V.
deMndes nuptsladt nnsbruek Erscheint einmal imMonat.VHUgssir. 3.^S.jahrlich.Gngelnummer so Gr. Nr. 3
Schriftleitung Nathans. 2 Ktock links
15. Februar 1935
Die Stadtgemeinde Innsbruck war im Jahre 1934 nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft die Bautätigkeit wie in den vorhergegangenen Jahren zu beleben, um die Zahl der Arbeitslosen zu vermindern und die Anzahl der Kleinwohnungen zu vermehren. Die damals in Oesterreich schon vielfach in die Wirklichkeit umgesetzte Absicht der Bundesregierung, mit Hilfe des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds Eigenheime für Erwerbslose zu Nebenerwerbszwecken am Rande der Städte zu errichten, nahm Herr Regierungskommissär Franz Fischer der Stadt Innsbruck zum Anlaß, unter Mithilfe des Bundes auch durch die Stadtgemeinde Innsbruck Siedlungen erbauen zu lassen. Die erste derartige Siedlung war auf städtischem, bzw. auf zur Abrundung durch Tausch erworbenem Grund am sogenannten „Sieglanger", außerhalb des Gasthauses „Peterbrünnl" in Wittenberg, zwischen der Arlbergbahn und dem Innjluß geplant. Die Siedlungsgenossenschaft „Heim" baute inzwischen, ebenfalls mit Vundeshilfe, etwa 350 Vteter westlich vom Gelände der zukünftigen städtischen Siedlung an einer Randsiedlung mit 33 Eigenheimen. Nach einem notwendigen Grunderwerb durch Tausch am Westende der städtischen Siedlung und den erfolgten Abstehungserklärungen der Interessentschaft eines aufzulassenden Feldweges wurde die vorgesehene Fläche in 20 möglichst gleich große Parzellen geteilt; das Flächenausmah der Parzellen ist im Mittel 907 Quadratmeter. Die Bauparzellen befinden sich zu beiden Seiten einer 6 Meter breiten Straße (255 Meter), mit deren Bau gleichzeitig die Herstellung des Rohrgrabens für den Hauptstrang der Wasserleitung begonnen wurde. Die Siedlerstraße, welche einst nach der Innregulierung einem durchgehenden Straßenzug, ausgehend von der Völser Straße nächst der Vahnübersetzung, angehören wird, zweigt bei der Bahnübersetzung des bestehenden Feldweges unterhalb „Peterbrünnl" ab und mündet mit einer 4 Meter breiten Querstraße am Westende der Siedlung wieder in den alten Feldweg ein.
1. Jahrgang
Die Erdarbeiten für den Rohrgraben (369 Meter) im Bereiche der 20 Siedlerhäuser sowie die Dämmungsarbeiten für die Straße wurden von einem privaten Unternehmer mit voll bezahlten Arbeitern, die Bestellung und Verlegung der gußeisernen Muffenrohre und Formstücke der Wasserleitung vom städt. Kanalbauamt durchgeführt. Der Rohrgraben außerhalb des städtischen Grundes durch die privaten Gründe bis zur Siedlung der Genossenschaft „Heim" (jetzt „Dollfuß-Siedlung) wurde mit dem Freiw. Arbeitsdienst des Lagers Mentlberg, die Verlegung der gußeisernen Rohre und Formstücke wieder durch dasstädtischeKanalbauamt ausgeführt. Das notwendige Dämmungsmaterial für die Straße wurde teils der Innschotterbank (248 m^) unterhalb „Peterbrünnl", teils dem Schotterbruch bei Schloß Mentlberg (171 in») entnommen. Ein Teil wurde aus der Stadt (320 in'), von Abbrucharbeiten stammend, zugeführt. Die Stadtgemeinde Innsbruck stellte eine Motorwalze samt Betriebsstoff und Walzenführer zur Verfügung: ebenso Lastkraftwagen zur Beförderung von Schotter vom Schotterbruch bei Schloß Mentlberg (171 ms) und aus der Schotterbank (6 in?) zur Straße. Die Rohrgraben- und Straßenherstellung wurde am 15. März 1934 begonnen und am 25. April 1934 beendet. Die Ausschließung des Geländes war damit beendet und die Stadtaemeinde konnte an den eigentlichen Bau der 20 Siedlerhäuser schreiten. Die gesamte Planung, Absteckung, Ausarbeitung der Leistungsausweise, Vauaufsicht. Abrechnung, Aufnahme, Entlohnung und Abbau der Arbeitsdienstwilligen, die gesamte Vuchfüh. rung und Auszahlung der Vaugelder über die Sparkasse der Stadt Innsbruck wurden durch Herrn Regierungskommissär Franz Fischer dem Etaotbauamte übertragen.
Amtsblatt N». 3
I m gefl. Beachtung! Wie bekannt, hat die Stadtgemeinde Innsbruck das Amtsblatt bisher zur Einführung kostenlos geliefert. Sollten Sie Wert darauf legen, dauernd Bezieher des Amtsblattes zu fein, bitten wir höflichst, die Bezugsgebühr von jährlich 8 3.— mittels beiliegenden Erlagscheines einzuzahlen. Die Schriftleitung.
I m folgenden ist die Ausführung der Eiedlerhäuser famt Stallanbau kurz beschrieben, deren Raumeinteilung aus den nachfolgenden Erdgeschoß- und 1.-Etock-Grundrissen zu entnehmen ist. Die Häuser wurden so angeordnet, daß die Aborte stets auf der ftraßenabgewandten Seite liegen und je zwei Häuser durch die Stallanbauten miteinander verbunden sind. Auf rund 60 em hohen Etampfbetonsockeln wurden Holzgerippe errichtet, bestehend aus lärchenen, imprägnierten Sohlschwellen, lotrechten Ständern und waagrechten Kopfriegeln. Auf den Trämen liegen die Randpfetten mit den Kehlbalkendächern, welche den Ausbau des Dachgeschosses gestatten. Die Hohlräume des Holzgerippes wurden nicht ausgefüllt. Das Gerippe wurde au^en und innen mit 2 em starken, rauhen Brettern schrägt verschalt. Außen wurde hierauf eine Lage Bitumenpappe Nr. 150 al> Windschutz und dann eine liegende^ gehobelte Schalung, 27 wm stark, mit Nut und Feder, verdeckt aufgenagelt. Zur Erzielung einer genügenden Wärmehaltung war in den Wohnräumen an der Innenseite der Außenwände die Anbringung von billigen Ifolierplatten notwendig. Das Stadtbauamt entschloß sich zur
1O
Verwendung von Heraklithplatten, da neben der guten Wärmeisolierung und der Billigkeit auch die Erhöhung der Feuersicherheit und die Ungezieferfreiheit dafür fprachen. Die Innenwände und Decken wurden verputzt und weiß getüncht. Die notwendigen Schottermengen zur Herstellung des Grundund Schalbewns, der Betonpflaster, Schüttungen, zur Gewinnung des Grobputzsandes usw. waren der Schotterbank unterhalb des Gasthauses „Peterbrünnl" zu entnehmen; wegen der vorgeschrittenen Jahreszeit war zu befürchten, daß ein Innhochwa>,er diese Gewinnungsstelle überflute. Daher wurde der Bauunternehmer, welker dre Mohrgraben- und Straßenherftellung besorgte, auch zur Gewinnung des Schotters verpflichtet. Der Schotter wurde mit vollbezahlten Arbeitern auf Pferdefuhrwerke (1204 m'), bzw. städtischen Lastkraftwagen (126 m^) verladen und bei jedem geplanten Doppelhaus gelagert. Es wurden 1330 m' Innfchotter gewonnen. Die Gewinnung und Förderung dieses Innfchotters wurde am 22. März 1934 begonnen und am 17. April 1934 beendet. An diesem Tage trat die erwartete Ueberschwemmung der Schotterbank ein. Vor Ausführung der nun folgenden eigentlichen Bauarbeiten an den 20 Siedlernhäufern war nötig: 1. Die grundsätzliche Genehmigung des Ministeriums für soziale Verwaltung, Abteilung Bundes-Wohn- und Siedlungsamt in Wien, für die vorgelegten Projektspläne und Kostenanschläge der Häuser mit Stallanbau in Holzgerippebauweise. Diese Genehmigung des Ministeriums war notwendig, um das Bundesdarlehen von 4500 8 je Eiedlerstelle aus dem Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds zu erhalten. Diefe Zustimmung erfolgte am 30. Mai 1934 mit Schreiben Zl. 41.964/34, war jedoch an allerlei Bedingungen geknüpft, welche durchaus nicht l e i c h t und schon gar nicht rasch zu erfüllen waren! Diese Bedingungen waren: a) Die grundbücherliche Eintragung der Parzellen und Einsendung der Grundbuchsauszüge und Grundbesitzbogen an das Vundes-Wohn- und Siedlungsamt in Wien; b) die Hinterlegung der Siedlereigenmittel von mindestens 5(^0 5 je Siedler bei einem Kreditinstitut unter Sperre zugunsten des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds in Wien: c) der erfolgte Abschluß der Feuerversicherung für alle Häufer bei einem leistungsfähigen Versicherungsinstitut: 6) bessere Ausstattung des Siedlerhauses gegenüber dem ersten Entwurf des Stadtbauamtes, besonders bezüglich der Wärmeund Feuchtigkeitsisolierungen. Von der Erfüllung dieser Vorbedingungen war auch die Auszahlung von Teilbeträgen durch den Bund abhängig gemacht. 2. Die Ermittlung der 20 Siedler unter Einhaltung gewisser notwendiger Vorbedingungen, welche waren: 2) Oesterr. Staatsbürgerschaft des Bewerbers: b) Vorhandensein einer Familie mit mindestens einem unversorgten Kind: c) gesamtes verfügbares Monatseinkommen kleiner als 270 5: 6) Ausschluß von selbständig Berufstätigen: e) Besitz der notwendigen verlangten Eigenmittel von mindestens 500 8 je Siedler: t) eigene Mitarbeit des Siedlers bei der Herstellung der Häuser oder Beistellung eines Vertreters, bzw. teilweise Vergütung für einen vom Stadtbauamt in Innsbruck selbst bestellten Vertreter für solche Siedler, welche selbst nicht mitarbeiten konnten: ß) die Genehmigung der vorgeschlagenen Siedler durch das Bundesministerium für soziale Verwaltung: n) die Genehmigung eines weiteren Ansuchens der Stadtgemeinde Innsbruck für die Gewährung eines Zusatzdarlehens von 500 8 je Siedlerstelle für fünf Eiedlerfamilien mit je mindestens vier Kindern im gemeinsamen Haushalt zwecks Ausbau
des Dachgeschosses.
3. Daß die Etadtgemeinde Innsbruck als beabsichtigter Träger des Freiwilligen Arbeitsdienstes sich zwecks Ermöglichung des Baues am 13. April 1934 erstmals um die Anwendung des Freiwilligen Arbeitsdienstes in Form eines offenen Lagers für die Ausführung der Erd-, Beton-, Maurer-, Verputz-, Ifolier-, Versetz-, Zimmerer-, Tischler-, Anstreicherarbeiten und Beihilfe zu den Dachdeckerarbeiten bei den 20 Holzhäusern bewarb. Am 23. April 1934 erhielt die Stadtgemeinde tton der Industriellen Bezirkskommission Innsbruck mit Bescheid 8ek 124/1 die Erlaubnis zur Anwendung des F. A. D., und zwar getrennt für Siedlermitarbeit l,I) mit 2200 Schichten und Nichtsiedlerarbeit ( I I ) mit 3100 Schichten, welche Anzahl mit Zulafsungsbescheid 8en 124/6 vom 21. Juli 1934 für die Siedlermitarbeit auf 2900 Schichten, für Nichtfiedlerarbeit auf 5500 Schichten erhöht wurde. I n dieser Schichtenanzahl sind Sonn- und Feiertage mitgerechnet.
Amtsblatt Nr. 3 Was versteht man unter Freiwilligen Arbeitsdienst (F. A. D.)? Der F. A. D. wurde durch die Bestimmungen des Vundesgesetzes vom 18. August 1932. VGVl. Nr. 3N4, und die Verordnung vom 10. April 1933, VGVl. Nr. 126, gesetzlich in Österreich eingeführt. F. A. D. ist die freiwillige Betätigung von Arbeitslosen bei gemeinnützigen, zusätzlichen, also ohne F. A. D. n i c h t durchführbaren Arbeiten, die von der Industriellen Vezirkskommission zur Durchführung im F. A. D. zugelassen werden. Der F. A. D. begründet kein versicherungspflicytiges Arbeitsverhältnis, der Arbeitsdienstlrillige er.rirbt also auch nicht das Recht zum Bezüge der Arbeitslosenunterstützung nach beendeter Arbeit, auch nenn die nötige Anzahl von Arbeitswochen in einem bestimmten Zeitraum vorliegen würde. Der Bezug der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung kann nach Beendigung der Arbeit ohne weitere Wartezeit wieder aufgenommen werden, falls der Bezug bei Beginn der Arbeiten vorlag. Der Träger des F. A. D., im gegenständlichen Fall also die Stadtgemeinde Innsbruck, erhielt für Arbeitsdienstwillige, die zur Zeit der Bewerbung 2) im Bezüge der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung standen, » eine tägliche Bauschvergütung (einschließlich der Sonnund Feiertage) von 8 2.5V, b) aus dem Bezüge der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung noch nicht länger als ein Jahr ausgeschieden waren, eine tägliche Bauschvergütung von 6 2.—, e) das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten und für welche Punkt a) nicht zutraf, eine tägliche Bauschvergütung von 8 2— durch Vermittlung des Arbeitsamtes und der Industriellen Vezirkskommission von der Buchhaltung der Tiroler Landeshauptmannschaft überwiesen. Der Bezug der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung ruht auf die Dauer der Zugehörigkeit zum F. A. D. Die Bauschvergütung wird für einen Arbeitsdienstwilligen nur auf die Dauer von 280 Tagen innerhalb der letzten zwei Jahre gewährt. Für Arbeitsdienstwillige, welche den Bedingungen der Punkte ä), b) und o) nicht entsprachen, also z. B. schon länger als ein Jahr ausgesteuert, innerhalb der letzten zwei Jahre mehr als 280 Tage beim F. A. D. beschäftigt waren oder die Altersrente bezogen, wurde keine Bauschvergütung gewährt. Trotzdem beschäftigte die Stadtgemeinde Innsbruck ungefähr 7 Prozent solcher Arbeiter. Leistungen der Stadtgemeinde als Träger des F. A. D.: 2) Entlohnung der Arbeitsdienstwilligen: Die Entlohnung der Arbeitsdienstwilligen erfolgt nach Schichten, wobei Sonn-, Feier- und Regentage mitgezahlt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit hat 48 Stunden zu betragen. Die an Feier- und Regentagen entfallenden Arbeitsstunden waren in derselben Woche von denselben Arbeitern möglichst einzubringen. Die Löhne wurden vom Stadtbauamt errechnet und ausbezahlt. I. Mitarbeitende Siedler im F. A. D.: 1. Hilfsarbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von 8 17.50. 2. Gelernte Arbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag, ProfesfionistenZulage 8 1.— je Werktag; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von — 23.50. Die mitarbeitenden Siedler im F. A. D. erhielten k e i n Bekleidungspauschale, da sie ja die eigentlichen Nutznießer der Bauten sind. I I . Nichtsiedler im F. A. D.: 1. Hilfsarbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag, Vekleidungspauschale 8 4.— je Woche; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von 8 21.50. 2. Gelernte Arbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag, Professionistenzulage 8 1.— je Werktag, Vekleidungspauschale 8 4.— je Woche; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von 8 27.50. Jeder Arbeitsdienstwillige, ob Siedler oder Nichtsiedler, erhielt außerdem bis zum 4. Oktober 1934 wöchentlich nach Wunsch Rauchwaren, Brot, Schokolade usw. im Wert von 8 —.60. Der ständige Nachtwächter aus dem F. A. D. erhielt zum Hilfsarbeiterlohn eine wöchentliche Zulage von 8 5.—. Das sogenannte Bekleidungspauschale wurde nicht wöchentlich
in bar ausbezahlt, sondern erst nach achtwöchiger Arbeitsdauer und hatte den Zweck, einen allzu starken Wechsel unter den Arbeitern zu verhindern. Traten Arbeiter vorher aus, ohne eincn Grund angeben zu können oder wurden sie wegen Faulheit o)er dergleichen abgebaut, so erlosch der Anspruch auf das Vekleidungspaufchale. Das Bekleidungspauschale, ursprünglich 8 4.— pro Woche, also 8 32.— nach 8 Wochen, n.urde am 12. Juli 1934 für die Hilfsarbeiter auf 8 3.—, also 8 24.—, nach 8 Wochen vermindert. Es wurde nur zum Einkauf vcn Waren, zur Auslösung von Pfandscheinen, Zahlung von rückständigen H.ieten uf.^. gegen sofortige Beibringung der Rechnungen ausbezahlt. d) Soziale Lasten: Die Stadtgemeinde Innsbruck bezahlte für die Arbeitsdienstwilligen die Beiträge zur Krankenversicherung und zum Unterstützungsfonds gemäß Lohnklasse V I (8 1.50 je Woche) so. ie zur Unfallversicherung (3 —.(.6 je Tag, Sonn- und Feiertage mitgerechnet) mit einem Beitragssatz von 8 4.05 je 8 100.— anrechenbare Lohnsumme. Am 18. April 1934 erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Erd-, Beton-, Maurer-, Verputz-, Isolier- und Versetzarbeiten; die Einheitspreise waren getrennt nach Ausführung mit vollbezahlten Arbeitern und mit F. A. D. anzubieten. Bei der Ausführung mit F. A. D. übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck die vollständige Entlohnung der Arbeitsdienstwilligen und trägt auch alle sozialen Lasten, so daß der Unternehmer die Anleitung d°r Arbeiter und die Aufsicht besorgt. Am 25. April 1934 wurde dem Anbotsteller mit der geringsten Anbotsumme der Auftrag übergeben. Am 30. April 1934 wurden die Bauarbeiten begonnen. Die öffentliche Ausschreibung der übrigen Bauarbeiten erfolgte am 28. Mai 1934, wobei die Ausführung der Zimmerer-, Tifchkrund Anftreicherarbeiten wieder getrennt nach Ausführung mit vollbezahlten Arbeitern und mit F. A. D. anzubieten, die Dachdeckerarbeiten mit Beihilfe des F. A. D. und die Spengler- und Glaserarbeiten sowie die Herstellung der Wasserleitung mit vollbezahlten Arbeitern anzubieten waren. Die Vergebung dieser Bauarbeiten erfolgte durch den Herrn Regierungskommissär Franz Fischer zwischen dem 5. Juni und dem 12. Juli 1934. Die Herstellung der Hauswafserleitungen vom Hauptstrang bis zum Wassermesser im Haus wurde wie nblich vom städtischen Kanalbauamt ausgeführt; ebenso die kurze Leitung samt Auslaufhahn ab Messer. Die Lieferung der Herde und Oefen, das Ausmalen der Räume, die Elektroinstallation gehörten nicht zu den Leistungen der Stadtgemeinde, sondern waren Privatsache der Siedler. Mit der Ausführung dieser Bauarbeiten wurden meistens je zwei Unternehmer betraut. Die gesamten Bauarbeiten wurden am 7. November 1934 beendet. 10 Siedler waren schon am 1. Oktober, 10 Siedler iraren im Laufe des Monats Oktober 1934 in den zugeteilten Häusern eingezogen. Die Siedler hatten sich untereinander über die Zuteilung der einzelnen Häuser geeinigt, so daß eine Verlosung unterbleiben konnte. Inzwischen war auch am 30. September 1934 vom Elektrizitätswerk Innsbruck im Auftrag des Herrn Regierungskommissärs Franz Fischer der Anschluß an das städtische Stromverteilungsnetz vollzogen worden. Es folgt nun eine Aufstellung der Gesamtkosten für die Herstellung: 1. der Siedlerstraße, 2. der Hauptwasserleitung für beide Siedlungen, 3. der 20 Eiedlerhäuser mit Dachgeschoßausbauten, 4. der Stromzuleitung durch das E. W. I . bis zum Anschlußkasten, ohne die Hausinstallationen. Die Kosten der Geländeaufnahme durch das städtische Vermeffungsamt, Ausarbeitung des Teilungsplanes, Absteckung der Parzellen, Planverfassung für die Siedlerhüufer, Aufstellung der Leistungsausweife sowie die Kosten der Bauleitung usw. wurden in die Baukosten nicht einbezogen, da sie von der Stadtgemeinde Innsbruck als allgemeine Verwaltungsausgaben getragen werden. Die Kosten der Siedlerstraße und Hauptwasserleitung sowie der Veitrag der Stadtgemeinde zu den reinen Baukosten wurden als „Außerordentliche Ausgaben" des Jahres 1934 gebucht, n. erden jedoch durch die Anliegerbeiträge und Pachtzinse in Monatsraten zurückerhalten.
Amtsblatt Nr. 3 G e l d b e s c h a f f u n g für die Baukosten der 20 Siedlerhäufer durch a) das grundbücherlich eingetragene Darlehen des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds in Wien an die Stadtgemeinde Innsbruck als Besitzerin der 20 Siedlerhäuser 8 4500.— (je Siedlerstellej X 20 — 8 90.000.— b) ein Zusatzdarlehen des Vundes-Wohn- und Siedlungsfonds in Wien für den Ausbau von fünf Dachgeschossen bei Familien mit mindestens vier Kindern 8 500.— (je Dachgefchoßausbau) X 5 — 8 2500 — c) die tägliche Bauschvergütung des Vundesminifteriums für soziale Verwaltung zum Freiwilligen Arbeitsdienst abzüglich der Postsvarkassengebühren , 8 18.458.50 6) die Eigenmittel der Siedler in Höhe von 8 500.— (je Siedler) X 19 ^ 8 9500.— 8 400— (1 Siedler) X 1 ^ 8 400.— 8
9.900.—
«) die Vertreter-Zubußen solcher Siedler, welche selbst nicht mitarbeiten konnten (8 12.— je Woche, teilweise ermäßigt: 8 760.— stehen noch aus, sind jedoch in dem angegebenen Betrag inbegriffen) 8 2.764.— t) ein von den Siedlern rückzuzahlendes, unverzinsliches Darlehen der Stadtgemeinde Innsbruck zur vollständigen Deckung der Baukosten 8 16.344.83 ß) Einnahmen aus dem Verkauf der Ausschreibungsunterlagen 8 95.— Gesamte Einnahmen für die Baukosten der 20 Häufer mit 5 Dachgefchoßausbauten 8 140.062.33 A u s g a b e n für 1. die Herstellung der Siedlerstratze (6 Meter breit, lang 255 Meter. 4 Meter breit, lang 23 Meter). ») Kosten der Erdarbeiten samt Zufuhr des Erdmateriales und den Betriebsstoffen der Motorwalze 8 2.935.28 b) Lohn des Walzenführers . . . . 8 86.11 Gefamtkoften der Stratzenherstellung „Sieglanger", ausgeführt mit „voll" bezahlten Arbeitern 2. die Herstellung des Hauptstranges der Wasserleitung vom Ende der bestehenden Wasserleitung bis zum Ende der Siedlung der Genossenschaft „Heim" (..Dollfuß"-Siedlung) ») 878 Meter Muffendruckrohre, Durchmesser 100 Millimeter b) 36.15 Meter Mannesmannrohre, Durchmesser 100 Millimeter e) Formstücke, Absperrschieber, Hydranten, Dichtungsmittel. Schachtdeckel mit Rahmen . . 6) Kleinmaterial und Transportkosten . . . . s) Gesamte Löhne l) Erdarbeiten für die Rohrgräben im Gebiete der städtischen Siedlung
bezahlt
durch
8
3. den Bau der 20 Siedlerhäuser mit fünf Dachgeschoßausbauten. Allgemeine Unkosten f ü r : a) Finanzierung (Kreditverzinsung usw.) . . . bj Ausschließung o) Bauvermessung, Hilfsmittel 6) Bauaufsichtsgebühren an das Bundes-Wohnund Siedlungsamt in Wien Fürtrag:
8
1.679.05
8
3.740.79
Reine Baukosten der 20 Häufer o h n e Dachgeschoß-Ausbau, die mit F. A. D. ausgeführten Bauarbeiten o h n e Lohnkoften: ») Betonschottergewinnung aus der Innschotterbank mit vollbezahlten Arbeitern d) Erd-, Beton-, Maurer-, Verputz-, Isolier- und Versetzarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. . . 0) Zimmerarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. . 6) Spenglerarbeiten, ausgeführt mit vollbezahlten Arbeitern «) Dackdeckerarbeiten, mit Beihilfe F. A. D. . . 1) Tischlerarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. . . ß) Glaserarbeiten, ausgeführt mit vollbezahlten Arbeitern k) Anstreicherarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. . i) Schlosserarbeiten, ausgeführt mit vollbezahlten Arbeitern lc) Eternitgainzen für Aborte 1) Wa serleitung vom Hauptstrang bis zum Wa sermesser in der Waschküche m)Wa serleitung vom Wassermesser bis zum Auslauf samt Absperrhatm Absperrhahn n) Umgebungsarbeiten, Zufuhr von Material . .
8 25.870.12 8 42.17042 8 3.682.50 8 7.799.38 8 13.400.48 8 8
1.454.94 1.556.29
8 8
68532 207.50
8
2.778.89
8 8
444.— 160.50
Reine Baukosten der fünf Dachgeschoßausbauten ohne Löhne F. A. D.: ») Baumaterialien 8 d) Zimmererarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. . 8 o) Schlosserarbeiten 8
1.350.02 599.97 79.48
8
2.029.47
8
6.953.24
8
536.82
Löhne des Freiwilligen Arbeitsdienstes für geleistete Schichten (mit Sonn-, Feier- und Regentagen) 8.658 in wirklichen Arbeitsstunden 53.967 ») Grundlöhne b) Professionisten-Zulagen e) Bekleidungspauschale 6) Rauchwaren und dergleichen s) Gleichen- und Firftfeiern
8 8 8
3.734.93 2.231.32 3.318.28
Lohnkosten o h n e soziale Lasten k) Krankenkassen- u. Unterstützungsfonds-Beitr. g) Unfallversicherungs - Beiträge
8 29.968.85 8 1.904 53 8 529.30
8
2.044.95
8 2.433.33 8 32.402.68
8 103.951.13 8 2.029.47 8 32.402 68 8 140.062.33
8
790.—
Soziale Lasten Lohnkoften m i t sozialen Lasten Die gesamten Baukosten der 20 Siedlerhäuser mit 5 Dachgeschoßausbauten samt allen Löhnen betragen: Allgemeine Unkosten Reine Baukosten der 20 Häufer ohne DachgeschoßAusbauten Reine Baukosten der 5 Dachgeschoß-Ausbauten . Gesamte Löhne und soziale Lasten für F. A. D.
8
19.259.21
Gesamte Baukosten samt Löhnen des F. A. D. für die 20 Siedlerhäufer samt 5 Dachgefchoßausbauten
8
350.33
8
18.469.21
durch
Gesamtkosten der Wasserversorgung „Sieglanger", ausgeführt mit vollbezahlten Arbeitern
1.212.89 28.95 68.28 12719 18.73 66.12 19 89 130.— 7.—
3.021.39
Siedlungsgenossen-
hiezu ß) Kulturschäden wegen des Rohrgrabens fremde Gründe und Schätzkosten
Uebertrag: 8 8 8 8 8 8 8 8 8
Reine Baukosten der 20 Siedlerhäufer o h n e Dachgeschoßausbau und o h n e Löhne F. A. D. . 8 103.951.13
8 18.819 54 hievon ab: Regiearbeiten, schaft „ H e i m "
e) Kanzlei I) Ausschreibungsunterlagen ß) Lichtpausen k) Beton-Probewürfel i) Werkzeuge für F. A. D II) Holz-Anstrichmittel, Versuche 1) Feuerversicherung m) Verlust bei Lohnauszahlungen
8 8 8
54702 118.80 232.87
8
314.30
8
1.212.39
8 21.546.35 8 3.538.8 3.979.— 8 715.90 8 199.60
8
1.679 05
4. Die Herstellungskosten der Kabel- und Freileitungen auf Masten und Dach-Tragarmen durch das Elektrizitätswerk Innsbruck und Verlegen der Leitung in den 20 Häufern bis zum Anschlußkasten betrugen 8 7.200.Dieser Betrag wird als rückzuzahlendes, unverzinsliches Darlehen der Stadtgemeinde Innsbruck den 20 Siedlern gewährt.
Der Bau der Stadtrandsiedlung „Sieglanger" der Stadt Innsbruck mit Hilfe des Bundes-Wohn- und
Amtsblatt Nr. 3 Siedlungsfonds und des Freiwilligen Arbeitsdienstes ist nun erschöpfend behandelt. An dieser Stelle sei des stets bewiesenen Entgegenkommens des Vundesministeriums für soziale Verwaltung gedacht, das sich besonders bei der Anweisung der Vundesgelder an die Stadtgemeinde zeigte. Dank gebührt auch den Arbeitsdienstwilligen für ihr zähes Aushalten, den Unternehmern für ihren Fleiß und die Umsicht, die Arbeitsdienstwilligen anzuleiten,
Gewerbe!
trotz kleiner Gewinne, und der Industriellen Bezirkskommisfion, dem Arbeitsamt Innsbruck, der Buchhaltung der Tiroler Landeshauptmannschaft und nicht zuletzt der Sparkasse der Stadt Innsbruck, durch deren hilfsbereites Entgegenkommen erst eine reibungslose Abwicklung des Geldverkehres möglich war. I n einem späteren Aufsatz wird dargelegt werden, wie die Bundes- und städtischen Darlehen von den Siedlern zurückzuzahlen sind. I„g. Mignon. Baukommissär.
Aus dem Gewerberecht
1. Fuhrwerksdienste als landwirtschaftliches Nebengewerbe Die Landeshauptmannschaft für Tirol hat vor kurzem die unterstellten Verwaltungsbehörden darauf aufmerksam gemacht, daß nach den neu gefaßten Bestimmungen des Einführungspatentes zur Gelverbeordnung die Vorschriften der Gewerdeordnung auf die Besorgung an Fuhrwerkst» iensten durch Land- und Forstwirte als N e b e n ge w e r b e nur insolange keine Anwendung finden, als sich diese Tätigkeit auf die Verwendung der h a u p t f ä c h l i c h im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe verwendeten Zugtiere, Fuhrwerke und Personen beschränkt und als sich diese Tätigkeit im Rahmen der h e r g e b r a c h t e n U e b u n g hält oder in Gegenden erfolgt, wo das Verkehrsbedürfnis durch Gewerbetreibende nicht ausreichend befriedigt werden kann. Wo diese letzterwähnten Voraussetzungen nicht zutreffen oder beispielsweise, wenn die Fuhrdienste zwar mit eigenem Gespann, aber mit entliehenem Fuhrwerke oder eigens für die Transporte aufgenommenen Fuhrleuten erfolgen, kann von einem landwirtschaftlichen Nebengewerbe nicht mehr gesprochen werden. Eine derartige Tätigkeit ist daher nach § 132 der Gewerbeordnung strafbar.
2. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Aus dem Verwaltungsverfahren Es besteht keine gesetzliche Vorschrift darüber, welche Stellen die Gewerbebehörde zu hören hat, um sich ein Bild davon zu verschaffen, inwieweit der Fremdenverkehr die Lokalbedarfsfrage für eine Gast- und Schankgewerbeberechtigung beeinflußt. Die Auswahl eines Beraters bleibt der Behörde überlassen.
Der Tatbestand einer Uebertretung des Ladenfchlußgefetzes ist ohne Rücksicht auf den Grund des Offenhaltens schon im bloßen Offenstehen der für den Kundenuerkehr bestimmten Geschäftsräumlichkeiten zu einer Tageszeit, wo ein Kundenverkehr noch möglich ist, gegeben. Wenn von dem „Uebergang einer Unternehmung" die Rede ist, kann nicht der Uebergang der Gewerbeberechtigung, sondern nur der Uebergang der mit dem Geschäftsbetriebe üblichen Rechte gemeint sein. I n der Zusendung von Warenpaketen kann ein Verstoß gegen die Vorschriften über das Aufsuchen von Bestellungen nicht erblickt werden, weil der Tatbestand nach dieser Vorschrift in der persönlichen Vorsprache des Gewerbetreibenden oder seines Bevollmächtigten liegt.
Aus der Sozialversicherung Bei Prüfung der Frage, ob ein versicherungspflichtiges A r b e i t s o e r h ä l t n i s vorliegt, kommt es nicht auf die dem betreffenden Verhältnis von den Parteien gegebene rechtliche Konstruktion, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Sachverhalt an. Wer mit Wissen und W.llen des Gewerbeinhabers in dessen Betrieb die Garderobegeschäfte als Dienstverpflichtung übernommen hat. ist krankenverficherungspflichrig. Für die Frage der Unfallversicherungspflicht von gewerblichen Betrieben kommt es weder auf die Stärke des für Zwecke des verwendeten Triebwerkes noch darauf an, ob dadurch eine Gefahr für die im Betriebe Beschäftigten herbeigeführt wird, sondern auf die bloße Tatsache der Verwendung von durch elementare Kraft bewegten Triebwerken.
Aus dem Heimatrecht Beschlüsse von Gemeindevertretungen, wodurch jemand in den Heimatsverband a u f g e n o m m e n wird, sind Bescheide im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsoerfahrensgesetzes. Dagegen ist ein Beschluß der Gemeinde, womit die Aufnahme in den Heimatsnerband v e r w e i g e r t wird, keine behördliche Verfügung, sondern eine bloße P a r t e i e r k l ä r u n g . Die dagegen zulässige Anrufung der politischen Behörde ist kein ordentliches Rechtsmittel und daher an k e i n e Frist gebunden.
Nachweis der im Monat Dezember 1934 durchgeführten Gewerbelöschungen Zu- und Vorname Firma
Standort. Gemeinde, Straße. Haus Nr.
Bezeichnung des Gewerbes
Datum und Zahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.
332
Kayer Johann
Innrain Nr. 52
Gemischtwarenhandel
31. Oktober 1913 Zl. 34637
333
Pöschl Josef
Gutenbergstr. 16
Kleidermachergewerbe
19. Oktober 1932 Zl. 14446
334
Hatheyer Ernst, Dr.
Innrain 56
Vücherrevision
8. Mai 1934 Zl. 6425
335
lDeggl Marie
MaximManstr. 3
Frauen- und Kinderkleidermacherei
5. November 1925 Zl. 13460
KZ.
Fortlau» l sende Zahl I
Amtsblatt Nr. 3 Zu- und Vorname Firma
Standort, Gemeinde. Straße. Haus-Nr.
Bezeichnung des Gewerbes
DlUum und Zahl des Gewerbescheines Gew. Reu. P,
336
Köllensperger Otto
Mchergasse 7
Autolohnfuhrgewerbe
24. Jänner 1928 II. 1115
33?
Auer Karolina
Marktplatz
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
31. Jänner 1917 I I . 1095
338
Tobisch Franziska
Kapuzinerg. 19
Gemischtwarenhandel
23. Oktober 1913 ZI. 34284
339
Holl Johann
Anichstr. 27
Frifeurgewerbe
14. Februar 1919 I I . 5780
340
Heiß Michael
Leopoldstr. 12
Landschaftsphotographengewerbe
19. Jänner 1927 3l. 259
341
Perlot Emil
Hl.-Geist-Str. 14
Schlossergewerbe
30. Mai 1919 Zl. 13522
342
Perr Franz
Kaufmannstr. 9
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
26. November 1928 3l. 21833
343
Huber Josef
Herzog-Friedrich-Etr. 12
Handel mit Leder und Lederwaren
14. August 1922 31. 13404
344
Fritz-Malez, geb. Schwerzek M.
Leopoldstr. 32
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
28. Februar 1915 3l. 14045
345
Margreitter Gabriele
Universitätsstr. 26/1
Gewerbsmäßige Mitteilung von Adressen an Interessenten
17. Jänner 1934 3l. 13172
346
Dalpez August
Marktplatz
Handel mit Obst, Gemüse und Südfrüchten
8. September 1930 31. 16726
347
Neher Karl
Andreas-Hofer-Str. 55
Mechanikergewerbe
7. Mai 1931 31. 8134
348
Pollack Reinhold
Meraner Str. 7
Holzhandel
27. Oktober 1925 31. 18235
349
Retti Athanasius
Rofeggerstr. 10
Agenturgewerbe
22. Februar 1934 31. 3120
350
Retti Athanasius
Roseggerstr. 10
Kommissionswarenhllndel
22. Februar 1934 31. 3094
351
Latka Oskar
Sonnenburgstr. 9
Agentur
11. Juni 1932 31. 7632
352
Latka Oskar
Sonnenburgstr. 9
Kommissionswarenhandel
11. Juni 1932 31. 7631
353
Waldner Elisabeth
Maximilianstr. 5
Handel mit allen im freien Verkehre geftatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
15. Dezember 1934 31. 14892
354
Radl Franz, Dr.
Adamgasse, 10
Agentur
11. Oktober 1926 31. 19889
355
Radi Franz. Dr.
Adamgasse 10
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
11. Oktober 1926 31. 19890
356
Weileder August
Museumstr. 35
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 3, G. O., aufgeführten Artikel
23. Jänner 1926 31. 1081
357
Hlawatsch Paul
Marktplatz
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
9. Juli 1914 31. 12479
358
Dichelberger Franz
Erzh.-Eugen-Ttr. 27
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 A8, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
14. Oktober 1919 31. 24417
359
Löwensohn Ludwig
Pfarrgasse 2
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 3 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
4. Februar 1919 31 3586
360
Ttocker Barbara
Leopoldstr. 41
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, O. O., aufgeführten Artikel
6. Dezember 1921 3l 23057
361
Winkler Hubert
Leopoldstr. 34
Kleidermachergewerbe
13. Februar 1914 31. 13919
362
Weinöhl Johann
Mentlgasse 10
Kleidermachergemerbe
1. Dezember 1927 31. 24771
363
Wieser Abraham
Erlerstr. 6
Handel mit Textil- und Modewaren
22. Juli 1931 31. 17175
Amtsblatt Nr. 3
Nachweis Fortlaufende Zahl
der im Monat Jänner 1935 durchgeführten Gewerbelöschungen 3u- und Vorname Firma
Standort, Gemeinde, Straße. Haus-Nr.
Bezeichnung 5es Gewerbes
Datum und 3ahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.
1
Schneider Marianne
Maximilianstraße 5
Agentur
18. November 1930 3 l . 20918
2
Schneider Marianne
Maximilianstraße 5
Kommissionswarenhandel
18. November 1930 3 l . 22115
3
Nerici Lino
Mentlgasse 13
Handel mit Gipsfiguren
18. M a i 1932 31. 7002
4
Dworfchak Barbara
Amrafer Straße 59
Handel mit allen im freien Verkehre gestalteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
21. Dezember 1930 3 l . 25655
5
Salier Marie
Pfarrgasse 1
Gemisch twarenhandel
30. November 1928 3 l . 22067
6
Spörl Wilhelmme
Pradler Straße 23
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
11. Februar 1926 31. 2988
7
Mayer Ludwig
Fuggergasse 2
Sped i teurgewerbe
4. August 1932 31. 10581
8
Heim Eugen
Kaiser-Franz-Iosef-Str. 11
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, O. O., aufgeführten Artikel
15. Oktober 1924 3 l . 17318
9
Heim Eugen
Kaiser-Franz-Iosef-Str. 11
Agentur
15. Oktober 1924 31. 17320
10
Heim Eugen
Kcriser-Franz-Iosef-Str. 11
Kommissionswarenhandel
15. Oktober 1924 31. 17319
11
Rubarscher Markus
Leopoldstratze 2
Großhandel ohne Beschränkung
12. A p r i l 1934 3 l . 4527
12
Fida Konrad
Kapuzinergasse 3
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
28. September 1925 3 l . 17826
13
Hanel Oskar
Schöpfstraße 35
Beratung in Angestelltenversicherunasangeleaenheiten u. Berechnung der Versicherungsleistungen
18. Dezember 1934 31. 16462
14
Hupf Anton, sen.
Heiliggeiststraße
7
Allg. Handelsgewerbe einschl. Flaschenbier, Wein und Branntwein, in verschl. Gefäßen
31. März 1907 31. 9840
15
Hupf Anton, sen.
Heiliggeiststratze
7
Erzeugung von Rum, Branntwein, Likören, Wermut und Dessertweinen
27. J u n i 1924 31. 11529
16
Lener Gisela
Völser Straße 2/1'
Erzeugung von Lampenschirmen
31. März 1932 3 l . 3436
17
Johann Felbermayer
Pradler Straße 23
Friseurgewerbe
26. M a i 1933 31. 6230
18
Johann Felbermayer
Pradler Straße 23
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
26. M a i 1933 3 l . 6229
19
Fritsch Eduard, Ina..
Defreggerstraße 25
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
13. Februar 1933 3 l . 1975
20
Weberbauer Karl
Tchöpfstraße 6
Agentur
20. März 1920 3 l . 4756
21
Weberbauer Karl
Schöpfstraße 6
Kommissionswarenhandel
20. März 1929 31. 4755
22
Moser Rosa
Mariahilf 30
Gemischtwarenhandel
15. Februar 1928 3 l . 2707
23
Ienewein Marie
Verleihung von Maskenkostümen
9. Jänner 1928 31. 199
24
Hupf Anton, sen.
Ausschank von Vier. Wein u. Obstwein und Kleinverschleiß gebr. geistiger Getränke
13. März 1924 31. 20618
25
Müller Norbert
Hohlweg Nr. 2
Hufschmied
29. September 1931 3 l . 16954
26
Weigang Aloisia
Menllgasse 10
Handel mit allen im freien Verkehre geftatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
24. J u n i 1913 3 l . 20708
27
Walter Paula
Landseestraße 16
Gemischtwarenhandel
31. März 1932 3 l . 4448
Zweigniedeilaffung von Ienbach
Meinhardstraße 14 Heiliggeistftraße
7
Fortlau» ! sende Zahl I
s
Amtsblatt N». 3
Zu- und Vorname Firma
Standort, Gemeinde, Straße. Haus-Nr.
Bezeichnung des Gewerbes
Datum und Zahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.
28
Staubach Egon
Museumstrahe 33
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
14. Oktober 1925 ZI. 18757
29
SchiestI Emma
Universitätsstraße 17
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abf. 5, G. O., aufgeführten Artikel
30
Mayr Karl
Mcmdelsbergerstvaße 9
Agentur
21. Jänner 1921 Zl. 575
31
Mayr Karl
Mcmdelsbergerstvaße 9
Kommission
21. Jänner 1921 Zl. 576
32
Hagleitner Josef
Reichenauerstraße 44
Agentur
22. Februar 1934 ZI. 2140
33
Kleiner Ferdinand
Schillerftraße 14
Bauunternehmergewerbe
18. März 1919 Zl. 8824
34
Herlango. A. G. für photogr. Industrie i n Wien
Maria-Theresien-Str. 10
Photographengewerbe
3. April 1930 Zl. 3061
35
Herlango, A. G. für photogr. Industrie i n Wien
Maria-Theresien-Str. IN
Fabriksmäßige Erzeugung von photographifchen Apparaten, Bedarfsartikeln usw.
6. Februar 1930 Zl. 2517
36
Mair Karl
Sterzinger Straße 4
Handel mit allen i m freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der i m 8 3», Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
28. April 1927 Zl. 8716
37
Iwa, Innsbrucker Wlrtfchaftsvereinigung der öffentltchin Angestellten reg. Gen. m. b. H.
MllndelsbeLgerstraße 7
Zuckerbäckergewerbe
18. August 1931 Zl. 14442
38
Schwab Anton
Herzog-Otto-Ttraße 10
Buchbindergewerbe
5. Juni 1903 Zl. 15429
39
Dettenholzer Valentin
Weiherburggasse 4
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
27. Mai 1926 Zl. 20158
40
Ferrari Joachim
Gärtner« i. d. Gumpstraße
Handelsgärtner
31. März 1932 ZI. 3524
41
Vogler Ferdinand
Salurner Straße 5
Handel mit Auto- und Fahrräderbedarfsartikeln
10. Oktober 1930 Zl. 19440
42
Afchberger Johann
Gast- und Schcmkgewerbe
25. Juni 1930 Zl. 11290
43
Steiner Katharina
Kiosk b. Rhombergfabrik
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
12. Juni 1925 Zl. 9535
44
Ennemoser Hermann
Bürgerstraße 24
Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren
19. Oktober 1919 Zl. 26196
45
Brandmeier Georg
Herzog-Frietwich-Str. 31
Handel mit Kren von Oet zu Ort
24. Oktober 1927 Zl. 22075
46
Leitner Ludwig
Mariahlif 22
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. F, G. O., aufgeführten Artikel
4. April 1922 ZI. 5841
47
Frank Johann
Anutomiestraße 22
Väckergewerbe
29. Oktober 1897 Zl. 22558
48
Frank Virginia
Anatomiestraße 22
Zuckerwarenhandel
9. September 1926 Zl. 17608
49
Manzl Egidius
Höttingergaffe 6
Handel mit landwirtschaftlichen Produkten gemäß § 60, Abs. 2, G.-O.
23. September 1931 Zl. 16890
50
Markun Lorenz
Anichstraße 12
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel
4. August 1931 Zl. 14221
51
Ballaritti Amleto
Maximiliunstratze 3
Handel mit Obst und Gemüse im Umherziehen in Tirol und Vorarlberg
3. Oktober 1925 Zl. 18183
52
Ballarini Amlew
Mllximilian'straße 3
Handel mit Obst, Gemüse und Südfrüchten
6. Februar 1909 Zl. 5775
53
Vallarini Angela
Ättichstraße 7
Handel mit allen im freien Perkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der i m 8 38, Abs. 3, G. O., aufgeführten Artikel
8. Oktober 1929 Zl. 18887
54
Gasteiger Marie
Innrain 20
Gemischtwarenh andel
10. Juni 1905 Zl. 23327
55
Kleitzl Iosefa
Hofyasse 4
Muskenkostümverleihung
20. Jänner 1920 Zl. 553
Buchhof
12. September 1930 Zl. 16356
Amtsblatt Nr. 3
Verzeichnis über die i m Monat Dezember 1934 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete Name Seeber Anton Köhler Karl Kellerer Johann
Heiß Michael Singer Franz Walch Ernst Muigg Josef
Gewerbe
Standort
Innsbruck, Tüdtiroler Platz i Innsbruck, Schuh machergewerbe Völser Straße 41 Innsbruck, Erzeugung von BijouLeopoldstraße 10 teriewaren und Gebrauchsgegenständen mit plastischen Massen in Spritzguß u. Preßverfahren Innsbruck, Photographengewerbe Leopoldstraße 12 Innsbruck, Kleidermachergewerbe Seilergasse 15 Innsbruck, Gemifchtwarenhandel Gutenbergstraße 8 Innsbruck, Kleidermachergewerbe Gutenbergstraße 16 Friseurgewerbe
Kleidermachergewerbe
ögl. geb. Hechenblaikner Maria
Innsbruck, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Erzh.-Eugen-Str. 46 Waren (gem. § 1a, lit. a) u. lit. b). Pkt. 36 G. O.)
Munaretto Anton
Gewerbe
Reithmcnr Irma
Kleidermachergewerbe
Hildebrandt Julie, geb. Brugger
Gemifchtwarenhandel
Swoboda Johann
Legen von Linolemnböden als freies Gewerbe
Hofbauer Emmerich
Schuhwarenhandel
Walli Alfred
Kraftmagenoerleihung
Haidegger Anna
Maschinstrickergewerbe
Hagleitner Josef
Planung und Aufstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwertung künstlicher Kälte
Innsbruck, Leopoldstraße 25/1
Jeder Heinrich
Foidl Franz
Name
Innsbruck, Beförderung von Lasten mit Kraftfahrzeu- Reichenauerstr. 12 gen gem. § 1, Pkt. 1 der Min.-Vdg. vom 31. März 1931. BGBl. 109 Innsbruck, Entwurf und Uebernahme der Ausführung Andr.-Hofer-Str. 32 von Transportanlagen durch hiezu befugte Gewerbetreibende
Innsbruck, Stadlmaier Hermann Handel mit allen im freien Verkehre gestat- Dveiheiligenstr. 33 teten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O., aufgeführten Artikel Innsbruck, Ttadlmaier Hermann Bäckereigewerbe Kapuzinergasse 8 Innsbruck, Rabifer Josef Gemischtwarenhandel Pradler Straße 3 Innsbruck, Bergler Euphemia Weißnähereigewerbe Müllerstraße 7 Franziska Innsbruck, Mittenwald-ViaTischlergewerbe Hörburger Johann duktbogen 28 Innsbruck, Koch Leo Handel mit Toiletteartikeln, kosmetischen Amrafer Straße 34 Artikeln und Parfumeriewaren Innsbruck, Winkler Elsa Handel mit allen im freien Verkehre gestat- Verkaufsstand 8 in teten Waren, jedoch mit den Vorbauten des FleifchbankAusschluß der im § 38, gebäudes Abs. 5, G. O., ausgeührten Artikel Innsbruck, Maria-TheresienTischlergewerbe Bukowetz Franz Straße 38 Innsbruck, Kleidermachergewerbe Lindengasse 14/?. Pallasser Berta
Straka Franz Perlot Remo Oppitz Berta
Standort Innsbruck, Maria-TheresienTtraße 5 Innsbruck, Mozartstraße 6 Innsbruck, Straße d. Sudetendeutschen Innsbruck, Herzog-FriedrichStraße 37 Innsbruck, Wilh.-Greil-Str. 18 Innsbruck, Mariahilf 50/II Innsbruck, Reichenauerstr. 44
Innsbruck, Müllerstraße 21/1 Innsbruck, Schlossergewerbe HI.-Geist-Straße 14 Gesichtmassage mit Innsbruck, Ausschluß der selbstän- Museumstraße 13 digen Ausübung zu Heilzwecken Kleidermachergewerbe
Perr Franz
Gemifchtwarenhandel
Innsbruck, Kllufmannstraße 9
Nogler Adelheid, geb. Kopp
Erzeugung von Trachtenpuppen und Charakterpuppen
Innsbruck, Museumstraße 16
Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren
Innsbruck, Iahnstraße 23
Schwarz Dorothea
Massage und Heilgymnastik Erzeugung von Sportund Trachtenfiguren aus Wolle
Innsbruck, Adamgasse 9a Innsbruck, Müllerstraße 13
Müssig Otto
Kleidermachergewerbe
Müller Johann
Hafnergewerbe
Schmidt Josef
Graveurgewerbe
Pfurtfcheller Franz
Viehhandel
Verdroß Robert
Henze Robert
Tir. Häute- und Fell- Handel mit Häuten, verwertung, reg. Ge- Fellen und tierischen nossenschaft m. b. H. Neben- und Abfallprodukten
Innsbruck, Gumpstraße 20 Innsbruck, Innrain 31 Innsbruck Maximilianstr. 3/? Innsbruck, Brennerstraße 13 Innsbruck, Stadt. Schlachthof
Schennach Anton
Mechamkergewerbe
Retti. geb. Hotter Stephanie Retti, geb. Hotter Stephanie
Kommissionswarenhandel
Hentschel Ferdinand
Tapezierergewerbe
Innsbruck, Schöpfstraße 41 Innsbruck, Innrain 30 Innsbruck, Innrain 30 Innsbruck, Fifchergasse 27
Knoflach Anna
Maschinstrickergewerbe
Innsbruck, Lindengasse 8/1
Agenturgewerbe
Amtsblatt Nr. 3 Name
Gewerbe
Standort
Name
Gewerbe
Nogler Anton
Handel mit Musikinstrumenten
Innsbruck, Colingasfe 6/?
Petiwoky Oswald
Reklamebüro
Außerhofer Hugo
Handel mit Obst und Gemüse
Innsbruck, Haymongasse 4
Petiwoky Oswald
Veroielfältigungsbüro mit der Berechtigung zur Vervielfältigung von selbst zusammengestellten Tourenbeschreibungen mittelst Schreibmaschine oder Herstellung derselben durch eine befugte Druckerei
Seber Friedrich
Hanel Oskar
Handel mit Tapeten, Innsbruck, Bettwaren und Tape- Pradler Straße 34 zierergubehör
Kaszper Paul
Beratung in Angestelltenversicherungsangelegenheiten und Berechnung der Versicherungsleistungen aus dieser Versicherung Tteuerberatungsstelle für Verbrauchssteuern
Thaler Friedrich
Schlossergenierbe
Saumweber Margarete „Tchuhhaus zum goldenen Dachl, Ludwig Lö' " (off. wenfohn & Co." Hdl.-Gef.)
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln
Verlagsanstalt Tyrolia Herstellung von RundA. G. funkempfangsgeräten aus fertig gekauften Bestandteilen und Reparaturen von Rundfunkempfangsgeräten
Innsbruck, Schöpfstraße 35
Innsbruck, Erlerstratze 4 Innsbruck, Dreiheiligenstr. 9 Innsbruck, Adamgasfe 10 Innsbruck, Pfarrgasse 2
Innsbruck, Kirfchentalgasse 2 Innsbruck, Kirschentalgasfe 2
„Land Tirol", vertreten Handel mit Bildern durch das Tir. Landes- (Originalen) und Tiroverkehrsamt ler Fremdemverbeartikeln (Holzschnitzereien, Trachtengruppen und dergleichen) An der Lan-Hochbrunn Hans An der Lan-Hochbrunn Hans Widmann KaroNna Lindbichler Matthias
Innsbruck, Maria-TheresienTtraße 15
Standort
Richter Rudolf
Walli Alfred
Innsbruck, Taxishof
Innsbruck, HI.-Geist-Stratze 19 Innsbruck, Agenturgewerbe Hl.-Geist-Ttratze 19 Innsbruck, Weißnäherei Leopoldstraße 16 Innsbruck, Schuhmachergewerbe Lindengasse 2 Innsbruck, Handel mit tierischem Fett im Rohzustande, Stadt. Schlachthof Tierdärmen und Tiermägen Kommisfionsgroßwarenhandel
Garagierungsgewerbe
Innsbruck, Nilh.-Greil-Str. 18
Verzeichnis über die im Monat Jänner 1935 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzesfionsdekrete Name
Gewerbe
Standort
Name
Wackernell Alois
Kleidermachergewerbe
Innsbruck, Fischergasse 19 Innsbruck, Pfarrgasse 1 Innsbruck, Pfarrgasse 1
Komenda Eleonore
Innsbruck, We'ichgumm'l-Reparaturwerkstätte mit Aus- Erzh.-Eugen-Stra he nahme der VulkanisieNr. 27 rung von Kraftfahrzeu greifen
Fuchs Robert
Rafeur-, Friseur- und Innsbruck, Pradler Straße 23 Perückenmachergewerbe Handel nM ParfümeInnsbruck, rie- u. Toiletteartikeln Pradler Straße 23
Glantschnig Karoline, geb. Lorber Sailer Marie, geb. Embacher
Gemischtwarenhandel Handel mit Rauchrequifiten, Schreibwaren u. Ansichtskarten
Gewerbe
Standort
Kofler Arthur
Garagierungsgewerbe
Innsbruck, Adamgafse 3
Fuchs Robert
„Karl Feil & Co." (off. Handelsgef.)
Verkauf von Hieb- und Stichwaffen für die Uniformierung von Stlllltsangeftellten
Innsbruck, Burggraben 23
Pechlaner Gerhard
Handel mit Obst. Gemüse, kandierten Früchten, Speck, Butter und Eier
Handel mit Herrenmodeartikeln
Innsbruck, Welfergafse 7
Andre Maximilian
Kleidermachergewerbe
Innsbruck, Innstraße 25
Großhandel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren u. Detailhandel mit Wein u. gebr. geistigen Getränken in handelsüblich verschlossenen Gefäßen
Innsbruck, Leopoldstraße 2
Obruschka Walter
Agenturgewerbe
Innsbruck, Neuhauferstraße 8/3
Tausch Norma
Handel mit Spirituosen
Innsbruck, Mariahilf 30
Scharnier Luis
Handel mit QualitätsHerren- und Damenwäsche und Kurz- und Schnittwaren
Smcrrcan Alois Rubatscher Markus
Pichler Matthäus
Kleidermachergewerbe
Innsbruck, Müllerftraße 26
Innsbruck, Innstraße 63
Innsbruck, Leopoldstraße 7
.11
Amtsblatt N l . 3 Name Sarten Alois
Staubach Egon Wsiß Otto Hupf Anton, jun.
Mitterhofer Franz Dletl Karl Ienewein Margarete Rosam Katharina Borzaga Emil Smekal Udo Gandl Kreszenz, geb. Thurnbichler
Gewerbe
Standort
Erzeugung chem-techn. Innsbruck, Produkte mit Ausschluß Lindengasse 2 der gebundenen Artikel (§ 1a. d Pkt. 9, G.-O.) und solcher Produkte, deren Erzeugung den Apothekern vorbehalten oder an eine Konzession gebunden ist Handel ohne BeschränInnsbruck, kung auf bestimmte Marktgraben 27 Waren Innsbruck, Handel m'it Ansichtskarten und Glück- Hörmannstraße 9/1 wunschkarten Innsbruck, Gast- und Schankgewerbe gem. § 16. lit e) Heildgge'iststraße 7 und ä), G.-O. Innsbruck, Schuhmachergewerbe St.-Nikolaus-G. 21 Innsbruck, Konditorgewerbe Mandelsbergerstr. 7 Innsbruck, Verleihen von MaskenMeinhardstraße 14 kostümen Innsbruck, Frifeurgewerbe Kapuzinergasse 18 Innsbruck, . Molkereigewerbe Mariahilf 14 Innsbruck, Handelsagentur Erzh.-Eugen-Str. 3 Handel mit Rauch- und Innsbruck, Schre>ibreauifiten, Zei- Kiosk in der Kö'nigchen- und Vüroartikel Laurin-Straße
usw.
Freinhofer Eberhart
Verkauf von heißen Innsbruck, Würstchen und Brot in Hörmannstraße 11 den Vormittagsstunden am Marktplatz und im Umherziehen in den Straßen Innsbrucks zur Tages- u. Nachtzeit
Name
Gewerbe
Standort
„Anton Schwab" (off. Handelsges.)
Vuchbindergewerbe
Innsbruck, Herzog-Otto-Str. 10
Volpini Paula, geb. Wallach
Handel mit Pelzwaven
Innsbruck, Erlerstraße 16
Nagele Franz
Innsbruck, Handel mit Auto- und Michael-GaißmayrFahrräderbedarfsStratze 8 artikeln
Rwdmann Anna
Gast- und Schankgewerbe gem. § 16 G.-O., I i ) ) ) 6 ) t ) )
Innsbruck, Berg-Isel-Weg 3. Buchhof
Reiche! Anton
Lemenweberei
Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 7
Nierent Almsia, geb. Gasser
Bettwavenhandel
Innsbruck. Innstraße 13
Duhsschek Hermann
Frank Ida Hofer Erich
Scheffauer Johann
Rosanelli Awifia, geb. Waroschitz Deußl Friedrich Seeber Anton
Innsbruck, Ttafflerstraße 25 (Büro Hochhaus) Innsbruck, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Peter-Mayr-Str. 22 Waren Innsbruck, Herstellung von Isolierungen aller Art, inso- Erzh.-Eugen-Straße Nr. 20 weit diese Arbeiten nicht an eine Konzession gebunden sind Innsbruck, Erzeugung von elektriSchillerstraße 5 schen Heizkissen und elektrothermifchen Apparaten Innsbruck, Handel mit Schallplatten und Umtauschstelle Straße d. Sudetendeutschen 15 für Schllllplatten Innsbruck, Holz- u. Kohlenhandel Innstraße 55 Innsbruck, Handel mit Parfumerie- u. Tcüilettewaren Südtiroler Platz 8 Erzeugung von Bodenwachs
!M!«MMM«
War der Bau der Doppelhauptschule in Pradl notwendig? Vielfach herrscht in Kreisen der Bevölkerung die Meinung, daß der Bau der Doppelhauptschule in Pradl nicht nur nicht notwendig war, sondern mit Rücksicht auf die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse in seiner gangen Anlage geradezu einen Luxus darstelle. I m folgenden foll untersucht werden, wie weit diese Ansicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Zunächst einen Ueberblick über die zahlenmäßige Entwicklung der ehemaligen Bürgerschule zur heutigen Hauptfchule: I m Jahre 1914 waren an den damaligen Bürgerschulen in Innsbruck 18 Klassen mit 712 Kindern. Für diese standen die Knabenbürgerschule in der Müllerstraße und die Mädchenbürgerschule in der Michael-GaismanrStraße zur Verfügung. Beide Schulen waren bei dieser Schüler- und Klassenzahl normal belastet. I n den näch-
sten Jahren machte sich auch das Bedürfnis nach erhöhter Schulbildung immer mehr geltend und der fortwährend wachsende Zustrom zur Bürgerschule hatte zur Folge, daß im Jahre 1920 bereits 27 Klassen mit 1174 Kindern untergebracht werden mußten. Dies wurde dadurch erreicht, daß die ehemalige Mädchenvolksschule in der Leopoldstraße in die Speckbacherschule übersiedelte und daß der dadurch freigewordene Teil des Gebäudes als neue Knabenbürgerschule eingerichtet wurde. I m Jahre 1924 waren es schon 38 Klassen mit 1631 Kindern. Nun mußte die Mädchenvolksschule in Dreiheiligen weichen. Sie wurde in das Sieberersche Waisenhaus verlegt und an ihre Stelle trat die neue Mädchenbürgerschule in Dreiheiligen. I m Herbste des Jahres 1927 brachte das Hauvtschulgefetz eine große Aenderung im Schuloraanismus. Aus der dreiklasfigen Bürgerschule wurde die vierklassiqe Hauptschule. Die Kinder mußten jetzt bereits nach Absolvierung der 4. Volksschulklasse in die Hauptschule übertreten, weshalb die 5. Klassen der Volksschulen auf-
12 gelassen wurden und dafür die Kinderzahl an der Hauptschule mit einem Male gewaltig anstieg. So wurde die Raumnot an den Hauvtschulen immer größer. Sie erreichte ihren Höhepunkt im Schuljahr 1932/33. Damals besuchten 2138 Kinder in 56 Klassen die städtischen Hauptschulen. Diese 56 Klassen waren auf folgende Weise verteilt: Die Knabenhauvtschule in der Müllerstraße hatte 10 Klassen im eigenen Hause und 6 K l a s ^ sen in der Knabenvolksschule Hasvingerstraße. Die Knabenhauptschule Leopoldstraße hatte ebenfalls zehn Klassen im eigenen Hause und 3 K l assen in der Kna benvolksschule Et. Nikolaus. Die Mädchenhauvtschule Michael-Gaismayr-Straße hatte 10 Klassen im eigenen Hause und 4 K l a s s e n in der Mädchenvolksschule Fischergasse und die Mädchenhauptschule Dreiheiligen hatte 7 Klassen im eigenen Hause, 3 K l a s s e n in der Mädchenvolksschule Pradl und 3 K l a s s e n in der Mädchenvolksschule St. Nikolaus. Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, daß die 4 Hauptschulen damals 19 K l a s s e n in verschiedenen Volksschulen einquartieren mußten. Dies führte dazu, daß im Schuljahre 1932/33 auch in den Volksschulen kein Raum übrig blieb, ja es mußten in Pradl z w e i K l a s s e n s o g a r i m D a c h b o d e n untergebracht werden. Aber auch die bestehenden Hauptschulen waren trotzdem noch überlastet. So mußte die Mädchenhauptschule Dreiheiligen zwei sogenannte Wanderklassen führen, d. f. Klassen, die überhaupt kein eigenes Klassenzimmer besitzen, sondern von einer Stunde zur anderen das ganze Jahr hindurch abwechselnd solche Klassen aufsuchen müssen, die durch den Unterricht in Physik, Turnen oder Zeichnen vorübergehend ein bis
Amtsblatt Nr. 3 zwei Stunden freiwerden. Auch die Knabenhauvtschüle Müllerstraße mußte wegen der dort untergebrachten Fortbildungsschulen durch je drei Tage in der Woche eine solche Wanderklasse einrichten. An der Mädchenhauptschule Dreiheiligen waren ein bis zwei Wanderklassen schon seit mehreren Jahren notwendig. Daß die Wanderklassen häufig zu Disziplinschwierigkeiten führen und der Lehrkraft eine Unsumme von Nervenkraft kosten, das wird auch der Nichtfachmann sich unschwer ausdenken können. Bei normaler Belastung fassen die vier bestehenden Hauptschulen 33 K l a s s e n . I m Schuljahr 1932/33 waren aber 56 H a u p t s c h u l k l a s s e n , weshalb für 23 K l a s s e n zu wenig Raum war. I n der neuen Hauptschule in Pradl ist Raum für 2 8 K I a s s e n vorgesehen, wobei aber auf Grund eines Beschlusses der Vausektion 8 K l a s s e n für die allfällige Unterbringung einer Volksschule gedacht waren. Das zur Beleuchtung der Frage vom Standpunkt der Klassen- und Schülerzahl. Was nun die vorgesehene Einrichtung der neuen Hauptschule in Pradl betrifft, darf nicht vergessen werden, daß das im Jahre 1927 in Kraft getretene Hauptschulgesetz weit höhere Anforderungen stellt als die ehemalige Vüroerschule. So wurde die Knabenhandarbeit als Pflichtfach eingeführt und lehrplanmäßig werden in diesem Gegenstande Papp-, Holz- und Metallarbeiten gefordert, wofür selbstverständlich eigene Räume zur Verfügung stehen müssen. Das gleiche gilt für die weibliche Handarbeit und insbesondere vom hauswirtschaftlichen Unterricht für Mädchen. Diefer ist ohne eine Schulküche mit den entsprechenden Nebenräumen überhaupt nicht möglich. Innsbruck ist die einzige Stadt in Tirol, in der mangels einer Schulbüche an den Mädchenhauptschulen noch kein hauswirtschaftlicher Unterricht erteilt werden kann. Für alle diese Bedürfnisse mußte im Neubau Vorsorge getroffen werden. Darüber hinaus ist aber jeder Raumluxus vermieden worden, es sind viele Räume sogar sehr knapp bemessen. Aus dem Gesagten ergibt sich jedenfalls, daß der Bau der Doppelhauptschule in Pradl vom pädagogischen Standpunkte eine unbedingte Notwendigkeit war. Uebrigens hat die wachsende Raumnot an der Vüraer> schule den Gemeinderat von Innsbruck schon viel früher beschäftigt. Sckwn im März 1918 wurde vom Gemeinderate der grundsätzliche Beschluß gefaßt, an den Neubau einer zweiten Mädchenhauptschule zu schreiten, sobald die Verhältnisse es erlauben. Bürgermeister Wilhelm Greil hat gleichzeitig den Auftrag erteilt, einen geeigneten Bauplatz ausfindig zu machen. I m darauffolgenden Jahrzehnt hat sich der Gemeinderat mit der Frage des Sckulhausneubaues wiederholt befaßt, besonders eingehend aber seit dem sprunghaften, auf die Reformen des Hauvtsckulgesetzes vom Jahre 1927 zurückzuführenden Anwachsen der Klassenzahl. Die Veratungen im Gemeinderate und in seinen Ausschüssen wurden durch die immer wiederkehrende und immer dringender aestellte Forderung der Bevölkerung und der Lehrerschaft, der Raumnot an den städtischen Schulen endlich durch Errichtung eines Schulhausneubaues zu steuern, vorwärtsgedrängt. Der Stadtschulrat hat durch Jahre in stets stimmeneinhellig gefaßten Beschlüssen immer wieder auf die unhaltbaren Zustände an den Innsbrucker Hauptsckulen hingewiesen und den Neubau einer Doppelhauptschule als unaufschiebbar bezeichnet. I m Jahre 1931 endlich, als die Entwicklung voraussehen ließ, daß
13
Amtsblatt Nr. 3 die Raumnot in den Schuljahren 1931/32 und 1932/33 schier katastrophal werden würde und als im Zusammenhange mit der Aufnahme der Schweizer Stadtanleihe die Finanzierung gesichert schien, entschloß sich der Gemeinderat zum Bau der Doppel-Haupt- und Volksschule in Pradl. Der Bau wurde noch im Herbst des Jahres 1931 begonnen. Das dem Bau zugrunde gelegte Projekt war nach eingehenden Studien und langwierigen Veratungen mit allen in Frage kommenden Stellen und nach weitgehenden Abstrichen am ursprünglichen Bauprogramm zustande gekommen. Seit dem Schuljahre 1933/34 ist in der Raumfrage wohl eine kleine Entlastung eingetreten. So fehlen z. B. im laufenden Schuljahre den Hauptschulen nur mehr 14 Klassenzimmer. Der Rückgang der Klassenzahl an den Hauptschulen ist aber auf Umstände zurückzuführen, die dem Gemeinderate im Zeitpunkte der Beschlußfassung über den Bau der Doppel-Haupt- und Volksschule in Pradl nicht bekannt sein konnten, bzw. deren Folgeerscheinungen er nicht ermessen konnte. Diese Umstände sind: 1. Die Errichtung einer Privatmädchenhauptschule der Barmherzigen Schwestern in der Falkstraße, die von einem Teil der hauptschulpflichtigen Mädchen besucht wird. 2. Die Errichtung der Hauptschule in Hötting, in die ein Teil der am linken Innufer wohnenden Kinder zwangsweise eingesvrengelt wurde. 3. Die Hinaufsetzung des durchschnittlichen Höchstbelages in den Haupt- und Volksschulklassen, zu der man sich aus Ersvarungsrücksichten entschließen mußte. 4. Die nach der Neufassung des Hauptschulgesetzes vom Jahre 1934 durchzuführende Einreihung minder begabter Kinder, die bisher teilweise die V-Züge der
Hauptschule besuchten, in die Abschlußklassen der Volksschule. 5. Die bedeutende Senkung der Schülerzahl an den Volksschulen in den Jahren 1928 bis 1932, die jetzt auch an den Hauptschulen zur Auswirkung kommt. Aus allen diesen Gründen ist der Bau der DoppelHaupt- und Volksschule heute nicht mehr in dem gleichen Maße dringlich, wie etwa vor drei Jahren; trotzdem muß vom pädagogischen Standpunkte betont werden, daß der gegenwärtige Zustand immer noch schwere Mängel aufweist, die baldigst der Abhilfe bedürften. Von diesen Mängeln seien besonders hervorgehoben die durch die Raumnot in den bestehenden Hauptschulgebäuden erzwungene Unterbringung zahlreicher Klassen der Hauptschulen in zum Teile weitabliegenden Volksschulgebäuden und die Zuweisung zahlreicher Schüler aus den verschiedensten Stadtteilen in Klassen, die in weitent fernten Schulgebäuden anderer Schulsprengel untergebracht sind. Dieser Zustand hat besonders in den Elternkreisen begreiflicherweise Mißfallen erregt. Auch die Unterbringung der Mädchenhauptschule I I im Volksschulgebäude Dreiheiligen, in dem normal nur für fechs Klassen Platz ist, wird immer ein Notbehelf bleiben. Es steht also außer Frage, daß die Errichtung der Pradler Doppelhauptschule eine unabweisbare Pflicht der Ge> meinde war und es ist weiters unbestreitbar, daß die Vollendung dieser Schule auch noch heute eine Notwendigkeit wäre. Wenn auch die schwer bedrängte finanzielle Lage der Gemeinde es diefer unmöglich macht, den nahezu fertigen Bau im gegenwärtigen Zeitpunkte zu vollenden, so wird doch die Elternschaft und jeder Schulmann wenigstens die Hoffnung bewahren, daß nach Ueberwindung der herrschenden Krise das schöne Doppelgebäude in absehbarer Zeit seiner Bestimmung zugeführt werden wird.
Vefuche das Otadttheaterl Infektionskrankheiten! Bestrafung bei Unterlassung der Beiziehung eines Arztes I m Sinne des Erlasses der Landeshauptmannschaft für Tirol vom 12. Jänner 1935, Zl. Ild—10/3, wird nachstehendes zur allgemeinen Kenntnis gebracht: I n letzter Zeit kommt es nicht selten vor, daß bei anzeigepflichtigen Erkrankungen (insbesondere an Diphtherie) der Arzt überhaupt nicht beigezogen wird. Da in solchen Fällen ärztlicherseits keine Anzeige erstattet werden kann, unterbleiben zunächst die behördlichen Epidemie-Vekämpfungsmaßnahmen und es entstehen Endemie oder gar Epidemien, die eine ernstliche Gefahr für die Volksgesundheit und auch den für unser Land so wichtigen Fremdenverkehr bedeuten. I n einigen Fällen ist die Behörde sogar erst dadurch auf das Bestehen von ausgedehnten Diphtherieepidemien aufmerksam geworden, daß bei der samtätsvoligeilichen Obduk-
tion von Kindern, die ohne ärztliche Behandlung gestorben waren, Diphtherie festgestellt wurde. Die Nichtbeiziehung eines Arztes wird von den Eltern gewöhnlich damit begründet, daß es ihnen unmöglich sei, für die hohen Kosten der ärztlichen Behandlung aufzukommen. Diese Begründung kann aber nicht als stichhältig anerkannt werden, weil es u n t e r a l l e n U m ständen und b e d i n g u n g s l o s Pflicht der Eltern ist, einem schwererkrankten Kinde die ärztliche Hilfe angedeihen zu lassen, die Aerzteschaft bekanntlich arme Fälle zu einem verbilligten Tarif oder umsonst behandelt, der Amtsarzt als das berufene Sanitätsorgan der Gemeinde verpflichtet ist, jeden ihm gemeldeten Infektionsfall sofort nachzugehen und schließlich arme Kranke jederzeit auf Kosten der Zahlungspflichtigen Faktoren zwecks Behandlung an die Infektionsabteilung des öffentlichen Krankenhauses abgegeben werden können. Die Nichtbeiziehung eines Arztes durch die Eltern stellt somit eine nie zu verantwortende Unterlassung
14
Amtsblatt Nr. 3
dar. die in jedem Falle ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bestrafung zugeführt werden mutz. Eltern, die den Arzt nicht beiziehen und auch die Anzeige an die politische Verwaltungsbehörde und das Bürgermeisteramt unterlassen, werden dem Gerichte angezeigt und überdies gemäß § 39 des Gesetzes vom 14. April 1913. VGVl. Nr. 67, bestraft. Das Verwaltungsstrasversahren ist gegen solche pflichtvergessene Eltern gemäß § 2, Abs. 4, und § 3, Abs. 4, des Evidemiegefetzes anwendbar, denn auch dem L a i e n kann in den meisten Fällen zugemutet werden, daß er aus den Begleitumständen (wie z. V. Erscheinungen und Schwere der Erkrankung, Erkrankung mehrerer Familienmitglieder usw.) erkennt, daß es sich um eine übertragbare Krankheit handelt, deren Auftreten das sofortige Einfchreiten der Sanitätsbehörde erheischt. Es wird natürlich von den Besonderheiten des einzelnen Falles abhängen, ob und welche Strafe am Platze ist, nie aber wird sich die Behörde durch ein unangebrachtes Mitgefühl wegen der wirtschaftlichen Notlage der Partei davon abhalten lassen, die entsprechende Strafe zu vei> hängen. Kann die Geldstrafe nicht eingebracht werden, fo wird die Ersatzarreststrafe unnachsichtlich zur Durchführung gelangen. I n besonders exemplarischer Weise werden die Eltern dann bestraft, wenn durch ihre Unterlassung Menschenleben verloren gehen oder Gesunde angesteckt werden.
l
vllelleickkcke üloklenlwnu u.sreibzlollL.m.b.ll. 2U5 5ÜSN i n - uncl
l« leckenbeniol Ig O55ÖI, >
1427, 1237
Wiltsn, 5s. ZgsjlmZ
s>lummSs 1427
Mitteilungen des Stadtphyfikates Stand der Infektionskrankheiten im Jänner 1935: Scharlach: 9 Erkrankungsfälle — kein Todesfall. Diphtherie: 13 Erkrankungsfälle — kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Jänner 1935: Gesamtzahl 55, davon 2 Totgeburten; 25 männlich (1 Totgeburt), 30 weiblich (1 Totgeburt). Todesfälle im Jänner 1935: Gesamttodesfälle 89 davon auswärts 23 66 (29 männlich, 37 weiblich).
Die Iugendwandererherberge in der Herrengaffe Bericht über das Jahr 1934. Der Besuch der Iugendwandererherberge im Jahre 1934 war schwach. Es meldeten sich nur 7 geschlossene Gruppen mit 89 männlichen und 41 weiblichen Teilnehmern, alles übrige waren iuaendliche Einzelwan^ derer. Insgesamt betrug die Besucherzahl 1359 mann liche, 41 weibliche, somit 1400 Jugendliche, von denen wiederum 15 Personen zwei Nächte und 1385 Personen eine Nacht in der Herberge verbrachten. Es ist die Besucherzahl gegenüber dem Jahre 1933 um 904 Personen zurückgegangen. Ein Rückblick auf die Besucherzahl der letzten fünf Jahre: 1930 3417 Jugendliche 1931 3239 1932 3159 1933 2304 1934 1400 läßt erkennen, daß ein Rückgang von rund 69 Prozent eingetreten ist. Die Erklärung ist darin zu suchen, daß die Juaend Herberge bis zum August des Jahres 1932 zum überwieoenden Teile von reichsdeutschen Wanderergruvven besucht war. Nach Einführung der 100-, bzw. 1000 Mark-Sperre war es diesen Wandererarupven unmöglich gemacht, ihre Wanderungen nach Tirol, bzw. Innsbruck auszudehnen. Andere Staaten kamen für die hiesige Aerberae gar nickt oder mindestens selten in Betracht. I n Oesterreich ist das Wandern noch nicht so eingeführt. Mit den verfügbaren Betten (71 Vettgestellen) konnte leicht das Auslangen gefunden werden. Klagen über Vequartierung sind nicht einaelaufen. Den Juaendlichen wurde auf Wunsch von der Herbergmutter frühstück Milchkaffee oder Tee mit Brot — verabreicht. Auf Bestellung wurden Preisermäßigungen bei der Nordketten- und Patscherkofelbahn sowie verbilligter Zutritt zu den Museen erwirkt. Für Mittag- und Abendessen wurden meist alkoholfreie Sveisebäuser in Anbruch genommen. Die geforderten Preise standen für Mittagessen zwischen 8 1 — bis 1.50, für Abendessen 8 —.80 bis 1.—.
15
Amtsblatt Nr. 3
Personal-Nachrichten Krim.-Veg.-Insp. Hans S c h a r i n g e r wurde in Anerkennung seines verdienstvollen Wirkens als Leiter der Kriminalabteilung des Stadtvoligeiamtes vom Regierungskommissär durch die Verleihung des Titels „Kriminal-Oberinspektor 2. Klasse" ausgezeichnet. Der Bundespräsident hat den Bezirksinspektor der städtischen Schutzmannschaft, Josef R i e g e r , der am 1. Juli 1934 nach Vollendung seiner Dienstzeit in den dauernden Ruhestand versetzt wurde, durch Verleihung der Goldenen Medaille für Verdienste um Österreich ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde dem verdienten Beamten von dem gerade in Innsbruck anwesenden Ministerialrat Philipp der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit in Wien im Beisein des Landes^ statthalters Ing. Gerber, des Regierungsdirektors Hofrat Dr. Bundsmann, des Regierungskommifsärs Fischer, des Polizeirates Dr. Windhofer und anderer Ehrengäste vor einer unter Führung des Vez.-Insvektors Mauerberger ausgerückten 100 Mann starken Abordnung der städtischen Echutzmannschaft überreicht. Ministerialrat Philipp und Regierungskommissär Fischer würdigten in Ansprachen die Verdienste des Ausgezeichneten um das Sicherheitswesen Innsbrucks.
9er Rachöruck von Aufsitzen/ Verichten oöer nur von Teilen öerselben sowie bie Wieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.
Innsbruck in Zahlen Eingeführte Schlachttiere u.Stechvieh imIahre1934
)6clkm s-ZIl, wo
Aus dem Reoisionsbericht des Schlachthofes ist zu entnehmen, daß >in Innsbruck 1.243 Revisionen durchgeführt wurden, und zwar: 141 Revisionen in den Innsbrucker Hotels, 231 in den Innsbrucker Gastwirtschaften, 34 i n Auskochereien und 834 bei Fleischhauern. Es kam zu drei Beanstandungen, welche zur Strafamtshandlung weitergeleitet wurden. » ' Für Wintert)ilfskarten wurden vom städt. Schlachthofe ausgefolgt: 18.900 Kilogramm FroibankfleDsch, 12.43s Kilogramm Schweinefleisch und 14.617 Kilogramm Selchfleisch.
nach Herkunftsländern geordnet Stiere
Tirol . . . . Salzburg . . Oberösterreich
Steiermark . Kärnten . . . Niederöst.
. .
Vorarlberg . Ungarn . . . Jugoslawien .
Ochsen
Kühe
1.383
225
996
l8 11 —
1.546
2l —
14 —
61 20
89 60
— —
— —
Kälber Schweine Schafe
203
3.677
1.393
335
95 —
1.836
— 346 560 484 — 216
—
— — — — — —
— —
84 40
140 — 2 — 247 —
Ziegen
1 — — — —
— —
— —
—
—
1.426
1.873
2.603
^2.374
5.40?
389
1
gegenüber 1933 1.443
1.947
2.852
1.713
4.194
167
1
Summe
. . .
Aus dem Trichinenschauber'icht des stiidt. Schlachthofes ist zu entnehmen, daß im Jahre 1934 25.390 Untersuchungen durchgeführt wurden, die alle negativ verlaufen sind.
Kundmachung I m Verwaltungsjahre 1935 wird minderbemittelten Haushaltungsvorständen eine Ermäßigung der Grundgebühren für Bezug elektrischen Stromes bis auf 8 1.— je Wohnung und Monat gewährt. Die bezüglichen Gesuche find unter Benützung der beim Rathausportier erhältlichen Vordrucke bis längstens 15. März im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 94, abzugeben. Für die Erreichung der Begünstigung ist die Höhe des Gesamteinkommens der in einer Wohnung befindlichen Verwandten maßgebend, welches für eine Person 8 150.—, für jede weitere Person um 8 30.— mehr, nicht überschreiten darf. Den Ansuchen sind die Einkommensnachweise beizulegen, widrigenfalls die Annahme verweigert wird. Wer unrichtige Angaben macht, verliert die Begünstigung und wird der gerichtlichen Verfolgung zugeführt. Die im Vorjahre auf gleiche Weise durchgeführte Rückvergütung des Gemeindezuschlages zur öandesgebiiudefteuer entfällt im Jahre 1935. I n besonderer Notlage befindlichen Mietern kann durch das Unterstützungsamt nach entsprechender Uebervrüfung eine Mietzinsbeihilfe gewährt werden.
16
Amtsblatt Nr. 3
»s ^ie <me^t Hesse? !)S!
VlNVs 2l^6N VVl^s2UVN5WÜsc!!ISN
5lsM2, c!>V !^lN6N ^O>V2Ns ^ l « ^ , « 2 y
WM ' fä(»kiv.M NWkä' s"1u5VUM5ts2 ^V 2 2 ^ ^2s!2li<!5 2 ^ /^nc!s625-!^!Q^Vs»
3ss2^S 14 »
^sx^Vs^OI-^uIyn-^^lzV 22 » Ie!. 220
Verleger, Eigentümer und Herausgeber: 2>te Etadtgemewde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Hr. WUly Rumer, Innsbruck, WUHelm-Treil-Ttraße 25. Druck: Graphische « u n f t a n s t a l t T y r o l t a , Innsbruck
V. b. b.
aupkmdt nnsbrmk Zchriftleitung Nachaus. 2 stock links
Erscheint einmal i M i c h . Eingelnummer Nr. 2
15. Jänner 1935
1. Jahrgang
Veöeutungsbolle fragen Von Regierungskommifsar Kranz Kifcher Aus der Gestaltung der verfassungs- und finanzrechtlichen Verhältnisse einer Gemeinde und ihrer finanziellen Gebarung ergeben sich für die Mitbürger auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung die wichtigsten und bedeutsamsten Fragen. Es dürfte deshalb für die Innsbrucker Bürgerschaft von Interesse sein, zu erfahren, was sie auf diesem Gebiete im Jahre 1935 Neues und ob sie Gutes oder Schlechtes zu erwarten hat. Als ich mich am 4. April 1934 dem mir von der Landesregierung beigegebenen Beirate als Regierungskommissär der Stadt vorstellte, erklärte ich, daß ich mich trotz meiner Stellung als Regierungskommissär weiterhin als Treuhänder der Bürgerschaft für die Wahrung der Gemeindeautonomie betrachte. Ich hatte mich schon im März vergangenen Jahres mit den Bürgermeistern und Regierungskommissären der einzelnen Landeshauptstädte und der größeren Statutargemeinden in Verbindung gesetzt mit dem Erfolge, daß bereits Mitte April die Grundlagen für eine Denkschrift vorlagen, die die zu diesem Zweck geschaffene Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Statutargemeinden an die Bundesregierung zu richten beabsichtigte. Die Bundesverfassung war jedoch damals schon so weit gediehen und das Drängen aller interessierten Körperschaften und Regierungsstellen nach rascher Verlautbarung der Verfassung so stark, daß die Schöpfer der Verfassung nicht mehr auf unsere Bitten eingehen konnten und nicht mehr in der Lage waren, in den Entwurf der Verfassung wesentliche Änderungen zugunsten der Statutargemeinden aufzunehmen. Die Arbeitsgemeinschaft der Statutargemeinden, die unter dem bewährten Vorsitze des Bürgermeisters Hans Schmid von Graz arbeitete, mußte sich deshalb für ihre weitere Tätigkeit mit dem für alle Ortsgemeinden geltenden 8. Hauptstück der am 1. Mai erlassenen Verfassung als unverrückbarer Grundlage bescheiden. Die in der Arbeitsgemeinschaft
vereinigten Bürgermeister und Regierungskommissäre stellten an die Bundesregierung in der Hauptsache folgende Ersuchen: 1. Die Selbständigkeit der Gemeinde in ihrer Verwaltung und finanziellen Gebarung foll möglichst gewahrt bleiben; 2. den Bürgermeistern der Gemeinden soll größere Verantwortlichkeit gegenüber der Aufsichtsbehörde und der Bürgerschaft auferlegt, dafür jedoch ihre Machtvollkommenheit erweitert werden; 3. ein besonderes Augenmerk möge auf die Einheitlichkeit der Stadtrechte und der Organe der Stadtverwaltungen gelegt werden, damit in verwaltungstechmscher und insbesondere in finanzieller Hinsicht aus Vergleichen der Tätigkeit der einzelnen Gemeinden leichter lehrreiche Schlüsse gezogen werden können; 4. den Statutargemeinden wolle eine entsprechende Vertretung in den neuen gesetzgebenden Körperschaften eingeräumt werden, damit auch diese Gemeinden als die größten Wirtschaftsfaktoren unseres Vaterlandes beim Zustandekommen der Finanzgesetze mitberaten und Schädigungen der Gemeindeinteressen, wie sie in früherer Zeit häufig vorgekommen sind, verhindern können. Neben diesen kardinalen Forderungen wurden noch eine Reihe kleinerer, weniger wichtiger Punkte formuliert, die vorwiegend Teilbestimmungen des in der ersten Fassung von den Magistratsdirektoren von Graz, Linz und Innsbruck ausgearbeiteten Entwurfes eines einheitlichen Stadtrechtes zu bilden hatten. Der so entstandene Entwurf wurde wiederholt durchberaten und umgearbeitet. Die Beratungen, an denen in dankenswerter Weise auch Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Rechnungshofes und zuletzt der Länder teilgenommen
Amtsblatt Nr. 2 und tatkräftigst mitgearbeitet haben, wurden in Salzburg am 10. Dezember 1934 abgeschlossen; die einzelnen Landesregierungen, denen die Vorlage des Stadtrechtsentwurfes an die Landtage zukommt, haben seit einigen Tagen das Zuletzt noch vom Bundeskanzleramt überarbeitete „Musterstatut" als Grundlage für die Erlassung eines einheitlichen Stadtrechtes in Händen. Auf Grund des Beratungsergebnisses der Salzburger Tagung habe ich in Anpassung an die örtlichen Verhältnisse den Entwurf eines Stadtrechtes für die Landeshauptstadt Innsbruck ausgearbeitet und noch vor den Weihnachtsfeiertagen der Landesregierung überreicht. Die Grundzüge dieses Entwurfes sind folgende: Ursprünglich sah der Entwurf entsprechend der ungeteilten Meinung der Vertreter der landesunmittelbaren Städte nur zwei Organe vor, den Gemeindetag und den Bürgermeister. Der Tiroler Landesregierung schien es aber nicht angängig, dem Bürgermeister einen gu großen Wirkungskreis zu überantworten und die in der Verfassung gebotene Möglichkeit außer acht zu lassen, dem Bürgermeister einen sogenannten Gemeinderat an die Seite zu geben. Das Innsbrucker Stadtrecht kennt sonach drei Organe: Den Bürgermeister, den Gemeindetag und den Gemeinderat. Der Gemeindetag wählt für die Dauer feiner Tätigkeit den Bürgermeister. Er ist bei dieser Wahl nicht auf seine Mitglieder beschränkt. Gehört der Gewählte dem Gemeindetage nicht an, wird er durch die Wahl Mitglied des Gemeindetages. Die Wahlbestimmungen sind einfach. Es können nur drei Wahlvorschläge erstattet werden,- als gewählt gilt derjenige, für den mehr als die Hälfte aller Mitglieder des Gemeindetages gestimmt hat. Dieser Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß der Bürgermeister nur dann Ersprießliches leisten kann, wenn er die Mehrheit des ganzen Gemeindetages hinter sich hat. Die Wahl des Bürgermeisters bedarf der Bestätigung des Landeshauptmannes. Diese kann widerrufen werden, wenn der Bürgermeister seine Amtspflichten gröblich verletzt oder dauernd vernachlässigt oder wenn es sonstige öffentliche Rücksichten gebieten. Gegen den Widerruf der Bestätigung steht dem Bürgermeister die Berufung an den Bundeskanzler offen. Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Gemeinde und vertritt diese nach außen in allen Angelegenheiten. I h m unterstehen sämtliche städtische Beamten, Angestellten und Arbeiter und jene der städt. Unternehmungen. Die Verantwortlichkeit und Haftbarkeit des Bürgermeisters ist verschärft, weshalb seiner jeweils von ihm vertretenen Meinung gegenüber den Mitgliedern des Gemeindetages erhöhtes Gewicht zukommt. Das im bisher geltenden Statut bereits vorgesehene Recht, den Vollzug von Beschlüssen des Gemeindetages und Gemeinderates aufzuschieben, ist mit Rücksicht auf die erhöhte Verantwortlichkeit des Bürgermeisters stärker betont. Unter der Bezeichnung „Notrecht" ist dem Bürgermeister das Recht eingeräumt, in dringenden Fällen an Stelle des Gemeindetages oder Gemeinderates Zu handeln. Der Bürgermeister hat die getroffenen Maßnahmen dem Gemeindetage oder Gemeinderate nachträglich sofort zur Kenntnis zu bringen. Der Bürgermeister ernennt seinen Stellvertreter selbst und kann ihn nach seinem Ermessen abberufen. Der Bürgermeisterstellvertreter ist grundsätzlich ebenso verantwortlich und haftbar wie der Bürgermeister. Handelt er jedoch nach den Weisungen des Bürgermeisters, trägt der Bürgermeister Verantwortung und Haftung. Die Bezüge des Bürgermeisters und des Bürgermeisterstellvertreters be-
stimmt der Gemeindetag. Als Höchstgrenze für die Bezüge des Bürgermeisters sind die Bezüge des Landeshauptmannes gesetzt. Die Höhe der Bezüge des Bürgermeisterstellvertreters wird vom Ausmaß der Beanspruchung abhängig sein, darf aber im Höchstfalle nicht mehr als die Hälfte der Bezüge des Bürgermeisters betragen. Der Gemeindetag besteht aus Vertretern der römischkatholischen Kirche, des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens, der Wissenschaft und der Kunst sowie aus Vertretern der Verufsftände in der Gemeinde. Die Mitgliedschaft im Gemeindetage ist ein Ehrenamt, die Dauer der Mitgliedschaft beträgt vier Jahre. Die Zahl der Mitglieder des Gemeindetages ist mit 24 festgesetzt, sie erhöht sich auf 25, wenn der Bürgermeister nicht aus den Mitgliedern des Gemeindetages gewählt wird. Die Mitglieder des Gemeindetages werden von kulturellen Gemeinschaften und von den Verufsständen in den Gemeindetag entsendet. Die näheren Vorschriften über die Entsendungsberechtigung und die Art der Entsendung trifft ein Landesgesetz. Dieses Landesgesetz wird zum Stadtrechte in einem ähnlichen Verhältnisse stehen, wie die seinerzeitige Gemeindewahlordnung zum bisher geltenden Statut. So lange dieses Landesgesetz nicht erlassen ist, werden die Mitglieder des Gemeindetages auf Grund des § 39 des Verfassungsübergangsgesetzes vom Landeshauptmann ernannt. Der Landeshauptmann kann die Mitglieder des Gemeindetages abberufen und an ihrer Stelle andere ernennen. Der Entwurf zählt die Voraussetzungen für die Entfendbarkeit auf und nennt die Gründe, aus denen die Mitgliedschaft im Gemeindetage verloren geht. Die Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Entsendbarkeit und über den Verlust der Mitgliedschaft treten formell erst in Kraft, wenn die Verufsstände endgültig gebildet sind und die Art der Entsendung der Vertreter der Verufsstände in den Gemeindetag landesgesetzlich geregelt ist. Bis zu diesem Zeitpunkte werden die erwähnten Bestimmungen für den Landeshauptmann Richtlinien für die Berufung und für die Abberufung bilden. Der Gemeinderat besteht aus fünf vom Gemeindetag aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern, denen die Beschlußfassung über bestimmte, im Etadtrechte aufgezählte Angelegenheiten vorbehalten ist. die im großen und ganzen die Kompetenz des früheren Stadtrates ausmachten. Die Mitglieder des Gemeinderates führen den Titel Stadtrat. Die Stadträte sind unbesoldet. Erachtet der Bürgermeister, daß Beschlüsse des Gemeinderates den Interessen der Gemeinde zuwiderlaufen, hat er mit dem Vollzuge inne zu halten und die Gegenstände der Beschlußfassung dem Gemeindetage in seiner nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Mit Zustimmung des Bürgermeisters können zur Vorberatung und Begutachtung der in den Wirkungskreis des Gemeindetages fallenden Angelegenheiten Ausschüsse gebildet werden. Sie müssen gebildet werden, wenn es der Bürgermeister verlangt. Die Ausschüsse dürfen, den Vorsitzenden mitgezählt, höchstens aus sieben Mitgliedern bestehen. Die Obmänner der wichtigsten
Ausschüsse (Finanz-, Bau- und Rechtsausschuß) müssen
Mitglieder des Gemeinderates, also Stadträte sein. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen allen Organen der Gemeinde gewährleistet. Der Wirkungskreis der Gemeinde ist hergebrachterweise ein eigener und ein übertragener. Den eigenen Wirkungskreis haben der Bürgermeister, der Gemeindetag und der Gemeinderat, den übertragenen nur der Bürgermeister zu besorgen. Dem Bürgermeister allein
Amtsblatt Nr. 2_ kommt Vollzugsgewalt zu. Der Magistrat, d. i. die Gesamtheit der in der städt. Verwaltung tätigen städtischen Aemter, ist das Hilfsorgan der Gemeinde. Die Leitung des Magistrates obliegt dem Magistratsdirektor. Der Magistrat ist dem Bürgermeister untergeordnet. Der Magistrat hat alle in den Wirkungskreis des Bürgermeisters fallenden Angelegenheiten des eigenen und übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde und der Bezirksverwaltung zu besorgen, soweit sich der Bürgermeister die Besorgung dieser Geschäfte nicht vorbehält. Als eine Folge der schweren wirtschaftlichen Not, in der sich alle Gemeinden heute befinden, und wohl auch zur Vorbeugung allzu großzügiger Verwaltung in den Gemeinden sind über ausdrückliches Verlangen der ministeriellen Stellen i m Stadtrechte ausführliche und umfangreiche Vorschriften über die Haushaltsführung. weiters Bestimmungen, die die Selbständigkeit der freien Willensbildung der Gemeinde hinsichtlich des Abschlusses aller die Stadtgemeinde irgendwie finanziell belastenden Rechtsgeschäfte beschränken und endlich sehr weitgehende Ueberwachungsrechte der Aufsichtsbehörde vorgesehen. I n der Ausschreibung von Abgaben sind der Gemeinde sowieso i m Finanzverfassungsgesetze und im Abgabenteilungsgesetze sehr enge und drückende Grenzen gezogen. Gerade die Beschränkung in steuerrechtlicher, aber auch die Beschränkung i n wirtschaftlicher Hinsicht hätte es als sehr wünschenswert erscheinen lassen, daß den landesunmittelbaren Städten verfassungsmäßig eine Vertretung i n den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder eingeräumt worden wäre. Da dies nicht erreicht wurde, wird es eine dauernde Notwendigkeit bleiben, darnach zu trachten, daß Mitglieder der gefetzgebenden Körperschaften den Gemeindetagen angehören. I n vielen Gemeinden Österreichs wurden auf Grund des Verfassungsübergangsgesetzes die Mitglieder der Gemeindetage vom Landeshauptmann bereits ernannt. Da bis heute weder eine der neuen Bundesverfassung angepaßte Gemeindeordnung noch Stadtrechte erschienen sind, sind diese neuen Gemeindetage angewiesen, ihre Tätigkeit noch auf Grund der alten Gemeindeordnungen und -Statuten auszuüben, die mit der neuen Verfassung weder in ihrem Wortlaute noch in ihrem Geiste im EinKlange stehen. Es waren deshalb sowohl die Tiroler Landesregierung als auch der mir beigegebene Beirat der Meinung, daß es vorteilhafter ist, das neue Stadtrecht mit möglichster Beschleunigung durch den Landtag beschließen zu lassen und erst dann den Gemeindetag zu bilden. Da der Innsbrucker Stadtrechtsentwurf sich auf den von Vertretern des Bundeskanzleramtes, der ministeriellen Stellen und des Rechnungshofes überarbeiteten Musterentwurf aufbaut und durch Einfügung des Gemeinderates als drittem Organ der Gemeinde dem Wunsche der Landesregierung entsprechend ergänzt wurde, kann jedenfalls damit gerechnet werden, daß der Gesetzentwurf vom Landtage in kürzester Frist verabschiedet und die im Art. 111 der Bundesverfassung vorgesehene Zustimmung des Bundeskanzleramtes erteilt wird. Dies hoffe und wünsche ich von Herzen; denn die Auf gaben, besonders in finanzieller Hinsicht, die dem Gemeindetage bevorstehen, sind vielseitig und schwierig. Die Hoffnungen, die ich an die Konvertierung der Verpflichtungen der Gemeinde durch Aufnahme der großen Etadtanleihe i m Jahre 1931 geknüpft habe, sind leider nicht in Erfüllung gegangen. Die Folgen der Welt-
wirtschaftskrise lasten schwer auf unserem armen Vaterland. Die Folgen der politischen Kämpfe der letzten zwei Jahre, insbesondere die 1000-Mark-Sverre, bedeuten für die Gemeindefinanzen eine Katastrophe. Die Zahlungsrückstände der Gemeinde sind i n den letzten zweieinhalb Jahren auf 3^2 Millionen Schilling angewachsen. Es wird jedem, der mit der Verwaltung der Stadt einigermaßen vertraut ist, begreiflich sein, daß dieser Rückstand unmöglich mit normalen Einsparungen in den nächsten Jahren eingebracht werden kann. Auch der Rechnungshof hält es für ausgeschlossen, für diesen gewaltigen Abgang im Voranschlage sür das kommende Verwaltungsjahr 1935 irgendwie vorzusorgen. Trotz der großen Opfer, die von den städtischen Beamten, Angestellten und Arbeitern gebracht werden mußten, trotz der größtmöglichen Verminderung des Sachaufwandes und trotz beträchtlicher Einschränkung aller Ausgaben für kulturelle Bedürfnisse ist die Lage der Ge^ meindefinanzen gegenwärtig überaus ernst. Die Situation glaube ich den Lesern des Amtsblattes am besten illustrieren Zu können, wenn ich einige markante Stellen des vom Rechnungshofe im Dezember 1934 für das Jahr 1933 erstatteten Kontrollberichtes wiedergebe. Der Rechnungshof verweist auf die große Belastung der Gemeinde durch die Auslagen sür die Polizei: 8 1.N97.747.3N. für das Wohlfahrtswesen: 8 2.639.114.97 und für den Schuldendienst: 8 4,408.994.86 und sagt wörtlich: „Diese drei Ausgabeposten von zusammen 8 8,143.857.23 zehrten nahezu zur Gänze die Hauvteinnahmen (Mgaben und Vesitzertriignisse) aus, so daß für den allgemeinen Verwaltungsaufwand (8 1,476.935.48) und die Abgänge der städtischen Betriebe (8 179.426.N5j sowie den sonstigen Aufwand (8 27N.848.37) i n den übrigen Einnahmen der Stadt die Bedeckung nicht mehr in ausreichendem Mähe gefunden werden konnte und der ausgewiesene Abgang von 8 978.723.— resultierte." Der Rechnungshof fchreibt weiter: „Die Urfache des großen Abgangs bei der ordentlichen Gebarung liegt in dem sehr bedeutenden Rückgang der Einnahmen (8 1.426.8N5.91). also in einer der direkten Einflußnahme der Gemeindeverwaltung entzogenen, i n der Wirtschaftslage begründeten Ursache. Bei den Ausgaben weisen die meisten Verrechnungstitel infolge sehr weitgehender Sparmaßnahmen nicht unbedeutende Minderverwendungen (8 320.161.23) auf, doch reichen diese Ersparungen nicht aus, den Mehraufwand für den Kapitals- und Echuldendienft — als Folge des Privatclearingskurses des Schweizer Franken — und den wesentlich gesteigerten Aufwand sür das Fürsorgewesen auszugleichen. I m allgemeinen kann gesagt werden, daß sich die Gemeindeverwaltung in der Ausgabenwirtschaft des Jahres 1933 große Zurückhaltung auferlegt hat, daß jedoch die Verhältnisse stärker waren und durch den sehr großen Rückgang der Einnahmen nicht nur die erzielten Ersparungen wieder vollständig ausgezehrt wurden, sondern sich darüber hinaus noch ein so hoher Abgang ergab." Auch aus den Unternehmungen hatte die Etadtgemeinde keine besondere Hilfe, weil trotz teilweise sehr günstiger Ergebnisse einzelner Unternehmungen infolge der für die Nordkettenbahn geleisteten Schuldzinsen von 8 327.767.— sich ein Abgang von 8 179.426.— ergab, dies obwohl, wie der Rechnungshof selbst wiederholt anerkennt, die städtischen Unternehmungen korrekt und durchaus wirtschaftlich geführt wurden. Der erste Entwurf des Voranschlages für 1935, i n dem mit der Verbundlichung der Innsbrucker Polizei vom
Amtsblatt Nr. 2 Beginn des Jahres 1935 an gerechnet wurde, hätte, ohne Berücksichtigung der bereits erwähnten Zahlungsrückstände der Gemeinde in der Höhe von 3.5 Millionen Schilling mit einem Abgange von 302.850 8 geschlossen. Nun wurde aber der Gemeinde von zuständiger Stelle die Erklärung gegeben, daß die Verbundlichung der Polizei nicht vor dem Herbst 1935 zu erwarten ist. Dadurch erhöht sich der Abgang im gegenwärtig vorliegenden Voranschlagsentwurf auf 8 763.000.—. Ein Lichtblick ist, daß nun doch in absehbarer Zeit mit aller Bestimmtheit gerechnet werden kann, daß mit der Verbundlichung der Polizei eine Belastung wegfällt, die Innsbruck in den letzten Jahren als einzige unter den Landeshauptstädten zu tragen hatte und derzufolge Innsbruck gegenüber anderen Landeshauptstädten bedeutend im Nachteile war. Natürlich kann die Verbundlichung in den ersten Jahren keine besonders fühlbare Entlastung bringen, weil sich die Stadtgemeinde verpflichten mußte, der Vundespolizei eine eingerichtete Kaserne zur Verfügung Zu teilen und die Instandhaltung und Betriebskosten lauend zu tragen. Immerhin ist nach Abzahlung der Bauwsten auch unter Berücksichtigung der für den Kopf der Bevölkerung Zu tragenden Beitragsleistung mit einer jährlichen Ersparnis von 500.000 bis 600.000 8 zu rechnen. Die Ratschläge, die der Rechnungshof in seinem Berichte zur Sanierung der Gemeinde gibt, teilen sich in solche Maßnahmen, die die Inanspruchnahme und Mitwirkung fremder Mittel und der Gläubiger voraussetzen und in Maßnahmen und Verfügungen, die die Stadtgemeinde aus eigener Kraft treffen kann. Neben der besonderen Empfehlung, die Verbundlichung der städt. Polizei zu betreiben, legt der Rechnungshof das größte Gewicht auf die Lösung aller mit der Schweiger Anleihe der Stadtgemeinde in Verbindung stehenden Fragen. Er erklärt, daß es außer Frage stehe, daß die Stadtgemeinde in ihrer jetzigen Lage nicht imstande ist, auf die Dauer den großen Schuldendienst für die Anleihe von jährlich rund 3.5 Millionen Schilling aus ihren laufenden, immer kleiner werdenden Einnahmen zu decken. Für die Stadtgemeinde könne daher nur eine möglichst weitgehende Erleichterung im Schuldendienst in Betracht kommen. Ob nun eine solche Erleichterung durch eine vorübergehende Hinausschiebung der Zinsen- und Kapitalstilgungsfälligkeiten der Anleihe angestrebt oder durch eine Umschuldung in Form einer Konvertierung in eine Inlandsanleihe mit einer längeren Laufzeit und mit kleineren Iahrestilgungs- und Verzinsungsraten versucht werden soll, müsse der Entscheidung der Tiroler Landesregierung überlassen werden. Ter Rechnungshof schließt seine Ausführungen hierüber mit den Worten: „Feststeht jedenfalls, daß ohne eine grundlegende Löfung der Anleihefrage eine dauernde Sanierung der Stadt Innsbruck ganz unmöglich ist." Ferner empfiehlt der Rechnungshof, jede Bautätigkeit, auch auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungswesens, auf die Dauer mehrerer Jahre ganz einzustellen, er verweist auf den Abgang früherer Jahre bei Veranstaltungen fremdenverkehrsfördernder Art, empfiehlt die Veräußerung der unvollendet gebliebenen Doppelhauptuno Volksschule an eine private Unterrichtsanstalt, verlangt die absolute Gleichstellung der städtischen Angestellten mit den Vundesangestellten durch Beseitigung der 90progentigen Bemessungsgrundlage für den Ruhegenuß und eine Revision der Kollektivverträge der städtischen Bauarbeiter und Unternehmungen, gedenkt weiters der Notwendigkeit, alle Befreiungen und Ermäßi-
gungen von städtischen Steuern und Abgaben einzustellen und erwähnt die Vorteile der Zusammenlegung einzelner Außenämter mit den im Rathause untergebrachten Abteilungen. Weiters glaubt der Rechnungshof, daß der Gemeinde durch den Verkauf der städt. Pfandleihanstalt an das Dorotheum und durch die Abgabe der Viehmarktkasse an einen privaten Vankbetrieb, eventuell auch durch den Verkauf städt. Gebäude und Gründe eine fühlbare Erleichterung in der gegenwärtigen Geldnot geschaffen werden könnte. Zu den Vorschlägen des Rechnungshofes bemerke ich folgendes: Die Frage der Verbundlichung der Polizei ist, wie bereits erwähnt, grundsätzlich gelöst. Hinsichtlich des Anleihedienstes hat die Goldschuldenerleichterungs-Verordnung der Bundesregierung der Gemeinde eine Ermäßigung der Verzinsung der Schweizer Franken-Anleihe von 6V2 auf 4»/4 Prozent gebracht. Die Ersparung wurde jedoch restlos durch die Steigerung des Kurses des Schweizer Franken aufgebraucht. Eine Konvertierung der Anleihe in ähnlicher Form, wie sie im Laufe der letzten Jahre in Oesterreich des öfteren erfolgte, ist für die Gemeinde nicht von besonderem Interesse, weil der Kurs der Anleihe immer noch sehr hoch steht. Verhandlungen wegen Bewilligung der Erstreckung der Tilgungsfristen oder wegen Gewährung eines halb- oder ganzjährigen Moratoriums sind seit Monaten im Gange. Die Gemeinde hat mit Ausnahme der Förderung des Siedlungswesens die Bautätigkeit seit 1932 vollständig eingestellt. Die von der Gemeinde mit Geldern des Wohnbauförderungsfonds gebauten Objekte sind teilweise bereits ohne jeden Verlust für die Gemeinde verkauft,- die Bestrebungen, diese Aktion fortzusetzen, sind im Gange. Die Förderung des Siedlungswesens, die bisher zur Errichtung der Siedlung im Sieglanger und zur Inangriffnahme der Arbeiten der Neustädtersiedlung auf der Ulfiswiese führte, muß — mit Ausnahme der Mittelstandssiedlung, die die Gemeinde in keiner Weise belastet — in Hinkunft leider unterbleiben, da die immerhin für die Freistellung und Baureifmachung der Gründe notwendigen Mittel ziemlich beträchtlich sind und von der Stadtgemeinde heute nicht mehr aufgebracht werden können. Es ist dies überaus bedauerlich, da die Förderung des Siedlungswesens die gesündeste Form sozialer Fürsorge darstellt. Die Durchführung von Veranstaltungen fremdenverkehrsfördernder Art mit Mitteln der Gemeinde fand schon seit 1933 nicht mehr statt. I m Jahre 1934 hat die Gemeinde nur Veranstaltungen subventioniert, die in ganz Oesterreich einheitlich durchgeführt wurden. Der Verkauf der unvollendet gebliebenen Doppelhauptschule in Pradl wurde schon wiederholt versucht. Die bezüglichen Bemühungen werden fortgesetzt. Die Bezüge der aktiven städtischen Beamten sind jenen der Bundesangestellten vollständig angeglichen, nur die Pensionisten beziehen noch Pensionen, die sich auf der 90progentigen Ruhegenußbemessungsgrundlage aufbauen, wofür jedoch mehr als der doppelte Pensionsbeitrag der Bundesangestellten geleistet wurde und noch geleistet wird. Wenn die Ruhegenußbemessungsgrundlage auf die Höhe jener der Vundesangestellten, d. i. auf 78.3 Prozent herabgesetzt und die bereits zuerkannten Pensionen entsprechend gekürzt werden, muß die Gemeinde die Pensionsbeiträge der städtischen Beamten auf die Höhe jener der Vundesbeamten herabsetzen und, wenn sie sich nicht ungerecht fertigt bereichern will, den Beamten und Pensionisten die Überzahlung an Pensionsbeiträgen zurückzahlen.
Amtsblatt Nr. 2 Der Gewinn, den die Stadtgemeinde aus der Kürzung werden alle vom Rechnungshof empfohlenen Maßnar,der Pensionen ziehen kann, ist nicht nennenswert. Die men, die auf eine Abwehr gegen den Verfall der FinanKürzung der Pensionen ergibt Zwar eine jährliche Er- zen der Stadtgenieinde abzielen und von der Gemeinde sparnis von rund 86.000 8, diese vermindert sich jedoch mit eigener Kraft durchgeführt werden können, mit durch den Entfall der bisherigen Überzahlung an Pen aller Energie getroffen werden. Es wird auch nötig sein, sionsbeiträgen in der Höhe von jährlich rund 56.000 8 die dritte der eingangs erwähnten schwersten Belastunauf 30.000 8. Diese ersparte Summe müßte jedenfalls gen der Gemeinde, die Belastung durch die Fürsorgeauf eine Reihe von Jahren hinaus dazu verwendet wei> tätigkeit, so schmerzlich dies im einzelnen Falle empfunden, nach und nach die von der Gemeinde bisher zu viel den werden mag, einzuschränken. Alle diese Maßnahin Empfang genommenen Pensionsbeiträge zurückzu- men werden aber nicht zu einer gründlichen und dauernzahlen. Wegen Aenderung der Kollektivverträge mit den den Sanierung führen können, wenn nicht der Stadtstädtischen Bauarbeitern und der Verträge der Unter- gemeinde — wie der Rechnungshof, dem ich für seine nehmungen sind neuerliche Verhandlungen im Zuge. Die rückhaltlose, aber verständnisvolle Kritik dankbar bin. Opfer, welche die Arbeiter durch Abbau, Lohnkürzung wiederholt hervorhebt — wesentliche Erleichterungen in und Kürzung der Arbeitszeit bisher auf sich nehmen der Verzinsung und Rückzahlung ihrer Hauptschuld, der mußten, sind ganz bedeutend. Die Gewährung von Be- Schweizer Anleihe, erwirkt werden können. freiungen und Ermäßigungen von städtischen Abgaben Meinen Bericht schließe ich am besten mit den an den wurde im Jahre 1934 wesentlich eingeschränkt. Die künftigen Gemeindetag gerichteten Schlußausführungen Rückvergütung des Gebäudesteuerzuschlages an Unbe- des Rechnungshofes: mittelte wird im Jahre 1935 nur mehr durch das Wohl„ I n wenigen Tagen soll sich der neue Gemeindetag fahrtsamt erfolgen. Die empfohlene Zusammenlegung verschiedener Aemter bringt zweifellos eine Erleich- konstituieren. Er hat ein schwer belastetes Erbe anzuterung in der Verwaltung, aber keine sonderlich fühl- treten. Die schon in den vorhergegangenen Berichten immer wieder betonte allzu große Investitionstätigkeit der bare finanzielle Einsparung mit sich. Gegen die Ueber gäbe der Pfandleihanstalt an das Dorotheum hat sich bis früheren Stadtverwaltungen oder, besser gesagt, das zu jetzt der Gemeinderat und vor kurzem auch der Beirat rasche Tempo dieser Tätigkeit hat in Verbindung mit mit überwiegender Mehrheit ausgesprochen. Die Rück- der wirtschaftlichen Depression, insbesondere mit dem sichtnahme auf die Innsbrucker Gewerbetreibenden und Rückgange des Fremdenverkehrs, die Stadtfinanzen Kaufleute hat den Gemeindevertretern diese Haltung derart in Schwierigkeiten gebracht, daß es aller Andiktiert. Diese Frage werde ich dem kommenden Ge- strengungen des neuen Gemeindetages bedürfen wird, meindetage zur endgültigen Entscheidung überlassen. um zunächst den drohenden Zusammenbruch der städtiWegen Uebernahme der Viehmarktkasse durch einen pri- schen Finanzen aufzuhalten und dann darüber hinaus vaten Bankbetrieb sind bereits Verhandlungen im eine dauernde Sanierung herbeizuführen. Nur durch ein Gange. Ob eine allfällige Uebernahme den vom Rech- einträchtiges Zusammenwirken aller Kräfte der Stadt nungshof erwarteten Erfolg zeitigen wird, ist fraglich, und nur beistrengstemAusschluß aller Sonderinteresfen weil die Viehmarktkasse kein auf Gewinn gerichtetes kann nach Ansicht des Rechnungshofes ein Weg in eine bessere Zukunft gefunden werden. Mögen sich alle für Unternehmen ist. Um das Pflichtbewußtsein der Gemeindeverwaltung das Wohl der Stadt Innsbruck verantwortlichen Stellen gegenüber den Gläubigern der Stadt zu dokumentieren. und Organe dieser schweren Aufgabe bewußt sein."
Gewerbe! a) Die Führung der Bezeichnung „Medizinaldrogerie" durch Inhaber von Konzessionen nach § 15. Pkt. 14, Gewerbeordnung, ist verboten. I n dem Erkenntnisse vom 11. August 1934, Zl. A-529/6/33. hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, daß diese Bezeichnung der Betriebe der erwähnten Gewerbetreibenden nicht im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gehalten fei und somit eine Übertretung des § 49, Gewerbeordnung, darstelle, weil der Begriff „Medizin" jedenfalls, und zwar in erster Linie solche Heilmittel umfasse, deren Verkauf ausschließlich den Apotheken vorbehalten sei. Daher sei die Bezeichnung „Medizinaldrogerie" für den Betrieb des Inhabers einer Konzession nach § 15, Pkt. 14, Gewerbeordnung, irreführend, wenn auch in einem solchen Betriebe Artikel feilgeboten werden, die als Heilmittel in Betracht kommen können. d) Die Erzeugung künstlicher Mineralwässer und die Herstellung und Abpackung künstlicher Mineralwasserprodukte ist an die Erteilung einer Konzession gebunden worden, die das Vundesministerium für Handel und Verkehr erteilt. Einer eigenen neuen Konzession hiezu bedürfen auch Gewerbetreibende, die am 1. Dezember 1934 schon die Konzes-
sion zur Erzeugung künstlicher Mineralwässer besaßen, es sei denn, daß sie außerdem am 9. Januar 1934 auch eine Bewilligung des Finanzministeriums nach § 4 der Verordnung vom 3. November 1922, BGVl. Nr. 800. besaßen. Sie dürfen jedoch unter der Voraussetzung, daß sie von ihrer Berechtigung vom 1. November 1933 an Gebrauch gemacht haben, ihre Tätigkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung fortsetzen, wenn sie f p ä t e s t e n s bis 28. Dezember 1934 um die Konzession angesucht haben.
Hausieren mit ^Radioapparaten verboten! Von der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Innsbruck wurde neuerlich über den zunehmenden unbefugten H a u s i e r h a n d e l m i t R a d i o a p p a r a t e n u n d R a d i o z u b e h ö r h. a. Beschwerde geführt. Bereits mit h. a. Runderlah vom 4. April 1933. I I . Ia-537/42 und vom 28. Oktober 1933, ZI. Ia-2729/1, wurde dringlichst empfohlen, derartigen H a u s i e r e r n m i t a u s g i e b i g e n S t r a f e n das Handwerk zu legen. Gleichzeitig wurde darauf aufmerksam gemacht, daß Radioapparate k e i n e s w e g s a l s „ M a s c h i n e n " angesehen werden können, hinsichtlich welcher beim A u f s u c h e n v o n B e s t e l l u n g e n d i e
Amtsblatt Nr. 2 A u s n a h m e b e s t i m m u n g e n des § 1 der Min.-Ndg. v. 27. Dezember 1902. RGBI. Nr. 242. Anwendung fänden. Da den ständigen Klagen zufolge eine nachhaltige Besserung bisnun nicht erzielt werden konnte, ergeht fomit neuerlich der Auftrag, die unbefugte Tätigkeit dieser Agenten durch entsprechende Strafen, gegebenenfalls auch durch die Strafe d e s V e r f a I l e s d e r W a r e n gem. § 131, Abs. 1, Pkt. e, und Abs. 2. Gewerdeordnung, in der Fassung des Gesetzes vom 19. Oktober 1934, BGBl. 11-322, zu unterbinden.
Name
Gewerbeberechtigung
Standort
Schittelkopf Franz
Agentur
Innsbruck, Innstraße 11
Tchittelkopf Franz
Kommissionsgroßwarenhandel in Obst und Most
Innsbruck, Innstraße 11
Tschon Karl
Pressephotographie
Gruder Julius
Mit Verordnung des Bundesministers für Handel und Verkehr vom 5. 12. 1934, B.-G.-BI. I I , Nr. 395, ist rückwirkend auf den 1.12.1934 die Pressephotographie zu einem gebundenen Gewerbe erklärt worden. Unter Pressephotographie versteht das Gesetz „die Ausübung der Photogravhie zum alleinigen Zwecke der Abgabe der Erzeugnisse an Zeitungen", nicht aber auch zur Festhaltung persönlicher Erlebnisse zum Zwecke der späteren Erinnerung. Zur gewerbemätzigen Ausübung der Pressephotographie ist daher die vorgesehene Erteilung der Gewerbeberechtigung erforderlich. Jeder, der ohne Gewerbeberechtigung die Pressephotographie ..gewerbsmäßig", das heißt mit Erwerbsabsicht, dauernd und auf eigene Rechnung betreibt, begeht eine Gewerbeübertretung. Nach § 132, G.-O., kann jede auch nur einmalige Handlung, die nach dem oben Gefügten den Gegenstand der Pressephotographie bildet, wenn sie auf eigene Rechnung und des Erwerbes wegen geschieht, bestraft werden. Voraussetzung hiefür ist allerdings, daß nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann.
Verzeichnis über die im Monat November 1934 Hieramts ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete Name
Gewerbeberechtigung
Standort
Lehner Ludwig
Friseur- und Raseurgewerbe
Innsbruck, Museumstraße 35
Lässer Laura, geb. Vilgeri
<3emilch.«°«nh°nd°I
Birnbaumer Albertine Einkauf- und Produktiogenossenschaft der Erzeugung von SodaInnsbruck, Hotel-, Gast- und wasser mit oder ohne Ing.-Etzel-Straße, Schankwirte u. KaffeeZusatz Viaduktbogen 53 sieder, reg. G. m. b. H. Gast- und Schankgewerbe gem. § 16, lit. Innsbruck, Prader Johann d). e). 6), t) und F) Ing.-Etzel-Straße 20 G. O. Erzeugung von SodaRhomberg Anna, geb. Innsbruck, wasser mit oder ohne Iahnstraße 37 Luger
Zusatz
Innsbrucker Buchdruckerei und Verlagsanstalt Josef Winkler H Comu. (Kommanditgesellschaft) Czabek Verta, geb. Gargitter Blattner Irmbert
Buchdruckerei
Innsbruck, Mentlgasse 12
Innsbruck, Crzh.-Eugen-Ttratze Nr. 25 Innsbruck, Ausarbeitung von Kostenooranschlägen und Meraner Straße 6 Schätzungen (i. S. der Realschätzungsordnung o. 1897) sowie Wirtschaftsberatungen in Bausachen (Einholung und Begutachtung von Offerten, Ausarbeitung d. bezgl. Schlutzbriefe, Überprüfung d. Schlußabrechnungen u. o. Versicherungen) mit Ausschluß der den konzess. Gewerben Kraft gesetzlicher Bestimmungen vorbehaltlichen Tätigkeiten, d. h. mit Anschluß der Vauführung von Hochbauten und anderen verwandten Bauten oder der den handwerksmäßigen Gewerben zustehenden mechan. manuellen Vollendungsarbeiten Fleischhauergewerbe
Ghedina Iah. Cölestin
KommissionswarenHandel im großen
Ghedina Job. Cölestin
Agenturgewerbe
Schmidt Josef,
Erzeugung von Kautschukstampiglien
Tpielmann Josef
Tapezierergewerbe
Innsbruck, Welsergasse 3 Innsbruck, Weisergasse 3 Innsbruck, Maximilianstraße Nr. 3. parterre Innsbruck, Fallbachgasse 9
Regelung des Verkehres mit Fischmarmaden I m 133. Stück des Bundesgesetzblattes I I ist unter der mer 425 eine Verordnung erschienen, die Vorschriften über den Verkehr mit Fischmarinaden bringt. Diese Verordnung wurde auf Grund des Lebensmittelgesetzes vom 16. Jänner 1896 erlassen und zählt die gesetzlich zulässigen Arten der Verpackung von Fischmarinaden auf. Darnach werden als zulässig erklärt: a) ungebrauchte Holzgebinde, wenn sie wasserdicht verschlossen sind: b) ungebrauchte Weißblechgefäße, die innen verniert sind, Gläser und Tiegel, wenn sie allseits maschinell und luftdicht verschlossen sind: e) Glaswannen und ungebrauchte, aus wasserundurchlässiger Papiermasse hergestellte Gefäße (Umhüllungen), diefe jedoch nur bei Warenmengen bis 200 g. Wannen und Papiergefätze müssen in der Erzeugungsstätte einen die Verstaubung wirksam verhindernden Verschluß erhalten haben: dieser muß bei Glaswannen durch Plombierung oder auf andere geeignete Weise so gesichert sein, daß jedes Oeffnen leicht erkennbar ist.
Gemischtwarenhandol
Innsbruck, Leopoldstraße 45
Verleihen von Pferden
Innsbruck
Diese Vorschriften gelten nur für die Verpackung von Fifchmarinaden, die an W i e d e r v e r k ä u f e r verkauft werden sollen. Wer demnach Fischmarinaden aller Art an Wiederverkäufer anders als in den zugelassenen und vorschriftsmäßig verschlossenen Behältnissen verkauft, begeht ein gerichtlich strafbares Delikt.
Pradie?AH 35
Die Verordnung tritt jedoch erst am 15. März 1935 in Kraft.
'" ^zweck?n ^
Amtsblatt Nr. 2
Nachweis der im Monate November 1934 durchgeführten Gewerbelöschungen
Z3 sß
3u- und Vorname Firma
Standort, Gemeinde, Straße, Haus-Nr.
Bezeichnung des Gewerbes
Datum und 3ahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.
296
Mair Kurt
Meinhardstraße 14
Handel mit Maschinen
8. Jänner 1926 31. 24368
29?
Haberer Walter
Tchubertstraße 5
Kommissionswarenhandel
29. Oktober 1920 3l. 23668
298
Haberer Walter
Schubertstraße 5
Agentur
29. Oktober 1920 31. 23668
299
Haberer Walter
Tchubertftraße 5
Handel mit Wein und gebr. geistigen Getränken
1. August 1922 3l. 12348
300
Fiechtner Franz
St.-Nikolaus-Gasse 22
Killvierträger
15. Mai 1908 3l. 23677
301
Ttockklausner Katharina
Leopoldstraße 23
Gemischtwarenhandel
20. Juli 1925 31. 12678
302
Galopp Oskar
Innrain Nr. 4
Fleischhauer- und Selchergewerbe
16. August 1932 3l. 10848
303
Oberthanner Irma
Leopoldstrahe 45
Gemischtwarenhandel
11. Juli 1925 31. 12265
304
Kirch lechner Karl
Müllerstraße 29
Handel ohne Beschränkung
1. Mai 1905 3l. 17644
305
Weileder Johann
Museumstraße 35
Friseurgewerbe
15. September 1916 31. 22041
306
Richter-Lusztig Heribert
Colingasse 10
Teppichhandel
17. Mai 1930 3l. 9815
307
Primus Franz
Müllerstraße 20
Agenturgewerbe
5. Februar 1932 3l. 813
308
Tomaschek Johann
Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 53
Sobawassererzeugung
20. Juli 1931 31. 10989
309
Tanzer Franz
Gutenbergstraße 16
Adressen- und Rek'lamebüro
30. Mai 1932 31. 6244
310
Glazar Franz
Südbahnstraße 22
Kle i dermachergewerb e
20. März 1920 31. 5256
311
Wührer Agnes
Stiftgasse 3
Handel mil allen im freien Vertehre gestalteten Waren, jedoch mit Ausschluß der i m 8 38 Abs. 5 G, O. aufgeführten Artikel
28. März 1931 31. 14298
312
Weiß Aloisiu
Adamgasfe 17
Damenkleidermachergemerbe
22. I u m 1903 3l. 16329
Umversitätsstraße 13
Handel ohne Veschräntuna auf bestimmte Waren (fortgeführt d. Wwe. Iosefa H.)
21. Oktober 1919 3l. 29413
Maximilianstratze 9
Entgeltliche Weitergabe u. radioteleph einlaufendem Kursmaterial an Banlen, Kaufleute und Industrielle auf telephonischem und schriftlichem Wege
313
Hackl Johann
314
Neuner Alois
315
Saumweber Anna
316
Vigl Johann
317
12. Jänner 1931 3l. 516
Damen- und Kinderkleidermachergewerbe
12. Jänner 1911 3l. 48?
Sonnenburgstraße 11
Fleischhauer- und Selchergewerbe
24. September 1932 3l. 5945
Herbst Marie
Iahnstraße 37
Sodawasser- und Kracherlerzeugung
29: Oktober 1909 3l. 52702
318
Innsbrucker Buchdrucleret und Verlagsanstalt Hubert Schneider H> Co.
Mentlgasse 12
Buchdruckerei
12,2588/4 Amt der Tiroler Landes-Neg. vom i l . November 1932
319
Hmnzl Friedrich
Karwendelstraße 2/II
Agenturgewerbe
24. Mai 1932 31. 6052
320
Graus Hermann
Erzh.-Eugen-^Straße 25
Fleischt) auergewerbe
23. November 1934 31. 15442
321
Mathis Josef
Pradler Straße 41
Agentur
18. Jänner 1933 31. 314
322
Mathis Josef
Pradler Straße 41
Kommission
18. Jänner 1933 31. 315
Adamgasse 10 '
6
A«t«bl«UNi.2 Zu- und Vorname Firma
Standort. Gemeinde. Straße, Haus Nr.
Bezeichnung des Gewerbes
Datum und Zahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.
323
Mathis Josef
Praoler Straße 41
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedocb mit Ausschluß der im §38 Abs. 5 G, O. aufgeführten Artitel
18. Jänner 1933 Zl. 313
323a
Ttadlmaier Anna
Dreiheiligenstraße 33
Handel mit allen lm freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38 Abf. 5 G. O. aufgeführten Anitel
23. Mai 1921 ZI. 10691
324
Hebenstreit Anton
Badgasse 6
. Kleidermachergewerbe
21. März 1882 ZI. 2770
325
Ttadlmaier Franz
Kapuzinevgasse 8
Bäckerei
29. November 1905 Zl. 47512
326
Winkler Marie
Marktplatz
Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 838 Abf. 5 G. O. aufgeführten Anitel
1. April 1926 Zl. 5210
327
Schmiedt Theodor
Leopoldstraße 44
Graveurgewerbe
3. Mai 1927 ZI. 7515
328
Schmiedt Theodor
Leopoldstraße 44
Erzeugung von Kautschukstamviglien
3. Mai 1927 Zl. 9474
329
Künstner Marie
Herzog-Friedrich-Ttraße Nr. 34
330
Prcrder Johann
Mariahilf 14
Manufakturwarenhandel
15. Juli 1922 Zl. 11162
331
Regnemer Josef
Müllerstraße 20
Gemischtwarenhandel
25. Juli 1891 Zl. 11815
Ueber die Einverleibungsgebühr (Inkorporationsgebühr) Wie bereits in Nr. 1 des Amtsblattes ausgeführt wurde, ist die Bezahlung der Einverleibungsgebühr v o r Erstattung der Gewerbeanmeldung eine Voraussetzung des selbständigen Gewerbeantrittes und mutz daher eine Anmeldung, der die Bestätigung der Genossenschaft nicht beiliegt, als unstatthaft zurückgewiesen werden. Die Landeshauptmannfchaft für Tirol hat nunmehr in einem
Rechtfertigt die Besucherzahl die Fortführung des Betriebes des Stadttheaters? Von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Zeit wurde selbstverständlich auch der Theaterbesuch betroffen. Man hört zuweilen das harte Urteil, die Bevölkerung könne sich den Theaterbesuch nicht mehr leisten, es müsse deshalb zur Einstellung des Betriebes kommen. Demgegenüber kann festgestellt werden, daß die Zahl der Besucher des Stadttheaters keineswegs abnimmt, sondern vielmehr seit dem Jahre 1930 ständig ansteigt. Dies zeigt der Vergleich der Gesamtbesuchergahlen für die Monate Oktober bis Dezember in den letzten drei Jahren.
Gesamtbesucherzahl Spielzeit
1932/33
1933/34
1934/3)
Oktober November Dezember
16.924 17.560 17.275
18.109 19.219 17.731
17.442 18.853 21.352
51.759
55.059
57.647
Damenkleidermachergewerbe näherei
und Weiß-
17. Juni 1907 Zl. 15824
Runderlaß an alle Bezirksverwalwngsbehörden Tirols auf diefe Anordnung des Gewerberechtes hingewiesen und die Gewerbe, behörden beauftragt, „Gewerbeanmeldungen und Konzessionsansuchen, die der neuen Vorschrift des § 12 der Gewerbeordnung nicht entsprechen, gemäß der zwingenden Vorschrift des Absatzes 4 dieses Paragraphen als unstatthaft zurückzuweisen". I n einigen Fällen wurde diese Gesetzesbestimmung bereits angewendet und sind die betreffenden Personen wegen Nichtbeachtung dieser Vorschrift zu Schaden gekommen, weshalb neuerlich daraus aufmerksam gemacht wird.
Allerdings ist die hohe Besucherzahl des Dezember 1934 auf die besonderen Anstrengungen der Direktion zurückzuführen, die in dem Weihnachtsmonat nicht weniger als 48 Vorstellungen (neben den Abend-, Nachmittags-, Kinder- und Werbevorstellungen) durchführte. Das Publikum verteilt sich daher auf eine größere Anzahl von Veranstaltungen, wobei die Kinder- und Werbevorstellungen einen geringeren Ertrag abwerfen; sie ergänzen jedoch das finanzielle Ergebnis der Abendvorstellungen. Auch die relative Besucherzahl (die durchschnittliche Besucherzahl pro Abendvorstellung) weist nur geringe Schwankung auf. Sie betrug: 193^/33
1933/34
1934^35
481
504
440
Die Berechnung bezieht sich ebenfalls auf die ersten drei Winterspielmonate. Das Theater erfuhr also auch in dieser Spielzeit einen durchschnittlichen Besuch von 40 Prozent des vollen Hauses, womit es die meisten Theaterbetriebe Österreichs an Stärke des Besuches übertrifft. Von dem Rückgang des Durchschnittsbesuches der Abendvorstellungen in den drei Vergleichsmonaten wird
Amtsblatt Nr. 2 der Besuch der Operette stärker betroffen als der Besuch des Sprechstückes: Schauspiel: Operette:
1932/33
1933/34
,934/35
361 556
352 565
339 448
Der verhältnismäßig stärkere Rückgang der Operette wird durch die Konkurrenz von Tonkino und Radio zu begründen sein; die fortschreitende Mechanisierung der darstellenden Kunst geigt hier ihre Auswirkung, da der maschinelle Betrieb auch hier das persönliche Werk des Künstlers zurückzudrängen versucht. I m gangen beweist der — gegenüber den allgemeinen Verhältnissen — ausgezeichnete Besuch unseres Stadttheaters, daß unser kunstfreudiges Publikum die Leistungen der Direktion und des Ensembles, die von der Presse in besonderem Maße gelobt werden, anerkennt. Falls unser Unterrichtsministerium wie bisher der Erhaltung der städtischen Bühnen als bedeutendste Lan desKulturstätten die dankenswerte Fürsorge zuwendet, erscheint die Fortführung des Theaterbetriebes durch das Interesse d.es Publikums gerechtfertigt und es ist Aufgabe der Innsbrucker Bevölkerung, durch weiteren eifrigen Theaterbesuch die Führung des Theaters zu ermöglichen!
Das Winterhilfswerk der Gemeinden Innsbruck und HStting 1934/35 Nachstehende kurze Zusammenstellung soll der Öffentlichkeit über den Stand des von den beiden Nachbargemeinden gemeinsam durchgeführten Hilfswerkes am 31. Dezember 1934 Aufschluß geben. Gleich eingangs muß erwähnt werden, daß die Sammlungen ein immer hin erfreuliches Ergebnis geliefert haben, und zwar sowohl an Geld- wie auch an Sachspenden; möge aber die G e b e f r e u d i g k e i t nicht e r l a h m e n , denn die Auslagen sind so bedeutend, daß alle Anstrengungen ge^ macht werden müssen, um das Hilfswerk im bisherigen Umfange und in der geplanten Dauer durchführen zu können. Es sind deshalb in erster Linie Geldspenden erwünscht, dies um so mehr, da die Zuschüsse aus Bundesmitteln sich bis nun in nur sehr bescheidenen Grenzen bewegen und das Land Tirol wie während der vergangenen Jahre so auch Heuer für Winterhilfszwecke keinerlei Mittel zur Verfügung stellt. Die Tragung des zu erwartenden bedeutenden Abganges kann den beiden ohnehin mit den größten Schwierigkeiten kämpfenden Gemeinden nur bis zu einer gewissen Grenze zugemutet werden, die nicht überschritten werden darf. An Geld flössen dem Winterhilfswerke bisher zu: 14.000 8, Überweisung der Bundesregierung 32.000 8, an Spenden 1700 8, an Kostenbeiträgen der Bezugsberechtigten zusammen 49.700 Schilling. Als bezugsberechtigt mußten 5019 Parteien, und
zwar 4064 mit dem Wohnsitze in Innsbruck und 955 mit dem Wohnsitze in Hötting anerkannt werden, die insgesamt 10.719 Köpfe umfassen. Ausgegeben wurden 9139 Anweisungen für Lebens Mittelpackungen, 10.996 für Mahlzeiten, 85.193 für un entgeltlichen Bezug je eines halben Liters Milch, 1533 für Holz- oder Kohlebezug und 73.255 für je einen halben Liter Fleischsuppe. Außerdem wurden nebst der Verteilung von Sachspenden 5500 8 zur Beschaffung von Vekleidungsbeihilfen für Kinder und Jugendliche aus Mitteln des Hilfswerkes aufgewendet. Die Ausgaben für die aufgezählten Zuwendungen belaufen sich auf rund 79.000 8, wobei die sogenannten Unkosten (Kanzleiaufwand usw.) nicht berücksichtigt erscheinen. Diese knappen Ziffern sollen den Umfang des Hilfswerkes hinlänglich deutlich machen und beweisen, wie viele unserer Mitbürger in den drückendsten Verhältnissen leben müssen, insbesondere wenn man in Betracht zieht, daß die oberste Einkommengrenze von Familien, die aus der Winterhilfe beteilt werden können, den Betrag von 120 8 nicht übersteigen darf.
Der Nachöruck von Aufsätzen, Verichten oöer nur von Teilen öerselben, sowie öie Weöergabe von Daten uns Statistiken sinb nur mit genauer Quellenangabe gestattet.
Personal-Nachrichten Oberbaurat Ing. Jakob Albert Mit 1. Jänner 1935 trat Baudirektor-Stellvertreter Ing. Jakob Albert in den dauernden Ruhestand. Mit ihm scheidet die markante Persönlichkeit eines vorbilde lichen Beamten und Fachmannes aus dem Amte. Seit dem Jahre 1904 stand Ing. Albert im Dienste der Stadt Innsbruck. Diese drei Jahrzehnte hindurch wirkte er bestimmend mit an der baulichen Entwicklung dieser Stadt, in den letzten Jahren als Leiter der Hochbauabteilung des Stadtbauamtes. Um eine Gesamtbeurteilung seines Schaffens vorwegzunehmen: Ing. Albert wußte als Architekt und Stadtbaumeister nicht nur sich selbst zu genügen in der Hingabe an den Beruf, der seiner gediegenen Fachbildung und seinen Anlagen entsprach, er hat ungeachtet der künstlerischen Eigenart dieses Berufes nie die Grenzen aus dem Auge verloren, die dem freien Schaffen gezogen sind durch die Gebote der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Und doch hat er, fern den Modeströmungen der Zeit, seine Bauten aus dem Zweck heraus lebendig gestaltet und trotz Berücksichtigung moderner Sachlichkeit in
Amtsblatt Nr. 2 Bauart und Ausdruck nie vergessen, daß diese Bauten in Innsbruck stehen. Die Landeshauptstadt Innsbruck, die bei ihren Hochbauten repräsentativen Forderungen entsprechen mußte, andererseits aber eine verantwortungsbewußte Vermögens- und Einkommensverwaltung besaß, konnte beruhigt die Aufgaben der Hochbauabteilung einen: Manne anvertrauen, wie es Ing. Albert war. Eine Reihe von Hochbauten in Innsbruck, die von ihm entworfen und deren Ausführung von ihm geleitet wurden, geben beredtes Zeugnis von der Rechtfertigung dieses Vertrauens. Eine vollständige Aufzählung der von ihm entworfenen Bauten würde zu weit führen. Es zeigt sich aber bei der Uebersicht, daß es kein Gebiet des Zweckbaues gibt, dem Ing. Albert nicht gewachsen gewesen wäre. Die Schlachthofanlagen aus dem Jahre 1910 stammen ebenso von ihm, wie große Schulkomplexe, aber auch Abteilungen der Krankenhauskliniken. Besonders be^ merkenswert ist der Hochhausbau und die großen Wohw bauanlagen der Stadtgemeinde. Ein schöner Erfolg war Ing. Albert beschieden beim großen Wettbewerb über die Kriegerheimstättensiedlung im Jahre 1918, bei welchem er unter 16 eingelaufenen Projekten den ersten Preis erhielt, neben dem zweiten Preisträger Louis Weizenbacher, der damals der weiteren Öffentlichkeit noch unbekannt war. Zur Charakteristik des Preisträgers ist das Urteil des Preisgerichtes interessant, das besagt: „Es ist im Pro-
jekte gelungen, bei der äußeren Gestaltung der Bauten anzuerkennende Einfachheit mit einer stimmungsvollen Lösung der Aufgabe einer Kleinhaussiedlung nahe einer Stadt gut zu verbinden." Allerdings blieb dieses große Projekt, wie manches andere, nicht ausgeführt. Ing. Albert war aber nicht nur ein über die Grenzen der engeren Heimat hinaus bekannter Fachmann, er war auch der Typus des ernsten und korrekten Beamten. Auch in dieser Hinsicht wurde ihm schon während seiner Dienstzeit die Anerkennung nie versagt. Diese wurde ihm anläßlich seines Ausscheidens aus dem Dienste vom Herrn Regierungskommissär noch besonders ausgesprochen. Mit Entschließung vom 14. Dezember 1934 hat Regierungskommissär Fischer im Rahmen der vom Gemeinderate mit Beschluß vom 20. Oktober 1931 aufgestellten Grundsätze über die Besetzung freier Leiter- und Vorstandstellen verliehen: 9) die frei gewordene Stelle eines Leiters der Magistratsabteilung V I I (Gesundheitsamt) dem Physikatsrat Dr. Robert K a p f e r e r , unter gleichzeitiger Ernennung desselben zum Etadtphysikusi b) die bisher unbesetzte Stelle eines Vorstandes der städt. Gehaltsrechnungsstelle dem Rechnungsrate Josef L a n g , unter gleichzeitiger Ernennung desselben zum Oberrechnungsrat. Mit Entschließung vom gleichen Tage hat der Regierungskommissär im Rahmen der vom Gemeinderate mit Beschluß vom 20. Oktober 1931 aufgestellten Grundsätze für die Vornahme freier Beförderungen befördert: Zum Rechnungsrat den Rechnungs-Oberrevidenten Hans K l u c k e r , zum Rechnungs-Oberrevidenten den Rechnungs-Revidenten Walter H u ß l , zum Amtsrevidenten den Amtsassiftenten Franz R e i s c h l , zum Kanzleioberoffizial den Kanzleioffizial Hermann K u t i n , zu Kanzleioffizialen die Kanzleiadjunkten Gisela F l e i f c h m a n n und Anna K n e ß . Weiters wurden auf Grund ihrer effektiven Dienstzeit der Baurat Ing. Franz W i e f e n b e r g zum Oberbaurat und der Rechnungsrat Hans T s c h a m l e r zum Oberrechnungsrat ernannt. Aus dem Stande der städt. Echutzmannschaft wurde der Kriminal-Rayons-Inspektor Jakob R o t h b ö c k zum Kriminal-RevierInspektor und der Polizei-Rayons-Inspektor Albert L e i t l zum Polizei-Reoier-Inspektor ernannt. Nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes über die Ieitbeförderungen wurden ernannt: Zu Kanzleiadjunkten die Kanzlisten Ella W a l t e r , Iosefine T r a i n e r und Emma Seitz, zu Polizei-Rayons-Inspektoren die Polizeioberwachmänner Karl W a l l n e r , Matthias M o l k , Albert E r h a r t , Georg K o f i er. Karl L i e b l , Paul S p ö r r , Johann L o m b e r g e r , Tiegebert Schm i d e r, Josef R e i n d I , Anton N e u schm i d, Otto B l a a s , Josef N e u s c h m i d , Alois S c h w a r z e n b e r g e r , Max S e i d l e r. Thomas T r o y e r , Josef M ö s i n g er, Johann B r a n d t , zu Kriminal-Rayons-Inspektoren die Kriminalbeamten Sebastian T r a i n e r und Josef R i e t z l e r , zu prou. Polizei-Oberwachmännern die Probewachmänner Rudolf H a n g t , Rudolf A l b r e c h t , Karl Z i n g e r l e , Johann Schnee, Johann V r i x , Franz R i n g e r , Johann S t o l z , Karl S t r o ß und Walter L a g g e r und zum prov. Kriminalbeamten der 8. Dienstklasse der prov. Kriminalbeamte der 7. Dienftklasse Franz S c h w i n g h a m m e r . Mit Wirkung vom 1. Jänner 1935 wurden nach vollendeter Dienstzeit Baudirektor-Stellvertreter Ing. Jakob A l b e r t und Oberrechnungsrat Hans H o l z m a n n in den dauernden Ruhestand versetzt. Wegen Dienstunfähigkeit, die durch Erkrankung herbeigeführt wurde, mußte der Gefällspostenleiter Josef F a s s e r pensioniert werden.
.11
A«t«bl»tt N l . 2
Das städtische Schulwesen in Zahlen Folgende Zusammenstellung ergibt eine Übersicht über die gegenwärtige Klassen- und Schülerzahl an den städtischen Haupt- und Volksschulen und an der Hilfsschule im Vergleich zum Schuljahre 1933/1934:
.sseibllollL.m.ll.ll.
I. Hauptschulen Gesamtzahl der Schüler
Schuljahr
llollle, Ilolu,
Gesamtzahl Klaffender Klassen durchschnitt
1933/1934 1934/1935
2248 2030
55 47
Abnahme Zunahme
— 218
— 8
41 43
534 415 — 119
lg leckenden«!
Größte Schülerzahl einer Klasse: 55 Kleinste Schülerzahl einer Klasse: 37
Ig Og5Öl, Ig I-lsi^öl, Ig
ll. Volksschulen Gesamtzahl der Schüler
Schuljahr
1933/1934 1934/1935
2772 2811
Abnahme Zunahme
4- 39
Gesamtzahl Klassender Klassen durchschnitt
69 61
^lesamtzahl der in den ^ichüler ersten Klassen
40 46
1427, 1237
613 637
— 8 4- 6
^
24
t. Lgstlmg
l^UMMS!'
Größte Schülerzahl einer Klasse: 63 Kleinste Schülerzahl einer Klasse: 26
l l l . Hilfsschule Gesamtzahl der Schüler
Schuljahr
Gesamtzahl Klassender Klassen durchschnitt
1933/1934 1934/1935
93 90
5
Abnahme Zunahme
— 3
— 1
6
15 18
14
Größte Schülerzahl einer Klasse: 25 Kleinste Echülerzahl einer Klasse: 14
IV. Gesamtüberficht 1933/1934 1934/1935 Abnahme
5113 Schüler 4931 Schüler
130 Klassen 113 Klassen
— 182 Schüler
— 17 Klassen
Zunächst fällt auf, daß an den Hauptschulen die Gesamtzahl der Schüler um 218 gesunken ist und daß in den ersten Klassen der Hauptschule um 119 Kinder weniger eingeschrieben wurden als im Vorjahre. Das erklärt sich teilweise daraus, daß die hohen Schülerzahlen aus früheren Jahrgängen nach
Vesuche das
oben abgehen. Der Rückgang in den ersten Klassen ist aber hauptsächlich auf die neue Bestimmung des Hauptschulgesetzes zurückzuführen, wonach die Aufteilung der Schüler an der Hauptschule in einen ^.-Zug und in einen L-Zug in Hinkunft entfällt und dafür die weniger begabten Kinder in die Abschlußklassen der Volksschule eingereiht werden. Aus der Gesamtübersicht ergibt sich die auffallende Tatsache, daß, obwohl die Gesamtschülerzahl nur um 182 gesunken ist, trotzdem 17 Klassen abgebaut wurden. Das hängt mit den Ersparungsmaßnahmen zusammen, von denen leider auch die Schule nicht verschont werden konnte. Man sieht auch, daß die durchschnittliche Schülerzahl einer Klasse durchwegs gestiegen ist. Nachstehend ein Bild über die von der Stadt auf eigene Kosten übernommenen Klassen in den letzten drei Jahren: Die ausgewiesenen Durchschnittszahlen könnten für sich betrachtet leicht zu dem Fehlschluß führen, daß die Schülerzahl in den einzelnen Klassen noch verhältnismäßig günstig ist. Da aber die Verschiedenheit der Geschlechter und der Altersstufen eine gleichmäßige Verteilung der Kinder auf die einzelnen Klassen unmöglich macht, weisen in Wirklichkeit einzelne Klassen Schülerzahlen auf, die die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte ungemein erschweren. So sind in fast allen vierten Klassen der Knabenvolksschulen mehr als 60 Kinder. Das Klassenbild würde aber auf Grund der neuesten Bestimmungen des Landesschulgesetzes noch viel ungünstiger
12
Amtsblatt Nr. 2
sein, weil nach diesen die Teilung einer Klasse erst dann vorgenommen werden mutz, wenn die Schülerzahl an der Volksschule 65, an der Hauptschule 55 beträgt. So aber hat die Stadtverwaltung in ihrer bekannten Schulfreundlichkeit schon seit Jahren eine erhebliche Zahl von Klassen freiwillig auf eigene Kosten übernommen und dadurch ermöglicht, daß eine pädagogisch höchst nachteilige Überlastung der Klassen vermieden werden konnte. Kauptfchulen
1932/1933 9 Klassen 1933/1934 10 Klassen 1934/1935 9 Klassen Die Stadt hat also auch
Volksschulen
Hilfsschule
Summe
18 Klassen 1 Klasse 28 Klassen 14 Klassen 1 Klasse 25 Klassen 8 Klassen — 17 Klassen im laufenden Schuljahre trotz der
schweren Wirtschaftskrise noch 17 Klassen auf eigene Kosten errichtet. Die Stadtgemeinde zeigt aber auch ein großes Entgegenkommen für die sprengelfremden Kinder. Die Gewerbetreibenden und die verschiedenen Beamten, die in den umliegenden Gemeinden ansässig sind, legen großen Wert darauf, ihre Kinder in die höher organisierte Stadtschule schicken zu können. Die nachfolgende Aufstellung zeigt, wie weit dieses Interesse der Eltern für eine gediegene Schulbildung verbreitet ist. Aus all diesen Ortschaften kommen die Kinder trotz der teilweife großen Entfernungen täglich nach Innsbruck zur Schule.
Verzeichnis der sprengelftemden Kinder an den städtischen Volks-, Haupt- und Hilfsschulen, Schuljahr 1934/35 Ort
Volksschule Kauptfch. Hilfsschule Mädchen Volksschule Kauptsch. Hilfsschule Summe , 2 3 4 5
Knaben
l
MUHlau . Amras . . Arzl . . . Körting. . Völs . . . Num . . . Matrei . . Mutters . Igls . . .
Patsch . . Iirl . . . Inzing Kematen . Lans . . . Vill . . . Wattens . Scharnitz . Steinach . Gries a. Vr. Seefeld. . Schönberg Natters . Aldrans . Siftrans . Kolsaß . . Fritzens . Hall . . . Weer . . Absam . . Brenner . Flaurling . Pettneu . Rinn. . .
47 25 25 17 10 II 10 5 5 5 7 4 3 4 4 5 5 1 1 3 2 2 2 2 1 1
212
2> 3 ^ 4
2 3 4
l l 10
3 4
1 2 3
I ! 2 34
73 47 31 29 19 16 13 11 10 10 9 8 7 5 5 5 5 5 4 4 4 3 3 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1
26 22
6 12 9 5 3 6 5 5 2 4 4 I I
3 9 12 15
3632 4143
Gesamtzahl der sprengelfremden Kinder: Knaben
Volksschulen Hilfsschule Hauptschulen
12
Mädchen
47 13 152 212
Summe: 341 sprengelfremde Kinder. Diese 341 Kinder werden freiwillig an den städtischen Schu-
129
71631 26 21
341
len aufgenommen und der hiefür notwendige Personal- und Sllchaufwand wird vorläufig noch von der Stadt zur Gänze allein bestritten, weil sie dermalen weder vom Land noch von den entsprechenden Gemeinden dafür entschädigt wird. Der Gesamtaufwand für die städtischen Volks- und Hauptschulen und für die Hilfsschule beträgt im laufenden Schuljahre etwas über 600.000 Schilling: für das einzelne Kind ergibt sich daher ein Aufwand von rund 125 Schilling im Jahr.
13
Amtsblatt Nr. 2
1934 s1933 1932 1931 1930)
WohnbautatigkeitimStadtgebietInnsbruck
22) 6 33 43 Wohnungen 2 Zimmer u. Kammer 17 39) 5 5 2 Wohnungen 3 Zimmer 17) 7 2 4 Wohnungen 3 Zimmer u. Kammer 1932 1931 1930)Wohnungen 4 Zimmer 12) 10 8 1 12) 4 Wohnungen mehr als 4 Zimmer 181 410 486) 5 2 6 Davon werden 5) 48 58 73) l 65 48 2« 53) 15 30 36) Objekte mit 33 28 37) Wohnungen durch öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Bau3 2) genossenschaften gebaut. 7
l. Fertiggestellte Wohnungen: Im Fahre
1934 (1933
Wohnungen Objekte Geschlossene Bauweise Offene Bauweise Einfamilienhäuser
275 97 6 91 58
Einzelzimmer — Wohnungen: 1 Zimmer 64 Wohnungen: 1 Zimmer u. Kammer 88 Wohnungen: 2 Zimmer 46 Wohnungen: 2 Zimmer u. Kammer 60 Wohnungen: 3 Zimmer 3 Wohnungen: 3 Zimmer u. Kammer 13 Wohnungen: 4 Zimmer — Wohnungen: mehr als 4 Zimmer Davon sind 239 Wohnungen in 76 Objekten durch öffentliche Körperschaften genossenschaften erstellt worden.
( 49 ( 17 ( 2 ( 15 ( 2
69 86 ( 11 6 11 ( 7 12 12 ( 3 45 ( 9 66 22 127 ( — 7 ( 9 52 15 ( 4 30 2 ( 2 8 1(4 17 3 ( 1 78 144 ( 1 4 17 und gemeinnützige
-j 28) 45) 141) 159) 67) 22) 3) 21) 326) 3?) Bau-
II. I m Bau befindliche Wohnungen: Am 31. Dezember Baustellen Wohnungen Offene Bauweise Geschlossene Bauweise Einfamilienhäuser Einzelzimmer Wohnungen: 1 Zimmer Wohnungen: 1 Zimmer u. Kammer Wohnungen: 2 Zimmer
1934 (1933 1932 1931 1930) 7 ( 29 l 6 ( 1(7 1 ( — '( 2 ( 6 ( 3 (
15 79 8 1 — 4 — 29
13 67 7 6 4 — 2 1 3
14 94 7 7 1 47 3 1 19
26) 190) 8) 18) 1) -) 15) 3) 70)
Die Mittelstandssiedlung bei den Allerheiligen-Höfen Wie bereits bekannt, trägt sich die Stadtgemeinde ernstlich mit dem Gedanken, bei den Allerheiligen-Höfen ein neues Siedlungsgelände zu erschließen, um Mittelstandssiedlungen zu errichten. Es sollen je nach den verfügbaren Mitteln des Siedlers vorerst zwei Typen von Häusern erstellt werden: Type I — Gesamtbaukosten 15.000 8, wobei die Baureifmachung des Grundes mitinbegriffen ist. Nachdem das Bundes-Wohn- und Siedlungsamt Fondsdarlehen als erste Hypothek nur in der Maximalhöhe von 7000 8 abgibt, hat der Siedler den Rest von 8000 8 selbst aufzubringen. Der Grund für die Häuser bei Type I wird nur im Erbbaurecht vergeben, das in diesem Falle vorerst als Sicherungsmaßnahme gegen Spekulationsabsichten in Anwendung gebracht wird. Für den Typ I kommen nur jene Siedler in Frage, die monatlich ein Höchsteinkommen von 400 8 haben, gleichviel ob Aktivbezug oder Pension. Das Siedlungsgebiet für diesen Typ liegt westlich der Allerheiligen-Höfe in welligem Gelände, angrenzend an den Wald und ist wohl als das beste Gelände in jeder Hinsicht, besonders aber in klimatischer Beziehung, das von der Gemeinde noch zur Verfügung gestellt werden kann, anzusehen. Type I I — die auf den östlich unter den Allerheiligen-Höfen
III. Wohnungsprojekte: Am 31. Dezember
1934 (1933 1932 1931 1930)
Nicht begonnene, behördl. genehmigte 27 Wohnungsprojekte 11 93 Geplante Objekte 43 380 ( 533 Wohnungen 28 ( 30 Geschlossene Bauweise Offene Bauweise 15 ( 63 Einfamilienhäuser 2 ( 3
67 67 307 13 54
98 98 688 53 45
116) 116) 822) 70) 46)
3)
8 20 22 ( 24 Einzelzimmer -1 34 ( 90 51 14 Wohnungen: 1 Zimmer 64) 28 Wohnungen: 1 Zimmer u. Kammer 62 ( 128 143 39) 189 ( 192 53 197 225) Wohnungen: 2 Zimmer 20 150 257) Wohnungen: 2 Zimmer u. Kammer 38 ( 61 96 16 23 ( 23 Wohnungen: 3 Zimmer 98) 9 ( 10 22 111 111) Wohnungen: 3 Zimmer u. Kammer 18 3 Wohnungen: 4 Zimmer ( 2 11) 29 3 ( 3 Wohnungen: mehr als 4 Zimmer 17) 16 2? 50) 35 ( 78 Davon sind 38 345 (490 215 372 489) Objekte mit Wohnungen von öffentlichen Körperschaften und gemeinnützigen Baugenossenschaften geplant. Zu dieser Zusammenstellung behält sich die Schriftleitung weitere Ausführungen vor.
gelegenen Grundstücken errichtet werden wird, schreibt keine festumrissene Bausumme vor, jedoch höher als 15.000 8. Es soll hier den Wünschen des Siedlers im Rahmen der vorhandenen Geldmittel soweit wie möglich entsprochen werden. Nachdem für diefe Bauten in den meisten Fällen Siedler in Frage kommen, deren monatliches Einkommen über 400 8 liegt, kommt eine Hilfe des Eieolungsfonds in Form von Hypotheken nicht in Frage, m. a. W. diese Siedlungsbauten können nur von privater Seite finanziert werden. Eigenmittel hat der Bewerber in solchen Fällen gewöhnlich 60 Prozent aufzubringen, während 40 Prozent auf erste Hypothek gegeben werden. Das Verhältnis dieses Prozentsatzes ist aber durchaus nicht als starr anzusehen. Für den Typ I I müssen die Grundstücke käuflich erworben werden (zirka 1<?^>0 Quadratmeter), der Preis für den baureif gemachten Quadratmeter dürfte sich auf zirka 5 8 stellen. Die Stadtgemeinde Innsbruck betrachtet die Errichtung der Mittelstandssiedlung für das notleidende Baugewerbe als äußerst dringendes Mittel zur A r b e i t s b e s c h a f f u n g . Dies ist bestimmt auch der Wunsch der freischaffenden Architektenschaft sowie des übrigen Baugewerbes, die zum freien Wettbewerbe herange zogen werden. Das Bauamt des Stadtmagistrates Innsbruck nnrd die Bauaufficht kostenlos durchführen. Anmeldungen und Auskünfte über Mittelstandssiedlung im Haus, Zimmer 34, 2. Stock links.
14
Amisblatt N r . 2
Mitteilungen des Stadtphyfikates Stand der Infektionskrankheiten im Dezember 1934: Scharlach: 7 Erkrankungsfälle - kein Todesfall. Diphtherie: 28 Erkrankungsfalle - kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Dezember 1934: Gesamtzahl 45. davon 2 Totgeburten. 23 männlich (1 Totgeburt), 22 weiblich (1 Totgeburt). Todesfälle im Dezember 1934: Gesamttodesfälle 75 davon auswärts 18 57 (27 männlich, 30 weiblich).
Berichtigung I n der Rubrik „Bevölkerungsbewegung" der Nr. 1 des „Amtsblattes" ist insoferne ein Fehler unterlaufen, als zur Gesamtzahl der Einwohner Innsbrucks von 61.010 die Ausländer in der Gesamtzahl von 4162 noch eigens zugezählt wurden. Tatsächlich sind sie in dieser Zahl schon enthalten. Die endgültigen Zahlen für Innsbruck und die Vororte sind folgende: Innsbruck Hötting Mühlau Amras
61.010 11.309 2.337 1.355
Stand der Kraftfahrzeuge: Am 15. November 1934 wurden in Innsbruck gezählt: 606 Personenkraftwagen, 289 Lastkraftwagen, 45 Anhänger, 411 Krafträder, 292 Kleinkrafträder, zusammen 1643 Fahrzeuge. Die Zahl der Fahrräder könnte nur schätzungsweise ermittelt werden. Da die Schätzungen aber sehr weit auseinandergehen, hat es wohl wenig Zweck, sich auf eine bestimmte Zahl festzulegen. Die Innsbrucker Messe i m Herbst 1934 wurde von 52.000 und der Vergnügungspark von 70.000 Personen
besucht.
Mit den Autos des städt. Bauhofes wurden für Transporte und Personenauto-Dienstfahrten rund 87.000 kiu im Jahre 1934 zurückgelegt. Davon entfällt auf die Mullabfuhr allein schon die immerhin beachtenswerte Kilometerzahl von rund 36.000. Rund 14.000 km gehen auf Straßenbesprengung und 1000 km auf Schneearbeiten, zirka 8000 km auf Straßenerhaltung und 6000 km auf Materialbeschaffung für Straßenerhaltung, der Rest auf Brennstoffverforgung, Reinigung der Schlammrinnen, Notstandsaktion und Dienstfahrten. Vom Leistungsstandpunkt aus betrachtet, führt dieser Weg (87.000 km) mehr als zweimal um die Erde. Gesamtzahl der im Jahre 1934 eingelaufenen Ge^ schäftsstücke: Magistratsdirektion 2140, Mag.-Abt. I bis V I I I einschließlich der unterstellten Aemter 123.481, Stadtschulrat 1306, macht zusammen 126.937 Stück.
Ueberficht über die i m I a h r e 1934 erfolgten ReNgions-Wechsel (Übertritte)
Zusammen:
76.011
Von der röm.-kath. Kirche zur evang. Kirche 124 von der röm.-kath. Kirche zur Konfessionslosigkeit. . . 31 von der röm.-kath. Kirche zur altkath. Kirche 2 von der evang. Kirche zur röm.-kath. Kirche 11 von der altkath. Kirche zur röm.-kath. Kirche 3 (Fortsetzung) von der evang. Kirche zur Konfessionslosigkeit . . . . 6 Bei der letzten Volkszählung am 21. März 1934 wur- vom israelit. Glaubensbekenntnis zur röm.-kath. Kirche 1 den gezählt 2510 bewohnte Häuser, 91 sonstige bewohnte 178 Wohnstätten, 51 unbewohnte Häuser und 189 unbewohnte Viaduktbogen. — Die Anzahl der Haushaltungen betrug 15.999. I m Jahre 1900 hatte Innsbruck 7812. i m Jahre 1910 10.373, i m Jahre 1920 11.872 und im Jahre 1923 12.770 Haushaltungen. Der mit Magistratskundmachung vom 20. März 1934, VI, ZI. 392/34 veröffentlichte Verbauungsvlan Innsbruck-WiltenInnsbruck h a t : Süd-Ost wurde hinsichtlich des durch die Klostergasse und den Sillflutz begrenzten Gebietes beiderseits der BrennerbahnEingebaute Wassermesser 2900, gesamtes Wasserleistrecke abgeändert; die Abänderungen sind aus dem neuen tungsnetz mit Iuführungsleitungen 80 km, Absperr- Baulinienplan zu ersehen. schieber 500, Wasserauslaufstellen 51.000, KonsumenHievon erfolgt mit dem Beifügen die Verlautbarung, daß ten 2900, Kanalnetz 60 km, Kanalschächte 800, Strahen- der neue Baulinienplan im Stadtbauamte Rathaus, 3. Stock. einläufe 1800. Bedenkt man, daß mit einer relativ klei- Zimmer 81, durch 14 Tage ab Veröffentlichung diefer Kundnen Zahl von Angestellten sämtliche Kontrollen besorgt machung im Amtsblatte eingesehen werden kann; allfällige werden, so kann man ermessen, welch großer Wir- Einwendungen sind binnen derselben Frist beim Stadtmagistrate schriftlich einzubringen. kungskreis jedem einzelnen Organ obliegt.
Innsbruck in Zahlen
Kundmachung
Vesuche das Giadttbeater!
Amtsblatt N l . 2
Kleine Ursache große Wie w i r hören, hatte die von der Direktion des
nehmste war: Es brauchte trotzdem die Badezeit nicht
Stadt. Hallenbades veranlagte Abgabe von Gutscheinen
eingeschränkt werden, jeder hatte Zeit, sich nach Her-
zum ermäßigten Besuch des Hallenbades während des
zenslust im Bad zu tummeln.
Weihnachtsmonates
das
erfreuliche Ergebnis
eines
Der Wunsch des Publikums auf weitere Gewährung
starken Besuches gezeigt. Niemand wollte sich die gün-
der ermäßigten Preise
stige Gelegenheit entgehen lassen und jeder suchte sich
Direktion des Hallenbades erfüllt und neue Gutscheine
rechtzeitig einen Gutschein Zu besorgen, so daß diese
mit Gültigkeit bis 31. Jänner 1935 ausgegeben. Die-
bald vergriffen waren. Der Andrang war demgemäß
selben sind wieder wie bisher in der Verkaufsabteilung
auch sehr stark. Der Besuch während der Weihnachts-
des Stadt. Gaswerkes i m Hochhaus zu beziehen.
woche war größer als je Zuvor und überschritt die bis-
wurde bereitwilligst
von der
Es wäre erfreulich, wenn der Besuch des Hallenbades
her höchste Besucherzahl des Sommers 1931 ganz er
auch weiterhin auf der gleichen Höhe bleiben würde,
heblich.
damit die Möglichkeit bestände, die Eintrittspreise im-
Jung und alt war vertreten und was das ange-
clis lis tgIÜcn nu i' ülnsr sinic^s 31 f'ssi^sit vs^iü
H
<l<
2u!iezli>s, clis lüs clsn 5 l?sn zlcgmpi l<l-gii Os5uncl! isit uncl clii, wil°cl l)i5 vsiissS5 5ul >
97i
eet «e<»«^
uncl clis kiZnss c^s wINste
fect cls5 Dis Ou^zcnsins, c i s 2IUN 3cnvvimml)Icls5 ^ um ?s si5S VON OsO5cnsn ossscn
jscle s^sii in clsr Vs sl(2U75«zlIssüunI tizcnsn OZ5>v 3sl<S5 ! nnZ^suclc
mer so niedrig zu halten.
16
Amtsblatt Nr. 2
!"!!'M2, c!is Ü^NVN OVW2!is IÜ2^, c!2^
3>8 Iuk uncl pssi5W6s^ !<2uf«n?
MM l^U5SUM5is2 ^6
22 . ^l2s!2»ii!l2 . /<nclsS25.^c)sss. tis^^Sl'XQI-^uIOn-^i^^s 22 » Iv!. 22l) 5is2h« 14 4> 3sO55i5i6N li2l)SN s'2l2sil(5l2SIÜN5ilIUNg
Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Vretl-Straße 25. Druck: Vraphtsche « u n f t a n f t a l t T y r o l i a , Innsbruck