Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint einmal imM ä i c h . Einzelnummer so Gr. Nr. 9

15. September 1936

2. Jahrgang

Kleinwohnungsbauten in firaöl Der schlechte Bauzustand der ehemaligen Kriegsbarakken in Pradl stellt die Stadtgemeinde Innsbruck vor die dringende Aufgabe, in geeigneter Weise und in ausreichender Anzahl Ersatzwohnungen zu errichten. Es wäre sicher wünschenswert, die wohnungsbedürftigen Familien in Eigenheimen unterzubringen und ihnen ein entsprechendes Grundstück zur Bewirtschaftung zu überlassen. Besonders geeignet ist diese Art von Wohnungen für arbeitsfreudige und -fähige Väter kinderreicher, ärmerer Familien, da ihnen in der Grundausnützung eine zusätzliche Erwerbsmöglichkeit geboten wird. Die Voraussetzung für eine solche Wohnungsbeschaffenheit bildet in erster Linie, daß im ausreichenden Maße geeigneter Grund zur Verfügung steht; bei der großen Zahl der Wohnungsuchenden verursacht die Grundbeschaffung große Schwierigkeiten. Es besitzen aber auch nicht alle Wohnungsbedürftigen die Eignung, eine solche halbländliche Siedlung zu bewirtschaften. Für diese plant die Stadtgemeinde die Errichtung in sich geschlossener Kleinwohnungsbauten. Für diese Bauten steht ein Grund südlich vom ehemaligen Garnisonsspital zur Verfügung. Um zu geeigneten Entwürfen zu gelangen, wurde der Zentralvereinigung der Architekten Österreichs, Landesverband Tirol, im Wege eines Wettbewerbes die Aufgabe gestellt, in dieses Grundstück eine Wohnbauanlage zu projektieren, die rund 100 Einzimmerwohnungen und 100 Zweizimmerwohnungen mit Küchen und Nebenräumen umfaßt. Die Ergebnisse dieses Preisausschreibens zeitigten sehr beachtenswerte Lösungen und wurden in einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Stadtbauamt arbeitete außer Wettbewerb ein Projekt aus, das vom Gemeindetage wegen seiner klaren Grundrißlösung und insbesondere mit Rücksicht auf seine große Wirtschaftlichkeit zur Ausführung bestimmt wurde. Der Entwurf des Stadtbauamtes nimmt in erster Linie darauf Bedacht, im Hinblicke auf die gestellte Aufgabe billige Wohnungen für bedürftige Familien zu errichten. Größt-

mögliche Einfachheit in der Gestaltung gewährleistet die rationellste Ausnützung, weshalb getrachtet wurde, die Ein- und Zweizimmerwohnungen in einem Grundriß unterzubringen. Weiterhin erschien es notwendig, den Anteil der Wohnungen an den gemeinsam zu benützenden Baukörpern so gering als möglich zu gestalten. Dementsprechend sind in jedem Geschosse vier Wohnungen geplant. Daraus ergeben sich die parallelliegenden Einund Zweizimmerwohnungen. Um jeder Wohnung die notwendige Sonnenlage zu geben, war es nötig, die Fenster gegen die Ost-, beziehungsweise Westseite zu richten; diese Anordnung bedingte die Aneinanderreihung des Grundrißtyps in der Nord-Süd-Richtung. Aus diesen Erwägungen ergaben sich die in der Nord-Süd-Richtung gestellten Reihenhäuser. Die zwischen den Häuserreihen liegenden Felder sind durch Mauern straßenseitig abgetrennt, so daß die dadurch entstehenden breiten Höfe vom Straßenverkehr geschieden sind. Die Höfe können auf verschiedene Weise ausgestaltet werden, und zwar als Gärten, Rasen- oder Spielplätze. Es wird im Entwürfe des Stadtbauamtes weiters gezeigt, daß auch ein Einbau von Geschäftsräumen, Polizeiwachstuben usw. zwischen den Häuserreihen ohne weiteres möglich ist, ein Umstand, der bei der dichten Besiedlung wünschenswert erscheint. Auch ist es bei dieser Art der Verbauung der Stadtgemeinde ermöglicht, das Bauvorhaben in einzelne Bauabschnitte aufzuteilen, ohne dabei dem äußeren Bilde den Charakter der Unvollständigkeit zu geben. Die Höhe der Mietzinse würde nach den reinen Baukosten unter Außerachtlassung des Wertes des Grundes, der Betriebskosten, der Kosten für die Baureifmachung usw. rund 20 8 für die Einzimmerwohnung und rund 30 8 für die Zweizimmerwohnung betragen! Selbstverständlich ist sich die Stadtverwaltung bewußt, daß die endgültige Bestimmung des Mietzinses im einzelnen Falle


Amtsblatt Nr. 9 unter Berücksichtigung des besonderen Zweckes dieser Kleinwohnungsbauten, die für die Unterbringung nicht und weniger bemittelter Wohnungsuchender gedacht sind, erfolgen wird müssen. Das Sozialministerium hat inzwischen in Aussicht genommen, für eine größere Zahl von Nebenerwerbsiedlun-

gen wieder die notwendigen Bundeszuschüsse zu gewähren, so daß das ursprüngliche Projekt für die Errichtung der Kleinwohnungs-Reihenhäuser in Pradl eingeschränkt werden kann. Dadurch wäre allenfalls die Möglichkeit gegeben, die zwischen den Reihenhäusern gelegenen Höfe zu verbreitern.

Entwurf für Kleinwohnungen in Pradl

Htockholmer Gemeinöebeamte besuchen Innsbruck Am 16. August d. I . traf eine Gruppe von Gemeindebeamten der Stadt Stockholm unter der Führung des Herrn Axel Anderzon zum Abfchlutz ihrer Reise durch Oesterreich zu einem dreitägigen Aufenthalt in Innsbruck ein. Am Tage der Ankunft entbot Herr Bürgermeisterstellvertreter Platter den schwedischen Gästen gelegentlich ihrer Fahrt auf das Hafelekar im Berghotel auf der Seegrube den Willkommgruß der Stadtverwaltung. Die schwedischen Beamten benützten ihren Aufenthalt in Innsbruck zum Befuche einer Reihe von Sehenswürdigkeiten und zur Besichtigung der wichtigsten Gemeindebauten und städtischen Einrichtungen. Zum Teil verbrachten sie ihre Zeit mit ihren Berufskollegen der Stadt Innsbruck in regem gegenseitigen Gedankenaustausch und in geselliger und herzlicher Kameradschaftlichkeit. Mit Worten aufrichtigen Dankes für die gastfreundliche Aufnahme nahmen die schwedischen Beamten von Innsbruck Abschied.

Mersieülung öes Htaötischen Jugenöamtes Ende August ist das Städtische Jugendamt von der Salurner Straße Nr. 4 in den 2. Stock des ehemaligen Polizeiamtsgebäudes am Burggraben übersiedelt. I n der Salurner Straße war das Stadt. Jugendamt seit seiner Verlegung aus dem Goldenen-Dachl-Gebäude elf Jahre lang untergebracht. Mit der Übersiedlung in das Amtsgebäude am Burggraben ist das seit Jahren angestrebte Ziel, dem Stadt. Iugendamte entsprechend der außerordentlichen Erweiterung seines Arbeitsumfanges die notwendigen Räumlichkeiten zuweisen zu können, endlich erreicht worden. Dies ist um so mehr zu begrüßen, als das Amtieren in den bisherigen Räumen in der Ealurner Straße mit dem ständigen Anwachsen des Arbeitsumfanges von Jahr zu Jahr für Beamte und Parteien unerträglich wurde; diese waren bei der Unzulänglichkeit der Räume gezwungen, selbst die diskretesten Angelegenheiten förmlich vor einem Auditorium vorzubringen. Die Freistellung der Räume in der Salurner Straße ermöglichte es auch der Stadtgemeinde, in teilweiser Erfüllung der von ihr anläßlich der Verbundlichung der Innsbrucker Polizei übernommenen vertraglichen Verpflichtung gegenwärtig wenigstens für einen leitenden Beamten der Bundesvolizeidirektion eine Dienstwohnung zu schaffen.


Amtsblatt Nr. 9

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am 5s. Augu Männer 1590

Insgesamt vorgemerkt sind:

Frauen 762 Zusammen: 2352 Männer 1445

Hievon sind unterstützt:

Frauen 631 Zusammen: 2076 Die 2352 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen Verufsklassen wie folgt: Männer Frauen Zusam. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25.

5 — 23 467 — 172 96 5 16 65 8 26 1 104 88 86 115 7 30 6

— — 8 1 — — — — 68 78 7 4 — 1 282 95 5 — 20 5

5 —31 468 —172 96 5 84 143 15 30 1 105 370 181 120 7 50 11

35

17

52

6 2 —

— — 15

6 2 15

227

156

383

Summe: 1590

762

2352

Land- und Forstwirtschaft (Gärtneret) Bergbau und Salinenirefen Stein-, Ton- und Glasindustrie Baugewerbe und dessen Nebenberufe Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. Metallindustrie Holzindustrie. Tapezierergewerbe Leder- und Häuteindustrie Textilindustrie Bekleidungsindustrie Papierindustrie Graphische Industrie Chemische Industrie Nahrungs- und Genutzmittelindustrie Hotel-, Gast- und Schankgewerbe Handel Transport und Verkehr Bank- und Versicherungswesen Körperpflege und Reinigungswesen Heilkunde und Gesundheitswesen Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unterhaltungsberufe Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare usw.) Oeffentlicher Dienst Haushaltungsberufe I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Juli 1936 ergibt sich eine Abnahme um 196 Personen.

Gewerbe Nachweis der im Monat August 1936 durchgeführten Gewerbeloschungen. Brugger Jakob, Schlossergasse 8, Beförderung von Lasten mit Kraftwagen. 28. 6. 1931. ZI. 2—V/9421. — Gasser Jakob. Universitätsstraße 10, Gemifchlwarenhandel, 16. 8. 1917, ZI. 28.313. — Voller Josef, Innsiraße 53, Kleidermachergewerbe, 30. 1. 1903. ZI. 3266. — Graf Johann, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, Pradler Stratze 13. 19. 4. 1928. Zl. 4876. —

Hasenbichler Simon, Anichstraße 22, Schuhmachergewerbe, 12. 9. 1899. Zl. 22.019. — Kölle Josef. Riesengasse 4, Tischlergewerbe. 15. 12. 1906, Zl. 52.178. — Kuen Johann. Fallbachgasse 14. Tischlergewerbe, 30. 9. 1912> Zl. 28.743/1912. — Mader Ludwig, Höttinger Gasse 21/1., Galvaniseurgewerbe. 4. 3. 1929, ZI. 3992. — Dr. Mycinsky Richard. Viaduktstraße 31/111.. Landschafts-Photographengemerbe, 21. 7. 1926, Zl. 14.293 (die Löschung dieses Gewerbes erfolgte bereits am 8. 2. 1933). — Oesterle Jakob, Gaswerkstraße 23, Kleidermachergewerbe. 28. 5. 1901. Zl. 12.073, Bezh. Innsbruck. — Offene Handelsgesellschaft Emil Kranewitter 6 Co., Maria-Theresien-Straße 5, Optikergewerbe. 20. 3. 1931, Zl. 5183. — Offene Handelsgesellschaft Emil Kranewitter <K Co., Maria-Theresien-Straße 5, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5, GO. aufgeführten Artikel, 18. 3. 1931, ZI. 5182. — Penz Barbara, Marktplatz, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 2. 4. 1925, Zl. 5269. — Rainer Heinrich. Schulstraße 8. gebundenes Stickereigewerbe, 28. 11. 1928, ZI. 21.217. — Rainer Heinrich, Schulstraße 8, Vordruckergewerbe,, 28. 11 1928, Zl. 21.218. — Rothböck Josef, Schulstraße 13, Gemifchtwarenhandel, 24. 1. 1921, Zl. 126. — Schuhhaus zum Hans Sachs, Hofbauer und Janelle, Herzog-Friedrich-Straße 37, Schuhwarenhandel, 25. 10. 1935. Zl. 12.459. — Spiegl Iosefine, Berg, Isel» Kiosk beim Restaurationsgebäude, Handel mit Rauchrequisiten, Ansichtskarten und Reiseandenken. 14. 7. 1925. Zl. 12.339. — Weidinger Franz. Graßmayrstraße 6, Schuhmachergewerbe. 23. 12. 1932, Zl. 17.631. — Winkler Tobias. Kirschentalgasse 2 / I I I . , Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 28. 7. 1930. Zl. 14.649.

Verzeichnis über die im Monat August 1936 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzesfionsdekrete. Vockmaier Heribert«, Warenhandel gem. § 1a, Abs. 1, lit. b), Punkt 36, GO. am Marktplatz. 10. 8. 1936. ZI. 13.126. — Vrugger Jakob, Beförderung von Lasten mit Kraftfahrzeugen gem. § 1, Pkt. 1. d. Minist.-Vdg. v. 31. 3. 1931, BGBl. 109. Schlosserg. 8/I I.. 17. 8. 1936. ZI. 13.215. — Falschlunger Eduard, Konzession gemäß § 15, Pkt. 20. GO. zur Ausübung des Hufbeschlages. Klostergasse 1^ 11. 8. 1936. Zl. 13.163. — Fa. Martin Tschurtschenthaler. Erzeugung chemisch-technischer Artikel, insoweit diese nicht an eine Konzession gebunden ist, Herzog-Friedrich-Straße Nr. 39. 11. 8. 1936, I I . 13.173. — Fohringer Karl. Legen von Linoleum, Meraner Straße 5, 8. 8. 1936. ZI. 13.043. — Gasser, geb. Tschurtschenthaler Anna, Handel mit Rauch- und Schreibrequisiten, Briefpapier und Ansichtskarten. Unwersitätsstraße 10. 17. 8. 1936. I I . 13.395. — Grepl Franz, Kleidermachergewerbe, Erlerstraße 1, 11. 8. 1936, Zl. 13.127. — Gruber Stephanie, geb. Benigni, Handel mit Obst und Gemüse, Marktplatz, 5. 8. 1936, Zl. 12.938/1936. — Heine Margarete. Agenturgewerbe, Gutenbergstraße 14/IV.. 13. 8. 1936, Zl. 13.316. — Holzknecht Katharina, Reinigungsanstalt, insoweit dies nicht in den Umfang eines gebundenen handwerksmäßigen oder konzessionierten Gewerbes fällt, Schöpfstr. 17, 29. 8. 1936, ZI. 13.997. — Hosner Gustav, Schuhmachergewerbe. Graßmayrstraße 6. Stockt, 3. 8. 1936, ZI. 12.778. — Ihme Heinrich, Buchsachverständiger, Bücherrevisor, Finanz- und Wirtschaftsberater, Erzherzog-Eugen-Straße 3, 28. 8. 1936. Zl. 13.814. — Janelle Johann, Handel mit Schuhwaren, Herzog-Friedrich-Str. 37, 17. 8. 1936. Zl. 13.480. — Kranewitter Albert. Handel. § 1a. Abs. 1. Pkt. 36. GO.. Muria-Theresien-Straße 5. 24. 8. 1936. Zl. 13.744. — Lorenzi Aldo, Handel mit Küchenmessern, Stilettmessern, Taschenmessern, Bestecken» Haushalts- und Berufsscheren, Rasiermessern, Rasierklingen und Rasierapparaten, Hofgasse 3, 28. 8. 1936. ZI. 13.884. — Lorenzi Hermann, Handel mit Küchen-, Stilett- und Taschenmessern, Bestecken, Haushältungs- und Verufsfcheren, Rasiermessern, Rasierklingen und Rasierapparaten, Seilergasse 19, 28. 8. 1936, Zl. 13.885. — Magiska-Guggenberger Erich. Konzession zum Betriebe der Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Taufches, der Pachtung und Verpachtung von Realitäten und der Vermittlung von Hypothekardarlehen (Realitätenvermittlung), Anichstraße 8, 18. 8. 1936, Zl. la—1917/2. Landeshauptmannschaft. Mag.-Zl. 13.722. — Norz Hubert, Graveur- und Emmlleurgewerbe mit der Beschränkung der Gültigkeit auf selbsterzeug.e Studentenartikel, Maria-Theresien-Straße 8, 27. 8. 1936, Zl. 13.745. — Norz Hubert, Zifeleurgewerbe, beschränkt auf die Gültigkeit des


.Amtsblatt Nr. 9 Iifelierens felbsterzeugter Nachbildungen der Figuren aus der Hofkirche, Maria-Theresien-Straße 8. 27. 8. 1936, I I . 13.883. — Paca Rudolf, Baumeistergewerbe. Hohlweg 8, 10. 8. 1936. I I . I»—2023/2. Landeshauptmannschaft. Magistratszahl 13.210/1936 — Rainer Heinrich sen., Vordruckergewerbe. Leopoldstr. 11/P., 17. 8. 193H ZI. 13.397. — Rainer Heinrich, Stickereigewerbe mit Ausschluß der Gold-. Silber- und Perlenstickerei, Leopoldstr. 11/P.. 17. 8. 1936. Zl. 13.396. — Strobl Anna. Wwe.. geb. Metzmer, Wäschewarenerzeugung, St. Nikolausgasse 3, 5. 8. 1936, Zl. 12.870. — Tunner Alfons, Großhandel mit Lebensmitteln ohne Betrieb eines Ladengeschäftes, Erzherzog-Eugen-Str. 19, 23. 8. 1936. I I . 13.790. — Wanzenböck Theodor, Schuhmachergewerbe, Madersbergerstraße 5. 7. 8. 1936. I I . 12.984.

Gewerbestrafen im Monat August i?F<5 § 13b GO, unbefugtes Verleihen von Kraftfahrzeugen. 70 8 l3 Tage). — § 13b GO., unbefugtes Autolohnfuhrwerk. 30 8 (2 Tage). — § 3 LGVI. 32/29, Nichteinhaltung der Sonntagsruhe: 50 8 (2 Tage). 50 8 (2 Tage). 50 8 (2 Tage). — § 13b GO-, unbefugte Wohnungsvermittlung. 20 8 (1 Tag). — § 2 Haufierpatent, unbefugtes Hausieren mit Gebrauchsartikel. 1 Tag. — § 132o GO-, unbefugter Ankauf von Beeren und Schwämmen, 50 8 s24 Stunden). — § 140 GSVG., Mißbrauch der Notstandsaushilfe. 24 Stunden. — § 39 GO-, Nichtanzeige der Standortverlegung, 9 8 (24 Swnden). — § 3 d. Marktord., Verkauf von Marktwaren außerhalb des Marktplatzes während der Marktzeit: 20 8 (24 Stunden). 20 8 (24 Stunden), 20 8 (24 Stunden). — § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen, 20 8 (24 Stunden), Warenverfall. — § 14 GO., unbefugte Verrichtung von Anstreicherarbeiten, 50 8 (3 Tage). — § 132 GO., Verwendung eines unbefugt Arbeitenden zu Anstreicherarbeiten. 40 8 (2 Tage). — § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen. 20 8 (24 Stunden). - § 3 d. Vdg. v. 3. 4. 1921. LGVl. 46 (Sonntagsruhe) in 4 Fällen zu a 20 8 (24 Stunden), 80 8 (96 Stunden). — Uebertre'ung der Vorschriften für den Verkehr mit frischer Milch 10 8 (12 Stunden). — Uebertretung des Weingesetzes 10 8 (24 Stunden). — Uebertretung der Milchvorfchriften 10 8 (12 Stunden). — Uebertretung des Fischereigesetzes 100 8 (2 Tage). — Uebertretung des Vogelschutzgefetzes 4 8 (12 Stunden).

Gelverbeveranöerungen 215. Allgemeines Lebensmittelmagazin, reg. Gen. m. b. H.. Verlegung des Standortes der Filiale des Gemischtwarenhandels von der Innstraße 59 in die Innstraße 2 (Turnusvereinshaus. Nord-Ost-Ecke). 216. A s t e r Josef — Standortverlegung des Gewerbebetriebes der Erzeugung von Likören auf kaltem Wege von der Südbahnstratze 18 in die Mentlgasse 14. 217. D i d l Hans, Verlegung des Standortes des Vaumeistergewerbes von der Schöpfstraße 4 in die Andreas-HoferStraße 33/1. 218. H a ß l w a n t e r Anton, Verlegung des Standortes des Handels mit Musikinstrumenten und deren Zubehörteilen vom Marktgraben 27 in die Kiebachgasse 15. 219. H ö f e r Carola, Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Othmar Hofer hinterlassenen Gewerbes zum Papiergroßhandel im Standorte Innsbruck, Leopoldftraße 3, auf eigene Rechnung und Bestellung des Herrn Eduard B r e n n e r zum Geschäftsführer (Stellvertreter). 220. I a b i n g e r Ludwig. Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel von der Andreas-Hofer-Straße 49, in die Egger-Lienz-Straße. Kiosk. 221. I e l i n e k Emil, Hofrat i. P., Iurücklegung der Konzession zur öffentlichen Geschäftsführung oder Agentie mit der Einschränkung auf Steuer-, Gebühren- und Iollangelegenheiten in Tirol mit dem Sitze in Innsbruck.

222. K e l l e r Anna, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Schönheitspflege von der Maria-TheresienStraße 23—25/III in die Falkstraße 18/P. 223. K n o t t Anna. geb. Radlinger, Verpachtung der radizierten Bierschankgerechtsame in der Mentlgasse 4 an Frau Anna H a a s an Stelle der bisherigen Pächterin Frau Elisabeth Hafele. 224. K n o t t Anna, Verpachtung des persönlichen Gast- und Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 GO. Ut. b), 6), t) und ß) im Standorte Innsbruck, Mentlgasse 4, an Frau Anna H a a s an Stelle der bisherigen Pächterin Frau Elisabeth Hafele. 225. K o l l e r Edmund, Iiv.-Ing. für Elektrotechnik, Verlegung des Wohnsitzes von Innsbruck nach G r a z . 226. M a y r Karl, Maler, Verlegung des Standortes des Anstreicher-, Lackierer- und Zimmermalergewerbes von der Grillparzerstratze 2 in die Innstratze 2. 227. M u g l a c h Alois, Kaufmann, Verlegung des Standortes des Handels mit Herden und Oefen und deren Bestandteilen von der Wilhelm-Greil-Straße 23 in die Templstraße 2. 228. P a i l Aloisio, Witwe, Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Anton P a i l hinterlaffenen Gemischtwarenhandels im Standorte Innsbruck, Museumstraße 37, auf eigene Rechnung. 229. P l a t t n e r Josef, Wiederaufnahme des Vrunnenmeistergewerbes und Verlegung des Standortes dieses Betriebes von der Kapuzinergasse 34 in die Rofeggerstraße 28. 230. P u t z ! Margarete. Verlegung des Standortes des Frauenund Kinderkleidermachergewerbes von der Welsergasse 7 in die Salurner Straße 6. 231. S a t t l e r Alfred, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel von der Müllerftraße 25 in die Müllerstraße 26. 232. S c h m i d Anna. Verlegung des Standortes des Maschinstrickergewerbes von der Höttinger Gasse 6 in die Neurauthgasse 1. Stöckl. 233. S i n g e w a l d Otto, Verlegung des Standortes des Tapezierergewerbes von der Mariahilferstraße 32 in die MichaelGaismayr-Straße 8. 234. T i c h y Leopold, Verlegung des Standortes des Gemischtwarenhandels von der Glasmalereistraße 4 auf den Marktplatz. 235. T o n d i Olivia, Verehelichung und Aenderung des Namens auf ..Walkner". 2Z6. T o n d l Olivia, Inhaberin der Wäscherei und Putzerei im Standorte Innsbruck, Maximilianstraße 19, Verehelichung und Aenderung des Namens auf „ W a l k n e r " . 237. Württembergische Metallwarenfabrik, Innsbruck, Burggra ben 13, Bestellung des Herrn Friedrich Rieger zum Geschäftsführer an Stelle des bisherigen Geschäftsführers Walter Schubert.

Meisterprüfung im Anstreicher- uns Rackierergewerbe Nachstehend wird die im 59. Stück des BGBl. unter Nr. 245 kundgemachte Verordnung des Bundesministers für Handel und Verkehr vom 25. Juli 1936 über die Meisterprüfung im Anstreicher- und Lackierergewerbe verlautbart: Auf Grund des § 24 der GO. wird verordnet: § 1. Die Meisterprüfung in den im §1K, Punkt 53, der Gewerbeordnung aufgezählten Gewerben der Anstreicher und Lackierer kann auch in jedem dieser Gewerbe getrennt abgelegt werden. § 2. Diese Verordnung tritt rückwirkend am 1. Juni 1936 in Kraft.


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Konzessionszwang für öie gewerbsmäßige Verarbeitung von ltrööl Nachstehend wird die im 62. Stück des Bundesgesetzblattes unter Nr. 262 kundgemachte Verordnung des Bundesministers für Handel und Verkehr vom 31. Juli 1936 über den Konzessionsgwang für die gewerbsmäßige Verarbeitung von Erdöl auszugsweise wiedergegeben: Die gewerbsmäßige Verarbeitung von Erdöl ist an eine Konzession gebunden. Verkaufsniederlagen sind so gu behandeln, wie wenn das Gewerbe nicht an eine Konzession gebunden wäre. (§ 1) Als Erdöl im Sinne der Verordnung gelten alle festen, flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffe und deren Mischungen, gleichgültig, ob sich diese Stoffe in rohem Zustande befinden oder künstlich hergestellte Mischungen oder durch Destillation gewonnene Erzeugnisse (Erdölerzeugnisse) sind. Als Verarbeitung im Sinne der Verordnung gelten: a) jede wie immer auch geartete Verarbeitung von rohem Erdöl und von Erdölgemischen, die in ihrer Beschaffenheit rohem Erdöl entsprechen; b) jede Zerlegung (Spaltung) von anderen Mischungen und Erdölerzeugnissen in ihre Bestandteile durch Destillation, Verkrakung oder auf andere Weife. l§3) Die Konzession wird vom Vundesmimsterium für Handel und Verkehr verliehen. Bei der Entscheidung ist auf die Lokalverhältnisfe, und zwar insbesondere auf den Bedarf, und auf die Lage der Mineralölindustrie Bedacht zu nehmen. (§3)

Kunömachung der Bundespolizeidirektion Innsbruck im Einvernehmen mit der Landeshauptmannschaft für Tirol, als mit der Gebäude- und Schloßverwaltung zu Innsbruck und Ambras betrauten Behörde, vom 13. August 1936, ZI. A. B. 16.010/5/1936: 1. Das Anlehnen von Fahrrädern an den Vorgartenumfassungsmauern, in Gängen, Durchfahrten, Höfen und Stiegen der Hofburg außerhalb der für ihre Aufstellung bestimmten Fahrradständer ist verboten. 2. Die Fahrradständer dürfen nur von folchen Personen benützt werden, die bei Parteien oder in Aemtern innerhalb der Hofburg zu tun haben. 3. Das Radfahren in den Durchfahrten und Höfen ist verboten. 4. Ballspielen und sonstiges lärmendes Spielen ist in den Höfen der Hofburg untersagt. Die Eltern und Aufsichtspersonen sind für die Einhaltung dieses Verbotes verantwortlich. 5. Das Einstellen von Autos und Motorrädern in Gängen, Durchfahrten und Höfen der Hofburg ist verboten. 6. Jedwede Verunreinigung von Stiegen, Gängen und Höfen der Hofburg ist verboten.

Uebertretungen der vorstehenden Anordnungen werden gemäß Art. 7 EGVG. mit Geld bis zu 200 8 oder Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Gleichzeitig wird die Kundmachung vom 31. Mai 1936, Zl. A. B. 16.010/4 außer Kraft gesetzt. Für den Polizeidirektor: Dr. M a i r e. h.

Mitteilungen öes Htaötphgsitates Stand der Infektionskrankheiten im August 1938: Scharlach: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall. Diphtherie: 11 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Zahl der Geburten im August 1936: Gesamtzahl: 38, davon keine Totgeburt; 19 männlich, keine Totgeburt; 19 weiblich, keine Totgeburt. Todesfälle im August 1936: Gesamtzahl: 75 davon auswärts: 26 49 (24 männlich, 25 weiblich).

Monatsbericht über öen ßeemöenverlehe Monat August 1938 (1935) Ständiger Wohnort

Zahl der Zahl der Fremdenmeldungen Übernachtungen 1936 1935 1936 1935

Wien 5.634 5.289 10.519 Sonstiges Oesterreich 4.635 4.648 7.960 Deutsches Reich und Danzig . . 1.107 750 1.544 Schweiz und Liechtenstein . . . 2.517 1.818 3.547 Italien 2.050 1.696 3.267 Jugoslawien 138 104 207 Ungarn 690 577 1176 Rumänien 166 88 332 Tschechoslowakei 1.900 1.625 3.141 Polen 188 118 292 Litauen, Lettland, Estland, Finnland 34 51 Schweden, Norwegen, Dänemark . 401 334 596 Niederlande 2.414^ 4.283 Belgien - - ' l l 5 i ? i ^ ^ ^ 2 197 Luxemburg ji.i,,^ ^.lU/ Großbritannien. I r l a n d . . . . 4.749 2.978 11.734 Frankreich, Monaco 3.657. 3.682 5.394 Spanien. Portugal 101 88 171 Albanien 1 ^ 17 1 Griechenland < ^ / l ^ Bulgarien l ? ^ Türkei 1 26 j Ruhland u. Russisch-Asien . . . 1 22 1 Uebriges Asien 97 50 255 Aegypten. Uebr. Afrika, Australien 200 66 331 Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada 1.714 1.061 2.795 Staatenlos 5 7

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Zusammen . 34.015* 28.011 59.896 * Hievon: 1. Geschäftsreisende 838; 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen u. dgl. 930.


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Für Verwenöung von Gerüsten Der Stadtmagistrat Innsbruck und das Gewerbeinspektorat für Tirol in Innsbruck haben in der letzten Zeit die Beobachtung gemacht, daß bei vielen Vauführungen Gerüste verwendet werden, welche den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Hochbauverordnung vom 7. Februar 1907, RGBl. Nr. 24, nicht oder nur teilweise entsprechen. Hiedurch ist nicht nur das Leben und die Gesundheit der auf den Bauten beschäftigten Arbeiter, sondern auch das der vorübergehenden Passanten gefährdet. Vielfach werden auch Gerüstkonstruktionen zu Arbeiten verwendet, für diesiezufolge ihrer Bauart nicht geeignet sind. Die Amtsstellen sehen sich daher veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß in Hinkunft bei Antreffen unvorschriftsmäßiger Gerüstungen im Stadtgebiete Innsbruck gegen die verantwortlichen Bauführer mit strenger Bestrafung und bei Gefahr im Verzüge mit Sperrung der beanständeten Gerüste vorgegangen werden müßte.

Der Rachöruck von Aufsätzen, Verichten oöer nur von Teilen öerselben sowie öie Meöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Interpretation öer Ausnahmenverorsnung zum Achtstunöentaggesetz VGVl. llr. fiir öas Maler- unö Anstreichergewerbe Das Vundesministerium für soziale Verwaltung hat mit Erlaß vom 25. Mai 1936, ZI. 75.771, Abt. 5/1935, die Bestimmung des § 25 der Ausnahmenverordnung zum Achtstundentagsgesetz in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 110/28 dahin ausgelegt, daß sich die Zulässigkeit der Leistung von 120 Ueberstunden innerhalb eines Kalenderjahres ohne behördliche Bewilligung auf die einzelne U n t e r n e h m u n g bezieht und unabhängig davon ist, wieviel Arbeiter an den einzelnen Tagen zu Ueberstunden herangezogen werden. Die Auslegung, daß die Leistung von 120 Ueberstunden von den bei einer bestimmten Arbeit gerade beschäftigten Gehilfen allein verlangt werden könne, daß sich also die Bestimmung der Ausnahmenverordnung auf die jeweilige A r b e i t s s t e l l e beziehe, erscheint nicht gerechtfertigt; denn, während im § 11 dieser Verordnung, der das Baugewerbe betrifft, die Zulässigkeit der Ueberstundenleistung ausdrücklich auf die einzelne Baustelle abgestellt und an die behördliche Bewilligung im Einzelfalle geknüpft ist, fehlt eine solche Bestimmung im § 25 der Verordnung. Vom fachtechnifchen Standpunkt aus betrachtet, wäre es ungerechtfertigt, für j e d e A r b e i t s s t e l l e eines Anstreicher- oder Malermeisters die nicht an eine behördliche Bewilligung geknüpfte, also unkontrollierte Leistung von 120 Ueberstunden jährlich zuzulassen. Dies war durch § 25 der Ausnahmenverordnung nicht beabsichtigt.

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Nie Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: 2>r. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Ttraße 25. Druck: Graphische Kunftanstalt T y r o l t a , Innsbruck


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