Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint einmal i . Einzelnummer so Gr. Nr. 2

2V 15. Februar 1937

3. Jahrgang

Innsbrucker Gemeinöetag Erste sitzung am L?. Jänner Eingangs der Sitzung teilte der Bürgermeister dem Gemeindetage mit, daß die Sparkasse der Stadt Innsbruck der Stadtgemeinde eine Spende von 10.000 8 und der Gemeinde Hötting eine solche von 4000 8 für das Winterhilfswerk gewidmet hat. Der Bürgermeister sprach im Namen des Gemeindetages dem Vorstände der Sparkasse den Dank aus. Der Gemeindetag ermächtigte sodann den Bürgermeister, an den Herrn Bundeskanzler aus Anlaß seiner fünfjährigen Tätigkeit in der österreichischen Regierung eine Glückwunschdepesche abzusenden. Vor Eingehen in die Tagesordnung versicherte der Bürgermeister namens des Gemeindetages Herrn Bürgermeister-Stellvertreter Adolf Platter, dessen Gattin kürglich einem schweren Leiden erlegen ist, der tiefgefühlten Anteilnahme. Der Gemeindetag erhob sich zum Zeichen des ehrenden Gedenkens an die Tote von den Sitzen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde einvernehmlich die Tagesordnung umgestellt und zuerst Herrn Stadtrat Dr. Anton Melzer das Wort zur Berichterstattung über den Vestandvertrag und die Siedlungsordnung für die Stadtrandsiedlungen der Stadtgemeinde Innsbruck erteilt. Nach Entgegennahme eingehender Erläuterungen beider Vorlagen nahm der Gemeindetag den Bestandvertrag und die Siedlungsordnung in der vom Rechtsausschutz vorgelegten Fassung an.

Berichterstatter Vürgerm.-Ftelw. Aöolf Matter 1. Der Gemeindetag beschloß auf Antrag des Finanzausschusses, den Veitrag der Etadtgemeinde für den Aufwand der Schulzahnklinik für das Jahr 1937 von 600 8 auf 700 8 im Monate zu erhöhen. Die Schulzahnklinik fand mit dem Veitrag in der bisherigen Höhe nicht mehr das Auslangen, weshalb die Zuweisung armer Schulkinder zur Zahnbehandlung im vergangenen Schuljahre

vomstädtischenGesundheitsamte erheblich eingeschränkt werden mußte. 2. Der Gemeindetag genehmigte auf Antrag des Finanzausschusses einen Nachtragskredit von 8 1543.45, der zur Anschaffung dringend notwendiger Schreibmaschinen ausgegeben werden mußte. 3. Weiters bewilligte der Gemeindetag vier Nachtragskredite im Gesamtbeträge von 10.000 8 zur Deckung von Kreditüberschreitungen im Jahre 1936 in der Magistratsabteilung IV. Diese Überschreitungen sind zum Teil auf Mehrauslagen für Rathausbeleuchtung und Reinigung anläßlich der Übersiedlung des Städtischen Jugendamtes und der Wiederinstandsetzung des zweiten Stockwerkes im Rathause und zum andern Teil auf unumgängliche Mehrerfordernisse für Theateraufsichtsgebühren und Theaterbeleuchtung zurückzuführen. 4. Der Gemeindetag bewilligte ferner einen Nachtragskredit von 16.000 8 zur Ausgabenpost IV/20 des Gemeindevoranschlages 1936 (Stempel und andere Gebühren). Aus dieser Kreditpost werden unter anderem die Gebühren für Grund-An- und Verkäufe nach den Vorschreibungen des Gebührenbemessungsamtes bezahlt. Die Überschreitung ist in rückständigen Gebührenvorschreibungen begründet. 5. Der Gemeindetag genehmigte hierauf den vom Amte angeforderten Betrag von 8 21.643.56 als RestKredit zur Deckung noch offenstehender Baukosten für die Neustädter-Siedlung I. Die Gesamtausgaben der aus 56 Siedlerhäusern bestehenden Neustädter-Siedlung I stellen sich einschließlich der Herstellungskosten der Trinkwasserleitung und der Straßen auf 8 503.676.50, welcher Betrag vom Bundesministerium für soziale Verwaltung, von den Siedlern und von der Stadtgemeinde aufgebracht wurde. Die Stadtgemeinde hat für diese Siedlung Gesamtzahlungen in der Höhe von 8 108.261.51 geleistet, die ihr mit Ausnahme der Aufwendungen für die Siedlerstraßen im Wege der Mietzinszahlungen der Siedler allmählich rückerstattet werden. I n den Jahren 1935 und 1936 gelangte auf diefe Weife ungefähr ein Drittel zur Rückzahlung.


.Amtsblatt Nr. 2 6. Der Gemeindetag bewilligte hierauf zur Ausführung weiterer 30 Eiedlerhäuser auf der Ulfiswiese (NeustädterSiedlung III) grundsätzlich einen Kredit von 15.290 8. Der Kostenvoranschlag wird noch dem Vauausschusse zur Überprüfung übermittelt. 7. Auf Antrag des Finanzausschusses faßte der Gemeindetag den Beschluß, die im Jahre 1936 minderbemittelten Haushaltungsvorständen gewährte Ermäßigung der Grundpreise des elektrischen Stromes für das Jahr 1937 zu verlängern. (Die genauen Einzelheiten über diese Begünstigung sind an anderer Stelle des Amtsblattes veröffentlicht.) 8. Der Gemeindetag genehmigte einen außerordentlichen Kredit von 3800 8 zur Errichtung von Waschküchen für die in der ehemaligen Artillerieremise eingebauten Wohnungen am Flughafen. Nach Fertigstellung der Waschküchen ist der Aufwand bei der Mietzinsfestsetzung zu berücksichtigen. 9. Zur Anschaffung eines elektrischen Backofens im Siebererfchen Jugendheime wurde der erforderliche Kredit von 1500 8 bewilligt. Der starke Belag des Heimes macht die Erweiterung der bestehenden Anlage notwendig. 10. Über Antrag des Bau- und Finanzausschusses wurde beschlossen, zur Baureifmachung von Gründen im Gebiete zwischen Haydnvlatz und Ing.-Etzel-Straße einen außerordentlichen Kredit von 14.000 8 zur Herstellung einer Hauptwasserleitung in der Länge von ungefähr 600 Meter und 1300 3 zur Legung eines rund 50 Meter langen Etraßenkanals zu bewilligen. Die Deckung für diese Kosten wird in den Anliegerbeiträgen, die nach Maßgabe der Verbauung dieser Grundstücke einfließen werden, gefunden. 11. Der Finanzausschuß legt auf Grund einer Anregung des Vauausschusses dem Gemeindetag folgenden Antrag zur Beschlußfassung vor: Zur Förderung der Bautätigkeit im Stadtgebiete werden im Jahre 1937 für Neubauten die Anliegerbeiträge für Wasser- und Kanalleitung mit folgenden Einschränkungen nachgelassen: ») Nicht unter die Begünstigung fallen Neubauten an solchen Straßen, in denen die Versorgungsleitungen erst im Jahre 1936 zum Zwecke der Baureifmachung hergestellt wurden oder noch hergestellt werden. b) Von der Begünstigung bleiben Bauwerber ausgeschlossen, die sich nicht eines ordnungsgemäß konzessionierten Baumeisters bedienen und die ihre Bauten unter dem Deckmantel einer Bauunternehmung von nicht befugten Maurermeistern ausführen lassen.

Der Gemeindetag erhob diese Anträge zu seinem Beschlüsse. 12. Auf Antrag des Finanzausschusses beschloß der Gemeindetag, den im Vorjahre genehmigten Zusatzkredit, welcher der städtischen Molkerei zur Finanzierung von Milchexporten von der österreichischen KreditanstaltWiener Bankverein eingeräumt wurde, auch für das Jahr 1937 zu verlängern.

Verichterstatter Htaötrat Vtto Thönig 1. Auf die im Verbauungsvlane für die Höttingerau vorgesehene Fahrbrücke über den I n n zwischen Universitäts- und Karwendelbrücke wurde im Verbauungsplane von Wilten-West seinerzeit nicht Bedacht genommen. Der vom Stadtbauamt nunmehr geänderte Verbauungsplan für Wilten-West nimmt auf diese Brücke Rücksicht und sieht in der Verlängerung der Holzhammerstraße eine Auffahrtsstraße durch die Huterschen

Gründe vor. Die Firma Huter u. Söhne hat gegen die geplante Straßenführung durch ihren Grund Einspruch erhoben. I n Anerkennung der künftigen Bedeutung dieser Verbindungsbrücke faßte der Gemeindetag auf Grund eines Gutachtens des Vauausschusses den Beschluß, diese Brücke mit der Auffahrtsstraße durch die Huterschen Gründe in den Verbauungsvlan für Wilten-West aufzunehmen. 2. Auf Anregung der Tiroler Vogelwarte und der Sparkasse der Stadt Innsbruck ist geplant, aus dem zum Teil baufälligen Glashaus in den Anlagen der Villa Bianca einen Vogelflugkäfig herzustellen. Nach dem vom Stadtbauamte ausgearbeiteten Plane besteht die Anlage aus drei mit heizbaren Winterräumen verbundenen Abteilungen, in denen die im Hoch- und Mittelgebirge und in den Niederungen vorkommenden wichtigsten Vogelarten untergebracht werden sollen. Für die Beschaffung der für den Bau des Vogelhauses erforderlichen Geldmittel und für die Betreuung hat die Stadtgemeinde nicht zu sorgen. Sie hat lediglich als Grundbesitzerin die Bewilligung zur Errichtung des Vogelhauses zu geben. 3. Der Gemeindetag bewilligt im Sinne eines Antrages des Bau- und Finanzausschusses einen a. o. Kredit von 910 8 zur Aufstellung einer elektrischen Koch- und Heizanlage samt Zuleitungen in der Türmerwohnung des Stadtturmes. Die Velassung des Kachelherdes und des Eisenofens fowie die Weiterbenützung des Kamins läßt sich aus Gründen der Feuersicherheit nicht mehr länger verantworten. 4. Der Gemeindetag genehmigte auf Antrag des Vauund Finanzausschusses den zur Wiederinstandsetzung der freigewordenen Räume im städtischen Hause Marktgraben Nr. 12, 2. Stock, erforderlichen Kredit von 2523 8. 5. An Architekt Herbert Neubauer wird zur Errichtung eines dreistöckigen Wohnhauses ein Teil der städtischen Gp. 1369/1 und 2, K. G. Pradl, zum Preise von 15 8 für den Quadratmeter verkauft.

Berichterstatter Dr. Alois Dberhammer Den letzten Punkt der Tagesordnung in der öffentlichen Sitzung betraf die Verlängerung des Theatervertrages mit Direktor Paul Heller und die Subventionierung des Stadttheaters. Der zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und Direktor Heller abgeschlossene und vom Gemeindetag mit Beschluß vom 4. August 1936 genehmigte Theatervertrag enthält im Punkt XI die Bestimmung, daß der Vertrag, wenn er nicht jeweils bis zum 31. Jänner von einem der beiden vertragschließenden Teile gekündigt wird, stillschweigend für das kommende Spieljahr als verlängert gilt. Der Gemeindetag hatte sich daher noch vor Ablauf des Monates Jänner schlüssig zu werden, ob von feiten der Stadtgemeinde von einer Kündigung des Vertrages Abstand genommen und damit in eine Verlängerung des Vertrages eingewilligt wird. Der Verichterstatter stellte nach ausführlichen Darlegungen über die künstlerische Entwicklung und über die wirtschaftliche Lage des Etadttheaters unter der Direktion Heller namens des Kulturausschusses folgende Anträge zur Beschlußfassung: 1. Der Gemeindetag wolle den Theateruertrag mit Direktor Paul Heller auf ein Jahr weiter verlängern und für jedes Monat einen Betrag von 8 10.000.— als Subvention zur Verfügung stellen.


Amtsblatt Nr. 2. 2. Von dieser Subvention der Stadtgemeinde ist die Bundessubvention und der Ertrag aus den Arbeitervorstellungen abzuziehen. 3. Die Stadtgemeinde kauft mit dieser Subvention in jedem Monat vier Montagsoorstellungen auf und gibt die Theaterplätze an Arbeiter und Angestellte zu ermäßigtem Preis nach einem noch auszuarbeitenden Plane aus. Einbezogen in diese Aktion werden auch Bundesheer und Hochschülerschast.

I n einer darauffolgenden Erklärung machte Univ.Professor Dr. Etrohal, der als stellvertretender Obmann des Kulturausfchusses seinerzeit im Gemeindetag den Antrag wegen Schaffung eines Kulturfonds vertreten hatte, unter Hinweis darauf, daß die über diese Angelegenheit in der Öffentlichkeit lebhaft geführte Diskussion nunmehr wohl als abgeschlossen gelten kann, die ausdrückliche Feststellung, daß gegen den Kulturausschuß ein Vorwurf mangelnder Gewissenhaftigkeit in der Behandlung dieser ernsten Frage nicht im entferntesten berechtigt wäre. Die weitere Aussprache und die Beschlußfassung über die Anträge des Kulturausschusses betreffend die Verlängerung des Theatervertrages mit Direktor Paul Heller und die Subventionierung des Stadttheaters wurde, da zu erwarten war, daß die Debatte sich auch mit der Person des Theaterdirektors befassen wird, im Sinne der

Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Gemeindetag in die vertrauliche Sitzung verlegt. Nach eingehender Wechselrede gelangte der Gemeindetag in seiner Mehrheit zu folgenden Beschlüssen: Der Zwischen der Landeshauptstadt Innsbruck und Direktor Paul Heller bestehende Theatervertrag wird von seiten der Stadtgemeinde nicht gekündigt. Die Stadtgemeinde wird dem Theaterdirektor für das Spieljahr 1936/37 die zur Ordnung der finanziellen Verhältnisse des Theaterbetriebes notwendigen Zuschüsse im unumgänglichen Ausmaße gewähren. Für die Spielzeit 1937/38 hat der Theaterdirektor jedoch keinerlei freiwillige, über die rechtlichen Verpflichtungen des bestehenden Vertrages hinausgehende Leistungen der Stadtgemeinde Zu erwarten. Theaterdirektor Heller wurde von diesen Beschlüssen unverzüglich mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, sich nun auch seinerseits bis zum 31. Jänner 1937 zu äußern, ob er unter diesen Bedingungen in die Verlängerung des Theatervertrages um ein weiteres Jahr einwilligen kann. Der Theaterdirektor hat zur Beantwortung dieser Frage um Fristerstreckung gebeten. Über dieses Ansuchen hat der Gemeindetag nach Vorberatung im Kulturausschusse noch Beschluß zu fassen.

Feustaöter'-Heölung öer H M Innsbruck A n amtlicher Rückblick über öen ersten Vauabschnitt von Vautommissär I n g . August Mignon 1. Grundbefchaffung. Bürgermeister Franz Fischer, in seiner damaligen Eigenschaft als Regierungskommisfär der Stadt Innsbruck, hegte schon während der Errichtung der Stadtrandsiedlung „Sieglanger" im Jahre 1934 den Plan, auf städtischem Grund in der Ulfiswiese im Gemeindegebiet von Hötting eine Siedlung nach den Richtlinien des Vundesmimsteriums für soziale Verwaltung für Stadtrandsiedlungen I entstehen zu

lassen.

Der Großteil der zu verbauenden Gründe (69.609 m») war schon im Jahre 1927 aus dem Besitze des Diözefan-Hilfsfonds in Brixen durch Kauf um einen Betrag von 8 29.890.—, einschließlich Unkosten, in jenen der Stadtgemeinde Innsbruck übergegangen. Die Gründe waren wegen des vorhandenen hohen Grundwasserstandes wenig wertvoll. Dieser vorhandene Besitzstand wurde noch durch einen Grundtausch mit Andrà Auer (5.681 m-) im Werte von 8 2.840.— und durch Kauf (2.052 in-) um einen Betrag von 8 2.059—, einschließlich aller Unkosten, von Lardschneider Franz auf eine Gesamtfläche von 77.342 in- abgerundet. Nun war die Möglichkeit geschaffen, die Grundteilung so durchzuführen, daß der größte Teil der vom Bundesministerium für soziale Verwaltung, Abteilung Bundes-Wohn- und -Siedlungsamt, bewilligten 60 Siedlerstellen errichtet werden konnte. Das Bundes-Wohn- und -Siedlungsamt in Wien hatte nämlich auf das Ansuchen, I I . 4-I-8357/1934, vom 13. Juni 1934 der Stadtgemeinde mit Schreiben, I I . 55.545/1934, vom 1. August 1934 die Zusage für die Gewährung eines Fondsdarlehens in der Höhe von 60X8 4.500.— ^ 8 270.000.— zugesagt, falls gewisse Voraussetzungen geschaffen würden. Da jede Siedlerstelle eine Mindestgröße von 1000 m^ befitzen soll, bedingte dies bei der vorhandenen Grundfläche

die Erstellung von lediglich 56 Siedlerhäusern mit einer Gesamtfläche der Parzellen von 59.669 m^ was einer mittleren Parzellengröhe von 1065.5 m- entspricht. Die Parzellierung und Ausarbeitung des Teilungsplanes wurde vom städt. Vermessungsamte durchgeführt. Vom ursprünglich vorhandenen Gelände wurden außerdem 5293 ui2 einem privaten Farmer verkauft, eine Parzelle mit 706 n^ ist noch frei, während 5360 m- Etratzenfläche darstellen und der Rest mit 6314 m^ nach dem Verbauungsplane unverdaut bleibt. I m Schreiben, Zl. 55.545/1934, des Vundes-Wohn- und -Siedlungsamtes war die grundsätzliche Genehmigung für die vorgelegten Projektpläne und Kostenanschläge ausgesprochen, jedoch die Ausführung an die Erfüllung verschiedener Bedingungen geknüpft. 2. Rechtliche und finanzielle Vorbedingungen. lIm Folgenden bedeutet: BWSA. Bundes-Wohn- und -Siedlungsamt, BWSF. Bundes-Wohn- und -Siedlungsfonds.) Die wichtigsten Bedingungen waren: a) Die grundbücherliche Eintragung der Parzellen, pfandrechtliche erstrangige Velehnung mit je 8 4500.—, Einsendung der Grundbuchauszüge, Grundbesitzbogen und Schuldscheine an das VWEA. in Wien zum Nachweise des lastenfreien Eigentums an den zur Verbauung bestimmten Gründen; da die ursprünglich schon vorhandenen Gründe durch die Schweizeranleihe der Stadtgemeinde Innsbruck bei der Landeshypothekenanstalt belastet waren, mußten diese erst um einen Betrag von s 27.900.— freigestellt werden; d) die Hinterlegung der Tiedlereigenmittel in der Mindesthöhe von 8 500.— je Siedler bei einem Kreditinstitut unter Sperre zu Gunsten des BWSF. in Wien:


-Amtsblatt Nr. 2 e) der Abschluß der Vaufeueroersicherung für alle Häuser bei einer leistungsfähigen Versicherungsanstalt,6) die Verpflichtung, die Bauarbeiten in möglichst großem Umfange mit dem freiwilligen Arbeitsdienst auszuführen; e) die Verpflichtung der Stadtgemeinde Innsbruck als Siedlungsträger, bei Durchführung des Bauvorhabens die Lieferungen und Leistungen in möglichst weitgehendem Maße an S t e u e r s c h u l d n e r des Bundes zu vergeben, die bereit waren, ganz oder zum Teil auf Rechnung ihrer Steuerrückstände Baustoffe zu liefern oder Arbeiten zu leisten. Hiebe: kamen nur solche rückständige Bundessteuern aller Art in Betracht, die bis längstens 30. April 1932 zu entrichten waren. Die durch Heranziehung solcher Steuerrückstände erzielte Ersparnis an Bargeld mußte mindestens 8 1000.— für jede Siedlerstelle betragen. Von dem zu verzinsenden und zu tilgenden Fondsdarlehen würde dem Siedlungsträger daher nur ein Betrag von höchstens 8 3500.— (statt 8 4500.—) in barem ausbezahlt werden.

Besonders diese, letzte Bedingung wurde von der Stadtgemeinde Innsbruck energisch bekämpft; es wurde jedoch zunächst bloß erreicht, datz die je Siedlerstelle durch Lieferungen oder Leistungen von Bundessteuerschuldnern ohne Barzahlung zu tilgende Bundessteuerschuld 8 500.— (statt 8 1000.—) für jede Siedlerstelle betragen müsse! Dies wurde vom VWSA. mit Schreiben, I I . 82.335/1934. vom 18. September 1934 der Stadtgemeinde zugestanden. Auch die Einhaltung dieser nun eingeschränkten Bedingung verursachte sehr große Schwierigkeiten während der Bauarbeiten. Um die notwendige Summe von 8 28.000.— zu erhalten, mutzten auch Aufträge für Arbeiten vergeben werden, welche fönst nicht ausgeführt worden wären! Die Höhe der Aufträge an Steuerschuldner mutzte rund 8 100.000.— betragen, damit 28 Prozent hievon nicht in Bar ausbezahlt werden mutzten. Was schon anfangs vorauszusehen war, trat ein: Hatte ein Lieferant von Bauwaren oder ein Bauunternehmer den Auftrag vertragsmäßig übernommen, so stellte sich sehr rasch heraus, daß er diesen ohne Bezahlung des ge amten Auftrages nicht zu Ende führen konnte. Denn die Er üllung eines Auftrages durch Unternehmer erfordert eben stets Bargeld oder ein schuldenfreies Bauwarenlager,besäße er Bargeld, so hätte er ja seine alten Steuerpflichten sowieso erfüllen müssen. Erst nach dem Anwachsen der Schwierigkeiten und nachdem der Stadtgemeinde Innsbruck als Bauherr schon sehr große Schäden erwuchsen, wurde diese Bedingung am 30. April 1935 mit Schreiben, Zl. 39.248/1935, fallen gelassen. Die Lieferanten und Unternehmer, welche der Bedingung entsprachen, waren jedoch schon beauftragt und es erweckte den Eindruck, daß gerade der säumige Steuerzahler gegenüber dem pünktlichen Steuerzahler begünstigt sei. 3. Siedlerwerbung. Der Wunsch nach Eigenheimen war während der Bauausführung der „Dollfutz"- und der „Sieglanger"-Siedlung in Wittenberg-Innsbruck in der Bevölkerung stark gestiegen und es machte keinerlei Schwierigkeiten, die notwendige Anzahl von Siedlern zu erhalten. Wohl aber bereitete die Auswahl unter den vielen Bewerbern viel Mühe. An die einzelnen Bewerber wurden folgende Anforderungen gestellt: a) Österreichische Staatsbürgerschaft: b) Vorhandensein einer Familie mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden, ehelichen Kinde: e) gesamtes verfügbares Monatseinkommen höchstens 8 270.—: 6) Besitz der notwendigen, verlangten Eigenmittel in der Höhe von mindestens 8 500.— je Siedler: e) eigene Mitarbeit des Siedlers bei der Herstellung der Häuser, Rohrgräben für die Wasserleitungen und Entwässerungen und bei den Siedlerstraßen während der ganzen Baudauer, bzw. Vergütung für einen vom Stadtbauamte Innsbruck selbst bestellten Vertreter bei solchen Siedlern, welche selbst nicht mitarbeiten konnten: t) das Vorliegen der Genehmigung des VWSA. für die dem Bundesministerium bekanntgegebenen Bewerber.

Hiezu kamen noch, teils schon während der Bauarbeiten: ß) die verschiedenen Genehmigungen weiterer Ansuchen der Stadtgemeinde um die Gewährung von Iusatzdarlehen aus dem BWSF. in der Höhe von 8 500.— je Siedlerftelle für 19 Sied-

ler mit je mindestens 4 Kindern im gemeinsamen Haushalte zwecks Ausbau der Dachgeschosse. Auch diese Vundesdarlehen wurden grundbücherlich eingetragen. 4. Freiwilliger Arbeitsdienst. l I m Folgenden kurz mit FAD. bezeichnet.) a) A l l g e m e i n e s .

Das VWSA. stellte, wie aus Punkt 2. Absatz ä, hervorgeht, die Forderung nach Durchführung der Bauarbeiten in möglichst großem Umfange mit dem FAD. Hiedurch wurde nutzer der Darlehensgewährung, die an den Boden gebunden ist, eine weitere finanzielle Beteiligung des Bundes erreicht, wobei die in Form der täglichen Bauschvergütungen an den Träger des Dienstes ausbezahlten Geldbeträge n i c h t rückerstattet werden, da eben der FAD. eine staatliche Einrichtung ist, die der Allgemeinheit nutzbar gemacht wird. Von der Stadtgemeinde Innsbruck wurde der FAD. in der Form eines „offenen Lagers" verwendet, womit bei den Bauarbeiten für die 20 Siedlerhäuser der Stadtrandsiedlung „Sieglanger" sehr gute Ergebnisse erzielt wurden. Auch die gesamten Bauaufseher, Kanzleihilfskräfte, Bauwächter usw. waren Arbeitsdienstwillige. Diese Form des FAD. bedingt, datz die Stadtgemeinde in rechtlicher Hinsicht der sogenannte „Träger der Arbeit" wurde. d) H o c h b a u a r b e i t e n . Die Stadtgemeinde stellte am 13. August 1934, zunächst für die Errichtung von 50 Siedlerstellen, das Ansuchen um Zulassung des FAD. an das Landesarbeitsamt für Tirol in Innsbruck, wozu die Genehmigung mit Schreiben Sch. 175/2 vom 10. September 1934 für 21.000 Schichten erteilt wurde. Werk-, Sonn-, Feier- und Regentage zählen als anrechenbare Schichten. Am 15. Oktober 1934 wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Am 7. Jänner 1935 wurde um Vermehrung der bewilligten Schichtenzahl angesucht, da tatsächlich 56 Siedlungshäuser errichtet wurden. Die Genehmigung wurde vom Landesarbeitsamte mit Schreiben Sch. 8/13 vom 6. April 1935 erteilt, jedoch die Schichtengahl unverändert mit 21.000 auch für 56 Häuser angenommen. Erst mit Schreiben Sch. 8/13 vom 6. April 1935 wurde die angefuchte Vermehrung um 2520 Schichten bewilligt. Da die Ziegelrohbauten bis 9. Jänner 1935 beendet waren, konnten die Holzarbeiten am Bau den ganzen Winter über fortgeführt werden. Dies hatte wohl eine Verminderung der Arbeitsleistung und damit eine Erhöhung der Lohnkosten zur Folge. Erreicht wurde jedoch die dauernde Beschäftigung von i. M. 81 Arbeitslosen über den ganzen Winter, was den Mehraufwand an Lohnkosten rechtfertigt. Die Tischlerarbeiten in verschiedenen Werkstätten konnten naturgemätz leicht den Winter über ausgeführt werden. Die Winterarbeit sowie die Vermehrung der ursprünglich vorgesehenen Vauleistungen durch den vollständigen Ausbau von 25 Dachgeschossen, den teilweisen Ausbau von 17 Dachgeschossen und die Erstellung von 2000 Meter Staketenzäunen machte die Erhöhung der Schichtgahl um insgesamt weitere 11.000 Schichten nötig, welche mit Schreiben Sch. 8/31 vom 15. Mai 1935 und Sch. 8/35 vom 29. Juli 1935 vom Landesarbeitsamte bewilligt wurde. Am 25. September 1935 wurden die gesamten Bauarbeiten mit FAD. an der „Neustädter"-Siedlung I beendet. e) T r i n k w a s s e r - u n d E n t w ä s s e r u n g s l e i t u n gen. Die Stadtgemeinde Innsbruck wurde durch den Baubescheid der Gemeinde Hotting Zl. 2319/1 vom 27. November 1934 verpflichtet, die gesamten Rohrstränge für die Trinkwasserleitungen samt allen Armaturen usw. auf eigene Kosten zu liefern und zu verlegen. Für die gesamten Erdarbeiten zur Herstellung der Rohrgräben wurde die Verwendung des FAD. angestrebt. Der Antrag um Zulassung des FAD. wurde am 7. Jänner 1935 an das Landesarbeitsamt gestellt, wozu die Genehmigung mit Schreiben Sch. 8/13 vom 11. April 1935 für 1300 Schichten erteilt wurde. Der hohe Stand des Grundwasserstromes


Amtsblatt Nr. 2. verursachte bei der Verlegung der 4 Meter langen Gußmuffenrohre einen sehr großen Zeitaufwand durch Pumparbeit. Hiezu kam noch die Notwendigkeit, das Siedlungsgelände nördlich vom Gießen mit Hilfe von Tonrohrleitungen und offenen Erdgräben zu entwässern. Daher war eine Vermehrung der bewilligten Schichtenzahl um 1900 Schichten notwendig: die Genehmigungen des Landesarbeitsamtes wurden mit Schreiben Sch. 8/33 vom 2. Juli 1935 und mit Schreiben Sch. 8/36 vom 30. Juli 1935 erteilt. <i) R e c h t s - u n d L o h n v e r h ä l t n i s s e b e i m F r e i w i l l i g e n A r b e i t s d i e n s t (FAD.). Der FAD. wurde durch die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. August 1932, BGBl. Nr. 304, und die Verordnung vom 10. April 1933, BGBl. Nr. 126, gesetzlich in Oesterreich eingeführt. FAD. ist die freiwillige Betätigung von Arbeitslosen bei gemeinnützigen, zusätzlichen, also ohne FAD. nicht durchführbaren Arbeiten, die vom Landesarbeitsamte zur Durchführung im FAD. zugelassen werden. Der FAD. begründet kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsdienstwillige erwirbt also auch nicht das Recht zum Bezüge der Arbeitslosenunterstützung nach beendeter Arbeit, auch wenn die nötige Anzahl von Arbeitswochen in einem bestimmten Zeitraum vorliegen würde. Der Bezug der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung kann nach Beendigung der Arbeit ohne weitere WarteZeit wieder aufgenommen werden, falls der Bezug bei Beginn der Arbeiten vorlag. Die Bauschvergütung wird grundsätzlich nur' durch 280 Tage, gerechnet jeweils innerhalb der letzten zwei Jahre, gewährt. Der Träger des FAD., im gegenständlichen Fall also die Stadtgemeinde Innsbruck, erhielt für Arbeitsdienstwillige, die zur Zeit der Bewerbung a) im Bezüge der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung standen, eine tägliche Bauschvergütung (einschl. der Sonn- und Feiertage) von 8 2.50, b) aus dem Bezüge der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung noch nicht länger als ein Jahr ausgeschieden waren, eine tägliche Bauschvergütung von 8 2.—, e) das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten und für welche Punkt a) nicht zutraf, eine tägliche Vauschvergütung von 8 2.— durch Vermittlung des Arbeitsamtes und des Landesarbeitsamtes von der Buchhaltung der Tiroler Landeshauptmannschaft überwiesen. Der Bezug der Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung ruht auf die Dauer der Zugehörigkeit zum FAD. Die Bauschver. gütung wird für einen Arbeitsdienstwilligen nur auf die Dauer von 280 Tagen innerhalb der letzten zwei Jahre gewährt. Für Arbeitsdienstwillige, welche den Bedingungen der

Punkte a), d), e) nicht entsprachen, also schon länger als ein Jahr ausgesteuert, oder innerhalb der letzten zwei Jahre mehr als 280 Tage beim FAD. tätig waren, wurde keine Vauschvergütung gewährt. Mit Bescheid des Landesarbeitsamtes Sch. 8/11 vom 16. Jänner 1935 jedoch wurde für 30 Prozent des Gesamtbeschäftigtenstandes die im Gesetze vorgesehene Höchstdauer für die Gewährung der Vauschvergütung verlängert. Obwohl die Siedler zur Mitarbeit bei allen Bauarbeiten während der ganzen Baudauer verpflichtet waren, wobei sie, wenn möglich, dem FAD. angehörten, könnten doch nur 14 Siedler, bzw. Söhne von Siedlern dieser Verpflichtung teilweise genügen. Der Rest war an der Mitarbeit verhindert und mutzte dafür im allgemeinen eine Vergütung von 8 12.— je Arbeitswoche leisten, was einem Gesamtbetrage von 8 240.— für die ganze Bauzeit entfprach. Zur Unterstützung besonders Armer, welche schon lange Zeit ausgesteuert waren, beschäftigte die Stadtgemeinde auch solche Arbeiter, für welche das Landesarbeitsamt keine

Vaufchvergütung gewährte. Die Lohnsumme für solche Arbeiter, welche nach den Lohnsätzen des FAD. entlohnt wurden, erreichte einen Betrag von rund 8 7.115.—. Die Entlohnung der Arbeitsdienstwilligen erfolgte nach Schichten, wobei Sonn-, Feier- und Regentage mitgezahlt wurden. Die wöchentliche Pflichtarbeitszeit betrug 48 Stunden. Die an Feier- und Regentagen entfallenden Arbeitsstunden waren in derselben Woche von denselben Arbeitern möglichst einzubringen. Ab 1. Jänner 1935 durften die an Feiertagen entfallenen Stunden nicht mehr eingebracht werden. Die Aufnahme und der Abbau der Arbeitsdienftwilligen erfolgte durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamte. Die Berechnung und Auszahlung der Löhne sowie die Bezahlung der sozialen Lasten für die Arbeitsdienstwilligen erfolgte ebenfalls über das Stadtbauamt. Höhe der Entlohnung beim FAD. I) Mitarbeitende Siedler im FAD. Es arbeiteten nur 6 Siedler ständig mit. 8 Siedler oder deren Beauftragte arbeiteten nur zeitweise. 1. Hilfsarbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von 7X8 2.50 ^ 8 17.50. 2. Gelernte Arbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag, Handwerkerzulage 8 1.— je Werktag; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von 7X8 2.50-^6X8 1.— ^ 8 23.50. Die mitarbeitenden Siedler i m F A D . erhielten kein Ve-

kleidungspauschale, da sie ja die eigentlichen Nutznießer der Bauten sind. II) Nichtsiedler im FAD. 1. Hilfsarbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag, Vekleidungsvauschale 8 3.— je Woche oder statt dessen an 5 Tagen ein ausgiebiges Mittagessen auf der Baustelle; dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von 7X8 2.50 > 8 3.— ^ 8 20.50. 2. Gelernte Arbeiter: Grundlohn 8 2.50 je Tag, Handwerkerzulage 8 1.— je Werktag, Bekleidungspauschale 8 3.— je Woche oder 5 Mittagessen wie vor,- dies ergibt also eine wöchentliche Entlohnung von 7X8 2.50-5-6X8 1 . - ^ 8 3.— - - 8 26.50.

Die ständigen Nachtwächter aus dem FAD. erhielten zum Hilfsarbeiterlohne eine wöchentliche Zulage von 8 5.—. Das sogenannte Bekleidungspauschale wurde nicht wöchentlich ausbezahlt, sondern erst nach achtwöchiger Arbeitsdauer; dies hatte den Zweck, einen allzu starken Wechsel unter den Arbeitern zu verhindern. Dieses sogenannte Bekleidungspauschale wurde jedoch als Bestandteil des Lohnes angesehen und unbedingt ausgezahlt. Soziale Lasten Die Stadtgemeinde Innsbruck bezahlte für die Arbeitsdienstwilligen die gesamten Beiträge, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, zur Krankenversicherung und zum Unterstützungsfonds gemäß Lohnklasse V I . I m Zeiträume vom 15. Oktober 1934 bis 31. März 1935 waren zu entrichten als Sozialversicherungsbeitrag 8 1.35 je Woche, als Veitrag zum Unterstützungsfonds 8 0.14 je Woche. Ebenfo wurden in diesem Zeiträume bezahlt die Unfallversicherungsbeiträge mit einem Beitragssatz von 8 4.05 je 8 100.— anrechenbarer Lohnsumme. Ab 1. April 1935 traten neue Beitragssätze in Geltung: die Unfallversicherung wurde den Arbeiterkrankenkassen angegliedert. Von nun an entrichtete die Stadtgemeinde die sozialen Lasten für den FAD. mit einer Beitragsgrundlage von 818.— je Woche (8 3.— je Werktag): der Sozialversicherungsbeitrag betrug 8 Prozent, der Beitrag zum Unterstützungsfonds 0.7 Prozent einer mit obiger Beitragsgrundlage errechneten theoretischen Lohnsumme. (Fortsetzung folgt.!

Veluchet das Oßadttheater!


.Amtsblatt Nr. 2

Hrbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am 5s. Jänner ^^57 Insgesamt vorgemerkt sind

Manner

2282

Frauen 1193 Zusammen: 3475 Hievon sind unterstützt:

Männer

2098

Frauen

918

Zusammen: 3016 Die 3475 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen Berufsklassen wie folgt: Frauen Zusam. Männer 1 8 7 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei 2. Bergbau und Ealinenwesen 7 65 58 3. Stein-, Ton- und Glasindustrie 2 779 777 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-Werke 321 321 6. Metallindustrie — 132 132 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe — 8 8 8. Leder- und Häuteindustrie 86 15 101 9. Textilindustrie 83 78 161 10. Bekleidungsindustrie 11 20 9 11. Papierindustrie 32 42 10 12. Graphische Industrie — 1 1 13. Chemische Industrie 2 131 129 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 772 601 171 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 143 83 226 16. Handel 162 5 157 17. Transport und Verkehr — 7 7 18. Bank- und Versicherungswesen 25 66 41 19. Körperpflege und Reinigungswesen 14 6 8 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 21. Lehr-, Vildungs-, Kunst- und Unter6 22 16 haltungsberufe 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, 4 4 Notare usw.) — 2 2 23. Oeffentlicher Dienst 1 16 17 24. Haushaltungsberufe 25. I n verschiedenen Industriezweigen 223 191 414 vorkommende Berufe Summe:

2282

1193

3475

2) V e r s c h l e i ß d e r T a b a k f a b r i k a t e . An allen Sonntagen, ferner am Ehristtag, Neujahrstag und Fronleichnamstag, am 1. Mai (Staatsfeiertag) und an Feiertagen, denen ein Sonn- oder Feiertag folgt oder vorausgeht, ist der Verschleißbetrieb grundsätzlich nur vormittags auf die Dauer von höchstens 4 Stunden gestattet. Die übrigen Feiertage sind, soweit in einzelnen Verwaltungsgebieten nicht Sonderbestimmungen bestehen, hinsichtlich des Verschleitzbetriebes den Wochentagen gleichguhalten. !>) V e r s c h l e i ß v o n N e b e n a r t i k e l n . Für den Verschleiß von ärarischen Wertzeichen, Staatslotterielosen, Rauchrequisiten und Zeitungen haben die Bestimmungen über die Verschleißzeit der Tabakfabrikate sinngemäße Anwendung zu finden. Der Verschleiß von anderen Nebenartikeln, wie g. V. von Schreibrequisiten und dergleichen ist an Sonntagen und an den (oben angegebenen) Feiertagen nur insoweit gestattet, als deren Verschleiß nach den gewerberechtlichen Vorschriften auch in anderen, solche Artikel führenden Handelsgeschäften zulässig erscheint. 2. Für die n i c h t s e l b s t ä n d i g e n T r a f i k e n (die bloß als Nebengeschäft in Verbindung mit einem der Gew.-Ordg. unterliegenden Geschäfte geführt werden) haben hinsichtlich des Geschäftsbetriebes an Sonn- und Feiertagen die (unter Z. 1, Buchst. !>, wiedergegebenen) Anordnungen auch hinsichtlich des Verschleißes von Tabakfabrikaten und aller sonstiger Nebenartikel sinngemäß Anwendung zu finden. Falls jedoch die Einrichtung der Vetriebsstätte eine derartige räumliche Scheidung des Gewerbebetriebes von der Trafik ermöglicht, daß die Einhaltung der für den Gewerbebetrieb geltenden gewerberechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Sonntags- und Feiertagsruhe verläßlich verbürgt erscheint, gelten auch für den Betrieb derartiger Trafiken dieselben Bestimmungen wie für die selbständigen Trafiken. Festsetzung des Beginnes und Endes der Verschleißzeit und Abänderungen der vorstehenden Bestimmungen stehen der Verschleißbehörde zu.

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Dezember 1936 ergibt sich eine Zunahme um 181 Personen.

Vie Honn- unö Feiertagsruhe öer Labatverschleißer I n der Bevölkerung, wie auch bei einzelnen Tabakverschleißern scheinen die Vorschriften über die für Tabak-Trafiken geltende Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinreichend genug bekannt Zu sein. Nachstehend wird daher die diese regelnde Verordnung des Finanzministeriums vom 10. Juni 1911, Zl. 44236, auszugsweise wiedergegeben: 1. Für die s e l b s t ä n d i g e n T r a f i k e n (die als Hauptgeschäfte ohne Verbindung mit einem der Gew.^ Ordg. unterliegenden Geschäfte geführt werden) gelten folgende Vorschriften:

Einführung öes Ausweiszwanges für Zusteller von Väckerwaren Nach der mit 1. April 1937 in Kraft tretenden Verordnung des Bundesministers für Handel und Verkehr, BGVl. Nr. 461/1936, dürfen Bäcker — gleichgültig, ob sie einen handwerksmäßigen oder fabriksmäßigen Betrieb führen — und Müller, die die Erzeugung von Backwaren als Nebengewerbe betreiben, zur Zustellung von Brot oder sonstigen Väckerwaren an Kunden, die nicht Wiederverkäufer sind, nur Personen verwenden, die mit einer gültigen Ausweisurkunde versehen sind. Ausweisurkunden dürfen nur für die mit dem Bäcker im gemeinsamen Haushalt lebenden Verwandten und die nachweislich in einem Arbeitsverhältnis zu diesem stehenden Personen (§ 73 GO.) ausgestellt werden. Der


Amtsblatt Nr. 2. Ausweiszwang gilt für die Zustellung durch den Gewerbeinhaber selbst nicht. Die Ausweisurkunden sind bei der Zustelltätigkeit stets mitzuführen. Sie werden auf Ansuchen des Bäckers von der zuständigen Zunft (dem nach den Satzungen damit betrauten Vertrauensmann, wenn eine Bezirksleitung besteht, vom Bezirkszunftmeister) oder, wenn der Betrieb fabriksmäßig ist, vom Landesverband der Industrie mit Gültigkeit für die Dauer eines Jahres ausgestellt und sind mit dem Lichtbild des Zustellers zu versehen. I n ihnen wird insbesondere angeführt, daß dieser im Sinne des § 60a GO. und der eingangs angeführten Verordnung berechtigt ist, im Auftrag des namentlich angeführten Bäckers bestelltes Brot und sonstige bestellte Backwaren an die Kunden desselben Zuzustellen. Vorgesehen erscheint, daß für jeden einschlägigen Betrieb nur eine bestimmte Höchstzahl oder eine im Verhältnis zur Gesamtzahl der im Betriebe Beschäftigten festzusetzende Zahl von Ausweisurkunden ausgestellt werden darf. Endlich werden die Bäcker verpflichtet, an den zur Zustellung von Brot oder sonstigen Bäckerwaren verwendeten Verkehrsmitteln (Kraftfahrzeugen, Fahrrädern usw.) und Geräten (Körben oder dgl.) einen deutlich sichtbaren Vermerk anzubringen, aus dem der Name (die Firma) und der Standort des Unternehmens klar hervorgehen.

Vieh-uns ßleischbeschau/Abhaltung eines Kurses für Laiensteischbeschauer Auf Grund des § 1, Beilage I, zur Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und für soziale Verwaltung vom 6. September 1924, VGVl. Nr. 342, wird ein Kurs zur Ausbildung von Laienfleischbeschauern im Schlachthofe der Stadt Innsbruck abgehalten werden. Zu diesem Kurse werden über eigenhändig geschriebene Ansuchen nur solche Personen zugelassen, die 1. zufolge beizubringenden Tauf- und Geburtsscheines das 23. Lebensjahr vollendet und das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, 2. ein amtsärztliches Zeugnis beibringen, daß sie für den Dienst eines Laienfleischbeschauers körperlich tauglich und im Vollbesitze ihrer Sinne sind, 3. ein Zeugnis ihrer Heimatsgemeinde beibringen, in dem ihre Unbescholtenheit und Vertrauenswürdigkeit bezeugt wird und 4. des Lesens und Schreibens vollkommen mächtig sind. Der Kurs beginnt am 1. März, 8 Uhr früh, und dauert bis 13. März 1937. Anmeldungen für den Besuch dieses Kurses sind bis längstens 22. Februar 1937 an den Leiter des städtischen Schlachthofes, Vet.-Rat Dr. Heinrich Zoller, zu richten, welchem auch die Überprüfung der geforderten Nachweise obliegt. Jeder Kursteilnehmer hat zu Beginn des Kurses den Betrag von 16 8 bei der Schlachthofleitung zu erlegen, welcher Betrag den den Unterricht leitenden Tierärzten für ihre Mühewaltung zufällt.

Die Taxe für die nach Beendigung des Kurses am 13. März 1937 im Schlachthofe Innsbruck stattfindende Prüfung beträgt 9 8. Über die bestandene Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, für welches außer der Stempelgebühr von 1.50 8 noch eine Ausstellungsgebühr von 50 F zu entrichten ist. Zufolge Punkt 6 des § 4 der obgenannten Ministerialverordnung sind Personen, die das Gewerbe eines Gastwirtes, Fleischers, Abdeckers (Wasenmeisters) oder den Handel mit Tieren oder tierischen Produkten betreiben, sowie solche, die Agenten einer Versicherung sind, vom Amte eines Laienfleischbeschauers ausgeschlossen. Hievon wird die Vezirkshauvtmannschaft mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, Vorsorge zu treffen, daß jene Gemeinden, in denen sich etwa noch Fleischbeschauer befinden, die nicht den nötigen Befähigungsnachweis erbringen können, eine geeignete Person zum Kurse entsenden. Die Abhaltung des Kurses wird unter einem in den Merkblättern für die Gemeinden verlautbart. Zusatz für den Stadtmagistrat in Innsbruck Bei der Abhaltung des Kurses und der Prüfung wäre nach den einschlägigen Bestimmungen der Beilage I der obgenannten Ministerialverordnung vorzugehen.

Die stäöt. Herbergen im Jahre 1. Herberge in der Hunoldstraße (Obdachlosenherberge): I m Jahre 1936 waren in der städt. Herberge 35.986 Nächtigungen zu verzeichnen. Die Zahl der Nächtigungen hat sich gegenüber dem Jahre 1935 (39.023) um 3037 verringert. Die Nächtigungen verteilen sich auf die einzelnen Monate wie folgt: Jänner 3404 Juli 2843 Februar 3114 August 2793 März 3320 September 2653 April 3234 Oktober 2877 Mai 3025 November 2967 Juni 2734 Dezember 3022 Der tägliche Durchschnittsbelag betrug 98 Personen, und zwar: 61 Männer (d. i. rund 62 ^ des Gesamtbelages), 36 Frauen (d. i. rund 37 ^ des Gesamtbelages), 1 Kind (d. i. rund 1 ^ des Gesamtbelages). Der durchschnittliche tägliche Velagsbedarf hat sich gegenüber dem Vorjahre bei den Männern um 2, bei den Frauen um 5 und bei den Kindern um 1 Bett vermindert. Die vorgeschriebene Nächtigungsgebühr von 50 F konnte nur in 3715 Fällen hereingebracht werden; sie ergab 8 1857.50 an Einnahme. Es zeigt sich somit gegenüber dem Jahre 1935 ein Einnahmenrückgang von 8 499.50. 32.271 Nächtigungen mußten kostenlos gewährt werden. Die EinHebung der Gebühr stößt wegen der Arbeitslosigkeit der Herbergsinsassen, die meist sonst noch von der Stadtgemeinde unterstützt werden müssen,

its ^m Htaclttileatec -


s auf große Schwierigkeiten. I n den wenigen Fällen, in denen den Herbergsbesuchern ein Verdienst oder der Bezug der Arbeitslosenunterstützung nachgewiesen werden kann, wird die Entrichtung der Gebühr vorgeschrieben. An die Herbergsinsassen wurde täglich zum Frühstück Milchkaffee mit Brot, zum Abendessen Maggisuvpe mit wechselnden Einlagen und Brot ausgegeben. Die Verpflegsausgaben betrugen 8 12.581.45,' sie haben sich infolge der geringeren Besucherzahl gegenüber 1935 um 8 1042.30 vermindert. Während der Zeit der Winterhilfe erhielten die Insassen am Nachmittag eine Schale Tee mit Milch und Brot. Am Weihnachtsabend wurden die Herbergsinsassen wie alle Jahre im Rahmen einer schlichten Ehristbaumfeier mit einer Kleinigkeit beschenkt. Beteilt wurden 68 Männer mit Rauchwaren (je nach Wunsch Zigaretten, Zigarren oder Pfeifentabak) und 32 Frauen mit einer kleinen Packung Aufschnitt und einem Weihnachtszelten. Außerdem erhielten alle Insassen an diesem Abend ein ausgiebiges Nachtmahl. 2. Herberge in der Herrengasse (Iugendwanderherberge) : Die städt. Iugendwanderherberge war von Anfang April bis Ende Dezember d. I . geöffnet. Es standen für Knaben ein Schlafraum im Parterre mit 14, im I. Stock ein solcher mit 35 und für Mädchen im I. Stock des Gebäudes ein Raum mit 22 Strohsackbetten, somit insgesamt 71 Betten zur Verfügung. Die Anzahl der Nächtigungen betrug 3621. Es ist dies gegenüber dem Jahre 1935 (2256) eine Steigerung um 1365 Nächtigungen. Von den Nächtigungen entfielen 3107 auf Knaben und 514 auf Mädchen. Die Besucher wurden in 41 I u gendgruppen zu insgesamt 949 Personen geführt, während der Rest Einzelwanderer waren. Von den Gruppen nächtigten 28 Gruppen mit 662 Personen je 1 Nacht 9 .. „ 181 „ „ 2 Nächte 4 „ „ 106 „ „ 3 „ Die Einzelwanderer (2279 Nächtigungen) verblieben zum Großteil nur 1 Nacht. Auf die verschiedenen Staaten verteilen sich die Nächtigungsziffern folgend: 3321 Osterreich, 56 Deutsches ^Reich, 78 Tschechoslowakei, 7 Holland, 42 Dänemark, 21 Frankreich, 12 Schweden, 20 England, 4 Schottland, 17 Schweiz, 4 Polen, 7 Belgien, 8 Ungarn und 24 Amerika. An Nächtigungsgebühren wurden insgesamt 8 1810.30 eingenommen. Die Betriebsführung war, soweit es die unzulänglichen, für die Herberge zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten gestatten, klaglos. Man war bemüht, den Jugendlichen den Aufenthalt in jeder Hinsicht zu erleichtern. So wurden billiges Frühstück, Mittag- und Abendessen vermittelt, Weisungen für die zweckmäßigste, erfolgreiche Besichtigung der Sehenswürdigkeiten der Stadt ausgegeben, im Wege direkter Verhandlungen mit den in Betracht kommenden Stellen Ermäßigungen für den Besuch der verschiedenen Museen und der Benützung der Lokal- und Bergbahnen erwirkt.

Nriegsgraberfürsorge I n letzter Zeit soll es vorgekommen sein, daß Einzelgräber von Kriegsteilnehmern (das sind Personen, die während ihrer Kriegsdienstleistung gefallen oder ihren Kriegsverletzungen bzw. einer im Kriegsdienste zuge-

.Amtsblatt Nr. 2 zogenen Krankheit erlegen sind) vielfach nicht die gebührende Behandlung fanden, ja es sollen sogar solche Gräber wegen Nichtbezahlung eines neuerlichen Mietbetrages aufgelassen und weiter vermietet worden sein. Da ein solches pietätloses Vorgehen auf das gröblichste gegen die Tradition und gegen das den toten Helden des Weltkrieges schuldige Dankgefühl verstößt und in der Öffentlichkeit einen üblen Eindruck machen muß, wird auf das Gesetz vom 2. Juli 1925, VGVl. Nr. 257, welches die Erhaltung der Kriegsgräber, einschließlich der Einzelgräber, regelt, aufmerksam gemacht und im nachfolgenden die aus diesem Gesetze sich ergebenden hauptsächlichsten Verpflichtungen neuerlich kundgemacht: „§ 1. Der Eigentümer eines Grundstückes, in welchem Kriegergräber liegen, ist verpflichtet, die Gräber dauernd zu belassen, sie zugänglich zu erhalten und alle Vorkehrungen zu dulden, die der würdigen Instandhaltung der Gräber dienen. Diese Verpflichtung ist eine öffentliche Last, die allen öffentlichen und privaten Rechten im Range vorgeht und der Eintragung in das Grundbuch nicht bedarf. § 3. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die Gräber aller nach dem 1. August 1914 im Bundesgebiet beerdigten Personen, die im Zeitpunkte ihres Todes entweder Angehörige der bewaffneten Macht der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, eines ihr im Weltkriege verbündeten oder eines feindlichen Staates waren oder zum Gefolge einer dieser Streitkräfte gehörten. Sie gelten gleicherweise für die Gräber jener Angehörigen der eben erwähnten Mächte, welche als Kriegsgefangene oder als Zivilinternierte nach dem angeführten Zeitpunkte im Bundesgebiete bestattet wurden. § 4. Vor dem Tage des Wirksamkeitsbeginnes dieses Gesetzes (verlautbart am 8. August 1925) abgeschlossene Verträge über die Beanspruchung von Grundstücken für Zwecke der Kriegergräberfürsorge verlieren mit dem bezeichneten Tage ihre Gültigkeit." Die Einhaltung der besagten gesetzlichen Verpflichtungen obliegt sowohl den Gemeinden wie Religionsgesellschaften als auch den konfessionellen Verbänden als Friedhofseigentümer.

Ermäßigung öes Grunöpreises für öen Vezug elektrischen Htromes für minöerbemittelte Haushalte Auf Grund des Beschlusses des Gemeindetages vom 29. Jänner 1937 kann im Verwaltungsjahre 1937 minderbemittelten Haushaltungsvorständen eine Ermäßigung des Grundpreises des elektrischen Stromes auf 8 1.— je Wohnung und Monat gewährt werden. Die Gesuche um diese Ermäßigung sind unter Benützung der beim Torwart des Rathauses erhältlichen Vordrucke bis längstens 15. März d. I . im Rathause, 2. Stock, Zimmer Nr. 95, abzugeben. Für die Zuerkennung der Begünstigung ist die Höhe des Gesamteinkommens der in einer Wohnung befindlichen Verwandten maßgebend, das für eine Person 8 150.—, für jede weitere Person um 8 30.— mehr, nicht überschreiten darf. Dem Ansuchen sind die Einkommensnachweise beizulegen, widrigenfalls die Annahme verweigert wird.


Amtsblatt Nr. 2.

Vericht über öen Äbungs- unö Wettspielbetrieb auf öen slawischen Hportplätzen

Uebende, fo daß der Platz von zusammen 18.000 Sv ortb e t r e i b e n d e n benützt wurde. (Um 3000 mehr als im Vorjahr.)

Infolge des außergewöhnlich milden Winters 1935-36 wurden auf den städtischen E i s p l ä t z e n an der Sill und Wilten-West vom 10. Dezember bis 16. Februar nur 21 Schleiftage erreicht. Der Ausfall der Weihnachtsferien machte sich in der Besucherzahl nachteilig bemerkbar. Eine Besonderheit war das Iännerwetter, da in diesem Monat kein einziger Schleiftag zustande kam. Erst am 11. Februar setzte wieder Kälte ein, aber schon am 16. Februar mußten die Eisplätze wegen neuerlichen Tauwetters endgültig geschlossen werden. Es wurden nachstehende Vesucherziffern erreicht:

Sportplatz Reichenau (Messeplatz)

Eisplatz Wilten-West Eisplatz an der Sill

5479 3366

zusammen 8845 Besucher. Höchster Tagesbesuch Wilten-West 1011, an der Sill 449. Sportplatz an der Till (Sommerbetrieb). Durch den kurzen Winter und infolge des schönen Frühjahrswetters konnte der Uebungsbetrieb bereits am 29. März, um 14 Tage früher als im Vorjahr, eröffnet werden. Die Einteilung der Uebungstage blieb die gleiche. Die Universität und der Polizeisportverein übten täglich von halb 7 Uhr früh bis 10 Uhr vormittags, beziehungsweise 12 Uhr mittags. Neu war die Einführung von täglichen Frühübungen durch den Leichtathletikverband, welche einen sehr guten Besuch, besonders aus Kreisen der Berufstätigen, aufwiesen. Das Stadt. Mädchenrealgymnasium und die BundesOberrealschule benützten den Platz an je zwei Nachmittagen. Dem Vundesgymnasium war der Samstag zugewiesen. Die Theologen des Canisianums übten ebenfalls an zwei Nachmittagen. Infolge des schlechten Wetters wurden die Zahlen des Vorjahres nicht erreicht. Die Schulen hatten einen Tagesdurchschnitt von ungefähr 450 Schülern und erreichten in 22 Wochen die Summe von rund 50.000 V e f u c h e r n . Ab 6 Uhr abends waren auf dem Platze an verschiedenen Tagen 18 Vereine eingeteilt. Bei einem Tagesdurchschnitt von zirka 90 Mitgliedern ergibt der Vereinsbetrieb in 30 Wochen die Summe von rund 15.000 Uebenden. V e r a n s t a l t u n g e n wurden auf dem Sportplatz an der Sill vom 29. März bis 29. November insgesamt 142 durchgeführt. Es entfallen auf Fußball 114, Handball 20. Leichtathletik 8. Bei Zusammenfassung des Uebungsbetriebes und unter Berücksichtigung der ausübenden Sportler bei Veranstaltungen wurde der Sportplatz von über 70.000 U e b e n d e n benützt. Sportplatz Wilten-West Der Uebungsbetrieb begann am 3. April und wurde am 14. November eingestellt. Die Knabenhauvtschule Müllerstraße benützte den Platz am stärksten und erreichte die Zahl von über 12.000. I n den Sommerferien war wieder der Spielkreis zugeteilt und erreichte eine Besucherzahl von über 3000. Die übrigen eingeteilten Pereine und Körperschaften brachten ebenfalls über 3000

wird hauptsächlich von sogenannten wilden Spielern, Sportler, die keinem Verbände angehören, benützt. Diese erreichten die Zahl von über 4000. Ungefähr die gleiche Zahl erreichten die eingeteilten Vereine und Schulen, so daß der Platz von zusammen rund 8000 U e b e n d e n benützt wurde. Ab 1. Oktober wurde der Platz dem Vundesheer zu Ausbildungszwecken zur Verfügung gestellt. Zusammenstellung Sportplatz an der Sill Sportplatz Wilten-West Sportplatz Reichenau Gesamtsumme

70.000 18.000 8.000 96.000 Besucher.

Der gesamte Sportbetrieb verlief auch Heuer ohne nennenswerten Unfall. Schwierigkeiten ergeben sich nur beim Winterbetrieb auf dem Eisplatz Wilten-West, der sich eines stetig steigenden Zuspruches erfreut, so daß sich die Garderoveräume als viel zu klein erweisen und oft ein beängstigendes Gedränge herrscht. Eine Vergrößerung wäre dringend notwendig und würde sich bestimmt durch noch besseren Besuch bezahlt machen. L u i s M a r t i n st e t t e r, Sportplatzleiter.

etverbe Nachweis der im Monat Jänner 1937 durchgeführten Gewerbelöschungen Beerli Maria, Anzengruberstraße 5, Handstrickergewerbe, 6. 6. 1935, Zl. 6806. — Body Otto, Innrain 21, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO., aufgeführten Artikel, 13. 10. 1930, Zl. 19.563. — Brause Alfred, Conradstratze 7. Agenturgewerbe, 19. 9. 1913, I I . 28.981. — Brause Alfred, Conradstraße 7, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebensund Futtermitteln. 20. 11. 1920. Zl. 25.437. — Brause Alfred. Conradstraße 7, Kommissionshandel, 19. 9. 1913, Zl. 30.227. — Brida Josef, Müllerstraße 5, Anstreicher und Zimmermalergewerbe, 3. 6. 1929. Zl. 9984. — Draxl Paul, Innstraße 13, Erzeugung von Schuhstreckern, 26. 3. 1935. Zl. 3591. — Eberstaller Maria. Anatomiestraße Nr. 4, Kleidermachergewerbe. 4. 9. 1930, Zl. 15.938. — Federer Matthias, Wittenberg 16. Schuhmachergewerbe, 14. 4. 1919, Zahl 11.688. — Fischinger Johann, Hofgasfe 6, Erzeugung von Kinderluftballons, 11. 6. 1928, Zl. 10.459. — Großbauer Hubert. Schillerstrahe 20, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5, GO., aufgeführten Artikel, 5. 4. 1927, Zl. 7131. — Guggenberg Athanas. Vozner Platz 2, Konzession zur Vervielfältigung von Schriftstücken, 10. 9. 1917, Zl. II—306/5 ehem. Statth. — Hauer Zäzilie, Meraner Straße Nr. 1, Auskocherei, 15. 2. 1908, Zl. 8818. — Hinteregger Gebhard, Grillvarzerstrahe 12. Zimmermeistergewerbe (Zweigniederlassung), 16.9. 1931. Zl. la—2465/1, Amt d. Tir. Lds.-Reg. — Holzmann Anton. Kirschentalgasse 10, Autolohnfuhrgewerbe, 19.9.1928, Zl. 16.516. Kafka Ferdinand, Kaiser-Franz-Iosef-Straße 1, Agenturgewerbe, 4. 8. 1925. Zl. 13.597. — Kafka Ferdinand, Kaiser-Franz-Iosef-Str.


.Amtsblatt Nr. 2 Nr. 1, Kommifsionswarenhandel, 4. 8. 1925, I I . 13.598. — Marehart Franz, Hauptbahnhof, Platzdienstgewerbe. 4. 2. 1936, I I . 1414. Möldner Otto f. Völserstraße 18, Glasstein - Similiseurgewerbe, fortgeführt durch Witwe Katharina Möldner, 10. 3. 1906, I I . 9996. Pahle Heinrich, Michael-Gaismanr-Straße 9, Huffchmiedgewerbe, 13. 10. 1936. I I . 16.019. Pahle Heinrich. Michael-Gaismayr-Strahe 9. Wagenschmiedgewerbe. 13. 10. 1936. I I . 16.020. — Pietsch Luzia. Karwendelstraße 2, Erzeugung kunstgewerblicher Gegenstände, insofern dies nicht i n den Umfang eines handwerksmäßigen Gewerbes fällt, 4. 8. 1932, I I . 10.426. — Pitscheider Katharina, Claudiastraße 2, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel. 25. 2. 1926, I I . 2978. — Platzer Josef. Sterzinger Straße 6. Tischlergewerbe. 15. 6. 1927, I I . 13.283. — Portner Georg, Innsbruck. Platzdienstgewerbe. 8. 7. 1922, I I . 10.021. — Regensburger Maria, Karwendelstraße 4, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel, 26. 10. 1932, I I . 14.500. — Scheibler Volkmar. Wiefengasse 6, Handelsagentur beschränkt auf Galanterie- und Kurzwaren, Seifen und Fettwaren. 28. 7. 1936. I I . 12.554. — Schmidt Josef. Maximilianstraße 3, Kautschukstampiglienerzeugung, 30. 11. 1934, I I . 15.897. — Schoner Theresia, Purtschellerstraße 6, Damenkleidermachergewerbe, 3. 6. 1935, I I . 6683. — Singer Marie, Vurggraben Nr. 13. verkauft. Drechslergewerbe, 31. 1. 1913. I I . 3139. — Tiroler Bauarbeiten. Ges. m. b. H., Glasmalereistraße 4, Verlegung von Wandfließen und Bodenplatten sowie von fugenlosen Böden (Steinholzböden) und Terrazzoböden. 20. 12. 1928. I I . 23.787. — Tiroler Bauarbeiten, Ges. m. b. H., Glasmalereistraße 4, Erzeugung und Vertrieb von Spezial-Betonhohlsteinen, 18. 3. 1922, I I . 4775. — Vetassy Anton, Südbahnstraße 20, Fiakergewerbe mit 1 Auto, 14. 6. 1926. I I . 11.790. — Weishaupt Eduard. Dr.-Glatz-Straße 17b. Schuhmachergewerbe, 28. 12. 1909, I I . 34.990. — Wolfsegger Franz. Pradler Straße 55/1, Autofrächtergewerbe, 22. 8. 1930, I I . 15.162. — Iarwafch Johanna, Universitätsstraße 25, Waschanstalt, 16. 6. 1926, I I . 8938.

Verzeichnis über die im Monat Jänner 1937 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete — Auer Josef, Anichstraße 12, Glafergewerbe, 22. 1. 1937. Zl. 915. — Auer Josef. Anichstraße 12, Spenglergewerbe, 22. 1. 1937, I I . 916. — Baumgartner Heinrich, Müllerstraße 1, Mechanikergowerbe, beschränkt auf die Reparatur von Fahrrädern. 26. 1. 1937, I I . 1165. — Body Johann, Innrain 21, Handel mit Musikinstrumenten, deren Bestandteilen und einschlägigem Zubehör, 14. 1. 1937, I I . 510. — Dafer Stefan, Kaiser-Franz-Iosef-Straße 14, Vaumeistergewerbe, 4. 1., I I . la—3390/4, Landeshptm. f. Tir, — Egger Iofef. Amrafer Straße 77, Iimmermeistergewerbe, 22. 1., I I . la—3226/3, Landeshauptm. f. Tirol. — Embacher Josef, Maria-Theresien-Strahe Standplatz, Fiakergewerbe gem. § 15, Pkt. 4 GO., mit einem Automobil, 9. 1. 1937, I I . 239. — Gärtner Ludwig. Richard-Wagner-Straße 9. Berater in Versicherungsangelegenheiten, 5. 1. 1937, I I . 120. — Gärtner Ludwig, Richard-Wagner-Straße 9, Versicherungsagentur, 5.1.1937, I I . 119. — Gerner Ludwig, Maria-Theresien-Ttraße—Ecke Marktgraben, Platzdienstgewerbe, 13. 1. 1937. I I . 405. — Harasser Anton, Sonnenburgstratze 9, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 29. 1. 1937. I I . 1301. — Innsbrucker Botenzentrale Dr. Blaas u. Co., Kommanditgesellschaft in Innsbruck, Hofgafse 2, Inkassobüro. 12. 1. 1936. I I . 20.035. — Innsbrucker Botenzentrale Dr. Blaas u. Co., Kommanditgesellschaft in Innsbruck, Hofgasse 2, Waren- und Gepäckaufbewahrungsstelle als freies Gewerbe, 12. 1. 1937, I I . 421. — Innsbrucker Botenzentrale Dr. Blaas u. Co., Kommanditgesellschaft in Innsbruck, Hofgasse 2, Konzession zur Anbietung persönlicher Dienste an nicht öffentlichen Orten, und zwar zur Besorgung von Boten-, Träger- und Handwagendiensten, 13.1.1937, I I . 422. — Kuchta Charlotte, geb. Barbini, Meraner Straße 1, Konzession gem. § 16, lit. d) GO., zur gewerbsmäßigen Verabreichung und Verkauf von Speisen in dem im § 17 GO. näher bezeichneten Umfang, beschränkt auf die Verabreichung von diätotherapeutischer und Diätkost, 7. 1. 1936. I I . 19.326. — Künzel Karl, Maximilianstraße 3, Kautschukstampiglienerzeugung. 22. 1. 1937, I I . 917. — Lindler Michael, Hauptbahnhof, Platzdienstgewerbe gemäß § 15, Pkt. 4 GO.. 7.1.1936. I I . 19.459. — Linser Georg. Leopoldstraße 18. gewerbsmäßiger Betrieb des handwerksmäßigen Photographengewerbes, und zwar zur Ausübung aller den vollberechtigten Photographen vorbehaltenen Tätigkeiten (insbesondere für die Ausarbeitung, d. i. entwickeln, kopieren, vergrößern, retuschieren usw., auch von Bildnisaufnahmen), jedoch mit Ausschluß der Durchführung von Vildnisaufnahmen Melieraufnahmen) in Innsbruck, 27. 1.

1937, I I . 1202. — Lorenzi Franz. Straße der Sudetendeutschen 19, Handel mit Briefmarken. 28. 1. 1937. I I . 1262. — Mathe Otto, Heiliggeiststraße 3, Agenturgewerbe, beschränkt auf Mineralfchmieröle, Schmierfette, Autoreifen und Werkzeuge, 22. 1. 1937, I I . 918. — Salcher Otto, Reichenauerstraße 10, Handel gemäß § 1a, Abs. 1, Abschn. b, Pkt. 36 GO., 18. 1. 1937, I I . 648. — Schattanek Josef. Defreggerstraße 14, Kommissionswarenhandel, 22. 1. 1937, I I . 914. — Schleinzer Adolf. Innrain 54. Tischlergewerbe. 29.1.1937. I I . 1284. — Stastny Josef, Herzog-Friedrich-Straße 15 (Stand), Handel mit Bürsten und Pinseln, Korb-, Bast- und Ttrohwaren, Schuhputzartikeln, Bodenputztüchern, Kämmen und Spiegeln, Schuhbändern und Iahnputzmitteln. 20. 1. 1937. I I . 820. — Stuffer Rudolf, Fallbachgasse 24, Herstellung von Radioapparaten aus fertig gekauften Bestandteilen und die Reparatur von Radioapparaten, 8. 1. 1937, ZI. 240. — Tiroler Kreditorenverein, Maria-Theresien-Straße 36, Inkassobüro. 12. 1. 1937. I I . 399. — „Weiß u. Thelen". off. Handelsgesellschaft, Liebeneggstraße 19, Handel gemäß § 1a. Abf. 1. Abschn. d, Pkt. 36 GO., mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, 2. 1. 1936. I I . 19.939.

Gewerbestrafen im Monat Mnner §3 LGBl. 53/36, Nichteinhaltung der Sonntagsruhe. 10 8 (24 St.); § 4 Hotelbuchvdg., Unterlassung der Ersichtlichmächung der Getränke, 100 8 (48 St.); § 1 VGBl. 22/31, unbefugter Druckschriftenoertrieb. 20 8 (24 St.): § 14 A. Vdg. z. Achtstundentagsgesetz. Nichteinhaltung der gesetzt. Arbeiterschutzbestimmungen. 50 8 (5 Tage): § 3 LGBI. 53/36, Nichteinhaltung der Sonntagsruhe. 10 8 (24 St.): §s 44, 46. GO., unrichtige Geschäftsbezeichnung, 60 8 (3 Tage): § 14, unbefugte Uebernahme von Skireparaturen, 20 3 (2 Tage): § 22 GO., unbefugte Gepäcksbeförderung, 15 8 (24 St.): § 59 GO,, unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen. 20 8 (48 St.): § 22 GO., unbefugte Speisenverabreichung, 20 8 (48 St.): s 75 (Art. I) GO., unbefugte Sonntagsarbeit, 5 8 (6 St.): § 22 GO., unbefugter Verkauf von Waffen. 10 8 (6 St.): § 4/2 der Iugendschutzvdg., 20 8 (2 Tage): § 1 d. Mag.-Vorschrift über Bestrafung d. Mißbrauches von Anweisungen d. Stadt. Wohlfahrtsamtes. 10 8 (24 St.): § 6 der Tanzlehranstaltenvdg. 30 8 (3 Tage); § 1 d. Mag.-Vorschrift über Bestrafung des Mißbrauches von Anweisungen d. Stadt. Wohlfahrtsamtes 10 8 (24 St.): § 2 des Hausierpatentes 100 8 (10 Tage); § 7 VStG. zu § 6 d. Tanzlehranstaltenvdg., Beihilfe zur nichtpersönlichen Unterrichtserteilung. 100 8 (10 Tage); § 2 d. Hausierpatentes, Verfall von Stoffstücken: § 14 GO., unbefugte Ausübung des Friseurgewerbes, 5 8 (6 St.); § 59, Abs. 2. GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen. 100 8 (10 Tage); § 59, Abs. 2, GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen, 50 8 (48 St.); § 2 des Hausierpatentes 10 8 (12 St.) Warenverfall: § 1 L 70/1919, Ladensperre. 30 8 (12 Stunden): § 2 Hausicrpatent. 10 8 (24 St.), Warenoerfall; § 1 L 70/1919, Ladenfperre, 20 8 (12 St.); Uebertretung des Vogelschutzgefetzes 10 8 (24 Et.) und Verfall des Flobertgewehres.

Verzeichnis öer Gewerbeveranöerungen im Monat Vezember 351. Alpenländifche Handelsgefellscha't B. Auernig <k Co.. Bestellung der Frau Marie G r e l l e , geb. Wilburger, zur Pächterin beim Betriebe des Gast- und Schankgemerbes mit den Berechtigungen des § 16 GO., lit. b)—ß), im Standorte Innsbruck, Speckbacherstraße 32, an Stelle der krankheitshalber vom Pacht zurückgetretenen Frau Marianne Witwe Winkler. 352. A u c k e n t h a l e r Johanna, Ernst, Hilda, Marie und Konrad, Verpachtung des radizierten Gast- und Schankgewerbes mit allen Berechtigungen des § 16 GO. in der Defreggerstratze 13, nach Abzug des Frl. Johanna Auckenthaler an Herrn Johann Perberschlager. 353. B a c h m a n n Heinrich und Lorenz S c h u b e r t , Lösung t>2ö beiderseitigen Pachtverhältnisses hinsichtlich der dem Ersteren zustehenden Konzession zum Betriebe des Kleinverschleißes von gebrannten geistigen Flüssigkeiten im Standorte Innsbruck, Angerzellgasse Nr. 4. 354. B a u e r Anna, Verlegung des Standortes des Handels mit Antiquitäten und neuen Möbeln von der Angerzellgasse 6 in die Kaiserjägerstraße 4. 355. F i n k Rudolf, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Reisegepäck-Aufbewahrung vom Eüdtiroler Platz 8 nach Südtiroler Platz 4. 356. F i n k Rudolf, Verlegung des Standortes der Zimmer- und Wohnungsvermittlung von der Herzcg-Friedrich-Straße 7 nach Südtiroler Platz 4.


Amkblatt Ni. 2. 357. F i s c h n a l l e r Anna, neuerliche Verpachtung des Gast- und Schankgewerbes gemäß § 16, lit. g), b), e), 6), t) und ß), GO. im Standorte Innsbruck, Leopoldstratze Nr. 16, nach Herrn Raffael B e r t o l d i . 358. G r e i l h u b e r Margarete, Kleidermachergewerbe im Standorte Innsbruck, Körnerstr. 15, Verehelichung und Aenderung des Namens auf „ S t u r m " . 359. K i r c h er Johann, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Dr.-Glatz-Straße Nr. 13a in die Dr.-Glatz-Strahe, Siedlung Invalidendank. 360. K u r z Heinrich, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes und des Kommissionswarenhandels in Autobedarfsartikeln von der Wiesengasse 6 in die Schöpfstraße 4a/P. 361. L a n d T i r o l , Bestellung des Herrn Josef M a h l Knecht zum neuen Pächter beim Betriebe des Gast- und Schankgewerbes mit allen Brechtigungen des § 16 GO. im Standorte Innsbruck, Schloß Mentelberg. 362. O e f n e r Oswald, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5. GO. aufgeführten Artikel, von der Riesengasse 4 in die Höttinger Gasse 9. 363. O e f n e r Oswald, Lösung des Pachtverhältnisses zum Betriebe des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel im Standorte Innsbruck, Höttinger Gasse 9 / I I , mit Kurzmann Rosa (29. 10. 1936). 364. S e i t z Karl, Verlegung des Standortes des Gold-, Silberund Iuwelenarbeitergewerbes von der Maria-TheresienStratze 11 in das Haus Maria-Theresien-Straße 27. 365. S t o l z Kreszenz, Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Franz Stolz hinterlassenen Zimmermalergewerbes mit dem Standorte Innsbruck, Mariahilfstraße 48, auf eigene Rechnung. 366. S t r i c k e r Fritz. Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes im März 1936 von der Mozartstraße 2 in die ErzHerzcg-Eugen-Straße 20. 367. T o m a sei l i Franz. Verlegung des Standortes des Maurermeistergewerbes von der Innstraße 77 in die St. Nikolausgasse 18. 368. U l c Franz. Verpachtung des radizierten Gast- und Schankgewerbes Gasthof „Schwarzer Adler" in der Kaiserjägerstraße Nr. 2 an Frau Philomena M a h l k n e c h t , geb. Plattner, an Stelle des vom Pacht zurückgetretenen Herrn Josef Mahlknecht. 369. W i r f i c h Paul, Bestellung des offenen und vertretungsbefugten Gesellschafters Gottfried D o l e n z zum verantwortlichen Stellvertreter beim Betriebe des Uhrmachergeweibes im Standorte Innsbruck, Mufeumstraße 1, an Stelle des Herrn Josef Lukitfch.

Verzeichnis öer Gewerbeveranöerungen im Monat Mnner 1. A d l e r Wilhelm, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Museumstraße 21 in die Wilhelm-Greil-Straße 2. 2. A u f d e r k l a m m Rudolf. Löfung des Pachtverhältnisses mit Hermann Diechtl, hinsichtlich der Konzession zur Anbietung persönlicher Dienste an öffentlichen Orten als Packträger im Standorte Innsbruck und dem Standplätze am Hauptbahnhof (Mützenschildnummer 31) wegen persönlicher Uebernahme des Betriebes.

Bericht öes lNarttamtes über die Preisbildung bei einigen wichtigen Nahrungsmitteln im Monate Jänner 1937 Bei einzelnen Mehlsorten ist eine leichte Preissteigerung eingetreten. Die Preiserhöhung bei einzelnen Gemüsearten ist durch die Jahreszeit bedingt. Beim Zucker ist die angekündigte Ermäßigung des Kilogrammpreises um 6 3 in Kraft getreten. Rindfleisch Zweiter und dritter Güte sowie Schweinefleisch sind um durchschnittlich 10 x je Kilogramm billiger geworden. Außergewöhnliche Erscheinungen im Lebensmittelhandel konnten im Berichtsmonate nicht beobachtet werden.

.11 3. Bar> r Josef, Verlegung des Standortes des Handels mit Glas-, Porzellan-, Steingut- und Metallwaren vom Marktgraben 21 in die Schlossergasse 4. 4. B i e r u. B i e n d l , Bestellung des Herrn Adolf Bier zum Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Betriebe des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel im Standorte Innsbruck, Meraner Straße 4, an Stelle des verstorbenen Geschäftsführers Adolf Bier jun. 5. E l i n Akt.-Ges. für elektr. Industrie in Wien. Verlegung der Zweigniederlassung des in Wien bestehenden Unternehmens zur gewerbsmäßigen Herstellung und zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und zur Leitung von Elektrizität zu Zwecken der Beleuchtung, der Kraftübertragung und sonstiger gewerblicher und häuslicher Anwendung vom Standorte Anichstraße 1 in den Innrain 61, Bestellung des Herrn Hans Schröder zum Betriebsleiter. 6. F i s c h i n g e r Karoline, Löschung des verstorbenen Gatten Johann Fischinger als Geschäftsführer beim Betriebe des Marktfahrergewerbes im Standorte Innsbruck, Hofgasse 6, und persönliche Weiterführung dieses Betriebes. 7. G e h r i Wilhelm, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Maximilianstraße 5 in die Museumstraße 21/11. 8. G e i s l e r Hedwig, Verlegung des Standortes des Gemischtwarenhandelsgewerbes von der Universitätsstraße 29 in den Verkaufsstand Nr. 8 der Vorbauten des städtischen Fleischbankgebäudes (Innrain 4). 9. I p H ö f e n Herbert, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes und des Kommissionswarenhandels im Großen vom Marktgraben 21 in den früheren Standort, Amraser Straße 19. 10. K i e c h l Franz, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Erzeugung von Leuchten aus Papier (Pergament), Eellovhan und ähnlichen tauglichen Stoffen mit Ausschluß jeder Tätigkeit, die in den Umfang eines handwerksmäßigen konzessionierten Gewerbes fällt, von der Hasvingerstraße 11 in die Dr.-LieberStrahe 1. 11. K r a n e b i t t e r Mathilde, Abtreten der bisherigen Pächterin des persönlichen Gast- und Schankgewerbes im Standorte Innsbruck, Müllerstraße 9. 12. L a n g Adolf, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, sowie des Gold-, Silber- und Iuwelenarbeitergewerbes vom Innrain 17 in die Kiebachgasfe 13. 13. L i n s er Ferdinand. Auflassung der 2. Vetriebsstätte des Agenturgewerbes und des Kommissionswarenhandels und der Erzeugung von Kunststeinen und Portlandzementwaren im Standorte Innsbruck, Fürstenweg 1. 14. M ü h l p a r z e r Josef, neuerliche Verpachtung der Konzession zum Ausschänke und zum Kleinverschleih von gebrannten geistigen Getränken nach § 16. Ut. 6, GO. im Standorte Innsbruck. Karmelitergasse 16 (Ergänzungskonzession zur radizierten Vierschankgerechtsame) an Frau Klara Harb, infolange, als dieselbe Pächterin der den Eheleuten Mühlparzer zustehenden radizierten Vierschankgerechtsame im selben Standorte ist. 15. M ü h l p a r z e r Josef und Anna, Verpachtung der radizierten Vierschankgerechtsame, umfassend die Berechtigungen des § 16, lit. d, e, k, ss, in der Karmelitergasse 16 an Frau Klara Harb und Löschung des Pachtverhältnisses mit Frl. Amalia Neuner. 16. „National-Registrier-Kassen-Gesellschaft m. b. H.". Wien, VI., Mariahilferstraße 57. Errichtung einer Zweigniederlassung für den Handel mit Registrierkassen in Innsbruck, Vismarckplatz 1. 17. ..National-Registrier-Kassen-Gesellschaft m. b. H.". Wien. VI.. Mariahilferstraße 57, Errichtung einer Zweigniederlassung des in Wien, VI.. Varnabitengasse Nr. 9a. bestenenden Gewerbeunternehmens der Reparatur von Registrierkassen in Innsbruck, Bismarckplatz 1. 18. N o g i e r Adelheid, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, von der Museumstrahe 16 in die Maria-Theresien-Straße 57. 19. N o g l e r Adelheid, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Erzeugung von Trachten- und Eharakterpuppen von der Museumstraße 16 in die Maria-Theresien-Ttraße 57. 20. N o g l e r Anton. Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit Musikinstrumenten und des Kommissionswarenhandels von der Colingasse 6 in die Maximilianstraße 5. 21. „Österreichische Rollfuhr-, Nahverkehr- und Speditions--Genossenschaft, reg. G. m. b. H." in Wien, Errichtung einer Zweigniederlassung des Speditionsgewerbes mit Ausschluß jeder Tätigkeit im Standorte Wien, I I . , Nordbahnhof, in Innsbruck,


.Amtsblatt Nr. 2 29. W e n i n Katharina, Bestellung des Herrn Erich Einger zum Geschäftsführer beim Betriebe des Uhrmachergewerbes im Standorte Innsbruck, Innrain Nr. 28, an Stelle des bisherigen Geschäftsführers Johann Uebelbacher. 30. W e r l e Maria, Verlegung des Standortes des auf die Frauenund Kinderkleider beschränkten, gemeiniglich von Frauen betriebenen Kleidermachergewerbes von der Museumstraße 19/11 in den Adolf-Pichler-Platz 8/?.

Kinöerarbeit in öer Ranö- u. Forstwirtschaft

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Hauptbahnhof, Eilgutmagazin, mit der Einschränkung, daß die Geltung dieser Berechtigung zus. Erlasses des Bundesministeriums für Handel und Verkehr vom 14. Nov. 1936, mit 31. Juli 1937 erlischt. Dr. P u t s c h Adolf, neuerliche Verpachtung des radizierten Gast- und Schankgewerbes (Echildwirtsgerechtsame zum „Wilden Mann") in der Museumstraße 28 an Frau Anna Ibinger nach Abtritt der bisherigen Pächterin Rosa Ibinger. Dr. P ö t s c h Adolf, Abmeldung der bisherigen Pächterin der radizierten Wein- und Bierschankgerechtsame in Innsbruck, Rennweg Nr. 14 (Löwenhaus), Frau Marie Egger und Stilllegung des Betriebes bis zur Neuverpachtung. S t a u d e r Josef, Verlegung des Standortes des Mechanikergewerbes von der Herzog-Friedrich-Straße 29 in die Pfarrgasse 2. S t e p a n e k Hedwig, Bestellung des Herrn Arno Avanzini Zum Pächter beim Betriebe des Gemischtwarenhandels im Standorte Innsbruck, Pradler Straße 10. S t u a g , Österreichische Straßenbauunternehmung A. G. in Wien, Verlegung des Standortes der hiesigen Zweigniederlassungen für das Straßenbaunternehmergewerbe, soweit es nicht an eine besondere Bewilligung (Konzession) oder an einen Befähigungsnachweis gebunden ist und des handwerksmäßigen Pflasterergewerbes, von der Salurner Straße 11 in die Adamgasse 3, ferner Verlegung des Deichgräbergewerbes in denselben Standort. S o r a t r o i Thea, Abtreten des bisherigen Pächters Otto Thieme des Schlossergewerbes im Standorte Innsbruck, I o l lerstraße Nr. 5, (Witwenbetrieb), und Stillegung des Betriebes bis zur Wiederverpachtung. W e c h s e l b e r g e r Wilhelm, Verlegung des Standortes des Gemischtwarenhandels von der Dr.-Glatz-Ttraße 13 b in die Dr.-Glatz-Straße 20.

An der Amtstafel des Rathauses ist folgende K u n d m a c h u n g angeschlagen: Mit dem Bundesgesetze vom 13. Juli 1935, BGVl. Nr. 297, bzw. mit dem Ausführungsgesetze vom 21. Dezember 1935, LGVl. Nr. 7 ex 1936, das mit 1. Februar 1936 in Kraft getreten ist, wurde die Kinderarbeit in der Land- und Forstwirtschaft geregelt. Nach §§ 1 und 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 1935, LGBl. Nr. 7, können fremde Kinder (Knaben und Mädchen) vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 14. Lebensjahre in der Landwirtschaft und mit vollendetem 12. bis zum vollendeten 14. Lebensjahre in der Forstwirtschaft zu leichten Arbeiten verwendet werden. Zur Verwendung eines fremden Kindes in der Landund Forstwirtschaft ist nach § 11 des Gesetzes vom 21. Dezember 1935, LGBl. Nr. 7 ex 1936, die Bewilligung des Gemeindeamtes des Aufenthaltsortes des Kindes notwendig und ist bei diesem Amte die Arbeitskarte für das zu verwendende Kind zu beschaffen. Für Kinder, welche im Stadtgebiete Innsbruck wohnen, werden die Arbeitskarten beim Stadtmagistrate Innsbruck, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 57, ausgestellt, woselbst auch weitere Auskünfte erteilt werden. Die Nichtbeachtung der Vorschriften dieser Gesetze, insbesondere die Unterlassung der Einholung der gemeindeämtlichen Bewilligung (Arbeitskarte), wird, wenn sie nicht nach anderen Gesetzen einer strengeren Bestrafung unterliegt, von der Vezirksverwaltungsbehörde mit Geld bis zu 8 500.— oder mit Arrest bis zu zwei Monaten bestraft.

Hau- uns Hausenttvafferungspläne gleichzeitig vorlegen! Der Bürgermeister hat das Stadtbauamt beauftragt, in Hinkunft darauf zu dringen, daß seitens bauwerbender Parteien gleichzeitig mit den Bauplänen auch die Hausentwässerungspläne für Um- und Neubauten, jedoch wie bisher in getrennten Ansuchen, vorgelegt werden und der Vaukommission sowie auch der Besichtigung vor Erteilung der Vewohnungs- und Venützungsbewilligung ein Sachverständiger der Tiefbauabteilung des Stadtbauamtes beigezogen wird. Es wird deshalb in Zukunft die baukommissionelle Verhandlung erst dann ausgeschrieben werden, wenn sowohl die Hochbau- als auch die Entwässerungspläne vorliegen.


Amtsblatt Nr. 2.

schulgelö an öen stäöt. Volks-/ Hilft- unö fiersonalnachrichten Hauptschulen für öas Schuljahr 1. Die freigewordene, in der IV. Dienstklasse systemiAn der Amtstafel des Rathauses ist folgende K u n d m a c h u n g angeschlagen: Auf Grund des Gemeindetagsbeschlusses vom 10. Dezember 1936 und der Bewilligung der Tiroler Landesregierung vom 22. Jänner 1937, Zl. VI 132/9, wird an den städtischen Volks-, Hilfs- und Hauptschulen in Innsbruck im Schuljahr 1936/3? ein Schulgeld in folgender Höhe eingehoben: 2) an Volks- und Hilfsschulen: für 1 schulbesuchendes Kind in einer Familie 3 5.— „ 2 fchulbesuchenoe Kinder in einer Familie je 8 2.— „ 3 schulbesuchende Kinder in einer Familie ze 8 1.— !>) an Hauptschulen: für 1 schulbesuchendes Kind in einer Familie 8 20.— „ 2 schulbesuchende Kinder in einer Familie je 8 8.— „ 3 schulbesuchende Kinder in einer Familie je 8 5.— Bei vier und mehreren schulbesuchenden Kindern in einer Familie entfällt das Schulgeld. Für Kinder minderbemittelter Eltern kann die Stadtgemeinde das Schulgeld für Volksschüler zur Gänze, für Hauptschüler zur Gänze oder zur Hälfte nachlassen. Alle Eltern oder deren Stellvertreter erhalten vom Klassenlehrer im Wege der Schüler (Schülerinnen) einen Fragebogen, der, wahrheitsgetreu ausgefüllt, dem Klassenlehrer bis zu der von ihm bestimmten Frist zu übergeben ist. Die Entscheidung über die Ansuchen um Befreiung oder Ermäßigung des Schulgeldes trifft der Stadtmagistrat. Die aufrechten Erledigungen werden den Schulkindern vom Klassenlehrer mündlich mitgeteilt, die Abweisungen werden den Eltern mit Bescheid bekanntgegeben, gegen den die Berufung an den Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck offensteht.

Mpenöienausschreibung I m Jahre 1937 werden von der Stadtgemeinde Innsbruck an 20 arme Hochschüler Iahresstipendien von je 8 100.— verliehen. Für eine Veteilung kommen in Betracht in Innsbruck heimatberechtigte Bewerber vaterländischer Gesinnung, welche selbst und deren unterhaltspflichtige Angehörige mittellos sind und welche durch Zeugnisse oder Bestätigungen der besuchten Hochschule einen entsprechenden Studienfortgang nachweisen können. Stipendienwerber, die im 1. Semester des Hochschulstudiums stehen, haben auch das Reifezeugnis oder eine beglaubigte Abschrift hievon beizubringen. Männliche Hochschüler in vorgeschrittenen Semestern genießen bei Zuteilung der Stipendien den Vorzug. Gesuche um Verleihung eines Stipendiums sind unter Anschluß aller zum Nachweis der Erfüllung der Verleihungserfordernisse notwendigen Belege — Mittellosigkeitszeugnisse müssen jüngeren Datums sein — bis 24. Februar 1937 beim städtischen Wohlfahrtsamte, Innsbruck. Burggraben Nr. 3/II, einzubringen. Verspätet einlangende oder unvollständig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

sierte Stelle des Vorstandes der Stadtkasse wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 1937 dem Oberrechnungsrate P a u l H a a s verliehen. 2. Vaudirektor I n g . F r i t z K 0 n 3 e r t , der die 30jährige Gemeindedienstzeit beendet und den Anspruch auf den vollen Ruhegenuß erworben hat, wurde nach den für die PensionierungstädtischerBeamten geltenden Richtlinien mit Wirkung vom 1. Februar 1937 in den dauernden Ruhestand versetzt. Der Gemeinderat hat ihm aus Anlaß seiner Versetzung in den dauernden Ruhestand in Würdigung seiner stets hervorragenden Dienstleistung namens der Stadtgemeinde die vollste Anerkennung ausgesprochen. Baudirektor Ing. Konzert wird, wie bereits berichtet, für einige Zeit, längstens bis Ende 1937. auch im Ruhestandsverhältnis die Funktionen des Vaudirektors ausüben. Das vielseitige, verdienstvolle Wirken des Baudirektors wird im Zeitpunkte seines tatsächlichen Ausscheidens aus dem Dienste besprochen und gewürdigt werden.


14.

.Amtsblatt Nr. 2

Monatsbericht über öen Fremdenverkehr Monat Jänner 1937 (193S)

.

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der Bundespokzetdlrektwn Innsbruck auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 26. M a i 1930, L G B l .

Ständiger Wohnort Wien Sonstiges Oesterreich Deutsches Reich. Danzig Schweiz. Liechtenstein Italien Jugoslawien Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen Litauen. Lettland, Estland. Finnland Schweden, Norwegen, Dänemark . . Niederlande Belgien. Luxemburg Großbritannien, Irland Frankreich. Monaco Spanien. Portugal Albanien, Griechenland, Bulgarien, Türkei Rußland und Russisch-Asien . . . Palästina, Britifch-Indien, Niederl.Indien, Japan, übriges Asien . . Aegnpten, übriges Afrika, Australien Vereinigte Staaten v. Nordamerika Staatenlose Uebriges Amerika

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1936

193?

1936

2044 1956 972 153 405 28 62 22 107 16 4 40 137 66 287 255 13

2021 1893 292 135 395 23 69 23 88 20 19 90 272 142 205 208 7

5264 5544 1873 280 666 36 99 28 307 46 4 46 1263 210 1009 873 17

4823 3760 550 303 795 74 103 50 161 27 34 183 828 278 482 484 15

11 —

12 4

28 —

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52 46 97 32 -—

38 11 66 3 11

126 60 415 55 —

69 42 135 3 12

Zusammen . 6805* 6047 1.8249 13229 * Hievon: 1. Geschäftsreisende 1442; 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen u. dgl. 38.

^

Nr.

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...

33:

Das Rodeln, sportmäßige Handschlittenfahren sowie das Ski- und Schlittschuhfahren auf der Kangler-Dollfutz-Straße von der Einmündung des Nageletalweges bis zur Hö'ttinger Kirche ist verboten. Zuwiderhandelnde werden gemäß den Bestimmungen des obgitierten Gesetzes bestraft werden. Der Polizeidirektor.' Dr. Windhofer e. h.

Der Rachöruck von Aufsätzen, Verichten oöer nur von Teilen üerselben sowie öie Wieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Mitteilungen öes HtaötphMates Stand der Infektionskrankheiten im Jänner 1937 Scharlach: 10 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 14 Erkrankungsfälle, ein Todesfall.

Verbole

Zahl der Geborenen im Jänner 1937

Es wird auf die Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 1936, verlautbart im Landes-Gesetzund Verordnungsblatte für Tirol Nr. 62, aufmerksam gemacht, nach welcher das Pflücken des Frauenschuhes (dxpripeäium) und des Türkenbundes (I.Ì1ÌUM ^lartazon) auf die Dauer von fünf Jahren g ä n z l i c h verboten wurde. Übertretungen dieser Verordnung werden nach den einschlägigen Bestimmungen des Naturschutzgesetzes bestraft.

Gesamtzahl: 4N, davon keine Totgeburt; 20 männlich, keine Totgeburt, 20 weiblich, keine Totgeburt. Todesfälle im Jänner 1937 Gesamtzahl: Davon auswärts:

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 25. Druck: Graphische Kunstanstalt T y r o l i a , Innsbruck


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