Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint einmal i ä i c h . Einzelnummer 30 Gr. Nr. 12

17. Dezember 1936

2. Jahrgang

Innsbrucker Gemeinöetag Ächte Atzung am i o . Vezember sj>5<j Eingangs der Sitzung teilte Herr Bürgermeister Fischer mit, daß die Herren Kurt v. Chizzali und Josef Haller ihr Fernbleiben krankheitshalber entschuldigt und daß einige Mitglieder des Gemeindetages wegen beruflicher Behinderung ihr Erscheinen zu einem etwas späteren Zeitpunkte angesagt haben. Vor Erledigung der Tagesordnung brachte der Bürgermeister dem Gemeindetage folgende Mitteilung zur Kenntnis: „Die verschiedenen Zeitungsnotizen, aber auch die seit Monaten währenden Verhandlungen in den einzelnen Ausschüssen des Gemeindetages haben Sie, meine Herren, darüber orientiert, daß in der Regelung des Milchverkehres im Gebiete der Gemeinde Innsbruck eine ziemlich weitgehende Aenderung eintreten soll, da es bis jetzt nicht gelungen ist, die Bestimmungen des Milchverkehrsgesetzes auf Innsbrukker Boden so weit durchzusetzen, daß sie den Ansprüchen und Forderungen des allgemeinen Wirtschaftslebens entsprochen hätten. Die Neuregelung der Dinge sieht eine wesentlich weitergehende Zusammenarbeit der Molkereibetriebe in Innsbruck mit dem Berufstande Land- und Forstwirtschaft vor. Es ist begreiflich, daß der Verufstand Land- und Forstwirtschaft mit einem gewissen Zögern in Verträge mit einem Vertragspartner, dessen Interessen als Vertreter der Konsumenten begreiflicherweise wesentlich andere sind, eintritt. Herr v. Chizzali, der durch zwei Jahre hindurch als Aufsichtsrat der Städtischen Molkerei berufen war, die Verhandlungen mit den Vertretern der Bauern zu führen, hat mir nun den Gedanken nahegelegt, das Vertrauen der Bauern zur aufrechten und einwandfreien Führung im Sinne der Vertragsbestimmungen dadurch zu erhöhen und zu stärken, daß bis auf weiteres die von ihm geführten Funktionen eines Aufsichtsrates einem Vertreter des Berufstandes Land- und Forstwirtschaft im Innsbrucker Gemeindetage übertragen werden. Ich freue mich aufrichtig über diefen Beweis großzügiger Pflichterfüllung und persönlicher Uninteresfiertheit, den Herr v. Chizzali in dieser Angelegenheit gegeben hat.

Ich benütze diese Gelegenheit gerne, um dem aus dem Verwaltungsausschusse I I scheidenden Herrn Kurt v. Chizzali meinen aufrichtigen und herzlichen Dank für fein zielbewußtes Arbeiten in fchwerer Zeit vor aller Öffentlichkeit abzustatten." Anschließend teilte der Bürgermeister mit, daß seine Absicht, Herrn Dr. I n g . Franz Lechner als Beauftragten für die Molkerei zu bestellen, an der Einwendung des Herrn Dr. I n g . Lechner scheiterte, daß er die Uebernahme dieser Stelle mit seiner hauptberuflichen Stellung für unvereinbar halte. Vorläufig habe er bestimmt, daß die organisatorischen Belange anläßlich der Neugestaltung der Milchversorgung für die Stadt Innsbruck Herr Bürgermeister-Stellvertreter Platter i m Einvernehmen mit dem Obmann des Milchverbandes regelt, während die Verhandlungen mit den zuständigen Stellen über den endgültigen Vertragsbeschluß in der Frage der Neuregelung des Milchverkehres sich der Bürgermeister selbst vorbehält. Nach Entgegennahme dieser Erklärung des Bürgermeisters ging der Gemeindetag auf die Tagesordnung ein und gelangte zu folgenden Beschlüssen:

Verichterstatter Vürgerm.-Stelw. Aöolf Platter 1. Auf Antrag des Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag einen Nachtragskredit von 10.000 8 als Zahlung der Stadtgemeinde im Rahmen der von ihr laut Gemeindetagsbeschlutz vom 24. Februar 1936 übernommenen Verpflichtung zur Leistung eines Beitrages von 30.000 8 aus Anlaß der Uebergabe des Jugendheimes in der Leopoldstrahe an den Iugendfürsorgeverein für T i r o l und Vorarlberg. Der Veitrag der Stadtgemeinde ist in den Jahren 1936, 1937 und 1938 in gleichen Raten von je 10.000 8 fällig. Da im Gemeindevoranschlag für 1936 die erste Jahresrate nicht aufgenommen werden konnte, war die Bewilligung eines Nachtragskredites notwendig. 2. Da die städtische Einwohnermeldestelle mit dem ihr bisher zur Verfügung gestellten Kredit für den Sachauf-


.Amtsblatt Nr. 12 wand das Auslangen nicht findet, genehmigt der Gemeindetag auf Antrag des Finanzausschusses einen Nachtragskredit von 500 3. 3. Der Gemeindetag bewilligt im Sinne eines Antrages des Finanzausschusses die Aufnahme eines Zusätzlichen Hypothekardarlehens von 1000 8 beim Bundes-Wohnund Siedlungsfonds zu Dachgefchotzausbauten für zwei kinderreiche Familien in der Neustädter-Siedlung. 4. Ueber begründetes Ansuchen der Leitungen der Knaben- und Mädchenvolksschule Dreiheiligen wird ein Nachtragskredit von 700 8 zur Beschaffung von Lehrmitteln und Handarbeitsmaterial für die Abschlußklassen bewilligt. Dieser Mehraufwand ist durch Einsparungen im Sachaufwand für die städtischen Schulen hereinzubringen. 5. Auf Antrag des Verwaltungsausschusses II und des Finanzausschusses wird dem städtischen Aufsichtsrat Dr. Hans R. v. Rapp in seiner Funktion als Rechtskonsulent bzw. juridischer Beirat im Verwaltungsausschusse I I mit Wirkung vom 1. Oktober 1936 eine Pauschalentschädigung von monatlich 200 8 zuerkannt. Die Entschädigung wird von den dem Verwaltungsausschuß II unterstellten städtischen Unternehmungen, Molkerei, Nordkettenbahn, Schlacht- und Viehhof sowie Pfandleihanstalt getragen. 6. Der Gemeindetag genehmigt auf Antrag des Finanzausschusses einen Kredit von 270 8 für die von der Vundespolizeidirektion erbetene Installation einer Lichtrufanlage und für die Instandsetzung der Kontrolluhren im Stadttheater. Die Lichtrufanlage ermöglicht es, eine Verbindung zwischen dem Sitze des Poligeibeamten im Zuschauerraum und der Bühne herzustellen, um bei irgend welchen, plötzlich eintretenden Ereignissen das Schließen des eisernen Vorhanges und die Einschaltung der Beleuchtung im Zuschauerraum veranlassen gu können. Die seit längerem nicht mehr funktionierende Kontrolluhrleitung dient zur Überwachung des mitternächtlichen Rundganges der Feuerwehrmänner. 7. Für die Erneuerung der Fassade des alten Rathauses hat die Sparkasse der Stadt Innsbruck in munifizenter Weise einen Veitrag von 15.000 8 zur Verfügung gestellt. Zur Beendigung der Wiederinstandsetzungsarbeiten ist ein weiterer Betrag von 10.400 8 notwendig. Die Sparkasse hat sich bereit erklärt, die Hälfte dieses Betrages unter der Voraussetzung zu übernehmen, daß die Stadtgemeinde die zweite Hälfte aus eigenem trägt. Auf Grund eines Antrages des Bau- und Finanzausschusses bewilligt der Gemeindetag einen Kredit von 5200 8. Auf Anregung des Herrn Dr. Oberhammer ermächtigt der Gemeindetag den Bürgermeister, der Sparkassenverwaltung für die großzügige Unterstützung den Dank auszusprechen. Weiters bezeichnete es Dr. Oberhammer als sehr wünschenswert, daß auch das Innere des alten Rathauses wieder instandgesetzt und daß vor allem der historische Ratssaal wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zugeführt wird. 8. Um die Wohnhaus-Neubauten an der rechtsseitigen Auffahrtsstraße zur Universitätsbrücke mit Wasser versorgen zu können, bewilligt der Gemeindetag einen außerordentlichen Kredit von 1763 8 zur Legung einer Hauptwasserleitung. 9. Der Finanzausschuß legt dem Gemeindetag den Antrag vor, an Volks-, Hilfs- und Hauptschulen im Schul-

jahre 1936-37 die EinHebung des Schulgeldes im folgenden Ausmatze zu bewilligen: Für Volks-und Hilfsschulen 3 5— Für Hauptschulen 8 20.— für den Schüler und das Schuljahr. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig öffentliche oder mitOeffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen, so ist für das zweite und dritte Kind an der Volksfchule ein Schulgeld von jährlich je 2 8, an der Hauptschule von jährlich je 8 8 zu entrichten; für ein viertes und jedes weitere Kind wird kein Schulgeld eingehoben. I n berücksichtigungswürdigen Fällen kann die Stadtgemeinde das Schulgeld für Volksschüler zur Gänze, für Hauptschüler zur Gänze oder zur Hälfte nachlassen. Das Schulgeld ist in zwei gleichen Teilen zu bezahlen und wird an den Schulen in jedem Schulhalbjahr von städtischen Beamten eingehoben. Gleichzeitig werden folgende Erleichterungen beantragt: 1. Bei Berechnung des Einkommens ist bei Familien mit mehr als zwei Kindern die Einkommensgrenze nicht wie bisher mit 30 8, sondern mit 50 8 für jedes weitere Kind zu erstrecken. 2. Bei der Berechnung des Schulgeldes für das 2. und 3. Kind sind auch die Hoch- und Mittelschulen, sowie städtische oder nichtstädtische Volks- und Hauptschulen besuchende Kinder mitzuzählen und ebenfalls für das 4. und die folgenden Kinder die Befreiung zu gewähren. 3. Es ist der 40 8 übersteigende Betrag an monatlichem Wohnungsmietzins von dem Monats-Nettoeinkommen bei Berechnung des Einkommens in Abzug gu bringen. Nach diesen Anträgen ergäbe sich eine Gesamteinnahme von rund 15.000 8 gegenüber 20.000 8 im vergangenen Schuljahre. Herr Dr. Oberhammer stellte im Namen des Kulturausschufses den Gegenantrag, der eine Staffelung der Tchulgeldvorfchreibung nach der Kinderzahl in der Familie vorsieht, und zwar beträgt das jährliche Schulgeld Volks- u. Hilfsschule Hauptschule für 1 Kind 8 5— 8 20 — für 2 Kinder je 8 2.— je 8 8.— für 3 Kinder je 8 1.— je 8 5.— für 4 Kinder «.mehr kein Schulgeld kein Schulgeld Nach dieser Regelung würden sich die Gesamteinnahmen aus der Schulgeldeinhebung auf voraussichtlich 12.U00 Schilling im Jahre belaufen. Herr StR. Dr. Melger wendete sich in längeren Ausführungen gegen die Vorschreibung eines Schulgeldes an den Pflichtschulen und beantragte die gänzliche Abschaffung des Schulgeldes. Nach reger Wechselrede hob der Gemeindetag mit Stimmenmehrheit von den vorliegenden drei Anträgen den Antrag des Kulturausschusses zum Beschlüsse. 10. I m Sinne eines Antrages des Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag die Auszahlung einer Weihnachtszuwendung für die Kinder der städtischen Beamten, Angestellten und Pensionsparteien des Staotmagistrates und für die städtischen Arbeiter nach folgenden Richtlinien:


Amtsblatt Nr.12_ 1. Alle vollbeschäftigten städtischen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien, deren monatlicher Bruttobezug an Gehalt und allen in die Pension einrechenbaren Zulagen oder an Ruhe- und Versorgungsgenüssen den Betrag von 400 8 nicht übersteigt, erhalten für jedes Kind, für das die Kinderzulage gebührt oder gebühren würde, wenn der Vertragsangestellte im pragmatischen Dienstverhältnis stünde, eine einmalige Zuwendung von 10 8. Von jenen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien, deren Vruttobezug 400 8 übersteigt, erhalten nur jene die Zuwendung, und zwar für jedes Kind, die mehr als zwei Kinder haben. 2. AllestädtischenArbeiter ohne Rücksicht auf die Art ihrer Verwendung und die Anzahl ihrer Arbeitsstunden, erhalten eine Zuwendung von je 20 8. 3. Die im Einzeldienstvertrage stehenden Poliere und andere höhere Aufsichtsorgane des Stadtbauamtes erhalten die Zuwendung nach den Bestimmungen des Punktes 1. Die in ihren Dienstverträgen vorgesehene Iahresremuneration im Ausmatze von zwei Wochenbezügen wird nicht ausgezahlt. 4. Als Stichtag für die Begründung der Anspruchsberechtigung gilt einheitlich der 1. Dezember 1936. Gehaltsund Lohnempfänger, die vor dem 1. Dezember 1936 aus den städtifchen Diensten geschieden sind, haben daher keinen Anspruch auf die Zuwendung. Entsprechend diesen Bestimmungen erhalten a) von 438 Beamten und Vertragsangestellten 132 mit 8 2.380.— 238 Kindern b) von 347 Penfionsparteien 52 mit 89 Kindern (dar890.— unter 23 Witwen: 7.080.— 354 Arbeiter Summe 8 10.350.—

Da im Voranschlage für die Weihnachtszuwendung kein Kredit vorgesehen ist, bewilligt der Gemeindetag gleichzeitig den erforderlichen Nachtragskredit von 8 10.350.—. VerichterstllUer staölral Vtto Thonig Auf Antrag des Vauausschusses beschließt der Gemeindetag, nach § 30 I V O . letzter Absatz, für das durch den Innrain, den Marktgraben, die Seilergasse, die Kiebachgasse und die Herzog-Friedrich-Straße eingeschlossene Häusergeviert eine höchste Haushöhe von 17 Metern zu bestimmen. Es werden davon die Häuser Innrain 1, 3, Seilergasse 8. 10, 12, 14, 16, 18, und Kiebachgasse 2 betroffen. Die Anzahl der Geschosse bleibt innerhalb oben bezeichneter Meisthöhe der Wahl des Bauherrn überlassen. Diese Aenderung steht mit dem Vorhaben der Deutschitalienischen I m - und Exportgesellschaft Johann Ischia, Schifferegger u. Co., ihr Zweistöckiges Wohngebäude, Innrain Nr. 3, um zwei Stockwerke zu erhöhen, im Zusammenhange.

Verichterstatter Vürgerm.-stellv. Aöolf platter Sodann ging der Gemeindetag auf die Beratung des Gemeindevoranschlages für 1937 ein. Der Berichterstatter betonte in seinen einleitenden Ausführungen, daß auch noch der Haushaltsplan für das Jahr 1937 ein Not-

budget darstelle, das in der vom Finanzausschuß nach gründlicher Durchberatung vorgelegten Fassung einen Abgang von 253.260 8 ausweist. Die Ausgaben, die im Jahre 1935 noch 14,132.375 8 betrugen, sind für das Jahr 1937 mit 12,225.070 8 veranschlagt, denen Einnahmen von 11,971.810 8 im Jahre 1937 gegen 13,495.259 8 im Jahre 1935 gegenüberstehen. Der Finanzreferent gab fodann einen Ueberblick über die einzelnen Voranschlagskapitel und über die wichtigsten Aenderungen im Haushaltspläne 1937 gegenüber dem Vorjahre. Zum Schlüsse seiner Ausführungen wies er darauf hin, daß trotz der Einsparungen aus der Verbundlichung der städtischen Polizei und der bisherigen Erleichterungen im Annuitätendienst für die Schweizer Frankenanleihe die Stadtgemeinde zur Deckung laufender Erfordernisse zu Substanzmitteln greifen mußte und daß zum Haushaltsplane 1936 im Wege des Gemeindetages außerordentliche Kredite von ganz bedeutender Höhe bewilligt wurden, die teils aus Anleihen, teils aus dem Verkauf städtischer Objekte und Gründe, zum Großteil aus Kreditoperationen aufgebracht werden konnten. Da diefe Möglichkeiten im kommenden Jahre kaum mehr bestehen werden, richtete er an den Finanzausschuß und an den Gemeindetag den Appell, sich seiner festen Absicht anzuschließen, Nachtragskredite in jeder Hinsicht auf die unbedingteste Notwendigkeit zu überprüfen und auch dann erst zu bewilligen, wenn hiefür eine einwandfreie Deckung vorhanden ist. An die darauffolgende kurze Generaldebatte schloß sich die Durchbesprechung der verschiedenen Kapitel des Voranschlages im einzelnen. (Die Vergleichsziffern des Jahres 1936 sind in Klammer beigesetzt.) Kapitel ^ (Magistratspräsidium) Ausgaben: 8 75.620.— (8 38.970.—). Einnahmen: 8 21.000.— (8 Die Mehrausgaben von 8 36.650.— betreffen die Funktionsgebühren für die Vorsitzenden der Ausschüsse des Gemeindetages und für die Aufsichtsräte der selbständigen städt. Unternehmungen. Die Funktionsgebühren für die Aufsichtsräte (jährlich 8 21.600.—) werden dem Gemeindefonds erfetzt. Kapitel » (Magistratsdirektion) Ausgaben 8 2.602.300.— (8 2.274.380.—). Einnahmen: 8 182.070.— (8 180.190.—). Die Mehrausgaben in diesem Kapitel sind im Wesentlichen a) auf die Eingliederung des Schulwesens in dieses Kapitel, b) auf das Anwachsen der Ruhe- und Versorgungsgenüsse anläßlich der Verbundlichung der städt. Polizei, e) auf die Errichtung der städt. Erhebungsstelle zurückzuführen. Ferner werden im Kapitel L erstmals die Aufwendungen für die städt. Sportplätze verrechnet. Als ganz neue Post des Voranschlages ist in diesem Kapitel ein Kredit von 8 30.000.— für den Familienschutz vorgesehen. Kapitel I (Magistratsabteilung I — Bezirksverwaltungsamt) Ausgaben: 8 111.330.— (8 73.870.—). Einnahmen: 8 16.700.— (8 10.200.—). Die Mehrausgabe von fast 8 40.000.— ist in der Errichtung der Einwohnermeldestelle begründet.. Kapitel I I (Polizei) Ausgaben: 8 363.060.— (8 662.000.—). Einnahmen: 8 54.730.— (8 500.—).


.AmtsblattNr.12 I m Jahre 1937 tritt zum ersten Male fast die volle Auswirkung der am 1. Jänner 1936 erfolgten Verbundlichung der städt. Polizei in Erscheinung. Während im Jahre 1935 die Polizei der Stadtgemeinde noch eine Ausgabe von rund 8 1,180.000.— verursacht hatte, umfassen die hauptsächlichsten Ausgabenansätze des Jahres 1937 den Veitrag der Stadtgemeinde zum Polizeiaufwand des Bundes im gesetzlich festgesetzten Ausmaße von 8 260.000.—, ferner die Abfindungsbeträge für die in den Vundesdienst übernommenen Polizeiwachebeamten (8 22.140.—) und die Bezüge der der Bundespolizeidirektion zur Dienstleistung zugeteilten städt. Wachebeamten. (8 59.730.—.) Der Unterschied von rund 8 300.000.— in den Ausgaben gegenüber dem Jahre 1936 erklärt sich daraus, daß sich zur Zeit der Erstellung des Voranschlages für 1936 die endgültigen Auswirkungen der Verbundlichung der städt. Polizei nicht überblicken ließen. Die Bezüge der der Bundesvolizeidirektion zugeteilten städt. Wachebeamten werden der Stadtgemeinde zum Großteil (8 54.230.—) rückersetzt. Kapitel I I I Magistratsabteilung I I I — Finanzamt) Ausgaben: 8 4,159.660.— (8 4,371.880.—). Einnahmen: 8 7,846.120.— (8 7,869.910.—). Die Minderausgaben von 8 212.220.— beruhen zum überwiegenden Teile auf der Senkung des Tilgungs- und Iinsendienstes verschiedener Schuldkapitalien und auf dem planmäßig sinkenden Zinsenbetreffnis der Schweizer Frankenanleihe. Für die Tilgung dieser Anleihe müßte dagegen ein um 8 80.000.— höherer Betrag in den Voranschlag eingesetzt werden. Der Einnahmenrückgang von 8 23.790.— ist durch die Verminderung des Ersatzes von den hyvothezierten Schulden auf städt. Gebäuden und zum geringeren Teile durch den Rückgang von Kuponerlösen von in städtischem Besitz befindlichen Wertpapieren begründet. Hiegegen weisen einige Gattungen von Gemeindeabgaben und Zuschlägen Mehrerträgnifse auf. Kapitel IV (Magistratsabteilung IV - Wirtschaftsamt) Ausgaben: 8 1.705.800.— (8 1.993.790.—). Einnahmen: 8 1,625.080.— (8 1.951.740.—). Die Minderausgaben von 8 287.990.— find auf eine Umfchuldungsaktion bei den städt. Gebäuden, die eine Erleichterung im Zinsen- und Tilgungsdienst zur Folge hat, und auf eine Umstellung der Erfordernisse und Bedeckung öffentlicher Gebäude zurückzuführen. Die Mindereinnahmen von 8 326.660.— erklären sich ebenfalls aus der erwähnten Umstellung und zu einem geringeren Teile aus dem Rückgang von Erträgnissen städt. Unternehmungen und Betriebe. Kapitel V (Magistratsabteilung V — Wohlfahrtsamt) Ausgaben: 8 2.032.500.— (8 1,974.450.—). Einnahmen: 8 228.960.— (8 247.880.—). Die Mehrausgabe von annähernd 8 60.000.— findet ihre Begründung in der notwendig gewordenen Erhöhung der Armenamtserfordernisse (im besonderen hinsichtlich der ständigen Geldunterstützungen). Der Einnahmenrückgang von rund 8 20.000.— erklärt sich aus den Mindererträgnissen städt. Fürforgefonds. Kapitel V I (Magistratsabteilung VI — Stadtbauamt) Ausgaben: 8 1.048.360.— (8 958.260.—). Einnahmen: 8 1.929.130.— (8 1.987.550.—). Die Mehrausgaben von rund 8 90.000.— ergeben sich hauptsächlich aus der vertraglich festgelegten Beitragspflicht der Etadtgemeinde zur Neuanlage der Arzler Wasserleitung (8 22.000.—). aus der notwendigen Anschaffung neuer Wafsermesser (Mehrerfordernis 8 12.000.—) und aus der Berücksichtigung außerordentlicher Arbeiten (8 33.000.—), die vor allem wichtige Strahenneuherstellungen betreffen. Die Mindereinnahme von rund 8 58.000.— findet ihre Erklärung in der Umstellung des Wasser- und Kanaltarifes für gewerbliche Betriebe und Anstalten mit einem Jahresverbrauch von mindestens 5000 Kubikmeter. Während für diefe Großverbraucher bisher auch der Pauschaltarif in Geltung stand, wird für sie künftighin die Wasser- und Kanalabgabe nach dem Kubikmetertarif berechnet, wobei für den Kubikmeter Wasser 12 F, für den Kubikmeter Abwasser 10 g und bei Einleitung von mehr als 50.000 Kubikmeter 7 F für den Kubikmeter eingehoben werden. Kapitel V I I (Magistratsabteilung V I I — Gesundheitsamt) Ausgaben: 8 29.080— (8 29.200.—). Einnahmen: 8 5420.—. (8 150.—). Die Steigerung der Einnahmen ist auf einen zu erwartenden Mehreingang bei den Amtsgebühren und auf das erstmals vorgesehene Entgelt der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit

für die Besorgung des polizeiärztlichen Dienstes durch städt. Beamte (8 2770.—) zurückzuführen. Kapitel V I I I (Magistratsabteilung V I I I — Veterinäramtj Ausgaben: 8 80.750.— (8 78.550.—). Einnahmen: 8 62.000.— (8 62.200.—). Kontrollstelle Ausgaben: 8 16.610.— (8 16.290.—). Einnahmen: —.— (—.—).

I m Verlaufe der Beratung der einzelnen Voranschlagskapitel entwickelte sich eine rege Wechselrede, in der aus der Mitte des Gemeindetages eine Reihe von Anregungen und Wünschen vorgebracht wurden. Die vom Finanzausschuß beantragten Erfordernis- und Vedeckungsziffern genehmigte der Gemeindetag ohne wesentliche Aenderungen. I m Anschluß an diese Beratungen beschloß der Gemeindetag, für das Jahr 1937 Gemeindezuschläge zu den Bundes- und Landesabgaben und selbständige Gemeindeabgaben wie im Verwaltungsjahre 1936 einzugeben. Eine Aenderung tritt lediglich durch die bereits erwähnte Umstellung des Wasser- und Kanaltarifes für gewerbliche Betriebe und Anstalten mit einem Jahresverbrauch von mindestens 5000 Kubikmeter ein. Ferner ermächtigte der Gemeindetag das Stadtbauamt, Abteilung Wasserversorgung, für folche Objekte, bei denen sich durch die Vorschreibung der Wasserpauschalabgabe ein ungewöhnlich hoher Einheitssatz für den Kubikmeter bezogenen Wassers ergeben würde, die Abgabe nach einem Sondertarif von 50 Groschen pro Kubikmeter zu berechnen, wobei jedoch für das Jahr keine kleinere Gesamtvorschreibung entstehen darf, als die Hälfte der normalen Wasserpauschalabgabe beträgt. Der Gemeindevoranschlag für 1937 sieht in der vom Gemeindetag verabschiedeten Fassung ein Gesamterfordernis von 12.225.N7N 8 und eine Gesamtbedeckung von 11.971.81N 8 vor; somit schließt der Gemeindevoranschlag mit einem ungedeckten Abgang von 253.26N 8. I n seiner ausführlichen Schlußansvrache erklärte der Bürgermeister, daß es Ziel der Gemeindeverwaltung sein wird, im kommenden Jahre in der Haushaltsführung unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen und kulturellen Notwendigkeiten die größte Sparsamkeit walten zu lassen, um auch noch den Ausgleich für den zweivrozentigen Abgang zu finden. Immerhin ist es seit vier Jahren das erstemal gelungen, dem Voranschlag eine gewisse Elastizität zu geben, die die Sicherheit einer geordneten Haushaltsführung gewährt. Nach einer Vorschau auf die wichtigsten Aufgaben, die der Gemeindeverwaltung in nächster Zeit auf den verschiedenen Gebieten bevorstehen, schloß der Bürgermeister mit Dankesworten, die insbesondere dem Finanzreserenten sowie dem Gemeindetag und der städtischen Beamtenschaft für ihre Bemühungen um die Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes im städtischen Haushalte galten, nach viereinhalbstündiger Dauer die öffentliche Sitzung. Anschließend fand eine kurze vertrauliche Sitzung des Gemeindetages statt.

Das ßürsorgebuch Die Leitung des städtischen Wohlfahrtsamtes beschäftigte sich schon seit Jahren mit dem Plane, eine möglichst intensive Zusammenarbeit aller öffentlichen und privaten Fürsorgestellen Innsbrucks herbeizuführen, bei Gelingen der Zusammenfassung aller hiebei in Betracht kommenden Stellen gleichzeitig auch eine zentrale Aufzeichnung aller in Innsbruck ansässigen, diese Fürsorgestellen in Anspruch nehmen-


Amtsblatt Nr.12_ den Unterstützungswerber vorzunehmen und durch Schaffung einer geeigneten Einrichtung allen Fürsorgestellen die im akuten Unterstützungsfalle Bedeutung erlangende Kenntnis von Art und Ausmatz der dem Unterstützungswerber zugekommenen und zukommenden Zuwendungen zu vermitteln. Das Hindernis in der Verwirklichung dieses Planes lag nicht so sehr in der Schwierigkeit der Konstituierung einer alle amtlichen und privaten Fürsorgestellen umfassenden Arbeitsgemeinschaft, als vielmehr darin, einen Weg zu finden, um eine möglichst einfache, erschöpfende Verständigung der Fürsorgestellen untereinander von jedem einzelnen Fürsorgefalle zu ermöglichen. Die öffentlichen wie die privaten Fürsorgestellen fühlten nämlich ständig darin einen Mangel, daß die einzelnen Stellen ohne Kenntnis der Leistungen der anderen Stellen nebeneinander tätig waren, so daß gar mancher Unterstützungswerber, der oft gerade nicht zu den Bedürftigsten zählte, doppelt und mehrfach befürsorgt wurde. Nicht mit Unrecht wurde diesem systemlosen Nebeneinanderarbeiten vielfach die Wirkung einer höchst unerwünschten Förderung des Berufsbettels zugeschrieben. Datz dadurch nicht nur namhafte Fürsorgemittel ihrer eigentlichen Zweckbestimmung verloren gingen, sondern auch die moralische Einstellung der Unterstützunaswerber zur Fürsorge Schaden litt, waren die unliebsamen Folgeerscheinungen. Um diesen schädlichen Auswirkungen weitestgehend zu begegnen und eine bestmögliche Verteilung der nur in beschränktem Maße zur Verfügung stehenden Fürsorgemittel zu gewährleisten, entschloß sich nun das städtische Wohlfahrtsamt im Einvernehmen mit den anderen in der Stadt tätigen Fürsorgestellen, in Anlehnung an eine bereits seit 2 Fahren (vornehmlich für die Durchführung des Winterhilfswerkes) in Wien bestehende analoge Einrichtung, ein sogenanntes Fürsorgebuch einzuführen. Sinn und Zweck dieses Fürsorgebuches, dessen Einrichtung und Handhabung von der kurz vorher gebildeten sozialen Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und privaten Fürforgestellen nach eingehender Beratung gut geheißen und genehmigt wurde, zielt darauf ab, die erwünschte enge Zusammenarbeit sämtlicher Fürsorgestellen zu gewährleisten, dem Gebote der Wirtschaftlichkeit in der Verwendung der Fürsorgemittel Geltung zu verschaffen und jede mißbräuchliche Inanspruchnahme der Einrichtung und Mittel der Wohlfahrtspflege möglichst auszuschließen. Das angestrebte Ziel wird nun dadurch erreicht werden, daß jede in Innsbruck wohnhafte Person, die unter Berufung auf ihre Bedürftigkeit für sich oder ihre Angehörigen die Hilfe der öffentlichen oder privaten Fürsorge in Anspruch nehmen will, sich künftighin mit dem Fürsorgebuch als anerkannt bedürftig auszuweisen hat und daß jede aus amtlichen und privaten Mitteln gewährte Unterstützung grundfäklich 'in den Beteiligungsnachweis des Fürsorgebuches eingetragen wird. Dadurch wird jede Fürsorgestelle auf die einfachste Weise von den Leistungen der anderen Stellen unterrichtet und in die Lage versetzt, in jedem einzelnen Fürsorgefalle abzuwägen, ob und in welchem Maße der Unterstützungswerber tatsächlich der erbetenen Hilfe bedürftig ist. Zwecks Erreichung einer Uebersicht über den Kreis der Befürsoraten, deren wirtschaftliche Verhältnisse, und zwecks Ermöalichuna einer entsprechenden Kontrolle wird im städtischen Unterstützunasamte auch ein Zentralkataster geführt, in welchem alle Fürsorgebuchinhaber evident aebalten werden und in dem alle für die Gewährung der Fürsorae maßgebenden Veränderungen in den Verhältnissen des Fürsorgebuchinhcrbers vermerkt werden. Es würde zu weit führen, hier die Einrichtung und Handhabuna des Fürsorgebuches in allen Einzelheiten zu erörtern, weshalb in Kürze Aussehen und Einteilung des Buches beschrieben werden soll: Das Fürsorgebuch trägt je nach der Heimatszuaehöriakeit des Inhabers zu einer der drei eingeführten Gruppen lInnsbrucker. fremdzuständige Bundesbürger. Ausländer und Staatenloses einen verschiedenfarbigen Umschlag (für Innsbruck er: blau: für fremdzustand ige Bundesbürger: grün; für Ausländer und Staatenlose: braun.). Es enthält Weisungen für den Buchinhader, dessen eigene und seiner Haushaltsangehörigen Personaldaten, die Be-

werberkategorie (^, L, O, v), in welche der Vuchinhaber auf Grund seines und seiner Haushaltsangehörigen Einkommens eingeteilt wurde, ferner einen Raum für amtliche Vermerke über die dem Buchinhaber oder dessen Angehörigen allenfalls zukommenden Fürsorgeleistungen der Heimatsgemeinde, außerdem einen Vermerk über die Gültigkeitsdauer des Buches und schließlich den Beteilungsnachweis, in dem die einzelnen Fürsorgehilfen eingetragen werden. Um den mit der Einführung des Fürsorgebuches angestrebten Erfolg möglichst zu erreichen, hat das städtische Wohlfahrtsamt in feinem Rundschreiben alle in der erwähnten Arbeitsgemeinschaft zusammengefaßten Fürsorgestellen eindringlichst ersucht, sie mögen sich strenge an den in den aufgestellten Richtlinien besonders betonten Grundsatz halten, daß o h n e V o r w e i s des Fürsorgebuches Unterstützungen auf keinen Fall gewährt werden dürfen und daß a l l e Fürsorgehilfen ausnahmslos in den Beteilungsnachweis des Fürsorgebuches eingetragen werden müssen. Es wäre zu wünschen, daß auch jene Organisationen und Stellen (z. B. Gewerkschaften u. ä.), die der Arbeitsgemeinschaft nicht angeschlossen sind, sich jedoch ebenfalls auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege betätigen, allenfalls auch private Wohltäter, die regelmäßig Bedürftigen Unterstützungen zuwenden, im Interesse einer rationellen Verwendung der zur Verfügung stehenden Unterstützungsmittel, jede Zuwendung einer Unterstützung vom Vorweis des Fürsorgebuches abhängig machen und jede Fürsoraehilfe in den Beteilungsnachweis eintragen. Mit der Ausgabe der Fürsorgebücher wurde bereits begonnen. > Das städtische Wohlfahrtsamt erwartet, daß alle Fürforgestellen die Einrichtung des Fürsorgebuches zu würdigen wissen werden, um der Zweckbestimmung desselben den Erfolg

zu sichern.

Die in Innsbruck wohnhaften Bewerber haben sich im U n t e r stützungsamte, W i l h e l m - G r e i l - S t r a ß e 13/1., an den nachgenannten Tagen Zwischen 2 b i s 5 U h r n a c h m i t t a g s unter Mitnahme sämtlicher P e r s o n a l d o k u m e n t e (Taufschein, Heimatschein, Meldeschein usw.) und E i n k o m m e n s n a c h w e i s e (Arbeitslosenkarte. Aussteuerungsbescheid, Rentenbescheid usw.), sowohl der eigenen wie auch der aller HaushaUsangehörigen, einzufinden. Für die Reihenfolge der Anmeldung ist nachfolgende E i n t e i l u n g getroffen, die u n b e d i n g t e i n g e h a l t e n werden mutz. Es melden sich Bewerber mit den Anfangsbuchstaben des Schreibnamens! ^ L (!, v , V

Montag, den 16. November 1936: Dienstag, den 17.. und Mittwoch, den 18. November 1986: Donnerstag, den 19., und Freitag, den 20. November 1936: ? Montag, den 23., und Dienstag, den 24. November 1936: tt Mittwoch, den 25., und Donnerstag, den 26. November 1936: N Freitag, den 27., und Montag, den 30. November, und Dienstag, den 1. Dezember 1936: I. ^ Mittwoch, den 2. Dezember 1936: X Donnerstag, den 3., Freitag, den 4., und Montag, den 7. Dezember 1936: I. Mittwoch, den 9, und Donnerstag, den 10. Dezember 1936: N Freitag, den 11., Montag, den 14., und Dienstag, den 15. Dezember 1936: N. 0. Mittwoch, den 16., und Donnerstag, den 17. Dezember 1936; ? Freitag, den 18., Montag, den 21.> und Dienstag, den 22. Dezember 1936: H, l i Mittwoch, den 23.. und Montag, den 28. Dezember 1336: 8 Dienstag, den 29. Dezember 1936: 8ck Mittwoch, den 30. Dezember 1936, und Montag, den 4. Jänner 1937; 8p u. 8t Dienstag, den 5.. und Donnerstag, den 7. Jänner 1937: I . U, V Freitag, den 8. und Montag, den 11. Jänner 1937: M Dienstag, den 12., und Mittwoch, den 13. Jänner 1937: X, V, 2 Donnerstag, den 14. Jänner 1937. Nachzügler: Freitag, den 15., und Montag, den 18. Jänner 1937.


6 Vhne Vogelschutz leine volle Obsternte Von unserer Obsternte werden alljährlich ein Viertel bis ein Fünftel infolge Schädlingsbefall und ungefähr ebensoviel durch Wasser- und Nahrungsmangel usw. in Menge und Güte geschmälert. Das gibt besonders in Anbetracht der jetzigen Obftpreise und der immer noch teilweise minderwertigen Obstqualitäten, ohne Zweifel zu denken! — Ein wichtiges Mittel zur Schädlingsbekämpfung bildet auch der Vogelschutz, der u. a. in der Schaffung von Nistgelegenheiten durch Aufhängen von Nistkästen, und vor allem in der Fütterung unserer Vögel während des Winters besteht. Vogelforscher und Obstzüchter stellen immer wieder fest, daß die kleinen Singvögel im Haushalte der Natur eine viel größere Bedeutung haben, als man ihnen zumißt. Durch ihren raschen Stoffwechsel brauchen die Vögel unglaublich große Nahrungsmengen. Dazu ein kleines Beispiel: Es wurde einmal eine Hausrotschwanzfamilie beobachtet. Täglich um 4 Uhr früh begann das Tagewerk der Alten und endete um 9 Uhr abends. Alle fünf Minuten kam eines der Eltern zum Nest und brachte den Jungen Atzung: darunter Raupen von 2 bis 3 Zentimeter Länge. Der Beobachter kam zu dem Schlüsse, daß täglich gegen 1200 Insekten verfüttert wurden. Das macht in einem Brutzeitraum, gering gerechnet, 100.000 Schädlinge, die vertilgt wurden. Von den Schwalben kann angenommen werden, daß eine mindestens 1000 Insekten am Tage fängt. Wahrlich keine kleine Leistung! — Vogelschutz durch Winterfütterung ist deshalb zugleich Schutz des heimischen Obstes, ein Werk für Heimat und Vaterland! — Es bedeutet aber auch Schutz der Schönheit der Heimat und Wirtschaftshilfe für die Familie und die Volksgesundheit. Die Schule gehe auch hier voran, begeistere die Jugend für alles Schöne und leite sie zum Heimat- und Naturschutz und zum volkswirtschaftlichen Denken an! Daß die regelmäßige Fütterung unserer Vögel übrigens nur an wirklichen Frost- und Schneetagen, also bei Regen und gefrorenem Boden, nicht etwa bei offenem Boden und mildem Wetter, wo sich die Vögel ihre Nahrung im Boden und an Bäumen usw. gern selbst holen, geschehen darf, sei hier nochmals ausdrücklich betont. Selbstverständlich müssen die Fütterungsplätze möglichst wind- und regen- und auch

schneesicher sein.

(Aus der Zeitschrift „Die Gemeinde", Heimatverlag Graz.)

DiesterbenöeHauptstaöt Wien Die Einwohnerverzeichnung in Wien, die am 2. Dezember v. I . einfetzte, ist nun vollständig abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom März 1934 hatte Wien 1,874.618 Einwohner. Inzwischen sind natürlich mannigfache Verschiebungen innerhalb dieses Personenkreises, teils durch Zuwachs, teils durch Abgang eingetreten. Es war daher zu erwarten, daß die Gesamtzahl der durch die Einwohneroerzeichnung in Wien erfaßten Personen von dem Ergebnis der Volkszählung 1934 abweichen werde, und zwar hat man sich bei der Verzeichnung eine weit höhere Zahl, etwa 2,000.000, erwartet als bei der Volkszählung, weil letztere nur auf einen bestimmten Stichtag (22. März) eingestellt war, die Einwohnerverzeichnung aber sich auf einen Zeitraum von fünf Monaten erstreckte und alle Zuwächse dieser Frist umfaßt. Es muß daher einigermaßen überraschen, daß das Ergebnis der Verzeichnung hinter dem der Volkszählung zurückbleibt und am 30. April, dem offiziellen Endtermin, nur 1,846.178 betrug, wozu noch die etwa 5000 Nachzügler zu zählen sind. Die Summe dieser beiden Zahlen

HmtsblattNr.12 kann somit im großen und ganzen als derzeitiger Stand der Wiener Wohnbevölkerung angesehen werden. Darnach hat die Wiener Wohnbevölkerung in den letzten zwei Jahren seit der Volkszählung um rund 23.000 Personen abgenommen. Die Zeitschrift „Der Haus- und Grundbesitzer" bemerkt hiezui Warum man sich wundert? Man weiß doch, daß allmonatlich 2000 Todesfällen nur rund 800 Geburten gegenüberstehen, der Zuzug hält sich auch in immer engeren Grenzen. Nun müßte man doch glauben, daß diese Tatsachen ein Menetekel für unsere Wohnungspolitik sein sollten. Aber die sind unbelehrbar, sehen nur die Zahl derjengen vor sich, die in Gemeindewohnungen billig wohnen wollen, alles andere ist ihnen gleichgültig. Auch die ständig absinkende Beuölkerungstendenz, die an sich eine furchtbare Tatsache ist, die aber denn doch auch für die Wohnungspolitik und die ganze Mietenfrage ein feststehendes und zu berücksichtigendes Faktum ist. (Aus der Zeitschrift „Die Gemeinde", Heimatverlag Graz.)

Der Versonalstanö öer Vunöesderwaltung im Zahre 5556 Aus den Aufstellungen für den Bundesvoranschlag 1936 geht hervor, daß der Bund für 355.123 Bezugsempfänger zu sorgen hat. Davon sind 188.445 aktiv und 166.678 Pensionsparteien (Pensionisten, Witwen, Waisen). Bemerkenswert ist das Verhältnis zwischen Aktiven und Pensionsparteien vor allem bei den Bundesbahnen, wo 55.895 aktiven Bediensteten 80.000 Pensionsparteien gegenüberstehen. Von den 188.445 aktiven Bundesbediensteten entfallen auf die Hoheitsverwaltung 92.675 Perfonen, auf die Bundesbahnen 55.895 und auf die Gruppe Monopole und Betriebe 39.875 Personen. I n der Hoheitsverwaltung zählt das Bundesheer 36.749 Perfonen, davon B-Mannschaft 22.000 Perfonen, A-Mannfchaft (kurzdienende, zeitverpflichtete Mannfchaftsperfonen) 10.883, Unteroffiziere 2312, Offiziere 1545. Auf die Sicherheitsexekutive entfallen 21.191 Perfonen. Die Zahl der Richter und Staatsanwälte beträgt 1530, der Lehrperfonen und Organe der Schulaufsicht 4887, in der Verwaltung im engeren Sinne sind 28.318 Bedienstete tätig, von denen 3004 auf die Zentralstellen (Bundesministerium und Rechnungshof) entfallen. Von den Monopolen und Betrieben zählen Post und Telegraph die meisten Bediensteten, nämlich 23.025, es folgen sodann die Tabakregie mit 6107, die Bundesforste mit 4952, das Postfparkassenamt mit 1694, die Salinen mit 1609, die Bundestheater mit 967 Bediensteten und Angestellten. Unter den Beamten der allgemeinen Verwaltung befinden sich 4583 Akademiker und 15.240 Absolventen von Mittelschulen. Dem Range nach werden 61 Sektionschefs, beziehungsweise Präsidenten großer Aemter, 695 Ministerialräte und Wirkliche Hofräte, 1340 Sektionsräte und Ranggleiche gezählt. Die Bundeslehrer gliedern sich in 468 Hochschulprofessoren, 553 Hochfchulassistenten, 3570 Bundeslehrer an Mittelschulen und 116 Beamte des Schulaufsichtsdienstes, Landes- und Bezirksschulinspektoren. (Aus der Zeitschrift „Die Gemeinde", Heimatverlag Graz.)

Der Nachdruck von Aufsitzen/ Verichten oüer nur von Teilen öerselben sowie sie lvieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.


Amtsblatt Nr. 12.

Rechtsprechung öes Vunöesgerichtshofes Gewerberecht Nach § 37, Abs. 2 GO., steht dem Gewerbetreibenden auch das Recht zur Herstellung solcher Drucksorten zu, die für den Vertrieb der Erzeugnisse des betreffenden Gewerbes benötigt und handelsüblich verwendet werden, d. h. solange diese Druckerzeugnisse nicht Gegenstand eines abgesonderten Handels sind; denn es geht nicht an, das Wort „Vertrieb" mit „Versand" gleichzustellen. Der Vertrieb bedeutet Absatz, Verkauf: Versand aber ist gleichbedeutend mit wegschicken, verschicken. Der Vertrieb von Waren ist demnach der übergeordnete Begriff. Zum modernen Betrieb benötigt man aber auch Drucksorten, die für den Absatz der Erzeugnisse werben, ihre Preise bekanntmachen, Bestellscheine, Lieferscheine, ferner Druckforten, welche die Verwendungsmöglichkeit der erzeugten Waren dartun, Behelfe für die Buchführung usw. (Erkenntnis vom 26. September 1936, H. 1638/35). Wenn ein Verein durch seine Tätigkeit ohne die Absicht, für sich oder die Mitglieder Einnahmen zu erzielen, nur die Verminderung von Ausgaben seiner Mitglieder bezweckt, dann fehlt die Gewinnabsicht, also eine wesentliche Voraussetzung für die Annahme einer gewerblichen Beschäftigung. Denn von einer solchen kann nur gesprochen werden, wenn die Erzielung von Gewinn beabsichtigt ist. Von Gewinn aber kann noch nicht die Rede sein, wenn durch eine Tätigkeit nur Ersparnisse erzielt werden. Der Gewinn wird nur durch das Endergebnis, nämlich durch die Tatsache gebildet, daß die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. I n der bloßen Verringerung der Ausgaben liegt noch kein Gewinn (Erk. vom 19. Oktober 1936, ^1446/35). Nach dem Untersagungsgesetz (BGVl. I I Nr. 323/1934) soll nicht jede Konkurrenzierung bestehender Betriebe unterbunden werden: es soll nur verhütet werden, daß die Wettbewerbsverhältnisse in gewissen Gewerben durch Errichtung eines neuen Betriebes in wirtschaftlich ungesunder Weise beeinflußt werden, für die bereits vorhandenen Unternehmungen also Verhältnisse eintreten, die eine wirtschaftlich nicht mehr erträgliche Konkurrenz bedeuten (Erk. vom 12. Oktober 1936, ^ 1167/36). Gewerbeberechtigungen sind nicht Gegenstand eines rechtsgeschäftlichen Verkehrs; sie können im Gegensatz zum Gewerbeetablissement nicht veräußert werden. Wenn die Gewerbebehörde dem Erwerber des Etablissements die nach § 56, Abs. 3 GO., notwendige neue Konzession verleiht, so ist der neue Gewerbetreibende gewerberechtlich nicht der Nachfolger des früheren Gewerbeinhabers. Er erwirbt originäre, alfo vom Inhalt der zurückgelegten Konzession unabhängige Rechte (Erk. vom 20. Oktober 1936. ^ 117/36). Ein Hotelier ist auch zu allen Leistungen befugt, die sonst im Einzelhaushalt durch das Hauspersonal besorgt werden. Dazu gehört u. a. auch die Zustellung von Gegenständen für die Hotelgäste, insbesondere die Beförderung von Musterkoffern der im Hotel abgestiegenen Reifenden (Erk. vom 12. Oktober 1936, ^303/36). Die Erzeugung und Reparatur von Radioempfangsavparaten unter Verwendung fertig bezogener Bestandteile ist in der Gewerbeordnung weder als konzessioniertes, noch als handwerksmäßiges oder gebundenes Gewerbe erklärt, bildet auch nicht einen Teil eines solchen Gewerbes und ist daher gemäß § 1 e, Abs. 4 GO., als freies Gewerbe anzusehen (Erk. vom 7. Oktober 1936, ^ 919/36). Verwaltungsverfahren Verspätete Berufungen sind gemäß §66 zurückzuweisen. Das Recht der Überprüfung steht auch bezüglich der Frage

der Rechtzeitigkeit nur der Berufungsbehörde zu. Die Behörde erster Instanz ist zur Erlassung eines Bescheides, wonach eine nach Ablauf der Berufungsfrist innerhalb einer erstreckten Frist eingebrachte Berufung als rechtzeitig eingebracht anzufehen sei, unzuständig. Ein solcher Bescheid kann gemäß §68, Abs. 4 lit. a, ABG. als nichtig erklärt werden (Erk. vom 16. September 1936, ^644/36). Verfahren vor dem Bundesgerichtshof Den Parteien steht ein Rechtsanspruch auf eine aufsichtsbehördliche Verfügung der Gewerbebehörde nach § 146, Absatz 4 GO., in keinem Fall zu. (Erk. vom 30. September 1936, ^ 766/36.)

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am 50. Nov. Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 1962 Frauen 1104 Zusammen: 3066 Männer 1757

Hieoon find unterstützt:

Frauen

823

Zusammen: 2580 Die 3066 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen VerufsKlassen wie folgt: Männer Frauen Zusam. 10 10 Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) Bergbau und Salinenwesen Stein-, Ton- und Glasindustrie 55 9 46 586 1 585 Baugewerbe und dessen Nebenberufe Wasserkraft- und Elektrizitäts-Werke 244 244 Metallindustrie 98 98 Holzindustrie, Tapezierergewerbe Leder- und Häuteindustrie 8 — 8 93 76 17 Textilindustrie 100 44 56 10. Bekleidungsindustrie 11. Papierindustrie 16 8 8 12. Graphische Industrie 41 12 29 13. Chemische Industrie 1 1 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 127 2 125 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 811 605 206 16. Handel 185 110 75 17. Transport und Verkehr 152 6 146 18. Bank- und Versicherungswesen 6 6 19. Körperpflege und Reinigungswesen 63 24 39 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 15 5 10 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unter33 24 9 haltungsberufe 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, 4 4 Notare usw.) 3 3 Oeffentlicher Dienst 24. Haushaltungsberufe 19 19 — 25, I n verschiedenen Industriezweigen 174 222 396 vorkommende Berufe Summe:

1962

1104

3066

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Oktober 1936 ergibt sich eine Zunahme um 290 Personen.


.Amtsblatt «».12

Gewerbe Nachweis

1931. Zl. 17.382. — Lehmann Martha. Innftraße 2. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, 21. 9. 1928. Zl. 17376. — Lepefchka Marie, Leopoldstraße 3. Handel mit Galanteriewaren und Haushaltungsartikeln, als Zweigniederlassung von Wien, 13. 10. 1932. Zl. 14103. — „Luftoerwertungsgesellfchaft Ullrich H Comp., Komm.-Ges." in Patsch. Kaiser-Franz-Iofef-

der im Monat November 1936 durchgeführten Gewerbelöschungen. Abert Josef. Seilergasse 13/11. Schuhmachergewerbe, 6. 12. 1897, I I . 25.660. — Aldor Otto, Schöpfstraße 27. Kommissionswarenhandel. 29. 10. 1924. Zl. 17.878. — Aldor Otto. Tchöpfstratze 27, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 29. 10. 1924. Zl. 17.877. — Aldor Otto. Schöpfstraße 27. Agenturgewerbe. 29. 10. 1924. Zl. 17.879. — Bär Leo. Müllerstraße 21, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16 GO.. Ut. e). 6). t) und ß). 26. 10. 1935. Zl. 15.982. — Feldkirchner Marie. Anichstraße 9, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 22. 2. 1934. Zl. 2039. — Hans Fiedler <K Co, Maria-Theresien-Straße 47, Wäsche- und Weißwaren-Kommissionsirarenhanolung „Zur weißen Rose", 5. 11. 1923. Zl. 17.509. — Hans Fiedler H Co., Maria-Theresien-Str. 47. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. 5. 11. 1923, Zl. 17.510. — Fröhlich Alois, Egger-Lienz-Straße 3, fabrikmäß'ge Erzeugung von Baumaterialien. Möbeln und sonstigen Holzwaren, 4. 8. 1932, Zl. 10.665. — Fuchsreiter Amalia. Kirchgasse 6. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 7. 1. 1936. Zl. 92. — Gehry Marie, Bäckerbühelgasse 16, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5. GO. aufgeführten Artikel. 23. 8. 1911. Zl. 40.740. — Iosefa Grassinger. Bürgerstraße 15, Frauen- und Kinderkleidermachergewerbe. 7. 1. 1929, Zl. 20.359/28. — Silvester Grubbauer, S.-B.Viaduktbogen, Schuhmachergewerbe. 14. 9. 1894. Zl. 19569. — Pecker Georg, Maria-Theresien-Straße 8. Schuhmachergewerbe, 1. 2. 1898. Zl. 2303. — Rau Gustav. Siebererstraße 8. Agenturgeirerbe. 5. 2. 1932, I I . 1268. — Rendl Herbert, Andreas-HoferStratze 22, Herstellung lAusarbeitung) künstlerischer Entwürfe für Reklamezwecke. 3. 4. 1935, Zl. 4121. — Retter Helmut, Fif^ergasse 12, fabrikmäßiges Maschinenschlossergewerbe, 23. 12. 1935, Zl. 15.415. — Salamander, Schuhmachergewerbe, Ges. m. b. H., Maria-5heresien-Stratze 17—19. 20. 10. 1924. Zl. 17.166. — Sckattanek Josef. Pradler Straße 44, Handelsagentur. 6. 6. 1919. Zl. 15.725. — Schattanek Josef, Pradler Straße 44, Kommissionswarenhandel, 6. 6. 1919. Zl. 15.726. — Schaffet Karl. Erzh-Eugen-Straße 26. Schuhmachergewerbe, 29. 5. 1922. Zl. 9148. — Schramm Heinrich. Maschinftrickerei, Kaufmannstraße 40, 8. 3. 1929, ZI. 4256. — Sense Gottfried, Universitätstraße 10, Handel mit Zuckerbäckerwaren. 20. 10. 1925, Zl. 19.126. — Etrobl Ferdinand. Mariahilf 48, Handel mit Zuckerbäckerwaren, 20. 2. 1918, Zl. 3963. — Weben Walter, Leopoldstraße 58, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 20. 4. 1929, Zl. 7345. — Zimmermann Anton. Stiftgasse 19. Reklamebüro, 13. 4. 1933, Zl. 4196. — Zimmermann Anton. Stiftgasse 19, Agenturgewerbe. 14. 4. 1933. Zl. 4197. — Zinz Julius. Heiliggeiststratze 7. Agentur, 12. 12. 1919. Zl. 23.555. — Iinz Julius, Heiliggeiststr. 7, Kommissionswarenhandel, 12. 12. 1919. Zl. 23.556. — Zwettler Ferdinand. Fifchergasse 32. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 26. 3. 1917. Zl. 5304. — Haring Hubert, Pfarrgasse 4/1, Gummireparaturanstalt, beschränkt auf die Reparatur von Gummimäntel, 13. 5. 1936, ZI. 8060. — Holzhammer Richard. Leopoldstraße 4—6. Fiakergewerbe mit 1 Auto. 19. 10. 1928, Zl. 19.032. — Hoppichler Heinrich. Reichenau 4a, Tischlergewerbe. 4. 8. 1933, Zl. 9339. — Jaufenthaler Johann, Gabelsbergerstraße 31, Schuhmacheraewerbe. 11. 9. 1918. ZI. 23.242. — Kellerer Anna. Witwe, geb. Pichlkostner, Philbert Anna, geb. Kellerer. Kellerer Hans und Kellerer Grete. radizierte Vierschankgerechtsame, 14. 1. 1931. Zl. 25.734 ßx 1930. — Kirschner Ludwig, Kiebachgasse 10. Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, 14. 9. 1935, I I . I»—2368/1. Landeshauptmannfchaft für Tirol. — Korger Isidor. Dr., Feldstraße 12, fabrikmäßige Reparatur von Kraftfahrzeugen einschließlich der Vulkanisierung beschädigter Gummireifen und Herstellung von Karosserien, 16. 5. 1930. Zl. 9556. — Korger Isidor. Dr.. Feldstraße 12, Sägewerk, 28. 3. 1922, ZI. 5118. — Korger Isidor. Dr.. Feldstraße 12. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5, GO. aufgeführten Artikel, 30. 9.

Anmeldepflicht des Jahrganges 1919 bei der EinwohnerMeldestelle An der Amtstafel des Rathauses ist folgende

Kunönmchung betreffend Meldepflicht des Geburtsjahrganges 1919 (männlichen und weiblichen Geschlechtes) während der Zeit vom 2. Jänner 1937 bis 31. März 1937 angeschlagen. Gemäß den Bestimmungen der §§ 123—125 der 2. Durchf.-Vdg. zum Einwohnergesetz 1935, BGBl. 47635, sind alle Personen männlichen oder weiblichen Geschlechtes, die das 18. Lebensjahr im Jahre 1937 erreichen und in Innsbruck wohnhaft sind, verpflichtet, sich in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres 1937, d. i. vom 2. Jänner bis 31. März 1937, zur Ergänzung des angelegten Stammblattes bzw. zur allfälligen nachträglichen Verzeichnung bei der Einwohnermeldestelle in Innsbruck, Burggraben 3, mündlich zu melden. Zur Anmeldung haben die vorerwähnten Personen ihre Personalurkunden wie Geburts- und Taufschein, Heimatschein, Reisepaß, Staatsangehörigkeitsnachweis, Meldezettel. Berufsnachweis wie z. B. Schulzeugnis, Optionsdekret, Mitgliedskarte der Vaterländischen Front, Lehr- oder Gesellen-(Gehilfen-)zeugnis ufw. mitzubringen. Kraftwagenlenker, Kraftradfahrer und Flieger (Segelflieger) haben die behördliche Ausübungsbewilligung vorzuweisen. Für Geisteskranke und Vollentmündigte haben die Eltern oder ihre gesetzlichen Vertreter, sonst die Unterstandsgeber, bei blinden» taubstummen, stummen oder tauben Personen, weiters bei Personen» die infolge ihrer körperlichen Beschaffenheit nicht in der Lage find, verfönlich bei der Einwohnermeldestelle zu erscheinen, die Stellvertreter die Anmeldungspflicht durch persönliches Erscheinen vor der zuständigen Einwohnerstelle zu erfüllen. Personen, die in Strafanstalten, Gefangenhäusern oder in sonstigen Anstalten angehalten werden, find von ihrem Anstaltsleiter der Einwohnermeldestelle bekanntzugeben. Anläßlich der Anmeldung werden die vorgelegten Perfonalurkunden mit der Grundnummer abgestempelt bzw. nachgestempelt und die E r k e n n u n g s k a r t e ausgestellt. Wer unwahre oder unvollständige Angaben macht oder die Meldepflicht nicht vorschriftsmäßig erfüllt, begeht, sofern nicht der Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung gegeben ist, eine Verwaltungsübertretung und wird gemäß § IN des Einw.-Gef., BGBl. 4N61935, mit Geld bis zu 30NN 8 oder mit Arrest bis zu drei Monaten bestraft: bei erschwerenden Umständen können beide Strafen nebeneinander verhängt werden.


Amtsblatt Nr. 12. Straße 13, fabrikmäßige Herstellung von Waren und sonstigen Industrieerzeugnissen aller Art, insbesondere der chemischen Industrie sowie den Handel mit solchen, insoweit die Herstellung und der Handel mit denselben nicht an eine Konzession gebunden ist, 14. 10. 1928, I I . 19967. — Lun Franz. Defreggerstraße 21, Handel mit Fischen, Wildbret und Geflügel, Eiern und Butter, 8. 10. 1936. ZI. 1—15842. — Maiacher Walter, Innrain 18, Großhandel mit Lebensmitteln. 8. 2. 1936, ZI. 2052. — Mair Josef. Kiosk am Fürstenweg beim Mittenwaldbahnoiadukt, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel. 25. 6. 1929, Zl. 10809. — Marik Heinrich, St.-Bahnstraße 5, Schuhmachergewerbe, 12. 5. 1921. Zl. 9309. — Mayer Josef, Großmarkthalle, Kommissionsgroßwarenhandel in Obst, Gemüse und Südfrüchten. 5. 7. 1934, Zl. 8465. — Osmetz Karolina, Angerzellgasse 10, Frauen- und Kinderkleidermachergewerbe, 21. 10. 1927, ZI. 21982.

Verzeichnis über die im Monat November 1936 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzesfionsdekrete. Aichner, Viktor, Roseggerstr. 21, Fiakergewerbe mit einem Automobil, 24. 11. 1936, ZI. 16842. — Venner Josef. Innrain 16. Puppenreparatur. 26. 11. 1936, Zl. 18369. — Feldkirchner Maria, geb. Stack!, Anichstraße 9, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 21. 11. 1936, Zl. 18113. — Fiedler Stefanie, geb. Opavsky, Maria-Theresien-Straße 47, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 10. 11. 1936. Zl. 17567. — Geliert Viktor. Gutenbergstraße 8. Agenturgewerbe, 17. 11. 1936, ZI. 17805. — Gesiler Anton. Innstraße 2, Handel gem. § 1a. Abs. 1, Abschnitt b). Punkt 36. GO.. 21. 11. 1936. Zl. 18114. — Haring Hubert. Pfarrgasse, 4, 1. Stock, Gummimäntel und Gummischuhreparaturanstalt, 25. 11. 1936, Zl. 1—18326. — Houdek Alfred, Mozartstraße 12. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 5. 11. 1936, Zl. 17240. — Ienewein Alfons, Andreas-Hofer-Straße 42, Mechanikergewerbe, 17. 11. 1936. Zl. 17905. — Kellerer Anna. geb. Pichlkostner. Blattl Grete, geb. Kellerer. Blattl Christian. Ing.. Leopoldstraße 10, radizierte Bierschankgerechtfame, 17. 11. 1936, Zl. 17662. — Knoll Hermann, Lutterottistraße 6, Agenturgewerbe, 6. 11. 1936. Zl. 17362. — Krismer Josef. Kiosk am Fürstenweg beim Mittenwaldbahnuiadukt, Handel mit Flaschenbier und Handel gemäß § 1a. Abs. 1. Abfchn. d. Pkt. 36, GO.. 14. 11. 1936. Zl. 17792. — Kröll Josef. Universitätsftraße 10, Handel mit Zukkerbäckerwaren und Schokoladen, 2. 11. 1936, Zl. 17091. — Kroutil Otto. Bienerstraße 27, Reklame und Annoncenbüro, 10. 11. 1936, Zl. 17568. — Lun Franz. Defreggerstraße 21. Handel mit Fischen, Fischmarinaden, Fischkonserven, Wildbret und Geflügel, Eier und Butter, 27. 11. 1936. Zl. 18393. — Maiacher Walter. Innrain 18. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 21. 11. 1936, Zl. 18119. — „Radio Union, Innsbruck, Stefanie Koudela <K Co., Salurner Straße 11, Hochhaus (off. Handelsgesellschaft), Salurner Straße 11, gewerbsmäßiger Zusammenbau von Fernseh-Rundfunkempfängern und Verstärkern aus fertig gekauften Bestandteilen und Reparaturen an denselben sowie Laden von Akkumulatoren, 10. 11. 1936. Zl. 13050. — Reitlechner Bertha, geb. Seiler. Kirchgasse 6, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 25. 11. 1936, Zl. 18278. — Retter Helmut. Fischergasse 12. fabrikmäßiges Schlossergewerbe. 5. 11. 1936. Zl. 17302. — Sägewerk und Tischlerei A. Fritz. Innsbruck. I n h . A. Fröhlich k H. Hoppichler (off. Handesgesellfchaft). Egger-Lienz-Straße 3. Tischlergewerbe. 28. 11. 1936. ZI. 18443. — Schattanek Josef. Defreggerstraße 14, Handelsagentur. 26. 11. 1936. Zl. 18379. — Scharnagl Maria, geb. Schramm. Kaufmannstratze 40. 1. Stock, Maschinstrickergeirerbe, 25. 11. 1936. Zl. 18279. — Schröder Wilhelm, Fischergasse 6, Sandund Schottergewinnung. 26. 11. 1936. Zl. 18368. — „Jos. Schupfer" loss. Handelsgesellschaft), Wilhelm-Greil-Straße 7. Handel mit Seide. Garnen und Kurzwaren. 23. 11. 1936, Zl. 18118. — I n g . Sterzinger Franz. Tempistraße 2, Handel gemäß § 1a. Abs. 1. Abschnitt b. Pkt. 36. GO.. 10. 11. 1936. Zl. 17442. — Stietzel Kurt. Adamgasse 9a, Musikalienhandel, beschränkt auf den Ein- und Verkauf von Handharmonikanoten nach dem System Helbling, 10. 11. 1936, ZI. In—2728/7. Ldshptm. f. T. — Tovazzi Mariano, Leo-

poldstraße 10, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16 GO., Ut. b, 6, t, ß> als Ergänzung zur gepachteten Bierschankgerechtsame, Leopoldstraße 10. 17. 11. 1936, Zl. 17914. — Viecelli Albert. Goetheftraße 14, Handel mit landwirtfcha,tlichen Maschinen und Geräten, 20. 11. 1936, Zl. 18075. — Wawrik Karl. Hauptbahnhof, Fremdenführerkonzession im Sinne des § 15, Pkt. 4 GO., 4. 11. 1936, Zl. 16536. — Wernbacher Franz, Müllerstraße 21. Gast- und Schankgewerbe. gemäß § 16 GO., lit. c), ci), t) und g), 23. 11. 1936, ZI. 17790. — Zeuner Robert. Brunecker Straße 2, Agenturgewerve, 20.11.1936. Zl. 18072. — Zeuner Robert. Vrunecker Straße 2. Kommissionswarenhandel, 20. 11. 1936. Zl. 18073. — Zeuner Robert, Brunecker Straße 2, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 2». 11. 1936. ZI. 18074.

Gewerbestrafen im Monat November § 14 GO., unbefugte Verrichtung von Kürschnerarbeiten, 15 8 (24 St.),' § 22 GO., unbefugte Ausübung des Autofrächtergewerbes. 80 8 (5 Tage); § 13b GO., unbefugter Holzhandel in Innsbruck. 30 8 (2 Tage): § 13b GO., unbefugte Ausübung des Fuhrwerksgewerbes, 15 8 (12 St.),- § 59 GO-, unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen, 10 8 (6 St.),- § 22 GO., unbefugte Ausübung des Gast- und Schankgewerbes, 50 8 (3 Tage); § 14 GO., unbefugte Verrichtung von Tapeziererarbeiten. 15 8 (12 St.): § 2 des Hausierpatentes Warenverfall: § 22 GO., unbefugte Ausübung des Gast- und Schankgewerbes. 50 8 (3 Tage); § 13b GO., unbefugte Personenbeförderung mit Auto, 20 8 (24 St.); § 13b GO., unbefugte Handelstätigkeit, 25 8 (24 S t ) ; § 1 der städtischen Vorschriften über die Bestrafung des Mißbrauches der städt. Volksküchenmarken 20 8 (24 St.): § 2 des Hausierpatentes 20 8 (24 Stunden), Warenverfall; § 38ä/2 GO., unbefugte Uebernahme zur Reparatur, 50 8 (2 Tage): § 4 Unterfagungsgesetz, vorzeitige Betriebsaufnahme. 50 8 (2 Tage); § 49/2 GSVG., Nichtanmeldung eines Versicherungspflichtigen zur Versicherung, 15 8 (24 St.); § 132 lit. ü GO., unbef. Ausübung des Gast- u. Schankgewerbes unter Deckung durch eine fremde Gewerbeberechtigung, 100 8 (2 Tage): § 132 lit. k GO., Deckung des unbefugten Betriebes des Gast- und Schankgewerbes. 110 8 (2 Tage): § 44 GO., mangelhafte Namensführung, 30 8 (3 Tage); §§ 2, 4. Nichteintragung in das Hotelbuch und Unterlassung der Ersichtlichmachung der Preise. 200 8 (10 Tage): § 13b GO., unbefugter Holzhandel. 20 8 (2 Tage); § 14 GO., unbefugte Malerarbeiten, 40 8 (2 Tage); § 75 GO., unbefugte Sonntagsarbeit 20 8 (2 Tage); §§ 49, 39, unrichtige Gefchäftsbezeichnung und Nichtanzeige der Standortverlegung, 100 8 (3 Tage); § 132a GO., unbefugte Ankündigung eines Gewerbes, 200 8 (5 Tage); § 14 GO., unbefugte Waagenreparatur, 150 8 (7 Tage); § 14 GO., unbefugtes Friseurgewerbe, 3 8 (6 St.); § 1ä GO., unbefugter Kolonialwarenhandel, 100 8 (5 Tage): § 2 Hauf.-Pat., unbefugtes Hausieren, 200 8 (14 Tage); § 7 VEtG. zu § 2 Haus.-Pat., unbefugtes Hausieren, 100 8 (7 Tage); Uebertretung des Zahntechnikergesetzes 200 8 (3 Tage); Uebertretung der Eichuorfchriften 50 8 (3 Tage); Uebertretung des Weingesetzes 10 8 (24 Stunden).

Verzeichnis öer Getverbeveranöerungen in öen Monaten Oktober/ November 272. A s t e r Josef, Autolohnfuhrwerker, Verlegung des Standortes des Autolohnfuhrgewerbes für Personenbeförderung von der Tonnenburgstraße 17 in die Mentlgasse 14. 273. B i t t e r l i Emilie, geb. Greder, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß des Großhandels von Lebens- und Futtermitteln und des Detailverschleißes der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel und des Marktfahrergewerbes von der Wilhelm-Greil-Straße Nr. 25 in die Fallmerayerstr. Nr. 8 / I I . 274. B r u n n er Josef, Fleischhauer in Aldrans, Auflasfung der bis nun in der Dr.-Glatz-Stratze 15a betriebenen Zweigniederlassung des Fleischhauergewerbes. 275. D r e h e r Adolf, Verlegung des Standortes der Reinigungsanstalt von der Wilhelm-Greil-Stratze 25 in die Anichstr. 17.


.AmtsblattNr.12 293. K ü l l e y Gabriel. Dr.. Verlegung des Standortes des Photo276. Einquartierungs-Turnusoerein, Innsbruck, Bestellung der graphengewerbes mit Ausschluß der Porträtphotographie von Frau Anna Elisabeth H e l l , geb. KleihI, zur Pächterin der der Meinhardstraße 5 in den Bozner Platz 7. dem Vereine verliehenen Gast- und Schankgewerbekonzesfion mit den Berechtigungen des § 16 GO-, lit. d) und ß), im 294. K u n z e ! Karl Adolf, Errichtung einer Inseraten-AnnahmeStandorte Innstratze Nr. 2 an Stelle der zurückgetretenen stelle in der Defreggerstraße Nr. 21 für den Betrieb eines Pächterin Frau Anna Witwe Kleißl. Annoncen- und Reklamebüros im Standorte Innsbruck, Defreggerstraße 19. 277. F i e g l Walter, Ing., Verlegung des Standortes des Handels 295. K u r z m a n n Rosa, Verlegung des Standortes des Handels mit Radioapparaten und deren Bestandteilen von der Mariamit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Theresien-Stratze Nr. 47 in die Maria-Theresien-Str. Nr. 13. Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, von 278. F r o h n w e i l e r Leopold, Hausbesitzer, Bestellung des der Innstraße Nr. 9 in die Riefengasse Nr. 4. Sohnes Anton Frohnweiler zum Pächter beim Betriebe des Gast- und Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 296. M a t h e Otto, Verlegung des Standortes des Handels mit Auto- und Fahrradbestandteilen und deren Zubehör sowie GO., lit. b), o), ä), t) und ß), im Standorte Innsbruck, LeoMotorfahrzeugen und Muskelkraftautos von der Kiebachpoldstraße Nr. 24. gasse 1 5 / I I I in die Heiliggeiststratze 3. 279. G ä r t n e r Kreszenz, Witwe, neuerliche Verpachtung der Konzession zur gewerbsmäßigen Verabreichung von Speisen 297. P a s s e r Michael, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes, des Kommissionswarenhandels und des Handels im Sinne des § 16 lit. t>) GO. (Auskocherei) und Bestellung ohne Beschränkung auf bestimmte Waren von der Grillpardes Frl. Michaela R e u t e r zur Pächterin dieses Gewerbes zerstraße 9 in die Angerzellgasse 16a. an Stelle der bisherigen Pächterin Maria Weinold. Prämonstiatenser-Chorherrenstift Wilten. Bestellung des Frl. 280. G a ß n e r Rudolf, Dr., Prokurist der Oesterr. Brau-A.-G., 298. Margarete P i r c h e r zur Geschäftsführerin (Stellvertreterin) Zweigniederlassung Bürgerliches Brauhaus Innsbruck, Bebeim Betriebe des Handelsgewerbes ohne Beschränkung au^ stellung des Herrn Karl E r h a r t zum Pächter des Gastbestimmte Waren im Standorte Innsbruck, Innrain 20, und Schankgewerbes zur Ausübung in der Betriebsform an Stelle des Frl. Marie Fischer. eines Tanz-, Bar- und Kaffee-Restaurants im Standorte Inns299. P r u g n a l l e r Anna. geb. Singer, Verlegung des Standbruck, Erlerftraße Nr. 17, umfassend die Berechtigungen des ortes des Gewerbebetriebes des auf die Frauen- und Kinder§ 16 GO., lit. b) bis g), in Gemäßheit des § 19 (3) GO. kleider beschränkten, gemeiniglich von Frauen betriebenen 281. G o t t a r d i <K H a i n d l , Internationale TransportgesellKleidermachergewerbes nach § 14 GO. von der Maria-Thereschaft m. b. H., Bestellung des Herrn Johann Labenbacher sien-Straße 13 in den Fürstenweg Nr. 25. zum Stellvertreter (Geschäftsführer) beim gewerbsmäßigen 300. Scheid er Rosa, neuerliche Verpachtung des persönlichen Betriebe der Wohnungs- und Zimmervermittlung im StandGast- und Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 orte Innsbruck, Heiliggeiststratze Nr. 10. lit. b) bis g) GO. im Standorte Innsbruck, Leopoldstraße 48, 282. H a l l er Moritz, Verlegung des Standortes des Marktfahreran Herrn Karl S c h w a i g e r an Stelle der Frau Marie gewerbes, des Gemischtwaren Handels und des Handels mit Kretfchmer. Obst und Gemüse im Herumziehen von Ort zu Ort von der 301. S c h i e n d l Oswald, Errichtung einer Zweigniederlassung des Wilhelm-Greil-Straße 25 in der Fallmereyerstratze 8. handwerksmäßigen Mechanikergewerbes im Standorte Inns283. H a m m e r e r Grete, Realitätenvermittlung, Bestellung des bruck, Müllerstraße 1. in der Höttinger Au Nr. 36. Herrn Erik Megiska-Guggenberger, Inhaber einer Konzession für die Realitätenoermittlung in Innsbruck, Anichstraße 8, 302. S c h u l e r Marie. Witwe, Auflösung des Pachtverhältnisses mit dem bisherigen Pächter Franz Morandell hinsichtlich des zum Geschäftsführer des Witwenbetriebes im Standorte Innszustehenden Fleischhauergewerbes im Standorte Innsbruck, bruck, Anichstraße 31. Fleischbankgebäude und vorläufige Stillegung des Betriebes. 284. H a u e r Cäcilie, Verlegung des Standortes der Verabreichung und des Verkaufes von Speisen gemäß § 16 lit. b) GO. 303. T a u b e r Johann, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Fallmereyerstratze 9 in die Stafflerstraße 25. von der Innstraße 63 in die Meraner Straße 1 unter der Bedingung, daß sich die Verabreichung von Speisen auf rein 304. T a u b e r Johann, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit diätotherapeutische Kost beschränkt. Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, von 285. H e h l e Rosa, Verlegung des Standortes des Damenkleiderder Fallmereyerstraße 9 in die Stafflerstraße 25. machergewerbes von der Claudiastraße 24 in die Meraner 305. T e r b o g l a v Irene, Verlegung des Standortes des VerleiStraße 4, Stöckl. hens von Maskenkostümen von der Speckbacherstraße 11 in 286. H o f e r Jakob, Verpachtung der Konzession zum Betriebe die Maria-Theresien-Straße 23—25. des Fiakergewerbes mit dem Einspännerwagen Nr. 11 im Standorte Innsbruck und Bestellung des Herrn Franz Meyr 306. T e r b o g l a v Irene, Verlegung des Standortes des Frauenund Kinderkleidermachergewerbes von der Speckbacherstr. 11 zum Pächter dieses Gewerbes. in die Maria-Theresien-Straße 23—25. 287. I s chi a Elisabeth, Witwe, und minderj. Elisabeth und Ferdinand Ifchia, Verpachtung des radizierten Gast- und Schank- 307. U n t e r p e r t i n g e r Marie, Bestellung des Herrn Josef P l a t t n e r zum Pächter des radizierten Gast- und Schankgewerbes „Zum Mohren" in der Mariahilfstraße Nr. 34 in gewerbes in Innsbruck, Mariahilfstraße 16 (zum „Schwarzen Innsbruck an Frau Ola Ianetti, geb. Vieider. Bären"), an Stelle der Frau Cäcilie Steinkaferer. 288. I f c h i a Elisabeth, Witwe, und minderj. Elisabeth und Ferdinand Ischia, Umschreibung des radiziert haftenden Gast- und 308. W a g e n h o f e r Marie, Witwe, Fortführung des von dem verstorbenen Gatten zurückgelassenen Auskochereibetriebes im Schankgewerbes „Zum Mohren" auf die Witwe nach dem Standorte Innsbruck, Iahnstratze 8. auf eigene Rechnung verstorbenen Vartlmä Ischia, Frau Elisabeth Ifchia, geb. Vieiund Bestellung des Frl. Marie W e i n o l d zur Pächterin der, und ihre minderj. erbl. Kinder Elsa und Ferdinand Ifchia. dieses Gewerbes. 289. I n n s b r u c k e r T u r n v e r e i n , Bestellung des Herrn Robert Tutz, Magistratskanzlei-Direktor, zum verantwortlichen 309. W a i d a c h e r Pauline, Fortführung des von dem verstorbeStellvertreter (Geschäftsführer) des Gast- und Schankgewernen Gatten Alois Waidacher zurückgelassenen Hufbeschlagbes im Standorte Innsbruck, Fallmereyerstraße 12, an Stelle gewerbes im bisherigen Standorte Innsbruck, Schmiede bei des Franz Endl. der Mariahilfbrücke, auf eigene Rechnung und Bestellung des Herrn Johann G l a d e r zum Stellvertreter (Geschäfts290. I a b i n g e r Kreszenz, Verlegung des Standortes des Geführer). mischtwarenhandels von der Egger-Lienz-Stratze, Kiosk beim Autoerfatzdepot, in das Haus Andreas-Hofer-Straße Nr. 49. 310. W i l b e r g e r Heinrich, Verlegung des Standortes des An291. Katholischer Arbeiterverein für Innsbruck und Umgebung. streicher-, Lackierer-, Schilder-, Schriften-, Vergolder- und Bestellung der Frau Antonie W e g s c h e i d e r, geb. Gasser, Zimmermalergewerbes von der St.-Nikolaus-Gasse Nr. 17 in zur Pächterin der Konzession zum Betriebe des Gast- und den Rennweg Nr. 7. Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 GO.» lit. t>) 311. B e r g a m i n i Josef, Errichtung einer zweiten Verkaufsstelle bis ß), im Standorte Innsbruck, Anichstraße Nr. 36. im Verkaufsstand Nr. 4 vor dem Fleischbankgebäude des 292. K r a m e r Valentin, Wiederaufnahme des seit dem Jahre Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, je1931 ruhenden Gewerbebetriebes des Gemischtwarenhandels doch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten im neuen Standorte Innsbruck, Dr.-Glatz-Straße Nr. 26. Artikel, im Standorte Innsbruck, Innrain Nr. 4.


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Amtsblatt Nl. 12. 312. B e r g m a n n Jofefa, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Brandmalerei von der Sonnenburgstr. 17 in den Südtiroler Platz Nr. 8. 313. D u r n e s Johann, Malermeister, Verlegung des Standortes des Zimmermaler-, Anstreicher-, Lackierer- und Schildermalergewerbes von der Iahnstratze 2« in die Kapuzinergasse 6. 314. E d er Ingeborg, Fortführung des von Josef E d e r hinterlafi enen Gewerbebetriebes des Holzhandels und des Kommi sionswarenhandels im Standorte Innsbruck, Kaiser-FranzI o 'evh-Straße Nr. 12, auf eigene Rechnung.

,Vertehr mit thristbaumen" Zur Regelung der Einfuhr von Christbäumen in das Stadtgebiet wurde von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck am 3. Dezember 1936, Zl. 1—5663/1, nachstehende Kundmachung erlassen: Kundmachung. Zur dringend nötigen Schonung der umliegenden Wälder wird die Gewinnung von Christbäumen und deren Einfuhr in die Stadtgebiete von Innsbruck und Hall an die Beobachtung nachstehender Bestimmungen gebunden: Christbäume jeder Art dürfen nach Innsbruck und Hall nur auf Grund von Erlaubnisscheinen eingeführt werden, welche die Bezirksforstinspektion Innsbruck und Hall, beide in Innsbruck (Herrengasse Nr. 1, 1. St.) sowie Steinach ausstellen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Erlaubnisscheines ist der Vorweis einer Bewilligung des Waldbesitzers, aus dessen Wald die Christbäume bezogen werden. Bei einer größeren Zahl von Bäumen mutz diese Bewilligung überdies mit dem Sichtvermerk der Gemeinde versehen sein. Waldbesitzer selbst bekommen den Erlaubnisschein für eine größere Anzahl nur auf Grund der vorherigen Anmeldung bei der Gemeinde und einer von ihr ausgestellten Bestätigung. Vor der Einfuhr muß der Erlaubnisschein auch noch zur Bestätigung der einwandfreien Herkunft der Bäume mit dem Stempel oder der Unterfchrift des betreffenden Gemeindewaldaufsehers (Vundesförsters) versehen werden. Besonders bemerkt wird, daß die Gewinnung von Tannenchristbäumen im Tannenschutzgebiete der Nordkette zwischen dem Hechenberge und dem Halltale nicht bewilligt wird. Christbäume, die ohne Erlaubnisschein eingeführt werden, verfallen der Beschlagnahme; die eigenmächtige Gewinnung von Christbäumen wird überdies bestraft.

315. E i n s e l e n Karl, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens« und Futtermitteln und des Gewerbebetriebes der Herstellung von Radioapparaten aus fertiggekauften Bestandteilen und die Reparatur solcher Apparate, von der Museumstraße 24 in das Haus Maria-Theresien-Str. 1. 316. F i n k e l f t e i n Jakob, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes und des Kommisjionswarenhandels von der Heiliggeiststraße 10 in die Museumstraße 28 („Wilder Mann").

317. G l o b u s , Plakatierungs- und Reklame-Gesellschaft m.b.H., W i e n , I I I . , Weyrgasse 5, Errichtung einer Zweigniederlassung des gewerbsmäßigen Betriebes eines Reklamebüros (gewerbsmäßige Vermittlung und Ausführung von Reklamegeschäften, Werbung und Ausführung von Inseraten, Plakatierungen, Reklamen und Ankündigungen aller Art sowie von Reklamefilmen und Diapositiven) mit dem Standorte Wien. I I I., Weyrgasse 5, in Innsbruck, Fischergasse 31. 318. Go I d f a r b Hermine, geb. Hirschel, Verlegung des Standortes des Marktfahrergewerbes von der Körnerstraße Nr. 14 in die Kiebachgasse Nr. 15/1. 319. G o l d f ä r b Rosa, Verlegung des Standortes des Marktfahrergewerbes für Stoffe und Südfrüchte von der Körnerstraße 14 in die Kiebachgasse Nr. 15. 320. G u m b e t s b e r g e r Julie, Bestellung der Frau Marie K r o n b e r g e r, geb. Zechner, zur Pächterin des im Grunde des § 56, Abs. 4, GO. fortbetriebenen Auskochereigewerbes im Standorte Innsbruck, Fuggergasse Nr. 2, an Stelle der bisherigen Pächterin Frau Anna Riedmann. 321. H a c k e r Franz, Auflösung des zwischen dem Konkursanten und Frau Anna Fischnaller hinsichtlich deren Gast- und Schankgewerbekonzession abgeschlossenen Pachtvertrages im Standorte Innsbruck, Leovoldstratze Nr. 16, und Einstellung des gegenständlichen Gastwirtschajtsbetriebes. 322. H a r a s f e r Anna, Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des Gemischtwarenhandels im Standorte Innsbruck, Sonnenburgstraße 9, wohnhaft Innsbruck, Nordkettenbahnstraße 1, Verehelichung und Annahme des Namens „ P r a ramare r". 323. H n i t k a Adolf, Verlegung des Standortes des Marktfahrergewerbes zum Handel mit Obst und Zuckerwaren von der Maria-Theresien-Straße 6 in die Maximilianstraße 33/P. 324. Ho f f er Adolf, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln von der Wilhelm-Greil-Straße Nr. 25 in die Fallmereyerstraße 8. 325. J ä g e r Josef, Wiederaufnahme des seit 13. August 1934 ruhenden Kleidermachergewerbes und Verlegung des Standortes dieses Gewerbes von der Müllerstraße Nr. 25 in die Schretterstraße 7. 326. I e n e w e i n Karl, Verlegung des Standortes des Spediteurgewerbes von der Amraser Straße (Eilgutmagazin) in die Iahnstraße Nr. 25. 327. K e l l e r e r Anna, Witwe, geb. Pichlkostner, Frau Grete B l a t t l , geb. Kellerer, und Ing. Christian B l a t t I , Inhaber der auf dem Anwefen Leopoldstraße 10 haftenden Bierschankgerechtsame, Verpachtung dieses Realgewerbes an Herrn Mariano T o v a z z i . 328. K r a t o c h v i l Stanislaus, Fortführung der dem verstorbenen Johann E g g er zustehenden verkäuflichen Kleidergerechtfame am Bozner Platz 1 während der Verlassenschaftsabhandlung auf Rechnung der Masse. 329. L a c k n e r Aloisia, Witwe, neuerliche Verpachtung des persönlichen Gast- und Schankgemerbes mit den Berechtigungen des § 16 lit. a) bis ß) GO. im Standorte Innsbruck, Mariahilfstraße Nr. 7, an Frau Anna H ö l l r i g l , geb Zotz, an Stelle des bisherigen Pächters Alfons Klotz. 330. M a i r Ferdinand, Inhaber der Konzession zur Anbietung persönlicher Dienste an öffentlichen Orten als Packträger mit dem Standplatze am Hauptbahnhof, Zuweisung der Mützenschildnummer 57 an Stelle der bisherigen Nummer 13. 331. M e l z e r Karolina, Bestellung des Herrn Rudolf S t a d l e r zum Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Betriebe des von dem verstorbenen Gatten Max Melzer fortgeführten Väckergewerbes im Standorte Innsbruck, Leopoldstraße 8, an Stelle des bisherigen Pächters Josef Haas. 332. M o r i e l Ludwig, Verlegung des Standortes des gebundenen Pferdefrächtergewerbes von der Mariahilfstraße 34 in die Liebeneggstratze Nr. 11. 333. M y c i n f k i Josef, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes, des Kommissionswarenhandels und des Handels ohne Beschränkung (en ßi-os) vom Hindenburgplatz 1 / 1 I I in die Colingasse Nr. 9.


.Amtsblatt Nr.12 334. O b r u s c h k a Walter, Ing., Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Neuhauserstraße 8 in die Körnerstraße Nr. 15/V. 335. P a l l a Anna, Verlegung der Wäscherei-Annahmestelle von der Mentlgasse Nr. 6 in die Leopoldstratze 35. 336. P a l m e r s <K S ö h n e , offene Handelsgesellschaft. Wien, I., Verlegung des Standortes der Zweigniederlassung in Innsbruck von der Herzog-Friedrich-Straße 14 in die HerzogFriedrich-Straße Nr. 28. 337. Pantz Adolf, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln von der Heiliggeiststraße Nr. 32 in die Leopoldstraße 32. 338. P e i n t n e r Maximilian, Verlegung des Standortes des Tischlergewerbes von der Klostergasse 9 in die MatthiasEchmid-Straße 1. 339. P l a t t n e r Josef, Verlegung des Standortes des Vaumeistergewerbes von der Körnerstr. 20 in die Rofeggerstr. 28/ I I I und des Zimmermeistergewerbes von der Kapuzinergasse 34 in die Rofeggerstraße 28/1I I. 340. P u t s c h e ! Anton, Verlegung des Standortes des Schuhmachergewerbes von der Mentlgasse 8 in die Neurauthgasse 6. 341. R a ß August, Verlegung des Standortes des Anstreicher-, Lackierer-. Vergolder- und Iimmermalergewerbes von der Museumstraße 37 in die Claudiastraße 8/IV. 342. S t e m b e r g e r Katharina, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Erzeugung von Strohhüten, Damenfilzhüten und Damenhutformen von der Echöpfstraße 39 in die Leopoldstraße 26. 343. S t e m b e r g e r Katharina, Verlegung des Standortes des Modistengewerbes von der Schöpfstr. 39 in die Leovoldstr. 26. 344. T a u b e r Marie, Wiederaufnahme des über ein Jahr außer Betrieb gestandenen Autofrächtergewerbes und Verlegung dieses Gewerbes von der Gumpstraße 17 in die Pradler Straße 51. — Verpachtung an Alois Wörle. 345. T o m a n H I e i p e l t , Alpenländische Iuckerwarenfabrik, Innsbruck, Bestellung des Herrn Hubert T e u c h n e r an Stelle des Herrn Josef Fauster zum verantwortlichen Stellvertreter (Gefchäjtsführer) beim Betriebe der fabrikmäßigen Erzeugung von Zucker- und Konditoreiwaren im Standorte Innsbruck, Bienerstraße 27a. 346. U n t e r r a i n e r Johann, Verlegung des Standortes des Schuhmachergewerbes von der Mentlgasse 10 in die Schillerstraße 17/P. 347. V r a n a Ludwig, Verlegung des Standortes des Mechanikergewerbes von der Erlerstraße 3 in den Pfarrplatz 11/P. 348. Wagnerfche Universitäts-Buchdruckerei, Innsbruck, Bestellung des Herrn Engelbert B u c h r o i t h n e r zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer) beim fabriksmäßig betriebenen Buchbindergewerbe im Standorte Innsbruck, Erlerstr. 5, an Stelle des verstorbenen Herrn Engelbert Buchroithner sen. 349. Wagnersche Universitäts-Buchdruckerei, Innsbruck, Bestellung des Herrn Engelbert B u c h r o i t h n e r zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Gewerbebetriebe der fachmännischen Beratung für die Erteilung von Druckaufträgen im Standorte Innsbruck, Erlerstraße 5/7, an Stelle des verstorbenen Herrn Engelbert Buchroithner sen. 350. W a l d h a r t Alois, Verlegung des Standortes des Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren von der Museumstraße 22 in die Unwersitätsstratze 22.

Maß- uns gewichtspolizeiliche Revisionen Gelegentlich der Durchführung von verschiedenen lebensmittelpolizeilichen Revisionen wurde durch die Beamten des städtischen Marktamtes in Innsbruck festgestellt, daß in den Lebensmittelgeschäften vielfach Matze, Waagen und Gewichte Verwendung finden, die den bestehenden Eichvorschriften nicht entsprechen. Auf Grund dieser Feststellungen wurden für die nächste Zeit vermehrte Überprüfungen dieser Meßgeräte in Aussicht genommen. Um nun Beanständungen von Gewerbetreibenden wegen Nichteinhaltung der Eichvorfchriften, be-

sonders wegen nicht Zeitgerechter Nacheichung der eichpflichtigen Maße, Waagen und Gewichte, vorzubeugen, werden im Folgenden die wichtigsten Bestimmungen dieser Vorschriften in Erinnerung gebracht. Gesetzlich zulässig sind nur jene Maße, Waagen und Gewichte, welche nach dem metrischen System arbeiten, d. h. Kilogramm, Meter und Liter (oder deren Teile oder Vielfache) anzeigen. Alle in den ständigen oder zeitweiligen Verkaufsstätten lg. B. Marktständen) vorhandenen Maße, Waagen und Gewichte müssen vorschriftsmäßig geeicht sein; die Aufbewahrung von nichtgeeichten Meßgeräten in den Verkaufsstätten ist auch dann verboten, wenn diese Geräte nicht zur Verwendung im öffentlichen Verkehre bestimmt sind, d. h. also, daß alle in den Verkaufsstätten vorhandenen Meßgeräte, gleichgültig ob sie in Verwendung stehen oder nicht, der Eichpflicht unterliegen. Die gesetzlich zulässigen Meßgeräte müssen nicht nur vor ihrer Inbetriebnahme vorschriftsmäßig geeicht sein, sondern darüber hinaus regelmäßig wiederkehrenden Nacheichungen unterzogen werden. Was die verschieden langen Nacheichungsfristen anlangt, ergeben sich, abgesehen von hier weniger in Betracht kommenden Ausnahmen, folgende zwei Hauptgruppen von Meßgeräten: a) Vor Ablauf von 2 Jahren nachzueichen: Alle Waagen und Gewichte, hölzerne Flüssigkeitsmaße, Biertransportfässer, Milchgefäße mit Meßstab und Maischbottiche. K) Vor Ablauf von je 3 Jahren nachzueichen: Alle Längenmaße, Hohlmaße für trockene Gegenstände, metallene Flüssigkeitsmaße, Meßavvarate für Petroleum, eichvflichtige Weinfässer (d. s. jene Weinfässer, in welchen den Käufern Weine geliefert werden), Transportgefäße für Milch (Milchkannen und Brennholzmaße. Für Wein- und Viertransportfässer sind die drei-, bzw. zweijährigen Fristen vom Monate der ersten Eichung, bzw. der letzten Nacheichung an Zu berechnen, während bei allen übrigen Meßgeräten diese Fristen mit dem 1. Jänner des der Eichung folgenden Jahres beginnen. Der Spielraum für die Nacheichung innerhalb dieser Fristen beläuft sich somit bei Wein- und Vierfässern auf höchstens einen Monat, bei den übrigen Meßgeräten hingegen unter Umständen auf fast ein Jahr. Während also Z. V. eine Waage, die im Jänner 1935 zum letzten Male geeicht wurde, erst vor Ende Dezember 1937 nachgeeicht werden mutz, ist ein gleichzeitig geeichtes Biertransportfaß bereits vor dem 1. Februar 1937 der Nacheichung zuzuführen. Eichpflichtige Metzgeräte sind von den Eigentümern vor Ablauf der Nacheichungsfristen dem Eichamte zu übergeben. Feststehende oder schwer transportierbare Eichobjekte werden vom Eichamte auf Ersuchen der Eigentümer in ihrem Standorte überprüft und nachgeeicht. Für die Beförderung der hiefür nötigen Hilfsgeräte (Eisengewichte usw.) haben die Eigentümer der Eichobjekte auf eigene Kosten zu sorgen und außerdem ist in diesen Fällen noch ein Zuschlag zu den tarifmäßigen Eichgebühren zu entrichten.

Veluchet das Otadttheaiee!


13

Amtsblatt Nr. 12. Bei eichvflichtigen Gegenständen, welche Beschädigungen oder sonstige Mängel aufweisen, sind vor der Ueberbringung, bzw. Anmeldung, Zur Nacheichung die notwendigen Reparaturen durchführen zu lassen. Uebertretungen der Eichvorschriften werden im Verwaltungsstrafverfahren durch den Stadtmagistrat Innsbruck bestraft. Stadt. Marktamt Innsbruck. «

Allgemeine uns besonöere Verbrauchsabgabe bei fiostsenöungen An der Amtstafel des Stadtmagistrates ist folgende Kundmachung angeschlagen: I m Sinne der §§ 1 und 2 der Abgabenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck für die EinHebung der allgemeinen und besonderen Verbrauchsabgabe wird verfügt: Die Empfänger von durch d i e Post eingeführten bzw. zugestellten verbrauchsabgabepflichtigen Gegenständen haben diese unverzüglich unter genauer Angabe der Art und Menge bei der städtischen Gefällsverwaltung zu melden und hiefür die Verbrauchsabgaben zu entrichten. Bei Unternehmungen, die fich mit dem Absatz abgabepflichtiger Güter befassen, kann die Meldung dekadenoder monatsweise erfolgen. Die Meldung und Entrichtung der Abgabe hat dann jeweils bis zum zweiten der Periode folgenden Tage stattzufinden. Die Verfügung gilt nicht für den Bezug von Fleisch und Fleischwaren, insoweit sie für die Fleischbeschau erfaßt werden. Zu den Meldungspflichtigen Waren gehören: Geflügel, Wild, Fischkonserven, Südfrüchte, Gemüse und Fruchtkonserven, Fettstoffe, Süßwaren, Kaffee und Kakao,

Essig. Käse.

Die Rückvergütung der entrichteten Abgabe bei Ausfuhr abgabepflichtiger Gegenstände aus dem Stadtgebiete in unveränderter Art wird in gleicher Weise wie bisher durchgeführt. Die Nichtbefolgung der Meldungspflicht wird nach den Bestimmungen des § 13 des Gemeindeabgabengesetzes, bzw. nach § 8 der Abgabenordnung bestraft. Auf die gemäß §§ 2 und 7 der Abgabeordnung dem Stadtmagistrate zukommenden Kontroll- und Ueberwachungsrechte sowie auf die Verpflichtung des Empfängers zur Auskunftserteilung und Nachweislieferung wird aufmerksam gemacht. Der Bürgermeister: F r a n z F i s c h e r e. h.

Karoline-V.-Posselt-Mstung

Mitteilungen öes HwötphWates Stand der Infektionskrankheiten im November 1936 Scharlach: 17 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 19 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im November 1936 Gesamtzahl: 52, davon 2 Totgeburten,' 29 männlich, 1 Totgeburt; 23 weiblich, 1 Totgeburt. Todesfälle im November 1936 Gesamtzahl: davon auswärts:

96 25 71 (27 männlich, 44 weiblich).

^Voltsspenöe für sie Armee"

beitrug öer Staötgemeinöe unsstäöt.Veöiensteten I m Jänner 1937 werden Unterstützungsbeiträge aus Die Stadtgemeinde Innsbruck hat aus Mitteln des dem Tiroler Anteile der Karoline-v.-Posselt-Stiftung zur Gemeindefonds und der selbständigen städtischen UnterVerteilung gelangen. Anspruchsberechtigt sind Mütter, nehmungen zur „Volksspende für die Armee" einen Beidie in Tirol oder Vorarlberg ihren ordentlichen Wohnsitz trag von 3000 8 geleistet. haben und für ihre Kinder in Krankheits- oder anderen Einen weiteren Veitrag von 8 1106.78 ergab eine bei Notfällen einer Hilfe bedürfen. Entsprechend belegte Ge- den städtischen Bediensteten durchgeführte Sammlung. suche sind bis 21. Dezember 1936 bei der Landeshaupt- Von diesem Betrage entfallen auf die Bediensteten des mannschaft für Tirol einzubringen. Etadtmagistrates 8 455.10, auf die Angestellten und ArNäheres wäre aus der an der Amtstafel des Stadt- beiter der selbständigen städtischen Unternehmungen magistrates im Rathausdurchgange angeschlagenen Kund- 8 511.18 und auf die Lehrpersonen an den städtischen Volks- und Hauptschulen 8 140.50. machung zu ersehen.


14.

.AmtsblattNr.12

Nanöes-Kriegsopfertag

Monatsbericht über öen ßremöenvertehr

Die Abrechnung über die Sammelaktion der StadtMonat November 1936 (1935) gemeinde Innsbruck hatte im Verhältnis zu den Jahren vorher ein sehr erfreuliches Ergebnis. Es k o n n t e Zahl der Zahl der ssremdenmeldungen Übernachtungen d e m F o n d s d e r B e t r a g v o n 8 8.010.15 z u r Ständiger Wohnort 193« 1935 1936 1935 V e r f ü g u n g gestellt werden. I n Anbetracht der noch immer herrschenden Wirt- Wien . 1745 1700 4787 schaftskrise, der Not in den verschiedenen Bevölkerungs- Sonstiges Österreich ' 2559 2294 5513 . . 903 262 1597 schichten, ferner des Umstandes, daß die Stadtgemeinde Deutsches Reich. Danzig . Schweiz. Liechtenstein » 233 301 191 Innsbruck nicht mehr so wie in den Vorjahren in der Italien 444 433 753 Lage war, einen Zuschuß von 2000 8 zu leisten, und der Jugoslawien 55 17 14 Tatsache, daß die Bevölkerung durch die vielen Sammel- Ungarn 61 43 29 26 8 9 aktionen gebemüde geworden ist, mußte getrachtet wer- Rumänien Tschechoslowakei 184 85 64 den, den zu erwartenden Ausfall anderweitig hereinzu- Polen 15 4 3» bringen. Dies konnte nach h. a. Ansicht nur durch For- Litauen. Lettland. Estland. Finnland 4 20 3 cieren der Aktion der Enthebungskarten erreicht wer- Schweden, Norwegen, Dänemark . . 34 20 27 Niederlande 230 68 1 den und durch Einsparungen bei den Ausgaben. Belgien l 80 27 Das Ergebnis von 8 8.010.15 ist als das zweitbeste Luxemburg / "1 aller Kriegsopfertage zu bezeichnen. 476 105 103 Großbritannien. Irland

Gemeinöe-Halbjahresbericht stir öen Kremöendertehr Sommerhalbjahr: 1. Mai bis 31. Oktober 1936

Frankreich. Monaco Spanien, Portugal Albanien, Griechenland Bulgarien, Türkei Rußland und Russisch-Asien . . . Palästina, Britifch-Indien, Nieder!.Indien, Japan, übriges Asien . . Aegypten, übr. Afrika, Australien . Vereinigte Staaten v. Nordamerika Staatenlose

195 23

1

85 12 1 2 1

14 22 103 17

21 2 69 1

14 47 307 80

61 2

3 1

3

Zahl der gemeldeten Fremden und der Uebernachtungen Zusammen

») nach Monaten m, t Monat

Mai Juni Juli August September Oktober

Z a h l der Fremden Übernachtungen

9.479 14.271 24.889 34.015 21.811 10.309

21.933 32.854 44.370 59.896 41.337 21.412

Sommerhalbjahr zusammen . 114.774

221.802

.

6400* 5494 14660

* Hievon: 1. Geschäftsreisende 1176; 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen u. dgl. 36.

b) nach dem ständigen Wohnorte Ständiger Wohnort in Wien

Z a h l der Fremden Übernachtungen 21.587

47.991

Sonstiges Österreich 23.599 Deutsches Reich. Danzig 8.764 Schweiz. Liechtenstein 8.735 Italien 6.171 Jugoslawien 378 Ungarn 1.963 Rumänien 408 Tschechoslowakei 5.553 Polen 450 Litauen, Lettland. Estland, Finnland 92 Schweden, Norwegen. Dänemark . . 1.834 Niederlande 5.891 Belgien. Luxemburg 3.342 Großbritannien. Irland 12.336 Frankreich. Monaco 7.714 Spanien. Portugal 291 Albanien, Griechenland, Bulgarien, Türkei 148 Rußland mit Russisch-Asien . . . 10 Palästina, Britisch-Indien, Niederl.Indien, Japan, übriges Asien . 309 Australien, Aegypten, übriges Afrika 780 Ber. Staat, v. Nordamerika, Kanada 4.305 Argentinien, Brasilien, übr. Amerika 46 Staatenlose 68

49.098 13.821 12.178 11.370 762 3.566 938 9.375 693 180 2.559 10.474 4.931 30.840 12.561 664

Zusammen . . . 114.774

221.802

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Pie Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Hr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Vreil-Straße 25. Vruck: Graphische K u n f t a n f t a l t T y r o l i a , Innsbruck


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