Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint einmal imMonat.Vlzugspr lich. Eingelnummer 30 Gr. Nr. 1

51 . 15. Jänner 1938

4. Jahrgang

Innsbrucker Gemeinöetag 5. Htzung am ^s. Dezember Am Dienstag, den 21. Dezember 1937 fand über Einladung des Herrn Bürgermeisters um 5 Uhr nachmittags im Adlersaale des Stadtsaalgebäudes eine öffentliche Sitzung des Innsbrucker Gemeindetages statt, deren Hauptthema die Beratung des Gemeindevoranschlages für das Jahr 1938 war. Eingeleitet wurde diese Sitzung durch einen Bericht, den Herr Major a. D. Amtsrat Viktor Hurth namens des Ueberwachungsausschusses des Gemeindetages erstattete. Dieser Bericht greift Zurück auf die Verhältnisse vor Errichtung der Beschaffungsstelle: er schildert die Errichtung derselben im Jahre 1930 und ihr Funktionieren nach dem Ergebnisse der vom Ueberwachungsausschusse veranstalteten Uebervrüfungen. Das einwandfreie Funktionieren dieser Stelle wird festgestellt und anerkannt und im besonderen durch eine Vergleichsstatistik für die Jahre 1932 bis 1936 beleuchtet. Ebenso wird über die Gebarung des Stadtbauamtes hinsichtlich der Einhaltung des Voranschlages berichtet und wird diese Gebarung als in jeder Hinsicht einwandfrei bezeichnet. Anschließend beschließt der Gemeindetag über Antrag des Personalausschusses, daß den Bediensteten des Stadtmagistrates (städtische Beamte, Angestellte und Pensionsparteien des Magistrates und die Stadtarbeiter) im Jahre 1937 eine Weihnachtszuwendung nach den Richtlinien und nach den Ansätzen des Vorjahres mit der Erweiterung gewährt wird, daß in den Kreis der für die Weihnachtszuwendung Bezugsberechtigten die Arbeiter-Ruhestandsparteien, Arbeiter-Witwen und Empfänger von Ehren- und Gnadengaben einbezogen werden. Nach dem Antrage des Perfonalausfchusses gelten für die Iuerkennung der Weihnachtszuwendung für 1937 folgende Richtlinien: 1. Alle vollbeschäftigten städtischen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien, deren monatlicher Bruttobezug an Gehalt und allen in die Pension einrechenbaren Zulagen oder an Ruhe- und Versorgungsgenüssen den Betrag von 400 8 nicht

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übersteigt, erhalten für jedes Kind, für das die Kinderzulage gebührt oder gebühren würde, wenn der Vertragsangestellte im pragmatischen Dienstverhältnis stünde, eine einmalige Zuwendung von 10 3. Von jenen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien, deren Vruttobezug 400 8 übersteigt, erhalten nur jene die Zuwendung, und zwar für jedes Kind, die mehr als zwei Kinder haben. Alle städtifchen Arbeiter ohne Rücksicht auf die Art ihrer Verwendung und die Anzahl ihrer Arbeitsstunden erhalten eine Zuwendung von je 20 8. Alle Ruhestandsparteien, Witwen und Waisen, die Versorgungsgenüsse nach den Ruhegenuß- und Versorgungsbestimmungen für die Stadtarbeiter beziehen, erhalten eine Zuwendung von je 20 8. Alle Parteien, die im Bezüge von Gnadengaben und Ehrengaben stehen, erhalten eine Zuwendung von je 20 8. Als Stichtag für die Begründung der Anspruchsberechtigung gilt einheitlich der 1. Dezember 1937. Gehalts und Lohnempfänger, die vor dem 1. Dezember 1937 aus dem städtischen Dienste geschieden sind, haben keinen Anspruch auf die Zuwendung.

Die Auszahlung der Weihnachtszuwendung 1937 nach vorstehenden Richtlinien ergibt folgenden Aufwand: 126 Beamte und Vertragsangestellte mit 229 Kindern 8 2.290.— 51 Pensionsparteien nach städt. Beamten (darunter 23 Witwen) mit 83 Kindern 8 830.— 359 Arbeiter (einschl. der Poliere und anderen höheren Aufsichtsorganen des Stadtbauamtes und einschließlich aller Putzerinnen) 8 7.230.— 34 vorübergehend (Schottergrube Kranebitten, Kanalbauamt, Straßenbau) eingestehe Arbeiter, die aber am Stichtag (1.12.1937) im städt. Dienste standen 8 680.— 81 Arbeiter-Ruhestandsparteien 8 1.620.— 24 Arbeiter-Witwen 8 480.— 25 Empfänger von Gnadengaben und Ohrengaben 8 500.— 8 13.630.—

Vürgermeisterstellvertreter Adolf Platter legt hierauf namens des Finanzausschusses den Haushaltsplan der Stadt Innsbruck für das Jahr 1938 vor und leitet die


.Amtsblatt N r . 1 a) Die Vergnügungssteuer in den im Anhange zur AbVeratungen m i t einem Bericht ein, der eine Uebersicht gabenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck für die über die Ansätze des Voranschlages gibt und diese Ziffern Lustbarkeitsabgabe festgesetzten Ausmatzen gemäß i n Vergleich fetzt zu den entsprechenden Aufwands- und § 24 des Gemeindeabgabengesetzes; Bedeckungsziffern des Vorjahres. d) die Abgabe für das Halten von Tieren als Hundesteuer I n der Generaldebatte meldete sich nur Herr Stadtrat im Ausmaße von jährlich 30 3 für einen Hund, von Dr. Anton Melger zu Wort, der den Voranschlagsentwurf 50 8 für jeden weiteren im gleichen Haushalte gehalteeiner näheren Betrachtung unterzog. Die Svezialdebatre, nen Hund, von 10 8 für einen Wachhund gemäß § 25 die darauf erfolgte Beschlußfassung brachte an den Enddes Gemeindeabgabengesetzes; ziffern des Voranschlagsentwurfes nur unwesentliche 0) die Ankündigungsabgabe als Plakatabgabe im AusAenderungen. Diese Endziffern find: matze von 20 Prozent vom Entgelte, bei Steckschildern nach Ausladung und Höhe bis zu 1 Meter mit 6 8, bis ^ . Magistratspräsidium' Gesamtausgaben 67.580 8, ge1 ^ Meter mit 10 8, über I1/2 Meter mit 15 8 jährlich, genüber 75.620 3 i m Vorjahre; Gesamteinnahmen wie gemätz § 26 des Gemeindeabgabengesetzes; i m Vorjahr 21.600 8. 6) die allgemeine Verbrauchsabgabe im Ausmatze von V. Magistratsdirektion: Gesamtausgaben 2,754.170 8, ge30 Groschen für den Meterzentner Rohgewicht von den im Gemeindegebiete zum Verbrauche gelangenden Wagenüber 2,586.910 8 i m Vorjahre; Gesamteinnahmen ren mit den im Dekrete der Landeshauptmannschaft für 180.880 8, gegenüber 182.070 8 i m Vorjahre. Tirol vom 17. Juli 1934. Zl. VI—406/15, enthaltenen Magistratsabteilung I (Bezirksverwaltungsamt) : GeEinschränkungen gemätz § 27 des Gemeindeabgabensamtausgaben 116.740 8, gegenüber 111.330 8 i m Vorgesetzes: jahre; Gesamteinnahmen 14.400 8, gegenüber 16.700 8 «) die besondere Verbrauchsabgabe für im Gemeindegei m Vorjahre. biete zum Verbrauche gelangende bestimmte Bedarfsgegenstände im Ausmatze von 1 Prozent bis 10 ProMagistratsabteilung I I (Polizei): Gesamtausgaben zent der verordnungsmätzig festgesetzten Marktpreise 355.570 8, gegenüber 363.060 3 i m Vorjahre; Gesamteingemätz § 28 des Gemeindeabgabengesetzes; nahmen. 55.100 8, gegenüber 54.730 8 i m Vorjahre. t) die Verbrauchsabgabe auf Gas im Ausmaße von 8 GroMagistratsabteilung I I I (Finanzamt): Gesamtausgaben schen für den Kubikmeter; 4,629.640 8, gegenüber 4,159.660 8 i m Vorjahre; Gesamtß) die Feiloietungsaogabe im Ausmaße von 3 Prozent des einnahmen 7,915.380 3, gegenüber 7,846.120 8 i m VorErlöses beweglicher Sachen und 1 Prozent des Erlöses jahre. unbeweglicher Sachen bei freiwilligen öffentlichen Versteigerungen gemäß § 32 des Gemeindeabgabengesetzes; Magistratsabteilung IV (Wirtschaftsamt): Gesamtausk) die Untervermietaba.abe im Ausmaße von IN Prozent gaben 1,840.000 8, gegenüber 1,705.800 8 i m Vorjahre; des Mietzinfes, zuzüglich des Entgeltes für NebenleiGesamteinnahmen 1,703.940 8, gegenüber 1,625.080 8 i m stungen gemätz Landesgesetzblatt Nr. 42/1922, bzw. Vorjahre. Nr. 12/1932; Magistratsabteilung V (Wohlfahrtsamt): Gesamtaus1) die Luxusgaststättenabgllbe im Ausmaße bis zu 10 Progaben 2.135.160 8, gegenüber 2,064.500 8 i m Vorjahre; zent vom Bruttoumsatz je nach Art des Luxusbetriebes Gesamteinnahmen 230.160 8, gegenüber 228.960 8 i m gemäß Landesgesetzblatt Nr. 48/1922, bzw. Nr. 64/1922; Vorjahre. K) die Konzessionsabgabe als Jahres-, Uebertragungsund Pachtaogabe gemäß LGBl. Nr. 20/1926 in dem i n Magistratsabteilung V I (Vauamt): Gesamtausgaben diesem Gesetze bestimmten Ausmaße; 1,065.470 8. gegenüber 1,048.360 3 i m Vorjahre; Gesamteinnahmen 1,944.250 8, gegenüber 1,929.130 8 i m Vor- 7. Auf Grund des § 30 des Gemeindeabgabengesetzes: a) Die Wasserpauschalabgaoe für jeden im Sinne der bisjahre. herigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden WasserMagistratsabteilung V I I (Gesundheitsamt) : Gesamtausauslauf mit 15 8 für das Jahr und mit einer Bezugsgaben 32.250 8, gegenüber 29.080 8 i m Vorjahre; Geberechtigung von 300 Liter Wasser im Tage oder 110 samteinnahmen 5710 8, gegenüber 5420 8 i m Vorjahre. Kubikmeter Wasser im Jahre; Magistratsabteilung V I I I (Veterinäramt) : Gesamtausd) die Abgabe für den Bezug des Mehrwafsers nach Angaben 84.030 8, gegenüber 80.750 8 i m Vorjahre; Gezeige des Wasserzählers mit 20 Groschen für den Kubiksamteinnahmen 63.400 8, gegenüber 62.000 i m Vorjahre. meter; e) die Abgabe für den Bezug des Wassers nach Anzeige Demgemäß schließt der Voranschlag mit einer Gesamtdes Wasserzählers bei gewerblichen Betrieben und Anausgabensumme von 13,080.610 3, gegenüber 12,225.070 stalten mit einem Jahresverbrauch von mindestens Schilling i m Vorjahre. Die Einnahmensumme beträgt 5000 Kubikmeter mit 12 Groschen pro Kubikmeter als 12,134.820 8, gegenüber 11,971.810 i m Vorjahre. Der AbSondertarif. g a n g beträgt somit 945.790 8. Die auf Grund bestehender Verpflichtungen und auf Ueber Antrag des Finanzausschusses beschließt der GeGrund von Gemeinderats-, bzw. Gemeindetagsbeschlüsmeindetag, für das Jahr 1938 nachstehende Gemeindezusen geltenden sonstigen Eondertarife bleiben weiterhin aufrecht. schläge zu den Bundes- und Landesabgaben und nachä) die Kanalpauschalabgabe für jeden im Sinne der bisstehende selbständige Gemeindeabgaben einzuheben, deherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden Auslauf ren voraussichtliches Erträgnis i n den vorstehenden Zifmit 14 3 für das Jahr und mit einer Berechtigung zur fern des Haushaltsplanes bereits veranschlagt ist: Ableitung von 300 Liter Abwasser im Tage oder 110 1. Einen 1500proz. Zuschlag zur Landesgebäudesteuer nach Kubikmeter Abwasser im Jahre; dem Mietwerte; 6) die Kanalabgabe für ole Ableitung des Mehrwassers, 2. einen IWproz. Zuschlag zur 15proz. Landesgebäudesteuer; mit 10 Groschen für den Kubikmeter: 3. einen 500proz. Zuschlag zur Landesgrundsteuer: k) die Kanalabgabe bei gewerblichen Betrieben und A n 4. einen Zuschlag zur Lanoesenergieaogaoe, dessen gesamte stalten mit einem Jahresverbrauch von mindestens 5N0l> Höhe nicht mehr als 1,200.000 8 beträgt; Kubikmeter mit 10 Groschen pro Kubikmeter, bei Ableitung von mehr als 50.000 Kubikmeter mit 7 Gro5. einen ällproz. Zuschlag zu den Immobiliargeoühren des schen pro Kubikmeter als Sondertarif. Bundes, welche bei Uebertragung unter Lebenden zu entDie auf Grund bestehender Verpflichtungen und auf richten sind, und zum Gebührenäquivalente: Grund von Gemeinderats-, bzw. Gemeindetagsbeschlüs6. folgende selbständige Gemeindeabgaben:


Amtsblatt Nr. 1. sen geltenden sonstigen Sondertarife bleiben weiterhin aufrecht: ß) die Kanalreinigungsgebühren für die Anwesen am linken Innufer im Ausmaße von 2 8, bzw. 7 8 pro Jahr laut Gemeindetagsbeschlutz vom 4. August 1936; k) die Anschlußgebühren für die Errichtung von Straßenwasserleitungen mit 20 8 und für die Errichtung von Stratzenkanalleitungen mit 40 8 je laufenden Meter Grundstückfrontlänge mit Ausdehnung des Gemeindetagsbeschlusses vom 29. Jänner 1937 auf 1938; i) die Mullabfuhrgebühren für jede im Sinne der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählende Wohnungseinheit mit 3 8 und für jede Geschäftseinheit mit 4 8 jährlich: k) die Gebühren für die Benützung anderer städtischer Einrichtungen, deren Höhe bei den bezüglichen Objekten kundgemacht wird; 1) die Verwaltungsabgaben auf Grund der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung, LGBl. Nr. 11/1926, der Landesverwaltungsabgabenverordnung, LGVl. Nr. 10 1926, der Bundesverwaltungsabgabenverordnung, VGBl. Nr. 149/1930, und der Novellen hiezu. Die Landesgebäudesteuer, der Gemeindezuschlag zur Landesgebäudesteuer, die Abgabe für Wasser und Kanal nach Aus- und Abläufen und die Mullabfuhrgebühren sind in 10 Monatsraten (Februar bis November) vom Hausbesitzer abzustatten. Die Wasser- und Kanalabgabe nach Eondertarifen ist in 3 gleichen Raten, u. zw. in den der Zustellung des Zahlungsauftrages folgenden 3 Monaten zu entrichten. lm eine teilweise Deckung des Abganges von 945.790 8

zu erreichen, beschließt der Gemeindetag: Die Stadtgemeinde Innsbruck nimmt bei der Oesterr. Versicherungs-A.-G. Wien einen Schatzwechselkredit von 1,000.000 8, rückzahlbar in 6 Jahren zu ^ Jahresraten und mit 5^4 Prozent Verzinsung auf. Das Darlehen wird wie folgt verwendet: 1. Zur Bedeckung von Ausgaben des Haushaltplanes 1938 (Bau der Kleinwohnungshäuser in Pradl, Beitrag für den Bau der Mühlauer Brücke) 517.000 8. 2. Zur Bedeckung außerplanmäßiger Rückstände: Ergänzung des nicht gezeichneten Betrages der Bausteinanleihe für die Doppel-Haupt- und Volksschule in Pradl 200.000 8, teilweise Aufholung des Rückstandes an Zinsen der Schweizer Frankenanleihe 283.000 8. Ueber einen weiteren Antrag des Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag, dem nunmehr im Einvernehmen mit der Tirolischen Landes-Hypothekenanstalt und der Schweigerischen Kreditanstalt festgelegten Wortlaut der Anträge an die Gläubigerversammlung die Zustimmung zu geben. Diese Anträge lauten: 1. a) Der Kapitalsbetrag der 6^vroz. Kommunalschuldscheine Tirolische Landes-Hypothekenanstalt von 1931 von je 1000 Schweiger Franken mit Goldklausel wird mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 1937 auf je 1250 Schweizer Franken ohne Goldklausel festgesetzt. d) Für die Zeit vom 1. Oktober 1937 bis 30. September 1947 beträgt der Zinssatz 4U Prozent p. a. c) Die Anleihe wird um 6 Jahre, d. h. bis 1. April 1966 erstreckt, die Tilgungsraten der Jahre 1939 und 1940 werden denjenigen der Jahre 1941 bis 1948 zugeschlagen und der Tilgungsplan neu aufgestellt.

ä) Der in den Anleihebedingungen vorgesehene Mindestbetrag, der vorzeitig seitens des Schuldners unter sechsmonatiger Voranzeige zur Rückzahlung gekündigt werden darf, wird von ursprünglich 2,000.000 Fr. auf 1,000.000 Fr. herabgefetzt, e) Der Beschluß der Gläubigerversammlung und der neue Tilgungsplan werden den Titeln aufgedruckt. 2. Ermächtigung der Gläubigerverfammlung an die Treuhänderin: Die Gläubigerversammlung ermächtigt die Treuhänderin, folgender von der Schuldnerin geplanten Operation zuzustimmen: Die Tirolische Landes-Hrwothekenanstalt wird nach Abhaltung der Glaubigerversammlung auf Wunsch der Inhaber von mindestens 7000 Stück 6^proz. Kommunalschuldscheinen von 1931 von je 1000 Fr. nominal mit Goldklausel diese gegen mindestens 7000 Stück 4^proz. Kommunalschuldscheine von je 1500 8 nominal umtauschen unter Vernichtung der eingezogenen Schweizer-Franken-Titel. Die neuen auf Schilling lautenden Kommunalschuldscheine werden hinsichtlich Sicherheit und Tilgung pari vassu mit den auf Schweizer Franken lautenden Titeln gestellt werden. Nach 4 ^ stündiger Dauer wird die Sitzung geschlossen.

7. Mtzung öes Innsbrucker Gemeinöetages am 4. Jänner Nach verhältnismäßig Kurger Sitzungspause berief Herr Bürgermeister Franz Fischer den Gemeindetag auf den 4. Jänner 1938 zu einer Sitzung zusammen, die im Adlersaale des Stadtsaalgebäudes stattfand. Zu Beginn dieser Sitzung befaßte sich der Gemeindetag mit der Erledigung eines Dringlichkeitsantrages, in welchem der Herr Bürgermeister aufgefordert wird, im Wege der Staatsanwaltschaft namens des Gemeindetages die Anklageerhebung gegen die Herausgeber eines jüngst erschienenen Faschingsblattes zu veranlassen, in welchem das Mitglied des Gemeindetages, Herr Kurt v. Chizzali, verunglimpft wurde. Herr Bürgermeister Fischer hat in der Beantwortung dieses Antrages erklärt, daß er entsprechende Schritte bereits unternommen habe. Er hat aber gleichzeitig der Meinung Ausdruck gegeben, daß es im allgemeinen nicht Sache des Gemeindetages sein könne, sich mit Glossen von Faschingsblättern zu beschäftigen. Eine längere Wechselrede löste ein im Anschlüsse daran von Herrn Stadtrat Otto Thönig eingebrachter Antrag aus, in welchem die Einleitung des Dienststrafverfahrens gegen einen Beamten des Stadtmagistrates gefordert wird, der in seiner Eigenschaft als Sekretär der Kameradschaft der Gemeindebediensteten gehandelt hat und dabei das Anfehen und die Ehre des Herrn v. Chiggali in ungerechter Weise beeinträchtigt habe. Herr Bürgermeister Fischer sicherte zu, die Angelegenheit ungesäumt einer klärenden Untersuchung zuzuführen und dem Gemeindetag über das Ergebnis derselben Bericht zu erstatten. Anschließend geht der Gemeindetag zur Beratung der Tagesordnung über.


.Amtsblatt Nr. 1

Verichterstatter Bürgermeister Kranz Ascher 1. Ueber Antrag des Personalausschusses werden einige Aenderungen des Dienstpostenplanes des Stadtmagistrates beschlossen. 2. Ebenso auf Antrag des Personalausschusses werden einige Ergänzungen der Ruhegenuß- und Versorgungsbestimmungen für die dem Stadtbauamte unterstehenden Arbeiter beschlossen. 3. Auf Antrag des Gemeinderates beschließt der Gemeindetag, daß die auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Oktober 1931 für Dezember 1933 in Geltung gestandene Kürzung der Bezüge der städt. Angestellten im gleichen Ausmaße auch für die Jahre 1938 und 1939 aufrecht bleibt. 4. Auf Antrag des Personalausschusses beschließt der Gemeindetag die Grundsätze über die Verleihung von Studienstipendien an Angestellte des Stadtmagistrates, die im Genüsse einer Kinderzulage für 2 oder mehrere Kinder stehen. Das Ausmaß dieser Stipendien soll nicht geringer sein als 8 300.— im Jahre und darf 8 600.— nicht übersteigen. Das Nähere wird in den vom Bürgermeister zu erlassenden Richtlinien geregelt. 5. Auf Antrag des Personalausschusses beschließt der Gemeindetag die Grundsätze für die Uebernahme der Wehrmänner der städt. Berufsfeuerwehr in das pragmatische Dienstverhältnis. 6. Auf Antrag des Personalausschusses beschließt der Gemeindetag die Einführung einer obligaten Amtsprüfung für die Beamtenanwärter der Verwendungsgruppen 7, 6 und 5. 7. Die Aussprache über den allfälligen Abschluß eines Uebereinkommens zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und dem Verkehrsverein der Landeshauptstadt Innsbruck über die Organisation der Fremdenverkehrsarbeiten in Innsbruck führt zu keinem abschließenden Beschluß. Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Verichterstatter Vürgerm.-Stellvertreter Aöolf Matter Ueber Antrag des Finanzausschusses beschließt der Gemeindetag die Zusammenlegung des Betriebskredites der städt. Molkerei und des Kredites für das Exportgeschäft nach Deutschland.

Verichterstatter Staötrat Vtto AHonig 1. Auf Antrag des Bauausschusses beschließt der Gemeindetag die käufliche Ueberlassung der Gv. 1467/74, K.-G. Pradl, im Ausmatze von 639 Quadratmeter an Johann Laufenböck, Iustizwachkommandant, um 8 6.— für den Quadratmeter. 2. Auf Antrag des Bauausschusses gibt der Gemeindetag einem Ansuchen der Vauunternehmung Fluckinger u. Co., Wattens, wegen Festlegung einer Baulinie beim projektierten Baue eines Wohnhauses auf der Gp. 1323/1, K.-G. Pradl, statt. 3. Auf Antrag des Bauausschusses stimmt der Gemeindetag dem vom Stadtbauamte ausgearbeiteten neuen Vaulinienplan für die Kat.-Gem. Pradl zu. I n dieser Angelegenheit wurde in der Tagespresse bereits ausführlich berichtet. 4. Auf Antrag des Bauausschusses beschließt der Gemeindetag, in Entsprechung eines Gesuches der Tiroler Bauzunft den Punkt 2 des Gemeindetagsbeschlusses vom 29. Jänner 1937 betreffend den Nachlaß der Anlieger-

beiträge für Wasser und Kanal auf folgenden Wortlaut abzuändern: „Von der Begünstigung bleiben Bauwerber ausgeschlossen, die sich nicht eines ordnungsgemäß konzessionierten Baumeisters bedienen und die ihre Bauten unter der Leitung eines Baumeisters oder Zivilingenieurs von Maurermeistern ausführen lassen." Verichterstatter Staötrat Dr. Anton Melzer 1. Ueber Antrag des Rechts- und Finanzausschusses wird einigen Aenderungen des Vertrages zwischen der Stadtgemeinde und der Kongregation der Salesianer Don Boscos betreffend die Betriebsführung des Frh. v. Siebererschen Jugendheimes zugestimmt. 2. Ueber Antrag des Rechtsausschusses stimmt der Gemeindetag einer Aenderung des Permutierungsantrages der Stadtgemeinde betreffend die von Siebererfche Waisenstiftung zu. Verichterstatter Hauptmann a. D. Dr. v. Anöreatta Ueber Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Sport genehmigt der Gemeindetag die Uebersiedlung der Marktstandsinhaber in das Fleischbankgebäude bis 1. Mai 1938; er stimmt zugleich einer Ermäßigung der für die Fleischhauer geltenden Standgebühr von 8 2.— auf 8 1.— je Tag zu.

Verichterstatler Dr. Alois sberhammer Ueber einen in der öffentlichen Sitzung des Gemeindetages gefaßten Beschluß wird die ursprünglich für den vertraulichen Teil der Sitzung vorgesehene Theaterfrage in öffentlicher Sitzung behandelt. Der Gemeindetag beschließt über Antrag des Finanzausschusses 1. daß an den Theaterpächter für die Spielzeit 1937/38 die im Sonderäbkommen zum Theatervertrag vorgesehenen Barzuschüsse der Stadtgemeinde genauestens nach den Bestimmungen des Eonderabkommens und zu den darin festgesetzten Zeitpunkten flüssig zu stellen sind und 2. daß im Sinne des Punktes XI des zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und Intendant Ferdinand Skuhra abgeschlossenen Theatervertrages von Seite der Stadtgemeinde die Kündigung dieses Vertrages ausgesprochen wird, womit erklärt ist, daß der Theatervertrag zwischen der Stadtgemeinde und Intendant Ferdinand Skuhra für die kommende Spielzeit nicht verlängert wird,' 3. daß die Stadtgemeinde nicht weiter in der Lage ist, die Abendvorstellungen an den Montagen zu besonders ermäßigten Preisen zu vergeben; es entfallen daher künftighin die von der Stadtgemeinde für solche Vorstellungen vorgesehenen Aufzahlungen an den Theaterdirektor, die bisher über die Subvention hinaus monatlich 2000 8 bis 3000 8 ausmachten und im Haushaltsplan nicht gedeckt waren. 4. Schließlich wird beschlossen: Der Gemeindetag ist prinzipiell geneigt, einer sich bildenden Arbeitsgemeinschaft das Theater bis 15. April 1938 zu überlassen, und hiefür als Beihilfe der Stadtgemeinde den verbleibenden Rest der mit 3 80.000.— begrenzten Subvention zur Verfügung zu stellen. Diese Beschlußfassung des Gemeindetages wurde von einem längeren Bericht des Vorsitzenden des Kulturaus^ schusses, Herrn Dr. Oberhammer, eingeleitet, in welchem


Amtsblatt Nr. 1. die Gründe der gegenwärtigen Theaterkrise aufgezeigt werden. I n diesem Berichte wird auf die Sorgfalt verwiesen, mit der der Kulturausschuß und auch der Gemeindetag bei der Auswahl des diesjährigen Pächters des Stadttheaters Zu Werke gegangen ist. Weiters wird an die Leistungen erinnert, zu welchen sich die Stadtgemeinde diesem Pächter gegenüber vertraglich verpflichtet hatte und die in ihrem Ausmatz bedeutend über das hinausgingen, was jemals einem Theaterpächter gegenüber zugesichert worden war. Der Bericht erinnert weiter an den hoffnungsvollen Beginn der Spielzeit mit der vorzüglichen Aufführung von Mozarts „Iauberflöte" und an spätere gute Leistungen auf dem Gebiete der Oper, allerdings aber auch auf das Versagen des Direktors hinsichtlich der übrigen Spielplangestaltung, die im Schauspiel eine unglückliche Hand verriet und auch jede Pflege der Operette vermissen lietz. Das Publikum blieb aus, die Einnahmen sanken weit unter das vorhersehbare Maß und es stellte sich eine Theaterkrise ein, kurz nachdem das Theater erst eröffnet hatte. Da sich Direktor Skuhra allen Ratschlägen unzugänglich zeigte, mutzte sich der Finanzausschuß mit Bedachtnahme auf die begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Stadtgemeinde und mit Rücksicht auf die nicht eingehaltenen Zusagen des Bundes bezüglich einer finanziellen Hilfe für das Theater zu vorstehenden Anträgen entschließen. I n diesem Stadium der Sitzung langt die Nachricht vom plötzlichen Hinscheiden des Tiroler Dichters Franz Kranewitter ein. Der Bürgermeister unterbricht die Be-

ratung und richtet an den Gemeindetag einige Worte des Gedenkens für den toten Dichter. Diese Ansprache wird von den Mitgliedern des Gemeindetages stehend angehört. Unmittelbar anschließend tritt der Kulturausschuß des Gemeindetages zu einer kurzen Sitzung zusammen, der beschließt, an den Gemeindetag den Antrag zu stellen, den toten Dichter in einem Ehrengrabe der Stadtgemeinde beizusetzen und an seiner Seite auch die gegenwärtig in einem Erdgrab ruhende Gattin zu bestatten. Weiters soll die Stadtgemeinde auf ihre Kosten vom in Innsbruck weilenden Künstler Gustinus Ambrosi eine Totenmaske des Verewigten anfertigen lassen. Der Gemeindetag hat diese Anträge zum Beschluß erhoben. I n der anschließenden vertraulichen Sitzung hat der Gemeindetag unter anderem die vomstädtischenKontrollamt und Rechnungshof überprüfte Bilanz der städt. Molkerei genehmigt. I n diesem Zusammenhange wurde der Bericht des Sonderausschusses Zur Untersuchung der Gründe der Differenzen zwischen der städt. Molkereileitung und Herrn v. Chizzali zur Kenntnis genommen, in welchem festgestellt wird, daß die von Herrn v. Chizzali gegenüber der Direktion der städt. Molkerei gemachten Vorhalte in allen wesentlichen Punkten sachlich nicht ungerechtfertigt waren und daß seine Bemühungen um Beseitigung dieser Uebelstände volle Anerkennung verdienen. Der Gemeindetag behält sich in dieser Angelegenheit weitere Schritte vor. Die Sitzung wurde nach 6 ^ stündiger Dauer um

Uhr nachts geschlossen.

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Das Innsbeucker Haötarchw Die Innsbrucker Chronik öes GoUfrieö

Htaötkunöliche Beitrage zum Amtsblatt öer Lanöeshauptstaöt Innsbruck

pfannen mit den dazu gehörigen Gebäuden und den auf die neue Art vorgenommenen Salzfud, wie auch die Münzstätte zu besichtigen. Die höchsten Herrschaften wurden in dieser Stadt aus 22 Stücken derselben eigenen Geschütze und mit Pöllern salutirt, wobei die Bürgerschaft und benachbarten Landesschützen in Parade Von Dr. Karl Sch'aoelbauer (5. Fortsetzung) stunden. Die Ordnung der Apartmants bei Hofe ist übrigens dermalen (1765) 22. Juli: Heute um V28 Uhr früh sind S. M. der röm. König so eingerichtet, daß deren eines jeden Montag, Mittwoch und Freiin Begleitung höchftihrer 2 Kämmerer H. Gf. v. Schafgotfch und tag gehalten werden soll. Diesen Abend fand aber wegen der Fahrt des Frh. v. Reischach, wie auch des die Reise dirigirenden K. K. des ah. Hofes nach Hall keines statt. Heute ist bei Hofe die betrübte Nachricht aus Mailand eingeGeh. und hiesigen ersten Gubernial Rats H. Leopold Gf. Künigl in einem Wagen incognito von hier abgereist, um das Land Tirol laufen, daß der Infant und regierende Herzog von Parma K. H. der Länge nach bis an die venetianifchen Grunzen zu besichtigen. nach einer zweitägigen Krankheit an den Kindesblattern zu Alexandria (d. i. Alessandria) mit Tod abgegangen sei. Man ist zuDie Reise wird demnach über Brixen, Votzen, Trient und Roveredo an den Gardsee gehen und sowohl die Gegend zwischen Botzen gleich für dessen Erbprinzen, welcher zu Turin an einem hitzigen und Meran, als auch die Seiden Fabricken bei Roveredo und die Fieber danieder liegt, sehr besorgt. 25. Juli: Heute als am St.-Iakobs-Tage, als am Titularfeste der Früchtgarten zu Limon in Augenschein genommen werden. Sooft es die dermalen unbeständige Witterung zuließ, belustigten hiesigen Stadtpfarrkirche, erhoben fich I . Mn. und Kön. Hoheiten sich S. M. der röm. König nebst dem Erzh. Leopold und dem im Campagne Staate in genannte Kirche und wohnten allda dem Prinzen Albert K. H. mit Spazierenreiten in die um unsere Stadt Hochamte bei. 28. J u l i : Heute als am hl. Anna Feste und am Namenstage befindlichen angenehmen Gegenden. Abends ist in dem großen HofI . Kön. Hoheit der Erzhin. Anna begaben sich die Höchsten Herrtheater ein wälsches Luftspiel mit einem Ballett und in der Reitschaften in die Kirche der P. P. Eeruiten und wohnten mit den schule Opera buffa, vorher aber, wie schon erwähnt, SeiltänzerMinistern und andern hohen Ttandespersonen und dem Adel dem und Pantomim-Produktionen. Die heute hier erfolgte Ankunft des H. Gf. Gundacker v. Stern- Hochamte bei, welches auf höchstes Verlangen I . M. der Kaiserin berg. K. K. Kämmerers, von Genua hat den kaiserlichen Hof und der hw. H. Fürstbischof von Chiemsee aus dem gräsl. Hause der die ganze Stadt mit der Nachricht von der den 18. dieses daselbst Erbtruchsesse von Waldburg auf dem St. Anna Altare hielt. Der geschehenen wirklichen Ausschiffung der Erzhin. Infanti« K. H. er- H. General Vicar der P. Serviten las darunter eine stille HI. Messe. freuet. Höchstdiese wird am morgigen Tage von Genua aufbrechen, Nach vollendetem Gottesdienste war wegen des erwähnten Naden 28. zu Mantua, den folgenden Tag aber zu Ala in Tirol an- menstages Aufwartung bei Hofe. Die gewöhnliche Prozession zur St. Anna Säule unterblieb. langen. Am 30. ist das Nachtlager zu Trient bestimmt. Gegen Mittag kam S. M. der röm. König Joseph im besten 24. Juli: Mittwoch. Heute haben sich I . Mn. und Kön. Hoheiten nach etwas früher eingenommenen Mittagmahle nach Hall be- Wohlsein wieder dahier an, Die Hin- und Rückreise hat allein zu geben, um die daselbst befindlichen, sowohl alten als neuen Salz- Lände 60 Meilen ausgemacht. S. M. haben ihr höchstes Wohlge-

pusch von


Amtsblatt Rr. 1 Ioh. v. Attlmair, Hausbesitzer in Mühlau, feiner Schwägerin Frau Juliana v. Attlmair, geb. Hechenblaikner, die genannten 13 Jauch Wald samt Mariabrunn um 8400 Gulden. Der Verkäufer hatte diese Realitäten auf Grund einer Verlaßvermö'gens-Absonderungsurkunoe vom 25. April 1865 erworben. I n diesem Vertrag heißt es: „Auf diesem Grunde (nämlich den 13 Jauch Wald) wurde ein Wohngebäude mit Stadi und Stallung aufgeführt, Mariabrunn oder Ooerweierburg genannt, und ein großer Teil des obbefagten Bodens ist seither zu Acker oder Wiefe kultivirt worden." Die neue Besitzerin ließ Mariabrunn bei der tiroliDr. Karl Schadelbauer schen Gebäudebrandschäden-Versicherungsanstalt mit 3000 Gl. versichern. I m Iahlungsbüchel ist der VerDie Frage der Entstehung des Namens „Hungerburg" sicherungsgegenstand beschrieben als „eine Stock hohe, sowie die Geschichte der Besiedlung des „Hungerburg"- gang freistehende Wohnbehausung mit Stall und Stadel Gebietes überhaupt wurde bereits in verschiedenen Auf- unter einem Dache Mariabrunn, auch Hungerburg gesätzen, mehrfach g. B. in den „Tiroler Heimatblättern" nannt". (besonders 1935, Heft 11/12) behandelt. Eine restlose Da kurz nach der Erbauung von Mariabrunn der Klärung ist mangels entsprechender Quellen bisher Name „Hungerburg" bereits im Umlauf war, ist es nicht gelungen. Einen kleinen Schritt weiter mögen die wahrscheinlich, daß er nicht, wie gewisse Histörchen erfolgenden Zeilen führen. zählen, erst darauf zurückgeht, sondern in einem älteAm 21. August 1853 starb Jos. Andreas v. Attelmair. ren Ereignisse seinen Grund hat. Hiefür scheinen sich Doktor der Rechte und jubelierter K. K. Landrat, auch einige archivalische Anhaltspunkte gu finden. 67 Jahre alt, auf Schloß Weiherburg. Am 3. Oktober Allenthalben im Lande herrschte in den Jahren nach wurde in Anwesenheit der Erben der Verlassenschafts- den Frangosenkriegen Teuerung und Armut und inakt ausgestellt, der ein genaues Inventar und eine Be- folgedessen auch Hunger. Mehrere arme Innsbrucker schreibung der Realitäten enthält. Daraus läßt sich als kamen nun im Jahre 1817 auf den Gedanken, sich — Erbauungsjahr v o n M a r i a b r u n n d a s etwa nach Art der heutigen Schrebergärten — selbst gu J a h r 1 8 4 7 feststellen und Aussehen sowie Einrich- helfen und richteten an den Stadtmagistrat Gesuche, die tung dieses Hauses angeben. Die entsprechende Stelle Hügel oberhalb der Weiherburg bebauen gu dürfen. Sie des Aktes, der sich im Weiherburg-Archiv befindet, wollten diefe ungenützten Bichl, auf denen bisher nur lautet: Dorngesträuch wuchs, gum Anbau von Erdäpfeln, auch „Laut Kaufsurkunden vom 10. Mai 1840. Verf.-Nr. 1456. und Grundbirn genannt, und Korn benützen. Vom März 1817 bis anfangs April wurden gleich 10 solche Gesuche 28. Mai 1840, Verf.-Nr. 1663, besitzt der Erblasser aus der Gramartwaldung ober den Steinbruch ein Flächenmaß von 13 Jauch. (Stadtarchiv, Akten 1817 Com. 459) eingereicht. Es Dieser Waldgrund, im Bruchboden gelegen, ist laut Gubernial- seien daraus einige Stellen mitgeteilt: dekretes vom 26. Juni 1336. I I . 5437, zu lmltiviren bewilliget fallen über die aller Orten empfangenen Beweise der Liebe und Ergebenheit sowie über die höchst seiner Person geschehenen Ehrenbezeugungen zu erkennen gegeben. 27. Juli: Heute verfügten sich die höchsten Herrschaften in 10 bis 12 Wägen nach dem Schlosse Ambras. 28. Juli: Diese Tage hindurch gruhten I . Mn. nebst dem Erzh. Leopold und den Erzherzoginnen K. H. die geistlichen Frauen Klöster, nämlich das Regelhaus und das der Versperrten und jenes der Ursulinerinnen zu besuchen. I . Majestät fährt auch fort, Privat Personen täglich gnädigste Audienz zu erteilen.

Jur Geschichte öes Hungerburg^-Gebietes

Am 3. März 1817 bitten Ioh. Hatzl, Franz Gammer und Johann Seitz in einem gemeinsamen Gesuch um die Bewilligung, „die ober dem sogen. Weyerburger Schloß dahier liegenden Buch! urbar machen zu dürfen". Diese seien „Gemeingut und mit nichts als mit Stauden und Dorngestreichen bewachsen", seien öde und unbenutzt. Die Bittsteller seien ausgediente Soldaten und „mit großen Familien belastet". Sie wollten „nur Grundbirn auf die neuen Grundstücke pflanzen" und erboten sich, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die Grenzen „mit einem wachsenden Zaun" zu umgeben. Der Zimmermann Ioh. Zechender ersucht am 24. März, weil er hörte, „daß einige öde Gründe, um diese fruchtbar umzuarbeiten".' überlassen würden, um einen solchen mit der Begründung, daß er „selben bei dermalig teurem Zeitpunkte zum Nahrungszweig besser zu gelangen überaus dienlich wie notwendig hat". Notburga Schober, verwitw. Egger, verlangt einen Grund, weil sie dadurch Eine nachfolgende Anmerkung fagt überdies: „Den von dem „ihr äußerst lästigen Bettlengehen befreiet" würde, da ihr Wald bei Mariabrunn von 8130 Quadratklaftern hat „der Acker das Hauptbedürfnis, nämlich Korn, verschaffen würde". der Herr Erblasser von der Gemeinde Hötting laut Ur- Ihre Bitte unterstreicht sie mit dem Hinweis, daß „ihr verstorbener Ehemann an denen Folgen der Auszügen gegen Frankreich in kunde vom 22. Juli 1841, Nr. 1151, gekauft." I m denen 90ger Jahren, die von einem löblichen Stadtmagistrat verJahre 1847 hat Attelmair „zur Arondirung des Schloß- anstaltet wurden, sein Leben hat einbüßen müssen, und ihr ältester gutes" einen öden Waldgruno angekauft, der gegen Sohn, der ihre Stütze war, „ausgehoben und unter die KaiserNorden und Osten an die „Eggenstaatswaldung" gegen jäger eingereihet worden ist". Andere Gefuchsteller bemerkten, daß sie in Erfahrung gebracht Süden an die Weiherburg und gegen Westen an den hätten, daß der Stadtmagistrat „mehrere neue Einsänge Weiherburger Grund beim „Weier- oder Lö'hm-Bachl, unter der ärmeren Klasse der hiesigen Inwohner verteilt". Der welches auch die Grenze zwischen der Gemeinde Mühlau Taglöhner Georg Tragseil bittet schließlich um Grund, „dieweilen ich mich samt mein Weib und 4 Kindern, welche noch alle klein und Hötting bildet", grenzt. und unerzochen sind, bei dieser harten und teiren Zeit kaum er„Laut Inventar waren „ I n der Behausung Marillbrunn" fol- halten könne, dieweilen es wenig Arbeit gibt, womit ich 6 Meiller erhalten kann". gende Gegenstände vorhanden: ein langer Tisch von hartem Holz, 2 Wandspiegel, eine Hängeuhr, ein Spucktrichele, ein lanDiese Flut von Gesuchen veranlaßte den Stadtmagiger, weicher Tisch, 4 Bilder mit Goldrahmen, 10 kleinere Bilder, ein hartholzener Kommodkasten, ein Ruhebett, 12 weichhölzerne, strat, den Inhaber der Weiherburg um seine Ansicht gu grüne Stühle, ein Kruzifix von Nißl (mit 5 Gl. bewertet), befragen. Bereits am 1. April gab dieser ein ausführ8 Kupferstiche (für 48 kr.) und zwei weichhölzerne Bettstätten." liches Gutachten „über den Vorschlag einiger armer und die ganze Fläche von 13 Jauch oder 26 Morgen ist von der kk. Privateigentums- und Waldpurifikations-Kommission laut Tabelle der kk. Berg- und Salinen-Direktion zu Hall vom 10. Februar 1849. Nr. 77, als Eigentum anerkannt worden. Auf diesen Grund hat der Herr Erblasser v o r 6 J a h r e n e i n Wohngebäude m i t S t a d l und T t a l l u n g aufgef ü h r t und ein Teil des Bodens ist als Acker und Wiese kultivirt worden. Von diesem öden Grund sind bei 9 Jauch als Acker und Wiese kultivirt. Der ganze Grund mit dem neuen Gebäude, welches solid aufgeführt und gewölbte Stallungen hat und wovon der obere Stock für Herrfchaften zum Aufenthalte im Sommer geeignet ist, wird geschätzt mit Hiezurechnung der Hälfte aus dem Waldstocke Nr. 8 und des ganzen Waldstockes Nr. 11, welche Waldungen zusammen 8130 Quadratklafter messen auf 7500 (Gulden)."

Mittels Kaufvertrag

vom 25. Juni 1877 verkauft

Einwohner des Burgfriedens Innsbruck in dem an der


Amtsblatt Nr. 1. Grenze des Ansitzes Weiherburg liegenden städtischen Wald Grundparzellen zum Anbau von Erdäpfeln auf Wohlgefallen und Wiederrufen auszustecken", ab. Darin heißt es (Konzept im Weiherburg-Archiv): „Der Grund, welcher zum Erdäpfelbau bestimmt wurde, besteht in einer Steinfchutte, welche auf einem tonigen Boden ruht." Da man beim Kartoffelbau besonders tief graben müsse, bestehe wegen der starken Neigung des Bodens die Gefahr des Abrutschen« bis auf den Fahrweg herunter. „Die bei großen Regengüssen über den Steinbruch hereinfallenden Gewässer" hätten eine solche Gewalt, daß sie diese Aecker zerstören würden. Ohne Dünger fei es undenkbar, „diese öden Gründe zu einem die Arbeit und Ansaat verlohnenden Ertrag zu bringen". Die Inhaber dieser Parzellen hätten aber „keine Gelegenheit, einen Dünger zu erzeugen" und wären daher genötigt, „Streu teils aus der Stadtwaldung selbst, teils aus dem benachbarten, fremden Eigenwm zu nehmen". Es bestünde auch die Gefahr, daß „der Magistrat von den benachbarten Eigentümern mit unausgesetzten Beschädigungsklagen überlofsen würde". Bezüglich des Viehtriebes müßte eine Uebereinkunft getroffen werden. Schließlich würden die „zum Verkauf in Antrag gebrachten Waldungsparzellen dieser Gegend, wenn sie als Ackergründe einmal bearbeitet und ganz ausgestockt wurden, ihre diesfällige Wesenheit und Lizitationsvreise verlieren".

Diese durchaus ungünstig und ablehnend lautende Darstellung, bei deren Abfassung den Schreiber auch mehr die Rücksicht auf die eigene Person und den eigenen Grund als auf die notleidenden Mitbürger geleitet haben dürfte, hat offenbar ihren Zweck nicht verfehlt, denn die Gesuche wurden Zurückgestellt, „bis Zum Verkauf der Waldungen geschritten wird", dann seien sie wieder in Vorschlag Zu bringen. Ueber dieses „dann" ließ sich aber bisher leider nichts finden.

Line Innsbruck« lthafts-Offnung öes s4. Iahrhunöerts Dr. K a r l Schadelbauer

(1.Fortsetzung)

I n dem Abschnitt über den „Sakken" wird in der Oeffnung ein Brief erwähnt, den der Propst Theodoricus vom Markgrafen Berchtold über den „Krieg" des Stiftes mit den Innsbrucker Bürgern des „Sakkens" wegen erhalten habe. Es ist dies der Urteilspruch vom Jahre 1187, der noch im Original im Stiftsarchiv erhalten und ebenfalls in der genannten Arbeit Röggels abgedruckt ist. Ebenso findet sich dort das in der Ordnung anschließend behandelte Uebereinkommen des Grafen Meinhard mit Abt Witmar vom Jahre 1281 bezüglich der Abtretung des Gebietes der „Neustadt". Die Bestimmungen über die Zehente und Zinse gehen auf spätere Abmachungen und Urteile wie jene vom 20. Dezember 1320 lOrig. im Stadtarchiv Nr. 28) oder 4. Juni 1328 (ebendort Nr. 38) zurück. Die in letzterer Urkunde enthaltene Entscheidung über den Zehent ist beinahe wieder dem Texte der Oeffnung gleich; sie lautet: „Wir haben auch gesprochen vmb den zehenten von den garten bei der vorgenanten stat, were der ist, der garten hat ainen oder mer, daz der von demselben garten all jar gebe seinen chrautzehent nah dem stangen mazz, ie diu zehent stange, waz daz bringen mach vnd schol auch daz auf dem acher ligen lazzen " usw. Der Schluhab-

satz über den „alten" oder „Feld-Sakken" bezieht sich auf die Abmachungen vom 28. August 1339 (Original Stadtarchiv Nr. 66). Die Feststellung der den einzelnen Punkten der EhaftOeffnung Zugrunde liegenden Urkunden scheint eine annähernde Bestimmung der Abfassungszeit Zu ermöglichen. Wichtig dürfte der Nachweis von Abmachungen sein, die in die Oeffnung nicht mehr aufgenommen wurden. Diesbezüglich muß den Verhandlungen Zwischen Stift und Stadt in der Zeit von 1357 bis 1358 Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nachdem Ludwig der Brandenburger am 9. November 1357 „die stö'ZZ. Zwitrachte vnd auflauffe, die sich vntz her gehandelt vnd ergangen habent" (Orig. im Stadtarchiv, Nr. 119) beigelegt hatte, wurde am 16. März 1358 (l. c. Nr. 120) ein großer Vertrag abgeschlossen. Darin finden sich nun Punkte, die in der Oeffnung wieder ganz ähnlich auffcheinen, wie 3. B. „vnd wer dem obgenanten gotshaus feinen Zehenten nicht geben hiet oder noch nicht gaeb, den mugent die Herren von Willtein darumb benoten mit geistleichen rechten", und andere, die fehlen. So sind die Stellen über den ViehZehent, den jeder, „wer rinder hat in der stat oder vorsteten", Zahlen sollte (pro Rind 1 Schilling), über das Halten von Zwei Stieren beim Stift, das Verbot der Aufnahme von Eigenleuten des Stiftes in die Bürgerschaft und das Kornmahlen in der Oeffnung n i c h t enthalten. Der Text der Oeffnung dürfte demnach um 1350, möglicherweife aus Anlaß der erwähnten Streitigkeiten, Zusammengestellt worden sein. Da die Schrift jedoch jünger ist, muß es sich bei dem vorliegenden Stück um eine spätere Abschrift handeln. Anschließend an die Ehaft-Oeffnung enthält das vorliegende Copialbuch noch eine vom Notar Johann Egker beglaubigte Abschrift des Vertrages Zwischen der Stadt und Wilten vom 7. Jänner 1453 bezüglich der Pfarre und des Spitales und eine ebensolche der Bestätigungsurkunde des Kardinals Nikolaus von Cusa vom 13. August 1453. Weiters folgen noch die Abschriften folgender Urkunden in d e u t s c h e r Übersetzung: 1. 1138. April 30., Lateran: Urkunde Papst Innocenz' II. für das Kloster Wilten. 2. 1260. Juli 1., Anagni: Urkunde Papst Alexanders IV. für das Kloster Wilten. 3. 1242, Dezember 8., Anagni: Urkunde Bischof Egnos von Brixen für die Pfannhausarbeiter von Thaur. 4. 1282. Oktober 27., Brixen: Urkunde Bischof Brunos von Vrixen für die genannten Arbeiter. 5. 1411, Dezember 5., Brixen: Urkunde Bischof Ulrichs von Vrixen für die genannten Arbeiter. Abschließend folgt nunmehr der Wortlaut der Ehaft-Oeffnung. Die Abschrift ist buchstabengetreu und einzig die häufigen „y" wurden durch „ i " ersetzt: „Item es sol auch in den selben marchen vnd zilen der pharleichen Kirchen des Münsters ze Wyltein, als weit, praid vnd als verr di geraichen (am Rande von späterer Hand beigefügt „mag") nach ausweifung des gotzhaws brieff mit sampt fand Jacobs Kirchen vnd der Stat ze Inspruk. di das gotzhaus ze Wyltein dar über hat, mit sampt andern seinen pharleichen Kirchen, die der abt vnd daz gotzhaws von hant leihen, chain newkirch, fpital, weder chcnn pethaws pawen oder ftifften ewichleich chainer nit sol in den yutern, steten oder gepiet des vorgenanten Münsters oder seiner pharleicher Kirchen weder Herwerg hoff oder (eingefügt „auch") chain


s. stat, chain gaistleich lämt, melher profeß si genant sein, zu pawen chirchen, spital oder pethawser oder welherlai daz war, mit verchawffen oder mit geben oder wi man in daz zu (am Rande daneben „manca") züg an des abbts vnd convents, di zu den selben zeiten feind vrlaub vnd gewissen. Welcher awer der war, der war gaistleich oder weltleich, der in den gutern, marchn oder an den steten des Münsters oder feiner pharleichen Kirchen oder wi sie zu dem Münster gehörent an des abbts vnd conuents vilaub vnd gewizzen, alz vor verschriben stet, wider solche freihait, gnad vnd pott ein Kirch, spital oder peihäwfer, welcherlai di wern, pawet oder versuchet newr ze pawen, so sol alzpald an alles werbort vnd vrfach mänichles dj selben guter vnd stet, wa daz geschiht, mit allen rechten vnd nuczen vnd mit aller aiaenschaft zu dem vorbenanten Münster vnd gotzhaws ewichleich gehörn vnd der abbt vnd daz conuent sol mit den selben gutern steten tun nach allem iren willen, ut palet in bulla Alexandri IV., in transumto ordinis sanctorum Romanorum pontificum (später beigefügt: Clementis IV., Vrbani IV., Heinrici regis). Item wenn man der selben fand Jacobs Kirchen amen kirchmayr feczen wil, so sullen die purger dem abbt zu pringen drei erber man vnd aus den selben drein hatt der abbt dann gemalt in den pesten ze geben ze ainem kirchmayr auf fand Jacobs Kirchen vnd sol auch der abbt mitfamvt den purgern von dem selben kirchmayr ze Inspruk in dem wydem alle jar raitung vodern vnd nemen vnd sei sol auch der selb kirchmayr tun, wen man sie von im voderl vmb alles des der selben Kirchen gut vnd gelt, wes des ist nicht ausgenommen, vt patet in priuilegio eorum (später beigefügt: sub pena L marcarum)." Unter diesen Bestimmungen über die kirchlichen Rechte des Stiftes Wilten stehen auf 10 später beigefügten Zeilen Angaben über verliehene Ablässe, z. V. „Item ab vno orckieviscopo et X V I I I epifcopis, a auolibet XI^ criminalium et I^XXX venialium, quas Albertus Vrixinensis episcopus confirwauit." (Schluß der 1. Seite.) .»Hi ist vermercht di ehafft der recht vnd wirde, di daz gotzhaws ze Wyltein hatt hinez der stat ze Inspruk vnd hinez den purgern gemainichleich daselben. Item zum ersten wi di stat ze Infpruk erfunden vnd erdacht ist worden vnd wi sie herüber über die prukk in des gotzhaws aygen ze Wyltein vnd gericht gelegt ist worden vnd pei was herschafft daz befchehen fei vnd pei welhem pischolff ze Vrixen zu den selben zeiten aucb stifftet des gotzhaws vnd pei welhem probst des gotzhaws ze Wyltein vnd pei welher samnung daselben. Item daz Verchtold Markgrafe von Andechs vnd Markgraue ze Hysterreick vnd sein sun Verchtold Herczog ze Meran vnd Mark« grass ze Hysterreich von manigerlai sacke vnd frewnde pet wegen vnd pesunder von dem gemalt zu den selben zeiten Hern Heinreichs des bisckofs ze Vriren mit willen vnd günst vnd hilffe paidew dienstlemte vnd chortiern desselben gok.lia'rs ze Brisen ervaten zu dem testen probst Heinrichen, zu den selben zeiten probst des gotzhaws ze Wyltein mit willen, wissen vnd gunst alles seins conuents, daz n-ir vnsern Markcht gelegen auf dem Prukkvält vber di Prukk des Inns in daz aigen daz naben pei dem gotzhaws gelegen ist, täten vnd in di Hofmarch vnd zil des gerichls desselben gotzharrs vnd in ire pharleiche aepiett als auch wot aigenleick beläwtern vnd aus weisen di brieffe, di daz gotzhaws ze Wyltein dar vmb hatt von iren stifften fäligen vnd pesunder von Hern Reynprechten salioen pischolf ze Vrixen, da von daz aigen der grünt vnd podem mit dem gericht vnd mitsampt den vharleichen rechten gegeben vnd geaickent hat mit wizzen vnd willen seins Capi^els dem aotzhan-s ze Wyltein vnd di gab alle ist disem gotzhaws pestät worden besunder von den heiligen vätern vnd päbsten vnd mit namen von Innocencio dem andern vnd darnach von Alexandra dem vierden vnd von pifckofen von Vriren von ainem auf den andern hincz auf dise weil vnd zeit. Vnd da der Markgraf v"n Andechs vnd ze Hysterreich vnd sein fun Verchtold Herczog ze Meran. Herr Heinrich der pischolf mitsamvt den Korhern vnd den dienslä'^ten, probst Heinrich vnd sein gotzhaws des erpaten, da gab der Markgraf von Andechs vnd sein sun Bercktold, Herczog ze Meran dem prabft vnd dem gotzhaws ze Wyltein amen Wechsel nach der seczung des grunts vnd des podens. so vii als di stat begriffen hett. am Hube, di in der gazze ze Omrans gelegen ist, dar vmb daz di famnunq ze Wnltein dester minner peswärt würde vnd auch in solcher weise, als daz also verprieft vnd vermacht ist vnd auck daz von wort ze wort aeschriben stet waz recht daz gotzhaws hincz dem Marcbkt hat vnd wes di marcktlewt dem gotzhaws Michtiq vnd gepunden sind ze tun vnd waz der Marcharaf vnd sein sün dem gotzhan-s dar über genad vnd freihait getan habent, ut patet in litera sua. Item daz daz gotzhaws ze Wyltein alle jar järleich vmb fand Mertens tag (Martini, 11. Nov.) ain mark gelts von dem zolle des Markts so! einnemen vnd emphaben, ut patet in priuilegio Mar-

chionis. Item daz gotzhaws ze Wyltein sol auch in dem selben Marchkt

.Amtsblatt Nr. 1 drei aigen hewfer alwege haben vnd di läwte di darjnne gesessen sind mitsampt den häwsern sullen frei fein von aller veseczung der herschafft vnd des Markts vnd di, di in den hewsern gesezzen sind, di sullen dem gotzhaws gelten vnd geben alle di recht vnd oodrung, als der Herrschaft ander häwfer tund, mitsampt den marktlewten, vnd si sullen auch alle gewerb treiben vnd haben auswendig vnd inwendig vnd alle di recht, als di andern marktlewt angevärd, ut patet in priuilegio Marchionis. Item es sullen auch chaine müln pei dem Marchkt weder inwendig noch auswendig nit gepawt werden, sie sol auch chain Herrschaft nit gestaten ze pawen an des gotzhaws willen vnd gunst angevärd, vt patet in priuilegio Marchionis. Item es sol auch irer chainer aus dem Marckt anderswa nit malen, wann pei des gotzhaws mülen, ut patet in priuilegio. Item es sol auch di Kirch in dem Markt, die von dem Marckgrafen von Andechs mit ainer halben hüben gestiftet ist, alweg vnoer dem gemalt vnd gepiet sein des chlofters mit aller ir zugehörung ze verwesen vnd ze setzen vnd entfeczen vnd sol daz gotzhaws damit tun vnd schassen, als mit seiner aigen zuKirchen, wi das di gaistleichen recht auz beweisen vnd di selb Kirch sol auch dem chloster frei sein von aller veseczung der Herrschaft, der marcklewt vnd von manichleich, vt patet in priuilegio Marchionis. Item vnd welcher aus dem Markt oder wer der war, der dem gotzhaws ze Wyltein beleihen an alle wederrede, wann es vor daz gotzhaws angehört hat ond fol niemand nichtz damit ze schikken haben, dann daz goßhaws allaine, ot patet in priuilegio. Item es sullent auch des gotzhaws gut, di in dem Markt oder auswendig gelegen find, an peseczung der herrfchafft recht vnd des Markts frei peleiben vnd fein und di felben gut sullen in chainen dingen bekommert noch peswärt werden, vt patet in priuilegio. Item es sullen auch di selben marckt lewte mitsampt andern läwten pei dem gotzhaws chain taiding nit suchen welherlai di sei, da mit di Herrn pefwärt würden, vt patet in priuilegio. Item vnd welcher aus dem markt oder wer der war, der dem gotzhaws ze Wyltein somen oder wifen schediget vnd darvmb beruft wurde vnd des nicht möcht gelawgen, der selb fol den schaden, er fei groz ader chlain gänczgleich der samnung ze Wiltein wider tun vnd widerchern, vnd er fchol dem gotzhaws dar nach geben zwelff phenning ond auch irem richtet alz vii, ut patet in priuilegio Marchionis et in aliis multis. Item es sol auch aller paw des gotzhaws mitsampt sein zäwn, rigelen vnd wisen von sand Jörgen tag ader vor piz auf fand Michels tag oder darnach angevärd ze aller zeit in frede beleyben vor den marktlewten vnd vor manichleich, ut patet in priuilegio. Item es sol auch der richter des Marckts selb sechster nach seinen» vermügen mit ainem gestalten auf gerücktem aide hincz den heiligen fweren daz gotzhaws ze Wyltein vnd alles, daz in dem lande darzu gehört, beschirmen und befriden sol vnd dasselb fol auch tun der lantrichter an alles geuärd, ut patet in priuilegio. (Am Rande steht dabei von anderer Hand: Nota valde.) Item es füllen auch di marktlewt dem gotzhaws an seim grünt, an seim poden, an fein wisen, an fein ekkeren, an sein gesuchen, an sein waiden, ze holcz, ze veld, ze wazzer, ze perg, ze tal mitsampt feim gericht vnd pharrleicken rechten chainerlai recht vordrung noch gewonheit dar auf, dar inn, noch dar aus nicht haben oder tun noch versuchen ze tun, als auch wol ausweisen des gotzhaws stifftbrieff, di (es) es darüber hat, ut patet in priuilegio. Item vnd ob chainer auz dem Marchkt oder iemant anders wer, der war, der di' samnung ze Wyltein beswärte, also daz er des gotzhaws ainen fräfleich hant anlegt oder schult oder smähet oder iemant des gotzhaws läwt totät oder stümlat oder wuntät oder in irer gut mit gewalt oder diepheich enphüret, der sol dar vmb nach dem rechten („rechten" wiederholt) gaistleichs oder wältleichs des dar vmb gepezzert werden an alle genad, ut patet in priuilegio. Item vnd waz dag gotzhaws ze Wyltein ze rechlen hiet oder auz getragen vor dem richter des Marktes, so sol in derselb richter auz richten ir chlage nach der gerechtichait inner sechs wachen oder ee. ut patet in priuilegio. Item daz der Sakk pei Inspruk von den obern vnd nidern marchen piz auf di Sülle mit rechter aigenfchaft gründes vnd podems, er sei gepawn oder vnerpawen mit gesüch, mit waide, mit holcz vnd mitsampt dem gericht dem gotzhams ze Wyltein zu gehört, als auch aus weifent di briefs, di daK gotzhaws dar vmb hat von sein stifftern vnd besunder di brief di dar vber sind geben worden probst Theodorico vnd sein gotzhaws von Markgraff Berchtolden, Markgrafen ze Hysterreich vnd Herczogen ze Meran, als er den Sakken mit fampt den purgern ze Infpruk dem gotzhaws ze Krieg tet, als sich das ervant mit ainem vermessen rechttag ze paiden tailen, daz er daz gotzhaws von anegeng ie vnd se angehört hiet mit aller zugehörung vnd pesunder mit den gericht, ut palet in priuilegio. (Schluß folgt)


Amtsblatt Nr. 1.

ffamilienschutz ser staöt Innsbruck lM

VonFriedrichFellner

„Es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen für diesen fehr namhaften Betrag nach Tiroler Art ein herzliches, aufrichtiges „Vergelt's Gott" zu fagen", heißt es in einer der vielen Zuschriften, die der städt. Familienschutzsteile nach dem Weihnachtsfest zukamen. Der Innsbrucker Gemeindetag hatte bekanntlich in feiner Sitzung vom 20. Mai 1937 in der Erwägung, daß die kinderreiche Familie durch die indirekten Steuern in viel höherem Maße als der Ledige belastet wird, beschlossen, einen Ausgleich dadurch zu schaffen, daß diefen Familien bei der Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen eine bessere Stellung zuteil wird. So wurden im Monate Dezember 305 kinderreiche Familien 50 Prozent des in den Monaten Mai bis einschließlich November 1937 bezahlten Strom- und Gasbetrages, der Grundgebühr für Strom und Gas, des Wasser- und Kanalzmses und der Mullabfuhrgebühr rück v e r g ü t e t . 30 Familien, die ihr Ansuchen um Zuerkennung der Ehrenkarte für kinderreiche Familien erst im Dezember einbrachten, erhalten die verschiedenen Gebührennachlässe in der ersten Iännerhälfte ausbezahlt. I m Durchschnitte entfiel auf eine Familie ein Betrag von 81 8. Die Summe aller angewiesenen Beträge erreicht fast die Höhe des für diefen Zweck ausgeworfenen Kredites von 30.000 8, nämlich 8 27.208.42. Die Auszahlung des Betrages im Monate Dezember fetzte viele Familien in die Lage, für Weihnachten die nötigen Einkäufe an Kleidern, Schuhen und sonstigen Bedarfsartikeln für ihre Kinder zu tätigen. ^ Großer Beliebtheit erfreuten sich, wie schon früher einmal berichtet wurde, die Freifahrten auf das Hafelekar. I m Monat August waren es 14, im September 59, im Oktober 79, im November 31 und im Dezember 29, zusammen 212 Familien oder 63 Prozent der kinderreichen Familien gewesen, die von ihren Freifahrtschemen Gebrauch gemacht hatten. I m Oktober fand eine M ü t t e r e h r u n g statt, zu der Bürgermeister Franz F i s c h e r 10 kinderreiche Mütter aus verschiedenen Ständen im Namen der Stadtgemeinde zu einem Ausflug auf das Hafelekar einlud. Der Bürgermeister wurde siebenmal um die E h r e n t a u f p a t e n s c h a f t über das 6. Kind einer kinderreichen Familie gebeten. I n seiner Vertretung erschien zumeist der Vorsitzende des Kulturausschusses Dr. Alois O b e r h a m m e r . Jedesmal wurde als Taufgeschenk ein Sparkassebuch mit einer Einlage von 100 8 überreicht. Den wirtschaftlich schwächer gestellten Familien war die bevorzugte Behandlung bei der städt. Freibank, der städt. Winterhilfe und die Milchaktion eine willkommene Erleichterung.

Die Familienschutzsteile wurde in verschiedenen Angelegenheiten in Anspruch genommen. So wurden häufig Auskünfte in Mietangelegenheiten eingeholt, um Interventionen und Befürwortungen gebeten oder um Rat über die Unterbringung eines Kindes ersucht. Auch für das Jahr 1938 bewilligte der Gemeindetag in seiner Sitzung vom 21. Dezember 1937 für den Familienschutz einen Betrag von 30.000 8, so daß auch im laufenden Jahre die Fortsetzung der im Vorjahr begonnenen Maßnahmen im gleichen Umfang finanziell einigermaßen gesichert ist.

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am 51. Dezember 15,57 Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 2030 Frauen 953 Zusammen: 2983

Hievon find unterstützt:

Männer 1780 Frauen 736 Zusammen: 2516

Die 2983 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen Berussklassen wie folgt: Männer Frauen Zusam. 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 8 2 6 2. Bergbau- und Salinenwesen 56 4 52 3. Stein-, Ton- und Glasindustrie 782 1 781 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 5. Wasserkraft- und Elektrizitätswerke H 149 149 6. Metallindustrie 105 105 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 5 5 8. Leder- und Häuteindustrie 73 62 11 9. Textilindustrie 105 69 36 10. Bekleidungsindustrie 7 4 3 11. Papierindustrie 9 38 29 12. Graphische Industrie 2 1 1 13. Chemische Industrie 21 142 121 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 627 156 471 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 140 70 70 16. Handel 17. Transport und Verkehr 2 170 168 18. Bank- und Versicherungswesen 4 4 — 19. Körperpflege und Reinigungswesen 28 49 21 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 19 7 12 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unter23 8 15 haltungsberufe Rechtsberatungsberufe (Advokaten, 3 3 Notare usw.) 1 — 1 23. Oeffentlicher Dienst 14 14 24. Haushaltungsberuse — 25. I n verschiedenen Industriezweigen 461 175 286 vorkommende Berufe Summe: 2030

953

2983

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslofen am 30. November 1937 ergibt sich eine Zunahme um 168 Personen.


.Amtsblatt N«. 1

Gewerbe Nachweis der im Monat Dezember 1937 durchgeführten Gewerbelöschungen Aubele Franz, Andreas-Hofer-Stratze 42, Aufstellung und Reparatur von Eis- und Kühlmaschinenanlagen, 13. 1. 1912, I I . 66.602. — Baldauf Rosa, Stiftgasse 9. Frauen- und Kinderkleidermachergewerbe. 12. 9. 1911, ZI. 46.972. — Bernhart Wilhelm. Mufeumftraße 21. Vergolder- und Fahmalergewerbe. 6. 6. 1898. Zl. 12.426. — Brugger Eduard und Marie, geb. Wieser, Mariahilfstraße 12, radiziertes Gast- und Schankgewerbe, 13. 5. 1924. Zl. 8545. — Christ David, Heiliggeiststraße 9, gewerbsmäßige Herstellung von Anlagen zur Erzeugung und Leitung von Elektrizität zu Zwecken der Beleuchtung. Kraftübertragung und sonstigen gewerblichen und häuslichen Anwendung mit einer Bet.-Sp. bis 5000 Volt, 14. 8. 1920, Zl. 1—1436/2 d. Tir. Lds.-Reg. (M.-Zl. 18.567. 1920). — Daxer Magdalena, Innstraße 24, Gemifchtwarenhandel, 2. 6. 1925, ZI. 9455. — Dietrich Karl, Innrain 4, Fleischhauergewerbe, 5. 1. 1895, ZI. 37. — Doblika Rosa. Adolf-Pichler-Platz 12. Bücherrevisionsgewerbe, 5. 7. 1923, I I . 9866. — Einfelen Franz, MariaTheresien-Straße 1, Verleihung von Geschicklichkeits-Spielapparaten. 9. 8. 1937, Zl. 10.416. ' — Eisenmann Marie. Pradler Baracke 8a, Wäfchergewerbe. 22. 9. 1924. ZI. 16.570. — Eisenstecken Cäcilia, Innstraße 61, Handel mit Molkereiprodukten, Bäckereien, Iuckerwaren, Eiern, Kartoffeln, Bündelholz, Mehl, Obst. Gemüse, Teigwaren, Wasch- und Putzmitteln, 30. 6. 1937, Zl. 8718. — Frischauf Jakob, Kirchgasse 14. Gast- und Schankgewerbe gemäß ß 16. lit. b). e). 6). GO-, 6. 3. 1909. ZI. 11.442. — Hampl Dominikus, Stiftgasse 9, Schuhmachergewerbe, 19. 1. 1882, Zl. 511. — Innsbrucker I m - und Er.vortgesellschaft Ischia, Vedovelli, Folladore <K Co., Mariahilfstraße 32, Erzeugung von Naturweinen. 18. 10. 1934, Zl. 13.677. — Jenewein Marie, Burggraben 19, Handel mit allen Waren, jedoch mit Ausschluß der im Z la GO. unter a) aufgeführten und aller konzessionierten Artikel, 9. 10. 1935, Zl. 11.826. — Kafvar. Dr. Alfred, Bozner Platz 1. Handel mit allen Waren, jedoch mit Ausschluß der im § la GO. unter a) aufgeführten und aller konzessionierten Artikel, 10. 9. 1930. ZI. 16.970. — Keifer Anna, Straße der Sudetendeutfchen 19, Wohnungs- und Zimmervermittlung, 1. 10. 1932, Zl. 12.283. — Knirsch Herta, Erzherzog-Eugen-Straße 18, 3. Stock, Modistengewerbe. 25. 3. 1935. Zl. 3421. — Luschin Jakob, Pradler Straße 48. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 9. 3. 1925, Zl. 3792. — Mang Johann. Völser Straße 59. Anfertigung von Abschriften, Schreibarbeiten aller Art, mit Handschriften oder Schreibmaschine, 16. 8. 1926. Zl. 15.818. — Markart Johann, Museumstraße 37. Schlossergewerbe. 29. 10. 1928, Zl. 17.538. — Maschek Leopoldine, Andreas-Hofer-Etraße 36, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im ß 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 14. 6. 1927. Zl. 11.874. — Maschek Leopoldine, Andreas-Hofer-Straße 36, Verschleiß und Reparatur von Kinderpuppen. 21. 5. 1910. Zl. 22.230. — Mayer Adam, Hörmannstraße 8. Handel mit Musikinstrumenten und deren Bestandteilen, 7. 11. 1929. ZI. 20.558. — Meinong Raphael. KaiserJosef-Straße 13, Zimmermeisterpewerbe. 27. 11. 1924. Zl. 1-1195/1. Lds.-Reg. f. Tirol. — Neuhäuser Rudolf. R.-Greinz-Straße 16. Großhandel mit Eisenwaren. 10. 4. 1935. Zl. 3918. — Petrowitsch Ludwig. Leopoldstraße 1, Handel mit Galanterie-. Rauch-, Sckreibund Pfaidlerwaren. 5. 11. 1915, Zl. 30.742. — Pfifter Johann. Sportplatz a. d. Sill, Gast- und Schankgewerbe nach § 16 GO-, beschränkt auf den Ausschank geistiger und alkoholfreier Getränke sowie die Verabreichung von heilen Würsten, belegten Broten und Böckereien und Brot, 31. 1. 1933. ZI. 1070. — Mfch Max. Stiftgasse 12 und Ing.-Etzel-Stratze, Viaduktbogen, 114. Weinhandel und Großhandel mit Branntwein, 26. 3. 1931, Zl. 5752. — Sckneeberaer Elfriede, Marktplatz und Innrain 4. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 12. 3. 1930. Zl. 4657. — Sieaert Berta. Anickstraße 1. Handel mit Wäsche. Wirk- und Kurzwaren, 17. 12. 1937. Zl. 26.846. — Spielmann Anna, Marktgraben 23, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren,

jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 8. 5. 1929. ZI. 8328. — Spinn Anna. Defreggerstraße 20. Gemischtwarenhandel, 28. 2. 1921, ZI. 3011. — Stietzel Kurt. Adamgasse 9a, Handel mit Musikinstrumenten aller Art. Radioapparaten, Grammophonen und deren Bestandteilen sowie mit Schallplatten. 10. 5. 1935. Zl. 5738. — Taseiner Ottilie. Anichstratze 4. 4. Stock, Vordruckergewerbe. 6. 12. 1932. Zl. 15.477. — Tfchachler Valentine, Mentlgasse 6, Wäscherei und Büglerei, 11. 12. 1931, Zl. 20.917. — Twrdy Adele. Universitätsstratze 25. Handel gemäß § 1a, Abfchn. b), Pkt. 36. GO., jedoch mit Ausschluß aller Lebensmittel. 23. 6. 1936. Zl. 10.538. — Weiß Karl. Museumstraße 21, Konzession zur Darstellung von Giften und zur Zubereitung der zur arzneilichen Verwendung bestimmten Stoffe und Präparate sowie zum Verkauf von beiden, insofern dies nicht ausschließlich den Apothekern vorbehalten ist (§ 15. Pkt. 14, GO.). 8. 4. 1922. Zl. 6262. — Wollet Josef, Speckbacherftraße 18. Acenturgewerbe, 22. 1. 1921, Zl. 124. — Gebr. Zack, Innrain 14, Feilbieten von heimischem Obst und Gemüse im Umherziehen von Ort zu Ort, außer auf Märkten, gemäß § 60 (2) GO.. 5. 8. 1935. ZI. 9245. — Zglinicki Mathilde, Dreiheiligenstraße 7. Agenturgewerbe. 4. 12. 1928, ZI. 21.538. — Zglinicki Mathilde. Dreiheiiigenstraße 7. Kommissionswarenhandel. 20. 1. 1930, Zl. 1047. — Zieger Josef, Müllerstratze 37, Erzeugung von Rum und Likören auf kaltem Wege, 18. 6. 1924, I I . 11.044. — Jolly. Herbert Dr.. Bienerstraße 4, Handel mit technischen und chemischen Artikeln, beschränkt auf die Erzeugnisse der Scheideanstalt Karl Schmidt in Pforzheim. 30. 7. 1937. I I . 10.179.

Verzeichnis über die im Monat Dezember 1937 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzesfionsdekrete Gadenstätter Anton. Handel mit Sportgeräten und deren Zubehör sowie Lederwaren. Amrafer Str. 17, 16.12.. I I . 17.088. — Gaßebner Ernst. Altwarenhandel (Trödler). Innstr. 57, 27.12., I I . 17.173. — Haslwanter Heinrich, radiziertes Gast- und Schankgewerbe mit den Berechtigungen des § 16 GO., lit. a), d), e), ä), i) und ß), Mariahilfstraße 12. 29. 12, I I . 16.753. — Heindl Franz. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Bienerstraße 25, 9. 12., I I . 16.749. — „Herba". Handelsaktiengesellschaft Oesterr. Apotheker in Wien IX/2, Michelbeuerngasse 9a, Konzession gemäß § 15, Pkt. 14, GO. zur Darstellung von Giften und zur Zubereitung der zur arzneilichen Verwendung bestimmten Stoffe und Präparate sowie der Verkauf von beiden, insofern dies nicht ausschließlich den Apothekern vorbehalten ist, Zweigniederlassung, Mufeumstraße 21, 28. 12.. ZI. 17.703. — Kammerlander Artur, Kleidermachergewerbe, Körnerstraße 16. 18. 12., Zl. 17.244. — Matyas Arnolds Handelsagentur, beschränkt auf Fleischhauerartikel, Pradler Straße Nr. 35, 9. 10.. Zl. 16.713. — Motz Walburg, geb. Frischauf, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16 GO., Ut. b). o) und 6). Kirchgasse 14. 14. 12.. Zl. 15.996. — Neuhäufer Rudolf, Großhandel mit Eisenwaren und Handel mit Haushaltungsmafchinen, Großküchenmafchinen und Fleifchereimaschinen aller Art, Dürerstraße 1. 27. 12., I I . 17.601. — Oberforcher Max. Handel mit Molkereiprodukten, Bäckereien, Iuckerwaren, Eiern, Kartoffeln, Vündelholz, Mehl, Obst, Gemüse, Teigwaren, Wasch- und Putzmitteln, Innstraße 61, 6. 12., I I . 16.558. — Penz Heinrich. Marktfahrergewerbe zum Handel mit den unter § Ig. Abs. 1, lit. b), Pkt. 36. angeführten Waren. Mariahilf 20. 3. 12.. I I . 16.480. — Pillon Josef, Wein- und Branntweinhandel, Stiftgasse 12, und 2. Verkaufsstelle. Ing.-Etzel-Straße. Viaduktbogen 114, 1. 12.. Zl. 16.275. — Pircker Hermann, Handelsagentur, Gutenbergstr. 14, 3. 12., ZI. 16.394. Pircher Hermann. Kommissionswarenhandel. Gutenberastraße 14, 3. 12., I I . 16.393. — Sattler Elsa. geb. Maschek. Reparatur von Kinderpuppen, insoweit dies nicht in den Umfang eines handwerksmäßigen Gewerbes fällt, Andreas-Hofer-Strahe Nr. 36, Part.. 2. 12.. Zl. 16.362. — Schleich Anna, Kleidermachergewerbe, Fisckergasse 47. 15. 12., I I . 17.007. — Spielmann Anna. Handel mit Hüten, Kappen und Hutaufputzartikeln. Marktgraben 23, 15. 12.. I I . 17.009. — Spinn Erika. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. Defreggerstraße 20. 6. 12. Zl. 16 504'. — Stietzel Kurt. Handel gem. § i a. Abs. 1. Abfchn. b). Pkt. 36. GO.. Adamgasse 9a. 22. 12.. I I . 17.397. — Stolz Franziska, Witwe, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16 GO., be-


««tsblott «r. 1. schränkt auf den Ausschank geistiger und alkoholfreier Getränke sowie die Verabreichung von heißen Würsten, belegten Broten, Bäckereien und Brot, Sportplatz a. d. Sill. 23. 12.. Zl. 17.457. — Walch Anna, geb. Tragseil, Konzession zum Ausschank von Bier, Branntwein, zur Verabreichung von heißen Würstchen, Milch, Kakao, Tee, Schokolade, andere warme Getränke und von Erfrischungen gemäß § 16, lit. b), o), ä) und t), GO. als Büfett. Sportplatz Wilten-West, 1. 12., Zl. 11.801. — Wintersberger Karl, Erzeugung von chem.-techn. Waren, Parfümerieartikel oder sonstigen kosmetischen Waren, als freies Gewerbe, Andreas-Hofer-Straße 14, 6. 12.. Zl. 16.568. — Jack Anton. Feilbieten von heimischem Obst und Gemüse im Umherziehen von Ort zu Ort, außer auf Märkten, gemäß § 60 (2) GO.. Innrain Nr. 14, 27. 12., Zl. 17.598. — Zeivelt Karl, Handel gemäß § 1a. Abs. 1. Abschn. d), Pkt. 36, GO.. Buragraben 19, 27. 12.. Zl. 17.602.

Verzeichnis öer Gewerbestrafen in öen Monaten November unö Vezember Unbefugter Markenhandel: 100 8 (3 Tage): unbefugter Markenhandel: 100 8 (3 Tage): unbefugter Handel mit burgenl. Honig: 20 8 (48 Stunden, Verfall); unbefugter Handel mit burgenl. Honig: 20 8. (48 Std., Verfall): unbef. Handel mit burgenl. Honig 20 8 (48 Stunden, Verfall),- § 39 GO., Standortsoerlegung: 5 8 (12 Stunden): unbefugtes Hausieren mit Kümmel: 5 8 (12 Stunden, Verfall); § 39 GO., Standortsverlegung ohne Anzeige: 10 8 (12 Stunden): Standortsverlegung ohne Anzeige: 20 8 (24 Stunden): Standortsverlegung ohne Anzeige: 20 8 (24 Stunden): Standortsverlegung ohne Anzeige: 10 8 (10 Stunden): § 2 Haus.-Pat., unbefugtes Hausieren mit Kastanien: 5 8 (12 Stunden): § 2 Haus.-Pat., unbefugtes Hausieren mit Kurzware: 10 8 (12 Stunden, Verfall): §2 Hauf.-Pat., unbefugtes Hausieren mit Kurzware: 10 8 (12 Stunden. Verfall): § 14 GO., unbefugte Schneiderarbeiten.- 20 8 (24 Stunden): § 2a—1 der Milchvorschriften: 10 8 (12 Stunden): § 2a—1 der Milchvorschriften: 15 8 (12 Stunden): § 4/5 der Milchoorschriften: 5 8 (12 Stunden): § 4/5 der Milchvorschriften: 5 8 (12 Stunden): s 2^—1 der Milchoorschriften: 15 8 (24 Stunden): § 2a—1 der Milchvorfchriften: 20 8 (24 Stunden): § 2a—1 der Milchvorschriften: 12 8 (12 Stunden): § 75 (Art. I u. I I (1) GO.). Nichteinhaltung der Sonntagsruhe: 100 8 (5 Tage): Nichteinhaltung der Sonntagsruhe: 15 8 (12 Stunden); § 14 GO., unbefugtes Mechanikergewerbe: 200 8 (5 Tage); § 59 (2) GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 50 8 (3 Tage); unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: 100 8 (5 Tage): § 3 Ibk. Marktordnung — Hausieren mit Gemüse während der Marktzeit.- 20 8 (48 Stunden); § 75 GO., Nichteinhaltung der Sonntagsruhe: 30 8 (3 Tage); § 14 GO., unbefugte Ausübung des Kleidermachergewerbes: 15 8 (24 Stunden); § 3/4 des Vaugewerbegefetzes, Vefugnisüberschreitung eines Maurermeisters: 50 8 (5 Tage); § 4/1 des Baugewerbegesetzes. Befugnisüberschreitung eines Zimmermeisters: 30 8 (3 Tage); § 2 des Hausierpatentes: 20 8 (2 Tage); § 38 a/2 GO., unbefugte Uebernahme einer Reparatur: 15 8 (2 Tage); § 2 des Hausierpatentes: 30 8 (3Tage, Verfall); §1 d. Mag.-Vorschrift vom24.10.1933 (Handel mit Volksküchenmarken): 3 Tage; § 2 des Hausierpatentes: Versall von Anzugstoffen; § 22 GO., unbefugter Buchhandel: 10 8 (24 Stunden). § 2 des Hausierpatentes 20 8 (24 Stunden), 30 8 (3 Tage, Verfall). 10 8 (12 Stunden. Verfall): § 3 der Marktordnung, Hausieren mit Gemüse 20 8 (24 Stunden); § 5 der Marktordnung, unbefugter Kastanienverkauf, 10 8 (12 Stunden): unbefugtes Plakatieren, 20 8 (24 Stunden): Überschreitung der Sonntagsruhe, 20 8 (24 Stunden): Überschreitung der Sonntagsruhe, 20 8 (24 Stunden): Übertretung der Ausverkaufsordnung, 100 8 (3 Taoe); unbefugte Personenbeförderung, 30 8 (3 Tage); § 132 lit. a GO. unbefugte Ankündigung des Vervielfältigungs- und des Photographengewerbes, 200 8 (5 Tage): § 14 GO. unbefugtes Färbergewerbe, 15 8 (12 Stunden): § 14 Ausn.-Vdg. z. Achtstundentagsgesetz-Nichteinhaltung der Arbeitsvorschristen für Hilfsarbeiter, 200 8 (5 Tage): § 132 lit. k GO.. Gewerbedeckung. 200 8 (5 Tage), Gewerbedeckung, 3 Tage, Gewerbedeckung, 15 8 (48 Stunden): § 2 des Hausierplltentes, Warenverfall: § 2 des Hausierpatentes, Warenverfall; § 1 der Mag.-Vorschr. vom 24. Okt. 1933, Handel mit

.11 Volksküchenmarken, 15 8 (24 Stunden), 9 8 (24 Stunden), 12 8 (24 Stunden). 3 8 (6 Stunden), 6 8 (12 Stunden); § 10/2 d. Vdg. RGVI. Nr. 242/1902, Aufsuchen von Bestellungen ohne Legitimation, 5 8 (12 Stunden); § 39/2 GO., Nichtanzeige der Standortverlegung, 10 8 (24 Stunden): § 2 des Hausierpatents, 20 8 (2 Tage): § 14 GO. unbefugte Ausübung des Photographengewerbes, 50 8 (5 Tage): § 14 GO. unbefugte Ausübung des Drechslergewerbes, 150 8 (10 Tage); Übertretung des Forstschutzgesetzes. 3 8 (6 Stunden), 3 8 (6 Stunden), 5 8 (24 Stunden).

Verzeichnis öer Gewerbeveranöerungen in öen Monaten November u. Vezember 256. A d e r m a n n Wilhelm, Abmeldung der im Hause MariaTheresien-Straße 44 errichteten zweiten Verkaufsstelle zum Betriebe des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. 257. A d l e r Wilhelm, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Wilhelm-Greil-Straße 2 in die Anichstrahe Nr. 21. 258. A m o r Franz, Wiederaufnahme des feit 1934 ruhend gemeldeten Tischlereibetriebes im neugewählten Standorte MariaTheresien-Straße 57. 259. A n d r e Maximilian, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Schillerstraße 4 in die Goethestraße 17. 260. B a r t l Anna, Verpachtung des Gemischtwarenhandels im Standorte Universitätsstraße 14 an Peter Moser. 261. B a u e r Anna, Verlegung des Standortes des Handels mit Antiquitäten und neuen Möbeln von der Kaiserjägerstraße 4 in die Michael-Gaismayr-Straße 9. 262. F i n k Rudolf, Verlegung des Standortes des Speditionsgewerbes von der Herzog-Friedrich-Straße 2 nach dem Eüdtiroler Platz 4. 263. G e i e r Josef, neuerliche Verpachtung der Konzession zur gewerbsmäßigen Verabreichung von Speifen (Auskocherei) im Standorte Innsbruck, Tonnenburgstraße 11, an Frau Theresia Wo Ich o w e , geb. Pogelschek, an Stelle des vom Pacht abgetretenen Ernst Campidell. 264. Dr. phil. G e r h a r d t Otto, Errichtung einer Zweigstelle der in Wien, I., Kärntnerring 2. betriebenen Erzeugung chemischkosmetischer Produkte, insbesondere Riech- und Aromastoffe im Standorte Innsbruck, Körnerstraße 5. 265. G r ü n e r Johann, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Herzog-Friedrich-Straße 26 in die Innstraße 11. 266. H a n g l Karolina, Verlegung des Standortes des Betriebes der Gesichtsfchönheitspflege und Maniküre von der Holzhammerstraße 16 in die Maria-Theresien-Ttraße 46 (Eingang Maximilianstraße). « 267. H o f e r Karl, Niederaufnahme des Betriebes der Zweigniederlassung für den Handel mit frei verkäuflichen technischen Bedarfsartikeln im bisherigen Standorte Rudolf-Greinz-Strahe 1-. 268. H u b er Katharina, geb. Girardi, Verlegung des Standortes der Mafchinstrickerei von der Erlerstraße 15 in die Meraner Straße 8. 269. J o r d a n Friedrich, Verlegung des Standortes der Elektroinstallationskonzession von der St.-Nikolaus-Gasse 31 in die Innstraße 2. 270. K l o u z a l Franz, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Maria-Theresien-Stratze 25 in die Mariahilfftraße 4. 271. K r i s t i n u s Eduard, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes, des Kommissionswarenhandels und des Handelsgewerbes mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 GO., aufgeführten Artikel von der Meinhardstraße 14 in die Kaiser-Iosef-Straße 15. 272. L i n s e r Witwe Anna, Lösung des Pachtverhältnisses mit der Firma „Alpen-Expreß, Innsbruck, Autoreisengesellschaft m. b. H." hinsichtlich des Fiakergewerbes mit zwei Automobilen im Standorte Leovoldstrahe 18 und Bestellung des Herrn Franz Rindfleisch als neuen Pächter dieser Konzession.


12 273. L i n s e r Max, Verlegung des Standortes des Steinbruchgewerbes sowie der Erzeugung von Kunststeinen und Portlandzementwaren von der Schöpfstratze 26 in die Freisingstraße 8. 274. L i n s e r Max, Verlegung des Standortes des Bildhauergewerbes von der Schöpfstraße 26 in die Freisingstraße 8. 275. M a l l e Albert, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Gabelsbergerstraße 33/? in die Müllerstraße 276. M a y e r Aloisia, Verlegung des Standortes des Gemischtwarenhandels von der Speckbacherstraße 18 in die Bürgerstraße 13, und zwar beschränkt auf den Handel mit Kunst- und Naturhonig, Wachswaren, Zuckerwaren und Christbaumschmuck. 277. M u n t e r Josef, Kleidermachermeister, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Maximilianstraße 3 in die Schöpfstraße 15. 278. N e u m a y r Marie, neuerliche Verpachtung der Konzession zur gewerbsmäßigen Speisenverabreichung im Standorte Angerzellgasse 2 an Frau Marie Lindebner, geb. Oberwaldner. 279. P l o c h b e r g e r Karl, Verlegung des Standortes des Handels mit Briefmarken, jedoch mit Ausschluß der in Geltung stehenden inländischen Marken von der Amraser Straße 108 in die Meraner Straße 6. 280. R u t z i n g e r Witwe Julie, neuerliche Verpachtung der Konzession zur gewerbsmäßigen Verabreichung von Speisen (Auskocherei) in der Müllerstraße 2 (Witwenbetrieb nach dem verstorbenen Cajetan Rutzinger) an Frl. Marie Schweiger. 281. S a i l e r Josef, Uebernahme der radizierten Wirtsgerechtsame auf dem gemeinsamen Besitze der Maria Witwe Sailer und deren Sohn Josef Sailer in das Alleineigentum des Letzteren. 282. S a r t o r i Marianne, Bestellung des Sohnes Hermann Sartori zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Betriebe des Friseur- und Raseurgewerbes im Standorte Müllerstraße 5 (Witwenbetrieb nach dem verstorbenen Josef Sartori). 283. T p i e l m a n n Anton Karl, Wiederaufnahme der seit Jahren ruhenden Gewerbe, der Handelsagentur und des Kommissionswarenhandels im Standorte Innsbruck, Andreas-HoferStraße 12. 284. S p o r e r Hans, Abmeldung des Pächters Ferdinand Obermalder des radizierten Gast- und Schankgewerbes „Zum goldenen Löwen", Kiebachgasse 4, mit 1. November 193? und Stilllegung des Betriebs bis zur Beendigung der Umbauten. 285. Städtische Molkerei Innsbruck, Bestellung des Herrn Johann Blaas zum Geschäftsführer des Handels mit Lebensmitteln im Standorte Innsbruck, Kapuzinergasse 11, und den Verkaufsstellen Salurner Straße 4 und Innrain 36 an Stelle des Herrn Robert Vachofner. 286. S t e p a n e k Hedwig, geb. Gasser, Verpachtung des Gemischtwarenhandels im Standorte Pradler Straße 10 an Frau Hermine Liepert, geb. Thaler, an Stelle des vom Pacht zurückgetretenen Arno Avanzini. 287. „Wanß, Freitag A. G. u. Meinong Gesellschaft m. b. H.", Bestellung des Herrn Baumeisters Hermann Steinmayr zum Geschäftsführer für die Zimmermeisterkonzesfion im früheren Standorte Kaiser-Franz-Iosef-Straße 13, jetzt: Wilhelm-GreilStraße 12. 268. 3 i n g e r l e Rudolf, Verlegung des Agenturgewerbes, des Kommissionswarenhandels und des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 GÖ., aufgeführten Artikel vor zwei Jahren, von der Reichenauer Straße 546 in die Hörmannstraße 15. 389. A u c k e n t h a l e r Johanna, Ernst, Hilda, Marie und Konrad, Bestellung des Herrn Viktor Perugini zum Pächter beim radizierten Gast- und Schankgewerbe mit allen Berechtigungen des ^ 16 GO. in der Defreggerstraße 13 an Stelle der krankheitshalber vom Pacht zurückgetretenen Johanna Auckenthaler. 290. A u er Paula, Verlegung des Standortes des Kleidermacheraerrerbes von der Schidlachstraße 15 in die Karmelitergasse Nr. 8. 3. Stock. 291. B ö l c k Friedrich, Marqannevertrieb, Gesellschaft m. b. H., Wien, Verlegung des Standortes der hiesigen Zweigniederlassung für den Handel mit Margarine in Innsbruck, Kaufmannstraße 30 in die Amraser Straße 44. 292. 5mg. B a h n er Julius, Verlegung des Standortes des Handels mit Holz von der Andreas-Hofer-Straße 40 in die Heilig« geiststraße 10. 293. 5ing. B o h n e r Julius, Verlegung des Standortes des Marktfahrergewerbes, beschränkt auf Holz- und Baumaterialien von der Andreas-Hofer-Straße 40 in die Heiligaeiststraße 10. 294. E a g e r Karl, Verpachtung des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5 GO. aufgeführten Artikel im Standorte Innsbruck, Bllrgerstraße 2, an Frau Berta C g a li e K, geb. Gargitter.

.Amtsblatt Nr. 1 295. Einquartierungs-Turnusverein, Bestellung des Herrn Johann Seiser zum Pächter beim Betriebe der dem Vereine verliehenen Gast- und Schankgewerbekonzession mit den Berechtigungen des § 16 GO. lit. b)—g) im Standorte Innsbruck, I n n ftratze 2 an Stelle des mit 15. Nov. l. I . vom Pacht abgetretenen Dominikus Villotti. 296. E i s e n m a n n Siegfried, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln von der Pradler Baracke 8a in die Glasmalereistraße 6. 297. E n t s t r a ß e r Ignaz, Verlegung des Standortes des Handels mit Holzkohlen und Fässern vom Viaduktbogen 5 in die Amraser Straße 45, 1. Stock. 298. F e d r i g o l l i Ernst, Verlegung des Standortes des Anstreicher-, Lackierer- und Zimmermalergewerbes von der Templstraße 12 in die Körnerstraße 13. 299. G e l i e r t Viktor, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Handelsagentur von der Gutenbergftraße 8 in die Maria-Theresien-Straße 29. 300. G u t m a n n Josef Karl, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Handelsagentur, des Kommissionswarenhandels und des Reklamebüros von der Defreggerftraße 13 in die Körnerstraße 11. 301. G u t m a n n Josef Karl, Verlegung des Standortes des Betriebes des Inkassos kaufmännischer Forderungen von der Defreggerstraße 13 in die Körnerstraße 11. 302. H a m m e r l e Franz, Verlegung des Standortes des Handels mit Fahrrädern und Fahrradzubehör von der Andreas-HoferStraße 7 in die Klostergasse 6. 303. H a m m e r l e Franz, Verlegung des Standortes der Fahrradschlosserei (Fahrradreparaturwerkstätte) von der AndreasHofer-Straße 7 in die Klostergasse 6. 304. H a s l w a n t e r Heinrich, Uebernahme des Anwesens Mariahilf Nr. 12 im Versteigerungswege aus dem Besitze der Eheleute Eduard und Marie Brugger samt der darauf haftenden radizierten Gast- und Schankgewerbekonzession, umfassend die Berechtigungen des § 16 GO. lit. a), b). e), 6), t) und ß) „Zum Weißen Lamm". 305. „Herba", Handelsaktiengesellschaft österr. Apotheker, Wien, 9. Bezirk, 2, Michelbauerngasse 9», Errichtung einer Zweigniederlassung in Innsbruck, Museumstratze 21, zur Darstellung von Giften und zur Zubereitung der zur arzneilichen Verirendung bestimmten Stoffe und Präparate sowie zum Verkauf von beiden, infofern dies nicht ausschließlich den Apothekern vorbehalten ist. 306. K e r n Josef, Verlegung des Standortes des Fleischhauerund Selchergeirerbes von der Mentlgasse 18 in den Innrain Nr. 4 (Stadt. Fleischbankgebäude). 307. L i n f e r Josef und Söhne, Löschung des Standortes Schöpfstraße 26 für die Ausübung des Steinmetzmeistergewerbes. 308. L o r e c k Otto, Verlegung des Standortes des GemischtwarenHandels von der Müllerstraße 3 in die Erzherzog-EugenStraße 19. 309. Luksck Anton, Verlegung des Standortes von der Mozartstraße 18 in die Erzherzog-Eugen-Straße 21. 310. M a r t i n Ermelinde. Verlegung des Standortes des Speditionsgewerbes von der Liebeneggstraße 2 in die Maria-Theresienstraße 21. 311. M a scher Elisabeth, Verehelichung und Aenderung des Firmennamens auf P l a n k . 312. M o s e r Marie, Verlegung des Standortes des Frauen- und Kinderkleidermachergewerbes von der Pradler Straße 41 in die Museumstrafte 9. 313. M ü l l e r Elsa, Verlegung des Standortes des Kleidermacheraewerbes von der Gabelsbergerftraße 1 in die Rudolf-GreinzStraße 3. 314. P a l e Alois, Verlegung des Standortes der hiesigen Zweigniederlassung von Fiß, betreffend den Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38 Abs. 5 GO. aufgeführten Artikel und des Handels mit lebendem und totem Vieh von der Innftraße 23 in die Andreas-Hofer-Straße 25. 315. P a l l a s er Berta. Verehelichung und Aenderung des Firmennamens auf „ M i t t e r " . 316. R e i c k l Josefine, Verehelichung und Aenderung des Namens auf „ B o r e k " . 317. S c h e i b e r Rosa, neuerliche Verpachtung des persönlichen Gast- und Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 lit. d)—^) GO. im Standorte Innsbruck, Leopoldstraße 48 an Frau Anna A u f d e r k l a m m , geb. Schlögl. 318. S e m b e r g e r Maximilian, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Vermittlung von Bankkrediten aller Art von der Glasmalereiftraße 4 in die Museumstraße 5, p.


13

U«t»bl«U Nl. 1. 319. S p i e l m a n n Anna, Verpachtung des Handels mit Hüten, Kappen und Hutaufputzartikeln im Standorte Innsbruck, Marktgraben 23 ab 1. Jänner 1938 an Herrn Adolf Schenke. 320. S t o c k er Anna und Frau Marie Haberfellner, Bestellung des Herrn Alois Roilo zum Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Betriebe der den Genannten gemeinsam zustehenden verkäuflichen Bäckergerechtsame in der Univerfitätsftraße 20. 321. T a u f a r Heinrich, Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes beschränkt auf Lebensmittel von der Kavuzinergasse Nr. 20 in die Amthorstraße 6, 3. Stock. 322. Tiroler Landeslagerhaus- und Speditionsgesellschaft m. b. H., Bestellung des Herrn Erwin P l a n k e n st e i n er zum Stellvertreter (Geschäjtsführer) beim Betriebe des Speditionsgewerbes im Standorte Innsbruck, Sterzinger Straße 1, an Stelle des Rudolf Guem. 323. Verlagsanstalt T y r o l i a , Bestellung des Herrn Karl Hiederer zum Geschäftsführer im Standorte Andreas-Hofer-Str. 2—4, mit der gleichzeitig genehmigten zweiten Vetriebsstätte Maria-Theresien-Stratze 15 zur Ausübung einer Vuchdruckerei. 324. Verlagsanstalt T y r o l i a , Bestellung des Herrn Dr. phil. Haas zum Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Gewerbebetriebe des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 GO. aufgeführten Artikel im Standorte Maria-Theresien-Straße 15, und Maximilianstraße 9. 325. Verlageanstalt T y r o l i a , Bestellung des Herrn Dr. phil. Adolf Haas zum Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Gewerbebetriebe der Herstellung von Rundfunkempfangsgeräten aus fertig gekauften Bestandteilen und Reparaturen von Rundfunkempfangsgeräten im Standorte Innsbruck, MariaTherefien-Straße 15. 326. W e i ß Adolf, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel von der Rudolf-Greinz-Straße 16 in die Dürerftratze 1.

Vauöireklor Ing. Fritz Konzert Mit Ende des Jahres 1937 ist Baudirektor Ing. Fritz Kongert aus dem aktiven Dienste der Stadtgemeinde geschieden. Ing. Kongert verläßt ein Arbeitsfeld, das seiner Persönlichkeit ganz entsprochen hat, auf dem sich alle seine vorzüglichen Eigenschaften voll auswirken konnten; sonst wäre es nicht möglich gewesen, daß seine vielfältige Tätigkeit auf dem Gebiete der Technik und Verwaltung so viel Vertrauen und Anerkennung seiner Vorgesetzten, so viel Wertschätzung seiner Kollegen und Untergebenen errungen hätte. Ing. Kongert repräsentierte einen Typus eigener Art, der in seiner ebenso knorrigen als echten Ausdrucksweise seine Tiroler Heimat verriet und von dieser Heimat so ziemlich alle Gaben mitbekam, die sie gu vergeben hat: Talent und Fleiß, eine urtümliche Eigenwilligkeit und Pflichtbewußtsein bis gum Aeußersten. Ing. Konzert trat im Jahre 1905 in die Dienste der Stadtgemeinde und brachte nicht nur eine gediegene Ausbildung, sondern bereits reiche Erfahrung mit, die er sich durch jahrelange Tätigkeit bei der bekannten Bauunternehmung Ing. Riehl erworben hatte. Dort wurde er nämlich schon mit der selbständigen Lösung bedeutender technischer Aufgaben betraut, fo mit der Projektierung und Bauleitung einer ganzen Reihe von Bahnbauten, von Wasserkraftanlagen und architektonischen Arbeiten. I m Dienste der Stadtgemeinde bestätigte Ing. Konzert den Ruf, der ihm vorausging. Er war nicht nur der fleißige Pflichtmensch, sondern vor allem eine schöpferische

Kraft, die mit neuen Ideen auf den Plan trat. Es mag hier nur erinnert sein an die sogenannte „Konzertkurve" die von ihm zuerst zur öffentlichen fachmännischen Diskussion gestellt wurde und dann von allen maßgebenden Faktoren als die einzige geniale Lösung der Vundesbahnverlegung im Räume der Abzweigung der Arlbergstrecke von der Südbahnstrecke bezeichnet worden ist. Es waren ausschließlich Gründe finanzieller Natur, welche die Bundesbahnverwaltung bisher abgehalten haben, dieses Projekt zur Ausführung gu bringen. Gerade in letzter Zeit aber bemüht man sich wieder um die Durchführung dieses Projektes. Ing. Konzert war auch der Initiator der Höttinger Höhenstraße, welche heute das im Mittelgebirge liegende Hungerburgplateau mit Innsbruck verbindet. Diese moderne Autoverbindung könnte heute aus dem Nordbild der Stadt nicht mehr weggedacht werden. I n der Stadt selbst gibt es wenige Straßen, in welchen nicht irgend ein Monumental- oder Zweckbau von der Tüchtigkeit Ing. Konzerts zeugt. Seien es große Badeanlagen (Dampfbad in der Salurner Straße, Hallenbad in der Amraser Straße) oder Schulbauten (Knabenbürgerschule in der Müllerstraße, Erweiterungsbau der Vundeslehranstalt für Hochbau) oder andere Gemeindebauten, wie die Großmarkthalle, die Echlachthofanlagen, die städt. Wäscherei- und Desinfektionsanstalt, überall stößt man auf die gestaltende Kraft Ing. Konzerts, dessen Hauptverdienst nicht zuletzt darin liegt, bei allen diesen Schöpfungen den engen Rahmen zu respektieren, der durch die ökonomischen Möglichkeiten der Stadtgemeinde gezogen war. Diese finanziellen Begrenztheiten lähmten aber Ing. Konzert in keiner Weise, sie spornten ihn vielmehr an, mit immer wieder neuen Gedanken doch das erstrebte Ziel zu erreichen. Es war daher kein Wunder, daß sich auch Stellen, die außerhalb des Stadtmagistrates standen, um die besondere Fähigkeit Ing. Konzerts bewarben. I n nebenberuflicher Eigenschaft besorgte Ing. Konzert im Dienste des Landes die technische Leitung des ganzen Krankenhausbetriebes, anderseits ist er durch viele Jahre der technische Sachverständige und der Berater des Verbauungsvlanes für die Nachbargemeinde Hötting. I n letzter Zeit war es der große Umbau des Hotels „Sonne" und des anschließenden Gewerkschaftshauses, zu der im Vorjahre in Betrieb genommenen Vundesvolizeidirektion, die in ihrer mustergültiqen Ausführung das Können Konzerts von neuem rechtfertigte. Nicht unerwähnt darf der durch viele Jahre geleistete Dienst in der Gemeindeverwaltung auf dem Gebiete der Baupolizei bleiben. ^ I n allerletzter Zeit erprobte Ing. Konzert seine Tüchtiakeit bei der Ausführung von Kasernbauten in der Reichenau und der Kleinwohnunashäuser in Pradl und beim Ausbau der Schuschnigaschule. Neben solchen besonderen Aufgaben vergaß aber Ing. Konzert nicht auf die Sorge um die Erhaltung des Bestehenden und ist die moderne Ausgestaltung der Straßen hier besonders erwähnenswert. So wurde es durch Einsparungen auf seine Initiative hin möglich, das Würfelpflaster in der Altstadt im letzten Jahre gegen eine Asphaltdecke auszuwechseln.

2n ösfyntlicks /^ligs5tsllts wsi-clsn a'ui-cli clis lirVler 3p«r> u. in lnn5bs«clc. Hnlcl»z«s2ll« 16. gswZlii-t. (kucli ^olözungsn p«seinl«3en ?u cisn t. O Xsins 8ps!<u!2tio!i5gs5eN2tt6,


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.Amtsblatt Nr. 1

Diese kurze skizzierte Tätigkeit Konzerts fand denn auch die gebührende Einschätzung in allen Kreisen der Fachwelt und im letzten Jahre auch die Anerkennung durch den Herrn Bundespräsidenten, der ihm in Würdigung seiner Verdienste das Osfizierskreuz des österreichischen Verdienstordens verliehen hat.

WohnbautatigkeU im Hlaötgebiet Innsbruck in öen Zähren 1. Fertiggestellte Wohnungen: 1937

Im Jahre

lNelöepfiicht öes Geburtsjahrganges 1520 ab 3. Mnner bis I f . März 155s An der Amtstafel des Rathaufes ist folgende

Kunömachung betreffend Meldepflicht des Geburtsjahrganges 1920 (männlichen und weiblichen Geschlechtes) während der Zeit vom 3. Jänner bis 31. März 1938, angeschlagen. Gemäß den Bestimmungen der §§ 123 bis 125 der 2. Durchführungsverordnung zum Einwohnergefetz 1935. BGVl. 476/1935. sind alle Personen männlichen oder weiblichen Gefchlechtes, die das 18. Lebensjahr im Jahre 1938 erreichen und in Innsbruck wohnhaft find, verpflichtet, sich in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres 1938, d. i. vom 3. Jänner bis 31. März 1938. zur Ergänzung des angelegten Stammblattes, bzw. zur allfälligen nachträglichen Verzeichnung bei der Einwohnermeldestelle in Innsbruck, Burggraben 3, mündlich zu melden. Zur Anmeldung haben die vorerwähnten Perfonen ihre Perfonalurkunden, wie Geburts- und Taufschein, Heimatfchein, Reisepatz, Staatsangehörigkeitsnachweis, Optionsdekret. Mitgliedskarte der V. F.. Meldezettel. Berufsnachweis, wie z. B. Schulzeugnis, Lehr- oder Gefellen-, Gehilfenzeugnis usw., mitzubringen. Kraftwagenlenker. Kraftradfahrer und Flieger (Segelflieger) haben die behördliche Ausübungsbewilligung vorzuweisen. Für Geisteskranke und Vollentmündigte haben die Eltern oder ihre gesetzlichen Vertreter, sonst die Unterstandsgeber, bei blinden, taubstummen, stummen oder tauben Personen, weiters bei Personen» die infolge ihrer körperlichen Beschaffenheit nicht in der Lage find, verfönlich bei der Einwohnermeldestelle zu erscheinen, die Stellvertreter die Anmeldungspflicht durch persönliches Erfcheinen vor der zuständigen Einwohnermeldestelle zu erfüllen. Personen, die in Strafanstalten, Gefangenhäufern oder in sonstigen Anstalten angehalten werden,sindvon ihrem Anstaltsleiter der Einwohnermeldestelle bekanntzugeben. Anläßlich der Anmeldung werden die vorgelegten Perfonalurkunden von der Einwohnermeldestelle mit der Grundnummer abgestempelt, bzw. nachgestempelt und die gesetzlich vorgeschriebene E r k e n n u n g s k a r t e ausgestellt. Wer unwahre oder unvollständige Angaben macht oder die Meldepflicht nicht vorschriftsmäßig erfüllt, begeht, fofern nicht der Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung gegeben ist. eine Verwaltungsübertretung und wird gemäß § 10 des Einwohnergefetzes 1935, BGBl. 4N6/35. mit Geld bis zu 3Utt0 8 oder mit Arrest bis zu drei Monaten bestraft; bei erschwerenden Umständen können beide Strafen nebeneinander verhängt werden.

1936 1935 1934 1933 1932 1931

31 10 13 1

64 34 6 28 15 2 20 4 7 1

257 97 6 91 58 6 25 2 63 1

49 17 2 15 2 1 6 5 5 —

181 48 15 33 7 4 14 7 22 1

410 58 30 28 3 4 25 22 7 —

90 45 25 10 19 22 6 52 13 6 9 7

57 27 7 7 6 4 4 13 17 14 3 9

36 21 239 76 — 64 88 46 60 3 13 1

48 16 1 1 11 7 3 9 — 9 4 6

103 44 78 4 69 6 12 45 22 7 15 5

266 41 144 17 86 11 12 66 127 52 30 25

1933

1932

1931

357 wurden Wohnungen in Objekten fertiggestellt 77 14 Geschlossene Bauweise Offene Bauweise, Objekte 63 10 Einfamilienhäuser

115 55 9 46 17

3 41 16 15 2

Engeres Stadtgebiet Pradl Saggen Wilten Linkes Innuser

Privatpersonen erstellten 241 Wohnungen in Objekten 70 Oeffentl. Körperschaften 114 7 Wohnungen in Objekten 37 Einzelzimmer 42 Wohnungen: 1 Zimmer Wohnungen: 1 Zi. u. Ka. 36 Wohnungen: 2 Zimmer 119 Wohnungen: 2 Zi. u. Ka. 103 37 Wohnungen: 3 Zimmer Wohnungen: 3 Zi. u. Ka. 9 Wohnungen: 4 u. mehr Zi. 11

2. I m Bau befindlich«! Wohnungeni : Am 31. Dezember

1937 1936

1935

1934

67 47 79 29 22 73 100 Wohnungen 14 13 15 7 11 32 16 Objekte 7 6 7 1 — 5 3 Geschlossene Bauweise 7 7 8 6 11 27 13 Offene Bauweise 1 4 1 1 —6 2 Einfamilienhäuser 2 5 6 — 1 — 1 Es werden Objekte 20 48 65 — 4 — 19 mit Wohnungen von öffentlichen Körperschaften und gemeinnützigen Baugenossenschaften erbaut. Engeres Stadtgebiet, Obj . Pradl Saugen Wilten Linkes Innufer

1 7 4 4

3 20 6 3

4 4 3

6 1 —

1 7 1 6

— 8 2 3

5 5 2 2

Personalnachrichten 1. Die in der 4. Dienstklasse systemisierte Stelle des Vorstandes der städtischen Hausverwaltung wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 1937 dem Rechnungsrate Dr. Hans Fringer verliehen. Dr. Fringer wurde unter einem zum Rechnungsoberrat der 4. Dienstklasse ernannt. 2. Aus der Reihe der Bewerber um die im Zusammenhange mit der Eröffnung der Schuschniggschule ausgeschriebenen beiden Schulwartstellen wurden vom Gemeinderate die Bewerber VIK Otto und Wohlfahrt Hans ausgewählt. Vlk wurde mit 11. November 1937, Wohlfahrt mit 23. November 1937 als Anwärter auf den Dienstposten eines Schulwartes der 3. Verwendungsgruppe aufgenommen. 3. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1938 wurden nach Vollendung ihrer 35jährigen Gemeindedienstzeit Rechnungsoberrat Josef Köstler und Rechnungsoberrat Josef Rotter in den dauernden Ruhestand versetzt. Beide wer-


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Amtsblatt Nr. 1, den, da sich aus dienstlichen Gründen die Notwendigkeit ergeben hat, noch für einige Zeit auch im Ruhestand ihre bisherigen Aufgaben weiterbesorgen. Ebenfalls wegen Vollendung der vollen Dienstzeit wurde über sein Ansuchen Peter Lagger, städtischer Polizeibezirksinspektor, mit 1. Jänner 1938 in den dauernden Ruhestand versetzt. 4. Ueber eigenes Ansuchen wurden krankheitshalber mit Wirkung vom 1. Jänner 1938 der Gefällswacheinspektor Adolf Hohenwarter, die Handarbeitslehrerin Adolfine Hentschel und Werkmeister Julius Hee'I in den dauernden Ruhestand versetzt. 5. Zum Beförderungstermin 1. Jänner 1938 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in seiner Sitzung vom 22. Dezember 1937 folgende Beschlüsse gefaßt: a) I m Rahmen der vom Gemeindetage beschlossenen Grundsätze über die Vornahme freier Beförderungen werden ernannt: Der Mag.-Komm. der VI. Dienstklasse Dr. Walter Herbert zum Mag.-Oberkommissär der V. Dienstklasse, der Mag.-Komm. der VII. Dienstklasse Dr. Alfons Dietrich zum Mag.-Kommissär der VI. Dienstklasse, der Bauoberrevident der VI. Dienstklasse Eugen Maaß zum Bauinspektor der V. Dienstklasse, der Amtsoberrevident der VI. Dienstklasse Alois Vogl zum Amtssekretär der V. Dienftklasse, der Kanzleiadjunkt der VIII. Dienstklasse Hermann Bader zum Kanzleioffizial der VII. Dienstklasse, die Gefällsauffeher der VIII. Dienstklasse Degasver Alois und Rocker Erich zu Gefällsoberaufsehern der VII. Dienstklasse. b) Bauinspektor Hans Hauser, der eine 28jährige Gemeindedienstzeit zurückgelegt hat, wird zum Bauoberinspektor der IV. Dienstklasse, und Amtssekretär Heinrich Sokovf, der eine 32jährige Gemeindedienstzeit zurückgelegt hat, wird zum Amtsrat der IV. Dienstklasse ernannt. c) Der Amtsbote Rudolf Haselwanter wird auf Grund seiner nunmehrigen Verwendung auf einem Dienstposten des höheren fachlichen Hilfsdienstes in die 4. Verwendungsgruppe überstellt. ä) Die vertragsmäßig bestellten Amtsboten Rudolf Iangerl und Georg Kutil werden auf Dienstposten . der 2. Verwendungsgruppe in das pragmatische Dienstverhältnis übernommen. 6. Die Beamtenanwärter Gerhart Marini, Rechnungsassistent. Guggenberger Josef, Kanzlist und Woldrich Friedrich, Gefällsauffeher, die die vorgeschriebene Vorbereitungsdienstzeit vollendet haben, werden mit 1. Jänner 1938 in das definitive Dienstverhältnis übernommen. 7. Nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes über die Zeitbeförderungen und Zeitvorrückungen und den grundsätzlichen Beschlüssen des Gemeindetages hiezu werden mit 1. Jänner 1938 der Baukommissär der VI. Dienstklasse I n g . Leithe Oskar zum Vauoberkommissär der V. Dienstklasse sowie die Kanzleiadjunkten der VIII. Dienstklasse Wildgruber Anton und Wassertheurer Grete zu Kanzleioffizialen der VII. Dienstklasse ernannt. 8. Wegen amtsärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit erhielt der Stadtarbeiter Anton Haller mit Wirkung vom 1. Dezember 1937 ein Ruhegeld nach dem Ruhegenuß- und Versorgungsbestimmungen für Stadtarbeiter zuerkannt.

Bericht öes lNarltanttes über die Preisbildung bei einigen lebenswichtigen Nahrungsmitteln im Monate Dezember 1937 I m Fleischhandel ist Kalbfleisch bei den meisten Sorten um durchschnittlich 20 Groschen je Kilogramm teurer geworden, so daß dadurch die im Novemberberichte erwähnte Verbilligung um 20 bis 50 Groschen teilweise wieder wettgemacht wurde. Hingegen sind die übrigen Fleischpreise, abgesehen von unbedeutenden Schwankungen, trotz der Weihnachtsfeiertage, im allgemeinen unverändert geblieben. Auch bei den Fettpreisen waren keine Aenderungen zu verzeichnen. Die Preise für Gemüse sind, der Jahreszeit entsprechend, größtenteils gestiegen. I m Eierhandel sind die Preise im allgemeinen auf der im Vormonate erreichten Höhe stehen geblieben, lediglich bei frischen Eiern ist noch eine weitere unbedeutende Preissteigerung um 2 Groschen je Schuß eingetreten. Bei allen anderen lebenswichtigen Nahrungsmitteln konnten während des Berichtsmonats keine nennenswerten Preisänderungen festgestellt werden. Irgendwelche außergewöhnliche Erscheinungen im Lebensmittelhandel konnten somit im Monate Dezember 1937 nicht beobachtet werden.

Auflegung öer Stammblätter uns öes Iahrgangsregisters öes Geburtsjahrganges 151S zwecks Vorbereitung öer Stellung

Kunömachung betreffend Verzeichnung der Vundesdienstvflichtigen des Geburtsjahrganges 1918 Das Iahrgangsregister sowie die Stammblätter der zur Stellung kommenden Bundesdienstpflichtigen (Jahrgang 1918) liegen vom 2N. Jänner 1938 bis 31. Jänner 1938 in der Einwohnermeldestelle, Innsbruck. Burggraben Nr. 3, für die Ttellungspflichtigen sowie für deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter in der Zeit von 8 bis halb 12 Uhr vormittags und von 15 bis 17 Uhr nachmittags (Samstag nachmittags geschlossen) zur freien Einsichtnahme auf. Allfällige Unrichtigkeiten in den Eintragungen der Geburts- und Zuständigkeitsdaten, der Abstammung oder Auslassungen usw. sind unter Vorlage schriftlicher Nachweise (Personaldokumente. Erkennungskarte) zur Richtigstellung dortselbst sofort bekanntzugeben. Über Antrag wird dem Ttellungspflichtigen die Eekennungskarte ausgestellt, bzw. ergänzt. Bei der Einwohnermeldestelle können weiters die Bedingungen, die allfällige Gesuche um Aufschub des Präsenzdienstantrittes oder um eine verkürzte regelmäßige Präsenzdienstzeit rechtfertigen, sowie der Termin und die Behörde, bei welcher die Aufschubs- und Begiinstigungsgefuche eingebracht werden können, eingesehen werden.


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.Amtsblatt Nr. 1

Verwenöung von Schneeketten An der Amtstafel des Rathauses ist folgende

Kunönmchung angeschlagen.

westliche Begrenzung Kranebitten. I m Inntal selbst fallen in die Innsbrucker Nahverkehrszone alle Straßenzüge, die von Innsbruck nach Hötting und Mühlau führen, fowie die nach Hall führende sogenannte Dörferstraße. e) Die Kraftfahrer, insbesondere die Lastkraftwagen und Autobusse, haben auch bei Neuschnee unbedingt die rechte Straßenseite zu befahren, damit auf diese Weise die Fahrbahn in ihrer vollen Breite dem Verkehr erschlossen wird, und nicht, wie bisher, nur eine in der Straßenmitte liegende Spur zur Verfügung steht, wodurch der Verkehr behindert, die Sicherheit gefährdet und die Straßen einseitig besonders stark abgenützt werden. 6) Beginn und Ende der Zeit, während welcher die Verwendung von Schneeketten im Bereiche gemäß Post d grundsätzlich gestattet ist, hängen ganz von den jeweiligen winterlichen Verhältnissen ab und können daher nicht allgemein festgesetzt werden. Grundsatz bleibt für die Entscheidung hierüber die Sicherheit der Fahrt in den der Vereisung ausgesetzten Seitentälern einerseits und die Schonung der der früheren Ausaverung unterworfenen Straßen im Inntalboden andererseits. Nur solange der erstere Gesichtspunkt die Verwendung der Ketten unbedingt notwendig macht und die Verwendung hochprofilierter Winterbereifung die nötige Sicherheit bei vorsichtiger Fahrt nicht gewährleistet, kann eine Verwendung der Ketten vlatzgreifen.

1. Aus Einsprüchen von bestraften Kraftwagenlenkern geht hervor, daß ein großer Teil von der Vorschrift über die Verwendung von Schneeketten keine Kenntnis hat. Zur Hintanhaltung von Strafen, aber auch gum Schütze der Fahrbahn vor Schäden wird verlautbart: Laut § 14, Abs. 3, der Kraftfahrordnung (BGBI. 106 vom 14. April 1937) ist die Verwendung von Gleitschutzvorrichtungen oder Schneeketten nur dann zulässig, wenn die Fahrbahn durch Eis und Schnee geschützt ist. Schneeketten, deren Glieder aus starrem Material bestehen und keine elastischen Uebergüge besitzen und andere Gleitschutzvorrichtungen dürfen keinerlei scharfe Kanten, Ecken, ebenso Flächen, Vorsprünge oder besonders griffige Wülste in den mit der Straßendecke in Berührung kommenden Teilen aufweisen. Die Ketten müssen in diesen Teilen durchgehend Glieder mit gleichen Abmessungen haben. Die Glieder dürfen nicht länger als 55 Millimeter und nicht höher als 30 Millimeter fein. Die Ketten müssen an den Rädern derart befestigt werden, daß eine Schlagwirkung auf die Fahrbahn vermieden wird. Zuwiderhandelnde haben im Sinne des genannten Gesetzes Geldstrafen bis gu 500 8, bei schweren Umständen an Stelle oder neben der Geldstrafe Arrest bis zu zwei Monaten zu gewärtigen. Monat Dezember 1937 (193«j 2. Um den Bedürfnissen des für die Versorgung der BeZahl der Zahl der völkerung und für den Fremdenverkehr wichtigen Ständiger Wohnort Fremdenmeldungen Übernachtungen Kraftwagenverkehres entgegenzukommen, hat die Ti193? . 1936 193? 1936 roler Landeshauptmannschaft mit Zl. St. 570/72 vom 1282 1357 3947 3999 4. Jänner 1938 für den Winter 1937/1938 folgende Er- Wien Sonstiges Österreich 2330 2070 9386 5640 leichterungen verfügt: Deutsches Reich 1149 772 2175 1353 3 — 5 — 2) Wenn während des Winters größere, die Verkehrs- Danzig 129 157 269 370 sicherheit behindernde Niederschläge erfolgen, ist bis Schweiz, Liechtenstein Italien 388 437 947 883 zur Schaffung einer entsprechend gesicherten Fahr- Jugoslawien 39 19 146 191 bahn auch auf jenen Strecken, für welche der Ge- Ungarn 57 63 134 108 62 28 225 48 brauch von Schneeketten im allgemeinen meist ver- Rumänien 86 75 250 131 boten ist, deren Verwendung gestattet. Anzeigen Tschechoslowakei Polen 16 10 33 38 wegen einer zu solchen Zeiten erfolgten Verwen- Litauen. Lettland. Estland, Finnland . 9 6 10 11 dung von Schneeketten sollen zu keiner Bestrafung, Schweden, Norwegen, Dänemark . . 31 31 37 42 führen. Niederlande 94 174 245 287 Belgien. Luxemburg 32 37 105 48 b) I n Innsbruck und im Bereiche des Innsbrucker Großbritannien. Irland 144 213 542 516 Lokalverkehres, d. i. auf allen Straßenzügen, die Frankreich. Monaco 121 187 286 374 8 13 35 37 von Innsbruck in die angrenzenden Gemeinden Spanien. Portugal Griechenland, Bulgarien u. und in das nördliche und südliche Mittelgebirge Albanien, Türkei 4 5 5 3 führen, ist der Gebrauch von Schneeketten auch auf Palästina. Vritisch-Indien. Niederl.teilweise aperen Strecken gestattet, soferne die Indien, Japan, Uebriges Asien . . 46 21 223 . 60 51 20 96 97 Lage der Gesamtstrecke eine Verwendung von Aegyvten. Uebr. Afrika. Australien . Vereinigte Staaten v. Nordamerika, Schneeketten unbedingt notwendig macht. Kanada 78 93 182 182 Das Innsbrucker Lokalverkehrsgebiet wird fol- Argentinien, Brasilien und Uebriges Amerika 25 — 35 — gendermaßen begrenzt: Staatenlos . 18 16 38 36 Sämtliche Zufahrtswege, die von Innsbruck in Zusammen: 6201* 5804 19356* 14454 das sudllche Mittelgebirge östlich und westlich des SUltales führen, im Osten begrenzt durch das Vol* A n m e r k u n g : Von der ausgewiesenen Gesamtsumme an dertal, lm Westen durch das Eellraintal.- sämtliche Meldungen bzw. Uebernachtungen entfallen auf konzessionierte (Hotels, Pensionen usw.) Fremdenmeldungen: Zufahrtswege, die von Innsbruck auf das nördliche Gaftgewerbebetriebe von Inländern 3287. von Ausländern 2487; Uebernachtungen: von Mittelgebirge führen- östliche Begrenzung Hall, Inländern 10044, von Ausländern 4663.

Monatsbericht über öen ßremöenvertehr


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Amtsblatt Nr. 1.

Mitteilungen öes HtaötphWates Stand der Infektionskrankheiten im Dezember 1937 Scharlach: 6 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 13 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Typhus: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Dezember 1937 Gesamtzahl: 44, davon 3 Totgeburten; 19 männlich, 1 Totgeburt: 25 weiblich, 2 Totgeburten. Todesfälle im Dezember 1937 Gesamtzahl. . Davon auswärts

93 23 70 (39 männlich, 31 weiblich).

Kunönmchung! Mit Zustimmung des Herrn Landeshauptmannes des Bundeslandes Tirol wird von der Vundesvolizeidirektion Innsbruck gemäß § 92, Abs. 3, der Kraftfahrverordnung 1937 folgendes verordnet: I m örtlichen Wirkungsbereich der Vundesvolizeidirektion Innsbruck wird die Abgabe von hörbaren Warnungszeichen (Hupensignale) im Kraftfahrgeugverkehr in den Stunden von 21 bis 7 Uhr grundsätzlich verboten. Hörbare Warnungszeichen dürfen demnach nur dann gegeben werden, wenn es notwendig ist, die Absicht, ein anderes Fahrzeug zu überholen, kundzugeben, oder wenn zur Abwendung einer Gefahr kein anderes Mittel ausreicht. I n letzterer Hinsicht wird insbesondere vor Beginn einer Rückwärtsfahrt oder beim Ausfahren aus Häusern, Torbogen, Durchfahrten und Grundstücken die Betätigung der Hupe zulässig sein, wenn und insoweit dies nach den örtlichen Umständen und nach der besonderen Verkehrslage auf der Straße zur Abwendung einer Gefahr notwendig ist. An Stelle der Hupensignale können, soferne es sich nicht um Zeichen für die Absicht des Ueberholens handelt, in der Zeit von 21 Uhr bis Tageshelle gut wahrnehmbar, kurz und nicht unmittelbar aufeinander folgende Blinkzeichen mit dem Scheinwerfer gegeben werden, wenn damit keine Blendwirkung verbunden ist. Dieses Verbot tritt am 1. Jänner 1938 um 21 Uhr in Kraft. Uebertretungen dieser Verordnungen werden gemäß § 17 Kraftfahrgesetz 1937 mit einer Geldstrafe bis Zu 500 8, bei erschwerenden Umständen an Stelle oder neben der Geldstrafe mit Arrest bis zu zwei Monaten bestraft. Der Polizeidirektor: Dr. W i n d h o f e r e. h.

Vericht über den Uebungs- und Wettfpielbetrieb auf den städtischen Sportplätzen im Jahre 1937 Die Sportplätze wurden am 1. bzw. am 4. April für den Sommerbetrieb zur Benützung freigegeben. Die Sportanlagen werden seit Jahren von den gleichen Schulen, Verbänden und Vereinen benützt, so daß in den Besucherzahlen nur unwesentliche Veränderungen aufscheinen. Mit Ausnahme des Universitäts-Turnbetriebes, der seit dem Ausbleiben der reichsdeutschen Hörer stark zurückgegangen ist, kann eine stete Zunahme von Sporttreibenden festgestellt werden. Die Universität und der Polizeisportverein übten täglich von halb 7 Uhr früh, bzw. von 10 bis 12 Uhr vormittags. Zweimal wöchentlich wurden vom städtischen Mädchen-Realgymnasium und von der Bundes-Oberrealschule die Freiluftnachmittage durchgeführt. Die Samstag-Nachmittage waren für das V.-F.-Werk Österreichisches Jungvolk reserviert. Die Theologen des Canisianums übten ebenfalls an zwei Nachmittagen. Die Schulen erreichten bei einem Tagesdurchschnitt von


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.Amtsblatt N r . 1

ungefähr 450 Besuchern i n 20 Wochen die Gesamtsumme von rund 54.000 Uebenden. I n den Abendstunden waren 18 Vereine an verschiedenen Tagen eingeteilt. Diese erreichten i n 30 Wochen bei einem Tagesdurchschnitt von 90 Mitgliedern die Zahl von rund 16.000 Uebenden.

Die Vunöespolizeiöirettion Innsbruck übernimmt öas Melöewefen für Hotting unö Mühlau

Die Bundespolizeidirektion Innsbruck teilt folgendes mit: Ab 1. Jänner 1938 wird im Einvernehmen mit der Veranstaltungen Bezirkshauptmannschaft Innsbruck die Evidenzführung des Meldewesens von der Bundespolizeidirektion Innswurden auf dem Sillsportplatze vom 4. A p r i l bis 28. No- bruck auch im gesamten Gemeindegebiete von Hötting vember insgesamt 142 durchgeführt. Es entfallen auf und Mühlau aufgenommen; die Meldeamtsbehelfe (KarFußball 86, Handball 34 und Leichtathletik 12. teien) werden im Meldeamte der Vundespolizeidirektion Bei Zusammenfassung des Sommerbetriebes und unter Innsbruck untergebracht werden. Berücksichtigung der Ausübenden bei Veranstaltungen An-, Um- und Abmeldungen i m G e m e i n d e g e wurde der Sportplatz von über 75.000 Uebenden benützt. b i e t e H ö t t i n g (ausgenommen Hungerburggebiet) werden fowohl vom Meldeamte der BundespolizeidirekSportplatzWilten-West tion Innsbruck als auch von den Wachzimmern Hötting Auf diefem Platze wurde der Uebungsbetrieb am (im Gemeindeamtshaus) und Mariahilf (Höttinger Gasse 1. April aufgenommen. Er wurde von der Hauvtschule Nr. 1) entgegengenommen. An-, Um- und Abmeldungen i m G e m e i n d e g e Müllerstratze und von der Lehrerbildungsanstalt an den Vor- und Nachmittagen benützt. Beide Anstalten Zusam- b i e t e M ü h l a u (ausgenommen Hungerburggebiet) men erreichten eine Besucherzahl von rund 14.000 werden sowohl vom Meldeamte der Bundespolizeidirektion Innsbruck als auch vom Wachzimmer Mühlau (AnSchülern. ton-Rauch-Straße 30) entgegengenommen. Der F e r i e n s p i e l k r e i s benützte den Platz über Die i m B e r e i c h e des G e d a r m e r i e v o s t e n die Schulferien, wobei über 3600 Uebende gezählt wurk o m m a n d o s H u n g e r b u r g befindlichen.Parteien den. haben An-, Um- und Abmeldungen beim GendarmerieDie Abende waren dem Fußball- und Handballverband postenkommando Hungerburg oder beim Meldeamte der zugewiesen. Die Uebungstage wurden von über 2000 Vundespolizeidirektion Innsbruck vorzunehmen. Sportlern besucht. Auskünfte und Bestätigungen auf Grund der MeldeAn Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen wur- amtsevidenzen werden ab 1. Jänner 1938 ausnahmslos den Freundschafts- und Uebungssviele ausgetragen. Bei nur mehr vom Meldeamte der Vundespolizeidirektion Zusammenfassung aller Ausübenden wurde der Platz von Innsbruck, Südtiroler Platz 16, erteilt, bzw. ausgestellt. rund 20.000 Uebenden benützt. Das Meldeamt der Polizeidirektion ist für den ParDer S p o r t p l a t z i n d e r R e i c h e n a u (Messeplatz) teienverkehr an Wochentagen von 8 bis 12 Uhr, an Sonnwird hauptsächlich von Jugendlichen und Kindern beund Feiertagen von 9 bis 12 Uhr offen. sucht. Es wurden ungefähr 6000 Besucher gezählt. Der Polizeidirektor.' Dr. W i n d h o f e r e. H.

Zusammenhang Sportplatz an der S i l l . . . . Wilten-West . . . . Reichenau . . . Gesamtsumme

75.000 Besucher 19.600 . 6.000 ,, 100.600 Besucher

Der ganze Betrieb hat sich ohne Anstände und ohne ernstlichen Unfall abgewickelt.

Der Rachöruck von Aufsätzen, Verichten oöer nur von Teilen öerselben sowie öie lVieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet

Luis Martinstetter e. h., Sportplatzleiter.

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Vtadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftletter: Hr. Willy Rumer, Innsbruck, WUHelm-Greil-Straße 25. Druck: Graphische Kunstanstalt T y r o l i a , Innsbruck


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