Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint einmal i 3.^K.^ähllich.Mngelnummer 30 Gr Nr. 7

15. Juli 1936

2. Jahrgang

Innsbrucker Gemeinöetag fiünfte Htzung am S. Muli Herr Bürgermeister Franz Fischer hat die Mitglieder des Innsbrucker Gemeindetages zur Erledigung einer umfangreichen Tagesordnung auf Mittwoch, den 8. Juli 1936, zusammenberufen. Am genannten Tage fand um 4 Uhr nachmittags im Adlersaale des Stadtfaalgebäudes die öffentliche und anschließend eine kurze vertrauliche Sitzung des Gemeindetages statt. Eingangs der Sitzung wird vom Herrn Bürgermeister die an die Mitglieder des Gemeindetages gerichtete Einladung Zum Besuche des Ersten Stubaier Volkstages am 12. Juli 1936 verlesen. Anschließend nimmt der Gemeindetag die Dankschreiben der kürzlich vom Gemeindetag m i t d e m E h r e n r i n g d e r S t a d t I n n s b r u c k ausgezeichneten Herren G e n e r a l s t a b s a r z t a. D. D r . R i t t e r H e i n r i c h v. S c h u l l e r n , S r . G n a d e n P r o p st D r . I o s e f W e i n g a r t n e r , Sr. G n a d e n P r o f e f s o r A n t o n M ü l l e r ( B r u d e r W i l l r a m j und G e h e i m r a t Univ.P r o f . Dr. A l o i s B r a n d i z u r K e n n t n i s . Der Gemeindetag ermächtigt dann den Herrn Bürgermeister, der Sparkasse der Stadt Innsbruck für ihre neuerliche Spende zur Ermöglichung der Durchführung verschiedener Arbeiten im Gelände der Villa Vlanca, welche dem Zweck ihres Ankaufes durch die Stadtgememde entsprechen, den Dank der Stadt Innsbruck zum Ausdruck zu bringen. Vor Eingang in die Tagesordnung meldet sich H e r r D r . A l o i s O b e r h a m m e r zu Worte, der ausführt: „Ueber Ersuchen des Herrn Bürgermeisters hat sich der Kulturausschuß mit der Frage der T i r o l e r D i ö z e s e

beschäftigt.

Wir haben hiebei nicht nur die religiös-kirchliche Seite dieser Frage, die von vorneherein einleuchtet, weil die Betreuung von Salzburg aus einfach zu umfangreich ist, betrachtet, sondern sind insbesondere auf die tirolischen Landesinterefsen eingegangen: Ist Tirol seit dem Friedensschluß bereits in zwei Teile zerschlagen, so ist durch die Betreuung von Salzburg aus die Selbständigkeit Tirols schwer beeinträchtigt. Ueberdies könnte bald auch noch das weitabliegende Osttirol eines Tages kirchlich zu dem näher gele-

genen Kärnten geschlagen werden. Die Folge wäre also eine vollständige Zerstückelung unseres Landes. Es wäre deshalb unter allen Umständen zu trachten, daß bis zur baldigen Regelung der Vischofsfrage wenigstens wieder ein eigener Administrator bestellt werde. F ü r d i e S t a d t I n n s bruck w ä r e die E r r i c h t u n g e i n e s B i s c h o f s sitzes v o n g r o ß e r B e d e u t u n g . Der Kulturausschutz hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 1936 an den Herrn Bürgermeister das Ersuchen gerichtet, bei den matzgebenden Stellen des Bundes mit allem Nachdruck dafür einzutreten, daß die Bischofsfrage für Tirol in nächster Zeit einer endgültigen Regelung zugeführt wird. Der Ausschuß verwies in dieser Hinsicht nicht nur auf die kirchlichen Gesichtspunkte, sondern auch auf die nationaltirolischen Interessen, die dieser Frage zugrunde liegen. I n Rücksicht auf die hiesige Universität wäre die Lösung der Bischofsfrage ebenfalls von bedeutendem Interesse." Der Herr Bürgermeister sicherte mit einhelliger Zustimmung des Gemeindetages zu, die notwendigen Schritte bei den Zentralstellen in Wien zu unternehmen und seine Bemühungen, die er in der Richtung des Ausschutzbeschlusses bereits seit Jahren unternehme, fortzusetzen. Es meldet sich hierauf H e r r A l o i s W e t h zu Worte, der folgende Anträge vorbringt: 1. Der Finanzausfchutz wolle sich mit dem in der Presse bekanntgegebenen Kreditangebot der „Watak" befassen und dem nächsten Gemeindetag hierüber Bericht erstatten und einen Antrag stellen. 2. Der Personalausfchutz des Gemeindetages wird eingeladen, mit der Kameradschaft der städtischen Angestellten und Arbeiter Verhandlungen zu pflegen mit dem Ziele, im Gehalts- und Lohnverrechnungsverfahren das „Watakfystem" einzubauen." Diese Anträge werden vom Gemeindetag zur gefchäftsordnungsmätzigen Behandlung verwiesen. Es meldet sich H e r r D r . A l o i s O b e r h a m m e r zu Wort, der ausführt: „Wenn man jetzt in den Abendstunden durch die MariaTheresien-Strahe geht, so kann man als eingesessener Tiroler ein unangenehmes Gefühl nicht loswerden. Wenn man sich vorhält, daß der Fremde, der in unser Land kommt,


Amtsblatt N r . 7 hofft, hier die Nachfahren der Männer von Anno Neun zu sehen, die dieses Land berühmt gemacht haben, so mutz man sich des Tingel Tangels schämen, das hier als tirolisches Erbgut ausgegeben wird. Was alles heute unter dem Namen Tirols geht, ist ohnedies nicht angetan, um unser Land immer in bestes Ansehen zu rücken. Es wäre deshalb um so wünschenswerter, daß der Fremde, der ins Land kommt, erkennen lernt, was wirklich tirolisch ist. Der H e r r B ü r g e r m e i s t e r w o l l e daher die L a n d e s h a u p t m a n n s c h a f t ersuchen, d i e F r a g e t i r o l i s c h e r D a r b i e t u n g e n im Gesang, Tanz undTheatereingehendzuvrüfenundstrenge W e i f u n g e n zu e r l a s s e n , d i e d i e s e m U n w e s e n st e u e r n." B ü r g e r m e i s t e r F i s c h e r sichert zu, die Verhandlungen mit der Landeshauptmannschaft in diesem Punkte sofort aufzunehmen, er felbst begrüße diese Ausführungen und finde sie voll am Platze.

Verichterstatter Bürgermeister Kranz Ascher 1. Der Herr Bürgermeister berichtet dem Gemeindetage über die seit Einführung der Bundesdienstpflicht umfangreicher gewordenen Unterbringungsbedürfnisse der Heeresverwaltung. Diese hat in letzter Zeit, abgesehen von der I n anspruchnahme des Garnisonsspitales für Militärzwecke, nunmehr auch auf die Trainkaserne famt den dazugehörigen Nebenbaulichkeiten greifen wollen. Die Trainkaserne ist aber seit Kriegsende von der Stadtgemeinde hauptsächlich für Wohnzwecke ausgewertet worden und sind auch die Nebenbauten größtenteils an Geschäfte und Industrieunternehmungen vermietet. Die Evakuierung aller Baulichkeiten wäre für die Stadtgemeinde in technischer und finanzieller Hinsicht eine geradezu unlösbare Aufgabe gewesen. Eingehende Ueberlegungen in den zuständigen Ausschüssen des Gemeindetages führten daher dazu, dem Landesverteidigungsministerium einen Grund im Ausmatze von rund 20.000 Quadratmeter in der Reichenau für den Neubau einer Artilleriekaferne zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus zu den Kosten des Neubaues einen Veitrag in der Höhe von 8 200.000.— zu leisten. Die mit den Vertretern des Landesverteidigungsministeriums und den übrigen Oberbehörden geführten Verhandlungen führten nunmehr zu einem abschließenden Ergebnis, welches in Form eines sowohl vom Rechtsausschusse als auch vom Finanz- und Bauausschusse begutachteten Vertrages dem Gemeindetage zur Genehmigung vorliegt. Der Gemeindetag genehmigt nach Verlesung der einzelnen Punkte des Vertrages das ganze Übereinkommen, für das laut Mitteilung des Herrn Bürgermeisters die erforderlichen Zustimmungserklärungen der Oberbehörden zum Teil bereits eingelangt sind. 2. I m Zusammenhange mit diesem Vertragswerk beschließt der Gemeindetag, in Hinsicht auf die Finanzierung der von der Stadtgemeinde zu machenden Aufwendungen über Antrag der zuständigen Ausschüsse: a) Die Stadtgemeinde überträgt dem Österreichischen Bundesfchatz, Heeresverwaltung, zum Zwecke der Errichtung einer neuen Artillerie Kaserne in der Reichenau die Grundparzelle 1234/5. K.-G. Pradl, im Ausmatze von 22.000 Quadratmeter unentgeltlich ins Eigentum: b) die Stadtgemeinde gewährt dem Vundesfchatze zur Bestreitung des Bauaufwandes einen einmaligen Beitrag von 200.000 8 in bar; e) die Stadtgemeinde stellt dem Bunde für den Rest des nicht gedeckten Bauaufwandes ein Darlehen von 170.000 8 zur Verfügung, das ihr je zur Hälfte bis längstens Februar 1937 und Februar 1938 zurückzuzahlen ist. Den Zinfendienst für diesen Betrag übernimmt die Stadtgemeinde; <l) die Stadtgemeinde nimmt zur Finanzierung der im Pkt. b) und e) übernommenen Leistungen bei der Sparkasse der Stadt

Innsbruck vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden ag: ein Kontokorrentkredit von 200.000 8 im Wege des E W I . auf, der in Iahresannuitäten von 20 Prozent verzinst und getilgt werden soll, wobei die Stadtgemeinde die Haftung für die Verzinsung und Tilgung trägt, bb: ein direktes Darlehen der Stadtgemeinde in der Höhe von 70.000 8, das grundbücherlich auf der Kafernliegenschaft sichergestellt wird; e) die Stadtgemeinde führt zum Zwecke der Pfandfreistellung der Gp. 1234/5, K.-G. Pradl, der Tiroler Landestmpothekenanstalt entsprechend ihrem Verlangen 35.000 8, bzw. Nominale 35.000 Schweizer Franken Stadtanleiheobligationen als außerordentliche Tilgung ab. Ob die Pfandfreistellungssumme in Schillingen oder in Stadlanleihe-Obligationen geleistet wird, bleibt weiteren Verhandlungen der Stadtgemeinde nut der Hypothekenanstalt vorbehalten.

3. Anläßlich der Verhandlung über die Uebernahme des vom Bunde beschlagnahmten Vermögens der H o t e l S o n n e G e f . m. b. H. u n d d e s V e r e i n e s A r b e i t e r tz e i m i n I n n s b r u c k hat die Stadtgemeinde durch den Regierungskommissär Franz Fischer im Jahre 1935 folgende, auf dem Anwesen Hotel Sonne und Gewerkschaftshaus haftende Schulden übernommen: An den Gewerkfchaftsbund der österr. Arbeiter und Angestellten in Wien 8 145.500.—; an die Kammer für Arbeiter und Angestellte in Wien 8 25.000.—; an den Gewerkschafts- und Rechtsschutzverein des österr. Eisenbahnpersonals in Wien 8 25.000.—. Die Urkunden für diefe Schuldverpflichtungen, für welche keine besondere Sicherstellung gegeben ist, werden erst jetzt von den Gläubigern wieder vorgelegt und sind daher von der Stadtgemeinde im Sinne des § 33, Abs. 2 des Stadtrechtes auf Grund eines Gemeindetagsbefchlusses vom Bürgermeister und zwei Gemeindetagsmitgliedern zu unterzeichnen. Demgemäß beschließt der Gemeindetag über Antrag des Gemeinderates, den Urkunden folgenden Vermerk beizusetzen: „Die vom Bürgermeister Franz Fischer als Regierungskommiffär eingegangene Verpflichtung wurde vom Gemeindetag in seiner Sitzung vom 8. Juli 1936 zur Kenntnis genommen. Die Fertigung erfolgt im Sinne des § 33, Abf. 2, des Etadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck."

4. A u f A n t r a g d e s B e z i r k s s c h u l r a t e s I n n s b r u c k - S t a d t beschließt der Gemeindetag auf Grund der Einschreibeergebnisse an den städt. Volks- und Hauptschulen in Ergänzung und teilweiser Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 14. Mai 1936: Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt für das Schuljahr 1936/37 folgende gesetzlich nicht notwendige Klassen, bzw. Lehrkräfte: I. An den Volksschulen: 9 gesetzlich nicht notwendige Klassen. II. An den Hauptfchulen: ») Knabenhauptfchulen: 8 gesetzlich nicht notwendige Lehrkräfte, b) Miidchenhauptschulen: 5 gesetzlich nicht notwendige Lehrkräfte. 5. H e r r B ü r g e r m e i s t e r F i s c h e r b e r i c h t e t über die W i n t e r h i l f s a k t i o n der S t a d t g e m e i n d e 1 9 3 5 / 3 6 (der Bericht erscheint an anderer Stelle des Blattes). Der Gemeindetag nimmt den Bericht genehmigend zur Kenntnis und spricht über Antrag des Herrn Bürgermeisters allen am Winterhilfswerk beteiligten Faktoren, insbesondere Herrn Dr. Alois Oberhammer, herzlichen Dank für ihre Mühewaltung aus. 6. Der Gemeindetag stimmt einem Antrage des Herrn Bürgermeisters Fischer zu, wonach e i n U e b e r w a chungsausschutz i m S i n n e d e s § 39, Abs. 3 d e s S t a d t r e c h t e s g e w ä h l t w i r d , in den folgende Mitglieder des Gemeindetages entfendet werden: Major a. D. Amtsrat Viktor Hurth, Rechtsanwalt Dr. Hans Ritter v.


Amtsblatt N r . 7 Rapp, Kaufmann Stadtrat Otto Iellinek, Schneidermeister Alois Weth, Vrauereiarbeiter Georg Hofer. Dieser Ueberwachungsausschutz wird sich u. a. mit dem Beschaffungswesen und der Arbeitsvergebung der Stadtgemeinde zu befassen haben. Der Gemeindetag nimmt im Anschlüsse daran die Mitteilung des Herrn Bürgermeisters zur Kenntnis, daß er mit der Führung dieses Ausschuffes Herrn Major a. D. Amtsrat Viktor Hurth betraue. 7. Der Gemeindetag nimmt die Absicht des Herrn Bürgermeisters zur Kenntnis, das städtische Landgut Reichenau und das städtische Sanatorium durch die Verwaltungsausschüsse (Landgut Reichenau: Verwaltungsausschutz I I und städt. Sanatorium: Verwaltungsausschutz I) zu unterstellen und beschließt über Antrag des Herrn Bürgermeisters, sowohl demstädtischenLandgut Reichenau als auch dem städt. Sanatorium im Sinne des § 26 des Stadtrechtes die Eigenschaft von selbständigen städtischen Unternehmungen zuzuerkennen. Er nimmt im Anschlüsse daran zur Kenntnis, dah der Herr Vürgermeister Herrn Dr. Hans Ritter v. Rapp als Auffichtsrat für dasstädtischeLandgut Reichenau bestellt habe.

Verichterstatter Vürgermeister-Stelwertr. Aöolf Matter 1. Auf Grund eines von der Freiw. Rettungsgesellschaft eingebrachten Ansuchens um Uebernahme einer Garantie für ein von ihr bei der Sparkasse der Stadt Innsbruck für Zwecke ihres Kinoausbaues aufzunehmendes Darlehen befchlietzt der Gemeindetag auf Antrag des Finanzausschusses, datz die Stadtgemeinde dem neu aufzunehmenden Darlehen von 8 70.00t).— den Vorrang für hypothekarische Sicherstellung einräumen möge gegenüber jenen 8 90.000.—, die letztes Jahr im Grundbuche getilgt, jedoch auf Grund des abgeschlossenen Notariatsaktes jederzeit nach der noch im Grundbuche aufscheinenden Post von 8 125.000.— und 8 25.000.— eingetragen werden könnten. 2. Der Gemeindetag beschließt über Antrag des Finanzausschusses, für den Vorsitzenden des Rechtsausschusses zur Grundgebühr eine monatliche Zulage von 8 150.— und für den Vorsitzenden des Bauausschusses eine solche von 8 100.— zu bewilligen. Diese Zuwendungen sind begründet in der besonderen I n anspruchnahme dieser Herren in den von ihnen bekleideten städtischen Funktionsstellen. 3. Ueber Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Ge meindetag den Mehraufwand gegenüber dem Voranschlage für den Einbau von 10 Wohnungen in der ehemaligen Artillerieremise I I im Betrage von 8 2500.—. Er ist begründet in nachträglichen Anforderungen durch das Etadtbauamt. 4. Ueber Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag für verschiedene notwendige Herstellungen und Instandsetzungen in den Anlagen der Villa Bianca einen Kredit von 8 2000.—. Dieser Kredit ist aus dem Ueberschutz vom Verkaufe der Häuser Heiliggeiststratze 1,1a und Pradler Stratze 24 zu decken. Es handelt sich um Arbeiten, die es ermöglichen sollen, das Gelände der Villa Blanca widmungsgemätz in Zusammenhang zu bringen mit den Weiherburganlagen und der Oeffentlichkeit freizugeben. 5. Der Gemeindetag bewilligt über Antrag des Finanzausschusses einen Kredit von 8 3310.— für Stratzenherstellungen und Afphaltierungsarbeiten vor dem Jugendheim „Iung-Oesterreich" in der Leopoldstratze Nr. 44a. 6. I m Zusammenhang mit dem Beschlüsse aä 5 beschließt der Gemeindetag über Antrag des Finanzausschusses, einen: Ansuchen des Iugendfürsorgevereines um neuerliche Unterstützung in Form einer Geldaushilfe im Hinblicke auf die beengten finanziellen Möglichkeiten der Stadtgemeinde und

unter Hinweis darauf, datz die Stadtgemeinde durch Uebernahme sämtlicher Kosten für die Herstellung und Asphaltierung der Zufahrtsstraße zum Jugendheim in der Leopoldstratze dem Verein bereits sehr grotzes Entgegenkommen bewiesen hat, keine Folge zu geben. 7. Der Gemeindetag nimmt einen Bericht über die Ueberprüfung der Gemeindegebarung nach Ablauf des ersten Vierteljahres 1936 entgegen. Er genehmigt über Antrag des Finanzausschusses Nachtragskredite und Virements zur Ausgleichung des Gemeindevoranschlages 1936. Diese sind notwendig geworden, weil verschiedene finanzielle Angelegenheiten bei Beschlutzfassung des Voranschlages 1936 noch nicht ziffernmäßig festgelegt werden konnten. Es betrifft dies insbesondere den Personalaufwand der Polizei, die Tilgung verschiedener Kapitalien, den Personalaufwand auf dem Gebiete des Schulwesens, ganz besonders aber ist ein Nachtragsbudget notwendig geworden, um Auslagen, welche unter dem Titel der Armenfürsorge für den Unterhalt von Armenpfleglingen und Kranken in verschiedenen Anstalten und auch als ständige Unterstützungen und als Erziehungsbeiträge aufgewendet werden, in den Voranschlag einzubauen. Auch die Weiterführung des städtischen Theaters brachte die Notwendigkeit mit sich, die für die Spielzeit OktoberNovember-Dezember, bezw. die durch die Verlängerung der Spielzeit März-April und teilweise Mai notwendig gewordenen Ausgaben nachträglich aufzunehmen. Diese Mehrauslagen erfordern einen Kredit von 299.460 s, zu welchen voraussichtlichen Mehrauslagen noch Mindereingänge aus öffentlichen Gebäuden, bezw. städtischen Betrieben im Betrage von 8 130.000.— kommen. Der Entfall, der sich auf Grund der bis ins Detail vorgenommenen Ueberprüfung des Haushaltsplanes für die Monate Jänner, Februar und März ergibt, zeigt somit einen Minderaufwand von 8 499.460.—, der nur durch Einsparungsmatznahmen, bezw. durch die auf Grund der Gebarungsweife im ersten Vierteljahre mit Bestimmtheit zu erwartenden Mehreinnahmen seine Deckung finden kann. Diefe Mehreinnahmen deuten darauf hin, datz das Wirtschaftsleben, wenn auch langsam, so doch konstant, einer allgemeinen Gesundung entgegengeht. Als besondere Einsparung zu bezeichnen wäre der vorgesehene Bauaufwand für die Errichtung des Bundespolizeigebäudes im Betrage von 8 100.000.—, welchem allerdings mehr Personalverpflichtungen durch die abgeschlossenen Verträge im Betrage von rund 3 40.000.— gegenüberstehen. Aus den zu erwartenden Mehreinnahmen wären zu erwähnen: Einnahmen der Luxusgaststättenabgabe, die voraussichtlich einen Mehrertrag von 8 10.000.— bringt, aus der Vergnügungsabgabe mit einem Mehrertrag von 3 25.000.—, aus den Anteilen der Wertzuwachsabgabe mit 8 9000.—, aus den Gefällseinnahmen für Konsumartikel mit 8 20.000.—, sowie die Einsetzung der Verbrauchsadgabe für Gas, welche bereits im Vorjahre beschlossen wurde und lediglich eine buchhalterische Maßnahme darstellt, und infolgedessen mit keiner Erhöhung des Gasvreises verbunden ist. Sie wird mit einem Betrage von 8 100.000.— auf der Post „Uneingeteiltes" eingestellt. Weiters sind noch durch die Auflassung der Mag.-Abt. I I (Polizeiamt) die Umbuchungen der nunmehr auf andere Magistratsabteilungen übergegangenen Personalverpflichtungen durchzuführen; auch in dieser Hinsicht handelt es sich nur um eine buchhalterische Umstellung ohne Mehraufwand. Der Gemeindetag nimmt die einzelnen Matznahmen ziffernmätzig im Detail zur Kenntnis und genehmigt fie. 8. Ueber Antrag des Kulturausschufses und des Finanzausschusses genehmigt der Gemeindetag, den gesamten, in der Konkursmasse Kolkwitz befindlichen Fundus (Kulissen und Kostüme) um den Betrag von 8 5000.— käuflich zu erwerben.


Amtsblatt N r . ? 9. Der Gemeindetag bewilligt über Antrag des Bau- und Finanzausschusses zur Herstellung von Massenquartieren sür Jugendliche in der unvollendeten Pradler Hauptschule gemäß dem Kostenvoranschlag des Stadtbauamtes einen außerordentlichen Kredit von 8 10.000.—. Das Erfordernis ist aus Ersparungen im Haushaltsplan 1936 zu decken. 10. Der Gemeindetag lehnt über Antrag des Finanzausschusses ein Ansuchen der Kaufmannschaft des Landes Tirol, Gremium Innsbruck, um Herabsetzung der Mindestausfuhrmenge für die Rückvergütung der besonderen Verbrauchsabgade von 20 Kilogramm auf 5 Kilogramm für Geflügel, Wild und Fischkonferven ab. Die beengten finanziellen Verhältnisse der Stadtgemeinde lassen eine Entsprechung des Ansuchens in ihren Folgewirkungen dermalen als unerträglich erscheinen. 11. Der Gemeindetag bewilligt über Antrag des Finanzausschusses, für die Errichtung eines Schuppens in der höheren Bundesgewerbefchule in Innsbruck mit einem Gesamterfordernis von 8 3600.— einen außerordentlichen Kredit von 8 1200.—. Je weitere 8 1200.— sind aus Einsparungen im Haushaltspläne für 1936 zu decken und im Voranschläge für 1937 einzubauen. 12. Ueber Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag einen Betrag von 8 658.92 als Nachtragskredit für diestädtischeEinwohnermeldestelle. 13. Ueber Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag einen Betrag von 8 600.— als Nachtragskredit für die städtische Erhedungsstelle. 14. Ueber Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag zu Post L/5 des Voranschlages 1936 fIuwendungen sür besondere Dienstleistungen) einen Betrag von 8 2000.— als Nachtragskredit. 15. Ueber Antrag des Finanzausschusses und Bauausschusses bewilligt der Gemeindetag zur Durchführung der Baureifmachung der Gp. 1090 K. G. Wilten den noch fehlenden Betrag von rund 8 3800.— als außerordentlichen Kredit. Dieser Kredit ist aus den nach Maßgabe der Verbauung dieses Grundes fällig werdenden Anliegerbeiträgen zu decken. 16. Der Gemeindetag bewilligt über Antrag des Finanzausschusses einen außerordentlichen Kredit von 8 1270.— für den Ausbau einer Lagerwartwohnung im städtischen Bauhofe Reichenau. 17. Ueber Antrag des Gemeinderates beschließt der Gemeindetag, in Angelegenheit des Ausleihens von Fundusgegenständen des Innsbrucker Stadttheaters: a) Fundusstücke des Ttadttheaters dürfen grundsätzlich nicht ausgeliehen werden. Ausnahmen hievon find nur zulässig, wenn Fundusstücke für Zwecke der Ttadtgemeinde oder für patriotisch oder kulturell bedeutsame Zwecke gebraucht werden und auch dann nur in jedem einzelnen Falle mit ausdrücklicher Zustimmung des Bürgermeisters. b) T>em jeweiligen Pächter des Stadttheaters ist im Pachtvertrage das Verleihen von Fundusstücken ausdrücklich zu untersagen. I n den im Punkt a) erwähnten Ausnahmsfällen hat er jedoch den von der Ttadtgemeinde gestellten Anforderungen nachzukommen, soweit nicht der Theaterbetrieb darunter leidet. Der Gemeindetag nimmt zur Kenntnis, daß der Herr Bürgermeister in jedem einzelnen Falle gemäß feiner Mitteilung im Kulturausfchusse vom 20. April 193K bei Ausleihen von Fundusgegenstimden des Stadttheaters ein Gutachten des Kulturausschusses einholen wird. 18. Der Gemeindetag beschließt meinderates weiter:

über

Antrag des Ge-

a) Das Ausleihen von Ausschmückungsgegenstiinden (Fahnen. Fahnenstangen, Wappen. Teilen u. dgl.) für Feste und Veranstaltungen außerhalb des Stadtgebietes aus den Beständen der Ttadtgemeinde ist grundsätzlich unzulässig. b) Nettenforten. wie Nettgestelle. Decken. Leintücher. Kopfpolster, werden an Verbände leihweife nicht mehr abgegeben

Berichterstatter Ftaötrat Dtto Thonlg 1. Der Gemeindetag beschließt über Antrag »des Bauausschusses, dem Architekten Hermann Jung die städtische Gv. 1467/11 K. G. Pradl zu den für die Kriegerheimstättengründe geltenden Verkaufsbedingungen ^Kaufpreis 8 9.— für den Quadratmeter, bei Kaufabschluß sofort zahlbar) abzugeben und den Käufer zu verpflichten, die Grundparzelle in längstens 3 Jahren zu verbauen. I m Grundduche ist auf Kosten des Käufers das Verbot der Weiterveräußerung zu einem höheren Grundpreis als 8 9.— und das Rückkaufrecht zu Gunsten der Stadtgemeinde Innsbruck einzutragen. 2. Der Gemeindetag genehmigt über Antrag des Bauausschusses die vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Pläne für die Artilleriekaserne in der Reichenau. 3. Der Gemeindetag genehmigt über Antrag des Vauausschusses den vom Stadtdauamte für das Reichenauer Gebiet zwischen Sill, verlängerter Erzherzog-Eugen- und Reichenauer Straße ausgearbeiteten Vaulinienplan. 4. Der Gemeindetag genehmigt im Sinne des § 3 der I.B.O. über Antrag des Bauausschusses eine vom CHorherrenstift Wilten erbetene Parzellierung der Gp. 1090 K. G. Wilten, weiters stimmt er zu, daß die Breite der 2 mittleren Ostweststraßen im Verbauungsgebiete zwischen Holzhammerstraße und dem Nordende des städtischen Westfriedhofes mit Rücksicht auf die Kürze dieser beiden Straßen und auf die für dieses Gebiet vorgesehene offene Bauweise von 15 auf 10 Meter vermindert wird. 5. D e r Gè m e i nd e t a g n i m m t d i e A u s w a h l d e r f ü r die g e p l a n t e n K l e i n w o h n u n g e n in P r a d l e i n g e l a n g t e n P r o j e k t e vor. Er n i m m t einen a u s f ü h r l i c h e n B e r i c h t des Bauausschusses z u r K e n n t n i s u n d s t i m m t d a n n d essen A n t r a g zu, d a ß a u s G r ü n d e n d e r W i r t s c h a f t l i c h k e i t u n d e n t s p r e c h e n d dem S p a r w i l l e n d e r G e m e i n d e dem v o m S t a d t b a u a m t e a u s g e a r b e i t e t e n P r o j e k t d e r V o r z u g zu g e b e n sei. (Auf diesen Gegenstand wird das Amtsblatt in der nächsten Nummer noch zurückkommen.) 6. Der Gemeindetag erhebt einen Antrag des Bauausschusses, detreffend die Erneuerung der Fassade des alten Rathauses nach folgendem Wortlaut zum Beschluß: „Das dem Bauausfchusse vorgelegte Projekt zur Ausgestaltung der Fassade des alten Rathauses in der Herzog-Friedrich-Stratze nach dem Entwürfe des Architekten Wilhelm Prachensky beinhaltet folgende Ausführungsarbeiten: Belassung der Fensteremteilung und Einrahmung der Fenster in Stein, Anbringung neuer Fenster mit Eichenrahmen und mit Bleiverglafung> Ausführung des Hauptgesimses und des Kordongesimses ebenfalls in Stein, Anbringung von zwei Wappenschildern in Stein und eines Reliefs: das Innsbrucker Wappen, flankiert von zwei Innsbrucker Bürgern im 1. Stock nach alten Vorbildern. Für diefe Bildhauerarbeiten sind die Bildhauer Andre und Buchgschwendtner in engere Konkurrenz gezogen. Als wesentliches Merkmal sieht das Projekt die Entfernung der störenden, seinerzeit infolge einer Pulverexplosion notwendig gewordenen Unterfangung der gotischen Konsolen durch den Embau von drei ungleichmäßigen und unkonstruktiven, die Architektur störenden Säulen vor. Der Vauausschuß ist für die Annahme des vorliegenden Projektes und für die Wiederherstellung der ursprünglich gotischen Fassaoengestaltung. Eine konstruktive Lösung zur Unterfangung des Erkers und Zur Entlastung der Konsolen ist durch den Einbau von Eisenträgern ohne weiteres durchführbar. Der Bauausschutz empfiehlt die Annahme des vorliegenden Projektes mit eventueller Abänderung der Rinnenkessel. 7. Der Gemeindete^ genehmigt über Antrag des Finanz-

und Bauausschusses einen Kredit von 8 10.000.— für die gemäß einem Kostenvoranschlage des Stadtbauamtes auszuführenden Arbeiten und Anschaffungen im alten Polizeigebäude, Burggraben Nr. 3, anläßlich der Uebersiedlung des städtischen Jugendamtes dorthin.


Amtsblatt Nr. 7 8. Der Gemeindetag beschließt über A n t r a g des Bauausschusses, i n Angelegenheit der Abgabe von Gründen der M i t telstandssiedlung bei den Allerheiligenhöfen (Hörtnagtsiedlung) : Die vom Stadtbauamte näher bezeichneten Grundparzellen können unter folgenden Bedingungen der Gemeinnützigen allgemeinen B a u - , Wohn- und Siedlungsgenossenschaft in Wien ins Eigentum übertragen werden: a) Neun dieser vom Stadtbauamte näher bezeichneten Grundparzellen werden übertragen gemäß den Bedingungen, wie sie in dem Uebereinkommen festgesetzt worden sind, welches die Stadtgemeinde am 29. Juli 1935 mit dieser Baugenossenschaft abgeschlossen hat. d) Die außerhalb dieses Uebereinkommens stehenden restlichen 3 Parzellen unter folgenden Bedingungen: Da die Grundparzellen mit je rund 1N«0 8 belastet sind, müßte dieser Betrag bei Kaufsabfchluß von den Siedlungswerbern bar erlegt werden. Der Rest wäre so abzustatten, daß in 15 Jahren der gesamte Grundpreis (Amortisation und Verzinsung) bezahlt wäre. Außerdem sind von den Siedlern noch selbst zu bezahlen: die Kosten für den elektrischen Anschluß im Betrage von 35N 8 und die an die Gemeinde Hötting abzuführende Nasseranschlutzgebühr im Betrage von 4NV 8. Ebenso mutz von den Siedlern selbst getragen werden das Erfordernis für die Herstellung der Hauswasferleitung vom Hauptstrang bis zum Objekt.

9. Auf das Ansuchen der Herren Dr. Ludwig Pastor und Dr. Franz Pastor, Innsbruck, Brixner Straße 4, um Löschung der Dienstbarkeit des Bauverbotes, welches auf der Liegenschaft L. I I . 753/11 KG. Innsbruck rücksichtlich 'der Gv. 732/4 KG. Innsbruck haftet, beschließt der Gemeindetag über Antrag des Bauausschusfes die Bewilligung unter der Bedingung, daß aus städtebaulichen Gründen bei einem auf dieser Grundparzelle aufzuführenden Bau die Bauflucht gegen die Conradstraße von «der Stratzenfluchtlinie um mindestens 20 Meter rückverlegt wird. Das zu errichtende Gebäude darf nur aus Erdgeschoß, 1. Stock und allenfalls aus einem ausgebauten Dachgeschoß bestehen. 10. Ueber Antrag des Bauaus'schusses beschließt der Gemeindetag, als Kaufpreis für den Verkauf der baureifen Baugründe auf den Kriegerheimstätten und an der Amraser Stadtgrenze in Pradl den Betrag von 9 8 für den Quadratmeter einheitlich festzusetzen, wobei der Grundpreis mit 8 5.— und die Äuffchließungskosten ür Wasser und Kanal mit 8 4.— bewertet werden. Die Käu er solcher Grundstücke haben dafür keine Anliegerbeiträge ür Wasserleitung und Kanal zu bezahlen. 11. Der Gemeindetag beschließt über Antrag des Vauausschusses die Abänderung des mit Beschluß des Gemeindetages vom 28. Jänner 1936 festgelegten Baulinienplanes „Siglanger 2". Die Abänderung betrifft die Rücksichtnahme auf Einwendungen, 'die inzwischen seitens der Bundesbahndirektion Innsbruck erhoben worden sind. 12. Der Gemeindetag beschließt über Antrag des Bauausschusses, zur Belebung der Bau- und SiedlungstätioIeit im Stadtgebiete bis 31. Dezember 1936 bei Neubauten folgende Begünstigungen für die Entrichtung der Anliegerbeiträge für Wasser- und Kanal einzuräumen: ») für Bauten an Straßen, in denen die Versorgungsleitungen für Wasser und Kanal bereits vorhanden sind, wird von der EinHebung der Anliegerbeiträge für Wasser und Kanal Abstand genommen; d) bei Bauvorhaben, die an Straßen geplant sind, in denen diese Versorgungsleitungen noch fehlen, ist das Einvernehmen mit dem Stadtmagistrate über die Errichtung der Versorgungsleitungen herzustellen und wird den Vauwerbern hinsichtlich der Entrichtung der Anliegerbeiträge nach Möglichkeit ein weitgehendes Entgegenkommen in Ausficht gestellt.

13. Ueber Antrag des Bauausschusses beschließt der Gemeindetag in Angelegenheit der Grundzuweisung für Mittelstandshäuser in Pradl, seinen Beschluß vom 8. Mai 1936 dahin abzuändern, daß an Stelle der fünf Baustellen an der

Gumpstraße 8 Parzellen an der Kranewitterstraße zur Errichtung von Mittelstandshäusern käuflich abgegeben werden. Für diese Abänderung sprechen vor allem städtebauliche Rücksichten. Die Errichtung von 6 Mittelstandshäusern an der Gumpstraße würde die Arrondierung der Baugründe an dieser Straße erheblich deeinträchtigen, dagegen ermöglicht es die Lage der an der Kranewitterstratze in Aussicht genommenen 8 Bauparzellen, eine geschlossene Siedlung erstehen zu lassen. Die vom Gemeindetag mit Sitzungsbeschlutz vom 8. Mai 1936 über die Ueberlassung von Tiedlungsgründen an der Gumpstraße festgelegten Verkaufsbedingungen bleiben für die Gründe an der Kranewitterstraße unverändert aufrecht. I n Ergänzung dieses Beschlusses beschließt der Gemeindetag weiterhin über Antrag des Finanzausschusses in Angelegenheit der Ueberlassung dieser acht Grundparzellen an die Allgem. gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenfchaft in Wien: 2) Vvn dem mit 5 8 für den Quadratmeter festgesetzten Grundpreis hat die Genossenschaft an die Ttadtgemeinde den Betrag von 8 3.50 für den Quadratmeter, d. i. bei einem Ausmatz von rund 500 Quadratmetern, einen Betrag von rund 17.500 8 in folgender Weise abzustatten: aa: Da die tirolifche Landeshnpothekenanftalt die außerordentliche Kapitalsrückzahlung von 3 8 für den Quadratmeter Grund zur Pfandfreiftellung verlangt, gewährt sie der Ttadtgemeinde ein Kontokorrentdarlehen im Betrage von 15.0NN 8. Die Genossenschaft erklärt sich bereit, diesen Betrag an die Stadtgemeinde zur Abdeckung dieses Darlehens in kurzfristigen Raten oder in meni« gen Monaten auf einmal abzuzahlen. Die erforderlichen Vereinbarungen mit der Genossenschaft und der Hypothekenanstalt find vom Amte zu treffen. Die Genossenschaft hebt diesen Betrag wieder in langfristigen Raten vom Siedler ein. Sollte ein Siedler den Grundpreis von 3 8 bar an die Genossenschaft bezahlen, ist diese zu verpflichten, den ganzen Betrag für die Abdeckung des erwähnten buchmäßigen Kredites zu verwenden. dd: Der restliche Betrag von 50 z für den Quadratmeter, d. i. die Summe von rund 2400 8. wird von der Genossenschaft an die Stadt bei der Grundübergabe bar bezahlt und von dieser gemäß Punkt e) verwendet. d) Der Unterfchied von 8 1.5N für den Quadratmeter, d. i. der Betrag von rund 22.500 8. wird an die Stadtgemeinde in langfristigen Annuitäten (4 Prozent Zinsen. 1 Prozent Anfangstilgungj von der Genossenschaft bezahlt. Die Sicherftellung diefes Betrages ist in der verbindlichen Erklärung der Genossenschaft gegeben, daß sie das Eigentum an der Siedlerstelle erst nach Abtragung der Schuld an die Stadtgemeinde dem Siedler übertragen wird. e) Die Kosten der Hauptwafserleitung in der Kranewitterstraße. beginnend von der Schretterstrahe bis zur Grenze der beiden, an der Kranemitterstratze gelegenen Bauparzellen, betragen rund 3000 8. Bon diefem Betrag bezahlen die 8 Siedler zusammen 1040 8 als Anliegerbeitrag, der Rest von rund 2400 8 wird gedeckt aus dem Ueberling von 50 ß für den Quadratmeter gemäß Punkt L) bd. ä) Die Nnfchlußleitung an diese Hauptwafserleitung von der Kranewitterftraße abzweigend, einschließlich des Absperrschiebers, Kranewitterstraße abzweigend zu den einzelnen Objekten einschließlich des Absperrschiebers, hat die Genossenschaft auf ihre Kosten auszuführen.

VerichterstaUer Dr. Alois Dberhammer Der Gemeindetag nimmt ein ausführliches Elaborat des Vorsitzenden des Kulturausschusses zur Kenntnis, in welchem dieser die grundsätzlichen Ansichten des Kulturausschusses über die von der Stadtgemeinde in Hinsicht auf die brennend gewordene Frage des Familienschutzes zu ergreifenden Maßnahmen klarlegt. Der Berichterstatter legt dem Gemeindetage eine Reihe von Vorschlägen und Anregungen des Kulturausschusses vor und schließlich folgende Anträge: 1. Der Gemeindetllg erachtet die vom Kulturausschuß dargelegten Ausführungen für geeignet, um die Anschauungen über Ghe und Familie als Quell und Kraft jedes Staatswesens, die in den Grundlagen unseres Staates niedergelegt sind, in die Tat umzusetzen;


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Amtsblatt Nr. 7

2. der Gemeindetag beschließt folgendes als Sofortprogramm: a) der Herr Bürgermeister wolle die Einwohnermeldestelle beauftragen, eine geeignete Legitimation für kinderreiche Familien anfertigen zu lassen und mit der Ausstellung derselben ungesäumt zu beginnen: b) die vom Kulturausschutz vorgeschlagenen Aktionen werden grundsätzlich genehmigt und werden den zuständigen Ausschüssen der Magistratsabteilungen zur raschen Festlegung der Durchführungsbestimmungen übergeben; o) der Herr Bürgermeister wolle die weitergehenden Anregungen des Kulturausschufses an die zuständigen Stellen weiterleiten und mit möglichstem Nachdruck verfolgen.

Der Gemeindetag erklärte beschlußfassend, grundsätzlich den vom Kulturausschutz zum Ausdruck gebrachten Ideen zu folgen und sie in geschäftsordnungsmätziger Behandlung in den zuständigen Ausschüssen bearbeiten Zu lassen. Dies insbesondere mit Rücksicht auf die im Augenblicke noch nicht geklärten finanziellen Auswirkungen. Der Gemeindetag erklärt dazu, datz die Arbeiten in den Ausschüssen möglichst beschleunigt werden sollen, damit bereits in der nächsten Sitzung des Gemeindetages greisbare Beratungsergebnisse vorliegen.

Verichterstatter Kommerzialrat Kritz Miller 1. Der Gemeindetag nimmt ein ausführliches Referat des Berichterstatters über die finanzielle und wirtschaftliche Gebarung des städtischen Gaswerkes und des diesem angeschlossenen Hallenbades zur Kenntnis.

Htäötisches lNüöchen-RealgMnasium in Innsbruck (Oeffentlichkeitsrecht zufolge Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 25. November 1932, Zl. 30.360—II—7)

Schulnachrichten (Auszug aus dem Jahresbericht für das Schuljahr 1935/36)

1. Personalstand des Lehrkörpers: I m Schuljahr 1935/36 wirkten an der Anstalt 9 Vundeslehrer, 5städtischeLehrer, 7 städtische Lehrerinnen, 3 Hilfslehrerinnen und 2 Hilfslehrer. Den schulärztlichen Dienst versah Herr Physikatsrat Dr. Hans Steidl. 2. Unterricht: a) Lehrplan: I n der ersten und zweiten Klasse wurde der Unterricht nach dem neuen Mittelschullehrplan des Realgymnasiums zufolge Erlasses des Bundesministeriums für Unterricht vom 12. Juni 1935 (BGBl. 285, Vgd.-Bl. des Bundesministeriums für Unterricht Nr. 30 aus 1935) erteilt. I n der 3. bis 8. Klasse galt der Lehrplan des Realgymnasiums, Form ^ , nach der Verordnung des Vunoesmimsteriums für Unterricht vom 1. Juni 1928 (BGBl. 42, Nr. 138 V. E. Nr. 46 aus 1928).

Anschließend beschließt er, die vorgelegte Bilanz für das Jahr 1935 zu genehmigen. 2. Der Gemeindetag nimmt einen ausführlichen Bericht über die finanzielle und wirtschaftliche Gebarung des städtischen Sanatoriums zur Kenntnis. Er beschließt im Anhange, den Herrn Bürgermeister zu ermächtigen, im Einvernehmen mit dem Verwaltungsausschusse I die erforderlichen Adaptierungsarbeiten bis zum Höchstdetrage von 8 125.000.— zu vergeben; vorher hat er jedoch im Einvernehmen mit dem zuständigen Verwaltungsausschusse für die Bedeckung dieses Betrages durch eine Kreditoperation des städt. Sanatoriums Sorge zu tragen. Die Rückzahlungsfristen für das aufgenommene Darlehen sind so zu vereinbaren, daß dasstädtischeSanatorium ohne Verkürzung seiner sonstigen unerläßlichen Aufwendungen Verzinsung und Rückzahlung des Darlehens aus den jährlichen Betriebseinnahmen bestreiten bann, erforderlichenfalls hat das E W I . die Haftung für dieses Darlehen zu übernehmen. Die Darlehensvereinbarungen sind dem nächsten Gemeindetage zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen.

Verichterstatter Aufsichtsrat Hans Fchimpp Der Gemeindetag nimmt einen ausführlichen Bericht über die finanzielle und wirtschaftliche Gebarung der städt. Nordkettenbahn zur Kenntnis und genehmigt im Anschluß die Abrechnung für das Jahr 1935. An die öffentliche Sitzung des Gemeindetages schloß sich unmittelbar eine vertrauliche Sitzung, die um halb 10 Uhr abends ihr Ende fand.

b) Bezeichnung der Klassen: Zufolge Erlasses des Vundesministeriums für Unterricht vom 17. Dezember 1934, Zl. 38198—1—3, sind die nach der Verordnung der Bundesregierung vom 23. März 1934, BGVl. I, Nr. 198 geführten Klassen als Realgymnasium zu bezeichnen. Für die nach dem Mittelschulgesetz vom 2. August 1927 (BGBl. 244) geführten Klassen ist bis zu ihrem Auslaufen die bisherige Bezeichnung Realgymnasium, Form ^., beizubehalten. 0) Freigegenstände: Als Freigegenstände waren eingerichtet: E n g l i s c h in der 6. und 7. Klasse in je 2 Wochenstunden, K u r z s c h r i f t in einem zweistündigen Fortbildungslehrgang für die 5. Klasse, N a d e l a r b e i t in 1. l>), in den 4. Klaffen und in der 5. bis 8. Klasse, K i r c h e n c h o r als unverbindliche Fachübung mit einer Wochenstunde.

3. Körperliche Ausbildung der Schülerinnen: Der Unterricht in den körperlichen Uebungen wurde im allgemeinen wie im Vorjahre gehalten. I m besonderen ist folgendes zu erwähnen. Das Schuljahr 1935/36 geigte einen stets wachsenden Umfang des Turn- und Sportbetriebes an der Anstalt, zumal da die Schülerinnen unter fachgemäßer Leitung in alle Sportzweige eingeführt werden konnten. Hiebet galt der Grundsatz, daß das Turnen nicht Selbstzweck, sondern nur Mittel zum Zweck ist. Der Körper soll gesund sein, gestählt sein für die Arbeiten des Berufes,


Amtsblatt Nr. 7 um ein taugliches Werkzeug der Seele zu sein. Dies war der tragende Gedanke des Schulturnens. Nicht Kraftmeierei wurde erstrebt, sondern der Ausgleich der Kräfte nach ermüdender Arbeit. Es sollen in der Schule keine Sportgrößen und Turnkünstler, sondern allgemein gut durchgebildete Menschen erzogen werden. Daher waren nicht Schauformen und einzelne Bestleistungen, sondern einfache Vewegungsaufgaben und natürliche Formen sowie durchschnittliche Leistungen das erstrebenswerte Ziel des Turnunterrichtes. Dabei wurde auch immer die heute so notwendige E r z i e h u n g der uns anvertrauten Schuljugend im v a t e r l ä n d i s c h e n Geiste im Auge behalten, die gerade im Turnunterrichte aufs beste durchgeführt werden kann. I n dieser Hinsicht wurde auf musterhafte Ordnung und stramme Disziplin besonders Wert gelegt. Neben dem Saalturnen fanden bei günstiger Witterung im Herbst und im Frühjahr Nachmittagsturnstunden im Schulhof statt. I n dieser Zeit wurden auch die Freiluftnachmittage auf dem städtischen Sportplatz „Tivoli" abgehalten, und zwar im Herbst jeden Montag, Mittwoch und Freitag, im Frühjahr jeden Mittwoch und Freitag, jedesmal von halb 3 bis halb 5 Uhr. Wegen der überaus ungünstigen Schneelage konnte in diesem Winter der Skisport nur in geringem Umfange betrieben werden. Dafür wurde den Schülerinnen durch den häusigen Besuch des städtischen Hallenbades Gelegenheit geboten, sich im Schwimmen zu vervollkommnen. 4. Reifeprüfungen: I m abgelaufenen Schuljahre fanden Reifeprüfungen zu folgenden Terminen statt: 3) I m Herbst 1935 (25. bis 28. September und 2. Oktober) unter dem Vorsitze des mit der Inspektion der Mittelschulen in Tirol betrauten Prof. Msgr. Dr. Franz Kolb. d) I m Frühjahr 1936 (19. bis 22. Februar und 28. Februar) unter dem Vorsitze des mit der Inspektion der Mittelschulen in Tirol betrauten Prof. Msgr. Dr. Franz Kolb. c) I m Sommer 1936 (schriftliche Prüfung: 11. bis 14. Mai, mündliche Prüfung unter dem Vorfitze des mit der Inspektion der Mittelschulen in Tirol betrauten Prof. Msgr. Dr. Franz Kolb: 24. bis 27. Juni). Von den 33 zur Prüfung zugelassenen Schülerinnen wurden 12 für reif mit Auszeichnung und 13 für reif erklärt. 6 Prüflinge wurden auf den Herbsttermin und 1 auf den Frühjahrstermin zurückgestellt, 1 Schülerin erkrankte vor Beginn der schriftlichen Prüfung. Ein Zeugnis der Reife mit A u s z e i c h n u n g erhielten: V e n n a t Ruth, D o r n a u e r Wilhelmine, F r i e d ! Maria Magdalena, H a b e r l a n d t Hilde, K l e b e l s b e r g Eleonore, K l u n Gertrude, K u n t s c h e r Helmtraud, K u r z m a n n Eva, M ü h l h o f e r Ingeborg, M e i n d l Margarete, R a i n e r Gertrud, S v i e g l Erna. Der Volksbildungsreferent des Bürgermeisters der

Stadt Wien beschloß auch im Schuljahre 1935/36 die Abiturientinnen der Bundesländer zum Besuche der Bundeshauptstadt einzuladen, um sie mit den Kulturschätzen und Sehenswürdigkeiten Wiens bekanntzumachen. Es meldeten sich 33 Abiturientinnen, die unter der Führung der Frau Prof. D. Antonie Schließer am 28. Juni die Reise nach Wien angetreten haben. 5. Stipendienwesen: I m April wurden an zwei brave bedürftige Schülerinnen (Hahn Helga, 3. Klasse und Schmid Gertrud, 6. Klasse) Tiroler Landesstipenoien im Gesamtbetrage von 8 100.— verteilt. Die Schülerin der 3. ^-Klasse Augustina Oelz bezieht ein Michael von Zollersches Konvikthandstivendium, jährlich 8 630.—, bis zur ordnungsmäßigen Vollendung der Studien. Die Schülerin der 6. Klasse Elisabeth Wächter erhielt Zufolge Erlasses der Landeshauptmannschaft Niederösterreich vom 29. April 1936, L. A. 1/5— 2/1—V—1936, ein Michael von Zollersches Konvikthandstipendium jährlich 8 630.— bis zur ordnungsmäßigen Vollendung der Studien. 6. Schülervorstellungen im Stadttheater: Bei den fünf Schülervorstellungen im Stadttheater („Aennchen von Tharau" von Heinrich Strecker am 20. November 1935, „Maria Stuart" von Friedrich von Schiller am 15. Jänner 1936, „Der Widerspenstigen Zähmung" von Shakespeare am 5. Februar 1936, „Prinz Eugen", Singspiel, von V. Grimm und M. Kammerlander am 27. April 1936 und „Peter Sigmair" von Peter Abler am 13. Juni 1936) war stets eine große Zahl von Schülerinnen anwesend. 7. Berechtigungen der Absolventinnen des MädchenRealgymnasiums: 1. Direktion und Lehrkörper erblicken ihre Aufgabe nicht nur darin, die Anstalt stets weiter auszubauen und den Schülerinnen die besten Ausbildungsmöglichkeiten zu bieten, sie sind auch jederzeit bereit, sie auf ihrem weiteren Lebensweg mit Rat und Tat zu begleiten, bis sie ihr selbstgewähltes Ziel erreicht haben. Darum ist die Anstalt an allen Berechtigungen interessiert, die mit dem weiteren Studium verbunden sind. 2. Das Reifezeugnis des Mädchen-Realgymnasiums hat überall, vor allem bei der Anstellung im Bundes-, Landes- oder Gemeindedienst, wo ein solches zur Bedingung gemacht ist, dieselbe Gültigkeit, wie die Reifezeugnisse der anderen Mittelschulen. 3. Das Reifezeugnis des Mädchen-Realgymnasiums berechtigt: a) Zum Studium an der U n i v e r s i t ä t , und zwar als ordentliche Hörerin in der Philosophie. Wenn als Fächer die klassischen Sprachen, reine Philosophie oder Geschichte gewählt werden, so ist eine an der Hochschule selbst abzulegende Nachtragsprüfung aus der griechischen Sprache, nötig. Zum Studium an den zwei anderen weltlichen Fakultäten.


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Amtsblatt Nr. 7

d) Soweit das Reifezeugnis eines Realgymnasiums 11. Ueberficht über die Geldleistungen der Schülerinnen gum Studium an der t e c h n i s c h e n Hochschule im Schuljahre 1935/38: berechtigt, ist dies auch mit dem Reifezeugnis des Mäda) Schulgebühren: chen-Realgymnasiums der Fall. o) Zum Studium an allen anderen Hochschulen (Aka1. Halbjahr 2. Halbjahr Summe Art der Leistungen demie der bildenden Künste, Singakademie, Konsularakademie, Hochschule für Bodenkultur, Hochschule für 1. Schulgeld 8 7.805.— 8 7.540.— 8 15.345.— 8 1.170.75 8 1.131.— 8 2.301.75Welthandel usw.) soweit die Reifezeugnisse der anderen 2. Lehrmittelbeiträge 3. Beiträge für die Mittelschulen die Berechtigung bieten. 8 1.170.75 8 1.131.— 8 8. Lehrbesichtigungen, bzw. Lehrausflüge im Schuljahre 1935/38: Besuch der Kunstausstellungen der Künstlervereinipungen Tirols „Erde", „Waage", „Heimat", „Neuer Bund" und „Tirol". Besuch des Museums Ferdinandeum (Defreggersaal, urgeschichtliche Sammlung, Egger-Lienz-Saal). Besichtigung des Tiroler Kaserjägermuseums am Berg Isel. Besichtigung des Missionsmuseums. Besichtigung der Eremitage Maximilians. Besichtigung der Adam-Brauerei.

körperliche Erziehung 4. Regiebeiträge 5. Aufnahmstaxen

8 8

Summe der Zahlungen

8 11.183.—

780.50 256.—

8 8

754.— 4.—

8 10.560.—

8 8

2.301.75 1.534.50 260.—

8 21.743.—

Es zahlten im l . Halbjahr 2. Halbjahr

Ausländergebuhr das volle Schulgeld (40 8) '/< des Schulgeldes (30 8) ?4 des Schulgeldes (20 8) '/« des Schulgeldes (10 8) V» des Schulgeldes (5 8) ganz befreit waren

2 122 7 57 91 85 15

2 115 7 61 90 82 18

Zusammen

379

375

9. Gesundheitszustand und körperliche Ertüchtigung: Die Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Schülerinnen oblag dem Schularzt, städtischer Physikatsrat Dr. Hans Steidl. Die Reibenuntersuchunaen fanden am 29. X., 5. X I . , 6. X I . , 11. X I . , 26. X I . , 3. X I I., 3. I I I., 11. I I I . jedesmal von halb 4 Uhr bis 5 Uhr im Arztzimmer der Anstalt statt. An denselben nahmen die Turnlehrerinnen abwechselnd teil. Die Begutachtungen wegen Befreiung einzelner Schülerinnen vom Turnen und den Iugendsvielen wurden bald nach Beginn des Schuljahres vorgenommen. Diesbezüglich wurden entweder Befreiungen oder Erleichterungen für kürzere oder länaere Dauer bewilligt. Die Vefreiunasgesucke vom pflichtmäßigen Turnen, ssreiluftnackmittage, Handarbeiten, geometrischen und Freihandzeichnen wurden im Sinne des Erlasses des Vundesmimsteriums für Unterricht vom 31. Mai 1932, I I . 9719 lVdg.-Bl. 1932. Nr. 49. St. X I I ) behandelt. Hinsichtlich der ansteckenden Krankheiten verlief das Schuljahr 1935/36 verhältnismäßig aünstig. I m ganzen waren zwei Schülerinnen wegen Scharlach und zwei Schülerinnen wegen Divhterie länger krank. Außerdem mußten sechs Schülerinnen weaen verschiedener Krankheiten ansteckender Art in der Familie oder im Wohnhaus für kürzere Zeit kontumaziert werden.

b) Spenden für die Winterhilfe: Zufolge Erlasses des Landesschulrates für Tirol vom 6. November 1935, ZI. 2468/9, und vom 8. November 1935, Zl. 2298/4 wurde die Veranstaltung von Geldsammlungen in den Schulen zum Zwecke der Winter^ Hilfe anaeordnet. und zwar sechsmal in der Zeit vom 1. November 1935 bis 30. April 1936. Die Beiträge wurden jedesmal an die Zahlstelle der Landeswinterhilfe „Tiroler Landeshypothekenanstalt in Innsbruck" eingesendet. Die in allen Klassen für das „Winterhilfswerk" vorgenommenen Geldsammlungen ergaben: 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8

1a Klase 1b Klase 2. Kla e 3a Klase 3d Kla'se 4a Klase 4b 5. 6. 7. 8.

K l l l se Kla e Kla se K l a se K l a se

Zusammen:

51.96 37.80 55.79 69.35 56.75 29.98 55.50 44.67 42.— 55.10 53.28

8 552.18

Die Direktion spricht allen Spenderinnen und Sammlerinnen den gebührenden Dank aus.

10. Statistik der Schülerinnen Klassifikationsergebnis zu Ende 1935/38 la Ik

geeignet lreif) . . . bewilligte Wiederholungsprüfungen

6

7

8 Zus.

9 14 13 12 7 9 12 11 7 11 117 17 18 23 17 25 18 15 23 15 31 22 224 1 — —

bewilligte Nachtragsprüfungen . — —

Zusammen

5

12

Vorzüglich geeignet

nicht geeignet . .

2 3g 3b 45 4b

3 —

4

3

2

I

I —

15

2 —

11

I — —

6

5

1 — — —

3 —

— — —

2 — — —

3

. 30 27 42 36 37 29 27 43 28 41 33 373

12. Kundmachung für den Beginn des Schuljahres 1936/37: 1. Das Schuljahr 1936/37 beginnt mit dem 14. September 1936. 2. Neuaufzunehmende Schülerinnen können in der Zeit vom 6. bis 15. Juli und vom 10. bis 12. September täglich, während der Ferien jeden Mittwoch unter Vorweisung der vorgeschriebenen Belege (Tauf- oder Geburtsschein, Heimatschein und letztes Schulzeugnis) zwischen 10 und 12 Uhr in der Direktionskanzlei angemeldet werden.


Amtsblatt Nr. 7 3. Die Einschreibung der Stammschülerinnen erfolgt am 14. September von 9 bis 11 Uhr. Näheres am Schwarzen Brett. 4. 15. und 16. September, 8 Uhr, finden die Aufnahmsprüfungen in die erste und höheren Klassen, Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen statt. 5. Am 17. September. 8 Uhr, ist das Heilig-Geistamt für die katholischen Schülerinnen, hierauf versammeln sich alle Schülerinnen in ihren Klassen Zur Entgegennahme der Weisungen und des Stundenplanes. 6. Der regelmäßige Unterricht beginnt am 18. September. 13. Aufnahmsbedingungen: Die Aufnahmsbedingungen in die erste und alle höheren Klassen des Städtischen Mädchen-Realgymnasiums in Innsbruck sind die gleichen wie an Bundesmittelschulen. a) I n d i e erste K l a s s e : Der Nachweis über die Beendigung der vierten Klasse der Volksschule. Die Ablegung einer Aufnahmsprüfung. Dieselbe besteht aus einem freien Aufsatze, einer Nacherzählung oder Vildbeschreibung, ferner aus einer Rechenarbeit mit vier angewandten Rechenaufgaben mit ganzen Zahlen aus den vier Grundrechnungsarten. Bei der Beurteilung der schriftlichen Arbeiten ist auf die Beherrschung der Rechtschreibung im Ausmaße der bezüglichen Volksschullehrvläne besonders zu achten. Bei der mündlichen Prüfung sind sowohl Denk-, als Kenntnisfragen zu stellen, insbesondere ist bei der Prüfung im Deutschen an der Hand der Zergliederung des einfachen Satzes auch festzustellen, ob der Aufnahmswerber die wichtigsten Wortarten zu unterscheiden, sie zu biegen, abzuwandeln und zu steigern vermag. Bei der Prüfung im Rechnen ist auch eine gewisse Sicherheit und Geläufigkeit im mechanischen Rechnen zu ver langen. Empfehlenswert ist das Büchlein: „ N e u e S c h u l e der V o r b e r e i t u n g zur A u f n a h m s p r ü f u n g f ü r a l l e A r t e n der österreichischen M i t t e l s c h u l e n , verfaßt von E. CH. W e i ß . Verlag von M. Perles, Wien, 1. Bezirk, Seilergasse 4. An Dokumenten sind vorzulegen (gelegentlich der Anmeldung): der Tauf- oder Geburtsschein (nicht Extrakt!), der Heimat schein und das Imvfzeugnis. Die Leitung der Volksschule hat der Direktion eine Schülerbeschreibung zu übersenden, um welche sich die Eltern selbst zu bemühen haben. b)InhöhereKIassen: Das entsprechende Alter. Der Nachweis der Kenntnisse der vorhergehenden Klassen einer gleichartigen Anstalt durch ein mit der Abgangsklausel versehenes Abgangszeugnis oder durch eine Aufnahmsprüfung aus den nicht gleichartigen Gegenständen. Vorlage des Tauf- oder Geburtsscheines, des Heimatscheines, des Abgangszeugnisses. Schülerinnen des e r s t e n K l a s s e n z u g e s d e r H a u p t s c h u l e , deren Iahresgeugnis einen minde-

stens guten Gesamterfolg nachweist (ein guter Gesamterfolg ist dann gegeben, wenn das Iahresgeugnis in allen verbindlichen Gegenständen mindestens die Note „gut" aufweist,- nur in den Gegenständen Z, Schr, Ha, Ges und Kü kann eine genügende Leistung durch ein „Sehr gut" in einem anderen verbindlichen Gegenstande ausgeglichen werden) und die auch den fremd' sprachlichen Unterricht mit Erfolg besucht haben, können in die nächsthöhere Klasse der Mittelschule, an der die gleiche Fremdsprache (Französisch) gelehrt wird, o h n e A u f n a h m s p r ü f u n g übertreten. Dies gilt auch für Schülerinnen solcher Hauptschulen, die nicht in zwei Klassenzügen geführt werden, wenn sie von der Lehrerkonferenz als besonders leistungsfähig bezeichnet werden. I m Schuljahre 1936/37 ist für jeden Fall bei der Aufnahme in die 2. Klasse der Mittelschule eine Aufnahmsprüfung aus dem Lehrstoff der Fremdsprache abzulegen. 14. Schulgeld, Aufnahmstaxen und Beiträge für die Schulerforoernisse: Die Aufnahmstar.e beträgt für alle neu aufgenommenen Schülerinnen 8 4.—. Das Schulgeld beträgt halbjährig 8 40.—, der Lehrmittelbeitrag, der Beitrag für die.körperliche Erziehung und der Beitrag für die Schulerfordernisse zusammen 8 16.—. Diese Beträge erhöhen sich für die Ausländer bis zum dreifachen Betrag, doch kann über Ansuchen die Gleichstellung mit den inländischen Schülerinnen gewährt werden. I n berücksichtigungwerten Fällen kann von diesen Beträgen für das Schulgeld und die Beiträge eine Ermäßigung erfolgen, wie sie an den Bundesmittelschulen gewährt wird. Die Einzahlung hat während der ersten vier Wochen eines jeden Halbjahres Zu erfolgen. Der Lehrkörper kann aber die Abstattung des Schulgeldes in zwei und in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen in vier Raten gestatten, wobei die letzte Rate bis 20. Dezember, bzw. 20. Mai zu entrichten ist. Für minderbemittelte Schülerinnen kann das Schulgeld bis auf V4, V2 oder V4 des vollen Betrages ermäßigt werden, in besonderen Fällen kann vom Magistratspräsidium die Befreiung auf V8 (5 5.—) gewährt werden. Die notwendigen Auskünfte erhalten die Schülerinnen am Anfang des Schuljahres von ihren Klassenvorständen. Die Ermäßigung bleibt solange in Geltung, als sich die Einkommensverhältnisse nicht ändern und die Schülerin sich durch Be tragen und Fortgang dieser Begünstigung würdig erweist. Minderbemittelte Schülerinnen können gegen eine geringe Abnützungsgebühr die L e h r b ü c h e r aus der Hchülerbücherei entlehnen. Anmeldungen Nr. 1321.

mündlich oder

schriftlich. Telephon

Sprechstunde des Direktors während der Sommerferien jeden M i t t w o c h von IN bis 12 Uhr. Allen Eltern wird dringendst empfohlen, ihre Kinder von der ersten Klasse angefangen die Mittelschule besuchen zu lassen, wenn anders sie überhaupt die Absicht haben, ihnen eine höhere Ausbildung zukommen zu lassen. Wenn auch der Uebertritt von einer Klasse der Hauptschule in die nächsthöhere Klasse der Mittel-


Amtsblatt Nr. 7 schule bei gutem Lernerfolge möglich ist, darf doch nicht übersehen werden, daß beide Schultypen ( H a u p t schule u n d M i t t e l s c h u l e ) verschiedene HauptZwecke verfolgen, demnach verschiedene Unterrichtseinstellung haben müssen. Die richtige Vorbildung für die Obermittelschule kann nur die Untermittelschule, an der die beiden Fremdsprachen Latein und Französisch verpflichtend unterrichtet werden, bieten. Alles andere sind Auswege, die von jenen beschritten werden können und müssen, denen der normale, direkte Weg zur Obermittelschule verschlossen war, g. B. Kindern von kleineren Landorten. Swdienrat Dr. Josef F ö h n , Direktor.

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am 50. Juni Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 1703 Frauen 1051 Zusammen: 2754

Hieoon sind unterstützt:

Männer 1516 Frauen 796 Zusammen: 2312

Die 2754 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen Berufsklassen wie folgt: Manner Frauen Zusam. 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 4 5 9 2. Bergbau und Ealinenwesen 3. Stein-, Ton- und Glasindustrie 26 8 34 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 458 2 460 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. 6. Metallindustrie 226 226 — 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 74 74 — 8. Leder- und Häuteindustrie 3 3 9. Textilindustrie 19 90 109 10. Bekleidungsindustrie 73 60 133 11. Papierindustrie 11 7 18 12. Graphische Industrie 25 12 3? 13. Chemische Industrie — 2 2 14. Nahrung«- und Genußmittelindustrie 113 1 111 15. Hotel-, Gast- und Schankgemerbe 149 489 638 16. Handel 97 105 202 17. Transport und Verkehr 111 4 115 — 18. Bank- und Versicherungswesen .7 7 19. Körperpflege und Reinigungswefen 35 31 66 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 6 6 12 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unterhaltungsberufe 32 11 43 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare usw.) 3 3 — 23. Öffentlicher Dienst 1 1 24. Haushaltungsberufe 27 27 25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe 231 190 421 Summe: 1703

1051

2754

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Mai 1936 ergibt sich eine Abnahme um 133 Personen.

Vie Klassmzahl an sen stäöt. Volksschulen An den städtischen Volksschulen in Innsbruck beträgt für das Schuljahr 1936/37 die Zahl der nach § 7 des Landesschulgesetzes als gesetzlich notwendig errechneten Klassen 42. Auf Grund des § 9, Abs. 2 des Landesschulgesetzes hat der Landesschulrat über Vorstellung des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt und des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck bewilligt, daß vier hieser Klassen geteilt werden können. Hiezu kommen zufolge Beschlusses des Gemeindetages vom 8. Juli 1936 noch neun gesetzlich nicht notwendige, zur Gänze aus Gememdemitteln erhaltene Klassen. Die Gesamtzahl der Klassen an den städtischen Volksschulen (ohne Abschluß Klassen) wird daher im kommenden Schuljahre 55 betragen, d. i. um eine Klasse mehr als in den beiden letzten Schuljahren. Damit ist nunmehr wieder die Möglichkeit gegeben, zu jeder der 4. Klassen der beiden Volksschulen in Pradl eine Parallelklasse zu errichten. Während in den letzten Schuljahren zahlreiche Kinder aus dem Stadtteile Pradl auf die Schulen anderer Stadtteile aufgeteilt werden mußten, eine Maßnahme, die fowohl von der Elternschaft, als auch von der Lehrerschaft stets sehr unangenehm empfunden wurde, kann diese Verschiebung mit allen ihren schweren Nachteilen nunmehr vermieden werden, ein Erfolg, der jedenfalls von allen betroffenen Kreisen sehr begrüßt wird.

Bericht über öen Verlauf öer Winterhilfs-Aktion Gesamtausgabe des Winterhilfswerkes Lebensmittelpakete Suppenausgabe Milchausgabe Volksküchenmarken für Käse und Konserven Kanzleistelle (einschl. Ausgabe verbilligter Milch) Holz-, Kohlen- und Kartoffelausgabe Frühstücksaktion für Schulkinder Vekleidungsaktion für Jugendliche verschiedene Beiträge (für Kleinrentner ufw.) eigene Wärmestube für Wärmestube des Gewerkfchaftsbundes

8 „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „

92.989.80 36.711.53 30.095.80 23.533.20 15.239.70 10.744.87 6.425.04 5.659.29 5.340.— 2.100.— 1.700.72 1.200.—

Summe der Ausgaben: 8 231.739.95 I n das Winterhilfswerk 1935/36 wurden 5368 Parteien mit 11.422 Personen, d. f. rund 16 Prozent der Gesamtbevölkerung der Gemeinden Innsbruck und Hötting, aufgenommen. Die Anfpruchsberechtigten wurden in drei Gruppen eingeteilt: Gruppe I umfaßte Parteien mit einem Einkommen bis höchstens 25 8 monatlich, Gruppe I I mit einem solchen bis höchstens 60 8 monatlich und Gruppe I I I mit einem solchen bis höchstens 100 8 monatlich (bei einem Familienstand von 6 und mehr Personen bis höchstens 120 8 monatlich).


.11

Amtsblatt N». 7 Es waren eingeteilt in Gruppe I : 818 Parteien mit 985 Personen. Gruppe I I : 2481 Parteien mit 4371 Personen. Gruppe I I I : 2063 Parteien mit 6966 Personen. Von den 11.422 befürsorgten Personen waren nach der Heimatszuständigkeit 68.53 Prozent Innsbrucker und Höttinger, 12.38 Prozent andere Tiroler, 14.42 Prozent andere Oesterreicher, 4.67 Prozent Ausländer und Staatenlose. Ueber den Umfang der Leistungen in den verschiedenen Zweigen des Hilfswerkes gibt nachfolgende Einzelaufstellung Aufschluß: 1. Suppe Es wurden insgesamt 2 91.981 Portionen a V2 Liter ausgegeben. Für die Zubereitung der Suppe wurden 12.7 2 6 kg F l e i s c h , 7 9 2.5 kg F e t t und 11.460 kg a n d e r e Z u t a t e n (Salz. Würze und verschiedene Einlagen) verwendet. Der geldliche Aufwand betrug inkl. aller Regien 8 36.711.53. Die Suppe, die in drei elektrisch geheizten Kesseln im städtischen Schlachthofe hergestellt und an den acht im Gemeindegebiete Innsbruck und Hötting errichteten Ausgabestellen verteilt wurden, war von anerkannt vorzüglicher Qualität und für einen Großteil der Winterhilfsparteien zweifellos eine der wertvollsten Zuwendungen. Bezugsberechtigt waren sämtliche Winterhilfeparteien; die Ausgabe erfolgte für die Parteien der Bezugsgruppen I und I I unentgeltlich, jene in Gruppe I I I hatten einen Kostenbeitrag von 10 Groschen pro Portion zu entrichten. I m Höchstausmaße wurden an die einzelne Partei 2 Liter täglich ausgegeben. D a u e r der S u p p e n a u s g a b e 16. D e z e m b e r 1935 b i s 14. M ä r z 1936. 2. Volkskiichenspeifenmrken Personen, die keine Kochgelegenheit hatten, erhielten unter gewissen Voraussetzungen Speisemarken für die städtische Volksküche anstelle von Lebensmittelpaketen. Ausgegeben wurden aus Winterhilfsmitteln insgesamt 3 9.22 2 Stück Speisemarken im Werte von 8 23.533.20. D a u e r d e r A k t i o n i n n e r h a l b des W i n t e r h i l f s w e r k e s v o m 1. D e z e m b e r 1935 b i s 29. F e b r u a r 1936. 3. Lebensmittelpakete An alle drei Bezugsgruppen wurden Lebensmittelpackungen bis zum Höchstausmaße von vier Paketen monatlich pro Partei ausgefolgt. Jedes Paket enthielt: V2! kg F e t t (Wert 8 1.10). 2 kg M e h l . Mittel (Wert 8 1.56), 1 kg G r i e ß z u c k e r (Wert 8 1.46) und 1 kg V o l l r e i s (Wert 8 0.60); G e s a m t w e r t 8 4.72, bzw. nach Eintritt einer F e t t p r e i s e r m ä ß i g u n g im Jänner 1936 8 4.58. Ausgegeben wurden während der Dauer der Aktion 1 9.8 8 3 P a k e t e im Werte von 8 9 2.9 8 9.8 0. Die Ausgabe erfolgte für alle Gruppen kostenlos. 4. Milch An sämtliche Parteien, in deren Haushalt sich Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahre, Personen über 70 Jahre und Kranke befanden, wurde in der Zeit vom 1. Dezember 1935 bis 14. März 1936 unentgeltlich Vollmilch bis zum Höchstausmaße von täglich 1 ^ Liter pro Portion abgegeben; insgesamt 107.485 L i t e r . Der Aufwand hiefür betrug 8 30.095.80. U e b e r d i e s k o n n ten sämtliche W i n t e r h i l f e p a r t e i e n , m i t Ausn a h m e der A l l e i n s t e h e n d e n , t ä g l i c h 1 L i t e r V o l l m i l c h g e g e n Z a h l u n g v o n 28 G r o s c h e n j e L i t e r (gegenüber einem Normalpreis von 42 Groschen) beziehen. 5. Käse Ohne dem Winterhilfswerke Kosten zu verursachen, konnten sämtliche Parteien hochwertige, vollfette, rindenlofe Stangenkäse zum Preife von 8 1.50 pro kg beziehen. Ausgegeben wurden insgesamt 6 4 00 kg.

8. Konserven Gegen Erlag von 50 Groschen pro Stück konnten an alle Parteien Fleischkonserven (Inhalt 200 Gramm Rindsgulasch) bezogen werden. G e s a m t a u s g a b e 12.000 S t ü c k .

7. Fleisch Während der ganzen Dauer der Aktion wurde an sämtliche Parteien gegen Vorweis der Ausweiskarten imstädtischenSchlachthofe zu einem besonders ermäßigten Preife (70 G r o s c h e n p r o K i l o g r a m m ) Rindfleisch, soweit als möglich Frischfleisch, sonst Gefrierfleisch, ausgegeben. Die Gesamtausgabe betrug 5 7.066 kg. 8. Verschiedene Lebensmittel. Kleider. Schuhe und Bedarfs« gegenstande Die aus verschiedenen Privatspenden eingelaufenen Lebensmittel im Gesamtwerte von 8 3 5 50.—, Kleidungsstücke, Wäsche und Schuhe im Gesamtwerte von 8 8168.— und Bedarfsartikel wurden jeweils nach Maßgabe des Vorrates an die bedürftigsten Par-teien ausgegeben. Für J u g e n d l i c h e wurde überdies eine besondere Aktion durchgeführt, indem aus Winterhilfemitteln um einen Betrag von 8 5 34 0.— Kleidungsstücke, Wäsche und Schuhe b e s c h a f f t und durch das Jugendamt zur Verteilung gebracht wurden. 9. Brennmaterial Aus Winterhilfemitteln wurden 25 m' H a r t h o l z und 5 0.000 kg K o h l e angekauft. Außerdem standen (Natural-) Spenden von verschiedenen Stellen zur Verfügung. 10. Frühstücksaktion für bedürftige Schulkinder B e t e i l t w u r d e n durch 39 T a g e i n den I n n s b r u c k e r S c h u l e n 777, i n den H ö t t i n g e r S c h u l e n 239 S c h u l k i n d e r . Wärmestuben: G e s a m t a u f w a n d 8 2972.72. Subventionen: Teils in Geld, teils in Naturalien an verschiedene Organisationen (Kleinrentner usw.) im G e s a m t b e t r a g e v o n 8 2100.—. Der Betrieb der Kanzleistile erforderte einen Aufwand von insgesamt 8 10.7 4 4.8 7, d. s. nur 5 P r o z e n t d e r g e s a m t e n A u s g a b e n . I n diesem Betrage sind alle Auslagen für Gehälter der Angestellten, Drucksorten aller Art, sonstigen Kanzleibedarf, Einrichtung, Beleuchtung usw. enthalten. Abgefertigt wurden an 103 A r b e i t s t a g e n 6 5 6 7 3 P a r t e i e n , das ergibt im Durchschnitt täglich 683. Der größte Parteienverkehr an einem Tage umfaßte 1160 Parteien. An Spenden sind insgesamt 8 7 6.5 6 6.2 8 eingelaufen (gegenüber dem Jahre 1934/35 8 61.6 9 2.2 2). I n diesem Betrage sind enthalten: Der Erlös aus den durchgeführten Straßensammlungen und aus der Ausgabe von Winterhilfe-Rechnungszetteln in den Gastbetrieben, d i e B e i t r ä g e der A n g e s t e l l t e n u n d P e n s i o n s p a r t e i e n der S t a d t g e m e i n d e I n n s b r u c k e i n s c h l i e ß l i c h der städtischen Betriebe mit insg e s a m t 8 6442.65 (ein ungefähr gleich hoher Betrag wird für die Mittagstischaktion des Mutterfchutzwerkes der V. F. geleistet), die im Wege der Betriebssammlungen aufgebrachten Spenden der Privatangestellten und -arbeiter mit 8 20.046.80 und die von den Dienstgebern im Zusammenhange mit den Spendensammlungen ihrer Angestellten und Arbeiter gegebenen Spenden im Betrage von 8 6969.15. Es fei mir an dieser Stelle gestattet, allen Spendern namens der Stadtgemeinde den herzlichsten Dank auszusprechen Besonders danken möchte ich der Sparkasse der Stadt Innsbruck, die durch Ueberweisung einer Spende von 14.000 8 sich auch hinsichtlich des Winterhilfswerkes als die bekannt großherzigste Förderin aller der Volkswohlfahrt dienenden Bestrebungen unserer Stadt erwiesen hat. Besonderer Dank gebührt auch den Verwaltungen der hiesigen drei Tageszeitungen, die ihre Blätter stets mit größter Vereitwilligkeit in den Dienst der Werbearbeit gestellt haben.


12

,A«t«blatt Nr. 7

fileischbeschau

Von Magistrals-Dberveterinarrat Dr. meö. vet. H. Holler

(Schluß)

Die Wasenmeisterei dient, soweit Angelegenheiten des Schlacht- und Viehhofes mit ihr verbunden sind, der unschädlichen Beseitigung der bei der Schlachtvieh- und Fleischbeschau anfallenden Organe und Tierkörper, die vom Tierarzt als genußuntauglich erklärt werden. Die Verhältnisse im Wasenmeisterbetrieb mutzten zur Zeit der Uebernahme des Dienstes in der Gemeinde durch den neubestellten Amtstierarzt geradezu haarsträubende gewesen sein. Schreibt er doch, daß „die Wasenmeisterei eher den Charakter einer Ausspeisehalle hatte, wo vielfach Fleischwaren anstatt in die Erde, in die Küche wanderten und als zubereitetes Pferde- oder Schweinefleisch Menschen Nahrung boten". Es ist einleuchtend, daß unter diesen Umständen nur mit strengsten Maßnahmen Ordnung geschaffen werden konnte. Die Verhältnisse änderten sich auch alsbald mit einem Schlage. Der Wasenmeister wurde entlassen und ein neuer bestellt. Es bedurfte allerdings auch weiterhin der ganzen Autorität des Amtstierarztes, die Ordnung aufrechtzuerhalten. Soweit erinnerlich, war die Wasenmeisterei immer am Sillgwickel untergebracht. Dem Wasenmeister stand späterhin ein allen Anforderungen entsprechendes Gebäude mit Dienstwohnung zur Verfügung. Nach Errichtung der Kadaververwertungsanlage im Schlachthof (1915) war sein Arbeitsgebiet sehr verringert, weil er mit der Verscharrung der Aeser und Konfiskate nicht mehr belastet war und nur mit der Durchführung der in der Wasenmeisterordnung sonst vorgeschriebenen Verrichtungen beschäftigt wurde. Als Wasenmeisterei Gegenstand Vertilgte Hunde Vertilgte Katzen Gefangene Hunde Pferde verfchairt Rinder verscharrt AOblen verscharrt Kleinvieh verscharrt Geflügel und Wild verscharrt Rindslungen verscharrt . . Rindslebern verscharrt . . . Kuheuter verscharrt . . . . Gedärme u. Diverses verfcharl t Kalbfleisch verscharrt . . Schweinefleisch verscharrt . Rindfleisch verfcharrt . . . Schaffleisch verscharrt . . . Pferdefleisch verscharrt. . . Wildfleisch verscharrt . . . Wurst- u. Selchwaren verscharrt Kalbs-u.Schweinsbeuschlversch. Fischabfälle verscharrt . . . . Gehirn und Leber verscharrt . Konserven verscharrt . . . . Gefrierfleifchabfall verscharrt .

5929

in den Nachkriegsjahren der Wasenmeister mit Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wurde, behielt er die Dienstwohnung (Mieterschutzgesetz). Die Vetriebsräume verblieben der Wasenmeisterei. Der Dienst wurde bis auf weiteres nebenamtlich von einem Angestellten des Schlacht- und Viehhofes recht und schlecht aufrecht erhalten. Der Zustand konnte sich auf die Dauer nicht halten, umsoweniger, als im Jahre 1924 die Kadaververwertungsanlage aufgelassen wurde. Ueber Veranlassung des Schlachthofleiters wurde die Stelle eines Wasenmeisters ausgeschrieben und besetzt. Untergebracht wurde er in einem ehemaligen Militärobjekt am Sillspitz, in welchem auch die Diensträume neu geschaffen wurden. Der Verfcharrungsplatz wurde in den Amraser Feldern auf Stadtgrund angelegt. I n den Jahresberichten und -Vorlagen hat der Verfasser zu wiederholten Malen darauf aufmerksam gemacht, daß die Verscharrung der Kadaver und sonstigen Konfiskate keine vorbildliche Lösung dieser Frage ist. Sein Vorschlag ging dahin, durch Verbrennung eine hygienisch einwandfreie und einfache Vernichtungsmöglichkeit zu finden. Der Schlachthofausschuß hat zwei solcher Anlagen (Augsburg und Linz) unter seiner Führung besichtigt und sich von der günstigen Verwendung überzeugen können. Der Bau eines Verbrennungsofens (System Cori) wurde beschlossen, doch scheiterte die Ausführung am Geldmangel der Gemeinde. Es ist nur zu hoffen, daß in finanziell günstigeren Zeiten die Frage noch einmal, und zwar in erweitertem Sinne eine Lösung findet. Die heutige Technik wird Wege finden, daß

Stück

Stück

Stück

171 63 255 9 3 2 44 8

160 60 317 II 4

182 59 333 14 6

— — — — — — — — — — — — — —

— — 5545 1420 144 3710 3084 1590 841 458 364 85 687 624 7144 190 —

64 132 .— — — — —

— — — — — —

— — 5210 1050 120 4700 1786 375 457 323 315 52 — 881 6361 — —

10 37 — — — — — — — — — — — — — — —

555

25886

748

21630

641

— —

l933

5922

5921

1930

X?

— —

5610 960 156 4880 2274 380 277 288 272 17 22 — 3919 — 94 6745 25894

Stück

Stück

189 70 334 11 3

183 68 342 1? 1

30 130 — — — — — — — — — — — — — — —

— — 4795 1110 82 5490 2355 628 213 273 338 60 46 959 4475 — 78 3710

31 20 — — — — — — — — — — — —

76?

24612

l934 X?

Stück

X3

200 77 308 12 3 — —

42 71 — — — — — — — — — —

— —

1069 1568 — —

— — — —

4595 825 151 4370 1405 147 500 62 142 — 84 1443 1086 — —

662

15526

713

I48I3

5135 820 109 4170 1542 454 493 80 30

56 —


13

Amtsblatt Nr. 7 auch der anfallende Mull durch Verbrennung abgeschafft werden kann und damit die verunzierenden Mullablagerungsstätten an den Flußläufen, die Millionen von Ratten als Einstand dienen, verschwinden. Eine Verwertungsmöglichkeit der an sich zum Teil sehr hochwertigen Abfallstoffe, welche erst in den letzten Jahren größeren Umfang annahm und von der Schlachthofleitung weitestgehend unterstützt wird, ist die als Tierfutter in den Pelztierfarmen. Mit Bewilligung der Landesveterinärbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen auch infektiöses Material abgegeben werden. Vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus ist die Verwertung nur zu begrüßen. Einen Ueberblick über die Mengen der aus dem Verkehr gezogenen tierischen Lebensmittel gibt nebenstehende Zusammenstellung. Damit schließt der Bericht. Wunsch und Bitte der Schlachthofleitung sind, daß sie zu Nutz und Gedeihen des städtischen Schlacht- und Viehhofes auch weiterhin das verständnisvolle und wohlwollende Entgegenkommen seitens der Stadtväter und der vorgesetzten Behör. den findet; denn nur im Zusammenarbeiten aller liegt der Erfolg.

etverbe Nachweis der im Monat Juni 1936 durchgeführten Gewerbelöschungen. B a a d e r Otto, Maria-Theresien-Straße 1, Handel mit Apparaten zur Beschriftung von Auslagefenstern mittels Papierbuchstaben, 30. 12. 1935, Zl. 15.474. — B a u e r Johann, Maximilianftraße 5, Kommissionswarenhandel in Eisen, Eisen- und Metallwaren, Haus- und Küchengeräten, 21. 11. 1935, Zl. 13.763. — E z a b e k Berta, Leopoldstraße 45, Gemischtwarenhandel, 21. 11. 1934. I I . 15.385. — D e t t e r Josef. Leopoldstraße 37, GemischtwarenHandel, 9. 6. 1926, Zl. 13.052. — D r e x l e r Therese, Museumstraße 19. Modistengewerbe, 28. 6. 1932. Zl. 8664. ^ Durnw a l d e r Klara. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschl. d. i. § 38, Abs. 5, GO. aufgef. Artikel, Mandelsbergerstraße 21. 21. 7. 1910. Zl. 33.244. — F r a n k Adolfine, Maria-Theresien-Straße 34, Inkasso kaufm. Forderungen, 28. 4. 1931, ZI. 7363. — G r a z Max. Defreggerstraße 8. Kommissionswarenhandel, 29. 5. 1934, ZI. 7469. — H i l l i s c h Alexander, Stafflerstratze 20, Revision von Aufzügen aller Art, 8. 11. 1930, Zl. 21.519. — Hi11isch Alexander, Stafflerstraße 20, Handel mit techn. Artikeln, 14. 2. 1924«, Zl. 3724. — H i l l i s c h Alexander. Stafflerstraße 20. Agenturgewerbe. 14. 3. 1924, Zl. 3723. — K n e r i n g e r Verta, Liebeneggstraße 1, Ausschank und Kleinverfchleiß von gebr. geistigen Getränken. 2. 7. 1931. Zl. 11.753. — M a t h a u s Anna, Völser Straße 9. Agenturgemerbe, 16. 9. 1916, Zl. 22.923. — M a t h a u s Anna, Völser Straße 9, Kommissionswarenhandel. 16. 9. 1916, Zl. 21.663. — M a y r Max. AndreasHofer-Straße 3, Gold-', Silber- und Iuwelierarbeitergewerbe, 7. 12. 1908. Zl. 59.830. — N a g i l l e r Josef. Goethestraße 11, Inkasso kaufm. Forderungen, 17. 11. 1932. Zl. 15.531. — N a g i l l e r Josef, Goethestraße 11. Auskunftserteilung und Beratung in Steuer-

sachen. 5. 6. 1925. Zl. 8948. — P e e r Emilie. Museumstrahe 12. Modistengewerbe. 12. 8. 1879. Zl. 6412. — R o s n e r Marie. Salurner Straße 11. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschl. d. i. § 1a, Pkt. 1, Ut. a, aufgeführten und aller konzess. Artikel, 5. 11. 1935. ZI. 12.961. — R u b n e r Antonie, Erzherzog-Eugen-Straße 46, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschl. d. i. § 38. Abf. 5, GO. aufgeführten Artikel. 26. 7. 1919. Zl. 18.772. — S a a r Clementine. Fallmerayerstr. 5. Auskocherei. 21. 12. 1931. Zl. 15.056. — Fa. S c h n e i d e r «K Söhne, Innrain 2, Handel mit Musikinstrumenten, 27. 10. 1925, ZI. 20.008. — S e n s e Gottfried, Unwersitätsstraße 10, Väckergewerbe, 15. 7. 1924. Zl. 12.004. — T h a l e r Johanna, Museumstr. 19, Modistengewerbe, 25. 10. 1920, Zl. 23,340. — T i r o l e r V a u e r n b u n d , Vrixner Straße 1, Steuerbüro, 17. 1. 1921, Zl. 1—76/2, Tir. Landesreg. — T r e t h a n Rudolf. Gutenbergstraße, Handelsagentur, beschränkt auf chem. Produkte, 30. 3. 1936, Zl. 4581.

Verzeichnis über die im Monat Juni 1936 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete. B a u e r Johann, Kommissionswarenhandel in Eisen, Eisen- und Metallwaren, Haus- und Küchengeräten, technischen Artikeln, sanitären Einrichtungsgegenständen, Schmiedekohle u. Baumaterialien. Maximilianstraße 5. 10. 6. 1936, Zl. 9798. — F a r n i k Hellmut, Handel mit Heizkörpern für flüssige Brennstoffe, Neurauthg. 11. 5. 6. 1936, ZI. 9457. — Dr. G a f t n e r Rudolf, Gast- und Schankgewerbe gem. § 16, lit. d), e), 6), t) und z), GO., Erlerstraße 17, 22. 6. 1936, Zl. 10.362. — H a r asser Martin. Holzbildhauergewerbe, Innrain 16. 19. 6. 1936, Zl. 10.259. — H a r m Rudolf. Friedhofgärtner- und Handelsgärtnergewerbe sowie Blumenbinderei. Pacherstraße 21. 23. 6. 1936. Zl. 10.537. — H e p p e r g e r Johann, Warenhandel gem. §1a. Ut. b) Pkt. 36, GO., Fallmerayerstxaße 10. 26. 6. 1936. Zl. 10.527. — H n i t k a Alfons. Marktfahrergewerbe ohne Beschränkung auf bestimmte Waren oder Warengattungen, Maximilianstraße 33. 19. 6. 1936. Zl. 10.411. — H u b e r Ernst, Handelsagentur, beschränkt auf Textilwaren, Lindengasse 10. 4. 6. 1936. Zl. 9460. — I n f a m Vinzenz, Erzeugung von Holzgliederpuppen. Iahnstraße 25, 5. 6. 1936, Zl. 9372. — K l e n g e t August Karl, Agenturgewerbe, beschr. auf techn. Artikel, Sonnenburgstraße 10. 18. 6. 1936, Zl. 10.337. — K n e r i n g e r Margareta, Ausschank und Kleinverschleiß von gebrannten und geistigen Getränken gem. § 16, lit. 6), GO., Liebeneggstraße 1, 13. 6. 1936, Zl. 7172. — K r o l l Josef, Väckergewerbe^ Universitätsftraße 10, 12. 6. 1936, Zl. 9929. — K o h l e r t Erika, Kleidermachergewerbe, Schillerstraße 15, 22. 6. 1936, Zl. 10.528. — L u i s , geb. Battisti Aloisia, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Leopoldstraße 45. 4. 6. 1936. Zl. 9459. — M ä n n e r Leo. Tapezierergewerbe. Fallmerayerstraße 9. 25. 6. 1936, Zl. 10.749. — M a n g Johann, Inkassobüro gem. § 15, Pkt. 24, GO., MariaTheresien-Straße 34, 26. 6. 1936, Zl. 10.292. — M a r k g r a b e r Else, Handel gem. § 1a, Abs. 1, lit. d). Pkt. 36. GO.. Hofg. 5 / I I . 25. 6. 1936. Zl. 10.829. — M a t h e Otto. Handel mit Auto- und Fahrradbestandteilen und deren Zubehör, Kiebachgasse 15, 29. 6. 1936, Zl. 10.828. — M e i ß l Franz, Friedhof- und Handelsgärtnerei inkl. Naturblumenbinderei. St. Vartlmä, 4. 6. 1936, Zl. 9511. — N e u n e r Johann, Handel mit Kisten, Marktplatz. 22. 6. 1936. Zl. 10.452. — N u ß b a u m e r Anna. Steinbruchbetrieb, Schotterund Sanderzeugung. Bienerstraße 19. 12. 6. 1936, ZI. 9804. — O e t t I Franz, Handel mit Seife. Grillparzerstraße 6, 20. 6. 1936. ZI. 10.453. — P r a x m a i e r Alois, Konditoreigewerbe, Müllerstraße 21, 10. 6. 1936, ZI. 9845. — Radio-Union Innsbruck. Stephanie K o u d e l a H Eo., Salurnerstratze 11. Hochhaus (off. Handellgesellschaft). Warenhandel gem. § 1a, Abf. 1. lit. b). Pkt. 36. GO., Salurner Straße 11, 16. 6. 1936, Zl. 7748. — R e i t l e r Franz, Warenhandel gemäß § 1a, Absatz 1> Abschnitt b), Pkt. 36, GO., Eüdtiroler Platz 8. 12. 6. 1936. Zl. 9799. — N e t t i , geb. Hotter Stephanie», Handel mit Sperrplatten, Furnieren aus Holz, Holzbeizen, Kaltleim, Holzpolituren, Flintsteinpapier, Laubsägeholz, Holzmehl und Schellackpräparaten, Innrain 30, 24. 6.


14 1936. I I . 10.750. — R i n g e l Josef. Ing.. Handelsagentur. Bozner Platz 6. 23. 6. 1936. ZI. 10.669. — S c h e n k e Adolf. DamenfilzHutmacher- und Strohhuterzeugergewerbe. Karl-SchönHerr-Str. 1. 18. 6. 1936. Zl. 10.258. — Sch n e e d e r g e r Alow. Fleischhauergewerbe, beschränkt auf die Flecksiederei. Innrain 4, 27. 6. 1936, I I . 10.911. — S c h n e i d e r Franz. Klaoiererzeugergewerbe, I n n rain 2. 23. 6. 1936. I I . 10.670. — S c h o b e s b e r g e r Franz, Handelsagentur, Adamgasse 5. 19. 6. 1936. I I . 10.354. — Schob e s b e r g e r Franz, Kommissionswarenhandel,- Adamgasse 5. 19. 6. 1936. I I . 10.353. — S c h r o e d e r Wilhelm. Eveditionsgewerbe, beschränkt auf Straßenbau- und Baumaterialien, Fischergasse 6, 4 6. 1936. ZI. 9109. — S c h w a i g e r Anna, gewerbsmäßige Verabreichung von Speisen gem. § 16, lit. b), GO, Failmerayerstraße 5, 5. 5. 1936, I I . 1445. — T o u f a r Heinrich, Agenturgewerbe, beschränkt auf Lebensmittel, Vurgenlandftraße 49, 5. 6. 1936, I I . 9458. — T r e t h a n Rudolf. Handelsagentur. Gutenbergstraße 8. 2. 6. 1936. I I . 9279. — T w r d y . geb. Reich Adelet Handel gem. § la. lit. b). Pkt. 36. GO., jedoch mit Ausschluß aller Lebensmittel, Univerfitätsstraße 25, 23. 6. 193b, I I . 10.538. — W i e n e r o i t h e r Rudolf. Anbietung persönlicher Dienste an öffentlichen Orten als Fremdenführer, Maria-TheresienStratze 18. 2. 6. 1926. I I . 7092.

Gewerbestrafen im Monat Duni § 22 GO., undef. Fremdenführertätigkeit (Verweis). Art. I des Ges. 21/1895, Nichteinhaltung der Sonntagsruhe, 5 8 (6 Stunden). Art. I des Ges. 21/1895, Nichteinhaltung der Sonntagsruhe, 5 5 (6 .Stunden). § 39/2 GO., Nichtanzeige der Standortverlegung, 10 8 (12 Stunden). § 14 GO., unbef. Ausübung des Photographengeirerbes, 50 8 (4 Tage und Warenverfall). § 39/2 GO.. Nichtanzeige der Standortverlegung, 5 8 (6 Stunden). § 100/5 GO-, verspätete Aufdingung von Lehrlingen, 20 8 (24 Stunden). § 14 GO-, unbef. Ausübung des Frifeurgewerdes, 15 8 (24 Stunden). § 1 d. Vdg. v. 2. 10. 1919. LGBl. Nr. 70. Nichteinhaltung der Ladensperrevorschriften. 50 8 (4 Tage). § 22 GO., unbef. Verrichtung von Iimmermannsarbeiten, 5 8 (12 Stunden). § 14 GO.,, unbef. Weißnäherei (Verweis). § 14 GO., unbef. Bürftenerzeugeng: 11 8 (24 Swnden). 11 8 (24 Stunden). § 2 des Haus.-Pat., unbef. Haunäherei (Verweis). § 14 GO., unbef. Bürstenerzeugung: 11 8 (24 sieren mit Stoffen: 50 8 (3 Tage). § 2 des Haus.-Pat.. unbef. Hausieren mit Stoffen 50 8 (3 Tage), 3 Tage. § 5, M.-Vdg. v. 7.2. 1907. RGBl. Nr. 24. 200 8 (3 Tage). § 59/2 GO., unbef. Aufsuchen von Bestellungen, 10 8 (12 Swnden). § 2 des Hausierpatentes 10 8 (48 Stunden). § 13» GO., unbef. Kolonial- und Spezereiwarenhandel, 33 8 (3 Tage). Mag.-Vdg. v. 24. 10. 1933, unbefugter Handel mit Volksküchenmarken: 20 8 (2 Tage), 20 8 (2 Tage). § 4/5 d. Vorschr. f. d. Verkehr mit frischer Milch, 20 8 (24 Stunden). § 2^—1 d. Vorschr. f. d. Verkehr mit frischer Milch: 20 8 (24 Stunden), 20 8 (24 Stunden), 30 8 (12 Swnden). 20 8 (24 Stunden), 20 8 (24 Stunden). 15 8 (24 Swnden). 20 8 (24 Stunden). 15 8 (24 Swnden). § 13b GO., unbef. Friedhofgärtnerei. 100 8 (10 Tage). § 22 GO., unbef. Gast- und Schankgewerbe. 200 8 (8 Tage). Uebertretungen des Einwohnergesetzes 61 8 (3 Tage, 87 Stunden). Uebertretungen des Weingesetzes 40 8 (96 Stunden).

Gewerbeveranöerungen 136. C e r n i e Katharina, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Stickerei mit Ausschluß der Gold-, Silberund Perlenstickerei von der Sterzinger Straße 16 in die Maria-Theresien-Stratze 57. 137. D a l e r Karl, Verlegung des Standortes der Zweigniederlassung für den Gemischtwarenhandel von der ErzherzcgEugen-Straße 19 in Marktgraben 1. 138. D i e g e I (Digli) Erich. Aufnahme des fchulmäßigen Unterrichtes im Violinspiel im Standorte Innsbruck, für die Dauer von zwei Jahren.

Amtsblatt Nr. 7 139. E s t e r l e Margeritha und M a y r Amalia. Bestellung der Frau Margarete Lotritfch, geb. Ulm, zur Pächterin des radizierten Gast- und Schankgewerbes „ I u m Burgriefen" in Innsbruck, Hofgasse Nr. 12. 140. E t s c h m a n n Franz, Verlegung des Standortes des Fleischhauer- und Selchergewerbes vom Innrain Nr. 4 in die Stiftgasse Nr. 2. 141. F r a n z e l i n Genoveva, Stillegen des Fleischhauergewerbes im Standorte Innsbruck, Innrain 4, und Entlassung des Geschäftsführers Johann Straffer. 142. F r o h n w i e s e r Thomas, Errichtung einer zweiten Vetriebsstätte des Mechanikergewerbes, beschränkt auf Fahrräder- und Automobilreparawren in Innsbruck, Sterzinger Straße 6. 143. G a i d a Johann, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Leopoldstraße 45 in die Leopoldstraße 52. 144. Dr. G a ß n e r Rudolf, Verleihung der Konzession zum Betriebe des Gast- und Schankgewerbes zur Ausübung in der Betriebsform eines Tanz-, Bar- und Kaffee-Restaurants im Standorte Innsbruck, Erlerstraße Nr. 17. 145. G r o i ß m a i e r Georg, Verlegung des Standortes des Gemischtwarenhandels von der Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 55, in die Ieughausgasse 4 und Verpachwng dieses Gewerbebetriebes an Fräulein Aloisia Groitzmaier. 146. G u t m a n n Franz, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, von der Michael-Gaismayr-Straße 8 in die Heiliggeiststratze 10, Parterre. 147. H e i g l Peter Paul. Gesellschaft m. b. H.. Bestellung des Herrn Paul Led! an Stelle des verstorbenen Herrn Hans Gleißner zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer) bei ihrem Gewerbebetriebe des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel im Standorte Innsbruck, Sterzinger Straße Nr. 8. 148. H e i g l Peter Paul. Gesellschaft m. b. H.. Bestellung des Herrn Paul Ledi zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer) des konzessionierten Gewerbebetriebes von Feuerwerksmaterial, Feuerwerkskörpern und Sprengpräparaten aller Art im Sinne des § 15, Pkt. 11, GO., jedoch mit der Beschränkung auf Gegenstände, die nicht dem Pulverund Sprengmittelmonopol unterliegen, an Stelle des verstorbenen Herrn Hans Gleißner. 149. H u m m e l Hildegard, Wiederaufnahme des derzeit ruhenden Maler-, Anstreicher-, Lackierer- und Schriftenmalergewerbes des verstorbenen Gatten Albert Hummel auf eigene Rechnung und Bestellung des Herrn Matthias Angsüßer zum Geschäftsführer. 150. I i r a n e k Franz. Verlegung des Standortes des Spenglerund Glasergewerbes vom Viaduktbogen Nr. 25 in die Dreiheiligenstraße Nr. 19. 151. Katholische Frauenorganisation für Tirol, Bewilligung zur Abhaltung von Unterrichtskursen im Zuschneiden und Nähen von Tiroler Volkstrachten. 152. K n e r i n g e r Margareta, Verleihung der Konzession zum Ausschänke und Kleinverschleihe von gebrannten geistigen Getränken gemäß § 16, lit. 6), GO. im Standorte Innsbruck. Liebeneggstraße 1, insolange, als die genannte Pächterin der der Österreichischen Brau-A.-G. zustehenden und im selben Standorte betriebenen Gast- und Schankgewerbekonzession mit den Berechtigungen des § 16, lit. b), e), t) und ß), GO. ist. 153. K o h l e g g e r Robert, Wiederaufnahme des Standortes des seit Jahren ruhenden Gewerbebetriebes des Viehhandels im Standorte Innsbruck, Herzog-Friedrich-Stratze 35. 154. L e i t n e r Maria, geb. Moser, Umschreibung und Neueintragung der von dem verstorbenen Gatten Leonhard Leitner


A«t«bl«ttNl.7 hinterlassenen verkäuflichen ehem. Oberlindoberschen Vierund Vranntweinschankgerechtsame auf den Namen der Witwe Maria Leitner, geb. Moser, verwitwete Peichär, Verpachtung dieses käuflichen Realgewerbes an die „Triumph-Kino- und Automaten-Büfett-Ges. m. b. H., Innsbruck", und Bestellung des Herrn Iofef Schifferegger als Geschäftsführer (Stellvertreter). 155. L u t s c h o u n i g g Franz, Fortführung des Gold-, Silberund Iuwelenarbeitergewerbes durch die Witwe Maria Lutfchounigg auf eigene Rechnung. 156. M a y e r Friedrich, Verpachtung der gewerbsmäßig betriebenen Lichtpausanstalt im Standorte Innsbruck, Angerzellgasse Nr. 16», an Herrn Heinrich Kremser. 157. M a n u s f i Ulisse, Bewilligung zur Abhaltung von Sprachkursen in italienischer, französischer und englischer Sprache unter seiner persönlichen Leitung im Standorte Innsbruck vorläufig für die Dauer von Zwei Jahren. 158. O b e r b a c h e r Gabriel, Verlegung des Standortes des Anstreicher- und Lackierer-, Schilder- und Schriftenmaler-, Vergolder- und Zimmermalergewerbes von der Straße der Sudetendeutschen Nr. 11 nach Vozner Platz 2. 159. Österreichische Vrau-A.-G., Linz, Verlegung des Standortes der bis nun von der Pächterin Helene Witwe Krenn im Standorte Innsbruck. Innstraße 55. ausgeübten Gast- und Schankgewerbekonzession mit den Berechtigungen des § 16. lit. b), 6), e), y und ß). GO. in das Haus Erlerftraße Nr. 19. Ausdehnung dieser Konzession auf die Berechtigung zur Beherbergung von Fremden gemäß § 16 (1), lit. a), GO. und Bestellung des Herrn Julius Ahlgrimm zum neuen Pächter dieses konzessionierten Gewerbes. 160. Österreichische Brau-A.-G.. Linz. Abänderung des Standortes für die Gast- und Schankgewerbekonzession von Erlerstraße 19 in Meraner Straße 7. 161. Oesterreichische Brau-A.-G.. Linz. Verpachtung der Gast- und Schankgewerbekanzession mit den Berechtigungen des § 16, lit. d). e). t) und s), GO. im Standorte Innsbruck. Liebeneggstratze 1, an Fräulein Margareta Kneringer an Stelle der vom Pacht zurückgetretenen Frau Verta Kneringer. 162. R e c h e i s Franz, Entlassung des Geschäftsführers beim Betriebe des Fleischhauer- und Selchergewerbes im Standorte Innsbruck, Bürgerstraße 11, Herrn Ferdinand Binder, und Fortführung des Betriebes durch Franz Recheis selbst. 163. S c h a f f er August, Verlegung des Standortes des Spenglergewerbes von der Andreas-Hofer-Straße 7 in die Tempistraße 14. 164. Schütz Otto, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes und der Berechtigungen zum Betriebe des Kommissionswarenhandels und des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5. GO. aufgeführten Artikel von Meraner Straße 3 nach MariaTheresien-Straße 17/19. 165. S c h u s t e r b a u e r Elisabeth, Verlegung des Standortes des Mafchinstrickergewerbes von der Reichenauer Straße 8/1 in. die Schmuckgasse 3/P. 166. S c h w a i g e r Anna, Verlegung des Standortes der Konzession zur gewerbsmäßigen Verabreichung von Speisen gemäß 8 16. lit. b), GO. von der Fallmerayerstraße 5 in die PeterMayr-Straße 8. 167. S e i d ! Ernst Karl. Verlegung des Standortes des Handels mit Fahrrädern und deren Bestandteilen von der Erlerstratze 14 in die Unwersitätsstratze 32 . 168. T a ch ezy Anna. Fortführung der von dem verstorbenen Gatten Ludwig Tachezy im Standorte Innsbruck. Museumstraße 22 und Erzherzog-Eugen-Straße 22, betriebenen, bis nun auf Rechnung der Verlassenschaftsmasse fortgeführten Konzession zum Verkaufe von Giften und von zur arzneilichen Verwendung bestimmten Stoffen und Präparaten, infoferne dies nicht ausschließlich den Apothekern vorbehalten ist, auf eigene Rechnung und Bestellung der Tochter, Frau PH. Mr. Hermine Brandi, zur verantwortlichen Stellvertreterin (Geschäftsführerm).

15 169. T a u b e r Rosina, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Maria-Theresien-Straße 17/19 in die Welsergasse 5. 17V. T i e s Katharina, verehel. Cernic, Verlegung des Standortes des Stickereigewerbes mit Ausschluß der Gold-, Silber- und Perlenstickerei von Sterzinger Straße 16 in die Maria-Theresien-Straße 57. 171. Tiroler Kohlenuertrieb Gleißner <K Co., Innsbruck, Bestellung des Herrn Paul Ledl an Stelle des verstorbenen Herrn Hans Gleißner zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer) bei dem Gewerbebetriebe des Handels mit Holz, Kohlen und sonstigen Brennmaterialien. 172. T r e i c h l Agnes, Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Anton Treichl im Standorte Innsbruck, Berg Isel (Wachhaus), betriebenen handwerksmäßigen Photographengewerbes auf eigene Rechnung. 173. W e c h s e l b e r g er Wilhelm, Wiederaufnahme des derzeit ruhenden Gewerbebetriebes des Gemischtwarenhandels mit dem neugewählten Standorte Innsbruck, Dr.-Glatz-Str. 13d (Kiosk im Hof des Garnisonsspitales).

Ver Nachöruck von Aufsätzen/ Berichten oöer nur von Teilen öerselben sowie öie Meöergabe von Daten uns Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Zulassung von Asbestrohren Marke für Hausentwasserungsleitungen im Gebiete öer Lanöeshauptstaöt Innsbruck Auf Grund des Beschlusses des Gemeindetages vom 8. Mai 1936, Zl. V I—580/1936, ist die Verwendung von Afbest-Iement-Abflutzrohren Marke „Durit" der Wietersdorfer Zement- und Durit-Werke in Klagenfurt für Hausentwässerungsleitungen im Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruck unter nachfolgenden Bedingungen Zugelassen: 1. Jedes Rohr mutz einer mindestens 8 Minuten währenden Probe mit einem Innendruck von 2 Atm. unterzogen werden. Die Erprobung ist im Werk vorzunehmen und ist am Rohr ersichtlich zu machen. 2. Die Rohre müssen wenigstens zwei Monate alt und rißfrei sein. Sie sind mit guthaftender innerer Schutzschicht, bzw. Imprägnierung zu versehen. 3. Bei grobem Kies, bei hartem und steinigem Untergrund sind die Rohrleitungen auf ein 0.1 Meter starkes Sandbett zu verlegen und in gleicher Stärke mit Sand zu umhüllen. Bei verunreinigtem Boden sind die Rohre außerdem mit einem schützenden Außenanstrich Zu versehen. 4. Abwässer aus Betrieben dürfen nur dann eingeleitet werden, wenn Stoffe, die für die Rohre schädlich sind, vorher ausgeschieden oder in geeigneter Weise, g. B. durch Verdünnung, Neutralisation oder Abscheidung so behandelt werden, daß sie keine Gefahr für den Bestand und den Betrieb der Rohrleitungen bilden können. 5. Für Grundleitungen darf das zulässige Höchstgefälle nicht mehr als 5 Prozent betragen. 6. Die Verbindung der Rohre hat, bis weitere Erfahrungen vorliegen, bei Grundleitungen nach Art der


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9. I m übrigen haben die Bestimmungen des EntSteinzeugrohre mit Teerstrick und Asphaltausguß, bei allen anderen Leitungen mit Teerstrick und Blei (Rif- wässerungsgesetzes vom Jahre 1905, L.-G.-Vl. Nr. 18, sinngemäß Anwendung zu finden. felblei oder Bleiwolle) Zu erfolgen. 10. Die Abänderung oder Ergänzung obiger Bedin7. Eine Rohrleitung muh in eine andere stets mit Formstücken, und zwar im spitzen Winkel zur Abfluß^ gungen und die Zurücknahme der Zulassung bleibt nach richtung eingeführt werden. Dieser hat 45 Grad zu be- Maßgabe der Erfahrung vorbehalten. Soferne im Eintragen. Bei Fallsträngen dürfen auch Winkel bis zelfalle technische Gründe oder Rücksicht auf das Ge70 Grad verwendet werden. Querschnittsveränderungen meinwohl andere Matznahmen erheischen, kann der sind durch Uebergangsformstücke auszugleichen. Der Stadtmagistrat auch nachträglich von Fall zu Fall über Einbau von I - und Kniestücken ist nicht gestattet. Das- diese Bestimmungen hinausgehende Anordnungen treffen. selbe gilt für Doppelverbindungen in Grundleitungen. Die Formstücke haben sich den bestehenden Normen für gußeiserne Abflußrohre anzupassen. Die Putzstücke müssen den im Bauamte befindlichen und genehmigten Musterstücken und Zeichnungen entsprechen. Bei den Schraubenverbindungen sind entweder die Bolzen oder Für den Neubau der Artillerie-Unterkünfte in der die Muttern der Schrauben aus Messing herzustellen. Die Veilagscheiben haben satt und mit genügender Auf- Reichenau kommen die Bau-, Zimmerer-, Dachdeckerund Spenglerarbeiten zur öffentlichen Ausschreibung. lage aufzuliegen. Die Unterlagen können im Stadtbauamt, Zimmer Alle Falleitungen sind ausnahmslos als Entlüftungs- Nr. 70 behoben werden und sind die Anbote bis späteleitung in unveränderter Lichtweite über Dach zu stens 23. Juli d. I., 10 Uhr, verschlossen und mit der führen. Das Stadtbauamt kann von dem ausführenden entsprechenden Aufschrift versehen dortselbst abzugeben. Unternehmer den Nachweis der Dichtigkeit der verZu spät einlangende Anbote werden nicht mehr berücklegten Leitungen durch Wasserdruck- oder Rauchproben sichtigt. Die Zuschlagserteilung ohne Rücksicht auf die fordern. Höhe der Anbotziffern wird vorbehalten. 8. I n den Entwässerungsplänen sind die AsbestDer Bürgermeister: Franz F i s c h e r e. h. Zementrohre besonders zu bezeichnen. Als Kennfarbe ist graugrün zu verwenden.

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Amtsblatt Nr. 7

Hinausgabe öes Verzeichnisses öer zum Absatze sprechstunöen für sie Funktionäre öes von Giften berechtigten Gewerbsleute nach öem Gemeinöetages Hanöe vom 5s. Oktober Zufolge Erlasses des Vundesministeriums für Handel und Verkehr vom 24. Juni I. I., ZI. 134.031—13, ist das im § 36, Abs. 3 der Min.-Vdg., VGVl. Nr. 362/1928 in der Fassung der Min.-Vdg., BGM. I I, Nr. 392/1934 vorgesehene Verzeichnis der auf Grund der Gew.-Odg., zum Absatz von Giften berechtigten Gewerbsleute im Bundesstaate Oesterreich nach dem Stande vom 31. Oktober 1935 erschienen. Dies wird den erwähnten Gewerbetreibenden an dieser Stelle mit dem Bemerken zur Kenntnis gebracht, daß sie sich nach obiger Verordnung mit einem Abdrucke dieses Verzeichnisses, das im Verlage der Staatsorukkerei, Wien, 1. Bezirk, Seilerstätte Nr. 24, Zum Preise von 3 8 erhältlich ist, gu versehen haben.

Stellenausschreibung Heim Htaötmagistrate Innsbruck kommt sie Stelle öes Htaötbauöirettors

Der Vorsitzende des Bauausschusses, Stadtrat Otto Thönig, hält am Donnerstag jeder Woche in der Zeit von 10 bis 12 Uhr vormittags im Amtszimmer Nr. 85 des Rathauses, 2. Stock, regelmäßige Sprechstunde.

Personalnachrichten 1. Zum Beförderungstermin 1. Juli 1936 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in seiner Sitzung von 19. Juni 1936 folgende Beschlüsse gefaßt: Die in der I I I . Dienstklasse systemisierte Stelle eines Leiters der Mag.-Abteilung IV (Wirtschaftsamt) wird im Rahmen der Grundsätze über die Besetzung freier Leiterstellen dem Magistratsrate Dr. Eduard Angerer verliehen, der bisher bereits mit der Leitung der Abteilung betraut war. Dr. Angerer wird unter einem zum Obermagistratsrat der I I I . Dienstklasse ernannt. Oberveterinärrat Dr. Heinz Zoller, der mit Wirkung vom 1. Jänner 1936 den Titel und Charakter eines Oberveterinärrates der I I I . Dienstklasse verliehen erhielt, gilt in sinngemäßer Anwendung des Bundesgesetzes, womit das Titelgesetz außer Kraft gesetzt wurde lBGBI. Nr. 170/1936), als mit 1. Jänner 1936 zum Leiter der Mag.-Abteilung V I I I (Veterinäramt) ernannt. I m Rahmen der Grundsätze für die Vornahme freier Beförderungen werden ernannt: Der Baukommisfär der V I I I . Dienstklasse Ing. August Mignon zum Vaukommissär der V I I . Dienstklasse, der Amtsoberreuident Edmund Rüscher zum Amtssekretär, der Rechnungsoberrevident Franz Rachatsch zum Rechnungsrat.

zur Neubesetzung. Die allgemeinen Erfordernisse für die Anstellung sind: Österreichische Bundesbürgerschaft, deutsche Volkszugehörigkeit, Mitgliedschaft zur Vaterländischen Front, körperliche Eignung, der Nachweis der Vollendung der Sjtudien an einer Fachschule der technischen Hochschule und der erfolgreichen Ablegung der Prüfung für den Vundesbaudienst. (Diese Prüfung kann allenfalls nachgeholt werden.) I m besonderen ist entsprechende Praxis im Hochbau und Tiefbau sowie eine solche auf städtebaulichem Gebiete erwünscht. Bewerber, die in Innsbruck oder in Tirol heimatberechtigt sind, genießen bei sonstiger Gleichwertigkeit den VorDa sich der Gemeinderat vertragsmäßige (zeitliche) oder pragmatische (dauernde) Anstellung vorbehält, ist in den Bewerbungsgesuchen außer dem Gehaltsanspruche bekannt gu geben, ob vom Bewerber die pragmatische Anstellung als Bedingung gestellt wird. Der 15. August 1936 gilt als letzter Vewerbungstag. Die mit 1-8-Stempel versehenen, ordnungsmäßig be legten Gesuche sind bis längstens 15. August 1936 an die Magistratsdirektion des Stadtmagistrates Innsbruck (Einlaufstelle: Rathaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 19) einzureichen. Stadtmagistrat Innsbruck am 8. Juli 1936. Der Bürgermeister: Franz F i s c h e r e. h.

moi.


16

AmtsblllttNr. 7 3. Um die freigewordene Stelle eines Wasenmeistergehilfen haben 37 Bewerber angesucht. Aus diesen wurde der Bewerber Franz Frenes in vertragsmäßiger Eigenschaft bestellt. 4. Am 17. Juni d. I . ist der städt. Amtsrat i. R. Anton Lener nach längerer Krankheit gestorben. Amtsrat Lener war über 27 Jahre Leiter des städt. Exekutionsamtes, in welcher Eigenschaft er sich besonders in den kritischen Jahren der Kriegs- und Nachkriegszeit bewährte. Amtsrat Lener hat seine Fähigkeiten über den Aufgabenkreis seines Amtes hinaus stets in uneigennützigster und aufopferndster Weife zur Durchführung besonderer Aufgaben zur Verfügung gestellt. Am 1. März 1933 trat er in den dauernden Ruhestand.

Monatsbericht über öen ßremöenverkehe Juni 193ß Ständiger Wohnort

Zahl der Zahl der ssremdenmeldungen Übernachtungen 1936

Auf Grund ihrer effektiven Dienstzeit werden der Titular-Oberrechnungsrat Adolf WaibI und der Rechnungsrat August Ritsch zu Oberrechnungsräten der IV. Dienftklasse ernannt. Nach den Bestimmungen des Gehaltsgefetzes über die Zeitbeförderungen werden ernannt: Zu Bauoberrevidenten die Baurevidenten Josef Lawek, Anton Pallestrang und Otto Engelbrecht,' zum Sportplatzleiter der V I . Dienftklasse der Sportplatzleiter Alois Martin stetter; zu Kanzleioberoffizialen die Kanzleioffiziale Erwin Witsch und Paula Schartner; zu Kanzleioffizialen die Kanzleiadjunkten Elfriede Berauer, Rudolf Tschon, Raphael Walter und Frieda Bohner; zum Hallenauffeher der V I I I . Dienstklasse Hallenauffeher Franz Hackl und zum Gefällsauffeher der V I I I . Dienstklasse der Gefällsaufseher Alois Klapeer. Die Beamtenanwärter Dr. Fritz Ambrosch, Magistratskommissär. Alexandra Manega, Kanzleiadjunkt, Karl Werner. Kanzleiadjunkt, und Max Trutschnig, Herbergsauffeher, werden in das definitive Dienstverhältnis übernommen. Folgende auf dauernden Dienstposten verwendete Vertragsangestellten und Rechnungsafpiranten werden in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde übernommen: Der Vertragstechniker Josef Peintner als Baurevident und die Rechnungsaspiranten Gerhard Marini und Ernst Hackhofer als Anwärter auf Dienstposten des Rechnungsdienstes der 7. Verwendungsgruppe. 2. Die städt. Iugendfü'rsorgerinnen Melitta Bentele und Hildegard Mark! haben mit 30. Juni, bzw. 31. August 1936 ihren Austritt aus dem städt. Dienste erklärt. Die Austrittserklärungen wurden vom Gemeinderate angenommen. Als Anwärterinnen auf die freigewordenen zwei Stellen wurden aus der Reihe der 18 Bewerberinnen um die ausgeschriebene Iugendfürsorgerinnenftelle mit sofortiger Wirkung die Bewerberinnen Dora Unterrichter und Trude Maas aufgenommen.

Wien . Sonstiges Oesterreich . . . . Deutsches Reich, Danzig . . . Schweiz. Liechtenstein . . . . Italien Jugoslawien Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen Litauen, Lettland. Estland. F i n n l . Norwegen, Dänemark . . . . Niederlande Belgien, Luxemburg . . . Großbritannien. I r l a n d . . . Frankreich, Monaco . . . . Spanien, Portugal Albanien, Griechenland . . . Bulgarien. T ü r k e i Rußland u. Russisch-Asien . . Uebriges Asien Uebria.es A f r i k a , Australien . . Ver. Staaten v. Nordamerika . Staatenlos Uebriges Amerika

3046 3536 478 1475 725 34 244 35 578 35 339 675 260 1865 479 15 — 15 — 18 57 309 6 43

1935

1935

2805 7315 2707 10.150 413 1328 854 2055 528 1733 49 87 141 306 23 162 484 1253 39 62 4 — 2 267 464 — 1131 631 378 1188 4752 447 844 30 14 11 — 20 70 20 — 25 26 26 101 262 555 10 6 17 58

14271* 10.997

Zusammen

1936

3

32.852

* Hievon: 1. Geschäftsreisende 1018. 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen u. dgl. 26.

Mitteilungen öes Htaötphgsikates Stand der Infektionskrankheiten im Juni 1938 Scharlach: 2 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 4 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Zahl der Geburten im Juni 1936 Gesamtzahl: 42, davon 1 Totgeburt, 20 männlich, davon 1 Totgeburt, 22 weiblich, keine Totgeburt. Todesfälle im Juni 1936

Gesamtzahl: Davon auswärts:

73 24

49 (26 männlich, 23 weiblich).


19

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Selbständige gemeinnützige Sparanstalt (gegr. 1322) Hauptanstalt: Erlerstraße ?tr. 8 Zwelganstalt: Maria-Thereslen-Str. 23/2)

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Nie Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: 2>r. WUly Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Vreil-Straße 25. Druck: Graphische Kunstanstalt T y r o l i a , Innsbruck


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