Amtsblatt Innsbruck

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V. b.b.

derNndes aupkmdt nnsbrutk Erscheint einmal imMo I.^S.jährlich. Einzelnummer so Gr Nr. 6

SHriftleiwng: Nathaus. 2 Ktock links

15. Mai 1935

1. Jahrgang

II. Probleme öer Rommunawerwaltung öer Lanöeshauptstaöt Innsbruck Der P l a n eines Innsbrucker

K o n g r e ß - unö Kestsaales

Innsbruck, die prachtvoll gelegene Alpenstadt, ist im Laufe der letzten Jahrzehnte zum Reiseziel vieler Fremder geworden; im Winter und Sommer übt unsere Hauptstadt durch ihre Sehenswürdigkeiten und als Ausgangspunkt der Wanderungen im Lande ihre Anziehungskraft aus. Mit dem Erstarken des Fremdenverkehres hat sich die Wirtschaft des Landes und feiner Hauptstadt auf den wichtigen Faktor der F r e m d e n i n d u s t r i e eingestellt, da die Hebung des Verkehres nicht nur einzelnen, sondern allen zugute kommt. Darum gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Landes die Förderung des Fremdenverkehres; es gilt aber nicht bloß die A n z a h l der Fremden zu vermehren, sondern auch, deren A u f e n t h a l t s d a u e r zu verlängern und schließlich vor allem z a h l u n g s k r ä f t i g ges P u b l i k u m ins Land zu bekommen. Was können wir zur Steigerung des Fremdenverkehres beitragen? I n früheren Jahren hat sich die FremdenverkehrsWerbung darauf beschränkt, durch Ankündigung, Reklame, die Reisenden auf Tirol und seine Hauptstadt aufmerksam zu machen. Gewiß kann in bestimmtem Rahmen diese Werbetätigkeit nicht entbehrt werden. Ebenso wichtig — vielleicht noch bedeutsamer — aber ist es, dafür zu sorgen, daß den Fremden im Lande H e r v o r r a g e n d e s g e b o t e n wird, daß sie vollauf befriedigt nach Hause kehren, denn dann werden sie nicht nur selbst wiederkommen, sondern durch ihr Urteil über das Gebotene zur besten l e b e n d e n Rek l a m e werden. Darum muß Tirol raschestens sein Augenmerk der Frage widmen, was es den Fremden zu bieten vermag.

(,Doganaprojekt")

Tiroler Festspiele. Der Plan, in Innsbruck Festspiele zur Durchführung zu bringen, die alljährlich — oder in größeren Zeitabständen — abgehalten werden, ist nicht neu. Nach dem Kriege wurde der Gedanke erwogen, die seinerzeit mit so großem Erfolg aufgeführten M e r a n e r V o l k s s c h a u s p i e l e nach Innsbruck zu verpflanzen. Der verstorbene Hofrat Dr. R o h n hat sich eingehend mit diesem Plan beschäftigt. Weiter aber hat Bürgermeister Franz F i s c h e r diesen Gedanken aufgegriffen und Hofrat Dr. R e i c h e r hat ihm seine Unterstützung geliehen, so daß er bereits 1932 u n m i t t e l b a r v o r s e i n e r V e r w i r k l i c h u n g stand. Dazu aber bedarf es keineswegs etwa einer Nachahmung der Salzburger Festspiele: Tirol vermag mit bodenständigen Kräften Hervorragendes und Ursprüngliches zu geben, da unserem Lande zahlreiche Künstler — Dichter, Musiker, Bühnenkünstler — zur Verfügung stehen. Festplatz und Festspielhaus Als geeigneter Festplatz kommt sowohl der Platz vor dem Amraser Schloß, wie der Höttinger Steinbruch in Betracht; in erster Linie aber würde sich ein Platz am historischen Berg Isel eignen, der hiefür bereits ausgewählt wurde. F r e i l i c h t s p i e l e h i s t o r i s c h e n I n h a l t e s a n d e r g e w e i h t e n S t ä t t e würden bestimmt ihren Erfolg nicht verfehlen. Die Voraussetzung für die Durchführung von Festspielen ist aber das Vorhandensein eines entsprechenden Raumes für den Fall plötzlich eintretender schlechter Witterung. Das Stadttheater kommt wegen seines geringen Fassungsraumes für so große Veranstaltungen nicht in Betracht, die Errichtung eines neuen Gebäudes ist aus finanziel-


Amtsblatt Nr. 6 len Gründen nicht möglich. Nun aber besitzt Innsbruck in der sogenannten D o g a n a ein Gebäude, das für diese Zwecke errichtet wurde und nur einer gründlichen Neuerstellung bedarf. Die geschichtliche und bauliche Bedeutung der ..Dogana" 1628 lieh F e r d i n a n d I I . durch seinen Baumeister G u m p p die große Schaubühne am Rennweg errichten, sowohl in den Ausmaßen wie in der Bauanlage ein für die damalige Zeit e i n z i g a r t i g e s Gebäude. Tirol war das Einzugsland südlicher Kunst, die besonders am Hofe der tirolischen Fürsten gepflegt wurde. Innsbruck hat für die Pflege der Theaterkunst in Oesterreich besondere Bedeutung, schon im 16. Jahrhundert waren hier Schauspieler im Solde der Fürsten. Der Theaterbau am Rennweg aber ist d e r ä l t e s t e T h e a t e r b a u a u f d e u t s c h e m B o d e n . Unter anderem wurde in dieser großen Festhalle der Uebertritt Christines von Schweden zum Katholizismus festlich begangen. Freilich erwies sich diese Schaubühne, die hauptsächlich Turmerspielen diente, aber auch eine großangelegte Bühne besaß, bald als zu groß, weshalb Ferdinand 1655 ein zweites kleineres Theater am Rennweg bauen ließ, das 1845 abgebrochen und durch das jetzige Theater ersetzt wurde. Von den Bayern wurde die leerstehende Halle 1810 als Zollgebäude verwertet und erhielt dadurch den Namen Dogana. Als ältester Theaterzweckbau von besonderer Bauart und Größe stellt dieses Gebäude an sich eine b e d e u t e n d e S e h e n s w ü r d i g k e i t dar, die längst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte. Fest- und Kongretzsaal Dieses große Theatergebäude aus dem Jahre 1628 könnte nach entsprechender Herstellung für die Durchführung der Festspiele dienen. Es würde mit der Erneuerung der Halle aber auch einem dringenden Bedürfnis unserer Hauptstadt abgeholfen werden: I n früheren Jahren konnten viele K o n g r e s s e in Innsbruck tagen; ihre weitere Durchführung scheiterte aber an dem Mangel eines großen Veratungs- und Festraumes. Die Aufführung von großen m u s i k a l i s c h e n W e r k e n , die Veranstaltung von A u s s t e l l u n g e n , aber auch die würdige Abhaltung einer Messe bedingt einen so großen Raum, wie ihn die Dogana-Halle aufweist. Innsbruck brauchte kein eigenes Saalgebäude mehr zu erstellen, der Saal ist vorhanden, er steht wie ein ungenützter Schatz zur Verfügung und dient heute ganz zweckwidrig als ein Aktendepot. Die Finanzierung des Ausbaues Das Gebäude ist Eigentum des Bundes, würde aber zum Ausbau der Stadtgemeinde sür 6 0 Jahre überlassen werden. Für den Ausbau liegen Pläne des Herrn Professor Dr. Clemens H o l z m e i s t e r , sowie Pläne des städtischen Bauamtes, des Architekten Oberbaurat A l b e r t vor. Die Kostenvoranschläge stammen aus dem Jahre 1932. Damals konnte aber auch bereits für die Aufbringung der nötigen Mittel — rund 600.000 8 die Sicherung erreicht werden. Durch einem Vollversammlungsbeschluß der Innsbrucker G a s t w i r t e g e -

n o s s e n s c h a f t war bereits im Frühjahre 1933 die Verzinsung und Tilgung des Anlagegeldes durch Einführung eines F r e m d e n g u s chlages — von 10 bis 30 ß für die Nächtigung — gesichert. Diese geringe Auflage hätte bei normalem Fremdenverkehr die Durchführung des Baues und die rasche Tilgung des Anlagegeldes ermöglicht. Leider aber hat die 1000-Marksperre auch die Verwirklichung dieses Planes unmöglich gemacht. Der Stand der Verhandlungen Es liegt aus dem Jänner 1933 ein Vertragsentwurf vor, dem das H a n d e l s - u n d F i n a n g m i n i s t e r i u m die grundsätzliche Zustimmung gegeben hat. Auch die Tiroler L a n d e s r e g i e r u n g hat in einer Regierungssitzung die vorliegenden Pläne gutgeheißen. Es bleibt nur noch die Unterbringung der in der Halle der Dogana befindlichen Akten durchzuführen, wofür aber ebenfalls bereits in einer der städtischen ehemaligen Trainremisen ein geeigneter Raum gefunden wurde. Der Plan ist daher seit dem Frühjahr 1933 reif zur Durchführung; wenn Tirol noch den Fremdenverkehr des Jahres 1932 hätte, wäre auch das nötige Geld aufgebracht worden. So aber handelt es sich nur darum, daß ein Darlehen vom Bund erreicht wird, das die Ausführung ermöglicht. Die fruchtbarste Geldanlage Der Ausbau des ältesten bestehenden deutschen Theaterbaues ist eine kulturelle Tat! Aber darüber hinaus ist die Verwendung des nötigen Geldbetrages eine sehr nutzbringende Anlage. Vor allem muß hervorgehoben werden, daß der B u n d das Leihgeld nicht in ein fremdes Objekt hineinsteckt, sondern in sein eigenes, da ihm ja das Gebäude und damit alle Einbauten a l s E i g e n t u m v e r b l e i b t . Die Innsbrucker FremdenverkehrsInteressenten haben sich 1933 bereit erklärt, die aufgenommene Summe zu verzinsen und zu tilgen. Der Bund bekäme also den Ausbau des ihm gehörigen Gebäudes k o s t e n l o s ! Es würde weiter durch den Ausbau dem Innsbrucker Handwerk wertvollste A r b e i t s g e l e g e n h e i t geschaffen und schließlich für Tirol eine Sehenswürdigkeit erschlossen; was aber den größten Wert darstellt: es könnte damit endlich die Möglichkeit gegeben werden, eine besondere A n z i e h u n g f ü r d e n F r e m d e n v e r k e h r durch Veranstaltung der längst geplanten Tiroler Festspiele zu schaffen. Gewiß ist nichts gegen die Straßenbauten einzuwenden, wenn sie auch zum Teil nur den raschen Durchreiseverkehr heben,- als viel nutzbringender aber muß die Ver wirklichung eines Planes bezeichnet werden, der i m m e r w i e d e r n e u e E i n n a h m s q u e l l e n erschließen wird. Was hätte eine andere Stadt aus dem Besitz des ältesten Theaterbaues gemacht! Was müßte der Bund, der für kulturelle Ziele keineswegs verschlossen, zur Erneuerung einer der ältesten und bedeutendsten Kulturstätte des Bundesgebietes übrig haben! Da obendrein auch der geldliche Nutzen des Planes außer Frage steht, ist zu hoffen, daß aus den großen Investitionssummen des Bundes auch e i n m a l nach T i r o l e i n entsprechender B e t r a g f l i e ß t !


Amtsblatt Nr. 6 Jahre 1934 in Innsbruck 1032 Geborene ausgewiesen. Darunter sind aber 488 Geborene, deren Mütter nur zur Entbindung von auswärts in die Stadt kamen, so daß für die Innsbrucker Wohnbevölkerung nur 544 Ge borene übrigbleiben. Aehnlich ist das Verhältnis bei Männer 2310 Insgesamt vorgemerkt sind: den Verstorbenen. Die Gesamtzahl der im Stadtgebiet Verstorbenen im Jahre 1934 beträgt 925, davon sind Frauen 1268 wieder 264 Auswärtige auszuscheiden, so daß für die Zusammen: 3578 Stadt Innsbruck nur 661 Verstorbene verbleiben. Es wurden daher, um ein richtiges Bild über die Be^ Männer 2182 Hievon sind unterstützt: Völkerungsbewegung der Stadt Innsbruck zu gewinnen, alle Fälle ausgeschieden, die nicht zur Innsbrucker Frauen 1056 Wohnbevölkerung gehören und so erstmalig eine reine Zusammen: 3238 Lokalstatistik erstellt, was ziemlich viel Arbeit erforderte und die späte Berichterstattung erklärt. Die 3578 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die Es werden nun zuerst der Stand der Infektionseinzelnen Verufsklassen wie folgt: krankheiten im Jahre 1934, hierauf die Geburten und Männer Frauen Zusam. schließlich die Sterbefälle ausgewiesen. Die kurzen Ve 7 14 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 7 gleitworte zu den Zahlenlisten sollen als Hinweis dienen, — 1 2. Bergbau und Salinenwesen 1 wieviel Bedeutsames und für die Allgemeinheit Wif3 39 3. Stein-, Ton-, Glasindustrie 36 3 720 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 717 senswertes in diesen Zahlen enthalten ist.

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am )o. April

5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24.

Metallindustrie 347 Holzindustrie, Tapezierergewerbe 105 Leder- und Häuteindustrie 7 Textilindustrie 24 Bekleidungsindustrie 76 Papierindustrie 6 Graphische Industrie 42 Chemische Industrie 5 Nahrungs- und Genußmittelindustrie 121 Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 193 Handel 102 Transport und Verkehr 145 Bank- und Versicherungswesen 11 Körperpflege und Reinigungswefen 38 Heilkunde und Gesundheitswesen 7 Lehr-, Vildungs-, Kunst- und Unterhaltungsberufe 28 Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare) 5 Oeffentlicher Dienst 4 Haushaltungsberufe — I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe 283 Summe:

2310

— — — 94 43 12 22

1 604 145 5 26

347 105 7 118 119 18 64

797 247 150 11 64 15

I. Infektionskrankheiten: Scharlach Jänner Feber März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

E. 3 10 8 10 11 3 6 2 6 16 7 7

T. 1

Diphtherie

Typhus

E. 14 10 8 9 12 13 6 9 11 13 21 31

E. 2

15

36 5 4 15

272

555

Mortalitätsprozent: 1.1«/« Scharlach. 3.8«/« Diphtherie.

1268

3578

Von den Infektionskrankheiten wurden nur die wichtigsten, d. i. Scharlach, Diphtherie und Typhus ausgewiesen. Scharlach und Diphtherie kommen, wie ersichtlich, in der Stadt während des ganzen Jahres vor. Bei Diphtherie ist ein häufigeres Auftreten wahrend der Wintermonate zu beobachten, bei Scharlach herrscht völlige Unregelmäßigkeit. Die Erkrankungen an Scharlach verlaufen fchon feit vielen Jahren fehr milde. Die Sterblichkeit errechnet sich im Jahre 1934 auf 1.1 Prozent. Der Genius evidemicus ist also ein sehr guter. Unter 89 Erkrankungsfällen nur 1 Todesfall. Wie schnell jedoch der Scharlach unter ganz unerklärlichen Umständen wieder bösartig werden kann, zeigen z. B. die Jahre 1910 und 1911. I m Jahre 1910 kamen bei 192 Scharlachfällen nur 5 Todesfälle vor, was einer Mortalität von 2.6 Prozent entspricht. I m Jahre 1911 waren es bei 224 Erkrankungsfällen fchon 37 Todesfälle, also eine Mortalität von 16.6 Prozent. Bei der Diphtherie sind die Verhältnisse ähnlich. I m Jahre 1934 unter 157 Erkrankungsfällen 6 Todesfälle, also eine Mortalität von 3.8 Prozent. Es ist dies ein geringer Prozentsatz, verglichen mit früheren Jahren, wo 3. B. im Jahre 1922

Hllnttatsstlltistik öes Jahres Zur Einleitung Die von den Sanitätsbehörden an die statistischen Zentralstellen vorzulegenden Ausweise über die Bevölkerungsbewegung sind bei größeren Städten mit öffentlichen Krankenhäusern, Entbindungsanstalten und Privatsanatorien für die Beurteilung der rein örtlichen Verhältnisse nicht brauchbar, da sowohl die Geburten als auch Sterbeziffern durch die Nicht-Ortsansässigen zu sehr belastet sind. Diese Toten und Geborenen, welche nicht zur Stadtbevölkerung gehören, vergrößern die Zahlen der Bevölkerungsbewegung der Stadt ganz gewaltig und ergeben, mit den Ortsansässigen zusammengeworfen, ein ganz unrichtiges Bild über die wirkliche Bevölkerungsbewegung der Stadt. So wurden 3. V. im

Summe:

157

6


Amtsblatt Nr. 6 die Mortalität an Diphtherie in Tirol auf 21 Prozent anstieg. Einzelne sporadisch auftretende Typhusfälle kamen auch 1934 im Stadtgebiete vor. Es sind von auswärts eingeschleppte Fälle oder direkte Kontaktinfektionen. I I . Die Geborenen Gesamtzahl männl. 276

weibl. 268

männl. 10

männl. 266

weibl. 257

weibl. 11

zus. 523

männl. 97

I I I . Die Verstorbenen Von der Innsbrucker Wohnbevölkerung starben im Jahre 1934 insgesamt 661 Personen, bei einer Bevölkerungszahl von 61.000. I m Verhältnis auf 1000 Einwohner ausgedrückt, starben im Jahre 1934 10.8. Die Sterblichkeit ist demnach gegenüber den früheren Jahren geringer geworden. Vor zehn Jahren, 1924, starben bei einer geringeren Bevölkerungszahl von 57.700 733 Personen oder von 1000 Einwohnern 12.6. Sterbefälle 1934 ^) Die Todesursachen männl. weibl.

zus.

6 38 15 3 Keuchhusten — — Blattern — Scharlach Masern — Flecktyphus — — Ileotyphus Dysenterie — — Cholera asiat. —. Cholera infanwm — Cholera nostras — Kindbettfieber 7 Wundinfektionskrankheiten 1 andere Infektionskrankheiten 1 übertragbare Tierkrankheiten 23 Gehirnschlagfluß organ. Herzfehler u. Krankh. d. Blutgefäs;e 29 64 bösartige Neubildung 101 sonstige natürliche Todesursachen

11 39 21 3 2 —, 1 — — 1 — — — — 2 4 4 — 26 26 62 135

17 77 36 6 2 — 1 — — 1 — — — — 2 11 5 1 49 55 126 236

288

337

625

Summe der natürlichen Todesfälle

6 3 2

Summe der gewaltsamen Todesfälle

25

11

36

313

348

661

Lebensalter d. Verstorb. ohne Totgeburten

weibl. zus. 85 182

angeborene Lebensfchwäche Tuberkulose Lungenentzündung Diphtherie

5 17 2 1

11 20 4 1

L) Die Lebensalter der Verstorbenen

Bemerkenswert in dieser Liste ist der recht hohe Progentsatz unehelicher Kinder. Von 544 Geborenen sind 182 unehelich oder in Prozenten ausgedrückt 33 von 100 Geborenen find unehelich. Diese Zahlen erreichen zwar die bekannt hohen Prozentsätze in Kärnten nicht, sind aber z. V. gegenüber dem Nachbarlande Vorarlberg, wo sich der Prozentsatz der Unehelichen zwischen 8 und 10 bewegt, verhältnismäßig hoch. Nicht ohne Interesse ist es vielleicht auch zu wissen, daß von den 544 Geborenen in Innsbruck nur 166 von den freipraktizierenden Hebammen entbunden wurden. Alle übrigen Kinder kamen im Spital zur Welt. Vor zehn Jahren, 1924, hatten die Hebammen noch 359 Entbindungen. Bei der immer mehr abnehmenden Geburtenzahl ergibt das üble Aussichten für den Berufs stand der Hebammen.

Todesursache

zus.

zufällige tödliche Beschädigungen Selbstmorde Mord und Totschlag Justifikation

zus. 21

Außereheliche

Lebendgeboren

männl. weibl.

Gesamtzahl der Verstorbenen

Totgeboren zus. 544

Todesursache

im 1. Monat im 1. Jahr (einschl. des 1. Monats) von der Geburt bis zu 5 Jahren von 5—15 Jahren „ 15—30 „ 30—50 „ 50—70 über 70 Jahre Summe:

männl. weibl.

zus.

7 10 16 8 16 48 140 85

12 18 28 3 24 44 113 136

19 28 44 11 40 92 253 221

313

348

661

Zu Tabelle L): Von Interesse dürfte da das Verhalten der Säuglingssterblichkeit sein. Unter Säuglingssterblichkeit versteht man die Zahl der Todesfälle der Kinder im ersten Lebensjahr auf 100 im gleichen Kalenderjahr lebendgeborener Kinder. Wie aus der Liste der Geborenen ersichtlich, wurden im Jahre 1934 523 Kinder lebendgeboren. 28 davon sind im 1. Lebensjahre gestorben, so daß sich eine Säuglingssterblichkeit von 5.3 Prozent ergibt. Vor 10 Jahren betrug die Säuglingssterblichkeit in Österreich 14 Progent. Die Säuglingssterblichkeit ist also, wie allgemein bekannt, in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Bei der Verteilung der Lebensalter der Verstorbenen sei auch auf die bekannte Tatsache hingewiesen, die aus den Zahlen ohne weiteres ersichtlich ist, daß die Frauen eine weitaus größere Aussicht haben, ein höheres Alter zu erreichen, wie die Männer. Es sind von den Verstorbenen nur 85 Männer, welche ein Alter über 70 erreichen, dagegen 136 Frauen. Zu Tabelle ^ ) Todesursachen: Hier ist ebenfalls vielerlei für die Allgemeinheit Wissenswertes aus den Zahlen ersichtlich. Es sei nur einiges herausgegriffen: T u b e r k u l o s e st e r b l i c h k e i t . Es ist bekannt, daß die Todesfälle an Tuberkulose abnehmen. I n Innsbruck starben im Jahre 1934 an Tuberkulose 77 Personen oder in Prozenten ausgedrückt 11.6, d. h. von 100 Verstorbenen sind 11 an Tuberkulose gestorben. Vor 10 Jahren war der Prozentsatz in Innsbruck noch 14.3. Wenn auch die Zahl der Tuberkulosen-Todesfälle kleiner geworden ist, so ist die Zahl der Opfer, die an diefer Volksfeuche zugrundegehen, doch noch immerhin

recht hoch.

Die K r e b s st e r b l i c h k e i t . Die Zahl der Todesfälle an Krebs ist erschreckend hoch. Von 661 Verstorbenen starben 126 an Krebs, d. s. 19 Prozent. Das würde sagen, daß jeder fünfte Mensch an Krebs zugrunde geht. Nun ist allerdings dabei zu bedenken, daß die sogenannte Ueberalterung der Bevölkerung beim Zustandekommen dieser hohen Zahlen eine gewisse Rolle spielt. Das soll heißen, infolge Verlustes eines Teiles der jüngeren Jahrgänge durch den Krieg und infolge des


Amtsblatt Nr. 6 verminderten Nachwuchses sind verhältnismäßig mehr selten vor. Es sind das nur einige Streiflichter in diealte Leute vorhanden als früher und da der Krebs ses bedeutsame und furchtbare Krankheitsgeschehen. hauptsächlich eine Erkrankung des höheren Alters ist, G e w a l t s a m e T o d e s f ä l l e : 36 Menschen kawerden diese relativ großen Zahlen Zum Teil bedingt. men in Innsbruck im Jahre 1934 auf gewaltsame Weise Allerdings nur zum Teil und es läßt sich schwer sagen, ums Leben. 11 durch zufällige tödliche Beschädigungen, wie groß dieser Teil ist. Andererseits ist auch wieder 20 durch Selbstmord und 4 durch Mord und Totschlag. sicher, daß in noch mehr Fällen, als hier ausgewiesen Beim Selbstmord ist wie immer und überall der überwurden, der Krebs als Todesursache anzunehmen ist. wiegend große Anteil Männer, und zwar 17 Männer Denn sicher steckt oft hinter einer unklaren Todesur- und 3 Frauen. Von den Todesarten wählten die Mänsache, wie Altersschwäche u. dgl., der Krebs. ner 9mal Erhängen, 4mal Erschießen, 2mal Vergiftung, Zum Vergleiche der Krebssterblichkeit führt das Imal Erstechen, Imal vom Zug überfahren lassen. Die Stadtphysikat einen sogenannten Krebskataster, der bis 3 Frauen endeten in 2 Fällen durch Vergiftung und in das Jahr 1917 zurückreicht. I n diesem Jahre starben einmal durch Erhängen. von 731 Personen 75 an Krebs, was einem ProzentDurch Mord und Totschlag kamen 2 Frauen und satz von nur 10 Proz. entspricht, während im Berichts- 2 Männer ums Leben. Die 2 Männer durch Erschießen, jahre der Prozentsatz doppelt so groß ist. die 2 Frauen durch Erstechen. Der Anteil des männlichen und weiblichen Geschlechtes an der Krebssterblichkeit ist ziemlich gleich groß. Schlußbemerkungen: Was den Sitz der Krebserkrankungen betrifft, so finden 523 Lebendgeborene, 661 Tote, das ergibt eine stark sich die größten Zahlen beim Magen mit 39, wobei die Männer mit 24 und die Frauen mit 15 Todesfällen auf- negative Bilanz, einen beträchtlichen Sterblichkeit^ scheinen. Bei den Frauen überwiegen wieder die Er- Überschuß, wie er sich in allen Städten von Jahr zu krankungen der Geschlechtsorgane beträchtlich: 21 Fälle Jahr in immer größerem Ausmaß bemerkbar macht. gegenüber 2 Fällen bei den Männern. Dagegen kommt Die kommenden Jahre werden zeigen, wie diese Entwickwieder der Krebs der Speiseröhre bei den Frauen sehr lung weitergeht und wohin das noch führen wird. M!!!!»!M!!!!!M«!!M!M!M!!MM!MM!!MM>!M,M!»U!!!U!!«MMMMM!,,,,,,,M»!!MM!!!!U!!M

Mitteilungen öes HtaötphMlates Stand der Infektionskrankheiten im April 1935: Scharlach: 6 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 4 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Notlauf: 1 Erkrankungsfall, ein Todesfall. Zahl der Geborenen im April 1935: Gesamtzahl 45, davon 1 Totgeburt, 20 männlich, keine Totgeburt, 25 weiblich, 1 Totgeburt. Todesfälle im April 1935: Gesamttodesfälle davon auswärts

91 30 männlich. 26 weiblich)

Ver Absatz von ltleltrowarme in Innsbruck Von Ing. Paul Attlmayr, Innsbruck Die Versorgung der Stadt Innsbruck mit elektrischer Energie reicht zurück bis auf das Jahr 1888,- sie wurde gefördert durch günstige Wasserkraftanlagen in nächster Nähe der Stadt und durch eine von der Stadtverwaltung seit jeher betriebene absatzfördernde Strompreispolitik. So galten bis in die Zeit nach dem Kriege fast ausschließlich den Verbrauch anregende Pauschaltarife und feit dem Jahre 1930 Grundgebührentarife, welche durch niedrige Arbeitspreise ebenfalls eine vielseitige Verwendung elektrischer Energie ermöglichen,- diese beschränkt sich nicht allein auf Lichtund Kraftzweckwerke, sondern sie wurde frühzeitig auch auf die Elektrowärme ausgedehnt. Schon lange vor dem Kriege war das elektrische Bügeln in Innsbruck zur Selbstverständlichkeit geworden; zur Zeit des Kohlen-

mangels der Kriegs- und Nachkriegsjahre war die elektrische Raumheizung gegen Entrichtung einer Pauschalgebühr gestattet, wurde von den Abnehmern auch gerne ohne Bezahlung einer solchen in Anspruch genommen: der Warmwasserspeicher und der Elektroherd kamen zur Einführung im selben Zeitpunkte, als diese Geräte in brauchbarer Weise am Markte erhältlich waren. Für Elektroherde und für Heißwasserspeicher wurden besonders ermäßigte Strompreise festgelegt, nämlich: Tagstrom im Sommer 9, im Winter 12 g/k^b, Nacht^ ström ganzjährig 4.5 g/k^k. Irgendwelche zusätzliche Gebühren oder Zählermieten werden nicht erhoben, vielmehr werden den Abnehmern diese Preise — gleiche bleibende Währungsverhältnisse vorausgesetzt — für 5 Jahre garantiert. Um die Entwicklung der Etromabgabe, im besonder ren der Wärmestromabgabe, besser übersehen zu können, wurde die bisher in der Statistik übliche Unterteilung der verkauften Arbeitsmengen nach Licht und Kraft rückwirkend ab 1926 durch eine Unterteilung nach Licht, Kraft und Wärme ersetzt; hiebei ist allerdings der Wärmestromllbsatz nicht vollständig erfaßt, da beispielsweise der Verbrauch für Haushalt-Bügeleisen und aller nur gelegentlich verwendeten Wärme-Kleingerate nach wie vor über Lichtzähler geht und daher unter Lichtverbrauch aufscheint. Das Ergebnis dieser getrennten statistischen Erfassung ist in umstehender Abbildung wiedergegeben; es ist zu sehen, daß die Abgabe an Lichtstrom bis zum Jahre 1931 stetig stieg und seither einen unbedeutenden Rückgang aufweist, wogegen die Abgabe an Kraftftrom im Jahre 1929 ihr Maximum hatte und seither — durch die Wirtschaftskrise unmittelbar betroffen — um rund 23 v. H. gesunken ist. Der Stromverbrauch für Wärme aber zeigt eine ganz andere Entwicklung, er hat sich in den Jahren 1926 bis 1931 stürmisch entwickelt, weist auch in der Zeit der Krise eine Zunahme und nur im Jahre 1934 einen Rückgang auf; wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich, ist dieser Rückgang aber ausschließlich auf spar-


Amtsblatt N r . 6 same Betriebführung der Badeanstalten und der Raumheizungsanlagen Zurückzuführen, bedeutet alfo keineswegs eine verminderte Wertschätzung der Elektro^ wärme im allgemeinen. Es verdient festgehalten zu werden, daß die drei Verwendungszwecke Licht, Kraft und Wärme sich hinsichtlich der beanspruchten Arbeitsmengen derzeit ungefähr die Waage halten, ja daß der Verbrauch an Wärmestrom bereits jenen an Kraftstrom um ein nicht Unbedeutendes übertrifft.

Mersicht über Zuwachs und Abgang in der Heimatrolle der Stadt Innsbruck in den Jahren 1930 bis einschl. 1934. ^) Z u w a c h s durch 1. Erlangung des Heimatrechtes auf Grund der zehnjährigen Ersitzung l§ 2 H. G. N. 1896):

männlich weiblich «

männlich weiblich Von größter Bedeutung ist die Feststellung, daß die Werkshöchstlast i n den Jahren 1928 bis 1934 eine rückläufige war, die Wärmestromabgabe also gewissermaßen ohne vermehrte Aufwendungen möglich war, was die eingeführten billigen Preise für Wärmestrom berechtigt erscheinen läßt. Nachstehende Aufstellung gibt die Aufteilung des Wärmestromverbrauches auf die einzelnen Verbrauchergruppen, und zwar getrennt für die Jahre 1933 und 1934 wieder:

613 680 1293

746 810 1566

1932

1933

1934

463 502 965

440 395 321 405 845 716

3.60 1.00

3.00 0.78

3.85 0.45 0.65 0.40 0.35 0.05 0.15

4.20 0.50 0.84 0.20 0.35 0.02 0.10

10.50

9.99

Die gewonnenen Erkenntnisse gaben Veranlassung, der weiteren Entwicklung des Wärmestromabsatzes künftig noch mehr Bedeutung beizumessen als bisher. Als Matznahmen, welche i n dieser Hinsicht Erfolg versprechen, wurden im Herbst 1934 neu eingeführt: Wahlweise Berechnung des Stromverbrauches von Heißwasserspeichern nach einem sehr billigen Pauschaltarif. Abgabe von Geräten zu günstigen Bedingungen. Zuschüsse zu den Kosten der Hausinstallationen, da diese, als zum Haus gehörig, von den Wohnparteien besonders gescheut werden. Zuschüsse zu den Kosten des Elektro-Svezialgeschirres. Alles in allem: Die Förderung des Absatzes von Wärmestrom ist sehr vonnöten; sie beschafft Arbeit und erhöht die Ausnützung unserer heimischen Wasserkräfte.

1930

1931

1932

1933

1934

209 102

195 140

50 21

40 45

56 33

311

335

71

85

89

3. Erlangung des Heimatrechtes im Sinne der Vestimmungen der H. G. N. 1925 (für heimatlose Bundesbürger): 1930 1931 1932 1933 1934 männlich weiblich

71 64

50 42

135

Millionen K^K 1933 1934

Großwasserspeicher in Badeanstalten . . Großwasserspeicher in Heizanlagen . . Kleinwasserspeicher in Haushalt und Gewerbe Großküchenherde Haushaltherde Raumheizungen Elektro-Brotbacköfen Frühbeetheizung Diverfes

1931

2. Erlangung des Heimatrechtes auf Grund der Anstellung (§ 10 H. G. N. 1896):

-

5

1930

36 27

32

28 23

63

58

51

4. Erwerb des Heimatrechtes im Wege der Freiverleihung: 1930 1931 1932 1933 1934 männlich weiblich

47 40

20 11

30 41

16

20 12

87

31

71

48

32

5. Verehelichung mit Innsbruckern:

weiblich

1930

1931

1932

1933 1934

193

201

176

125

159

6. Legitimierung außerehelicher Kinder von nach Inns^ brück zuständigen Eltern:

männlich weiblich

1930

1931

1932

1933

1934

5 3

6 5

3 3

8 3

8

11

6

11

12 10 22

1930

1931

1932

1933

1934

? ?

195 186

205 216

192 211

252 237

381

421

403

489

7. Geburten: männlich weiblich


Amtsblatt Nr. 6 Die aufgenommenen Personen stammen aus folgen^ den Bundesländern, bzw. Staaten: 1930

Wien Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Kärnten Tirol Vorarlberg Burgenland Liechtenstein Deutsches Reich Alt-Italien Neu-Italien Tschechosl. Republik Polen Ungarn Jugoslawien Rumänien Schweiz Rußland Staatenlos Bulgarien Niederl.-England

1931

1932

156 114 89 101 228 137 90 148 95 80 148 120 726 1092 137 183 11 6 3 — 46 48 9 8 135 119 87 29 4 1 6 1 20 16 5 1 4 3 1 — 25 5 — — — —

85 148 84 69 112 512 78 3 1 27 2 63 45 3 3 3

1933 1934

59 69 147 78 68 128 479 59 4 — 21 2 23 11 1 3 5 5 2

8 1 —

66 57 90 69 87 119 420 70 19 2 17 7 18 11 2 4

1 — 2

9 — 1

L) A b g a n g durch 1. Versetzung von Beamten: männlich weiblich

1930

1931

1932

1933

1934

104 82 186

69 53 122

42 32 74

36 33 69

115 98 213

2. Ausscheiden aus dem Staatsverbande a) Ueber Ansuchen männlich weiblich

1930

1931

1932

1933

1934

8 6 14

5 3 8

12 9

29 23

6 5

21

52

11

1931

1932

1933

1934

d) Durch Ausbürgerung: 1930

männlich weiblich

91 7 98

c) Infolge Aberkennung der Bundesbürgerschaft:

männlich weiblich

1930

1931

1932

1933

1934

3

3

1930

1931

1932

1933

1934

232 251 483

280 315 595

275 328 603

286 257 543

289 313 602

3. Ableben:

männlich weiblich

4. Ausgemeindung: männlich weiblich

1930

1931

1932

1933

1934

195 218 413

303 322 625

250 288 538

204 175 379

335 313 648

1933

1934

5. Verehelichung mit Fremdzuständigen: weiblich

1930

1931

1932

143

107

121

99

167

6. Legitimierung durch fremdzuständige Kindeseltern: 1930

männlich weiblich

7 4 11

1931

1932

2 3 5

5 4 9

1933

7 8 15

1934

5 9 14

Gaswert unö Hanöelsbilanz Das Werk verbrauchte im Jahre 1934: 12.367 Tonnen Kohle, die an der österreichischen Grenze einen: Werte von 8 586.000.— gleichkommen. Es benötigte 2.09 kg Kohle pro Kubikmeter erzeugten Gases. Je Tonne Kohle gingen aus dem Prozeh weitere 638 23 kg Koks und 47 17 kg Teer verwertbar hervor; Ammoniakanfall usw. bleibe unberücksichtigt. I m technischen Schrifttum werden 4—8 kg Steinkohle einem Kubikmeter Gas, im Haushalt verwendet, gleichgesetzt. Die Gasverwendung in Innsbruck ersetzte also 2mal 8 586.000.— Auslandswert an Kohleneinfuhr, wenn wir bei einer Aequivalenz von 4 18 kg Kohle für 1 Kubikmeter Gas, also bei der untersten Grenze, bleiben. Die Frage der Ersetzbarkeit braucht hier nicht angeschnitten zu werden, da die Einfuhren tatsächlich erfolgen. Das Gaswerk Innsbruck ist die natürliche Produktionsstätte für den in Tirol benötigten Koks, liefert aber normalerweife nur 14 Prozent dieses Bedarfes. Seit 1931 ist es imstande, auch als Gaskokerei Zu arbeiten, d. h. bei entsprechender Konjunktur Koks zu erzeugen und hat davon auch entsprechenden Gebrauch gemacht. Immerhin bleibt noch ein reichliches Quantum Koks vom Ausland zu decken, welches ebenso gut in Innsbruck zu erzeugen wäre, wenn eben nur genügend Absatz für das dabei entstehende Gas geschaffen werden könnte. > Für 7893 Tonnen gewonnenen Koks wurden 5 618.000.—, für 583 Tonnen Teer 8 57.000.— erlöst; wenn das Innsbrucker Gaswerk also nicht wäre, so wären jährlich um rund 8 586.000.— hochwertige Kohle und um 8 618.000.— Koks sowie um 8 57.000.— Teer mehr einzuführen, da diese Stoffe notwendig sind. Durch die Tätigkeit des Werkes wurde also die österreichische Handels- und Zahlungsbilanz 1934 um 5 1,261.000.— verbessert. Die im Werk geschaffenen Werte beziffern zunächst 8 1,235.000.— für verkauftes Gas, wozu der oben erwähnte Koks- und Teererlös kommt. Diesen Werten (8 1,910.000.—) stehen 8 586.000.— als Rohstoffbezug aus dem Ausland gegenüber, fo dah der zugunsten


s der österreichischen Wirtschaft geschaffene Mehrwert 8 1.324.000.— beträgt. Dieser wird in den Werksanlagen alljährlich von 114 Angestellten und Arbeitern geschaffen, welche dadurch Verdienst und Brot für sich und weitere 229 Angehörige haben. Er kommt auch weiter restlos der I n landswirtschaft zugute, befruchtet insbesondere das lokale Gewerbe und die Fortverarbeitungs- und Hilfsindustrien, die in Verbindung mit der Gasindustrie stehen. Endlich ist gu bemerken, daß der Kohlenbezug des Werkes selbstverständlich immer handelspolitisch ausgewertet wurde. Durch die Entscheidungen des Herrn Reg.-Kommissärs und der Herren Beiräte wurde der günstige Umstand, daß das Werk Kohlenschlüsse von solchem Umfange zu tätigen vermag, dahin ausgewertet, daß speziell der Tiroler Landwirtschaft zu einem Milchexport im Kompensationswege verholfen wurde. Andere Bezüge des Werkes erfolgen als Kompensation für Holzausfuhr, also wieder im direkten Interesse der Tiroler Bauernschaft. I n ähnlicher Weise sind alle österreichischen Gaswerke tätig: der Wert der gesamten von ihnen im Jahre eingeführten Kohle beträgt 8 34,000.000.—, die geschaffenen Werte sind 8 95.000.000.—, der Ueberschuß daher 8 61,000.000.— zugunsten der österreichischen Volkswirtschaft. Die Funktion der österreichischen Gasindustrie im Rahmen unserer Wirtschaft ist also die denkbar günstigste. Sr.

Kurzbericht öes Gaswerkes für öas Jahr 1554 Das 30. Vetriebsjahr des städt. Gaswerkes, 1934 hat einen Rückgang von 2.09 Prozent an nutzbar abgegebenem Gas gebracht. Diese Gasabgabe betrug 5,061.854 edm gegenüber 5,170.324 edm im Jahre 1933. Von dieser Gasabgabe entfallen auf den Einwohner: edm 73.27 in Innsbruck-Stadt (61.010 Einw.) edin 39.01 in Hötting (11.309 Einw.) edm 61.54 in Mühlau ( 2.337 Einw.) odin 43.17 in Amras (teils) ( 140 Einw.) (74.796 Einw.) Auch die Zahl der Konsumenten ist trotz aller Gegenmaßnahmen um 112 gefallen und betrug zu Ende des Vetriebsjahres 1934: 15 301 Gasmesser. Der Grund liegt in der vorqeschrittenen Zahlungsunfähigkeit weiter Kreise auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse in unserem Verforgungsgebiet. An Kohlen wurden entgast 12.366 5 Tonnen aus drei Revieren. Es wurden hieraus gewonnen: 9525-11 Tonnen Koks 583 549 Tonnen Teer. Die Ausbeute aus 100 Kilo Kohlen betrug demnach: 48.15 cbiu Gas 77.02 KZ Koks 4.72 kg Teer. Der Gaspreis konnte auf der bisherigen Höhe gehalten werden und ist im Verhältnis zu anderwärtigen Preisen ein sehr niedriger zu nennen. Die Teerpreise hielten die Höhe des Vorjahres ein, im Koks konnten dank der markt- und handelspolitischen Schutzverhältnisse günstige Preise erzielt werden.

Amtsblatt Nr. 6 Das Stickstoffwasser des Werkes erfreut sich eines zunehmenden Absatzes durch die Landwirtschaft im Umkreise der Hauptstadt. I n den Nebenbetrieben des Werkes, Installation und Geräteverkauf, konnten die Umsätze des Vorjahres fast behauptet werden. Der Kundendienst wurde im Berichtsjahre wesentlich intensiviert. Die Laternenreklame zeitigte befriedigende Resultate. Die Wirtschaft des Werkes verbesserte sich wesentlich durch den zu Beginn des Berichtsjahres durchgeführten Abbau von Arbeitern und Angestellten, welcher der Schrumpfung des Installationsbetriebes entsprach und durch die Einführung einer Grundgebühr, welche tarifarische Ungleichmätzigkeiten eliminierte und einen unmöglich gewordenen Zustand hinsichtlich der Gasmessermieten beseitigte. I n gleicher Weise wirkte eine Abänderung der Kollektivverträge, die allgemeine Absenkung des Zinsfußes, die Absenkung der Inkassokosten, die Auflassung der Krisenvorräte, die ausgiebigere Verwendung der Tiefbrunnenanlage des Werkes und anderes mehr. Infolge der Abfertigungen usw. wird die volle Auswirkung jedoch erst im Jahre 1935 eintreten. Die Preise des Hallenbades wurden der Wirtschaftslage entsprechend im Laufe des Jahres viermal ermäßigt und es steht zu erwarten, daß die höhere Besucherzahl den Ausfall in den Einheitspreisen hereinbringt. Es ist eine starke Abwanderung von den Wannen- zu den billigen Brausebädern zu verzeichnen. Das Gaswerk hat die Last des Hallenbades getragen, die notwendigen Abschreibungen gemacht und innerhalb der letzten 2 Jahre 600.000 8 der Schuldenlast abgetragen. Das Ergebnis ist demnach sehr zufriedenstellend.

Schutz öen Alpenpflanzen Leider muß immer wieder die Feststellung gemacht werden, daß nicht nur im Frühjahre, sondern auch die Sommermonate hindurch der Vlumenwelt in den Bergen, Wäldern und Wiesen großer Schaden, durch übermäßige Beraubung zugefügt wird. Eine gewisse Kategorie von Menschen treibt geradezu sinnlosen Raubbau, teils um Geschäfte zu machen, teils aus Gedankenlosigkeit. Zur Hintanhaltung solch trauriger Verwüstung wurden, um auch unseren Nachkommen den Anblick der Blumenpracht zu sichern, von den zuständigen Stellen Gesetze geschaffen, die diesem Raub an der Natur nach Möglichkeit steuern sollen. Aber nicht die Furcht vor den Folgen der Gesetzesübertretung allein soll die Pflanzen vor Ausrottung schützen: die Freude an der Gottesnatur und die Einsicht, daß unsere Pflanzenwelt Allgemeingut ist, wird doch einmal ein strafweises Vorgehen gegen solche Frevler erübrigen. Die Liebe zur Natur im Herzen unserer Kinder zu wecken, sei der Elternschaft und der Schule vorbehalten, hier sei nur auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schütze unserer Alpenpflanzen hingewiesen: Das Alpenpflanzenschutzgesetz (L.-G.-Bl. Nr. 42 vom 14. April 1915) unterscheidet vor allem zwei Pflanzen^ gruppen. und zwar a) sogenannte „geschützte" P f l a n z e n , d. f. solche, bei denen das Ausreißen (Pflücken) nur bis zu einer Stückzahl von 5 Exemplaren gestattet ist und


Amtsblatt Nr. 6 d) sogenannte „ s c h o n u n g s b e d ü r f t i g e " Pflanzen, bei denen nur die schonende Entnahme einzelner Zweige, Blüten oder Früchte gestattet ist. Geschützte Pflanzen sind: 1. Edelweiß (I^eoutopoäwiii älpinum) 2. Edelraute (^i-tßini8ia 8pi<nta u. ^i-teiniZia muwilina) 3. Gelber Enzian (HßQtwua wtsa) 4. Punktierter Enzian ((-entiana punetata) 5. Ungarischer Enzian (6ßntiana pannouica) 6. Frauenschuh ((üipi-ipsälu 1 1 ) 7. Frühjahrsküchenschelle ( 8. Aurikel (Platenigl, ?i-imuw 9. Blauer Epeik (?i-iinu!a 01utino83) 10. Brunelle (Braunelle, O^nuiaäsnia rubra u. äi i) 11. Steinröschen (vapnnß 8trwta) 12. Zwergalpenrose ( I i 6 k 13. Türkenbund (I^ilium ß) 14. Schneerose (H6i1ßdolU8 uißki-) 15. Purpurroter Enzian (Oentiana purpurea) L.-G.-Vl. Nr. 19 vom 31. März 1927 16. Stechpalme (Hex ayuikolium). Schonungsbedürftige Pflanzen sind: 1. Eibe (?axu8 dacoata) 2. Zirbe (?inu8 d ) Neuestens wurde außerdem das Pflücken der Innsbrucker Küchenschelle (?ui8ati11a Oßnivontana) überhaupt gänzlich verboten (L.-G. vom 21. März 1935/14). Wegen ihrer Naturschönheiten ganz besonders viel besuchte Gebiete wurden als V a n n g e b i e t e (Naturschutzgebiete) erklärt, in denen das Pflücken der unter Schutz gestellten Pflanzen (Blumen) entweder ganz verboten oder auf ganz bestimmte Arten und Stückzahl beschränkt ist.

Jedermann wirke aufklärend und wo es not tut, mahnend auf die Ausflügler und Vergwanderer ein und wo diese Mittel versagen, werden der Stadtmagistrat und die Vezirkshauptmannschaften nicht ermangeln, gegen solche Frevler strafweise vorzugehen.

Vas Innsbrucker staötrecht Der Tiroler Landtag hat in seiner Sitzung vom 26. April 1935 im Sinne des Art. 124 der Bundesverfassung 1934 ein Gesetz beschlossen, durch das die Landeshauptstadt Innsbruck ein neues Stadtrecht erhält. Dieser Gesetzesbeschluß des Landtages darf nach Art. 111 der Verfassung nur kundgemacht werden, wenn der Bundeskanzler zugestimmt hat. Da der Gesetzesbeschluß erst an dem der Kundmachung nächstfolgenden Monatsersten in Kraft tritt, ist im günstigsten Falle damit zu rechnen, daß das Stadtrecht mit 1. Juni 1935 wirksam wird. Nach seiner Kundmachung wird es im Amtsblatte eingehend besprochen werden. Die im Stadtrechte festgelegten Grundsätze für die Geschäftsführung des Gemeindetages und des Gemeinderates und die grundsätzlichen Bestimmungen über die Führung des Gemeindehaushaltes werden in den schon teilweise vorliegenden Entwürfen zu einer Geschäftsordnung des Gemeindetages und des Gemeinderates und zu einer Haushaltsordnung verarbeitet. Die Entwürfe hiefür werden dem neuernannten Gemeindetage zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Die ebenfalls im Stadtrechte vorgesehene Geschäftsordnung für den Magistrat, die den Geschäftsgang des Magistrates zu regeln hat, wurde vom Regierungskommissär bereits erlassen.

Luftschutz

Aus dem Erlasse der Landeshauptmannschaft für Tirol, Zl. 1276/98 prs.. vom 29. April 1935: Der Bevölkerung wird die Entrümvelung der Dachböden empfohlen. Nach den in einer zwischenministeriellen Besprechung aufgestellten Richtlinien ist ein Dachboden als entrümpelt anzusehen, wenn: 1. die bestehenden feuer- und baupolizeilichen Vorschriften eingehalten, 2. alle leicht entflammbaren Gegenstände entfernt, 3. Akten oder ähnliche brennbare Gegenstände zu raschem Abtransport verpackt und I n dem unter 1) aufgeführten Gebiet ist das Pflücken 4. alle am Dachboden verbleibenden Gegenstände der von 1 bis 16 angeführten Pflanzen (Blumen) absoübersichtlich aufgestellt sind. Wenn weiters lut verboten. 5. genügend breite Gänge freigehalten werden, um I n dem unter 2) aufgeführten Gebiete darf nur das den Feuerwehrtrupps das Herankommen an jeden Maiglöckchen und der Seidelbast, und zwar nur je fünf Brandherd ungehindert Zu ermöglichen. Stück, gepflückt werden. Um bei Luftangriffen die nötige Verdunkelung herI n dem unter 3) angeführten Gebiete ist das Pflücken beizuführen, ist unter folgenden Voraussetzungen die oder Abreißen (Abschneiden) von Blumen oder Blüten vollständige Abschaltung des elektrischen Stromes nicht jeder Art verboten. erforderlich, wenn in den einzelnen BeleuchtungsgeDer Umstand, daß sich das Pflanzenschutzgesetz nur bieten 1. die Innenbeleuchtung von der Außenbeleuchtung auf ganz bestimmte Arten erstreckt, auf die wegen ihrer getrennt ist; Schönheit ganz besonders Jagd gemacht wurde, soll 2. die auf Zeitdauer beschränkte Außenbeleuchtung aber nicht ein Freibrief sein für die wahllose Vernichüber Aviso sofort abgeschaltet werden kanntung der übrigen Blumen. Schützen wir im Gegenteil 3. die Ortsbewohner und die industriellen und geunsere Alpenpflanzen in ihrer Gesamtheit, denn sie werblichen Unternehmer die vorzusehende Abblensind alle mit dem Charakter unserer Bergwelt innig dung der Innenbeleuchtung restlos durchführen. verbunden. Als solche Banngebiete (Naturschutzgebiete) wurden erklärt: 1. Karwendel mit L.-G. vom 17. Februar 1928. Nr. 10. 2. Kranebitter Klamm und Hechenberg mit L.-G. vom 26. Oktober 1933 Nr. 70 u. 3. Rosengartengebiet in den Kat.-Gemeinden Patsch, Igls und Ellbogen mit L.-G. vom 3. April 1934, L.-G.-Vl. Nr. 10.


10.

Amtsblatt Nr. 6

Hchulbeiträge öer Gemeinöen für öas Jahr Das E W I . hat eine Neuauflage seiner allgemeinen Stromlieferungsbedingnisse vorgenommen. Von einem Abdruck der gesamten Bedingnisse im Amtsblatte wird Abstand genommen, da dieselben von den bisherigen nicht wesentlich abweichen: mit der Neuauflage erfolgte eine Angleichung an die vom Verband der Elektrizitätswerke herausgegebenen und von der Tiroler Landesregierung gutgeheißenen Musterbedingnisse. Die neuen Vedingnisse treten mit 1. Juni 1935 in Kraft und sind von da ab für alle Abnehmer gültig. Sie stehen allen Abnehmern in der Stromund Gasverrechnungskassa des E W I . über Wunsch unentgeltlich Zur Verfügung. Elektrizitätswerk Innsbruck.

Gewerbe! Verzeichnis über die im Monat April 1935 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete Rendl Herbert, Herstellung (Ausarbeitung) künstlerifcher Entwürfe für Reklamezwecke, Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 22. — Leibel Artur, Handelsagentur, Innsbruck, Leopoldstratze 14. — Panizza Marie, geb. Calovini, Handel mit Milch durch Zustellen ins Haus, Innsbruck, Kapuzinergasfe 14. — Rydl Friedrich, Ing., Herstellung von Rundfunkempfangsgeräten aus fertig gekauften Bestandteilen und Reparatur von solchen, Innsbruck. Schillerstraße 2. — Wunderbaldinger Berta, Stickereigewerbe (mit Ausschluß der Gold-, Silber- und Perlenstickerei, Innsbruck. Leopoldstraße 37/11. — Plattner Helena, geh. Mayer, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Innsbruck, KranewitterTtratze 2. — Preyer Josef, Handel mit Hefe und Diamalt, Innsbruck, Seilergafse 18. — A. Drarls Söhne A.-G.» Handel mit Konfektionswaren, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Etraße 12. — Dr. Winkler Ekart. Väckergewerbe, Innsbruck, Pradler Straße 53. — Junger Rudolf, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Innsbruck, Defreggerstraße 21. — Geismayr Hermann Josef, Handelsagentur, Innsbruck, Haydn-Platz 3. — Stricker Fritz, Handel mit Brennstoffen in Mengen von mindestens einer Waggonladung, Innsbruck, Erzherzog-Eugen-Etraße 20. — Schaar August Ludwig, Auslagenarrangierung, Innsbruck, Anichstraße Nr. 22. — Richter Olga, geb. Enrich. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Innsbruck, Leopoldstraße 27. — Neuhäuser Rudolf, Großhandel mit Eisenwaren, Innsbruck, Rudolf-Grein,^ Straße 16. — Egarter Aloifia, Handel mit Mahl- und Molkereiprodukten fowie mit Eiern und Bäckereien, Innsbruck, Müllerstraße 1. — Naderer Viktor, Herstellung von Radioapparaten aus fertiggekauften Bestandteilen, Einbau von Radiostörschutzmitteln und Reparatur von Radioapparaten, Innsbruck, Sonnenburgstraße Nr. 9. — Bohrer Karl, Zimmerputzergewerbe, mit Ausnahme der Reinigung von Tapeten und aller übrigen in den Umfang eines handwerksmäßigen Gewerbes fallenden Arbeiten, Innsbruck, Innstraße Nr. 10. — Pickl Iofef, Herstellung und Reparatur von Radioapparaten, Innsbruck, Maximilianstraße 3. — Pflanzner Franz, Handel mit Schafdärmen, Innsbruck, Pradler Straße Nr. 51. — Dreschke Georg, Handelsagentur, Inns-

I m Merkblatt für die Gemeinden Tirols vom d. I . wird verlautbart: Mit Kundmachung der Landesregierung vom 21. Februar 1985. wurde der Beitrag der Gemeinden zum Landesschulfonds für das Kalenderjahr 1935 auf Grund des vom Tiroler Landtag in seiner Sitzung vom 7. Dezember 1934 angenommenen Voranschlags für den Landesschulfonds für das Jahr 1935 festgefetzt wie folgt: 1. Der Anteil der Gemeinde nach dem Verhältnis der die Schule besuchenden Kinder gemäß § 45, Abf. 1a) des Landesschulgesetzes beträgt: ür 1 Kind an einer nicht fystemmäßigen Volksschule 5 7.50 ür 1 Kind an einer systemmäßigen Volksschule „ 15. ür 1 Kind an einer Haupt- oder Hilfsschule „ 30. 2. Der Anteil der Gemeinde nach dem Verhältnis der Lehrstellen gemäß § 45, Abs. 1b des Landesschulgefetzes beträgt: für 1 Lehrstelle an einer nicht fystemmäßigen Volksschule 8 200.— für 1 Lehrfchwester an einer fystemmähigen Volksschule 8 400.— für 1 sonstige Lehrstelle an einer fystemmäßigen Volksschule 8 800.— für 1 Lehrstelle an einer Haupt- oder Hilfsschule 8 1000.—

I m Jahre 1934 betrugen die entsprechenden Betrage für je ein Kind 8 7.35, 8 14.70 und 8 29.40 und für die Lehrkräfte 8 197.— 394.—, 788.— und 985.—. Die anscheinend geringfügige Erhöhung ergibt für die Stadtgemeinde, gleiche Schülerzahl angenommen, eine Mehrbelastung von 8 4400.—.

bruck, Haspingerstraße Nr. 1. — Mair Josef, Handel mit Lebensmitteln, jedoch mit Ausschluß der im § 1a, lit. a G.-O. aufgeführten Artikel, Innsbruck, Kiosk beim Peterbrünnl. — Steiner Ludwig, Handel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Innsbruck, Innrain 38. — Judith Hane's Erben Radiz, Bier- und Branntweinfchankgewerbe, verbunden mit Weinausschank, Innsbruck, Haymongasse 1. — Kirchmair Wilhelm, Gastund Schankgewerbe gemäß ß 16 lit. b, f und g G.-O., Innsbruck, Haymongasse. — Tiroler Hausindustrie, Genossenschaft m. b. H., Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Innsbruck, Meraner Straße 2. — Rupprecht Leopold, Herstellung von Rundfunkempfängern aus fertiggekauften Bestandteilen, sowie Reparatur von Rundfunkempfängern, Innsbruck, Schubertstraße 11/1. — Holzmann Johann, Handelsagentur, Innsbruck, Amraser Str. 75. — Pinter Franz, Handelsagentur, Innsbruck, Stafflerstraße 7. — Pinter Franz, Kommissionswarenhandel, Innsbruck, Stafflerstraße Nr. 7. — Schneider Franz, Fuhrwerksgewerbe, soweit es nicht an eine Konzession gebunden ist, Innsbruck, Wittenberg 11.

Nachwels der im Monat April 1935 durchgeführten Gewerbelöschungen Nr 127: Mair Kurt. Meinhardstraße 14. Agenturgewerbe, 8. 1. 1926, I I . 24367. — Nr. 128: Plattner Helena, Kranewitter-Straße Nr. 2, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abf. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 29. 3. 1930. ZI. 5654. — Nr. 129: A. Draxls Söhne. WilHelm-Greil-Straße 12, Handel mit Kcnfektionswaren, 4. 4. 1935. Zl. 4100. - Nr. 130: Budik Wilhelm, Anatomiestraße 15. Mufikalienverlag 1-1874/4 Tiroler Landesregierung vom 17. 3. 1924. — Nr. 131: Irsperger Marie, Kravoglstraße 2, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 G.-O. ausgeführten Artikel, 15. 4. 1927. Zl. 8363. Nr. 132: Ebner Johann, Defreggerstraße 21, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. Zl. 2707 v. 6. 3. 1920. — Nr. 133: Karl Kieners Nachf., Anichstraße 3, Handel mit Bier, Most in Fässern und Flaschen, und Kohlensäure. 21. 6. 1932, Zl. 8587. — Nr. 134. Karl Kieners Nachf., Karmelitergasse 23, Flaschenbierabfüllung. 25. 11. 1921, ZI. 23172. — Nr. 135: Brunner Eugen, Kiosk, Roseggerstraße, Ecke Pradler Straße, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 6. 11. 1930. Zl. 16723. —


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Amtsblatt Nl.« Nr. 136: Niederfeer Franz, Mentlgasse 7, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 27. 8. 1931, ZI. 15525. Nr. 137: Niederseer Franz, Mentlgasse 7. Handel mit Obst im Umherziehen gemäß § 60 G.-O.. 8. 11. 1931. I I . 16108. — Nr. 138: Vonmetz Walter, Pradler Baracke 29. Weinhandel. 30. 6. 1927, Zl. 13247. — Nr. 139: Gollner Franz. Gratzmayrstraße 2. Handel mit Wein, Most und Obst und Großhandel mit Branntwein, 23. 12. 1932, Zl. 14995. — Nr. 140: Birnbaumer Albertine, Leopoldstraße 27, Gemischtwarenhandel. 21. 12. 1921. Zl. 25817. — Nr. 141: Urthaler Barbara, Müllerstratze 47. Plissiergewerbe. 26. 7. 1929, Zl. 12688. — Nr. 142: Keller Wilhelm, Falkftraße 18. Agenturgewerbe. 31. 3. 1926. Zl. 4349. — Nr. 143: Keller Wilhelm. Falkstraße 18, Kommissionshandel, 31. 3. 1926. Zl. 5350. — Nr. 144: Keller Wilhelm, Falkstraße 18. Großhandel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 23. 1. 1925. Zl. 1074. — Nr. 143: Baumgartner Florian, Erlerstratze 12, Auskunftskanzlei über Versicherungsschutz usw.. 20. 10. 1927, Zl. 21981. — Nr. 146: Noggler Anton, Riesengasse 3, Fleischhauer- und Selchergewerbe, 21. 2. 1929. Zl. 2690. — Nr. 147: Holl Johann. Rudolf-GreinzStratze 16, Part., Erzeugung von Perserteppichen, 17. 5. 1932. ZI. 4622. — Nr. 148: Rasberger Emmerich. Körnerstraße 5, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 30. 10. 1923, Zl. 14615. — Nr. 149: Nachtschatt Emil, Leopoldstraße 9. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, 6. 12. 1921, ZI. 24934. — Nr. 150: Koritzky Hugo, Amraser Straße 1 4 / I I I , Antiquitätenhandel, — 7. 1. 1908, ZI. 61612. — Nr. 151: Iumtobel Klara, Pradler Straße Nr. 51, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5 G.-O., aufgeführten Artikel, 19. 9. 1917. ZI. 4857. — Nr. 152: Hane Judith, Haymongasfe 1, Radiz. Bier- und Vranntweinschankgewerbe. 27. 7. 1927. Zl. 16194. — Nr. 153: Hane Karl. Haymängasse 1, Gast- und Schankgewerbe nach § 16 G.-O. lit. b, f, g, 24. 1. 1905. ZI. 48579. — Nr. 154: Speiser Wilhelm, Schmerlingstraße 6. Handel mit Maschinen aller Art. 12. 10. 1929. Zl. 1738 i. — Nr. 155: Müller Franz Friedrich, Andreas-Hofer-Straße 7, Handel mit Pelzwaren. 4. 10. 1928. Zl. 18328. — Nr. 156: „Land Tirol", Meraner Straße 2, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 G.-O, aufgeführten Artikel. 18. 12. 1929. Zl. 24998. — Nr. 157: Haberl Max, Innrain 4, Fleischhauer- und Selchergewerbe, 30. 1. 1928. Zl. 1192. — Nr. 158: Leuchter Sigmund, Salurner Straße 1^. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 29. 10. 1928. ZI. 19371.

Gewerbestrafen i. Eine Innsbrucker Firma wurde angezeigt, ihre Kunden in der Weise mit Obst zu beliefern, daß die Angestellten der Firma mit dem beladenen Auto bei den einzelnen Geschäftsläden vorfahren, die Kunde fragen, welche Menge und Art von Ware sie bestelle und im Bedarfsfälle die so „bestellte" Ware unter Ausfolgung des Lieferscheines gleich zustellen. I m Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens wurde vom Geschäftsführer der Firma — der wegen Uebertretung nach § 60 G.-O. zu einer Geldstrafe von 1000 8 verurteilt worden war — geltend gemacht, daß er feinen Angestellten strenge verboten habe, die Ware im Hausierwege abzusetzen. Dieser Rechtfertigung konnte jedoch keine schuldausschlie ßende Wirkung zuerkannt werden. Denn felbst wenn der Gewerbeinhaber auch den etwaigen Nachweis erbringen könnte, daß er seinen Hilfsarbeitern entsprechende Aufträge zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erteilt hat, könnte ihn dieser Nachweis für sich allein noch keineswegs schuldfrei machen. Es obliegt ihm vielmehr auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und hiefür geeignete Vorkehrungen zu treffen, so daß ihn also bereits dann ein sein Verschulden und damit die Strafbarkeit begründendes fahrlässiges Verhalten zur Last fällt, wenn er diese Pflicht vernachlässigt.

II. Ein Wiener Radiohändler wurde wegen Verleitung seines Agenten zum unbefugten Aufsuchen von Bestellungen auf Radioapparate — bei Privatparteien in Innsbruck zu einer Geldstrafe von 300 8 verurteilt. Bei der Verhängung der Strafe wurde insbesondere der Umstand als erschwerend gewertet, daß beim Aufsuchen der Bestellungen den Parteien neben dem Bestellschein noch eine Korrespondenzkarte zur Unterfertigung voi> gelegt wurde, die dann vom Agenten an die Firma gesandt wurde, um so den Anschein zu erwecken, als ob von Seite der Partei eine schriftliche, ausdrücklich auf eine bestimmte Ware lautende Aufforderung im Sinne des § 59, Abs. 2, G.-O., an die Firma gelang! wäre und letztere dann auf Grund dieser Aufforderung den Agenten berechtigterweise zur Aufnahme der Bestellung zur Kunde geschickt hätte.

Gewerbestrafen im April § 39 G.-O. Nichtanzeige der Etandortverlegung Geldstrafe 30 5, Ersatzarreststrafe 2 Tage; § 13b G.-O. unbefugter Handel 3 8 (U Stunden); § 2 des Hausierpatentes 2 8 (24 Stunden).' § 55 G.-O. unbefugte Afterverpachtung 400 8 (20 Tage); § 22 G.-O. unbefugter Ausschank 100 8 (6 Tage): § 14 G.-O. unbefugte Ausführung von Faßbinderarbeiten 3 8 (6 Stunden): § 4 Kehrordnung, unbefugte Selbstkehrung 5 8 (6 St.): § 22 G.-O. unbefugte Ausübung des Gast- und Schankgewerbes 200 8 (12 Tage): § 59 G.-O unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen 50 8 (4 Tage und Verfall von Arbeitsbehelfen): § 2 des Hausierpatentes, Verfall von Waren: § 2 des Haufierpatentes 12 Tage: § 22 unbefugte Ausführung von Maurerarbeiten 40 8 (3 Tage): § 14 G.-O. unbefugte Ausführung von Malerarbeiten 30 8 (2 Tage): § 22 G.-O., unbefugter Ausschank 200 8 (12 Tage): § 59 G.-O. unbefugtes Aufsuchen von Ve-


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Amtsblatt Nr. S

stellungen 50 8 (3 Tage); § 59 G.-O. unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen 80 8 (5 Tage); § 59 G.-O. unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen, Verweis; § 59 G.-O. unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen 60 8 (5 Tage); § 59 G.-O. unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen 90 8 (6 Tage); § 59 G.-O. unbefugtes Auffuchen von Bestellungen 250 8 (18 Tage); § 13b G.-O. unbefugter Milchhandel 25 8 (2 Tage); § 13b G.-O. unbefugter Milchhandel 10 8 (24 St.); § 22 G.-O. unbefugter Ausschank 50 8 (24 Stunden). Unbefugte Uebernahme von Maßbestellungen 100 8 (2 Tage); unbefugtes Hausieren mit Stoffen 10 8 (24 Stunden); Verleitung zum unbefugten Aufsuchen von Bestellungen auf Uniformen 400 8 (20 Tage); unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen auf Uniformen 150 8 (10 Tage); Nichtbezeichnung des Gewerbestandortes 5 8 (12 Stunden); unbefugtes Hausieren auf Honig 40 8 (4 Tage) und Warenverfall; unbefugtes Hausieren mit Stoffen 50 8 (5 Tage); Nichtanzeige der Gewerbestandortsverlegung, Verweis.

gewerbes alle Bauten, die in ihrer Wesenheit Holzkonstruktionen sind. Darunter sind tragende, statisch beanspruchte Bauelemente zu verstehen. Es besteht daher kein Zweifel, daß die tragende Konstruktion der Holzstiegen eine derartige Holzkonstruktion im Sinne des Baugewerbegefetzes ist, da ihre konstruktive Durchführung nur auf Grund einer statischen Berechnung möglich ist, die wiederum unter Berücksichtigung der Gestaltung und des Einbaues des Stiegenhaufes sowie unter Bedachtnahme auf die entsprechende Zweckbestimmung des Gebäudes und die anzunehmende Ttiegenbelastung zu erfolgen hat. Der beanständete Baumeister besitzt die Zimmermeisterkonzefsion nicht. Er hat also dadurch, daß er die für einen Neubau in Innsbruck benötigte Holztreppe nicht durch einen Zimmermeister ausführen, sondern im eigenen Tifchlereibetrieb herstellen ließ, gegen die Vorschriften des § 2, Abf. 2, des Baugewerbegefetzes verstoßen.

Verhängte Strafen vom 7. April bis 50. April 15)5

<Me NtUt Reisebmoverorönung

1 Uebertretung des Naturschutzgesetzes 5 8 und Verfall der Waffe (Gewehr); 1 Uebertretung des Weingesetzes 20 8; 1 Uebertretung der Apothekenbetriebsordnung 50 8, 5 Übertretungen der Milchverkehrs-Verordnung 662 8; 2 Uebertretungen der Verordnung mit Verkehr mit Honig und Kunsthonig 60 8; 24 Uebertretungen der Vorschrift über Verkehr mit Frischmilch 578 8.

I m B.-G.-Bl.. 42. Stück vom 26. April 1935, ist eine Verordnung (Reisebüroverordnung 1935) erschienen, wornach folgende gewerbsmäßige Tätigkeiten, soferne sie nicht im Betriebe von Gewerben oder von der Gewerbeordnung nicht unterliegenden Verkehrsunternehmungen ausgeübt werden, in deren Berechtigungen^ fang sie gehören, der Kongessionspflicht unterliegen: a) Ausgabe von Fahrkarten (auch Anweisungen auf Schlafwagenplätze und dergleichen) in- und ausläm bischer Verkehrsunternehmungen jeder Art,b) Veranstaltungen von Gesellschaftsfahrten' o) Vermittlung von Reisegepäcksbeförderungen, Reiseunfalls- und Reisegepäcksversicherungen und Verbindung mit der Ausgabe von Fahrkarten oder der Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten,ä) Ausgabe von Hotelanweisungen. Die Konzession wird für alle oder für einzelne der eben angeführten Tätigkeiten mit nachstehender Ausnahme vom Bundesministerium für Handel und Verkehr verliehen. Die auf die Ausgabe von Fahrkarten für Kraftwagenfahrten oder auf die Veranstaltung von Gesell schaftsfahrten im Kraftwagen im Inlande beschränkte Konzession verleiht der Landeshauptmann. Bei der Entscheidung ist auf den streng zu prüfenden Bedarf Bedacht zu nehmen. Für den Antritt der Konzession bedarf es auch eines besonderen Befähigungsnachweises, den aber das Bundesministerium für Handel und Verkehr unter gewissen Voraussetzungen nachsehen kann. Das Recht, sich im geschäftlichen Verkehr, fei es bei der äußeren Bezeichnung der Betriebsstätte oder im Betriebe ihrer Geschäfte überhaupt, der Bezeichnung „Reisebüro", „Verkehrsbüro" oder einer ähnlichen Be Zeichnung zu bedienen, ist nach der Verordnung denjenigen Unternehmungen vorbehalten, die die Berechtigung zur Ausgabe von Fahrkarten in- und ausländischer Eisenbahnunternehmungen besitzen und nachweisen können, daß sie regelmäßig für die Linien der Oesterr. Bundesbahnen geltende Unternehmerfahrscheine von einer österr. Stelle beziehen und von ihr eine Pro vision für den Verkauf dieser Fahrscheine erhalten, oder denen die Bewilligung zur Führung der erwähnten Bezeichnungen vom Vundesministerium für Handel und Verkehr ausdrücklich erteilt wird. Unternehmungen, auf die diese Voraussetzungen nicht zutreffen, wird zur Aenderung der bisher verwendeten, der bezogenen Vorschrift widersprechenden Bezeichnung eine Frist bis einschließlich 30. September 1935 ge währt, worauf besonders aufmerksam gemacht wird.

I n der Begründung eines Berufungserkenntnisfes führt die Landeshauptmannschaft für Tirol über die Ausführung von Zimmermannsarbeiten durch Baumeister in ausgenommenen Orten aus: Gemäß § 2, Abs. 2, des Baugewerbegefetzes hat sich der Baumeister in jenen Orten, die als ausgenommen erklärt find, bei der Ausführung von Bauten rückfichtlich jener Arbeiten, die in das Fach des Zimmermeisters einschlagen, dieses Baugewerbetreibenden zu bedienen: er kann die betreffenden Arbeiten nur dann selbst ausführen, wenn er die bezügliche Konzession selbst erworben hat. Innsbruck ist ein ausgenommener Ort im Sinne der eben zitierten Vorschrift. Nach § 4 des Baugewerbegefetzes fallen in den Berechtigungsumfang des Zimmermeister-

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Amtsblatt Nr. 6

Monatsbericht für öen ßremöenverkehr April 1935 Zahl der angekommenen Fremden: Ständiger Wohnort

!935

1934

Wien Sonstiges Oesterreich Deutsches Reich, Danzig Schweig, Liechtenstein Italien Südslawenstaat Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen, Baltische Staaten Schweden, Norwegen, Dänemark Belgien, Luxemburg, Niederlande Großbritannien. Irland Frankreich, Monaco Spanien, Portugal, Andorra Griechenland, Albanien, Bulgarien, Türkei . . Ruhland mit Russisch-Asien Uebriges Asien Afrika. Australien Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada . Uebriges Amerika

1734 2261 574 350 405 22 100 20 400 32 93 167 379 226 7 16 5 6 6 70 10

1929 2467 538 308 330 26 77 29 310 27 76 146 285 126 18 5 1 19 7 75 7

6883

6806

Zusammen....

Gemeinöebericht für öen Kremöenbertehr Winter-Halbjahr: 1. November 1934 bis 30. April 1935 Zahl der angekommenen Fremden und der Uebernachtungen 2) nach Monaten Fremden

November Dezember Jänner Februar März April Winterhalbjahr . .

Der Reg.-Kommifsär.

Achtung Vaugetverbe! Der Regierungskommissär der Stadt Innsbruck hat verfügt: Arbeiten für das Baugewerbe werden nur unter der Bedingung vergeben» dah der Unternehmer die ortsüblichen Arbeitslöhne und die Richtpreise des Gremiums der Baumeister einhält. Alle Arbeitsvergebungen erfolgen im Einvernehmen mit dem Regierungskommisfär für die Privatwirtschaft.

der Übernachtungen

5.433 5.215 5.952 6.066 6.530 6.883

7.0W 8.000 8.500 9.500 10.800 10.000

36.069

53.800

b) nach dem ständigen Wohnorte: Ständiger W o h n o r t w

Fremden ^

Wien Sonstiges Oesterreich Deutsches Reich. Danzig Schweiz. Liechtenstein Italien Südslawenstaat Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen. Baltische Staaten . . . . Schweden, Norwegen, Dänemark . Belgien, Luxemburg. Niederlande . Großbritannien. I r l a n d Frankreich. Monaco Spanien, Portugal, Andorra . . . Griechenland, Albanien Bulgarien. Türkei Rußland m i t Russisch-Asien . . . Uebriges Asien A f r i k a . Australien Ver. Staaten v. Nordamer. Kanada . Zusammen .

Es mehren sich in letzter Zeit die Beschwerden über unhaltbare sittliche Zustände in städtischen Wohnobjekten. Durch Konkubinate und durch wahlloses Zusammenleben verschiedener Geschlechter in städt. Wohnungseinheiten treten Zustände Zutage, die unheil vollen Einfluß auf die Umgebung und eine sittliche und körperliche Gefährdung der in diesen Gebieten wohnenden Jugendlichen mit sich bringen müssen. Ich verfüge deshalb, daß in städtischen Mietobjekten Konkubinate nicht zu dulden sind. Ich ordne an, Erhebungen zu pflegen und mir die einzelnen bedenklichen Fälle zur Entscheidung vorzulegen.

3 ahl

Monat

Uebriges Amerika

Weisung an sie staöt. Hausverwaltung

.

.

Übernachtungen

9.718 12.618 2.236 1.332 2.538 117 567 103 1.367 197 300 1.449 1.542 1407 45 14 34 30 47 38 341

15.000 18.000 2.500 1.500 4.000 ,150 800 150 2.000 300 500 2.000 3.000 2.500 60 30 60 60 70 60 1.000

29

60

36.069

53.800

Die Uebernachtungen sind schätzungsweise eingetragen.

stersonalnachrichten Stadtschulinspektor Cölestin Kofler erhielt vom Herrn Bundespräsidenten mit Entschließung vom 21. 3. 1935 taxfrei den Titel eines Regierungsrates verliehen. Mit Entschließung vom 6. 4. 1935 hat der Herr Bundespräsident dem Privatbeamten Franz Pellet die österreichische große silberne Verdienstmedaille verliehen. Dem Vuchbindermeister Josef Dinkhauser hat der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 12. 4. 1935 den Titel eines Kommerzialrates mit Nachsicht der Taxe verliehen.

Wer leistet Hchaöenersatz für eine abgegangene Ratvine? I n einer Gemeinde ist eine schwere Schneelawine niedergegangen, welche vom ärarischen Walde oberhalb der Bauerngüter große Mengen Holz, Schutt und Unrat mitgenommen hat, welche auf den Feldern von zwei Bergbauern liegen blieb. Es wirft sich die Frage auf, wie sich die betroffenen Bauern gegenüber dem Forstärar in bezug auf Holz und Aufräumung des Schuttes zu verhalten haben. 1. Wem gehört das Holz, dem Forstärar, von dessen Wald es stammt, oder dem Bauern, in dessen Feldern es liegen blieb: 2. Ist das Forstärar berechtigt, falls das Holz demselben gehört, nur das Holz wegzuräumen und den


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Amtsblatt Nr. 6

Schutt und Unrat liegen zu lassen oder ist es verpflichtet, die Felder aufzuräumen und den Schaden gutzumachen? A n t w o r t : Aus den Anfragen läßt sich nicht entnehmen, ob die Bewirtschaftung des oberhalb des Bauerngutes gelegenen Waldes etwa bestehenden Verfügungen der Forstaufsichtsbehörde (z. B. „Bannwald") entsprochen hat. Angenommen, die Bewirtschaftung des Waldes wäre ordnungsgemäß erfolgt, so haftet der Waldbesitzer für den Zufall, daß eine Schneelawine losging, nicht, denn § 1311 ABGV. sagt, daß der bloße Zufall, der durch niemandens Verschulden sich ereignete, denjenigen trifft, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet. Bezüglich des Eigentums des Holzes sagt das ABGV. nichts ausdrücklich. Nach allgemeiner Auffassung, die aber keineswegs bindend ist, wäre als Analogie der § 412 ABGB. heranzuziehen, der besagt: „Wird aber ein merklicher Erdteil durch die Gewalt des Flusses an fremdes Ufer gelegt, fo verliert der vorige Besitzer sein Eigentumsrecht darauf nur in dem Falle, wenn er es in einer Jahresfrist nicht ausübt." Der einfachste Weg, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, ist der Abschluß eines gütlichen Uebereinkommens zwischen Forstverwaltung und den Bauern. Falls der Bauer das Holz wegschafft, um sein Feld frei zu bekommen, hat er das Recht, für diese Arbeit eine Vergütung zu verlangen, falls der Waldbesitzer über vorherige Aufforderung dasselbe nicht binnen einer angemessenen Frist selbst fortschafft. Ein weiterer Anspruch steht den durch die Lawine geschädigten Bauern nicht zu. (Aus:

„Die Gemeinde", Heimatverlag, Graz 3, I I . , 11. Ig.)

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Der Nachöruck von Aufsätzen, Berichten oöer nur von Keilen öerselben sowie öie Wieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

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Amtsblatt Nr. 6

Strom im Ueberfluß! Als Beitrag zur Arbeitsschlacht gewährt das E M I für den Sommer 1935 Sonderbegünstigungen

5

ii

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Die Wasserführung unserer Bäche und Flüsse ist bekanntlich zu den einzelnen Jahreszeiten stark verschieden: Sie sinkt im Winter, besonders bei Eisgang, stark ab, steigt aber im Sommer vielfach weit über das Fassungsvermögen und die Leistungsfähigkeit der elektrischen Kraftwerke. Der Energiebedarf hingegen, besonders jener an elektrischer Energie, verläuft ganz anders: Er ist im Winter wesentlich größer als im Sommer. Da nun die Kraftwerke so groß bemessen sein müssen, daß sie den Winterbedarf zu decken vermögen und dabei immer noch die gebotene Leistungsreserve aufweisen, ergeben sich zwangsläufig große Ueberschüsse an Eommerdarbietung. Diese irgendwie, wenn auch dilligst zu verwerten, war stets das Ziel unserer heimischen Elektrizitätswirtschaft: teilweise konnte es durch die Exportlieferung nach Bayern erreicht werden. I m bevorstehenden Sommer werden die Ueberschüsse ganz besonders groß sein, da einerseits durch die Wirtschaftskrise der Stromverbrauch in Innsbruck zurückging, andererseits die großen, in den Bergen angehäuften Schneemassen außergewöhnliche Mengen an Solmmerwasser erwarten lassen. Es wird also in den kommenden Monaten im wahren Sinne des Wortes das Wasser ungenützt über die Wehre zu Tal fließen. I m Bewußtsein der hohen kulturellen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Elektrizität im Haushalt, im Gewerbe und in der Industrie, erblickt das E W I seine Ausgabe darin, möglichst allen Mnehmern des Versorgungsgebietes die Vorteile der Elektrizität zugänglich zu machen und hiedurch gleichzeitig die vorhandenen Anlagen möglichst ganzjährig auszunützen. Manche Abnehmer werden vielleicht der Meinung sein, der Strom solle verbilligt werden, dann werde die Abnahme steigen und so beiden Teilen geholfen sein. Dieser Vorschlag übersteht inoeß, daß unter den gegenwärtigen Wirtschafts- und Einkommensverhältnissen eine Verbilligung des Stromes keine entsprechende Verbrauchssteigerung zur Folge hätte und daher mit einem Einnahmenrückgang gerechnet werden müßte, der es dem Werke unmöglich machen würde, seinen Verpflichtungen, besonders der Stadt gegenüber, nachzukommen. Schließt sich sonach eine Stromverbilligung leider von selbst aus, so bleibt doch die Möglichkeit, bei Sicherung der bisherigen Einnahmen erhöhte Energiemengen zur

Verfügung zu stellen. Dieser Weg scheint in der Tat geeignet, unserer Volkswirt schast ohne Geldaufwendung, sondern nur durch Ausnützung vorhandener Werte einen Auftrieb zu erteilen, indem zumindest für einige Monate die bisher geübte Sparsamkeit außeracht ge^ lassen und die Heuer so ausnahmsweise ergiebig verfügbare Energie zu den jeweils möglichen Verwendungszwecken genützt werden kann. Damit aber trägt das E W I das Seine zum Aufbauwerk der Wirtschaft, zur Arbeitsschlacht, bei und gibt seiner Abnehmerschaft die Gelegenheit, sich von den vorteilhaften Anwendungsmöglichkeiten des elektrischen Stromes und der elektrischen Geräte zu überzeugen, ohne daß dafür mehr als bisher zu bezahlen wäre. Für die „Strom im Ueberfluß" betitelte Aktion sind seitens der Verwaltung folgende Bestimmungen festgelegt worden: Alle ständigen» nach den allgemein gültigen Zählertarifen beziehenden Abnehmer können in der Zeit ab 1. Mai 1935 bis zur Zählerablefung im Oktober 1935 beliebige Strommengen beziehen, ohne hiefür ein höheres Entgelt zu entrichten, als für den Aprilbezug (Strombezug zwischen den Iählerablesungen im März und April 1935); die Abrechnung erfolgt monatlich getrennt für jeden Zähler; bleibt ein Monatsoerbrauch unter dem Aprilbezug, so ist nur der tatsächliche Monatsverbrauch zu bezahlen. Für Abnehmer mit Saisonbetrieben (Sommerfrischen. Hotels, Gastwirtschaften, Ausstellungen. Garagen usw.) wird der Berechnung an Stelle des Aprilbezuges der Bezug im jeweiligen kalendergleichen Monate des Vorjahres zugrunde gelegt. Für Neuanfchlüsse (neu zur Aufstellung gelangende Zähler) werden bis zur Zählerablefung im Monate Oktober 1935 von den verbrauchten Strommengen nur 5N Prozent verrechnet. Ein Rechtsanspruch auf den koftenlofen Ueberflußstrom besteht nicht, in allen Zweifelsfällen entscheidet das E W I allein unter Ausfchluß jedes Rechtsweges. Die kostenlofe Lieferung von Ueberflußftrom erfolgt nur im Ausmaße der gegebenen Möglichkeiten und setzt selbstverständlich die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, der allgemeinen Ttromlieferungsbedingungen und der Anschluhbestimmungen des E W I voraus. Innsbruck. Ende April 1935.

Überfluß!

Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Nie Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: 2lr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Ereil-Straße 25. Druck: Graphische K u n f t a n f t a l t T y r o l i a , Innsbruck


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