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derNndes üupktadt nnsbruek Schriftleitung: Nachaus. 2 stock links I.^K.jahllich.Sngelnummer so Gr. Nr. 1
15. Jänner 1936
2. Jahrgang
Innsbrucker Gemeinöetag Künste Mtzung am ^ 7 . Dezember 1555 Dringende Angelegenheiten bestimmten den Herrn Bürgermeister, noch vor Jahresschluß den Gemeindetag zu einer Sitzung gusammenzuberufen, welche am 27. Dezember 1935 um 6 Uhr abends im Adlersaale des Stadtsaalgebäudes stattfand. Aus Iweckmähigkeitsgründen wurde einvernehmlich die vorliegende Tagesordnung umgestellt und zuerst Herrn S t a d t r a t D r . A n t o n M e l z e r das Wort zur Berichterstattung über den Vertrag zwischen Bundesregierung und Stadtgemeinde betreffend Uebernahme der städtischen Polizei durch den Bund erteilt. Der Berichterstatter gab nach einleitenden grundsätzlichen Erläuterungen einen Ueberblick über die einzelnen Bestimmungen des Vertrages und stellte im Anschlüsse daran namens des Rechtsausschusses den Antrag auf Genehmigung des Vertragsentwurfes und gleichzeitig auf Annahme folgender Entschließung: „1. Der Bürgermeister sucht in geeignet erscheinender Weise von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit die Zusicherung zu erwirken, daß bei Ergänzung des Perfonalstandes der BundesPolizeibehörde in Innsbruck unter sonst gleichen Voraussetzungen in erster Linie Innsbrucker Gemeindemitglieder oder andere Tiroler Landeskinder berücksichtigt werden. 2. Der Gemeindetag erachtet die im § 7 des Uebereinkommens festgelegte Instandhaltungspflicht in jenen Fällen für zu weitgehend, in denen es sich um die Behebung von Schäden handelt, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Organen der Bundespolizeibehörde entstanden sind.
tum der Gemeinde stehenden Gebäude und Räume der Gemeinde gegenüber die Haftung für Verschulden und Fahrlässigkeit der in ihrem Dienstverhältnis stehenden Personen übernähme. 3. Der Gemeindetag hegt ernstliche Bedenken gegen die Bestimmungen des § 15 des Uebereinkommens, soweit in diesem dem Bunde das Recht zugesprochen wird, in Streitfällen aus dem Vertragsverhältnis sich vorerst durch Abzug von den der Gemeinde gebührenden Ertragsanteilen schadlos zu halten. Der Gemeindetag hält es mit der Stellung der Gemeinde als gleichberechtigter Ver^ tragsvartnerin nicht gut vereinbar, dem anderen Vertragsteile eine derart bevorzugte Stellung einzuräumen. Wenn der Gemeindetag trotz dieser Feststellungen das vorliegende Uebereinkommen genehmigt, so geschieht dies mit dem ausdrücklichen Hinweis auf dem Umstand, daß jede Verzögerung des Vertragsabschlusses, die mit der Durchsetzung des von der Gemeinde verfochtenen Standpunktes verbunden wäre, eine unmittelbar eintretende und nicht mehr gutzumachende Schädigung der finanziellen Interessen der Gemeinde zur Folge hätte. 4. Da das Uebereinkommen infolge des Bundesgesetzes Nr. 46ij betreffend die Beitragsleiftung von Ortsgemeinden zum Polizeiaufwand des Bundes, ausgegeben am 10. Dezember 1935, weder über die Beitragsleiftung der Gemeinden, noch über die Ersätze des Bundes an die Gemeinde Bestimmungen enthält, legt der Gemeindetag größten Wert darauf, daß der Bürgermeister ehestens die Entscheidung über Art und Umfang der Anrechnungen nach § 3 des zit. Gesetzes in einer den außerordentlich großen Aufwendungen der Stadtgemeinde entsprechenden Weise erwirkt."
Der Gemeindetag stimmt den Anträgen des Rechtsausschusses einstimmig zu.
Berichterstatter Komm.-Rat Kritz Miller
Der Gemeindetag genehmigt nachträglich, und zwar zur Ordnung des Grundbuchstandes den im Verlaufe Wenn auch in solchen Fällen nach den Bestimmungen des bür- des Jahres 1935 bereits erfolgten Rückkauf des Fabriksgerlichen Rechtes Regreßanfprüche an die Schuldtragenden offen geländes der ehemaligen Luftverwertungsgesellschaft stehen, entspricht es sowohl den Normen ähnlicher Rechtsverhält(E. I I . 68, I I K. G. Patsch) von der Metallwerk-Plannisse auf anderen Gebieten als auch dem herrschenden Rechtsempfinden, wenn die Bundesverwaltung als Inhaberin der im Eigen- see-Gesellschaft m. b. H. durch die Stadtgemeinde.
.Amtsblatt Nr.
VerichterstaUer Vürgerm.-Stellv. ASolf stlaUer
die Ermäßigung der Grundgebühren für den Bezug elektrischen Stromes in gleicher Weise vorzunehmen 1. I m Jahre 1935 wurde ähnlich wie in den Vorjah- wie im Vorjahre. ren minderbemittelten Haushaltungsvorständen eine 2. Wegen der schwierigen finanziellen Situation, in Ermäßigung von den Grundgebühren für Bezug elektriwelche der Betrieb des Stadttheaters in letzter Zeit geschen Stromes bis auf 8 1.— je Wohnung und Monat raten ist, bewilligt der Gemeindetag einen Nachtragsgewährt. Um diese Ermäßigung zu erreichen, waren kredit von 5 8000.—, welcher Betrag zum größten von den Bewerbern Vordrucke auszufüllen und die EinTeile für das Orchester des Stadttheaters Verwendung kommensnachweise vorzulegen, um dem Stadtmagifinden muß. Die bedrängte Lage des Stadttheaters erstrate die Ueberprüfung der begünstigten Einkommensgibt sich hauptsächlich aus der Tatsache, daß die seitensgrenze zu ermöglichen. Das Gesamteinkommen durfte, des Bundes in Aussicht gestellten Beihilfen nicht eingeum dieser Begünstigung teilhaftig zu werden, für die in gangen sind. einer. Wohnung befindlichen Verwandten nicht höher sein, als 8 150.— für den Haushaltungsvorftand zuzügVertrauliche Sitzung lich 5 30.— für jede weitere Person. Berichterstatter Bürgermeister Franz Fischer Zusammen mit den gesondert behandelten Instituten, Körperschaften, Anstalten, Klöstern usw., denen zufolge Der Gemeindetag genehmigt einhellig die Anträge ihrer finanziellen Notlage ebenfalls die ganze oder teil- des Personalausschusses zur Regelung der personellen weise Befreiung gewährt wurde, betrug der Aufwand Angelegenheit anläßlich der Verbundlichung der Beamfür diese Notstandsaktion jährlich rund 8 135.000.- . ten des Stadtpolizeiamtes, der städtischen KriminalabDer Gemeindetag beschloß, im Verwaltungsjahr 1936 teilung und der städtischen Sicherheitswache.
ahee Schlacht- unö Viehhof Innsbruck Don Heterlnärrat Or. meb. vet. H. Joller Aus der Mitte des 16. Jahrhunderts ist ein Bild bekannt, das die alte „Metzbank" vor der Ottoburg zeigt. Sie stellt ein auf Piloten erbautes Holzgebäude dar. Es ist anzunehmen, daß diese Metzbank als erste öffentliche Schlachtstätte der Stadt Innsbruck anzusehen ist. Bereits 1569 bewilligte Erzherzog Ferdinand den Einbau weiterer Metzbänke in dem auf der Innbrücke stehenden „Sommerhäusel" also in unmittelbarer Nähe des früher erwähnten Schlachthauses. Grund dazu wird die räumliche Beengtheit desselben gegeben haben. Der Umsatz an Schlachtvieh war ein ganz beträchtlicher. Aus einer Rechnung über das von der Regierung und der Stadt an die Metzger zum Einkauf ausländischen Viehes bewilligte Hilfsgeld geht hervor, daß 1566 bis 1567 346, im Jahre 1578 559 und 1580 bis 1583 je 643 bis 759 Ochsen aus der Steiermark und Ungarn nach Innsbruck eingeführt und verzehrt wurden. Der Auftrieb aus Tirol wurde hier nicht eingerechnet. Auch er war ansehnlich. Es wurden z. B. im Jahre 1572 524 Landochsen auf den Markt gebracht. Auf Qualität wurde besonderer Wert gelegt, denn der Chronist berichtet aus demselben Jahre, daß nur „4 Kie" geschlachtet und verkauft wurden. Die Ueberlassung von Hilfsgeldern zum Einkauf von Schlachtvieh seitens der Regierung und der Stadt weist auf die Uranfänge der Viehmarktkasse hin. Der Verufstand der Fleischhauer hat diesbezüglich immer eine Sonderstellung eingenommen. Auch in den Ortsgeschichten anderer Städte wird auf solche Hilfsgelder hingewiesen. (Wien.)
1627 erfolgte neuerlich ein Iubau zur Metzbank. Die Regierung verlangte auch, daß die neuerbaute Schlachtbank von vier Bankmetzgern befetzt werde. 1684 verleiht Kaiser Leopold I. der neugebildeten Metzgerzunft einen Freiheitsbrief und ein eigenes Wappen und bestätigt die Zunftordnung. 1711 verlangt die Regierung, daß der „zeithero ge thauerte Fleischmarkt unter dem Gewelb" von hier fort verlegt werde und läßt der Stadt die Wahl, ob sie ihn in ZuKunst bei der „Backen Schützen" oder beim „Pranger" oder am Stadtgraben nächst der „Bemboschen Behausung am Engel" eröffnen wolle (d. i. nächst dem Stadtplatz, im Innrain oder am Anfang der Neustadt). Die Stadt entscheidet sich für den Innrain, wohl fchon aus dem Grunde, weil in unmittelbarer Nähe die Schlachtbank ist und baut 1712 den „Gaymetzgern einen Schermo" für den Fleischverkauf. Dieser Schermo hat sich anscheinend sehr bald als zu klein erwiesen,' denn schon im Jahre 1716 beginnt die Stadt mit dem Bau einer Fleischbank im größeren Stil, deren Vollendung wegen „der vielen zu schlagenden Stefften" sich lange verschleppt. Nach mehrmaligen, kostspieligen Vergrößerungen wird sie endlich im Jahre 1747 fertiggestellt und dem Verkehr übergeben. Fast hundert Jahre, bis 1840. fand diese Halle mit der Fleischbank Verwendung. I n diesem Jahr wurde sie ein Raub der Flammen. Der Plan, ein neues, modernes Schlachthaus zu bauen, bestand schon Jahre vorher, wurden doch schon im Jahre 1833 Teile des alten Schlachthauses geschleift und das Haus Nr. 143 des
Amtsblatt Nr. 1. Spezereihändlers Josef Dietrich am Innrain Zum beabsichtigten Bau erworben. Die neue Schlachtstätte sollte nach den Plänen jener von Augsburg erbaut werden. Durch den Brand wurde die Absicht der Verwirklichung rasch nahegerückt. 1842 ist bereits die Grundsteinlegung erfolgt und 1844 konnte das Schlachthaus in Verwendung genommen werden. Es wurde nach den Plänen des Alois Haas vom Baumeister Josef Mayer erbaut. Vom ursprünglich geplanten Muster wurde abgegangen und ein Wiener Schlachthaus als Vorwurf genommen. Einen geordneten Schlachtviehmarkt besaß die Ge meinde in früheren Zeiten nicht. I n den Jahrbüchern konnte nur ein Hinweis gefunden werden. Erzherzog Ferdinand bewilligte im Jahre 1567, daß das im Großen eingekaufte ausländische Vieh, im Tiergarten vor der Schießstätte auf die Weide getrieben werden kann. 1573 befiehlt er dem Stadtrat für diesen Zweck den Adelshof auf seine Eignung zu prüfen. Man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, daß an diesen Orten das Schlachtvieh nicht nur untergebracht wurde, sondern daß dort auch Handel getrieben wurde, daß man somit im weitläufigsten Sinne von einem Echlachtviehmarkt sprechen kann. Wie lange sich diese Märkte hielten, konnte nicht festgestellt werden. Das Interesse für die Regelung des Schlachtviehverkehrs war bei den maßgebenden Stellen auch späterhin vorhanden. Aber erst im Jahre 1860 wurde der Stadt durch ein kaiserliches Patent das Marktrecht verliehen. I n der Zeit von 1860 bis 1870 wurde der Markt mit dem Standort „hinter dem Vierwastl" alle Donnerstage abgehalten. Welche Gründe zur Auslassung des Marktes nach 1870 maßgebend waren, sind schwer Zu erforschen. Das Nächstliegende wird sein, daß die Händler bequemlichkeitshalber den Markt nicht mehr beschickten, bzw. ihr Vieh lieber auf Winkelmärkten, die in allen Vorstadtgasthäusern abgehalten wurden, an den Mann zu bringen suchten, was um so leichter möglich war, als zu dieser Zeit eine geordnete Marktüberwachung fehlte. Die Wiedereinführung des Marktes stieß auf die verschiedensten Schwierigkeiten. I n erster Linie waren es die Städte Bruneck, Bozen, Vregenz und Feldkirch, die sich gegen die Abhaltung von Schlachtviehmärkten in Innsbruck aussprachen, wohl in der Meinung, daß damit der Stadtgemeinde Innsbruck eine Monopolstellung eingeräumt würde. Nachdem jedoch die gesetzliche Grundlage gegeben war (das kaiserliche Patent aus dem Jahre 1860 mußte zwar erst über Veranlassung des damaligen Veterinäramtsleiters aus dem Stadtarchiv hervorgesucht werden) wurde die Abhaltung der Märkte vom Gemeinderat neuerlich beschlossen. Die tatsächliche Eröffnung verzögerte sich aber noch und erfolgte erst im Jahre 1898 im Beisein des Bürgermeisters und ausländischer Händler (Schweizer). Als Standort wurde der Platz (östlich) hinter der Südbahn gewählt, weil hier unmittelbarer Bahnanschluß vorhanden war. Es war gedacht, diesen Markt als Exportumschlageplatz für das Schlachtvieh in den westlichen Alpenländern auszubauen, um von hier aus nicht nur den Ortsbedarf zu decken, fondern auch die Ausfuhr in das Ausland (Schweiz) zu tätigen. Es blieb beim Wunsch. Der Innsbrucker Schlachtviehmarkt hatte und hat nur lokale Bedeutung. Der eine Erfolg jedoch, den Schlachtviehverkehr in geordnete Bahnen gelenkt zu haben, verblieb, er war und ist in ortswirt schaftlicher und veterinär-polizeilicher Hinsicht von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Die Oertlichkeit war für den Schlachtviehmarkt insoferne günstig gewählt, als das von auswärts mit der Bahn einlangende Vieh vom Waggon weg in die Stallungen gebracht werden konnte. Einer Verschleppung von Tierseuchen konnte von vorneherein mit Erfolg entgegengetreten werden. Der Echlachtviehmarkt verblieb an diefer Stelle bis zur Eröfnung des neuen Schlacht- und Viehhofes im Jahre 1910. I m Verlaufe der Jahre hatten sich jedoch Mängel herausgestellt, die mit als grundlegende Ursache der Erbauung des neuen Schlacht- und Viehhofes gewertet werden müssen. Abgesehen von den verkehrsbeschränkenden Beweggründen, war mit dem Viehtrieb vom Schlachtviehmarkt in das Schlachthaus durch die belebtesten Straßen eine gewisse Gefahr für die Vorübergehenden gegeben. Die Verlegung des Marktplatzes wäre nicht aufzuhalten gewesen, weil schon damals die Vergrößerung der Bahnhofanlage ins Auge gefaßt worden war. I n unmittelbarem Zusammenhang mit dem Schlachthaus war das Kühlhaus. Die Kühlung erfolgte durch Eis, das im Winter aus dem I n n gewonnen wurde. Wer die Gefahren kennt, die in der Konservierung von Lebensmitteln insbesondere von Fleisch mit Freilandeis bestehen (Typhus, Fleischvergifter u. ogl. m.) findet es unbegreiflich, daß nicht fchon früher auf eine Aenderung der Kühlung gegriffen wurde. Wieder war es der Unternehmungsgeist des Veterinäramtes und Schlachthoflei' ters, der mit Unterstützung des Bauamtes Abhilfe schuf. I n einer Denkschrift an den Gemeinderat machte der Amtstierarzt auf den Wert künstlicher Kühlanlagen aufmerksam. Der Gemeinderat griff die Idee auf und im Jahre 1899 wurde die neue Luftkühlanlage und das Eiswerk nach Schweizer Muster im Fleischbankgebäude eingebaut. Es liegt nahe, daß das Schlachthaus bei der raschen Vergrößerung der Stadt und dem sich mehrenden Fremdenverkehr, den Anforderungen auf die Dauer nicht mehr entsprechen konnte. Soweit es angängig war, wurde ohnehin durch Zubauten Raum geschaffen. Die Beschwerden über mangelhafte hygienische Verhältnisse mehrten sich von Tag zu Tag. Als dazu noch teils schwere Unfälle, bedingt durch den Raummangel, kamen, wurde der Zustand unhaltbar. Die ungünstigen Verhältnisse auf dem Schlachtviehmarkt spitzten sich auch immer mehr zu. Der Verkehr mit dem Schlachtvieh auf den gerade meistbelebten Straßen (Museumstraße—Burg- und Marktgraben) gab zu vielerlei Anständen Anlaß, so daß sich die Gemeindeverwaltung in der Abstellung solcher Mängel vor eine nicht immer angenehme Aufgabe gestellt sah. Schon im Jahre 1904 verfaßte der damalige Gemeinderat Bernhard Iösmayer eine Denkschrift an den Gemeinderat, in der er auf die unhaltbaren Zustände im städtischen Schlachthaus hinwies und die Notwendigkeit des Baues eines neuen Schlachthauses darlegte. Er gab auch schon eine Aufstellung der Orte für den neuen Schlacht- und Viehhof samt den Grundkosten an. Unterstützt wurden seine Ausführungen durch Eingaben des Veterinäramtes und der Genossenschaft der Fleischhauer, in denen mit Nachdruck auf die unhaltbaren Zustände im Schlachthaus hingewiesen wurde und die in der Forderung nach einem Schlacht- und Viehhof gipfelten. Der Gemeinderat konnte sich der Notwendigkeit der Abstellung solcher Zustände nicht verschließen. Er be-
.Amtsblatt Nr. 1 traute das Veterinäramt, bzw. die Schlachthofleitung und das Vauamt mit den Vorarbeiten, die rasch in Angriff genommen wurden. Ein Forschungsausschuß besichtigte die Schlachthöfe in St. Gallen, Bregenz, München. Ravensburg und Augsburg. Dennoch wurde die Sache bis ins Jahr 1907 hinaus verzögert, bis ein greifbarer Erfolg Zu sehen war. Anfangs dieses Jahres wurde der Schlachthofdirektor von Straubing, Heiß, ein Fachmann auf dem Gebiete des Schlachthofwesens, zu einer Besprechung nach Innsbruck berufen, in der er seine Vorschläge der gemeinderätlichen Schlachthofkommission darlegte. Bemerkt sei, das verschiedene Oertlichkeiten für den Bau des neuen Schlacht- und Viehhofes in Betracht gezogen wurden. Allein drei Vorschläge legte, wie schon erwähnt, GR. Bernhard Zösmayr in seiner Denkschrift zur Ueberprüfung vor, und zwar die Anlage beim Huterschen Ziegelstadl östlich des Peterbrünnels, die Anlage in der Reichenau (Sillgwickel) und die Anlage bei den Sillhöfen (Stolzsche Gründe). I n späteren Besprechungen wurde noch der Raum bei der Staatsbahndirektion ins Auge gefaßt. Die Anlage im Sillzwickel wurde am geeignetsten befunden. Die Platzfrage war auch insoweit wichtig, weil der unmittelbare Bahnanschluß für den zu erbauenden Schlacht- und Viehhof eine grundlegende Rolle spielte. Nachdem sich der Gemeinderat entschieden hatte, wur den auch sofort die Verhandlungen mit der Eüdbahndirektwn wegen Erbauung des Schlevvgeleifes eingeleitet. 1907 wurde mit dem Bau des Geleises begonnen, 1908 wurde es fertiggestellt und 1909 (Mai) wurde es der Stadt zur Benützung übergeben. Gleichzeitig mit dem Baubeginn des Schleppgeleises wurde der erste Spatenstich für die Schlachthofanlage gemacht. Die Vaubewilligung wurde dafür im Juli 1908 erteilt. Die Bauausführung lag in den Händen des Baumeisters Josef Retter, Innsbruck, die Bauaufsicht wurde Ing. Jakob Albert, einem Beamten des Stadtbauamtes übertragen. Es wurden 4600 Quadratmeter überbaut. Die Anlage umfaßt im ganzen eine Fläche von 31.600 Quadratmeter. Die Kosten beliefen sich bis Ende 1911 auf 997.762 Kronen und 52 Heller. Die Beendigung des Baues der wichtigsten Objekte des neuen Schlachthofes wurde durch das Bauamt im November 1909 bekanntgegeben und gleichzeitig gebeten, die Vauüberprüfung ehestens vorzunehmen, um den Venützungskonsens wenigstens für einzelne Teile der Anlage zu erhalten. Doch erst Mitte 1910 konnte der fertiggestellte Teil des Schlachthofes dem Verkehr übergeben werden. Bei seiner Uebergabe waren nur die wichtigsten Räumlichkeiten — Rinderhalle mit Abhänghalle, Kleinviehschlachthalle mit Kuttelei, Schweinehalle, weiters Schlachthofstallungen, Kontumaganlage, die Viehhofstallungen zum Teil und das Verwaltungsgebäude — gebrauchsfertig. Am Schleppgeleise muhten erst die Verladerampen ausgebaut werden. Weitere unbedingt notwendige Viehhofstallungen, die Betriebsräumlichkeiten der Häute- und Fellverwertung und die Pflasterung des Viehhofes wurden erst viel später fertiggestellt. Das geplante Pferdeschlachthaus kam bis zum heutigen Tage überhaupt nicht zur Ausführung. Der neue Schlacht- und Viehhof wurde für öffentlich erklärt und auf Grund des Statthalterei-Erlasses vom 9. Dezember 1909, Zahl 74048, der Schlachthauszwang
angeordnet. Die diesbezügliche Kundmachung wurde unter Mag.-Zl. 26435 am 31. Mai 1910 verlautbart. I n großzügiger Weise war das Werk erstellt worden. Die damals bekannten schlachthoftechnischen Errungenschaften wurden bei dem Bau voll berücksichtigt. Es würde zu weit führen, wenn man sich in das einzelne des inneren Aufbaues des Schlachthofes verbreitern würde. Es fei nur so viel gesagt, daß auch die Inneneinrichtung der einzelnen Objekte mustergültig war und mit der Ausstattung in keiner Weise geknausert wurde. Die Anlage konnte wenige Jahre nach ihrer Errichtung die Probe ihrer Gediegenheit ablegen; das war in den Kriegsjahren und insbesondere in der Zeit, während welcher die Etappenschlächterei die Hallen für ihre Schlachtungen beanspruchte. Das Einleben in die neuen Verhältnisse dauerte natürlicherweise seine Zeit. Die größten Schwierigkeiten brachte die Durchführung des Schlachthofgwanges, insbesondere bei den Fleischhauereien, welche im Besitze eines Privatschlachthauses waren. Aber auch die Besitzer von landwirtschaftlichen Betrieben im Stadtgebiet, sträubten sich gegen die neuen Einführungen und verteidigten ihr Hausschlachtungsrecht mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln. I m Uebereinkunftswege konnte auch hier eine beide Teile befriedigende Lösung gefunden werden. Die Benutzer der Anlage fanden sich in verhältnismäßig kurzer Zeit mit der neuen Sachlage ab,- denn auch die größten Gegner mußten, ob sie wollten oder nicht, die großen Vorteile, die ihnen der Schlachthof bot. anerkennen. Ueber Wunsch der Genossenschaft der Fleischhauer wurde in der Folgezeit mit einem Kostenaufwand von rund 45.000 Kronen das Häutemagazin erbaut und damit eine Sammelstelle für die anfallenden Häute und Felle geschaffen. I n die Vetriebsräume eingebaut war die Fettschmelze, die der Gewinnung von Rohtalg dienen sollte. Beide Betriebe hatten ein wechselndes Geschick. Die Fettschmelze hatte anscheinend von vorneherein keinen besonderen Auftrieb, obwohl gerade aus diesem Zweig der Nebenergeugnisverarbeitung viel herauszuholen wäre. Heute erinnert an sie nur mehr der Name. Das Häutemagazin stellte ursprünglich nur eine Uebernahmstelle der Häute und Felle, die aus dem Schlachthof kamen, dar und wurde von der Wiener Fleischhauervereinigung geführt. Die Innsbrucker Fleischhauer waren Genossenschafter dieser Vereinigung. I n den Inflationsjahren ging die Vereinigung in Konkurs und hinterließ bedeutende Verluste bei ihren Innsbrucker Teilhabern. I m Jahre 1925 errichtete die Genossenschaft der Fleischhauer Innsbruck eine Uebernahmstelle unter ihrem Namen. Dem Wunsch der auswärtigen Fleischhauer entgegenkommend, kam es im Jahre 1927 zu einer Umbildung. Die Mitglieder der Genossenschaft und einige außer Innsbruck ihr Gewerbe ausübende Fleischhauer sammelten sich in einer Wirtschaftsgenossenschaft m. b. H. unter dem Namen „Tiroler Häute- und Fellverwertung". Es war nunmehr auch den auswärtigen Fleischhauern die Möglichkeit gegeben ihre Häute und Felle der Häute- und Fellverwertung zu liefern und sich als Mitglied bei der Wirtschaftsgenos-
senschaft eintragen zu lassen.
(Fortsetzung folgt.)
Amtsblatt Nr. 1.
Unsere sauna
nieren die Finnen gar nicht gern, denn das starke Schwitzen lockert die verkrampften Muskeln, hilft die Ermüdungsstoffe wegschaffen, nimmt allen MuskelVon Universitätssportlehrer Dr. Anton O b h o l z e r . kater, entspannt und kräftigt durch stärkste Durchblu„Sauna" heißt das in Finnland übliche Dampfbad tung unsere zweite Lunge, die Haut. und ist in diesem kalten Nordland jedem so wichtig und Wie wir auf die Sauna gekommen sind? noch selbstverständlicher wie uns Tirolern die Ski". Der Ich hatte vor vielen Jahren schon durch Artikel und Großkaufmann von Helsingfors geht in eine feinere durch einen meiner Freunde von der deutschen Hoch^ Vadestube als der Kleinhäusler von Lypveenranta, schule für Leibesübungen in Berlin, der einen Sommer klar, aber jedermann geht in die Sauna. auf finnischen Gewässern gepaddelt hatte, von der Daß Schwitzen gesund ist, haben noch unsere Väter Sauna gehört. Und schon damals versuchte ich, mit gewußt, wir selbst haben es schon fast vergessen, aber Sportkameraden mit Hilfe der Stadt Innsbruck auf unsere Groß- und Urgroßväter haben die einst in ganz unserem Sportplatze dieses Wunderbad zu schaffen. LeiMitteleuropa verbreiteten Damvfbadestuben noch eifrig der scheiterte damals unser Unternehmen an widrigen benützt und im Unterland stehen noch einige Tiroler Umständen. „Saunen". 1932, als ich in Los Angeles bei den Olympischen Was ist eine Sauna? Spielen weilte, machte ich die erste wirkliche BekanntWie sieht sie aus? schaft mit der Sauna. Unsere Nachbarn im olympischen An einem See steht ein kleines Blockhaus. Vorne Dorf waren nämlich die Finnen und da war ich öfters ein Umkleideraum mit Ruhe- und Massagebänken, da- Gast in ihrem Dampfbad, das sie sich „natürlich" auch hinter warme und kalte Brausen und schließlich die dort errichtet hatten. Und 1934 fuhren mein Freund eigentliche Dampfstube i ein niederer, allseits getäfelter Fred Schatz und ich nach Finnland, um die Meister Raum, stufenartige Bänke die Wände hoch, und ein des Speerwurfs, des Lang- und Skilanglaufes kennen zu lernen. Dabei haben wir eine Menge gelernt und Ofen, in dem über dem Feuerloch faustgroße Porphyr oder Granitbachsteine geschichtet sind. Zwei, drei Stun^ vor allem — wir sind auf Schritt und Tritt auf die Sauna gestoßen. Wir haben uns vom Wert dieser Einden vor Benützung des Bades wird geheizt. Die Flam men lecken um die Steine und machen sie bis Zum richtung überzeugt, sind zurückgekommen und Fred hat Kern glühend. Dann reinigt man den Feuerplatz von die Sache unserm allzeit sportfreudigen Bürgermeister den Vrandresten, schließt den Kamin, öffnet den weiten Franz Fischer vorgetragen und gleich ein offenes Ohr Ofendeckel und gießt langsam Waffer auf die Steine. und Verständnis gefunden. So entstand die erste Mittel So entsteht der für die finnische Sauna so charakteri- europäische Sauna auf dem Tivolisportplatz. Heute könstische heiße, seine Dampf, der aber — das wird keiner nen wir sagen, daß sie in alle Sportkreise Eingang geglauben, der es nicht gesehen hat — klar und durchsichtig funden hat. Kurze Zeit darauf kam der Finne Veli ist! Und das ist der Hauptunterschied des Dampfes der Saarinen nach Garmisch, um die deutschen SkilangläuSauna von dem der römischen Dampfbäder. Die Sauna- fer zu trainieren. Seine erste Tat war die Erbauung hitze ist gründlicher und doch angenehmer und nie ver- eines Dampfbades beim Eckbauer, genannt: „Veli, läßt man den Raum todmüde, sondern frisch und quick- schwitz, schwitz!" Auch das Wiener Dianabad gliederte sich eine Sauna an und als jüngste ist die im olympilebendig, auch wenn man sich zuvor wie erschlagen ge schen Dorf in Döberitz bei Berlin vor wenigen Tagen fühlt hatte. Hier fchwitzt man alfo etwa eine halbe Stunde, dann eingeweiht worden. wäscht man sich in der Brause den Schweiß ab, tritt unter die kalte Brause, oder man stürzt sich gleich in den See, nur auf wenige Minuten. Das wiederholt sich ein-, zweimal. Außerdem treiben sich die Finnen mit belaubten Virkenreisern das Blut noch besondere kräftig in die Haut. Der ganze Raum ist erfüllt vom Duft der Holztäfelung und des Virkenlaubes. über den Uebungs- und Wettspielbetrieb auf den Wozu foil denn das alles gut sein? städtischen Sportplätzen Ist es nicht zu anstrengend für das Herz? Nach einem langen, niederschlagreichen und kalten Ja freilich ist es anstrengend und nur für gefunde Nachwinter wurde der Uebungs- und Wettfpielbetrieb Leute! am 14. April 1935 aufgenommen. Die Universität und Man braucht diese Schwitzkur stets, wenn man kör- der Polizeisportverein übten täglich von halb 7 bis perlich sehr müde ist. Also: der Erntearbeiter Finn- 10 Uhr, bzw. 12 Uhr vormittags. Dreimal wöchentlich lands nimmt allabendlich sein Bad, der Sportler ein- wurden vom städtischen Mädchen-Realgymnasium und bis mehrmals wöchentlich, besonders aber nach Dauer- zweimal wöchentlich von der Bundesoberrealschule die leistungen. Jeder finnische Sportplatz und jedes finni^ Freiluftnachmittage durchgeführt. An den Samstagsche Skilanglaufziel hat seine Sauna. Ohne die trai- Nachmittagen wurde der Platz vom Bundesgymnasium
Vericht
.Amtsblatt Nr. 1 benützt. Die Theologen des Eanisianums übten ebenfalls an Zwei Nachmittagen wöchentlich. Ab 6 Uhr abends waren 18 Vereine an verschiedenen Tagen eingeteilt. Der Besuch hält sich seit einigen Jahren ungefähr auf gleicher Höhe. Der Ausfall beim Universitätsbetrieb gleicht sich durch stärkeren Besuch der den Vereinen zugewiesenen Abende aus. Die Schulen erreichten bei einem Tagesdurchschnitt von zirka 450 Besuchern in 20 Wochen die Gesamtsumme von rund 54.000 Uebenden. Die Abendstunden wurden täglich von ungefähr 90 Mitgliedern besucht. Das ergibt in 30 Wochen die Zahl von rund 16.0N0 Uebenden. Veranstaltungen wurden auf dem Sillsvortvlatz vom 14. April bis 17. November insgesamt 165 durchgeführt. Es entfallen auf F u ß b a l l 107 sein Ländertreffen mit Vorarlberg und 15 Spiele mit auswärtigen Mannschaften aus der Schweig. Wien, Graz, Klagenfurt, Wels, Salzburg und Vorarlberg). H a n d b a l l 49 und L e i c h t a t h l e t i k 9, davon 1 Ländertreffen mit Salzburg und die Landesmeisterschaften (2 Tage). Bei Zusammenfassung des Commerbetriebes und unter Berücksichtigung der ausübenden Sportler bei
den Veranstaltungen wurde der Sportplatz von rund 75.00» Uebenden benützt. Sportplatz Wilten-lVest Der Uebungsbetrieb wurde am 27. April aufgenommen. An den Nachmittagen wurde der Platz von der Lehrerbildungsanstalt und von der Hauptschule, Müllerstraße, benützt, welche zusammen einen Besuch von 9000 Schülern erreichte. Den Vereinen und Organisationen war die Zeit ab 6 Uhr abends zugewiesen. Der Platz wurde von 2590 Uebenden benützt. Der Ferienspielkreis wies einen Besuch von 3000 Kindern auf. Wett- und Uebungsspiele wurden 45 ausgetragen. Bei Berücksichtigung der ausübenden Spieler wurde eine Gesamtbesucherzahl von rund 15.500 Uebenden erreicht. Der Sportplatz Reichenau lMesseplatz) konnte bereits am 1. April dem Spielbetrieb übergeben werden. Es waren fünf Vereine eingeteilt, die eine Besucherzahl von 1700 Uebenden erreichten. Am stärksten wird dieser Platz von der Jugend benützt, welche keinem Verein angehört. Der Gesamtbesuch ergibt rund 6000 Uebende. Zusammenhang Sportplatz an der Sill . . 75.000 Sporplatz Wilten-West . . 15.500 Sportplatz Reichenau . . . 6.000
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Gesamtsumme . 96.500 Besucher. Auch in diesem Jahre ereignete sich kein nennenswerter Unfall. Infolge der stetig zunehmenden Zahl von Uebenden haben sich in den letzten Jahren die Anlagen sür die leichtathletischen Uebungen als unzulänglich erwiesen. Es wurden daher im Spätherbst die Sportanlagen zweckmäßiger umgebaut und erweitert. Es wurden je zwei neuen Sprunganlagen für Weit- und Stabhochund für Hochsprung angelegt. Die Sprunggrube vor der Tribüne wurde auf das internationale Ausmaß von 8 Metern verlängert und die Laufbahn mit neuem Belag versehen. Hiefür wurden 6 Arbeiter durch drei Wochen beschäftigt. 60 Kubikmeter Erde wurden ausgehoben und verführt und ebensoviel Sand (15 Auto) zugeführt. Für die Absprunganlagen und die Laufbahn wurden 40 Kubikmeter Lösch (10 Auto) benötigt. Gleichzeitig wurde auch die lang vermißte Warmwasserbrause eingebaut. Vielleicht gelingt es im Sommer, im Anschluß an die Olympischen Spiele in Berlin, die neuen Anlagen mit einer größeren Veranstaltung einzuweihen und ausländische Athleten zur Teilnahme zu gewinnen. Luis M a r t i n s t e t t e r , Sportplatzleiter.
Amtsblatt Nr. 1.
Gewerbe Nachweis der im Monat Dezember 1935 durchgeführten Gewerbelöschungen. Gassei Antonie, Andreas-Hofer-Straße 7, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikeln, 8. 7. 1923. I I . 11.930. — Hupf Anton, Heiliggeiststraße 7, Konzession zum Ausschank von Bier, Wein und Obstwein und zum Kleinuerschleiße von gebrannten geistigen Getränken gem. § 16, lit. e) und 6), GO., beschränkt auf die Abgabe der bezeichneten Getränke nur über die Gasse, 14. 1. 1935, I I . 216. — Gräßl Rudolf. Meraner Straße 9, Handel mit Ansichtskarten. Rauch- und Schreibrequisiten, 10. 7. 1925. I I . 10.676. — Rubner Karolina, Neurauthgasse 1, Fiakergewerbe, gemäß § 15. Pkt. 4, GO. mit dem Einspännerwagen Nr. 37, 4. 3. 1931. I I . 4366. — Schuch Leopold. Tempelstraße 5, Fiakergewerbe, gemäß § 15. Pkt. 4. GO. mit einem Automobil, 26. 11. 1935. I I . 13.582/1. — Weichselberger Alex., Innstratze 42. Agenturgewerbe. 25. 2. 1922. I I . 3002. — Dr. Stemberger <k Käferböck. Verzollung und Spedition Innsbruck, Brunecker Straße 6, Speditionsgewerbe, 1. 3. 1930, I I . 4155. — Fuchsreiter Amalia, Kirckgass» 6, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 10. 12. 1931. I I . 21.129. — Moser Anna. Maximilianstraße 43. Gemischtwarenhandel. 31. 3. 1927, I I . 5993. — Kaufmann Theodor, Riesengasse 4, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 31. 7. 1917, I I . 17.789. — Packer Ludmilla, Karmelitergasse 18, Erzeugung chem.-techn. Präparate, 2. 8. 1932, Zl. 10.176. — Schmid Reinhold. Roseggerstraße 48. Kunst- und Handelsgärtner, 31. 3. 1920, I I . 4577. — Schwaighofer Johann. Bürgerstraße 15, Handel mit Viktualien, Konditorei- und Zuckerwaren und gebrannten geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen. 13. 7. 1903. I I . 19.676. — Kaiser Hilda, geb. Frauscher, Innstraße 41, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß des im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, 6. 7. 1933, I I . 8423. — Schwarzer Alfred. Egger-Lienz-Str. 2. Kommissionswarenhandel. 13. 12. 1921. I I . 24.136. — Schwarzer Alfred, Egger-Lienz-Straße 2, Agenturgewerbe, 14. 4. 1921, I I . 7479. — Heiß Karl. Andreas-Hofer-Straße 17, Erzeugung von Spielsachen aus Pappe und Holz. 17. 10. 1921. I I . 20.831. — Vraunegger Alfons, Hanmongasse 3, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß des im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 30. 9. 1930. I I . 17.786. — Munding Johann, Kiebachgasse 16. Branntweinbrennerei. 22. 11. 1919, I I . 30.341. — Munding Johann, Kiebachgasse 16. Konditoreigewerbe, 2. 6. 1894, I I . 10.555. — Valier Gotthard. Maximilianstrahe 27. Bäckergewerbe. 19. 9. 1903, I I . 23.981. Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. — Schmitz Johann, Universitätsstraße 19. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. 10. 12. 1920. I I . 25.539. — Größl Marie, R.-Greinz-Straße 5, GemischtwarenHandel, 23. 12. 1925, I I . 22.905. — Gätsch Anton, Kiebachgasse 6, Viktualienhandel, 28. 8. 1918. I I . 19.389. — Fellermair Karolina, Mariahilfstraße 3, Handel mit Iuckerwaren und Obst, 25. 11. 1935. I I . 13.965. — Haberl Gotthard, Schlachthof, Handel mit lebendem und totem Vieh, 11. 3. 1930, I I . 4719, Zweigstelle von Fieberbrunn.
Verzeichnis über die im Monat Dezember 1935 ausgeftellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete. Parth Franz, Marktfahrergewerbe für Spiel- und Galanteriewaren und Wirtschaftsartikel, foweit letztere nicht an den großen Befähigungsnachweis gebunden sind, Neurauthgasse 9«. — Haufer Ernst, Konzession zum Ausschank von Bier, Wein und Obstwein
und zum Kleinverschleiß von gebrannten geistigen Getränken über die Gasse, Heiliggeiststraße 7. — Grätzl Rudolf, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten und nicht an eine Konzession gebundenen Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 1a, Abs. 1, Pkt. M GO. aufgeführten Artikel, Meraner Straße 9. — Riedle Max. Handel mit Radioapparaten und deren Bestandteilen, Beleuchtungskörpern und Installationsmaterial, Iahnstraße 10. — Rubner Karolina, geb. Thöni, Fiakergewerbe, gem. § 15, Pkt. 4, GO. mit einem Automobil, Neurauthgasse 1. — Stauder Josef, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Herzog-Friedrich-Straße 29. — Hauser Elisabeth, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Mentlgasse 5. — Meza Marie geb. Kapferer, Handel mit Molkereiprodukten und Eiern im großen, Amthorstraße 8. — Käferböck Alois, Spediteurgewerbe, Vrunecker Straße 6. — Köck Josef, Handelsagentur, Speckbacherstraße 17. — Köck Josef, Kommissionswarenhandel in Iuckermarenartikeln, Speckbacherstraße 17. — Hohenegger Franz, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß des im § 1a. Abs. 1, lit. 9) GO. aufgeführten Artikel und aller an eine Konzession gebundenen Waren, Schöpfstraße 47. — Auer Friederike, Maschinstrickerei, Egger-Lienz-Straße 5. — Gubert Alban, Eteinbruchbetrieb, Brennerstraße (Ferrari-Steinbruch). — Holzknecht Roland, Handelsagentur, Schöpfstraße 17. — Holzknecht Roland, Kommissionswarenhandel, Schöpfstraße 17. — Stauder Josef. Kraftfahrzeugmechanikergewerbe. Fuggergasse 2. — Kaufmann Alfred, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Wilhelm-Greil-Straße 6. — Huber Karolina, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Vürgerstraße 15. — Frauscher Christine, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Innstraße 41. — Valier Gotthard, Bäckergewerbe, Maximilianstraße 27. — Retter Helmut, fabriksmäßiges Mafchinenschlossergewerbe, Fischergasse 12. — Retter Helmut, fabriksmahige Erzeugung und Reparatur von Maschinen, Maschinenteilen und Motoren, Fischergasse 12. — Munding Otto, Erzeugung von Trinkbranntwein (Edelbranntwein, Rum, Likör usw.) und von Essig, Kiebachgasse 16. — Götsch Otto, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Kiebachgasse 6. — Pletzer Josef, Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Maria-Theresien-Straße 42. — Eporthaus Witting (offene Handelsgesellfchaft), Verleihen und Aufbewahren von Sportgeräten fowie Reparatur derselben, insoweit letztere nicht in den Umfang eines Handwerksgewerbes fällt, Maria-Theresien-Straße 39. — Fellermair Karolina, Handel mit Zucker- und Zuckerbäckerwaren sowie Brot und Obst, Mariahilf Nr. 3. — Baader Otto. Handel mit Apparaten zur Beschriftung von Auslagefenstern mittels Papierbuchstaben. Maria-Theresien-Straße Nr. 1. — Wesenauer Walter, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § la, lit. a), GO. aufgezählten Artikeln, Kiosk an der Gasdrücke. — Haberl Adolf, Handel mit lebendem und totem Vieh, Schlachthof. — Wefchta Anton, Handel mit Nutz- und Schlachtvieh. Stafflerstraße 3.
Getverbestrafen im Monat Vezember § 2 des Hausierpatentes: Verfall von 3 Meter Loden. § 2 des Hausierpatentes: 20 8 Geldstrafe oder 2 Tage Arrest. § 22 GO,: Unbefugte Ausführung von Wasserinstallationsarbeiten 50 8, 3 Tage. § 13b GO.: Unbefugte Ausübung des Fuhrwerkgewerbes 10 8. 12 Stunden. § 7, Abs. 2. der Vdg. vom 23. März 1934, BGVI. I Nr. 171, zum Schütze der Sittlichkeit und Volksgesundheit: 5 8, 6 Stunden. § 14 GO.: Unbefugte Ausübung des Hafnergewerbes 10 8, 12 Stunden. Ladensperreoerordnung 15 8. 24 Stunden. Artikel I des Sonntagsruhegesetzes 60 8, 4 Tage. § 14 GO.: Unbefugte Ausübung des Fleischhauergewerbes 150 8. 10 Tage. § 14 GO.: Unbefugte Ausübung des Fleifchhauergewerbes 100 8, 6 Tage. §§ 13b, 59 GO.: Unbefugte Anfertigung und Vertrieb von Vordruckschablonen 5 8, 6 Stunden. § 132 lit. I GO.: Deckung eines unbefugten Gemischtwarenhandels 300 8, 15 Tage (Entziehung der Gewerbeberechtigung auf 2 Jahre). § 2 Haufierpatent: Unbefugtes Hausieren mit Kurzwaren 24 Stunden. § 140 GSVG.: Mißbrauch der Arbeitslosenunterstützung 48 Stunden. § 2 Hausierpatent: Unbefugtes Hausieren mit Putztüchern (Warenverfall) § 22 GO.: Unbefugter Ausschank 30 8, 3 Tage. § 138 GEVG^: Nichteinhaltung der Meldepflicht nach dem GSVG. 10 8. 12 Stunden. § 14 GO.: Unbefugtes Kleidermachergewerbe 30 8, 24 Stunden.
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.Amtsblatt Nr. 1
§ 2 Haufierpatent: Unbefugtes Hausieren mit Nährpräparaten und Salben 100 8. 10 Tage. § 59 GO.: Unbefugtes Ansuchen von Bestellungen auf Materialwaren 50 8. 5 Tage.
Rechtsprechung öes Vunöesgerichtshofes Verwaltungsverfahren 1. Durch das Fehlen eines Dienstbetriebes bei der Behörde an Samstagnachmittagen wird die Berufungsfrist nicht gehemmt. Wenn der Berufungswerber wahrnimmt, daß er die Berufung nicht übereichen könne, weil die Amtsstunden der Behörde abgelaufen sind, dann kann er die Berufung der Post zur Beförderung übergeben, wodurch die Frist nach § 33 (3) A. V. G. eingehalten wird. (Erkenntnis vom 18. November 1935, ^ 572/55.) 2. Die Berufungsbehörde ist gemäß § 66, Abs. 4, A. V. G. verpflichtet, über eine Berufung sachlich zu entscheiden oder sie als unzulässig zurückzuweisen. Es ist aber gesetzwidrig, eine als Rekurs bezeichnete Eingabe nicht als Berufung, sondern als Aufsichtsbeschwerde zu behandeln. (Erkenntnis vom 22. Oktober 1935, ^ 693/33.)
Verzeichnis über die im Monate Dezember 1935 verhängten Strafen Wegen Uebertretung des § 100 GO. begangen durch Nichtbesuch der gewerblichen Fortbildungsschule 340 Wegen Uebertretung der Vorschriften über den Verkehr mit Frischmilch in Innsbruck 145 Uebertretung der Totenbeschauordnung 200 Uebertretung des Tierseuchengefetzes 50
3. Ein „Erschleichen" im Sinne des § 69 A. V. G. liegt nur dann vor, wenn ein Bescheid in einer Art zustande gekommen ist, daß die Partei vor der Behörde objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit Irreführungsabsicht gemacht hat und diese unrichtigen Angaben dann dem behördlichen Bescheid zugrunde gelegt worden sind. Die persönliche Vorsprache und dadurch erwirkte raschere Erledigung ist nicht Erschleichung. (Erkenntnis vom 22. Oktober 1935. ^ 578/35.)
Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am )5. Äez. Insgesamt vorgemerkt sind:
Männer 2199 Frauen 1080
4. Die Feststellung eines Tatbestandes, der eine Uebertretung der gewerberechtlichen Vorschriften darstellt, ist grundsätzlich dem Verwaltungsstrafverfahren vorbehalten. Es ist daher gesetzwidrig, durch einen Feststellungsbescheid fpruchmäßig das Vorhandensein eines unbefugten Betriebes als gegeben zu erklären. (Erkenntnis vom 29. Oktober 1935, ^ 9/35 und ^ 704/35.)
Zusammen: 3279 Hieoon find unterstützt:
Männer: 1935 Frauen 859
Sicherheitspolizei
Zusammen: 2794 Die 3107 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen VerufsKlassen wie folgt: Männer Frauen Zufllm 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25.
Der Mangel des Nachweises eines Einkommens oder erlaubten Erwerbes kann unter Umständen sehr wohl zu der Annahme der Behörde führen, daß der Aufenthalt der betreffenden Person im Bundesgebiet sich aus Rücksichten der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit als unzulässig darstellt. Eine solche Annahme muß aber vor Verfügung einer Abschaffung dutch das Ermittlungsverfahren klargestellt und im Abschaffungsbescheid begründet werden. (Erkenntnis vom 28. September 1935, ^ 785/34 Vw.G.H.)
9 — 42 696 — 302 116 5 29 68 12 25 3 119 178 100 152 13 32 6
3 — 2 3 — — — — 93 60 10 6 — 1 554 70 6 — 29 4
12 — 44 699 — 302 116 5 122 123 22 31 8 120 732 170 158 13 6l 10
Der Lizenzinhaber nach § 20 Patentgesetz, BGBI. Nr. 366/1925. ist nicht als Rechtsnachfolger des Patentinhabers anzusehen und daher nicht befugt, das Patent ohne Einhaltung der geirerberechtlichen Vorschriften auszuüben. Denn das Patentgesetz versteht unter dem Rechtsnachfolger des Urhebers nur die Personen, auf die das Patentrecht oder das Recht aus der Anmeldung eines Patentes gemäß § 18 übergegangen ist. (Erkenntnis vom 12. November 1935. ^ 379/35.) Der Begriff des „Fleifchverfchleißes" umfaßt nicht auch den Verschleiß von Geflügel. (Erkenntnis vom 8. November 1935, ^ 658/35.)
21
9
3tt
Sozialversicherung
2 1 —
— — 35
2 1 35
2ß8
195
463
Summe: 2199
1080
3270
Eine selbständige Handelsagententätigkeit ist dann nicht anzunehmen, wenn sich die festgestellten Merkmale der Betätigung in einer Weise zusammenfügen, die den Schluß gestattet, daß der Betreffende zu seinem Geschäftsherrn, ohne irgend ein Unternehmerrisiko zu tragen, in einem Verhältnis wirtschaftlicher Abhängigkeit steht und in der Verkaufsorganisation der Firma als deren Angestellter eingegliedert ist, mögen auch die einzelnen Merkmale, für sich betrachtet, nach den Bestimmungen des Handelsagentengesetzes mit der Stellung als Handelsagent vereinbar sein. lErkenntnis vom 30. Oktober 1935. A 38/35.)
Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) Bergbau und Salinenwesen Stein-, Ton-, Glasindustrie Baugewerbe und dessen Nebenberufe Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. Metallindustrie Holzindustrie, Tapezierergewerbe Leder- und Häuteindustrie Textilindustrie Bekleidungsindustrie Papierindustrie Graphische Industrie Chemische Industrie Nahrungs- und Genußmittelindustrie Hotel-, Gast- und Schankgewerbe Handel Transport und Verkehr Bank- und Versicherungswesen Körperpflege und Reinigungswesen Heilkunde und Gesundheitswesen Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unterrichtsberufe Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare ufw.) Oeffentlicher Dienst Haushaltungsberufe I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe
I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 30. November 1935 ergibt sich eine Zunahme um 172 Personen,
Gewerberecht
Amtsblatt Nr. 1.
Personalnachrichten Die freigewordene Stelle eines Schulwartes für die Knabenvolksschule in der Gilmstraße wurde mit 1. Jänner 1936 an Camillo Mayr, bisherstädtischerAmtsbote, verlieheil. Mit 1. Jänner 1936 wurde der Lagerwart im schen Bauhofe, Anton Harold, krankheitshalber in den dauernden Ruhestand und Kzl.-Off. Gifela Fleischmann krankheitshalber in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Der Stadtarbeiter Engelbert Punt wurde auf Grund der Ruhegenuß- und Versorgungsbestimmungen für Stadtarbeiter ebenfalls mit 1. Jänner 1936 in den dauernden Ruhestand versetzt.
Hprechstunöen für Funktionäre öes Gemeinöetages
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Bürgermeister-Stellvertreter Adolf Platter hält am Dienstag und Freitag jeder Woche in der Zeit von 3 bis 6 Uhr nachmittags in seinem Amtszimmer. Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 85, regelmäßige Sprechstunde. I m gleichen Zimmer hält Stadtrat Dr. Anton Melzer, Obmann des Rechtsausschusses und Mitglied des Personalausschusses des Gemeindetages, an jedem Freitag von 11 bis 1 Uhr Sprechstunde.
Zl.
III15.729/1935.
Kunömachung betreffend die Hundeversteuerung für das Jahr 1936. Unter Hinweis auf die Vorschriften über das Halten von Hunden wird hiemit bekanntgegeben, daß die Einzahlung der Hundesteuer für das Jahr 1936 im städtischen Exekutionsamte, Rathaus, I. Hof rechts, Schalter 4, in der Zeit vom Dienstag, 7. Jänner 1936, bis einschließlich Samstag, 15. Februar 1936, von 9 bis 12 Uhr vormittags zu erfolgen hat. Die Steuer für einen Hund beträgt 8 30.—, für jeden weiteren, im gleichen Haushalt gehaltenen Hund Schilling 50.—, nebst 20 Groschen für die Hundemarke. Stadtmagistrat Innsbruck Der Bürgermeister i Franz Fischer.
Vom Aufsuchen von Vestellungen Vom Stadtmagistrate Innsbruck als Gewerbebehörde 1. Instanz wurde ein Wiener Kaufmann aus dem Grunde bestraft, weil er durch seine Zustellboten (Verteiler) in Umgehung der Bestimmungen der Gewerbeordnung Privatparteien in Innsbruck zwecks Bestellungen auf Margarine
Mlli. aufsuchen ließ. Dieses Erkenntnis wurde über Berufung des Beschuldigten vom Landeshauptmann bestätigt. I n der nunmehr gegen die Entscheidung des Landeshauptmannes eingebrachten Bundesgerichtshofbeschwerde wird behauptet, daß die Belieferung der Kunden durch die Verteiler auf Grund von an die Zentrale in Wien gerichteten schriftlichen Dauerbestellungen erfolge, durch welche die Firma bis auf Widerruf beauftragt wird, allwöchentlich durch ihre Verteiler ein halbes Kilogramm Margarine zu einem bestimmten Preise zu liefern und daß in der von einer Verteilerin in mißverständlicher Auffassung von den Kunden verlangten neuerlichen Unterfertigung der im vorstehenden Sinne abgefaßten Bestellkarten keine neue Bestellung liege, sondern nur eine Bestätigung der früheren Dauerbestellung. Damit gibt — wie der Bundesgerichtshof in der Begründung seines abweisenden Erkenntnisses ausführt — der Beschwerdeführer den im angefochtenen Bescheide als strafbaren Tatbestand angenommenen Vorgang zu, daß sich nämlich der Verteiler zu irgend einem anderen Zwecke — nach der Beschwerde zur Auszahlung des Ergebnisses der Sparmarken — zum Kunden begab und ihm bei diesem Anlasse eine neue Vestellkarte überreichte, um sie sodann an die Zentrale weiterzuleiten. Es wird in keiner Weise behauptet, daß die betreffenden Kunden die Unterfertigung dieser Bestellkarten unter Berufung auf die bereits seinerzeit getätigte Dauerbestellung ablehnten, sondern zugegeben, daß sie diese nach Ansicht des Beschwerdeführers über-
Werdet Miiglied >er Gemeinschafisbühne!
.Amtsblatt N r . 1 flüssige neue Bestellung aufgegeben haben. Wenn alfo die belangte Behörde in diefem Vorgehen eine durch § 59, Absatz 2 G. O. verbotene Handlung erblickt, weil die zitierte Gesetzesbestimmung das Auffuchen von Bestellungen auf Lebensmittel unbedingt verboten und darum kein Unterschied zwischen einer Neubestellung einerseits, einer Wiederund Weite^bestellung anderseits zu machen ist, so konnte in dieser Auffassung der Behörde eine Rechtsverletzung nicht erblickt werden.
Heimatszustä'ndigke'lt bei Fehlen eines gültigen Heimatscheines einer solchen Amtsbestätigung bedienen können, die von der Magistrats-Direktion (Gehaltsrechnungs^ stelle, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 32) gebührenfrei ausgestellt wird.
Monatsbericht über öen Kremöenvertehr Begünstigte Berechnung öer Mehrwasserabgabe unö Kanalabgabe für Mehrwasser bei ssrostläufen Auf Grund eines Befchlusses des Gemeindetages vom 10. Dezember 1935 werden für jene Anwesen, die nach dem Gutachten des Stadtbauamtes genötigt sind, sogenannte Frostausläufe zu verwenden, die Mehrwasserabgabe und die Kanalabgabe für Mehrwasser vom 1. Jänner 1936 angefangen nicht mehr halbjährlich, sondern ganzjährlich vorgeschrieben. Die halbjährliche Abrechnung hatte für Anwesen, in denen Frostausläufe verwendet werden mußten, gewisse Härten zur Folge. Der erwähnte Beschluß beseitigt diese Härten, da nunmehr ein Mehrverbrauch während der Wintermonate allenfalls in den Sommermonaten durch Wasserersparnisse ausgeglichen werden kann. Die Eigentümer von Anwesen, in denen Frostausläufe Verwendung finden, werden eingeladen, die Frostausläufe bis spätestens 31. Jänner 1936 im Stadtbauamte, Rathaus 3. Stock, Zimmer Nr. 75, zu melden und die dort aufliegenden Formulare auszufüllen. Auf Grund dieser Anmeldungen wird das Stadtbauamt die Notwendigkeit der Verwendung von Frostausläufen überprüfen. Anmeldungen, die nach dem 31. Jänner 1936 vorgebracht werden, finden keine Berücksichtigung.
ltinwohnergesetz/ Amtsbestatigung für öas Heimatrecht öer öffentl. Angestellten Anläßlich der Verzeichnung der Bevölkerung nach dem Einwohnergesetz VGBl. Nr. 406/1935 ist als Nachweis für die Staatsangehörigkeit und für das Heimatrecht ein Beleg beizubringen. Für öffentlich-rechtliche Bedienstete, die nicht im Be sitze eines gültigen Heimatscheines sind, genügt im Sinne des Erlasses des Bundeskanzleramtes (Inneres) vom 13. November 1935, Zl. 189.019/6, zum Nachweis der Anerkennung ihres Amtsheimatrechtes eine von der zuständigen Dienstbehörde ausgestellte Amtsbestatigung über ihre dauernde (pragmatische) Anstellung. Die dauernd (pragmatisch) angestellten städtischen Beamten und Lehrkräfte in Innsbruck werden daher aufmerksam gemacht, daß sie sich als Nachweis ihrer
Dezember 1935 1935
1934
Wien 1176 Sonstiges Oesterreich 1796 Deutsches Reich, Danzig 242 Schweiz, Liechtenstein 178 Italien 388 Südflawenftaat 17 Ungarn 60 Rumänien 11 Tschechoslowakei 82 Polen. Baltische Staaten 24 Schweden, Norwegen, Dänemark 20 Belgien, Luxemburg und Niederlande . . . . 303 Großbritannien, I r l a n d 210 Frankreich, Monaco 344 Spanien, Portugal, Andorra 9 Griechenland, Albanien, Bulgarien, Türkei . . 9 Rußland mit Russisch-Asien 1 Uebriges Asien 7 Afrika, Australien 11 Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada . 51 Uebriges Amerika —
Ständiger Wohnort
1069 2239 262 183 497 5 91 19 80 19 24 282 175 196 2 8 6 5 2 49 2
Zusammen . 4939*
5215
*Hievon: 1. Geschäftsreisende 722; 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen und dergleichen 7.
Der Mchöruck von Aussätze«/ Verichten oöer nur von Teilen öerselben sowie öie Meöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.
Mitteilungen öes Hlaötphysitates Stand der Infektionskrankheiten im Dezember 1935: Scharlach: 9 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 35 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Typhus: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Dezember 1935: Gesamtzahl: 37, davon keine Totgeburt, 25 männlich, keine Totgeburt, 12 weiblich, keine Totgeburt. Todesfälle im Dezember 1935: Gesamtzahl 93 Davon auswärts 25 68 (42 männlich, 26 weiblich).
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S c h a l t e r v e r k e h r jeden Werktag von 8 Uhr bis !/2i Uhr und von V23 Uhr blS ) Uhr nachmittags, Samstag nachmittags geschlossen. Unentgeltliche Auskünfte in der Direktion, Erlerstrahe Nr. 8, ebenerdig
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Beileger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Pr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Vreil-Straße 25. Druck: Graphische K u n f t a n f t a l t T n r o l i a , Innsbruck