Amtsblatt Innsbruck

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derNndes auptsM nnsbruek Slhriftleiiung Nachaus. 2 3tock links ich. Einzelnummer 3O Ge. Nr. 13

15. Dezember 1935

1. Jahrgang

Innsbrucker Gemeinöetag Dritte Mtzung am F. Dezember Ueber Einladung des Bürgermeisters Franz Fischer fanden sich die Mitglieder des Gemeindetages der Stadt Innsbruck am 3. Dezember 1935 um 5 Uhr abends im Adlersaale des Stadtsaalgebäudes zusammen, um die auf der Tagesordnung befindlichen Verhandlungsgegenstände beschlußfassend zu erledigen. Wegen Krankheit an der Teilnahme verhindert waren: Hauptmann a. D. Dr. Arthur v. Andreatta und Landwirt Josef Haller: wegen dienstlicher Obliegenheiten: Univ.-Prof. Doktor Richard Strohal. Eingangs der Sitzung teilte der Bürgermeister mit, daß sowohl Bundespräsident Miklas als auch Bundes^ Kanzler Dr. Schuschnigg und Vizekanzler Fürst Starhemberg auf die vom Gemeindetage in feiner Sitzung vom 9. Oktober 1935 beschlossenen und abgesandten Ergebenheitsadressen in herzlicher Weise geantwortet haben. Die hohen Persönlichkeiten geben ihrer Genugtuung über das vom Gemeindetage ausgedrückte Versprechen treuer Gefolgschaft Ausdruck. Anschließend berichtete der Bürgermeister, daß der Ausschuß der Sparkasse der Stadt Innsbruck beschlossen hat, aus dem Reingewinne des Verwaltungsjahres 1935 vorbehaltlich der Genehmigung der Generalversammlung und Aufsichtsbehörde für die Winterhilfe 1935/36, und zwar für die Stadt Innsbruck 10.000 5 und für die Gemeinde Hötting 4000 8, fohin zusammen14.000 8 zu widmen. Der Gemeindetag ermächtigt den Bürgermeister, der Sparkasse den Dank der Stadtgemeinde zur Kenntnis zu bringen und nimmt ebenso dankend die Zuschrift der Waren-Tausch- und Kredit Vereinigung „Watak" zur Kenntnis, wonach die Mit^ glieder dieser Vereinigung für die Winterhilfe einen Betrag von 1374 8 gespendet haben, der den Bedürftigen nach einem besonderen Verrechnungsmodus zugute kommen soll. Vor Eingang in die Tagesordnung beanständet Ge-

meindevertreter Julius Thoma in kurzen Ausführungen Unzukömmlichkeiten, die bei der vergangenen Herbstmesse vorgekommen sind. Er richtet an den Bürgermeister das Ersuchen, bei Vergebung der Plätzo an die einzelnen Schaubudenbesitzer auch auf sittlich einwandfreie Darbietungen Bedacht zu nehmen. I m Zusammenhange damit hält es Redner auch sür angebracht, den Betrieb in einem bestimmten Nachtlokale in Innsbruck in Hinsicht auf eine sittlich einwandfreie Führung zu überwachen und Mißstände, die dort dem Vernehmen nach eingerissen haben, zu beseitigen. Der Bürgermeister sicherte zu, geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Gemeindetag berät hierauf die vorliegenden Punkte der Tagesordnung und gelangt zu folgenden

Beschlüssen:

I. Berichterstatter Bürgermeister Kranz Fischer 1. Gemäß § 11, Abs. 4, des Gesetzes vom 6. Juni 1935, betreffend die Schulaufsicht im Lande Tirol. LGBI. Nr. 47, wählt der Gemeindetag folgende fünf Vertreter aus seiner Mitte m den Bezirksschulrat Innsbruck-Stadt: Fachlehrer Josef Posch, Ersatzmann: Rechtsanwalt Dr. Hans Rapv. B.-B.-Zugsführer Julius Thoma, Ersatzmann: Landeskulturratsbeamter Dr. Franz Lechner. Prof. Leo Gutmann. Ersatzmann: Kaufmann Otto Iellinek. Karitasbeamter Dr. Alois Oberhammer, Ersatzmann: Versicherungsbeamter Heinrich Süß. Hauptm. a. D. Dr. Arthur v. Andreatta, Ersatzmann: Bankbeamter Hans Schimpp. 2. F ü r d i e B e h a n d l u n g v o n P e r s o n a l a n g e l e g e n h e i t e n des Stadtmagistrates und der angegliederten Betriebe wählt der Gemeindetag einen


.Amtsblatt Nr.13 vorberatenden und begutachtenden Ausschuß, der aus folgenden Herren besteht: Landesregierungsrat Dr. Anton Melzer, Major a. D. Amtsrat Viktor Hurt, Handelsangestellter Hans Weber, Bürgermeister-Stellvertreter Adolf Platter, Verlagsarbeiter Erich Kals. 3. Der Gemeindetag beschließt die Anwendung des Bundesgesetzes vom 25. Oktober 1935, VGVl. Nr. 399, auf die städtischen Angestellten. Demgemäß bleiben die mit dem Vudgetsanierungsgesetze vom 3. Oktober 1931. BGVl. Nr. 294, und vom Gemeinderate in analoger Anwendung auf die städtischen Angestellten mit Beschluß vom 20. Oktober 1931 verfügten Gehaltskürzungen, die in der Zwischenzeit auf die Jahre 1932 bis einfchließlich 1935 verlängert wurden, auch für die Jahre 1936 und 1937 aufrecht. 4. Der Gemeindetag überläßt namens der Stadtgemeinde in Durchführung eines mit der gemeinnützigen allgemeinen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenosfenschaft, reg. Gen. m. b. H. in Wien, im Juli d. I . abgeschlossenen Uebereinkommens an diese Genossenschaft aus dem Gelände in der Hörtnaglsiedlung bei den AllerheiligenHöfen 14 Grundparzellen im Gefamtausmaße von 1 ka, 34 ai-, 28 m.2. Die Grundparzellen werden der Genossenschaft unentgeltlich überlassen, jedoch haben die Vauwerber laut dem obgenannten Übereinkommen an die Stadtgemeinde den Kaufpreis einschließlich der Kosten der Vaureifmachung gegen langfristige Amortisationsraten Zurückzuzahlen und zu verzinsen. Der Gemeindetag stimmt diesem Uebereinkommen, das Bürgermeister Franz Fischer als Regierungskommissär für die Stadt Innsbruck abgeschlossen hatte, zu.

II. Anträge öes Finanzausschusses (Berichterstatter Bürgerm.-Stellv. Adolf Platter) 1. Der Gemeindetag stimmt einem Antrage des Vau-

ausschusses und des Finanzausschusses zu, wonach das Anbot der Warentausch- und Kreditvereinigung „Watak" angenommen wird, nach welchem diese mit Hilfe der Sparkasse der Stadt Innsbruck die Finanzierung des Einbaues von 10 Wohnungen in der ehemaligen Artillerieremise I I am Flughafen übernimmt. 2. Der Gemeindetag lehnt über Antrag des Finanzausschusses ein Ansuchen des österreichischen Olympischen Komitees (Referat für Tirol) um Bewilligung einer einmaligen Olympiaspende von 1000 8 mit Rücksicht auf die angespannte finanzielle Lage der Stadtgemeinde ab. 3. Ebenso mit Rücksicht aus die beschränkten Mittel der Stadtgemeinde lehnt der Gemeindetag eine nachträgliche Erhöhung der für die Landeskommission für Mütter- und Säuglingsfürsorge in Tirol im Jahre 1935 bereits bewilligten Subvention ab. Er folgt dabei ebenfalls dem vorliegenden Antrage des Finanzausschusses. 4. Der Gemeindetag nimmt einen Bericht über den Gemeindevoranschlag für das Jahr 1936 zur Kenntnis, der sich vorderhand auf eine einleitende Uebersicht über die einzelnen Kapitel und Posten beschränkt. Er nimmt in diesem Zusammenhange zur Kenntnis, daß die Beratungen im einzelnen die kommende Woche beginnen werden.

III. Antrag öes Rechtsausschuffes (Berichterstatter Stadtrat Dr. Melzer) Der Gemeinoetag, dessen Mitglieder kurz vor der Sitzung mit je einem Exemplar des Entwurfes einer neuen Geschäftsordnung beteilt wurden, nimmt einen Bericht über Inhalt und Aufbau dieses Entwurfes zur Kenntnis, behält sich aber eine endgültige Beschlußfassung für die nächste Sitzung des Gemeindetages vor, um inzwischen Gelegenheit zu haben, die Materie zu studieren. I m Anschluß an die erläuternde Berichterstattung bringt Stadtrat Dr. Anton Melzer gründe sätzliche Ausführungen theoretischer Natur über Führerprinzip und über demokratische Grundsätze und weiters über andere aktuelle staats- und gesellschaftsrechtliche Ansichten, die in ihren praktischen Auswirkungen auch auf den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung Einfluß genommen haben. Erwägungen dieser Art haben es mit sich gebracht, daß die neue Geschäftsordnung zum Teil auch durchaus Neues bringt und demgemäß vom Schema früherer Geschäftsordnungen grundsätzlich abweicht. Es handelt sich hiebei um die Stellung des Bürgermeisters und anderseits um die Berücksichtigung der berufsständischen Zusammensetzung des Gemeindetages in der Geschäftsordnung. Diese Berücksichtigung muß vorderhand noch als ein Versuch bezeichnet werden, der Konflikte, die auch im berufsständischen Aufbau möglich sind, zu bereinigen trachtet. Gedacht ist hier an Konflikte zwischen einzelnen Berufsständen, anderseits an Konflikte zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern eines oder mehrerer Berufsstände und schließlich an Konflikte zwischen den Berufsständen einerseits und den kulturellen Gemeinschaften anderseits. Hier soll durch die Schaffung eines sogenannten Echlichtungsausschusses und durch die Einräumung eines aufschiebenden Vetorechtes an die Vertreter der kulturellen Gemeinschaften Vorsorge getroffen werden. Diese Ausführungen des Berichterstatters werden im einzelnen noch in der kommenden Sitzung des Gemeindetages besprochen werden; sie sind übrigens schon in der Tagespresse veröffentlicht worden.

IV. Anträge öes Vauausfchusses (Berichterstatter Stadtrat Thönig) 1. Der Frau Maria Silfest, Andreas-Hofer-Straße 19, wird die Option auf die städtischen Baustellen 9 und 10 an der Koflerstraße, zugehörend zur städtischen Siedlung an der Amraser Stadtgrenze, eingeräumt. Die beiden Baustellen haben ein Gesamtausmaß von 1150 Quadratmetern. Frau Silfest will darauf ein Eigenheini errichten. Der Kaufpreis ist durch frühere Beschlüsse des Gemeinderates mit 9 8 für den Quadratmeter festgesetzt. Die Option erlischt, wenn der Wohnhausbau nicht bis 31. Mai 1936 in Angriff genommen wird. 2. Der Gemeindetag nimmt einen Bericht des Bauausschusses zur Kenntnis, der in seinen Sitzungen vom 15. und 21. Oktober 1935 zur Frage der Errichtung weiterer 17 Siedlungshäuser im Rahmen der Neustädtersiedlung auf der Ulfiswiese Stellung genommen und sich für die Ausführung dieses Siedlungsprojektes ausgesprochen hat. Die Herstellung der 17 Siedlungshäuser setzt die Baureifmachung der Gründe voraus, die laut Kostenvoranschlag des Stadtbauamtes insgesamt


Amtsblatt Nr.13_ 14,300 8 erfordert. Der Gemeindetag findet, daß sich diese Ausgabe entsprechend den vorliegenden Gutachten des Bau- und Finanzausschusses mit Rücksicht auf die wirksame Arbeits- und Wohnungsbeschaffung rechtfertigen läßt, die mit der Erbauung der Siedlungshäuser erfüllt wird. Er beschließt, die Vaureifmachung durchzuführen, die Bedeckung der Kosten soll durch Abverkauf von Baugründen in den sogenannten Kriegerheimstättengründen an der Amraser Stadtgrenze gefunden werden. Die Baureifmachung umfaßt die Anlage eines Entwässerungsnetzes für die versumpften Gründe, die ErWeiterung der Trinkwasserleitung, die Herstellung von Zwei Brücken über einen Bach, die Herstellung der notwendigen Straßen im Siedlungsgebiet und administrative Auslagen.

Vertrauliche Fitzung I. Berichterstatter Bürgermeister Franz Fischer Ueber Antrag des Finanzausschusses wird die der Etadtgemeinde gehörige sogenannte Siedlküchenkonzession (bisheriger Standort Ausstellungshalle) an Herrn Johann Weger, Gutsbesitzer und Weinhändler in Girlan, gegen Leistung von 10.000 Schweizer Franken Nom.

Obligationen der Innsbrucker Schweizer Frankenanleihe verkauft. 11. Berichterstatter Bürgermeisterstello. Adolf Platter Der Regelung finanzieller Auseinandersetzungen, die ihren Grund in den Instandsetzungsarbeiten des sogenannten Hö'lblinghauses in der Hergog-Friedrich-Strahe haben, wird Zugestimmt. I I I . Berichterstatter Stadtrat Otto Thonig 1. Das der Stadtgemeinde gehörige Haus Heiliggeiststraße 1a samt kleinem Stöckl, jedoch ohne Wohnstöckl, wird an Herrn Direktor Anton Pohl, Wilhelm-GreilStraße 23, zum Preise von 65.000 8 mit Festsetzung einiger weiterer Eingelbedingungen verkauft. 2. Die der Stadtgemeinde gehörigen Grundparzellen 1532/13 KG. Pradl und 1532/14, erstere im Ausmaße von 360 iu2, letztere im Ausmaße von 440 m^, werden an Frau Therese Kluibenschadl, Kravoglstraße 2, verkauft. Der Preis beträgt gemäß früherer Gemeinderatsbeschlüsse 8 9.— pro Quadratmeter. Die Sitzung wurde um halb 8 Uhr geschlossen.

Vierte Sitzung öes Innsbrucker Gemeinöetages am so. Dezember Einige wichtige und dringende Angelegenheiten veranlaßten den Herrn Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindetages auf den 10. Dezember 1935, 4 Uhr nachmittags, zufammenzuberufen, wenn auch erst eine Woche seit dem Stattfinden der letzten Sitzung verstrichen war. Der Gemeindetag erledigte in der Zeit von 4 Uhr bis halb 10 Uhr abends in größtenteils öffentlicher Sitzung und in rascher Arbeit die recht umfangreiche Tagesordnung.

l. Berichterstatter Staötrat Dr. Anton Nlelzer Der vom Rechtsausschusse vorgelegte Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für den Gemeindetag wird mit wenigen Aenderungen zum Beschlüsse erhoben.

l l . Berichterstatter Vürgermeisterstellv. Aöolf Platter 1. Ueber Antrag des Finanzausschusses wird für die städtischen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien und für die städtischen Arbeiter zu Weihnachten 1935 eine Zuwendung nach den im Vorjahre

festgesetzten Richtlinien bewilligt. Demnach erhalten städtische Beamte, Vertragsangestellte und Pensionsparteien, deren monatlicher Vruttobezug an Gehalt und allen in die Pension einrechenbaren Zulagen oder an Ruhe- und Versorgungsgenüssen den Betrag von brutto 8 400.— nicht übersteigt, für jedes Kind, für das die Kinderzulage gebührt oder gebühren würde, wenn der Vertragsangestellte im pragmatischen Dienstverhältnis stünde, eine einmalige Zuwendung von 8 10.—. Von jenen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien, deren Vruttobezug 8 400.— übersteigt, erhalten nur jene diese Zuwendung, und zwar für jedes Kind, die mehr als zwei Kinder haben. Weiters erhalten alle städtischen Arbeiter als Weihnachtszuwendung je 8 10.—. 2. Wegen der in Hinkunft ganzjährlich stattfindenden Abrechnung der Mehrwasserabgabe und der Kanalabgabe für Mehrwasser, welche sich aus der Anbringung von Frostabläufen ergibt, beschließt der Gemeindetag über Antrag des Finanzausschusses.a) für jene Anwesen, welche genötigt sind, Frostabläufe einzustellen, geschieht die Abrechnung der Mehrwasserabgabe und der Kanalabgabe für Mehrwasser ganzjährig, damit die Härten der halbjährigen Abrechnung, welche insbesondere im ersten Halbjahre


.Amtsblatt Nr. 13 durch die Einstellung der Frostabläufe besonders zu Tage treten, durch allfällige Wasserersparnisse im zweiten Halbjahre ausgeglichen werden können. b) Diese Begünstigung wird nur für jene Objekte zugestanden, welche auf Grund von Anmeldungen nach den Formularen des Stadtbauamtes und Überprüfung der Notwendigkeit der Frostabläufe als für die begünstigte Abrechnung zulässig erkannt werden. Voraussetzung für die Begünstigung wird der allgemeine bauliche Zustand der Objekte fein, wobei in erster Linie die alten Häuser in der Altstadt und am linken Innufer berücksichtigt werden, wo Wasserklosetts an Stelle der alten luftigen Trockenaborte eingebaut wurden und die Isolierung der Wafserleitungsanlagen mit großen Kosten verbunden wäre. Die Einstellung eines Frostablaufes bei einem Hofbrunnen allein wird noch keinen Anspruch auf Begünstigung begründen. Für die Zuerkennung der Begünstigung wird die Feststellung des Stadtmagistrates allein matzgebend sein. e) Diese Verfügungen gelten ab 1. Jänner 1936.

3. Ueber Antrag des Bau- und Finanzausschusses de schließt der Gemeindetag einen Zuschuß von 8 750.— aus Gemeindemitteln zu der auf das Land Tirol entfallenden Spende der Ravag von 8 1250.—, welche für frei schaffende Architekten ausgesetzt wurde, die sich an einem Wettbewerbe für Hochbauausführungen im Rahmen der Arbeitsbeschaffung beteiligen. Der Gemeindetag nimmt bei dieser Gelegenheit die Mitteilung des Bürgermeisters Zur Kenntnis, daß sich die Zentralvereinigung der Architekten Österreichs, Landesverband Tirol, an diesem Wettbewerb beteiligen wird und über seine Anregung die Planung der Ersatzbauten für die Kriegsbaracken in Pradl und bei der Universitätsbrücke beabsichtigt. 4. Ueber Antrag des Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag die Uebernahme der Kosten von 8 600.— für die Herstellung der Kreugwegstationen in der erweiterten Krankenhauskapelle. Diese Kosten werden auf den im Gemeindevoranschlllge für 1936 vorgesehenen Beitrag der Stadtgemeinde zur Kunstförderung verrechnet. 5. Da im Stadtteil am linken Innufer, der noch nicht kanalisiert ist, eine Reihe von Hausbesitzern die Senkgruben ihrer Anwesen mittels Ueberlaufsleitungen mit den Ritschen (Flachkanäle zur Abteilung des Niederschlagswassers) verbunden haben, ohne für diesen Anschluß an denstädtischenKanal bisher eine Gebühr zu entrichten, beschließt der Gemeindetag über Antrag des Bau- und Finanzausschusses für jeden Anschluß an die Ritschen die EinHebung einer Gebühr von jährlich 8 7.— als Ersatz für die Reinigungskosten des Kanales. 6. Der Gemeindetag verabschiedet hierauf in einem Iuge den Gemeindevoranschlag für 1936. Die Vorlage des Finanzausschusses, die bereits im Sinne der Bestimmungen des Stadtrechtes durch Zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt war, wird ohne wesentliche Aenderungen zum Beschlüsse erhoben. Ueber die Vorlage des Finanzausschusses hinausgehend, wohl aber über seinen besonderen Antrag, wird noch ein Betrag von 8 1110.— in die Erfordernisse der MagistratsAbteilung V eingebaut, der für eine Weihnachtsguwendung für die Pfleglinge und Dienstboten im städtischen Altersheim und in der städtischen Pflegeanstalt alljährlich notwendig geworden ist. Der Gemeindevoranschlag für 1936 schließt nunmehr nach Abschluß der Beratungen des Gemeindetages mit einer Erfordernisziffer von 8 12.471.64N.-, welcher eine Bedeckungsziffer von 8 12,310.320.— gegenüber-

steht. Der unbedeckte Abgang von 8 161.320.— soll durch Einsparungen im Laufe des Jahres beseitigt werden. I m Zuge der Veratungen dieses Voranschlages entwickelte sich eine rege Wechselrede, die sich nicht allein auf die Klarstellung und Detaillierung der vorgesehenen Erfordernis- und Vedeckungsposten beschränkte, sondern auch eine Reihe von Anregungen und Anträgen brachte, welche der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wurden. Ueber die Einzelheiten des Voranschlages wird noch besonders berichtet werden. I m Anschluß an diese Veratungen beschließt der Gemeindetag, für das Verwaltungsjahr 1936 nachstehende Gemeindezuschläge zu den Bundes- und Landesabgaben und nachstehende selbständige Gemeindeabgaben einzuheben, die im Voranschlage hinsichtlich ihres Erträgnisses bereits berücksichtigt sind: 1. einen 1500prozentigen Zuschlag zur Landesgebäudesteuer nach dem Mietwerte nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage; 2. einen Ilwprozentigen Zuschlag zur 15prozentigen Landesgebäudesteuer gemäß § 22 des Gemeindeabgabengesetzes: 3. einen 500prozentigen Zuschlag zur Landesgrundsteuer gemäß § 21 des Gemeindeabgabengefetzes: 4. einen Zuschlag zur Landesenergieabgabe, dessen Höhe nicht mehr als 8 1.200.000.— beträgt, gemäß LGBI. Nr. 49/1933: 5. einen 50prozentigen Zuschlag zu den Immobiliargebühren des Bundes und zum Gebührenäquivalente gemäß § 20 des Gemeindeabgabengesetzes (§ 8 des Abgabenteilungsgesetzes): 6. folgende selbständige Gemeindeabgaben: 2) die Vergnügungssteuer im Ausmasse von 10 Prozent bis 40 Prozent vom Eintrittsgelds mit Einschluß der Abgabe gemäß § 24 des Gemeindeabgabengesetzes und im Sinne der Abgabenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck für die Lustbarkeitsabgabe: b) die Abgabe für das Halten von Tieren als Hundesteuer im Ausmaße von jährlich 8 30.— für einen Hund im Haushalte, von 8 50.— für jeden weiteren im gleichen Haushalte gehaltenen Hund, von 8 10.— für einen Wachhund gemäß § 25 des Gemeindeabgabengesetzes: 0) die Ankündigungsabgabe als Plakataboabe im Ausmaße von 20 Prozent vom Entgelte, bei Eteckfchildern nach Aissladung und Hohe bis zu 1 Meter mit 8 6.—, bis zu I'/L Meter mit 8 10.—, über IV2 Meter mit 8 15.— jährlich gemäß § 26 des Gemeindeabgabengesetzes: 6) die allgemeine Verbrauchsabgabe im Ausmaß von 30 Groschen für den Meterzentner Rohgewicht von den im Gemeindegebiete zum Verbauche gelangenden Waren mit den im Dekrete der Landeshauptmannschaft für Tirol von 17. Juli 1934, Zl. V1-406'15 enthaltenen Einschränkungen gemäß § 27 des Gemeindeabgabengesetzes: e) die besondere Verbrauchsabgabe für im Gemeindeoebiete zum Verbrauche gelangende bestimmte Bedarfsgegenstände im Ausmaße von 1 Prozent bis 10 Prozent der oerordnungsmäßig festgesetzten Marktpreise gemäß § 28 des Gemeindeabgabengesetzes: t) die Verbraulbsabgabe auf Gas im Höckstausmaße bis zu 8 Groschen für den Kubikmeter gemäß § 29 des Gemeindeabgabengesetzes: ß) die Feilbietungsabgabe im Ausmaße von 3 Prozent des Erlöses beweglicher Sachen und 1 Prozent des Erlöses unbeweglicher Sachen bei freiwilligen öffentlichen Versteigerungen gemäß § 32 des Gemeindeabgabengesetzes: n) die Untervermietabgabe im Ausmaße von 10 Prozent des Mietzinses zuzüglich des Entgeltes sür Nebenleiftungen gemäß LGBI. Nr. 42/1922, bzw. Nr. 12/1932: 1) die Luxusgaststättenabgabe im Ausmaße bis zu 10 Prozent vom Bruttoumfatze je nach A r t des Luxusbetriebes gemäß LGBI. Nr. 48, bzw. Nr. 64/1922: k) die Konzessionsabgabe als Iahres-Uebertragungs- und Pachtabgabe gemäß LGBl. Nr. 20/1926 in dem in diesem Gesetze bestimmten Ausmaße: 7. auf Grund des § 30 des Gemeindeabgabengesetzes: a) die Abgabe für jeden im Sinne der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden Wasserauslauf mit einer Vezugsberechtigung von 300 Liter Wasser im Tage oder 55 m' im Halbjahre mit 8 15.— für das Jahr;


Amtsblatt Nr. 13. b) die Abgabe für den Bezug des Wassers nach Wassermesser und für Mehrwasser bis zur Höhe von 20 Groschen für den Kubikmeter; e) die Abgabe für jeden im Sinne der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden Kanalablauf mit 8 14.— für das Jahr; 6) die Abgabe für in die Kanäle eingeleitetes Mehrwasser und Wasser aus privaten Leitungen bis zu 10 Groschen für den Kubikmeter; e) die Anschlußgebühren für die Errichtung von Straßenwasserleitungen mit 8 20.— und für die Errichtung von Strahenkanalleitungen mit 8 40.— je laufenden Meter Grundstücksfron tlänge; t) die Mullabfuhrgebühren für jede im Sinne der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählende Wohnungseinheit mit 8 3.— und für jede Geschäftseinheit mit 8 4.— jährlich: ß) die Gebühren für die Benützung anderer städtischer Einrichtungen, deren Höhe bei den bezüglichen Objekten kundgemacht wird; 8. diß Verwaltungsabgaben auf Grund der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung, LGBI. Nr. 11/1926, der Landesverwaltungsabgabenverordnung, LGVl. Nr. 10/1926, der Bundesverwaltungsabgabenverordnung, VGBl. Nr. 149/1930, und der 1. Novelle hiezu. VGBl. Nr. 602/1933.

Die Landesgebäudesteuer, der Gemeindezuschlag zur Landesgebäudesteuer, die Abgabe für Wasser und Kanal nach Aus- und Abläufen und die Mullabfuhrgebühren sind in 10 Monatsraten (Februar bis November) abzustatten. Die Abgabe für den Bezug des Wassers nach Wassermesser und für Mehrwasser sowie die Kanalabgabe für Mehrwasser und Wasser aus privaten Leitungen ist in drei gleichen Raten, und zwar in den der Zustellung des Zahlungsauftrages folgenden drei Monaten zu entrichten.

Vertrauliche Sitzung I. Berichterstatter Vürgermeisterstello. Adolf Platter 1. Ueber Antrag des Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag, Herrn Emil Vorzaga, Mieter im städtischen Hause Mariahilf 14, die Zusage zu geben, daß er bei einem freihändigen Verkauf des Anwesens Mariahilf Nr. 14 in erster Linie zur Anbotstellung eingeladen und daß er bei Vorliegen gleichwertiger Angebote den Vorzug erhalten wird. 2. Dem Verein Innsbrucker Ledigenheim werden die rückständigen Gemeindeabgaben zur einen Hälfte zinsenlos bis Ende 1936 und zur anderen Hälfte zinsenlos bis Ende 1937 gestundet. I I . Berichterstatter S M . Dr. Anton Melzer 1. Albine und Melitta Frange, zuständig Poysdorf, Niederösterreich, werden in den Innsbrucker Heimatsverband aufgenommen. 2. Die Aufnahme der Maria Korent, Verkäuferin. Zuständig Petrovice, Bezirk Cilli, in den Innsbrucker Heimatsverband wird abgelehnt. 3. Der Margarete Kindl, Volontärin, Zuständig Mori, wird die Zusicherung für die Aufnahme in den Innsbrucker Heimatsverband erteilt. I I I . Der Gemeindetag faßt hierauf noch den einhelligen Beschluh. dem heimischen Dichter Franz Kranewitter anlätzlich seines 75jährigen Geburtstages den Ring der Stadt Innsbruck zu verleihen.

!L MWl^ Abbruch öes Haileeanwesens praöler 7 I n den ersten Tagen des Oktober 1935 ging im Stadtteil Alt-Pradl eine bedeutsame Aenderung vor sich. Eines Tages erschienen dort Stadtarbeiter vor dem Hause Pradler Straße Nr. 7, legten Krampen und Schaufeln an und ehe man sich's versah, war das Haus verschwunden und dem Erdboden gleichgemacht. Die Straßenwalze fuhr über die Vruchsteinreste hinweg und heute bildet dort, wo noch vor Monatsfrist ein Engpaß die Zufahrt in die wichtige Reichenauer Straße fast versperrte, eine breite Etraßeneinfahrt den Uebergang von der Pradler Straße in die Reichenauer Straße, die gegen Osten zum Pradler Saggen und zum Flughafen führt. Das Stadtbauamt arbeitete im Jahre 1927 einen Regulierungsplan für den Stadtteil Pradl aus, der vom Gemeinderate mit Vefchluß vom 26. November 1927, ZI. I I—24.183, angenommen und von der Tiroler Landesregierung mit Erlaß vom 20. Dezember 1929, Zl. V I—1297/15, genehmigt wurde, wodurch er Rechtskraft erlangte. Dieser Regulierungsplan sieht zur Ausschließung der Stadt von der Sillbrücke beim „Goldenen Schiff" gegen Osten drei Straßenzüge vor, und zwar einen längs der Sill im Zuge der heutigen Kärntner Straße, den anderen als Zufahrt zur Reichenauer Straße, die damit den ganzen Verkehr gegen Osten aufnehmen

kann und vielleicht einmal ihre Fortsetzung bis Zum I n n oder über denselben finden wird, und den dritten Zug unter Verbreiterung der bestehenden Egerdachstraße. Der neue Teil der Reichenauer Straße soll nach dem Regulierungsplane gleich beim Vrückenplatzl beginnen und beim Gasthaus „Goldener Winkel", bzw. Pradler Jugendheim, in die bisherige Straße einmünden. Eine Anzahl Häuser Alt-Pradls, die heute noch in die Regulierungslinie fallen, sind bereits mit dem Vauverbote belegt, o. h. Neubauten dürfen dort nur mehr in den künftigen Straßenfluchtlinien (Baulinien) aufgeführt werden, ebenso Umbauten der bestehenden Häuser, die, soweit sie hiedurch ihren Grundriß ändern, nur unter Einhaltung dieser Linie zulässig sind. Zur Verwirklichung dieser Pläne kaufte die Stadtgemeinde bei Gelegenheit im Jahre 1928 von den Eheleuten Pfurtfcheller das Haus Reichenauer Straße 7. An der westlichen Einfahrt in diese Straße stand bis jetzt das Anwesen des Johann Sailer, Pradler Straße 7, in einer Entfernung von nur 5 Meter vom gegenüberliegenden Haus, so daß die Stadtgemeinde bemüßigt war. diesen Teil der Reichenauer Straße als Einbahnstraße zu erklären, um Verkehrsstörungen und Unglücksfälle zu verhindern. Als im Jahre 1929 ein Angebot des Besitzers zum Verkauf des Bauernhauses samt Stadel und Vorgarten einlangte, nahm die Stadtgemeinde die Kaufsverhandlungen auf, um wenigstens bis zur Verwirklichung des endgültigen Straßenzuges eine Verkehrserleichterung für die heutige Reichenauer


.Amtsblatt Nr. 13 Straße anstreben zu können; eine Einigung mit dem Besitzer kam damals nicht zustande. Erst im Dezember 1930 führten neuerliche Verhandlungen zum Abschluß eines Kauf- und Tauschvertrages mit Johann Sailer. Das Haus, insbesondere das Dach, befand sich schon bei der Uebernahme in schlechtem Bauzustande, trotzdem mußte die Stadtgemeinde mit der Umsiedlung der noch darin wohnenden zwei Mietparteien zuwarten, weil sie keine Ersatzwohnungen anbieten konnte, ja sie mußte vorübergehend noch eine kinderreiche Familie darin unterbringen. I m Jahre 1935 verschlechterte sich der Vauzustand des Daches, der natürlich wegen des bevorstehenden Abbruches des Gebäudes nicht mehr ausgebessert wurde, so sehr, daß vorübergehenden Personen Gefahr drohte. Nun war der Zeitpunkt zum endgültigen Handeln gekommen. Die Mieter konnten anderweitig schlecht und recht untergebracht werden, so daß anfangs Oktober 1935 das Anwefen umgelegt werden konnte. Jetzt erkennt man die Wohltat einer breiten und übersichtlichen Einfahrt in die Reichenauer Straße, die leider schon wenige Meter weiter wieder durch das Haus Reichenauer Straße Nr. 7 auf 5 Meter verengt wird. So wird die Stadtgemeinde in Erfüllung ihrer verkehrspolitischen Aufgabe nach und nach die Regulierung der Reichenauer Straße als eines Straßenzuges, der in Zukunft vielleicht einmal ein wichtiges Einfallstor in die Stadt für Fahrzeuge aus dem Unterinntal bilden wird, fortsetzen. Mag.-Rat Dr. Eduard A n g e r e r .

ewerbe Nachweis der im Monat November 1935 durchgeführten Gewerbelöschungen. Ienewein Martin, Leopoldstraße 51, Sattlergewerbe, 9. 3. 1899, Zl. 5700, Vgl). Innsbruck. — Kirchmayr Hans, Maria-TheresienStraße 39, Erlerstraße 18, Handel ohne Beschränkung. 17. 4. 1903. Zl. 11451. — Hotfchewar Katharina, Andreas-Hofer-Straße 18, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 23. 12. 1912, Zl. 41399. — Brunner Friedrich, Templstraße 4, Gemischtwarenhandel, 26. 11. 1931, Zl. 20934. — Paischer Franz, Mariahilf 32, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 5. 5. 1930, Zl. 8589. — Handels- und Gewbrbebank, reg. Gen. m. b. H., Innsbruck. Innrain 25, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16 lit. b—ß GO., 18. 8. 1935, ZI. 9413. — Walch Ernst, Colingasse 9 / I I I . Auslagenarrangeur. 26. 8. 1935. Zl. 1—9937. — Pichler Johann. Colingasse 10, Part.. AdressenVermittlung. 8. 2. 1933, Zl. 1764. — Hanel Theresia, Körnerstraße 14, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 15. 2. 1932. Zl. 1684. — Loch! Franz. Rennweg 7. Handel mit Futtermitteln und Landesprodukten, 21. 3. 1929. Zl. 5024. — Ornftein Rosa, Mitterhoferstraße 60. Gemischtwarenhandel. 5. 7. 1928. ZI. 12743. — Löwy Viktor. Fischergasse 27. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 11. 12. 1930. ZI. 24767. — Pöll Maria. Mozartstraße 23, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, 4. 8. 1931 Zl. 12675. — Chen Shu I u , Brunecker Straße 8. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, 25. 11. 1930. ZI. 21826. — Homolka Anton, Heiliggeiststraße 4, Kleidermachergewerbe. 13. 9. 1909. ZI. 45917. — Stecher Theresia, Pradler Straße 50, Frauen- und Kinderkleidermachergewerbe, 4. 10. 1928, Zl. 17054. — Vissinger Friedrich, Reichenauer Straße 54, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5, GO. aufgeführten Artikel, 25. 7. 1927. ZI. 16079. — Pircher Johann. Großmarkthalle. Handel mit Obst und Südfrüchten, 6. 11. 1929, Zl. 21056. — Benigni Elisabeth. Marktplatz, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5.. GO. aufgeführten Artikel, 5. 3. 1929. Zl. 3189. — Chmol Rudolf. Müllerstraße 17. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, 26. 9. 1926. Zl. 20082. — Rosenkranz Michael. Seilergasse 13, Kommissionswarenhandel, 16. 3. 1924, Zl. 4720. — Rosenkranz Michael, Seilergasse 13, Agenturgewerbe, 26. 3. 1924. ZI. 4719. - Tfchellnig Josef, Schlachthofgasse 2, Erzeugung von Kinderluftballons. 24. 5. 1928. ZI. 10103. — Schaufler Ludwig. HerzogFriedrich-Etraße 15. Manufakturwarenhandel. 1. 8. 1881. ZI. 6663. — Gostner Maria, Marktgraben 11, Schnitt- und Bettwarenhandel, 23. 11. 1908, Zl. 57883. — Gasser Eduard. Mentlgasse 5. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, 10. 9 1931. Zl. 15498. — Gasser Eduard. Mentlgasse 5. Handel mit Obst und Südfrüchten i. S. d. § 60. Abf. 2, GO.. 10. 9. 1931, ZI. 15499. — Trezic Margarete, Pfarrgasse 3, Friseurgewerbe, 27. 6. 1932, Zl. 8811. — Tschiedel Franz, Völser Straße. Handelsgärtnerei, 21. 3. 1927. ZI. 4434. — Unterberger Franz. Leopoldstraße 36. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, 23. 4. 1925. ZI. 7129. — Kofler Alois, Klostergasse 6, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 10. 4. 1933. Zl. 4151. — Torggler Jakob, Marktplatz, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 14. 10. 1930. Zl. 19623. — Thaler Iofef. Mariahilf 8, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, 21. 1. 1931. Zl. 1115. — Sckuch Leopold. Templstraße 5. Fiakergewerbe mit 2 Auto, 19. 1. 1931, I I . 729. — Thaler Iofef. Mariahilf 8, Handel mit Obst gemäß § 60. Abs. 2. GO.. 21. 1. 1931, ZI. 24126/30. — Hangen Gustav, Adamgasse 3—7. Autolohnfuhrgewerbe. 15. 9. 1927. ZI. 19094. — Hans Mayr 6 Co..


Amtsblatt Nr. 13. Tiroler Weinexport-Ges., Vermittlungsstelle der Etschländer Weinproduzenten und Kellereigenossenschaften (Kommandit-Ges.), Andreas-Hofer-Straße 44, Erzeugung von Wein, Branntwein, Obstwein, Weinbrand, Likören, Wermut und Dessertweine, 15. 4. 1925, ZI. 6266, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel, 15. 4. 1925, ZI. 6265. — Marschoner Josef. Riesengasse 11. Handel mit Näh- und landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrrädern sowie deren Bestand- und Zubehörteile, 10. 7. 1925, Zl. 10849. — Hupf Anton jun., Heiliggeiststraße ?, GemischtwarenHandel, 19. 12. 1927, Zl. 25612. — Hupf Anton jun.. Heiliggeiststraße 7, Erzeugung von Rum, Branntwein, Likören, Wermut und Dessertweinen (Süßweinen) auf kaltem Wege, 19. 12. 1927, Zl. 25611. — Einselen Karolina, Gabelsbergerstraße 23. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. 7. 12. 1921, Zl. 23877. — Dane Josef. Stafflerstraße 9, Agenturgewerbe, 12. 12. 1932. Zl. 16725.

Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 1a lit. a), GO. aufgezählten Artikeln, Mufeumstrahe 21, 3. Stock. — Gütter Johann, Handel mit Manufaktur-, Kurz-, Wirk-, und Galanteriewaren, Leopoldstraße 13. — Treml Hedwig, geb. Haidacher, Kleidermachergewerbe. Defreggerstraße 32. — Marschoner Josef, Handel mit Näh- und landwirtschaftlichen Maschinen, Radio- und Grammnphonapparaten sowie deren Bestand- und Zubehörteilen. Riesengasse 11. — Hauser Ernst. Erzeugung von Rum. Branntwein, Likören, Wermuth- und Dessertweinen (Süßweinen) auf kaltem Wege, Heiliggeiststraße 73. — Hauser Ernst, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Heiliggeiststraße 7. — Guggenberger Erik Megiska, gewerbsmäßige Verwaltung von Gebäuden. Anichstraße 8. — Weiß Otto, Reklamebüro, Müllerstraße 1. — Weiß Otto, Auslagenarrangierung, Müllerstraße 1. — Lustig Josef, Betrieb einer Gepäck-, Fahrräder- und Sportgeräteaufbewahrungsstelle mit Ausschluß von Teppichen und der Verleihung von Sportgeräten aller Art. Maximilianstraße 25. — Wimmer Herbert, Kunstgewerbliche Bemalung von Porzellan- und Glaswaren nach eigenen Entwürfen, Maximilianstraße 5. — Götsch Josef, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Reichenauer Straße 7.

Verzeichnis über die im Monat November 1935 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete. Papp Alexander, Kleidermachergewerbe, Maximilianstr. 33/11. — Sporthaus Witting (off. Handelsgesellsch.), Handel ohne Be schränkung auf bestimmte Waren, Maria-Theresien-Stratze 39 — Erlerstraße 18. — Fiegl Walter, Ing., Handel mit Radioapparaten und deren Bestandteilen, Maria-Theresien-Straße 47. — „WeinKellerei Braun <K Haas" (off. Handelsgesellsch.), Großhandel mit Wein in Fäfsern und Flaschen. Adamgasse 3. — Brand Paul, Erzeugung von Mayonnaise in Trockenform, Innstr. 83. — Rosnec Marie, geb. Tupy, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 1a, Pkt. 1. lit a), GO. aufgeführten und aller konz. Artikel, Leopoldstrahe 32. — Mosec Johann, Handel mit Farb° und Materialwaren und Haushaltungsartikeln. Innstraße 11. — Cazzonelli Alois, Raseur- und Perückenmachergewerbe, Gutenbergstraße 16. — Zorzi Peter, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16, M. d)—ß), GO., Innrain 25. — Kuschei Karl, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 19. — Heß Alois Dr.. Handel mit Reflektoren. Graßmayrstraße 4. — Tyeri Franz, Konzession gemäß § 15. Pkt. 4, GO. zur Anbietung persönlicher Dienste als Fleischträger im städt. Schlachthof, städt. Schlachthof. — Gfchellhammer Erich. Handel mit Parfumerie- und Haushaltungsartikeln, Leopoldstraße Nr. 35. — Leixner Waldemar, Ausführung von Isolierungen aller Art, insoferne dies nicht in den Berechtigungsumfang eines konzessionierten Gewerbes fällt, Bozner Platz 4. — Bierent Aloisia, geb. Gaffer, Bettwarenerzeugergewerbe. beschränkt auf die Herstellung von Steppdecken, Innstraße 13. — Larger Narzis, Handelsagentur, Bismarckplatz 1. — Heber recte Stock Jakob, Handel mii Textilwaren, Mentlgasse 11. — Pertl Alois, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Innstraße 81. — „Notburga Tyrler" (off. Handelsgesellschaft), Handel mit Schnitt- und Bettwaren, Marktgraben 11. — Frohnwieser Thomas, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 62. — Horner Cöleftine, Erzeugung von Schablonen zur Herstellung von Vordrucken für Handarbeiten, Gumpstraße 16. — Bizjak Benno, Auslagenarrangeur. Ing.-Etzel-Straße 23. — Bauer Johann, Kommissionsirarenhandel in Eisen, Eisen- und Metallwaren, Haus- und Küchengeräten, Maximilianstraße 5. — Bauer Johann, Handelsagentur, Maximilianstraße 5. — Praxmarer Klara, geb. Albrich, Vordruckerei, Innstraße 20. — Stolz Marie, geb. Kampfl, Damenkleidermachergewerbe, St.-Nikolaus-Gasse 36. — Dander Karolina, geb. Wurmhöringer, Anfertigung von Schreibarbeiten aller Art, Uebersetzungen, Niederschriften technische und wissenschaftliche Facharbeiten mittels Schreibmaschine, Wilhelm-Greil-Straße 11. — Graßmayr Josef Nikolaus, Handel mit motorisierten Feuerwehrrüstwagen und Dreiradlieferwagen für Feuerwehrzwecke, Leopoldstraße 53. — Moll Martha, geb. Erhart, Handel mit Brot. Eier, Käse, Butter, Senf, Gemüse und Wurstwaren, Amraser Straße 32. — Fellermair Karoline, Handel mit Zuckerwaren und Obst, Mariahilsstraße 3. — Schubert Lorenz, Handel mit Wein. Spirituosen und Fruchtsäften. Angerzellgasse 4. — Regensberger Otto, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Riesengaffe 11. — Auer Anselma, Reinigung von Parketten und Fußböden, Adamgasse 10. — Schuch Leopold, Fiakergewerbe, gemäß § 15, Pkt. 4, GO. mit 1 Auto, Templstraße 5. — Schuch Leopold, Fiakergewerbe, gemäß § 15, Pkt. 4, GO., mit 1 Auto, Templstraße 5. — Grabner Josef. Gummireparaturanstalt, Straße der Sudetendeutfchen 7. Koritzky Emil, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten

Ausweis über öie im Monat November 1555 verhängten Strafen § 46 GO.: Unbef. Geschäftsbezeichnung 5 8 Geldstrafe oder 6 Stunden Arreststrafe. § 13a GO.: Unbef. Gemischtwarenhandel 50 8, 3 Tage. § 14 GO.: Unbef. Mechanikergewerbe 30 8. 48 Stunden (Verfall der Arbeitsbehelfe). § 16 GO.: Unbef. Ausschank 3 Tage. § 96ä/2 GO.: § 146. Ausnahmeverordnung zum Achtstundentagsgesetz: Uebertretung der Arbeiterschutzbestimmung 40 8, 48 Stunden. § 22 GÖ.: Unbef. Personentransportgewerbe 300 8. 10 Tage. § 22 GO.: Unbef. Handel mit Altwaren 20 8, 2 Tage (Warenverfall). § 55 GO.: Nichtanzeige der Geschäftsführerbestellung 20 8, 24 Stunden. § 2 H.-Pat.: Unbefugtes Hausieren mit Gebrauchsartikeln 5 8, 12 Stunden. § 140 GSVG.: M ß brauch der Arbeitslosenunterstützung 3 Tage. § 17/4 GO.: Unbef. Ausschank 5 8, 6 Stunden. § 17/4 GO.: Unbef. Ausschank 10 8. 6 Stunden. § 22 GO.: Unbef. Ausführung von Maurerarbeiten 10 8, 24 Stunden. § 3 der Marktordnung: Verkauf außerhalb des Marktplatzes während der Marktzeit auf der Straße 10 8, 24 Stunden. § 14 GO.: Unbef. Ausübung des Kleidermachergewerbes 10 8. 12 Stunden. § 3 der Marktordnung: Verkauf von Obst auf der Straße außerhalb des Marktplatzes während der Marktzeit 5 8, 6 Stunden. Gewerbepolizeilichen Regelung über die Standplatzfrage am Vozner Platz 20 8. 24 Stunden: § 14, bzw. 38a GO.: Unbef. Ausübung des Kürfchnergewerbes, bzw. Uebernahme von Arbeiten dieses Gewerbes 200 8, 10 Tage. § 14. bzw. § 38a GO.: Unbef. Ausübung des Tifchlergewerbes, bzw. Uebernahme von Arbeiten dieses Gewerbes 20 8, 24 Stunden. § 3 der Wandergewerbeordnung: Unbef. Messerfchleifen im Umherziehen 10 8, 24 Stunden. § 4 des Unterfagunllsgesetzes: Vorzeitige Vetriebsaufnahme 50 8. 3 Tage. § 48 GO.: Fehlen einer äußeren Bezeichnung am Standorte 5 8. 6 Stunden. § 39. Abs. 2, der GO.: Nichtanzeige der Standortverlegung 25 8, 24 Stunden. § 39, Abs. 2 der GO.': Nichtanzeige der Standortverlegung 5 8, 6 Stunden. § 14 GO.. Unbefugte Ausübung von Tapeziererarbeiten 30 8, 2 Tage. § 32 GO.: Nichtanzeige der Vetriebserweiterung 20 8, 24 Stunden. § 13d GO.: Unbef. Holzhandel 80 8, 3 Tage. Art. I d. Vdg. v. 2 7. 1929, LGB. Nr. 32: Nichteinhaltung der Sonntagsruhe 5 8, 6 Stunden. Art. I d. Vdg. v. 2. 7. 1929. LGB. Nr. 32: Nichteinhaltung der Sonntagsruhe 5 8, 6 Stunden. § 3 d. Marktordnung: Verkauf von Obst auf der Straße während der Marktzeit 5 8, 6 Stunden. § 22 GO.: Unbef. Ausübung des Elektroinstallationsgewerbes 20 8. 24 Stunden.

Ausweis über im Verwaltungswege verhängte Strafen im Monate November 1935 Uebertretung des Uebertretung des Uebertretung der Frischmilch in Uebertretung des

Weingesetzes . . .' I n l . Arbeiterschutzgefetzes Vorschriften über den Verkehr Innsbruck Tierseuchengesetzes

225 3 120 3 mit

Summe:

305 3 20 3 670 3


s Winkelschreiberei

.Amtsblatt Nr.13 Bestimmungen des Stadtrechtes und ihres Zustande Kommens. Vom juristischen Standpunkte aus interessant waren seine Darlegungen über die Frage der verfassungsrechtlichen Möglichkeit der Vereinigung zweier Gemeinden gegen deren Willen, über die Neueinteilung der Personen in der Gemeinde und im Zusammenhange damit über die geplante Reform des Heimatrechtes,, weiters über die Entstehung des dritten Organes der Gemeinde, des Gemeinderates, und seine Stellung. Die an Hand des Textes der Verfassung und des Etadtrechtes gegebenen Erläuterungen über Art und Umfang des Wirkungskreises der Gemeinde und die Darstellung der umfangreichen Aufsichtsrechte des Bundes und des Landes ließen deutlich die starke Ve fchneidung der Selbständigkeit der Gemeinde erkennen. Ein mit Bestimmungen des Gemeindegesetzes vom Jahre 1859 gezogener Vergleich ermöglichte die Feststellung, daß die gegenwärtige Gesetzgebung in der Organisation der Gemeinde und in ihrer Eingliederung in die staatliche Verwaltung ähnliche Wege beschreitet wie die Gesetzgebung der Fünfzigerjahre. Der Vortrag des Magistrats-Direktors wird in den Tiroler Studien des Gemeinschaftsverlaa.es der sozialwissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft, Innsbruck, erscheinen.

Die Tiroler Rechtsanwaltskammer hat an den Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck folgendes Schreiden gerichtet: Es hat sich der Unfug eingeschlichen, daß die gewerbsmäßig konzessionierten Hausverwalter an Gerichte und Verwaltungsbehörden Eingaben richten und dortselbst als Bevollmächtigte intervenieren. Damit überschreiten die gewerbsmäßig konzessionierten Hausverwalter ihre Befugnisse und begehen die Uebertretung der Winkelschreiberei. Dies hat bereits der Verwaltungsgerichtshof in dem Erkenntnisse vom 28. September 1928, Slg. 15.341 ^ , ausgesprochen. Der Bundesgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Juli 1935, Zl. ^ 876/35, diefe Rechtsanschauung übernommen und erneut ausgesprochen, daß die gewerbsmäßig konzessionierten Häuserverwalter nicht befugt sind zur Vertretung von Parteien in Rechtsangelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Die berufsmäßige Parteienvertretung bei den Verwaltungsbehörden und Gerichten steht nur Rechtsanwälten und Notaren und (im Rahmen der besonderen gesetzlichen Vorschriften) den Patentanwälten, Iiviltechnikern und öffentlichen Agenten zu. Jede gewerbsmäßige Parteienvertretung anderer Perforiert ist Winkelschreiberei. Mit Wirkung vom 1. Dezember 1935 wurden die Um dem sehr überhandnehmenden Unwesen der Winkelschreiberei Einhalt gu tun, ersucht die gefer- Oberrechnungsräte Wilhelm Laviat und Hans Tschamler krankheitshalber in den dauernden Ruhestand vertigte Kammer 1. Eingaben konzessionierter Hausverwalter und setzt. anderer Personen, die sich unbefugt gewerbsmäßig hiemit befassen, zurückzuweisen und gleichzeitig die Amtshandlung wegen Winkelschreiberei einzuleiten, 2. gemäß dem oben zitierten Erkenntnis des BunNovember 1935 desgerichtshofes gegen folche Personen nach Ständiger Wohnort 1935 1934 fruchtloser Verwarnung mit dem Gewerbeentzug vorzugehen. Wien 1700 1661 Sonstiges Oesterreich 2294 2418 Gleichzeitig wird ersucht, die bezüglichen VerfügunDeutsches Reich, Danzig 262 255 gen im „Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck" Schweiz, Liechtenstein 233 188 zu verlautbaren und die Kammer von den allfälligen, Italien 433 439 wegen Winkelschreibereien eingeleiteten StrafverSüdslawenstaat 17 11 Ungarn . 43 57 fahren in Kenntnis zu setzen.

Personalnachrichten

Monatsbericht über öen Fremöenverkehr

Das neue Innsbrucker Htaötrecht (Ein Vortrag des Magistrats-Direktors.) I n dem am 28. und 29. November gehaltenen ersten Vortrag der Innsbrucker juristischen Gesellschaft im laufenden Winterhalbjahre sprach Magistrats-Direktor Dr. Fankhauser über das neue Innsbrucker Stadtrecht. I n seinen Ausführungen gab er sowohl einen kurzen Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung des österreichischen Gemeinderechtes vom Jahre 1849 an bis zur Gegenwart als auch eine Darstellung der wichtigsten

Rumänien 8 16 Tschechoslowakei 85 99 Polen. Baltische Staaten 20 29 Schweden, Norwegen, Dänemark 20 18 Niederlande, Belgien, Luxemburg 80 62 Großbritannien, I r l a n d 105 73 Frankreich. Monaco 85 33 Spanien, Portugal, Andorra 12 2 Griechenland, Albanien, Bulgarien, Türkei . . 3 11 Rußland m i t Russisch-Asien 1 5 Uebriges Asien 21 16 Afrika, Australien 2 4 Vereinigte Staaten von Nordamerika. Kanada . 69, 34 Uebriges A m e r i k a . . 1 2 Zusammen . 5494* 5433 * H i e v o n : 1. Geschäftsreisende 1174, 2. Jugendliche i n Herbergen. Heimen und dergleichen 3.


Amtsblatt Nr.13

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am )7. Nov. 1555 Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 1959 Frauen 1148 Zusammen: 3107

Hievon sind unterstützt:

Männer 1733 Frauen 915 Zusammen: 2648

Die 3107 arbeitslos gemeldeten Personen einzelnen Berufsklassen wie folgt: 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 2. Bergbau und Salinennesen 3. Stein-, Ton-, Glasindustrie 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 5. Wasserkraft- und Elektrizitätswerke 6. Metallindustrie 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 8. Leder- und Häuteindustrie 9. Textilindustrie 10. Bekleidungsindustrie 11. Papierindustrie 12. Graphische Industrie 13. Chemische Industrie 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 16. Handel 17. Transport und Verkehr 18. Bank- und Versicherungswesen 19. Körperpflege und Reinigungswesen 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unterhaltungsbcrufe 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare ufw.) 23. Oeffentlicher Dienst 24. Haushaltungsberufe 25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe Summe:

verteilen sich auf die Männer Frauen 3 8 32 609

Zusam. 11

1 8

33 612

H

223 86 6 115 95 21 43 3 122 811 19i> 129 12 64 9

223 86 6 23 52 9 29 3 121 199 101 125 12 36 6

1 612 95 4 — 28 3

20

9

— 92 43 12 14

28

3 1 23

255

200

455

1959

1148

3107

3 1

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Oktober 1935 ergibt sich eine Zunahme um 152 Personen.

Mpenöien-Ausschreibung I m Jahre 1936 werden von der Stadtgemeinde Innsbruck 20 arme Hochschüler mit Iahresstipendien von je 8 100.— unterstützt. Für eine Beteiligung kommen in Betracht in Innsbruck heimatsberechtigte Bewerber vaterländischer Gesinnung, welche selbst und deren unterhaltspflichtige Angehörige mittellos sind und welche durch Zeugnisse, bzw. Bestätigungen der besuchten Hochschule einen entsprechenden Studienfortgang nachweisen können. Steht der Stipendienwerber im 1. Semester seines Hochschulstudiums, ist auch das Reifezeugnis oder eine beglaubigte Abschrift hievon beizubringen. Männliche Hochschüler in vorgeschritte-

kür irgencl L

nen Semestern genießen bei Zuteilung der Stipendien den Vorzug. Gesuche um Verleihung eines Stipendiums sind unter Anschluß der entsprechenden Belege bis 31. Dezember 1935 beim Stadt. Wohlfahrtsamts Innsbruck, Ealurner Straße 4 / I I , einzubringen.

Mitteilungen öes HwötphMates Stand der Infektionskrankheiten im November 1935: Scharlach: 11 Erkrankungsfälle, 1 Todesfall. Diphtherie: 34 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im November 1935: Gesamtzahl: 41, davon 1 Totgeburt (Geschlecht unbestimmt), 21 männlich, keine Totgeburt, 19 weiblich, keine Totgeburt. Todesfälle im November 1935: Gesamtzahl: 68 Davon auswärts: 24 44 (22 männlich, 22 weiblich).


.Amtsblatt Ni.13

Aenöerung öes

Warmestrom Laufes öes

Ueber Empfehlung des Verwaltungsausschusses der städtischen Lichtwerke hat der Herr Bürgermeister beschlossen, den Preis für W ä r m e t a g s t r o m , welcher bisher im Sommer 9 Groschen je K^VK, im Winter 12 Groschen je ic^K betrug, auf ganzjährig 10 G r o s c h e n je K ^ K zu vereinheitlichen. Diese Neufestsetzung gilt rückwirkend ab der Zählevablesung im Oktober I. F. Der Preis für Wärmenachtstrom von 4.5 Groschen je K^K wird durch diese Aenderung nicht berührt. Ueber die Gründe dieser Maßnahme teilt das E W I folgendes mit: Der bestehende Tarif stammt aus dem Jahre 1928. Damals wurde eine verschiedene Preisstellung im Sommer und im Winter vorgenommen, einerseits weil die Gestehungskosten des Stromes eine solche angebracht erscheinen ließen, andererseits weil man sich der Hoffnung hingab, die sogenannte Sommerküche zur Einführung zu bringen, bei welcher die Abnehmer im Sommer elektrisch, im Winter aber mit Kohle kochen. Obwohl nun bald 1000 Stromherde an das Netz angeschlossen sein werden, haben sich Sommerküchen im eigentlichen Sinne des Wortes in Innsbruck nicht eingeführt; denn wer bei uns im Sommer elektrisch kocht, will davon auch im Winter, so lange es die Raumheizungsverhältnisse zulassen, nicht abgehen. Dagegen wurde die Er-

fahrung gemacht, daß die Verteuerung des Stromes im Herbste, zu jener Zeit, zu welcher der Haushalt ohnehin durch vermehrte Unkosten belastet wird, unangenehm empfunden wird und daß die im Herbste eintretende Verstimmung tiefer greift als die Befriedigung über die Verbilligung im Frühjahre. Es darf darauf hingewiesen werden, daß bei annähernd gleichbleibendem Verbrauche, insbesondere aber bei stärkerer Abnahme während des Winterhalbjahres die Vereinheitlichung eine, wenn auch nicht gerade bedeutende Verbilligung des Stromes mit sich bringt. I m besonderem Maße kommt diese Verbilligung jenen Abnehmern zugute, welche nach Haushlllttarif beziehen (Grundgebühr 8 2.— je Raum, Strompreis auch für Licht 10 Grofchen), da diese Abnehmer wohl stets einen größeren Verbrauch im Winter als im Sommer ausweisen. Da gegenüber den Abnehmern von Kochstrom die Bindung eingegangen wurde, daß sich der Strompreis innerhalb von fünf Jahren nicht verteuern werde, wird das E W I jenen Abnehmern, welche die Vereinheitlichung aus irgend einem Grunde nicht wünschen sollten, den Strom weiterhin nach dem alten Tarife berechnen. Das E W I erhofft sich durch die Einführung des neuen einheitlichen und so schön abgerundeten Strompreises eine Absatzsteigerung, durch welche die zunächst zu erwartende Einnahmeneinbutze bald wieder ausgeglichen sein wird.

Kunömachungen!

Das Skifahren und Rodeln auf dem sogenannten Paschbergsteig, o. i. dem Fußwege, welcher von der Sillbrücke rechts Zum sogenannten Lanser Kreuz am Viller Fahrwege führt. Das Skifahren auf dem Fußsteig entlang der Bren nerstraße in der Strecke von der Einmündung des Natterer Weges bis zum Sonnenburgerhof. Uebertretungen dieser Anordnung werden nach § 59 des Straßenvolizeigesetzes bestraft. Diefe Anordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft. Dadurch treten alle früheren diesbezüglichen Kundmachungen außer Kraft. Stadtmagistrat Innsbruck. am 22. November 1935. Der Bürgermeister: Franz F i s c h e r e. h.

Auf Grund des § 45 des Straßenvolizeigesetzes vom 26. Mai 1930, Landesgesetz- und Verordnungsblatt Nr. 33, wird die St.-Nikolaus-Gasse als Einbahnstraße erklärt. Das Befahren ist nur in der Richtung von der Innstraße Zur Kirchgasse gestattet. Uebertretungen dieser Anordnung werden nach § 59 des Straßenvolizeigesetzes bestraft. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft. Stadtmagistrat Innsbruck, am 22. November 1935. Der Bürgermeister: Franz F i s c h e r e.h. Auf Grund des § 45 des Etraßenvolizeigesetzes vom 26. Mai 1930, Lanoesgesetz- und Verordnungsblatt Nr. 33, wird folgendes kundgemacht: Auf der Viller Straße ist verboten: 1. Das Rodeln zweier erwachsener Personen auf einer Rodel. Die Verwendung von Stöcken beim Rodeln sowie das Zusammenhängen von Rodeln im belasteten und unbelasteten Zustande. 2. Das Bobfahren. 3. Das Skifahren an den Nachmittagen der Sonnuno Feiertage in der Zeit von 12 Uhr mittags bis 24 Uhr. 4. Das Herumstehen zur Zeit des Rodelbetriebes auf der Sillbrücke und Viller Straße bis zur Kurve oberhalb des Bretterkellers.

Neue Kaserne Die von der Verwaltung des Bundesheeres übernom^ menen Teile des ehemaligen Garnisonssvitales (Dr.Glatz-Straße) sind laut Mitteilung des Kommandos der 6. Division als „Feldmarschall-Conrad-Kaserne" zu benennen.

Mochenschtveinemartt in Innsbruck Zur Aufklärung irrtümlicher Meinungen wird mitgeteilt, daß der W o c h e n s c h w e i n e m a r k t wie bisher auch weiterhin jeden Samstag in der Innrain^ Allee abgehalten wird. Die vor kurzem verlautbarte Neuregelung des Marktbetriebes trifft lediglich den Krämermarktbetrieb.


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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 25. Nruck: Graphische Kunstanftalt T y r o l t a , Innsbruck


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