Amtsblatt Innsbruck

Page 1

V.b.b.

dermndes aupktM nnsbrmk Nathaus, 2 Ktock links

Erscheint einmal i Z.^K.jährlich.Gngeinummer so Nr. 10

15. Oktober 1937

3. Jahrgang

Innsbrucker Gemeinöetag Htzung am 5. Oktober Herr Bürgermeister Franz Fischer hat in Verfolg des Gemeindetagsbeschlusses, wonach in Hinkunft an jedem ersten Dienstag des Monates eine Gemeindetagssitzung stattfinden soll, die Mitglieder des Gemeindetages auf den 5. Oktober 1937 in den Adlersaal des Stadtsaalgebaudes berufen. Eingangs der Sitzung brachte der Bürgermeister ein Schreiben des Sonderausschusses des Kirchenbauvereines Pradl-Innsbruck zur Kenntnis des Gemeindetages, in welcher dieser für den von der Stadtgemeinde gewidmeten Gründerbeitrag von 8 2000.— Zur Fertigstellung der Inneneinrichtung der Pradler Pfarrkirche feinen Dank ausspricht. Anschließend berichtet er, daß aus Kreisen des Gemeindetages anfangs September d. I . die Anregung erging, dem heimischen D i c h t e r D r . K a r l Schön H e r r a u s A n l a ß d e r V o l l e n d u n g s e i n e s 70. L e b e n s j a h r e s den g o l d e n e n R i n g der S t a d t I n n s b r u c k zu v e r l e i h e n . Der Kulturausschuß des Gemeindetages hat diese Anregung aufgegriffen und für den 22. September 1937 einen Festabend arrangiert, an welchem die Verleihung stattgefunden hat. Ueber diefe Feier wurde bereits in den Tageszeitungen ausführlich berichtet. Da der Herr Bürgermeister eine Beschlußfassung des Gemeindetages in dieser Sache nicht mehr abwarten konnte, andererseits aber die Ansicht der großen Mehrheit des Gemeindetages kannte, hat er unter Berufung auf den § 36 des Stadtrechtes die Entschließung gefaßt, dem Dichter Dr. Karl Schönherr den goldenen Ring der Stadt Innsbruck zu verleihen. Die Mitglieder des Gemeindetages nahmen diese Mitteilung des Herrn Bürgermeisters zur Kenntnis und erhoben sich zum Zeichen der Ehrung von den Sitzen. Der Gemeindetag nimmt anschließend zur Kenntnis, daß der Herr Bürgermeister in Ausübung seines Notrechtes (§ 36 des Stadtrechtes) zur Aufbringung der Eigenmittel für den Bau der Kleinwohnungshäuser in Pradl bei der Zentraleuropäischen Länderbank einen Überbrückungskredit von 300.000 8 aufgenommen hat.

Dieses Darlehen ist mit drei Monaten befristet und zum Nettosatze von 5^2 Prozent p. a. spesenfrei zu verzinsen.

Verichterstatter Vürgerm.-Stellvertreter Aöolf Platter 1. Auf Antrag des Finanzausschusses wird für die bauliche Einhaltung des Viehmarktplatzes ein Nachtragskredit von 8 108.70 bewilligt. 2. Beim Aufwand der Stadtgemeinde bezüglich des im Schuljahre 1936/37 für die gesetzlich notwendigen Klassen einerseits und für die gesetzlich nicht notwendigen Klassen andererseits zu leistenden Beitrages hat sich dieser gegenüber den Ansätzen des Gemeindevoranschlages für das Jahr 1937 erhöht, und zwar macht die Überschreitung bei der Post L/18 a 8 7782.— und bei der Post L/18d 8 6134.— aus. Zur Deckung dieser Überschreitungen werden über Antrag des Finanzausschusses einige Kreditverschiebungen im Haushaltsplane vorgenommen. Die Einsparungen betreffen die Posten L/2 6, L/6a, L/6d und L/6—18 o. 3. Auf Antrag des Finanzausschusses wird der nach der nunmehr vorliegenden Abrechnung für die Aufstellung der Gedenktafel an den verewigten Bundeskanzler Dr. Dollfuß im Rathause erforderliche Nachtragskredit von 8 519.74 bewilligt. 4. Auf Antrag des Kultur- und Finanzausschusses wird das Schulgeld an den städtischen Volks-, Hilfsund Hauptschulen für das Schuljahr 1937/38 wie folgt

festgesetzt:

a) an Volks- und Hilfsschulen: für ein schulbesuchendes Kind in einer Familie 8 5.—, für zwei schulbesuchende Kinder in einer Familie je 8 2.—, für drei schulbesuchende Kinder in einer Familie je 8 1.—; b) an Hauptschulen: für ein schulbesuchendes Kind in einer Familie 8 20.—, für zwei schulbesuchende Kinder in einer Familie je 8 8.—, für drei schulbesuchende Kinder in einer Familie je 8 5.—. Diese Ansätze decken sich mit dem Schulgelde, das an den städtischen Schulen im Vorjahre eingehoben wor-


.Amtsblatt Nr. Ift den ist. Ebenso wie im Vorjahre wird auch Heuer bei vier und mehr schulbesuchenden Kindern in einer Familie von der EinHebung des Schulgeldes abgesehen, weiterhin wird auf Grund eines schon bisher in Uebung gestandenen Einkommenschlüssels in berücksichtigungswürdigen Fällen das Schulgeld an Volksschulen Zur Gänge, an Hauptschulen zur Gänze oder Hälfte nachgelassen. 5. Auf Antrag des Gemeinderates, bzw. Finanzausschusses wird für die Anschaffung von Staatsflaggen ein Nachtragskredit von insgesamt 8 3500.— bewilligt. 6. Auf Antrag des Finanzausschusses werden beim Kapitel V des Gemeindevoranschlages für das Jahr 1937 einige Kreditverschiebungen bewilligt, welche die Abdeckung von Kreditüberschreitungen bei den Posten V/21 t, V/27 und V/35 zum Ziele haben. Die Abdeckung wird über Vorschlag des Finanzausschusses durch Einsparung bei der Post V/27 a im Betrage von 8 10.965.98 vorgenommen. 7. Da nach dem Tiroler Landesgesetz vom 2. April 1936, LGBl. Nr. 42, die Möglichkeit eröffnet ist, die Kosten, die der Gemeinde in Erfüllung der Verpflichtung nach § 43, Ms. 2, des Epidemiegesetzes erwachsen, hereinzubringen, wird über Antrag des Finanzausschusses ein Vorschlag des Stadtmagistrates genehmigt, wonach der Tarif für Krankentransporte und Desinfektionen folgendermaßen festgesetzt wird: Infektionswagen per Fahrkilometer 8 1.— Raum-Desinfektionen: a) Formaldehyd-Desinfektion 8 18.— für kleine und Normalräume 8 28.— für größere Räume 8 13.20 b) Chloramin-Desinfektion pro Raum 8 11.— o) Lysol-Desinfektion pro Raum 8 13.20 ä) Schwefel-Desinfektion pro Raum Effekten-Desinfektionen pro Beschickung: a) Formaldehyd-Desinfektion 8 7.-o) Dampf-Desinfektion in der Anstalt 8 11.40 8. Auf Antrag des Finanzausschusses wird für den Kanzleibedarf des städtischen Jugendamtes ein Nachtragskredit von 8 250.— bewilligt. 9. Auf Antrag des Finanzausschusses wird ein Sonderkredit von 8 925.34 als Teilbetreffnis der Stadtgemeinde an den Kosten der Lieferung und Montage eines elektrischen Etehboilers im Sieberer'schen Jugendheim bewilligt. 10. Auf Antrag des Finanzausschusses wird die Abschreibung eines Betrages von 8 2758.27 als uneinbringliche Verpflegskostenersätze im Sieberer'schen Jugendheim bewilligt. 11. Auf Antrag des Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag, für die Fortsetzung der Innregulierungsarbeiten beim Peterbründl im Baujahre 1937/38 eine Veitragsleistung der Stadtgemeinde im Ausmaße von 10 Prozent des voraussichtlichen Kostenaufwandes, d'. f. 8 4600.—, zuzusichern und zu diesem Zwecke in den Haushaltsplan für 1938 einen Kredit in dieser Höhe

einzusetzen.

Verichterstatter Htaölrat btto AHonig I. Auf Antrag des Bauausfchusses werden folgende Richtlinien für die Errichtung von Schlagbrunnen beschlossen: 1. Schlagbrunnen in Außengebieten der Siedlungs-

stellen, bei denen eine Anschlußmöglichkeit an die öffentliche Wasserversorgung nicht gegeben ist, werden im Sinne des § 66 der I V O . nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen genehmigt: 2. Das zu entnehmende Grundwasser hat den Anforderungen an Reinwasser zu entsprechen. Der Nachweis hierüber, der von einer staatlichen Untersuchungsstelle zu beschaffen ist, ist dem Stadtmagistrate vorzulegen. Die periodische Untersuchung des Wassers kann gefordert werden. 3. Das Grundwasser muß Bodenschichten entstammen, die möglichst 4 Meter tief unter Gelände liegen und von Schichten mit gutem Keimzurückhaltungsvermögen überlagert sind. I n den einzureichenden Plänen ist das Profil der Bodenschichten und der höchste Grundwasserstand im Maßstabe 1:50 zu zeichnen. 4. Zwischen Brunnenrohr und den Bodenschichten darf sich kein Zwischenraum bilden, durch welchen Verunreinigungen einsickern können. 5. Reicht das Grundwasser bis zu 2 Meter an die Geländeoberfläche, so ist diese in der Umgebung des Brunnens in einem Umkreis von 5 Metern wasserdicht herzustellen (z. V. durch eine V2 Meter starke Lehmschichte). 6. Abortgruben und Düngerstätten müssen mindestens 10 Meter, Entwässerungsleitungen u. dgl. mindestens 5 Meter vom Brunnen entfernt und grundwasserstromabwärts angeordnet werden. Die Lage des Brunnens wird vom Stadtbauamte an Ort und Stelle festgesetzt. Größere Abstände sind anzuordnen, wenn die Bodenschichten stark durchlässig oder die in der Nähe befindlichen Wasserläufe hochwasserführend sind und je nach den örtlichen Verhältnissen auch dann, wenn die das Grundwasser überlagernden Schichten von geringer Mächtigkeit sind. 7. Ablauf- und Niederschlagswässer dürfen weder nach dem Brunnen hinfließen, noch in dessen Umgebung sich stauen. 8. Alle Abwasseranlagen lAbortgruben, Leitungen u. dgl.) sind wasserdicht herzustellen. Die Errichtung von Versitzgruben zur Beseitigung von Fäkalabwässern ist verboten. Aus diesem Grunde ist der Einbau von Wasserklosetts unzulässig. 9. Sickergruben zur Beseitigung des Brunnenüberlauf- und des Waschwassers werden, wenn es die örtlichen Verhältnisse zulassen, von Fall zu Fall genehmigt. 10. Die Brunnenarbeiten einschließlich der Rohrverlegung sind unter der Kontrolle des Stadtbauamtes zur Ausführung zu bringen und ist deren Beginn und Fertigstellung dem Stadtbauamte schriftlich anzuzeigen. 11. Um die Genehmigung zur Errichtung von Schlagbrunnen ist unter Vorlage von Plänen, die sinngemäß nach § 6 des Kanalisationsschwemmgesetzes vom Jahre 1905, LGVI. Nr. 18, zu verfassen sind, in zweifacher Ausfertigung beim Etadtmagistrate anzusuchen. 12. Bei Verlegung eines öffentlichen Wasserleitungsstranges vor dem Grundstück ist dieses an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen und hat dann die Reinwasserversorgung aus dem Schlagbrunnen zu unterbleiben. ll. In, Angelegenheit der vom Bauausschusse beantragten Aenderung des Verbauungsvlanes der Katastralgemeinde Innsbruck wurde eine einheitliche Auffassung und Zustimmung hinsichtlich folgender Punkte erzielt: a) Der Baulinienplan 1a Saggen, genehmigt mit Erlaß der Landeshauptmannschaft vom 4. . Mai 1935,


Amtsblatt Nr. 10.

b)

-

o)

ä)

ZI. V I—1286/2 wird außer Kraft gesetzt und dahin geändert, daß die Uferstraße zwischen Kettenbrücke und Eisenbahnbrücke bedingt durch die vom Zuständigen Ministerium verlangte Aenderung der I n n regulierungslinie am rechten Ufer verschoben wird, Der Vaulinienvlan für das Gebiet Zwischen S i l l und Eisenbahnviadukt (Kohlstatt), genehmigt mit Erlaß der Statthalters vom 27. Sept. 1910, ZI. 62.653, wird außer Kraft gesetzt. Die Aenderungen betreffen eine aus Verkehrs- und städtebaulichen Rücksichten durchzuführende Richtungsänderung der Kohlstattgasse, insbesondere bei der Einmündung derselben in die Iahnstraße. Die Durchführung bedingt die Niederlegung der alten Objekte Kohlstattgasse 5 und Iahnstraße 9. Weiters die Verlegung der mit 9 Meter Breite geplanten Querstraße zwischen Kapuginergasse und Iahnstraße weiter westwärts, bedingt durch drei i m Jahre 1912 ausgeführte Neubauten, und zwar Iahnstraße 25 und 29 und Kapuzinergasse 20. Weiters wird die Richtung der Zeughausgasse zwischen Vahnviadukt und Iahnstraße aus verkehrsund städtebaulichen Rücksichten geändert. Die Baufluchten zwischen der erwähnten neuen Querstraße und der Zeughausgasse werden wegen der Vauhöhe der Häuser in der Kavuzinergasse und wegen der Schwierigkeiten einer Ueberbauung des Silikanales verlegt. I m Gebiete zwischen Zeughausgasse und Vienerstraße wird an Stelle der geschlossenen die offene Bauweise und dementsprechend eine Aenderung der Straßenzüge vorgenommen. Die neu geplanten Straßen nehmen auf die bestehenden Verkehrsverhältnisse besser Rücksicht. Die offene Bauweise entspricht in städtebaulicher Hinsicht besser als die geschlossene, Der Baulinienplan für das Gebiet zwischen Dreiheiligenstraße, Rhombergkanal, verlängerte Museumstraße und Bahnviadukt, genehmigt mit Erlaß der Landesregierung vom 14. September 1900, Zl. 34.325, wird außer Kraft gesetzt. Die Weinhart- und König-Laurin-Straße werden aus verkehrstechnischen Gründen verbreitert. Zwischen Weinhart- und König-Laurin-Straße wird die Straßenbreite für die Dreiheiliaenstraße mit 16 Meter festgesetzt, weil anschließend die Straßenbreite auch nur 16 Meter beträgt. Die Baulinienpläne für das Gebiet der Dreiheiligenund Universitätsstraße, genehmigt mit Statthaltereierlaß vom 10. November 1899, Z l . 42.274, und vom 2. April 1906, Z l . 16.114, und vom 22. Dezember 1906, ZI. 65.117, werden außer Kraft gesetzt. Die Aenderungen betreffen die Regulierung und Verbreiterung der Dreiheiligenstraße und Universitätsstraße zwischen Bahnviadukt und Straße der Sudetendeutschen. Erweiterung der Straßenkreuzung bei der Ueberbrückung des Sillkanales im Zuge der Dreiheiligenstraße aus Verkehrsrücksichten, da auf dieser Straße nach Herstellung der geplanten Innbrücke i n der Reichenau ein großer Verkehr zu erwarten ist. Verbesserung der Einmündungen der Kaiserjäger- und der Straße der Sudetendeutschen in die Universitätsstraße durch Verbreiterung derselben aus Verkehrsrücksichten. Geringfügige Aenderung der Vaulinie i n der Universitätsstraße gegenüber der Iesuitenkirche zur Verbreiterung der Straße.

e) Regulierung der Angerzellgasse zwischen Universitäts- und Museumstraße, wobei auf ine Erhaltung des alten Universitätsgebäudes und des Volkskunstmuseums Rücksicht genommen wird. Für einen großen Verkehr kommt diese Gasse auch künftig nicht in Betracht. Beschlossen wird auch die Verlängerung der geschlossenen Bauweise gegenüber der Westseite des Museums bis zum Spielplatz des Gymnasiums. k) Für die verlängerte Wilhelm-Greil-Straße zwischen Vozner Platz und Salurner Straße sowie für letztere wird bei Beibehaltung der mit Erlaß der Statthalters vom 11. J u l i 1904, I I . 30.314, genehmigten Straßenfluchtlinien die geschlossene Bauweise festgesetzt. Die Welser- und Fuggergasse sollen innerhalb des geschlossenen Vaublockes zwischen Maria-Theresien-Straße—Meraner Straße—Wilh.-Greil-Straße— Salurner Straße in der gegenwärtigen Breite beibehalten und bei der Einmündung in die WilhelmGreil-Straße überbaut werden. Der bestehende Baulinienvlan, genehmigt mit Erlaß der Statthalterei vom 15. Juni 1897, Zl. 15.882. hat damit außer Kraft zu treten. Ebenfo außer Kraft gesetzt wird der mit Erlaß der Statthalterei vom 8. M a i 1905. Z l . 21.109, genehmigte Vaulinienplan für den Prügelbau sUniversitätsgründe), weil derselbe durch den Erlaß der Tiroler Landesregierung vom 8. November 1921. Zl. II—4962/2, genehmigten Regulierungsplan überholt wurde. Den weiteren Anträgen des Bauausschusses bezüglich der Ausgestaltung des Rennweaes und des Durchbruches der Falkstraße hat der Gemeindetag nicht zugestimmt. Nach längerer Wechselrede kam ein Mehrheitsbeschluß Zustande, wonach dem vom Kulturausschusse des Gemeindetages erhobenen Einsprüche geaen den Verbauungsplan hinsichtlich dieser beiden Einzelheiten Rechnung getragen wurde. Darüber hinaus wurde aber beschlossen, im Gemeindevoranschlag für das Jahr 1938 einen entsprechenden Betrag (2000—3000 8) einzusetzen, der die Kosten für die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbes zu decken hätte. Der Ideenwettbewerb beschränkt sich aber auf die Ausgestaltung des Rennweges mit der damit im Zusammenhange stehenden allfälligen Niederlegung des Löwenhauses und auf die Ableitung des Verkehres vom Rennwege in der Richtung der Falkstraße oder der Kaiserjägerstraße. Allenfalls bringt der Ideenwettbewerb noch eine andere mögliche Löfung. Die Einzelheiten der Ausschreibung werden einer späteren Beschlußfassung vorbehalten, festgesetzt wird als Ende der Ausschreibungsfrist der 15. Februar 1938.

Verichterstatter Staötrat Or. Anton Nlelzer Der Gemeindetag stimmt nach Kenntnisnahme eines Gutachtens des Rechtsausschusses bezüglich der Veitragsleistung der Stadtgemeinde zur projektierten neuen Arzler Wasserleitung den Anträgen des Rechtsausschusses und Finanzausschusses zu.

Verichterstatter Aufsichtsrat Heinrich Hüh Der Gemeindetag nimmt den Rechenschaftsbericht sowie die Bilanz des städtischen Schlacht- und Viehhofes und der Viehmarktkasse für das Jahr 1936 genehmigend zur Kenntnis.


.Amtsblatt Nr. 10

Verichterstatter Aufsichtsrat ltrich Kals Ueber Antrag des Verwaltungsausschusses I I wird hinsichtlich der Pfänderlaufzeit und des Tarifes in der städtischen Pfandleihanstalt folgender Beschluß gefaßt: Die Laufzeit der Pfänder wird von 3 auf 4 Monate ausgedehnt mit einer anschließenden Nachfrist von sechs Wochen. Für die ersten drei Monate wird eine Gebühr von je 2 Prozent und für den Rest der Laufzeit (das ist für den vierten Monat und für die Nachfrist) eine solche von 2 V2 Prozent pro Monat berechnet. Bei Pfänderdarlehen über 8 20.— werden die Groschenbeträge auf 5,

bzw. 10 Groschen aufgerundet. Außerdem gelangt eine Pfandschein-Ausfertigungsgebühr von 10 Groschen pro Pfandschein zur EinHebung. Diese Verlängerung der Laufzeit der Pfänder und die Tarifänderungen werden mit 1. Jänner 1938 in Kraft gesetzt. Die Aussprache und Beschlußfassung über den vom Verwaltungsausschuß I I vorgelegten Rechenschaftsbericht der städtischen Molkerei für das Jahr 1936 wurde in der anschließenden vertraulichen Sitzung des Gemeindetages vorgenommen.

schwierigsten Posten, auf Posten, wo es wirklich galt, deutsche Kunst zu wahren und das Deutschtum, nicht nur unter Deutschen, sondern gegenüber den Angehörigen einer fremden Nation zu verteidigen. Die deutschen Meisterfestspiele, die Skuhra in Saarbrücken veranIntendant Ferdinand Skuhra wurde bekanntlich aus staltete und an denen auch die Exlbühne mitwirkte, faneiner Anzahl von Bewerbern nach sorgfältiger Prü- den in der Innsbrucker Tagespresse seinerzeit ihre fung seiner Erfolge, seiner Fähigkeiten und persönlichen Würdigung. Einmütig sind die Urteile über die sittenQualitäten über Vorschlag des Kulturausschusses vom strenge Auffassung seiner Aufgaben, feine tüchtige Gemeindetage zum Leiter des Stadttheaters bestellt. dramaturgische Betätigung, seine verwaltungstechnische Was man seither in Innsbruck von Skuhra sehen und Umsicht und über die künstlerische Erziehung seines hören konnte, berechtigte zur Annahme, daß die Wahl Personals, dem nebenbei bemerkt, durch drei Jahre hineine glückliche war. durch auch Frau Sonnemann angehörte. Skuhra hat Nun behauptet der „Österreichische Beobachter", gerade an diesen Stellen hinlänglich bewiesen, daß er Organ der NSDAP. Österreichs, daß dem Ferdinand der deutschen Kunst den ihr gebührenden Platz einzuSkuhra von der Reichstheaterkammer die weitere Ve- räumen versteht und daß er auch in jeder anderen Hinrufsausübung an einer deutschen Bühne verweigert sicht als Leiter eines Theaters seinen Mann stellt. worden sei, weil er 1. mit einer Jüdin verheiratet sei Die Achtung, die diesem Oesterreicher von den Reund 2. nicht als eine Persönlichkeit erscheine, die die gierungsstellen in Deutschland entgegengebracht wurde, Leitung einer Bühne im Sinne deutscher Kultur und kommt deutlich in einem Schreiben zum Ausdruck, das deutschen Kunstempfindens verbürge; er ruft zur Ab- Skuhra vom Theaterausschuß des Preußischen Miniwehr auf gegen den deutschfeindlichen Geist an unserer steriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, geheimischen Kulturstätte. zeichnet vom Staatskommissar Hinkel. in Erledigung Hiezu wird festgestellt: eines Ansuchens um eine Intendantenstelle an einem 1. Die Behauptung, daß Herrn Skuhra die Reichs- preußischen Theater im Oktober 1933 erhalten hat. Eintheaterkammer die weitere Berufsausübung an einer gangs wird erklärt, daß die preußischen Theater besetzt seien, so daß ihm keine Stelle zugewiesen werden deutschen Bühne verweigert habe ist unwahr. 2. Nach den vorgewiesenen Urkunden, ist Frau Inten- könne. Dann findet sich folgender Satz: „Wir können dant Skuhra Katholikin und das Kind katholischer Ihnen nur empfehlen, fich mit Direktor Remmertz vom Eltern. Der Großvater — väterlicherseits — war Jude Bühnennachweis in Verbindung Zu setzen, um eventuell und trat erst im Zeitpunkte seiner Verehelichung zum als Verwaltungsdirektor oder Spielleiter eingegliedert katholischen Glauben über,- seine Frau war Arierin. zu werden, wobei Sie unserer Förderung gewiß sein Desgleichen sind alle Vorfahren mütterlicherseits ari- dürfen." scher Abkunft; die Großmutter war Tirolerin, ihre Der preußische Staatskommissar hielt also Skuhra in Eltern stammten aus Kufstein. Frau Intendant Skuhra Deutschland seiner Förderung durchaus würdig und gab in Deutschland als Pianistin öffentliche Konzerte gab ihm Ratschläge in der Frage seiner weiteren Beund wurde i n d i e R e i c h s m u s i k k a m m e r a u f - rufsausübung, das Organ der österreichischen NSDAP, genommen. spricht ihm die Eignung ab, in Oesterreich ein Theater 3. Ferdinand Skuhra stand mit bestem Erfolg unter zu leiten, und ruft zum Kampf gegen ihn auf! anderem als Intendant der Stadttheater Saarbrücken und Trier während der französischen Besetzung auf

Btuhra unö öer österreichische Beobachter"

das


Amtsblatt Nr. 10. Staötkunöliche Veiträge zum Amtsblatt

Vie Ännsbrucker Chronik öes GoUfrieö

stusch von

Von Dr. Karl Schadelbauer

(3. Fortsetzung)

Es war nun gegen 5 Uhr abends, als schon unter dem Berg am Sonnenburger-Ecke und bei dem Blumes Hof die ersten Zeichen durch Pöllerfchüsse die höchsterfreuliche Annäherung I . Majestäten verkündeten. Sowie aber allerhöchstdieselben vom Berge herab unserm Tale näher kamen, wurde mit einem Kanonenschüsse das Loszeichen gegeben, worauf in allen Kirchen zu Wilten und in Innsbruck die Glocken angezogen und die auf der Höttinger Anhöhe, sogen. Weitgasse, über der Stadt gepflanzten Kanonen ohne Aufhören, solange der Zug dauerte, losgebrannt wurden. Vor der Pfarrkirche in Wilten stand der hochw. H. Abt von Wilten mit dem Stifts Kapitel in Rochetis und empfing da I . Majestäten. I n dem ersten Leibwagen (sehr zierlich vergoldeten Wagen) befanden sich I . Maj. die Kaiserin und Kaiser nebeneinander, rückwärts der römische König Joseph Maj. und der dl. Bräutigam Erzh. Leopold, im zweiten Wagen die Erzherzoginnen Marianna und Christine, rückwärts ihre Obersthofmeisterinnen, die Fr. Gräfinen v. Ealmour und Vasquez, und im dritten der Fürst u. Khevenhüller und H. Gf. v. Thurn samt 2 andern Hofcavaliers. Die Löwensteinifche Dragoner Abteilung hatte sich nun geteilt und ritt ein Teil vor dem k. k. Leibwagen, der andere Teil folgte der prachtvoll montirten ungarischen Leibgarde, welche sämentlich auf Tigerfellen ritt. Auf der neuen Ehrenpforte liehen sich Trompeten und Paucken hören. Der in schwarzen Kleidern und Mänteln dort versammelte Stadtmagistrat näherte sich dem k. k. Leibwagen und der Bürgermeister bot die auf einen rotfametenen mit Gold bordirten Kissen liegenden Stadtschlüssel kniend dar. wobei der Stadtsindicus eine kurze Anrede an die k. k. Majestäten hielt, welche ihr allergnädigstes Wohlgefallen auf das Huldreichste bezeigten. Der fämentliche Magistrat umgab sodann den besagten Leibwagen und begleitete ihn mit unbedecktem Haupte durch die Neustadt über den Neumarkt (Graben) und den Rennplatz durch die Reihen der Landmiliz, Scharfschützen und des Militairs unter dem beständigen Donner der Kanonen, unter dem Geläute aller Glocken, unter dem fortwährenden Schalle der Trompeten und Paucken, sowohl vom Stadt Turme als Wappen Turme herab und unter dem unausgesetzten Frohlocken und Jubel des hocherfreuten und so treuherzigen Tiroler Volks bis in die Hofburg. Bei dem Absteigen an der großen Treppe wurden I . k. k. Majestäten und Kön. Hoheiten rechter Hand vom k. k. Gubernial Gremium, linker Hand von der Regierung und der an dieselbe angeschlossenen landschaftlichen Deputation, dann von den anwesenden, fremden und inländischen hohen Standespersonen, Botschaftern, Ministern, Generalen, Räten in großer Anzahl, über der Treppe aber von den gleichmäßig versammelten Hof- und Stadt-Damen ehrerbietigst empfangen und bis in den Riefen Saal begleitet. Bei dessen Eingang wurde der allerh. Herrschaft von dem hiesigen Vurgvfleger v. Kiepach ein vergoldeter Hausschlüssel überreicht. Nachdem I . k. k. Majestäten durch den Riesensaal hin bis zu der Türe des sogen. Paradeis Zimmers geleitet worden waren, verfügten sich allerhöchstdieselben in ihre Appartements, geruhten aber nach kurzer Verweilung in die Antichambre, wo die vorgebuchten hohen Rats Collegia höchstdenselben die Hand zu küssen die Ehre hatten, und hierauf in den Riesensaal hervorzukommen und daselbst die Stadtdamen, welche von der Fr. Gräfin v. Enzenberg Excell. eine nach der andern präfentirt wurde, und hernach die Inländischen vom Adel, sodann die indessen zur Aufwartung gekommenen O siziers vorerwähnter beider Regimenter zum Handkuße zuzulassen.

die H. Fürsten v. Lichtenstein. Vathiany, H. Gf. Chotek K. HofKanzler, H. Gf. v. Salm Obersthofmeister des röm. Königs, Gs. v. Paar, Gf. v. Hatzseld, Gf. v. Heister Landeshauptmann in Kärnten, die k. k. Kämmerer Gf. Echafgvtsch, Rosenberg, Gf. Sternberg, Gf. Waldstein. Gf. Auersberg, Gf. Colloredo Lieutnant der k. k. adelichen deutschen Leibgarde, endlich die Freiherrn v. Brettlack k. k. Feldzeugmeister und ehemaliger Gesandter am Kais, russischen Hofe und o. Reifchach k. k. Kämmerer nebst einer Menge anderer Cavaliere, dann H. v. Binder Staatsrat, v. Mariini, v. Quiex (?) v. Quedl, die k. k. Hofräte v. Posch, v. Gebier, o. Spergs. Nur allein im Collegio der Jesuiten wurden einlogirt die H. Gfn. v. Salm, Heister, Schafgotfch, Rosenberg und Sternberg> der Kabinetssekretair v. Neni, der Kammer Zahlmeister v. Maier und alle Beichtväter vom Hofe, worunter auch der?. Parhamer. Kurz vor der Ankunft des ah. Hofes langte S. Em. der Cardinal Gf. Migazzi dahier an und nahm sein Absteigquartier bei den ?. ?. Serviteli. 16. Juli: Heute Vormittag fanden die Aufwartungen der verschiedenen Behörden statt. Um 12 Uhr mittags wurde der hiesigen Universität die Gnade zu Teile I . k. k. Majestäten ihre Glückwünsche über die beglückte Ankunft in einer Audienz abzustatten, Höchstdieselben besahen heute auch teils Vor-, teils Nachmittag die ganze Hofburg. Heute Nachmittag langte auch S. Kön. Hoheit Benedict Herzog von Chablais. Bruder S. Maj. des Königs von Sardinen, mit großer Suite unter dem Namen eines Gf. v. Tende daher an und wurde im Regierungsgebäude einlogirt. Abends war Hof Apartement und italienische Komödie. 17. Juli: Heute verfügte sich S. Maj. der Kaiser in das Schloß Ambras, um daselbst die weltberühmte Ruft-, Kunst- und SchatzKammer zu besichtigen. Zu gleicher Zeit verfügte sich I . Maj. die Kaiserin von S. Maj. dem röm. König und S. Kün. Hoheit Erzh. Leopold zu Pferde begleitet nach Hall und beehrten das dortige kön. Stift mit dero Gegenwart. 18. Juli: Heute abends wurde abermals unsere Stadt durch die Ankunft des Großmeisters des deutschen Ordens, Herzogs Carl o. Lothringen, kön. Hoheit, Bruder S. M. des Kaisers und dessen Schwester Charlotte mit höchst ihrem Hofstaate erfreut. Höchstdieselben wurden nicht nur von I . Majestäten auf das Zärtlichste empfangen, sondern ihnen auch alle mililairischen Ehrenbezeugungen erwiesen und vom gesamten Hof- und Landes-Adel die Aufwartung gemacht. Das ganze Militair stund dabei unter Gewehr. (Fortsetzung folgt.)

Ein ülllturüentmal in Innsbruck

Vor dem Hause Vrennerstraße 6 in Innsbruck steht an überhöhter Stelle inmitten einer Baumgruppe, auf dem Grundstücke Gv. 155 K. G. Wilten der Majorswitwe Mathilde R ö d l , eine über 100jährige Linde, die ein schöngewachsenes Wahrzeichen alter Eingelhöfe darstellt. Auf Antrag der Grundeigentümerin erklärte der Stadtmagistrat Innsbruck diese 100jährige Linde im Sinne der §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 1924. LGVl. Nr. 7 aus 1925 als Naturdenkmal. Jegliche Veränderung, Beschädigung oder Vernichtung dieses Naturdenkmales wird mit Geld bis zu 1000 Anmerkung: Außer den früher schon Angeführten befinden sich auch noch im Gefolge des allerh. Hofes und sonstige hohe Stan- Schilling oder mit Arrest bis zu 1 Monat bestraft. Diese despersonen, als vom geistlichen Stande die hochw. H. Bischöfe Strafen können auch nebeneinander verhängt werden. von Trient Christoph v. Sizzo und von Brixen, Leopold Gf. v. NL. Seitens des jeweiligen Eigentümers ist vom UnSpauer — (bei beiden steht am Rande: kam erst am 11. Aug.) — tergange oder von der Beschädigung dieses Naturdenkdie H. Bischöfe von Chiemsee und Gurk nebst vielen andern hochw. H. Prälaten, unter welchen auch der Fürst Abt von St. Vla- males gemäß § 8 Ißß. cit. unverzüglich an den Stadtsien. Von den weltlichen Herren: derchurbaierischeH. Gesandte, magistrat Innsbruck Mitteilung zu machen.

^les


.A»t«bl«ttNl.10

ewerbe Nachweis über die im Monat September 1937 durchgeführten Gewerbelöschungen Naumann Alois, Dr.-Glatz-Straße 13, Baumeistergewerbe, 3. 10. 1923. ZI. 1-1729/2, v. Lds.-Reg. Tir. — Cerzabek Alfred. Pembaurstraße 37. Agenturgewerbe. 28. 5. 1931, I I . 7017. — R. G. Dun 6 Co., Anichstratze 5, Informationsbüro über Kreditverhältnisse von Firmen. 7. 11. 1912. Zl. 11-4052/2, Statth. f. T. — Federspiel Alois. Stadt. Schlachthof. Darmwäscherei. 31. 5. 1913. I I . 10.782. — Gatterer Franz. Mozartstraße 6, Reklame- und Annocenbüro, 24. 6. 1931, I I . 11.306. — Guggenbichler Franz. Speckbacherstrahe Nr. 1. Allgemeines Handelsgewerbe, 6. 5. 1932, I I . 5499. — Gurfchner Harald, Marktgraben 13, Gemischtwarenhandel, 3. 11. 1932, I I . 15.197, Zweigniederlassung von Steyr. — Hautz Josef, Landfeestraße 4, Agenturgewerbe, 22. 8. 1935, I I . 9832. — Oesterr. Rollfuhrv, Nahverkehr- und Speditionsgenossenschaft, reg. Gen. m. b. H., Hauptbahnhof, Eilgutmagazin, Epeditionsgewerbe, 21. 1. 1937. I I . 840, Zweigniederlassung von Wien. — Palla Anna, Pradler Straße 43, Wäschereigewerbe, 8. 3. 1930, I I . 367. — Rieger Georg. Innstraße 13, Eisenbahn-Omnibus. 4. 5. 1896, I I . 10.583. Schmidt Oskar, Andreas-Hofer-Straße 42, Installationsgewerbe, 5. 4. 1922, Zl. 3632. — Spörl Franz, Pradler Straße 23, Vordrukkergewerbe, 4. 1. 1933, I I . 8728. — Stockhammer Kath., Seilergasfe 8, Pfaidlergewerbe, 3. 7. 1896, Zl. 15.456. — Taufch Emil, Amthorstraße 16, Tapezierergewerbe. 28. 6. 1910, I I . 30.606. — Verdroß Robert, Iahnstraße 23, Handel ohne Beschränkung auf best. Waren. 12. 12. 1934, I I . 16.355. — Wilfling Eugen, Westbahnhof, Wohnungs-, Iimmer- und Garagenvermittlung, 14. 11. 1933. I I . 13.906. — Windisch Rosa. Unw.-Straße 32. Handel mit Viktualien und Milch. 16. 11. 1892, I I . 19.682. — Windisch Rosa. Univ.-Straße 32, Verkauf von gebrannten geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen. 16. 9. 1896. I I . 21.208.

Verzeichnis

Gewerbestrafen im Monat September § 22 GO., unbefugter Buchhandel, 30 8 (3 Tage)- § 59o GO., unbefugtes Auffuchen von Bestellungen auf Most, 20 8 (2 Tage): § 59 GO., Aufsuchen von Bestellungen auf Most. 30 8 (3 Tage),' § 3, Innsbrucker Marktordnung, Obstverkauf während der Marktzeit. 5 8 (12 Stunden). § 2 des Haufierpatentes, Warenverfall: § 136 GO., unbefugter Viehhandel: 50 8 (3 Tage): § 136 GO., unbefugte Vermittlung von Geschäftslokalen und Garagen: 20 8 (2 Tage): § 2 des Haufierpatentes: 10 8 (24 Stunden), Warenverfall: § 2 des Hausierpatentes: 10 8 (24 Stunden), Warenoerfall: § 39/2 GO.. Nichtanzeige der Standortverlegung: 10 8 (12 Stunden): § 14 GO., unbefugte Verrichtung von Mechanikerarbeiten: 200 8 (15 Tage): § 2 des Hausierpatentes: 50 8 (5 Tage): § 2 des Haufierpatentes: 10 8 (12 Stunden): § 3 der Innsbrucker Marktordnung: 10 8 (12 Stunden): Sonntagsruhevorschriften: 20 8 (2 Tage): § 22, unbefugte Fremdenführung: 30 8 (3 Tage): Sonntagsruhevorschriflen: 20 8 (24 Stunden): Sonntagsruhevorschriften: 20 8 (2 Tage): Sonntagsruhevorschriften: 15 8 (24 Stunden): § 14 GO., unbefugte Verrichtung von Tischlerarbeiten: 50 8 (5 Tage): § 14 GO., unbefugte Verrichtung von Mechanikerarbeiten: 50 8 (5 Tage): § 132-1) GO-, Auftragserteilung an einen Unbefugten: 5 8 (6 Stunden): § 14 GO-, unbefugte Verrichtung von Malerarbeiten: 10 Tage: § 40/1 GO., Führung einer Zweigniederlassung ohne Anzeige: 5 8 (12 Stunden): § 14 GO., unbefugte Verrichtung von Schlosserarbeiten: 3 8 (6 Stunden): § 22 GO., unbefugter Altwarenhandel: 25 8 (2 Tage), Warenverfall: § 136 GO., unbefugte Reinigung von Fenstern: 5 8 (12 Stunden).

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am 50. September Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 1496 Frauen 830 Zusammen: 2326

Hievon sind unterstützt:

Männer 1208 Frauen 613 Zusammen: 1821

der im Monat September 1937 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete Vuraer Johann, Fleischhauer- und Selchergewerbe, Innstraße Nr. 65^ 1. 9. 1937, I I . 1-11.786. — Durnwaider Berta, geb. Erne. Kleidermachergewerbe, Fürstenweg Nr. 8. 29. 9. 1937, ZI. I-12.988. — Hang! Karolina, Gesichtsschönheitspflege und Maniküre, Holzhammerstraße Nr. 16, 28. 9. 1937, ZI. I-12.950. — Herdina Maria, geb. Huyer, Gemischtwarenhandel. Iahnstratze 23, 30. 9. 1937. I I . 1-12.821. — „Hans Hiesmayr <K Co.", (Offene HandesgefeUfchaft), Konzession gemäß § 15, Punkt 17, Gewerbeordnung zum Betriebe der Gasund Wasserleitungs>.Installlltion, Andreas-Hofer-Straße 42. 28. 9. 1937. 1-12.961. — Kalteis Franz Xaver, Anstreicher- und Lackierergewerbe, Karmelitergasse Nr. 21, 27. 9. 1937, I I . 1-12.758. — Lackner Johann, Handel mit optischen Waren. Pfarrgaffe 2, 25. 9. 1937, I I . I-12.799. — Lehner Johann, Hutmacher-, Damenstlzhutmacher- und Strohhuterzeugergewerbe. Defreggerstr. 12. 6. 9. 1937, ZI. 1-11.890. — Palla Job., Wäscher- und Wäschebüglergewerbe, Pradler Straße 43. 29.9.1937. I I . 1-12.987. — Pfaffenberger Frz., Schuhmachergewerbe, Höttinger Gasse 7, 7.9.1937. ZI. 1-11.980. — Rotter Ida, Damenkleidermachergewerbe, Peter-Mayr-Str. 4. 6. 9. 1937. ZI. 1-12.025. — Stockhammer Hermine. Handel gem § la, Abs. 1, Abschn. b). Pkt. 36, GO., einschl. Konfektionswaren, jedoch mit Ausschluß aller Lebens- und Futtermittel, Seilergasse 8, 24. 9. 1937, ZI. 1-12.800. — S r o b l Nik., Kleidermachergewerbe, Meraner Straße 4, 28. 9. 1937. Zl. 1-12.960. — Thaler Berta, geb. Neurauter, Handel mit Schreib- und Rauchrequisiten, Leopoldstrahe 57. 2. 9. 1937, 1-11.894. — Tusch Karl. Bauunternehmergewerbe. Sieglanger 137, 10. 9. 1937. Zl. 1-12.000. — Weiß Ludovika, geb. Themeßl, Konzession gem. § 15, Pkt. 14, GO. zum Verkauf von Giften und von zur arzneilichen Verwendung bestimmten Stoffen und Präparaten, mfoferne dies nicht ausfchl. den Apothekern vorbehalten ist, Defreggerstr. 12, 14. 9. 1937. I I . I-12.247. — Weiß Ludov.. geb. Themeßl, Handel mit Parfümerie-, Photo-, Haushaltungs- und Farbwaren, Defreggerstr. 12, 14. 9. 1937, Zl. 1-12353. — Winkler Anna, geb. Drobnik. Erzeuaung von Vodenwachs, Schuhcreme und Oelfarben, Herzog-Friedrich-Straße 19, 22. 9. 1937, ZI. I-12574.

Die 2326 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die Männer Frauen Zusam. einzelnen Berufsklassen wie folgt: 7 2 5 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 2. Bergbau und Salinenwesen 19 4 15 3. Stein-, Ton-, Glasindustrie 466 1 465 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. 170 170 6. Meiallindustrie 53 53 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 9 9 8. Leder- und Häuteindustrie 98 17 9. Textilindustrie 81 121 59 62 10. Bekleidungsindustrie 8 2 10 11. Papierindustrie 12. Graphische Industrie 31 5 26 13. Chemische Industrie 1 1 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 108 2 106 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 445 334 111 16. Handel 160 86 74 17. Transport und Verkehr 100 4 96 18. Bank- und Versicherungswesen 6 6 19. Körperpflege und Reinigungswesen 42 15 27 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 15 9 6 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unter34 haltungsberufe 44 10 22. Rechtsberatungsberuse (Advokaten, 4 Notare usw.) 4 23. Oeffentlicher Dienst 2 2 24. Haushaltungsberufe 33 — 33 25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe 205 382 177 Summe:

1496

830

2326

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. August 1937 ergibt sich eine Zunahme um 273 Personen.


Amtsblatt Nr. 10_

Verzeichnis öer Gewerbeverünöerungen im Monat September 224. V a l d e m a i r Friederike, Witwe, Bier- und Branntweinfchankgewerbe, Defreggerftraße 26, Wiederverehelichung und

schreibt sich nun Bacher.

225. H a m m e r l e Alfons, Zuckerbäcker, Verpachtung des Zuckerbäckergewerbes im Standorte Innsbruck, Museumstraße 24, an Herrn Josef Achleitner auf Grund des Befähigungsnachweises gemäß § 55 GO. 226. K r a p f Andreas, Antiquitätenhändler, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Antiquitätenhandels von Innrain Nr. 40 in das Haus Angerzellgasse Nr. 8. 227. „ L u m a g " , Kinderwagen- und Fahrradfabrik Ges. m. b. H., Wien, V I I . . Halbgasse Nr. 18, Errichtung einer Verkaufsniederlage in Innsbruck, Angerzellgasse Nr. 10.

228. M a h l Knecht Josef, Aufgeben des Pachtes des Restaurationsbetriebes Schloß Mentelberg. 229. M a r b a c h e r Rosa, Witwe, Fortführung des nach dem tödlich verunglückten Gatten Josef Marbacher hinterlassenen Gewerbebetriebes mit dem Standorte Innsbruck, Herzog-Friedrich-Straße 28, auf eigene Rechnung, jedoch mit dem neuen Standorte Innsbruck, Feldstraße 11. 230. M o s e r Robert, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von Innsbruck, Andreas»Hofer-Straße 32 nach Müllerstraße 6. 231. S c h m i d t Oskar, Installateur, Verlegung des Standortes von Innsbruck, Lindengasse 6, nach Innsbruck, Andreas-HoferStraße 42. 232. S i k o r s k y Anton, Galvaniseur, Verlegung des Standartes von Bürgerstraße 13 nach Riesengasse 6. 233. S t a n g l Karl, Kaufmann, Bestellung des Herrn Johann Fiedler zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Betriebe im Standorte Innsbruck, Anichstraße 14. 234. W a l l n e r Alois, Tischlermeister, Verlegung des Standortes von der Purtschellerstraße 2 (ehemals Hunoldstraße 19) in das Haus Bienerstraße 27a.

Htellenausschreibung Beim Stadtmagistrat Innsbruck wird ein Anwärter für die Stelle eines M a r k t k o m m i s s ä r s der 7. Verwendungsgruppe des Gehaltsschemas für die Beamten der allgemeinen Verwaltung aufgenommen. Das Dienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches; die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes. Allgemeine Erfordernisse für die Anstellung sind: Österreichische Vundesbürgerschaft, deutsche Volkszugehörigkeit, Mitgliedschaft Zur Vaterländischen Front, Unbescholtenheit, ein Lebensalter von mindestens 18 Jahren und nicht mehr als 30 Jahren, körperliche und geistige Eignung. I m besonderen wird der Nachweis der erfolgreichen Ablegung der Reifeprüfung an einer mittleren Lehranstalt sowie der vorgeschriebenen Prüfung für den Marktkommissärsdienst verlangt. Bewerber, die die Prüfung für den Marktkommissärsdienst noch nicht abgelegt haben, müssen sie innerhalb der dreijährigen Anwärterzeit ablegen. Die Familienverhältnisse und die wirtschaftliche Lage sind im Ansuchen kurz zu schildern. Die Bewerber, die in Innsbruck heimatberechtigt sind, haben bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug. Die mit 1V2-8-Stemvel versehenen, ordnungsgemäß belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen Bundesbürgerschaft und der Heimatzuständigkeit, Geburtschein. Zeugnisse über die Vorbildung) sind bis längtens Montag, den 25. Oktober 1937, an die Magi^ tratsdirektion (Einlaufstelle, Rathaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 19) einzureichen. Die amtsärztliche Untersuchung der für die Auswahl in Frage kommenden Bewerber wird von Amts wegen veranlaßt, ebenso wird die Einholung des Leumundszeugnisses der Sicherheitsbehörde und des Gutachtens der Vaterländischen Front von Amts wegen besorgt. Es wird ausdrücklich betont, daß die Vorsprache von Bewerbern, die nicht vor Amt geladen werden, zwecklos ist. Stadtmagistrat Innsbruck am 14. Oktober 1937. Der Magistratsdirektor: Dr. F a n k h a u s e r e. H.

Erscheint noch einmal wegen Berichtigung verschiedener Zahlen.

Monatsbericht über öen Fremöenbertehr Monat August 1937 (193«j

Ständiger Wohnort Wien Sonstiges Österreich Deutsches Reich Danzig Schweiz, Liechtenstein Italien Jugoslawien Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen Litauen. Lettland, Estland. Finnl. Schweden Norwegen Dänemark Niederlande Belgien. Luxemburg Großbritannien. I r l a n d . . . . Frankreich, Monaco Spanien, Portugal .' Albanien, Griechenland, Bulgarien, Türkei Rußland und Russisch-Asien . . . Palästina. Britisch-Indien, Niederländisch-Indien. Japan, übr. Asten Aegypten, übr. Afrika Australien Verein. Staaten v. Nordamerika Kanada, Argentinien, Brasilien, übriges Amerika Staatenlos

Zahl der Z a h l der Fremdenmeldungen Übernachtungen 1937 1936 193? 1936

6061 6097 5638 5 1737 1750 232 973 269 2284 286 30 217 — 278 2984 1238 6016 3993 19

5634 11222 10519 4635 11563 7960 1107 7953 1544 — 9 — 2517 2333 3547 2050 3102 3267 138 352 207 690 2189 1176 166 416 332 1900 3816 3141 188 438 292 34 83 51 — 307 — 401 — 596 — 354 2414 5557 4283 1547 1730 2197 4749 13766 11734 3657 6444 5394 101 61 171

79 —

70 1

123 —

96 1

80 371 1831

97 200 —

138 737 2747

255 331 —

612 7

1714 5

1052 10

.2795 7

Zusammen: 43087* 34015

76502** 59896

* Anmerkung: Von der ausgewiesenen Gesamtsumme an Meldungen, bzw. Uebernachtungen entfallen auf konzessionierte Gastgewerbebetriebe (Hotels, Pensionen usw.) Fremdenanmeldungen: von Inländern 9285, von Ausländern 29.366- Uebernachtungen: von Inländern 12.262, von Ausländern 48.544. ** Jugendliche i n Herbergen: 2032 Personen mit 2706 Nächtigungen.


8

.Amtsblatt Nr. 10

Monatsbericht über öen ßremöenvertehr Monat September 1937 (1936)

Ständiger Wohnort Wien Sonstiges Österreich Deutsches Reich Dangig Schweiz. Liechtenstein . . . . Italien Jugoslawien Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen Litauen. Lettland. Estland. Finnl. Schweden Norwegen Dänemark Niederlande Belgien, Luxemburg Großbritannien. I r l a n d . . . . Frankreich. Monaco Spanien. Portugal Albanien, Griechenland, Bulgarien, Türkei Rußland und Russisch-Asien . . Palästina. Britisch-Indien. Niederländisch-Indien, Japan, übr. Asien Aeaypten. übr. Afrika. Australien Verein. Staaten u. Nordamerika Kanada. Argentinien. Brasilien, übriges Amerika Staatenlos Zusammen:

Zahl Per Zahl der Fremdenmeldungen Übernachtungen 1937 1936 193? 1936 4594 6268 4347 3 1050 1081 124 364 207 883 186 45 128 — 196 692 375 3047 1310 40

3470 4792 3972 — 1514 1323 46 206 83 705 96 15 — 256 — 773 430 1958 1372 54

9598 11500 6460 3 1714 2210 260 956 302 1780 336 140 188 — 282 1457 623 6933 2981 317

8266 8787 5534 — 2384 2242 109 443 111 1238 117 30 — 325 — 1458 667 5317 2775 166

27 —

37 2

95 —

81 2

45 170 531

54 164 476

99 422 1084

108 302 848

203 12

— 13

398 14

— 27

25928*

21811

50152** 41337

* Anmerkung: Von der ausgewiesenen Gesamtsumme an Meldungen, bzw. Uebernachtungen entfallen auf konzessionierte Gastgewerbebetriebe (Hotels, Pensionen usw.) Fremdenanmeldungen: von Inländern 9472, von Ausländern 14.263; Uebernachtungen: von Inländern 14.231, von Ausländern 24.115. ** Jugendliche in Herbergen: 402 mit 516 Nächtigungen.

stellenausschreibung

dern. Die Bewerber, die in Innsbruck heimatberechtigt sind, haben bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug. Die mit 1V2-8-Stempel versehenen, ordnungsgemäß belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen Bundesbürgerschaft und der Heimatzuständigkeit, Geburtsschein, Zeugnisse über die Vorbildung) sind bis längstens Samstag, den 30. Oktober 1937, an die Direktion (Einlaufstelle, Rathaus. 1. Stock, Zimmer Nr. 19) einzureichen. Die amtsärztliche Untersuchung der für die Auswahl in Frage kommenden Bewerber wird von Amts wegen veranlaßt, ebenso wird die Einholung des Leumundszeugnisses der Sicherheitsbehörde und das Gutachten der Vaterländischen Front von Amts wegen besorgt. Es wird ausdrücklich betont, daß die Vorsprache von Bewerbern, die nicht vor Amt geladen werden, zwecklos ist. Stadtmagistrat Innsbruck am 14. Oktober 1937. Der Magistratsdirektor: Dr. F u n k h ä u s e r e. h.

Ergebnis öer Htraßen- uns Hausersammlung an öen Kriegsopfertagen Die an den Kriegsopfertagen am 2. und 3. Oktober 1937 von Mitgliedern des Österreichischen Jungvolkes und von Hauptschülern durchgeführte Sammlung zeitigte das Erträgnis von 2330 8 73 g. Es wurden 200 Sammelbüchsen ausgegeben; auf die Büchse entfällt fonach ein Durchschnittssammelergebnis von rund 11 8 70 ß. I m Vorjahre war der Ertrag der Straßensammlung 1487 8 74 8Nicht uninteressant ist die Unterschiedlichkeit der Erfolge der einzelnen Sammler. 135 8 46 ^ war Heuer die Bestleistung, 70 ß der Mindesteingang. Die Bestleistung erzielten die Brüder Walter und Hans Butschek. Welche Leistung dieses Sammelergebnis bedeutet, zeigt sich darin, daß das zweitbeste Sammlerpaar 52 8 35 ^ abliefern konnte. (NL. Das Endergebnis, also einschließlich des erzielten Betrages der Enthebungskarten, wird in der nächsten Folge des Amtsblattes bekanntgegeben.)

Beim Stadtmagistrat Innsbruck werden 2 Anwärter auf Posten von R e c h n u n g s b e a m t e n der 7. Verwendungsgruppe des Gehaltsschemas für die Beamten der allgemeinen Verwaltung aufgenommen. Das Dienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches; die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes. Allgemeine Erfordernisse für die Anstellung sind: Stand der Infektionskrankheiten im September 1937 Österreichische Vundesbürgerschaft, deutsche VolkszuScharlach: 10 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. gehörigkeit, Mitgliedschaft zur Vaterländischen Front, Diphtherie: 9 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Unbescholtenheit, ein Lebensalter von mindestens Zahl der Geborenen im September 1937 18 Jahren und nicht mehr als 30 Jahren, körperliche und geistige Eignung. I m besonderen wird der NachGesamtzahl: 56, davon 3 Totgeburten, 32 männlich, weis der erfolgreichen Ablegung der Reifeprüfung an davon 1 Totgeburt, 24 weiblich, davon 2 Totgeburten. einer mittleren Lehranstalt sowie der Prüfung aus der Todesfälle im September 1937 Staatsrechnungswissenschaft verlangt. Bewerber, die die Prüfung aus der Staatsrechnungswissenschaft noch nicht Gesamtzahl: 62 abgelegt haben, müssen sie innerhalb der dreijährigen Davon auswärts: 23 Anwärterzeit ablegen. Die Familienverhältnisse und die wirtschaftliche Lage sind in dem Ansuchen kurz zu schil39 (20 männlich, 19 weiblich).

Mitteilungen öes HtaötphMates


Amtsblatt Nr. 10.

Unsere Hunöesstraßen sinö noch keine Hauptstraßen Gelegentlich einer gerichtlichen Entscheidung, die ein oberösterreichischer Verufungssenat gefällt hat, wurde die Frage des Vorranges der Bundesstraßen aufgerollt; das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit teilt uns hiegu folgendes mit: V o r r a n g st r a t z e n sind einerseits alle Straßen, in welchen Straßenbahn g e l e i s e liegen und andererseits solche, die ausdrücklich als Vorrangstraßen erklärt wurden,- außerhalb geschlossener Ortschaften können dies nur Vundesstraßen sein, innerhalb geschlossener Orte auch andere Straßen. Die zu Vorrangstraßen erklärten Straßen sind am Anfang und am Ende der Vorrangstraße durch eine H i n w e i s t a f e l (rot umrändertes, auf der Spitze stehendes Quadrat) und in den Nebenstraßen an der Einmündung in die Vorrangstraße durch eine W a r n u n g s t a f e l (rot umrändertes, auf der Spitze stehendes Dreieck) gekennzeichnet. Die als Vorrangstraße erklärten, im Freien liegenden Vundesstraßenstrecken werden durch Anbringung von N u m m e r n t a f e l n (weiße Nummer auf blauem quadratischem Grunde) gekennzeichnet. Da eine Erklärung von Bundesstraßen Zu Vorrangstraßen noch nicht erfolgt und die früher erwähnte Kennzeichnung gleichfalls noch nicht besorgt ist, genießen somit heute u n s e r e V u n d e s s t r a ß e n noch keinen V o r r a n g gegenüber B e z i r k s - und a n d e r e n S t r a ß e n ! An dieser Tatsache ändert auch der Umstand nichts, daß auf den Ortsbezeichnungs-

Personalnachrichten Der städtische Vertragstechniker Hans Rottensteiner wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1937 als Beamter für einen Dienstposten des mittleren technischen Dienstes der 7. Verwendungsgruppe in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde übernommen. Der t i t l . Vezirksinsvektor Johann Seiringer wurde zum wirklichen Polizei-Vezirksinsvektor ernannt und auf Grund dieser Ernennung in die 1. Dienstgulagenstufe der 5. Dienstklasse des Wachebearntenschemas eingereiht. Der städtische Marktamtsassistent Dr. Otto Wassermann hat mit 30. September 1937 freiwillig seinen Austritt aus dem städtischen Dienste erklärt. Die Austrittserklärung wurde angenommen. Wegen amtsärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit erhielten die Stadtarbeiter K a r l Moser, Franz Krischan und Josef Haller ein Ruhegeld nach den Ruhegenußund Versorgungsbestimmungen für Stadtarbeiter zuerkannt. Am 1. September 1937 starb der Gefällspostenleiter i. R. Josef Fasser, am 22. September 1937 ist die städtische Vertragsangestellte Rosa Suhrlandt einem längeren schweren Leiden erlegen.

»»Allgemeine genouenlck«« ^ l b « " LuKcliVN ^lr. 1?

VN. D«rlVNVN5-

I!N5luh S, 4 2 u. 4^/(1, für Einlagen 2V2°/o.

Zng 5 8.887.000.5 1,000.000.-

9er Rachöruck von Aufsätzen/ Berichten oöer nur von Teilen öerfelben sowie öie Meöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet


10

.Amtsblatt Nr. 10

tafeln die seinerzeitige Straßennummer bereits heute aufscheint. Dem Vernehmen nach wird aber die Verordnung, auf Grund welcher einzelne Bundesstratzen gu Vorrangstraßen erklärt werden, in Bälde erscheinen und sodann die Numerierung der Bundesstraßen auch außerhalb der Ortschaften, insbesondere an der Einmündung von Seitenstraßen, durchgeführt werden. Das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit, welches sich um die baldige Erlassung der Vundesvorschrift, betreffend die Erklärung und Kennzeichnung

Innsbruck. Viaäuklboxen 42. Nul 2/3361

von Bundesstraßen zu Vorrangstraßen bemüht, richtet im Interesse der Verkehrssicherheit an alle Fahrzeuglenker, insbesondere an die Kraftfahrer, die Aufforderung zur strikten Einhaltung der K r e u z u n g s r e g e l , welche besagt: An Kreuzungen zweier gleichwertiger Straßen — und heute gibt es außerhalb von Ortschaften noch keine Vorrangstraßen! — hat im Linksfahrgebiet das von links, im Rechtsfahrgebiet das von rechts kommende Fahrzeug den Vorrang (das Vorfahrrecht).

Vrautausstattungen von einfachster bis feinster stusfülirung im

ih- uncl öu Lettfedern- und Meißwarenspezilllgeschäft

. sSl.4/282H

Notlzburgo lurler In n s b r u ck, Vl Ali u lltb «FL n I^r.25 ). I'eleplion »teile 4 v. 2292

»am

Innsbruck,

M a r k t g r a b e n 11 ^ I e l e p l i o n ^ y . 1 0 2 5

de-

keine ^ i l. 6/3366

Keramik, Ki

.8

- u l<ücnenFerMe, porxellkln- u. , (ie^cnirre, Lestecke

bekannt billige s. 42 —

745

l. 57l) u. 27 5?.

21 —ttuf386

741 uncl

O Zcliöns IZpstsn uncl moclsrns

N««««'rl»«li«l, O. in. l,. V.,


.11

in 2N6

W Mlllllll l)is

I LsOini^is, clgUSspIZiSUslZIVsis

uncl tieli^slcünltV Vollmilcn, c>55 ^lixisr für junI uncl gli !m 6> I t s I s s - uncl Igisl^uiis!' täglic 52MtlicNS l(25S5c>st«N

,

,

,

i uncl IsinI«

Selbständige gemeinnützige Sparanstalt (gegr. 1822) H a u p t a n s t a l t : Erlerstraße Nr. 8 Z w e t g a n s t a l t : Marla-Theresien-Str. 23/25

cÜV (>^S5UNclNVii nicni 2U5, M2N mul; in ««tsr l.inis i^unc cles ()sI2NS 5c>sIVN. 5Ü65 lzssSic!1VN 3is in 2U5-

icnnsi

Spareinlagen Scheckeinlagen Bankmäßige Geschäfte G e l d w e c h s e l

im S c h a l t e r v e r k e h r jeden Werktag von 8 Uhr bis V2I Uhr und von 1/23 Uhr bis 5 Uhr nachmittags, Samstag nachmittags geschlossen. Unentgeltliche Auskünfte in der Direktion, Erlerstraße N r . 8, ebenerdig

3l56 clurcn


12

.Amtsblatt Nr. 1ft

I l I u v s n , clZ!) sins c solzs Lgufisss12 isuskis l)2USs1 5c»l ! ! lm S s g s n ^s clsl- tscli ni5cn uncl wi 't5cn5it licn Isi5tunI 5^2nic)5i s Lgum«3!5ts s, clss clis Ss sgNsSNZ lsn lngsniezusv uncl I s c n nil(6s ^ u 5sinsn l^lis ZslISltss n ^2n!^, !(2NN clis li>s5ts uncl zc»!icls5tkz LguIs^sit! s>5^sn uncl ^ür 5s lIÜsgkln! Darum i5t ss killigs l'i ^5

i5t s i n

isUISsi5QNVs Issium, v/snn 3is

»

515,!>

>> l ^ lx /

<

;

^ /^

s^ D_

3 ds-l O

«rii

U!^0 5«Ql

II«l 57«^5 5 .

^ss 3 0 1

c. 2U5 2Ü6N i n - uncl 2U5lgN-

(l-lc>cnngu5) ^ Islspnon l^ummsr 1427, 1237

Wiltsn, 3i. Lgstlmg > I s l s p n o n l^ummss 1427 Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Hr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Vreil-Straße 25. Druck: Graphische Kunstanstalt T y r o l i a , Innsbruck


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.