Jugendinfos Über uns
Infor Jeunes ist ein Netzwerk aus fünfzehn Jugendinformationszentren und über zwanzig dezentralen Jugendinformationsstellen, die über die ganze Wallonie verteilt sind. Wir sind für dich da, um alle deine Fragen kostenlos und bedingungslos zu beantworten.
Tag für Tag setzen wir alles daran, dir umfassende Informationen anzubieten und dir bei den Herausforderungen zu helfen, die sich dir in den verschiedenen Phasen deines Lebens stellen. Unser Ziel: Wir wollen dich zu einem „CRACS“, einem verantwortungsbewussten, aktiven, kritischen und solidarischen Bürger (Citoyen Responsable, Actif, Critique et Solidaire) machen. Unser Weg: Wir geben dir das nötige Werkzeug an die Hand, damit du dich in der Gesellschaft positiv weiterentwickeln kannst.
Wenn du eine Frage hast, egal zu welchem Thema (Bildung, Beschäftigung, Sozialschutz, Familie usw.), dann komm ins Zentrum in deiner Nähe oder wirf einen Blick auf unsere Website www.inforjeunes.be — www.jugendinfo.be, dort findest du unter anderem die FAQ.
Wunsch nach Freiheit
Träumst du auch davon, einfach so ins Blaue hinein loszufahren?
Dann denk daran, dass es eine Reihe von Pflichten und Regeln gibt, die du kennen solltest, bevor du startest. In dieser Broschüre erfährst du alles, was du brauchst.
Ganz gleich, ob du mit dem Motorroller, dem Moped, dem Motorrad oder mit dem Auto unterwegs sein willst, du musst zuerst deinen Führerschein machen! Dafür musst du erst die theoretische Prüfung bestehen, anschließend kannst du dich zur praktischen Prüfung anmelden.
Aber Achtung, für jede Fahrzeugart gibt es einen eigenen
In dieser Broschüre findest du alle nützlichen Informationen zu den verschiedenen Fahrzeugarten. Jugendinfo informiert dich außerdem über alle neuen Regeln für die Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie Fahrrad oder Tretroller und gibt dir jede Menge Tipps für eine verantwortungsvolle Verkehrsteilnahme.
Noch eine Kleinigkeit, die du wissen solltest, bevor du dich in diesen praktischen Leitfaden vertiefst: Die Angaben gelten nur für die Wallonie – und dazu gehört Ostbelgien ja auch. Wenn du deine Führerscheinprüfung in der Region Flandern oder in der Region Brüssel
Wenn du hingegen in Deutschland oder einem anderen EU-Land studierst, aber im Bevölkerungsregister, Fremdenregister oder Warteregister einer wallonischen bzw. ostbelgischen Gemeinde eingetragen bist, gilt dieser
Voraussetzungen
Den Führerschein zu erwerben, ist keine reine Formalität. Es verlangt Zeit und du musst mehrere Etappen erfolgreich durchlaufen. Keine Panik! In diesem ersten Kapitel wird dir alles erklärt.
Theoretische Prüfung
Die erste Etappe, bevor du ein Fahrzeug fahren darfst, ist die theoretische Prüfung. Die theoretische Prüfung ist drei Jahre gültig. Die praktischen Modalitäten und das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung sind von der Führerscheinklasse abhängig. Genaue Angaben zu den Führerscheinklassen findest du in den Übersichtstabellen am Ende der Broschüre.
Ziel der theoretischen Prüfung ist es, deine Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung zu testen. Je nachdem, welchen Führerschein du machen willst, musst du in einem Online-Test 40 oder 50 Multiple-Choice-Fragen (je zwei oder drei mögliche Antworten) beantworten. Für jede Frage hast du höchstens 15 Sekunden Bedenkzeit.
Achtung, es gibt zwei Arten von Fehlern, die du machen kannst, nämlich „leichte Fehler“, bei denen dir ein Punkt abgezogen wird, und „schwere Fehler“, die dich gleich fünf Punkte kosten. Es gibt 56 schwere Fehler. Sie betreffen Geschwindigkeitsverstöße oder Verstöße dritten und vierten Grades, also Verstöße, die unmittelbar die Sicherheit von Personen gefährden oder Körperverletzungen verursachen.
Nimm dich in Acht vor schweren Fehlern, denn sie können schnell dazu führen, dass du durchfällst. Bei der theoretischen Prüfung für den Führerschein der Klasse B beispielsweise musst du mindestens 41/50 Punkten erzielen, d. h. zwei schwere Fehler reichen, und du bist bei der Prüfung durchgefallen!
Wenn die theoretische Prüfung zwei Mal nicht bestanden wurde, musst du 12 Stunden kostenpflichtigen Unterricht an einer Fahrschule nehmen. Du erhältst dann eine „Bescheinigung über die theoretische Ausbildung“, die du im Prüfzentrum vorlegen musst, um erneut an der theoretischen Prüfung teilnehmen zu können.
Du siehst, um die theoretische Prüfung zu bestehen, führt kein Weg daran vorbei: Man muss lernen!
Hierfür gibt es verschiedene Handbücher und einschlägige Websites wie „Connaître et conduire“ und „Feu Vert“ oder in deutscher Sprache „Sicher fahren Führerschein B“ und „Sicher fahren E-Learning“ (Verlag Wees Wegwijs). Auf der Website www.permisdeconduire-online.be findest du außerdem Erklärvideos zu den theoretischen Begriffen (schriftliche Version in englischer Sprache verfügbar). Wenn du eine gedruckte Ausgabe verwendest, achte darauf, dass sie aktuell ist, die Straßenverkehrsordnung wird nämlich regelmäßig geändert.
Brauchst du Hilfe beim Lernen?
Es stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen:
• Du kannst eine kostenpflichtige Theorieschulung an einer Fahrschule besuchen.
• Du kannst an den Theoriekursen teilnehmen, die von einigen Einrichtungen angeboten werden, etwa von den Gemeindeverwaltungen und den Krankenkassen.
• Du kannst auf die Website www.autosecurite.be gehen, auf der mehrere Broschüren zur Vorbereitung der theoretischen und praktischen Prüfungen für verschiedene Führerscheine abgerufen werden können. Dort findest du viele Tipps und praktische Infos.
• Du kannst bei einem Jugendinfo-Zentrum um Hilfe bitten.
Erkundige dich einfach bei einem Jugendinfo-Zentrum in deiner Nähe, die Kontaktdaten findest du am Ende der Broschüre oder auf www.inforjeunes.be
Vergiss nicht, für den Tag X einen Termin für die theoretische Prüfung zu vereinbaren. Das kannst du online auf www.rendezvous.permisconduire.be. Und denk daran, am Tag der Prüfung deinen Personalausweis und 15 Euro mitzubringen.
Wahl des Prüfzentrums
Die theoretische Prüfung kannst du in einem der 14 in der Wallonie anerkannten Prüfzentren ablegen, die Kontaktdaten für das Zentrum in Ostbelgien findest du auf www.autosecurite.be/de/
Für den Fall, dass du eine Behinderung hast, sind entsprechende Anpassungen vorgesehen:
• Hörbehinderung und/oder Stummheit: Du kannst die Prüfung mit einem Gebärdendolmetscher machen.
• Eingeschränkte geistige und/ oder intellektuelle Fähigkeiten und/ oder unzureichende Lese- und Schreibfähigkeit: Wenn du ein Attest oder eine Bescheinigung von einem psychologisch-sozialmedizinischen Zentrum vorlegst, kannst du zu einer Sonderprüfung zugelassen werden. Konkret heißt das, wenn du Verständnis- oder Leseschwierigkeiten hast, wird dir von einem Prüfer geholfen, der dir die nötigen Erklärungen zum Verständnis der Fragen gibt. Infos dazu findest du hier: www.autosecurite.be/ de/permis-de-conduire
Lesetest
Wenn du die theoretische Prüfung bestehst, musst du anschließend einen Lesetest machen (es sei denn, du hast schon einen Führerschein). Falls dein Testergebnis schlecht ausfällt, musst du bei einem Augenarzt deiner Wahl einen Sehtest machen, um zur praktischen Prüfung zugelassen werden zu können. Der Augenarzt soll dir eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung ausstellen, in der etwaige Einschränkungen (z. B. nur tagsüber) oder bestimmte Bedingungen (z. B. nur mit Brille) vermerkt sind.
Pädagogischer Termin
Wenn du dich für den Ausbildungsweg der freien Begleitung entscheidest, müssen sowohl deine Begleitperson als auch du selbst eine Einführungsschulung an einer anerkannten Fahrschule machen, bevor ihr mit der Fahrausbildung beginnen könnt. Die Einführungsschulung kostet ungefähr 50 Euro pro Person (der Preis kann von Schule zu Schule verschieden sein).
Die Schulung dauert drei Stunden, vermittelt werden die nötigen Grundinformationen und Empfehlungen für eine erfolgreiche Fahrausbildung. Es ist auch möglich, die Schulung über eine E-Learning-Plattform auf der Website der wallonischen Agentur für Straßenverkehrssicherheit von zuhause aus zu machen (ungefähr 13 Euro pro Person): www.rendezvouspedagogique.be
Achtung, der Inhalt der Schulung kann nach der Anmeldung auf der E-Learning-Plattform nur sieben Tage lang abgerufen werden. Wenn du die Schulung nicht bis zum Ende machen konntest, musst du dich erneut anmelden und die Schulungsgebühr nochmals bezahlen. Nach Abschluss der Schulung erhalten deine Begleitperson und du eine Bescheinigung, die fünf Jahre lang gültig ist und die du am Tag der praktischen Prüfung vorlegen musst.
Infos zum pädagogischen Termin findet man auch auf www.autosecurite.be/de/permis-de-conduire/
Roadbook
Sobald du mit der Fahrausbildung beginnst, musst du ein Fahrtenbuch (Roadbook) führen, das du bei der praktischen Prüfung vorlegen musst. Es gehört also zu den Bedingungen für die Zulassung zur praktischen Prüfung. Das Roadbook bekommst du im Anschluss an deinen pädagogischen Termin, wenn du dich für die Ausbildung mit freier Begleitung entscheidest, oder in der Fahrschule, bei der du deine Fahrstunden nimmst, oder du kannst es auf der Website www.monpermisdeconduire.be herunterladen.
Das Roadbook dient als Nachweis dafür, dass du die vorgeschriebene Fahrausbildung absolviert hast. Es enthält ein Logbuch, in das du die Kilometer einträgst, die du im Lauf deiner Ausbildung fährst (mindestens 1500 km). Achtung, es werden nur die Kilometer berücksichtigt, die du nach dem pädagogischen Termin oder nach Beginn deiner praktischen Ausbildung an der Fahrschule zurücklegst.
Gefahrenerkennungstest
Nachdem du die theoretische Prüfung bestanden hast, musst du noch einmal ein Prüfzentrum aufsuchen, um einen Gefahrenerkennungstest zu machen (15 Euro). Du kannst den Test egal zu welchem Zeitpunkt im Verlauf deiner praktischen Fahrausbildung ablegen, allerdings vor dem Fahrtauglichkeitstest, wenn du dich für eine Fahrausbildung ohne Begleitperson entscheidest. Der Test wird am Computer durchgeführt. Du wirst dabei mit verschiedenen Verkehrssituationen konfrontiert und musst drohende Gefahren erkennen. Wenn du den Test zwei Mal nicht bestehst, musst du erst drei Fahrstunden an der Fahrschule nehmen, bevor du ihn erneut ablegen kannst.
Auf der Website www.ottocoach.be/de der wallonischen Agentur für Straßenverkehrssicherheit kannst du dich darin üben, Gefahrensituationen zu erkennen.
Vorläufiger Führerschein
Beantragung des vorläufigen Führerscheins
Wenn du die theoretische Prüfung bestanden hast, erhältst du eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung, die drei Jahre gültig ist und die du bei der Gemeindeverwaltung an deinem Wohnort einreichen musst. Einige Tage später stellt dir die Gemeindeverwaltung für die Dauer deiner praktischen Fahrausbildung einen vorläufigen Führerschein aus (außer beim Führerschein Klasse AM), der je nach dem von dir gewählten Ausbildungsweg 18 oder 36 Monate lang gültig ist.
Die praktische Fahrausbildung beginnt mit der Erteilung der „Schulungslizenz“ bzw. des „Schulungsführerscheins“, erst dann und nicht früher!
Bei allen Führerscheinarten gilt:
• Du musst von der Gemeindeverwaltung einen vorläufigen Führerschein erhalten haben, bevor du dich ans Steuer setzt.
• Die Begleitperson, die dir das Fahren beibringt, muss immer dabei sein (es sei denn, du hast den Test zum Nachweis deiner Befähigung, alleine zu fahren, bestanden).
• An Freitagen, Samstagen und Sonntagen sowie an Vortagen von gesetzlichen Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr ist es dir nicht erlaubt zu fahren.
• Im Ausland ist es dir nicht erlaubt zu fahren.
• Du darfst keinen gewerblichen Transport von Waren betreiben und nicht mit Anhänger fahren.
• Du musst darauf achten, dass das Fahrzeug, mit dem du übst und deine praktische Prüfung machst, die technischen und verwaltungsrechtlichen Vorschriften erfüllt.
• Beim Führerschein der Klassen A und B muss hinten am Auto das L-Zeichen angebracht werden.
Während der praktischen Fahrausbildung musst du, je nachdem welchen Führerschein du machen willst, einige sehr strenge Regeln beachten. Behalte das im Hinterkopf, damit dir keine Strafen drohen !
• Beim Führerschein der Klasse B musst du in deinem Fahrzeug einen verstellbaren zweiten Innenspiegel anbringen, damit deine Begleitperson den Verkehr hinter euch und auf der linken Straßenseite beobachten kann.
Nach Ablauf des vorläufigen Führerscheins
Wie du vielleicht weißt, ist der vorläufige Führerschein je nachdem, für welchen Ausbildungsweg du dich entscheidest, 18 oder 36 Monate lang gültig. Wenn dein vorläufiger Führerschein abläuft, hast du zwei Möglichkeiten:
Direkt die endgültige praktische Fahrprüfung ablegen
Einen zusätzlichen vorläufigen Führerschein mit einer Gültigkeit von 12 Monaten beantragen
Du gibst deinen vorläufigen Führerschein bei der Gemeindeverwaltung ab.
Achtung, einen solchen Führerschein kannst du nur einmal erteilt bekommen, und zwar innerhalb von drei Jahren nach Ablauf deines ersten vorläufigen Führerscheins.
Du erhältst dann eine Bescheinigung über deine praktische Fahrausbildung, die du am Tag der praktischen Prüfung vorlegen musst.
Hierfür brauchst du nur sechs Fahrstunden an einer anerkannten Fahrschule zu nehmen, die dir eine „Bescheinigung über die praktische Ausbildung“ ausstellt, die du beim Prüfzentrum einreichen musst. Dann erhältst du einen 12 Monate gültigen vorläufigen Führerschein für begleitetes Fahren. Auch hier musst du darauf achten, dass deine theoretische Führerscheinprüfung noch gültig ist.
Du nimmst sechs Fahrstunden an einer anerkannten Fahrschule, die dir eine „Bescheinigung über die praktische Ausbildung“ ausstellt, die du beim Prüfzentrum einreichen musst.
Du gibst deinen abgelaufenen Führerschein bei der Gemeindeverwaltung an deinem Wohnort ab. Die Gemeindeverwaltung stellt dir eine Bescheinigung aus, die du sorgfältig aufbewahren musst, denn du brauchst sie, um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.
Die Gültigkeitsdauer des abgelaufenen vorläufigen Führerscheins wird auf die Wartezeit angerechnet. Du musst also nicht drei Monate warten, um die praktische Prüfung ablegen zu können.
Die endgültige praktische Prüfung machst du mit dem Fahrzeug der Fahrschule.
Achtung, sollte deine theoretische Prüfung nicht mehr gültig sein, musst du die Prüfung erneut ablegen, nochmals die pädagogische Schulung ablegen, das Roadbook ausfüllen und den Gefahrenerkennungstest machen.
Fahrtauglichkeitstest
Wenn du ohne Begleitperson fahren lernen und den Führerschein der Klasse B erwerben möchtest, kannst du einen Fahrtauglichkeitstest machen, bei dem geprüft wird, ob du dein Fahrzeug ausreichend beherrschst.
Der Test besteht aus einer vereinfachten technischen Kontrolle des Fahrzeugs sowie einer 30-minütigen Fahrt zur Bewertung deines Fahrkönnens im Straßenverkehr und einem nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Fahrmanöver. Der fakultative Test kostet 60 Euro und wird in einem Prüfzentrum durchgeführt.
Mit der Fahrtauglichkeitsbescheinigung in der Tasche und nach mindestens drei Monaten praktischer Fahrausbildung kannst du deine praktische Prüfung ablegen.
Für die Zulassung zur Prüfung gelten folgende Voraussetzungen:
• Mindestalter von 18 Jahren
• Bestandener Gefahrenerkennungstest
• 20 Fahrstunden an einer Fahrschule oder, beim Ausbildungsweg mit freier Begleitung, drei Monate Fahrausbildung mit Begleitperson (und Teilnahme am pädagogischen Termin)
Ausbildungsweg und Begleitperson
In Belgien stehen dir verschiedene Ausbildungswege offen, nämlich die Ausbildung an einer Fahrschule, die Ausbildung des direkten Zugangs und die Ausbildung mit freier Begleitung. Du kannst die Ausbildung mit freier Begleitung und die Ausbildung an einer Fahrschule auch miteinander kombinieren. Lies gleich weiter und erfahre mehr über die dir zur Wahl stehenden Ausbildungswege.
nerkennungstest bestanden, den Fahrtauglichkeitstest ablegen. Bestehst du den Test, kannst du deine praktische Fahrausbildung ohne Begleitperson fortsetzen. Vergiss aber nicht, dein Roadbook auszufüllen!
Nach mindestens 3 und höchstens 18 Monaten Fahrausbildung kannst du deine praktische Prüfung ablegen.
Wenn du dich für die Ausbildung an der Fahrschule entscheidest oder auch, wenn du einfach ein paar zusätzliche Fahrstunden nehmen willst, um noch dazuzulernen, kannst du auf der Website des FÖD Mobilität (www.mobilit.belgium. ) ein Verzeichnis der anerkannten Fahrschulen herunterladen. Wenn du lieber einen Zweiradführerschein (Motorroller oder Motorrad) machen möchtest, findest du alle Informationen unter www.lepermismoto.be
Freie Begleitung
Du kannst auch ohne Fahrschule fahren lernen. Das ist billiger, du brauchst dann aber eine oder zwei Begleitpersonen, die du selbst auswählst (Eltern, Verwandte, Freunde der Familie, ...). Man spricht in diesem Fall von der Ausbildung mit freier Begleitung.
Deine Begleitperson oder deine Begleitpersonen müssen in deinen vorläufigen Führerschein eingetragen werden.
Nachdem du die theoretische Prüfung bestanden hast, gehst du mit deiner Begleitperson bzw. deinen Begleitpersonen zu einer anerkannten Fahrschule, wo ihr gemeinsam an einem pädagogischen Termin teilnehmt, oder ihr nehmt den Termin über die E-Learning-Plattform wahr. Erst danach kannst du mit der mindestens dreimonatigen begleiteten Fahrausbildung beginnen und dein Roadbook ausfüllen.
Nach diesen drei Monaten kannst du unter der Voraussetzung, dass du das 18. Lebensjahr vollendet und den Gefahrenerkennungstest bestanden hast, den Fahrtauglichkeitstest ablegen. Bestehst du den Test, kannst du deine praktische Fahrausbildung ohne Begleitperson fortsetzen.
Im Anschluss an die praktische Fahrausbildung, die mindestens drei Monate und höchstens 18 Monate (Ausbildung ohne Begleitperson) oder 36 Monate (Ausbildung mit Begleitperson) dauert, kannst du deine praktische Fahrprüfung ablegen.
Freie Begleitung + Fahrschule
Du kannst die Ausbildung mit freier Begleitung und die Ausbildung an der Fahrschule auch miteinander kombinieren.
So kannst du deine Fahrausbildung mit freier Begleitung durch ein paar Stunden an der Fahrschule ergänzen und vor deiner praktischen Prüfung einige Tipps von einem Profi einholen.
Wenn du magst, kannst du den Ausbildungsweg im Verlauf der Ausbildung wechseln, aber nur ein Mal und nur, solange dein vorläufiger Führerschein für 18 oder 36 Monate gültig ist. Die Dauer der bisherigen praktischen Fahrausbildung wird beim neuen
Begleitperson
Wenn du dich für den Ausbildungsweg mit Begleitung entscheidest, brauchst du eine Begleitperson. Deine Begleitperson ist die Person, die dir das Fahren beibringt. Sie muss also in jedem Fall die im Straßenverkehr geltenden Vorschriften kennen und genügend Fahrerfahrung haben. Sie muss sich im Fahrzeug auf den Vordersitz rechts neben dir setzen, damit sie dich gut anleiten kann. Neben einem lizenzierten Fahrlehrer kannst du eine oder zwei Begleitpersonen bestimmen. Nur sie dürfen dich während deiner Fahrausbildung im Fahrzeug begleiten.
Achtung, deine Begleitperson muss die folgenden fünf Bedingungen erfüllen:
1 Sie muss seit mindestens acht Jahren einen belgischen oder europäischen Führerschein der Klasse des Fahrzeugs besitzen, in dem sie dich begleitet.
1 Sie muss in Belgien wohnhaft sein und einen belgischen Personalausweis besitzen.
1 Sie muss in einer Fahrschule oder über ein E-Learning-Portal die pädagogische Schulung absolviert haben.
1 Ihr darf in den letzten drei Jahren vor dem Ausstellungsdatum deines vorläufigen Führerscheins nicht die Fahrerlaubnis entzogen worden sein.
1 Sie darf in dem Jahr vor dem Ausstellungsdatum deines vorläufigen Führerscheins nicht in einem anderen vorläufigen Führerschein als Begleitperson vermerkt worden sein. Dieses Verbot gilt nicht in Bezug auf den Partner, die Kinder, Enkelkinder und Geschwister der Begleitperson oder ihres Partners sowie minderjährige Kinder, für die die Begleitperson oder ihr Partner sorgeberechtigt sind.
Die Auswahl deiner Begleitperson spielt eine entscheidende Rolle, weil sie es ist, die dein Fahrverhalten prägen wird. Stelle also sicher, dass sie die Straßenverkehrsordnung genau kennt und über genügend Fahrerfahrung verfügt.
TEST: Hast du alles verstanden?
Wenn du weniger als 4 von 8 Punkten erreicht hast, lies dir noch einmal den ersten Teil durch, bevor du weiterliest. Antworten auf S. 58.
3 4 5 6 7 8
In Belgien gibt es fünf Ausbildungswege für die Fahrausbildung.
Richtig Falsch
Bei der Ausbildung mit freier Begleitung darfst du alleine fahren.
Richtig Falsch
Bei der Ausbildung an einer Fahrschule musst du 20 Pflichtstunden Fahrunterricht nehmen.
Richtig Falsch
Du kannst zwei Ausbildungswege deiner Wahl kombinieren.
Richtig Falsch
Bei der Ausbildung ohne lizenzierten Fahrlehrer und ohne Begleitperson kannst du deine praktische Prüfung nach mindestens drei und höchstens 18 Monaten praktischer Fahrausbildung ablegen.
Richtig Falsch
Du kannst im Verlauf deiner Fahrausbildung höchstens ein Mal den Ausbildungsweg wechseln.
Richtig Falsch
Beim Ausbildungsweg des direkten Zugangs kannst du deine praktische Prüfung mit 18 Jahren ablegen, ohne Fahrstunden genommen oder einen vorläufigen Führerschein erworben zu haben.
Richtig Falsch
Wenn du dich für den Ausbildungsweg des direkten Zugangs entscheidest, müssen deine Begleitpersonen und du an einer Einführungsschulung teilnehmen.
Richtig Falsch
Führerschein für Fahrzeuge mit Handschaltung
Nach deiner praktischen Fahrausbildung kannst du mit der letzten Etappe beginnen: die praktische
Auch sie wird an einem Prüfzentrum durchgeführt. Wie bei der theoretischen Prüfung kannst du auch hier dein Prüfzentrum frei wählen (es sei denn, du willst die Prüfung in niederländischer oder
Achtung, du musst für die praktische Prüfung unbedingt einen Termin vereinbaren. Die Wartezeit zwischen der Terminvereinbarung und dem Prüfungstermin beträgt etwa sechs Wochen. Plane also genügend Vorlaufzeit ein! Und denk daran, dass die praktische Prüfung kostenpflichtig ist. Du solltest am Tag der Prüfung also Bargeld oder deine Bankkarte bei dir haben. Weiter hinten in dieser Broschüre
Die Prüfung beginnt damit, dass du ein Formular zur Selbsteinschätzung ausfüllst, in dem du angibst, welche Kompetenzstufe du deiner Ansicht nach erreicht hast. Keine Angst, deine Angaben haben keinen Einfluss auf dein Prüfungsergebnis, da sie dem Prüfer nicht zur Kenntnis gelangen, bevor er dir dein Ergebnis aushändigt. Wenn du wissen möchtest, wie das Formular aussieht, kannst du es auf der
Führerschein für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
Wenn du deine praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit automatischem Schaltgetriebe abgelegt und bestanden hast, wird in deinem Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese Schlüsselzahl besagt, dass du nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darfst.
Solltest du später ein Fahrzeug mit Handschaltung fahren wollen, musst du eine weitere praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Handschaltung ablegen. Vorher musst du mindestens zwei Stunden Unterricht an einer anerkannten Fahrschule nehmen oder zwei Fahrstunden mit einem vorläufigen Führerschein Modell 3 absolvieren, der eine Gültigkeit von 12 Monaten hat und den du bei der Gemeindeverwaltung auf Vorlage des aktuellen Führerscheins B erhalten kannst.
Zur Prüfung mitzubringende Dokumente
Am Tag deiner praktischen Fahrprüfung musst du mehrere Dokumente vorlegen. Achte darauf, dass du diese Dokumente bei dir hast, sonst wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.
Du brauchst:
1 Deinen Personalausweis
1 Die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Versicherungskarte, Prüfbescheinigung)
1 Deinen vorläufigen Führerschein (Gültigkeit 36, 18 oder 12 Monate) oder, wenn dein vorläufiger Führerschein nicht mehr gültig ist, deine von der Gemeindeverwaltung ausgestellte Bescheinigung über die praktische Fahrausbildung
1 Die Bescheinigungen für dich und deine Begleitpersonen über die Teilnahme an den pädagogischen Terminen
1 Gegebenenfalls das ordnungsgemäß ausgefüllte Logbuch, das belegt, dass du 1500 km gefahren bist. Die Bescheinigungen über die Teilnahme am pädagogischen Termin deiner Begleitpersonen legst du bei
1 Die von einer anerkannten Fahrschule ausgestellte Bescheinigung über die praktische Ausbildung, falls du eine Anzahl von praktischen Unterrichtsstunden nehmen musstest (für die Zulassung zum Fahrtauglichkeitstest, für die direkte Teilnahme an der endgültigen praktischen Prüfung, bei zweimaligem Nichtbestehen)
1 Wenn du keinen vorläufigen Führerschein besitzt: deine unterzeichnete Erklärung in Bezug auf körperliche Gebrechen oder Erkrankungen oder die verlangten Atteste
TEST: Hast du alles verstanden?
Um den Führerschein zu machen, reicht es, eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen.
Richtig Falsch
Du darfst alleine fahren, sobald du deinen vorläufigen Führerschein erhalten hast.
Richtig Falsch
Wenn dein vorläufiger Führerschein abgelaufen ist, kannst du bei der Gemeindeverwaltung einfach einen neuen beantragen.
Richtig Falsch
Du kannst deine theoretische und praktische Prüfung auf Französisch, Englisch, Niederländisch und Deutsch ablegen.
Richtig Falsch
Der Führerschein der Klasse B berechtigt dich zum Fahren von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe und mit Handschaltung.
Richtig Falsch
Wenn du dich für die Fahrausbildung mit freier Begleitung entscheidest, ist bzw. sind deine Begleitpersonen verpflichtet, an einer Einführungsschulung teilzunehmen.
Richtig Falsch
Du kannst die Zahl der Begleitpersonen, die dich am Tag der praktischen Prüfung begleiten, frei wählen.
Richtig Falsch
Bei der theoretischen Prüfung wird dir für schwere Fehler ein Punkt abgezogen.
Richtig Falsch
Wenn du weniger als 4 von 8 Punkten erreicht hast, lies dir noch einmal den ersten Teil durch, bevor du weiterliest. Antworten auf S. 58.
Kosten des Führerscheins
Den Führerschein zu machen, ist leider mit Kosten verbunden. Es gibt eine ganze Reihe von Kosten, die du nicht vermeiden kannst, etwa die Gebühren für die theoretische und die praktische Prüfung, die von deiner Gemeindeverwaltung erhobenen Verwaltungskosten und etwaige Fahrschulkosten. Aber keine Sorge, es gibt auch Beihilfen, die es dir erlauben, deine Führerscheinkosten zu verringern.
Fixkosten
1 Praktische Prüfung
GESAMTKOSTEN = min. 10 €
1 Theoretische Prüfung
1 Praktische Prüfung :
· Komplett
· Auf Privatgelände
· Auf öffentlichen Straßen Begleitfahrzeug
1 Gefahrenerkennungstest*
1 Fahrtauglichkeitstest**
GESAMTKOSTEN = 115 € à 200 €
1 Theoretische Prüfung
1 Praktische Prüfung :
Am Prüfzentrum :
· Komplett
· Auf öffentlichen Straßen
An der Landwirtschaftsschule :
· Komplett Auf öffentlichen Straßen
1 Gefahrenerkennungstest*
1 Fahrtauglichkeitstest**
GESAMTKOSTEN = 37 € à 215 €
Achtung, die Fixkosten unterliegen einer jährlichen Indexierung.
* Verpflichtend : bei allen Ausbildungswegen
1 Theoretische Prüfung
1 Praktische Prüfung
1 Schulung der Begleitperson :
Fahrschule
· E-Learning
GESAMTKOSTEN = min. 67 €
** Fakultativ: nur beim Führerschein Klasse B bei der Ausbildung an der Fahrschule oder der Ausbildung mit freier Begleitung nach drei Monaten Fahrausbildung mit Begleitperson
Falls du nicht zur praktischen Prüfung erscheinen kannst, musst du spätestens acht Tage vor dem Prüfungstermin unbedingt das Prüfzentrum benachrichtigen, da dir andernfalls die praktische Prüfung in Rechnung gestellt wird.
Verwaltungskosten
Zu den oben aufgeführten Fixkosten musst du die Verwaltungskosten hinzurechnen, die deine Gemeindeverwaltung erhebt. Sie stellt dir nämlich den vorläufigen Führerschein und auch den endgültigen Führerschein aus. Die Verwaltungskosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Ausbildungskosten (Fahrschule)
Wie du weißt, sind bei bestimmten Ausbildungswegen Fahrstunden an einer Fahrschule vorgesehen. Die Kosten für 20 Stunden praktische Fahrausbildung können auf 1100 Euro inkl. MwSt. veranschlagt werden (ja nach Fahrschule).
Finanzbeihilfen
Sowohl für die theoretische als auch für die praktische Prüfung bieten einige Einrichtungen und VoG kostenlose oder kostengünstige Kurse an. Erkundige dich bei deiner Gemeindeverwaltung oder den Vereinigungen in deiner Gemeinde.
Manche Krankenkassen bieten eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für eine Fahrschulausbildung an. Erkundige dich bei deiner Krankenkasse.
Für die Ausbildung für den Führerschein der Klasse B gibt es außerdem soziale Fahrschulen. Unter bestimmten Bedingungen kannst du dort deine theoretische und praktische Prüfungsvorbereitung zu einem vergünstigten Preis erhalten.
Voraussetzung ist:
• Du bist seit mindestens 12 Monaten beim Arbeitsamt der DG als arbeitsloser Arbeitssuchender eingetragen oder befindest dich in der Berufseingliederung (du musst kein Arbeitslosengeld beziehen).
• Du erhältst vom ÖSHZ das Eingliederungseinkommen oder eine vergleichbare Sozialhilfe.
• Du hast eine vom Föderalen Öffentlichen Dienst anerkannte Behinderung von über 80 % oder mehr als 12 Punkten.
Wenn du beim Arbeitsamt eingetragen bist, dann setze dich mit deinem Berater in Verbindung und frage ihn, ob du aufgrund deiner Situation Anspruch auf Beihilfen hast.
Denk auch daran, dass die Jugendinfo Infomaterial bereitstellt, das du im Internet abrufen oder im Druckformat in den Zentren abholen kannst.
Behördliche Erledigungen
Einen Führerschein zu erwerben, ist auch mit einer Reihe von Formalitäten verbunden.
Wenn du deine praktische oder theoretische Prüfung bestanden hast, händigt dir das Prüfzentrum Unterlagen zur Bescheinigung der erfolgreichen Prüfungsteilnahme aus, die du bei deiner Gemeindeverwaltung einreichst. Achtung, nur deine Gemeindeverwaltung kann dir einen vorläufigen oder endgültigen Führerschein ausstellen.
Nachstehend sind die Unterlagen aufgeführt, die du brauchst, wenn du bei der Gemeindeverwaltung einen Führerschein beantragst. Wie du sehen kannst, sind je nach der Art des Führerscheins, den du beantragen willst, unterschiedliche Unterlagen einzureichen.
Für den vorläufigen Führerschein benötigst du:
1 Deinen Personalausweis
1 1 Passbild (Klassen A und B)
1 Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung
1 Einen Antrag auf den vorläufigen Führerschein
1 (Ggf.) die Fahrtauglichkeitsbescheinigung
Für den endgültigen Führerschein benötigst du:
1 Deinen Personalausweis
1 1 Passbild (Klassen A und B)
1 Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Führerscheinprüfungen
1 Einen Antrag auf den Führerschein
TEST : Hast du alles verstanden ?
1 2 3 4
Deine Begleitperson bei der praktischen Fahrprüfung muss seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen.
Richtig Falsch
Dein Vater hat im letzten Jahr schon deiner kleinen Schwester das Fahren beigebracht und kann in diesem Jahr daher nicht deine Begleitperson sein.
Richtig Falsch
Alle Gemeindeverwaltungen in Belgien verlangen für die Ausstellung des vorläufigen Führerscheins eine Gebühr von 15 Euro.
Richtig Falsch
5 6 7 8
20 Fahrstunden an einer Fahrschule kosten ungefähr 1100 Euro.
Richtig Falsch
Alle Gemeinden bieten kostenlose Kurse zur Vorbereitung auf die theoretische und praktische Führerscheinprüfung an.
Richtig Falsch
Du kannst nur dann an einer sozialen Fahrschule fahren lernen, wenn du ein Eingliederungseinkommen beziehst.
Richtig Falsch
In Belgien kann man seinen Führerschein auch kostenlos erwerben.
Richtig Falsch
Ich muss mindestens acht Tage vorab Bescheid geben, wenn ich nicht zur praktischen Prüfung erscheinen kann, sonst muss ich eine Geldbuße zahlen.
Richtig Falsch
Wenn du weniger als 4 von 8 Punkten erreicht hast, lies dir noch einmal den ersten Teil durch, bevor du weiterliest. Antworten auf S. 58.
Mikromobilität
Du hast deinen Führerschein bekommen, hast aber gemerkt, dass das Auto nicht unbedingt das praktischste Verkehrsmittel für dich ist. Jugendinfo gibt dir einige Empfehlungen, wie du deine Strecken und Wege besser zurücklegen und stärker die sogenannte sanfte Mobilität nutzen kannst.
Legst du häufig dieselben Strecken zurück?
Dann gibt es die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel oder Carpooling zu nutzen. Diese Verkehrsarten sind wirtschaftlicher und umweltschonender und haben den zweifachen Vorteil, dass du zum Schutz der Umwelt beitragen und gleichzeitig Fahrtkosten sparen kannst.
Du möchtest nicht jeden Meter mit dem Auto zurücklegen, möchtest dich aber trotzdem schneller als zu Fuß fortbewegen?
Motorisierte und nichtmotorisierte alternative Verkehrsmittel haben ganz klare Vorteile! Sie lassen sich einfach transportieren, sind leicht und praktisch. Hierzu zählen u. a. Tretroller, Skateboards, Elektro-Einräder, Segways, Hoverboards, Fahrräder (oft Klappräder), Laufräder oder Elektromobile.
Vor allem in den Städten sind sie immer häufiger zu sehen. Achtung, du musst lernen, bei hoher Verkehrsdichte die Straße mit den anderen Verkehrsteilnehmern zu teilen, beachte die Verkehrsvorschriften und fahre vorsichtig!
Grundregeln
Nichtmotorisiert
Mit einer Geschwindigkeit von unter 5-6 km/h
Du musst dich wie ein Fußgänger verhalten. Nutze die Gehwege, Fußgängerüberwege usw. Achte darauf, dass du deine Geschwindigkeit in den Fußgängerbereichen und in Anwesenheit von Kindern oder Personen mit eingeschränkter Mobilität entsprechend anpasst.
Nichtmotorisiert
Mit einer Geschwindigkeit von über 5-6 km/h
Du musst dich wie ein Radfahrer verhalten. Nutze die Radwege, wenn sie brauchbar sind, halte dich auf der Straße rechts, beachte die Verkehrsvorschriften für Radfahrer usw.
Motorisiert
Mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
Du bist einem Radfahrer gleichgestellt. Betroffen sind Tretroller mit Motor, elektrische Rollstühle und Elektromobile für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Achtung, wenn du eine Mobilitätseinschränkung hast und dich mit weniger als 5-6 km/h in einem für dich ausgelegten Fahrzeug fortbewegst, bist du einem Fußgänger und nicht einem Radfahrer gleichgestellt.
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um einen Tretroller mit Motor zu fahren, es sei denn, du bewegst dich nur innerhalb eines Wohngebiets, einer Fußgänger- oder Begegnungszone oder auf Wegen, die Fußgängern, Radfahrern, Reitern und SpeedPedelc-Fahrern vorbehalten sind.
Motorisiert
Mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h
Solche Verkehrsmittel fallen in die Kategorie der Kraftfahrzeuge, das heißt, es gelten andere Bestimmungen in Bezug auf Mindestalter, Helmpflicht, Zulassungspflicht, Zusatzversicherungspflicht usw.
Ausstattung mit einem akustischen Signalgeber
Motorisierte Fortbewegungsgeräte mit Lenkstange, wie Elektrofahrräder oder Elektrotretroller, müssen mit einem akustischen Signalgeber ausgestattet sein, der in einem Radius von 20 Metern zu hören ist (Hupe).
Einhaltung der maximalen Abmessungen und Ladung
Die höchstzulässige Breite eines Fortbewegungsgeräts beträgt 1 Meter und die höchstzulässige Höhe 2,50 Meter. Wird das Gerät beladen, darf die Ladung höchstens 0,50 Meter nach vorne und nach hinten und seitlich jeweils 0,30 Meter hinausragen.
Keine Beförderung von Fahrgästen
Achtung, es ist verboten, Fahrgäste auf Fortbewegungsgeräten zu befördern, die hierfür nicht speziell ausgelegt und mit einem Mitfahrersitz ausgestattet sind. Zwei Personen auf einem Tretroller sind also nicht erlaubt. Achtung, es drohen Bußgelder oder Strafen im Falle eines Verkehrsunfalls!
Parke dein Gerät auf einem geeigneten Parkplatz
Achtung, in Belgien müssen Fahrräder, Tretroller, Skateboards, Elektro-Einräder, Segways, Hoverboards, Laufräder und Motorroller auf speziellen Abstellflächen oder abseits der Straße abgestellt werden, damit sie den Verkehr nicht behindern. Achte auf die Schilder und weißen Bodenmarkierungen, die anzeigen, wo es erlaubt ist, dein Fortbewegungsgerät abzustellen.
Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer
Du musst an deinem Gerät vorne weiße und hinten rote Reflektoren anbringen, an den Seitenflächen der Fußstützen weiße retroreflektierende Kennzeichnungen und/oder eine weißes retroreflektierendes kreisförmiges Band an beiden Seiten des Vorder- und des Hinterrads.
Wenn du in der Dämmerung oder nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen mit einer Sichtweite von weniger als 200 Metern außerhalb der Fußgängerwege unterwegs bist, musst du außerdem mit einem weißen oder gelben Vorderlicht und einem roten Rücklicht ausgestattet sein. Vorder- und Rücklicht können von derselben Leuchte abgegeben werden, die an der linken Seite befestigt oder getragen wird.
Tipps der Jugendinfo
Schließe eine Versicherung ab Vielleicht ist dir das nicht bekannt, aber bei einem Unfall, der von dir verschuldet wurde, musst du die entstandenen Schäden bezahlen.
Jugendinfo empfiehlt dir daher, eine Versicherung abzuschließen oder deine Eltern zu fragen, ob sie eine Familienhaftpflichtversicherung haben. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Sach- und Personenschäden, die einer anderen Person durch dein Verschulden entstanden sind.
Achtung, wenn du ein motorisiertes Fortbewegungsgerät mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 25 km/h fährst, musst du es wie ein Kraftfahrzeug versichern.
Trage Schutzkleidung
Die aktuelle Gesetzgebung sieht keine entsprechende Verpflichtung vor.
Trotzdem raten wir dir dringend, Schutzkleidung zu tragen und dafür zu sorgen, dass du gut sichtbar bist. Für deine Sicherheit im Straßenverkehr sind ein guter Schutzhelm, Kleidung in gut sichtbaren Farben und eine Warnweste unbedingt zu empfehlen. Je nachdem, welches Verkehrsmittel du nutzt, denke bitte auch daran, angemessene Protektoren zu tragen (Ellenbogen, Knie usw.), die dich bei einem Sturz schützen.
Jetzt, da du über alle nötigen Informationen über die Nutzung und das Abstellen von Fortbewegungsgeräten und die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen verfügst, musst du nur noch einen Vergleich von Preis, Benutzerfreundlichkeit, Platzverbrauch, Geschwindigkeit, Reichweite und Verarbeitungsqualität der erhältlichen Fortbewegungsgeräte durchführen.
Ein letzter Rat: Bevor du dich in den Verkehr stürzt, übe zunächst außerhalb des Straßenverkehrs, bis du dein Gefährt gut beherrschst!
Wiederholung nach Führerscheinklassens
Kleinkraftradführerschein Klasse AM
Zylinder: max. 50 ccm Leistung: max. 4kW Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
1 Alter: 15 Jahre und 9 Monate
1 Selbstständiges Lernen (FB*) oder 6 Stunden Theorieunterricht (FS*)
1 Ohne Termin
1 Personalausweis mitbringen
1 Erforderliche Punktzahl 33/40. Kann beliebig oft wiederholt werden
1 40 Multiple-Choice-Fragen. Falsche Antwort oder keine Antwort = –1 Punkt
1 Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss ist 3 Jahre gültig.
1 Alter: 16 Jahre
1 Für alle verpflichtend: 4 Stunden praktischer Unterricht, davon 2 Stunden auf öffentlichen Straßen an einer anerkannten Fahrschule
1 Terminvereinbarung mindestens 2 Wochen im Voraus
1 Frühestens einen Monat nach Ausstellung des vorläufigen Führerscheins
1 Personalausweis und vorläufigen Führerschein mitbringen
Kleinkraftradführerschein Klasse A1 - A2 - A
Motorisiertes Zweirad — Zylinder: max. 125ccm Leistung: 11kW / 15 PS
Dreirad — Leistung: max. 15 kW
THEORETISCHE PRÜFUNG
Motorisiertes Zweirad — Leistung: 35kW / 47 PS
Motorrad und Dreirad — Leistung: über 35 kW/47 PS
1 A1 — Mindestalter 17 Jahre und 9 Monate, 18 Jahre für den vorläufigen Führerschein
1 A2 — Mindestalter 19 Jahre und 9 Monate, 20 Jahre für den vorläufigen Führerschein
1 A — Mindestalter 23 Jahre und 9 Monate, 24 Jahre für den vorläufigen Führerschein
1 Selbstständiges Lernen (FB*) oder 12 Stunden Theorieunterricht (FS*)
1 Ohne Termin
1 Personalausweis mitbringen
1 Erforderliche Punktzahl 41/50. Kann beliebig oft wiederholt werden, nach zweimaligem Nichtbestehen müssen aber Pflichtstunden an einer FS genommen werden
1 Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss ist 3 Jahre gültig
PRAKTISCHE PRÜFUNG
1 A1 – 18 Jahre
1 A2 – 20 Jahre
1 A – 24 Jahre oder 22 Jahre im Rahmen des stufenweisen Zugangs, wenn du seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2 besitzt
1 Für alle verpflichtend: mindestens 9 Stunden praktischer Unterricht an einer anerkannten Fahrschule
1 Bei FB*: Führerschein erst nach bestandener Prüfung auf dem Privatgelände. Einen Monat nach Ausstellung des vorläufigen Führerscheins (ein Jahr gültig) kannst du die Prüfung auf öffentlichen Straßen ablegen
1 Bei FS: Du musst 3 zusätzliche Fahrstunden nehmen und kannst die Prüfung auf dem Privatgelände und auf öffentlichen Straßen am gleichen Tag ablegen, mit dem Fahrzeug der Fahrschule, wenn dies dem Zentrum möglich ist
1 Beim stufenweisen Zugang, von A1 auf A2: Wenn du jünger als 24 Jahre bist, kannst du 2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins der Klasse A1 den Führerschein der Klasse A2 erwerben. Voraussetzung hierfür ist, dass du mindestens 20 Jahre alt bist und mindestens 4 Unterrichtsstunden (Erweiterung) an einer Fahrschule absolviert und die praktischen Prüfungen bestanden hast
1 Beim stufenweisen Zugang, von A2 auf A: Du kannst nach 2 Jahren einen Führerschein der Klasse A erwerben, vorausgesetzt, dass du mindestens 22 Jahre alt bist, weitere 4 Stunden Unterricht an einer Fahrschule nimmst und die praktischen Prüfungen bestehst
1 Wenn du nur den Führerschein der Klasse A1 besitzt und direkt den Führerschein der Klasse A erwerben willst, musst du eine neue Grundausbildung von mindestens 9 Unterrichtsstunden an einer Fahrschule absolvieren, bevor du die Führerscheinprüfung für die Klasse A ablegen kannst
1 Terminvereinbarung mindestens 2 Wochen im Voraus
1 Personalausweis mitbringen
1 Nach zweimaligem Nichtbestehen müssen 2 Pflichtstunden an einer anerkannten Fahrschule genommen werden
Autoführerschein Klasse B – Freie Begleitung
Kraftfahrzeug — bis 3500 kg, max. 8 Sitzplätze + Fahrer
THEORETISCHE PRÜFUNG
1 Alter: 17 Jahre
1 Selbstständiges Lernen (FB*) oder 12 Stunden Theorieunterricht (FS*)
1 Ohne Termin
1 Personalausweis mitbringen
1 Erforderliche Punktzahl 41/50. Nach zweimaligem Nichtbestehen verpflichtende Teilnahme an mindestens 12 Stunden Theorieunterricht an einer anerkannten Fahrschule
1 Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss ist 3 Jahre gültig
1 Alter: 18 Jahre
1 Terminvereinbarung mindestens 2 Wochen im Voraus
1 Personalausweis mitbringen
1 Wenn du zwei Mal durchfällst, musst du 6 Stunden praktischen Unterricht an einer anerkannten Fahrschule nehmen.
1 Gefahrenerkennungstest
1 Fahrtauglichkeitstest (wenn du ohne Begleitperson fahren willst)
PRAKTISCHE PRÜFUNG
1 Mit Begleitperson: Ab 17 Jahren kannst du den „vorläufigen Führerschein für 36 Monate“ zum Fahren mit Begleitperson erwerben (fakultativ 6 Unterrichtsstunden an einer Fahrschule). Die praktische Führerscheinprüfung kannst du mit 18 Jahren ablegen. Voraussetzung hierfür ist, dass du an einer dreistündigen Schulung (pädagogischer Termin) teilgenommen hast, mindestens 1500 km gefahren bist, dein Roadbook ausgefüllt hast, den Gefahrenerkennungstest bestanden hast und mindestens 3 Monate lang gefahren bist
1 Ohne Begleitperson: Ab 18 Jahren kannst du den „vorläufigen Führerschein für 18 Monate“ zum Fahren ohne Begleitperson erwerben. Die praktische Führerscheinprüfung kannst du unter der Voraussetzung ablegen, dass du mindestens 1500 km gefahren bist, dein Roadbook ausgefüllt hast, den Gefahrenerkennungstest bestanden hast, den Fahrtauglichkeitstest bestanden hast und mindestens 6 Monate lang gefahren bist (3 Monate vor und 3 Monate nach dem Fahrtauglichkeitstest)
Autoführerschein Klasse B – Fahrschule
Kraftfahrzeug — bis 3500 kg, max. 8 Sitzplätze + Fahrer
THEORETISCHE PRÜFUNG
1 Alter: 17 Jahre
1 12 Stunden Theorieunterricht
1 Ohne Termin
1 Personalausweis mitbringen
1 Erforderliche Punktzahl 41/50. Nach zweimaligem Nichtbestehen verpflichtende Teilnahme an mindestens 12 Stunden Theorieunterricht an einer anerkannten Fahrschule
1 Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss ist 3 Jahre gültig
1 Alter: 18 Jahre
1 Terminvereinbarung mindestens 6 Wochen im Voraus
1 Personalausweis mitbringen
1 Wenn du zwei Mal durchfällst, musst du 6 Stunden praktischen Unterricht an einer anerkannten Fahrschule nehmen
1 Gefahrenerkennungstest
1 Fahrtauglichkeitstest
PRAKTISCHE PRÜFUNG
1 Herkömmlicher Weg: Ab 18 Jahren kannst du den „vorläufigen Führerschein für 18 Monate“ zum Fahren ohne Begleitperson erwerben. Mit deinen 20 Fahrstunden an der Fahrschule kannst du aber schon mit 17 Jahren beginnen. Nach der praktischen Fahrausbildung musst du einen Fahrtauglichkeitstest zum Nachweis darüber ablegen, dass du das Fahren lernen alleine fortsetzen kannst. Die praktische Führerscheinprüfung kannst du mit 18 Jahren und unter der Voraussetzung ablegen, dass du mindestens 1500 km gefahren bist, dein Roadbook ausgefüllt hast, den Gefahrenerkennungstest bestanden hast, den Fahrtauglichkeitstest bestanden hast und (im Anschluss an den Fahrtauglichkeitstest) mindestens 3 Monate lang gefahren bist
1 Direkter Zugang: Du musst das 18. Lebensjahr vollendet, 30 praktische Unterrichtsstunden an einer anerkannten Fahrschule genommen und den Gefahrenerkennungstest bestanden haben, dann kannst du die praktische Prüfung ablegen
Traktorführerschein Klasse G – Freie Begleitung
Landwirtschaftliches Fahrzeug — Landwirtschaftliche Traktoren und ihre Anhänger + als landwirtschaftliche Maschinen eingetragene Fahrzeuge, Bodenfräsen oder Erntemaschinen. Führerschein nur gültig in Belgien und für nach dem 30.09.1982 geborene Fahrzeugführer. Besitzer eines Führerscheins der Klasse B, BE, C1, C1E, C oder CE dürfen Fahrzeuge der Klasse G fahren, deren zulässiges Gesamtgewicht dem eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse entspricht.
1 Alter: 15 Jahre und 9 Monate
1 Entweder selbstständig lernen (FB*) oder du nimmst mindestens 6 Stunden Theorieunterricht an einer anerkannten Fahrschule, einer Landwirtschaftsschule oder einem landwirtschaftlichen Ausbildungszentrum (FS*)
1 Ohne Termin
1 Personalausweis mitbringen
1 Erforderliche Punktzahl 33/40. Nach zweimaligem Nichtbestehen verpflichtende Teilnahme an mindestens 8 Stunden Theorieunterricht an einer anerkannten Fahrschule
1 Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss ist 3 Jahre gültig.
1 Besitzer eines Fahrberechtigungsnachweises zum Führen landwirtschaftlicher Zugmaschinen sind von der theoretischen Prüfung freigestellt. Andere Führerscheinklassen begründen keine Freistellung von der theoretischen Prüfung
1 Alter: 16 Jahre
1 Entweder selbstständig lernen (FB*), wobei du nur auf einem Privatgelände fahren darfst, oder du nimmst mindestens 8 Fahrstunden bei einer lizenzierten professionellen Lehrkraft an einer anerkannten Fahrschule, einer Landwirtschaftsschule oder einem landwirtschaftlichen Ausbildungszentrum (FS*)
1 Mit Termin
1 Dein Personalausweis und die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Versicherungskarte usw.)
1 Deine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung
1 Der Identifikationsbericht zu dem Traktor und dem Anhänger, mit denen du die Prüfung ablegst
Traktorführerschein Klasse G – Fahrschule
Landwirtschaftliches Fahrzeug — Landwirtschaftliche Traktoren und ihre Anhänger + als landwirtschaftliche Maschinen eingetragene Fahrzeuge, Bodenfräsen oder Erntemaschinen. Führerschein nur gültig in Belgien und für nach dem 30.09.1982 geborene Fahrzeugführer. Besitzer eines Führerscheins der Klasse B, BE, C1, C1E, C oder CE dürfen Fahrzeuge der Klasse G fahren, deren zulässiges Gesamtgewicht dem eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse entspricht.
1 Alter: 15 Jahre und 9 Monate
1 Mindestens 6 Stunden Theorieunterricht an einer anerkannten Fahrschule, einer Landwirtschaftsschule oder einem landwirtschaftlichen Ausbildungszentrum
1 Ohne Termin
1 Personalausweis mitbringen
1 Erforderliche Punktzahl 33/40. Nach zweimaligem Nichtbestehen verpflichtende Teilnahme an mindestens 8 Stunden Theorieunterricht an einer anerkannten Fahrschule
1 Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss ist 3 Jahre gültig.
1 Besitzer eines Fahrberechtigungsnachweises zum Führen landwirtschaftlicher Zugmaschinen sind von der theoretischen Prüfung freigestellt. Andere Führerscheinklassen begründen keine Freistellung von der theoretischen Prüfung
1 Alter: 16 Jahre
1 Mindestens 8 praktische Unterrichtsstunden bei einer lizenzierten professionellen Lehrkraft an einer anerkannten Fahrschule, einer Landwirtschaftsschule oder einem landwirtschaftlichen Ausbildungszentrum
1 Mit Termin
1 Dein Personalausweis und die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Versicherungskarte usw.)
1 Deine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung
* FB: Freie Begleitung — FS: Fahrschule
Verkehrssicherheit geht alle an !
Auch wenn du deinen Führerschein in der Tasche hast, denk daran, auf deine Sicherheit zu achten! Verkehrsunfälle sind die häufigste Todesursache bei jungen Männern zwischen 18 und 24 Jahren und auch bei jungen Frauen in diesem Alter eine der häufigsten Todesursachen.
Smartphone
Es ist kein Geheimnis, dass das Unfallrisiko deutlich höher ist, wenn du am Steuer dein Smartphone benutzt, und zwar 3 x höher beim Telefonieren und 23 x höher beim Lesen oder Schreiben von Textnachrichten! Und ehrlich, die Nachrichten, die du am Steuer versendest, könnten auch später verschickt werden...
Jugendinfo rät:
• Anrufe nur über die Freisprecheinrichtung tätigen oder entgegennehmen. Sage deinem Gesprächspartner, dass du gerade im Auto unterwegs bist und kürze das Gespräch ab.
• Stelle dein Smartphone auf lautlos und lege es außer Griffweite, damit du nicht in Versuchung kommst, es zu benutzen.
• Halte an, um Nachrichten zu lesen oder zu schreiben, und zwar an einer sicheren Stelle oder auf einem Parkplatz (nicht an einer roten
Um Nachrichten zu schreiben oder zu lesen muss man den Blick für einige Sekunden von der Straße abwenden. Wenn du bei 90 km/h nur eine Sekunde lang abgelenkt bist, heißt das, dass du 25 Meter in Blindfahrt zurücklegst! Und hattest du beim Fahren noch nie mindestens eine Schrecksekunde, wenn du am Steuer mit deinem Smartphone hantiert hast?
Ampel, im Stau oder auf der Notspur, das ist verboten).
• Lade eine App herunter, die deine Anrufe und Nachrichten auf deinem Smartphone verwaltet.
• Aktiviere den Modus „Beim Fahren nicht stören“.
• Verhalte dich entsprechend, wenn du einen Freund oder eine Freundin anrufst, die gerade am Steuer sitzt. Kürze das Gespräch ab und rufe später noch einmal an.
Alkohol
68 % der Fahrer, die in Wochenendnächten an tödlichen Unfällen beteiligt sind, sind junge Menschen zwischen 18 und 34 Jahren. Die häufigste Ursache? Fahren unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen, dazu die Müdigkeit auf nächtlichen Heimfahrten.
Jugendinfo rät:
• Vor Ort übernachten, ein Taxi nehmen, mit Bus oder Bahn nach Hause fahren oder mit jemandem fahren, der nichts getrunken hat.
• Organisiere deine Heimfahrt im Voraus, wenn du etwas trinken willst.
• Hindere Freunde daran, sich ans Steuer zu setzen, wenn sie nicht mehr fahrtüchtig sind! Das kann ihnen das Leben retten!
Verantwortungsloses Verhalten
Wenn du als junger Fahrer (als solcher gilt, wer den Führerschein der Klasse B seit weniger als zwei Jahren besitzt) gegen bestimmte Vorschriften verstößt, winkt dir neben den vorgesehenen Geldbußen und Strafen auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Mehr hierüber erfährst du auf der Website der wallonischen Agentur für Straßenverkehrssicherheit – AWSR (in französischer Sprache) : www.awsr.be/securite-routiere/jeunes-conducteurs
Du musst dann deine Fahrtauglichkeit nachweisen, indem du wahlweise die theoretische Prüfung oder die praktische Fahrprüfung nochmals ablegst. Unter bestimmten Umständen kann der Richter auch verlangen, dass du beide Prüfungen noch einmal machst.
Auf der Website www.tousconcernes.be findest du eine ganze Reihe von Empfehlungen zum Thema Verkehrssicherheit, denn Verkehrssicherheit geht uns alle an!
Tretroller
Wenn man mit einem Elektrotretroller unterwegs ist, gibt es neben der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung weitere Faktoren, die für die Verkehrssicherheit wichtig sind.
Jugendinfo rät:
Beim Kauf
• Auf die Qualität der Bremsen achten. Am besten wählt man ein Modell mit Bremsen, die über einen Bremshebel an der Lenkstange bedient werden (wie bei Fahrrädern).
• Darauf achten, dass Rückstrahlerleuchten vorhanden sind. Damit muss der Tretroller ausgestattet sein, wenn du bei Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen mit einer Sichtweite von weniger als 200 Metern unterwegs bist.
• Nach der Höchstgeschwindigkeit fragen (25 km/h).
Beim Fahren
• Einen Helm tragen. Ohne Helm kann ein Unfall auch bei 5 km/h tödlich sein!
• Überladung vermeiden. Um nicht das Gleichgewicht zu verlieren, transportiere keine großen Taschen und hänge keine Sachen an die Lenkstange des Tretrollers.
• Sorge dafür, dass du gut sichtbar und berechenbar bist, vor allem in der Dämmerung und im Winter, indem du zusätzlich zu den vorgeschriebenen Leuchten helle Kleidung und reflektierendes Zubehör trägst. Signalisiere klar, was du vorhast, und schlängle dich nicht zwischen anderen Fahrzeugen hindurch.
• Bleibe immer auf die Straße konzentriert. Lass dich nicht ablenken (Mobiltelefon, Musik usw.).
• Nimm die Hände nicht von der Lenkstange. Auf dem Tretroller verlierst du leichter das Gleichgewicht als auf dem Fahrrad. Wenn du eine Hand von der Lenkstange nimmst, kann dich das aus dem Gleichgewicht bringen.
• Rechtzeitig bremsen. Elektrotretroller haben weniger leistungsstarke Bremsen als Fahrräder, der Bremsweg ist daher länger.
• Gib acht auf Fußgänger. Elektrotretroller sind sehr leise und haben weniger starke Leuchten als Autos oder Motorräder. Für Fußgänger sind sie daher besonders gefährlich.
• Sei höflich. Ein Handzeichen, ein hochgestreckter Daumen oder auch ein Lächeln sind einfache Gesten, die das Zusammenleben mit den anderen Verkehrsteilnehmern erleichtern.
Los geht‘s, und vergesst Sicherheitsgurt und Helm nicht!
Infor Jeunes-und Jugendinfo-Zentren
Deine Jugendinfo-Zentren in Ostbelgien
Eupen
Gospertstrasse, 24 087 / 74 41 19 eupen@jugendinfo.be jugendinfo.be
Saint-Vith
Vennbahnweg, 4/5 080 / 22 15 67 stvith@jugendinfo.be jugendinfo.be
Deine Jugendinfo-Zentren (Infor Jeunes) in der französischsprachigen Wallonie
Arlon
Rue des Faubourgs, 17 063 / 23 68 98 arlon@inforjeunes.be inforjeunesluxembourg.be
Ath
Rue Saint-Martin, 8 068 / 68 19 70 ath@inforjeunes.be inforjeunesath.be
Couvin
Faubourg Saint-Germain, 23 060 / 34 67 55 info@inforjeunesesem.be Inforjeunesesem.be
Hannut
Rue de Tirlemont, 51 019 / 63 05 30 hannut@inforjeunes.be inforjeuneshannut.be
Huy
Quai Dautrebande, 7 085 / 21 57 71 contact.huy@inforjeunes.be inforjeuneshuy.be
Malmedy
Place du Châtelet, 7A 080 / 33 93 20 malmedy@inforjeunes.be inforjeunesmalmedy.be
Marche
Place du Roi Albert, 22 084 / 32 19 85 marche@inforjeunes.be inforjeunesmarche.be
Mons
Rue des Tuileries, 7 065 / 31 30 10 mons@inforjeunes.be inforjeunesmons.be
Namur
Rue Pepin, 18 081 / 22 38 12 namur@inforjeunes.be inforjeunesnamur.be
Nivelles
Av. Albert et Elisabeth, 13 067 / 21 87 31 info@ijbw.be ijbw.be
Tournai
Avenue des Frères Haeghe, 32 069 / 22 92 22 tournai@inforjeunes.be inforjeunestournai.be
Verviers
Rue des Martyrs, 37 087 / 66 07 55 verviers@inforjeunes.be inforjeunes-verviers.be
Waterloo
Rue Théophile Delbar, 18A 02 / 428 62 69 waterloo@inforjeunes.be ij1410.be
In dieser Broschüre wird die männliche Form in geschlechtsneutraler Bedeutung verwendet und bezeichnet sowohl Frauen als auch Männer.
Die Fédération Infor Jeunes übernimmt keine Haftung für die Angaben in dieser Broschüre. Sie dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Obwohl es unser Ziel ist, aktuelle und genaue Informationen bereitzustellen, sind diese nicht als rechtsverbindlich anzusehen.
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+32 81 98 08 16 federation@fijwb.be
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Verzeichnis der Zentren www.inforjeunes.be/centre/
Pflichtexemplare : D/2023/14299/2
Ausgabe Marz 2023
Verantwortlicher Herausgeber Éloïse CHOPIN
Grafik und Layout
Ursule Studio (Constance SCHROUBEN)
Übersetzerin
Denise A. Hänle
Druck
Van der Poorten
CO2 Neutral Printing Services
MultiOffset FSC Mix Credit
Umschlagfoto : Petr Stradal - Unsplash
Antworten auf die Testfragen :
S. 22 :
Mit der Unterstützung von
1. Falsch – 2. Falsch – 3. Richtig – 4. Falsch – 5. Richtig – 6. Richtig – 7. Falsch – 8. Falsch
S. 27 : 1. Falsch – 2. Falsch – 3. Falsch – 4. Richtig – 5. Falsch – 6. Falsch – 7. Falsch – 8. Falsch
S. 33 : 1. Falsch – 2. Falsch – 3. Falsch – 4. Falsch – 5. Richtig – 6. Falsch – 7. Falsch – 8. Richtig
Alles über den Führerschein
In diesem Leitfaden findest du eine Fülle an Informationen und Tipps für die Vorbereitung zu deiner Führerscheinprüfung. Egal ob du den Auto-, Motorrad-, Lkw- oder Traktorführerschein machen willst, hier erfährst du alles über die praktischen Abläufe und einzelnen Etappen der Fahrausbildung und der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung.
Infor Jeunes informiert dich außerdem über die geltenden Vorschriften in Bezug auf alternative Verkehrsmittel wie Fahrrad, Tretroller, Skateboard, Elektro-Einrad und Hoverboard.
Kurz, ganz gleich für welches Verkehrsmittel du dich entscheidest, diese Broschüre ist das Richtige für dich!
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