende Verluste Pensionsrückstellung

wird und die Steuerlast im Bildungsjahr senkt. Latente Steuern entstehen dadurch, dass steuerliches und handelsrechtliches Ergebnis auseinanderfallen und der Steueraufwand nicht zum HGB-Gewinn passt.

Handelsbilanz

Steuerbilanz

Aktivierungswahlrecht

Aufwand

Pflicht

nein

Zins je nach Marktlage

Zins 6%

Rückstellungen (Laufzeit über 1 Jahr)

keine Abzinsung

idR Abzinsung

Verbindlichkeiten (Laufzeit über 1 Jahr)

keine Abzinsung

idR Abzinsung

steuerliche Sonderabschreibungen

nein

ja

Bildung Investitionsabzugsbetrag

nein

ja

Die Pfändung von Arbeitslohn

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▸ Die Differenzen im Einzelnen

Bilanzierung latente Steuern a) Aktivposten

Wahlrecht

b) Passivposten

Pflicht

Testament in Bildern Genügt ein in Pfeildiagrammen verfasstes Testament der gesetzlichen Schriftform? Diese Frage beschäftigte kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt. Ein Ehemann hatte eigenhändig ein Testament verfasst. Zur Darlegung der gewünschten Erbfolge zeichnete er – ähnlich wie bei dem unten abgedruckten Bild – mittels Pfeildiagramm auf, welche Person von den Vermögensarten wie viel erhalten soll. Die Ehefrau, die ohne Testament alles erhalten hätte, zweifelte dessen Gültigkeit an. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab ihr Recht, obwohl ein hierzu eingeholtes Schriftgutachten zum Ergebnis kam, dass das gesamte Dokument mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch den Erblasser erstellt worden ist.

Schriftform ist eng auszulegen

Zweck der notwendigen Schriftform ist nach

Erbrecht

Meinung der Richter, den wirklichen Willen des Erblassers zu dokumentieren. Durch die Schriftform wird der Erblasser auch dazu angehalten, seinen letzten Willen wohlüberlegt niederzulegen. Deshalb ist es geboten, die Voraussetzungen eines eigenhändigen Testaments eng auszulegen. Die vom Erblasser gewählte Gestaltung als Kombination aus handschriftlichen Worten und einem Pfeildiagramm stellt nach Auffassung des Gerichts keine eigenhändige Schriftform dar. Denn eine mögliche spätere Abänderung der Pfeile kann auch durch ein Sachverständigengutachten nicht überprüft werden. Fazit: Die Richter haben hier trotz des eindeutigen Sachverständigengutachtens ein sehr strenges Urteil gefällt. Deshalb ist dringend von Diagrammen in einem Testament abzuraten, obwohl Bilder laut einer bekannten Weisheit oft mehr als Worte sagen.

Hat ein Mitarbeiter Schulden, müssen Arbeitgeber mit Lohnpfändungen rechnen. Fehler oder Versäumnisse können dabei zu einer Haftung des Arbeitgebers führen. Ein Gläubiger kann durch den Antrag auf Pfändung auf das Arbeitseinkommen des Schuldners zurückgreifen. Notwendig dazu ist ein vollstreckbarer Titel. Der Arbeitgeber hat auf entsprechendes Verlangen innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob und welche Ansprüche bereits für andere Gläubiger gepfändet sind. Ihm ist untersagt, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Er ist sogar verpflichtet, die pfändbaren Beträge zu ermitteln und an den Gläubiger zu überweisen.

Pfändungsfreigrenzen

Der Arbeitgeber muss bei seiner Berechnung die von Zeit zu Zeit angepassten Pfändungsfreigrenzen beachten. Unpfändbar sind derzeit Nettoeinkommen unter € 1.050 (keine unterhaltsberechtigte Person), unter € 1.440 (1 unterhaltsberechtigte Person), unter € 1.660 (2 unterhaltsberechtigte Personen) usw. Übersteigt das Einkommen diese Grenzen, sind darüber hinausgehende Beträge weiterhin unpfändbar, und zwar zu drei Zehntel (keine unterhaltsberechtigte Personen), zwei weiteren Zehnteln (1 Person) und je einem weiteren Zehntel für die 2. bis 5. Person.

Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen Die Höhe der hier geltenden Pfändungsgrenzen legt das jeweils zuständige Vollstreckungsgericht fest.

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Lohnsteuer

Arbeitsrecht

Steuervorteile bei doppeltem Haushalt

Tipps zum ­Ein­stellungsgespräch

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Gute Mitarbeiter zu finden, ist manchmal schwer. Eine Analyse der schriftlichen Bewerbungsmappen dient einer professionellen Vorauswahl. Hat der Bewerber hier einen guten Eindruck hinterlassen, sollte man sich die Fragen im Bewerbungsgespräch aber genau überlegen.

Wer aus beruflichen Gründen einen zusätzlichen Wohnsitz am Arbeitsort hat, kann vieles steuerlich geltend machen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet. Der zweite Wohnsitz ist bei der erstmaligen Begründung eines Dienstverhältnisses beruflich veranlasst, aber auch, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsort dorthin wechselt.

Lebensmittelpunkt am Wohnort

Erste Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass der Arbeitnehmer an seinem (ersten) Wohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält. Das ist nicht gegeben, wenn er im Haushalt der Eltern eingegliedert ist oder wenn er in der Wohnung der Eltern lediglich ein Zimmer bewohnt. Wichtig ist auch, dass der Zweithaushalt am Beschäftigungsort nicht zum neuen Lebensmittelpunkt wird. Verheiratete haben diesen in der Regel am Wohnort der Familie. Alleinstehende haben ihn an dem Ort, zu dem sie enge persönliche Beziehungen haben und pflegen.

Was ist absetzbar?

ǛǛ Erste Fahrt zu Beginn/letzte Fahrt am Ende der doppelten Haushaltsführung ǛǛ Familienheimfahrten ǛǛ Für die ersten drei Monate ­Verpflegungskostenpauschalen ǛǛ Umzugskosten sowie Miete und Ausstattung der Zweitwohnung

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Wichtig ist, nicht zu viel vom Betrieb zu erzählen, sondern den Bewerber zu Wort kommen zu lassen. Dazu eignen sich am besten offene Fragen, also solche, bei denen der potentielle Arbeitnehmer nicht lediglich mit ja oder nein antworten kann.

Objektive und subjektive Fragen

Nicht alles, was Sie vielleicht in Erfahrung bringen würden, ist auch zulässig. Erlaubt sind objektive Fragen, das heißt alle Fragen, die für die ausgeschriebene Position wichtig sind. Schwierig, wenn nicht sogar unzulässig sind persönliche Fragen, die mit der Arbeit an sich nichts zu tun haben, also z. B. die Frage nach einer etwa bekannten Schwangerschaft. Auf unzulässige Fragen braucht der Bewerber gar nicht zu antworten. Er kann auf solche aber auch ungestraft lügen, weil das keinerlei Auswirkung auf ein später entstehendes Arbeitsverhältnis hat.

Zulässige Fragen

ǛǛ frühere Arbeitgeber ǛǛ Dauer bisheriger Arbeitsverhältnisse ǛǛ Beruflicher Werdegang ǛǛ Zeugnisse ǛǛ Beurteilungen

Unzulässige Fragen

ǛǛ Familienstand ǛǛ Geburtsdatum ǛǛ Betriebsratstätigkeit ǛǛ Heiratsabsicht ǛǛ Staatsangehörigkeit ǛǛ Religion ǛǛ geschlechtliche Orientierung ǛǛ Partei- oder Gewerkschafts­ zugehörigkeit ǛǛ Geplante oder bestehende ­Schwangerschaft ǛǛ Schwerbehinderteneigenschaft

3,2,1 – SEPA Der Countdown läuft: Zum 1. Februar 2014 werden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren zugunsten des neuen SEPA-Verfahrens abgeschaltet. Das hat der europäische Gesetzgeber verbindlich beschlossen. Alle Beteiligten stehen deshalb vor der Herausforderung, die Umstellung auf das neue Verfahren rechtzeitig vorzubereiten.

IBAN und BIC

IBAN steht für „International Bank Account Number“. Sie ist eine international standardisierte Bankkontonummer und besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen DE, einer Prüfziffer sowie der Bankleitzahl und der Kontonummer. BIC steht für „Business Identifier Code“ und ist eine international standardisierte Bankkennung. Bei Zahlungsvorgängen innerhalb Deutschlands kann im Übrigen auf die Angabe der BIC verzichtet werden. Nahezu jedes Kreditinstitut hat auf seiner Homepage ein Tool zur Umrechnung von bisherigen Bankdaten auf die neuen SEPA-Daten.

Überweisungen

Die SEPA-Überweisung basiert auf der bisherigen Standardüberweisung und kann für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen verwendet werden. Sie müssen zwingend auf Euro lauten. Für sie gilt keine Betragsgrenze und sie sind möglich zwischen Konten in Deutschland und den anderen Teilnehmerländern. Als Verwendungszweck können statt der bisher möglichen 378 Zeichen nur noch 140 Zeichen angegeben werden.

Was ist zu tun?

ǛǛ Auf den eigenen Brief- und/oder Rechnungspapieren ist die eigene neue IBAN und BIC einzusetzen ǛǛ Die Personalabteilung sollte die IBAN der Arbeitnehmer und etwaiger sonstiger Zahlungsempfänger für vermögenswirksame Leistungen etc. einholen ǛǛ Lastschrifteinzugsverfahren neu organisieren


Bürgerliches Recht

Eherecht Teil 2: Gütertrennung und Gütergemeinschaft

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Schulden. Während der Ehe bestehen jedoch kaum Unterschiede zum gesetz­ lichen Güterstand. Bei Beendigung der Ehe erfolgt, wie bei der Zugewinngemeinschaft, kein Ausgleich des Vermögens und auch kein Ausgleich der Versorgungsansprüche. Mischformen sind ebenso denkbar, also z .B. ein Vermögens­ausgleich nur bei bestimmten Vermögensarten oder nur zu einem bestimmten Prozentsatz.

In der letzten Ausgabe haben wir über den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft berichtet. Wollen Ehegatten andere Regelungen, muss ein eigener Ehevertrag geschlossen werden. Während die Zugewinngemeinschaft automatisch durch Heirat entsteht, sind abweichende Bestimmungen nur durch einen Ehevertrag zu erreichen. Dieser kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Er muss von beiden Eheleuten vor einem Notar unterschrieben werden, dabei müssen beide Ehegatten gleichzeitig anwesend sein. Das hat den Vorteil, dass ein Notar die Parteien auch beraten kann.

Gütertrennung

Die wohl häufigste Form eines Ehevertrags ist die Gütertrennung. Dabei werden die Vermögensmassen der beiden Ehegatten getrennt. Jeder nutzt und verwaltet sein Vermögen und haftet nur für eigene

Gütergemeinschaft

Hier werden das in die Ehe eingebrachte und das während der Ehe erworbene Vermögen in der Regel zu gemeinschaftlichem Vermögen, dem sog. Gesamtgut. Dieses dürfen die Eheleute nur gemeinschaftlich verwalten und nutzen. Daneben können die Ehegatten aber sogenanntes Sondergut haben wie z .B. unpfändbare Forderungen aus einem Schmerzensgeld. Außerdem kann ein Ehegatte auch Alleineigentum haben, das sogenannte Vorbehaltsgut. Bei Abschluss des Ehevertrags können nämlich die Ehegatten vertraglich festlegen, dass bestimmte Vermögen zum Vorbehaltsgut erklärt werden und damit nicht in das Gesamtgut fallen. Auch Schenkungen und Erbschaften während der Geltung der Gütergemeinschaft fallen generell unter das Vorbehaltsgut. Fazit: Wer eine Heirat plant, sollte sich vorher rechtlich beraten lassen, welche Folgen der gesetzliche Güterstand der Ehe hat und ob ein Ehevertrag vielleicht der richtige Weg ist.

Frohe

W

eihnachten und viel Erfolg im Jahr 2014

Umsatzsteuer

Zum Missbrauch von Gestaltungen

Immer wieder halten sich Steuerpflichtige zwar formal streng an Gesetze, wählen aber ungewöhnliche Gestaltungen zum Nachteil des Fiskus. Ein derartiger Fall landete kürzlich vor dem obersten Steuergericht. Ein Steuerpflichtiger betrieb eine Metzgerei und einen Partyservice. Er lieferte verschiedene Standardspeisen an Kunden außer Haus. Seine Frau stellte den gleichen Kunden gegen Entgelt Leihgeschirr und Besteck zur Verfügung. Die Umsätze aus dem Partyservice versteuerte der Metzger mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Das ist nur dann möglich, wenn die Essenslieferung nicht durch zusätzliche Dienstleistungselemente wie die Überlassung, Abholung und Lieferung von Geschirr und Besteck zu einer dem vollen Steuersatz unterliegenden Dienstleistung wird. Das Finanzamt hielt die Einschaltung der Ehefrau für einen Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten und verlangte vom Metzger nachträglich die volle Steuer. Der Fall ging bis zum Bundes­ finanzhof. Die Richter verwiesen den Fall an das Finanzgericht zurück, erteilten aber folgende Hinweise: Ein Mißbrauch der Gestaltung liegt nur dann vor, wenn anhand objektiver Anhaltspunkte ersichtlich ist, dass mit der Vorgehensweise lediglich ein Steuervorteil bezweckt ist. Das ist nicht der Fall, wenn Umsätze vorliegen, die im normalen Handelsverkehr getätigt werden. Der Kläger ist zwar eindeutig eine seiner Ehefrau nahestehende Person. Nach den bisherigen Feststellungen hatte aber weder der Kläger, noch seine Ehefrau familiäre Beziehungen zu den Kunden. Eine andere Beurteilung ist nur denkbar, wenn der Kläger im Geheimen die Kosten für die Überlassung von Geschirr und Besteck getragen hätte. Fazit: Das Urteil bekräftigt die allgemeine Erfahrung, dass sich die Finanzverwaltung ziemlich schwer damit tut, einen steuerlichen Sachverhalt nur mit dem Missbrauch von Gestaltungen lösen zu wollen.

Impressum: Scheyhing · Weber · Reuther & Partner GbR, Steuerkanzlei, 78549 Spaichingen, Bahnhofstrasse 20 Tel.: 0 74 24 / 94 98 – 0 · Fax: 0 74 24 / 94 98 – 20, e-mail: info@swp-steuerkanzlei.de Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ohne Gewähr und können eine p ­ ersönliche Beratung durch uns nicht ersetzen! Redaktion und Gestaltung: InfoMedia News & Content GmbH, www.infomedia.co.at


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