Amtsblatt Innsbruck

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V. b b.

derMndesnnuptstM Innsbruck Erscheint einmal i I.^S.jährlich. Eingelnummer 30 Nr. 5

Nüthaus. 2 Äock links

15. Mai 1937

3. Jahrgang

Innsbrucker Gemeinöetag 5. Atzung am so. April Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Franz Fischer fand am 20. April 1937 um 4 Uhr nachmittags im Adlersaale des Stadtfäalgebäudes eine öffentliche Sitzung des Innsbrucker Gemeindetages statt, in welcher eine ziemlich umfangreiche Tagesordnung erledigt wurde. Zunächst verlas der Bürgermeister ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers, in welchem dieser für die ihm vom Gemeindetage anläßlich seiner fünfjährigen Tätigkeit in der österreichischen Bundesregierung dargebrachten Glückwünsche seinen Dank aussprach. Anschließend berichtete der Bürgermeister, daß im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über die Frontmiliz vom Generalkommando die Aufstellung einer Betriebsmiliz für verfchiedene lebenswichtige Betriebe in Innsbruck verfügt worden ist. Er sei vom Herrn Vizekanzler beauftragt worden, die Betriebsmilizen in Tirol zu organisieren. Vorerst beschränke sich der Auftrag auf die ^zerke der öffentlichen Hand,- diefer Auftrag wird aber nach Abschluß dieser Arbeiten auf die privatwirtschaftlichen Betriebe ausgedehnt. Er habe mit Freude feststellen können, daß er bei der städtischen Beamtenschaft und Arbeiterschaft viel Verständnis gefunden habe. Vorerst kommen Vetriebsmilizen in folgenden Unternehmungen zur Aufstellung: 1. Elektrizitätswerk unter dem Kommando des Direktors. Herrn I n g . Paul Attlmanr. Lt. d. R., 2. Gaswerk unter dem Kommando des Direktors, Herrn Ernst Martin. Oblt. d. R.. 3. Molkerei unter dem Kommando des Direktors. Herrn Ing. Alfred Tomann. Lt. d. R.. 4. Schlachthof unter dem Kommando des Leiters» Herrn Oberveterinärrates Dr. Heinz Ioller. Lt. d. R.. 5. Vauhofbetrieb unter dem Kommando des Herrn Oberbaurates I n g . Anton Kininger. Lt. d. R. Als Führer der Wachebat, hat sich Herr Magistratsdirektor-Stellvertreter Dr. Anton Schuler, Oblt. d. R.. bereitgefunden.

I n der Adjutantur tätig sind die Herren: Rechnungsrat Paul Hauser. Fähnrich d. R.. Magistratskommiffär Dr. Theodor Wolf und für den Sanitätsdienst Herr Stadtvhysikus Dr. Robert Kavferer. Oberarzt d. R. Der Gemeindetag nahm anschließend an diesen Bericht zur Kenntnis, daß die Ausrüstung der technischen Vetriebsmiliz, soweit eine solche überhaupt notwendig ist, zu Lasten der Werke beschafft, jene der Wachemiliz von der Heeresverwaltung beigestellt wird. Der Bürgermeister teilte weiter mit, daß die Organisation des Fürsorgewesens in Innsbruck einer völligen Umstellung unterzogen wird. Hauptzweck der Neuorganisation ist: 1. die Zusammenfassung aller karitativen Vereinigungen, damit keine Doppelarbeit geleistet wird und die aufgewendeten Mittel den jeweils höchsten Nutzen ergeben; 2. eine mehr individuelle Betreuung der Fürsorgeberechtigten, damit außer der materiellen Unterstützung eine individuelle Einwirkung auf die Betroffenen möglich wird; 3. Einführung 'des Fürforgebuches, welches das einzige Mittel zur wirksamen Bekämpfung des Vettlerun-

wesens ist. I n einer Reihe von Besprechungen, die zwischen den Herren der Magistratsabteilung V und allen Armenbezirksvorstehern durchgeführt wurden, ist nun der Entschluß gereift, die Armenbezirke in Innsbruck den Pfarrbezirken anzugleichen und für jeden einzelnen Bezirk einen eigenen Bezirksarmenrat aufzustellen. Die Herren Armenbezirksvorsteher erhalten eine Reihe neuer Hilfskräfte, die als Armenpfleger ihren Dienst versehen. Es haben sich für diese große und oft sehr undankbare Aufgabe folgende Damen und Herren der Gemeinde zur Verfügung gestellt und besorgen ehrenamtlich ihre Aufgabe: Pfarrsprengel St. Jakob: Unter Führung der Armenbezirksvorsteher Regierungsrat Simon Scharfetter und Hofrat Ignaz Bergmeister: Viktor Friedrich, Goldschmied: Anna Gröbner, Kommergialratswitwe: Josef Kieltrunk sen., Kaufmann; Anton Lampert, Bäckermeister: August Ohnforg, Schneidermeister: Karl Ortner, Kaufmann: Johann


Amtsblatt Nr. 5 Plattner, Schmiedmeister; Waldhart Rieder, Büglerin; Ing. Hermann Rück; Johann Scharinger, Kriminal-Oberinspektor; Hans Sporer, Kaufmann. Pfarrsprengel Wilten: Unter Führung des Armenbezirksvorstehers Dr. Franz Martinek: Else Erler, Ingenieurs-Gattin; Emilie Faulhammer; Doktor Franz Frank; Direktor Viktor Kauders; Artur Lechleitner, Echftldirektor i. R.; Erwin Lugner, Realschulprofessor: Hans Pregenzer, Kaufmann: Michael Rabensteiner, Gebäudeverwalter; Anton Tutz. städt. Amtsrat i. R.: Dr. Fritz v. Unterrichter, Hofrat i. R.; Max Vogl, BB.-Ob.-Rev.; Michael Winkler. Kaufmann. Pfarrsprengel Pradl: Unter Führung des Armenbezirksvorstehers Karl Schöpf. BB.-Off. i. R.: Franz Braunegger, VV.-Adj.; Magdalena Ender. Pfarrfchwester; Leopold Foit, Schlossermeifter; Matthias Gatscher, Schmiedgehilfe: Ferdinand Ghedina, VB.-Ob.-Insp.; Dr. Johann Huber, Mittelfchullehrer; Erwin Koch, Lehrer; Vinzenz Murr, Kaufmann; Sigismund Neururer, Landesregierungsrat: Hans v. Stadi, Fleischhauer; Max Stauder, Kaufmann; Leopold Thaler, Eisendreher: Johanna Traxl, Private; Josef Tschurtschenthaler, Ob.-Off.; Fritz Vili, Schuldirektor: Dr. Eckhart Winkler, Bäckermeister; Georg Iorzi, Gend.-Major. Pfarrsprengel Dreiheiligen: Unter Führung des Armenbezirksoorstehers Alois Weth: Josef Egger. BB.-Weichensteller i. R.; Maria Heiß; Fritz Nassivera, Hausmeister: Ludwig Oberdorfer, Kaufmann; Dr. Hans Polt, Professor, Studienrat; Josef Ratter, Landesrechnungsrat i. R.; Marie Smolle; Hans Tusch, Oberoffizial. Pfnrrsprengel St. Nikolaus: Unter Führung der Armenbezirksuorsteher Echuldirektor Karl Doblander und Rechnungsdirektor Ludwig Mehrle: Josef Knapp, Hilfsämterdirektor i. R.; Johann Krenmüller, Schlosser; Bertha Langsteiner; Friedrich Natterer, Kaufmann; Oswald Ravanelli, Major a. D.; Gottfried Reisigl, Schatzmeister; Oswald Schmidhuber, Kaufmann. Pfarrsprengel Mariahilf: Unter Führung des Armenbezirksvorftehers Josef Winkler, Schuldirektor i. R.: Johann Achammer. Müllermeister; Leopoldine Höfer; Anton Moser, Trafikant; Josef Steiner, Kaufmann; Otto Thaler, Finanzwach-Oberkommissär i. R.; Marie Unterberger,

Pfarrfchwester. Der Bürgermeister bemerkte hiezu noch, daß er bei diesen Arbeiten viel Arbeitsfreude und Opfermut in allen Vevölkerungskreisen gefunden habe und daß sein besonderer Dank dem Mitgliede des Gemeindetages Herrn Dr. Alois OberHammer gebühre, der dank feines Berufes große Erfahrung auf dem Gebiete der Karitas besitze. Der Gemeindetag nahm schließlich noch die Mitteilung des Bürgermeisters zur Kenntnis, daß sich in der städtischen Beamtenschaft reges Interesse für die Zeichnung der Innsbrucker Baufteinanleihe für den Ausbau der Hauptschule in Pradl zeige. Die Kameradschaft ermöglicht insbesondere den städtischen Arbeitern die Zeichnung von Bausteinen dadurch, daß sie aus ihren Mitteln die Ieichnungsbeträge, die auf einmal nicht bezahlt werden könnten, vorstreckt. Nach den bisherigen Ieichnungsergebnissen steht zu erwarten, daß ein Betrag von 8 40.000.— bis 8 50.000.— nur von den städtischen Beamten und von den Angestellten der Werke und von den Arbeitern aufgebracht werden wird. Diefer neuerliche Beweis der absoluten Verbundenheit der Beamten und Arbeiter mit der Gemeinde fei besonders zu begrüßen. Hervorzuheben sei auch eine Zeichnung der Landesbrandschadenversicherungs-Anstalt, die sich mit einem Betrage von 8 20.000.— beteiligt. Der Gemeindetag nimmt noch eine Mitteilung des Bürgermeisters zur Kenntnis, wonach die Sparkasse der Stadt Innsbruck auch Heuer wieder bei der Verteilung des Reingewinnes die städtischen Interessen besonders ausgiebig berücksichtigt habe. Es wurden wieder wie im Vorjahre namhafte Spenden für die Winterhilfe und andere Spenden für gemeinnützige Zwecke ausgeworfen.

Der Gemeindetag ermächtigte den Bürgermeister, der Sparkasse der Stadt Innsbruck den Dank der Stadtgemeinde zum Ausdruck zu bringen.

Berichterstatter Vürgerm.-Stellvertreter Aöolf Platter 1. Ueber Antrag des Finanzausschusses übernimmt die Stadtgemeinde die Bürgschaft für ein von der Freiw. Rettungsgesellschaft Innsbruck bei der Sparkasse der Stadt Innsbruck aufzunehmendes Darlehen von 8 40.000.— zum Zwecke eines projektierten Parterre-Kinobaues und der Erweiterung der Rettungsdienfträume. Das Darlehen wird auf dem Hause Wilhelm Greil-Strahe 23, Gp. E Zl. 890II K. G. Innsbruck, grundbücherlich sichergestellt. 2. Ueber Antrag des Bau- und Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag die Bewilligung eines Kredites von 8 1200. — zur Errichtung von Fahrradstandplätzen in der vom Stadtbauamte im Einvernehmen mit der Bundespolizeidirektion vorgeschlagenen Situierung: a) Vergrößerung des Standplatzes vor dem ehem. Polizeiamtsgebäude am Burggraben (Vermehrung der bisherigen Radständer um 15 Stück), d) Schaffung eines Standplatzes für 30 Fahrräder in der kleinen Grünanlage an der Nordfeite des ehem. Militärkommandogebäudes in der Gilmstratze gegenüber der Sparkasse neben dem Tabakkiosk, o) Schaffung eines Standplatzes für 40 Fahrräder in dem an der Südseite des ehem. Betriebsgebäudes der Bundesbahn anschließenden Hofraume an der Sterzinger Straße gegen das Lagerhaus. Der Hof an der Ostseite des ehem. Betriebsgebäudes nächst dem Bahnhofausgange ist an die Gepäcksträger vergeben. Dort können Fahrräder gegen Bezahlung eingestellt werden. 3. Ueber Antrag des Finanzausschusses wird dem von Herrn Oberbahnrat i. R. Dr. Martin Strickner bei der Sparkasse der Stadt Innsbruck aufzunehmenden Darlehen von 8 3000.— der Vorrang für die hypothekarische Sicherstellung gegenüber den zugunsten der Stadtgemeinde eingetragenen Pfandrechten eingeräumt. 4. Ueber Antrag des Finanzausschusses wird beschlossen, für den von Frau Hirlanda Huber, geb. Schmied, Heiliggeiststratze 5, auf 1. Juni 1937 aufgekündigten Teilbetrag von Goldschilling 4000.— einen Nachtragskrebit zu bewilligen und die Restschuld von Goldschilling 11.000.— mit 1. Juni 1937 auf 1. Dezember 1937 seitens der Stadtgemeinbe aufzukündigen. 5. Ueber Antrag des Finanzausschusses wird für die I n standsetzung des durch den Sturm beschädigten Zaunes am städtischen Sportplatz an der Reichenauer Straße (Messeplatz) ein Nachtragskredit von 8 800.— bewilligt. 6. Ueber Antrag des Finanzausschusses wird für die Ausführung der Hochbauarbeiten für 30 weitere Objekte in der Neustädter-Siedlung III auf der Ulfiswiefe ein Kredit von 8 22.000.— als unverzinsliches und von den Siedlern nach Vorschlag des Stadtbauamtes zu tilgendes Darlehen bewilligt. 7. Ueber Antrag des Finanzausschusses und Bauausschusses wird für den Ausbau eines Dienstraumes für den Gefällsposten im Frachtenmagazine am Westbahnhofe der vom Amt angeforderte a. o. Kredit von 8 700.— bewilligt.

Berichterstatter Htaölrat Vtto Thönig 1. Der Gemeindetag nimmt einen Bericht zum Projekte für die Errichtung von Kleinwohnungsbauten in Pradl zur Kenntnis; er besichtigt auch die ausgestellten Pläne. Anschließend erteilt er die erforderliche Vaubewilligung im Sinne der Vorschriften der I V O . und ermächtigt den Bür-


Amtsblatt Nr.5 germeister, für die Durchführung dieser Bauten ein Darlehen bis zu 8 750.000.— zu möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen, damit dieses Projekt im Rahmen der Bundes Wohnbauförderung zur Ausführung gebracht werden kann. Die vereinbarten Darlehensbedingungen werden noch dem Finanzausschusse zur Begutachtung vorgelegt werden. 2. Ueber Antrag des Bau- und Finanzausschusses wird für die Durchführung von Kanalarbeiten an der verlängerten Schretterstratze der vom Stadtbauamte in Anspruch genommene Kredit von 8 1050.— bewilligt. 3. Ueber Antrag des Bauausschusses genehmigt der Gemeindetag folgende Richtlinien zur Errichtung von Versitzgruben für Hausabwässer im Stadtgebiete Innsbruck bei Fehlen eines Schwemmkanales: a) Vor Einleitung der Abwässer in den Versitzschacht ist eine den Vorschriften des städt. Kanalbauamtes entsprechende Kläranlage vorzuschütten. d) Der Versitzschacht muh von den Gebäudemauern mindestens 2.5 N, von den Nachbargrenzen so weit entfernt sein, daß eine Schädigung nachbarlicher Interessen nicht zu erwarten ist. o) Die Tiefe des Schachtes hängt einerseits von der Vodenbeschaffenheit, anderseits von der Höhenlage der Kellersohle ab. Bei schottrigem, gut aufnahmefähigem Grund ist die Schachtfohle bei einer Mindestlichtweite von 1.0 in mindestens 2.5 m, bei einer solchen von 1.25 m mindestens 2.0 m unter Kellersohle, bzw. unter den tiefsten Einlauf in der Kellersohle zu legen. 2 m ist jedoch Mindesttiefe, auch bei größeren Schachtweiten. Ist der Untergrund in dieser Tiefenlage für eine Versickerung der Abwässer nicht günstig, so muß der Schacht bis auf durchlässiges, schottriges Material vertieft werden. I n undurchlässigem Boden dürfen Sickerschächte nicht errichtet werden. Liegt der Sickerschacht im Bereiche des Grundwassers, so ist derselbe bis auf den niedersten Wasserstand bei Niederwasser des Inns zu führen. ä) Das Ringmauerwerk des Schachtes ist als Trockenmauer auszubilden und der Schacht mit durchlässiger Sohle auszustatten. I m Schachttrockenmauerwerk sind zur besseren Druckverteilung in Abständen von 1 ni Höhe Betonringe anzuordnen. 6) Der Schacht ist in feinem oberen Ende mit einem Betonkranz und einer verkehrssicheren Abdeckung aus Eisen oder Eisenbeton abzuschließen. k) Da Sickerschächte weder in der Innsbrucker Bauordnung noch im Kanalisationsschwemmgesetz vorgesehen find, wird die Errichtung derselben nur widerruflich und unbeschadet der Rechte Dritter genehmigt. 4. Ueber Antrag des Bau- und Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag, zum Einbau von 8 weiteren Wohnungen in der ehem. Artillerieremise II in der Reichenau einen a. o. Kredit von 8 25.000.— und zur Errichtung von 28 Holzlegen einen solchen von 8 4000.— zu bewilligen. 5. Ueber Antrag des Vauausschusses verlängert der Gemeindetag feinen Beschluß vom 8. Juli 1936, betreffend die Baureifmachung der Gp. 1090 K. G. Wilten und betreffend die Bewilligung eines Kredites von 8 3800.— hiefür.

men des Kulturausschusses die gebotene Ehrung und zeichnung der kinderreichen Familie im Gegensatz zur Familienfürsorge. Die Anträge des Kulturausschusses, die der Gemeindetag nach längerer Wechselrede mit Mehrheit zum Beschluß erhoben hat, lauten:

a)

d)

o)

<l)

s)

I. Auszeichnung kinderreicher Familien Mütterehrung. An einem festzusetzenden Tage ladet der Bürgermeister namens der Stadtgemeinde eine entsprechende Anzahl Mütter der kinderreichsten und würdigsten Familien ein (Abholung mit dem Auto der Stadtgemeinde, Mittagmahl, Ausflug auf die Seegrube oder dergleichen). Tauf- und Firmpatenschaft. Der Bürgermeister übernimmt die Ehrenpatenschaft für jedes 6. Kind in der Fa milie sowie für 10 Firmlinge aus kinderreichen und würdigen Familien, denen er auch späterhin feine besondere Interessenahme widmet. B e m e r k u n g : Als kinderreich wird eine Familie mit mindestens 4 Kindern bezeichnet. Die Würdigkeit erachtet der Gemeindetag für solche Familien gegeben, deren Eltern in jeder Beziehung einen einwandfreien Leumund besitzen und keine jener Vorstrafen aufweifen, die sie von der Bekleidung eines öffentlichen Amtes ausschließen würden (siehe § 12 des Innsbrucker Stadtrechtes). Eine Beschränkung der Ehrung mit einem gewissen Alter der Kinder sieht der Gemeindetag nicht vor. Er ist der Ansicht, daß die Hervorhebung solcher Familien durch die Ehrung eine dauernde sein soll, d. h. solange eben die Familie zusammen mit den Eltern lebt. Die Aktion ist gedacht für alle in Innsbruck wohnhaften und zuständigen kinderreichen Familien. Auch zum Punkte der Ehrenpatenschaft betont der Gemeindetag besonders den Charakter der Ehrung. Die Ehrenpatenschaft foll unter keinen Umständen ein fortwährender Anspruch auf materielle Hilfeleistungen fein, sondern soll vielmehr den wirklichen Wefenskern der Patenschaft, wie ihn die Kirche denkt, erfüllen. Die Tatfache, daß ein Kind Firmling des Bürgermeisters ist, wird neben der ehrenden Wirkung für die Familie sicherlich auch eine gewisse pädagogische Bedeutung haben. Man kann annehmen, daß die Hervorhebung durch die Ehrenpatenschaft ein Kind in besonderer Weife beeinflußt, insbesondere dann, wenn sich der Bürgermeister um die Erziehungserfolge in der Schule durch Interessenahme für die Zeugnisse seiner Patenkinder interessiert. Bei öffentlichen Aemtern und Anstalten haben Mütter von kinderreichen Familien den Vortritt und sind von Beamten und Angestellten in besonders entgegenkommender Weise zu bedienen. (Eine ähnliche Anregung sollte auch an außerstädtische Aemter ergehen.) Die kinderreichen Familien werden im Adreßbuch in gleicher Weise wie die Ringbesitzer und Ehrenbürger veröffentlicht. (Es ist Rücksicht zu nehmen in Fällen, in welchen eine solche Veröffentlichung nicht gewünfcht wird.) Für die kinderreichen Familien wird eine geeignete Legitimation angefertigt und mit der Ausstellung derselben ungesäumt begonnen'. (Alle Jahre.)

Berichterstatter Herr Dr. Alois bberhammer

l l . Bevorzugung kinderreicher Familien ohne Kosten für die Stadtgemeinde

Herr Dr. Oberhammer hält nun als Vorsitzender des Kulturausschusses ein ausführliches Referat, in welchem er auf die Wichtigkeit des Kindersegens in der Familie verwies und die Aufgaben umriß, welche die Stadtgemeinde auf dem Gebiete des Familienschutzes habe. Dabei betonte er im Na-

a) Väter von kinderreichen Familien müssen bei Anstellungen in städtischen Betrieben unter gleichen Voraussetzungen vorgezogen werden. Das gleiche soll auch, soweit es die Personalpolitik erlaubt, instädtischenAemtern durchgeführt werden.


.Amtsblatt N r . 5 d) Väter von kinderreichen Familien in städtischen Aemtern und Betrieben dürfen weder ausgestellt, gekündigt, abgebaut oder entlassen werden, ohne darüber eine gesonderte Beratung im Gemeindetag vorzunehmen. (Der Gemeindetag nimmt Zur Kenntnis, daß es sich hier um die Zuständigkeit des Bürgermeisters handelt.) «) Kinder aus solchen Familien müssen unter sonst gleichen Voraussetzungen bei der Anstellung in städtischen Aemtern und Betrieben bevorzugt werden. ä) Kinder aus solchen Familien haben bei der Verleihung von Schulbüchern seitens der Schulen den Vorzug. III. Bevorzugung kinderreicher Familien, die gewisse Stadteinnahmen schmälern a) Wasser- und Kanalgebühren werden für kinderreiche Familien um 50 Prozent ermäßigt. dj Die Mullabfuhr wird für kinderreiche Familien um 50 Prozent ermäßigt. a) Bei Gas und Elektrizität werden für kinderreiche Familien nur 50 Prozent des Verbrauches in Rechnung gestellt und die Grundgebühr zur Hälfte erlassen. B e m e r k u n g : Alle diese Ermäßigungen stellt sich der Gemeindetag im Rückvergütungswege vor. ci) Die Badeanstalten gewähren für solche Familien 50 Prozent Ermäßigung. (Mit Ausschluß des Hallenbades.) 6) Die Stadt stiftet für jede Kindervorstellung 100 Freiplätze für Kinder aus solchen Familien. k) Die Stadt gibt an kinderreiche Familien jährlich 2 Freifahrscheine auf der Hafelekarbahn und zu weiteren Besuchen jeweils Familienfahrkarten, die nur den Fahrpreis für die Eltern berechnen. (Regiepreis muß bezahlt werden.) 3) Bevorzugung kinderreicher Familien bei Abgabe von Freibankfleisch. IV. Der Gemeindetag nimmt weiterhin folgende A n r e g u n g e n des Kulturausschusses zustimmend zur Kenntnis 1 a) Die Stadtgemeinde legt als Grundsatz fest, daß sowohl im Magistrat als auch in den Betrieben und Anstalten zwei Fünftel aller Tätigen Familienerhalter fein müssen. d) Die Stadtgemeinde regt bei den Lokalbahnen und der Bundesbahn in gleicher Weise wie auf der eigenen Hafelekarbahn die Ausgabe von Familienfahrscheinen, welche auf die Legitimation hin abgegeben werden, an. e) Die städtische Molkerei gibt ihre Milch und Produkte an solche Familien mit einer festzufetzenden Menge pro Kopf zu Regiepreisen ab (d. h. die Gewinnspanne der Molkerei wird gestrichen). 6) Die Stadtgemeinde regt bei der Landesregierung die höchstmögliche Besteuerung von Annoncen an, die geeignet sind, gegen den Kinderreichtum Propaganda zu machen. e) Die Stadtgemeinde legt dem Finanzministerium das Ersuchen vor, für kinderreiche Familien billigen Zucker zur Verfügung zu stellen. f) Die Stadtgemeinde legt der Kaufmannschaft nahe, Sonderrabatte für kinderreiche Familien zu gewähren. I n der Wechselrede, die der Beschlußfassung vorausging, hat Herr Bürgermeister Fischer erklärt, daß er sich den Gedankengängen des Kulturausschusses vollkommen anschließe und die Notwendigkeit von Mahnahmen auf dem Gebiete des Familienschutzes gewiß anerkenne, daß er aber hinsichtlich der praktischen Durchführbarkeit und der Aussichten auf einen Erfolg dieser Beschlüsse andere Ansichten habe, die er dem Gemeindetage nicht vorenthalten könne. Er habe sich mit dem Familienproblem schon seit Jahren beschäftigt. Auch der frühere Gemeinderat habe gezeigt, daß er Verständnis dafür habe, indem er erhöhte Familienzulagen und für die Familien mit Kindern auch Weihnachtsgaben be-

willigte. Das Studium der Maßnahmen, welche der nördliche und südliche Nachbar für die Hebung des Kinderreichtums ergriffen haben, zeigte aber, daß eigentlich nur eine einzige Aktion zum Erfolge führte, nämlich die Schaffung von Wohnung und Raum für die Familie im Wege großzügiger Bereitstellung von Siedlungen. Alle übrigen Bemühungen seien trotz Aufwendung gewaltiger Mittel fozufagen ohne sichtbaren Erfolg geblieben. Die Siedlungsfürsorge habe aber auch in Oesterreich und nicht zuletzt in Innsbruck beste Erfolge gezeitigt. Deshalb setze er sich nach wie vor für die Weiterführung von Aktionen ein, die in dieser Richtung liegen. Was die einzelnen Anträge des Ausschusses anlangen, so müßte schon der einleitende Antrag betreffend die Uebernahme von Patenschaften Bedenken hervorrufen. Solche Patenschaften könnten von einem verantwortungsbewußten Bürgermeister kaum übernommen werden, wenn sie nicht von vornherein so aufzufassen seien, daß der Bürgermeister hinsichtlich der Kinder begüterter Eltern nur eine stellvertretende Rolle übernähme und hinsichtlich der Kinder bedürftiger Eltern feine Aufgabe durch das städtische Jugendamt besorgen lassen könne. Die Patenschaft im Sinne der kirchlichen Vorschriften, wie sie der Kulturausfchuß fordere, gehe über diesen Rahmen wohl hinaus. Auch eine Veröffentlichung der Namen kinderreicher Eltern werde in manchen Fällen am Widerstände der davon Betroffenen scheitern, was vorliegende Zuschriften aus solchen Kreisen jetzt schon beweisen. Eine Veröffentlichung müsse unbedingt unterbleiben, wenn das im einzelnen Falle gewünscht werde. Dieser Wunsch sei in manchen Fällen zu erwarten und um so begreiflicher, als sich bemittelte Eltern nicht gerne als diejenigen hinstellen lassen, die von der Gemeinde Begünstigungen nur auf Grund ihrer Kinderzahl in Anspruch nehmen, obwohl sie eine solche wegen ihres Einkommens weder verdienen noch verlangen. Diese Begünstigungen seien nach den Anträgen des Kulturausschusses übrigens ziemlich weitgehend; sie belasten die Stadtgemeinde nicht nur sehr empfindlich, fondern bedürfen auch eines größeren Verwaltungsapparates. Schließlich seien sie geeignet, in das System der städtischen Abgabenwirtschaft bedenkliche Breschen zu schlagen. Das einzige Tröstliche sei, daß der Kulturausschuß die Ermäßigungen im Rückvergütungswege empfehle. Eine Ermäßigung schon bei der Vorschreibung der Gebühren und Abgaben würde nicht durchführbar sein. Aber auch so dürften die Verwaltungskosten in keinem Verhältnis zum gewollten Erfolge stehen. Dazu komme, daß sicher berechtigte Vorwürfe nicht ausbleiben werden dahingehend, daß diese Beschlüsse des Gemeindetages nicht sozial seien. Von den Ermäßigungen werden viele Familien nicht betroffen, die in bedrängter Lage sind, wie z. V. Familien von Invaliden und Arbeitslosen, die zwar nicht 4 Kinder haben, wohl aber Verwandte im Haushalte miternähren, während Familien mit 4 Kindern von begüterten Leuten die beantragten Begünstigungen erhalten, ohne daß sie darum ansuchen müßten. Solche Vorwürfe feien auch bereits erhoben worden, ohne daß die Anträge des Kulturausfchusses darauf Rückficht nehmen. Besondere Schwierigkeiten dürften sich ergeben bei der Ermäßigung der Kanal- und Wassergebühren. Die Vorschreibungen werden in Innsbruck Häuferweise vorgenommen. Sicher werden Familien von der Ermäßigung betroffen, die sie gar nicht verdienen, anderseits werden Familien Zur Mehrzahlung herangezogen werden für Wasser, welches sie gar nicht verbraucht haben. Unstimmigkeiten im Hause werden die Folge sein. Bei den Mullabfuhrgebühren dürfte es sich ähnlich verhalten. Am leichtesten lasse sich noch die Ermäßigung bei den Elektrizitäts- und Gasgebühren durchführen, weil jede Partei einen eigenen Zähler habe. Die.Be-


Amtsblatt N r . 5 uorzugung kinderreicher Familien bei der Abgabe von Freibankfleisch dürfte auch nicht immer reibungslos vor sich gehen, da man weiß, daß ohnehin nur minderbemittelte Kreise dieses Fleisch in Anspruch nehmen. Bei den Badeanstalten müßte das Hallenbad von vornherein ausgenommen werden, solange der zuständige Ausschuß nicht besondere Anträge stelle. Nicht leicht sei auch die Auswahl der 100 Kinder für die Freiplätze zu den Kindervorstellungen. Da eine Aktion für den Familienschutz eigentlich Aufgabe des Bundes sei, sei es erfreulich, daß sich der Herr Bundeskanzler bereits zustimmend geäußert habe, er werde im Finanz- und Budgetausschuß des Bundestages von dieser Aeußerung des Bundeskanzlers Erwähnung tun, damit dieser Ausschuß dieselbe Courage bekommt, wie der Gemeindetag. Herr Kommerzialrat Miller verwies in der Wechselrede auf die große Belastung, die der Stadtgemeinde aus der Annahme der Anträge erwachse. Er müsse verlangen, daß diese Belastung, soweit sie sich auf die Gebühren für Elektrizität und Gas beziehe, nicht etwa auf die Lichtwerke umgelegt werde. Wenn dem so wäre, müßte er den Anträgen des Kulturausschusses ein starres Nein entgegensetzen. Er wüßte auch, was er mit den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses zu tun hätte, wenn sie in dieser Frage etwa überstimmt würden. Herr Kommerzialrat Miller wird hierauf vom Herrn Bürgermeister dahin aufgeklärt, daß auf Grund 'der Buidgetpost von 8 30.000 nur der Gemeindefonds belastet würde.

richt über den erfolgten Ausbau des städtischen Sanatoriums im Sinne des Beschlusses des Gemeindetages vom 8. Juli 1936 genehmigend zur Kenntnis. An die öffentliche Sitzung schloß sich noch eine kurze vertrauliche Sitzung.

Neuvergebung öer Direktion öes Innsbrucker staöttheaters

Der Gemeindetag hat in seiner Sitzung vom 23. März 1937 beschlossen, das Innsbrucker Stadttheater auch in der Spielzeit 1937/38 fortzusetzen und diese Spielzeit mit 6 Monaten zu begrenzen. I n Verfolg dieses Beschlusses wurde die Direktion des Stadttheaters ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist wurde mit drei Monaten festgelegt. I m Sinne des Beschlusses des Gemeindetages wurde in der Ausschreibung zum Ausdruck gebracht, daß die Stadtgemeinde eine finanzielle Beihilfe zusagt, deren Höhe und Art im Verhandlungswege festzusetzen ist. Für die Höhe der Beitragsleistung der Stadtgemeinde werden eingerechnet der Bundes- und Landeszuschüsse die Erfahrungen der letzten Jahre maßgebend sein. Bis zum Abschluß der Ausschreibung (26. April 1937) langten 28 Bewerbungsgesuche um die Direktion des Herr Aufsichtsrat Süß vertrat die Ansicht, daß es ein Groß- Stadttheaters ein. Aus diesen 28 Bewerbern traf der teil der BeVölkerung, insbesondere solche Kreise, welche in Kulturausfchuß nach gründlichen Erhebungen und sorgNot leben, nicht verstehen werden, daß trotz der beschränk- fältiger Prüfung eine kleine Auslese, die er dem Geten Mittel der Etadtgemeinde Gelder ausgegeben werden meindetage zur endgültigen Auswahl unterbreitete. Aus für Leute, die es gar nicht notwendig haben, von der Stadt- diesem Vorschlage wählte der Gemeindetag in der gemeinde Unterstützungen zu erhalten. Die Anträge des Sitzung vom 7. Mai 1937 F e r d i n a n d S k u h r a . Kulturausschusses nähmen aber von der Aktion grundsätzDa sich der Gemeindetag nicht entschließen konnte, lich niemanden aus, auch nicht begüterte Familien. Das die von Skuhra von der Stadtgemeinde verlangte finanwerde Unmut in Familien erwecken, die hinsichtlich der Kin- zielle Garantie im vollen Umfange zuzusagen, mußte deranzahl die vom Kulturausschusse geforderten Voraus- im Zeitpunkte der Beschlußfassung allerdings mit der setzungen nicht erfüllen, desungeachtet aber in Not leben. Möglichkeit gerechnet werden, daß Skuhra die ihm anDie ganze Aktion werde sich übrigens nicht im Rahmen je- gebotene Stelle nicht annimmt. Die in der Zwischenzeit nes Betrages halten lassen, der dafür im Budget ausgewor- mit Skuhra aufgenommenen Verhandlungen lassen jefen wurde. I m nächsten Jahre werde sicher mehr erfordert doch nach ihrem bisherigen Verlaufe auf einen günstiwerden, ohne daß etwa mehr Kinder auf die Welt kämen. gen Abschluß der Verhandlungen schließen. Die Aktion werde mehr und mehr ausgenützt werden, ohne F e r d i n a n d S k u h r a ist Oesterreicher; er war t»atzsieihren Imeck erfülle. als Schauspieler, Sänger und Spielleiter an verschiedeHerr Stadtrat Dr. Melzer unterstützte in längeren Aus- nen Bühnen Österreichs und Deutschlands tätig. Er führungen die Anträge des Kulturausschusses, dessen unver- leitete unter anderem das kleine Schauspielhaus (Koänderte Annahme er verlangte. Ebenso Herr Thoma. mödie) in Wien, das deutsche Volkstheater in Prag, das Ausstellungstheater in Berlin, das Stadttheater in Brandenburg-Havel, das Stadttheater in Stuttgart und Berichterstatter Tommerzialrat Kritz Miller war Intendant in Saarbrücken und Trier. Skuhra war 1. Der Gemeindetag nimmt den Jahresbericht der städti- Mitglied des Verwaltungsrates und der Tarifausschüsse schen Elektrizitätswerke Innsbruck zur Kenntnis und ge- des Deutschen Bühnenvereines. Er ist Verfasser verschienehmigt im Anschlüsse daran die Bilanz per 31. Dezem- dener Fachaufsätze über das Theaterwesen und trat erst ber 1936 mit einem ausgewiesenen Reingewinn von jüngst mit bemerkenswerten Vorschlägen für einen Neu8 151.078.75. Ueber Antrag des Verwaltungsausschusses aufbau der Theater in Österreich an die Oeffentlichwird der Direktion, den Beamten und Arbeitern dieses Wer- keit. kes der Dank der Gemeinde ausgesprochen. 2. Der Gemeindetag nimmt im Anschlüsse daran den Be-


.Amtsblatt Nr. 5

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am )o. April Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 1878 Frauen 1177 Zusammen: 3055

Hieoon sind unterstützt:

Männer 1596 Frauen 835 Zusammen: 2431

Die 3055 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen VerufsKIassen wie folgt: Männer Frauen Zufam. 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 4 1 5 2. Bergbau und Salinenwesen 1 — 1 3. Stein-. Ton-, Glasindustrie 31 7 38 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 527 1' 528 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. ^ _^ ^. 6. Metallindustrie 250 — 250 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 78 — 78 8. Leder- und Häuteindustrie 6 — 6 9. Textilindustrie 14 89 103 10. Bekleidungsindustrie 92 53 145 11. Papierindustrie 11 10 21 12. Graphische Industrie 29 12 41 13. Chemische Industrie __ ^ __ 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 130 2 132 15. Hotel-, Gast- und Echankgewerbe 194 601 795 16. Handel 84 130 214 17. Transport und Verkehr 106 3 109 18. Bank- und Versicherungswesen 5 — 5 19. Körperpflege und Reinigungswesen 43 23 66 20. Heilkunde und Gefundheitswefen 6 9 15 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unterhaltungsberufe 27 18 45 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare usw.) 3 — 3 23. Öffentlicher Dienst 2 — 2 24. Haushaltungsberufe — 23 23 25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe 235 195 430 Summe:

1878

1177

3055

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. März 1937 ergibt sich eine A b n a h m e um 2 6 5 P e r s o n e n .

Gewerbe Nachweis der im Monat April 1937 durchgeführten Gewerbelöschungen Biasior Richard, Sennftraße 20, Masseurgemerbe. Hand- und Fußpflege, 23. 3. 1936, Zl. 4507. — Brod Sigmund, Universitätsstraße 20, Holzhandel, 15. 9. 1925, Zl. 14.011. — Croce Guido, Müllerstraße 28. Bauunternehmergewerbe, 30. 12. 1910, Zl. 64.236. — Fili Franz, Innstr. 61, Handel mit Molkereiprodukten. Bäckereiwaren und Eiern. 18. 4. 1937. Zl. 6275. — Götzendorfer Gisela, Pradler Straße 55, Vermittlung von Adressen an Interessenten, 16. 8. 1927. Zl. 16.613. — Graß Emma. Goethestraße 2, Weißnäherei, 13. 10. 1925, Zl. 17.936. — Guggi Franziska. Knollerftraße 24, Kleidermachergewerbe, 29. 8. 1930, Zl. 16.208. — Haidacher Johanna. Pfarrgasse 8. 2. St., Reklamebüro. 8. 7. 1927. ZI. 13.029. — Hasengst Alois, Fischergafse 12. Hufschmiedgewerbe, 23. 12. 1907, Zl. 60.021. — König Alois. Leopoldftraße 35, Viehund Fleifchhandel, 31. 5. 1915. Zl. 14.673. — Köpf Anton. Museumstraße 35, Handelsagentur. 5. 6. 1919. Zl. 14.953. — Köpf Anton, Museumstraße 35, Kommissionswarenhandel, 5. 6. 1919, Zl. 16.485. — Kovatsch Friedr., Innsbruck, Platzdienstgewerbe. 8 7. 1922. Zl. 10.021. — National-Registrierkassen. Ges. m. b. H.. Bismarckplatz 1. Handel mit Registrierkassen. 18. 12. 1936. ZI. 19.437. — National-Registrierkassen, Ges. m. b. H.. Bismarckplatz 1, Repara-

tur von Registrierkassen. 25. 1. 1937 Zl. 20.038/1936. — Pieringer Josef. Müllerstraße 1, Realitätenvermittlung. 20. 12. 1923, I Nr., Zl. 2091/7. — Schindl Oswald. Maria-Theresien-Stratze 57, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, 27. 1. 1927, ZI. 789. — Schmidt Ludwig. Heiliggeistftraße 2, Elektroinstallationskonzession, 10. 7. 1915. Statth. II—551/3. — Schramme! Leopold, Viaduktbogen 74, Trödlergewerbe. 26. 3. 1929. Zl. 5449; zweite Verkaufsstelle Viaduktbogen 6 wurde ebenfalls aufgelassen! — Sicker Hermann, Völser Straße 43, Kunststeinerzeugung, 4. 8. 1926. Zl. 13.599. — Soubek Friedrich. Mentlgasse 16. Glasergewerbe. 19. 8. 1931. Zl. 13.913. — Soubek Friedrich. Mentlgasse 16. Spenglergewerbe, 19. 8. 1931, Zl. 14.956. — Stainer Heinrich. Welsergasse 7, Agenturgewerbe, 24. 12. 1931, ZI. 22.609. — Stratzer Johann, Innrain 4, Fleischhauergewerbe, 10. 7. 1929, Zl. 12.923. — Streli Johann, Innsbruck, Platzdienstgewerbe, 7. 12. 1936, Zl. 11.346. — Viertlet Ferdinand, Mandelsbergerstraße 1. Gemischtwarenhandel, 11. 3. 1932. Zl. 3525. — Zoller Alois, Erzherzog-Eugen-Straße 37, Agenturgewerbe. 17. 3. 1937. ZI. 5064.

Verzeichnis über die im Monat April 1937 ausgestellten Gewerbe» scheine, bzw. Konzessionsdekrete Bayr Marie, geb. Werner, Handel mit Speise-Eis, Pradler Straße 18. 27. 4., Zl. 5741. — I n g . Berger Viktor. Afphaltiergewerbe. Rich.-Wagner-Strahe 8, 16. 4., Zl. 5220. — Ernie Josef, Kleidermachergewerbe, Maria-Therefien-Str. 57, 28. 4., I I . 5832. — Eisenstecken Cäcilie, Handel mit Molkereiprodukten, Bäckereien, Zuckerwaren, Eiern, Kartoffeln, Vündelholz. Mehl, Obst und Gemüse, Innstraße Nr. 61. 7. 4., ZI. 4668. — Gasperl H Schladek, vorm. Fritz Hell, (protokollierte offene Handelsgesellschaft) Erzeugung von Oelfarben, Lackfarben, Glaserkitt und anderenchem.-technischenWaren, soweit die Erzeugung letzterer nicht in den Umfang eines gebundenen oder konzessionierten Gewerbes fällt. Straße der Sudetendeutfchen 19, 22. 4., Zl. 5474. — Gleißner Jofef. Handel mit Baumaterialien, Anichstraße 4/11, 27. 4.. I I . 5796. — Guberth Hermine, geb. Steffan, Handelsagentur, Sonnenburgstraße 2, 23. 4., ZI. 5624. — Guberth Hermine, geb. Steffan, Kommissionswarenhandel, Sonnenburgstr. 2, 23. 4., Zl. 5623. — Haidacher Martha. Reklamebüro. Pfarrg. 8 / I I. 9. 4.. Zl. 4744. — Ing. Heinz Oskar, Vaumeistergewerbe, WilhelmGreil-Straße 12. 8. 4. 1937, Zl. la—872/3, Landeshauptmannschaft. — Kelderer Josef, Gast- und Sckankgewerbe, gem. 3 16, lit. b), e). a). t) und ß) GO.. Mariahilfstraße 42. 22. 4.. Zl. 5458. — Leckner Otto, Kleidermachergewerbe. Templstr. 14, 8. 4., Zl. 4774. — Mayr Maria. Kleidermachergewerbe, Müllerstraße 21/1, 23. 4., 31. 5569. — Moser Theresia. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Dollfuß-Siedlung 62. 2. 4.. Zl. 4430. — I . Petera <K Eie, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. Maria-Tlieresien-Straße 18. 28. 4., Zl. 5817. — Pickl Josef, Handel gem. § 1a. Abf. 1. Abschn. b). Maximilianstraße 3. 28. 4., Zl. 5831. — Sautter slosef, Handel mit Vüromasckinen. Marke „Continental". MariaTherefien-Straße 47. 5. 4.. Zl. 4525. — Schandara Ferdinand. Zimmermaler-. Anstreicher- und Lackierer-, Schilder- und Schriftenmalergewerbe, Kaiser-Iosef-Straße 9, 27. 4., Zl. 5660. — Sckle^ter Siegfried, Konzession zum Betriebe des Gewerbes der Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches, der Pachtung und Verpachtuna von Realitäten und der Vermittlung von Hypothekardarlehen lRealitätenoermittlung). Museumstraße 14. 16. 4., ^l.Ia—620/11, Landeshauvtmannschaft f. T. — Schmidt Marie, .Handel aem. § 1a. Abf. 1. Abfchn. d). Pkt. 36. GO., jedoch mit Ausfcl^luk von Lebens- und Futtermitteln. Heiliggeiststr. 2, 2. 4. 1937. Al. 4427. — Sckrammel Friedrick. Altwarenhändler (Trödlergewerbe). gemäß tz 15. Vkt 12. GO.. 5ng.-Etzel-Straße—Viaduktboaen 6. 12. 4.. ZI. 4669. — Sicker Verta, aeb. Naumann, Mmstfteinn arenerzeuauna. Völser Straße 43, 13. 4., Al. 4990. — Sieden Anton. Gast- und Sckantmemerbe, oem. § 16, lit. a), t^. e), ä^, I) und s). GO.. Fallmerayerstraße 8. 29. 4 . / Z I . 4901. — Thöni Alois. Memifchtn-arenhandel, Pradler Straße 41, 23. 4., Zl. 5570. Niertler Marie, aeb. Stieß, Gemischirarenhandel, Mandelsberqerstraße 1. 27. 4.. Zl. 5742.

Gewerbestrafen im Monat April ? § 136 GO., unbefugter Gemüsehandel: 6 8 (12 Stunden): § 2 des Hausierpatentes, unbefugtes Hausieren: 20 8 (24 Stunden), § 13Ii G O . unbefugter Handel: 200 8 (10 Tage). § 55 (2) GO.. Verpachtung ohne Anzeige: 200 8 (10 Tage), 8 13a GO., unbefugter Gemischtwarenhandel: 200 8 (10 Tage). § 1b GO., unbefugter Gemüfehandel: 10 8 (12 Stunden). § 100 (3) GO.. Nichteinräumung


Amtsblatt Nr. 5 der erforderlichen Zeit zum Besuch der Fortbildungsschule; 30 8 (24 Stunden), § 2 des Hausierpatents: 50 8 (3 Tage). § 132 lit. e GO., Auftragserteilung an einen unbefugten Malergehilfen: 5 8 (6 Stunden), § 2 Hausierpatent, unbefugtes Hausieren: 10 8 (24 Stunden), § 2a—1 der Milchvorschrij ten: 15 8 (24 Stunden), § 2a—1 der Milchvorfchriften: 10 8 (12 Stunden), § 13 I. 15/31. Nichteinhaltung der Bestattungsvorfchriften: 400 8 (10 Tage), §§ 46, 48, 49 GO., unrichtige Geschäftsbezeichnung: 40 8 (4 Tage). § 13b GO., unbefugte Bücherrevision: 50 8 (2 Tage), § 3 Sonntagsruhegesetz: 20 8 (2 Tage), § 59e GO-. unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 50 8 (5 Tage). § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 50 8 (5 Tage), § 13a GO., unbefugtes Handelsgeirerbe: 200 8 (10 Tage), § 75 GO.. Sonntagsruheübertretung: 4 8 (12 Stunden), § 3, Eonntagsruhegesetz: 3 8 (6 Stunden). § 14 GO., unbefugtes Kleidermachergewerbe: 20 8 (2 Tage), § 2 I. 22/29, unbefugte Sammlung: 2 Tage, § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 100 8 (5 Tage), § 22 GO., unbefugte Fremdenführuna: 200 8 (48 Stunden), § 59e GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 200 8 (5 Tage). § 59e GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 200 8 (5 Tage), § 59e GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 200 8 (5 Tage). § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 200 8 (5 Tage). Acht Uebertretungen des Einwohner-Ges. 1935: 80 8 (24 Stunden), Übertretung des Einwohner-Gef. 1935: 10 8 (12 Stunden), 17 Uebertretungen des Einwohner-Ges. 1935: 170 8 (24 Stunden), Alpenpflanzenschutzgesetz: 10 8 (Verfall der Echneerofen und 24 Stunden), Uebertretung des Weingesetzes: 20 8 (48 Stunden). Uebertretung des Alpenpflanzenschutzgesetzes: 10 8 (24 Stunden), Uebertretung der Milchoorschriften: 10 8 (24 Stunden). Uebertretung der Milchvorschriften: 10 8 (24 Stunden), Übertretung der Milchvorschriften: 10 8 (24 Stunden), Übertretung des Weingesetzes: 20 8 (48 Stunden), 10 Uebertretungen des Einwohner-Ges.: 10 a 5 8 50 8 (je 12 Stunden). Uebertretung der Milchvorschriften 10 8 (24 Stunden), Uebertretung der Milchvorschriften: 10 8 (24 Stunden), Uebertretung des Fischereigesetzes: 100 8 (3 Tage, 7l Stück Forellen wurden beschlagnahmt und in Freiheit gesetzt). §§ 136 und 44 GO., unbefugte Ankündigung des Agenturaewerbes und unrichtige Namensführung: 10 8 (24 Stunden), §§ 39/2 und 44/1 GO.. Nichtanzeige der Standortverlegung und vorschriftswidrige äußere Bezeichnung: 15 8 (24 Stunden). § 14 GO., unbefugte Verrichtung von Malerarbeiten: 50 8 (5 Tage), § 8 der I u gendschutzverordnung: 5 8 (14 Stunden).

stellten versichert sind, wird nach § 3 des Bundesangestelltenkrankenversicherungsgesetzes bestimmt. Art und Umfang der Versicherungsleistungen für die hier in Frage kommenden Personen richten sich nach den Vorschriften der §§ 4 bis 13 des BundesangestelltenKrankenversicherungsgesetzes, doch gilt für die Bemessung der Wöchnerinnenunterstützung und des Sterbegeldes eine Eonderregelung. Personen, bei denen die sachlichen Voraussetzungen der Verordnung bereits im Zeitpunkte ihres Wirksamkeitsbeginnes zutreffen, haben der nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetze Zuständigen Krankenkasse schriftlich anzuzeigen, daß sie auf Grund des Bezuges eines Ruhe-(Versorgungs-) genusses Mitglieder der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten sind. I n diesem Falle tritt der Wechsel der Leistungszuständigkeit mit dem ersten Tage des auf das Einlangen der Anzeige bei der Krankenkasse folgenden Kalendermonates ein. Personen, bei denen die fraglichen sachlichen Voraussetzungen erst in Hinkunft eintreten, haben der nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetze zuständigen Krankenkasse das Zutreffen der Voraussetzungen schriftlich unter Vorlage entsprechender Belege anzuzeigen. Wird diese Anzeige binnen 14 Tagen nach dem Zeitpunkte, in dem diese Voraussetzungen eingetreten sind, erstattet, so ist die Leistungszuständigkeit des Eintrittes der Voraussetzungen gegeben: wird sie später erstattet, so beginnt die Leistungszuständigkeit der genannten Anstalt mit dem ersten Tage des auf das Einlangen der Anzeige bei der Krankenkasse folgenden Kalendermonates. Hinsichtlich des sich aus den vorstehenden Anordnungen ergebenden Verhältnisses zwischen den nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetze zuständigen Krankenkassen und der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten enthält die Verordnung die notwendigen Bestimmungen.

Regelung öer Versicherungszustanöigteit don Ruhe(VersorgungS-)genußempfängern/ öie nach öem gewerblichen HozialversicherungsBeschränkung öer Herstellung don Acht- unö gesetze kranlenbersichert sinö/ zur KrankenKaufbilöern sowie sonstiger bilölicher oöer Versicherungsanstalt öer Vunöesangestellten graphischer Vorstellungen im Anteresse öer Durch eine am 1. A p r i l 1937 in Kraft getretene Verordnung des Vundesministeriums für soziale Verwal- Tanöesverteiöigung tung (VGVl. Nr. 95/1937) wird bestimmt, daß Personen, die wegen des Bezuges eines Ruhe-(Verforgungs-) genusses Mitglieder der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten sind und in einer Beschäftigung stehen, die ihre Versicherungspflicht nach dem Vundesgefetze. betreffend die gewerblicke Sozialversicherung (VGBl. Nr. 107/1937) in der Fassung der 1. Nov. (BGBl. Nr. 220/1936) begründet oder von einem nach dem gen. Gesetze eingerichteten Versicherungsträger eine lmvaliditäts (Alters-) rente oder eine Provision beziehen, sind samt ihren Angehörigen, wenn sie die vorgeschriebene Anzeige erstattet haben, von den in der Verordnung näher angeführten Zeitpunkten an für den Fall der "Krankheit ausschließlich bei der Krankenversickerungsanstalt der Vundesangestellten versichert. Ein sich hienach etwa ergebender Wechsel der Leistungszuständigkeit w i r k t jedoch stets nur für künftig eintretende Versicherungsfälle. Der Kreis der Angehörigen der Personen, die im Sinne der vorangeführten Bestimmung ausschließlich bei der Krankenversicherungsanstalt der Vundesange-

I m Wege eines Vundesgesetzes (BGBl. Nr. 122/1937) wurde dem Bundesminister für Landesverteidigung die Ermächtigung erteilt, die Herstellung ron Licht- und Laufbildern fowie die Anfertigung bildlicher oder graphischer Darstellungen bestimmter Objekte oder in bestimmten Bereichen zu verbieten. Von jedem dieser Verbote ist die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Vundespoligeibehörde) zu verständigen; außerdem bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Verlautbarung durch Anschläge. Tafeln u. dgl., die den Vereich oder das Objekt, auf die sich das Verbot bezieht, entsprechend kennzeichnen und die auf Uebertretungen des Verbotes gesetzte Strafe erkennen lassen. Die Verbote gelten jedoch für die Herstellung von Bildern und Darstellungen nicht, die für Behörden des Bundes oder der Länder (der Stadt Wien) oder für die Oesterr. Bundesbahnen zum Amtsgebrauche weisungsgemäß angefertigt werden. Zuwiderhandlungen gegen erlassene Verbote ziehen die Bestrafung im Verwaltungswege mit Geld bis zu


s

.Amtsblatt Nr. 5

5 2000.— oder mit Arrest bis zu 6 Monaten nach sich, außer es sind die Handlungen nach einer anderen Bestimmung strenger zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar. Auch kann auf Verfall der hier in Betracht kommenden Sachen erkannt werden, und zwar ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören. Besteht der Verdacht einer nach der vorstehenden Bestimmung mit Strafe bedrohten Verwaltungsübertretung, so kann bei dem Verdächtigen eine Haus- oder Personendurchsuchung vorgenommen werden. Ebenso ist die Behörde ermächtigt, wenn der Verdacht besteht, daß die strafbare Handlung durch Herstellung von Licht- oder Laufbildern begangen worden ist, die Entwicklung der in Beschlag genommenen photographischen Platten oder Filme zu veranlassen.

Halbjahresbericht über öen Kremöenvertehr Winterhalbjahr: 1. November 1936 bis 30. April 1937 Zahl der gemeldeten Fremden und der Uebernachtungen a) nach Monaten ^ ' "lonai

Z a h l der Fremden Übernachtungen

November Dezember Jänner Februar März

.

April Winterhalbjahr zusammen

.

6.400 5.804 6.805 7.128 10.447

14.660 14.454 18.249 17.658 22.468

9.545

21.736

46.129

109.225

d) nach dem ständigen Wohnorte: Z a h l der Ständiger Wohnort in Fremden Übernachtungen Wien Sonstiges Österreich Deutsches Reich Danzig Schweiz. Liechtenstein Italien Jugoslawien . Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen Litauen. Lettland, Estland. F i n n l a n d . Schweden. Norwegen, Dänemark . Niederlande Belgien, Luxemburg Großbritannien. I r l a n d . . . . Frankreich. Monaco Spanien. Portugal Albanien, Griechenland, Bulgarien, Türkei Rußland m i t Russisch-Asien . . . Palästina, Britisch-Indien, Niederl.I n d i e n , Japan, übriges Asien . . Australien. Aegypten, übriges A f r i k a Ver. Staat, v. Nordamerika. Kanada Argentinien, Brasilien, übr. Amerika Staatenlose Zusammen

.

.

.

10.830 13.092 10.369 44 980 2.306 147 392 115 1.453 92 63 426 1.077 276 1.980 1.108 45

28111 37657 16.437 80 1.924 4.285 410 818 194 2.310 222 130 576 3.624 648 5.885 2.656 101

30 1

63 1

192 252 713 43 103

480 488 1.839 66 220

46.129

1^9 225

Der Nachöruck von Aufsätzen, Berichten oöer nur von Teilen öerselben sowie sie Wieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Monatsbericht über öen Kremöenvertehr Monat April 1937 (1938) Ständiger W o h n o r t

Zahl der ' ssremdenmeldungen 193?

Wien Sonstiges Österreich Deutsches Reich Dangig Schweig. Liechtenstein Italien Jugoslawien Ungarn Rumänien Tschechoslowakei . . . . . . . Polen Litauen. Lettland. Estland, Finnland Schweden, Norwegen. Dänemark . . Niederlande Belgien, Luxemburg Großbritannien, I r l a n d . Frankreich, Monaco Spanien, Portugal Albanien. Griechenland. Bulgarien . Rußland und Russisch-Asien . . . . Palästina, Vritisch-Indien, Niederländ.Indien, Japan, Uebriges Asien . . Aegypten. Uebriges A f r i k a Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada Argentinien. Brasilien, Uebr. Amerika Staatenlose Zusammen:

1936

Zahl der Übernachtungen 193?

2429 2101 2526 2592 2046^ ^ 556 14) 203 592 286 444 34 45 71 81 17 24 370 411 17 18 19 4 148 110 162 127 65 61 639 427 183 353 13 20 2 8 — 4

1936

5334 7909 30211 > 201 406 521 48 240 23 660 32 26 201 345 146 1801 397 16 2 —

5089 6466 1190 1056 1L06 120 205 43 661 21 5 146 312 113 1123 644 32 19 16

30 80

14 19

37 148

63 47

165 17 9

137 — 2

368 32 3

388 1

8150 21736

18766

9545*

" H i e v o n : 1. Geschäftsreisende 1316, 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen u. Vgl. 141.

Das Halten von Räumen zur Einstellung von Kraftfahrzeugen als Gewerbebetrieb Der Vundesminister für Handel und Verkehr hat in Anwendung der ihm im Kundmachungspatente zur Gewerbeordnung eingeräumten Möglichkeit im Verordnungswege (BGM. Nr. 96/1937) nunmehr nähere Bestimmungen darüber erlassen, unter welchen Voraussetzungen das Halten von Räumen Zur Einstellung von Kraftfahrzeugen unter die Gewerbeordnung fällt. Die angeführte Tätigkeit stellt demnach dann ein gebundenes Gewerbe nach § 1a, Abs. 1. Pkt. 29. der GO. dar, wenn vom Einsteller des Kraftfahrzeuges ein Entgelt zu leisten ist und eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft: a) wenn es sich nicht um eine bloße Raumvermietung handelt, sondern auch Dienstleistungen irgend welcher Art übernommen werden; d) wenn die Vermietung für eine kürzere Zeit als die ortsübliche Kündigungsfrist in einem hier zulässigen Rahmen zwischen einem und drei Monaten vereinbart wird, es sei denn, daß sich im Orte kein gewerblicher Betrieb befindet oder die vorhandenen Betriebe nicht ausreichen; c) wenn Kraftfahrzeuge von mehr als zwei hausfremden Perfonen eingestellt werden (hiezu bringt die Verordnung nähere Erläuterungen);


Amtsblatt Nl.5 6) wenn mit den Einstellern eine über die Haftung des Bestandgebers nach dem AVGB. hinausgehende Haftung vereinbart wird. Als Dienstleistungen im Sinne des Punktes a werden nicht angesehen: 1. Das Oeffnen und Schließen der Haustore bei der Ein- und Ausfahrt; 2. das Oeffnen und Schließen der Tore des Einstellraumes selbst, wenn der Inhaber in demselben oder einem dazugehörigen Gebäude ein Gast- und Schankgewerbe betreibt; 3. die Beistellung von Wasser, Licht und zentraler Beheizung; 4. die bauliche Instandhaltung der Einstellräume und Abslußkanäle, wozu jedoch die gewöhnliche Wartung nicht zählt. Als Gewerbe gilt nicht, wenn Betriebe Einstellräume für Kraftfahrzeuge lediglich an ihre Dienstnehmer vermieten oder deren Kraftfahrzeuge beherbergen oder wenn in Unternehmungen deren Inhaber zur Erzeuauna.. Ausbesserung. Velehnung oder zum Verkauf von Kraftfahrzeugen befugt sind, diese nur während einer für die eigentlichen Betriebszwecke erforderlichen Zeit eingestellt bzw. auf 'Grund eines Zurückbehaltungsrechtes, das aus geschuldeten Beträgen für wesentliche Aufwendungen abgeleitet wird, verwahrt werden und während dieser Zeit außer Betrieb stehen. Personen, die zur Zeit des Wirksamkeitsbeginnes der Verordnung (1. April 1937) ohne Gewerbeberechtigung, jedoch im guten Glauben eine Tätigkeit betrieben haben und noch betreiben, die nach den vorstehenden Bestimmungen als Ausübung des Gewerbes nach § 1a, Ms. 1, Pkt. 29. der GO anzusehen ist, wurden in bezug auf die notwendige Anmeldung dieses Gewerbes gewisse Erleichterungen zugestanden, insbesondere erhielten sie zur Erstattung derselben eine Frist bis zum 30. Juni 1937 eingeräumt.

Vericht öes Marktamtes über die Preisbildung bei einigen lebenswichtigen Nahrungsmitteln im Monate April 1937. I m Vergleiche zum Vormonate ist Kalbfleisch durchschnittlich um 10 bis 20 Groschen und Kitzfleisch um 40 Groschen je Kilogramm billiger geworden; bei den übrigen Fleischgattungen haben sich keine fühlbaren Preisänderungen ergeben. Feigenkaffee hat sich um 10 bis 20 Groschen je Kilogramm verbilligt, hingegen ist bei den billigeren Kakaosorten eine geringe Preiserhöhung eingetreten. Bei den jeweils ersten Gemüse- und Obstsorten werden, wie alljährlich, entsprechend hohe Preise verlangt, die jedoch in der Regel nach dem Einlangen größerer Mengen der betreffenden Ware rasch absinken; so kosten z. B. die ersten Kirschen 8 2.80 pro Kilogramm und werden dementsprechend auch wenig gekauft. Die oben erwähnten Preisschwankungen sind jahreszeitlich bedingt; auch in Bezug auf die Anlieferungen konnten im Lebensmittelhandel keine außergewöhn^ lichen Erscheinungen beobachtet werden.

Mitteilungen öes Htaötph^sitates Stand der Infektionskrankheiten im April 1937 Scharlach: 6 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 7 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Dysenterie: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im April 1937 Gesamtzahl: 41, keine Totgeburt; 18 männlich, keine Totgeburt: 23 weiblich, keine Totgeburt. Todesfälle im April 1937 Gesamtzahl: 78 Davon auswärts: 29 49 (22 männlich, 27 weiblich).

siersonalnachrichten Mit Wirkung vom 1. Mai 1937 wurde der städtische Amtsbote Anton Aublinger krankheitshalber in den zeitlichen Ruhestand, der Stadtarbeiter Engelbert Etraßnitzky ebenfalls krankheitshalber in den dauernden Ruhestand versetzt. Am 16. April 1937 starb Frl. Melanie Heissel, städtische Handarbeitslehrerin i. P. Frl. Heissel trat am 30. November 1928 nach mehr als 28jähriger Dienstleistung aus Gesundheitsrücksichten in den Ruhestand.


10.

.Amtsblatt Nr. 5

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Wer öarfVrieftauben halten/ züchten/ schulen? Nach dem mit 1. M a i d. I . in Kraft getretenen Brieftaubengesetze ( V G V l . Nr. 123/1937) ist das Züchten, Halten und Schulen von Brieftauben nur den auf Grund des Vereinsgesetzes errichteten und satzungsgemä'ß darauf eingestellten Vereinen und ihren Mitgliedern gestattet, wenn sowohl diese wie jene eine vom Vundesminister für Landesverteidigung zu erteilende besondere Befugnis erhalten. Den bezeichneten Vereinen dürfen Personen, die nicht österreichische Bundesbürger sind, nur mit Zustimmung des Vundesministers für Landesverteidigung angehören. Für Vereine, physische und nicht auf Grund des Ver-

einsgesetzes bestehende juristische Personen, die zur Zeit des Inkrafttretens des Brieftaubengesetzes Brieftauben gezüchtet, gehalten oder geschult haben, sind, wenn sie diese Tätigkeit fortsetzen wollen, zur Erlangung der erwähnten besonderen Befugnis, bzw. bei Nichterteilung derselben besondere Vorschriften maßgebend. Wer zum Züchten, Halten und Schulen von Brieftauben befugt ist, erscheint verpflichtet, seine Brieftauben zu kennzeichnen, fortlaufende Aufzeichnungen über seine gesamte Gebarung mit den Brieftauben zu führen und den mit der Ueberwachung der Einhaltung der vor erwähnten Verpflichtungen betrauten Organen alle verlangten Auskünfte zu erteilen. I n bezug auf das Hochlassen, die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie das Töten und Fangen von Brieftauben hat das Brieftaubengesetz bestimmte Anordnungen getroffen. Hervorzuheben ist, daß der Handel mit Brieftauben auf Märkten verboten ist. Außerhalb derselben ist er nur den nach dem genannten Gesetze Befugten i m Rahmen der sonst hiefür geltenden Vorschriften gestattet. Uebertretungen des Brieftaubengesetzes werden, soferne die Tat nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen strafbar ist, i m Verwaltungswege an Geld bis Zu Schilling 2000.— oder mit Arrest bis zu 6 Monaten bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auch kann auf den Verfall der den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Sachen erkannt werden, gleichgültig, wem sie gehören. Besteht der Verdacht einer nach der vorstehenden Bestimmung mit Strafe bedrohten Verwaltungsübertretung, so kann bei dem Verdächtigen eine Haus- oder Personendurchsuchung vorgenommen werden. Der wesentliche I n h a l t des mehrzit. Gesetzes findet auf den Bund keine Anwendung.

Kieferungsausschreiben! Für den Stadtmagistrat Innsbruck kommt die Lieferung von 150N Raummeter Buchen- und 50N Raummeter Fichtenscheiterholz öffentlich zur Vergebung. Die Ausschreibungsunterlagen sind im Rathaus, Zimmer 79, erhältlich. Die Anbote sind bis spätestens 1. Juni 1937. 11 Uhr vormittags, im Stadtbauamt, Zimmer 79, einzureichen. Stadtmagistrat Innsbruck Der Bürgermeister: Franz Fischer, e. h.

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