Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint einmal imM Z.^S.Mrlich.Cingeinummer so Go Nr. 4

15. April 1937

3. Jahrgang

Vaustein-Anleihe öer Lanöeshauptstaöt Innsbruck

Prospekt Der Gemeindetag legt auf Grund seines Beschlusses vom 4. August 1936 und gemäß Gesetz vom 10. Dezember 1936, Landesgesetzblatt Nr. 2/1937. eine in längstens fünf Jahren rückzahlbare Anleihe im Nennbeträge von 500.000 Schilling zur öffentlichen Zeichnung auf.

Verwenöuny öes Anleiheerlöses Der Erlös der Anleihe dient einzig und allein zur Deckung der Kosten des weiteren Ausbaues der DoppelHaupt- und Volksschule in Pradl. Durch den Ausbau der Doppel-Haupt- und Volksschule in Pradl wird unserer Schuljugend ein Heim geschaffen, das allen Anforderungen des neuzeitlichen Schulwesens entspricht. Der Ausbau bildet derzeit die einzige Möglichkeit, den schon seit vielen Jahren bestehenden Raummangel an denstädtischenSchulen und die zahlreichen damit verbundenen unangenehmen Begleiterscheinungen zu beseitigen. Gleichzeitig stellt er einen wertvollen Beitrag der Bevölkerung Innsbrucks zur Arbeitsbeschaffung dar.

Anleihe-Veöingungen Die Bausteine lauten auf Schilling. Der durch die Zeichnung der Bausteine zur Verfügung gestellte Betrag wird zinsfrei gegeben und wird von der Stadtgemeinde innerhalb von fünf Jahren nach der Einzahlung nach vorheriger öffentlicher Auslosung zurückgezahlt. Jedes Jahr gelangt ein Fünftel der Anleihe zur Einlösung.

Jeder Inhaber von Bausteinen erhält bei der Einlösung der Bausteine einen Zuschlag von IN vom Hundert ihres Nennwertes. Es werden Bausteine zu 10 8, 100 8 und 1000 8 ausgegeben, die auf den Inhaber lauten. Sie sind vom 15. Mai 1937 datiert und tragen die Unterschrift des Bürgermeisters und zweier Mitglieder des Gemeindetages. Die Verlosungen finden alljährlich im Juni öffentlich statt. Die verlosten Bausteine werden an dem der Verlosung unmittelbar folgenden 1. Juli Zur Rückzahlung fällig. Die erste Rückzahlung erfolgt am 1. Juli 1938. die letzte am 1. Juli 1942.

Feichnungs-Heöingungen Die Anleihe wird zum Preife des Nennwertes zur Zeichnung aufgelegt. Der Preis für die gezeichneten Anleihebeträge ist am Zuteilungstage fällig. Die Zeichnungsfrist beginnt am 20. März 1937 und endet am 31. Mai 1937. Zur Zeichnung der Anleihe sind ausschließlich die von der Etadtgemeinde aufgelegten Vordrucke zu verwenden. Diese sind am Schalter 2 im 1. Stock des Rathauses und beim Torwart des Rathauses erhältlich. Die ausgefüllten Vordrucke können entweder durch die Post an den Stadtmagistrat eingesendet oder am bezeichneten Schalter während der Amtsstunden überreicht werden. Dort werden alle näheren Auskünfte erteilt und können Anmeldungen auch unmittelbar gegen Ausfüllung der aufliegenden Vordrucke erstattet werden. Die effektive Zuteilung der Bausteine nach Abschluß der Zeichnung behält sich die Stadtgemeinde vor. Der Kapitalsanspruch aus den Bausteinen erlischt durch Verjährung nach 30 Jahren. D e r B ü r g e r m e i s t e r : Franz Fischer e. h.


Amtsblatt Nr. 4

Der schulärztliche Dienst in öen Volts- uns Hauptschulen im Schuljahre Von p h u s i t a t s r a t D r . H a n s s t e i ö l Seit der Einführung des schulärztlichen Menstes in Kräfte- und Ernährungszustandes der Kinder in allen den städtischen Schulen, in den Volksschulen im Jahre städtischen Schulen die Verabreichung von Milch: an 1907 und in den Bürger (Haupt-) schulen im Jahre 1912, schlechtgenährte und unbemittelte Kinder sind von der hat der Aufgabenkreis in der schulärztlichen Tätigkeit Stadtgemeinde Milchportionen kostenlos abgegeben wor eine beträchtliche Erweiterung und Vertiefung erfahren. den. I n den Beginn des Schuljahres 1923/24 fällt di? Der Ausbau dieses wichtigen Fürsorgezweiges für die Einführung der Kropfvrovhylaxe und Therapie durch heranwachsende Jugend ist vielfach durch die Ergebnisse Vollsalz und Iodostarin-Tablettengaben, die bis Ende der medizinischen Forschung gefördert worden; mancher- des Schuljahres 1926/27 fortgesetzt wurden. Eine belei Neuschaffungen in der allgemeinen Fürsorge zum sonders bedeutungsvolle Tat in der schulärztlichen Fürgesundheitlichen Wohle der Jugend verdanken solchen sorge ist durch die Errichtung der Schulzahnklinik im neuen Erkenntnissen ihre Entstehung. Es sei u. a. der Rahmen der Universitätsklinik gesetzt worden. Der BeAusbau der Erholungsfürsorge, die Verhütungsmaß- trieb der Schulzahnklinik wurde am 1. März 1927 aufnahmen von Rachitis, die Tuberkulosenbekämpfung, die genommen. Seit 1926 erfolgt die Mitwirkung bei der Kropfprophylaxe, das Svezialturnen bei krankhaften Berufsberatung. Knochen- und Haltungsveränderungen, die Fortschritte I n zahlreichen Anträgen, Abhandlungen und Berichder Hygiene in den Schulgebäuden und ihrer Einrich- ten ist das ersprießliche Wirken des hochverdienten tungen erwähnt. I n den Anfängen des Schulargtwesens Schularztes Dr. Viktor Tschamler niedergelegt. I m war dem Schularzt nur die sanitäre Ueberwachung der Geiste seines Wirkens wird die schulärztliche Tätigkeit Schulgebäude übertragen, bis dann im Jahre 1897 das weitergeführt. Wiesbadener System sich durchsetzte, der Schularzt zum Schülerarzt wurde und sodann seine Hauptaufgabe die gesundheitliche Ueberwachung der Schüler bildete. DieVon 4614 Kindern (2519 Knaben und 2095 Mädchen, ses System ist bis heute in seinen wesentlichen Zügen ohne Hilfsfchüler), die die städtischen Volks- und Hauptgrundlegend geblieben. schulen besuchten, kamen im Berichtsjahre 4301 Kinder zur schulärztlichen Untersuchung. Die übrigen Kinder Der Auf- und Ausbau der schulärztlichen Tätigkeit in fehlten zum Zeitpunkte der Untersuchung aus irgend unseren städtischen Schulen ist vorwiegend das Werk des im Oktober 1934 in den Ruhestand getretenen welchen Gründen. Die Befunde an den HilfsschulkinObermedizinalrates Dr. Viktor T s c h ä m l e r , Stadt- dern, die ebenfalls alle einer eingehenden Untersuchung physikus i. R. Sein verdienstvolles Wirken wurde schon unterzogen wurden, sind wegen der Eigenart der Sonseinerzeit im Amtsblatte hervorgehoben und gewürdigt. derklassen in die statistische Bearbeitung nicht aufgeSeine Anregungen und Anträge fanden bei der Stadt- nommen worden. Die Schülerzahl hat seit Jahren, wie gemeinde immer wieder Anklang und so ist es ihm ge- schon von anderer Stelle ausgeführt wurde, eine stänlungen, den schulärztlichen Dienst auf eine von maß- dige Abnahme erfahren. Zieht man etwa die Schülergebenden Stellen anerkannte Höhe zu bringen und ihn zahl vor zehn Jahren, alfo die vom Schuljahre 1925/26 für die Gesundheit der heranwachsenden Jugend wirk- zum Vergleich heran, welche nach Abzug der Hilfsschülich nutzbringend zu gestalten. Einige besondere Daten ler 5139 Kinder betrug, so läßt sich ein Rückgang von in der Entwicklung mögen hervorgehoben sein. Mit 525 Schulkindern in den letzten zehn Jahren feststellen. dem Schuljahre 1923/24 wurde am städtischen Real- Dies bedeutet eine Abnahme von gut 11 Prozent oder gymnasium die schulärztliche Tätigkeit aufgenommen, entspricht nahezu der Auflassung jener städtischen Schule, feit 1927/28 werden die Kindergärten ärztlich versorgt. welche die größte Schülerzahl aufweist. Diese AbAm 13. Oktober 1924 wurde nach ausführlicher Be- nahme würde noch deutlicher hervortreten, wenn man gründung der gesundheitlichen Vorteile und nach einer die noch vor zehn Jahren bestandenen Kriegseinflüsse vorausgegangenen Elternabstimmung der 9-Uhr-Schul- auf die Geburtenzahl und die inzwischen eingetretene beginn für die ersten Klassen der Volksschulen einge- vermehrte Zuwanderung von sprengelfremden Kindern führt und seither beibehalten. Mit der Einrichtung der (im Berichtsjahre 235) in Rechnung zieht. Diese weniTurnberatung zur Ergielung der Verbesserung des gen Vergleichszahlen lassen wiederum eine seit zehn Volksschul-Normalturnens im Sinne eines modern Jahren eingetretene Auswirkung des Geburtenrückausgestalteten Kinderturnens, mit der Einführung des ganges, worüber schon im Amtsblatte unter anderen Haltungsturnens für Rückenschwächlinge und des ortho- Gesichtspunkten berichtet ist, in unserer Heimatstadt erpädischen Turnens für Kinder mit Wirbelfäuleverkrüm- kennen. mung im Schuljahre 1924/25 (Beschluß des StadtschulDie Anfangsuntersuchungen erstreckten sich auf Kinrates vom 12. Mai 1924) wurde zur körperlichen Er- der der ersten Klassen,- dabei waren einzelne Schüler tüchtigung der Schuljugend beigetragen. Durch den infolge zurückgebliebener körperlicher oder geistiger Ausbau der Schulbrausebäder seit dem Jahre 1923, aber Entwicklung als noch nicht schulreif beurteilt im Einauch durch hygienische Belehrungen wurde in besonderer verständnis mit den Eltern zur Zurückstellung zu beanWeise auf die Reinlichkeitserziehung Einfluß genom- tragen, während einzelne vorschulpflichtige Kinder bei men. Seit September 1928 erfolgte zur Hebung des körperlicher und geistiger Reife als schulreif angesehen


Amtsblatt Nr.4 werden konnten. Gewisse körperliche und pfychifche Mängel machten bei einer Anzahl von Kindern eine besondere Berücksichtigung im Schulbetriebe erforderlich, so daß Befreiung oder Schonung von obligaten Gegenständen, wie vom Turnunterrichte, vom zum erstenmal im Sommer 1936 für die ersten Klassen der Hauptschule obligat eingeführten Schwimmunterrichte, sowie vom Handarbeits-, Zeichen- und Gesangsunterrichte zu beantragen waren. Alle Schulkinder kamen im Laufe des Schuljahres mindestens einmal Zur schulärztlichen Untersuchung. Kinder mit krankhaften Befunden wurden einer besonderen Ueberwachung und einer Kontrolluntersuchung unterzogen. Es wäre nun gewiß von Interesse, über die Größen, Gewichts- und Ernährungsverhältnisse der Schüler statistische Aufzeichnungen zu bringen. Infolge der zeitraubenden Messungen und Wägungen und der mehr oder minder komplizierten Verechnungsmethoden wurde im Berichtsjahre davon abgesehen und nur eine Klassifizierung der Körperbeschaffenheit mit „gut — Mittel — schlecht" vorgenommen. Nach dem allgemeinen Eindruck läßt sich mit einiger Sicherheit sagen, daß in der Körperbeschaffenheit der Schüler gegenüber den letzten Erhebungen im Schuljahre 1929/30 keine wesentliche Aenderung vorliegen dürfte. Man wird daher nicht weit fehlgehen mit der Feststellung, daß dermalen ungefähr die Hälfte der Kinder einen mittleren und etwa 15 Prozent einen schlechten Körpergustand aufweisen, wobei bei den Mädchen die Verhältnisse etwas günstiger liegen. Ueberwachung, Elternverständigung I n der Erfassung abnormer und krankhafter Befunde, die bei den Reihenuntersuchungen gewonnen wurden, und in der Veranlassung zur Behebung der vorgefundenen Mängel ist die spezielle praktische Aufgabe in der schulärztlichen Tätigkeit zu erblicken. Wie aus der ziffernmäßigen Darstellung in der Tabelle unter I hervorgeht, wurden im Berichtsjahre bei 1092 Kindern gesundheitliche Schäden neu festgestellt oder solche Befunde, wo eine weitere Beobachtung über den Verlauf einer Krankheit und eines Gebrechens sich im gesundheitlichen Interesse des Kindes als notwendig erwies, von früheren Feststellungen übernommen und diese Kinder schulärztlich überwacht (Ueberwachungskinder). Nach Abzug der Fälle mit vernachlässigter Körperpflege ergeben sich bei rund 16 Prozent (bei Knaben 13, bei Mädchen 19) körperliche Schäden, wozu die mit Haltungsfehlern und Wirbelsäuleverkrümmungen behafteten Kinder (in der Tabelle unter I I ) noch hinzuzunehmen sind. Ueber die relative oder absolute Häufigkeit gesundheitlicher Schäden unter der Schuljugend geben diese Zahlen keinen Aufschluß; die den Eltern schon hinreichend bekannten und beeinflußten Dauerschäden, wie etwa die durch Vrillenbeschaffung korrigierte Sehschwäche oder die durch Beschaffung von Einlagen beeinflußten Plattfüße, erfahren keine weitere Ueberwachung oder Verständigung, sondern sind nur mehr im Gesundheitsscheine jeweils verzeichnet. Erst bei Aenderung solcher Befunde wird das Notwendige im gesundheitlichen Interesse durch Neuüberwachung und Elternverständigung veranlaßt. Gesundheitliche Störungen, wie sie in der Tabelle unter I und I I aufscheinen, gaben in 733 Fällen Anlaß zu einer Elternverständigung, die in der Regel auf schriftlichem Wege erfolgt. Bei 797 Kindern unbemittel-

ter Eltern wurde eine zahnärztliche Behandlung an der Schulzahnklinik veranlaßt. Es sind sonach insgesamt 1530 Kinder mit gesundheitlichen Schäden einer eingehenden ärztlichen Beobachtung und der fallweisen notwendigen Behandlung zugeführt worden, wobei die in den ärztlichen Sprechstunden ausgegebenen Verständigungen und die Zuweisungen zur zahnärztlichen Behandlung bei Privatzahnärzten noch nicht inbegriffen sind. Kinder unbemittelter und nicht kassenversicherter Eltern erhielten die Verständigung für die Ambulatorien der Klinik und bei spezifischen Lungenerkrankungen für die Tuberkulosenfürsorgestelle,' Kinder bennttelter und krankenversicherter Eltern hingegen für die frei praktizierenden Aerzte ohne namentliche Zuweisung. Bei den Überwachungsuntersuchungen war festzustellen, daß die meisten Kinder den schulärztlichen Anordnungen nachgekommen sind. Dieses erfreuliche Ergebnis ist nicht zum geringen Teile auf das verstänomsvolle Mitwirken der Lehrpersonen zurückzuführen, die durchwegs mit besonderem Interesse auch das gesundheitliche Wohl der Schuljugend verfolgen. Diefe Tatfache verdient mit dankbarer Anerkennung hervorgehoben zu werden. Körperpflege Grob vernachlässigte Körperpflege und das Vorkommen von Nissen und Ungeziefer, die zwar keine Erkrankungen darstellen, aber unter Umständen gewisse Krankheitserscheinungen bedingen können, erfordern von feiten der Schule und des Schularztes besondere Beachtung. Trotzdem versucht wurde, durch immer wiederholte Vorstellungen, Belehrungen und Mahnungen der Kinder und damit auch der Eltern energische Abhilfe zu schaffen, läßt sich dieses Schulübel nicht ausmerzen. Es ist gewiß, auch unterstützt durch den so überaus wertvollen erzieherischen Einfluß mit dem während der Heizperiode in Betrieb gestandenen Schulbrausebädern, die leider aus Ersvarungsrücksichten mit Ende des Schuljahres 1932/33 aufgelassen werden mußten, gegenüber früheren Jahren ein erfreulicher Fortschritt in der Erziehung zur Reinlichkeit gemacht worden. Vor etwa zehn Jahren hatte noch ein Viertel der Kinder in den Volks- und Hauptschulen eine vernachlässigte Körperpflege aufzuweisen, während im Jahre 1932 nur mehr 10 Prozent der Knaben und 6 Prozent der Mädchen mit mangelnder Reinlichkeit auffcheinen. Die einstens aufgestellte Behauptung, daß der Rest dauerhaft verwahrlost bleiben dürfte, scheint sich zu bestätigen. So war denn auch im Berichtsjahre bei 9 Prozent der Knaben und bei den Mädchen wohl infolge stärkerer Durchsetzung der Haare mit Nissen und Ungeziefer sogar bis 10 Prozent erhöht, eine vernachlässigte Körperpflege ( I , 1 der Tabelle) festzustellen; vielleicht wäre das Bild ohne Wegfall der praktischen Reinlichkeitspflege durch die Schulbraufebäder günstiger ausgefallen. Man macht bei den schulärztlichen Untersuchungen, die in der Regel ohne Wissen und überraschend für die Kinder durchgeführt werden, um sie im Naturzustand vorzufinden, oft genug die Erfahrung, daß immer wieder dieselben Kinder, aber auch Mädchen in den Entwicklungsjahren, bei denen eine erhöhte Reinlichkeitspflege besonders geboten wäre, groben Schmutz, Nisse und auch Läuse aufweisen. So gibt es Kinder, die vom ersten bis zum letzten Schuljahre in der Körperpflege grob vernachlässigt


Zusammenstellung öer wichtigeren ärztlichen Vefunöe j

i. i

Knabenschulen

überwacht

davon Eliern veiftändigt

2

vernachlässigte Kürperpflege

abnorme Augenbefunde

II.

4

3 Nasen-, OhrenGrtrantungen

5

7

6

vergrößerte Mandeln Lungener» (adenoide trantungen Wucherung)

I!I.

Herz- und sonstige Grtrantungen

Fußdeformitäten

Schilddrüse Summe

Haltungsfehler, Wiroelfaulevertrümmung, Hallgs.-Tinn.

l

2

3

180 155 216 109 146 127

89 75 75 56 57 46

19 21 18 13 11 6

398

88

Summe der untersuchten Schüler (in Klammern Schülerstand)

Volksschulen: 69 35 80 43 50 60

Gilmstraße Dreiheiligen Pradl Leopoldstraße Haspingerstraße St. Nikolaus

39 16 21 17 16 18

23 9 46 18 29 33

'

2 5 4 2 — 3

? 3 5 3 5 3

9 4 5 4 5 4

4 6 5 4 1 6

9 5 6 5 4 6

15 3 9 7 6 5

69 35 80 43 50 60

26 20 25 14 20 10 115 (8'1°/o)

933

288 251 309 178 214 179

(304) (260) (343) (193) (233) (194)

1419 (1527)

(28<Vo) (6 !"/o) 341"/o

Hauptschulen: Müllerstraße Leopoldstrahe Summe.

104 75

53 38

516

218

38 17 213 (9«/o)

15 22

13 5

3 4

9 7

14 9

12 11

104 75

7 5

53

44

38

51

49

68

516

127

321 228

177 83

74 29

549

260 103

572 (631) 340 (361) 2331 (2519) 912

(28-6°/o) (11 3°/o) 39«"/o Volks- und Hauptschulen:

1482

658

191

2331

(28'3<Vo) (8-1°/o) 36-4°/o

Mädchenschulen Volksschulen: Str. der Sudetendeutschen Dreiheiligen Pradl Speckbacherstraße Fischiasse St. Nikolaus

63 38 92 32 47 74

33 15 39 18 30 26

17 13 41 12 17 45

11 6 11 9 6 1

8 1 7 1 5 3

7 8 7 6 4 6

4 I 9 4 6

4 4 7 1 2 6

12 5 10 3 9 7

63 38 92 32 47 74

21 13 30 20 20 8

101 9? 189 93 103 72

5? 33 95 47 59 42

112

655

333

(10<Vo)

l ?9'7°/o)

Summe

133 (11-9<Vo)

183 (185) 144 (154) 328 (355) 152 (168) 187 (204) 127 (13?) 1121 (1203)

41'6"/n

Hauptschulen: Michael-Gaismayr-Str. Iahnstraße

25 14 44 12 25 13

116 114

54 65

576

280

24 18

4 11

15 9

9 11

19 21

17 17

116 114

2 4

200 (10 2°/o) 86

40

62

44

64

80

576

118

28 27

241 207

139 134

63 65

448

273

128

443 (469) 406 (423) 1970(2095) 849

(32'3°/o) (I5"/o) 4?-3<Vo V o l k s - u n d Hauptschulen:

1103

606 261

(30'7<Vo) ( I 3 3"/o) 44°/o

1970


Amtsblatt Nr. 4_ sind. Mögen auch in solchen Fallen oft Notlage, elende Wohnverhältnisse mit großer Kinderzahl und nachteilige Milieuwirkung die Reinlichkeitserziehung erschweren, Momente, die auch in dem Zahlenmäßigen Bild der Tabelle bei bezirksweisem Vergleiche zu ersehen sind, so wird man doch mit Recht sagen dürfen, daß in manchen Elternkreisen der Sinn für die Reinlichkeitspflege beinahe ganz fehlt oder wenigstens Gleichgültigkeit und Verständnislosigkeit für die Bedeutung der Reinlichkeit in der Gesundheitspflege bestehen. Diese kommen auch in dem schroff ablehnenden Verhalten bei der Beantwortung der schriftlichen Verständigung gelegentlich recht deutlich zum Ausdrucke. Nicht selten ist dem Einwände zu begegnen, daß die Kinder in der Schule sich angesteckt hätten. Dagegen spricht die Erfahrung, daß manche Kinder während der ganzen Schulzeit immer wieder Nisse aufweisen, wogegen der Großteil davon freibleibt; auch die schulärztlichen Beobachtungen in den deutschen Städten haben zum gleichen Ergebnis geführt, daß nämlich eine Infektion in der Schule fast nie vorkommt, sondern daß die Kinder das Ungeziefer von zu Haufe mitbringen. Kinder mit lebendem Ungeziefer und mit besonders zahlreichen Nissen, wobei sich das Vorhandensein von lebendem Ungeziefer nicht ausschließen läßt, werden natürlich sofort vom Unterrichte bis zur Behebung ausgefchlossen. Solche Fälle erfordern manchmal sogar eine Zuweisung an die Hautklinik oder an die städtische Desinfektionsanstalt, in anderen Fällen kann eine Behebung nur durch persönliche Vorsprache der Iugendvflegerinnen, die sich auch in der Bekämpfung der Unreinlichkeit fehr verdient machen, erreicht werden. Nifse und Läufe lassen sich durch mechanische Reinigung mit dem Stahlkamm „Nißka", den jede Schulleitung zum fallweisen Ausleihen angeschafft hat, durch Beschicken der Haare mit Cuvrex und durch kurzen Haarschnitt am schnellsten beseitigen. Das Vorhandensein von Kleiderläusen ist heute kaum mehr zu beobachten. I n der Schmutzbekämpfung werden die mit Ende des Schuljahres 1932/33 eingestellten Schulbrausebäder schwer vermißt; mit Rücksicht auf den großen praktischen und erzieherischen Wert derselben in der Reinlichkeitspflege wäre die Wiederaufnahme der Schulbrausebäder dringend zu wünschen. Auch die Erweiterung des vorläufig nur in der ersten Hauptschulklasse eingeführten obligatorischen Schwimmunterrichtes wäre in diesem Zusammenhang sehr zu begrüßen. Sehstörungen Unter den Veränderungen des Sehorganes finden sich in erster Linie Sehstörungen in Form von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und gemischter Sehschwäche. Akute entzündliche Erkrankungen an den Augen kommen aus eigenem Antriebe in Behandlung,chronischeBindehautKatarrhe, Lidrandentzündungen und auch Hornhautveränderungen geben öfters Anlaß zu einer Zuweifung für augenärztliche Behandlung. Vsrletzungsfolgen in den Augen, manchmal mit Erblindung eines Auges, finden sich nicht häufig. Angeborenes Schielen erfordert frühzeitige ärztliche Behandlung, die operative Behebung wird in der Regel nicht vor dem zehnten Lebensjahre vorgenommen. Das Vorliegen von Kurzsichtigkeit wird meistens schon von den Eltern und Lehrpersonen beobachtet. Die weitaus größere Zahl der Weitsichtigen entgeht der Beobachtung, weil sich bei der großen An-

passungsfähigkeit des jugendlichen Auges Beschwerden nicht so leicht geltend machen; geht diese mit Schielstellung der Augen oder mit Beschwerden bei Naharbeit einher, müssen ebenso wie bei den Kurzsichtigen geeignete Brillen beschafft und getragen werden. Höhergradige Sehstörungen, die bei einzelnen Fällen bis zu minus 15 Dioptrien und darüber gehen, geben Anlaß, die betreffenden Kinder zur Befreiung vom Zeichenund Handarbeitsunterricht zu beantragen. Bei der Befreiung vom Handarbeitsunterricht wird fchulärztlich der Standpunkt eingenommen, daß der Handarbeitsunterricht für die weibliche Jugend ein äußerst wichtiger Gegenstand ist; daher wird in der Regel, wenn nicht besonders hochgradige Sehstörungen bestehen, nur eine Befreiung von feineren Handarbeiten (Schonung) beantragt. Bei einem Mädchen fand sich eine derart schwere Sehstörung mit anderen Augenveränderungen, daß die Ueberweisung in die Sonderklasse für Sehschwache, die nunmehr im neuen Blindenheim errichtet ist, notwendig wurde. Die wenigen Zahlen in der Rubrik ( I, 2), die sich durchwegs auf neu festgestellte Sehstörungen oder auf Fälle mit veränderter Sehschärfe beziehen, bringen ebenso wie die in den großen Statistiken niedergelegten Beobachtungen zum Ausdruck, daß, perzentuell berechnet, bei den Mädchen Sehstörungen häufiger sind und daß eine Neigung zum Ansteigen gegen die oberen Klassen (Hauptschulen) besteht. Ohren-, Nasen-, Rachenerkrankungen Adenoide Wucherungen Von den Erkrankungen der Ohren-, Nasen-, Rachenorgane I (3) sind ohne Spiegeluntersuchung meist nur die Veränderungen am Rachen, wie insbesondere die vergrößerten Gaumenmandeln nachzuweisen. Recht typische Beschwerden und Zeichen, Angaben im Fragebogen oder Beobachtungen von Lehrpersonen ergeben genügende Anhaltspunkte, um das Vorliegen einer Nasen- oder Ohrenerkrankung Zu beurteilen und dieselbe einer eingehenden Untersuchung zuführen zu können. Bei den Ohrerkrankungen handelt es fich meist um Schwerhörigkeit im Anschluß an eine Mittelohrentzündung, bei den Nasenveränderungen um krankhafte Vorgänge in den Schleimhäuten, um Polypen, um ein Abweichen im knöchernen Bau der Nase. Am häufigsten sind Wucherungen der Rachenmandeln und die Vergrößerung der Gaumenmandel (adenoide Wucherungen 1/4) festzustellen. Viele davon sind bereits operativ entfernt. Oft ist die Frage zu beantworten, ob die vergrößerten Mandeln operativ entfernt werden sollen. Nach schulärztlichen Erfahrungen läßt sich sagen, daß viele vergrößerte Mandeln im Laufe der Zeit eine gute Rückbildung erfahren. Man kann daher häufig zuwarten und beobachten. Weisen Mandeln, sowohl die Rachen- als auch die Gaumenmandeln, eine derartige Vergrößerung auf, daß der Luftstrom stark erschwert ist, oder der Nasen-Rachenraum gar eine Verlegung erfährt, alfo in Fällen stark vergrößerter Mandeln, die kaum eine genügende Rückbildung mehr erfahren, oder haben auch nicht stark vergrößerte Mandeln ein krankhaftes Ausfehen, die dann stark zerklüftet, oft Nifchen mit Eiterpröpfen aufweifen, fo ist die operative Beseitigung durchwegs ratsam. Solche Fälle sind mit verschiedenen Beschwerden verbunden. Die Kinder halten den Mund mehr oder weniger offen, statt des Durchstreichens der Luft durch die Nase geht der Luftstrom durch den Mund,


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die Sprache hat einen näselnden Beiklang, die Kinder schlafen mit offenem Munde, schnarchen, schlafen un ruhig, fehen oft schlecht aus, klagen über Kopfschmerzen und häufig leidet auch die geistige Entwicklung. I n anderen Fällen treten immer wieder Halsentzündungen (rezidivierende Anginen) auf. Sind solche Erscheinungen durch die Mandelvergrößerung bedingt, wird eine Behebung ohne operative Entfernung nicht zu umgehen sein. Freilich entziehen sich die Kinder oft dem vorgeschlagenen operativen Eingriffe. Ein Aufenthalt am Meere in den Ferien kann in solchen Fällen die Beschwerden bessern. Da die Fälle ohne Notwendigkeit einer Behandlung in der Tabelle nicht aufgenommen sind und bei einer großen Anzahl schon eine operative Behandlung erfolgt ist, sind die diesbezüglichen Zahlen verhältnismäßig gering. Entgegen anderen Beobachtungen ist auch hier ein Ueberwiegen der adenoiden Wucherungen bei den Mädchen vorzufinden, die diesfalls gut 3 Prozent betragen. I n Tvenigen Fällen kam es bei den Reihenuntersuchungen zur Feststellung von Nasendiphtherie. Manche Eltern unterlassen die Beigiehung eines Arztes bei Halsentzündungen, die sich später dann als Diphtheriefolgen darstellen. Bei Kindern, die eine länger dauernde eitrige, oft mit Blut untermischte Absonderung aus der Nase, an den Nasenlöchern Hautschrunden, blutige, borkige Beläge und kleine oberflächliche Geschwüre in der Nasen-, Lippen- oder Kinngegend aufweisen, besteht der Verdacht für das Vorliegen einer Nasendiphtherie. Schulzahnklinik Hier sei der in der Tabelle nicht aufgenommene zahlenmäßige Bericht der Schulzahnklinik eingefügt. Bei den 787 zugewiesenen Kindern wurden 1802 Wurzelbehandlungen und 847 Amalgam- oder Silikat-Füllungen ausgeführt. 684 Zähne mußten gezogen werden. 313mal kam es zur Anwendung einer lokalen Betäubung, 11 Fälle wurden operativ (Zysten) behandelt, bei 22 Fällen war die Aufnahme eines Röntgenbildes notwendig. Aus diesen Zahlen ist deutlich die zahnerhaltende Behandlungsart zu ersehen. Ueber die Bedeutung der Schulzahnklinik, die unter der Leitung des Vorstandes der Universitätszahnklinik steht, als Fürsorgeinstitut, wird noch bei anderer Gelegenheit ausführlich zu berichten sein. Herrn Prof. Dr. Bauer als dem Leiter der Schulzahnklinik, dem behandelnden Arzte und den Hilfskräften sei an dieser Stelle der besondere Dank ausgedrückt. Lungenerkrankungen Der Nachweis von Lungenerkrankungen macht bei den Reihenuntersuchungen große Schwierigkeiten. Ergeben sich aus dem Fragebogen, aus den Beobachtungen der Lehrpersonen, aus dem Bericht der Iugendpflegerin, die die familiären Verhältnisse aus der bezirksweisen Versorgung gut kennt, im Verein mit dem physikalischen Befunde nur geringe Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Lungenaffektion, wird die wei-

tere, durch Jahre hindurch gehende Beobachtung, die Untersuchung an der Fürsorgestelle. Klinik oder beim Svezialarzt veranlaßt. Einige Fälle konnten auf diese Weise rechtzeitig der Heilstättenbehandlung zugeführt werden. Fälle von offener Lungentuberkulose kommen wohl meist infolge der schweren Lungenveränderung, aber auch infolge der durchgreifenden schulärztlichen Untersuchung kaum mehr zur Beobachtung. Kinder mit solchen Erkrankungen sind natürlich vom Schulbesuche ausgeschlossen. Fälle von Lungenerkrankungen sind unter der Schuljugend häufiger als die Tabelle 1/5 sie aufweist; hier sind nur die im Berichtsjahre beobachtungs- und behandlungsbedürftigen Fälle aufgenommen. I n verschiedenen Fällen von Lungenerkrankungen, wie auch von Herzerkrankungen meist organischer Natur, bestand die Notwendigkeit der Befreiung oder Schonung vom Turn- und Schwimmunterrichte, die in solchen Fällen nach den Richtlinien des Erlasses des Bundesministeriums für Unterricht vom 31. Mai 1932, Zl. 9719, beantragt wird. Sonstige Befunde I n der Rubrik 1/6 scheinen außer den Fällen von neu festgestellten organischen Herzfehlern einzelne Fälle von Nierenerkrankungen, chirurgischer und Gelenkserkrankungen, Lähmungsrückstände, Fälle von Bettnässen, Sprachstörungen und sonstige nervöse Störungen auf. Bei einer Schülerin besteht eine schwere Diabetes (Zukkerkrankheit). Auch vereingelte Fälle von Krätze und chronischen Hauterkrankungen sind darin enthalten. Senk-. Platt-. Knickfuß Fußgymnastik Die stete Zunahme der Veränderung am Fußgewölbe und an der Fußstellung im Sinne von Senk-, Plattund Knickfüßen, die in den Zahlen der Tabelle 1/7 allerdings nicht zum Ausdruck kommt, erfordert eine erhöhte ärztliche Aufmerksamkeit. Hier sind nur die gerade behandlungsbedürftigen Fälle von Fußerkrankungen aufgenommen, viele sind bereits durch geeignete Maßnahmen beeinflußt. Eine Zusammenstellung aus früheren Jahren hat bei einem Viertel der Schulkinder solche Futzveränderungen ergeben. Nach einzelnen deutschen Statistiken geht deren Zahl sogar bis zu 70 Prozent, in anderen Ländern wiederum sind diese Formveränderungen des Fußes selten. Abgesehen von der traumatischen Entstehung der Fußveränderungen, wie etwa als Folge von Knöchel- und Unterschenkelbrüchen und durch falsche Stellung und Formveränderung der Beine bedingt, Ursachen, die hier keine Berücksichtigung finden, wird der Senk-, Plattoder Knickfuß nicht selten durch eine überstandene Rachitis hervorgerufen. Diefe schafft ja eine allgemeine Schwäche im Gewebebau. Auch Ueberlastung und eine Ueberbeanspruchung des Fußes, wie etwa durch vieles Stehen und Gehen auf hartem Stein- oder Betonboden, wobei eine anlagemäßige Schwäche im Bau des Fußes vorgezeichnet sein mag, auch eine unzweckmäßige Be-


Amtsblatt Nr. 4. schuhung können diese Fußveränderung bedingen. Zweifellos kommen angeborene und ererbte Plattfüße vor, manchmal ist die Ausbildung derselben als eine Rasseneigentümlichkeit aufzufassen. Als Anfangsveränderung tritt in der Regel nach Professor L a n g e (München) „eine Abknickung des Fersenbeines nach außen auf; die Fersenbeinachse, die normalerweise in der Fortsetzung der Unterschenkelachse verläuft, bildet einen nach außen offenen Winkel, die Bänder der Innenseite werden gedehnt",- die Belastung erfolgt nun stärker am inneren Rande des Fußes (Knickfuß). I m weiteren Verlaufe kommt es Zu einem Einsinken des inneren Längsgewölbes des Fußes (Senksuß), das nun flach wird oder die normal vorhandene Wölbung gang vermissen läßt (Plattfuß). Auch das Zwischen Groß- und Kleinzehenballen gelegene Quergewölbe kann eine Einsenkung erfahren, der Fuß ist dann abnorm breit, die Zehen stehen in Hammerstellung, Zeichen, die dem Spreizfuß zucehören. Die Formveränderung des Fußes als Hohl- und Klumpfuß wird hier nicht berücksichtigt. Die Knickfußstellung ist bei den Kindern häufiger ausgeprägt, während bei den Erwachsenen der Senk- und Plattfuß häufiger vorkommt. Infolge der abnormen Fußstellung kommt es zu einer falschen Belastung, die Bänder des Fußes werden gedehnt und gezerrt, die Gelenksflächen werden frühzeitig abgenützt, chronisch entzündlich verändert und manchmal sind die Drehbewegungen des Fußes eingeschränkt (versteifter, „entzündlicher" Plattfuß). So entstehen Schmerzen in den Füßen beim Gehen und Stehen, es treten auch Schmerzen in den Knie- und Hüftgelenken, sogar in der Kreuzgegend auf, die Muskulatur wird überanstrengt. Dadurch kommt es dann häufig zu einem körperlichen Versagen im Steh- und Gehberufe. Es ist notwendig, Kinder mit solch stärker ausgeprägten Fußveränderungen vor dem Ergreifen eines Steh- oder Gehberufes zu warnen, wie dies auch tatsächlich bei der Berufsberatung geschieht. Die möglichste Erhaltung der Leistungsfähigkeit bei solchen Fußveränderungen ist eine wichtige Angelegenheit und erfordert ein frühzeitiges Einsetzen von Vehandlungs- und Vorbeugungsmaßnahmen, die schon bei der Schuljugend erfolgen müssen. Bei stärkerer Ausprägung der Fuhveränderungen ist eine passive Stützung des Fußes durch eine nach G i p s a b d r u c k i n d i v i d u e l l angepaßte R a n d e i n l a g e (nach Prof. Lange) notwendig. Mit derart angefertigten Einlagen läßt sich die beste Korrektur des erkrankten Fußes erzielen, während mit den im Handel erhältlichen Einlagen oder mit randlosen Einlagen diese nicht erreicht wird,- daher sind solche Einlagen im jugendlichen Alter zwecklos. I n schweren Fällen von Plattfüßen, die etwa noch mit hartnäckigen Schmerzen verbunden sind, wird eine operative Sehnenverpflanzung oder eine eventuelle Knochenoperation angezeigt sein. Leichtere Knickfußstellung oder eine Neigung zum Knickfuß läßt sich durch Erhöhen des inneren Schuhabsatzrandes manchmal gut beeinflussen. Wenn es gelingen möchte, daß die Schuhform und Schuhmode mehr dem Fuße sich anpassen würde, als der Fuß dem Schuhe sich vielfach anpassen

muß, würde eine Anzahl von Fußerkrankungen zu verhindern sein. Neben diesen mehr orthopädisch-ärztlichen Maßnahmen hat in allen Fällen eine aktive Fußgymnastik zum Zwecke der Kräftigung des muskelschwachen Fußes einzusetzen; bei leichteren Fehlformen soll diese durch mehrere Monate einer vielleicht notwendigen Randeinlagenbehandlung sogar vorausgehen. Die Fußgymnastik stellt ja schließlich eine natürliche Behandlungsart dar; die Randeinlagenbehandlung bedeutet einen orthopädischen Behelf, der Zudem etwas kostspielig (20 bis 25 8 für ein Paar Einlagen mit Gipsabdruck) ist und infolge des Wachsens des Fußes bei den Kindern zeitweife geändert oder erneuert werden muß. Mit Rücksicht auf die große Anzahl solcher Fußveränderungen ist vom schulärztlichen Standpunkt Zu fordern, daß die Schule in den Turnstunden den fußgymnastischen Uebungen, die wegen ihrer Wichtigkeit hier kurz angeführt seien, eine besondere Beachtung schenkt. Solche Uebungen, in den Turnstunden richtig gezeigt und erlernt, eignen sich dann ganz besonders für die Hausgymnastik. Der Münchner Orthopäde Prof. Dr. Lange schlägt u. a. folgende Uebungen vor: Fußgreifübungen an einem mittelgroßen Ball. Mehrere Kinder untereinander sollen mit den Zehen „Tauziehen" machen. Heranziehen eines Handtuches, auf dessen Ende ein allmählich schwereres Gewicht gestellt wird, mit den Zehen. Ergreifen kleiner Klötzchen mit den Zehen. Das Gehen auf dem äußeren Fußrand kann angewendet werden. „Dackelübung" — wegen der Stellung, die die Füße bei dieser Uebung einnehmen, so bezeichnet —, wobei nach Einnehmen des Zehenstandes die Füße möglichst auf den äußeren Fußrand gestellt werden. Neben solchen Uebungen ist das Barfußgehen auf unebenem Boden, auf Kies (etwa im Schulhof) oder auf kurz geschnittenem Gras, auf harten, rauhen Läufern sehr Zu empfehlen. Von anderer Seite wurde in letzter Zeit eine Selbstmassage der Fußmuskulatur durch Verwendung von Walzhölzern (einfache Rundhölzer von Vesenstieldicke) angegeben, wobei die Fußsohle unter leichtem Druck über die Rolle gleitet; dabei kippt man den Fuß beim Vor- und Zurückgleiten bald nach innen und außen. Diese Massage soll am besten nach einem warmen Fußbad auf einem Läufer oder Teppich ausgeführt werden. Von gleicher Seite wird noch das Gehen auf eigens gebauten Uebungssandalen mit erheblich verkleinerter Unterstützungsfläche zur Kräftigung der Fußmuskelgruppen empfohlen. Die Fußgymnastik nach Prof. Lange, worin auch die vorerwähnten Uebungen zum Teil enthalten sind, sei der Vollständigkeit halber aus dem schulärztlichen Berichte vom Jahre 1932 übernommen. Die Uebungen müssen mit entblößten Füßen durch 10 Minuten täglich gemacht werden. 1. Bewegungen im Sprunggelenk (sitzend oder stehend, wobei die Hand sich anhalten kann): a) aufwärts, abwärts, b) nach innen, nach außen, o) einwärtskreisen, 6) auswärtskreisen, jede Bewegung etwa Zehnmal.


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2. Ausgangsstellung: Fußspitzen geschlossen, Fersen etwa handbreit geöffnet. Uebung: Fersen heben — senken. Fußspitzen geschlossen heben — senken. 3. Ausgangstellung: Füße geradeaus (parallel), handbreit geöffnet. Uebung: Zehen einkrallen zur Faust, Fuß auf den äußeren Rand kippen, Zehen wieder strecken, Fuß zurück zur Ausgangsstellung o h n e B e l a s t u n g der Innenkante. 4. Ausgangsstellung: Fersen geschlossen, Fußspitzen handbreit geöffnet. Uebung: Ferfen geschlossen heben, dann in einem Bogen nach außen stellen, wieder heben und schließen, senken. 5. Greifübung (für das Haus): Sitz auf der Längsbank, Füße nebeneinander und geradeaus gerichtet, auf das Ende eines Tuches (Handtuch) gestellt, das durch einkrallende Bewegungen der Zehen und des Fußgewölbes zusammengerollt und -gefaltet unter das letztere zu bringen ist. Eine Belastung des freien Tuchendes erschwert diese Uebung.

Wegen der Wichtigkeit der Bekämpfung der Fußerkrankungen, wobei die Schule im weitgehenden Maße mithelfen kann, wurde diefe Darstellung ausführlicher und zusammenfassender gebracht. Haltungsfehler. Haltungsturnen Der modern gestaltete Turnunterricht, das Haltungsund orthopädische Turnen haben die Zahl der Kinder mit Haltungsfehlern ( I I der Tabelle) wesentlich verringert. Es scheint gegenüber früheren Erhebungen, wonach rund bei einem Drittel aller Schulkinder Hallunosfehler bestanden, nur mehr bei ungefähr 10 Prozent der Volksschulkinder eine schlechte Haltung („Haltung 3") auf. Da die Kinder der Hauptschulen vom Haltungsturnen ausgenommen sind, wurden bei diesen die Haltungsfehler in die Zahlen nicht aufgenommen, fondern sind nur die neu festgestellten und behandlungsbedürftigen WirbeHäuleverkrümmungen zahlenmäßig festgestellt. Freilich sind die Befunde über Haltungsfehler, solange nicht verläßliche Mesfungs- und Vertungsmethoden ausgearbeitet sind, auf einer mehr subjektiven Beurteilung aufgebaut, die aber durch die jahrelange Beobachtung und durch die große Anzahl von Untersuchungen doch eine annähernd richtige Schlußfolgerung zuläßt. I m Vordergrund der Haltungsfehler steht der runde oder krumme Rücken in Form des Buckels (Rundrücken), wobei häufig die Sckultern nach vorne aesunken sind und die Schulterblätter flügelartig (Flügelschultern) vom Brustkörbe sich abheben. I n den meisten Fällen lieat eine in der Jugend nickt kräftig genug ausgebildete Rückenmuskulatur, manchmal auch eine überstandene Rachitis den Haltungsfehlern zugrunde. Begünstigt wird die schlechte Haltung bei einer vorhandenen Schwäche der Rückenmuskulatur weiterhin durch unpassende Sitzgelegenheit in Form von unrichtiger Bankaröße, aber auch durch unrichtige, gebückte Haltung beim Siken. I n gleicher Weise werden die meist seitlichen Verkrümmungen der Wirbelsäule (Skoliosen) bedingt. Solche habituelle Skoliosen können auch durch eine immer wieder einsetzende einseitige Belastung, wie etwa durch das Traaen der Schultasche in Form einer Aktentasche in der Hand verursacht werden. Sie nehmen nach aröfteren Statistiken etwa 1—2 Prozent von den Halwnqsfeblern ein. Daß bei den Mädchen die Haltungsfehler häufiger sind, wie dies auch aus der Statistik hervorgeht, dürfte mit der anlagemäßig schwächeren Ausbildung der Rückenmuskulatur zusammenhängen. Anders zu beurteilen und gang anderen Behandlungsprinzipien unterworfen sind die Wirbelsäuleverkrüm-

mungen, die durch Knochenerkrankungen, wie etwa durch tuberkulöse Erkrankung von Wirbeln (Gibbus) bedingt, oder die durch Schiefstand des Beckens, durch Beinverkürgungen oder auch durch Zugwirkung infolge einer Ripvenfellfchwarte verurfacht sind. Fälle mit derartiger Entstehung der Wirbelsäuleverkrümmung sind hier nicht aufgenommen, sie sind unter 1/6 verzeichnet. Haltungsfehler und Wirbelfäuleverkrümmungen haben die Neigung zum Fortschreiten. Sie bilden nicht nur einen Schönheitsfehler, sondern beeinflussen auch die Entwicklung des Brustkorbes und damit seiner inneren Organe in schädlicher Weise und führen nicht so selten infolge der veränderten Statik Zu einer frühzeitigen Abnützung der Wirbelgelenke, an denen dann chronisch entzündliche Vorgänge sich abspielen. Mit dem für die Kinder der Volksschulen eingeführten Haltungsturnen, das zweimal wöchentlich nachmittags durch zwei Stunden in je 4 Turnussen abgehalten wird, sucht die Schule auf die Haltungsfehler Einfluß zu nehmen. Der Erfolg ist, wie man sich bei schulärztlichen Untersuchungen wiederholt überzeugen kann, ein guter. Zudem lernen die dafür schulärztlich ausgewählten Kinder die Evezialübungen und können diese zu Hause und im späteren Leben nutzbringend anwenden. Von Anfang Mai bis zum Echulschlusse ist das Haltungsturnen in den Kaysergarten verlegt, um auch die stärkende Sonneneinwirkung auf die freien Rückenpartien ausnützen zu können. Viel ungezwungenes Bewegen im Freien, Brustschwimmen — Kraulen ist bei Haltungsfehlern zu widerraten — und Eislaufen bewirken die Kräftigung der Rückenmuskulatur in besonderer Weise und sind, wie auch die Sorge für ein richtiges Sitzen beim Unterricht ebenfalls fleißig anzuwenden. Kinder mit Wirbelsäuleverkrümmung nehmen seit der Ende Mai 1934 erfolgten Einstellung des orthopädischen Turnens, das bis dahin unter fachärztlicher Leitung von der Etadtgemeinde erhalten wurde, fallweife am Haltungsturnen teil; ausgenommen davon sind Kinder bemittelter Eltern, die zum orthopädischen Turnen bei Fachärzten angewiesen werden. Einzelne Daten der Berichterstattung mögen noch kurz vermerkt sein. So wurde im Berichtsjahre an arme, körperlich sehr bedürftige Kinder, die bis Ende des Schuljahres 1933/34 in der Schule von der Stadtgemeinde kostenlos Milchportionen erhielten (wurde im Schuljahre 1936/37 wieder aufgenommen), bei der 10-Uhr-Pcmse an solche Kinder der Volksschulen je ein Eßlöffel Lebertran mit einem Minzenzuckerl während der kälteren Jahreszeit verabfolgt. Es kam eine Gesamtmenge von 55 kg des von der Mutter- und Säuglingsfürsorgestelle zu ermäßigtem Preise beigestellten Lebertrans zur Ausgabe. Die Kosten hiefür wurden von einem Restbetrage der vor Jahren aus dem Commonwealthfonds für Oesterreich überwiesenen Spende gedeckt. Aus diesem Restbetrage erhielten auch verschiedene Kinder orthopädische Behelfe (Einlagen) und Brillen, wenn keine andere Stelle für diefe Kosten aufkommen konnte. Für die Verufsberatungsstelle kamen die schulärzt^ lichen Befunde, die einen wesentlichen Bestandteil in der ärztlichen Beurteilung der Berufswerber bilden, aus den Gesundheitsscheinen der ausschulenden Kinder in die Verufsberatungsblätter zur Uebertragung.


Amtsblatt Nr. 4. Spezialfürsorge, Fürsorgekinder („?" Kinder)

Befunde zu den Kropfgrößen I I I geschlagen, so daß nur die Schlilddrüsenvergrößerung I I und I I I (->- IV) in Mit der Beurteilung der körperlichen Bedürftigkeit der Tabelle aufscheinen. Nach dem Aussehen der Schildfür die Erholungsfürsorge wurde an der Kinderferiew drüse, die durch leichtes Rückwärtsneigen des Kopfes Werksaktion schulärztlich mitgearbeitet. I m Zusammen- deutlicher hervortritt, und nach dem Tastbefunde wird hange mit der Erholungsfürsorge erschien es zweck- die Einteilung getroffen. Diese Art der Befunderhebung mäßig, einmal jene Kinder, die eine besondere körper- ist gewiß nicht ganz fehlerfrei, doch wird bei der großen liche und zugleich eine große soziale Bedürftigkeit auf- Anzahl der Untersuchungen der Blick des Untersuchers weisen, zu erfassen und für jede Schulleitung listenweise geschärft und die Resultate erhalten einen höheren zu vermerken,' dabei ist der schulärztliche Befund in Grad der Genauigkeit. Nach einer angegebenen objekForm der besonderen körperlichen Bedürftigkeit maß- tiven Prüfungsmethode der Schilddrüsengröße wird gebend und bestimmend, der wiederum mit dem sozialen Befunde, welcher zusammen von den Lehrpersonen das Quer- und Höhenmaß der Schilddrüse erhoben und und Iugendpflegerinnen objektiv bei der schulärztlichen aus der daraus berechneten Fläche das Gewicht der Untersuchung erhoben wird, in Einklang stehen muß. Drüse ermittelt. Für die Anwendung einer solchen UnAls ein Beispiel eines solchen Erhebungsbefundes sei tersuchungsmethode mangelt die Zeit. Die subjektive Beurteilung der Schilddrüsenbefunde wäre sicherlich u. a. angeführt: Schüler N. N. der Schule , vereinfacht, erleichtert und mit geringeren Fehlerquellen 14 Jahre alt, wohnhaft in Schulärztlicher Be- verbunden, wenn die Fragestellung normale Schildfund: schlechter Ernährungsgustand, stark unterent- drüse oder vergrößerte Schilddrüse, Nicht-Kropf oder wickelt, Rachitis, lungengefährdet,- sozialer Befund: Kropf lauten würde. Denn die Tatsache des Bestehens zehn unversorgte Kinder, Vater an Lungenleiden ge- einer vergrößerten Schilddrüse steht im Vordergrunde, storben, schlechte Wohnverhältnisse. Mit dieser im Schuljahre 1935/36 in den Schulen neu geschaffenen die Größenform ist weniger bedeutungsvoll, sofern man Sozialfürsorge, die vornehmlich! als eine erweiterte vom ästhetischen Gesichtspunkte absieht und solange Erholungsfürsorge am besten im Rahmen des Kinder- keine besonderen Krankheitserscheinungen (Verdrängen ferienwerkes oder bei gegebener Möglichkeit als eigene der Luftröhre) bedingt sind. Jede Form von SchilddrüFerienaktion gedacht ist. wurden 207 solcher besonders senschwellung, also auch der Blähhals, ist ein Kropf. Das Kropfproblem steht im Mittelpunkt der medizihilfsbedürftiger Kinder in den Volks- und Hauptschulen festgestellt: diese gelten nun während der Schulzeit bei nischen Forschung. Verschiedene Anschauungen und gleichbleibendem Befunde als Fürsorgekinder („?"- Fragestellungen, die sich aus dem Forschungsergebnis Kinder). Es ist für die Gesundheit solcher Kinder, aber herausstellen, harren noch der Klärung. Auch hinsichtauch zur vorübergehenden Entlastung solch armer Fa- lich der Bedingungen, unter denen die verschiedenen milien von Wichtigkeit, daß hier eine länger als sonst Formen der Schilddrüsenvergrößerung Zustandekomvorgesehene, etwa durch die ganzen Sommerferien men, bestehen zahlreiche Theorien. Dem Iodmangel der dauernde Erholungsfürsorge Platz greift und überdies Umwelt, wie etwa zufällig im Trinkwasser oder in solche Kinder und damit die Familien bei einer körper- Nahrungsmitteln, kommt bei der Entstehung der Kropflich und sozial objektiven Beurteilung für alle Für bildung eine besondere Rolle zu. Diese Iodmangelsorgemaßnahmen an einer Stelle gesammelt erscheinen. theorie ist am gesichertsten, bildet aber nicht den einziI m Verichtsjabre war es dadurch möalich, wenigstens gen Faktor, um die Kropfbildung auszulösen. Darauf einen kleinen Teil dieser als lungengefährdet bezeichne- stützt sich ja auch schließlich die Kropsbekämpfung durch ten Kinder im Rahmen des Kinderferienwerkes in eine die Iodprophylaxe. Zufuhr von Iooverbindungen stei-^ sechswöchige Erholungsfürsorae zu bringen. Ueber diese gert den Iodgehalt der Schilddrüse, die überdies die Spezialfürsorge wird vielleicht einmal eingehender zu Fähigkeit besitzt, den wirksamen jodhaltigen Stoff als^ berichten sein. Reservemenge zu speichern. Die Schilddrüse übt ihre Wirkung, indem sie einen stark jodhaltigen Stoff (ThyEs muß noch die Mitwirkung der Iugendamtsvfle- roxin) aufbaut und diesen je nach dem Bedürfnis des gerinnen und des Iugendamtsvfleaers in den Knaben- Organismus in den Säftestrom abgibt. Die veränderte' Hauptschulen bei den schulärztlichen Untersuchunaen. Schilddrüse hat eine ganz verschiedene Wirkung. Für' ohne deren Mitarbeit eine ersprießliche schulärztliche den Laienbeobachter wirkt die vergrößerte Drüse durchTätigkeit kaum mehr zu denken ist, mit Dank hervor- wegs als Schönheitsfehler. Erhöhte Schilddrüsenwirkung der vergrößerten Drüfe, wie etwa in Form der Basegehoben werden. dowerkrankung, ist im jugendlichen Alter äußerst selten. Die verminderte Schilddrüsenleistung, die auch bei Schilddrüsenbefunde. Kropfstatiftin besonderer Kleinheit oder gar bei Fehlen der Schild-' Die Schilddrüsenbefunde ( I I I der Tabelle) zeigen drüse auftritt, bedingt mehr oder weniger schwere Verwiederum die Kropfhäufiafteit unter der Schuljugend änderungen am Körper, aber auch eine mangelhafte! an. Die Feststellung der Schilddrüsenbefunde wurde wie geistige Entwicklung oder einen Stillstand derselben in den trüberen Jahren nach den vom österreichischen (z. B. Kretinismus). Ein nicht geringer Teil der kropfVolksgesundbeitsamte herausgegebenen Richtlinien für artigen Schilddrüfe hat eine mechanische Wirkung, die Krovfuntersuckunq vorgenommen. Danach bedeutet indem die Luftröhre und die Halsgefäße verdrängt und Schilddrüsenbefund I einen normal gestalteten Hals eingeengt und dadurch Folgeerscheinungen für die Atohne Sckilddrüsenvergrößeruna. also eine normale mung und den Gefäßapparat hervorgerufen werden. Schilddrüse. Sckilddrüsenbefund I I stellt eine leicht ver- Die von Prof. B. B r e i t n e r (Innsbruck) vertretene größerte. Befund I I I schon eine deutlich vergrößerte Auffassung, daß verschiedene Kropfformen als der Aus(ausgesprochener Mä'bhals) und Befund I V eine stark ver- druck einer funktionellen Umstellung der Schilddrüse größerte Schilddrüse dar. I n der statistischen Bearbeitung als Antwort auf bestimmte Einflüsse der Umwelt und wurde die Größe IV wegen der geringen Anzahl solcher Aenderung des endokrinen (Drüsen mit innerer Sekre-


.Amtsblatt Nr. 4 ginn der Vefunderhebung im Schuljahre 1923/24, der fast gleichzeitig mit dem Einsetzen der Kropfbekämpfung zusammenfällt und der Stand der Kropfhäufigkeit am Ende der Kropfbekämpfung im Schuljahre 1926/27 herausgegriffen. Die Zahlen sind aus dem von Dr. Tschamler verfaßten Berichte, „25 Jahre fchulä'rztlicher Dienst" entnommen: an den Prozentzahlen wurden die Dezimalstellen nach oben oder unten abgerundet. Die beigegebene graphische Darstellung sagt das Nötige. Das von vielen Stellen beobachtete rapide Ansteigen der Kropfhäufigkeit nach dem Kriege ist unter der Schuljugend mit 59 Prozent am Erhebungsbeginn deutlich gekennzeichnet. Mit der durch 4 Jahre fortgeführten Kropfbekämpfung durch Verwendung des Vollsalzes (mit 0.005 g Iodkali auf 1 KZ Kochsalz) im Haushalte und in ausgesuchten Fällen durch Iodostarintablettengaben (wöchentlich 1 Tablette mit 0.005 ß Jod) in der <Ähule geht die Kropfzahl um 19 Prozent herunter, so daß ein umgekehrtes Prozentverhältnis zwischen normaler und vergrößerter Schilddrüse entsteht. Nun hört die Kropfbekämpfung auf. Folgerichtig müßte wiederum eine Zunahme der Schilddrüsenvergrößerung erwartet werden. Diese ist aber nicht eingetreten, die Kropshäufigkeit ist mit 40 Prozent gleich geblieben, nur in der Größenform ist ein leichtes Anwachsen der Größe I I I (^- IV) von 7 Prozent auf 11 Prozent eingetreten. Die Erklärung für dieses statistische Ergebnis läßt sich nur auf Mutmaßungen aufbauen. Es ließe sich denken, daß durch Untersuchungsfehler, durch die Verschiedenheit der Anzahl der untersuchten Kinder und des Schülermateriales in den einzelnen Perioden das Ergebnis beeinflußt fein kann. Von Bedeutung für dieses Ergebnis ist sicherlich, daß in verschiedenen Haushalten noch Vollsalz verwendet wird und daß auch ärztlicherseits in einer Anzahl von Fällen eine Krovfbehandlung erfolgt. Ueberdies nehmen sehr viele Kinder

tion) Zusammensvielens, mithin als ein S y m p t o m (Zeichen) Zu werten sind, verdient bei den komplizierten Verhältnissen der Kropfforschung besondere Beachtung. Die statistischen Aufzeichnungen über die Schilddrüfenbefunde im Berichtsjahre bringen ähnliche Verhältnisse, wie die aus den früheren statistischen Erhebungen. Wiederum ergibt sich, daß der Kropf unter der Schuljugend eine beträchtliche Verbreitung hat. Unter den untersuchten Knaben haben 36.4 Prozent, unter den untersuchten Mädchen sogar 44 Prozent Kröpfe; zufammengenommen besteht also bei 40 Prozent der Schuljugend ein Kropf. Bei den Mädchen ist die Verkropfung wohl wegen der erhöhten Drüsentätigkeit des weiblichen Körpers im allgemeinen und so auch der Schilddrüse stärker ausgeprägt. Dieses Ueberwiegen des Kropfes bei den Mädchen gegenüber den Knaben ist bekannt und läßt sich auch gut aus den Zahlen der Statistik ersehen. Auch bringen die Zahlen bei einem Vergleiche der Befunde zwischen den Kindern der Volksschulen (Kinder bis zum 10. Lebensjahre) und den Kindern der Hauptschulen eine beträchtliche Zunahme der vergrößerten Schilddrüse mit Annäherung an das Pubertätsalter in Form des Pubertätskropfes recht deutlich zum Ausdrucke; dies wird wohl mit der stärkeren Beanspruchung der Schilddrüse in dieser Entwicklungsperiode zusammenhängen. Berechnet man verzentuell die Krovfhäufiakeit unter den einzelnen Schulbezirken, so läßt sich feststellen, daß sogenannte Kropfnester, die vielfach auf die Art der Bodenbeschaffenheit bezogen werden, im Stadtgebiete sich nicht finden. Da die Beobachtung und die statistischen Aufzeichnungen bis zum Beginn des Schuljahres 1923/24 zurückgehen, dürfte es von gewissem Interesse sein, einmal die früheren Ergebnisse mit dem Stand der Kropfhäufigkeit im Berichtsjahre zu vergleichen. Aus den seither jährlich erhobenen Schilddrüsenbefunden wurde der Be-

Schuljahr IPL5/24

Schuljahr ^92^/27

Veginn öer Kropfbekampfung

Enöe öer'Kropfbekampfung

(Hollsalz-IllSostarintabletten)

(untersuchte Kinder: 5045)

Schuljahr ^9)5/5^ (untersuchte Kinder: ^^0l)

(untersuchte Kinder: 5420)

Kell

^5"/0

29/°

59"/o Kropf

3

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V

40"/o Kropf

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Größe

/"/o

^ W Groß III

S

5

e Kropf

1^"/o e Kropf

41"/o ohne Kropf

V

32°/°

40"/o Kropf


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Amtsblatt Nr. 4 Lebertran, der stark jodhaltig ist. Daher hat die Kropfbekämpfung außerhalb der Schule nicht gang aufgehört. Nach einer Mitteilung der Direktion der Saline Hall in Tirol wurden in den Jahren 1935 und 1936 für Tirol 2100 Zentner Jodsalz abgesetzt. Es ergibt sich nun die Frage, ob die Wiederaufnahme der Kropfbekämpfung in den Schulen notwendig wäre. Die beträchtliche Schilodrüsenvergrö'herung mit 40 Prozent unter der Schuljugend an sich müßte die Frage bejahen. Aus der Tatsache, daß die Kropfbekämpfung außerhalb der Schule nicht voll aufgehört hat, daß verschiedene Kröpfe (Pubertätskropf) von felbst wieder eine Rückbildung erfahren, und daß das statistische Ergebnis keine Anhaltspunkte für eine Kropfwelle bietet, kann die Kropfbekämpfung in der Schule der weiteren Beobachtung vorbehalten bleiben. Jedenfalls sind die besorgten Worte von W a g n e r v. I a u r e g g zu beachten, wenn er sagt: „Die Kropfprophylaxe räumt das Feld, aber der Kropf bleibt und kann dabei nur gedeihen, besonders wenn etwa die Ernährungsnot ein Anschwellen der Kropfendemie wie in den Jahren nach dem Kriege zur Folge haben follte. Ob nicht der Kropf früher oder

später die Wirkung haben wird, prophylaxe wird zurückrufen?"

Preisausschreiben

zu adressieren und mit der Aufschrift zu versehen: „Bewerbung um den Großen Österreichischen Staatspreis für Musik (bzw. für Literatur) 1937". Die Einreichung dieser Preisbewerbungen kann entweder persönlich in der Einlaufstelle i»es Bundesministeriums für Unterricht oder durch die Post mittels rekommandierten Schreibens erfolgen. Werke, die erst nach dem 15. Juli 1937 eingereicht, bzw. der Post übergeben wurden, können zur Preisbewerbung nicht mehr angenommen werden. 7. Der Bewerbung um den Würdigungspreis sind a) eine kurze Lebensbeschreibung, b) ein Verzeichnis aller bisher veröffentlichten Werke des Bewerbers, e) die Erklärung beizuschließen, daß der Bewerber mit den Bedingungen dieses Preisausschreibens einverstanden ist. 8. Die Einreichung um den Förderungspreis hat unter Angabe des vollen Namens, des Berufes und der Anschrift des Preisbewecbers zu erfolgen. Der Einreichung ist die schriftliche Erklärung, daß der Preisbewerber mit den Bedingungen des Preisausschreibens einverstanden ist, beizuschließen. 9. Bei der Preisbewerbung um die Förderungspreise für Musik und Literatur find sowohl veröffentlichte Werke, die innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet vom 15. Juli l. I.) erschienen sind, wie auch bisher nicht veröffentlichte Werke zugelassen. Werke, die bereits mit einem Preise ausgezeichnet wurden, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. 1t). Zur Preisbewerbung sind im Jahre 1937 auf dem Gebiete der Musik „Opernkompositionen", auf dem Gebiete der Literatur „Epische Dichtungen" zugelassen. Als „O p e r n k o m p o s i t i o n e n " können die vollständigen Orchesterpartituren vertonter dramatischer Sprachwerke (Lustspiele, Schauspiele, Trauerspiele) mit oder ohne verbindendem (gesprochenem) Vers- oder Prosatext, die sich für eine Bühnenaufführung eignen und eine Aufführungsdauer von 3 Stunden (ohne Pausen) nicht übersteigen, eingereicht werden. Die Einreichung mehrerer selbständiger Opernkompositionen, die zusammen eine Aufführungsdauer von 3 Stunden nicht übersteigen, ist zulässig. Kompositionen von Operetten, Singspielen und Sprechstücken mit Gesangseinlagen gelten nicht als Opernkompositionen im Sinne dieses Preisausschreibens. Den Einreichungen ist die der Komposition zugrundeliegende dramatische Dichtung in Buchform oder in Maschinabschrift abgesondert beizugeben. Eine Wertung der O p e r n d i c h t u n g ist mit der Zuerkennung des Förderungspreifes für Musik nicht verbunden. Als „epische D i c h t u n g " können Romane in Prosa oder Epen in Versen eingereicht werden, denen eine sittliche Idee zugrunde liegt, die in dem betreffenden Werk in würdiger Form dichterisch verarbeitet und verlebendigt erscheint. Der Umfang der einzureichenden Werke muß mindestens zehn Druckbogen, d. s. zirka 160 Druckseiten eines Buches im normalen Oktaoformat betragen. Von einem Preiswerber kann — wegen des Umfanges

für die im Jahre 1937 zur Verleihung gelangenden Großen Oesterreichischen Ttaatspreise auf dem Gebiete der Musik und der Literatur Die im Jahre 1934 gestifteten Großen Österreichischen Staatspreise auf dem Gebiete der Musik und der Literatur gelangen im Jahre 1937 nach folgenden Bestimmungen Zur Verleihung: 1. Jeder der beiden Staatspreise beträgt v i e r t a u s e n d Schilling. 2. Die Staatspreise werden vom Bundesminifter für Unterricht auf Grund von Vorschlägen der beiden für den Musikpieis und für den Literaturpreis eingesetzten Preisrichterkollegien nur für hervorragende Schöpfungen auf dem Gebiete der Musik und der Literatur verliehen, welche nach Form und Gehalt als dem österreichischen Kulturkreis zugehörig und als Bereicherung des österreichischen Kulturgutes zu werten sind. 3. Mit diesen Staatspreisen können nur österreichische Bundesbürger, die in Oesterreich leben und schaffen, bedacht werden. 4. Die Preife werden im Jahre 1937 je zur Hälfte als „Wüldigungspreife" zur Anerkennung des Gesamtschaffens eines österreichischen Komponisten, bzw. Dichters und als „Förderungspreise" für bestimmte einzelne Werke eines österreichischen Komponisten, bzw. Dichters verliehen werden. Der Würdigungspreis ist unteilbar und kann daher nur e i n e m Künstler verliehen werden. Den Preisrichterkollegien steht das Recht zu, allenfalls auch die ungeteilte Verleihung des ganzen Staatspreises (Würdigungspreis und Förderungspreis an e i n e n Künstler, bzw. die Aufteilung des „Färderungspreises" auf mehrere Künstler in der Weise in Vorschlag zu bringen, daß dieser Preis in zwei gleiche Teile von je 1000 8 geteilt wird. 5. Die Preisrichterkollegien sind bei ihren Vorschlägen für, die Verleihung des Würdigungspreises, bzw. auf Verleihung des ganzen (ungeteilten) Staatspreises an einen Künstler lediglich an die Bestimmungen der Punkte 2 und 3 dieses Preisausschreibens gebunden. Diese Preise können daher über die im freien Ermessen der Preisrichterkollegien liegenden Vorschläge auch einem Künstler verliehen werden, der sich um den Staatspreis nicht gemäß Punkt 6 beworben hat. Die Verleihung des Förderungspreises findet dagegen nur auf Grund einer Preisbewerbung statt. Der Förderungspreis kann daher nur an Künstler vergeben werden, die sich an der Preisbewerbung beteiligt haben. 6. Bis zum 15. Juli 1937 können sich Künstler sowohl um die Förderungspreise wie um die Würdigungspreise bewerben. Die Bewerbungen haben mit Zuschrift an das Preisrichterkollegium in verschlossenem Kuvert zu erfolgen. Sie sind an das Bundesministerium für Unterricht (Einlauj stelle, Wien, I., Minoritenplatz 5,

daß man die Kropf-

Mit der vorliegenden Berichterstattung wurde versucht, einen allgemeinen Ueberblick über die schulärztliche Tätigkeit in den städtischen Volks- und Hauptschulen zu geben, der die Entwicklung, den Umfang und den gegenwärtigen Stand des schulärztlichen Dienstes unter Festhalten der wichtigen zeitlichen Ereignisse aufzeigen soll. Die in den einzelnen Abschnitten kurz eingeflochtenen Abhandlungen sollen die statistischen Befunde erläutern und erklären; sie mögen aber auch dartun, unter welchen Gesichtspunkten die Schuljugend schulärztlich versorgt wird; sie mögen insbesondere dienen dem besseren Verständnisse für die gefundheitliche Beobachtung der Jugend durch Schule und Elternhaus. Aus der Berichterstattung möge aber auch ersehen werden, daß neben der statistischen Bearbeitung die schulärztliche Tätigkeit zu wirklich durchgreifenden praktischen Erfolgen führt und daß praktische Arbeit geleistet wird zum gesundheitlichen Wohle der heranwachsenden Jugend.


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.Amtsblatt Nr. 4

der Werke dieser zum Wettbewerb zugelassenen Dichtungsgattung — nur e i n Roman oder e i n Epos eingereicht werden. 11. Die Einreichungen der den Gegenstand der Preisbewerbung bildenden Werke erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bewerbers. Das Vundesministerium für Unterricht übernimmt für die eingereichten Werke keinerlei Haftung. Die nicht preisgekrönten Werke werden nach der Preisoerleihung den Preisbewerbern über Verlangen bis 30. Juni 1938 vom Bundesministerium für Unterricht wieder ausgefolgt, bzw. gegen Einsendung des Portos rückgesendet. 12. Den nicht mit Preisen bedachten Bewerbern stehen aus dem Titel der Preisbewerbung keine wie immer gearteten Ansprüche an den österreichischen Bundesschatz zu. 13. Den Preisträgern bleiben die Urheberrechte gewahrt, doch behält sich das Bundesministerium für Unterricht das Recht vor, die preisgekrönten Werke innerhalb von 6 Monaten nach erfolgter Preisverleihung ganz oder teilweise öffentlich, bzw. im Rundfunk vorführen zu lassen. 14. Die Preisverleihung findet im Laufe des Monates Dezember I. I . statt und wird in der „Wiener Zeitung", im Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht sowie in der Tagespresse veröffentlicht.

Aebeitslosenstanö im HtaötgebieteInnsbruck am)i.lN6rz i?57 Männer 2184

Insgesamt vorgemerkt sind:

Frauen 1136 Zusammen: 3320 Männer 1939

Hievon sind unterstützt:

>

Frauen 845 Zusammen: 2784

Die 3320 arbeitslos gemeldeten Personerl verteilen sich auf die einzelnen Verufsklasfen wie folgt: Männer ^Z Frauen Infam. — 5 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 5 — 1 2. Bergbau und Salinenwesen 1 3. Stein-, Ton- und Glasindustrie 46 7 53 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 740 2 742 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. — — — 6. Metallindustrie 292 292 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 110 110 8. Leder- und Häuteindustrie 7 7 9. Textilindustrie 11 86 97 10. Bekleidungsindustrie 75 125 50 11. Papierindustrie 9 12 21 12. Graphische Industrie 26 13 39 13. Chemische Industrie 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 129 2 131 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 186 584 770 16. Handel 82 204 122 17. Transport und Verkehr 144 4 148 18. Bank- und Versicherungswesen 4 4 19. Körperpflege und Reinigungswesen 44 28 72 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 6 12 6 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst und Unterhaltungsberufe 24 6 30 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare usw.) 3 3 23. Oeffentlicher Dienst 2 2 — 24. Haushaltungsberufe 25 25 25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe 238 189 427 Summe: 2184

1136

3320

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 28. Februar 1937 ergibt sich eine Abnahme um 152 Personen.

Personalnachrichten Am 5. März 1937 starb Mag.-Oberrechnungsrat i. R. Josef Brix. am 24. Märg 1937 der städt. Bauoberkommissär i. R. Ing. Stephan Riedmann. Brix trat am 18. November 1898 in den städt. Dienst, wurde vielseitig im Rechnungsdienste verwendet und war mehrere Jahre hindurch bis Zu seiner am 1. Dezember 1930 nach Vollendung seiner Dienstzeit durchgeführten Pensionierung Vorstand des städt. Abgabenamtes. Ing. Riedmann stand vom 1. September 1909 bis 31. Dezember 1919 im aktiven städt. Dienst. Vornehmlich mit den Aufgaben der Baupolizei betraut, fand er dennoch mehrfach Gelegenheit zur Ausführung verschiedener städt. Bauten. Unter seiner Bauleitung wurde beispielsweise die Knabenvolksschule in der Hasvingerstraße erbaut. Ing. Riedmann trat krankheitshalber vorzeitig in den dauernden Ruhestand.

Auszeichnung von veröienten Veamten öes Ätaötmagistrates Der Herr Bundespräsident hat dem Magistratsdirektor D r . H a n s F u n k h ä u s e r und dem Baudirektor des Stadtmagistrates, I n g . F r i t z K o n z e r t das Offizierskreuz des österreichischen Verdienstordens, dem Vorstand des städt. Kontrollamtes, Oberrechnungsrat M o r i t z B r e n n e r , das Ritterkreuz des österreichischen Verdienstordens und dem Amtsboten J o s e f P e g g er die große österreichische silberne Verdienstmedaille verliehen. I m festlich geschmückten Sitzungssaale des Gemeindetages fand am Samstag. 10. April 1937, im Rahmen einer eindrucksvollen Feier die Überreichung der Auszeichnungen statt. Der Feier wohnten über Einladung des Bürgermeisters die nächsten Familienangehörigen der Ausgezeichneten. Mitglieder des Gemeinderates, die leitenden Beamten und Amtsvorstände des Etadtmagistrates, die Direktoren der städt. Unternehmungen und zahlreiche Vertreter der städt. Angestellten und Arbeiter bei. Bürgermeister Fischer, angetan mit der goldenen Kette, begrüßte die Anwesenden auf das herzlichste und begründete den Anlaß der seltenen Feier. Beredt schilderte er die Persönlichkeiten der Ausgezeichneten und ihre vielfachen Verdienste um das Wohl des Gemeinwesens und die Verwaltung der Gemeinde; in Worten höchster Anerkennung gedachte er ihres vorbildlichen Pflichtbewußtseins und ihrer rastlosen, nimmermüden Tätigkeit im Dienste der Gemeinde. Mit herzlichen Glückwünschen überreichte der Bürgermeister dann die Auszeichnungen mit den Ehrenurkunden. Obermagistratsrat Dr. Angerer verlieh den Glückwünschen der städt. Beamten und Arbeiter und der Bundesfachleitung der Kameradschaft der Gemeindebediensteten Ausdruck. I n der Ehrung der Ausgezeichneten, deren vorbildliches Wirken beispielgebend für alle städt. Bediensteten sei, erblicken diese auch eine Anerkennung für den gesamten Magistrat. I m Namen der Ausgezeichneten dankte Magistratsdirektor Dr. Fankhauser für die erwiesene Ehrung. Sein Dank galt vor allem dem Bürgermeister, der durch seinen Ideenreichtum, seinen unermüdlichen Schaffensdrang und durch fein ganzes Wefen jedem einzelnen sein Arbeitsfeld Zu einer vollen Lebensauf-


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Amtsblatt Ni. 4 gäbe im Dienste restloser Pflichterfüllung für die Stadt, Heimat und Vaterland gestaltet habe. Sein Dank gali aber auch allen städt. Bediensteten, die durch ihre aufopferungsvolle Mitarbeit und ihr Verständnis für die Bedürfnisse des Gemeinwesens, das sie auch schwerste Opfer mit Ruhe ertragen ließ, erst die Erfolge ermöglicht haben, die in den vom Staatsoberhaupte verliehenen Auszeichnungen ihre Anerkennung fanden. I n diesem Sinne bitte er den Herrn Bürgermeister, dem Herrn Bundespräsidenten und dem Herrn Landeshauptmann den Dank der Ausgezeichneten zu übermitteln. Mit der persönlichen Beglückwünschung der ausgezeichneten Herren durch die Festgäste fand die Feier ihr Ende.

Gewerbe Nachweis der im Monat März 1937 durchgeführten Gewerbelöschungen Bresciani Rich., Sterzinger Straße 2, Erzeugung geistiger Getränke auf k. Wege. 11. 3. 1927. I I . 2992. — Bresciani Rich., Templstraße 2, Handel mit allen im freien Verkehre aestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 18. 9. 1925. I I . 17.111. — Czerweny Wolfgang, Museumstraße 31, Konzession zur Vervielfältigung von literarischen und artistischen Erzeugnissen auf mechanischem und chemischen! Wege, gemäß § 15, Punkt 1, GO.. I I . 1—2990/1 Tir. Landesreg.. 25. 4. 1924. — Demetz Alois, Pfarrgasse 1, Handel mit Spiel-, Galanterie- und Kurzwaren, -27. 9. 1921, ZI. 18.888. — Egger Hermann, Adamgasse 23, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO., aufgeführten Artikel, 18. 12. 1923, I I . 19933. — Fifchnaller Aloisia, Universitätsstraße 23. Maschinstrickerei, 14. 10. 1926, I I . 19.911.— Fuchs Emilie, Weyerburggafse 4, Modistengewerbe, 7. 11. 1927, I I . 22.799. — Hermann Geismayr, Haydnplatz, Agenturgewerbe, 8. 4. 1935. I I . I—4305. — Johanna Haidacher, Pfarrgasse 8/I I, Gewerbsmäßige Mitteilung von Adressen an Interessenten, 17. 2. 1927, I I . 2247. — Hartwig Robert, Andreas-Hoser-Straße 25. Baumeistergewerbe, 24. 2. 1930, T. L.-Reg. 1—814/2. — Ernst Hellenstainer, Andreas-Hoferftraße 6. Gast- und Schankgewerbe, gemäß § 16. lit. a), d). e). 6), t) und g) GO., 30. 6. 1900. I I . 13.016. Bh. Innsbruck. — Ernst Hellenstainer, Andreas-Hofer-Straße 6, Konzession zur Haltung eines Hotelomnibusses, 9. 7. 1910, I I . 31.761. — Holzknecht Johann, Hofgasse 3, Anstreicher- und Zimmermalergewerbe. 24. 3. 1910, I I . 14.407. — Holzmann Johann, Amraser Straße 75, Handelsagentur. 25. 4. 1935. I I . 5040. — Hummel Albert, Goethestraße 11, Maler-, Anstreicher-, Lackiererund Schriftenmalergewerbe, 30. 9. 1907, I I . 46.438. — Hurt Karl. Innstraße 59. Kleidermachergewerbe. 31. 5. 1902, Zl. 14.606. — Innsbrucker I m - und Exportgesellschaft m. b. H. Ischia, Vedovelli, Folladore u. Co., Marktgraben 7, Handel mit Obst und Gemüse im Umherziehen von Ort zu Ort im Bundeslande Tirol, gemäß § 60, Abs. 2, GO.. 18. 10. 1934, I I . 13.676. — Innsbrucker I m - und Exportgesellschaft m. b. H. Ischia, Vedovelli, Folladore u. Co., Marktgraben 7, Großhandel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 18. 10. 1934. I I . 13.328. — Innsbrucker Im-und Exportgesellschaft m. b. H., Ifchia, Vedovelli, Folladore u. Co., Eeilergasse 4—6, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5. GO., aufgeführten Artikel. 23.10.1933. I I . 12.744. — Kleschatzky Oskar, Meinhardstraße 12, Erzeugung kunstgewerblicher Gegenstände, insoferne dies nicht in den Umfang eines handwerkmäßigen Gewerbes fällt. 9. 8. 1932. ZI. 10.797. — Kohlegger Robert, Herzog-Friedrich-Straße 35, Viehhandel, 31. 1. 1924, I I . 892. — Kögl Maria, Erzherzog-Eugen-Straße 46, Handel ohne

Beschränkung auf bestimmte Waren, 5. 12. 1934, I I . 13.095. — Lokalbahn Innsbruck-Hall i. T. AG.. Berg Isel, Periodischer Personentransport mittels Kraftwagen innerhalb des Stadtgebietes Innsbruck, 28. 4. 1927, Zl. 8394. — Lun Franz, Defreggerstratze Nr. 21, Handel mit Fischen, Fischmarinaden, Fischkonserven- Wildpret. Geflügel. Eiern und Butter. 27.11.1936. I I . 18,393. — Mang Ioh., Müllerstr. 6, Gewerbsmäßige Realitätenvermittlung, I—2822/4, T. L.-Reg. vom 28. 10. 1926 (M.-ZI. 21.847/26). — Mang Ioh., Müllerstraße 6, Gewerbsmäßige Verwaltung von Gebäuden, I—4652/1, T. L.-Reg. vom 15. 2. 1927 (M.-II. 3776/1927). — Oberhuber Antonie, Iahnstraße 18, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5, GO., ausgeführten Artikel. 31. 3. 1927. I I . 6138. — Piskorz Emilie. Kochstraße, Erzeugung kunstgewerblicher Gegenstände, 24. 11. 1931, ZI. 20.287. — Podlesnig Josef, Defreggerstraße 14, Bücherrevision, 30. 1. 1930. I I . 1763. — Retter Matthias. Fischergasse 12. Schlosergewerbe, 4. 5. 1918, Zl. 27.313. — Schmidt Ludwig, Heiliggeisttraße 2, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, edoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO-, aufgeführten Artikel. 13. 10. 1930, Zl. 19.562. — Schwingshackl Johanna, AndreasHofer-Straße 42, Holz- und Kohlenhandel, 2. 12. 1925. ZI. 21.789. — Stangl Jofefa, Museumstraße 35, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO., aufgeführten Artikel. 28. 6. 1932. Zl. 8663. — Steger Amalia, Stand am Innsteg, Handel mit allen im freien Verkehrgestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel. 19. 6. 1931. Zl. 10.030. — Thielmann August, Herzog-Friedrich-Straße 29, Mechanikergewerbe, 6. 9. 1920, I I . 17.878. — Wagner Karl, Müllerstraße 6, Photographengewerbe, 25. 4. 1912, I I . 14.073. — I i n s Rosa, Marktplatz. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel, 28. 1. 1929. I I . 1686.

Verzeichnis über die im Monat März 1937 ausgestellten Gewerbe» scheine, bzw. Konzessionsdekrete Albrecht Josef, Schilder- und Schriftenmalergewerbe, Leopoldstraße 2, 25. 3. 1937, I I . 3716. — Angfüßer Matthias, Anstreicher-, Lackierer- und Zimmermalergewerbe, Goethestraße 11, 13. 3. 1937. 11. 3576. — Bina Leo, Handel mit Briefmarken mit Ausschluß der in Geltung stehenden Marken, Maria-Theresien-Straße 21. 24. 3. 1937, I I . 4074. — Böhm Viktor, Kommissionswarenhandel, Wilhelm-Greil-Straße 5. 12. 3. 1937. I I . 3474. — Brenner Eduard. Handel mit Papier- und Papierwaren, Kranewitterstraße 16. 12. 3. 1937, Zl. 3575. — Brenner Hermann, Speditionsgewerbe (gebunden), Amraser Straße 2. 9. März 1937, Zl. 3402. — Breuer Walter, Erzeugung von Lederkonservierungsmitteln, Schuhcreme. Fußbodenpflegemitteln, techn. Schmiermitteln, Metallputzmitteln und anderenchemisch-technischenWaren, insoweit letztere nicht in den Umfang eines konz. Gewerbes fallen, Leopoldstraße 57, 18. 3. 1937, Zl. 3877. — Deutsch-Italienische I m - und Exportgesellfchaft Ioh. Ifchia, Schifferegger u. Co., Südfrüchten, Agrumen, Obst- und Gemüsegroßhandlung in Innsbruck, Handel mit heimischem Obst und Gemüse im Umherziehen von Ort zu Ort im Bundesland; Tirol, gemäß § 60 (2), GO., Kiebachgasse 3 — Seilergasse 4/6. 4. 3. 1937. Zl. 2812. — Dubsky Egon. Verkäufliches Bier- und Branntweinfchankgewerbe. Defreggerstraße 26. 15. 3.1937, Zl. 3636. — Ehrenstraßer Andrä, Handel mit Holz und Kohlen, AndreasHofer-Str. 16, 3. 3. 1937, Zl. 3004. — Folladore Fab., Museumstr.. Handel mit heimischem Obst und Gemüse im Umherziehen von Ort zu Ort im Bundeslande Tirol, gemäß § 60. Abs. 2. GO., 3. 3. 1937. Zl. 2904. — Fruchtimportgefellschaft Vedovelli. Amadori u. Co (offene Handelsgesellschaft), Großhandel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. Marktgraben 7. 10. 3. 1937. Zl. 3392. — Fruchtimportgesellfchaft Vedovelli, Amadori u. Co. (offene Handelsgesellschaft), Handel gemäß § Ig, 1. Abf., l i t b). Pkt. 36. GO.. Marktgraben 7, 10. 3. 1937. Zl. 3393. — Fruchtimvortgesellschaft Vedovelli, Amadori u. Co. (offene Handelsgesellschaft), Handel mit heimischem Obst und Gemüse im Umherziehen von Ort zu Ort im Bundeslande Tirol, gemäß § 60. Abs. 2. GO.. Marktgraben 7.10. 3. 1937, Zl. 3391. — Gogl Franz, Agenturgewerbe beschränkt auf

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14 Wein und Branntwein, Andreas-Hofer-Straße 17, 4. 3. 1937, I I . 2993. — Haidacher Martha. Gewerbsmäßige Mitteilung von Adressen an Interessenten, Pfarrgasfe 8, 2. Stock. 9. 3. 1937. I I . 3413. — Haring Hubert, Erzeugung von Gummiwaren, Pfarrgasse 4. 1. 3. 1937. I I . 2888. — Hammer! Josef. Wagnergewerbe, Hunoldstraße 18, 26. 3. 1937, I I . 1744. — Hunel Oskar. Bücherrevisor, Schövfstr. 35. 31. 3. 1937, I I . 4272. —Häuvtl Iofesine. geb. Lamprechter. Agenturaewerbe, Franz-Fischer-Eiedlung 6, 9. 3. 1937, I I . 3412. — Huber Karolina, geb. Vudin. Handel mit Obst. Gemüse und Südfrüchten, soweit der Handel mit letzteren nicht an den großen Befähigungsnachweis gebunden ist, Marktplatz, 25. 3. 1937. I I . 4033. — Karlbauer Josef. Dampfkesfelreinigung. Mentlgasse 12. 3tt. 3. 1937. I I . 4260. — Kummer Luise. Photographengewerbe, Müllerftraße 6, 3. 3. 1937. I I . 3054. — Luksch Anton. Handelsagentur, Mözartstraße 18. 11. 3. 1937. Zl. 3470. — Lun Franz. Handel mit Fischen. Fischmarinaden, Wildpret, Geflügel, Eiern, Butter, Wurst, Käse, Obst, Gemüse und Konserven, Defreggerstraße 21, 9. 3. 1937. I I . 3401. — Lutz Oskar, Handel mit Most in Flaschen und Gebinden sowie Aepfeln oberösterreichifcher Herkunft. Mufeumstraße 14. 17. 3. 1937, I I . 2725. — Menarvi Anton, Sattlergeirerbe, Hunoldstraße 18, 17. 3. 1937. I I . 3829. — Rainer Franz, Gast- und Schankgewerbe, gemäß § 16 GO-, lit. 2)—ß) in der Betriebsform eines Gasthofes, Andreas-Hofer-Straße 6—8^ 16. 3. 1937, I I . 3279. — Sanders Richard. Kommissionswarenhandel, beschränkt auf Büroartikel, Templstraße 26, 9. 3. 1937. I I . 3414. — Schneider Franz, Handel mit Musikinstrumenten und Radioapparaten und deren Bestandteilen, Innrain 2, 2. 3. 1937, I I . 2810. — Stauder Josef, Handel mit Nähmaschinen, Fahrrädern und Grammophonen, deren Bestandteilen und Zubehör, Pfarrgasse 2, 31. 3. 1937. I I . 4360. — Wagenhofer Hermine, Gemifchtwarenhandel, Iahnstratze 18, 11. 3. 1937, I I . 3446. — Winkler Margarethe, Erzeugung von kunstgewerblichen Gegenständen, insoweit dies nicht in den Umfang eines handwerksmäßigen Gewerbes fällt. Herzog-Friedrich-Straße 25. 16. 3. 1937. I I . 3713. — Wirth Leopoldine, Damen- und Kinderkleidermachergewerbe, Klostergasse 3. 1. 3. 1937. I I . 2811. — Woschilda Ernestine, Handel mit Deootionalien, Haymongasse 6. 16. 3. 1937. I I . 2148.

Getverbestrafen im Monat Februar § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 20 8 (2 Tage): § 13d GO., unbefugte Ausübung des Wäschergewerbes: 80 8 (8 Tage).- § 132b GO., Deckung eines unbefugten Wäschereibetriebes: 80 8 (8 Tage): § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 20 8 (24 Stunden),- § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen 50 8 (3 Tage); § 22 GO., unbefugte Ausübung des Elektroinstallationsgewerbes: 50 8 (4 Tage); § 22 GO., unbefugter Waffenverkauf: 15 8 (24 Stunden): § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 20 8 (2 Tage): § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 30 8 (3 Tage): § 14 GO., unbefugte Ausübung des Schuhmachergewerbes: 10 8 (12 Stunden): § 39 GO., Standortverlegung: 30 8 (48 Stunden): § 59b GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 100 8 (5 Tage) : § 1326 GO.. Befchäjtigung eines nichtberechtigten Mechanikers: 10 8 (12 Stunden): § 1 LGVl. 70/1919, Ladenfperre: 20 8 (24 Stunden). 20 8 (24 Stunden): § 39 GO., Standortverlegung: 22 8 (24 Stunden): 8 1 LGVI. 70/1919. Ladensperre: 22 8 (24 Stunden): § 14 GO., unbefugte Schneiderarbeiten: 30 8 (24 Stunden): § 38 (3) GO., unbefugter Fleischverkauf: 30 8 (24 Stunden): § 2 Haus.-Pat., unbefugtes Hausieren mit Bodenwachs: 30 8 (48 Stunden): § 59 , GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 10 8 (12 Stunden).-10 8 (12 Stunden): § 4/5 der Vorschriften für den Verkehr mit frischer Milch: 10 8 (12 Stunden): § 2a—1 der Vorschriften für' den Verkehr mit frischer Milch: 10 8 (12 Stunden): § 22 GO., unbefugter Ausschank: 20 8 (48 Stunden), 20 8 (48 Stunden),

Verpachtung öes BtaöUheaters für öie Spielzeit Ueber Beschluß des Gemeindetages vom 23. März 1937 wurde das Innsbrucker Stadttheater für die Spielzeit 1937/38 für eine sechsmonatige Spieldauer Zur Verpachtung ausgeschrieben. Der Vewerbungstermin endet mit 26. April 1937. Die näheren Bedingungen werden den Bewerbern von der Magistratsdirektion über Wunsch mitgeteilt.

.Amtsblatt Nr. 4 30 8 (48 Stunden). 20 8 (48 Stunden). 50 8 (48 Stunden). 20 3 (48 Stunden): § 13b. unbefugter Milchhandel: 20 8 (48 Stunden): § 2 Hausierpatent, unbefugtes Hausieren mit Stoffen: 100 8 (5 Tage) und Warenverfall: § 59 GO., unbefugtes Aufsuchenlassen von Bestellungen: 30 8 (3 Tage): § 59 GO., unbefugtes Aufsuchenlassen von Bestellungen: 200 8 (5 Tage): § 59o GO., unbefugtes Aussuchen von Bestellungen: 100 8 (3 Tage). 20 8 (48 Stunden): § 13b GO., unbefugter Milchhandel: 40 8 (4 Tage): Uebertretung der Iagdoorfchriften: 25 8 (3 Tage).

Gewerbestrafen im Monat März § 2 des Hausierpatentes: 10 8 (12 Stunden). Warenverfall. § 100/3 GO.. Nichteinräumung der erforderlichen Zeit zum Befuch der Fortbildungsschule: 20 8 (12 Stunden). § 1a und 13b und § 38 GO., unbefugte Farben- und Bodenwachserzeugung: 55 8 (48 Stunden). § 48 GO., äußere Bezeichnung: 20 8 (48 Stunden). § 5l)e GO., unbefugte Radiooermittlung: 30 8 (24 Stunden). § 7 VStG. zu § 59 GO., Beihilfe zu unbefugter Radiovermittlunm 30 8 (24 Stunden). § 59c GO., unbefugte Radiovermittlung: 20 8 (24 Stunden). § 7 VStG. zu § 59 GO., Beihilfe zur unbefugten Radiovermittlung: 20 8 (24 Stunden). § 2 Hausierpatent: 10 8 (24 Stunden). § 1 v. I. 70/1919. Ladensperre: 20 8 (24 Stunden). § 4/5 der Vorschriften für den Verkehr mit frischer Milch: 15 8 (24 Stunden). § 2a—1 der Vorschriften für den Verkehr mit frischer Milch: 10 8 (12 Stunden), 10 8 (12 Stunden). § 2 Hausierpatent, unbefugtes Handeln mit Stoffen: 200 8 (10 Tage). § 2 Hausierpatent, unbefugtes Handeln mit Kurzware: 20 8 (48 Stunden). § 39 GO.. Standortwechsel ohne Anzeige: 10 8 (12 Ständen). § 3 der Innsbrucker Marktordnung: 10 8 (24 Stunden). § 1 der Magistratsvorschrift über Bestrafung des Mißbrauches von Anweisungen des städt. Wohlfahrtsamtes: 10 Tage. § 74/4 GO., vorschriftsmäßige Unterbringung von Arbeitnehmern: 20 8 (2l Stunden). § 1 der Tanzlehranstaltenverordnung: 30 8 (2 Tage). § 59/2 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 100 8 (10 Tage). 100 8 (10 Tage). § 1 Mag.-Vdg. vom 24. Okt. 1933. unbefugter Handel mit Volksküchenmarken: 10 Tage. §§ 13a. 22 GO., unbefugter Handel mit Kolonialwaren und unbefugter Ausschank: 40 8 (48 Stunden). §§ 16. 22 GO., unbefugte Pension: 200 8 (5 Tage). § 140 GSVG.. Mißbrauch der Notstandsaushil'e: 48 Stunden. § 48 GO. unrichtige Geschäftsbezeichnung: 10 8 (24 Stunden). § 22 GO., unbefugter Transport von Musterkofsein: 10 8 (48 Stunden). §§ 39. 55 GO.. Nichtanzeige der Standortverleguny und des Geschäftsführers: 20 8 (24 Stunden).

Ausweis über die im Jahre 1936 beim Stadtmagistrate Innsbruck angemeldeten Religionswechsel, bzw. Religionsaustritte. Aus Aus Aus Aus Aus Aus Aus Aus Aus

der der der der der der der der der

röm.-kath. Kirche zur evangel. Kirche 58 röm.-kath. Kirche in die Konfessionslosigkeit 11 röm.-kath. Kirche in die alt-kath. Kirche evangel. Kirche in die röm.-kath. Kirche evangel. Kirche in die Konfessionslosigkeit orient.-orth. Kirche in die röm.-kath. Kirche alt-kath. Kirche in die röm.-kath. Kirche mos. Religion in die evangelische Kirche mos. Religion in die röm.-kath. Kirche Summe 94

Gesamtzahl der Austritte aus der röm.-kath. Kirche evangel. Kirche orient.-orth. Kirche alt-kath. Kirche mos. Religion

70 15 1 5 3 Summe: 94


Amtsblatt Nr. 4.

Verzeichnis öer Gewerbeveränöerungen im Monat März 59. A d a m Marie, Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Georg Adam rückgelassenen Uhrmachergewerbes im derzeitigen Standorte Innsbruck, Dr.-Glatz-Straße Nr. 13b, auf die Dauer des Witwenstandes auf eigene Rechnung. 60. A l i m a i er Otto, Umschreibung des Standplatzes der Konzession zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger von Innsbruck Hauptbahn Hof auf den Südtiroler Platz. 61. B a l d e s s a r i Johann, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Freisingstraße 5 in die Welfergasse Nr. 7. 62. B o f i n Heinrich, Verlegung des Standortes des Tapezierergewerbes von der Bürgerstraße Nr. 32 in die Fallmerayerstraße Nr. 9. 63. B o ß Friederike, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 3«, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, von der Liebeneggftraße Nr. 6 in die Leopoldstratze Nr. 35. 64. D ü b s k y Egon, Umschreibung des dem Vater Leopold Dubsky eigentümlich zugestandenen verkäuflichen ehemals Mallebrey'schen Bier- und Vranntweinschankgewerbes im derzeitigen Standorte Innsbruck, Defreggerstraße Nr. 26, auf Egon Dubsky und Beibehaltung der bisherigen Pächterin dicfes Realgewerbes, Frau Friederike Baldemair. 65. „Einkauf- und Produktivgenosfenfchaft der Hotel-, Gast- und Schankwirte und Kaffeesieder in Innsbruck, reg. Genossenschaft m. b. H.", Bestellung des Herrn Albert P i e n z zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Betriebe der der Genossenschaft erteilten Konzession zur Erzeugung von Sodawasser mit oder ohne Zusatz gem. der Min.-Vdg. vom 29. November 1910. RGBl. 212. im Standorte Innsbruck, Innstraße Nr. 2. an Stelle des von dieser Stelle zurücktretenden Herrn Daniel Kerber. 66. F i s c h e r Anna, neuerliche Verpachtung der Konzession zum Betriebe des Gast- und Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16, lit. b), e), 6), t) und ß), GO. im Standorte Innsbruck. Sonnenburgstraße Nr. 18. an Herrn Julius G r a m e i s e r an Stelle des Herrn Johann Ortner. 67. F o l l a d o r e Fabian, Wiederaufnahme des Gewerbebetriebes des Großhandels mit Agrumen, Obst und Gemüse und Verlegung des gewerblichen Standortes von der Großmarkthalle in die Museumstraße 5. 68. G n i g l e r Marie, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Wohnungs- und Zimmervermittlung von der Wilhelm-Greil-Straße 4 in die Vürgerstraße 15. 69. G n i g l e r Marie, Verlegung des Standortes des Epediteurgewerbes von der Wilhelm-Greil-Straße 4 in die Bürgerstr. 15. 70. H i l p o l d Hans, Verlegung des Standortes des Realitätenvermittlungsgewerbes von der Anichstraße 12 in die Bürgerstraße 24. 71. H i t f c h Rosa, geb. Schmieder. Wiederaufnahme des feit 11. Jänner 1928 ruhenden Gewerbes zum Betriebe des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel im Standorte Innsbruck am Marktplatze und Verlegung des Standortes nach dem Innsteg, rechtes Innufer auf offenem Stand. 72. H o l z m a n n Marie, Bestellung der Witwe Frau Marie Prantl, geb. Beiler, zur Pächterin beim Betriebe des Fiakergewerbes mit einem Automobil im Standorte Innsbruck, Leopoldstraße Nr. 14, an Stelle des verstorbenen Pächters Andreas Prantl. 73. I y m e Heinrich. Verlegung des Standortes des Gewerbebebetriebes als Buchfachverständiger, Bücherrevisor, Finanzund Wirtschaftsberater von Innsbruck, Erzherzog-EugenStraße Nr. 3 nach der Wilhelm-Greil-Straße Nr. 4. 74. I a r t f c h i t s c h Adolf, Verlegung des Standortes des Baumeistergewerbes von der Mandelsbergerstraße 1 in die Fi-

77. K o r t l e i t n e r Rudolf, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes und des Kommissionswarenhandels vom Bozner Platz Nr. 6 in die Adamgasse Nr. 9. 78. L a n d a u e r Siegfried, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Fischergasse Nr. 5 in die Salurnerstratze Nr. 8/1. 79. L o r e n z Franz, Verlegung des Standortes des Pfeilenfchneidergewerbes von der Mariahilfstraße Nr. 22 in die Goethestraße 17. 80. L o r e n z Karl, Verlegung des Standortes des Pfeifenschneidergewerbes von der Mariahilsstraße 22 in die Meinhardstraße 6. Stockt. 81. L o r e n z Karl, Verlegung des Standortes des Marktfahrergewerbes von der Goethestraße 17 in die Meinyardstraßc 6, Stockt. 82. Druckerei und Verlagsanstalt R. u. M. Jenny, Bestellung des Johann M i t t e r h o f er zum Geschäftsführer zur Ausübung der Konzession zum Drucke von Zeitungen und zur Herstellung der im § 21 (5) Gew.-Odg. erwähnten Presseerzeuguisse im Standorte Innsbruck, Leopoldstraße Nr. —14, an Stelle des bisherigen Geschäftsführers Josef Thaler. 83. M ö r t l Jakob, Verlegung des Standortes des Evenglergewerbes von der Adamgasse 3—7 in die Leopoldstratze Nr. 45. 84. M u r r Andreas, Verlegung des Standortes des Anstreicher-. Lackierer-, Schilder-, Schriften- und Iimmermalergewerbes vom Rennweg 13 in den früheren Standort Gabelsbergerstraße 19. 85. N o c k e r Marie, Verpachtung des nach dem verstorbenen Gatten Josef Nocker im Standorte Innsbruck, Völser Straße Nr. 41, fortbetriebenen Gemischtwarenhandelsgewerbes, einschließlich des Handels mit Vier und gebrannten geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen an Frl. Wilma Maria V a chle chner. 86. O b e r e g g e r Iosefine, Verpachtung des Wäschergewerbes im Standorte Innsbruck, Schießangergasse Nr. 2 (Waschküche Mariahilf Nr. 7). an Herrn Josef N e u r a u t e r . 87. P i t f c h l Jakob. Verlegung des Standortes des Tifchlergewerbes von der Leopoldstratze Nr. 58 in die Tempisti. 14/P.

fchergasse 31.

75. I a u f e n t h a l e r Theresia, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Weitznäherei von der Dr.-Glatz-Straße Nr. 13» in die Pfarrgasse 2. 76. K e t z I e r Berta, Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Max Ketzler rückgelassenen Photographengewerbes im Standorte Innsbruck, Meraner Straße Nr. 1, auf die Dauer des Witwenstandes auf eigene Rechnung und Bestellung der Tochter, Frl. Erika Ketzler, zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer).

5IM.


16 88. R e b e r n i k Walter, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Fallmerayerstraße Nr. 9 in die Defreggerstraße 25 und des seit 4 Jahren außer Betrieb stehenden Gewerbebetriebes des Kommissionswarenhandels von der Fallmerayerstraße 9 in die Defreggerstraße 25. 89. R e d e n Albert, persönliche Fortführung des Gast- und S c h a n k g e w e r b e s in Innsbruck, Maria-Therefien-Straße Nr. 16, nach Abtreten des bisherigen Pächters Georg Hefel. 90. Schär Frieda, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5. GO. aufgeführten Artikel vom Burggraben 21 in die Andreas-HoferStraße Nr. 17. 91. S i c k e r Berta, Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Hermann Sicker rückgelassenen Vildhauergewerbes im Standorte Innsbruck, Völfer Straße Nr. 43, auf die Dauer des Witwenstandes auf eigene Rechnung und Bestellung des Herrn Adalbert A m m a n n zum Stellvertreter (Geschäftsführer). 92. S i c k e r Berta. Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Hermann Sicker rückgelassenen Stukkateurgewerbes im Standorte Innsbruck, Völserstratze Nr. 43. auf die Dauer des Witwenttandes auf eigene Rechnung und Bestellung des Herrn Adalbert A m m a n n zum Stellvertreter (Geschäftsführer). 93. S t e i n e r Franz, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Andreas-Hofer-Straße 1 / 1 I I , in die Haspingerstraße Nr. 9 / I I I . 94. T e u f l Marie, Fortführung der dem verstorbenen Gatten Alois Teufl verliehenen Konzession zum Betriebe des Gastund Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 GO., lit. d), o), ä), l) und ß), im Standorte Innsbruck, I n n straße 22, auf die Dauer des Witwenstandes auf eigene Rechnung. 95. W a g e n h o f e r Marie, neuerliche Verpachtung der dem verstorbenen Gatten Johann Wagenhofer verliehenen Auskochereikonzession im Standorte Innsbruck, Iahnstraße 8, an Frau Marie Kretschmer, geb. Lamprechter. 96. Z a m b r a Karl. Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln von der Mufeumstraße 21 in die Bürgerftraße 12.

Aularamie bei Mhasen Laut Mitteilung des Vundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 17. Dezember 1936. I I . 50.204—Vt. V. wurden in der letzten Zeit in einem Bundeslande mehrere Erkrankungen von Tularämie bei Menschen beobachtet, die sich beim Abziehen oder beim Genüsse des Fleisches von verendet aufgefundenen oder krank getöteten Feldhasen infiziert haben dürften. Tatsächlich find auch an mehreren verendeten Feldhasen bei der Obduktion Veränderungen vorgefunden worden, die auf Tularämie schließen lassen. M i t Rücksicht auf die wirtschaftliche und sanitätsvolizeiliche Bedeutung, welche einem eventuellen Auftreten der für den Menschen sehr infektiösen Tularämie zukommt, sah sich das genannte Ministerium im Einvernehmen mit dem Bundesminifterium für soziale Verwaltung veranlaßt, hierauf die Aufmerksamkeit zu lenken und in der Angelegenheit nachstehendes zu bemerken: Nach den Literaturangaben ist die Tularämie eine echte Ioonose, die bisher in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Japan, Rußland und in den nördlichen Ländern Europas, hauptsächlich bei wildlebenden Nagetieren wie Feldhasen, Wildkaninchen, Eichhörnchen u. dgl. beobachtet wurde. Ueber den Verlauf der Tularämie bei Tieren ist wenig bekannt. Schwer erkranktes Niederwild wie Feldhasen u. dgl. verliert seine natürliche Scheu und Schnelligkeit, läßt den Menschen nahe herankommen, kann von Hunden und Katzen mit Leichtigkeit gefangen werden und ist leicht zu erlegen. Verdächtig ist gehäuftes Sterben unter solchen Tieren sowie auch bei Ratten und Mäusen und das Verschwinden von Ratten und Mäusen sowie von Wildkaninchen in einer Gegend. An Tu< larämie erkrankte Tiere sind meist stark abgemagert und sollen oft Organbefunde zeigen, wie sie bei Pseudotuberkulose beobachtet werden. Milz und Leber find mit zahlreichen weißlichen.

.Amtsblatt Nr. 4 kleinsten bis erbsengroßen Knötchen übersät, die Milz ist außerordentlich vergrößert. Hiezu kommt oft eine Hyperämie und Schwellung der Lymphknoten. Bemerkenswert ist, daß in Amerika die Tularämie auch bei Weideschafen beobachtet wurde, auf welche sie durch infizierte Zecken in Gegenden übertragen wurde, wo Kaninchen- oder Hasensterben gehäuft auftrat und das kranke Wild zumeist starken Ieckenbefall aufwies. Vom veterinärpolizeilichen Standpunkte kommen beim Auftreten der Tularämie unter den in freier Wildbahn lebenden Hasen und anderen Nagern nachstehende Maßnahmen in Frage: Die Kadaver der gefallenen oder getöteten kranken Tiere sind so wie die Kadaver von an Milzbrand, Raufchbrand und Wild- und Rinderseuche gefallenen Tieren mit Haut und Haaren, womöglich durch Verbrennen, unschädlich zu beseitigen. Beim Auftreten von Erkrankungs- und Verendungsfällen unter Hasen, Kaninchen und dergleichen eines Revieres sind einige Kadaver dieser Tiere bis zur Sicherung der Diagnose außer an die Bundesanstalt für Tierfeuchenbekämvfung in Mödling bis auf weiteres auch an die Lehrkanzel für bakteriologische Hygiene an der Tierärztlichen Hochschule, wo solches Material zu Forschungszwecken benötigt wird, einzusenden. Die Einsendung der Kadaver hat unter den gebotenen Vorsichten zu erfolgen, wobei auf die Bestimmungen des Erlasses des ehemaligen Ackerbauministeriums vom 18. April 1914, I I . 33.740 ex 1913. betreffend Direktiven für die Einsendung von tierischen Organteilen zur Untersuchung genauestens zu achten ist. Diese Verfügungen können bei bestehender Gefahr auch von der Bezirksverwaltungsbehörde getroffen werden (§ 1, Abs. 2, des allgemeinen Tierseuchengesetzes). Was die Frage der Beurteilung des Wildbrets von an Tularämie erkrankten Tieren anbelangt, so ist das Fleisch als gesundheitsschädlich anzusehen und wie das Fleisch von an Milzbrand erkrankten Tieren zu beurteilen (Lehrbuch der Schlachtvieh- und Fleischbeschau von V. Ostertag 1932). Es empfiehlt sich, dem Auftreten von verdächtigen Erkrankungen bei den oben genannten Tierarten eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Wahrnehmungen über das Vorkommen dieser Seuche könnten von den mit der Ueberwachung des Lebensmittelverkehres betrauten Tierärzten, ferner von Aerzten bei verdächtigen Erkrankungen und auch von dem Forst- und Iagdpersonal gemacht werden. Den mit dem Aufbrechen, Ierwirken und der Aufarbeitung von Wildbret beschäftigten Personen wie Jägern, Wildbrethändlern, Fellhändlern, Köchin» nen usw. wäre bei der Manipulation mit Hasen und dergleichen, insbesondere beim Abziehen derselben, größte Vorsicht und die Beobachtung strengster Reinlichkeit zu empfehlen, weil die I n fektion auch durch die unverletzte Haut erfolgen kann. Unter anderem wäre auch der Vertilgung von Ratten und Mäusen als vermutlichen Trägern des Ansteckungsftoffes ein besonderes Augenmerk zu widmen. Hievon wird die Bezirkshauptmannschaft (der Stadtmagistrat) zur weiteren geeigneten Veranlassung mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß auch in derartigen Fällen ein entsprechendes Zusammenwirken und ein einvernehmliches Vorgehen zwischen Amtstierarzt und Amtsarzt von größter Wichtigkeit ist.

Veeicht öes Marttamtes über die Preisbildung bei einigen lebenswichtigen Nahrungsmitteln im Monate März 1937. I m Verichtsmonate sind bei den lebenswichtigen Nahrungsmitteln keinerlei nennenswerte Preisschwankungen zu verzeichnen gewesen. Bei den Fleischpreisen sind die sonst vor Ostern üblichen Erhöhungen diesmal ausgeblieben. Die Eierpreise sind, der Jahreszeit entsprechend, weit Zurückgegangen. Die ersten Glashaus-Gemüsesorten wurden, wie immer, zu entsprechend hohen Preisen am Markte angeboten. Der Lebensmittelhandel zeigte auch im Monate März keine außergewöhnlichen Erscheinungen,' die Anlieferungen waren der Jahreszeit entsprechend. I n der Preisbildung scheint eine vollständige Beruhigung eingetreten zu sein.


Amtsblatt Nr. 4

Monatsbericht über öen ßremöenvertehr Monat März 1937 (1938)

Ständiger Wohnort

Zahl der Zahl der Fremdenmeldungen Übernachtungen 193?

Wien Sonstiges Oesterreich Deutsches Reich Danzig Schweiz. Liechtenstein

Italien Jugoslawien Ungarn . Rumänien Tschechoslowakei Polen . . Litauen, Lettland. Estland. Finnland . Schweden. Norwegen. Dänemark . . . Niederlande Belgien. Luxemburg Großbritannien. Irland Frankreich. Monaco Spanien, Portugal Albanien, Griechenland, Bulgarien und Türkei Palästina, Vritifch-Indien, NiederländIndien. Japan. Uebriges Asien . . Aegypten. Uebriges Afrika. Australien Vereinigte Staaten von Nordamerika . Argentinien, Brasilien, übr. Amerika . Staatenlose

1936

193?

1936

1736 1968 2136 2241 4010 685 23 — 164 224

4373 6031 7107 8007 5852 1272 48 — 315 399

376 436 27 29 91 97 22 28 577 562 26 31 23 7 109 50 235 218 28 65 390 315 214 257 3 16

775 1397 45 145 205 174 41 81 791 892 60 54 73 5 171 96 480 777 43 185 1107 909 408 605 3 21

5

6

9

9

36 47 128 26 15

52 33 98 — 7

134 64 302 34 27

191 127 253 — 24

Zusammen: 10447* 7425 22467 21654 * Hievon: 1. Geschäftsreisende 770' 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen u. dgl. 166.

zahl der geleisteten Arbeitsstunden 126.160. I n diesem Betrage ist der Aufwand für Autofuhren, für die Fahrten der Schneepflüge, für den Aufwand an Geräten (Schaufeln, Pickel usw.) und ähnliches noch gar nicht eingerechnet. Beispielsweise sei erwähnt, daß die Autoschichten einschließlich der Schneepflüge bei den großen Schneefällen im Monat Dezember einen Aufwand von rund 8500 8 erforderten. Den Ausgaben für die Schneereinigung stehen als Einnahmen die Gebühren für die Bürgersteigreinigung gegenüber, die nach den zu Beginn des Winters eingelaufenen Anmeldungen rund 37.400 8 einbringen werden. Während der Zeit der größten Schneefälle waren neben etwa 100 bis 120 ständigen Arbeitern zeitweise bis zu 320 Hilfsarbeiter gleichzeitig beschäftigt. Wenn trotz dieses beträchtlichen Aufwandes an Arbeitskräften und Geldmitteln die Durchführung der Schneereinigung nicht immer den Wünschen der Bevölkerung entsprochen hat und entsprechen konnte, hat dies in einer Reihe von Gründen seine Ursache. So möge vor allem bedacht werden, daß das Straßennetz von Innsbruck eine Gesamtlänge von rund 62 Kilometer hat und eine Fläche von 720.000 Quadratmeter bedeckt. Davon entfallen 528.000 Quadratmeter auf die Fahrbahn, der Rest auf Bürgersteige und Grünanlagen.

Der Kachöruck von Aussätzen, Berichten oöer nur von Teilen öerselben sowie sie Wieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Die Kosten öer Hchneereinigung Der ungewöhnliche Schneereichtum des Winters 1936/37 erforderte auch im Stadtgebiete Innsbruck außerordentliche Aufwendungen für die Schneereinigung. Vom 27. November 1936 bis 7. März 1937, in welche Zeit die größten Schneefälle fielen, wurden zur Durchführung der Schneereinigungsarbeiten von den ständigen städtischen Arbeitern und den eigens für die Schneearbeiten aufgenommenen Hilfsarbeitern insgesamt 123.578 Arbeitsstunden geleistet, die für die Stadtgemeinde an Arbeitslöhnen einen Aufwand von 114.866.60 8 verursachten. Dazu kommen die Schneearbeiten in der Zeit vom 23. Oktober bis 27. November 1936 und vom 8. März bis 14. März 1937 mit 2582 Arbeitsstunden und einem Lohnaufwand von 2677.66 8. Der Gesamtaufwand für Arbeitslöhne einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung betrug demnach 117.544.26 8, die Gesamt-

Mitteilungen öes HtoötphWates Stand der Infektionskrankheiten im März 1937 Scharlach: 7 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 11 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im März 1937 Gesamtzahl: 48, keine Totgeburt; 20 männlich, keine Totgeburt,- 28 weiblich, keine Totgeburt. Todesfälle im März 1937 Gesamtzahl: 79 Davon auswärts: 20 59 (28 männlich, 31 weiblich).

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Wiltsn, 5t. Lgsjlmg ^ IslspnOn

1427, 1237

1427

Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 25. Druck: Graphische K u n f t a n f t a l t T y r o l i a , Innsbruck


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