Amtsblatt Innsbruck

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deMndes nuptsladt nnsbruek Erscheint einmal imMonat.VHUgssir. 3.^S.jahrlich.Gngelnummer so Gr. Nr. 3

Schriftleitung Nathans. 2 Ktock links

15. Februar 1935

Die Stadtgemeinde Innsbruck war im Jahre 1934 nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft die Bautätigkeit wie in den vorhergegangenen Jahren zu beleben, um die Zahl der Arbeitslosen zu vermindern und die Anzahl der Kleinwohnungen zu vermehren. Die damals in Oesterreich schon vielfach in die Wirklichkeit umgesetzte Absicht der Bundesregierung, mit Hilfe des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds Eigenheime für Erwerbslose zu Nebenerwerbszwecken am Rande der Städte zu errichten, nahm Herr Regierungskommissär Franz Fischer der Stadt Innsbruck zum Anlaß, unter Mithilfe des Bundes auch durch die Stadtgemeinde Innsbruck Siedlungen erbauen zu lassen. Die erste derartige Siedlung war auf städtischem, bzw. auf zur Abrundung durch Tausch erworbenem Grund am sogenannten „Sieglanger", außerhalb des Gasthauses „Peterbrünnl" in Wittenberg, zwischen der Arlbergbahn und dem Innjluß geplant. Die Siedlungsgenossenschaft „Heim" baute inzwischen, ebenfalls mit Vundeshilfe, etwa 350 Vteter westlich vom Gelände der zukünftigen städtischen Siedlung an einer Randsiedlung mit 33 Eigenheimen. Nach einem notwendigen Grunderwerb durch Tausch am Westende der städtischen Siedlung und den erfolgten Abstehungserklärungen der Interessentschaft eines aufzulassenden Feldweges wurde die vorgesehene Fläche in 20 möglichst gleich große Parzellen geteilt; das Flächenausmah der Parzellen ist im Mittel 907 Quadratmeter. Die Bauparzellen befinden sich zu beiden Seiten einer 6 Meter breiten Straße (255 Meter), mit deren Bau gleichzeitig die Herstellung des Rohrgrabens für den Hauptstrang der Wasserleitung begonnen wurde. Die Siedlerstraße, welche einst nach der Innregulierung einem durchgehenden Straßenzug, ausgehend von der Völser Straße nächst der Vahnübersetzung, angehören wird, zweigt bei der Bahnübersetzung des bestehenden Feldweges unterhalb „Peterbrünnl" ab und mündet mit einer 4 Meter breiten Querstraße am Westende der Siedlung wieder in den alten Feldweg ein.

1. Jahrgang

Die Erdarbeiten für den Rohrgraben (369 Meter) im Bereiche der 20 Siedlerhäuser sowie die Dämmungsarbeiten für die Straße wurden von einem privaten Unternehmer mit voll bezahlten Arbeitern, die Bestellung und Verlegung der gußeisernen Muffenrohre und Formstücke der Wasserleitung vom städt. Kanalbauamt durchgeführt. Der Rohrgraben außerhalb des städtischen Grundes durch die privaten Gründe bis zur Siedlung der Genossenschaft „Heim" (jetzt „Dollfuß-Siedlung) wurde mit dem Freiw. Arbeitsdienst des Lagers Mentlberg, die Verlegung der gußeisernen Rohre und Formstücke wieder durch dasstädtischeKanalbauamt ausgeführt. Das notwendige Dämmungsmaterial für die Straße wurde teils der Innschotterbank (248 m^) unterhalb „Peterbrünnl", teils dem Schotterbruch bei Schloß Mentlberg (171 in») entnommen. Ein Teil wurde aus der Stadt (320 in'), von Abbrucharbeiten stammend, zugeführt. Die Stadtgemeinde Innsbruck stellte eine Motorwalze samt Betriebsstoff und Walzenführer zur Verfügung: ebenso Lastkraftwagen zur Beförderung von Schotter vom Schotterbruch bei Schloß Mentlberg (171 ms) und aus der Schotterbank (6 in?) zur Straße. Die Rohrgraben- und Straßenherstellung wurde am 15. März 1934 begonnen und am 25. April 1934 beendet. Die Ausschließung des Geländes war damit beendet und die Stadtaemeinde konnte an den eigentlichen Bau der 20 Siedlerhäuser schreiten. Die gesamte Planung, Absteckung, Ausarbeitung der Leistungsausweise, Vauaufsicht. Abrechnung, Aufnahme, Entlohnung und Abbau der Arbeitsdienstwilligen, die gesamte Vuchfüh. rung und Auszahlung der Vaugelder über die Sparkasse der Stadt Innsbruck wurden durch Herrn Regierungskommissär Franz Fischer dem Etaotbauamte übertragen.


Amtsblatt N». 3

I m gefl. Beachtung! Wie bekannt, hat die Stadtgemeinde Innsbruck das Amtsblatt bisher zur Einführung kostenlos geliefert. Sollten Sie Wert darauf legen, dauernd Bezieher des Amtsblattes zu fein, bitten wir höflichst, die Bezugsgebühr von jährlich 8 3.— mittels beiliegenden Erlagscheines einzuzahlen. Die Schriftleitung.

I m folgenden ist die Ausführung der Eiedlerhäuser famt Stallanbau kurz beschrieben, deren Raumeinteilung aus den nachfolgenden Erdgeschoß- und 1.-Etock-Grundrissen zu entnehmen ist. Die Häuser wurden so angeordnet, daß die Aborte stets auf der ftraßenabgewandten Seite liegen und je zwei Häuser durch die Stallanbauten miteinander verbunden sind. Auf rund 60 em hohen Etampfbetonsockeln wurden Holzgerippe errichtet, bestehend aus lärchenen, imprägnierten Sohlschwellen, lotrechten Ständern und waagrechten Kopfriegeln. Auf den Trämen liegen die Randpfetten mit den Kehlbalkendächern, welche den Ausbau des Dachgeschosses gestatten. Die Hohlräume des Holzgerippes wurden nicht ausgefüllt. Das Gerippe wurde au^en und innen mit 2 em starken, rauhen Brettern schrägt verschalt. Außen wurde hierauf eine Lage Bitumenpappe Nr. 150 al> Windschutz und dann eine liegende^ gehobelte Schalung, 27 wm stark, mit Nut und Feder, verdeckt aufgenagelt. Zur Erzielung einer genügenden Wärmehaltung war in den Wohnräumen an der Innenseite der Außenwände die Anbringung von billigen Ifolierplatten notwendig. Das Stadtbauamt entschloß sich zur

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Verwendung von Heraklithplatten, da neben der guten Wärmeisolierung und der Billigkeit auch die Erhöhung der Feuersicherheit und die Ungezieferfreiheit dafür fprachen. Die Innenwände und Decken wurden verputzt und weiß getüncht. Die notwendigen Schottermengen zur Herstellung des Grundund Schalbewns, der Betonpflaster, Schüttungen, zur Gewinnung des Grobputzsandes usw. waren der Schotterbank unterhalb des Gasthauses „Peterbrünnl" zu entnehmen; wegen der vorgeschrittenen Jahreszeit war zu befürchten, daß ein Innhochwa>,er diese Gewinnungsstelle überflute. Daher wurde der Bauunternehmer, welker dre Mohrgraben- und Straßenherftellung besorgte, auch zur Gewinnung des Schotters verpflichtet. Der Schotter wurde mit vollbezahlten Arbeitern auf Pferdefuhrwerke (1204 m'), bzw. städtischen Lastkraftwagen (126 m^) verladen und bei jedem geplanten Doppelhaus gelagert. Es wurden 1330 m' Innfchotter gewonnen. Die Gewinnung und Förderung dieses Innfchotters wurde am 22. März 1934 begonnen und am 17. April 1934 beendet. An diesem Tage trat die erwartete Ueberschwemmung der Schotterbank ein. Vor Ausführung der nun folgenden eigentlichen Bauarbeiten an den 20 Siedlernhäufern war nötig: 1. Die grundsätzliche Genehmigung des Ministeriums für soziale Verwaltung, Abteilung Bundes-Wohn- und Siedlungsamt in Wien, für die vorgelegten Projektspläne und Kostenanschläge der Häuser mit Stallanbau in Holzgerippebauweise. Diese Genehmigung des Ministeriums war notwendig, um das Bundesdarlehen von 4500 8 je Eiedlerstelle aus dem Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds zu erhalten. Diefe Zustimmung erfolgte am 30. Mai 1934 mit Schreiben Zl. 41.964/34, war jedoch an allerlei Bedingungen geknüpft, welche durchaus nicht l e i c h t und schon gar nicht rasch zu erfüllen waren! Diese Bedingungen waren: a) Die grundbücherliche Eintragung der Parzellen und Einsendung der Grundbuchsauszüge und Grundbesitzbogen an das Vundes-Wohn- und Siedlungsamt in Wien; b) die Hinterlegung der Siedlereigenmittel von mindestens 5(^0 5 je Siedler bei einem Kreditinstitut unter Sperre zugunsten des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds in Wien: c) der erfolgte Abschluß der Feuerversicherung für alle Häufer bei einem leistungsfähigen Versicherungsinstitut: 6) bessere Ausstattung des Siedlerhauses gegenüber dem ersten Entwurf des Stadtbauamtes, besonders bezüglich der Wärmeund Feuchtigkeitsisolierungen. Von der Erfüllung dieser Vorbedingungen war auch die Auszahlung von Teilbeträgen durch den Bund abhängig gemacht. 2. Die Ermittlung der 20 Siedler unter Einhaltung gewisser notwendiger Vorbedingungen, welche waren: 2) Oesterr. Staatsbürgerschaft des Bewerbers: b) Vorhandensein einer Familie mit mindestens einem unversorgten Kind: c) gesamtes verfügbares Monatseinkommen kleiner als 270 5: 6) Ausschluß von selbständig Berufstätigen: e) Besitz der notwendigen verlangten Eigenmittel von mindestens 500 8 je Siedler: t) eigene Mitarbeit des Siedlers bei der Herstellung der Häuser oder Beistellung eines Vertreters, bzw. teilweise Vergütung für einen vom Stadtbauamt in Innsbruck selbst bestellten Vertreter für solche Siedler, welche selbst nicht mitarbeiten konnten: ß) die Genehmigung der vorgeschlagenen Siedler durch das Bundesministerium für soziale Verwaltung: n) die Genehmigung eines weiteren Ansuchens der Stadtgemeinde Innsbruck für die Gewährung eines Zusatzdarlehens von 500 8 je Siedlerstelle für fünf Eiedlerfamilien mit je mindestens vier Kindern im gemeinsamen Haushalt zwecks Ausbau

des Dachgeschosses.

3. Daß die Etadtgemeinde Innsbruck als beabsichtigter Träger des Freiwilligen Arbeitsdienstes sich zwecks Ermöglichung des Baues am 13. April 1934 erstmals um die Anwendung des Freiwilligen Arbeitsdienstes in Form eines offenen Lagers für die Ausführung der Erd-, Beton-, Maurer-, Verputz-, Ifolier-, Versetz-, Zimmerer-, Tischler-, Anstreicherarbeiten und Beihilfe zu den Dachdeckerarbeiten bei den 20 Holzhäusern bewarb. Am 23. April 1934 erhielt die Stadtgemeinde tton der Industriellen Bezirkskommission Innsbruck mit Bescheid 8ek 124/1 die Erlaubnis zur Anwendung des F. A. D., und zwar getrennt für Siedlermitarbeit l,I) mit 2200 Schichten und Nichtsiedlerarbeit ( I I ) mit 3100 Schichten, welche Anzahl mit Zulafsungsbescheid 8en 124/6 vom 21. Juli 1934 für die Siedlermitarbeit auf 2900 Schichten, für Nichtfiedlerarbeit auf 5500 Schichten erhöht wurde. I n dieser Schichtenanzahl sind Sonn- und Feiertage mitgerechnet.


Amtsblatt Nr. 3 Was versteht man unter Freiwilligen Arbeitsdienst (F. A. D.)? Der F. A. D. wurde durch die Bestimmungen des Vundesgesetzes vom 18. August 1932. VGVl. Nr. 3N4, und die Verordnung vom 10. April 1933, VGVl. Nr. 126, gesetzlich in Österreich eingeführt. F. A. D. ist die freiwillige Betätigung von Arbeitslosen bei gemeinnützigen, zusätzlichen, also ohne F. A. D. n i c h t durchführbaren Arbeiten, die von der Industriellen Vezirkskommission zur Durchführung im F. A. D. zugelassen werden. Der F. A. D. begründet kein versicherungspflicytiges Arbeitsverhältnis, der Arbeitsdienstlrillige er.rirbt also auch nicht das Recht zum Bezüge der Arbeitslosenunterstützung nach beendeter Arbeit, auch nenn die nötige Anzahl von Arbeitswochen in einem bestimmten Zeitraum vorliegen würde. Der Bezug der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung kann nach Beendigung der Arbeit ohne weitere Wartezeit wieder aufgenommen werden, falls der Bezug bei Beginn der Arbeiten vorlag. Der Träger des F. A. D., im gegenständlichen Fall also die Stadtgemeinde Innsbruck, erhielt für Arbeitsdienstwillige, die zur Zeit der Bewerbung 2) im Bezüge der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung standen, » eine tägliche Bauschvergütung (einschließlich der Sonnund Feiertage) von 8 2.5V, b) aus dem Bezüge der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung noch nicht länger als ein Jahr ausgeschieden waren, eine tägliche Bauschvergütung von 6 2.—, e) das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten und für welche Punkt a) nicht zutraf, eine tägliche Bauschvergütung von 8 2— durch Vermittlung des Arbeitsamtes und der Industriellen Vezirkskommission von der Buchhaltung der Tiroler Landeshauptmannschaft überwiesen. Der Bezug der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung ruht auf die Dauer der Zugehörigkeit zum F. A. D. Die Bauschvergütung wird für einen Arbeitsdienstwilligen nur auf die Dauer von 280 Tagen innerhalb der letzten zwei Jahre gewährt. Für Arbeitsdienstwillige, welche den Bedingungen der Punkte ä), b) und o) nicht entsprachen, also z. B. schon länger als ein Jahr ausgesteuert, innerhalb der letzten zwei Jahre mehr als 280 Tage beim F. A. D. beschäftigt waren oder die Altersrente bezogen, wurde keine Bauschvergütung gewährt. Trotzdem beschäftigte die Stadtgemeinde Innsbruck ungefähr 7 Prozent solcher Arbeiter. Leistungen der Stadtgemeinde als Träger des F. A. D.: 2) Entlohnung der Arbeitsdienstwilligen: Die Entlohnung der Arbeitsdienstwilligen erfolgt nach Schichten, wobei Sonn-, Feier- und Regentage mitgezahlt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit hat 48 Stunden zu betragen. Die an Feier- und Regentagen entfallenden Arbeitsstunden waren in derselben Woche von denselben Arbeitern möglichst einzubringen. Die Löhne wurden vom Stadtbauamt errechnet und ausbezahlt. I. Mitarbeitende Siedler im F. A. D.: 1. Hilfsarbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von 8 17.50. 2. Gelernte Arbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag, ProfesfionistenZulage 8 1.— je Werktag; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von — 23.50. Die mitarbeitenden Siedler im F. A. D. erhielten k e i n Bekleidungspauschale, da sie ja die eigentlichen Nutznießer der Bauten sind. I I . Nichtsiedler im F. A. D.: 1. Hilfsarbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag, Vekleidungspauschale 8 4.— je Woche; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von 8 21.50. 2. Gelernte Arbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag, Professionistenzulage 8 1.— je Werktag, Vekleidungspauschale 8 4.— je Woche; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von 8 27.50. Jeder Arbeitsdienstwillige, ob Siedler oder Nichtsiedler, erhielt außerdem bis zum 4. Oktober 1934 wöchentlich nach Wunsch Rauchwaren, Brot, Schokolade usw. im Wert von 8 —.60. Der ständige Nachtwächter aus dem F. A. D. erhielt zum Hilfsarbeiterlohn eine wöchentliche Zulage von 8 5.—. Das sogenannte Bekleidungspauschale wurde nicht wöchentlich

in bar ausbezahlt, sondern erst nach achtwöchiger Arbeitsdauer und hatte den Zweck, einen allzu starken Wechsel unter den Arbeitern zu verhindern. Traten Arbeiter vorher aus, ohne eincn Grund angeben zu können oder wurden sie wegen Faulheit o)er dergleichen abgebaut, so erlosch der Anspruch auf das Vekleidungspaufchale. Das Bekleidungspauschale, ursprünglich 8 4.— pro Woche, also 8 32.— nach 8 Wochen, n.urde am 12. Juli 1934 für die Hilfsarbeiter auf 8 3.—, also 8 24.—, nach 8 Wochen vermindert. Es wurde nur zum Einkauf vcn Waren, zur Auslösung von Pfandscheinen, Zahlung von rückständigen H.ieten uf.^. gegen sofortige Beibringung der Rechnungen ausbezahlt. d) Soziale Lasten: Die Stadtgemeinde Innsbruck bezahlte für die Arbeitsdienstwilligen die Beiträge zur Krankenversicherung und zum Unterstützungsfonds gemäß Lohnklasse V I (8 1.50 je Woche) so. ie zur Unfallversicherung (3 —.(.6 je Tag, Sonn- und Feiertage mitgerechnet) mit einem Beitragssatz von 8 4.05 je 8 100.— anrechenbare Lohnsumme. Am 18. April 1934 erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Erd-, Beton-, Maurer-, Verputz-, Isolier- und Versetzarbeiten; die Einheitspreise waren getrennt nach Ausführung mit vollbezahlten Arbeitern und mit F. A. D. anzubieten. Bei der Ausführung mit F. A. D. übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck die vollständige Entlohnung der Arbeitsdienstwilligen und trägt auch alle sozialen Lasten, so daß der Unternehmer die Anleitung d°r Arbeiter und die Aufsicht besorgt. Am 25. April 1934 wurde dem Anbotsteller mit der geringsten Anbotsumme der Auftrag übergeben. Am 30. April 1934 wurden die Bauarbeiten begonnen. Die öffentliche Ausschreibung der übrigen Bauarbeiten erfolgte am 28. Mai 1934, wobei die Ausführung der Zimmerer-, Tifchkrund Anftreicherarbeiten wieder getrennt nach Ausführung mit vollbezahlten Arbeitern und mit F. A. D. anzubieten, die Dachdeckerarbeiten mit Beihilfe des F. A. D. und die Spengler- und Glaserarbeiten sowie die Herstellung der Wasserleitung mit vollbezahlten Arbeitern anzubieten waren. Die Vergebung dieser Bauarbeiten erfolgte durch den Herrn Regierungskommissär Franz Fischer zwischen dem 5. Juni und dem 12. Juli 1934. Die Herstellung der Hauswafserleitungen vom Hauptstrang bis zum Wassermesser im Haus wurde wie nblich vom städtischen Kanalbauamt ausgeführt; ebenso die kurze Leitung samt Auslaufhahn ab Messer. Die Lieferung der Herde und Oefen, das Ausmalen der Räume, die Elektroinstallation gehörten nicht zu den Leistungen der Stadtgemeinde, sondern waren Privatsache der Siedler. Mit der Ausführung dieser Bauarbeiten wurden meistens je zwei Unternehmer betraut. Die gesamten Bauarbeiten wurden am 7. November 1934 beendet. 10 Siedler waren schon am 1. Oktober, 10 Siedler iraren im Laufe des Monats Oktober 1934 in den zugeteilten Häusern eingezogen. Die Siedler hatten sich untereinander über die Zuteilung der einzelnen Häuser geeinigt, so daß eine Verlosung unterbleiben konnte. Inzwischen war auch am 30. September 1934 vom Elektrizitätswerk Innsbruck im Auftrag des Herrn Regierungskommissärs Franz Fischer der Anschluß an das städtische Stromverteilungsnetz vollzogen worden. Es folgt nun eine Aufstellung der Gesamtkosten für die Herstellung: 1. der Siedlerstraße, 2. der Hauptwasserleitung für beide Siedlungen, 3. der 20 Eiedlerhäuser mit Dachgeschoßausbauten, 4. der Stromzuleitung durch das E. W. I . bis zum Anschlußkasten, ohne die Hausinstallationen. Die Kosten der Geländeaufnahme durch das städtische Vermeffungsamt, Ausarbeitung des Teilungsplanes, Absteckung der Parzellen, Planverfassung für die Siedlerhüufer, Aufstellung der Leistungsausweife sowie die Kosten der Bauleitung usw. wurden in die Baukosten nicht einbezogen, da sie von der Stadtgemeinde Innsbruck als allgemeine Verwaltungsausgaben getragen werden. Die Kosten der Siedlerstraße und Hauptwasserleitung sowie der Veitrag der Stadtgemeinde zu den reinen Baukosten wurden als „Außerordentliche Ausgaben" des Jahres 1934 gebucht, n. erden jedoch durch die Anliegerbeiträge und Pachtzinse in Monatsraten zurückerhalten.


Amtsblatt Nr. 3 G e l d b e s c h a f f u n g für die Baukosten der 20 Siedlerhäufer durch a) das grundbücherlich eingetragene Darlehen des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds in Wien an die Stadtgemeinde Innsbruck als Besitzerin der 20 Siedlerhäuser 8 4500.— (je Siedlerstellej X 20 — 8 90.000.— b) ein Zusatzdarlehen des Vundes-Wohn- und Siedlungsfonds in Wien für den Ausbau von fünf Dachgeschossen bei Familien mit mindestens vier Kindern 8 500.— (je Dachgefchoßausbau) X 5 — 8 2500 — c) die tägliche Bauschvergütung des Vundesminifteriums für soziale Verwaltung zum Freiwilligen Arbeitsdienst abzüglich der Postsvarkassengebühren , 8 18.458.50 6) die Eigenmittel der Siedler in Höhe von 8 500.— (je Siedler) X 19 ^ 8 9500.— 8 400— (1 Siedler) X 1 ^ 8 400.— 8

9.900.—

«) die Vertreter-Zubußen solcher Siedler, welche selbst nicht mitarbeiten konnten (8 12.— je Woche, teilweise ermäßigt: 8 760.— stehen noch aus, sind jedoch in dem angegebenen Betrag inbegriffen) 8 2.764.— t) ein von den Siedlern rückzuzahlendes, unverzinsliches Darlehen der Stadtgemeinde Innsbruck zur vollständigen Deckung der Baukosten 8 16.344.83 ß) Einnahmen aus dem Verkauf der Ausschreibungsunterlagen 8 95.— Gesamte Einnahmen für die Baukosten der 20 Häufer mit 5 Dachgefchoßausbauten 8 140.062.33 A u s g a b e n für 1. die Herstellung der Siedlerstratze (6 Meter breit, lang 255 Meter. 4 Meter breit, lang 23 Meter). ») Kosten der Erdarbeiten samt Zufuhr des Erdmateriales und den Betriebsstoffen der Motorwalze 8 2.935.28 b) Lohn des Walzenführers . . . . 8 86.11 Gefamtkoften der Stratzenherstellung „Sieglanger", ausgeführt mit „voll" bezahlten Arbeitern 2. die Herstellung des Hauptstranges der Wasserleitung vom Ende der bestehenden Wasserleitung bis zum Ende der Siedlung der Genossenschaft „Heim" (..Dollfuß"-Siedlung) ») 878 Meter Muffendruckrohre, Durchmesser 100 Millimeter b) 36.15 Meter Mannesmannrohre, Durchmesser 100 Millimeter e) Formstücke, Absperrschieber, Hydranten, Dichtungsmittel. Schachtdeckel mit Rahmen . . 6) Kleinmaterial und Transportkosten . . . . s) Gesamte Löhne l) Erdarbeiten für die Rohrgräben im Gebiete der städtischen Siedlung

bezahlt

durch

8

3. den Bau der 20 Siedlerhäuser mit fünf Dachgeschoßausbauten. Allgemeine Unkosten f ü r : a) Finanzierung (Kreditverzinsung usw.) . . . bj Ausschließung o) Bauvermessung, Hilfsmittel 6) Bauaufsichtsgebühren an das Bundes-Wohnund Siedlungsamt in Wien Fürtrag:

8

1.679.05

8

3.740.79

Reine Baukosten der 20 Häufer o h n e Dachgeschoß-Ausbau, die mit F. A. D. ausgeführten Bauarbeiten o h n e Lohnkoften: ») Betonschottergewinnung aus der Innschotterbank mit vollbezahlten Arbeitern d) Erd-, Beton-, Maurer-, Verputz-, Isolier- und Versetzarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. . . 0) Zimmerarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. . 6) Spenglerarbeiten, ausgeführt mit vollbezahlten Arbeitern «) Dackdeckerarbeiten, mit Beihilfe F. A. D. . . 1) Tischlerarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. . . ß) Glaserarbeiten, ausgeführt mit vollbezahlten Arbeitern k) Anstreicherarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. . i) Schlosserarbeiten, ausgeführt mit vollbezahlten Arbeitern lc) Eternitgainzen für Aborte 1) Wa serleitung vom Hauptstrang bis zum Wa sermesser in der Waschküche m)Wa serleitung vom Wassermesser bis zum Auslauf samt Absperrhatm Absperrhahn n) Umgebungsarbeiten, Zufuhr von Material . .

8 25.870.12 8 42.17042 8 3.682.50 8 7.799.38 8 13.400.48 8 8

1.454.94 1.556.29

8 8

68532 207.50

8

2.778.89

8 8

444.— 160.50

Reine Baukosten der fünf Dachgeschoßausbauten ohne Löhne F. A. D.: ») Baumaterialien 8 d) Zimmererarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. . 8 o) Schlosserarbeiten 8

1.350.02 599.97 79.48

8

2.029.47

8

6.953.24

8

536.82

Löhne des Freiwilligen Arbeitsdienstes für geleistete Schichten (mit Sonn-, Feier- und Regentagen) 8.658 in wirklichen Arbeitsstunden 53.967 ») Grundlöhne b) Professionisten-Zulagen e) Bekleidungspauschale 6) Rauchwaren und dergleichen s) Gleichen- und Firftfeiern

8 8 8

3.734.93 2.231.32 3.318.28

Lohnkosten o h n e soziale Lasten k) Krankenkassen- u. Unterstützungsfonds-Beitr. g) Unfallversicherungs - Beiträge

8 29.968.85 8 1.904 53 8 529.30

8

2.044.95

8 2.433.33 8 32.402.68

8 103.951.13 8 2.029.47 8 32.402 68 8 140.062.33

8

790.—

Soziale Lasten Lohnkoften m i t sozialen Lasten Die gesamten Baukosten der 20 Siedlerhäuser mit 5 Dachgeschoßausbauten samt allen Löhnen betragen: Allgemeine Unkosten Reine Baukosten der 20 Häufer ohne DachgeschoßAusbauten Reine Baukosten der 5 Dachgeschoß-Ausbauten . Gesamte Löhne und soziale Lasten für F. A. D.

8

19.259.21

Gesamte Baukosten samt Löhnen des F. A. D. für die 20 Siedlerhäufer samt 5 Dachgefchoßausbauten

8

350.33

8

18.469.21

durch

Gesamtkosten der Wasserversorgung „Sieglanger", ausgeführt mit vollbezahlten Arbeitern

1.212.89 28.95 68.28 12719 18.73 66.12 19 89 130.— 7.—

3.021.39

Siedlungsgenossen-

hiezu ß) Kulturschäden wegen des Rohrgrabens fremde Gründe und Schätzkosten

Uebertrag: 8 8 8 8 8 8 8 8 8

Reine Baukosten der 20 Siedlerhäufer o h n e Dachgeschoßausbau und o h n e Löhne F. A. D. . 8 103.951.13

8 18.819 54 hievon ab: Regiearbeiten, schaft „ H e i m "

e) Kanzlei I) Ausschreibungsunterlagen ß) Lichtpausen k) Beton-Probewürfel i) Werkzeuge für F. A. D II) Holz-Anstrichmittel, Versuche 1) Feuerversicherung m) Verlust bei Lohnauszahlungen

8 8 8

54702 118.80 232.87

8

314.30

8

1.212.39

8 21.546.35 8 3.538.8 3.979.— 8 715.90 8 199.60

8

1.679 05

4. Die Herstellungskosten der Kabel- und Freileitungen auf Masten und Dach-Tragarmen durch das Elektrizitätswerk Innsbruck und Verlegen der Leitung in den 20 Häufern bis zum Anschlußkasten betrugen 8 7.200.Dieser Betrag wird als rückzuzahlendes, unverzinsliches Darlehen der Stadtgemeinde Innsbruck den 20 Siedlern gewährt.

Der Bau der Stadtrandsiedlung „Sieglanger" der Stadt Innsbruck mit Hilfe des Bundes-Wohn- und


Amtsblatt Nr. 3 Siedlungsfonds und des Freiwilligen Arbeitsdienstes ist nun erschöpfend behandelt. An dieser Stelle sei des stets bewiesenen Entgegenkommens des Vundesministeriums für soziale Verwaltung gedacht, das sich besonders bei der Anweisung der Vundesgelder an die Stadtgemeinde zeigte. Dank gebührt auch den Arbeitsdienstwilligen für ihr zähes Aushalten, den Unternehmern für ihren Fleiß und die Umsicht, die Arbeitsdienstwilligen anzuleiten,

Gewerbe!

trotz kleiner Gewinne, und der Industriellen Bezirkskommisfion, dem Arbeitsamt Innsbruck, der Buchhaltung der Tiroler Landeshauptmannschaft und nicht zuletzt der Sparkasse der Stadt Innsbruck, durch deren hilfsbereites Entgegenkommen erst eine reibungslose Abwicklung des Geldverkehres möglich war. I n einem späteren Aufsatz wird dargelegt werden, wie die Bundes- und städtischen Darlehen von den Siedlern zurückzuzahlen sind. I„g. Mignon. Baukommissär.

Aus dem Gewerberecht

1. Fuhrwerksdienste als landwirtschaftliches Nebengewerbe Die Landeshauptmannschaft für Tirol hat vor kurzem die unterstellten Verwaltungsbehörden darauf aufmerksam gemacht, daß nach den neu gefaßten Bestimmungen des Einführungspatentes zur Gelverbeordnung die Vorschriften der Gewerdeordnung auf die Besorgung an Fuhrwerkst» iensten durch Land- und Forstwirte als N e b e n ge w e r b e nur insolange keine Anwendung finden, als sich diese Tätigkeit auf die Verwendung der h a u p t f ä c h l i c h im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe verwendeten Zugtiere, Fuhrwerke und Personen beschränkt und als sich diese Tätigkeit im Rahmen der h e r g e b r a c h t e n U e b u n g hält oder in Gegenden erfolgt, wo das Verkehrsbedürfnis durch Gewerbetreibende nicht ausreichend befriedigt werden kann. Wo diese letzterwähnten Voraussetzungen nicht zutreffen oder beispielsweise, wenn die Fuhrdienste zwar mit eigenem Gespann, aber mit entliehenem Fuhrwerke oder eigens für die Transporte aufgenommenen Fuhrleuten erfolgen, kann von einem landwirtschaftlichen Nebengewerbe nicht mehr gesprochen werden. Eine derartige Tätigkeit ist daher nach § 132 der Gewerbeordnung strafbar.

2. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Aus dem Verwaltungsverfahren Es besteht keine gesetzliche Vorschrift darüber, welche Stellen die Gewerbebehörde zu hören hat, um sich ein Bild davon zu verschaffen, inwieweit der Fremdenverkehr die Lokalbedarfsfrage für eine Gast- und Schankgewerbeberechtigung beeinflußt. Die Auswahl eines Beraters bleibt der Behörde überlassen.

Der Tatbestand einer Uebertretung des Ladenfchlußgefetzes ist ohne Rücksicht auf den Grund des Offenhaltens schon im bloßen Offenstehen der für den Kundenuerkehr bestimmten Geschäftsräumlichkeiten zu einer Tageszeit, wo ein Kundenverkehr noch möglich ist, gegeben. Wenn von dem „Uebergang einer Unternehmung" die Rede ist, kann nicht der Uebergang der Gewerbeberechtigung, sondern nur der Uebergang der mit dem Geschäftsbetriebe üblichen Rechte gemeint sein. I n der Zusendung von Warenpaketen kann ein Verstoß gegen die Vorschriften über das Aufsuchen von Bestellungen nicht erblickt werden, weil der Tatbestand nach dieser Vorschrift in der persönlichen Vorsprache des Gewerbetreibenden oder seines Bevollmächtigten liegt.

Aus der Sozialversicherung Bei Prüfung der Frage, ob ein versicherungspflichtiges A r b e i t s o e r h ä l t n i s vorliegt, kommt es nicht auf die dem betreffenden Verhältnis von den Parteien gegebene rechtliche Konstruktion, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Sachverhalt an. Wer mit Wissen und W.llen des Gewerbeinhabers in dessen Betrieb die Garderobegeschäfte als Dienstverpflichtung übernommen hat. ist krankenverficherungspflichrig. Für die Frage der Unfallversicherungspflicht von gewerblichen Betrieben kommt es weder auf die Stärke des für Zwecke des verwendeten Triebwerkes noch darauf an, ob dadurch eine Gefahr für die im Betriebe Beschäftigten herbeigeführt wird, sondern auf die bloße Tatsache der Verwendung von durch elementare Kraft bewegten Triebwerken.

Aus dem Heimatrecht Beschlüsse von Gemeindevertretungen, wodurch jemand in den Heimatsverband a u f g e n o m m e n wird, sind Bescheide im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsoerfahrensgesetzes. Dagegen ist ein Beschluß der Gemeinde, womit die Aufnahme in den Heimatsnerband v e r w e i g e r t wird, keine behördliche Verfügung, sondern eine bloße P a r t e i e r k l ä r u n g . Die dagegen zulässige Anrufung der politischen Behörde ist kein ordentliches Rechtsmittel und daher an k e i n e Frist gebunden.

Nachweis der im Monat Dezember 1934 durchgeführten Gewerbelöschungen Zu- und Vorname Firma

Standort. Gemeinde, Straße. Haus Nr.

Bezeichnung des Gewerbes

Datum und Zahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.

332

Kayer Johann

Innrain Nr. 52

Gemischtwarenhandel

31. Oktober 1913 Zl. 34637

333

Pöschl Josef

Gutenbergstr. 16

Kleidermachergewerbe

19. Oktober 1932 Zl. 14446

334

Hatheyer Ernst, Dr.

Innrain 56

Vücherrevision

8. Mai 1934 Zl. 6425

335

lDeggl Marie

MaximManstr. 3

Frauen- und Kinderkleidermacherei

5. November 1925 Zl. 13460

KZ.


Fortlau» l sende Zahl I

Amtsblatt Nr. 3 Zu- und Vorname Firma

Standort, Gemeinde. Straße. Haus-Nr.

Bezeichnung des Gewerbes

DlUum und Zahl des Gewerbescheines Gew. Reu. P,

336

Köllensperger Otto

Mchergasse 7

Autolohnfuhrgewerbe

24. Jänner 1928 II. 1115

33?

Auer Karolina

Marktplatz

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

31. Jänner 1917 I I . 1095

338

Tobisch Franziska

Kapuzinerg. 19

Gemischtwarenhandel

23. Oktober 1913 ZI. 34284

339

Holl Johann

Anichstr. 27

Frifeurgewerbe

14. Februar 1919 I I . 5780

340

Heiß Michael

Leopoldstr. 12

Landschaftsphotographengewerbe

19. Jänner 1927 3l. 259

341

Perlot Emil

Hl.-Geist-Str. 14

Schlossergewerbe

30. Mai 1919 Zl. 13522

342

Perr Franz

Kaufmannstr. 9

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

26. November 1928 3l. 21833

343

Huber Josef

Herzog-Friedrich-Etr. 12

Handel mit Leder und Lederwaren

14. August 1922 31. 13404

344

Fritz-Malez, geb. Schwerzek M.

Leopoldstr. 32

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

28. Februar 1915 3l. 14045

345

Margreitter Gabriele

Universitätsstr. 26/1

Gewerbsmäßige Mitteilung von Adressen an Interessenten

17. Jänner 1934 3l. 13172

346

Dalpez August

Marktplatz

Handel mit Obst, Gemüse und Südfrüchten

8. September 1930 31. 16726

347

Neher Karl

Andreas-Hofer-Str. 55

Mechanikergewerbe

7. Mai 1931 31. 8134

348

Pollack Reinhold

Meraner Str. 7

Holzhandel

27. Oktober 1925 31. 18235

349

Retti Athanasius

Rofeggerstr. 10

Agenturgewerbe

22. Februar 1934 31. 3120

350

Retti Athanasius

Roseggerstr. 10

Kommissionswarenhllndel

22. Februar 1934 31. 3094

351

Latka Oskar

Sonnenburgstr. 9

Agentur

11. Juni 1932 31. 7632

352

Latka Oskar

Sonnenburgstr. 9

Kommissionswarenhandel

11. Juni 1932 31. 7631

353

Waldner Elisabeth

Maximilianstr. 5

Handel mit allen im freien Verkehre geftatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

15. Dezember 1934 31. 14892

354

Radl Franz, Dr.

Adamgasse, 10

Agentur

11. Oktober 1926 31. 19889

355

Radi Franz. Dr.

Adamgasse 10

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

11. Oktober 1926 31. 19890

356

Weileder August

Museumstr. 35

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 3, G. O., aufgeführten Artikel

23. Jänner 1926 31. 1081

357

Hlawatsch Paul

Marktplatz

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

9. Juli 1914 31. 12479

358

Dichelberger Franz

Erzh.-Eugen-Ttr. 27

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 A8, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

14. Oktober 1919 31. 24417

359

Löwensohn Ludwig

Pfarrgasse 2

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 3 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

4. Februar 1919 31 3586

360

Ttocker Barbara

Leopoldstr. 41

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, O. O., aufgeführten Artikel

6. Dezember 1921 3l 23057

361

Winkler Hubert

Leopoldstr. 34

Kleidermachergewerbe

13. Februar 1914 31. 13919

362

Weinöhl Johann

Mentlgasse 10

Kleidermachergemerbe

1. Dezember 1927 31. 24771

363

Wieser Abraham

Erlerstr. 6

Handel mit Textil- und Modewaren

22. Juli 1931 31. 17175


Amtsblatt Nr. 3

Nachweis Fortlaufende Zahl

der im Monat Jänner 1935 durchgeführten Gewerbelöschungen 3u- und Vorname Firma

Standort, Gemeinde, Straße. Haus-Nr.

Bezeichnung 5es Gewerbes

Datum und 3ahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.

1

Schneider Marianne

Maximilianstraße 5

Agentur

18. November 1930 3 l . 20918

2

Schneider Marianne

Maximilianstraße 5

Kommissionswarenhandel

18. November 1930 3 l . 22115

3

Nerici Lino

Mentlgasse 13

Handel mit Gipsfiguren

18. M a i 1932 31. 7002

4

Dworfchak Barbara

Amrafer Straße 59

Handel mit allen im freien Verkehre gestalteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

21. Dezember 1930 3 l . 25655

5

Salier Marie

Pfarrgasse 1

Gemisch twarenhandel

30. November 1928 3 l . 22067

6

Spörl Wilhelmme

Pradler Straße 23

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

11. Februar 1926 31. 2988

7

Mayer Ludwig

Fuggergasse 2

Sped i teurgewerbe

4. August 1932 31. 10581

8

Heim Eugen

Kaiser-Franz-Iosef-Str. 11

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, O. O., aufgeführten Artikel

15. Oktober 1924 3 l . 17318

9

Heim Eugen

Kaiser-Franz-Iosef-Str. 11

Agentur

15. Oktober 1924 31. 17320

10

Heim Eugen

Kcriser-Franz-Iosef-Str. 11

Kommissionswarenhandel

15. Oktober 1924 31. 17319

11

Rubarscher Markus

Leopoldstratze 2

Großhandel ohne Beschränkung

12. A p r i l 1934 3 l . 4527

12

Fida Konrad

Kapuzinergasse 3

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

28. September 1925 3 l . 17826

13

Hanel Oskar

Schöpfstraße 35

Beratung in Angestelltenversicherunasangeleaenheiten u. Berechnung der Versicherungsleistungen

18. Dezember 1934 31. 16462

14

Hupf Anton, sen.

Heiliggeiststraße

7

Allg. Handelsgewerbe einschl. Flaschenbier, Wein und Branntwein, in verschl. Gefäßen

31. März 1907 31. 9840

15

Hupf Anton, sen.

Heiliggeiststratze

7

Erzeugung von Rum, Branntwein, Likören, Wermut und Dessertweinen

27. J u n i 1924 31. 11529

16

Lener Gisela

Völser Straße 2/1'

Erzeugung von Lampenschirmen

31. März 1932 3 l . 3436

17

Johann Felbermayer

Pradler Straße 23

Friseurgewerbe

26. M a i 1933 31. 6230

18

Johann Felbermayer

Pradler Straße 23

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

26. M a i 1933 3 l . 6229

19

Fritsch Eduard, Ina..

Defreggerstraße 25

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

13. Februar 1933 3 l . 1975

20

Weberbauer Karl

Tchöpfstraße 6

Agentur

20. März 1920 3 l . 4756

21

Weberbauer Karl

Schöpfstraße 6

Kommissionswarenhandel

20. März 1929 31. 4755

22

Moser Rosa

Mariahilf 30

Gemischtwarenhandel

15. Februar 1928 3 l . 2707

23

Ienewein Marie

Verleihung von Maskenkostümen

9. Jänner 1928 31. 199

24

Hupf Anton, sen.

Ausschank von Vier. Wein u. Obstwein und Kleinverschleiß gebr. geistiger Getränke

13. März 1924 31. 20618

25

Müller Norbert

Hohlweg Nr. 2

Hufschmied

29. September 1931 3 l . 16954

26

Weigang Aloisia

Menllgasse 10

Handel mit allen im freien Verkehre geftatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

24. J u n i 1913 3 l . 20708

27

Walter Paula

Landseestraße 16

Gemischtwarenhandel

31. März 1932 3 l . 4448

Zweigniedeilaffung von Ienbach

Meinhardstraße 14 Heiliggeistftraße

7


Fortlau» ! sende Zahl I

s

Amtsblatt N». 3

Zu- und Vorname Firma

Standort, Gemeinde, Straße. Haus-Nr.

Bezeichnung des Gewerbes

Datum und Zahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.

28

Staubach Egon

Museumstrahe 33

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

14. Oktober 1925 ZI. 18757

29

SchiestI Emma

Universitätsstraße 17

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abf. 5, G. O., aufgeführten Artikel

30

Mayr Karl

Mcmdelsbergerstvaße 9

Agentur

21. Jänner 1921 Zl. 575

31

Mayr Karl

Mcmdelsbergerstvaße 9

Kommission

21. Jänner 1921 Zl. 576

32

Hagleitner Josef

Reichenauerstraße 44

Agentur

22. Februar 1934 ZI. 2140

33

Kleiner Ferdinand

Schillerftraße 14

Bauunternehmergewerbe

18. März 1919 Zl. 8824

34

Herlango. A. G. für photogr. Industrie i n Wien

Maria-Theresien-Str. 10

Photographengewerbe

3. April 1930 Zl. 3061

35

Herlango, A. G. für photogr. Industrie i n Wien

Maria-Theresien-Str. IN

Fabriksmäßige Erzeugung von photographifchen Apparaten, Bedarfsartikeln usw.

6. Februar 1930 Zl. 2517

36

Mair Karl

Sterzinger Straße 4

Handel mit allen i m freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der i m 8 3», Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

28. April 1927 Zl. 8716

37

Iwa, Innsbrucker Wlrtfchaftsvereinigung der öffentltchin Angestellten reg. Gen. m. b. H.

MllndelsbeLgerstraße 7

Zuckerbäckergewerbe

18. August 1931 Zl. 14442

38

Schwab Anton

Herzog-Otto-Ttraße 10

Buchbindergewerbe

5. Juni 1903 Zl. 15429

39

Dettenholzer Valentin

Weiherburggasse 4

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

27. Mai 1926 Zl. 20158

40

Ferrari Joachim

Gärtner« i. d. Gumpstraße

Handelsgärtner

31. März 1932 ZI. 3524

41

Vogler Ferdinand

Salurner Straße 5

Handel mit Auto- und Fahrräderbedarfsartikeln

10. Oktober 1930 Zl. 19440

42

Afchberger Johann

Gast- und Schcmkgewerbe

25. Juni 1930 Zl. 11290

43

Steiner Katharina

Kiosk b. Rhombergfabrik

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

12. Juni 1925 Zl. 9535

44

Ennemoser Hermann

Bürgerstraße 24

Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren

19. Oktober 1919 Zl. 26196

45

Brandmeier Georg

Herzog-Frietwich-Str. 31

Handel mit Kren von Oet zu Ort

24. Oktober 1927 Zl. 22075

46

Leitner Ludwig

Mariahlif 22

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. F, G. O., aufgeführten Artikel

4. April 1922 ZI. 5841

47

Frank Johann

Anutomiestraße 22

Väckergewerbe

29. Oktober 1897 Zl. 22558

48

Frank Virginia

Anatomiestraße 22

Zuckerwarenhandel

9. September 1926 Zl. 17608

49

Manzl Egidius

Höttingergaffe 6

Handel mit landwirtschaftlichen Produkten gemäß § 60, Abs. 2, G.-O.

23. September 1931 Zl. 16890

50

Markun Lorenz

Anichstraße 12

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel

4. August 1931 Zl. 14221

51

Ballaritti Amleto

Maximiliunstratze 3

Handel mit Obst und Gemüse im Umherziehen in Tirol und Vorarlberg

3. Oktober 1925 Zl. 18183

52

Ballarini Amlew

Mllximilian'straße 3

Handel mit Obst, Gemüse und Südfrüchten

6. Februar 1909 Zl. 5775

53

Vallarini Angela

Ättichstraße 7

Handel mit allen im freien Perkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der i m 8 38, Abs. 3, G. O., aufgeführten Artikel

8. Oktober 1929 Zl. 18887

54

Gasteiger Marie

Innrain 20

Gemischtwarenh andel

10. Juni 1905 Zl. 23327

55

Kleitzl Iosefa

Hofyasse 4

Muskenkostümverleihung

20. Jänner 1920 Zl. 553

Buchhof

12. September 1930 Zl. 16356


Amtsblatt Nr. 3

Verzeichnis über die i m Monat Dezember 1934 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete Name Seeber Anton Köhler Karl Kellerer Johann

Heiß Michael Singer Franz Walch Ernst Muigg Josef

Gewerbe

Standort

Innsbruck, Tüdtiroler Platz i Innsbruck, Schuh machergewerbe Völser Straße 41 Innsbruck, Erzeugung von BijouLeopoldstraße 10 teriewaren und Gebrauchsgegenständen mit plastischen Massen in Spritzguß u. Preßverfahren Innsbruck, Photographengewerbe Leopoldstraße 12 Innsbruck, Kleidermachergewerbe Seilergasse 15 Innsbruck, Gemifchtwarenhandel Gutenbergstraße 8 Innsbruck, Kleidermachergewerbe Gutenbergstraße 16 Friseurgewerbe

Kleidermachergewerbe

ögl. geb. Hechenblaikner Maria

Innsbruck, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Erzh.-Eugen-Str. 46 Waren (gem. § 1a, lit. a) u. lit. b). Pkt. 36 G. O.)

Munaretto Anton

Gewerbe

Reithmcnr Irma

Kleidermachergewerbe

Hildebrandt Julie, geb. Brugger

Gemifchtwarenhandel

Swoboda Johann

Legen von Linolemnböden als freies Gewerbe

Hofbauer Emmerich

Schuhwarenhandel

Walli Alfred

Kraftmagenoerleihung

Haidegger Anna

Maschinstrickergewerbe

Hagleitner Josef

Planung und Aufstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwertung künstlicher Kälte

Innsbruck, Leopoldstraße 25/1

Jeder Heinrich

Foidl Franz

Name

Innsbruck, Beförderung von Lasten mit Kraftfahrzeu- Reichenauerstr. 12 gen gem. § 1, Pkt. 1 der Min.-Vdg. vom 31. März 1931. BGBl. 109 Innsbruck, Entwurf und Uebernahme der Ausführung Andr.-Hofer-Str. 32 von Transportanlagen durch hiezu befugte Gewerbetreibende

Innsbruck, Stadlmaier Hermann Handel mit allen im freien Verkehre gestat- Dveiheiligenstr. 33 teten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel Innsbruck, Ttadlmaier Hermann Bäckereigewerbe Kapuzinergasse 8 Innsbruck, Rabifer Josef Gemischtwarenhandel Pradler Straße 3 Innsbruck, Bergler Euphemia Weißnähereigewerbe Müllerstraße 7 Franziska Innsbruck, Mittenwald-ViaTischlergewerbe Hörburger Johann duktbogen 28 Innsbruck, Koch Leo Handel mit Toiletteartikeln, kosmetischen Amrafer Straße 34 Artikeln und Parfumeriewaren Innsbruck, Winkler Elsa Handel mit allen im freien Verkehre gestat- Verkaufsstand 8 in teten Waren, jedoch mit den Vorbauten des FleifchbankAusschluß der im § 38, gebäudes Abs. 5, G. O., ausgeührten Artikel Innsbruck, Maria-TheresienTischlergewerbe Bukowetz Franz Straße 38 Innsbruck, Kleidermachergewerbe Lindengasse 14/?. Pallasser Berta

Straka Franz Perlot Remo Oppitz Berta

Standort Innsbruck, Maria-TheresienTtraße 5 Innsbruck, Mozartstraße 6 Innsbruck, Straße d. Sudetendeutschen Innsbruck, Herzog-FriedrichStraße 37 Innsbruck, Wilh.-Greil-Str. 18 Innsbruck, Mariahilf 50/II Innsbruck, Reichenauerstr. 44

Innsbruck, Müllerstraße 21/1 Innsbruck, Schlossergewerbe HI.-Geist-Straße 14 Gesichtmassage mit Innsbruck, Ausschluß der selbstän- Museumstraße 13 digen Ausübung zu Heilzwecken Kleidermachergewerbe

Perr Franz

Gemifchtwarenhandel

Innsbruck, Kllufmannstraße 9

Nogler Adelheid, geb. Kopp

Erzeugung von Trachtenpuppen und Charakterpuppen

Innsbruck, Museumstraße 16

Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren

Innsbruck, Iahnstraße 23

Schwarz Dorothea

Massage und Heilgymnastik Erzeugung von Sportund Trachtenfiguren aus Wolle

Innsbruck, Adamgasse 9a Innsbruck, Müllerstraße 13

Müssig Otto

Kleidermachergewerbe

Müller Johann

Hafnergewerbe

Schmidt Josef

Graveurgewerbe

Pfurtfcheller Franz

Viehhandel

Verdroß Robert

Henze Robert

Tir. Häute- und Fell- Handel mit Häuten, verwertung, reg. Ge- Fellen und tierischen nossenschaft m. b. H. Neben- und Abfallprodukten

Innsbruck, Gumpstraße 20 Innsbruck, Innrain 31 Innsbruck Maximilianstr. 3/? Innsbruck, Brennerstraße 13 Innsbruck, Stadt. Schlachthof

Schennach Anton

Mechamkergewerbe

Retti. geb. Hotter Stephanie Retti, geb. Hotter Stephanie

Kommissionswarenhandel

Hentschel Ferdinand

Tapezierergewerbe

Innsbruck, Schöpfstraße 41 Innsbruck, Innrain 30 Innsbruck, Innrain 30 Innsbruck, Fifchergasse 27

Knoflach Anna

Maschinstrickergewerbe

Innsbruck, Lindengasse 8/1

Agenturgewerbe


Amtsblatt Nr. 3 Name

Gewerbe

Standort

Name

Gewerbe

Nogler Anton

Handel mit Musikinstrumenten

Innsbruck, Colingasfe 6/?

Petiwoky Oswald

Reklamebüro

Außerhofer Hugo

Handel mit Obst und Gemüse

Innsbruck, Haymongasse 4

Petiwoky Oswald

Veroielfältigungsbüro mit der Berechtigung zur Vervielfältigung von selbst zusammengestellten Tourenbeschreibungen mittelst Schreibmaschine oder Herstellung derselben durch eine befugte Druckerei

Seber Friedrich

Hanel Oskar

Handel mit Tapeten, Innsbruck, Bettwaren und Tape- Pradler Straße 34 zierergubehör

Kaszper Paul

Beratung in Angestelltenversicherungsangelegenheiten und Berechnung der Versicherungsleistungen aus dieser Versicherung Tteuerberatungsstelle für Verbrauchssteuern

Thaler Friedrich

Schlossergenierbe

Saumweber Margarete „Tchuhhaus zum goldenen Dachl, Ludwig Lö' " (off. wenfohn & Co." Hdl.-Gef.)

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln

Verlagsanstalt Tyrolia Herstellung von RundA. G. funkempfangsgeräten aus fertig gekauften Bestandteilen und Reparaturen von Rundfunkempfangsgeräten

Innsbruck, Schöpfstraße 35

Innsbruck, Erlerstratze 4 Innsbruck, Dreiheiligenstr. 9 Innsbruck, Adamgasfe 10 Innsbruck, Pfarrgasse 2

Innsbruck, Kirfchentalgasse 2 Innsbruck, Kirschentalgasfe 2

„Land Tirol", vertreten Handel mit Bildern durch das Tir. Landes- (Originalen) und Tiroverkehrsamt ler Fremdemverbeartikeln (Holzschnitzereien, Trachtengruppen und dergleichen) An der Lan-Hochbrunn Hans An der Lan-Hochbrunn Hans Widmann KaroNna Lindbichler Matthias

Innsbruck, Maria-TheresienTtraße 15

Standort

Richter Rudolf

Walli Alfred

Innsbruck, Taxishof

Innsbruck, HI.-Geist-Stratze 19 Innsbruck, Agenturgewerbe Hl.-Geist-Ttratze 19 Innsbruck, Weißnäherei Leopoldstraße 16 Innsbruck, Schuhmachergewerbe Lindengasse 2 Innsbruck, Handel mit tierischem Fett im Rohzustande, Stadt. Schlachthof Tierdärmen und Tiermägen Kommisfionsgroßwarenhandel

Garagierungsgewerbe

Innsbruck, Nilh.-Greil-Str. 18

Verzeichnis über die im Monat Jänner 1935 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzesfionsdekrete Name

Gewerbe

Standort

Name

Wackernell Alois

Kleidermachergewerbe

Innsbruck, Fischergasse 19 Innsbruck, Pfarrgasse 1 Innsbruck, Pfarrgasse 1

Komenda Eleonore

Innsbruck, We'ichgumm'l-Reparaturwerkstätte mit Aus- Erzh.-Eugen-Stra he nahme der VulkanisieNr. 27 rung von Kraftfahrzeu greifen

Fuchs Robert

Rafeur-, Friseur- und Innsbruck, Pradler Straße 23 Perückenmachergewerbe Handel nM ParfümeInnsbruck, rie- u. Toiletteartikeln Pradler Straße 23

Glantschnig Karoline, geb. Lorber Sailer Marie, geb. Embacher

Gemischtwarenhandel Handel mit Rauchrequifiten, Schreibwaren u. Ansichtskarten

Gewerbe

Standort

Kofler Arthur

Garagierungsgewerbe

Innsbruck, Adamgafse 3

Fuchs Robert

„Karl Feil & Co." (off. Handelsgef.)

Verkauf von Hieb- und Stichwaffen für die Uniformierung von Stlllltsangeftellten

Innsbruck, Burggraben 23

Pechlaner Gerhard

Handel mit Obst. Gemüse, kandierten Früchten, Speck, Butter und Eier

Handel mit Herrenmodeartikeln

Innsbruck, Welfergafse 7

Andre Maximilian

Kleidermachergewerbe

Innsbruck, Innstraße 25

Großhandel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren u. Detailhandel mit Wein u. gebr. geistigen Getränken in handelsüblich verschlossenen Gefäßen

Innsbruck, Leopoldstraße 2

Obruschka Walter

Agenturgewerbe

Innsbruck, Neuhauferstraße 8/3

Tausch Norma

Handel mit Spirituosen

Innsbruck, Mariahilf 30

Scharnier Luis

Handel mit QualitätsHerren- und Damenwäsche und Kurz- und Schnittwaren

Smcrrcan Alois Rubatscher Markus

Pichler Matthäus

Kleidermachergewerbe

Innsbruck, Müllerftraße 26

Innsbruck, Innstraße 63

Innsbruck, Leopoldstraße 7


.11

Amtsblatt N l . 3 Name Sarten Alois

Staubach Egon Wsiß Otto Hupf Anton, jun.

Mitterhofer Franz Dletl Karl Ienewein Margarete Rosam Katharina Borzaga Emil Smekal Udo Gandl Kreszenz, geb. Thurnbichler

Gewerbe

Standort

Erzeugung chem-techn. Innsbruck, Produkte mit Ausschluß Lindengasse 2 der gebundenen Artikel (§ 1a. d Pkt. 9, G.-O.) und solcher Produkte, deren Erzeugung den Apothekern vorbehalten oder an eine Konzession gebunden ist Handel ohne BeschränInnsbruck, kung auf bestimmte Marktgraben 27 Waren Innsbruck, Handel m'it Ansichtskarten und Glück- Hörmannstraße 9/1 wunschkarten Innsbruck, Gast- und Schankgewerbe gem. § 16. lit e) Heildgge'iststraße 7 und ä), G.-O. Innsbruck, Schuhmachergewerbe St.-Nikolaus-G. 21 Innsbruck, Konditorgewerbe Mandelsbergerstr. 7 Innsbruck, Verleihen von MaskenMeinhardstraße 14 kostümen Innsbruck, Frifeurgewerbe Kapuzinergasse 18 Innsbruck, . Molkereigewerbe Mariahilf 14 Innsbruck, Handelsagentur Erzh.-Eugen-Str. 3 Handel mit Rauch- und Innsbruck, Schre>ibreauifiten, Zei- Kiosk in der Kö'nigchen- und Vüroartikel Laurin-Straße

usw.

Freinhofer Eberhart

Verkauf von heißen Innsbruck, Würstchen und Brot in Hörmannstraße 11 den Vormittagsstunden am Marktplatz und im Umherziehen in den Straßen Innsbrucks zur Tages- u. Nachtzeit

Name

Gewerbe

Standort

„Anton Schwab" (off. Handelsges.)

Vuchbindergewerbe

Innsbruck, Herzog-Otto-Str. 10

Volpini Paula, geb. Wallach

Handel mit Pelzwaven

Innsbruck, Erlerstraße 16

Nagele Franz

Innsbruck, Handel mit Auto- und Michael-GaißmayrFahrräderbedarfsStratze 8 artikeln

Rwdmann Anna

Gast- und Schankgewerbe gem. § 16 G.-O., I i ) ) ) 6 ) t ) )

Innsbruck, Berg-Isel-Weg 3. Buchhof

Reiche! Anton

Lemenweberei

Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 7

Nierent Almsia, geb. Gasser

Bettwavenhandel

Innsbruck. Innstraße 13

Duhsschek Hermann

Frank Ida Hofer Erich

Scheffauer Johann

Rosanelli Awifia, geb. Waroschitz Deußl Friedrich Seeber Anton

Innsbruck, Ttafflerstraße 25 (Büro Hochhaus) Innsbruck, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Peter-Mayr-Str. 22 Waren Innsbruck, Herstellung von Isolierungen aller Art, inso- Erzh.-Eugen-Straße Nr. 20 weit diese Arbeiten nicht an eine Konzession gebunden sind Innsbruck, Erzeugung von elektriSchillerstraße 5 schen Heizkissen und elektrothermifchen Apparaten Innsbruck, Handel mit Schallplatten und Umtauschstelle Straße d. Sudetendeutschen 15 für Schllllplatten Innsbruck, Holz- u. Kohlenhandel Innstraße 55 Innsbruck, Handel mit Parfumerie- u. Tcüilettewaren Südtiroler Platz 8 Erzeugung von Bodenwachs

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War der Bau der Doppelhauptschule in Pradl notwendig? Vielfach herrscht in Kreisen der Bevölkerung die Meinung, daß der Bau der Doppelhauptschule in Pradl nicht nur nicht notwendig war, sondern mit Rücksicht auf die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse in seiner gangen Anlage geradezu einen Luxus darstelle. I m folgenden foll untersucht werden, wie weit diese Ansicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Zunächst einen Ueberblick über die zahlenmäßige Entwicklung der ehemaligen Bürgerschule zur heutigen Hauptfchule: I m Jahre 1914 waren an den damaligen Bürgerschulen in Innsbruck 18 Klassen mit 712 Kindern. Für diese standen die Knabenbürgerschule in der Müllerstraße und die Mädchenbürgerschule in der Michael-GaismanrStraße zur Verfügung. Beide Schulen waren bei dieser Schüler- und Klassenzahl normal belastet. I n den näch-

sten Jahren machte sich auch das Bedürfnis nach erhöhter Schulbildung immer mehr geltend und der fortwährend wachsende Zustrom zur Bürgerschule hatte zur Folge, daß im Jahre 1920 bereits 27 Klassen mit 1174 Kindern untergebracht werden mußten. Dies wurde dadurch erreicht, daß die ehemalige Mädchenvolksschule in der Leopoldstraße in die Speckbacherschule übersiedelte und daß der dadurch freigewordene Teil des Gebäudes als neue Knabenbürgerschule eingerichtet wurde. I m Jahre 1924 waren es schon 38 Klassen mit 1631 Kindern. Nun mußte die Mädchenvolksschule in Dreiheiligen weichen. Sie wurde in das Sieberersche Waisenhaus verlegt und an ihre Stelle trat die neue Mädchenbürgerschule in Dreiheiligen. I m Herbste des Jahres 1927 brachte das Hauvtschulgefetz eine große Aenderung im Schuloraanismus. Aus der dreiklasfigen Bürgerschule wurde die vierklassiqe Hauptschule. Die Kinder mußten jetzt bereits nach Absolvierung der 4. Volksschulklasse in die Hauptschule übertreten, weshalb die 5. Klassen der Volksschulen auf-


12 gelassen wurden und dafür die Kinderzahl an der Hauptschule mit einem Male gewaltig anstieg. So wurde die Raumnot an den Hauvtschulen immer größer. Sie erreichte ihren Höhepunkt im Schuljahr 1932/33. Damals besuchten 2138 Kinder in 56 Klassen die städtischen Hauptschulen. Diese 56 Klassen waren auf folgende Weise verteilt: Die Knabenhauvtschule in der Müllerstraße hatte 10 Klassen im eigenen Hause und 6 K l a s ^ sen in der Knabenvolksschule Hasvingerstraße. Die Knabenhauptschule Leopoldstraße hatte ebenfalls zehn Klassen im eigenen Hause und 3 K l assen in der Kna benvolksschule Et. Nikolaus. Die Mädchenhauvtschule Michael-Gaismayr-Straße hatte 10 Klassen im eigenen Hause und 4 K l a s s e n in der Mädchenvolksschule Fischergasse und die Mädchenhauptschule Dreiheiligen hatte 7 Klassen im eigenen Hause, 3 K l a s s e n in der Mädchenvolksschule Pradl und 3 K l a s s e n in der Mädchenvolksschule St. Nikolaus. Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, daß die 4 Hauptschulen damals 19 K l a s s e n in verschiedenen Volksschulen einquartieren mußten. Dies führte dazu, daß im Schuljahre 1932/33 auch in den Volksschulen kein Raum übrig blieb, ja es mußten in Pradl z w e i K l a s s e n s o g a r i m D a c h b o d e n untergebracht werden. Aber auch die bestehenden Hauptschulen waren trotzdem noch überlastet. So mußte die Mädchenhauptschule Dreiheiligen zwei sogenannte Wanderklassen führen, d. f. Klassen, die überhaupt kein eigenes Klassenzimmer besitzen, sondern von einer Stunde zur anderen das ganze Jahr hindurch abwechselnd solche Klassen aufsuchen müssen, die durch den Unterricht in Physik, Turnen oder Zeichnen vorübergehend ein bis

Amtsblatt Nr. 3 zwei Stunden freiwerden. Auch die Knabenhauvtschüle Müllerstraße mußte wegen der dort untergebrachten Fortbildungsschulen durch je drei Tage in der Woche eine solche Wanderklasse einrichten. An der Mädchenhauptschule Dreiheiligen waren ein bis zwei Wanderklassen schon seit mehreren Jahren notwendig. Daß die Wanderklassen häufig zu Disziplinschwierigkeiten führen und der Lehrkraft eine Unsumme von Nervenkraft kosten, das wird auch der Nichtfachmann sich unschwer ausdenken können. Bei normaler Belastung fassen die vier bestehenden Hauptschulen 33 K l a s s e n . I m Schuljahr 1932/33 waren aber 56 H a u p t s c h u l k l a s s e n , weshalb für 23 K l a s s e n zu wenig Raum war. I n der neuen Hauptschule in Pradl ist Raum für 2 8 K I a s s e n vorgesehen, wobei aber auf Grund eines Beschlusses der Vausektion 8 K l a s s e n für die allfällige Unterbringung einer Volksschule gedacht waren. Das zur Beleuchtung der Frage vom Standpunkt der Klassen- und Schülerzahl. Was nun die vorgesehene Einrichtung der neuen Hauptschule in Pradl betrifft, darf nicht vergessen werden, daß das im Jahre 1927 in Kraft getretene Hauptschulgesetz weit höhere Anforderungen stellt als die ehemalige Vüroerschule. So wurde die Knabenhandarbeit als Pflichtfach eingeführt und lehrplanmäßig werden in diesem Gegenstande Papp-, Holz- und Metallarbeiten gefordert, wofür selbstverständlich eigene Räume zur Verfügung stehen müssen. Das gleiche gilt für die weibliche Handarbeit und insbesondere vom hauswirtschaftlichen Unterricht für Mädchen. Diefer ist ohne eine Schulküche mit den entsprechenden Nebenräumen überhaupt nicht möglich. Innsbruck ist die einzige Stadt in Tirol, in der mangels einer Schulbüche an den Mädchenhauptschulen noch kein hauswirtschaftlicher Unterricht erteilt werden kann. Für alle diese Bedürfnisse mußte im Neubau Vorsorge getroffen werden. Darüber hinaus ist aber jeder Raumluxus vermieden worden, es sind viele Räume sogar sehr knapp bemessen. Aus dem Gesagten ergibt sich jedenfalls, daß der Bau der Doppelhauptschule in Pradl vom pädagogischen Standpunkte eine unbedingte Notwendigkeit war. Uebrigens hat die wachsende Raumnot an der Vüraer> schule den Gemeinderat von Innsbruck schon viel früher beschäftigt. Sckwn im März 1918 wurde vom Gemeinderate der grundsätzliche Beschluß gefaßt, an den Neubau einer zweiten Mädchenhauptschule zu schreiten, sobald die Verhältnisse es erlauben. Bürgermeister Wilhelm Greil hat gleichzeitig den Auftrag erteilt, einen geeigneten Bauplatz ausfindig zu machen. I m darauffolgenden Jahrzehnt hat sich der Gemeinderat mit der Frage des Sckulhausneubaues wiederholt befaßt, besonders eingehend aber seit dem sprunghaften, auf die Reformen des Hauvtsckulgesetzes vom Jahre 1927 zurückzuführenden Anwachsen der Klassenzahl. Die Veratungen im Gemeinderate und in seinen Ausschüssen wurden durch die immer wiederkehrende und immer dringender aestellte Forderung der Bevölkerung und der Lehrerschaft, der Raumnot an den städtischen Schulen endlich durch Errichtung eines Schulhausneubaues zu steuern, vorwärtsgedrängt. Der Stadtschulrat hat durch Jahre in stets stimmeneinhellig gefaßten Beschlüssen immer wieder auf die unhaltbaren Zustände an den Innsbrucker Hauptsckulen hingewiesen und den Neubau einer Doppelhauptschule als unaufschiebbar bezeichnet. I m Jahre 1931 endlich, als die Entwicklung voraussehen ließ, daß


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Amtsblatt Nr. 3 die Raumnot in den Schuljahren 1931/32 und 1932/33 schier katastrophal werden würde und als im Zusammenhange mit der Aufnahme der Schweizer Stadtanleihe die Finanzierung gesichert schien, entschloß sich der Gemeinderat zum Bau der Doppel-Haupt- und Volksschule in Pradl. Der Bau wurde noch im Herbst des Jahres 1931 begonnen. Das dem Bau zugrunde gelegte Projekt war nach eingehenden Studien und langwierigen Veratungen mit allen in Frage kommenden Stellen und nach weitgehenden Abstrichen am ursprünglichen Bauprogramm zustande gekommen. Seit dem Schuljahre 1933/34 ist in der Raumfrage wohl eine kleine Entlastung eingetreten. So fehlen z. B. im laufenden Schuljahre den Hauptschulen nur mehr 14 Klassenzimmer. Der Rückgang der Klassenzahl an den Hauptschulen ist aber auf Umstände zurückzuführen, die dem Gemeinderate im Zeitpunkte der Beschlußfassung über den Bau der Doppel-Haupt- und Volksschule in Pradl nicht bekannt sein konnten, bzw. deren Folgeerscheinungen er nicht ermessen konnte. Diese Umstände sind: 1. Die Errichtung einer Privatmädchenhauptschule der Barmherzigen Schwestern in der Falkstraße, die von einem Teil der hauptschulpflichtigen Mädchen besucht wird. 2. Die Errichtung der Hauptschule in Hötting, in die ein Teil der am linken Innufer wohnenden Kinder zwangsweise eingesvrengelt wurde. 3. Die Hinaufsetzung des durchschnittlichen Höchstbelages in den Haupt- und Volksschulklassen, zu der man sich aus Ersvarungsrücksichten entschließen mußte. 4. Die nach der Neufassung des Hauptschulgesetzes vom Jahre 1934 durchzuführende Einreihung minder begabter Kinder, die bisher teilweise die V-Züge der

Hauptschule besuchten, in die Abschlußklassen der Volksschule. 5. Die bedeutende Senkung der Schülerzahl an den Volksschulen in den Jahren 1928 bis 1932, die jetzt auch an den Hauptschulen zur Auswirkung kommt. Aus allen diesen Gründen ist der Bau der DoppelHaupt- und Volksschule heute nicht mehr in dem gleichen Maße dringlich, wie etwa vor drei Jahren; trotzdem muß vom pädagogischen Standpunkte betont werden, daß der gegenwärtige Zustand immer noch schwere Mängel aufweist, die baldigst der Abhilfe bedürften. Von diesen Mängeln seien besonders hervorgehoben die durch die Raumnot in den bestehenden Hauptschulgebäuden erzwungene Unterbringung zahlreicher Klassen der Hauptschulen in zum Teile weitabliegenden Volksschulgebäuden und die Zuweisung zahlreicher Schüler aus den verschiedensten Stadtteilen in Klassen, die in weitent fernten Schulgebäuden anderer Schulsprengel untergebracht sind. Dieser Zustand hat besonders in den Elternkreisen begreiflicherweise Mißfallen erregt. Auch die Unterbringung der Mädchenhauptschule I I im Volksschulgebäude Dreiheiligen, in dem normal nur für fechs Klassen Platz ist, wird immer ein Notbehelf bleiben. Es steht also außer Frage, daß die Errichtung der Pradler Doppelhauptschule eine unabweisbare Pflicht der Ge> meinde war und es ist weiters unbestreitbar, daß die Vollendung dieser Schule auch noch heute eine Notwendigkeit wäre. Wenn auch die schwer bedrängte finanzielle Lage der Gemeinde es diefer unmöglich macht, den nahezu fertigen Bau im gegenwärtigen Zeitpunkte zu vollenden, so wird doch die Elternschaft und jeder Schulmann wenigstens die Hoffnung bewahren, daß nach Ueberwindung der herrschenden Krise das schöne Doppelgebäude in absehbarer Zeit seiner Bestimmung zugeführt werden wird.

Vefuche das Otadttheaterl Infektionskrankheiten! Bestrafung bei Unterlassung der Beiziehung eines Arztes I m Sinne des Erlasses der Landeshauptmannschaft für Tirol vom 12. Jänner 1935, Zl. Ild—10/3, wird nachstehendes zur allgemeinen Kenntnis gebracht: I n letzter Zeit kommt es nicht selten vor, daß bei anzeigepflichtigen Erkrankungen (insbesondere an Diphtherie) der Arzt überhaupt nicht beigezogen wird. Da in solchen Fällen ärztlicherseits keine Anzeige erstattet werden kann, unterbleiben zunächst die behördlichen Epidemie-Vekämpfungsmaßnahmen und es entstehen Endemie oder gar Epidemien, die eine ernstliche Gefahr für die Volksgesundheit und auch den für unser Land so wichtigen Fremdenverkehr bedeuten. I n einigen Fällen ist die Behörde sogar erst dadurch auf das Bestehen von ausgedehnten Diphtherieepidemien aufmerksam geworden, daß bei der samtätsvoligeilichen Obduk-

tion von Kindern, die ohne ärztliche Behandlung gestorben waren, Diphtherie festgestellt wurde. Die Nichtbeiziehung eines Arztes wird von den Eltern gewöhnlich damit begründet, daß es ihnen unmöglich sei, für die hohen Kosten der ärztlichen Behandlung aufzukommen. Diese Begründung kann aber nicht als stichhältig anerkannt werden, weil es u n t e r a l l e n U m ständen und b e d i n g u n g s l o s Pflicht der Eltern ist, einem schwererkrankten Kinde die ärztliche Hilfe angedeihen zu lassen, die Aerzteschaft bekanntlich arme Fälle zu einem verbilligten Tarif oder umsonst behandelt, der Amtsarzt als das berufene Sanitätsorgan der Gemeinde verpflichtet ist, jeden ihm gemeldeten Infektionsfall sofort nachzugehen und schließlich arme Kranke jederzeit auf Kosten der Zahlungspflichtigen Faktoren zwecks Behandlung an die Infektionsabteilung des öffentlichen Krankenhauses abgegeben werden können. Die Nichtbeiziehung eines Arztes durch die Eltern stellt somit eine nie zu verantwortende Unterlassung


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Amtsblatt Nr. 3

dar. die in jedem Falle ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bestrafung zugeführt werden mutz. Eltern, die den Arzt nicht beiziehen und auch die Anzeige an die politische Verwaltungsbehörde und das Bürgermeisteramt unterlassen, werden dem Gerichte angezeigt und überdies gemäß § 39 des Gesetzes vom 14. April 1913. VGVl. Nr. 67, bestraft. Das Verwaltungsstrasversahren ist gegen solche pflichtvergessene Eltern gemäß § 2, Abs. 4, und § 3, Abs. 4, des Evidemiegefetzes anwendbar, denn auch dem L a i e n kann in den meisten Fällen zugemutet werden, daß er aus den Begleitumständen (wie z. V. Erscheinungen und Schwere der Erkrankung, Erkrankung mehrerer Familienmitglieder usw.) erkennt, daß es sich um eine übertragbare Krankheit handelt, deren Auftreten das sofortige Einfchreiten der Sanitätsbehörde erheischt. Es wird natürlich von den Besonderheiten des einzelnen Falles abhängen, ob und welche Strafe am Platze ist, nie aber wird sich die Behörde durch ein unangebrachtes Mitgefühl wegen der wirtschaftlichen Notlage der Partei davon abhalten lassen, die entsprechende Strafe zu vei> hängen. Kann die Geldstrafe nicht eingebracht werden, fo wird die Ersatzarreststrafe unnachsichtlich zur Durchführung gelangen. I n besonders exemplarischer Weise werden die Eltern dann bestraft, wenn durch ihre Unterlassung Menschenleben verloren gehen oder Gesunde angesteckt werden.

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Mitteilungen des Stadtphyfikates Stand der Infektionskrankheiten im Jänner 1935: Scharlach: 9 Erkrankungsfälle — kein Todesfall. Diphtherie: 13 Erkrankungsfälle — kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Jänner 1935: Gesamtzahl 55, davon 2 Totgeburten; 25 männlich (1 Totgeburt), 30 weiblich (1 Totgeburt). Todesfälle im Jänner 1935: Gesamttodesfälle 89 davon auswärts 23 66 (29 männlich, 37 weiblich).

Die Iugendwandererherberge in der Herrengaffe Bericht über das Jahr 1934. Der Besuch der Iugendwandererherberge im Jahre 1934 war schwach. Es meldeten sich nur 7 geschlossene Gruppen mit 89 männlichen und 41 weiblichen Teilnehmern, alles übrige waren iuaendliche Einzelwan^ derer. Insgesamt betrug die Besucherzahl 1359 mann liche, 41 weibliche, somit 1400 Jugendliche, von denen wiederum 15 Personen zwei Nächte und 1385 Personen eine Nacht in der Herberge verbrachten. Es ist die Besucherzahl gegenüber dem Jahre 1933 um 904 Personen zurückgegangen. Ein Rückblick auf die Besucherzahl der letzten fünf Jahre: 1930 3417 Jugendliche 1931 3239 1932 3159 1933 2304 1934 1400 läßt erkennen, daß ein Rückgang von rund 69 Prozent eingetreten ist. Die Erklärung ist darin zu suchen, daß die Juaend Herberge bis zum August des Jahres 1932 zum überwieoenden Teile von reichsdeutschen Wanderergruvven besucht war. Nach Einführung der 100-, bzw. 1000 Mark-Sperre war es diesen Wandererarupven unmöglich gemacht, ihre Wanderungen nach Tirol, bzw. Innsbruck auszudehnen. Andere Staaten kamen für die hiesige Aerberae gar nickt oder mindestens selten in Betracht. I n Oesterreich ist das Wandern noch nicht so eingeführt. Mit den verfügbaren Betten (71 Vettgestellen) konnte leicht das Auslangen gefunden werden. Klagen über Vequartierung sind nicht einaelaufen. Den Juaendlichen wurde auf Wunsch von der Herbergmutter frühstück Milchkaffee oder Tee mit Brot — verabreicht. Auf Bestellung wurden Preisermäßigungen bei der Nordketten- und Patscherkofelbahn sowie verbilligter Zutritt zu den Museen erwirkt. Für Mittag- und Abendessen wurden meist alkoholfreie Sveisebäuser in Anbruch genommen. Die geforderten Preise standen für Mittagessen zwischen 8 1 — bis 1.50, für Abendessen 8 —.80 bis 1.—.


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Personal-Nachrichten Krim.-Veg.-Insp. Hans S c h a r i n g e r wurde in Anerkennung seines verdienstvollen Wirkens als Leiter der Kriminalabteilung des Stadtvoligeiamtes vom Regierungskommissär durch die Verleihung des Titels „Kriminal-Oberinspektor 2. Klasse" ausgezeichnet. Der Bundespräsident hat den Bezirksinspektor der städtischen Schutzmannschaft, Josef R i e g e r , der am 1. Juli 1934 nach Vollendung seiner Dienstzeit in den dauernden Ruhestand versetzt wurde, durch Verleihung der Goldenen Medaille für Verdienste um Österreich ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde dem verdienten Beamten von dem gerade in Innsbruck anwesenden Ministerialrat Philipp der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit in Wien im Beisein des Landes^ statthalters Ing. Gerber, des Regierungsdirektors Hofrat Dr. Bundsmann, des Regierungskommifsärs Fischer, des Polizeirates Dr. Windhofer und anderer Ehrengäste vor einer unter Führung des Vez.-Insvektors Mauerberger ausgerückten 100 Mann starken Abordnung der städtischen Echutzmannschaft überreicht. Ministerialrat Philipp und Regierungskommissär Fischer würdigten in Ansprachen die Verdienste des Ausgezeichneten um das Sicherheitswesen Innsbrucks.

9er Rachöruck von Aufsitzen/ Verichten oöer nur von Teilen öerselben sowie bie Wieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Innsbruck in Zahlen Eingeführte Schlachttiere u.Stechvieh imIahre1934

)6clkm s-ZIl, wo

Aus dem Reoisionsbericht des Schlachthofes ist zu entnehmen, daß >in Innsbruck 1.243 Revisionen durchgeführt wurden, und zwar: 141 Revisionen in den Innsbrucker Hotels, 231 in den Innsbrucker Gastwirtschaften, 34 i n Auskochereien und 834 bei Fleischhauern. Es kam zu drei Beanstandungen, welche zur Strafamtshandlung weitergeleitet wurden. » ' Für Wintert)ilfskarten wurden vom städt. Schlachthofe ausgefolgt: 18.900 Kilogramm FroibankfleDsch, 12.43s Kilogramm Schweinefleisch und 14.617 Kilogramm Selchfleisch.

nach Herkunftsländern geordnet Stiere

Tirol . . . . Salzburg . . Oberösterreich

Steiermark . Kärnten . . . Niederöst.

. .

Vorarlberg . Ungarn . . . Jugoslawien .

Ochsen

Kühe

1.383

225

996

l8 11 —

1.546

2l —

14 —

61 20

89 60

— —

— —

Kälber Schweine Schafe

203

3.677

1.393

335

95 —

1.836

— 346 560 484 — 216

— — — — — —

— —

84 40

140 — 2 — 247 —

Ziegen

1 — — — —

— —

— —

1.426

1.873

2.603

^2.374

5.40?

389

1

gegenüber 1933 1.443

1.947

2.852

1.713

4.194

167

1

Summe

. . .

Aus dem Trichinenschauber'icht des stiidt. Schlachthofes ist zu entnehmen, daß im Jahre 1934 25.390 Untersuchungen durchgeführt wurden, die alle negativ verlaufen sind.

Kundmachung I m Verwaltungsjahre 1935 wird minderbemittelten Haushaltungsvorständen eine Ermäßigung der Grundgebühren für Bezug elektrischen Stromes bis auf 8 1.— je Wohnung und Monat gewährt. Die bezüglichen Gesuche find unter Benützung der beim Rathausportier erhältlichen Vordrucke bis längstens 15. März im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 94, abzugeben. Für die Erreichung der Begünstigung ist die Höhe des Gesamteinkommens der in einer Wohnung befindlichen Verwandten maßgebend, welches für eine Person 8 150.—, für jede weitere Person um 8 30.— mehr, nicht überschreiten darf. Den Ansuchen sind die Einkommensnachweise beizulegen, widrigenfalls die Annahme verweigert wird. Wer unrichtige Angaben macht, verliert die Begünstigung und wird der gerichtlichen Verfolgung zugeführt. Die im Vorjahre auf gleiche Weise durchgeführte Rückvergütung des Gemeindezuschlages zur öandesgebiiudefteuer entfällt im Jahre 1935. I n besonderer Notlage befindlichen Mietern kann durch das Unterstützungsamt nach entsprechender Uebervrüfung eine Mietzinsbeihilfe gewährt werden.


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Amtsblatt Nr. 3

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: 2>te Etadtgemewde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Hr. WUly Rumer, Innsbruck, WUHelm-Treil-Ttraße 25. Druck: Graphische « u n f t a n s t a l t T y r o l t a , Innsbruck


V. b. b.

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Erscheint einmal i M i c h . Eingelnummer Nr. 2

15. Jänner 1935

1. Jahrgang

Veöeutungsbolle fragen Von Regierungskommifsar Kranz Kifcher Aus der Gestaltung der verfassungs- und finanzrechtlichen Verhältnisse einer Gemeinde und ihrer finanziellen Gebarung ergeben sich für die Mitbürger auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung die wichtigsten und bedeutsamsten Fragen. Es dürfte deshalb für die Innsbrucker Bürgerschaft von Interesse sein, zu erfahren, was sie auf diesem Gebiete im Jahre 1935 Neues und ob sie Gutes oder Schlechtes zu erwarten hat. Als ich mich am 4. April 1934 dem mir von der Landesregierung beigegebenen Beirate als Regierungskommissär der Stadt vorstellte, erklärte ich, daß ich mich trotz meiner Stellung als Regierungskommissär weiterhin als Treuhänder der Bürgerschaft für die Wahrung der Gemeindeautonomie betrachte. Ich hatte mich schon im März vergangenen Jahres mit den Bürgermeistern und Regierungskommissären der einzelnen Landeshauptstädte und der größeren Statutargemeinden in Verbindung gesetzt mit dem Erfolge, daß bereits Mitte April die Grundlagen für eine Denkschrift vorlagen, die die zu diesem Zweck geschaffene Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Statutargemeinden an die Bundesregierung zu richten beabsichtigte. Die Bundesverfassung war jedoch damals schon so weit gediehen und das Drängen aller interessierten Körperschaften und Regierungsstellen nach rascher Verlautbarung der Verfassung so stark, daß die Schöpfer der Verfassung nicht mehr auf unsere Bitten eingehen konnten und nicht mehr in der Lage waren, in den Entwurf der Verfassung wesentliche Änderungen zugunsten der Statutargemeinden aufzunehmen. Die Arbeitsgemeinschaft der Statutargemeinden, die unter dem bewährten Vorsitze des Bürgermeisters Hans Schmid von Graz arbeitete, mußte sich deshalb für ihre weitere Tätigkeit mit dem für alle Ortsgemeinden geltenden 8. Hauptstück der am 1. Mai erlassenen Verfassung als unverrückbarer Grundlage bescheiden. Die in der Arbeitsgemeinschaft

vereinigten Bürgermeister und Regierungskommissäre stellten an die Bundesregierung in der Hauptsache folgende Ersuchen: 1. Die Selbständigkeit der Gemeinde in ihrer Verwaltung und finanziellen Gebarung foll möglichst gewahrt bleiben; 2. den Bürgermeistern der Gemeinden soll größere Verantwortlichkeit gegenüber der Aufsichtsbehörde und der Bürgerschaft auferlegt, dafür jedoch ihre Machtvollkommenheit erweitert werden; 3. ein besonderes Augenmerk möge auf die Einheitlichkeit der Stadtrechte und der Organe der Stadtverwaltungen gelegt werden, damit in verwaltungstechmscher und insbesondere in finanzieller Hinsicht aus Vergleichen der Tätigkeit der einzelnen Gemeinden leichter lehrreiche Schlüsse gezogen werden können; 4. den Statutargemeinden wolle eine entsprechende Vertretung in den neuen gesetzgebenden Körperschaften eingeräumt werden, damit auch diese Gemeinden als die größten Wirtschaftsfaktoren unseres Vaterlandes beim Zustandekommen der Finanzgesetze mitberaten und Schädigungen der Gemeindeinteressen, wie sie in früherer Zeit häufig vorgekommen sind, verhindern können. Neben diesen kardinalen Forderungen wurden noch eine Reihe kleinerer, weniger wichtiger Punkte formuliert, die vorwiegend Teilbestimmungen des in der ersten Fassung von den Magistratsdirektoren von Graz, Linz und Innsbruck ausgearbeiteten Entwurfes eines einheitlichen Stadtrechtes zu bilden hatten. Der so entstandene Entwurf wurde wiederholt durchberaten und umgearbeitet. Die Beratungen, an denen in dankenswerter Weise auch Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Rechnungshofes und zuletzt der Länder teilgenommen


Amtsblatt Nr. 2 und tatkräftigst mitgearbeitet haben, wurden in Salzburg am 10. Dezember 1934 abgeschlossen; die einzelnen Landesregierungen, denen die Vorlage des Stadtrechtsentwurfes an die Landtage zukommt, haben seit einigen Tagen das Zuletzt noch vom Bundeskanzleramt überarbeitete „Musterstatut" als Grundlage für die Erlassung eines einheitlichen Stadtrechtes in Händen. Auf Grund des Beratungsergebnisses der Salzburger Tagung habe ich in Anpassung an die örtlichen Verhältnisse den Entwurf eines Stadtrechtes für die Landeshauptstadt Innsbruck ausgearbeitet und noch vor den Weihnachtsfeiertagen der Landesregierung überreicht. Die Grundzüge dieses Entwurfes sind folgende: Ursprünglich sah der Entwurf entsprechend der ungeteilten Meinung der Vertreter der landesunmittelbaren Städte nur zwei Organe vor, den Gemeindetag und den Bürgermeister. Der Tiroler Landesregierung schien es aber nicht angängig, dem Bürgermeister einen gu großen Wirkungskreis zu überantworten und die in der Verfassung gebotene Möglichkeit außer acht zu lassen, dem Bürgermeister einen sogenannten Gemeinderat an die Seite zu geben. Das Innsbrucker Stadtrecht kennt sonach drei Organe: Den Bürgermeister, den Gemeindetag und den Gemeinderat. Der Gemeindetag wählt für die Dauer feiner Tätigkeit den Bürgermeister. Er ist bei dieser Wahl nicht auf seine Mitglieder beschränkt. Gehört der Gewählte dem Gemeindetage nicht an, wird er durch die Wahl Mitglied des Gemeindetages. Die Wahlbestimmungen sind einfach. Es können nur drei Wahlvorschläge erstattet werden,- als gewählt gilt derjenige, für den mehr als die Hälfte aller Mitglieder des Gemeindetages gestimmt hat. Dieser Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß der Bürgermeister nur dann Ersprießliches leisten kann, wenn er die Mehrheit des ganzen Gemeindetages hinter sich hat. Die Wahl des Bürgermeisters bedarf der Bestätigung des Landeshauptmannes. Diese kann widerrufen werden, wenn der Bürgermeister seine Amtspflichten gröblich verletzt oder dauernd vernachlässigt oder wenn es sonstige öffentliche Rücksichten gebieten. Gegen den Widerruf der Bestätigung steht dem Bürgermeister die Berufung an den Bundeskanzler offen. Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Gemeinde und vertritt diese nach außen in allen Angelegenheiten. I h m unterstehen sämtliche städtische Beamten, Angestellten und Arbeiter und jene der städt. Unternehmungen. Die Verantwortlichkeit und Haftbarkeit des Bürgermeisters ist verschärft, weshalb seiner jeweils von ihm vertretenen Meinung gegenüber den Mitgliedern des Gemeindetages erhöhtes Gewicht zukommt. Das im bisher geltenden Statut bereits vorgesehene Recht, den Vollzug von Beschlüssen des Gemeindetages und Gemeinderates aufzuschieben, ist mit Rücksicht auf die erhöhte Verantwortlichkeit des Bürgermeisters stärker betont. Unter der Bezeichnung „Notrecht" ist dem Bürgermeister das Recht eingeräumt, in dringenden Fällen an Stelle des Gemeindetages oder Gemeinderates Zu handeln. Der Bürgermeister hat die getroffenen Maßnahmen dem Gemeindetage oder Gemeinderate nachträglich sofort zur Kenntnis zu bringen. Der Bürgermeister ernennt seinen Stellvertreter selbst und kann ihn nach seinem Ermessen abberufen. Der Bürgermeisterstellvertreter ist grundsätzlich ebenso verantwortlich und haftbar wie der Bürgermeister. Handelt er jedoch nach den Weisungen des Bürgermeisters, trägt der Bürgermeister Verantwortung und Haftung. Die Bezüge des Bürgermeisters und des Bürgermeisterstellvertreters be-

stimmt der Gemeindetag. Als Höchstgrenze für die Bezüge des Bürgermeisters sind die Bezüge des Landeshauptmannes gesetzt. Die Höhe der Bezüge des Bürgermeisterstellvertreters wird vom Ausmaß der Beanspruchung abhängig sein, darf aber im Höchstfalle nicht mehr als die Hälfte der Bezüge des Bürgermeisters betragen. Der Gemeindetag besteht aus Vertretern der römischkatholischen Kirche, des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens, der Wissenschaft und der Kunst sowie aus Vertretern der Verufsftände in der Gemeinde. Die Mitgliedschaft im Gemeindetage ist ein Ehrenamt, die Dauer der Mitgliedschaft beträgt vier Jahre. Die Zahl der Mitglieder des Gemeindetages ist mit 24 festgesetzt, sie erhöht sich auf 25, wenn der Bürgermeister nicht aus den Mitgliedern des Gemeindetages gewählt wird. Die Mitglieder des Gemeindetages werden von kulturellen Gemeinschaften und von den Verufsständen in den Gemeindetag entsendet. Die näheren Vorschriften über die Entsendungsberechtigung und die Art der Entsendung trifft ein Landesgesetz. Dieses Landesgesetz wird zum Stadtrechte in einem ähnlichen Verhältnisse stehen, wie die seinerzeitige Gemeindewahlordnung zum bisher geltenden Statut. So lange dieses Landesgesetz nicht erlassen ist, werden die Mitglieder des Gemeindetages auf Grund des § 39 des Verfassungsübergangsgesetzes vom Landeshauptmann ernannt. Der Landeshauptmann kann die Mitglieder des Gemeindetages abberufen und an ihrer Stelle andere ernennen. Der Entwurf zählt die Voraussetzungen für die Entfendbarkeit auf und nennt die Gründe, aus denen die Mitgliedschaft im Gemeindetage verloren geht. Die Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Entsendbarkeit und über den Verlust der Mitgliedschaft treten formell erst in Kraft, wenn die Verufsstände endgültig gebildet sind und die Art der Entsendung der Vertreter der Verufsstände in den Gemeindetag landesgesetzlich geregelt ist. Bis zu diesem Zeitpunkte werden die erwähnten Bestimmungen für den Landeshauptmann Richtlinien für die Berufung und für die Abberufung bilden. Der Gemeinderat besteht aus fünf vom Gemeindetag aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern, denen die Beschlußfassung über bestimmte, im Etadtrechte aufgezählte Angelegenheiten vorbehalten ist. die im großen und ganzen die Kompetenz des früheren Stadtrates ausmachten. Die Mitglieder des Gemeinderates führen den Titel Stadtrat. Die Stadträte sind unbesoldet. Erachtet der Bürgermeister, daß Beschlüsse des Gemeinderates den Interessen der Gemeinde zuwiderlaufen, hat er mit dem Vollzuge inne zu halten und die Gegenstände der Beschlußfassung dem Gemeindetage in seiner nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Mit Zustimmung des Bürgermeisters können zur Vorberatung und Begutachtung der in den Wirkungskreis des Gemeindetages fallenden Angelegenheiten Ausschüsse gebildet werden. Sie müssen gebildet werden, wenn es der Bürgermeister verlangt. Die Ausschüsse dürfen, den Vorsitzenden mitgezählt, höchstens aus sieben Mitgliedern bestehen. Die Obmänner der wichtigsten

Ausschüsse (Finanz-, Bau- und Rechtsausschuß) müssen

Mitglieder des Gemeinderates, also Stadträte sein. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen allen Organen der Gemeinde gewährleistet. Der Wirkungskreis der Gemeinde ist hergebrachterweise ein eigener und ein übertragener. Den eigenen Wirkungskreis haben der Bürgermeister, der Gemeindetag und der Gemeinderat, den übertragenen nur der Bürgermeister zu besorgen. Dem Bürgermeister allein


Amtsblatt Nr. 2_ kommt Vollzugsgewalt zu. Der Magistrat, d. i. die Gesamtheit der in der städt. Verwaltung tätigen städtischen Aemter, ist das Hilfsorgan der Gemeinde. Die Leitung des Magistrates obliegt dem Magistratsdirektor. Der Magistrat ist dem Bürgermeister untergeordnet. Der Magistrat hat alle in den Wirkungskreis des Bürgermeisters fallenden Angelegenheiten des eigenen und übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde und der Bezirksverwaltung zu besorgen, soweit sich der Bürgermeister die Besorgung dieser Geschäfte nicht vorbehält. Als eine Folge der schweren wirtschaftlichen Not, in der sich alle Gemeinden heute befinden, und wohl auch zur Vorbeugung allzu großzügiger Verwaltung in den Gemeinden sind über ausdrückliches Verlangen der ministeriellen Stellen i m Stadtrechte ausführliche und umfangreiche Vorschriften über die Haushaltsführung. weiters Bestimmungen, die die Selbständigkeit der freien Willensbildung der Gemeinde hinsichtlich des Abschlusses aller die Stadtgemeinde irgendwie finanziell belastenden Rechtsgeschäfte beschränken und endlich sehr weitgehende Ueberwachungsrechte der Aufsichtsbehörde vorgesehen. I n der Ausschreibung von Abgaben sind der Gemeinde sowieso i m Finanzverfassungsgesetze und im Abgabenteilungsgesetze sehr enge und drückende Grenzen gezogen. Gerade die Beschränkung in steuerrechtlicher, aber auch die Beschränkung i n wirtschaftlicher Hinsicht hätte es als sehr wünschenswert erscheinen lassen, daß den landesunmittelbaren Städten verfassungsmäßig eine Vertretung i n den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder eingeräumt worden wäre. Da dies nicht erreicht wurde, wird es eine dauernde Notwendigkeit bleiben, darnach zu trachten, daß Mitglieder der gefetzgebenden Körperschaften den Gemeindetagen angehören. I n vielen Gemeinden Österreichs wurden auf Grund des Verfassungsübergangsgesetzes die Mitglieder der Gemeindetage vom Landeshauptmann bereits ernannt. Da bis heute weder eine der neuen Bundesverfassung angepaßte Gemeindeordnung noch Stadtrechte erschienen sind, sind diese neuen Gemeindetage angewiesen, ihre Tätigkeit noch auf Grund der alten Gemeindeordnungen und -Statuten auszuüben, die mit der neuen Verfassung weder in ihrem Wortlaute noch in ihrem Geiste im EinKlange stehen. Es waren deshalb sowohl die Tiroler Landesregierung als auch der mir beigegebene Beirat der Meinung, daß es vorteilhafter ist, das neue Stadtrecht mit möglichster Beschleunigung durch den Landtag beschließen zu lassen und erst dann den Gemeindetag zu bilden. Da der Innsbrucker Stadtrechtsentwurf sich auf den von Vertretern des Bundeskanzleramtes, der ministeriellen Stellen und des Rechnungshofes überarbeiteten Musterentwurf aufbaut und durch Einfügung des Gemeinderates als drittem Organ der Gemeinde dem Wunsche der Landesregierung entsprechend ergänzt wurde, kann jedenfalls damit gerechnet werden, daß der Gesetzentwurf vom Landtage in kürzester Frist verabschiedet und die im Art. 111 der Bundesverfassung vorgesehene Zustimmung des Bundeskanzleramtes erteilt wird. Dies hoffe und wünsche ich von Herzen; denn die Auf gaben, besonders in finanzieller Hinsicht, die dem Gemeindetage bevorstehen, sind vielseitig und schwierig. Die Hoffnungen, die ich an die Konvertierung der Verpflichtungen der Gemeinde durch Aufnahme der großen Etadtanleihe i m Jahre 1931 geknüpft habe, sind leider nicht in Erfüllung gegangen. Die Folgen der Welt-

wirtschaftskrise lasten schwer auf unserem armen Vaterland. Die Folgen der politischen Kämpfe der letzten zwei Jahre, insbesondere die 1000-Mark-Sverre, bedeuten für die Gemeindefinanzen eine Katastrophe. Die Zahlungsrückstände der Gemeinde sind i n den letzten zweieinhalb Jahren auf 3^2 Millionen Schilling angewachsen. Es wird jedem, der mit der Verwaltung der Stadt einigermaßen vertraut ist, begreiflich sein, daß dieser Rückstand unmöglich mit normalen Einsparungen in den nächsten Jahren eingebracht werden kann. Auch der Rechnungshof hält es für ausgeschlossen, für diesen gewaltigen Abgang im Voranschlage sür das kommende Verwaltungsjahr 1935 irgendwie vorzusorgen. Trotz der großen Opfer, die von den städtischen Beamten, Angestellten und Arbeitern gebracht werden mußten, trotz der größtmöglichen Verminderung des Sachaufwandes und trotz beträchtlicher Einschränkung aller Ausgaben für kulturelle Bedürfnisse ist die Lage der Ge^ meindefinanzen gegenwärtig überaus ernst. Die Situation glaube ich den Lesern des Amtsblattes am besten illustrieren Zu können, wenn ich einige markante Stellen des vom Rechnungshofe im Dezember 1934 für das Jahr 1933 erstatteten Kontrollberichtes wiedergebe. Der Rechnungshof verweist auf die große Belastung der Gemeinde durch die Auslagen sür die Polizei: 8 1.N97.747.3N. für das Wohlfahrtswesen: 8 2.639.114.97 und für den Schuldendienst: 8 4,408.994.86 und sagt wörtlich: „Diese drei Ausgabeposten von zusammen 8 8,143.857.23 zehrten nahezu zur Gänze die Hauvteinnahmen (Mgaben und Vesitzertriignisse) aus, so daß für den allgemeinen Verwaltungsaufwand (8 1,476.935.48) und die Abgänge der städtischen Betriebe (8 179.426.N5j sowie den sonstigen Aufwand (8 27N.848.37) i n den übrigen Einnahmen der Stadt die Bedeckung nicht mehr in ausreichendem Mähe gefunden werden konnte und der ausgewiesene Abgang von 8 978.723.— resultierte." Der Rechnungshof fchreibt weiter: „Die Urfache des großen Abgangs bei der ordentlichen Gebarung liegt in dem sehr bedeutenden Rückgang der Einnahmen (8 1.426.8N5.91). also in einer der direkten Einflußnahme der Gemeindeverwaltung entzogenen, i n der Wirtschaftslage begründeten Ursache. Bei den Ausgaben weisen die meisten Verrechnungstitel infolge sehr weitgehender Sparmaßnahmen nicht unbedeutende Minderverwendungen (8 320.161.23) auf, doch reichen diese Ersparungen nicht aus, den Mehraufwand für den Kapitals- und Echuldendienft — als Folge des Privatclearingskurses des Schweizer Franken — und den wesentlich gesteigerten Aufwand sür das Fürsorgewesen auszugleichen. I m allgemeinen kann gesagt werden, daß sich die Gemeindeverwaltung in der Ausgabenwirtschaft des Jahres 1933 große Zurückhaltung auferlegt hat, daß jedoch die Verhältnisse stärker waren und durch den sehr großen Rückgang der Einnahmen nicht nur die erzielten Ersparungen wieder vollständig ausgezehrt wurden, sondern sich darüber hinaus noch ein so hoher Abgang ergab." Auch aus den Unternehmungen hatte die Etadtgemeinde keine besondere Hilfe, weil trotz teilweise sehr günstiger Ergebnisse einzelner Unternehmungen infolge der für die Nordkettenbahn geleisteten Schuldzinsen von 8 327.767.— sich ein Abgang von 8 179.426.— ergab, dies obwohl, wie der Rechnungshof selbst wiederholt anerkennt, die städtischen Unternehmungen korrekt und durchaus wirtschaftlich geführt wurden. Der erste Entwurf des Voranschlages für 1935, i n dem mit der Verbundlichung der Innsbrucker Polizei vom


Amtsblatt Nr. 2 Beginn des Jahres 1935 an gerechnet wurde, hätte, ohne Berücksichtigung der bereits erwähnten Zahlungsrückstände der Gemeinde in der Höhe von 3.5 Millionen Schilling mit einem Abgange von 302.850 8 geschlossen. Nun wurde aber der Gemeinde von zuständiger Stelle die Erklärung gegeben, daß die Verbundlichung der Polizei nicht vor dem Herbst 1935 zu erwarten ist. Dadurch erhöht sich der Abgang im gegenwärtig vorliegenden Voranschlagsentwurf auf 8 763.000.—. Ein Lichtblick ist, daß nun doch in absehbarer Zeit mit aller Bestimmtheit gerechnet werden kann, daß mit der Verbundlichung der Polizei eine Belastung wegfällt, die Innsbruck in den letzten Jahren als einzige unter den Landeshauptstädten zu tragen hatte und derzufolge Innsbruck gegenüber anderen Landeshauptstädten bedeutend im Nachteile war. Natürlich kann die Verbundlichung in den ersten Jahren keine besonders fühlbare Entlastung bringen, weil sich die Stadtgemeinde verpflichten mußte, der Vundespolizei eine eingerichtete Kaserne zur Verfügung Zu teilen und die Instandhaltung und Betriebskosten lauend zu tragen. Immerhin ist nach Abzahlung der Bauwsten auch unter Berücksichtigung der für den Kopf der Bevölkerung Zu tragenden Beitragsleistung mit einer jährlichen Ersparnis von 500.000 bis 600.000 8 zu rechnen. Die Ratschläge, die der Rechnungshof in seinem Berichte zur Sanierung der Gemeinde gibt, teilen sich in solche Maßnahmen, die die Inanspruchnahme und Mitwirkung fremder Mittel und der Gläubiger voraussetzen und in Maßnahmen und Verfügungen, die die Stadtgemeinde aus eigener Kraft treffen kann. Neben der besonderen Empfehlung, die Verbundlichung der städt. Polizei zu betreiben, legt der Rechnungshof das größte Gewicht auf die Lösung aller mit der Schweiger Anleihe der Stadtgemeinde in Verbindung stehenden Fragen. Er erklärt, daß es außer Frage stehe, daß die Stadtgemeinde in ihrer jetzigen Lage nicht imstande ist, auf die Dauer den großen Schuldendienst für die Anleihe von jährlich rund 3.5 Millionen Schilling aus ihren laufenden, immer kleiner werdenden Einnahmen zu decken. Für die Stadtgemeinde könne daher nur eine möglichst weitgehende Erleichterung im Schuldendienst in Betracht kommen. Ob nun eine solche Erleichterung durch eine vorübergehende Hinausschiebung der Zinsen- und Kapitalstilgungsfälligkeiten der Anleihe angestrebt oder durch eine Umschuldung in Form einer Konvertierung in eine Inlandsanleihe mit einer längeren Laufzeit und mit kleineren Iahrestilgungs- und Verzinsungsraten versucht werden soll, müsse der Entscheidung der Tiroler Landesregierung überlassen werden. Ter Rechnungshof schließt seine Ausführungen hierüber mit den Worten: „Feststeht jedenfalls, daß ohne eine grundlegende Löfung der Anleihefrage eine dauernde Sanierung der Stadt Innsbruck ganz unmöglich ist." Ferner empfiehlt der Rechnungshof, jede Bautätigkeit, auch auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungswesens, auf die Dauer mehrerer Jahre ganz einzustellen, er verweist auf den Abgang früherer Jahre bei Veranstaltungen fremdenverkehrsfördernder Art, empfiehlt die Veräußerung der unvollendet gebliebenen Doppelhauptuno Volksschule an eine private Unterrichtsanstalt, verlangt die absolute Gleichstellung der städtischen Angestellten mit den Vundesangestellten durch Beseitigung der 90progentigen Bemessungsgrundlage für den Ruhegenuß und eine Revision der Kollektivverträge der städtischen Bauarbeiter und Unternehmungen, gedenkt weiters der Notwendigkeit, alle Befreiungen und Ermäßi-

gungen von städtischen Steuern und Abgaben einzustellen und erwähnt die Vorteile der Zusammenlegung einzelner Außenämter mit den im Rathause untergebrachten Abteilungen. Weiters glaubt der Rechnungshof, daß der Gemeinde durch den Verkauf der städt. Pfandleihanstalt an das Dorotheum und durch die Abgabe der Viehmarktkasse an einen privaten Vankbetrieb, eventuell auch durch den Verkauf städt. Gebäude und Gründe eine fühlbare Erleichterung in der gegenwärtigen Geldnot geschaffen werden könnte. Zu den Vorschlägen des Rechnungshofes bemerke ich folgendes: Die Frage der Verbundlichung der Polizei ist, wie bereits erwähnt, grundsätzlich gelöst. Hinsichtlich des Anleihedienstes hat die Goldschuldenerleichterungs-Verordnung der Bundesregierung der Gemeinde eine Ermäßigung der Verzinsung der Schweizer Franken-Anleihe von 6V2 auf 4»/4 Prozent gebracht. Die Ersparung wurde jedoch restlos durch die Steigerung des Kurses des Schweizer Franken aufgebraucht. Eine Konvertierung der Anleihe in ähnlicher Form, wie sie im Laufe der letzten Jahre in Oesterreich des öfteren erfolgte, ist für die Gemeinde nicht von besonderem Interesse, weil der Kurs der Anleihe immer noch sehr hoch steht. Verhandlungen wegen Bewilligung der Erstreckung der Tilgungsfristen oder wegen Gewährung eines halb- oder ganzjährigen Moratoriums sind seit Monaten im Gange. Die Gemeinde hat mit Ausnahme der Förderung des Siedlungswesens die Bautätigkeit seit 1932 vollständig eingestellt. Die von der Gemeinde mit Geldern des Wohnbauförderungsfonds gebauten Objekte sind teilweise bereits ohne jeden Verlust für die Gemeinde verkauft,- die Bestrebungen, diese Aktion fortzusetzen, sind im Gange. Die Förderung des Siedlungswesens, die bisher zur Errichtung der Siedlung im Sieglanger und zur Inangriffnahme der Arbeiten der Neustädtersiedlung auf der Ulfiswiese führte, muß — mit Ausnahme der Mittelstandssiedlung, die die Gemeinde in keiner Weise belastet — in Hinkunft leider unterbleiben, da die immerhin für die Freistellung und Baureifmachung der Gründe notwendigen Mittel ziemlich beträchtlich sind und von der Stadtgemeinde heute nicht mehr aufgebracht werden können. Es ist dies überaus bedauerlich, da die Förderung des Siedlungswesens die gesündeste Form sozialer Fürsorge darstellt. Die Durchführung von Veranstaltungen fremdenverkehrsfördernder Art mit Mitteln der Gemeinde fand schon seit 1933 nicht mehr statt. I m Jahre 1934 hat die Gemeinde nur Veranstaltungen subventioniert, die in ganz Oesterreich einheitlich durchgeführt wurden. Der Verkauf der unvollendet gebliebenen Doppelhauptschule in Pradl wurde schon wiederholt versucht. Die bezüglichen Bemühungen werden fortgesetzt. Die Bezüge der aktiven städtischen Beamten sind jenen der Bundesangestellten vollständig angeglichen, nur die Pensionisten beziehen noch Pensionen, die sich auf der 90progentigen Ruhegenußbemessungsgrundlage aufbauen, wofür jedoch mehr als der doppelte Pensionsbeitrag der Bundesangestellten geleistet wurde und noch geleistet wird. Wenn die Ruhegenußbemessungsgrundlage auf die Höhe jener der Vundesangestellten, d. i. auf 78.3 Prozent herabgesetzt und die bereits zuerkannten Pensionen entsprechend gekürzt werden, muß die Gemeinde die Pensionsbeiträge der städtischen Beamten auf die Höhe jener der Vundesbeamten herabsetzen und, wenn sie sich nicht ungerecht fertigt bereichern will, den Beamten und Pensionisten die Überzahlung an Pensionsbeiträgen zurückzahlen.


Amtsblatt Nr. 2 Der Gewinn, den die Stadtgemeinde aus der Kürzung werden alle vom Rechnungshof empfohlenen Maßnar,der Pensionen ziehen kann, ist nicht nennenswert. Die men, die auf eine Abwehr gegen den Verfall der FinanKürzung der Pensionen ergibt Zwar eine jährliche Er- zen der Stadtgenieinde abzielen und von der Gemeinde sparnis von rund 86.000 8, diese vermindert sich jedoch mit eigener Kraft durchgeführt werden können, mit durch den Entfall der bisherigen Überzahlung an Pen aller Energie getroffen werden. Es wird auch nötig sein, sionsbeiträgen in der Höhe von jährlich rund 56.000 8 die dritte der eingangs erwähnten schwersten Belastunauf 30.000 8. Diese ersparte Summe müßte jedenfalls gen der Gemeinde, die Belastung durch die Fürsorgeauf eine Reihe von Jahren hinaus dazu verwendet wei> tätigkeit, so schmerzlich dies im einzelnen Falle empfunden, nach und nach die von der Gemeinde bisher zu viel den werden mag, einzuschränken. Alle diese Maßnahin Empfang genommenen Pensionsbeiträge zurückzu- men werden aber nicht zu einer gründlichen und dauernzahlen. Wegen Aenderung der Kollektivverträge mit den den Sanierung führen können, wenn nicht der Stadtstädtischen Bauarbeitern und der Verträge der Unter- gemeinde — wie der Rechnungshof, dem ich für seine nehmungen sind neuerliche Verhandlungen im Zuge. Die rückhaltlose, aber verständnisvolle Kritik dankbar bin. Opfer, welche die Arbeiter durch Abbau, Lohnkürzung wiederholt hervorhebt — wesentliche Erleichterungen in und Kürzung der Arbeitszeit bisher auf sich nehmen der Verzinsung und Rückzahlung ihrer Hauptschuld, der mußten, sind ganz bedeutend. Die Gewährung von Be- Schweizer Anleihe, erwirkt werden können. freiungen und Ermäßigungen von städtischen Abgaben Meinen Bericht schließe ich am besten mit den an den wurde im Jahre 1934 wesentlich eingeschränkt. Die künftigen Gemeindetag gerichteten Schlußausführungen Rückvergütung des Gebäudesteuerzuschlages an Unbe- des Rechnungshofes: mittelte wird im Jahre 1935 nur mehr durch das Wohl„ I n wenigen Tagen soll sich der neue Gemeindetag fahrtsamt erfolgen. Die empfohlene Zusammenlegung verschiedener Aemter bringt zweifellos eine Erleich- konstituieren. Er hat ein schwer belastetes Erbe anzuterung in der Verwaltung, aber keine sonderlich fühl- treten. Die schon in den vorhergegangenen Berichten immer wieder betonte allzu große Investitionstätigkeit der bare finanzielle Einsparung mit sich. Gegen die Ueber gäbe der Pfandleihanstalt an das Dorotheum hat sich bis früheren Stadtverwaltungen oder, besser gesagt, das zu jetzt der Gemeinderat und vor kurzem auch der Beirat rasche Tempo dieser Tätigkeit hat in Verbindung mit mit überwiegender Mehrheit ausgesprochen. Die Rück- der wirtschaftlichen Depression, insbesondere mit dem sichtnahme auf die Innsbrucker Gewerbetreibenden und Rückgange des Fremdenverkehrs, die Stadtfinanzen Kaufleute hat den Gemeindevertretern diese Haltung derart in Schwierigkeiten gebracht, daß es aller Andiktiert. Diese Frage werde ich dem kommenden Ge- strengungen des neuen Gemeindetages bedürfen wird, meindetage zur endgültigen Entscheidung überlassen. um zunächst den drohenden Zusammenbruch der städtiWegen Uebernahme der Viehmarktkasse durch einen pri- schen Finanzen aufzuhalten und dann darüber hinaus vaten Bankbetrieb sind bereits Verhandlungen im eine dauernde Sanierung herbeizuführen. Nur durch ein Gange. Ob eine allfällige Uebernahme den vom Rech- einträchtiges Zusammenwirken aller Kräfte der Stadt nungshof erwarteten Erfolg zeitigen wird, ist fraglich, und nur beistrengstemAusschluß aller Sonderinteresfen weil die Viehmarktkasse kein auf Gewinn gerichtetes kann nach Ansicht des Rechnungshofes ein Weg in eine bessere Zukunft gefunden werden. Mögen sich alle für Unternehmen ist. Um das Pflichtbewußtsein der Gemeindeverwaltung das Wohl der Stadt Innsbruck verantwortlichen Stellen gegenüber den Gläubigern der Stadt zu dokumentieren. und Organe dieser schweren Aufgabe bewußt sein."

Gewerbe! a) Die Führung der Bezeichnung „Medizinaldrogerie" durch Inhaber von Konzessionen nach § 15. Pkt. 14, Gewerbeordnung, ist verboten. I n dem Erkenntnisse vom 11. August 1934, Zl. A-529/6/33. hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, daß diese Bezeichnung der Betriebe der erwähnten Gewerbetreibenden nicht im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gehalten fei und somit eine Übertretung des § 49, Gewerbeordnung, darstelle, weil der Begriff „Medizin" jedenfalls, und zwar in erster Linie solche Heilmittel umfasse, deren Verkauf ausschließlich den Apotheken vorbehalten sei. Daher sei die Bezeichnung „Medizinaldrogerie" für den Betrieb des Inhabers einer Konzession nach § 15, Pkt. 14, Gewerbeordnung, irreführend, wenn auch in einem solchen Betriebe Artikel feilgeboten werden, die als Heilmittel in Betracht kommen können. d) Die Erzeugung künstlicher Mineralwässer und die Herstellung und Abpackung künstlicher Mineralwasserprodukte ist an die Erteilung einer Konzession gebunden worden, die das Vundesministerium für Handel und Verkehr erteilt. Einer eigenen neuen Konzession hiezu bedürfen auch Gewerbetreibende, die am 1. Dezember 1934 schon die Konzes-

sion zur Erzeugung künstlicher Mineralwässer besaßen, es sei denn, daß sie außerdem am 9. Januar 1934 auch eine Bewilligung des Finanzministeriums nach § 4 der Verordnung vom 3. November 1922, BGVl. Nr. 800. besaßen. Sie dürfen jedoch unter der Voraussetzung, daß sie von ihrer Berechtigung vom 1. November 1933 an Gebrauch gemacht haben, ihre Tätigkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung fortsetzen, wenn sie f p ä t e s t e n s bis 28. Dezember 1934 um die Konzession angesucht haben.

Hausieren mit ^Radioapparaten verboten! Von der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Innsbruck wurde neuerlich über den zunehmenden unbefugten H a u s i e r h a n d e l m i t R a d i o a p p a r a t e n u n d R a d i o z u b e h ö r h. a. Beschwerde geführt. Bereits mit h. a. Runderlah vom 4. April 1933. I I . Ia-537/42 und vom 28. Oktober 1933, ZI. Ia-2729/1, wurde dringlichst empfohlen, derartigen H a u s i e r e r n m i t a u s g i e b i g e n S t r a f e n das Handwerk zu legen. Gleichzeitig wurde darauf aufmerksam gemacht, daß Radioapparate k e i n e s w e g s a l s „ M a s c h i n e n " angesehen werden können, hinsichtlich welcher beim A u f s u c h e n v o n B e s t e l l u n g e n d i e


Amtsblatt Nr. 2 A u s n a h m e b e s t i m m u n g e n des § 1 der Min.-Ndg. v. 27. Dezember 1902. RGBI. Nr. 242. Anwendung fänden. Da den ständigen Klagen zufolge eine nachhaltige Besserung bisnun nicht erzielt werden konnte, ergeht fomit neuerlich der Auftrag, die unbefugte Tätigkeit dieser Agenten durch entsprechende Strafen, gegebenenfalls auch durch die Strafe d e s V e r f a I l e s d e r W a r e n gem. § 131, Abs. 1, Pkt. e, und Abs. 2. Gewerdeordnung, in der Fassung des Gesetzes vom 19. Oktober 1934, BGBl. 11-322, zu unterbinden.

Name

Gewerbeberechtigung

Standort

Schittelkopf Franz

Agentur

Innsbruck, Innstraße 11

Tchittelkopf Franz

Kommissionsgroßwarenhandel in Obst und Most

Innsbruck, Innstraße 11

Tschon Karl

Pressephotographie

Gruder Julius

Mit Verordnung des Bundesministers für Handel und Verkehr vom 5. 12. 1934, B.-G.-BI. I I , Nr. 395, ist rückwirkend auf den 1.12.1934 die Pressephotographie zu einem gebundenen Gewerbe erklärt worden. Unter Pressephotographie versteht das Gesetz „die Ausübung der Photogravhie zum alleinigen Zwecke der Abgabe der Erzeugnisse an Zeitungen", nicht aber auch zur Festhaltung persönlicher Erlebnisse zum Zwecke der späteren Erinnerung. Zur gewerbemätzigen Ausübung der Pressephotographie ist daher die vorgesehene Erteilung der Gewerbeberechtigung erforderlich. Jeder, der ohne Gewerbeberechtigung die Pressephotographie ..gewerbsmäßig", das heißt mit Erwerbsabsicht, dauernd und auf eigene Rechnung betreibt, begeht eine Gewerbeübertretung. Nach § 132, G.-O., kann jede auch nur einmalige Handlung, die nach dem oben Gefügten den Gegenstand der Pressephotographie bildet, wenn sie auf eigene Rechnung und des Erwerbes wegen geschieht, bestraft werden. Voraussetzung hiefür ist allerdings, daß nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann.

Verzeichnis über die im Monat November 1934 Hieramts ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete Name

Gewerbeberechtigung

Standort

Lehner Ludwig

Friseur- und Raseurgewerbe

Innsbruck, Museumstraße 35

Lässer Laura, geb. Vilgeri

<3emilch.«°«nh°nd°I

Birnbaumer Albertine Einkauf- und Produktiogenossenschaft der Erzeugung von SodaInnsbruck, Hotel-, Gast- und wasser mit oder ohne Ing.-Etzel-Straße, Schankwirte u. KaffeeZusatz Viaduktbogen 53 sieder, reg. G. m. b. H. Gast- und Schankgewerbe gem. § 16, lit. Innsbruck, Prader Johann d). e). 6), t) und F) Ing.-Etzel-Straße 20 G. O. Erzeugung von SodaRhomberg Anna, geb. Innsbruck, wasser mit oder ohne Iahnstraße 37 Luger

Zusatz

Innsbrucker Buchdruckerei und Verlagsanstalt Josef Winkler H Comu. (Kommanditgesellschaft) Czabek Verta, geb. Gargitter Blattner Irmbert

Buchdruckerei

Innsbruck, Mentlgasse 12

Innsbruck, Crzh.-Eugen-Ttratze Nr. 25 Innsbruck, Ausarbeitung von Kostenooranschlägen und Meraner Straße 6 Schätzungen (i. S. der Realschätzungsordnung o. 1897) sowie Wirtschaftsberatungen in Bausachen (Einholung und Begutachtung von Offerten, Ausarbeitung d. bezgl. Schlutzbriefe, Überprüfung d. Schlußabrechnungen u. o. Versicherungen) mit Ausschluß der den konzess. Gewerben Kraft gesetzlicher Bestimmungen vorbehaltlichen Tätigkeiten, d. h. mit Anschluß der Vauführung von Hochbauten und anderen verwandten Bauten oder der den handwerksmäßigen Gewerben zustehenden mechan. manuellen Vollendungsarbeiten Fleischhauergewerbe

Ghedina Iah. Cölestin

KommissionswarenHandel im großen

Ghedina Job. Cölestin

Agenturgewerbe

Schmidt Josef,

Erzeugung von Kautschukstampiglien

Tpielmann Josef

Tapezierergewerbe

Innsbruck, Welsergasse 3 Innsbruck, Weisergasse 3 Innsbruck, Maximilianstraße Nr. 3. parterre Innsbruck, Fallbachgasse 9

Regelung des Verkehres mit Fischmarmaden I m 133. Stück des Bundesgesetzblattes I I ist unter der mer 425 eine Verordnung erschienen, die Vorschriften über den Verkehr mit Fischmarinaden bringt. Diese Verordnung wurde auf Grund des Lebensmittelgesetzes vom 16. Jänner 1896 erlassen und zählt die gesetzlich zulässigen Arten der Verpackung von Fischmarinaden auf. Darnach werden als zulässig erklärt: a) ungebrauchte Holzgebinde, wenn sie wasserdicht verschlossen sind: b) ungebrauchte Weißblechgefäße, die innen verniert sind, Gläser und Tiegel, wenn sie allseits maschinell und luftdicht verschlossen sind: e) Glaswannen und ungebrauchte, aus wasserundurchlässiger Papiermasse hergestellte Gefäße (Umhüllungen), diefe jedoch nur bei Warenmengen bis 200 g. Wannen und Papiergefätze müssen in der Erzeugungsstätte einen die Verstaubung wirksam verhindernden Verschluß erhalten haben: dieser muß bei Glaswannen durch Plombierung oder auf andere geeignete Weise so gesichert sein, daß jedes Oeffnen leicht erkennbar ist.

Gemischtwarenhandol

Innsbruck, Leopoldstraße 45

Verleihen von Pferden

Innsbruck

Diese Vorschriften gelten nur für die Verpackung von Fifchmarinaden, die an W i e d e r v e r k ä u f e r verkauft werden sollen. Wer demnach Fischmarinaden aller Art an Wiederverkäufer anders als in den zugelassenen und vorschriftsmäßig verschlossenen Behältnissen verkauft, begeht ein gerichtlich strafbares Delikt.

Pradie?AH 35

Die Verordnung tritt jedoch erst am 15. März 1935 in Kraft.

'" ^zweck?n ^


Amtsblatt Nr. 2

Nachweis der im Monate November 1934 durchgeführten Gewerbelöschungen

Z3 sß

3u- und Vorname Firma

Standort, Gemeinde, Straße, Haus-Nr.

Bezeichnung des Gewerbes

Datum und 3ahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.

296

Mair Kurt

Meinhardstraße 14

Handel mit Maschinen

8. Jänner 1926 31. 24368

29?

Haberer Walter

Tchubertstraße 5

Kommissionswarenhandel

29. Oktober 1920 3l. 23668

298

Haberer Walter

Schubertstraße 5

Agentur

29. Oktober 1920 31. 23668

299

Haberer Walter

Tchubertftraße 5

Handel mit Wein und gebr. geistigen Getränken

1. August 1922 3l. 12348

300

Fiechtner Franz

St.-Nikolaus-Gasse 22

Killvierträger

15. Mai 1908 3l. 23677

301

Ttockklausner Katharina

Leopoldstraße 23

Gemischtwarenhandel

20. Juli 1925 31. 12678

302

Galopp Oskar

Innrain Nr. 4

Fleischhauer- und Selchergewerbe

16. August 1932 3l. 10848

303

Oberthanner Irma

Leopoldstrahe 45

Gemischtwarenhandel

11. Juli 1925 31. 12265

304

Kirch lechner Karl

Müllerstraße 29

Handel ohne Beschränkung

1. Mai 1905 3l. 17644

305

Weileder Johann

Museumstraße 35

Friseurgewerbe

15. September 1916 31. 22041

306

Richter-Lusztig Heribert

Colingasse 10

Teppichhandel

17. Mai 1930 3l. 9815

307

Primus Franz

Müllerstraße 20

Agenturgewerbe

5. Februar 1932 3l. 813

308

Tomaschek Johann

Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 53

Sobawassererzeugung

20. Juli 1931 31. 10989

309

Tanzer Franz

Gutenbergstraße 16

Adressen- und Rek'lamebüro

30. Mai 1932 31. 6244

310

Glazar Franz

Südbahnstraße 22

Kle i dermachergewerb e

20. März 1920 31. 5256

311

Wührer Agnes

Stiftgasse 3

Handel mil allen im freien Vertehre gestalteten Waren, jedoch mit Ausschluß der i m 8 38 Abs. 5 G, O. aufgeführten Artikel

28. März 1931 31. 14298

312

Weiß Aloisiu

Adamgasfe 17

Damenkleidermachergemerbe

22. I u m 1903 3l. 16329

Umversitätsstraße 13

Handel ohne Veschräntuna auf bestimmte Waren (fortgeführt d. Wwe. Iosefa H.)

21. Oktober 1919 3l. 29413

Maximilianstratze 9

Entgeltliche Weitergabe u. radioteleph einlaufendem Kursmaterial an Banlen, Kaufleute und Industrielle auf telephonischem und schriftlichem Wege

313

Hackl Johann

314

Neuner Alois

315

Saumweber Anna

316

Vigl Johann

317

12. Jänner 1931 3l. 516

Damen- und Kinderkleidermachergewerbe

12. Jänner 1911 3l. 48?

Sonnenburgstraße 11

Fleischhauer- und Selchergewerbe

24. September 1932 3l. 5945

Herbst Marie

Iahnstraße 37

Sodawasser- und Kracherlerzeugung

29: Oktober 1909 3l. 52702

318

Innsbrucker Buchdrucleret und Verlagsanstalt Hubert Schneider H> Co.

Mentlgasse 12

Buchdruckerei

12,2588/4 Amt der Tiroler Landes-Neg. vom i l . November 1932

319

Hmnzl Friedrich

Karwendelstraße 2/II

Agenturgewerbe

24. Mai 1932 31. 6052

320

Graus Hermann

Erzh.-Eugen-^Straße 25

Fleischt) auergewerbe

23. November 1934 31. 15442

321

Mathis Josef

Pradler Straße 41

Agentur

18. Jänner 1933 31. 314

322

Mathis Josef

Pradler Straße 41

Kommission

18. Jänner 1933 31. 315

Adamgasse 10 '


6

A«t«bl«UNi.2 Zu- und Vorname Firma

Standort. Gemeinde. Straße, Haus Nr.

Bezeichnung des Gewerbes

Datum und Zahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.

323

Mathis Josef

Praoler Straße 41

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedocb mit Ausschluß der im §38 Abs. 5 G, O. aufgeführten Artitel

18. Jänner 1933 Zl. 313

323a

Ttadlmaier Anna

Dreiheiligenstraße 33

Handel mit allen lm freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38 Abf. 5 G. O. aufgeführten Anitel

23. Mai 1921 ZI. 10691

324

Hebenstreit Anton

Badgasse 6

. Kleidermachergewerbe

21. März 1882 ZI. 2770

325

Ttadlmaier Franz

Kapuzinevgasse 8

Bäckerei

29. November 1905 Zl. 47512

326

Winkler Marie

Marktplatz

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 838 Abf. 5 G. O. aufgeführten Anitel

1. April 1926 Zl. 5210

327

Schmiedt Theodor

Leopoldstraße 44

Graveurgewerbe

3. Mai 1927 ZI. 7515

328

Schmiedt Theodor

Leopoldstraße 44

Erzeugung von Kautschukstamviglien

3. Mai 1927 Zl. 9474

329

Künstner Marie

Herzog-Friedrich-Ttraße Nr. 34

330

Prcrder Johann

Mariahilf 14

Manufakturwarenhandel

15. Juli 1922 Zl. 11162

331

Regnemer Josef

Müllerstraße 20

Gemischtwarenhandel

25. Juli 1891 Zl. 11815

Ueber die Einverleibungsgebühr (Inkorporationsgebühr) Wie bereits in Nr. 1 des Amtsblattes ausgeführt wurde, ist die Bezahlung der Einverleibungsgebühr v o r Erstattung der Gewerbeanmeldung eine Voraussetzung des selbständigen Gewerbeantrittes und mutz daher eine Anmeldung, der die Bestätigung der Genossenschaft nicht beiliegt, als unstatthaft zurückgewiesen werden. Die Landeshauptmannfchaft für Tirol hat nunmehr in einem

Rechtfertigt die Besucherzahl die Fortführung des Betriebes des Stadttheaters? Von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Zeit wurde selbstverständlich auch der Theaterbesuch betroffen. Man hört zuweilen das harte Urteil, die Bevölkerung könne sich den Theaterbesuch nicht mehr leisten, es müsse deshalb zur Einstellung des Betriebes kommen. Demgegenüber kann festgestellt werden, daß die Zahl der Besucher des Stadttheaters keineswegs abnimmt, sondern vielmehr seit dem Jahre 1930 ständig ansteigt. Dies zeigt der Vergleich der Gesamtbesuchergahlen für die Monate Oktober bis Dezember in den letzten drei Jahren.

Gesamtbesucherzahl Spielzeit

1932/33

1933/34

1934/3)

Oktober November Dezember

16.924 17.560 17.275

18.109 19.219 17.731

17.442 18.853 21.352

51.759

55.059

57.647

Damenkleidermachergewerbe näherei

und Weiß-

17. Juni 1907 Zl. 15824

Runderlaß an alle Bezirksverwalwngsbehörden Tirols auf diefe Anordnung des Gewerberechtes hingewiesen und die Gewerbe, behörden beauftragt, „Gewerbeanmeldungen und Konzessionsansuchen, die der neuen Vorschrift des § 12 der Gewerbeordnung nicht entsprechen, gemäß der zwingenden Vorschrift des Absatzes 4 dieses Paragraphen als unstatthaft zurückzuweisen". I n einigen Fällen wurde diese Gesetzesbestimmung bereits angewendet und sind die betreffenden Personen wegen Nichtbeachtung dieser Vorschrift zu Schaden gekommen, weshalb neuerlich daraus aufmerksam gemacht wird.

Allerdings ist die hohe Besucherzahl des Dezember 1934 auf die besonderen Anstrengungen der Direktion zurückzuführen, die in dem Weihnachtsmonat nicht weniger als 48 Vorstellungen (neben den Abend-, Nachmittags-, Kinder- und Werbevorstellungen) durchführte. Das Publikum verteilt sich daher auf eine größere Anzahl von Veranstaltungen, wobei die Kinder- und Werbevorstellungen einen geringeren Ertrag abwerfen; sie ergänzen jedoch das finanzielle Ergebnis der Abendvorstellungen. Auch die relative Besucherzahl (die durchschnittliche Besucherzahl pro Abendvorstellung) weist nur geringe Schwankung auf. Sie betrug: 193^/33

1933/34

1934^35

481

504

440

Die Berechnung bezieht sich ebenfalls auf die ersten drei Winterspielmonate. Das Theater erfuhr also auch in dieser Spielzeit einen durchschnittlichen Besuch von 40 Prozent des vollen Hauses, womit es die meisten Theaterbetriebe Österreichs an Stärke des Besuches übertrifft. Von dem Rückgang des Durchschnittsbesuches der Abendvorstellungen in den drei Vergleichsmonaten wird


Amtsblatt Nr. 2 der Besuch der Operette stärker betroffen als der Besuch des Sprechstückes: Schauspiel: Operette:

1932/33

1933/34

,934/35

361 556

352 565

339 448

Der verhältnismäßig stärkere Rückgang der Operette wird durch die Konkurrenz von Tonkino und Radio zu begründen sein; die fortschreitende Mechanisierung der darstellenden Kunst geigt hier ihre Auswirkung, da der maschinelle Betrieb auch hier das persönliche Werk des Künstlers zurückzudrängen versucht. I m gangen beweist der — gegenüber den allgemeinen Verhältnissen — ausgezeichnete Besuch unseres Stadttheaters, daß unser kunstfreudiges Publikum die Leistungen der Direktion und des Ensembles, die von der Presse in besonderem Maße gelobt werden, anerkennt. Falls unser Unterrichtsministerium wie bisher der Erhaltung der städtischen Bühnen als bedeutendste Lan desKulturstätten die dankenswerte Fürsorge zuwendet, erscheint die Fortführung des Theaterbetriebes durch das Interesse d.es Publikums gerechtfertigt und es ist Aufgabe der Innsbrucker Bevölkerung, durch weiteren eifrigen Theaterbesuch die Führung des Theaters zu ermöglichen!

Das Winterhilfswerk der Gemeinden Innsbruck und HStting 1934/35 Nachstehende kurze Zusammenstellung soll der Öffentlichkeit über den Stand des von den beiden Nachbargemeinden gemeinsam durchgeführten Hilfswerkes am 31. Dezember 1934 Aufschluß geben. Gleich eingangs muß erwähnt werden, daß die Sammlungen ein immer hin erfreuliches Ergebnis geliefert haben, und zwar sowohl an Geld- wie auch an Sachspenden; möge aber die G e b e f r e u d i g k e i t nicht e r l a h m e n , denn die Auslagen sind so bedeutend, daß alle Anstrengungen ge^ macht werden müssen, um das Hilfswerk im bisherigen Umfange und in der geplanten Dauer durchführen zu können. Es sind deshalb in erster Linie Geldspenden erwünscht, dies um so mehr, da die Zuschüsse aus Bundesmitteln sich bis nun in nur sehr bescheidenen Grenzen bewegen und das Land Tirol wie während der vergangenen Jahre so auch Heuer für Winterhilfszwecke keinerlei Mittel zur Verfügung stellt. Die Tragung des zu erwartenden bedeutenden Abganges kann den beiden ohnehin mit den größten Schwierigkeiten kämpfenden Gemeinden nur bis zu einer gewissen Grenze zugemutet werden, die nicht überschritten werden darf. An Geld flössen dem Winterhilfswerke bisher zu: 14.000 8, Überweisung der Bundesregierung 32.000 8, an Spenden 1700 8, an Kostenbeiträgen der Bezugsberechtigten zusammen 49.700 Schilling. Als bezugsberechtigt mußten 5019 Parteien, und

zwar 4064 mit dem Wohnsitze in Innsbruck und 955 mit dem Wohnsitze in Hötting anerkannt werden, die insgesamt 10.719 Köpfe umfassen. Ausgegeben wurden 9139 Anweisungen für Lebens Mittelpackungen, 10.996 für Mahlzeiten, 85.193 für un entgeltlichen Bezug je eines halben Liters Milch, 1533 für Holz- oder Kohlebezug und 73.255 für je einen halben Liter Fleischsuppe. Außerdem wurden nebst der Verteilung von Sachspenden 5500 8 zur Beschaffung von Vekleidungsbeihilfen für Kinder und Jugendliche aus Mitteln des Hilfswerkes aufgewendet. Die Ausgaben für die aufgezählten Zuwendungen belaufen sich auf rund 79.000 8, wobei die sogenannten Unkosten (Kanzleiaufwand usw.) nicht berücksichtigt erscheinen. Diese knappen Ziffern sollen den Umfang des Hilfswerkes hinlänglich deutlich machen und beweisen, wie viele unserer Mitbürger in den drückendsten Verhältnissen leben müssen, insbesondere wenn man in Betracht zieht, daß die oberste Einkommengrenze von Familien, die aus der Winterhilfe beteilt werden können, den Betrag von 120 8 nicht übersteigen darf.

Der Nachöruck von Aufsätzen, Verichten oöer nur von Teilen öerselben, sowie öie Weöergabe von Daten uns Statistiken sinb nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Personal-Nachrichten Oberbaurat Ing. Jakob Albert Mit 1. Jänner 1935 trat Baudirektor-Stellvertreter Ing. Jakob Albert in den dauernden Ruhestand. Mit ihm scheidet die markante Persönlichkeit eines vorbilde lichen Beamten und Fachmannes aus dem Amte. Seit dem Jahre 1904 stand Ing. Albert im Dienste der Stadt Innsbruck. Diese drei Jahrzehnte hindurch wirkte er bestimmend mit an der baulichen Entwicklung dieser Stadt, in den letzten Jahren als Leiter der Hochbauabteilung des Stadtbauamtes. Um eine Gesamtbeurteilung seines Schaffens vorwegzunehmen: Ing. Albert wußte als Architekt und Stadtbaumeister nicht nur sich selbst zu genügen in der Hingabe an den Beruf, der seiner gediegenen Fachbildung und seinen Anlagen entsprach, er hat ungeachtet der künstlerischen Eigenart dieses Berufes nie die Grenzen aus dem Auge verloren, die dem freien Schaffen gezogen sind durch die Gebote der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Und doch hat er, fern den Modeströmungen der Zeit, seine Bauten aus dem Zweck heraus lebendig gestaltet und trotz Berücksichtigung moderner Sachlichkeit in


Amtsblatt Nr. 2 Bauart und Ausdruck nie vergessen, daß diese Bauten in Innsbruck stehen. Die Landeshauptstadt Innsbruck, die bei ihren Hochbauten repräsentativen Forderungen entsprechen mußte, andererseits aber eine verantwortungsbewußte Vermögens- und Einkommensverwaltung besaß, konnte beruhigt die Aufgaben der Hochbauabteilung einen: Manne anvertrauen, wie es Ing. Albert war. Eine Reihe von Hochbauten in Innsbruck, die von ihm entworfen und deren Ausführung von ihm geleitet wurden, geben beredtes Zeugnis von der Rechtfertigung dieses Vertrauens. Eine vollständige Aufzählung der von ihm entworfenen Bauten würde zu weit führen. Es zeigt sich aber bei der Uebersicht, daß es kein Gebiet des Zweckbaues gibt, dem Ing. Albert nicht gewachsen gewesen wäre. Die Schlachthofanlagen aus dem Jahre 1910 stammen ebenso von ihm, wie große Schulkomplexe, aber auch Abteilungen der Krankenhauskliniken. Besonders be^ merkenswert ist der Hochhausbau und die großen Wohw bauanlagen der Stadtgemeinde. Ein schöner Erfolg war Ing. Albert beschieden beim großen Wettbewerb über die Kriegerheimstättensiedlung im Jahre 1918, bei welchem er unter 16 eingelaufenen Projekten den ersten Preis erhielt, neben dem zweiten Preisträger Louis Weizenbacher, der damals der weiteren Öffentlichkeit noch unbekannt war. Zur Charakteristik des Preisträgers ist das Urteil des Preisgerichtes interessant, das besagt: „Es ist im Pro-

jekte gelungen, bei der äußeren Gestaltung der Bauten anzuerkennende Einfachheit mit einer stimmungsvollen Lösung der Aufgabe einer Kleinhaussiedlung nahe einer Stadt gut zu verbinden." Allerdings blieb dieses große Projekt, wie manches andere, nicht ausgeführt. Ing. Albert war aber nicht nur ein über die Grenzen der engeren Heimat hinaus bekannter Fachmann, er war auch der Typus des ernsten und korrekten Beamten. Auch in dieser Hinsicht wurde ihm schon während seiner Dienstzeit die Anerkennung nie versagt. Diese wurde ihm anläßlich seines Ausscheidens aus dem Dienste vom Herrn Regierungskommissär noch besonders ausgesprochen. Mit Entschließung vom 14. Dezember 1934 hat Regierungskommissär Fischer im Rahmen der vom Gemeinderate mit Beschluß vom 20. Oktober 1931 aufgestellten Grundsätze über die Besetzung freier Leiter- und Vorstandstellen verliehen: 9) die frei gewordene Stelle eines Leiters der Magistratsabteilung V I I (Gesundheitsamt) dem Physikatsrat Dr. Robert K a p f e r e r , unter gleichzeitiger Ernennung desselben zum Etadtphysikusi b) die bisher unbesetzte Stelle eines Vorstandes der städt. Gehaltsrechnungsstelle dem Rechnungsrate Josef L a n g , unter gleichzeitiger Ernennung desselben zum Oberrechnungsrat. Mit Entschließung vom gleichen Tage hat der Regierungskommissär im Rahmen der vom Gemeinderate mit Beschluß vom 20. Oktober 1931 aufgestellten Grundsätze für die Vornahme freier Beförderungen befördert: Zum Rechnungsrat den Rechnungs-Oberrevidenten Hans K l u c k e r , zum Rechnungs-Oberrevidenten den Rechnungs-Revidenten Walter H u ß l , zum Amtsrevidenten den Amtsassiftenten Franz R e i s c h l , zum Kanzleioberoffizial den Kanzleioffizial Hermann K u t i n , zu Kanzleioffizialen die Kanzleiadjunkten Gisela F l e i f c h m a n n und Anna K n e ß . Weiters wurden auf Grund ihrer effektiven Dienstzeit der Baurat Ing. Franz W i e f e n b e r g zum Oberbaurat und der Rechnungsrat Hans T s c h a m l e r zum Oberrechnungsrat ernannt. Aus dem Stande der städt. Echutzmannschaft wurde der Kriminal-Rayons-Inspektor Jakob R o t h b ö c k zum Kriminal-RevierInspektor und der Polizei-Rayons-Inspektor Albert L e i t l zum Polizei-Reoier-Inspektor ernannt. Nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes über die Ieitbeförderungen wurden ernannt: Zu Kanzleiadjunkten die Kanzlisten Ella W a l t e r , Iosefine T r a i n e r und Emma Seitz, zu Polizei-Rayons-Inspektoren die Polizeioberwachmänner Karl W a l l n e r , Matthias M o l k , Albert E r h a r t , Georg K o f i er. Karl L i e b l , Paul S p ö r r , Johann L o m b e r g e r , Tiegebert Schm i d e r, Josef R e i n d I , Anton N e u schm i d, Otto B l a a s , Josef N e u s c h m i d , Alois S c h w a r z e n b e r g e r , Max S e i d l e r. Thomas T r o y e r , Josef M ö s i n g er, Johann B r a n d t , zu Kriminal-Rayons-Inspektoren die Kriminalbeamten Sebastian T r a i n e r und Josef R i e t z l e r , zu prou. Polizei-Oberwachmännern die Probewachmänner Rudolf H a n g t , Rudolf A l b r e c h t , Karl Z i n g e r l e , Johann Schnee, Johann V r i x , Franz R i n g e r , Johann S t o l z , Karl S t r o ß und Walter L a g g e r und zum prov. Kriminalbeamten der 8. Dienstklasse der prov. Kriminalbeamte der 7. Dienftklasse Franz S c h w i n g h a m m e r . Mit Wirkung vom 1. Jänner 1935 wurden nach vollendeter Dienstzeit Baudirektor-Stellvertreter Ing. Jakob A l b e r t und Oberrechnungsrat Hans H o l z m a n n in den dauernden Ruhestand versetzt. Wegen Dienstunfähigkeit, die durch Erkrankung herbeigeführt wurde, mußte der Gefällspostenleiter Josef F a s s e r pensioniert werden.


.11

A«t«bl»tt N l . 2

Das städtische Schulwesen in Zahlen Folgende Zusammenstellung ergibt eine Übersicht über die gegenwärtige Klassen- und Schülerzahl an den städtischen Haupt- und Volksschulen und an der Hilfsschule im Vergleich zum Schuljahre 1933/1934:

.sseibllollL.m.ll.ll.

I. Hauptschulen Gesamtzahl der Schüler

Schuljahr

llollle, Ilolu,

Gesamtzahl Klaffender Klassen durchschnitt

1933/1934 1934/1935

2248 2030

55 47

Abnahme Zunahme

— 218

— 8

41 43

534 415 — 119

lg leckenden«!

Größte Schülerzahl einer Klasse: 55 Kleinste Schülerzahl einer Klasse: 37

Ig Og5Öl, Ig I-lsi^öl, Ig

ll. Volksschulen Gesamtzahl der Schüler

Schuljahr

1933/1934 1934/1935

2772 2811

Abnahme Zunahme

4- 39

Gesamtzahl Klassender Klassen durchschnitt

69 61

^lesamtzahl der in den ^ichüler ersten Klassen

40 46

1427, 1237

613 637

— 8 4- 6

^

24

t. Lgstlmg

l^UMMS!'

Größte Schülerzahl einer Klasse: 63 Kleinste Schülerzahl einer Klasse: 26

l l l . Hilfsschule Gesamtzahl der Schüler

Schuljahr

Gesamtzahl Klassender Klassen durchschnitt

1933/1934 1934/1935

93 90

5

Abnahme Zunahme

— 3

— 1

6

15 18

14

Größte Schülerzahl einer Klasse: 25 Kleinste Echülerzahl einer Klasse: 14

IV. Gesamtüberficht 1933/1934 1934/1935 Abnahme

5113 Schüler 4931 Schüler

130 Klassen 113 Klassen

— 182 Schüler

— 17 Klassen

Zunächst fällt auf, daß an den Hauptschulen die Gesamtzahl der Schüler um 218 gesunken ist und daß in den ersten Klassen der Hauptschule um 119 Kinder weniger eingeschrieben wurden als im Vorjahre. Das erklärt sich teilweise daraus, daß die hohen Schülerzahlen aus früheren Jahrgängen nach

Vesuche das

oben abgehen. Der Rückgang in den ersten Klassen ist aber hauptsächlich auf die neue Bestimmung des Hauptschulgesetzes zurückzuführen, wonach die Aufteilung der Schüler an der Hauptschule in einen ^.-Zug und in einen L-Zug in Hinkunft entfällt und dafür die weniger begabten Kinder in die Abschlußklassen der Volksschule eingereiht werden. Aus der Gesamtübersicht ergibt sich die auffallende Tatsache, daß, obwohl die Gesamtschülerzahl nur um 182 gesunken ist, trotzdem 17 Klassen abgebaut wurden. Das hängt mit den Ersparungsmaßnahmen zusammen, von denen leider auch die Schule nicht verschont werden konnte. Man sieht auch, daß die durchschnittliche Schülerzahl einer Klasse durchwegs gestiegen ist. Nachstehend ein Bild über die von der Stadt auf eigene Kosten übernommenen Klassen in den letzten drei Jahren: Die ausgewiesenen Durchschnittszahlen könnten für sich betrachtet leicht zu dem Fehlschluß führen, daß die Schülerzahl in den einzelnen Klassen noch verhältnismäßig günstig ist. Da aber die Verschiedenheit der Geschlechter und der Altersstufen eine gleichmäßige Verteilung der Kinder auf die einzelnen Klassen unmöglich macht, weisen in Wirklichkeit einzelne Klassen Schülerzahlen auf, die die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte ungemein erschweren. So sind in fast allen vierten Klassen der Knabenvolksschulen mehr als 60 Kinder. Das Klassenbild würde aber auf Grund der neuesten Bestimmungen des Landesschulgesetzes noch viel ungünstiger


12

Amtsblatt Nr. 2

sein, weil nach diesen die Teilung einer Klasse erst dann vorgenommen werden mutz, wenn die Schülerzahl an der Volksschule 65, an der Hauptschule 55 beträgt. So aber hat die Stadtverwaltung in ihrer bekannten Schulfreundlichkeit schon seit Jahren eine erhebliche Zahl von Klassen freiwillig auf eigene Kosten übernommen und dadurch ermöglicht, daß eine pädagogisch höchst nachteilige Überlastung der Klassen vermieden werden konnte. Kauptfchulen

1932/1933 9 Klassen 1933/1934 10 Klassen 1934/1935 9 Klassen Die Stadt hat also auch

Volksschulen

Hilfsschule

Summe

18 Klassen 1 Klasse 28 Klassen 14 Klassen 1 Klasse 25 Klassen 8 Klassen — 17 Klassen im laufenden Schuljahre trotz der

schweren Wirtschaftskrise noch 17 Klassen auf eigene Kosten errichtet. Die Stadtgemeinde zeigt aber auch ein großes Entgegenkommen für die sprengelfremden Kinder. Die Gewerbetreibenden und die verschiedenen Beamten, die in den umliegenden Gemeinden ansässig sind, legen großen Wert darauf, ihre Kinder in die höher organisierte Stadtschule schicken zu können. Die nachfolgende Aufstellung zeigt, wie weit dieses Interesse der Eltern für eine gediegene Schulbildung verbreitet ist. Aus all diesen Ortschaften kommen die Kinder trotz der teilweife großen Entfernungen täglich nach Innsbruck zur Schule.

Verzeichnis der sprengelftemden Kinder an den städtischen Volks-, Haupt- und Hilfsschulen, Schuljahr 1934/35 Ort

Volksschule Kauptfch. Hilfsschule Mädchen Volksschule Kauptsch. Hilfsschule Summe , 2 3 4 5

Knaben

l

MUHlau . Amras . . Arzl . . . Körting. . Völs . . . Num . . . Matrei . . Mutters . Igls . . .

Patsch . . Iirl . . . Inzing Kematen . Lans . . . Vill . . . Wattens . Scharnitz . Steinach . Gries a. Vr. Seefeld. . Schönberg Natters . Aldrans . Siftrans . Kolsaß . . Fritzens . Hall . . . Weer . . Absam . . Brenner . Flaurling . Pettneu . Rinn. . .

47 25 25 17 10 II 10 5 5 5 7 4 3 4 4 5 5 1 1 3 2 2 2 2 1 1

212

2> 3 ^ 4

2 3 4

l l 10

3 4

1 2 3

I ! 2 34

73 47 31 29 19 16 13 11 10 10 9 8 7 5 5 5 5 5 4 4 4 3 3 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1

26 22

6 12 9 5 3 6 5 5 2 4 4 I I

3 9 12 15

3632 4143

Gesamtzahl der sprengelfremden Kinder: Knaben

Volksschulen Hilfsschule Hauptschulen

12

Mädchen

47 13 152 212

Summe: 341 sprengelfremde Kinder. Diese 341 Kinder werden freiwillig an den städtischen Schu-

129

71631 26 21

341

len aufgenommen und der hiefür notwendige Personal- und Sllchaufwand wird vorläufig noch von der Stadt zur Gänze allein bestritten, weil sie dermalen weder vom Land noch von den entsprechenden Gemeinden dafür entschädigt wird. Der Gesamtaufwand für die städtischen Volks- und Hauptschulen und für die Hilfsschule beträgt im laufenden Schuljahre etwas über 600.000 Schilling: für das einzelne Kind ergibt sich daher ein Aufwand von rund 125 Schilling im Jahr.


13

Amtsblatt Nr. 2

1934 s1933 1932 1931 1930)

WohnbautatigkeitimStadtgebietInnsbruck

22) 6 33 43 Wohnungen 2 Zimmer u. Kammer 17 39) 5 5 2 Wohnungen 3 Zimmer 17) 7 2 4 Wohnungen 3 Zimmer u. Kammer 1932 1931 1930)Wohnungen 4 Zimmer 12) 10 8 1 12) 4 Wohnungen mehr als 4 Zimmer 181 410 486) 5 2 6 Davon werden 5) 48 58 73) l 65 48 2« 53) 15 30 36) Objekte mit 33 28 37) Wohnungen durch öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Bau3 2) genossenschaften gebaut. 7

l. Fertiggestellte Wohnungen: Im Fahre

1934 (1933

Wohnungen Objekte Geschlossene Bauweise Offene Bauweise Einfamilienhäuser

275 97 6 91 58

Einzelzimmer — Wohnungen: 1 Zimmer 64 Wohnungen: 1 Zimmer u. Kammer 88 Wohnungen: 2 Zimmer 46 Wohnungen: 2 Zimmer u. Kammer 60 Wohnungen: 3 Zimmer 3 Wohnungen: 3 Zimmer u. Kammer 13 Wohnungen: 4 Zimmer — Wohnungen: mehr als 4 Zimmer Davon sind 239 Wohnungen in 76 Objekten durch öffentliche Körperschaften genossenschaften erstellt worden.

( 49 ( 17 ( 2 ( 15 ( 2

69 86 ( 11 6 11 ( 7 12 12 ( 3 45 ( 9 66 22 127 ( — 7 ( 9 52 15 ( 4 30 2 ( 2 8 1(4 17 3 ( 1 78 144 ( 1 4 17 und gemeinnützige

-j 28) 45) 141) 159) 67) 22) 3) 21) 326) 3?) Bau-

II. I m Bau befindliche Wohnungen: Am 31. Dezember Baustellen Wohnungen Offene Bauweise Geschlossene Bauweise Einfamilienhäuser Einzelzimmer Wohnungen: 1 Zimmer Wohnungen: 1 Zimmer u. Kammer Wohnungen: 2 Zimmer

1934 (1933 1932 1931 1930) 7 ( 29 l 6 ( 1(7 1 ( — '( 2 ( 6 ( 3 (

15 79 8 1 — 4 — 29

13 67 7 6 4 — 2 1 3

14 94 7 7 1 47 3 1 19

26) 190) 8) 18) 1) -) 15) 3) 70)

Die Mittelstandssiedlung bei den Allerheiligen-Höfen Wie bereits bekannt, trägt sich die Stadtgemeinde ernstlich mit dem Gedanken, bei den Allerheiligen-Höfen ein neues Siedlungsgelände zu erschließen, um Mittelstandssiedlungen zu errichten. Es sollen je nach den verfügbaren Mitteln des Siedlers vorerst zwei Typen von Häusern erstellt werden: Type I — Gesamtbaukosten 15.000 8, wobei die Baureifmachung des Grundes mitinbegriffen ist. Nachdem das Bundes-Wohn- und Siedlungsamt Fondsdarlehen als erste Hypothek nur in der Maximalhöhe von 7000 8 abgibt, hat der Siedler den Rest von 8000 8 selbst aufzubringen. Der Grund für die Häuser bei Type I wird nur im Erbbaurecht vergeben, das in diesem Falle vorerst als Sicherungsmaßnahme gegen Spekulationsabsichten in Anwendung gebracht wird. Für den Typ I kommen nur jene Siedler in Frage, die monatlich ein Höchsteinkommen von 400 8 haben, gleichviel ob Aktivbezug oder Pension. Das Siedlungsgebiet für diesen Typ liegt westlich der Allerheiligen-Höfe in welligem Gelände, angrenzend an den Wald und ist wohl als das beste Gelände in jeder Hinsicht, besonders aber in klimatischer Beziehung, das von der Gemeinde noch zur Verfügung gestellt werden kann, anzusehen. Type I I — die auf den östlich unter den Allerheiligen-Höfen

III. Wohnungsprojekte: Am 31. Dezember

1934 (1933 1932 1931 1930)

Nicht begonnene, behördl. genehmigte 27 Wohnungsprojekte 11 93 Geplante Objekte 43 380 ( 533 Wohnungen 28 ( 30 Geschlossene Bauweise Offene Bauweise 15 ( 63 Einfamilienhäuser 2 ( 3

67 67 307 13 54

98 98 688 53 45

116) 116) 822) 70) 46)

3)

8 20 22 ( 24 Einzelzimmer -1 34 ( 90 51 14 Wohnungen: 1 Zimmer 64) 28 Wohnungen: 1 Zimmer u. Kammer 62 ( 128 143 39) 189 ( 192 53 197 225) Wohnungen: 2 Zimmer 20 150 257) Wohnungen: 2 Zimmer u. Kammer 38 ( 61 96 16 23 ( 23 Wohnungen: 3 Zimmer 98) 9 ( 10 22 111 111) Wohnungen: 3 Zimmer u. Kammer 18 3 Wohnungen: 4 Zimmer ( 2 11) 29 3 ( 3 Wohnungen: mehr als 4 Zimmer 17) 16 2? 50) 35 ( 78 Davon sind 38 345 (490 215 372 489) Objekte mit Wohnungen von öffentlichen Körperschaften und gemeinnützigen Baugenossenschaften geplant. Zu dieser Zusammenstellung behält sich die Schriftleitung weitere Ausführungen vor.

gelegenen Grundstücken errichtet werden wird, schreibt keine festumrissene Bausumme vor, jedoch höher als 15.000 8. Es soll hier den Wünschen des Siedlers im Rahmen der vorhandenen Geldmittel soweit wie möglich entsprochen werden. Nachdem für diefe Bauten in den meisten Fällen Siedler in Frage kommen, deren monatliches Einkommen über 400 8 liegt, kommt eine Hilfe des Eieolungsfonds in Form von Hypotheken nicht in Frage, m. a. W. diese Siedlungsbauten können nur von privater Seite finanziert werden. Eigenmittel hat der Bewerber in solchen Fällen gewöhnlich 60 Prozent aufzubringen, während 40 Prozent auf erste Hypothek gegeben werden. Das Verhältnis dieses Prozentsatzes ist aber durchaus nicht als starr anzusehen. Für den Typ I I müssen die Grundstücke käuflich erworben werden (zirka 1<?^>0 Quadratmeter), der Preis für den baureif gemachten Quadratmeter dürfte sich auf zirka 5 8 stellen. Die Stadtgemeinde Innsbruck betrachtet die Errichtung der Mittelstandssiedlung für das notleidende Baugewerbe als äußerst dringendes Mittel zur A r b e i t s b e s c h a f f u n g . Dies ist bestimmt auch der Wunsch der freischaffenden Architektenschaft sowie des übrigen Baugewerbes, die zum freien Wettbewerbe herange zogen werden. Das Bauamt des Stadtmagistrates Innsbruck nnrd die Bauaufficht kostenlos durchführen. Anmeldungen und Auskünfte über Mittelstandssiedlung im Haus, Zimmer 34, 2. Stock links.


14

Amisblatt N r . 2

Mitteilungen des Stadtphyfikates Stand der Infektionskrankheiten im Dezember 1934: Scharlach: 7 Erkrankungsfälle - kein Todesfall. Diphtherie: 28 Erkrankungsfalle - kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Dezember 1934: Gesamtzahl 45. davon 2 Totgeburten. 23 männlich (1 Totgeburt), 22 weiblich (1 Totgeburt). Todesfälle im Dezember 1934: Gesamttodesfälle 75 davon auswärts 18 57 (27 männlich, 30 weiblich).

Berichtigung I n der Rubrik „Bevölkerungsbewegung" der Nr. 1 des „Amtsblattes" ist insoferne ein Fehler unterlaufen, als zur Gesamtzahl der Einwohner Innsbrucks von 61.010 die Ausländer in der Gesamtzahl von 4162 noch eigens zugezählt wurden. Tatsächlich sind sie in dieser Zahl schon enthalten. Die endgültigen Zahlen für Innsbruck und die Vororte sind folgende: Innsbruck Hötting Mühlau Amras

61.010 11.309 2.337 1.355

Stand der Kraftfahrzeuge: Am 15. November 1934 wurden in Innsbruck gezählt: 606 Personenkraftwagen, 289 Lastkraftwagen, 45 Anhänger, 411 Krafträder, 292 Kleinkrafträder, zusammen 1643 Fahrzeuge. Die Zahl der Fahrräder könnte nur schätzungsweise ermittelt werden. Da die Schätzungen aber sehr weit auseinandergehen, hat es wohl wenig Zweck, sich auf eine bestimmte Zahl festzulegen. Die Innsbrucker Messe i m Herbst 1934 wurde von 52.000 und der Vergnügungspark von 70.000 Personen

besucht.

Mit den Autos des städt. Bauhofes wurden für Transporte und Personenauto-Dienstfahrten rund 87.000 kiu im Jahre 1934 zurückgelegt. Davon entfällt auf die Mullabfuhr allein schon die immerhin beachtenswerte Kilometerzahl von rund 36.000. Rund 14.000 km gehen auf Straßenbesprengung und 1000 km auf Schneearbeiten, zirka 8000 km auf Straßenerhaltung und 6000 km auf Materialbeschaffung für Straßenerhaltung, der Rest auf Brennstoffverforgung, Reinigung der Schlammrinnen, Notstandsaktion und Dienstfahrten. Vom Leistungsstandpunkt aus betrachtet, führt dieser Weg (87.000 km) mehr als zweimal um die Erde. Gesamtzahl der im Jahre 1934 eingelaufenen Ge^ schäftsstücke: Magistratsdirektion 2140, Mag.-Abt. I bis V I I I einschließlich der unterstellten Aemter 123.481, Stadtschulrat 1306, macht zusammen 126.937 Stück.

Ueberficht über die i m I a h r e 1934 erfolgten ReNgions-Wechsel (Übertritte)

Zusammen:

76.011

Von der röm.-kath. Kirche zur evang. Kirche 124 von der röm.-kath. Kirche zur Konfessionslosigkeit. . . 31 von der röm.-kath. Kirche zur altkath. Kirche 2 von der evang. Kirche zur röm.-kath. Kirche 11 von der altkath. Kirche zur röm.-kath. Kirche 3 (Fortsetzung) von der evang. Kirche zur Konfessionslosigkeit . . . . 6 Bei der letzten Volkszählung am 21. März 1934 wur- vom israelit. Glaubensbekenntnis zur röm.-kath. Kirche 1 den gezählt 2510 bewohnte Häuser, 91 sonstige bewohnte 178 Wohnstätten, 51 unbewohnte Häuser und 189 unbewohnte Viaduktbogen. — Die Anzahl der Haushaltungen betrug 15.999. I m Jahre 1900 hatte Innsbruck 7812. i m Jahre 1910 10.373, i m Jahre 1920 11.872 und im Jahre 1923 12.770 Haushaltungen. Der mit Magistratskundmachung vom 20. März 1934, VI, ZI. 392/34 veröffentlichte Verbauungsvlan Innsbruck-WiltenInnsbruck h a t : Süd-Ost wurde hinsichtlich des durch die Klostergasse und den Sillflutz begrenzten Gebietes beiderseits der BrennerbahnEingebaute Wassermesser 2900, gesamtes Wasserleistrecke abgeändert; die Abänderungen sind aus dem neuen tungsnetz mit Iuführungsleitungen 80 km, Absperr- Baulinienplan zu ersehen. schieber 500, Wasserauslaufstellen 51.000, KonsumenHievon erfolgt mit dem Beifügen die Verlautbarung, daß ten 2900, Kanalnetz 60 km, Kanalschächte 800, Strahen- der neue Baulinienplan im Stadtbauamte Rathaus, 3. Stock. einläufe 1800. Bedenkt man, daß mit einer relativ klei- Zimmer 81, durch 14 Tage ab Veröffentlichung diefer Kundnen Zahl von Angestellten sämtliche Kontrollen besorgt machung im Amtsblatte eingesehen werden kann; allfällige werden, so kann man ermessen, welch großer Wir- Einwendungen sind binnen derselben Frist beim Stadtmagistrate schriftlich einzubringen. kungskreis jedem einzelnen Organ obliegt.

Innsbruck in Zahlen

Kundmachung

Vesuche das Giadttbeater!


Amtsblatt N l . 2

Kleine Ursache große Wie w i r hören, hatte die von der Direktion des

nehmste war: Es brauchte trotzdem die Badezeit nicht

Stadt. Hallenbades veranlagte Abgabe von Gutscheinen

eingeschränkt werden, jeder hatte Zeit, sich nach Her-

zum ermäßigten Besuch des Hallenbades während des

zenslust im Bad zu tummeln.

Weihnachtsmonates

das

erfreuliche Ergebnis

eines

Der Wunsch des Publikums auf weitere Gewährung

starken Besuches gezeigt. Niemand wollte sich die gün-

der ermäßigten Preise

stige Gelegenheit entgehen lassen und jeder suchte sich

Direktion des Hallenbades erfüllt und neue Gutscheine

rechtzeitig einen Gutschein Zu besorgen, so daß diese

mit Gültigkeit bis 31. Jänner 1935 ausgegeben. Die-

bald vergriffen waren. Der Andrang war demgemäß

selben sind wieder wie bisher in der Verkaufsabteilung

auch sehr stark. Der Besuch während der Weihnachts-

des Stadt. Gaswerkes i m Hochhaus zu beziehen.

woche war größer als je Zuvor und überschritt die bis-

wurde bereitwilligst

von der

Es wäre erfreulich, wenn der Besuch des Hallenbades

her höchste Besucherzahl des Sommers 1931 ganz er

auch weiterhin auf der gleichen Höhe bleiben würde,

heblich.

damit die Möglichkeit bestände, die Eintrittspreise im-

Jung und alt war vertreten und was das ange-

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Amtsblatt Nr. 2

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Vretl-Straße 25. Druck: Vraphtsche « u n f t a n f t a l t T y r o l i a , Innsbruck


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