Amtsblatt Innsbruck

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15. November 1936

2. Jahrgang

An öie Bevölkerung Innsbrucks! Es naht der Winter und wiederum, wie in den vergangenen Jahren, muh ich alle aufrufen Zum gemeinsamen Kampfe gegen Hunger und Kälte, denen Taufende unserer armen Mitmenschen ohne Hilfe ausgesetzt wären. Dank des bewährten Opfersinnes aller Mitbürger ist es in den vergangenen Wintern immer möglich gewesen, die ärgste Not von den Aermsten unserer Stadt fernzuhalten, und mit Freude und Befriedigung konnte ich aus dem Verlaufe der bisher durchgeführten Winterhilssaktionen feststellen, daß sich die Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer gemeinsam durchgeführten, umfassenden und ausgiebigen Hilfeleistung für diese Armen in allen Bevölkerungskreisen immer mehr durchgesetzt hat. Und auch für das kommende Winterhilfswerk wird sich wiederum die große Hilfsgemeinschast in unserer Stadt bilden, einig in dem Bestreben, nach bestem Können und Vermögen den Armen Hilfe zu bringen und ihnen das Durchhalten durch die harte Winterszeit zu ermöglichen. Jeder, ohne Ansehung der Person, des Standes, der Heimatzugehörigkeit und der Gesinnung, der bedürftig ist, soll im Rahmen des Möglichen im W i n t e r h i l s s w e r k Hilfe finden und es kann und darf entsprechend diesem umfassenden Charakter des Winterhilfswerkes bei Gewährung der Hilfe kein anderes Moment in Betracht kommen, als das der Hilfsbedürftigkeit. Und gerade deshalb muß auch die Gemeinschaft der Hilfegebenden so umfassend sein, daß es möglich wird, allen Bedürftigen die notwendige Hilfe zu bringen. Alle Gegensätzlichkeiten müssen in diesen Zeiten der Not zurückgestellt werden; keiner, der helfen kann, darf zurückstehen. Und allen, die aus welchen Gründen immer bisher abseits gestanden sind, möchte ich zurufen: Das Menschliche steht im Vordergrund, das Helfenwollen, und deshalb gliedert auch I h r Euch ein in die große Kampfgemeinschaft gegen die Not; I h r könnt und dürft Euch davon nicht ausschließen. Gewiß wird es für manchen ein Opfer bedeuten, sein Scherflein zum Winterhilfswerk beizutragen: aber gerade dieser bedenke, daß sein Verdienst, eben weil es ein Opfer für ihn bedeutete, doppelt wiegt, und das Bewußtsein, auch mit seiner, entsprechend seinem Können vielleicht nur bescheidenen Gabe auch ein bißchen Sonnenschein in das dürftige Heim eines armen Mitmenschen gebracht zu haben, wird ihn für sein Opfer reichlich entschädigen.

I m besonderen gilt auch diesmal wieder mein A p p e l l allen A n g e st e i l t e n und A r b e i t e r n : Helfet alle auch beim kommenden Winterhilfswerk wieder mit! I h r wäret eine der Hauptstützen des vergangenen Winterhilfswerkes: im Bewußtsein der besonderen Schicksalsverbundenheit mit Euren arbeitslosen Kameraden, von denen so viele auf Eure Hilfe angewiesen sind, habt Ihr reichlich Opfer gebracht und damit bewiesen, daß Euer Helfen nicht Zwang, sondern Herzenssache war. Und das soll es auch bleiben. Auch alle A r b e i t g e b e r will ich wiederum bitten: Vergesset nicht Eurer einstigen treuen Mitarbeiter, die heute infolge der Ungunst der Verhältnisse zum Feiern gezwungen und mit ihren Familien ohne unser aller Hilfe der Not ausgefetzt wären. Unterstützet und fördert nach besten Kräften die Aktion Eures Personals und bekundet durch persönliche Beteiligung an derselben, daß Euch das Schicksal Eurer seinerzeitigen Mitarbeiter nicht gleichgültig ist! Und so rufe ich denn a l l e , alle Bewohner unseres lieben Innsbruck, die irgend eine Gabe — und wäre sie noch so bescheiden — geben können, auf: Führen wir auch diesmal wieder das Winterhilfswerk gemeinsam durch, machen wir die Winterhilfsaktion zur Volksaktion im wahrsten Sinne des Wortes! Alle gemeinsam wollen wir zusammenstehen und helfen nach bestem Vermögen und Opfer bringen zugunsten unferer armen Mitmenschen, die voll Zuversicht auf unsere Hilfe bauen. Nicht als erzwungenes Almofen fallen sie unsere Hilfe empfinden, fondern sie sollen das Bewußtfein haben, daß wir alle ihnen gerne und freudig helfen, weil auch sie zu uns gehören. Mit vereinten Kräften werden wir es schaffen! Der Bürgermeister: Franz Fischer.

S p e n d e n wollen mittels der den einzelnen Haushalten in nächster Zeit zugehenden Erlagscheine oder direkt in der Winterhilfskanzlei, Wilhelm-Greil-Straße 13/11, eingezahlt werden; auch Sachspenden sind willkommen und wollen solche an die Winterhilsskanzlei (Tel. Nr. 4/3128, 325, 1227) zwecks Abholung bekannt gegeben werden.


.AmtsbIattNr.il

Innsbrucker Gemeinöetag Hebente Sitzung am 7<5. Oktober 5556 Herr Bürgermeister Franz Fischer hat auf Freitag, den 16. Oktober 1936, den Innsbrucker Gemeindetag zur Erledigung einer umfangreichen Tagesordnung, die Anträge des Gemeinderates und der verschiedenen vorberatenden Ausschüsse des Gemeindetages umfaßte, einberufen. Die Mitglieder des Gemeindetages fanden sich am genannten Tage fast vollzählig um halb 6 Uhr abends im Adlersaal des Stadtsaalgebäudes ein. Der öffentlichen Sitzung geht eine vertrauliche Aussprache des Gemeindetages voraus, in der u. a. beschlos'en wird, die Behandlung der Anträge des Kulturauschusses auf Gründung eines Kulturfonds in die öffentliche Sitzung zu verlegen. Nach halbstündiger Dauer der vertraulichen Besprechung tritt der Gemeindetag in die öffentliche Sitzung ein. Eingangs derselben bringt der Bürgermeister dem Gemeindetag zur Kenntnis, daß Herr Ludwig Ascher, Schuldirektor i. R., aus gesundheitlichen Gründen vom Ehrenamte eines Armenbezirksvorstehers zurückgetreten ist. Der Gemeindetag ermächtigt den Bürgermeister, Herrn Schuldirektor Ascher für sein verdienstvolles Wirken zum Wohle der Armen der Stadt durch fast vierzig Jahre Dank und Anerkennung des Gemeindetages zum Ausdruck zu bringen. Anschließend meldet sich Herr W e t h zu Worte und fordert in längeren Ausführungen die maßgebenden Persönlichkeiten in der Stadtverwaltung auf, der Watak ein erhöhtes Interesse, das sie auf Grund ihrer bisherigen beachtenswerten Leistungen verdiene, zuzuwenden und sich zur Finanzierung verschiedener dringender, bisher an der Geldfrage gescheiterter Bauaufgaben der Gemeinde, der Watak zu bedienen. Herr Bürgermeister Fischer anerkennt in seiner Erwiderung die von der Watak erzielten Erfolge auf dem Gebiete der privaten Bauförderung, verweist aber darauf, daß es der Stadtgemeinde als öffentlichrechtliche Körperschaft angesichts des ablehnenden Standpunktes der Österreichischen Nationalbank verwehrt sei, mit der Watak in Geschäftsverbindungen zu treten. Bei dieser Sachlage wird es begreiflich, daß die von Herrn Weth in der Gemeindetagssitzung vom 8. Juli 1936 eingebrachten Anträge bisher nicht weiter verfolgt werden konnten und daß ihnen so lange nicht nähergetreten werden kann, bis die Österreichische Nationalbank ihre Stellung gegenüber der Watak ändert. Hierauf geht der Gemeindetag zur Beratung und Beschlußfassung der Tagesordnungspunkte über.

Berichterstatter Bürgermeister Kranz Ascher Der Gemeindetag nimmt einen Erlaß des Bundeskanzleramtes zur Kenntnis, demzufolge auf den von der Stadtgemeinde Innsbruck laut VGBl. Nr. 469/1935 zu

leistenden Jahresbeitrag von 260.000 8 zum Polizeiaufwande des Bundes die von der Stadtgemeinde nach dem abgeschlossenen Uebereinkommen für die Vundesvolizei Innsbruck zu erbringenden Sachleistungen mit einem Iahreswerte von 77.470 3 angerechnet werden. Demnach beträgt der von der Stadtgemeinde in barem zu leistende Beitrag für die Bundespolizei jährlich 182.530 8.

Verichterstatter Vürgerm.-Htelw. Aöolf Malter 1. Der Gemeindetag gewährt auf Antrag des Bau- und Finanzausschusses fünf kinderreichen Siedlern zum Ausbau der Dachgeschosse in den Siedlerhäusern auf der Ulfiswiese (Neustädtersiedlung II) ein zinsenloses Zusatzdarlehen im Gesamtbetrage von 1100 8 und setzt für die Rückzahlung dieses Darlehens die gleichen Bedingungen fest, wie sie für das mit Gemeindetagsbeschluß vom 8. Mai 1936 zur Errichtung von 17 Siedlerhäusern der Neustädtersiedlung II bewilligte Darlehen gelten. 2. Auf Antrag des Bau- und Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag der 3. Kompagnie der Freiwilligen Feuerwehr Innsbruck eine einmalige Zuwendung von 500 3 als teilweisen Rückersatz der Kosten für die Ueberstellung einer der Stadtgemeinde gehörigen Holzhütte im Hofe der Knabenvolksschule St. Nikolaus aus Anlaß der Errichtung eines neuen Feuerlöschgerätehauses. 3. I m Sinne eines Antrages des Finanzausschusses beschließt der Gemeindetaa, das Ansuchen der Freiwilligen Feuerwehr um nachträgliche Erhöhung der Subvention von 10.000 8 auf 12.000 8 im Jahre 1936 unter Hinweis auf die in diesem Jahre der Feuerwehr bereits gewährten außerordentlichen Zuwendungen und mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage der Stadt abzulehnen; es wird jedoch in Aussicht genommen, für das Jahr 1937 eine Subventionserhöhung wohlwollend in Erwägung zu ziehen. 4. Auf Grund eines Gutachtens des Wirtschaftsausschusses und auf Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag den laut Mitteilung des Landesverkehrsamtes für Tirol auf die Stadtgemeinde Innsbruck entfallenden Anteil von 555 8 für die Auslagen der Werbestelle in Garmisch anläßlich der Winter-Olympiade 1936. 5. Der Gemeindetag beschließt, dem von den Pfarreien Mariahilf und Hötting gegründeten Kirchenbauverein, der sich die Verwirklichung des nach dem Verbauungsplane zwischen der Hörtnagl- und Neustädtersiedlung vorgesehenen Kirchenbaues zur Aufgabe setzt, zum Ankaufe des Kirchengrundes einen einmaligen und sofort fälligen Beitrag von 2000 3 zu bewilligen. 6. Der Gemeindetag bewilligt im Sinne eines Antrages des Finanzausschusses einen Kredit von 10.000 8 zur Auswechslung des verstopften Straßenkanals in der Ing.-Etzel-Straße vor der Ausstellungshalle. Die Verstopfung wurde anläßlich der Erneuerungsarbeiten an


Amtsblatt Nr.11. den Viaduktbögen durch Einleiten von Zementwasser in den städtischen Kanal auf eine Länge von rund 85 Meter hervorgerufen. Da die Österreichischen Bundesbahnen als Bauherr und die bauführenden Unternehmungen sich weigern, die Kanalverstopfung Zu beheben, ist die Stadtgemeinde mit Rücksicht aus die bevorstehende kalte Jahreszeit genötigt, die Arbeiten selbst in die Hand Zu nehmen. (Ueber die Einbringung der Schadenersatzklage gegen die Beteiligten wird abgesondert Befchlutzt gefaßt, siehe Berichterstatter Stadtrat Dr. Melzer.) 7. Der Gemeindetag genehmigt auf Antrag des Finanzausschusses Nachtragskredite im Gesamtbetrage von 50.290 8 Zum Personalaufwand e im Jahre 1936. Dieses Mehrerfordernis setzt sich hauptsächlich aus unvorherzusehenden Ausgaben zusammen, die noch mit der Verbundlichung der städtischen Polizei im Zusammenhange stehen und die mit der Neuerrichtung derstädtischenEinwohnermeldestelle notwendig geworden sind. 8. Da vom Gemeindetag mit Beschluß vom 8. Juli 1936 die Verpfändung von drei städtischen Häuserblocks (und zwar Pembaur-. Mandelsoeraer- und Schlachthofblock) für ein bei der Ersten Österreichischen Sparkasse in Wien aufzunehmendes Darlehen von 1,000.000 8 in Aussicht genommen war, die weiteren Verhandlungen mit der Sparkasse jedoch den Erfolg hatten, daß nur die Häuserblocks an der Pembaur- und Mandelsbergerstraße vorpfändet werden mußten, ist der Gemeindetagsbeschluß hinsichtlich der Verpfändung dieser beiden Häuserblocks neu zu fassen. Den bezüglichen Antrag des Finanzausschusses erhebt der Gemeindetag zum Beschlüsse. 9. Der Gemeindetag nimmt einen ausführlichen Bericht des Herrn Vürgermeisterstellvertreters Platter über die Uebervrüfung der Gebarung des städtischen Haushaltes mit dem Stichtage vom 31. August 1936 genehmigend zur Kenntnis. (Der Bericht wurde bereits in der Tagespresse veröffentlicht.) 10. Der Gemeindetag nimmt einen Erlaß der Landeshauptmannschaft für Tirol zur Kenntnis, demzufolge es die Landesregierung ablehnt, dem in der Gemeindetagssiyung vom 4. August 1936 beschlossenen Antrag auf Abänderung des Gemeindeabgabengesetzes zum Zwecke der Einführung der Katzensteuer stattzugeben. 11. Der Gemeindetag ändert seinen Beschluß oom 4. August 1936, betreffend die Festsetzung der Ankündigungsabgabe für Flugzettel in Berücksichtigung einer Eingabe der Tiroler Graphischen Zunft dahin ab, daß die EinHebung der Ankündigungsabgabe in der Weise erfolgt, daß die Flugzettel nach Größe und Stückzahl multipliziert werden und von jedem zur Verteilung gelangenden Quadratmeter 20 ^ emgehoben werden. Bei einer Auflage von 2000 Stück ermäßigt sich die auf diese Weise errechnete Summe um 10 Prozent. Für jede weitere Erhöhung der Auflage um 1000 Stück erhöht sich auch die Ermäßigung um 5 Prozent bis zum Höchstausmaße von 50 Prozent der Gesamtsumme. 12. Auf Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag den vom Stadtbauamt in Anspruch genommenen Kredit von 3300 8 zur Instandsetzung und Ausgestaltung einiger Räume, die in der unvollendeten Dop-

pelhaupt- und Volksschule in Pradl zur vorübergehenden Militäreinquartierung herangezogen werden. 13. Der Gemeindetag stellt im Sinne eines Antrages des Finanzausschusses an die Tiroler Landesregierung das Ersuchen, beim Landtage einen Gesetzesbeschluß zu beantragen, der die Ermächtigung der Stadtgemeinde Innsbruck Zur EinHebung einer Auflage auf Untervermietungen (Untervermietabgabe) auf weitere Jahre erstreckt. Die auf Grund bestehender Gemeindetagsbeschlüsse für minderbemittelte Untervermieter ausgesprochene Abgabesreiheit bleibt weiterhin aufrecht. 14. Auf Antrag des Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag, der Innbauleitung für das Baujahr 1936/37 als Beitrag der Stadtgemeinde für die in ihrem Gebiete gelegenen Uferschutzbauten (beim Peterbründl und beim Löwenhaus) 14.000 8 verbindlich zuzusichern und diesen Betrag in den Gemeindevoranschlag für 1937

einzusetzen.

15. Um den dringendsten Wohnungsbedarf der Stadtgemeinde zu decken und um für diesen Herbst noch Arbeit zu schaffen, stellen Bau- und Finanzausschuß an den Gemeindetag den Antrag, in der ehemaligen Artillerieremise II in der Reichenau weitere vier Wohnungen einzubauen und den hiefür erforderlichen Kredit von insgesamt 14.200 8 Zu bewilligen. Der Gemeindetag erhebt diesen Antrag zum Beschlüsse. 16. Der Gemeindetag bewilligt auf Antrag des Finanzausschusses die vom städtischen Wohlfahrtsamte in Anspruch genommenen Nachtragskredite von 32.000 8 zu den Armenfondserfordernissen im Jahre 1936. Da sich innerhalb des Fürsorgekapitels Ersvarungen von zusammen 20.000 bis 22.000 8 erzielen lassen werden, ergibt sich ein tatsächliches Mehrerfordernis von rund 10.000 3. Herr W e t h verweist bei dieser Gelegenheit, auf die. große Vettlerplage in Innsbruck. Herr Bürgermeister Fischer weist darauf hin, daß erwiesenermaßen der Großteil der Bettler von auswärts stammt. Es besteht die Absicht, um die Jahreswende für die in Innsbruck zuständigen Unterstützungsbedürftigen ein Fürsorgebuch einzuführen. Wenn die Bevölkerung und die Geschäftswelt Geld- und Sachspenden nur gegen Vorweis des Fürsorgebuches abgeben, wird Innsbruck in Kürze von den auswärtigen Bettlern gemieden und der Vettel auf ein Mindestmaß eingedämmt sein. 17. Auf Grund eines Gutachtens des Kultur- und Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag, dem Innsbrucker Musikverein im Hinblicke auf seine bedrängte finanzielle Lage eine Nachtragssubvention von 1500 8 im Jahre 1936 zu bewilligen. Gleichzeitig wird der Meinung Ausdruck verliehen, daß die großen Leistungen der Stadtgemeinde für den Musikverein die dauernde Entsendung eines Vertreters der Stadtgemeinde mit Sitz und Stimme in den Ausschuß des Musikvereines rechtfertigen würde. Ein weiteres Ansuchen des Innsbrucker Musikvereines um Erhöhung der Subvention von 2000 8 für das Orchester wird abgelehnt.


.Amtsblatt Nr.11 Sodann gelangen die Anträge des Kulturausfchusses, betreffend die Schaffung eines Kulturfonds zur Behandlung. Zunächst erstattet

Universitatsprofessor Dr. Richarö Strohal ein Referat über die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Theaters und über die besondere Sendung des Innsbrucker Stadttheaters als Grenzlandbühne und kommt anschließend auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage des Innsbrucker Stadttheaters zu sprechen. I n diesem Zusammenhange vertritt Herr Univ.-Prof. Dr. Strohal den vom Kulturausschuß einhellig gebilligten Antrag, daß zur Unterstützung kulturell wertvoller Bestrebungen ein Kulturfonds geschaffen werden soll, der seine Mittel aus der Sphäre der Unterhaltung und des Vergnügens schöpft. Bürgermeister Fischer nimmt Bezug auf feine im Finanzausschuß gemachten Ausführungen und warnt den Gemeindetag eindringlich, eine Erhöhung der gegenwärtig geltenden Steuersätze eintreten zu lassen. Er setzt in kurzen Zügen die Rechtslage auseinander, wobei er hervorhebt, daß im allgemeinen zur Erhöhung der von der Landesregierung genehmigten Vergnügungsabgabe (bestehend aus 25 verschiedenen Tarifpositionen, Anmerkung der Schriftleitung) die Bewilligung der Landesregierung notwendig ist. Die Kinosteuer (Post 14 des Tarifes) und die Vergnügungssteuer für Sportveranstaltungen (Post 15 des Tarifes) können ohne Genehmigung der Landesregierung in dem vom Kulturausschuß beantragten Ausmaß erhöht werden, da für die Kinosteuer ein Steuersatz von 40 Prozent und für die Vergnügungssteuer für Sportveranstaltungen ein solcher von 20 Prozent bewilligt ist; von diesen beiden Sätzen wird aber zufolge seiner Entschließung als Reqierungskommissär heute lediglich durch EinHebung einer 25vrozentigen, beziehungsweise 10prozentigen Steuer Gebrauch gemacht. Nach einer längeren Wechselrede, in der sich über den Antrag des Kulturausschusses gegensätzliche Auffassungen innerhalb des Gemeindetages ergeben, wird schließlich im Sinne des Antrages des Kulturausschusses mit Stimmenmehrheit beschlossen, für kulturelle Zwecke, insbesondere zur Ermöglichung kulturell wertvoller Theaterstücke ü) auf das derzeitige Ausmaß der Vergnügungssteuer und der Luxusgaststättenabgabe einen 10vrozentigen Zuschlag, auf die bestehenden Tarife für Benützung städtischer Einrichtungen für Sport und Vergnügen ebenso einen 10vrozentigen Zuschlag, c) auf das derzeitige Ausmaß der Vergnügungssteuer für Boxveranstaltungen einen 30vrozentigen Zuschlag einzuheben. Weiters beschließt die Mehrheit des Gemeindetages über Antrag des Kulturausschusses, auf Grund der aus diefen Zuschlägen zu erwartenden Einnahmen und ferner als Vorschutz für die zu erwartende Erhöhung der Bun-

des- und Landessubvention für das Stadttheater den Betrag von je 10.000 8 am 1. November und 1. Dezember d. I . der Leitung des Stadttheaters zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag des Kultur- und Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag sodann, den restlichen Teil der für das Jahr 1936 auf das Stadttheater noch entfallenden Subvention im Betrage von 1960.96 8 fofort vorschußweise an die Direktion des Stadttheaters flüssig zu stellen.

Berichterstatter Staötrat Otto Thonig 1. Der Gemeindetag setzt auf Antrag des Vauausschusses den Verkaufspreis für die städtischen Baugründe am Leipziger Platz und an der Amraser Straße mit 15 8 für den Quadratmeter fest. 2. Auf Grund eines Gutachtens des Vauausschusses stimmt der Gemeindetag der von den Landwirten Ludwig Steixner, Ignaz Nagiller und Ludwig Singer erbetenen Parzellierung ihrer Grundparzellen 1725, 1726 und 1727 K.-G. Pradl an der Wiesengasse und Kausmann-

stratze Zu.

3. I m Sinne eines Antrages des Bauausschusses beschließt der Gemeindetag, einem Ansuchen der Innsbrukker Spinnfabrik Herrburger u. Rliomberg um Genehmigung der Parzellierung der zwischen Sillfluß und Fabrikskanal liegenden Gv, 480 K.-G. Innsbruck und um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes durch Herstellung von drei Brücken über den Sillkanal unter der Einschränkung stattzugeben, daß an Stelle der vorgesehenen drei Brücken nicht mehr als zwei zugelassen werden. 4. Auf Grund von Vorschlägen des Gemeinderates beschließt der Gemeindetag die Verbindung zwischen der Reichenauer- und Kärntner Straße entlang der neuen Artilleriekaserne zu Ehren des General Dr. Oswald v. Eccher als „General-Eccher-Straße" und die Verbindungsstraße vom Wiltener Friedhof bis zum Allgemeinen Lebensmittelmagazin zur dauernden Erinnerung an Universitätsprofessor Dr. Ludwig Freiherrn v. Pastor, ehemaliger Gesandter beim Vatikan, als „Pastorstraße" zu bezeichnen. Ferner ist durch die fortschreitende Besiedlung des erweiterten Verbauungsgebietes von Pradl die Neubenennung einiger Straßenzüge notwendig geworden. Auf Grund der Vorschläge des Gemeinderates wird eine Dürerstraße, Hans-Sachs-Straße, Schwindstraße, Cranachstraße und Iohann-Strauß-Straße in Erwägung gezogen. Vor der endgültigen Annahme dieser Straßenbenennungen stellt der Gemeindetag die in Aussicht genommenen Bezeichnungen im Wege der Tagespresse zur öffentlichen Diskufsion. b. Der Gemeindetag beschließt im Sinne eines Antrages des Bauausschusses. einem Ansuchen der Deutsch-Italienischen I m - und Exportgesellschaft Johann Ifchia, Echifferegger u. Co. um Bewilligung zum Aufbau zweier Stockwerke auf das Haus Innrain 3 im Prinzive zuzustimmen.


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VerichterswUer Htaötrat 9r. Anton lNelzer Wie im Punkt 6 des Referates des Bürgermeisterstellvertreters Adolf Platter bereits erwähnt wurde, ist anläßlich des Umbaues der Viaduktbogen in der Ing-EtzelStratze der Stratzenkanal durch Einleitung von Zementlvasser verstopft worden. Nach Wahrnehmung der Kanalverstopfung hat der Magistrat den Österreichischen Bundesbahnen und den bauführenden Firmen den Auftrag erteilt, Vorsorge Zu treffen, daß die Einleitung von Zementwasser in den städtischen Kanal verhindert wird; gleichzeitig wurden die Österreichischen Bundesbahnen und die bauführenden Firmen zur ungeteilten Hand der Stadtgemeinde gegenüber für den bisher entstandenen Schaden haftbar aemacht. Die Landeshauvtmannschaft hat den von den Beteiligten angefochtenen Bescheid des Magistrates hinsichtlich der Haftbarmachung aufgehoben und hat die Stadtgemeinde mit ihren Schadenersatzansprüchen an die ordentlichen Gerichte verwiesen. Der Gemeinderat hat beschlossen, gegen den Verufungsbescheid der Landeshauptmannschaft die Bundesgerichtslwfbeschwerde einzubringen. Der Gemeindetag nimmt dies zur Kenntnis und erteilt gleichzeitig im Sinne eines Antrages des Rechtsausschusses die nachträgliche Genehmigung zur Einreichung der vom Bürgermeister in Ausübung seines Notrechtes bereits beim zuständigen Gerichte gegen die Beteiligten anhängig gemachten Schadenersatzklage.

Berichterstatter Kurt v. Thizzali Nach Entgegennahme eines ausführlichen Referates genehmigt der Gemeindetag den Rechenschaftsbericht der Städtischen Molkerei für das Betriebsjahr 1935. (Der Bericht wurde bereits in den Tageszeitungen auszugsweise veröffentlicht.)

Berichterstatter Dr. Hanns R. v. Rapp Der Gemeindetag nimmt einen eingehenden Bericht über das Ergebnis der zwischen den Vertretern des Milchverbandes Innsbruck und der Städtischen Molkerei geführten Verhandlungen über eine neue Milchverkehrsregelung für Innsbruck mit nachfolgender Beschlußfassung über die im Sinne der Berichterstattung zwischen Milchverband und Molkerei abzuschließenden Vereinbarungen über die Milchversorgung der Stadt Innsbruck entgegen. Herr Thoma ersucht bei dieser Gelegenheit, seitens der Stadtgemeinde Innsbruck auf eine Herabsetzung des gegenwärtig hohen Milchpreises hinzuarbeiten, der insbesondere von den kinderreichen Familien als sehr drückend empfunden wird und der den Milchverbrauch zum Schaden der heranwachsenden Jugend in der Stadt drosselt. Herr v. Chizgali verweist darauf, daß der Stadtgemeinde und der Molkerei keinerlei Einfluß auf die gesetzlich geregelte Preisbildung der Konsummilch zusteht. Daß die Städtische Molkerei vom Bestreben geleitet ist, die Voraussetzungen für eine möglichst billige Abgabe von Milch an die Konsumenten zu schaffen, beweist die Tatsache,

daß sie anläßlich des Vertragsabschlusses mit dem Milchverband die Molkereispanne von 8 auf 6,5 Groschen reduziert und damit allen Landeshauptstädten mit der kleinsten Molkereispanne vorangeht. Die Sitzung wurde nach viereinhalbstündiger Dauer um 10 Uhr abends geschlossen.

Arbeitslosenstans im Htaötgebiete Innsbruck am ) l . M . Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 1741 Frauen 1035 Zusammen: 2776

Hieuon sind unterstützt:

Männer 1547 Frauen 780 Zusammen: 2327

Die 2776 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen Verufsklassen wie folgt: Männer Frauen Iusam. 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 7 — 7 2. Bergbau und Salinenwesen — — — 3. Stein-, Ton- und Glasindustrie 27 7 34 2 497 499 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. 204 204 6. Metallindustrie 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 82 82 7 8. Leder- und Häuteindustrie 7 9. Textilindustrie 15 85 100 10. Bekleidungsindustrie 32 80 48 8 17 11. Papierindustrie 9 12. Graphische Industrie 37 27 10 13. Chemische Industrie 1 — 1 14. Nahrungs- und Genutzmittelindustrie 122 2 124 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 562 749 187 16. Handel 73 111 184 17. Transport und Verkehr 129 134 5 18. Bank- und Versicherungswesen 8 8 19. Körperpflege und Reinigungswesen 32 18 50 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 8 5 13 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unter29 9 20 haltungsberu> 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, 4 4 Notare ufw.) 4 — 4 23. Öffentlicher Dienst 18 24. Haushaltungsberufe 18 25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe 230 161 391 Summe: 1741

1035

2776

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 30. September 1936 ergibt sich eine Zunahme um 292 Personen.

it2 ^ttt Hcttlttileatec - Hlc Vorteil/


.AmtsblattNr.il

Gewerbe Nachweis der im Monat Oktober 1936 durchgeführten Gewerbelöfchungen. Abram Anna. Leopoldstrahe 17, Kleidermachergewerbe, 2. 10. 1929. I I . 16.814. — Adamo Giuseppe, Maria-Theresien-Straße 9. Handel mit Textilwaren, 1. 3. 1933, I I . 2609. — Arnold Maria, Liebeneggstratze 2. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, 24. 2. 1933, I I . 2456. — Arnold Wilhelm, Liebeneggstraße 2, Farbwarenhandel. 17. 1. 1925, I I . 764, fortgeführt durch Witwe Maria Arnold. — Vaumgartner Ferdinand, Mariahilf Nr. 22/11, Filz- und Ieugfchuhmachergewerbe, 30. 8. 1884, I I . 8336. — Bianchi Emil, Brennerstraße 15. Wein- und Branntweinhandel im Großen, 17. 3. 1921, I I . 6142. — Bianchi Emil, Brennerstr. 15, Gemischtwarenhandel, 22. 7. 1914, I I . 24.811. — Dittmer Leonhard, Heiliggeiststraße 4. Agenturgewerbe, 2. 2. 1932. I I . 734. — Egarter Michael. Mentlgasse 18. Fleischhauergewerbe, 3. 2. 1920. I I . 2536. — Eng! Sebastian. Adolf-PicblerPlatz 10, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 28. 1. 1911. I I . 872. — Erhart Karl. Mufeumstraße 10. Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16, lit. o/ci, t, GO.. 4. 2. 1930 I I . 2180. — Funkhäuser Agnes, Pfarrgasse 8, Anfertigung von Abschriften und Schreibarbeiten aller Art mittels Schreibmaschine, 16. 12. 1932. I I . 16.539. — Frasnelli Ferdinand, Hofgasse 4, Handel mit Obst. Gemüse und Südfrüchten, 23. 8. 1929. I I . 15.332. — Frischauf Barbara, Bäckerbühelgasse 16. Gemischtwarenhandel, 2. Verkaufsstelle. 7. 5. 1930, I I . 8600. — Guggenberg, Athanas, Müllerstraße 7, Handel ohne Beschränkung, 14. 12. 1917. I I . 31.753. — Hard Franz, Pradler Straße 25. Lackierer- und Anstreichergewerbe, 31. 8. 1901. I I . 22.588. — Held Fritz, Maria-TheresienStraße 46, Haltung eines Hotelomnibusses, gemäß § 15, Pkt. 3, GO.. 12. 3. 1918. I I . 4757. — Hotel ..Goldene Sonne". Gesellschaft m. b. H.. Südtiroler Platz Nr. 14 und 16. Gast- und Schankgewerbe. 25. 5. 1912. I I . 17.800. — Hotel „Maria Theresia". Gesellschaft m. b. H., Maria-Theresien-Straße 31, Konzession zur Haltung eines Hotelomnibusses. 17. 10. 1910, I I . 50.379. — Ischio. Elsa, Witwe, und minderj. Karl, Elsa und Ferdinand Ischia, Mariahilfstraße 34, radiziertes Gast- und Schankgewerbe, 23. 1. 1934, I I . 992. — junger Rudolf. Defreggerstraße 21. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 8. 4. 1935, I I . 4008. — Kallerhoff Erich, Fifchergasse 31, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, 23. 12, 1930, I I . 25.570. — Korger Isidor. Dr.. Anichstraße 18, Baumeistergewerbe. 26. 10. 1910, Zl. 69.156. Statth. — Kreiner Franz, Müllerstratze 20. Agentur, 10. 2. 1923, Zl. 1574. — Leitner Johann, Reichenauer Straße 12. Spenglergewerbe, 12. 4. 1919. I I . 3397. — Leitner Johann. Reichenauer Straße 12. Glasergewerbe, 12. 4. 1919. I I . 11.590. — Meyer Josefine. Müllerstraße 21, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16 GO.. Ut. e. 6. t und ß. 26. 6. 1934. Zl. 8567. — Moritz Hugo. Stafflerstraße 21. Agentur, 29. 5. 1934, I I . 7198. — Mühleisen Richard, Andreas-Hofer-Etraße 30, Verkauf von Giften und der zur arzneilichen Verwendung bestimmten Stoffe und Präparate, insoferne dies nicht ausschließlich den Apothekern vorbehalten ist. sowie Verschleiß von künstlichen Mineralwässern im Sinne des § 15, Pkt. 14. GO.. 25. 11. 1925, I I . 21.207. — Nobitschek Wenzl, Innrain Nr. 28, Musikinstrumentenmacher, 6. 12. 1920. I I . 27.265. — Oeggl Marie, Maximilianstraße Nr. 3, Verleihung von Maskenkostümen, 18. 2. 1930, I I . 3238. — Osmetz Karolina. Angerzellgasse 10, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 26. 11. 1931. I I . 20.233. — Prokfch Marie. Bäckerbühelgasse Nr. 16. Allgem. Handelsgewerbe. 10. 3. 1931. I I . 3643. — Putz Karl, Pradler Straße 61, Handel mit Rauchrequisiten und Spazierstöcken. 27. 6. 1907. I I . 31.035. — Putz Karl. Pradler

Straße 61, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. 10. 10. 1917, I I . 25.599. — Rausch Josef. Fallbachgasse 9. Agentur, 16. 7. 1925. I I . 12.657. — Brüder Reininghaus A. G. für Brauerei und Spiritus-Industrie in Steinfeld bei Graz, Andreas-Hofer-Stratze 46, fabrikmäßige Vierbrauerei, Verkaufsniederlage. 22. 5. 1925, I I . 7398. — Brüder Reininghaus A. G. für Brauerei und Spiritus-Industrie in Steinfeld bei Graz, Andreas-Hofer-Straße 46, fabrikmäßiger Betrieb der Spiritus-Preßhefe, Essig- und Likörerzeugung, Verkaufsniederlage. 22, 12. 1931, I I . 21.685. — Brüder Reininghaus A. G. für Brauerei und Spiritus-Industrie in Steinfeld bei Graz, Andreas-Hofer-Stratze 46, fabrikmäßige Fruchtsäfteerzeugung, Verkaufsniederlage. 21. 12. 1931. I I . 21.684. — Resch Johann. Herzog-Friedrich-Straße 28, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. 9. 3. 1920. I I . 4753. — Resch Johann, Michael-Graßmayr-Straße 3. Hut- und Filzfchuhmachergewerbe, 29. 2. 1908, I I . 9476. — Ringer Elvira, Egger-Lienz-Stratze Nr. 2. Kommissionswarenhandel, 2. 4. 1921, Zl. 5627. — Ruepp Georg, Hofgasse 4, Gemischtwarenhandel, 20. 8. 1929, I I . 15.046. — Schneebaum Heinrich. Speckbacherstraße 11, Handel mit Perferteppichen, 24. 5. 1932. I I . 7236. — Schönach Adolf, Innsbruck, Hauptbahnhof, Platzdienstgewerbe, 2. 5. 1928. I I . 7905. — Tauber Alfred. Meraner Straße 7, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 10. 9. 1931. I I . 15.308. — Urfch Anna. Kapuzinergasse 24, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 2. 9. 1930, ZI. 16 489. — Fa. Tschurtschenthaler Martin, — Herzog-Friedrich-Stratze 39. Speditionsgewerbe, 4. 8. 1903, ZI. 19.024. — Miotti Anna, Leopoldstraße 10, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16, Ut. d) 6) t) und g). GO., 23. 3. 1934. Zl. 3061. — Vonstadl Josef. Goethestraße 15, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, 17. 11. 1926. Zl. 21.526. — Wanke Rudolf. Adolf-PichlerPlatz 2. Gebäudeverwaltung, 5. 10. 1931, ZI. la—930/5. Tiroler Lds.-Reg. — Wagner Rudolf. Erzherzog-Eugen-Straße 11a, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, 15. 1. 1920, Zl. 32.686. — Wagner Rudolf. Erzherzog-Eugen-Straße Ha. Annoncenvermittlung, 22. 3. 1934, I I . 1—2017/2, Tir. Lds.-Reg. — Wagner Rudolf, Erzherzog-Eugen-Straße 11». Reklame-Unternehmung. 15. 1. 1920. ZI. 31.275/1919. — Waitz Vinzenz, WilhelmGreil-Straße 7, Handel mit Seide, Garn und Kurzwaren en gi-os, 4. 8. 1900. Zl. 19.558. — Wiedenhofer Alois, Universitätsstraße 14. Vertilgung von Ratten, Mäusen, schädlichen Insekten u. dgl. durch gifthaltige Mittel gemäß § 15. Pkt. 21. GO.. 9. 1. 1907. I I . 56.267 sx 1906.

Verzeichnis über die im Monat Oktober 1936 ausgestellten Gewerbe» scheine, bzw. Konzesfionsdekrete. Bär Leo, Müllerstraße 21, Gast- und Schankgewerbe, gemäß § 16, lit. c). ä). t) und g), 26. 10. 1936. Zl. 15.982. — Fallmann Rudolf, Innsbruck, Reichenau 8, Sandgewinnung und Schottererzeuaung, 6. 10. 1836, ZI. 15.703. — Frasnelli Ferdinand, Hofgasse 4, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 28. 10. 1936, Zl. 16.830. — Fuchs Karl, Michael-Gaismayr-Straße 9, Garagierungsgewerbe, 8. 10. 1936. Zl. 15.313. — Hanel Oskar. Schöpfstraße 35, Berater in Sozialversicherungsangelegenheiten, 22. 10. 1936, I I . 16.432. — Ischia Elisabeth, Witwe, und minderj. Kinder Elisabeth und Ferdinand Ischia, Innsbruck. Mariahilfstraße 34, radiziertes Gast- und Schankgewerbe, 1. 10. 1936, I I . 15.408. — Kern Josef, Mentlgasse 18, Fleischhauer- und Selchergewerbe, 13. 10. 1936, I I . 16.021. — Larcher Agnes, geb. Rumer, Burgenlandstraße 17, Handel mit Manufaktur-, Kurz- und Galanteriewaren. 24. 10. 1936. I I . 16.712. — Lechner Marie, geb. Engl. Adolf-Pichler-Platz 10, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 24. 10. 1936. I I . 16.711. — Lun Franz. Innsbruck. Defreg-


Amtsblatt Nr. 11. gerstraße 21, Handel mit Fischen. Wildpret und Geflügel, Eiern und Butter. 8. 10. 1936, I I . 15.842. — Meir Paula, Gabelsbergerstraße 41, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 23. 10. 1936. ZI. 16.547. — Pahle Heinrich. Michael-GaismanrStraße 9, Wagenschmiedgewerbe. 13. 10. 1936, Zl. 16020. — Pahle Heinrich. Michael-Gmsmayr-Straße 9. Konzession nach § 15. Pkt. 20, GO., zur Ausübung des Hufbeschlages. 13. 10. 1936. I I . 16.019. — Pichler Adolf. Innsbruck. Hauptbahnhof. Konzession nach § 15, Pkt. 4. GO., zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger. 3. 10. 1936. I I . 15.517. — Proksch Marie, geb. Frischauf, Bäckerbühelgaffe 16, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 12. 10. 1936, I I . 15.892. — Schranz Berta Wilhelmine. geb. Erhart, Museumstraße 10, Gast- und Sckankgewerbe gemäß § 16 GO.. Ut. o). 6) und l). 8. 10. 1936. I I . 15.403. Tschurtschenthaler Romed Jakob, Bismarckplatz 1, Verwaltung von Gebäuden, 21. 10. 1936. I I . la—2145/8. Tir. Lds.-Reg.

Gewerbestrafen im Monat Ottober s?)<5 § 19/4 GO., Betriebsaufnahme einer Gastwirtschaft als Pächter vor erlangter behördlicher Genehmigung, 30 8 (2 Tage). — § 4 der Verordnung vom 2. April 1921. LGBl. Nr. 45. Mitnahme von Kindern nach 21 Uhr in Gasthäusern, 10 8 (24 Stunden). — § 4 der Verordnung vom 2. April 1921, LGBl. Nr. 45. Mitnahme von Kindern nach 21 Uhr in Gasthäusern, 15 8 (24 Stunden). — § 88 GO.. Unterlassung der Führung von Arbeiterverzeichnissen, 10 8 (12 Stunden). — § 3/4 Baugewerbeges., unbefugte Verrichtung von Maurerarbeiten im ausgen. Orte Innsbruck, 100 8 (3 Tage). — § 40/2 GO., unbefugte Führung einer Zweigniederlassung in Innsbruck. 80 8 (5 Tage). — § 22 GO., offener Verkauf von Most. 10 8 (12 Stunden). — Art. I des Gesetzes 21/1895, Verrichtung gewerblicher Arbeiten am Sonntag, 10 8 (6 Stunden). — § 19/4 GO., Zulassung des pachtweisen Betriebes einer Gastwirtschaft vor erlangter behördlicher Genehmigung, 60 8 (4 Tage). — § 2 des Hausierpatentes, 15 8 (24 Stunden). — §§ 14, bzw. 40/1 GO., unbefugte Ausübung des Schlossergewerbes in einer Innsbrucker Zweigniederlassung, 50 8 (5 Tage). — §§ 48. 49 GO., Unterlassung der äußeren Bezeichnnung des gewerblichen Standortes 20 8 (24 Stunden). — § 136 GO., unbefugte Handelstätigkeit. 10 8 (6 Stunden). — § 14 des Musterschutzgesetzes, 20 8 (12 Stunden). — § 2 Uebertretung des Feldschutzgesetzes, 3 8 (6 Stunden). — § 136 GO., unbefugter Handel. 30 8 (24 Stunden). — § 14 GO., unbefugte Malerarbeiten, 3 8 (6 Stunden). — § 2 des Haufierpatentes 5 8 (12 Stunden — Verfall). — § 2 des Hausierpatentes 55 8 (3 Tage — Verfall). — § 2 des Hausierpatentes 5 8 (6 Stunden). — § 75. Art. I, GO., Uebertretung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe, 20 8 (24 Stunden). — § 14 GO., unbefugtes Kleidermachergewerbe, 50 8 (3 Tage). — § 2a—1 der Vorschriften für den Verkehr mit frischer Milch 20 8 (24 Stunden). — § 4/5 der Vorschriften für den Verkehr mit frischer Milch 20 8 (24 Stunden). — § 2»—1 der Vorschriften für den Verkehr mit frischer Milch 10 8 (12 Stunden). — § 4/5 der Vorschriften für den Verkehr mit frischer Milch 25 8 (24 Stunden). — § 22 GO., unbefugte Speisenverabreichung. 4 8 (6 Stunden). — § 75 GO., unbefugte Lastenbeförderung am Sonntag. 10 8 (6 Stunden). — §§ 48 und 49 GO., unrichtige Geschäftsbezeichnung. 50 8 (5 Tage). — § 59 GO., unbefugtes Aufsuchenlassen von Bestellungen auf Waren, 20 8 (2 Tage). — § 46 GO., unrichtige Geschäftsbezeichnung, 20 8 (2 Tage). — § 22, unbefugter Ausschank, 30 8 (3 Tage). — 8 60 GO., unbefugter Mostvertrieb, 50 8 (2 Tage). — § 140 GSVG.. Mißbrauch der Notstandsaushilfe. 12 Stunden. — § 22 GO., unbefugte Speisenverabreichung. 30 8 (3 Tage). — Uebertretung der Iagdvorschriften 5 8 (12 Stunden). — Uebertretung des Weinges. 10 8 (24 St.), 10 8 (24 St.) — den). — Uebertretung des Weingefetzes 10 8 (24 Stunden). — Uebertretung des Zahntechnikergesetzes 200 8 (3 Tage). — Uebertretung der Milchvorschriften 22 8 (2 Tage). — Uebertretung des Weingesetzes: 20 8 (2 Tage). 10 8 (24 Stunden), 10 8 (24 Stunden), 20 8 (48 Stunden). — Uebertretung der Hotelbuchoerordnung 200 8 (3 Tage). — Uebertretung des Alpenpflanzenfchutzgesetzes: 100 8 (10 Tage), 100 8 (10 Tage).

Rabattgewahrung im Vetmltunöenhanöel Die Landeshauptmannschaft für Tirol hat nach Anhörung des Landesgewerbeverbandes mit Erlaß vom 7. Oktober l. I . I I . Ia-2569/3 den nachstehenden Beschluß des Vorstandes der Kaufmannschaft des Landes Tirol vom 15. v. M. in Gemäßheit der §§ 23 (1), Z. 2 und 126, Z. 2 des Gesetzes VGBI. Nr. 303/1935 genehmigt: §1. Die Gewährung von Rabatten und Skontis im Detailkundenverkehr wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt. §2. I m Bereiche der Kaufmannschaft des Landes Tirol ist die Ankündigung und die Gewährung von Rabatten im Detailkundenverkehr bei allen Waren mit Ausnahme der im § 5 aufgezählten Waren unbedingt verboten. Die Gewährung von Barzahlungs-Skontis ist beim Verkauf von Lebens- und Genußmitteln bis zum Höchstausmaße von 2 Prozent, beim Verkauf aller übrigen Waren mit Ausnahme der im § 5 aufgezählten Waren bis zum Höchstausmaße von 3 Prozent gestattet. §3. Varzahlungs-Skontis (Preisnachlässe für Barzahlungen dürfen nur dann gewährt werden, wenn die Gegenleistung unverzüglich nach der Lieferung der Ware erfolgt. Werden während eines bestimmten Zeitabschnittes unter Stundung der Gegenleistung Waren geliefert, fo kann bei der nach Ablauf des Zeitabschnittes erfolgenden Bezahlung ein Skonto gewährt werden, fofern der Zeitabschnitt nicht länger als einen Monat dauert. §4. Unter Detailkundenverkehr ist die Abgabe von Waren an den unmittelbaren Verbraucher zu verstehen; der Verkauf von Waren an Wiederverkäufer, Fabrikanten, Gewerbetreibende, überhaupt an solche Personen, in deren Geschäftsbetrieb Waren der angebotenen Art Verwendung finden, ferner der Verkauf an Personen, die auf Grund besonderen Lieferungsvertrages Waren in solchen Mengen abnehmen, daß sie als Großverbraucher anzusehen sind, ist von der Beschränkung der Rabattund Skontogewährung nicht betroffen. §5. Von dem Verbot des § 2 sind folgende Waren ausgenommen: Möbel, Glühlampen, Juwelen, Radiogeräte und Radiobedarfsartikel.


s Voten- unö Krächtergewerbe-Abgrenzung öer Getverberechte. Die Landeshauptmannschaft für Tirol hat mit Erlaß vom 6. Okt. Zl. Ia-1604/6 hinsichtlich der Befugnisse des Boten- und Frächtergewerbes folgende Rechtsanschauung bekanntgegeben: Der „Bote" ist eine Einrichtung, die in Tirol schon seit altersher bestanden und sich gut bewährt hat. Die Tätigkeit dieser, meist kleinen Unternehmer hat sich im allgemeinen in Ruhe und zur Zufriedenheit der Stadt- und Landbevölkerung abgewickelt und bis in die spätere Nachkriegszeit keinen Anlaß zur Lösung gewerberechtlicher Streitfragen geboten. Erst in den letzten Jahren ergaben sich, hervorgerufen durch den verschärften wirtschaftlichen Konkurrenzkampf und die fortschreitende Automobilisierung der Güterbeförderung, immer häufiger Anfragen von gewerblichen Körperschaften, Bahnen und amtlichen Stellen dahingehend, es möge über die gewerberechtlichen Befugnisse der einzelnen Kategorien von Güterbeförderungsunternehmern Aufklärungen erteilt werden. Das gefertigte Amt sieht sich daher veranlaßt, im nachfolgenden Richtlinien zu geben, nach welchen im Einzelfalle derartige gewerberechtliche Fragen zu beurteilen sind. I m Hinblicke auf die in vielen Fällen bestandene langjährige Uebung und den guten Glauben der Beteiligten bezgl. der Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit wird im allgmeinen mit der gebotenen Rücksichtnahme auf bestehende Verhältnisse vorzugehen sein. Botendienste, das sind persönliche Dienste, dürfen gewerbsmäßig nur auf Grund einer im Sinne der Vorschrift des § 15 Pkt. 4 oder des § 15 Pkt. 39 Gew.-Ordg. ausgestellten Konzession geleistet werden. Unter persönlichen Diensten sind Leistungen zu verstehen, wie I n kasso, Durchführung von Bestellungen, Vermittlung von Nachrichten, Leistung von Iahlungen, Beförderung von Gütern und dgl. Hinsichtlich des Rechtes des Boten zur B e f ö r d e r u n g von G ü t e r n gilt folgendes: Insoweit in der Botenkonzession nicht Beschränkungen enthalten sind, kann sich der Bote der Eisenbahn oder anderer öffentlicher Verkehrsmittel bedienen. Die Beförderung von Gütern mit eigenem Fuhrwerk oder Kraftfahrzeug des Boten ist durch die Botenkonzession innerhalb ihrer Grenzen soweit gedeckt, als nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen für diese Art der gewerblichen Güterbeförderung den Nachweis einer bestimmten Verwendung oder praktischen Betätigung erforderlich machen. Es ist somit für den konzessionierten Boten die Beförderung von Gütern mittels bespannten Fuhrwerkes v o m 1. D e z e m b e r 1934 ab an den für das gebundene Fuhrwerksgewerbe (§ 1a Pkt. 31 Gew.Ordg.) vorgeschriebenen Nachweis einer dreijährigen Verwendung, die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ab 10. April 1931 im allgemeinen an den Nachweis der in der Vdg. BGBl. Nr. 109/1931 § 2 enger umschriebenen praktischen Betätigung geknüpft. Da die genannten gesetzlichen Vorschriften keine rückwirkende

.Amtsblatt Nr.11 Kraft haben, so sind konzessionierte Boten, welche bis zu den angegebenen Daten Güter mit Pferden bzw. mit Kraftfahrzeug tatsächlich befördert haben, auch weiterhin zur Beförderung von Gütern auf die angegebenen Arten berechtigt. Diejenigen Boten, bei denen das nicht der Fall ist, sind verpflichtet, ihre durch die Botenkonzession nicht gedeckte, bisher aber tatsächlich unbeanstandet ausgeübte gewerbliche Tätigkeit der Güterbeförderung durch Erlangung des auf das gebundene Fuhrwerksgewerbe lautenden Gewerbescheines bzw. einer Konzession für das Gewerbe der Beförderung von Lasten mit Kraftfahrzeugen auf eine gewerberechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen. Die Begirksverwaltungsbehörden werden angewiesen, das zur Überprüfung der bezüglichen Gewerbebefugnisse Erforderliche zu veranlassen. Ein B o t e , dessen Konzessionsdekret gem. Gew.-Ordg. oder KLG. auf eine bestimmte Strecke mit namentlich angeführten Zwischenhaltestellen lautet, ist zur Beförderung von Gütern j e d e r Art (auch von ganzen Wagenladungen) auf dieser Strecke berechtigt; er darf die Waren im Anfang- und Endpunkte und in den angegebenen Zwischenhaltestellen aufnehmen, abholen und außerdem auch noch a n d e r e p e r s ö n l i c h e D i e n s t e (Inkasso, Durchführung von Bestellungen, Leistung von Zahlungen und dgl.) ausführen. Bei nichtlinienmäßigen Fahrten eines Voten, der eine Linienkonzession besitzt (Bestellfahrten), darf das Kraftfahrzeug nicht als Linienfahrzeug gem. § 6 der Vdg. VGBl. I Nr. 43/1934 bezeichnet fein. Ein Bote, dessen Fahrstrecke gemäß seiner gewerberechtlichen Botenkonzession (§ 15 Pkt. 4 oder Pkt. 39 G.-O.) ü b e r die ihm nach seiner KFL.-Konzession zustehende Fahrstrecke hinausgeht, oder die räumlich überhaupt nicht bestimmt ist, kann p e r i o d i s c h im Sinne des § 1 KLG. nur die ihm linienmäßig bewilligte Fahrstrecke befahren. Andere Botenfahrten darf er nur über Bestellung von Fall zu Fall ausführen. Der Inhaber eines F r a c h t e r gewerbefcheines ist im allgemeinen berechtigt zur Beförderung von Lasten vom Standorte aus und zum Abholen solcher, wenn die abzuholenden Güter vorher vom Auftraggeber des Frachters bestellt, bzw. um abgeholt zu werden, gelagert worden sind. Hinsichtlich der zu befördernden Waren unterliegt er grundsätzlich keiner Beschränkung; sein Recht umfaßt die Beförderung sowohl von Wagenladungen, wie auch von Stückgütern überall hin. P e r i o d i s c h , im Sinne des § 1 KFLG., darf er jedoch ebenfalls nur die ihm linienmäßig bewilligte Fahrstrecke befahren, falls er Inhaber einer Güter-KFL-Konzession ist. I m übrigen darf er nur Vestellfahrten von Fall zu Fall ausführen. Zum Unterschied vom Voten ist der Frachter n i c h t berechtigt, die Leistung persönlicher Dienste, wie Inkasso, Durchführung von Aufträgen usw., zu übernehmen. I m Zusammenhange sei, um einer vielfach verbreiteten irrigen Auffassung zu begegnen, ausdrücklich hervorgehoben, daß das eben Gesagte für den Frachter auch als Inhaber einer Kraftfahrlinie gilt; das heißt: Auch dieser Transportunternehmer ist nicht berechtigt, persönliche Dienste der dem Botengewerbe zustehenden Art (siehe die


Amtsblatt Nr. 11. vorstehende beispielsweise Aufzählung) allein schon auf Grund seiner Kraftfahrlinienkonzession anzubieten und durchzuführen. Diese Befugnis setzt vielmehr stets den Besitz einer Botenkonzession nach § 15 Pkt. 4 oder Pkt. 39 voraus. Grundsätzlich entstehen durch die Erlangung einer GüterKraftfahrlinienkonzession keine neuen Gewerbeberechtigungen. Durch die Bestimmungen des KLG. wird lediglich die B e t r i e b s f o r m bereits bestehender derartiger Gewerberechte, wie Frachter oder Bote (siehe §§ 1, 10, 13 KLG.), zwingend geregelt. Gemäß § 3 (2) KLG. ist der Besitz eines bezüglichen Gewerberechtes Voraussetzung für die Erteilung einer KLG.-Konzession zur Güterbeförderung.

Vas stäöt. sanatorium tvieöer eröffnet Seit drei Monaten wurde an der Neuausgestaltung des städtischen Sanatoriums (Zahlstock), Innrain Nr. 49, gearbeitet. Alle 28 Krankenzimmer wurden neu ausgemalt, die meisten Krankenzimmer erhielten fließendes Warm- und Kaltwasser, in mehreren Krankenzimmern wurden Telephone installiert. I m Dachstock wurde neben dem bereits bestehenden Operationssaal ein zweiter Operationssaal ausgebaut; beide Säle sind nun modern eingerichtet. Die vorgenommenen Aenderungen stützen sich auf die Erfahrungen und den wertvollen Rat der Professoren, die als behandelnde Aerzte im Sanatorium wirken. Das Sanatorium entspricht jetzt weitgehenden neuzeitlichen Anforderungen sowohl der behandelnden Aerzte, als auch der Patienten. Ungeachtet der namhaften Aufwendungen für den Umbau, die sich auf rund 130.000 8 belaufen, werden die Verpflegskostensätze nicht erhöht. Sie bleiben daher je nach Art des Zimmers für den Tag mit 10 8 und 12 8 für Innsbrucker und 12 8 und 14 8 für Auswärtige in Geltung. Der Umbau wurde unter der Kontrolle des Leiters des Stadtvhysikates, Stadtvhysikus Dr. Robert Kapferer und unter der unmittelbaren Bauleitung des Vauoberinsvektors Plank ausgeführt. Die wesentlichsten Arbeiten waren von einem zu diesem Zwecke gebildeten Ausschuß des Gemeindetages an folgende Firmen vergeben: Firma Huter u. Söhne (Bauarbeiten), Volland u. Erb (Fließenarbeiten), Benda (sanitäre Einrichtungen), Ortner u. Co. (Heizung), Schlenkert (Elektroinstallationen), Fill, Pfurtscheller und Salier (Malerarbeiten), Wallner (Tischlerarbeiten), Vellarin (Terrazzoarbeiten), Firma Wertheim (neuer Fahrstuhl), Odelga, Wien (Einrichtung der Operationssäle). Bei einer kürzlich vom Verwaltungsausschusse I des Gemeindetages vorgenommenen Besichtigung des heute als städtisches Unternehmen gewerteten Sanatoriums wurde anerkennend die tadellose und zweckmäßige Ausführung festgestellt und den Herren Stadtvhysikus Doktor Kapferer, Baudirektor Ing. Konzert und Vauoberinfpektor Plank als unmittelbaren Bauleiter, vom Obmanne des Ausschusses die besondere Befriedigung über die neuzeitliche Ausgestaltung des Sanatoriums ausgesprochen.

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Veilrag öer stäöt. Bediensteten zum Winterhilfswert i?5<5/57 unö zum HilfsWerk Jehmt hungernöe Kinöer zum Die Beamten und Vertragsangestellten des Stadtmagistrates und der unterstellten Betriebe und Anstalten, die Angestellten der selbständigen städtischen Unternehmungen und diestädtischenPensionsparteien leisten für das Winterhilfswerk 1936-37 und das Hilfswerk „Nehmt hungrige Kinder zum Mittagstisch" wie in den Vorjahren Beiträge, die vom 1. November 1936 an durch zwölf Monate in monatlichen, nach dem Nettoeinkommen abgestuften Teilbeträgen gezahlt werden. Der Gesamtertrag der Beitragsleistung wird mindestens 11.000 8 erreichen. Die eine Hälfte dieses Betrages fließt dem von der Stadtgemeinde Innsbruck durchgeführten Winterhilfswerk zu, die andere Hälfte ist im Rahmen des Hilfswerkes „Nehmt hungrige Kinder zum Mittagstisch" zur Durchführung einer Gemeinschaftsausspeisung für Schulkinder bestimmt, die wieder, wie im Vorjahre, im Anschlüsse an die Schulkinderausspeisung der Gemeinde durchgeführt wird. Die Auswahl der der Gemeinschaftsausspeisung zuzuführenden Schulkinder wird in engster Zusammenarbeit der Lehrerschaft der städtischen Volks- und Hauvtschulen mit den Iugendfürsorgern und dem Schularzt vorbereitet und im Einvernehmen mit der Landesstelle des Mutterschutzwerkes der Vaterländischen Front getroffen.

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AmtsblattNr.11

Monatsbericht über öen Fremdenverkehr

Reinigung öer Gehwege

Monat Oktober 1936 (1935) Zahl der Zahl der Fremdenmeldungen Übernachtungen 1936 1935 1936 1935

Ständiger Wohnort

Wien 2.438 2.387 Sonstiges Österreich 3.442 3.288 Deutsches Reich u. Dangig . . . 1.728 494 Schweiz u. Liechtenstein . . . . 517 627 Italien 613 567 Jugoslawien 44 34 Ungarn 68 82 Rumänien 37 25 Tschechoslowakei 231 224 Polen, Litauen 26 — Lettland. Estland 6 35 Finnland, Schweden, Norwegen und Dänemark . 75 71 Niederlande 99 — Belgien, Luxemburg 90 154 Großbritannien. Irland . . . . 366 300 Frankreich. Monaco 168 170 Spanien. Portugal 23 5 Albanien ^ 1 ^ Griechenland l f " Bulgarien l > 9 Türkei 1 / Rußland und Russisch-Asien . . 2 12 Niederländ.-Indien 40 26 Uebriges Asien 72 13 Vereinigte Staaten v. Nordamerika 225 101 Uebriges Amerika 23 —

6.477 6.516 2.998 809 1.163 44 103 1L2 409 44 12

I 3

126 235 152 850 385 118

L 2 77 232 488 59

Zusammen . 10.309* 8.630 21.412

An der Amtstafel des Stadtmagistrates ist folgende, vom Oktober 1936, ZI. VI/3195, erlassene Kundmachung angeschlagen: Die Stadtgemeinde übernimmt auch für den Winter 1936/37, und zwar vom Tage der Anmeldung durch den Hausbesitzer (Verwalter) bis 1. Juni 1937 die Reinigung der Vürgersteige vom Schnee einschließlich Sandbestreuung. Die Gebühr hiefür beträgt im geschlossenen Wohngebiete 50 Groschen, im offenen Wohngebiete für bloße Schneepflugreinigung und Sandbestreuung 25 Groschen pro Quadratmeter. Die Hausbesitzer, welche trotzdem die Schneereinigung selbst durchführen, werden zur genauen Einhaltung der bezüglichen Magistratsverordnungen vom 31. Dezember 1899 und vom 21. März 1904 verhalten. Neu verfügt wird zufolge Gemeinderatsbeschlusses vom 8. November 1932, daß die Gehwege im Anschlüsse an die erfolgte Schneereinigung mit Sand zu bestreuen sind. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen von 2 bis 100 8 geahndet und wird die Reinigung, beziehungsweise Vesandung auf Kosten der Säumigen von Amts wegen veranlaßt. Anmeldungen haben bis 1. Dezember 1936 beim Stadtbauamte, Rathaus, 3. Stock, Zimmer Nr. 83, zu erfolgen. Alles Nähere ist in der an der Amtstafel angeschlagenen ausführlichen Kundmachung, welche für Interessenten auch im Stadtbauamte, Zimmer Nr. 83, unentgeltlich erhältlich ist, enthalten. Der Bürgermeister: Franz F i s c h e r e. H.

* Hievon: 1. Geschäftsreisende 1611, 2. Jugendliche in Herbergen 55.

Der Kachbruck von Aufsätze«/ Verichten oöer nur von Teilen öerselben sowie sie Wieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer lguellenangabe gestattet.

Mitteilungen öes Htaötphgsitates Stand der Infektionskrankheiten im Oktober 1938. Scharlach: 15 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 18 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Wärme lI

Zahl der Geborenen im Oktober 1936. Gesamtzahl: 37, davon 2 Totgeburten; 18 männlich, davon 1 Totgeburt: 19 weiblich, 1 Totgeburt. Todesfälle im Oktober 1936. Gesamtzahl: davon auswärts:

72 22 50 (24 männlich, 26 weiblich).

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemewde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Nr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 25. Druck: Graphische Kunstanftalt T y r o l i a , Innsbruck


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