Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint einmal

: 61O Nr. 12

15. November 1935

1. Jahrgang

An die Vevöllenmg I n den vergangenen Jahren ist es dank des Opfersinnes der Hnnsbrucker Einwohnerschaft, die durch reichliche Zeichnung von Geld- und Sachspenden zu einem sehr wesentlichen Teil zum Gelingen der bisher durchgeführten Winterhilfsaktionen beigetragen hat, möglich gewesen, die bedürftigsten Bewohner unserer Stadt vor der ärgsten Aot, die sich gerade in den Wintermonaten besonders fühlbar macht, in weitgehendem Maße zu schützen. Da die Notlage eines großen Teiles der Innsbrucker Bevölkerung, insbesondere der durch Arbeitslosigkeit betroffenen Kreise, sehr groß ist, erweist es sich als notwendig, auch im kommenden Winter das Winterhilfswerk wiederum durchzuführen, in dessen Rahmen den Bedürftigsten durch Verabreichung von Suppe, festen Mahlzeiten, Lebensmittelpackungen, Heizmaterial, von Milch für Kinder und Greise und durch Beistellung von Kleidungsstücken geholfen werden soll. Für die Durchführung dieser Aktion sind große Mittel erforderlich, welche die Stadtgemeinde, die laufend für die normale Armenfürsorge außerordentlich hohe Aufwendungen machen muß, trotz Mithilfe des Bundes auch nicht annähernd aufbringen kann. Ich richte deshalb an alle Mitbürger das dringende Ersuchen, nach bestem Können an der Aufbringung der für die Durchführung des Hilfswerkes notwendigen Mittel durch Überweisung einer Geldspende mitzuwirken; auch Sachspenden sind willkommen und wollen solche an die Kanzlei des Winterhilfswerkes Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 53/11 (Telephon 325 oder 522?) zwecks Abholung bekanntgegeben werden. Wenn alle, die hiezu in der Lage sind, ihr Scherftein zum gemeinsamen Werke beitragen, wird es auch diesmal wieder gelingen, das harte Los unserer ärmsten Mitmenschen während der Wintermonate zu erleichtern und es wird der Ruf der Znnsbrucker Bevölkerung, in Zeiten der Aot mit beispielgebender OpferWilligkeit zusammenzuhalten, auch fernerhin gewahrt bleiben.

Franz Fischer Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck


.Amtsblatt Nr.12

ViestäöttschenMöhöfe in Innsbruck Von Magistratsrat Dr. Ed. Angerer Als im 14. Jahrhundert „Insvrugg", die Ansiedlung an der Innbrücke, immer größere Bedeutung erlangte, gewann sie allmählich auch in kirchlicher Hinsicht größere Unabhängigkeit von dem viel älteren Stifte Wilten; die Kirche von St. Jakob wurde zur Pfarrkirche erhoben. Damit wurde auch das Begräbniswesen, um das sich die Kirche seit jeher besonders annahm, von St. Jakob übernommen. Der damalige Friedhof von „Insprugg" vor der St.-Iakobs-Pfarrkirche, am heutigen Pfarrplatz, lag somit wohlgeschirmt innerhalb der Stadtmauern, unruhige Zeiten vermochten der Pflege dieser Kultstätte nichts anzuhaben. So blieb dieser Friedhof für die Zeit der ruhigen Entwicklung der Stadt, ausgenommen die Pestzeiten, die Stätte der Ruhe für eine große Geschlechterfolge der Bürgerschaft, bis im Jahre 1508 mit der Ausdehnung der Neustadt die Errichtung eines größeren Friedhofes notwendig wurde. Hinter der Heiliggeist- und Spitalkirche und dem Spitale, das von der Maria-Theresien-Straße über den Marktgraben bis zur Stainerstraße reichte, also am heutigen Adolf-Pichler-Platz, legte man die neue Begräbnisstätte mit der St.-Veit-Kapelle an. Damit wurde auch der alte Friedhof vor der St.-Iakobs-Pfarrkirche im Jahre 1509 aufgelassen. Schon 1576 wurde die Erweiterung dieses Spitalsfriedhofes nötig. Allein auch der neue Ruheplatz der Toten entsprach bei der rasch zunehmenden Entwicklung der Stadt im Verlaufe des 19. Jahrhunderts nicht mehr den Anforderungen. Die Stadt wuchs um den Friedhof herum, man mußte für mehr Raum Vorsorgen. So entschloß sich die Stadtverwaltung am 25. Mai 1855 im Gebiete der Gemeinde Wilten den heutigen alten Teil des West friedhofes zu errichten, für den gleich schon die Erweiterungsfähigkeit durch Grundbewerb vorgesehen war. Der Bauplan für den Gottesacker wurde am 8. August 1856 genehmigt und gleich darauf mit den Bauarbeiten begonnen. Der alte Spitalsfriedhof, dessen Auflassung am 31. Dezember 1856 bestimmt wurde, wurde 1869 zugleich mit dem Abbruch der St.-Veits-Kavelle beseitigt. Der städtische Friedhof, der seinen Haupteingang vom Innrain her durch die Friedhofallee erhielt, ist als Quadrat mit einer Grundfläche von 2 na 18a 76 m^ angelegt, das auf den vier Seiten von Arkaden mit Grüften umgeben ist, die teils ausgemauert, teils Erdgrüfte sind und bald von wohlhabenden Innsbrucker Familien begehrt waren. An der Südseite gegenüber dem Eingangstor schlössen die Friedhofskapelle mit dem zugehörigen Vorraum als Einsegnungshalle sowie die Schauräume, die erforderlichen Vetriebsrä'ume und die Wohnung des Totengräbers das Viereck. Die Grabfeldanlage ist durch zwei axiale breite Wege in vier große Felder unterteilt, weitere kleine Wege bilden zusammen mit den Hauptwegen im alten Teile des Friedhofes 16 Grabfelder, welche die Bezeichnung ^. bis l i tragen. Jedes Feld enthält rund 260 bis 312 Grabstellen, so daß sich in diesem Friedhof 4307 Grabstellen befinden. Die Grüfte rings herum geben Raum für 1854 Grabplätze, deren Zahl, foferne die Gruftinhaber die Erdarkaden noch ausbauen, weiter erhöht werden kann. I n diesem Friedhofsanteil wurden seinerzeit nur Katholiken beerdigt, während an der Südseite der Anlage noch je ein schmaler Teil zur Beerdigung Verstor-

bener anderer Konfessionen, Protestanten und Juden, eingerichtet war. Da die Vevö'IkerungsanzahI der Stadt sich vermehrte, genügte derstädtischeFriedhof nach drei Jahrzehnten schon nicht mehr, die Stadtverwaltung mußte sich im Jahre 1889 entschließen, den Friedhof gegen Süden um ein größeres Viereck von 2 ka 62 a 15 m^ zu erweitern. Von der Freisingstraße her schuf man zwischen dem alten und neuen Teile einen zweiten großen Eingang. Fast die Hälfte der nördlichen und östlichen Begrenzung wurde sür die Anlage von Arkaden mit 15 Grüften überdacht und jede der Grüfte mit zwölf Nischen versehen. An die südliche Schmalseite, die gleichfalls ein Tor erhielt, verlegte man durch Mauern vom übrigen Teil des Friedhofes abgegrenzte kleine Friedhöfe, deren einer der Beerdigung von Protestanten aller Richtungen, der andere der von Juden dient. Gegen Westen ward die Möglichkeit einer Erweiterung des neuen Friedhofteiles vorgefehen. I m Mittelpunkte des neuen Teiles des Westfriedhofes steht ein großes Holzkreuz, um das sich die mit den Ziffern 1 bis 16 bezeichneten Grabfelder lagern. Die Maße der einzelnen Grabstellen sind länger gehalten als im alten Teile, wo sie etwas zu kurz geraten sind, so daß bei Beerdigungen manchmal Schäden sür Nachbargräber fast unvermeidlich sind. Die Zeit schritt fort, den hygienischen Anforderungen der Gegenwart entsprachen die bestehenden Aufbahrungsräume, in denen die Besucher unmittelbar Zutritt zu den Toten hatten, nicht mehr, auch war der Belagraum unzureichend geworden. So entschloß sich denn der Gemeinderat in der Sitzung vom 6. November 1925 auf Grund der Baupläne des städtischen Baurates Ing. Franz Wiesenberg zu einem gründlichen und weitgehenden Umbau der Leichen- und Einsegnungshalle samt Verwaltungsgebäuden. So wie bisher verlegte der Architekt in die Mitte der Anlage die geräumige und stimmungsvolle Einsegnungshalle, die innen mit Mosaiken des Professors Iettmar in Wien und des Kunstmalers Gottlieb Schuler von der Tiroler Glasmalereianstalt, sowie mit drei Bildwerken Franz Santifallers geschmückt ist. Leider erwecken die in den Mosaiken und Figuren vertretenen Kunstrichtungen verschiedener Jahrzehnte einen uneinheitlichen Eindruck. Links und rechts der Einsegnungshalle liegen die beiden Leichenhallen für je fünf Verstorbene und eine für Israeliten. Hinter großen Spiegelglasfenstern werden die Toten aufgebahrt, nur mehr die Friedhofbediensteten haben Zutritt zu den Verstorbenen, in Ausnahmsfällen Angehörige unter Aufficht. Die notwendige Entlüftung der Aufbahrungshallen erfolgt in einwandfreier Weife über Dach. Die Friedhofkanzlei und die Wohnung des Totengräbers schließen sich auf der einen, das Sezierzimmer und sonstige Vetriebsräume auf der anderen Seite an. Neben der Einsegnungshalle ziehen die Verbindungsgänge vom alten zum neuen Teile des Friedhofes durch, so daß das große Fresko des Kunstmalers Plattner aus dem Jahre 1864 erhalten blieb; wohlgelungen fügen die Bogen zwischen den Arkaden des neuen Teiles und der Einsegnungshalle den alten und neuen Teil des Friedhofes aneinander. Gegen Westen wurde eine neue Arkadenreihe für 24 Grüfte fortgesetzt und zwischen dieser und dem alten Teile ein kleiner Innenhof geschaffen. Zu gleicher Zeit entstand, ebenfalls nach Plänen des Vaurates Ing. Wiesenberg, im Räume zwischen dem


AmtsblattNr.12_ der den Zutritt zu den Arkaden, zum Aufbahrungsraum und zur Einsegnungshalle vermittelt. Diese bildet den Mittelpunkt der Friedhofsbauten, weshalb sie reichen Schmuck durch Wandverkleidungen und Freskogemälde erhielt. Vom Säulengang, dessen östlicher Flügel in eine Arkadenreihe von 6 Grüften mit 72 Nifchen ausgestaltet ist, steigt man eine breite, mit Zypressen gesäumte Terrasse auf die Ebene des Friedhofes hinab, dessen Mitte eine runde Zieranlage einnimmt, von der die Wege zu den 20 Grabfeldern ausgehen. Für 2000 Der städtische Westfriedhof enthält derzeit folgende Grabstellen: Gräber ist Raum in diesem Friedhof, nur mehr 300 sind heute frei verfügbar, doch besteht, abgesehen von der Alter Teil: Gelegenheit zur Einziehung von Gräbern infolge AbI n 151 Arkaden 1854 Grabstellen hievon 1812 befetzt 42 frei laufes der Velagsfristen, noch eine AusdehnungsmögI n 16 Grabfeldern 4307 Grabstellen hievon 4092 besetzt 215 frei lichkeit auf jenem westlich gelegenen Teile, der mit Neuer Teil: Gräbern der Soldaten belegt war, deren Gebeine in der I n 55 Arkaden 676 Nischen hievon 359 befetzt 317 frei an der Südseite des Friedhofes erbauten KriegergeI n 17 Grabfeldern 5576 Grabstellen hievon 4609 besetzt 967 frei dächtniskapelle aufbewahrt sind, welche die Namen aller am Ostfriedhofe in den Jahren 1914 bis 1918 beProtestantischer Teil: 526 Grabftellen hievon 470 befetzt 56 frei erdigten Krieger enthält. I m Durchschnitt der letzten Jahre wurden auf dem Israelitischer Teil: Westfriedhofe rund 500 Tote, auf dem Ostfriedhofe 463 Grabstellen hievon 354 besetzt 109 frei rund 80 Tote jährlich beerdigt. Es ist der Zeitpunkt 13 402 Grabstellen hievon 11.696 besetzt 1706 frei schon vorauszusagen, an dem der heutige Westfriedhof Einer besonderen Beschreibung bedarf auch der Ur- nicht mehr hinreichen und zu neuer Planung, vielleicht nenhain am Westfriedhof, dessen Grabplätze in vor- teilweise in Form eines Parkfriedhofes gegen Westen stehenden Zahlen nicht enthalten sind. Hier können auf zu geschritten werden wird. Der größte Teil der erforverhältnismäßig kleinem Räume die Urnen oder derlichen Gründe ist bereits im Besitze der Stadt, mehAschenkapseln, welche die Feuerbestattungsanstalten an rere müssen noch im Wege des freien Ankaufes oder die städtische Friedhofsverwaltung senden, beigesetzt allenfalls der Enteignung erworben werden. Die Friedwerden. Der hiesige Urnenfriedhof birgt 56 Nischen hofsverwaltung ist daher bestrebt, mit dem vorhandenen I. Klasse für 112 Urnen, 48 Nischen I I . Klasse für 208 Raum hauszuhalten. Jahr für Jahr werden die FriedUrnen, 84 Nischen I I I . Klasse für 504 Urnen und end- hofbücher mit den Aufzeichnungen über die rund 15.500 lich 32 Erdgräber für 192 Urnen, zusammen also Raum Grabstellen des West- und Ostfriedhofes und die rund für 1016 Urnen. Von den Parteien werden die Nischen 1000 Urnenplätze hinsichtlich des Ablaufes der RefervieI I. Klasse bevorzugt, die I. Klasse wegen des höheren rungszeiten und bei Turnusgräbern der 10jährigen BePreises selten gewählt, dagegen die Erdgräber bisher erdigungsfrist überprüft und die Gräber auf die ordentabgelehnt. Seit Bestand des Urnenhaines, d. i. seit liche Einhaltung überwacht, was oft zu umfangreichen 1929, wurden 64 Nischen von Familien belegt. Erwähnt Ausforschungen der Angehörigen der Toten Anlaß gibt, sei noch, daß Urnenbeerdigungen auch in den großen besonders, wenn Familien im Verlaufe einer Reihe von Friedhöfen unter Einhaltung der erlassenen Vorschrif- Jahren sich nach allen Richtungen, vor allem im Auslande, Zerstreuen. Gräber, die längere Zeit hindurch ten zulässig sind. Mit dem Zusammenschluß der beiden Vororte Wilten nicht ordentlich instandgehalten werden, zieht die Friedund Pradl gu einem Groß-Innsbruck im Jahre 1904 hofverwaltung ein. Durch Zeitablauf werden jährlich waren auch die Friedhofsverhältnisse der beiden Ge- im Durchschnitt rund 400 Gräber zur weiteren Vermeinden gu regeln. Der Friedhof von Wilten, der vom wendung frei. Die Grüfte in den Arkaden werden nur gegen BePrämonstratenserstifte Wilten als katholischer Friedhof verwaltet war, verblieb als solcher dem Kloster Wilten. zahlung der festgesetzten Gebühren an Familien oder Anders in der Pfarre Pradl, wo der im Jahre 1703 um Personenvereinigungen auf die Dauer des Bestandes die alte Pradler Kirche angelegte und 1894 erweiterte des Friedhofes abgegeben. Der Preis richtet sich nach Friedhof den Ansprüchen in Bezug auf Größe und Lage der Ausstattung der Gruft, ob sie als Erdarkade oder inmitten des verbauten Gebietes bald nach der Vereini- mit Nischen ausgebaut ist. I n den Erdarkaden, von degung nicht mehr genügte. Schon 1909 entstand das erste nen 41 im alten Teile des Westfriedhofes vorhanden Projekt eines neuen Pradler Friedhofes. Am 23. No- sind, werden die Särge ähnlich einem Freilandgrab in vember 1911 faßte dann der Gemeinderat den Beschluß, die Erde gebettet. Die übrigen Arkaden, und zwar 110 den Entwurf des städtischen Oberbaurates Ing. Eduard im alten Teile und 24 im neuen Teile des WestfriedKlingler anzunehmen, auf Grund dessen dann in den hofes sowie diese des Ostfriedhofes sind zumeist mit je Jahren 1912/13 der neue Pradler Friedhof oder, wie er 8 bis 18 Nischen zum Einschieben der Särge ausgestatspäter genannt wurde, der „Ostfriedhof" auf einem Ge- tet. Da die Arkadengebühren wegen der höheren Auslände von I k a 89a 01 in? entstand. Der Eintritt in baukosten immerhin beträchtlich sind, werden Grüfte in diesen Friedhof erfolgt durch einen weiten Säulengang. neuerer Zeit bei der bestehenden Wirtschaftsnot von der protestantischen und jüdischen Friedhofsteile ein Urnenhain, eingeteilt in drei Klassen, der die Aschenurnen beherbergen soll. I m Jahre 1933/34 mußte neuerdings zu einer kleineren Erweiterung des neuen Teiles des Westfriedhofes geschritten werden, wobei durch Anschluß eines Geländestreifens von 39 a 00 m2 Platz für 602 Gräber gewonnen wurde. Desgleichen erfuhr der protestantische Teil durch Hinzunahme eines benachbarten Rasenstreifens aus dem großen Friedhof eine Ausdehnung.


4 Bevölkerung nur selten mehr gekauft. Die Friedhofsverwaltung überläßt in städtischen Arkaden auch einzelne Nischen zu einem angemessenen Preise; sind in einer solchen Arkade genügend Nischen besetzt oder verkauft, legt die Stadt das zugehörige Denkmal auf ihre Kosten an. Die Gräber in den 33 Grabfeldern des alten und neuen Teiles des Westfriedhofes und im Ostfriedhofe gibt die Stadtgemeinde nach folgenden Grundsätzen ab: a) Reservierte Gräber. Solche können auf 10, 25, 50 Jahre oder auf die Dauer des Bestandes des Friedhofes gegen Erlag der festgesetzten Gebühren reserviert werden. I m alten Teile des Westfriedhofes sind alle Gräber den Reservierungen vorbehalten, im neuen Teile und im Ostfriedhof zumeist nur die Randgräber, die mit Rücksicht auf ihre günstige Lage an den breiten Wegen sehr gesucht sind und daher ausschließlich gegen Bezahlung den Bewerbern überlassen werden. Nur auf reservierten Gräbern dürfen gemäß der Bestimmung der Friedhofsordnung Denkmäler aufgestellt werden. d) Gewöhnliche Gräber (Turnusgriiberj. Für diese ist keine Bezahlung zu leisten, da jede Gemeinde auf Grund des Gesetzes verpflichtet ist, die im Gemeindegebiete Verstorbenen im Friedhof beerdigen zu lassen. Auf diesen Gräbern ist nur die Errichtung von einfachen HolzKreuzen gestattet, Denkmäler sind, wie erwähnt, unzulässig. Die Gräber werden nach Ablauf der gefetzlich vorgesehenen Frist von 10 Jahren von der Friedhoftierwaltung eingezogen und neu verwendet. Der Bedarf an solchen Gräbern ist der Armut der Bevölkerung entsprechend sehr groß. So benötigt z. B. ein geistlicher Orden für seine Angehörigen allein jährlich 30 bis 35 dieser Gräber. Die Aufstellung jedes Grabdenkmales bedarf der Genehmigung des Stadtmagistrates; die Partei hat hiefür die Pläne, aus deren Zeichnung und Beschreibung die Art der Ausführung und der verwendeten Baustoffe zu ersehen ist, beim Stadtmagistrat einzureichen. Die Pläne und Entwürfe werden hinsichtlich der zulässigen Ausmaße und der Eignung für die jeweilige Lage des Grabes geprüft, wobei das Augenmerk auf die Hebung einer bodenständigen und werkstoffgerechten Kunst gerichtet ist. Denkmalentwürfe in geschmackloser Ausführung oder solche, die den Sinn des dabei verwendeten Stoffes verneinen, werden zurückgewiesen. Es wäre wünschenswert, wenn manche Bildhauer und Steinmetze, immer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Besteller, vor allem in den auf Vorrat gearbeiteten Denkmälern, bessere Entwürfe vorlegten. I m allgemeinen gute Entwürfe werden von Kunstschlossern unterbreitet. Die Friedhofkultur ist ein Maßstab der jeweiligen Kultur eines Volkes, darum müssen sich jene Kreise, Künstler und Behörden, die auf die Gestaltung der Friedhofsdenkmäler und -Anlagen Einfluß nehmen, der Wichtigkeit ihrer Sendung stets bewußt sein. Der städtische West- und Ostfriedhof werden als interkonfessionelle Friedhöfe geführt; als solche sind auch der protestantische und jüdische Teil des Westfriedhofes anzusehen, wenngleich in diesen beiden Abteilungen hauptsächlich Verstorbene einer der beiden Konfessionen beerdigt werden. Auf interkonfessionellen Friedhöfen werden Tote jeder Konfession oder ohne Konfession beigesetzt, ohne Bedachtnahme auf das Glaubensbekenntnis oder auf die Todesart, so daß z. B. auch Selbstmörder auf diesen Friedhöfen beerdigt werden.

.Amtsblatt Nr.12 I n der wirtschaftlichen Gebarung der Friedhofsverwaltung spiegelt sich so recht die Not unserer Tage wider. Nach dem Maße der Ausstattung sind die Aufbahrungen in fünf Klassen zwischen Prunkklasse und einfachster Art eingeteilt, wozu noch die beiden Gruppen der Armen- und Krankenhausbeerdigungen treten. Aufbahrungen und Beerdigungen nach der zweiten Klasse, die ehedem von vielen bürgerlichen Familien gewählt wurden, zählen jetzt zu den Seltenheiten. Es ist eine Abwanderung jeder Beerdigungsgruppe zur nächst billigeren Klasse festzustellen. Diese Erscheinung im Zusammenhange mit dem Umstände, als nur mehr sehr selten Arkaden angekauft werden, bewirkt seit mehreren Jahren schon einen namhaften Abgang der Friedhofsgebarung. Es muß aus diefem Grunde in der Verwaltung der Friedhöfe fo gespart werden, daß manche wünschenswerte Arbeit zur Verschönerung unterbleiben oder wenigstens zeitlich verschoben werden muß. Die Beerdigungen sind in Innsbruck den verschiedenen privaten Leichenbestattungsunternehmungen überlassen, die Stadtgemeinde befaßt sich damit nicht, sie stellt nur die Aufbahrungsräume mit der erforderlichen Einrichtung famt Schmuck zur Verfügung und besorgt das Oeffnen und Schließen der Gräber. Durch diesen Auffatz soll ein kurzer Einblick in ein Gebiet der städtischen Verwaltungstätigkeit geboten werden, das allgemeinem Interesse begegnet. Die Stadtgemeinde Innsbruck setzte unter großen Opfern jederzeit alles daran, ihren Friedhöfen als Ruhestätte der Toten ein würdiges Gepräge zu verleihen. Sie wird ihnen die gleiche Aufmerksamkeit nach Maßgabe ihrer Mittel auch in Zukunft zuwenden.

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Verzeichnis öer sprengelfremöen Kinöer an öenstäötischenVolks- unö hauptschulen unö an öer Hilfsschule i m Schuljahre Ort

Knaben

Volksschule Kauptsch. 2 3

Mühlau Arzl Amras . . . . . . . Kötting Völs Num . Patsch Steinach Iirl Inzing Matreia. V r Mutters Igls Vill Natters Kematen . . . . . . Scharnitz Schönberg Wattens Aldrans Griesa. B r Fritzens Seefeld Weer Lans Kalli.T Kolsatz Gießenbach b. Scharnitz Brenner Anterberg...... Flaurling Motz Stams Thaur Mieders Katting Pettnau . . . . . . Sistrans

3 4

Hilfsschule 1 2

34

Mädchen

48 34 25 24 13 12 5 7 ? 4 8 4 5 5 5 2 5 2 3 1 1 3 3

Vergleichem.d.Schulj.1934/35 Zunahme:

Volksschule

Kauptfch.

1 2

!

34

Hilfsschule

2 3 4 12

Summe

34

21 9 15 10 5 4 6 4 4 6 2 5 3 3 1 3

69 43 40 34 18 16 11 11 11 10 10 9

2 1 2 2

235

7 20 14 54 39 36 44

119

12 5 23 15 32 18

354

212

12 15 8 36 32 41 43

129

16 31 26 21

341

4> 23 — 10

Abnahme:

Klassen- unö Hchülerzahl an öen staöt. Haupt- unö Voltsschulen unö an öer Hilfsschule im Schuljahr sj>55/5<5 im Vergleiche zum Schuljahr s?54/55 l. Hauptschulen Schuljahr

Gesamtzahl der Schüler

Gesamtzahl der Klassen

1934/35 1935/36

2030 1884

47 45

146

— 2

Abnahme

u. Volksschulen Klassendurchschnitt

43 42

^ _ . _ , ... „_.. ^ H e « Klassen'

415 467

— 1

Schuljahr

Gesamtzahl der Schüler

Gesamtzahl der Klassen

Klassendurchschnitt

Z Ä U ^ d " eisten Klassen

1934/35 1935/36

2811 2730

61 61

46 45

637 600

— 1

— 37

Abnahme

— 81

Zunahme Größte Schülerzahl einer Klasse: 50 Kleinste Echülerzahl einer Klasse: 31

Größte Schülerzahl einer Klasse:

64

Kleinste Schülerzahl einer Klasse:

25


6

.Amtsblatt Nr.12 »l. Hilfsschule

Schuljahr

Gesamtzahl der Schüler

1934/35 1935/36

9U 90

Gesamtzahl der Klassen

Klassenduichschnttt

Z^A^den «Z"/« KlMen

18 18

14 9

Abnahme

— 5 Größte Schülerzahl einer Klasse: 25 Kleinste Schülerzcrhl einer Klasse: 9

1934/35 1935/36 Abnahme

IV. Gesamtübersicht 4931 Schüler 113 Klassen 4704 Schüler 111 Klassen — 227 Schüler — 2 Klassen

Beitrag öer staöt. Beamtenschaft zum Mnterhilfstvert?5>55/5<5 unö zum Hilfswert,llehmt hungrige Kinöee zum Mittagtisch^ Die Bediensteten des Stadtmagistrates und der selbständigen städtischen Unternehmungen sowie die städtischen Pensionsparteien werden wie im Vorjahre auch für das Winterhilfswerk 1935/36 vom 1. November 1935 an durch sechs Vtonate einen freiwilligen» nach dem Monatsnettoeinkommen abgestuften Beitrag leisten. Die Beiträge der Bediensteten des Stadtmagistrates und der städtischen Unternehmungen sowie der städtischen Pensionsparteien ergaben für das Winterhilfswerk 1934/35 einen Gesamtbetrag von 8 6692.—. Mit einem ähnlichen Ergebnis kann auch für das Winterhilfswerk 1935/36 gerechnet werden. Weiters sind die städtischen Bediensteten, einem Aufrufe des Bundeskanzlers folgend, bemüht, auch das Hilfswerk „Nehmt hungrige Kinder zum Mittags tisch" nach Kräften Zu fördern. Die städtischen Bediensteten leisten zu diesem Hilfswerke freiwillige Bei träge, deren Gesamterträgnis die Durchführung einer Gemeinfchaftsaussveifung für 32 Schulkinder ermöglicht. Diese 32 Schulkinder erhalten in der Zeit von Mitte November 1935 bis zum Ende des Schuljahres, also durch nahezu acht Monate, täglich ein bekömmliches, ausreichendes und auch abwechslungsreiches Mittagessen. Die Gesamtzahl der gestifteten Mittagessen beträgt 6200. Die Ausspeisung wird an die Schulkinderausspeisung angegliedert, deren wohlorganisierte und seit Jahren bewährte Einrichtung es ermöglicht, die ebenfalls aus den Beiträgen zu bestreitenden Betriebskosten der Aktion auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Auswahl der Schulkinder wird in engster Zusammenarbeit der Lehrerschaft der städtischen Volks- und Hauptschulen mit den Jugendfürsorgen und dem Schulärzte vorbereitet und im Einvernehmen mit der Landesstelle des Mutterschutzwerkes der Vaterländischen Front getroffen. Damit ist die Gewähr gegeben, daß nur bedürftige und würdige Schulkinder erfaßt werden.

Abänderung öer Innsbrucker Nlarttorönung An der Amtstafel des Stadtmagistrates ist folgende, vom Bürgermeister mit Verfügung vom 4. November 1935, ZI. VIII/N—2734/1935, erlassene Kundmachung angeschlagen:

Kunömachung Mit Genehmigung der Landeshauptmannschaft für Tirol vom 19. September 1935, ZI. la — 27/4, werden die §§ 21 und 22 der Innsbrucker Marktordnung vom Jahre 1924 wie folgt abgeändert: § 21. I n Innsbruck finden folgende Jahrmärkte statt: 1. Krämermarkt am 14. Jänner. 2. Lichtmeßmarkt am 5. Februar. 3. Mittfastenmarkt am 2. Dienstag in der Fastenzeit. 4. Krämermarkt am 14. April. 5. Maimarkt am 4. Montag nach Georgi. 6. Krämermarkt am 25. Juni. 7. Jakobimarkt am 25. Juli. 8. Laurenzimarkt am 10. August. 9. Krämermarkt am 25. September. 10. Brigittamarkt am 8. Oktober. 11. Gallimarkt am 16. Oktober. 12. Krämermarkt am 9. November. 13. Krämermarkt am 29. November. 14. Thomasmarkt am Montag in der Quatemberwoche im Monat Dezember. Fällt einer der genannten Markttage auf einen Sonn- oder Feiertag, so findet der betreffende Markt am darauffolgenden Wochentag statt. § 22. Die unter Nr. 1 bis 13 aufgezählten Jahrmärkte finden in der Nähe des Nutzviehmarktplatzes an der Straße neben der Sill statt; der unter Nr. 14 genannte Thomasmarkt wird in der I n n rainallee abgehalten. Zum Verkaufe auf den Jahrmärkten sind alle im freien Verkehr gestatteten Waren mit Ausnahme von Getränken und fertigen Speisen zugelassen. Der Verkauf von gebratenen Kastanien kann nach Maßgabe des Bedarfes vom Marktamte bewilligt werden. Waren, deren Verkauf an eine Konzession gebunden ist (außer Getränken und fertigen Speisen), dürfen nur von den hiezu befugten Gewerbetreibenden feilgehalten werden. Diese neuen Bestimmungen der Marktordnung, die eine Vermehrung der Krämermärkte von 8 auf 14 für das Jahr und die Verlegung dieser Märkte, mit Ausnahme des Thomasmarktes, in die Nähe des Viehmarktplatzes an der Sill mit sich bringen, werden vom 1. Jänner 1936 an gehandhabt. Von diesem Zeitpunkt entfallen auf Grund einer Verfügung des Regierungskommissärs vom 30. März 1934 die sogenannten Wochenmärkte, die bisher jeden Samstag in der Innrainallee abgehalten wurden. Gleichzeitig wird auch die mit Verfügung des Regierungskommissärs vom 5. Juli 1935 bewilligte Ermäßigung der Krämermarktgebühren um ungefähr 50 Prozent der bisherigen Sätze wirksam. Ab 1. Jänner 1936 werden somit bei den Krämermärkten, die an der Straße bei der Sill abgehalten werden, folgende Platzgebühren eingehoben: 1. Bei Verwendung eines Verkaufsstandes für den laufenden Meter 8 1.—: 2. bei Feilbietung der Marktgegenftände am Boden, ohne Rücksicht auf die Art derfelben, für jeden voll in Anspruch genommenen oder angefangenen Quadratmeter Vodenfläche 8 —.75. Die Platzgebühren für den am Innrain verbleibenden Thomasmarkt und die Gebühren für die Veistellung von Marktständen werden durch diese Aenderung der Marktgebühren n i c h t berührt.


Amtsblatt Nr.12.

Einige wichtige Änöerungen bei öer Abhaltung öer Kramermärtte in Innsbruck Laut Kundmachung des Stadtmagistrates vom 4. November 1935, ZI. V IHM—2734/1935. treten mit 1. Jänner 1936 folgende Aenderungen bei der Abhaltung der Krämermärkte in Kraft: 1. Auflassung des sogenannten Wochenmarktes, der bisher jeden Samstag-Vormittag abgehalten wurde. 2. Vermehrung der Jahrmärkte (Krämermärkte) von 8 auf 14 pro Jahr. 3. Verlegung der Jahrmärkte (Krämermärkte), mit Ausnahme des Thomasmarktes, vom Innrain in die Nähe des Viehmarktplatzes an der Sill. 4. Ermäßigung der Platzgebühren für die Krämermärkte an der Sill.

Seit dem Inkrafttreten der Innsbrucker Marktordnung vom Jahre 1924 hat sich, neben dem täglichen Lebensmittelmarkt und den Jahrmärkten, allmählich eine Art Wochenmarkt an Samstag-Vormittagen dadurch entwickelt, daß einzelnen bedürftigen Gewerbetreibend den wegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände die Bewilligung erteilt wurde, an SamstagVormittagen am Innrain Waren feilzuhalten, deren Verkauf am täglichen Lebensmittelmarkt nicht zulässig ist. Durch ständige Erweiterung des Kreises dieser Marktbeschicker entstand allmählich eine jahrmarktähnliche Einrichtung, ohne daß hiefür eine rechtliche Grundlage vorhanden gewefen wäre, weil nach der Gewerbeordnung nur zwei Arten von Märkten, nämlich Hauptmärkte und Wochenmärkte, möglich sind. Da für die Einreihung von Märkten in diese beiden Gruppen nicht der Zeitpunkt ihrer Abhaltung, sondern die Art der zugelassenen Marktgegenstände entscheidend ist, entsprechen unsere Jahrmärkte (Krämermärkte) den Hauptmärkten und die täglichen Lebensmittelmärkte den Wochenmärkten der Gewerbeordnung. Dagegen können die sogenannten Innsbrucker Wochenmärkte, die nach der Art der zugelassenen Marktgegenstände den Hauptmärkten zugezählt werden müßten, in keine der beiden gesetzlich zulässigen Gruppen von Märkten eingereiht werden, da sie einerseits nicht den Wochenmärkten der Gewerbeordnung entsprechen und andererseits als Hauptmärkte, die in der Marktordnung einzeln angeführt werden müssen, nicht genehmigt sind. Da sich außerdem noch der überwiegende Teil jener Körperschaften, die an Marktfragen interessiert sind, gegen die Beibehaltung dieser Samstag-Märkte ausgesprochen hat und die städtische Konsumentenschaft durch den Wegfall dieser Märkte kaum berührt wird, mußte im Zuge der Neuregelung der genannten Marktverhältnisse die Einstellung der Samstag-Märkte verfügt werden. Gleichzeitig wurde jedoch die Notwendigkeit anerkannt, einerseits den durch die Auflassung der Samstag-Märkte unmittelbar betroffenen Händlern einen gewissen Ersatz für die Einschränkung ihrer Erwerbsmöglichkeiten zu bieten und andererseits auch die Wünsche des Landeskulturrates und der Marktfierantengenossenschaft, die sich für die Aufrechterhaltung der Wochenmärkte ausgesprochen haben, nach Möglichkeit

zu berücksichtigen. Dabei war jedoch ein Ersatz für die entfallenden Samstag-Märkte in der Form, wie sie Handelskammer, Handelsgremium und Handelsgenossenschaft vorgeschlagen hatten, nämlich Abhaltung eines auf bestimmte Waren und auf die Vormittagsstunden beschränkten Marktes am zweiten Montag in jedem Monat, nicht möglich, weil durch diese Beschränkungen eine neue Gruppe von Märkten geschaffen würde, die in der Gewerbeordnung nicht vorgesehen ist und weil durch die Festlegung auf den zweiten Montag in jedem Monat auf die bereits bestehenden Jahrmärkte zeitlich Zu wenig Rücksicht genommen würde. Um aber doch wenigstens einen teilweisen Ersatz für die entfallenden Samstag-Märkte zu schaffen, blieb unter Zugrundelegung der Bestimmungen der Gewerbeordnung nur die eine Möglichkeit offen, die Zahl der genehmigten Hauptmärkte (Jahrmärkte) zu vermehren. Dabei war es aus verschiedenen Gründen angezeigt, nicht gänzlich neue Markttage einzuführen, sondern die neuen Hauptmärkte mit den bereits seit 1925 bestehenden sechs neuen Nutzviehmärkten zeitlich zusammenzulegen. Darüber hinaus wurde es, mit Rücksicht auf den überwiegenden Besuch der Krämermärkte durch die bäuerliche Bevölkerung, als zweckmäßig befunden, die Krämermärkte auch räumlich enger mit den Nutzviehmärkten zu verbinden, weshalb ab 1936 alle Krämermärkte, mit Ausnahme des Thomasmarktes, in der Nähe des Nutzviehmarktes abgehalten werden. Diese Verlegung der Krämermärkte zum Viehmarktplatz entspringt nicht theoretischen Ueberlegungen, sondern einem praktischen Bedürfnis, was fchon daraus hervorgeht, daß im Laufe der letzten Jahre ein stets größer gewordener Kreis von Marktbeschickern um die Bewilligung angesucht hat, die Verkaufsstände beim Viehmarktplatz ausstellen zu dürfen. Da diesen sachlich begründeten Wünschen gegen jederzeitigen Widerruf stattgegeben worden war, spielt sich schon seit geraumer Zeit der Handel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Seilerwaren, Viehketten, Holzschuhen u. dgl. mehr zum Großteil beim Nutzviehmarktplatz ab. Gleichzeitig damit ist die Beschickung der Krämermärkte am Innrain ständig schwächer geworden, weshalb zu erwarten steht, daß die gänzliche Verlegung der Krämermärkte zum Viehmarktplatz an der Sill zu einer Belebung des Marktverkehres an dieser Stelle beitragen wird, weil die örtliche Zusammenlegung der Viehmärkte dem Bedürfnis der bäuerlichen Einkäufer und somit auch den Interessen der Verkäufer entspricht. Ab 1936 w e r d e n d a n n i n s g e s a m t v i e r z e h n V i e h - u n d K r ä m e r m ä r k t e , gegen derzeit acht Vieh- und Krämermärkte und sechs ausschließliche Nutzviehmärkte, abgehalten, wobei die Krämermärkte zeitlich und, mit Ausnahme des Thomasmarktes, auch räumlich eng mit den Nutzviehmärkten verbunden werden,- sollte "aus irgend welchen Gründen eine Aenderung in den Terminen für die Nutzviehmärkte verfügt werden, fo machen die Krämermärkte diese Terminänderungen zwangsläufig mit, so daß als Termin für die Krämermärkte die jedes Jahr von der Landeshauvtmannschaft neu festzusetzenden Nutzviehmarkttage zu gelten haben.


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Der T h o m a s - K r ä m e r m a r k t wurde deshalb von der räumlichen Vereinigung mit dem gleichnamigen Nutzviehmarkt ausgenommen und am Innrain belassen, weil er einerseits alle übrigen Jahrmärkte durch den Umfang seiner Beschickung um ein Vielfaches übertrifft und daher am neuen Marktplatz an der Sill nicht Platz fände und weil er andererseits als größter Markt unmittelbar vor Weihnachten auch für die städtische Bevölkerung eine gewisse Bedeutung hat. Zugleich mit der Verlegung der Krämermärkte an die Sill tritt die mit der Verfügung des Regierungskommisfärs vom 5. Juli 1935 bewilligte Ermäßigung der Platzgebühren um ungefähr 5V Prozent der bisherigen Sätze für diese zum Viehmarktplatz verlegten Märkte in Wirksamkeit. Gleichzeitig wird auch eine Vereinheitlichung der Platzgebühren insoferne durchgeführt, als bei den erwähnten Märkten nur mehr zwei verschiedene Gebühren eingehoben werden, je nachdem, ob ein Verkaufsstand benützt wird, oder ob die Marktgegenstände am Boden feilgehalten werden. Eine weitere Abstufung der Ge bühren nach der Art der Marktgegenstände findet nicht mehr statt. Einem Ansuchen der Marktfierantengenossenschaft, die Iahrmarktgebühren mit 10 Groschen für den Meter Verkaufsstand festzusetzen, was einer 95vrozentigen Ermäßigung der bestehenden Sätze gleichkäme, und diese Ermäßigung nur den Mitgliedern dieser Genossenschaft gu gewähren, konnte einerseits aus finan-

ziellen Rücksichten für die Stadtgemeinde und andererseits aus Gründen der Gleichberechtigung aller Marktbeschicker, nach § 68 der Gewerbeordnung, nicht entsprochen werden. Die Ermäßigung der Platzgebühren von 8 2.— auf 8 1.— pro Meter Verkaufsstand und von 8 1.50 auf 8 —.75 pro Quadratmeter Bodenfläche bedeutet für die Stadtgemeinde ohnehin schon einen beträchtlichen Einnahmerückgang, der nur durch die, mit Rücksicht auf die Gebührenermäßigung Zu erwartende Steigerung der Marktbeschickung halbwegs ausgeglichen werden könnte. Die Platzgebühren für den am Innrain verbleibenden Thomasmarkt und die Gebühren für die Beistellung von Marktständen werden durch diese Nenderung der Marktgebühren n i c h t berührt. Sicherlich werden die besprochenen Aenderungen in der Abhaltung der Krämermärkte nicht bei allen Marktbeschickern Anklang finden und es wird im Anfang wahrscheinlich nicht ganz ohne Reibungen abgehen; da die Aenderungen jedoch durch die Gewerbeordnung bedingt sind, waren sie notwendig und da sie darüber hinaus den praktischen Bedürfnissen des Großteiles der Marktbeschicker und Marktbesucher entsprechen, steht zu erwarten, daß die Neuordnung im allgemeinen belebend und fördernd auf den Krämermarktbetrieb einwirken und sich daher in kurzer Zeit einleben wird.

Werdet Mitglied der Oemeinschafisbühne! Die äußere Geschaftsbezeichnung Man begegnet besonders bei neu auftauchenden Unternehmungen oft klangvollen und hochtrabenden Bezeichnungen, die sich kleine, ja kleinste Betriebe beilegen, um auf das Publikum den Eindruck zu machen, daß es sich um eine leistungsfähige und große Firma handle. Es sei deshalb im nachfolgenden auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen, welche bezüglich der äußeren Bezeichnung eines Geschäftes bestehen. Die Gewerbeordnung schreibt im § 44 vor: „Gewerbetreibende (Pächter) dürfen sich zur äußeren Bezeichnung des Standortes und der festen Betriebsstätten, bei Abgabe ihrer Unterschrift im Geschäftsverkehr sowie überhaupt bei dem Betriebe ihrer Geschäfte nur ihres Familiennamens in Perbindung mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen bedienen. Die verwendeten Vornamen müssen sich mit denen in der Gewerbeanmeldung decken. Gewerbetreibende, die Inhaber einer in das Handelsregister eingetragenen Firma sind, können sich auch dieser an Stelle des bürgerlichen Namens bedienen."

Der Zweck dieser Bestimmung ist, die Öffentlichkeit zu informieren, wer der Inhaber des Geschäftes ist, um Täuschungen des konsumierenden Publikums hintanzuhalten. Es soll damit aber auch vermieden werden, daß sich Kaufleute oder Gewerbetreibende den Namen eines anderen beilegen und dadurch eine Verwechslung mit diesem möglich machen. Jeder nichtprotokollierte Kaufmann muß also seinen Firmennamen mit mindestens einem vollausgeschriebenen Vornamen als äußere Bezeichnung in Gebrauch nehmen, während der protokol-

lierte Kaufmann die Berechtigung hat, seine eingetragene Firma als äußere Bezeichnung zu wählen. Wenn also Franz Mayer als nichtprotokollierter Kaufmann ein Handelsgewerbe anmeldet, muß er auf seinem Geschäftsschild den Namen Franz Mayer ersichtlich anbringen und darf nicht etwa die Bezeichnung F. Mayer wählen- dasselbe gilt hinsichtlich der Geschäftsstampiglie, seiner Geschäftspapiere oder sonstigen Drucksorten, deren er sich beim Betrieb seines Geschäftes bedient. Phantasiebezeichnungen (zum Beispiel „Der Strumpf König") sind unzulässig, da aus ihnen die Person des Inhabers nicht zu entnehmen ist. Das Gesetz gestattet jedoch Zusätze in der äußeren Bezeichnung, die zur näheren Kennzeichnung der Person oder des Unternehmens dienen, wenn sie der Wahrheit entsprechen. Gestattet sind insbesondere Zusätze, die auf einen früheren Inhaber des Gewerbes hinweisen. Die äußere Bezeichnung hat ferner außer dem Namen auch eine „entsprechende, im Rahmen der Gewerbeberechtigung gehaltene Angabe des Gegenstandes des Gewerbes in deutlich lesbarer Schrift zu enthalten". Diese Bestimmung hat vor allem den Zweck, der Öffentlichkeit mitzuteilen, um welchen Geschäftsbetrieb es sich handelt- Die Kundschaft, die mit dem Gewerbetreibenden in geschäftliche Beziehungen treten will, soll im vorhinein vor Täuschungen bewahrt werden. Was ist aber als „entsprechende" äußere Bezeichnung anzusehen? Entsprechend ist die äußere Bezeichnung des Gewerbes dann, wenn jedermann daraus


Amtsblatt Nr.12_ deutlich erkennen kann, daß es sich im vorliegenden Falle um ein Handelsgewerbe, um einen Erzeugung^ betrieb oder um einen Dienstleistungsbetrieb handelt, und wenn diese Vetriebszeichnung mit dem Gewerbeschein übereinstimmt. Bezeichnungen, welche nach Anschauung der gewerblichen und kaufmännischen Kreise nur besonders großen und leistungsfähigen Firmen zustehen, wie z. V. „Schuhhaus" oder „Kleiderhaus", können von kleineren Kaufleuten nicht in Anspruch ge nommen werden, denn diese Bezeichnungen sind geeignet, im kaufenden Publikum eine Täuschung über die Größe des Geschäftes herbeizuführen. Erst vor kurzem wurde einem Schuhhändler in Linz, der die Bezeichnung „Echuhhaus" führte, die weitere Benützung dieser Bezeichnung untersagt. Die äußere Bezeichnung soll nur dazu dienen, den Standort eines bestimmten Gewerbebetriebes zu kennzeichnen, nicht aber zugleich eine Reklame sein. Es ist daher unzulässig, in der äußeren Bezeichnung des Betriebes Zusätze zu machen, die als Reklame aufzufassen sind. Ein typisches Beispiel ist eine neu eröffnete Färbwarenhandlung in Graz, die sich als „Das Haus der guten Farben und Lacke" etabliert hat. Diese Bezeichnung enthält, abgesehen davon, daß der Begriff „Haus" dem Geschäftsumfange einer nichtvrotokollierten Firma nicht entspricht, ein unzuverlässiges Werturteil, denn es ist nicht Aufgabe der äußeren Bezeichnung, über die Güte der Waren, die verkauft werden, ein Urteil abzugeben. Auch auf eine andere Unsitte, die hie und da zu bemerken ist, sei aufmerksam gemacht. I n der äußeren Bezeichnung wird oft eine Warenmarke angeführt,

ewerbe Nachweis der im Monat Oktober 1935 durchgeführten Gewerbelöschungen Nr. 288 Egarter Aloisia, Müllerstratze 1, Handel mit Mahl- und Molkereiprodukten, Eiern und Bäckereien, 10. 4. 1935. ZI. 4434. — Nr. 289 Oettl Julius, Innrain 23, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. 'Abf. 5. GO. aufgeführten Artikel. 20. 9. 1919, Zl. 23362. — Nr. 290 Schnuller Karl. Grotzmarkthalle, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 7. 6. 1929, Zl. 10274. — Nr. 291 „Erste Tiroler Keks- und Iuckerwarenfabrik Geb. Walde", Amraser Straße 76, Fabr. Erzeugung von Nahrungs- und Genußmitteln. 7. 4. 1924, ZI. 5541. — Nr. 292 Paul Schmidt (off. Hdlsges.), Sterzinger Straße 2, Handel mit Installationsartikeln und Tonröhren. 27. 1. 1926, ZI. 1240. — Nr. 293 Ortlieb Leopold. Adamgasse 11, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5, G. O. aufgeführten Artikel, 5. 5. 1926, Zl. 9886. — Nr. 294 Heinrich Johann. Speckbacherstraße 26, Schuhmachergewerbe, 17. 4. 1893. Zl. 7237, Bezh. Innsbruck. — Nr. 295 Würbe! Alois, Innstraße 79, Maler-. Anstreicher- und Lackierergewerbe. 8. 11. 1919, ZI. 25716. — Nr. 296 Gallop Oskar, Fifchergasse 1. Fleischhauer- und Selchergewerbe. 26. 9. 1934, Zl. 12139. — Nr. 297 Singer Alois, Burg, graben 13, Verkauf von Kinder- und Salonfeuerwerk (Witwenbetrieb). 31. 8. 1904, Zl. 32548. — Nr. 298 Mitterer Martin. Leopoldstraße 13, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, G. O. aufgeführten Artikel. 15. 9. 1932. Zl. 12751. — Nr. 299 Mondini Iofef. R.-Greinz-Straße 7, Agenturgewerbe, 10. 3. 1914, Zl. 7036. —

welche der Geschäftsinhaber vorwiegend zu führen gedenkt. So hat z. B. ein Huthändler für eine äußere Bezeichnung „Ita-Hüte" gewählt. Diese Bezeichnung war unzulässig, weil sie den Eindruck hervorrufen mußte, daß dieses Geschäft eine Niederlage der Firma I t a in Wien sei, was jedoch nicht der Fall war. Es wird nichts dagegen einzuwenden sein, wenn ein Geschäftsinhaber Warenmarken in der üblichen Weise anpreist, doch darf dies nicht so weit gehen, daß die Warenmarke zur alleinigen Geschäftsbezeichnung gemacht wird. Man muß sich immer vor Augen halten, daß bei der äußeren Bezeichnung öffentliche Rücksichten in Frage kommen. Die äußere Bezeichnung soll der Wahrheit entsprechen und kein Mißverständnis über die Art des Betriebes und über seinen Umfang zulassen. Uebrigens kann eine unrichtige äußere Bezeichnung, die es auf irgend eine Täuschung des Publikums abgesehen hat, nicht nur einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung bedeuten, sondern auch nach dem Wettbewerbsgesetz verboten sein. Es ist daher jedem Kaufmann und Gewerbetreibenden in seinem Interesse zu raten, vor Anferti gung der äußeren Bezeichnung sich zu vergewissern, ob diese Bezeichnung auch dem Gesetz entspricht. Ruhen

und

W i e d e r a u f n a h m e v o n Gewerbebetrieben Es wird in Erinnerung gebracht, daß jedes Ruhen eines Gewerbebetriebes, bzw. dessen Wiederaufnahme der zuständigen Genossenschaft unbedingt zu melden ist: die Unterlassung derartiger Meldungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird von den Gewerbebehörden bestraft.

Nr. 300 Mondini Josef, R.-Greinz-Straße 7, Kommissionswarenhandel. 18. 2. 1922. Zl. 1767. — Nr. 301 Eberstaller Alois. Dreiheiligenstraße 21. Väckereigewerbe. 23. 5. 1930. Zl. 8742. — Nr. 302 Gagl Anna, St.-Nikolaus-Gasse 21. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, 29. 3. 1921, Zl. 6008. — Nr. 303 Pinter Moritz Georg, Leopoldstraße 3. Warenhandel mit Ausschluß von Lebensmitteln und solchen Artikeln, deren Verkauf an eine besondere Bewilligung oder Konzession gebunden ist. 16. 6. 1930. ZI. 11736, Zweigniederlassung von Wien. — Nr. 304 Pircher Magdalena, Haymongasse 4, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 14. 11. 1929. Zl. 21055. — Nr. 305 Pircher Magdalena, Haymongasse 4, Handel mit Obstund Südfrüchten im Umherziehen nach § 60, Abf. 2 GO., 13. 11. 1929, Zl. 17913. — Nr. 306 Gundolf Perpetua. Innstratze 20. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, 8. 3. 1920, ZI. 2990. — Nr. 307 Haagen Gustav. Adamgasse 3—7, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 9. 1. 1928, ZI. 233. — Nr. 308 Sandbichler Johann. Erzherzog-EugenStraße 25, Gemischtwarenhandel, 16. 11. 1923, Zl. 18451. — Nr. 309 Hofbauer Emmerich, Herzog-Friedrich-Straße 37, Schuhwarenhandel. 7. 12. 1934. Zl. 15866. — Nr. 310 Stöckl Josef. Maderspergerstraße 7, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. G. O. aufgeführten Artikel. 20. 9. 1932, Zl. 12088. — Nr. 311 Stöckl Josef, Maderspergerstraße 7, Agentur. 20. 9. 1932. Zl. 12086. — Nr. 312 Stöckl Josef, Maderspergerstraße 7, KommissionswarenHandel. 20. 9. 1932, Zl. 12087. — Nr. 313 Riegelbauer Therese. Innrain 42, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, 31. 8. 1913, ZI. 27345. — Nr. 314 Walch Anna. Siglanger 24, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 17. 11. 1927. Zl. 2Z659. — Nr. 315 Pollak David. Museumstraße 31, Handel mit Teppichen, 28. 7. 1932. Zl. 10381. —


.Amtsblatt Nr.12 Nr. 316 Steinbacher Josef. Meinharostraße 12. Handel ohne Beschränkung auf best. Waren. 1. 4. 1919, Zl. 10529. — Nr. 317 Stiassny u. Schlesinger, Anichstraße 4, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 21. 12. 1914, Zl. 39050. — Nr. 318 Heizmann Wilh., Bozner Platz 6. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO.. aufgeführten Artikel. 15. 7. 1930, Zl. 13745. — Nr. 319 Heizmann Wilh.. Bozner Platz 6, Agentur, 4. 1. 1922. Zl. 48. — Nr. 320 Heizmann Wilh., Bozner Platz 6, Kommisswnswarenhandel. 4. 1. 1922, Zl. 25637-1921. — Nr. 321 Eteinbacher Josef. Meinhardftraße 12. Kommisfionswarenhandel. 12. 6. 1922, Zl. 9908. — Nr. 322 Steinbacher Josef. Meinhardstraße 12, Agentur, 12. 6. 1922. Zl. 9908. — Nr. 323 Hetz Martin. Gumpstraße 24. Trödlergewerbe. 2. 6. 1926, Zl. 10142.

Verzeichnis

Getverbestrafen im Oktober s?)5 § 1 BGBl. 342/24: Unterlassung der Vieh- und Fleischbeschau. 40 8 (48 Stunden). — § 132/O G. O.: Auftraggebung zu unbefugten Malerarbeiten, 10 8 (6 Stunden). — § 2 H. Pat..- Unbefugtes Hausieren mit Kurzwaren, Warenverfall. — § 1 BGBI. 300/24: Unbefugter Tanzunterricht. 5 Tage. — §§ 13 b. 22 G. O.: Unbefugter Handel und Elektroinstallation, 10 8 (6 Stunden). — § 13 b G. O.: Unbefugtes Lohnfuhrwerkgewerbe, 10 8 (6 Stunden). — § 14 G. O.: Unbefugte Malerarbeiten, 3 Tage. — § 132» G. O.: Auftraggebung zu unbefugten Malerarbeiten, 20 8 (12 Stunden). — § 59/2 G. O.: Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen auf Leibwäsche. 20 8 (24 Stunden). — § 13b G. O.: Unbefugte Handelsgärtnerei, 700 8 (14 Tage). — § 22 G. O.: Unbefugte Auskocherei, 100 8 (48 Stunden). Uebertretung der Vorschriften über den Verkehr mit Frischmilch 70 8; Uebertretung der Rauchfangkehrerordnung 6 8- Uebertretung des Apothekergesetzes 10 8,- Uebertretung des Tierseuchengesetzes 10 8; Uebertretung des Weingesetzes 35 8.

über die im Monat Oktober 1935 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzesfionsdekrete Plattner Wilfried, Verleihen von Pferden zu Reit- und F h zwecken, Pradler Straße 35. — Wintersberger Karl, Konzession nach § 15, Punkt 14, GO. zum Verkauf von Giften und von zur arzneilichen Verwendung bestimmten- Stoffen usw., AndreasHofer-Straße 14. — Geyr Josef, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Sterzinger Straße 16. — Unger Oskar, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Adamgasse 3—7. — Lysak Ferdinand, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Graßmayrstraße 3. — Treichl Max, Marktfahrergewerbe, Berg-Ifel-Weg 4b. — Pichler Franz, Konzession gemäß § 15, Punkt 4, als Fleischträger, städt. Fleischhauerei. — Reinisch Rudolf, Hutmachergewerbe, Anichstraße 10. — Holzhammer Franz, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Mentlgasse 15. — Grohmann Eugen, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Leovoldstraße 27. — Kirchebner Anton, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Körnerstraße 20. — Leistle Luise, Kleidermachergewerbe, Höttinger Gasse 17, 1. Stock. — „Erste Tiroler Keks- und Zuckerwarenfabrik Gebrüder Walde" (Kommanditgesellschaft), fabriksmäßige Erzeugung von Nahrungs- und Genußmitteln, Amraser Straße 76. Schmidt Wilhelm, Handel mit Installationsartikeln und Tonröhren, Sterzinger Straße 2. — Casagrande Rudolf, Bäckergewerbe, Peter-Mayr-Straße 22. — „H. Egger u. Co." (off. Handelsgesellschaft), Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Salurner Str. 7—9 und Adamgasse 16. — Ienewein Marie, geb. Doblika, Handel mit allen Waren, jedoch mit Ausschluß der im §1a unter a) aufgeführten und aller konz. Artikel, Burggraben 19. — Ullmann Hermann, Altmateralienhandel (Flaschen, Säcke usw.), Kapuzinergasse 46. — Gleißner Josef, Kommissionswarenhandel, Meinhardstraße 1, 1. Stock. — Gleißner Josef, Agenturgewerbe, Meinhardstraße 1. — Gaim Anton, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, St. Vartlmä 4. — Zanier Peter, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Badgafse 4. — Aigner Josef, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe. Adamgasse 16. — Wittmann Ioa, geb. Doser, Handel mit Raucl> requisiten, Papier- und Schreibwaren, Maximilianstratze 4. — „Konrad Baumgartner u. Co." (off. Handelsgesellschaft), Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 3, 5 und 10. — Ludwig Franz, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Universitätsstraße 17. — „Schuhhaus zum Hans Sachs, Hofbauer u. Ianelle", (off. Handelsgesellschaft), Schuhwaren Handel, HerzogFriedrich-Etratze 37. — Bartizal August, Anbietung persönlicher Dienste an öffentlichen Orten, und zwar als Fleischträger, städt. Schlachthof. — Walch Anna, geb. Tragseil, Handel ohne Beschränkung auf bestimmter Waren, Siglanger 24. — Streicher Franz Xaver, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Innstraße 91. — Hutter Josef, Kommisfionswarenhandel, Mariahilfstraße 48. — Mayer Aloisia, Erzeugung von Kunsthonig, Andreas-Hofer-Straße 42. — Hutter Josef, Handelsagentur, MarialMstraße 48. — Stiassny Ernst, Handel mit allen im freien Verkehre stehenden Waren, insbesondere Textil-, Konfektions- und Kurzwaren, Anichftraße 4. — Molk Therefe, geb. Gollner, fabriksmäßige Erzeugung von Konditorei- und Lebzeltwaren, Dreiheiligenstraße 21. — „Autoreparaturwerkstätte Alfred Walli u. Co., Innsbruck" (off. Handelsgesellschaft), Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Bozner Platz 9.

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am 57. Oktober 1955 Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 1782 Frauen 1173 Zusammen: 2955

Hievon find unterstützt:

Männer 1562 Frauen 1023 Zusammen: 2585

Die 2955 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen zerteile:i sich auf die einzelnen Berufsklafsen wie folgt: Männer Frauen Zufam. 11 4 7 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 2. Bergbau und Salinenwesen 1 33 3. Stein-, Ton-, Glasindustrie 34 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 507 3 504 5. Wasserkraft- und Elektrizitätswerke 195 6. Metallindustrie 195 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 79 79 8. Leder- und Häuteindustrie 3 3 9. Textilindustrie 125 106 19 10. Bekleidungsindustrie 104 56 48 11. Papierindustrie 9 11 20 12. Graphische Industrie 53 19 34 13. Chemische Industrie 3 , , 3 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 116 1 115 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 756 566 190 16. Handel 198 99 99 17. Transport und Verkehr 126 5 121 18. Bank- und Versicherungswesen 10 1« 19. Körperpflege und Reinigungswesen 57 26 31 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 12 9 3 21 Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unter"23 11 haltungsberufe 34 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare)) 3 3 23. Oeffentlicher Dienst 1 — 1 24. Haushaltungsberufe 25 25 — 25. I n verschiedenen Industriezweigen vor244 kommende Berufe 239 483 Summe:

1782

1173

2955

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 30. September 1935 ergibt sich eine Zunahme um 179 Personen.


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Kunönmchung betreffenb öie Reinigung öer Gehwege Die Stadtgemeinde übernimmt auch für den Winter 1935/36, und zwar vom Tage der Anmeldung durch den Hausbesitzer (Verwalter) bis 1. Juni 1936 die Reinigung der Bürgersteige vom Schnee einschließlich Sandbestreuung. Die Gebühr hiefür beträgt im geschlossenen Wohngebiete 50 Groschen, im offenen Wohngebiete für bloße Schneepflugreinigung und Sandbestreuung 25 Groschen pro Quadratmeter. Die Hausbesitzer, welche trotzdem die Schneereinigung selbst durchführen, werden Zur genauen Einhaltung der bezüglichen Magistratsverordnungen vom 31. Dezember 1899 und vom 21. März 1904 verhalten. Neu verfügt wird zufolge Gemeinderatsbeschluß vom 8. November 1932, daß die Gehwege im Anschlüsse an die erfolgte Schneereinigung mit Sand zu bestreuen sind. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen von 2 bis 100 8 geahndet und wird die Reinigung, bzw. Besandung auf Kosten der Säumigen von Amts wegen veranlaßt. Anmeldungen haben bis 1. Dezember 1935 beim Stadtbauamte, Rathaus, 3. Stock, Zimmer Nr. 83, zu erfolgen. Alles Nähere ist aus der an der Amtstafel angeschlagenen, ausführlichen Kundmachung, welche für Interessenten auch im Stadtbauamte, Zimmer Nr. 83, unentgeltlich erhältlich ist, enthalten. Der Bürgermeister: Franz Fischer e. h.

Verkehrsregelung in öer Reichenauerstraße Zl. 19029/35 Mit Magistratskundmachung 1/3078 vom 18. April 1929 wurde der durch Altpradl führende Teil der Reichenauer Straße in der Richtung Ost-West als Einbahnstraße erklärt. Diese Verkehrsbeschränkung wird mit heutigem Tage aufgehoben. Innsbruck, am 16. Oktober 1935. Der Bürgermeister: Franz F i s c h e r e. h. Zl. 20527/35.

Kunönmchung! Auf Grund des § 45 des Stvatzenvolizeigesetzes vom 26. Mai 1930, L.Ges. und Verordnungsblatt Nr. 33, wird die Riesengasse für «den Radfahrverkehr gesperrt. Uebertretungen dieser Anordnung werden nach § 59 des Straßenpolizeigesetzes bestraft. Diese Anordnung tritt mit «dem Tage der Kundmachung in Kraft. Innsbruck, am 11. November 1935. Der Bürgermeister: Frang F i s c h e r e . h.

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Rechtsprechung öes Vunöesgerichtshofes ») V e r w a l t u n g s v e r f a h r e n 5) Ein Wiederaufnahmeantrag kann bloß die Abänderung eines Bescheides im Umfang seines Inhaltes, nicht aber die Ergänzung eines Bescheides zum Ziele haben. (Erk. vom 3. Juli 1935, ^ 957/1934.) 7) Die Behörde bestimmt nach § 39, Abs. 2, AVG. den Gang des Ermittlungsverfahrens. Sie ist nicht verpflichtet, Zeugeneinoernalimen durchzuführen, wenn sie von vorneherein überzeugt ist, daß hiedurch ihre eigene Annahme des Sachverhaltes nicht erschüttert werden kann. (Erk. vom 10. Juli 1935. ^ 415/35.) 6) G e w e r b e r e c h t 14) Auch der Handel mit individualisierten merkantilen Drucksorten bedarf gemäß § 21, Abs. 5, GO. keiner Konzession. Die Uebernahme von Bestellungen auf individualisierte Drucksorten durch den Inhaber eines Gemischtwarenhandels stellt sich daher nicht als eine nach § 22 GO. strafbare Handlung dar, fondern fällt unter die Bestimmung des § 382, Abs. 2, GO., wonach der Inhaber eines Handelsgewerbes berechtigt ist, Bestellungen auf Waren, zu deren Verkauf er nach feiner Gewerbeanmeldung be^ fugt ist. zu übernehmen. (Erk. vom 28. Juni 1935, ^ 82/33.) 15) Nach dem Sprachgebrauch besteht der Großhandel in der Lieferung von Waren im großen, wobei es nicht von maßgebender Bedeutung ist, ob die Lieferung unmittelbar an den Verbraucher erfolgt. (Erk. vom 28. Juni 1935. ^ 82/33.) 16) Das Bedürfnis der Bevölkerung nach Vermehrung konzessionierter Betriebe muß in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage feinen Ausdruck finden, kann aber nicht dem subjektiven Bedürfnis einer Reihe bestimmter Einzelpersonen gleichgesetzt werden. (Erk. vom 22. Juni 1935, ä. 820/33.) 18) (Vufchenschank.) Der freie, das heißt nicht durch eine gewerberechtliche Befugnis gedeckte Ausschank von Ribiselwein durch den Produzenten ist durch die Hofkanzleizirkularverordnung vom 17. August 1784 nicht gedeckt, denn der allgemeine Sprachgebrauch versteht unter Wein das aus den Trauben der Weinrebe bereitete Getränk, unter Obstmost das Getränk, das aus Aepfeln, Birnen oder aus diesen beiden Früchten zusammen mit oder ohne Einführung des Gärungsprozesses gewonnen wird. Danach kann Ribiselwein weder als Wein, noch als Obstmoft gelten. (Erk. vom 24. Juni 1935. ^ 910/34.) ^Krankenversicherung 20) Die Entlohnung durch Eröffnung einer Erwerbsgelegenheit ist mit dem Wesen eines Dienstverhältnisses wohl vereinbar und für den Bereich der Krankenversicherung im § 7a AKVG. 1929 ausdrücklich anerkannt. (Erk. vom 15. Mai 1935. ^ 120/34.) 24) Ein Rückerfatz von Versicherungsbeiträgen und Versicherungsleistungen findet gemäß § 69, Abs. 4. AKVG. 1929 und § 216, Abs. 4. LAVG. nicht statt, wenn nachträglich festgestellt wird, daß ein Arbeitnehmer bei einer für ihn nicht zuständigen Kasse versichert war. Die Bestimmungen des § 63, Abs. 3 und 4. des AVG. 1928 haben auf alle Fälle Anwendung zu finden, in denen die Zuständigkeit einer Versicherungskasse streitig ist. (Erk. vom 7. Mai 1935, ^ 95/35.) 25) Der Annahme eines Arbeitsverhältnisses steht nichts entgegen, daß die als Arbeitnehmer in Betracht kommende Person das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbehörde selbst angemeldet hat. (Erk. vom 10. Juli 1935, ä. 272/35.) 26) Das Bestehen eines Lehr- und Arbeitsverhältnisses kann bei Kochschülerinnen angenommen werden, wenn der festgestellte Sachverhalt die Anschauung rechtfertigt, daß der Betriebsinhaber in der Betätigung der Lernenden eher eine Förderung als ein? Störung feines Betriebes erwarten konnte, daß er sich also der Arbeitsleistungen der Lernenden zu seinem eigenen wirtschaftlichen Vorteil bediente und daß auf Seite der Lernenden eine


12

.Amtsblatt Nr. 12

Verpflichtung zur Arbeitsleistung, verbunden mit einer Eingliederung in den Betrieb, bestand. (Erk. vom 10. Juli 1935, ä 415/35.) Angestelltenversicherung 29) Die geltende Rechtsordnung kennt echte Anstellungsverhältnifse, in denen der Angestellte ausschließlich auf Provision oder Gewinnbeteiligung gesetzt ist. (§ 44 AG.) (Erk. vom 10. Juli 1935. A 1590/33.) g) G e s u n d h e i t s w e s e n 37) Das nichtpharmazeutische Hilfspersonal ist von der Abgabe der dem Apothekenverkehr vorbehaltenen Arzneimittel überhaupt ausgeschlossen: es darf sie auch unter Beaufsichtigung der qualifizierten Apotheker nicht abgeben. (Erk. vom 27. Mai 1935, ^ 1499/33.) 43) Ein Unfall, der einen Beamten beim Verlassen des Amtsc^ebäudes nach Schluß der Amtsstunden trifft, ist nicht in Ausübung einer bestimmten Dienstverrichtung erlitten. Denn die Wege in das Amt und vom Amte stehen zwar mit der Dienftoerrichtung eines Beamten im Zusammenhang, die Ausübung einer bestimmten Dienstoerrichtung stellen sie aber nicht dar. (Erk. vom 5. Juli 1935, ^ 255/34.) 45) Unter dem Begriff: „Anspruch aus dem Dienstverhältnis" sind nicht nur Ansprüche der Angestellten selbst, sondern auch die aus diesem Dienstverhältnis abgeleiteten Ansprüche auf Witwenpension, Erziehungsbeitrag, Waisenpension und Todesfallbeitrag zu verstehen. (Erk. vom 10. Mai 1935. ^ 712/34.) Landeskultur

(Vogelschutz)

56) Die im § 4. Abf. 2. des Tiroler Vogelfchutzgesetzes. LGBI. Nr. 22, vorgesehene Berechtigung zum Fangen und Erlegen von Vögeln bezieht sich nicht nur auf Zug- und Strichvögel. Es können daher unter den dort angegebenen Voraussetzungen auch Amseln, die aus der Nachbarschaft einfallen, abgeschossen werden. (Erk. vom 24. Mai 1935. ^ 1192/34.)

Verzeichnis über die Bewerber um Aufnahme, bzw. um die Zusicherung der Aufnahme in den Innsbrucker Heimatsverband im Sinne des § 2, bzw. 5 d. H. G. N. von 1896. H,) A u f n a h m e n : 1. An der Lan Dorothea, Private, Schwaz, 11.566. — 2. Bodner Rosa. Bahnbeamtenswitwe, Straßen, 9417. - 3. Böhm Alois, B.-B.-Angestellter, Landeck. 9984. — 4. Bucher Franz, V.-B.-Angestellter, Axams, 11.748. — 5. Ebenbichler Beno. Bankbeamter, HI. Kreuz. 9602. — 6. Fiala Verta. Musiklehrerin, Göttlesbrunn, 10.715. — 7. Fleck Barbara, Private, Nauders. 9209. — 8. Frena Friedrich, Chauffeur. Amras, 10.973. — 9. Fuchs Johann, V.-B.-Veamter i. P., Landeck, 9664. — 10. Giesinger Paul, Privatbeamter, Altach, 9416. — 11. Glanzer Ludwig. Bierführer, Radenthein, 10.366. — 12. Greber Johann. B.-B.-Werkführer i. P.. Klösterle, 10.905. — 13. Haid Scholastika. Hausmädchen. Pitztal. 10.681. — 14. Herold Josef, Oberkellner, Allhau, 10.864. — 15. Hofer Andreas, Buchhalter. Leobersdorf, 10.771. — 16. Hölzl Josef, Brauer, St. Laurenz. 10.520. — 17. Hölzl Maria, Köchin, Ellbogen, 8517. — 18. Huber Ferdinand. V.-B.-Angestellter„ Lech-Aschau. 10.958. — 19. Hundertpfund Zilli, Hausgehilfin.

Lermoos. 11.082. — 20. Iölly Maria. Rentnerin, Pustritz, 9061. — 21. Iülg Bernhard. Professor i. P.. Kufstein. 9783. — 22. Kaschtizky Johann, Kaufmann, Graz. 7258. — 23. Knitel Amalia. Kleinrentnerin, Elbigenalp, 7096. — 24. Khuen Maria. Beamtin. Kirchberg, 10.906. — 25. Knoll Ludwig, B.-B.-Lokomotiuführer, Landeck. 9935. — 26. König Viktor. B.-B.-Schlofser, Landeck. 10.333. — 27. Kranebitter Josef. Kaufmann. Zirl. 8516. — 28. Krafchitz Wilhelm. V.-B.-Angestellter. Hüttenberg. 9858. — 29. Kugler Hugo, B.-B.-Werkmann. Landeck. 9987. — 29a. Krwta Dr. Rudolf. Zahnarzt. Feldkirch. 10.351. — 30. Lamprecht August. Schneider, Kirchbach, 9952. — 31. Ing. Langenecker Franz, Baurat i. R., Ernstbrunn, 10.852. — 32. Lechleitner Karl, B.-V.-Lokomotivführer, Landeck, 10.334. — 33. Lindebner Max, Kaufmann, Buch. 10.770. — 34. List Leopold, Stationswärter. Glinzendorf, 9959. — 35. Mair Kamillus. städt. Amtsbote. Pfons. 12.641. — 36. Margreiter Johann. B.-V.-Schaffner, Kufstein. 9576. — 37. Musenbichler Ferd., B.-V.-Werkmeister. Großraming. 9859. — 38. Mußner Johann, Schlosser. Niederndorf, 11.011. — 38a. Morscher Johann, Brauer. Hall i. Tirol, 10.663. — 39. Neudlinger Johann, Schlosser, Marchtrenk, 10.913. — 40. Neuhäuser Josef, Generalmajor i. R., Abfam, 10.966. — 41. Oberthanner Hermann, Fabriksarbeiter, Telfs, 9265. — 42. Prantner Johanna, Bedienerin, Fulpmes. 10.641. — 43. Praxmair Kathi, Verkäuferin, Kitzbühel, 10.144. — 44. Pridal Paul, Oberbuchhalter, Wien, 9236. — 45. Rieder Rupert, Altersrentner, Pfarrwerfen. 10.378. — 46. Dr. Redinger Guido. Rechtsanwalt. Feldkirch, 9506. — 47. Rizzolli Karl. Schriftsetzer, Vregenz, 11.190. — 48. Riedl Ferdinand, Bundesangestellter, Mühlbachl, 9457. — 49. Romen Heinrich, ehem. Gastwirt, Wörgl, 8688. — 50. Rechberger Hermine, Privatbeamtin, St. Ulrich, 9622. — 51. Senn Konrad, Geschäftsinhaber, Hall i. T.. 11.066. — 52. Seewald Andreas. V.-B.-Veamter, Schwaz, 11.567. — 53. Seiwald Maria, Kriegerswitwe, Brixen i. T., 10.698. — 54. Schmied Wilhelm, Beamter, Riednu. 11.199. — 55. Schnitzer Gisela. Musiklehrerin, Bregenz. 10.Ü98. — 56. Schramm Heinrich, Techniker, Pregarten, 10.058. — 57. Echwaighofer Hans. B.-V.-Angestellter, Anis, 10.200. ^ 58. Schweighofer Gottfried, B.-B.-Angestellter, Kappl, 9123. — 59. Streicher Emilie, Private, Hall i. T., 11.064. — 60. Steinberger Rudolf, Schneider, Salzburg, 10.079. — 61. Straif Humbert. B.-B.-Beamter, Fließ, 9862. — 62. Straif Johann, Heizer, Kössen. 9623. — 63. Stegmayr Maria, Bedienerin, Schwoich, 8448. — 64. Tribus Erich. Kontorist, Fügen, 9663. — 65. Tschuguel Ernst. Bankbeamter. Lienz. 10.199. — 66. Trutschnig Peter, Lagerhalter. Kötschach, 10.559. — 67. Tschann Arnold. B.-B.-Schaffner. Rankweil. 10.780. — 68. Thönig Anton. B.-V.-Beamter. Fließ. 9377. 69. Tschernitz Hermine, Bedienerin, St. Thomas a. Z., 9919. — 70. Trotter Eamilla, Private, Lienz, 8554. — 71. Ungrad Anna, B.-V.-Veamtin i. P.. Markt Stillfried. 8658. — 72. Ungrad Hedwig. B.-B.-Offizial. Stillfried. 8657. — 73. Wernig Otto. Steinmetz, Bleiburg, 10.140. — 74. Willerth Fritz, Privatbeamter, Herzogenburg, 11.253. — 75. Weber Hans, Handelsangestellter, Graz, 11.417. — 76. Weiß Maria Anna, Gastgewerbeangestelltö, Hall in Tirol. 11.063. — 77. Wolfried Alfred. Schlosser. Graz. 7259. — 78. Waldbauer Franz. L.-B.-Schaffner. Haidershofen. 9260. — 79. Zischer Gottlieb, Kommerzialrat, Schwaz, 9160. — 80. Zangerl Rudolf, B.-B.-Lokomotivführer, Landeck, 9986. L) Z u s i c h e r u n g e n : 81. Bettale Maria, Verkäuferin, Vosena (Italien), 10.761. — 82. Gamper Hans, Steinbildhauer. Latsch, 10.602. — 83. Decarli Hermine, Private, Italien, 10.328. — 84. Prunner Anton, Maurer, Böhmen. 9.361. — 85. Putzer Johann, Kellermeister, Bozen, 9301.

Veluche das Giadtweater!


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Amtsblatt Nr. 12_

Monatsbericht über öen Kremöenverkehr Oktober 1935 Ständiger Wohnort Wien Sonstiges Österreich Deutsches Reich, Danzig Schweiz, Liechtenstein Italien Südslawenstaat Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen, Baltische Staaten Schweden, Norwegen, Dänemark Niederlande, Belgien, Luxemburg Großbritannien. Irland Frankreich, Monaco Spanien, Portugal, Andorra Griechenland, Albanien, Bulgarien, Türkei . . Rußland mit Russisch-Asien Uebriges Asien Afrika. Australien Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada . Uebriges Amerika Zusammen .

1935

1934

2387 3288 494 627 567 34 82 25 224 35 71 154 300 170 5 15 12 26 13 101 —

2184 3203 396 718 578 21 99 30 213 54 55 139 207 145 11 16 9 6 13 99 6

8630* 8201

* Hievon: 1. Geschäftsreisende 1514, 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen u. dgl. 16.

uliV6sli) l ncl!

Halbjaheesberlcht über öen Kremöenvertehr Sommer-Halbjahr: 1. Mai 1935 bis 31. Oktober 1935 Zahl der Veherbergungsbetriebe und der Fremdenbetten nach dem Stande vom 1. August 1934 Z a h l der Betriebe Fremdenbetten

Art der Betriebe Hotels. Gasthöfe B e w i r t s c h a f t e t e Schutzhäuser . . . . Pensionen, Sanatorien, Kuranstalten . Privathäuser, in denen vermietet wird Zusammen

62

2733 227 Notbetten

4

42 6 Notbetten 230

150 .

216

3238

Zahl der angenommenen Fremden und der Uebernachtungen ä) nach Monaten: Z a h l der Übernachtungen Fremden

Monat Mai Juni Juli August September Oktober

. Sommerhalbjahr

.

8.393 10.997 19.367 28.011 16.855 8.630

12.000 15.000 45.000 68.000 31.000 14.000

92.253

185.000

ic^l

moi. b) nach dem ständigen Wohnorte: Ständiger Wohnort in

Fremde/ ° Übernachtungen

Wien 20.814 Sonstiges Oesterreich 21.636 Deutsches Reich, Danzig 3.419 Schweiz, Liechtenstein 6.461 Italien 5.013 Südslawenstaat 362 Ungarn 1.494 Rumänien 260 Tschechoslowakei 4.762 Polen, Baltische Staaten 311 Schweden, Norwegen, Dänemark . . 1.432 Belgien. Luxemburg. Niederlande . 6.838 Großbritannien, Irland 8.702 Frankreich, Monaco 7.261 Spanien, Portugal, Andorra . . . 276 Griechenland, Albanien 68 Bulgaren, Türkei 91 Rußland mit Russisch-Asien . . . . 83 Uebriges Asien 253 Afrika. Australien 176 Ver. Staaten v. Nordamerika, Kanada 2.487 Uebriges Amerika 40 Staatenlos 14

40.000 40.000 4.500 10.000 10.000 700 3.000 500 10.000 500 3.000 18.000 22.000 15.000 500 150 200 150 500 200 6.000 80 20

Zusammen . . . 92.253

185.000

Die Zahl der Uebernachtungen ist schätzungsweise eingetragen.


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Mitteilungen öes HtaötphMates Stand der Infektionskrankheiten im Oktober 1935 Scharlach: 16 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 28 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Paratyphus: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Oktober 1935 Gesamtzahl: 50, davon 1 Totgeburt, 23 männlich, keine Totgeburt, 27 weiblich, davon 1 Totgeburt. Todesfälle im Oktober 1935 Gesamtzahl davon auswärts

87 26 61 (29 männlich, 32 weiblich).

Der Kachöruck bon Aufsätze«/ Berichten oöer nur von Teilen öerselben sowie sie Wieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Helbsterziehung zur Verkehrssicherheit Weniger Gedankenlosigkeit und mehr Rücksichtnahme auf die Umwelt würden die Zahl der Verkehrsunfälle wesentlich herabsetzen. Eine einfache Ueberlegung soll dies aufzeigen. Vor einem Auto, einem Motorrade und natürlich fchon gar vor einem Fahrrade huschen die Menschen vorbei, ohne folgendes zu bedenken: Ein Fahrzeug fährt, wenn es nicht gerade in die Nähe großer und daher gut bewachter Verkehrszentren kommt, mit einer Geschwindigkeit von 20 bis 40 Kilometer pro Stunde. Motorradfahrer leisten sich oft ein übriges. Beim Sichtbarwerden eines Hindernisses braucht ein Fahrzeugführer ungefähr eine halbe Sekunde, bis er Ae notwendigen Bewegungen und Handgriffe durchführt, um den Bremsmechamsmus zu betätigen. Bei einer Geschwindigkeit von 40 Kilometern fährt alfo das Fahrzeug während dieser halben Sekunde noch 5 bis 6 Meter weiter. Hiezu kommt der sogenannte „Bremsweg", dessen Größe von der Strahenbefchaffenheit, Type des Fahrzeugs usw. abhängig 4st. Wir kommen also zu einer Entfernung von ungesähr 10 Meter. Man messe einmal diese 10 Meter auf einer Straße ab und vergleiche damit die Distanz, in der man vor schnellfahrenden Autos, Straßenbahnen, Motorrädern die Straße noch zu überfetzen gewöhnt ist. Die Ergebnisse dieses Selbstunterrichtes werden sicher dazu führen, das Gebot unserer Unfalwerhütungswerbung „Gib acht!" in Hinkunft mit größter Sorgfalt zu befolgen.


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Selbständige gemeinnützige Sparanstalt (gegr. 1822) Hauptanstalt:

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.Amtsblatt Nr.12

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»ocl,»,««. Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Hie Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: 2>r. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Ereil-Straße 25. Nruck: Graphische Kunstanftalt T y r o l i a , Innsbruck <5^


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