Amtsblatt Innsbruck

Page 1

V. l, b.

derNndesnauptstadt Mnsbrmk Erscheint einmal i Z.^K.Shrlich.Mngelnummer so Or. Nr. 3

Nachaus. 2 Ktock links . Fernsprecher: 15. März 1937

3. Jahrgang

Haustein-Anleihe öer LanöeshauptstaÜt Innsbruck zum Ausbau öer Voppel-Haupt- unö Volksschule in praöl Der Gemeindetag der Landeshauptstadt Innsbruck ruft die Bevölkerung auf. sich durch Zeichnung von Bausteinen der Anleihe der Stadt Innsbruck an der Aufbringung der zum weiteren Ausbau der Doppel-Haupt- und Volksfchule in Pradl nötigen Barmittel zu beteiligen. H i e wachfende Raumnot an den städtischen Schulen zwang die Gemeindevertretung feit dem Jahre 1918 immer wieder, sich mit der Frage des Neubaues einer städtischen Schule zu beschäftigen. Als die Entwicklung im Jahre 1931 voraussehen lieh, daß sich die Raumnot an den städtischen Schulen in den Schuljahren 1931/32 und 1932/33 schier verhängnisvoll gestalten werde, entschloß sich der damalige Gemeinderat zum Bau der Doppel-Haupt- und Volksschule in Pradl, der noch im Herbst 1931 begonnen wurde. I n der Folge zwang die hereinbrechende schwere Wirtschaftskrise die Stadtgemeinde, alle Ausgaben auf das äußerste einzuschränken. Auch der begonnene und schon ziemlich weit gediehene Schulbau wurde ein Opfer dieser Wirtschaftskrise. Er blieb bis heute unvollendet. Die Beruhigung der Wirtschaftslage und die Ueberwindung der politischen Unruhen in unserem Lande gestatteten es in den letzten beiden Jahren, das Augenmerk wieder der Durchführung von Aufgaben zuzuwenden, die dem Wohle des Gemeinwesens dienen. Zu den dringlichsten dieser Aufgaben zählt die Fertigstellung der Doppel-Haupt- und Volksschule in Pradl. Der Raummangel an den städtischen Schulen, insbesondere in der Unterbringung der Hauptschulen, erschwert — mag auch die Tchiilerzahl in den letzten Jahren etwas zurückgegangen sein — den Schulbetrieb auch heute noch in unerträglichem Matze. Um alle notwendigen Klassen unterbringen zu können, müssen nach wie vor Jahr für Jahr Hunderte von Kindern auf die Schulen verfchiedener Sprengel aufgeteilt werden. Die Schwierigkeiten, die sich darauf fowohl in pädagogischen Belangen, als auch im Hinblick auf die physische Leistungsfähigkeit der Schulkinder und ihrer Gefährdung auf dem langen Schulwege ergeben, finden in den immer wiederkehrenden nachdrücklichen Protesten der betroffenen Bevölkerungskreife ihren Widerhall. Durch den Ausbau der Schule in Pradl können alle diese Schwierigkeiten nahezu mit einem Schlage behoben werden. Die Stimmen, die den beschleunigten Ausbau forderten, wurden in den letzten Jahren immer zahlreicher und dringlicher. Die vielen Kundgebungen aus Kreisen der Eltern und der Jugendfreunde ließen aber auch

erkennen, daß viele unserer Mitbürger bereit wären, zur Ermöglichung des weiteren Ausbaues ihr Scherflein beizutragen. Der Gemeindetag hat nun in seiner Sitzung vom 4. August 1938 beschlossen, zur immerwährenden Erinnerung an die geschichtliche Friedenstat des Abschlusses eines Freundschaftsvertrages zwischen der österreichischen Bundesregierung und der deutschen Reichsregierung die Pradler Dopvel-Hauutund Volksschule auszubauen. Er hat ferner vorbehaltlich der gesetzlichen Ermächtigung beschlossen, die Bevölkerung einzuladen,sichan der Aufbringung der zum Ausbau notwendigen Barmittel mit dem Höchstbetrage von 5N0.N0N 8 zu beteiligen. Damit wollte der Gemeindetag den Bürgern die Gelegenheit geben, durch Zeichnung einer Anleihe den Regierungen in Oesterreich und im Deutschen Reich in sichtbarer Weise Dank und Anerkennung für das Friedensabkommen abzustatten. Die Schule selbst wird über Beschluß des Gemeindetages den Namen Tchuschnigg-Tchule tragen, um die Erinnerung an Oesterreichs Friedenskanzler wachzuhalten. Durch das Landesgesetz vom IN. Dezember 1936. verlautbart im Landesgesetzblatt Nr. 2-1937, wurde nun die Landeshauptstadt Innsbruck ermächtigt, für die Fertigstellung des Hauptschulgebäudes in Pradl durch Ausgabe unverzinslicher Teilschuldverfchreibungen (Bausteine) eine Anleihe im Höchstbetrage von 5NN.NUN 8 aufzunehmen. Um allen Teilen der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, nach Kraft ihrer wirtfchaftlichen Berhältniffe an der Aufbringung der Mittel mitzuarbeiten, werden Bausteine im Werte von 10 8.1N0 8 und 10N0 8 ausgegeben. D e r d u r c h die Z e i c h n u n g solcher B a u s t e i n e z u r V e r f ü g u n g g e s t e l l t e B e t r a g w i r d z i n s f r e i gegeben u n d w i r d v o n der S t a d t g e m e i n d e i n n e r h a l b v o n f ü n f J a h r e n nach d e r E i n z a h l u n g . d. i. f r ü h e st e n s a m 1. I u l i 1938. s p ä t e s t e n s a m 1. J u l i 1942 nach v o r h e r i g e r ö f f e n t l i c h e r A u s l o f u n g z u r ü c k g e z a h l t . J e d e s J a h r gel a n g t ein F ü n f t e l der A n l e i h e zur E i n l ö f u n g . J e d e r I n h a b e r von Bausteinen erh ä l t bei der E i n l ö s u n g der B a u s t e i n e e i n e n Z u s c h l a g v o n IN v o m H u n d e r t d e r g e z e i c h n e ten Summe. Den Mitbürgern der Stadt Innsbruck werden in den nächsten Tagen gleichzeitig mit einem Prospekte der Anleihe


.Amtsblatt schriftliche Einladungen zur Zeichnung von Bausteinen zug e h e n . D e n E i n l a d u n g e n l i e g e n V o r d r u c k e f ü r d i e A n m e l d u n g z u r N n l e i h e z e i c h n u n g b e i . D i e a u s g e f ü l l t e n V o r d r u c k e k ö n n e n e n t w e d e r d u r c h d i e P o s t a nd e n S t a d t m a g i ftrat eingesendet sder a m Schalter 2i m 1 . S t o c k d e s R a t h a u f e s w ä h r e n d d e r A m t s stunden überreicht werden. Dort werden alle näheren Auskünfte erteilt und können Anmeldungen auch unmittelbar gegen Ausfüllung der aufliegenden Vordrucke erstattet werden. D i e F r i s t f ü r d i e A n m e l d u n g e n z u r A n leihezeichnung endet mit 31. Mai 1937. Der Gemeindetag lädt alle Mitbürger ein. sich rege a n

Nr. 3

der Zeichnung der Bausteine zu beteiligen. Der Ausbau der Doppel-Haupt- und Volksschule i nPradl schafft nicht nur unserer Schuljugend ein Heim, das, bei sparsamster Bauführung und Vermeidung jedes überflüssigen Aufwandes, allen Anforderungen des neuzeitlichen Schulwesens entf p r i c h t , e ri s t a u c h d e r z e i t d i e e i n z i g e M ö g l i c h k e i t , u m d e m schon feit vielen Jahren bestehenden Raummangel an den städtischen Schulen und den zahlreichendamit verbundenen unangenehmen Begleiterscheinungenabzuhelfen. Der Ausbau der Schule stellt gleichzeitig einen wertvollen Beitrag der Bevölkerung Innsbrucks zur Arbeitsbeschaffung dar. Möge daher die Anteilnahme der Innsbrucker Bevölkerung am Wohle unferer Schuljugend i neinem beispielgebenden Erfolg der Anleihe ihren Ausdruck finden.

Vie VeMlenmgsbeweguny m Innsbruck im Jahre Von Staötphgsikus Dr. Robert Kapferer Zum dritten Male wird hiemit die reine Lokalstatistik über die Geburten und ^terbesalle unter der Innsbrucker Wohnbevölkerung v o r g e l e g t . E se r g e v e n s i c h nun ichon größere Vergleicysmogilchkeiten. E ssind keine toten Hatten, die yier bekanntgegeben werden, sie erzählen vom Kommen und Gehen der Mengen, von den Leiden, die gum Tode führten. Sie sind i n mancher Beziehung ein Spiegel der Zeit und die ZuK u n s t d e s V o l k e s j i e h t u n e r b i t t l i c h i ni h n e n g e s c h r i e b e n . Es ist auch i ndiesem Berichtsjahre wieder so, daß ein großer Teil der i nInnsbruck vorgekommenen Geburten und Todesfälle nicht auf die ständige Wohnbevölkerung fällt, sondern auf Personen, die ihren standigen Wohnsitz auswärts haben. Es starben i n Innsbruck im Jahre 1^36 insgesamt 964 Personen. Davon sind j e d o c h 2 9 8 a u s w ä r t i g e , s od a ß n u r 6 6 6 T o d e s f ä l l e a u f die Innsbrucker Wohnbevölkerung fallen. Bei den Geborenen ist der Anteil der Auswärtigen noch viel größer. Fast die Hälfte aller Geborenen ist nicht auf die Wohnbevölkerung Z urechnen. Insgesamt wurden i n I n n s b r u c k i mJ a h r e 1 9 3 6 1 0 6 2 K i n d e r g e b o r e n , v o n diesen sind jedoch nur 546 für die Lokalstatistik zu rechnen. Es ergeben sichsomit für Innsbruck 666 Tote und 546 Geborene. Bei den Todesursachen können wegen Platzmangel wieder nur die Hauptgruppen angegeben werden. Bedeutsameres dazu wird vermerkt. Dem Berichte über die Bevölkerungsbewegung wird eine kurze Uebersicht der im Stadtgebiete vorgekommenen wichtigsten Infektionskrankheiten vorangestellt. I.

Infektionskrankheiten

Die Zahl der Scharlacherkrankungen war i m Jahre 1936 wesentlichgeringer als i m Vorjahre. E s kamen nur 76 Erkrankungsfälle vor und kein Todesfall. Die Scharlacherkrankungen verlaufen nun schon seit mehreren Jahren relativ harmlos. Dagegen ist die Zahl der Diphtherieerkrankungen gegenüber dem Vorjahre ganz wesentlich höher. E ssind 204 Erkrankungsfälle und darunter 3 mit tödlichem

Ausgang. Auf die Monate des Jahres verteilt, zeigt hier der Jänner die meisten Erkrankungsfälle (34). Die geringsten Zahlen weisen die Monate Mai, Juni und Juli auf. Typhus zeigt nur 4 Erkrankungsfälle, Paratyvhus 5 . Außerdem ist ein Fall von Ruhr verzeichnet. Die Verteilung der Scharlach- und Diphtherieerkrankungen auf die Monate des Jahres zeigt folgende Tab e l l e . E .— E r k r a n k u n g s f ä l l e , T .— T o d e s f ä l l e . Diphtherie T. E. 34 — 31 1 22 2 26 — 8 — 4 — 8 — 11 — 11 — — 18 — — 19 — 12 — 204 — Scharlach, 1.4°/« für Diphtherie.

Scharlach E. Jänner 6 Februar 1 März —April 6 Mai 1 2 Juni Juli 2 August 1 September 9 Oktober 15 November 17 Dezember 16 76 Mortalitätsprozent: 0«/o für

T. — — — — — — — —

I I . Die Geborenen Gesamtzahl männl. 289

weibl. 257

männl. 71

zusam. 13

männl. 2s0

weibl. 4

weibl. 75

zusam. 146

Lebendgeboren

Totgeboren männl. 9

Außereheliche

gufam. 546

weibl. 253

zusam. 533

D i e G e s a m t z a h l d e r G e b o r e n e n i s t a l s o g e g e n ü b e r d e m V o r j a h r e w i e d e r g a n z beträchtlich gesunken. 1935 waren 584 Geborene, dieses Jahr nur mehr 546. Dieses Problem der stets sinkenden Geburtenzahl wird j a i n letzter Zeit v i e l f a c hu n d v o n a l l e n m ö g l i c h e n S e i t e n e r ö r t e r t . D a s b e d e n k l i c h e A l t e r n u n d l a n g s a m e S t e r b e n d e s e i g e n e n V o l k e s i s t e i n e E r s c h e i -


Amtsblatt N r . 3. nung, die nicht n u r unser L a n d a l l e i n bet r i f f t . Wenn zu dieser Frage auch der Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes Stellung nehmen soll, so kann dies hier nur gang kurz und allgemein, soweit es auch für die lokalen Verhältnisse Geltung besitzt, geschehen. Die angeschuldigte Abneigung gegen Kinder und die Zunehmende Selbstsucht der Menschen spielt da keine so ausschlaggebende Rolle. Die Menschen sind hier durchschnittlich nicht so degeneriert. Auch die Fruchtabtreibung ist hier nicht allzu häufig. Die sinkende Geburtenzahl ist begründet in der inneren Einstellung der Menschen Zu den Verhältnissen, in denen sie leben müssen, und weiterhin auch i n der Einstellung zu den Zuständen in der näheren und weiteren Umwelt. Die Leute haben keine oder nur wenige Kinder nicht aus Abneigung gegen Kinder überhaupt, sondern aus Sorge um den ungeborenen Nachwuchs. Weil entweder ihre wirtschaftlichen Verhältnisse so sind, daß sie keine K i n der haben können, oder fürchten, sie nicht ordentlich erhalten zu können; oder deshalb, weil sie die Zukunft für dieselben in zu trübem Lichte sehen. Das sind die hauptsächlichsten Hemmungen und man sieht, daß nur wenige Familien sich darüber hinwegzusetzen vermögen. Andererseits beobachtet man wieder nur Zu häufig, daß üble Erbmassen aus Familien von Schwachsinnigen, Alkcholikern oder sonstig Minderwertigen ungehemmt weitergezüchtet werden. So ergibt sich neben der allgemein sinkenden Geburtenzahl auch eine Minderung der Wertigkeit des Nachwuchses. Von den 546 Geborenen sind 146 unehelich. Von 100 Kindern sind demnach 26 unehelich, ein etwas höherer Prozentsatz als der Durchschnitt für gang Oesterreich, der mit 23 Progent Unehelichen anzunehmen ist. Gegenüber dem Vorjahre mit 28 Progent für Innsbruck ist im Berichtsjahre der Progentsatz etwas geringer. I m merhin ist noch über ein Viertel aller Geborenen unehelicher Herkunft. Es ist sicher ganz falsch, hiefür einfach verminderte moralische Eigenschaften verantwortlich zu machen. Neben anderen, nicht so bedeutungsvollen Ursachen spielt da hauptsächlich eine Rolle die ungeheuer erschwerte Familiengründung und die zahlreichen Lebensgemeinschaften geschiedener Personen. Oft entstammen solchen Lebensgemeinschaften überhaupt keine K i n der mehr, weil die Eltern dieselben nicht mit dem Makel der Unehelichkeit behaftet in die Welt stellen wollen. Andernfalls zählen alle diese Kinder zu den unehelichen. Ganz katastrophal w i r k t sich die abnehmende Geburtenzahl für den Stand der Hebammen aus. Während die 18 Innsbrucker Hebammen im Jahre 1935 noch 20? Entbindungen hatten, sind es für dieses Jahr nur mehr 167. Die übrigen Kinder kamen im Spital zur Welt. I I I . Die Verstorbenen Von der Innsbrucker Wohnbevölkerung starben im Berichtsjahre 666 Personen, und zwar 312 Männer und 354 Frauen. Während das Vorjahr 1935 eine Erhöhung der Eterblichkeitsgiffer, d. i. der Anzahl der Verstorbenen auf 1000 Einwohner brachte, ist diese im Jahre 1936 mit 10.6 wieder unter den Stand von 1934 (10.8) gesunken. Die Einwohnerzahl von Innsbruck ist hier nach den neuesten Zusammenstellungen mit 62.434 angenommen. Nun werden zuerst die Sterbefälle des Jahres 1956 nach den Todesursachen und in einer zweiten Uebersicht nach den Lebensaltern angeführt.

Sterbefälle 1936 ^ ) Die Todesursal^n Todesursache

männl. weibl.

Infektions- und parasitäre Krankheiten Krebs und andere Neubildungen Andere Allgemeinkrankheiten Krankheiten des Blutes Chronische Vergiftungen Krankheiten des Ientral-Nervensystems Krankheiten der Kreislauforgane Krankheiten der Atmungsorgane Krankheiten der Verdauungsorgane Krankheiten der Harn- u. Geschlechtsorgane Krankheiten der Schirangerschaft Krankh. d. Haut u. d. Unterhautzellgewebes Krankheiten der Bewegungsorgane Angeborene Mißbildungen Angeborene Lebensfchwäche Altersschwäche Aeußere Einwirkungen Plötzlicher Tod oder ungenaue Ursachen Gesamtzahl der Verstorbenen

zus.

1 12 10 14 2

32 60 3 7 — 33 103 23 18 6 2 — — — 7 44 13 3

75 125 4 8 — 66 170 44 40 26 2 — — 1 19 54 27 5

312

354

666

43 65 1 — 33 67 21 22 20 — — —l

Die Lebensalter der Verstorbenen Lebensalter d. Verstorb. ohne Totgeburten

männl. weibl.

zus.

12 19 27 2 11 34 146 92

7 16 17 3 22 45 113 154

19 35 44 5 33 79 259 246

Summe: 312

354

666

I m 1. Monat I m 1. Jahr einschließlich des 1. Monats Von der Geburt bis zu 5 Jahren Von 5 bis 15 Jahren „ 15 ,. 30 „ „ 30 „ 50 „ .. 50 „ 70 „ Ueber 70 Jahre

Z u Tabelle ^ ) Todesursachen I n der Zusammenstellung erscheinen die Krankheiten der K r e i s l a u s o r g a n e mit 170 als die häufigsten Todesursachen, wobei die Krankheiten des Herzmuskels die größten Zahlen aufweisen (110). I n abnehmender Häufigkeit sind es weiter hier hauptsächlich noch die Krankheiten der Kranzarterien des Herzens und chronische Herzklavpenfehler. Unter den Krankheiten der A t m u n g s o r g a n e, welche mit 44 aufscheinen, ist am häufigsten die Lungenentzündung mit 36 Todesfällen. Die Hälfte dieser Todesfälle kommt allein auf die Monate Jänner und Februar. Von den Krankheiten der V e r d a u u n g s o r g a n e , welche 40 Todesfälle aufweisen, sind am häufigsten Darmverschluß und Krankheiten der Gallenwege. Das als Krankheit so ungemein häufig beobachtete Magenund Zwölffingerdarmgeschwür bildet nur in drei Fällen die Todesursache. Bei den Krankheiten des Z e n t r a l n e r v e n s y s t e m s erscheint am häufigsten der Gehirnschlag als Todesursache. 53 Personen starben an den Folgen der Gehirnblutung. Diese nimmt demnach unter den Todesursachen überhaupt einen ziemlich großen Anteil. Von allgemeinem Interesse sind weiters noch folgende Todesursachen: T u b e r k u l o s e : Es ist bekannt, daß die Tuberkulose als Todesursache nicht mehr die Rolle spielt wie in früheren Jahren. I m Jahre 1936 starben von der I n n s brucker Bevölkerung 52 Perfonen an Tuberkulofe, und zwar 44 an Lungentuberkulose und 8 an Tuberkulose anderer Organe. D e r P r o z e n t s a t z d e r T u b e r -


.Amtsblatt N r . 3 kulose an den Todesursachen b e t r ä g t f ü r Während im Vorjahre 5 tödliche Unfälle vorkamen, d a s B e r i c h t s j a h r 7.8 u n d ist d e m n a c h g e - die Radfahrer betrafen oder von ihnen verursacht wurgenüber d e m V o r j a h r e noch w e i t e r g e - den erscheint diesmal kein derartiger Fall. Die Autos u n k e n . Für die letzten drei Jahre ergaben sich fol- unfälle betrafen nur Frauen. gende Zahlen: D i e Z a h l d e r S e l b s t m o r d e ist g e r i n g e r 1934.11.6 Progent a l s i m V o r j a h r e (19). 15 Personen gingen frei1935i 8.2 willig aus dem Leben, und zwar 8 Männer und 7 Frauen. 1936: 7.8 Der überwiegende Anteil der Männer an den SelbstWie schon i m Berichte des Vorjahres erwähnt wurde, mordfällen ist demnach diesmal nicht so ausgesprochen. war die Sterblichkeit an Tuberkulose vor zehn Jahren Nach dem Geschlecht, Alter und der A r t des Selbstdoppelt so hoch. Von 100 Perionen starben 15 Pec>onen mordes: an Tuberkulose, während es jetzt nur mehr 7 sind. A n Männlich: dem allgemeinen Absinken der Sterblichkeit hat die 14 Jahre: Leuchtgasoergistung. sinkende Tuberkulose-Sterblichkeit demnach einen ganz „ Erhängen. 42 „ Erhängen. 46 beirächtlichell Anteil. „ Erschießen. 51 K r e b s : gm Berichtsjahre 1936 starben 125 Per„ Erhängen. 54 sonen an Krebs und anderen Neubildungen (wobei Erhängen. 55 „ Leuchtgasvergiftung. 56 letzlere mit 4 Todesfällen kaum i n Betracht kommen), „ Leuchtgasvergiftung 56 und zwar 65 Männer und 60 Frauen. Es ist gegenüber 4mal Erhängen. dem Vorjahre (134) eine absolut geringere Zahl- aber 3mal Leuchtgasvergiftung. nur deshalb, weil im Vorjahre überhaupt mehr TodesImal Erschießen. fälle vorkamen. D a g e g e n ist d e r p r o z e n t u e l l e A n t e i l des K r e b s e s an den T o d e s f ä l l e n Weiblich: f a st g l e i c h g e b l i e b e n u n d b e t r ä g t 18.7 P r o 27 Jahre: Leuchtgasvergiftung. zent. E s s t i r b t n o c h i m m e r f a s t j e d e r f ü n f t e „ Säurevergiftung. 29 M e n s c h a n K r e b s . Das allgemein beobachtete „ Ertrinkungstod. 35 „ Von der Eisenbahn überfahren lassen. 36 Ueberwiegen des weiblichen Geschlechtes an der Krebs„ Erhängen. 45 sterblichkeit kommt diesmal nicht zum Ausdruck, es „ Leuchtgasuergiftung. 47 starben i m Gegenteil etwas mehr Männer an Krebs. „ Leuchtgasoergiftung. 50 Was den Sitz der Krebskrankheit betrifft, so steht an 3mal Leuchtgasvergiftung. Häufigkeit wieder der Magen mit 35 Todesfällen an Imal Ertränken. erster Stelle. Davon waren 19 Männer und 16 Frauen Imal Eäurevergiftung. . befallen. An Häufigkeit folgt dann der Krebs der GeImal Erhängen. Imal von der Eisenbahn überfahren. schlechtsorgane der Frauen mit 19 und der Krebs der Brustdrüse mit 9 Todesfällen. Relativ häufig Auf die Monate des Jahres verteilen sich die Selbst ist auch der Krebs der Speiseröhre mit 10 Todesfällen, darunter nur eine Frau. Weiters der Krebs des Mast- morde wie folgt: Jänner — darmes mit 12 Todesfällen, darunter auch überwiegend Februar — mehr Männer, und zwar 8 gegenüber 4 Frauen. I n abMärz 6 nehmender Häufigkeit folgen dann Darm, Kehlkopf. April 1 Mai — Gallenwege usw. Juni 1 Was das Alter der an Krebs Verstorbenen betrifft, Juli 2 August 2 so entfällt mehr als die Hälfte aller Todesfälle auf die September 1 Altersstufe zwischen 50 und 70 Jahren. E i n Fall betraf Oktober 1 allerdings eine Frau unter 30 Jahren. 16 befanden November 1 sich im Alter von 30 bis 50 und 39 im Alter über Dezember 1 70 Jahren. 15 G e w a l t s a m e T o d e s f ä l l e : I m Jahre 1936 kamen 27 Personen (13 Männer und 14 Frauen) auf Das Frühjahr ist bekanntlich hier eine kritische Zeit. gewaltsame Weise ums Leben, und zwar 11 durch Ver- Diesmal war es der Monat März. unglückung, 15 durch Selbstmord und eine Person durch Mord. Zu Tabelle L ) Die Lebensalter der Verstorbenen Die tödlichen Unglücksfälle verteilen sich nach dem Geschlecht, Alter und der A r t des Unfalles wie folgt: Die Säuglingssterblichkeit, d. i. die Zahl der Todesfälle der Kinder i m ersten Lebensjahr auf 100 im gleiMännlich: chen Jahr lebend geborener Kinder, ist gegenüber dem 3 Jahre: Sturz aus dem Fenster. Vorjahre, das eine beträchtliche Steigerung brachte, wieSturz von der Stiege. 29 „ Absturz. der niedriger geworden und beträgt 6.5 62 „ Sturz von einer Leiter. 1934 5.3 1935 7.7 Weiblich: 7 Jahre: Verbrühung durch heißes Wasser. 55 „ Von einem Motorrad überfahren. 56 „ Von einem Auto überfahren. 64 „ Von einem Auto überfahren. 75 „ Ausgleiten auf dem Iimmerboden. 83 „ Ausgleiten auf dem Iimmerboden. 84 „ Sturz auf der Straße.

Die Tatsache, daß die Frauen durchschnittlich ein höheres Alter erreichen als die Männer, geht diesmal aus der Altersstatistik der Verstorbenen ganz besonders deutlich hervor. 92 Männer starben im Alter über 70 Jahren, dagegen jedoch 154 Frauen.


Amtsblatt N r . 3. Schluhbemerkungen Wenn nun für das abgelaufene Jahr die Bilanz g schen neuem Leben und Tod gezogen werden foil, so ist folgendes zu bemerken: Das Jahr 1935 brachte einen wenn auch geringen Zuwachs an Geburten, fo daß man der Hoffnung Ausdruck geben konnte, daß vielleicht wenigstens ein Stillstand im Absinken der Geburtenzahlen eintreten w i r d . Jedoch ist diesmal die Geburtenziffer fchon wieder auf das tiefe Niveau des Jahres 1934 abgefallen. Die Sterblichkeits- und Geburtenziffern, d. f. die Zahlen der Verstorbenen und Geborenen auf 1000 Einwohner für die letzten drei Jahre sind nun folgende: Sterblichkeitsziffer: Geburtenziffer: 1934 10.8 8.5 1935 11.5 9.3 1936 10.6 8.5 Das stetige und beträchtliche Ueberwiegen der Todesfälle über die Geburten mühte alfo in der Stadt zu einer zunehmenden Verminderung der Einwohnerzahl führen. Dem ist aber nicht so, sondern die Einwohnerzahl steigt ständig, und zwar um zirka 4000 in den letzÜÜMMMIMM!«!!!!!»»!!!!!!!!»»!!!»»!

ten zehn Jahren in Innsbruck. Auf die Frage, woher dies kommt, läßt sich ja hier der bekannte Zuzug vom Lande, das ja immerhin noch einen Geburtenüberschuß aufweist, anführen. Und diese Auffrischung der städtischen Bevölkerung durch Zuzug vom Lande ist ja nur erwünscht. Der Geburtenüberschuß in manchen Ländern ist ja noch immer ganz beträchtlich und auch für ganz Oesterreich besteht nach der vorliegenden Sanitätsstatistik von 1934 noch ein Geburtenüberschuß von rund 6000. Jedoch sinkt absolut die Geburtenzahl ganz bedenklich, wogegen die Einwohnerzahl, wie aus der vergleichenden Gegenüberstellung mit dem Jahre 1933 Zeigt, bei weitem mehr anstieg.

1933 1934

Einwohner 6,536.892 6,760.233

Lebendgeborene

96.219 91.219

Gestorbene 89.092 85.431

Dieses nicht geringe Steigen der Einwohnerzahl, welches durch den eigenen Geburtenüberschuß nicht erklärlich ist, muß durch Zustrom vom Auslande verursacht sein.

!,M!!M!!!!!!!!!!M!!M!M!!»!!M!!!!!!»MMM!»!M»»M!

»MMMÜÜIMMIIIMM!

Jeustaöter -Heölung öer M M Innsbruck Ein amtlicher Rückblick über sen ersten Bauabschnitt von VaukommWr I n g . August Mignon 5. Bauart der Siedlerhäuser. Die Siedlerhäuser sind durchwegs Einfamilienhäuser nach einheitlichem, bewährtem Grundriß. 52 Häuser sind miteinander durch den hölzernen Stallanbau verbunden, während 4 Häuser m i t hölzernem Stallanbau allein stehen. Das Erdgeschoß der Giebelhäuser w i r d normal allein ausgebaut, während das Dachgeschoß, welches Raum für 2 Zimmer bietet, nur ausgebaut w i r d für a) Familien mit mindestens 4 Kindern, die im gemeinsamen Haushalt der Eltern leben, d) Siedler, welche der Stadtgemeinde die gesamten Kosten des Ausbaues rückvergüten. Der Kehlbalkendachstuhl sitzt auf Fußvfetten, die auf der Tramlage unmittelbar aufruhen. Die gesamte umbaute Fläche, gemessen am Sockelbeton, beträgt: a) beim gemauerten Haus (42 Stück) 55.49in2 beim zugehörigen S t a l l (42 Stück) . . . . . 15.70md) beim Holzhaus (14 Stück) 50.70m' beim zugehörigen S t a l l (14 Stück) 15.70m2 M i t Ausnahme einer Grube m i t etwa 1.50 m ' Rauminhalt unterhalb der Stiege sind die Eiedlerhäuser nicht unterkellert: der hohe Grundwasserstand verbietet die Anlage eines Kellers. Die lichte Raumhöhe beträgt bei beiden Hausarten im Erdgeschoß 2.40 m, i m 1. Stock 2.30 in. Das Erdgeschoß enthält folgende Räume mit den Zugehörigen Nutzflächen: 2) beim Steinhaus b) beim Holzhaus Vorraum 3.91 m3.86 mWohnküche 12.30 m12.29 mSchlafzimmer 14.20 m13.53 mKammer 6.60 m6.34 m« Waschküche 5.66 m5.49 in« Abort 1.13 in? 0.9? mStall 12.82 in12.95 inInsgesamt: 56.62 m-

55.43 m-

(Schluß)

Die Größe der Zimmer i m 1. Stock ist verschieden je nach der Anordnung; jedoch kann die mittlere Größe angenommen werden a) beim Steinhaus mit 15.^0 in^ und 9.40 i n - ; b) beim Holzhaus mit 15.20 i n - und 8.80 in-. Der Berechnung des umbauten Raumes werden folgende Höhen zugrundegelegt: a) beim nicht ausgebauten Hause: Der Höhenunterschied vom Gelände nach dem Humusabhub bis zur Oberfläche der Träme über dem Erdgeschosse; d) beim ausgebauten Hause: Der Höhenunterschied vom Gelände nach dem Humusabhub bis zur Unterfläche der Kehlbalken über dem Dachausbau; o) beim S t a l l : Der Höhenunterschied vom Gelände nach dem Humusabhub bis zur Oberfläche der Dachsparren. Es w i r d weiterhin angenommen, daß der umbaute Raum der Abortgruben (7 in") dem umbauten Raum des Hauses zugeschlagen w i r d . Es ergeben sich auf diefe Weise folgende umbaute Räume: a) für das „unausgebaute" Steinhaus 207 i n ' ; für das „unausgebaute" Holzhaus 183 m ' ; d) für das „ausgebaute" Steinhaus 308 i n " ; für das „ausgebaute" Holzhaus 272 i n ' ; e) für die Ställe 66 i n ' . Der teilweise versumpfte Boden, dessen hoher Grundwasserstand die Erreichung der tiefer liegenden Schotterschichte meist unmöglich machte, wies durchaus geringe Tragfähigkeit auf und bedingte die Errichtung von Bauwerken mit möglichst geringem Eigengewicht. Die 25 «in starken Außenmauern der Erdgeschosse von 42 Häusern wurden über den rund 65 ein über das Gelände ragenden Stampfbetonsockeln mit Voll-, bzw. auf den Wetterfeiten m i t Viellochsteinen gemauert. Zur Erzielung einer


.Amtsblatt Nr. 3 genügenden Wärmehaltung wurden in den Wohnräumen die Ziegelmauern innenseitig mit 2.5 om. starken Heraklithplatten verkleidet und mit reinem Kalkmörtel verputzt. Diese gewählte Bauart entspricht der Wärmehaltung nach einer 45 oui starken Vollziegelmauer. I n der Höhe der Stampfbeton-Sockelmauern ist über der Schotterdämmung ein Stampfbetonpflaster aufgebracht. Das Aufsteigen von Feuchtigkeit wird durch eine Lage Bitumenpappe verhindert. I n der Wohnküche wurden auf diese Feuchtigkeitsisolierung unter dem Fußboden und ebenso an der Stukkaturschalung der Decke 1.5 «m starke Heraklithplatten aufgebracht, um die Küche als Hauptaufenthaltsraum besonders wärmehaltend Zu machen. Der Fußboden von Küche, Schlafzimmer und Kammer besteht aus Fichtenriemen auf Polsterhölzern, im Vorraum sind Sechseckplatteln auf Stampfbetonpflaster, in der Waschküche ein geglättetes Stampfbetonpflaster angeordnet. Die Giebelwände wurden in Holzgerippebauweise mit innerer und äußerer Rauhschalung, ferner außen mit einer Lage Vitumenpappe und darüber liegender, gehobelter Schwedenschalung ausgeführt. Die Schwedenfchalung wurde mit Carbolineum einmal gestrichen. Die Dacheindeckung erfolgte mit Strangfalzziegeln auf Lattung. Bei den Dachausbauten, bestehend aus zwei Zimmern, Vorraum und Dachboden, wurden die lotrechten Wände der Zimmer mit Ausnahme der gemauerten Teile gegen das Stiegenhaus aus 5 om starken Heraklithplatten auf Gestänge, die schrägen Wandteile sowie die Decke ebenfalls aus 5 oiu starken Heraklithplatten auf 2 om starker Rauhschalung hergestellt, während die Giebelflächen mit zwei Lagen „Neusiedler"-Rohrgewebe auf der vorhandenen Schalung versehen und verputzt wurden. Die 14 Holzhäuser bestehen über dem gut gegen aufsteigende Feuchtigkeit gesicherten Stampfbetonsockel aus Holzgerippen mit innerer und äußerer rauher Schrägschalung. Die Autzenschalung ist gleich ausgeführt wie bei den Giebelwändon der gemauerten Häuser. An der Innenseite bewohnter Räume wurde die Wandkonstruktion mit 2.5 om starken Heraklithplatten verkleidet und verputzt. Fußboden und Decke der Wohnküche sind ebenfalls mit 1.5 om. starken Heraklithplatten zwecks besserer Wärmehaltung belegt. Sonst ist die Ausführung gleich wie bei den Steinhäusern. Die Ställe, in denen auch die Trockenaborte untergebracht sind, bestehen stets über den Stampfbetonsockeln aus Holzgerippen, beidseits mit rauher Schrägschalung, außen einer Lage Bitumenpappe und darüber liegender gehobelter Schwedenschalung, die gleich wie die Holzflächen des Hauses mit Carbolineum gestrichen wurden. Die Ställe enthalten einen Zwischenboden, so daß oben ein Lagerraum für Feldfrüchte, Heu usw. entsteht. Der Trockenabort ist durch Holzwände vom Stallraum abgeteilt. Die Faulgrube hat 3.0 n^ Nutzraum und besitzt keinen Ueberlauf. I n der Waschküche ist der Auslauf der Trinkwasserleitung angeordnet- der Ablauf des gebrauchten Wassers erfolgt in einfachster Weise ins Freie zur Sickergrube. 6. Vauemleitung Die „Neustädter"-Siedlung der Stadt Innsbruck liegt nicht im Gemeindegebiete von Innsbruck, sondern in jenem der Nachbargemeinde Hötting. Diese Gemeinde forderte nun, daß die in ihrem Gemeindegebiete bestehende Pflicht zum Anschluß an ein in der Nähe (Entfernung 400 m) bestehendes Trinkwasserleitungsnetz auch in diesem Falle eingehalten werde und noch eine möglichst hohe Wasseranschlußgebühr bezahlt werde. Private Bauwerber haben nämlich in der Gemeinde Hötting eine Wasseranschlußgebühr bis zu 8 1.200.— je Bauparzelle zu entrichten. Für die Stadtgemeinde Innsbruck als Siedlungsträger war natürlich die Entrichtung einer so hohen Gebühr außer den Kosten der Wasserleitungen für eine mit geringsten Mitteln zu erbauende Nebenerwerbssiedlung unmöglich Dies insbesondere deshalb, da der Grundwasserspiegel im Verlaufe eines Jahres niemals einen grö-

ßeren Abstand vom Gelände als 1.30 m besitzt. Da tiefliegende Schotterfchichten stets durch Lehmschichten von wechselnder Stärke überlagert sind, wäre die Gewinnung von einwandfreiem Trinkwasser aus dem Grundwasserstrome vermittels handbetriebener Saugpumpen leicht möglich. Natürlich entfällt für die Feuerwehr im Falle eines Schadenfeuers die Möglichkeit, Druckwasser einer Druckwasserleitung mit Hilfe der Hydranten zu entnehmen, falls die Leitung nicht besteht. Da aber die Siedlung von einem offenen Bach (dem sogenannten „Gießen" oder ,,Loh"bach) durchflössen wird, ist die Anstauung des fließenden Wassers und dessen Entnahme durch Motorpumpen jederzeit möglich. Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich schließlich die beiden Gemeinden, um dem sozialen Siedlungswerk zur Ausführung zu verhelfen. Danach werden die gesamten notwendigen Wasserleitungen im Anschlüsse an die bestehende Leitung mit allen erforderlichen Armaturen, wie 1 Stück Druckminderungsventil, 13 Stück Wasserschiebern, 11 Stück Unterflurhydranten, 1442 in Muffengußrohren mit2) 100 n>'i und 80 mirl sowie 1001 m Rohrleitungen aus galvanisierten, geschweißten Muffenrohren zu Lasten der Stadtgemeinde Innsbruck verlegt. Alle aus der Verlegung entstehenden Unkosten trägt ebenfalls die Stadtgemeinde Innsbruck. Die gesamten Rohrleitungen mit allen Bestandteilen gehen nach Fertigstellung ohne Vergütung in den Besitz der Gemeinde Hötting über, welche sämtliche Teile ordnungsgemäß erhalten muß. Dafür entfällt die Entrichtung irgend einer Wasseranschlußgebühr an die Gemeinde Hötting. Die Verlegung dieser Wasserleitungen hat durch den hohen Grundwasserstand sehr große Kosten verursacht, da wegen der erhöhten Rostgefahr im Grundwasserstrome Muffengutzrohre gewählt wurden, deren Stöße mit heißem Blei zu dichten waren. Es war daher für alle Rohrgräben eine Wasserhaltung notwendig. 7. Bauausführung Am 4. Oktober 1934 erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Erd-, Beton-, Maurer-, Verputz-, Isolier- und Versetzarbeiten für die 56 Hochbauten und die Siedlerstraßen; die Einheitspreise waren getrennt nach Ausführung mit voll bezahlten Arbeitern und mit FAD. anzubieten. Bei der Ausführung mit dem FAD. wurde angenommen, daß auch alle Bauaufseher dem FAD. angehören sollten. Die Stadtgemeinde übernahm in diesem Falle die vollständige Entlohnung der Arbeitsdienstwilligen. Die Unternehmer übernahmen jedoch die Verpflichtung, für jede wirklich geleistete Werkschichte der ihnen zugeteilten Arbeitsdienstwilligen gemäß den Schichtenbüchern der Stadtgemeinde einen Betrag von 8 0.25 rückzuvergüten, welcher Betrag den sozialen Abgaben je Werktag entspricht. Durch diese Leistung sollte das Interesse des Unternehmers an der möglichst schnellen Erreichung des vorgeschriebenen Bauzieles geweckt und erhalten bleiben. Die Unternehmer hatten neben der Anleitung und Beaufsichtigung der Arbeiter die Veistellung sämtlicher Baustoffe, Gerüste, Geräte, Werkzeuge usw. zu besorgen. Die Verwendung von Betonmischmaschinen war verboten. Am 13. Oktober 1934 wurden durch den Herrn Reg.-Kommissär Franz Fischer 4 Anbotstellern die oben beschriebenen Bauarbeiten an den 56 Hochbauten und Siedlerstraßen übertragen mit der Bedingung, das Preisanbot mit der zweitniedersten Anbotsumme allgemein gelten zu lassen. Am 15. Oktober 1934 wurden die Bauarbeiten begonnen. Die öffentliche Ausschreibung der Handwerkerarbeiten erfolgte am 22. November 1934, die öffentliche Ausschreibung für die Verlegung des Hauptrohrstranges und für die Hausanschlüsse der Wasserleitung am 30. März 1935, jene für die Hauswasserleitungen am 30. April 1935. Die Zimmerer- und Tischlerarbeiten waren wieder getrennt nach Ausführung mit vollbezahlten Arbeitern und mit FAD. in derselben Weise wie bei den Vaumeisterarbeiten, die Dachdeckerarbeiten getrennt nach Ausführung mit vollbezahlten Arbeitern und


Amtsblatt Nr. 3. unter Mithilfe des FAD., die Spengler- und Glaserarbeiten, die Verlegung der von der Stadtgemeinde beigestellten Wasserleitungsrohre und Armaturen sowie das Verlegen der Hauswasserleitungen mit vollbezahlten Arbeitern anzubieten. Die Vergebungen dieser Bauarbeiten an Unternehmer erfolgten fallweise nach Notwendigkeit. Mit dem FAD. ausgeführt wurden dann wirklich sämtliche Erdarbeiten für die Häuser. Straßen und Wasserleitungen, die Beton-, Maurer-, Verputz-, Isolier-, Versetz-. Zimmerer-. Tischlerarbeiten und mit Beihilfe des FAD. die Dachdeckerarbeiten für alle 56 Siedlerhäuser. Insgesamt wurden 31 Unternehmer mit der Ausführung von Bauarbeiten betraut. Das Ausmalen der Räume, Anstreichen der mit Leinölfirnis grundierten Fenster und Türen, die Lieferung der Herde und Oefen, Elektroinstallation sowie das Liefern von landwirtschaftlichen Geräten, der Obstbäume und Beerensträucher gehörten nicht zu den Leistungen der Etadtgemeinde Innsbruck, sondern waren Privatsache der Siedler. Die Siedlerhäuser wurden nacheinander fertiggestellt. Die Gemeinde Hötting erteilte die Venützungsbewilligung für alle 56 Siedlerhäuser am 16. September 1935 mit Bescheid I I . 1309/9. I m Monat I u n l 1935 wurden 25°/o der Siedlerhäuser .. Juli 1935 36°/« „ .. August,, „ 25<Vo „ 9«/« „ » Sept. „

„ „ „

Oktob.. „ Nov. „ Feder 1936 wurde

2°/° „ 2°/« „ 1"/° „

(14) l20j (14)

l5) l 1) ( 1) l 1)

von den Pächtern bezogen. Die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehres erfolgte über die Sparkasse der Stadt Innsbruck mit Hilfe zweier Scheckkonten, wovon ein Sperrkonto für die Ansammlung der Siedler-Eigenmittel gesperrt zugunsten des BWSF., über Weisung des BWSA. durch Schreiben Zl. 19.522/1935 vom 13. März 1935 zur Verwendung freigegeben wurde, während ein freies Scheckkonto, das die Inanspruchnahme eines zeitweiligen Kredites der Sparkasse an die Stadtgemeinde bis zu 8 70.000.— gestattete, während der ganzen Baudauer bestand und erst am 31. Dezember 1936 aufgelöst wurde. Die Zahlungen aus dem BWSF. verzögerten sich ungemein, was am besten daraus hervorgeht, daß die erste Zahlung aus dem Fonds erst am 24. Mai 1935 erfolgte, also etwa 7 Monate nach Beginn der Bauarbeiten! Die Regelung aller rechtlichen Fragen war eben ungemein schwierig und zeitraubend. Ebenso wiesen die Ueberweisungen der Bauschgebühren für den FAD. an die Stadtgemeinde große zeitliche Verspätungen auf. Dies bewirkte natürlich wieder verspätete Teilzahlungen an alle Bauunternehmer. Die im 1. Halbjahr 1935 besonders schwierige finanzielle Lage aller mit dem Bau zusammenhängenden öffentlichen Stellen und der verschiedenen Unternehmer geht wohl auch daraus hervor, daß 205 Iahlungen im Gesamtbetrage von 8 132.807.72 mit Hilfe von Zessionen und 5 Zahlungen im Gesamtbetrage von 8 3.709.30 mit Hilfe von Exekutionen bewirkt wurden. Es war möglich, an Stelle der Unternehmer verschiedenen Steuerämtern und der Steueradministration Innsbruck einen Gesamtbetrag von 8 20.022.91, der Stadtgemeinde Innsbruck für rückständige städtische Abgaben, Mietzinse, Wassergebühren usw. einen Gesamtbetrag von 8 17.788.43 zu überweisen.

8. Gesamte Einnahmen und Ausgaben Es folgt nun eine Aufstellung der Gesamtkosten für I. besondere Verwaltungsauslagen und die Herstellung II. der Siedlerstraßen, III. der Hauptrohrstränge der Wasserleitungen im Anschlüsse an die bestehende Höttinger Rauschbrunnenwasserleitung mit den Hausanschlutzwasserleitungen vom Hauptrohrstrang bis zu den Absperrventilen an den Besitzgrenzen, IV. der Entwässerungsleitungen zur Entsumpfung des Geländes, V. der 56 Siedlerhäuser mit Dachgeschoß-Ausbauten, Ausbau von 3 Ställen für Geschäftszwecke und, der Staketenzäune längs der Siedlerstraßen. Die Kosten der Geländeaufnahme durch das städt. Vermessungsamt, Absteckung der Parzellengrenzen, Ausarbeitung der Teilungspläne, Grundbuchsanträge, Planverfassung für die Siedlerhäuser, Wasserleitungen usw., Aufstellung der Leistungsausweise und Abrechnungen wurden nicht einbezogen, da sie von der Stadtgemeinde Innsbruck als allgemeine Verwaltungsausgaben getragen werden. Lediglich die Bauleitungsgebühren wurden in die Abrechnung einbezogen. Die Kosten für die besonderen Verwaltungsauslagen und der Aufwendungen für die Siedlerstraßen werden den Siedlern nicht angelastet. Wohl aber die Kosten sämtlicher anderen Herstellungen, soweit sie von der Stadtgemeinde einstweilen getragen werden mußten. Das hiefür nötige städtische Baudarlehen wurde lt. Gemeindetagsbeschlutz vom 29. Jänner 1937 den Siedlern zinsenlos gewährt und ist daher durch die monatlichen Pachtzinszahlungen zu tilgen. (Siehe Pkt. 15 des Bestandvertrages mit den Pächtern.) Die zinslose Gewährung des städt. Darlehens bedeutet ein namhaftes Geschenk (rd. 8 17.000.—) an die Siedler. I. B e s o n d e r e V e r w a l t u n g s a u s l a g e n . G e l d b e s c h a f f u n g für besondere Verwaltungsauslagen (Reisegebühren usw.) 8 2.349.37 A u s g a b e n für besondere Verwaltungsauslagen (Reisegebühren usw.) 8 2.349.37 II. S i e d l e r st r a t z e n (5360 m-). G e l d b e s c h a f f u n g für die Deckung der Baukosten der Siedlerstraßen durch a) einen Beitrag der Etadtgemeinde Innsbruck 8 13.788.04 b) die Vaufchvergütungen des Vundesministeriums für soziale Verwaltung zum F. A. D. für geleistete Schichten 1.336.5 in wirklichen Arbeitsstunden 8.667.0 Gesamte Einnahmen für die Herstellung der Siedlerstr. 8 16 802.84 A u s g a b e n für a) Instandhaltung des Schottersilos in Kranebitten b) Eid- und Dämmungsarbeiten e) Grubenzins, Schottergewinnung und -beförderung mit Lastkraftwagen zur Baustelle 6) Betrieb derstädt.Motorstraßenwalze(Betriebsmittel) e) Walzenjührer l) Errichtung einer hölzernen Notbrücke über den Gießen, 4.0 in breit. 7.0 m lang, zum Befahren mit 14-Tonnen-Straßenwalze ß) Löhne des F. A. D. für geleistete Schichten 1.412.0 in wirklichen Arbeitsstunden 9.154.5

8 61.81 8 1.972.15 8 7.589.33 8 594.1l) 8 595.35 8

817.98

8 5.172.12

Gesamte Ausgaben für die Herstellung der Siedlerstr. 8 16.802.84

Vefuchet das Giadttheaier!


s

.Amtsblatt Nr. 3

I I I . Hauptstränge der Wasserleitungen im Anschluß an die bestehende Höttinger Raufchbrunnenwasserleitung und Hausanschlußleitungen vom Hauptrohrstrang bis zu den Absperrventilen an den Besitzgrenzen. G e l d b e s c h a f f u n g für die Deckung der Baukosten der Wasserleitungen durch a) einen Beitrag der Stadtgemeinde Innsbruck bj die Bauschvergütungen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung zum F. A. D. für geleistete Schichten 3.001 in wirklichen Arbeitsstunden 18.986 e) Einnahmen aus dem Verkauf der Ausschreibungsunterlagen 6) Rückvergütung der städt. Gesällsverwaltung für allgemeine Verbrauchsabgabe k) Verkauf von überschüssigen Gußrohren, -formstücken t) Verkauf von Hydranten und Wasserschiebern ß) Verkauf von Inventar, das während des Baues angeschafft wurde

s

8 31.612.81

8 6 552.49 8

15.—

8 137.10 8 1.507.35 8 1.206.70 8

110.—

Gesamte Einnahmen für die Herstellung der Wasser8 41.141.45

leitungen

A u s g a b e n für aj Postsparkassengebühren, Ieitungsinserate, Lichtpausen, Leihgebühr für Handramme b) Kommissionsgebühren oj Kulturschäden <l) Erd- und Betonarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. durch Unternehmer ej Ankauf der Gußrohre und -formstücke tj Hydranten und Schieber gj Druckminderungsventil k) Kleinmaterial, wie Dichtungen ufw. i) Beförderungskosten für Gußrohre, -formstücke, Armaturen von Hauptbahnhof Innsbruck, Baustelle kj Inventar, nämlich 1 Stück Jauchenpumpe 5 Paar Gummistiefel 1) Tonrohre zur Entwässerung m) Gesamte Wasserhaltung n) Verlegung der Gußrohrleitungen, Armaturen und Hausanfchlußleitungen mit voll bezahlten Arbeitern durch Unternehmer a) Füllschotter und Bruchsteine pj Löhne des F. A. T>. einschl. der sozialen Lasten für geleistete Schichten 3.001 in wirklichen Arbeitsstunden 18.986

8 8 8

92.02 51.35 538.—

8 8 8 8 8

3.268.24 11.451.22 5.784.86 1.120.50 432.12

8

310.30

8 450.50 8 548.05 8 2.645.07 8 3.880.36 8 560.08 8 10.008.78

Gesamte Ausgaben für die Herstellung der Wasserleitungen 8 41.141.45

IV. E n t w ä s s e r u n g e n . G e l d b e s c h a f f u n g für die Deckung der Baukosten der Entwässerungsleitungen durch a) einen Veitrag der Stadtgemeinde Innsbruck 8 d) die Baufchvergütungen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung zum F. A. D. für geleistete Schichten 162.0 in wirklichen Arbeitsstunden 1.024.5 8

353.72

Gesamte Einnahmen wässerungen

8

829.07

8 8

275.12 12.06

8

541.89

für

die Herstellung

475.35

der Ent-

A u s g a b e n für a) Tonrohre b) Füllschotter o) Löhne des F. A. D. einschl. der sozialen Lasten für geleistete Schichten 162.0 i n wirklichen Arbeitsstunden 1.024.5 Gesamte Ausgaben für die Herstellung der Entwässerungen

829.07

V. Hochbauarbeiten für 56 Siedlerhäuser einschl. der Dach geschoß-Ausbauten, Ausbau von 3 Ställen für Geschäftszwecke und Herstellung der Staketenzäune längs der Siedlerstraßen. G e l d b e s c h a f f u n g für die Deckung der Baukosten der gesamten Hochbauarbeiten durch

a) einen Beitrag der Stadtgemeinde Innsbruck b) ein grundbücherlich sichergestelltes Darlehen des B. W. S-Fonds an die Stadtgemeinde Innsbruck als Besitzerin der 56 Siedlerhäuser 5 6 X 8 4.500.— (je Eiedlerhaus) c) ein grundbücherlich sichergestelltes Darlehen des V. W. S-Fonds an die Stadtgemeinde Innsbruck für den Ausbau von 19 Dachgeschoßen bei Familien mit mindestens 4 im gemeinsamen Haushalte lebenden Kindern, 1 9 X 5 500.— fje Siedlerhaus) 6) die Bauschvergütungen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung zum F. A. D. für die 1. normalen Hochbauten für geleistete Schichten 31.140.5 in wirkt. Arbeitsstunden 201.749.0 2. Dachgeschoßausbauten. Ausbau von drei Ställen für Geschäftszwecke für geleistete Schichten 889 in wirkl. Arbeitsstunden 5.777 3. Hauswasserleitungen vom Absperrventil an der Besitzgrenze bis zum Auslaufhahn für geleistete Schichten 436 in wirkl. Arbeitsstunden 2.763 4. Staketenzäune längs der Siedlerstraßen für geleistete Schichten 225 in wirkl. Arbeitsstunden 1.96?

8 59.986.39

8 252.000.—

8

9.5L0.-

8 70.230.78

8 2.004.88

8

951.98

8

574.35

8 73.761.99 ß) die Eigenmittel der Siedler 5 6 X 5 500.— ije Siedlerhaus) 8 28.000.— t) die Vertreterlöhne solcher Siedler, welche nicht selbst mitarbeiten konnten li. A. 8 12.— je Woche, teilweife ermäßigt): hievon erhalten 1. von den Siedlern 8 9.889.02 2. durch die städt. Gebäudeverwal8 422.— 8 10311.02 tung an Stelle der Siedler 8) die Einzahlungen der Siedler für den Ausbau der Dachgeschosse und Ställe, soweit die Baukosten entweder nach Pkt. e) 8 500.— übersteigen oder soferne der Ausbau auf Bestellung des Siedlers von der. Stadtgemeinde durchgeführt wurde: hievon erhalten 1. von den Siedlern 8 3.194.40 2. von der städt. Gebäudeverwaltung an Stelle der Siedler 8 4.601.50 8 n) den Verkauf der Ausschreibungsunterlagen i) verschiedene Einnahmen aus Kassenskonten, Honorar für Aufsätze, Spenden des Herrn Bürgermeisters und von Gewerbetreibenden für F. A. D. k) vorzeitige Rückzahlungen von Siedlern auf das Baudarlehen der StadtGemeinde I) den Verkauf von Werkzeugen

204.—

619.77 261.59 6.-

Gesamte Einnahmen für die Ausführung der Hochbauarbeiten A u s g a b e n für ») allgemeine Unkosten, wie 1. Finanzierung (Soll- und Habenzinsen für Kredit und Guthaben, Postsparkassengebühren) 2. Bauvermessung — Hilfsmittel 3. Aufschließung — Lagereinrichtung 4. Errichten einer Kanzlei und Unterkunftshütte für F. A. D. 5. Baukanzlei — personeller Aufwand (Ueberstunden) 6. Baukanzlei-Sachaufwllnd

7.795.90

8 442.446.66

1.990.77 5.03 263.52 954.11 64.— 334.96

Uebertrag 8 3.612.39


Amtsblatt Nr. 3_ Uebertrag 7. Bauwächter-Sachauswand 8. Ausschreibungsanzeigen in Zeitungen 9. Lichtpausen und Lichtbilder 10. Betonprobewürfel 11. Werkzeuge für F. A. D. 12. Baufeuerversicherung 13. verschiedene Autotransporte 14. verschiedene kleine Ausgaben 15. städtische Bauleitung 16. Bauauffichtsgebühren an das B. W. S. A. 17. Kommissionsgebühren an die Gemeinde Hotting b) Füll- und Vetonschotter aus privaten Schottergruben Kranebitter Mure e) Grobsand <l) Instandhaltung des Schottersilos in Kranebitten v) Frostschutz im Winter 1934/35 t) Behebung von Frostschäden am Sokkelbeton der Häuser ß) Erd-, Beton-, Maurer-, Verputz-, Isolier- und Verfetzarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. durch Unternehmer k) Maurer- und Verputzarbeiten mit F. A. D. in Eigenregie der Stadtgemeinde i) Zimmererarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. durch Unternehmer k) Zimmererarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. in Eigenregie der Stadtgegemeinde 1) Spenglerarbeiten, ausgeführt mit vollbezahlten Arbeitern durch Unternehmer N) Dachdeckerarbeiten, ausgeführt mit Beihilfe des F. A. D. durch Unternehmer n) Tischlerarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. durch Unternehmer o) Malerarbeiten, ausgeführt mit vollbezahlten Arbeitern durch Unternehmer p) Karbolineumanstrich der Außenschalungen mit F. A. D. in Eigenregie der Stadt q) Eternitgainzen für Trockenaborte r) Ausbau von Dachgeschossen, vollständig oder teilweise sowie von Ställen 1. Maurerund Verputzarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. durch Unternehmer 2. Zimmererarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. durch Unternehmer 3. Zimmererarbeiten, ausge,ührt mit F. A. D." in Eigenregie der Etadtgemeinde 4. Tischlerarbeiten, ausgeführt mit F. A. D. durch Unternehmer 5. Spenglerarbeiten, ausgeführt mit voll bezahlten Arbeitern durch Unternehmer 6. Glaferarbeiten, ausgeführt mit voll bezahlten Arbeitern durch Unternehmer 8) Zäune, ausgeführt mit F. A. D. in Eigenregie der Stadtgemeinde t) Hauswasserleitungen, vom Absperrventil an der Besitzgrenze bis zum Auslaufbahn

p

j

5 -

Uebertrag 8 313.991.51

8 3.612.39 8 185.20 105.15 230.57 81.16 14.90 363.— 178.20 168 87 481.67 8

353.40

8 1.168.— 8

6.942.51

8 6.823.63 8 8.223.80 8 15.047.43 8 3.804.18 60.— 391.04 928.23 8 99.767.64 8

1.344.64

8 73.585.04 8

7.336.07

8

6.909.71

532.60 157.50 8

690.10

8120.951.23

8 3.448.08

8 1.458.42

8 1.937.32 8 127.795.05

w) Rückzahlungen von Vertreterlohn an Siedler wegen deren Rücktritt Gesamte Ausgaben für die Ausführung der Hochbauarbeiten

8

60.—

8 442.446.66

Die Ausgaben für die Sozialversicherungsbeiträge sind in den vorstehend angegebenen Lohnkosten mitenthalten. Diese Ausgaben betrugen einzeln für a) die Hochbauarbeiten: 1. Krankenversicherung stützungsfonds 2. Unfallversicherung

und

Unter8 7.917.33 8 1.465.15 8

9.382.48

807.19

8 23.138.46 8 39.874.59

b) die Arbeiten an den Wasserleitungen und Entwässerungen: Krankenversicherung, Unterstützungsfonds und Unfallversicherung

8

8

4.172.40

Gesamte soziale Abgaben für den F. A . D .

8 10.189.67

8 8

932.26 686.24

Die sozialen Lasten betrugen also 7.10 Prozent des gesamten Aufwandes für die Löhne (8 143.517.84). Die Gesamtausgaben für die Bauarbeiten an der „Neustädter"-Eiedlung I betrugen für: I) Befondere

8 3.376.54 8

u) Verluste bei den Zimmererarbeiten, verursacht durch 1. schlechte wirtschaftliche Lage von Unternehmern 2. Gerichtsurteil in einem Zivilprozeß v) Löhne des F. A. D. einschließlich der sozialen Lasten für 1. die normalen Hochbauten jür geleistete Schichten 32.893.0 in wirkl. Arbeitsstunden 213.103.5 2. Dachgeschoßausbauten, Ausbau von drei Ställen für Gefchäjtszwecke für geleistete Schichten 939.0 in wirk!. Arbeitsstunden 6.102,5 3. Hauswasserleitungen vom Absperrventil an der Vesitzgrenze bis zum Auslaufhahn für geleistete Schichten 436 in wirklichen Arbeitsstunden 2.763 4. Staketenzäune längs der Siedlerstraßen für geleistete Schichten 269 in wirkt. Arbeitsstunden 2.077.5

II) III) IV) V)

119.25

8 10.175.50

Veriraltungsauslagen (Lohnant. 03.0"/») Siedlerstraßen (Lohnant. 34.3"/°) Wasserleitungen l Lohnant. 24.3«/») Entwässerungen (Lohnant. 65.4»/«) Hochbauarbeiten (Lohnant. 28.9«/«)

2.349.37 16.802.84 41.141.45 829.07 8 442.446.66 8 503.569.39

also insgesamt:

8 2.282.64 8

25.—

8

83.44 8 16.062.37 8

4.916.80

8 8.00190 Uebertrag 8 313.901.51

u !i S l t 6 n in

«iinleln. llleillem. ««Minen un«l llnckmsllen

Die Ausgaben für besondere Verwaltungsauslagen (I) und die Herstellung der Siedlerstraßen (II) werden den Siedlern nicht angelastet. Die Vaukostenbeiträge der Stadtgemeinde Innsbruck für die Herstellung der I I I ) Wasserleitungen IV) Entwässerungen V) Hochbauarbeiten in der Gesamthöhe von

8 31.612.81 8 475.35 8 59.986.39 8 92.074.55


.Amtsblatt Nr. 3 müssen der Stadtgemeinde von den Siedlern durch die monatlichen Pachtzinszahlungen zurückerstattet werden. Der Bau der „Neustädter"-Siedlung I auf der Ulfiswiese mit 56 Siedlerhäufern mit Hilfe des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds und des Freiwilligen Arbeitsdienstes ist nun erschöpfend behandelt. An dieser Stelle sei des stets bewiesenen Entgegenkommens des Bundesministeriums für soziale Verwaltung gedacht. Dank gebührt auch den Arbeitsdienstwilligen für ihr zähes Aushalten, den Unternehmern für die Umsicht, die Arbeitsdienstwilligen anzuleiten, dem Landesarbeitsamte, dem Arbeitsamte, der Buchhaltung der Tiroler Landeshauptmannschaft und nicht zuletzt der Sparkasse der Stadt Innsbruck, durch deren hilfsbereites Entgegenkommen erst eine reibungslose Abwicklung des Geldverkehres möglich war. 11. Februar 1937.

Aebeitslosenstanö im HtaötgebieteÄnnsbruck am ^S. Männer 2298

Insgesamt vorgemerkt sind:

Frauen 1174 Zusammen: 3472

Hievon sind unterstützt:

Männer 2143 Frauen 902 Zusammen: 3045

Die 3472 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen Verufsklafsen wie folgt: Frauen Zusam. Männer 5 1 4 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 2. Bergbau und Ealinenwesen 61 55 6 3. Stein-, Ton- und Glasindustrie 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 796 2 794 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. 308 308 6. Metallindustrie 120 120 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 8 8 8. Leder- und Häuteindustrie 100 86 14 9. Textilindustrie 10. Bekleidungsindustrie 82 171 89 11. Papierindustrie 9 17 8 12. Graphische Industrie 46 35 11 13. Chemische Industrie 1 1 14. Nahrungs- und Genutzmittelindustrie 135 133 2 15. Hotel-, Gast- und Schankgeirerbe 739 166 573 16. Handel 143 226 83 17. Transport und Verkehr 165 161 4 18. Bank- und Versicherungswesen 5 5 — 19. Körperpflege und Reinigungswefen 22 63 41 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 15 8 7 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unter6 25 19 haltungsberufe 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, 4 4 Notare usw.) 2 2 23. Oesfentlicher Dienst 24. Haushaltungsberu.e 22 22 25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe 240 198 433 Summe:

2298

1174

3472

I m Vergleich Zum Stande der Arbeitslosen am 31. Jänner 1937 ergibt sich eine Abnahme um drei Personen.

Begünstigungen in öer Ableistung öes

sirüsenzöienstes Die bei der Stellung 1937 tauglich befundenen Stellungspflichtigen können beim Vorhandensein bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen Begünstigungen in der Ableistung des Präsenzdienstes erlangen. Vor allem anderen sei bemerkt, daß es eine Enthebung vom regelmäßigen Präsenzdienst gesetzlich nicht gibt. Die gesetzlich möglichen Begünstigungen in der Ableistung des Präsenzdienstes sind zweifacher Art: 1. Präsenzdienstaufschub und 2. Verkürzung der regelmäßigen Präsenzdienstzeit. Auf Präsenzdienstaufschub haben Anspruch: Stellungspflichtige, die bei der Stellung als tauglich befunden wurden und einem Hochschulstudium obliegen oder sich nach dessen Abschluß auf eine zugehörige Prüfung vorbereiten, ferner Taugliche, die Schüler eines der beiden obersten Jahrgänge einer öffentlichen mittleren Lehranstalt mit dem Rechte einer öffentlichen Lehranstalt oder einer mittleren Lehranstalt mit Oeffentlichkeitsrecht sind. Diesen ist auf Ansuchen der Antritt des regelmäßigen Präsenzdienstes bis längstens 1. Oktober des Jahres, in dem sie das 25. Lebensjahr vollenden, aufzuschieben. Ebenso k a n n tauglich befundenen Stellungsvflichtigen, die sonst in der Vorbereitung zu einem bestimmten Lebensberuf oder in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes begriffen sind und durch eine Unterbrechung bedeutenden Nackteil erleiden würden oder die andere besondere berücksichtigungswürdiae Verhältnisse nachweisen, auf Ansuchen ein Aufschub des Antrittes des regelmäßigen Präsenzdienstes bis längstens 1. Oktober des Jahres, in dem sie das 25. Lebensjahr vollenden, vom Vundesministerium für Landesverteidigung gewährt werden. Bei der Vorbereitung zu einem Lebensberuf sowie bei der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes kommen nur jene Fälle in Vetrackt, in denen eine ununterbrochene, längere geistige oder praktische Tätigkeit für die Erlangung der geforderten Kenntnisse und Fertigheiten nötig ist und eine Unterbrechung demnach einen bedeutenden Nachteil für die Ausbildung mit sick bringt. D i e b l o ß e S c h ä d i g u n g des a u a e n b l i c k l i c k l » n E r w e r b e s ist f ü r d e n A u f s c h u b n i c h t maßgebend. G e s u c k e u m e i n e n P r ü f e n z d i e n st a u f sckub sind unter Veischwß der den Anspruch der Negünstwuna ermessenden Dokumente und unter Anführung des Zeitpunktes, bis zu dem der Präsenzdienstaufschub erbeten wird, b e i d e r S t e l l u n g vorzulegen. Ansuchen um Ableistung einer v e r k ü r z t e n r e g e l m ä ß i g e n P r ä s e n z d i e n st z e i t sin der Regel mindestens drei Monate) können bei Vorliegen berücksicktigungswürdiger Gründe bewilligt werden. Solche Gründe liegen vor

an assenti, ^nsse8tellte werclen öui-cti ciie INnoIe? 8 p » 5 »n I n n ^ b ^ u c k , ^ n i c k » ^ . <6, Fewälirt. (^ucn ^blö8unssen bestellender Ver.) 8z»»5«i»»I»8««» xu clen ^esetzüclieli ^löcli3t2in833tzen vereinst. Keine 5pekul2ti0li8^e8cliZfte. datier 8 > c l i e r e


A«t»lllltt Ni. 3. a) wenn der Einzuberufende ein Angestellter oder Arbeiter einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft ist, oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Eifenbahn-, Schiffahrt-, Luftfahrt- oder Kraftfahrlinienunternehmung angehört und das in beiden Fällen dort geschützte Interesse o f f e n s i c h t l i c h S c h a d e n leiden würde. Derartig begründete Ansuchen (Anträge seitens des Dienstgebers) s i n d b i s 1. M ä r z 1 9 3 7 b e i m z u s t ä n d i g e n E r gänzungs-Bezirkskommando einzubringen. b) wenn durch die Ableistung der regelmäßigen Präsenzdienstzeit die Familie des Einberufenen in ihrem Lebensunterhalt, oder ein Betrieb, in dem der Einzuberufende beruflich tätig ist, in s e i n e m w i r t schaftliche n B e stände ernstlich g e f ä h r de t i st. Unter Familie im Sinne des Punktes d) sind alle ehelichen Verwandten gerader Linie, die Geschwister, die Ehefrau und Schwiegereltern des Einzuberufenden fowie seine außereheliche Mutter und deren Eltern zu verstehen. Auch haben Ansuchen um eine verkürzte regelmäßige Präsenzdienstzeit Aussicht auf aufrechte Erledigung, wenn der Einberufene eine Landwirtschaft an Ort und Stelle hauptberuflich betreibt, die er auf Grund gesetzlicher Erbfolge oder letztwilliger Anordnung oder als gesetzlicher Erbe des letzten Vorbesitzers von diesem durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden oder infolge freien Uebereinkommens mit den übrigen gesetzlichen Erben mindestens zur Hälfte erworben hat. Der Anspruch auf eine solche Begünstigung als Landwirt ist ferner an die Voraussetzung gebunden, daß das Grunderträgnis der Wirtschaft, den örtlichen Verhältnissen entsprechend, zur selbständigen Erhaltung einer Familie von 5 Personen ausreicht, ohne das Vierfache eines solchen Ertrages zu überschreiten. Ansuchen um A b l e i s t u n g einer v e r k ü r z t e n r e g e l m ä ß i g e n P r ä s e n z d i e n s t z e i t nach P u n k t b) s i n d ' s c h r i f t l i c h u n t e r V e i s c h l u ß d e r d e n A n s p r u c h d e r B e g u n st i g u n g e n e r w e i s e n d e n D o k u m e n t e bei der Stellung v o r zulegen. I n Ausnabmsfällen und wenn die Voraussetzunaen, auf die ein Ansuchen gestützt wird, erst nach der Stellung, jedoch vor Antritt des regelmäßigen Vräsenzdienstes eintreten, sind die Ansuchen bei der nach der Wotmaemeinde des Veaünstigunaswerbers zuständiaen VeZirksvermaltunasbenörde (Stadtmaaistrat Innsbruck), nach erfolatem Dienstantritt aber beim unmittelbar vorgesetzten Kommando einzubringen. I n n s b r u c k , am 18. Februar 1937.

Das neue Vogelschutzgesetz M i t Landesgesetz vom 10. Dezember 1936, LGVl. Nr. 10, wurden neue Bestimmungen über den Vogelschutz in Tirol erlassen. Demnach dürfen die in Tirol wild lebenden Vögel, insoferne dieses Gesetz nicht eine Ausnahme festsetzt, weder verfolgt noch gefangen oder getötet werden. Auck das Entfernen oder Zerstören der Brutstätten und Nester, das Ausnehmen oder Vernichten der Eier oder der jungen Brut aller wild lebenden Vögel ist verboten. Ebenso ist das Feilbieten, der An-

.11 und Verkauf dieser Nester, Eier und jungen Brut nicht gestattet. Außerhalb der Brutzeit können Nester, die sich an oder in den Wohngebäuden befinden, vom Eigentümer und Nutzungsberechtigten dieser Objekte entfernt werden. Folgende Vogelarten können unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der persönlichen Sicherheit und der Tierquälerei ohne behördliche Bewilligung gefangen oder getötet werden: Sperber, Hühnerhabicht, Kornweihe, Wiesenweihe, Eichelhäher (Grätsche), Elster, Nebelkrähe, Rabenkrähe, Sperlina (Spatz). Der Einzelfang von Vögeln kann von der Vezirksverwaltungsbehörde, in deren Amtsbereich der Vogelfang ausgeübt werden soll, in der Zeit vom 15. September bis Ende Februar gestattet werden. Ausgenommen hievon sind folgende Vogelarten, welche einen ganz besonderen Schutz genießen: Steinadler, Weißkopfgeier. Bartgeier, Mäusebussard, Wespenbussard, Turmfalk, Wanderfalk, Vaumfalk, alle Eulenarten (Uhu, Eulen, Käuze u. dgl.), Schwarzer Storch, Weißer Storch, Wildschwan, Wiedehopf, Eisvogel, Wasseramsel, Steinhuhn. Steindrossel (Steinrötl). Blauracke. Den Besitzern von Kulturanlagen und den Verfüaunasberechtwten über solche, kann von der zuständigen Vezirksverwaltungsbehörde die Bewilligung zum Fangen oder Töten von Vögeln dann erteilt werden, wenn diese an denselben oder an der noch nicht eingebrachten Ernte empfindlichen Schaden anrichten. Dabei ist das Erlegen der geschützten Vögel mit Schußwaffen außerhalb eingefriedeter Anlagen an die Zustimmung des Iaadberechtigten gebunden. Das Feilbieten sowie der An- und Verkauf der auf Grund einer derartigen Bewilligung gefangenen oder getöteten Vögel ist verboten. Die verbotenen Fangarten sind im großen und ganzen die gleichen wie früher. Besonders verboten sind alle Fangarten und Fangmittel, die mit Veschädiaungen oder Qualen verbunden sind oder auf deren Massenfang abzielen, das sind insbesondere 1. die Verwendung von geblendeten Lockvögeln,2. das Fangen mit Käuzchen (Wichte!) ; 3. der Gebrauch von Fallen aller Art. insbesondere von Fangkörben, Scklageisen, Schnellböaen. Springhölzern. Kloben u. dgl. Sogenannte Fanghäuschen (Schlagln), die eine Verletzung der gefangenen Vögel ausschließen, sind jedoch nickt verboten: 4. der Gebrauch von Schlinaen jeder Art. insbesondere auch Boden- und Vaumschlingen (Dehnen); 5. der Gebrauch von Netzen jeder Art, namentlich von Deck- und Stocknetzen (Staudennetzen). Strich-, Zug- und Schlagnetzen sowie das Fangen mit Roccolo: 6. der Gebrauch von klebrigen Stoffen (Vogelleim, Leimruten), insoweit damit Massenfang betrieben werden soll: 7. der Gebrauch von betäubenden und giftigen Mitteln: 8. das Fangen zur Nacktheit, d. i. in der Zeitspanne tischen einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang: 9. jede Art des Fangens zur Zeit, da der Boden schneebedeckt, oder bei Trockenheit längs der Wassergerinne, an Quellen oder stehenden Gewässern: 10. die gleichzeitige Ausübung des Vogelfanges durch zwei oder mehrere Besitzer von Fangbewilligungen auf


12

.Amtsblatt Nr. 3

demselben Fangplatz oder auf Fangplätzen, die weniger als 300 Meter voneinander entfernt sind. Das neue Vogelschutzgesetz erschwert auch die Benützung unserer befiederten Lieblinge als Handelsobjekt, denn das Kaufen, Anbieten, Verkaufen oder Bevorrätigen zum Verkauf und das Versenden von leben- der im Monat Februar 1937 durchgeführten den oder toten Vögeln solcher Arten, die in Tirol als Gewerbelöschungen Stand-, Strich- oder Zugvögel vorkommen, ist verboten. Ablinger Johanna, Innrain 40, Handel mit allen im freien Gestattet ist der Verkehr mit lebenden oder toten Vö- Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. geln der eben bezeichneten Arten nur dann, wenn es Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel. 2. 12. 1831, Zl. 1380. — An-

Gewerbe

Nachweis

sich um jagdbare oder durch dieses Gesetz nicht geschützte

Vögel handelt, bzw. wenn durch ein einwandfreies U r s p r u n g s z e u g n i s nachgewiesen ist. daß die betreffenden Vögel auf Grund einer vorschriftsmäßigen Bewilligung gefangen wurden. Das Ursprungszeugnis ist nur dann als einwandfrei anzusehen, wenn es vom berechtigten Vogelfänger eigenhändig ausgestellt und ron der Ortsgemeinde hinsichtlich der gültigen Fangbewilligung b e g l a u b i g t ist. Dadurch wird der illegale Handel mit unseren heimischen Sängern sehr erschwert. Ganz neu sind die Bestimmungen im neuen Gesetze über das Halten (Käfigen) von geschützten Vögeln. Das Halten von mehr als 10 Stück ist ohne besondere Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde verboten. Dies gilt jedoch nickt für gewerblich befugte Voaelhändler. Das Halten (die Käfigung) von widerrechtlich gefangenen Vögeln ist jederzeit verboten. Um unseren gefiederten Sängern die Gefangenschaft möglichst erträglich zu macken. wird beim Halten von Stubenvögeln die Reinlichkeit zur besonderen Pflicht gemacht und die Ausmaße der Käfige genau festgelegt. Als genüaend groß gelten Käfige nur, wenn sie bei Körnerfressern ein Mindestmaß von 35 cm Länge, 20 cin Breite und 30 cm Höhe, bei Kreuzschnäbeln (Krummschnäbeln) von 28 cm Länge, 15 cm Breite und 25 cm Höhe, bei I n sektenfressern von 50 cin Länge, 20 cm Breite und 30 cin Höhe haben. Verboten ist auch das Anfertigen, Kaufen. Anbieten. Verkaufen oder Vevorrätigen zum Verkauf und Versenden von verbotenen Fanggeräten und Fangmitteln ohne besondere Bewilligung der Vezirksverwaltungsbehörde. Uebertretungen dieses Gesetzes sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und behördlichen Verfügungen werden von der zuständigen VeZirksrerwaltungsbehörde mit Geld bis zu 200 5 oder mit Arrest bis zu zwei Wochen, bestraft. I m Wiederholungsfall oder bei schweren Schädigungen der zu schützenden Vogelwelt können Geld- und Ärreststrafen auch nebeneinander verhängt werden. Außerdem werden die verbotswidrig gefangenen, gefangen gehaltenen, gekauften, angebotenen, feilgehaltenen oder verkauften Vögel und die zur Begehung der Übertretung verwendeten oder bereit gehaltenen Werkzeuge, Geräte, Fangmittel, Waffen. Käfige u. dgl. beschlagnahmt und für verfallen erklärt. Dabei ist es gleichgültig, wem die beschlagnahmten Gegenstände gehören. Dos neue Voaelschukgesetz ist. mit Ausnahme der Vorschriften über das Mindestmaß der Käfige, welche erst am 8. August 1937 wirksam werden, am 8. Februar 1937 in Kraft getreten.

l i r o i s r lirina

dorfer Edeltrud, Leopoldstraße 27, Reparatur von Peserteppichen, 28. 9. 1934. Zl. 12.287. — Varwig Alfred. Andreas-Hofer-Str. 46. Gast- und Schankgewerbe, 26. 6. 1912. Zl. 21.426. — Baumann Kreszenz. Erlerstraße, Hotel ..Central". Ausbewahrung von Kleidungsstücken und Gepäckgarderobe, 6. 11. 1931. Zl. 19.341. — Fa. Anton Menarvi. Karosseriefabrik. Hunoldstratze 16, fabrikmäßige Erzeugung und Reparatur von Karosserien und Wägen aller Art. 23. 2. 1933, Zl. 2181. — Fehler Alois. Pfarrgasfe 2. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel, 18. 3. 1929. Zl. 4928. — Foidl Franz. Fischergasse 50. Holz- und Kohlenhandel. 17. 9. 1930. Zl. 16.987. — Gutleben Anton, offener Platz. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5. GO., ausgeführten Artikel. 19. 9. 1920, Zl. 19.059. — Hampl Agnes. Maximilianstraße 5, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. 9. 1. 1923, Zl. 20.582. — Hohenauer Artur, Schubertstraße 11. Agentur, 19. 10. 1919. Zl. 25.709. — Hohenauer Artur. Schubertstraße 11. Kommissionswarenhandel, 19. 10. 1919. Zl. 25.708. — Höllriegl Ehrenreich. Anichstraße 35. Kommissionswarenhandel. 16. 7. 1920. ZI. 15.271. — Leih Josef. Sonnenburgstraße 5, Handel mit Fifchereigeräten und Skistöcken, 31. 7. 1917. Zl. 15.054. — Mitterhofer Franz. St. Nikolausgasse 21. Schuhmachergewerbe. 15. 1. 1935, Zl. 648. — Pinter Franz. Stafflerstraße 7. Agentur. 26. 4. 1935, Zl. 5119. — Pinter Franz. Stafflerstraße 7. Kommisfionswarenhandel, 26. 4. 1935, Zl. 5120. — Rohrbacher Ludmilla, Schöpfstraße 9, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel. 7. 4. 1933. Zl. 2864. — Ruetz Alois. Fallmerayerstraße 10, Fleischhauer und Selchergewerbe. 7. 6. 1934, ZI. 7915. — Schönegger Anna. Stand bei der Innbrücke, Verkauf von Obst im kleinen, Zuckerbäckereien und gebrannten Kastanien. 3. 11. 1893, Zl. 19.340. — Stipperger Hubert, Sonnenburgstraße 6. Agentur, 16. 3. 1933. Zl. 3802. Stipperger Hubert Sonnenburgstraße 6, gewerbsmäßige Beratung in gewerbetechnischen Angelegenheiten, insbesondere bei Errichtung von gewerblichen und industriellen Vetriebsanlagen. Verfassung von diesbezüglichen Plänen. Beschreibungen und Voranschlägen, 6. 4. 1932, Zl. 4591. — Stuiber Maria, Pradler Str. 55. Vettfedernhandel. 20. 7. 1934, ZI. 9672. — Walter Margarete, Pfarrgafse 4, Herstellung von zur Vorführung bestimmter Laufbilder. 30. 7. 1929. Zl. 13.834. — Werle Marie. Innrain 36, Weißnäherei, 21. 6. 1928, Zl. 1869. — Wefenauer Walter. Müllerstraße 1, Handel mit Brot, Bäckereien. Milch, Molkereiprodukten und Putzartikel. 30. 7. 1936. ZI. I—12.276.

Verzeichnis über die im Monat Februar 1937 ausgestellten Gewerbe» scheine, bzw. Konzesfionsdekrete Varwig Franziska, geb Zugsbratl, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 15 lit. »)—8) GO.. Andreas-Hofer-Straße 46. 25. 2. 1937. ZI. 2065. — Battistata Elisabeth, Damenkleidermacheraewerbe. Peter-Mayr-Straße 20. 4. 2. 1837. Zl. 1558. — Diechtl H.'rmann. Platzdienstgen erbe gemäß § 15, Pkt. 4, GO., Standplatz: Hauptbahnhof. 15. 2. 1937. Zl. 2147. — Foidl Franz. Handel mit Holz. Kohle. Koks und Anthrazit. Fiscl-ergasse 50. 8. 2. 1937. ZI. 1746. — 7ung Karclina. oeb. Lutz. Handel gem. § 1a, Abs. 1, Abschn. b). Ptk. 36, GO., Verkaufsstand a. d. Kreuzung Sparkassendur<5gangErlerstr., 19. 2. 1937, Zl. 22^3. — Landesverband Tirol des Einheitsverbandes der Kriegsopfer Österreichs mit dem Sitze in Innsbruck, Konzession gem. § 15, Pkt. 4, GO., zur Anbietung persönlicher

Luckübertragen

nur sinsr prompt unä xu gisiclisn ?rsi56n!


13

Amtsblatt Nr. 3.

Maötgemeinöe zeichnet Investitionsanleihe Angesichts der großen Bedeutung, die der „Osterr. Investitionsanleihe 1937" zukommt, beteiligt sich auch die Stadtgemeinde Innsbruck an der Zeichnung. Da bei der knappen finanziellen Lage der Ttadtgemeinde aus laufenden Geldern keine Beträge entnommen werden können, werden hiefür die entbehrlichen Fondsmittel herangezogen.

Dienste an öffentlichen Orten, und zwar zur Bewachung von Autoparkplätzen und Fahrradparkstellen im Stadtgebiete Innsbruck. Dr.-Dollfuß-Straße 1> 24. 2. 1937, I I . 2456. — Leiß Paula, geb. Barresch, Handel mit Fischereigeräten und Skistöcken, Sonnenburgftraße 5. 11. 2. 1937, ZI. 1882. — Menarvi Ernst, Lackierergewerbe, Hunoldstrahe 20. 3. 2. 1937. I I . 1555. — Müh! Eduard. Schuhmachergewerbe, Et. Nikolausgasse 21. 17. 2. 1937. I I . 2889. — Neumann Karolina, geb. Mandl, KleidermachergeiLerbe, Mllzartstraße 16. 20. 2. 1937, ZI. 2462. — Österreichische Sicherheitsdienst-Gesellschaft, Kommanditgesellschaft in Salzburg, Konzession gem. § 15, Pkt. 4, GO., zur Anbietung persönlicher Dienste an öffentlichen Orten, und zwar zur Bewachung von Parkplätzen für Kraftfahrzeuge im Stadtgebiete Innsbruck, Erlerstraße 1. 20. 2. 1937. I I . 2327. — Pesendorfer Gertraud, geb. Wiedner, Entwurf und Beratung in allen die Trachtenerzeugung berührenden Angelegenheiten, Rich.-Wagner-Straße 5. 26. 2. 1937. I I . 3220. Pfurtscheller Johann, Handel mit Fellen, technischen Neuheiten, Obst und Gemüse, Fallbachgasse 14. 2. 2. 1937. I I . 1449. — Rohrbacher Ludmilla, Gemischtwarenhandel, Schöpfstraße 9, 22. 2. 1937, I I . 2516. — Echobesberger Franz, Handel mit Ersatz- und Zubehörteilen sür Kraftfahrzeuge und Fahrrädern, beschränkt auf Wiederverkäufer. Adamgasse 5, 1. 2. 1937, ZI. 1410. l . 5 n c l s 5 5 t s ! ! s iüi- l i s o !

9er tlachöruck von Aufsätzen/ Berichten oüer nur von Teilen öerselben sowie sie Meöergabe von 9aten uns Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestaltet.

Monatsbericht über öen Kremöenverkehr Monat Februar 1937 (1936)

Ständiger Wohnort Isinlc cllisit cls5 !

c^is (

in Oszisi'

2U5,

> Lsw« PSs5 3lls5 <3sskic isn 3i ic!m6i ssW si56 cl

Mi »m 5t3c!

kl.

Zahl der Fremdenmeldungen 1937 1936

Wien 1519 2820 Sonstiges Österreich 1845 2852 Deutsches Reich 1666 433 Danzig 7 — Schweiz. Liechtenstein 112 230 Italien 358 559 Iugoflairien 25 64 Ungarn 76 115 Rumänien 17 26 Tschechoslowakei 260 329 Polen 19 39 Litauen, Lettland, Estland. Finnland . . 8 10 Schweden, Norwegen, Dänemark . . . 71 66 Niederlande 301 396 Belgien. Luxemburg 63 97 Großbritannien, I r l a n d 348 353 Frankreich. Monaco 208 497 Spanien. Portugal 1 28 Albanien, Griechenland 7 16 Niederländ.-Indien 39 47 Uebriges Afrika 37 16 Verein. Staat, o. Nordamerika. Kanada . 127 156 Uebriges Amerika — 8 Staatenlose 14 7 Zusammen: * Hievon: Geschäftsreisende 999.

Zahl der Übernachtungen 193? 1936

4354 5944 2741 12 252 687 35 105 28 306 31 12 82 919 174 976 409 5 21 109 72 265 — 119

7395 9435 1145 — 555 16W 214 273 31 751 129 61 81 1103 238 1227 1449 65 145 144 54 415 14 60

7128* 9164 17658 26614


14 Verzeichnis öer Gewerbeveränöerungen im Monat fiebruar 31 B l a c h f e l l n e r Anna, Verlegung des Standortes des Generbebetriebes der Wäscheerzeugung von der Schöpfstraße 25 in die Müllerstratze 43. 32 B l a c h f e l l n e r Anna, Verlegung des Standortes des Agenturgeirerbes und des Kommisjionswarenhandels im Großen von der Schöpfstraße 25 in die Müllerstraße 43. 33 V l a c h f e l l n e r Anna, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Stickerei mit Ausschluß der Gold-, Silberund Perlenstickerei von der Echöpfstraße 25 in die Müllerstraße 43. 34 V r i x K a r l . Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch m i t Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, von der Maria-Theresien-Straße 25 nach Marktgraben 21. 35 V r i x K a r l , Verlegung des Standortes des Tapezierergerrerbes von der Maria-Theresien-Straße 25 nach Marktgraben 21. 36 E b n e r Friedrich, Verlegung des Standortes des Tischlergewerbes von der Reichenau Nr. 4a in die Klostergasse 1!). 37. F e d e r s p i e l Elisabeth, Bestellung des Herrn Konrad B a u e r zum Pächter beim Betriebe des Bäckergewerbes Mitwenbetrieb nach dem verstorbenen Sebastian Federspiel) im Standorte Innsbruck, Innftraße 83, an Stelle des abgetretenen Pächters Josef Reindl. 38 F l o r i a n K a r l , Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes und des Kommissionswarenhandels von der Heiliggeiststraße 10 in die Heiliggeiststraße 3. des radizierten Gast- und 39. H o f e r Michael, Verpachtung Schankgewerbes m i t den Berechtigungen des § 16 GO. lit. b) — ß) in Innsbruck, Marktgraben 13, an Herrn Alois S u m e r a u e r an Stelle der bisherigen Pächterin Frau Marie Diem. des Standortes des 40. H o r n s t e i n e r Philipp, Verlegung Schuhmachergewerbes von der Kirchgasse 8 in die Kirchgasse 18. 41. K ö f l e r Anna, Verlegung des Standortes des Maschinstrikkergewerbes von der Pradler Straße 61 i n die Desreggerstraße 14. 42. K r a n e b i t t e r Mathilde, neuerliche Verpachtung der Konzession zum Betriebe des Gast- und Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 l i t . b), e), 6), t) und ß) GO. im Standorte Innsbruck, Müllerstraße 9, an Herrn Simon Reiter. 43. M ä n n e r Leo, Verlegung des Standortes des Tapezierergewerbes von der Fallmeraye^straße 9 in die Bürgerstraße 32. 44. M a i e r Ignaz, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Großhandels mit allen i m freien Verkehre gestatteten Waren von der Adamgasse 9 in die Museumstraße 21. Gustav, Verpachtung des Agenturgewerbes im 45. M a y e r Standorte Innsbruck, Psarrgasse 4, an Herrn Engelbert R i t z . 46. M u r a u e r Michael, Abmeldung der bewilligten, jedoch nie eröffneten 2. Verkaufsstelle zum Betriebe des Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren in der Andreas-HoferStraße 14. 47. N o c k e r M a r i a , Lösung des Pachtverhältnisses mit Frau Stephanie E d e r hinsichtlich des i m Standorte Innsbruck, Völser Straße 41, betriebenen Gemischtlrarenhandels einschließlich des Handels mit Bier und gebrannten geistigen Getränken in verschlossenen Gemäßen. 48. N o g l e r Anton, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit Noten für Ziehharmonika von der Colingasse 6 in die Maximilianstraße 5. 49. N u ß b a u m e r Anna, Auflösung des Pachtverhältnisses mit Herrn Alfred B i g l e r hinsichtlich des Allgemeinen Handelsgewerbes i m Standorte Innsbruck, Holzkiosk, Amraser Straße—Ecke Lindengasse und persönliche Fortführung des Betriebes. 50. P a s c h i n g Leopoldine, Verlegung des Standortes des Kleidermackergewerbes von der Peter-Mayer-Straße 15, in die Maximilianstraße 4. 51. R u t s c h e r I n g . Wilhelm, Bestellung des Herrn David K a r l W e i ß zum Pächter beim Betriebe des Fiakergewerbes mit einem Automobil i m Standorte Innsbruck, I n n r a i n 23, an Stelle des abgetretenen Pächters Andreas M a y r . 52. S c h i n d l K a r l , Verlegung des Standortes des Tifchlergewerbes von der Schöpsstraße 19 in die Pradler Straße 2/3. 53. T h u r n e r Johann, neuerliche Verpachtung des perfcncl en Gast- und Echankgewerbes m i t den Berechtigungen des § 16 GO. l i t . b)—ß) im Standorte Innsbruck, Kiifchentalgasse 6, an Frau Judith S e n n an Stelle der bisherigen Pächterin Mathilde Angerbauer.

.Amtsblatt Nr. 3 54. T r e i c h l Max, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Marktfahrergewerbes vom Berg-Isel-Weg 4d in die Universitätsstraße 30, 1. Stock. 55. V o g l Josef, Verlegung des Standortes des Tischlergewerbes von der Völser Straße 65 in den I n n r a i n 54. 56. „Wagner'sche Universitätsbuchdruckerei Innsbruck", Bestellung des Gesellschafters Engelbert V u c h r o i t h n e r zum Geschäftsführer für die als verkäufliches Realgewerbe anerkannte Wagner'sche Buchdruckerei, mit welcher auch die Berechtigung zur Ausübung des Steindruckereigewerbes verbunden ist. 57. W a i d a c h e r Witwe Paulina, Bestellung des Herrn Johann G l a d e r zum Stellvertreter (Geschäftsführer) bei dem von dem verstorbenen Gatten Alois Waidacher hinterlassenen und seither auf eigene Rechnung fortgeführten Wagenschmiedgewerbe i m Standorte Innsbruck, Schmiede bei der Mariahilfbrücke. 58. W e s e n a u e r Walter, Verlegung des Standortes des seit dem 26. August 1936 ruhenden Gewerbebetriebes, des Handels mit allen i m freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § l a l i t . a) GO. ausgezählten Artikeln vom Kiosk an der Gasbrücke in die Müllerstratze 1.

Mitteilungen öes HtaötphWates Stand der Infektionskrankheiten im Februar 1937 Scharlach: 3 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 10 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Februar 1937 Gesamtzahl: 37, davon 1 Totgeburt; 22 männlich, keine Totgeburt, 15 weiblich, 1 Totgeburt. Todesfälle im Februar 1937 Gesamtzahl: 80 Davon auswärts: 22 58 (21 männlich, 37 weiblich).

Selbständige gemeinnützige Sparanstalt (gegr. 1822) H a u p t a n s t a l t : Erlerstraße Nr. 8 I w e l g a n s t a l t : Marla-Theresien-Str. 23/2)

S p a r e l n l a ge n

D

S ch e ck e i n

l ag e n

D

B a n k m ä f t l a e Geschäfte

G

G e l d W e c h s e l

D

S c h a l t e r v e r k e h r jeden Werktag von 8 Uhr bis V2I Uhr und von 1/23 Uhr bis ) Uhr nachmittags, Samstag nachmittags geschlossen. Unentgeltliche Auskünfte in der Direktion, Erlerstraße Nr. 8, ebenerdig


15

Amtsblatt Nr. 3.

Anmelüung zur Berufsberatung unö 2eyrlingsvermlttlung Das Berufsberatungsamt des Landesarbeitsamtes Innsbruck, Schöpfstraße 3, macht darauf aufmerksam, daß Vormerkungen und Beratungen solcher Jugendlicher, die bis Juli dieses Jahres schulpflichtig sind, bereits ab 1. März vorgenommen werden. Zu diesem Zweck sind nachmittags Sprechstunden eingerichtet, und zwar am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 1 bis 4 Uhr. Zur Beratung sollen Jugendliche nach Möglichkeit in Begleitung einer erwachsenen Person erscheinen. Mitzubringen sind: das letzte Schulzeugnis sowie Zeichen- und Arbeitsproben. Es wird für alle Jugendlichen empfohlen, mit einer Vorsprache beim Berufsberatungsamt nicht erst bis gegen Schulende zuzuwarten, sondern sich möglichst schon in der nächsten Zeit anzumelden. U n b e d i n g t n o t w e n d i g ist die baldige Anmeldung solcher Jugendlicher, die für eine Fachschule beraten zu werden wünschen oder die in einen Beruf eintreten wollen, für den eine Eignungsfeststellung durch die Zunft vorgeschrieben ist. (Alle kaufmännischen Lehrlinge, Lehrlinge für das graphische Gewerbe, für Maler, Friseur, Schneider, Elektriker, Mechaniker).

Es kann keine Gewähr für eine rechtzeitige Erledigung von Ansuchen um Begutachtung, Tchulberatung. Lehrstellenvermittlung usw. gegeben werden, wenn diese erst zur Zeit des Andranges bei Schulende erfolgen.

Bericht des städt. Marktamtes Innsbruck über die Preisbildung bei einigen lebenswichtigen Nahrungmitteln im Monat Februar 1937 I m Laufe des Februar sind bei den lebenswichtigen Nahrungsmitteln keine wesentlichen Preisschwankungen zu verzeichnen gewesen. Die Preissteigerungen beim Schaf- und Kitzfleisch um ungefähr 40 Groschen pro Kilogramm, die Preiserhöhung bei Oberinntaler Kartoffeln um durchschnittlich 4 Groschen pro Kilogramm und das unwesentliche Ansteigen einiger Gemüsepreise, sowie der leichte Rückgang der Eierpreise sind durch die Jahreszeit bedingt und daher ohne besondere Bedeutung. Außergewöhnliche Erscheinungen im Lebensmittelhandel konnten im Berichtsmonate nicht beobachtet werden.

?r«»5«n

uncl

Veiten, Polster, woll- und Steppdecken bei

Notlchurga

ih, uncl 7-

Vettsedern O Veibwarenspelialgeschöst

llucloll

I n n s b r u c k . M a r k t g r a b e n 11 ftnfertigung s. 23 » Islsplion 4/2313

von l e i b

oon einfachster bis f e i n s t e r

. v«Nl«6ern. Letten.

I n n s b r u c k , Vl . 'lelepnon 3telle4v.2292

5peli2l««läl3N till Zpezilllgeschäft für technischen und allgemeinen

vürobedars Zeichen- und Meßgeräte, sämtliche 5chulartikel

Vier L viendl Meraner

u n d Vettmiische

ll3l>m25ll,in«n unä 5lnw>bm2lcnlnen

. Lettclecken.


16

.Amtsblatt Nr. 3

^5 izs sin isüc^ssl5c:nss Irselili, wssin 3is c)lguli>sn, clgl) si ns I^O^S 6gufisN12 isussr 5)gusn 5c>ü! Im Osc^snisil, nus clss tscnni5cn unc! wist5<ingiilicn Isi5tunc^ 5f2NiI5ts ^gumsiz^ss, clss clis Ss^gnsSs!5ssn lliISnisul'S uncl ?scnnil< Ss ^u 5sinsn l^lit gsl^sitssli zss ^gugs^sii !si5isn uncl ^üs 5is li»ürasn! Dgsum i5i s s IililliISl'!

^ s" 30 1

l.

llllerwicllillllb llolllenllsnls u. Ilbiluloll'b.m.b.ü. 2U5 gllsn i n - uncl 2U5>äli-

ls leckenbonio! <)!, lg l^lsi^öl, lg

Islsplion

Wiltsn, 5i. Lgstlmg <^ I s l s p l i o n

1427,

1237 5ssis

1427

Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Nie Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: T>r. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Ereil-Straße 25. Vruck: Graphische Kunftanstalt T y r o l i a , Innsbruck


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.