Amtsblatt Innsbruck

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aupktadt nnsdrmk Kchriftieüung- Nachaus.? stock rechts 51 . Fernsprecher:

Erscheint einmal i 3.^ß.zährlich.Einge<mmuner so Gr. Nr. 2

15. Februar 1938

ltntgolöung öer Ännsbrucker Maöwnleihe Den Vertretern der Stadt Innsbruck ist es im Laufe der letzten Monate gelungen, vom Vankenkonsortium, welches im Jahre 1931 die Innsbrucker Stadtanleihe vermittelte, das Zugeständnis auf Einberufung einer Obligationärversammlung nach schweigerischem Rechte zu erlangen, die am 10. Februar d. I . hätte stattfinden sollen. Dieser Versammlung wären folgende Anträge vorgelegt worden: a) Der Kavitalsbetrag der 6V2vrozentigen Kommunalschuldscheine von 1931 von je Schw. Fr. 1000 mit Goldklausel wird mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 1937 auf je Schw. Fr. 1250 ohne Goldklausel festgesetzt. d) Für die Zeit vom 1. Oktober 1937 bis 30. September 1947 beträgt der Zinssatz 4M Prozent jährlich. c) Die Anleihedauer wird um 6 Jahre, d. h. bis 1. April 1966, erstreckt und die Tilgungsraten der Jahre 1939 und 1940 gestundet und denjenigen der Jahre 1941 bis 1948 Zugeschlagen. cj) Die Schuldnerin wird ermächtigt, auf Wunsch der Inhaber von mindestens 7000 Stück dieser Schuldscheine solche gegen neue Kommunalschuldscheine von je 1500 8 Nom. und 4^prozentiger Verzinsung umzutauschen unter Vernichtung der eingezogenen Schweizer-FrankenTitel. I m Sinne des schweizerischen Rechtes war es notwendig, um die Obligationärversammlung beschlußfähig zu machen, 75 Prozent der noch in Umlauf befindlichen Anleihe zur Vertretung und Beschlußfassung im Sinne der gestellten Anträge zur Versammlung zu bringen. I m Hinblicke auf die überaus starke Verteilung der Innsbrucker Stadtanleihe waren die Schwierigkeiten, diesen umfangreichen Posten aufzubringen, sehr große, wurden aber letzten Endes doch, dank der weitgehenden Unterstützung der Kreditinstitute, überwunden. Ueber Antrag eines privaten Kreditunternehmens in Wien hat das Landesgericht Innsbruck im Sinne des österreichischen Kuratorengesetzes von 1874 einen Kurator für die Regelung der Anträge der Stadt bestellt. Gegen die Bestellung des Kurators hat die Tirolische Landeshypothekenanstalt über Wunsch der Gemeinde Innsbruck den Rekurs eingebracht, um so mehr, als sich

4. Jahrgang Von Vürgermeister ßranz Mischer

die Schweizerische Kreditanstalt als Treuhänderin gezwungen sah, im Sinne des Anleihevertrages Vorstellungen zu erheben, da sie für sich das schweizerische Recht als zuständig erklärt. Die Rekursentscheidung konnte bis zum Tage der Gläubigerversammlung nicht erfließen. Ueberdies waren noch im Sinne des Artikels 18 der fchweizerifchen Verordnung betreffend die Gläubigergemeinschaft einige Unterlagen formalrechtlicher Art beizubringen, was auch nicht bis zu diefem Zeitpunkte möglich war, weshalb sich die Tirolische Landeshyvothekenanstalt und die Stadt Innsbruck gezwungen sahen, die auf 10. Februar 1938 einberufene Gläubigerversammlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Es ist in Aussicht genommen, die Gläubigerversammlung im Monate Juni d. I . einzuberufen und dieser die gleichen Anträge vorzulegen, wie sie für die Versammlung am 10. Februar bestimmt waren. Wegen Verschiebung der anberaumten Gläubigerversammlung mußte sich die Stadt Innsbruck verpflichten, den am 1. April 1938 fällig werdenden Kouvon mit dem gleichen Betrage wie bei der letzten Fälligkeit (1. Oktober 1937) einzulösen. Die Besitzer der Obligationen, die ihre Papiere für die Gläubigerversammlung deponiert haben, werden gebeten, das Depot, das von den Banken kostenlos verwaltet wird, weiter aufrecht zu erhalten und die ausgestellten Vollmachten für die kommende Gläubigerversammlung zu erneuern. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, daß bis zum Juni 1938 alle noch bestehenden Schwierigkeiten überwunden werden und daher mit einer beschlußfähigen Versammlung zu rechnen ist. Erfreulich und interessant ist, daß die nach dem gegenwärtigen Stande vermutlich gegen die Anträge der Stadt eingestellten Obligationäre knapp 3 Promille der zur ersten Gläubigerversammlung angemeldeten Gläubigerstimmen betragen. Bedauerlich ist es, daß die Gemeinde durch diese unerwartet notwendig gewordene Verschiebung die so dringende budgetäre Entlastung durch den Schuldendienst erst ein halbes Jahr später erhält.


.Amtsblatt Nr. 2

Ist öer Arbeitsdienst öurch sie allgemeine Dienstpflicht überfiüM?

Dr. Alozzs Oberhammer/ Mitglieö öesstäöt.Wohlfahrtsrates

Jüngst wurde in einem kleinen Kreise die Anregung einer Innsbrucker Tageszeitung, an der neuen Mühlauer Brücke ein Bildwerk aufzustellen, besprochen. Der eine meinte, einen hl. Nepomuk, der andere den hl. Georg vorziehen zu sollen und schließlich brachte einer den Gedanken vor, die Plastik unseres Landsmannes Hans Andre, „Österreichs Jugend", die auf der Pariser Weltausstellung zu sehen war, dorthin zu stellen. Auf dem Heimweg fann ich darüber nach, was etwa die Sonntagssvaziergänger, die über die neue Brücke in die Stadt zurückströmten, sich beim Anblick der ernsten und doch strahlenden Schönheit dieser Jünglinge denken möchten. Und schon saß ich im Gedanken als Bettler verkleidet mit einer Drehorgel am Fuße des Denkmals. Die Bürger kamen von ihren Ausflügen heim, keinen ließ ich vorüber. Nein, meinte der erste, ein biederer Alter, der Andre hat doch unsere heutige Jugend überhaupt nicht gesehen, man braucht doch nur die Zeitung zu lesen, jeden Tag nimmt die Kriminalität zu. Wie soll's auch anders sein, stimmt sein Begleiter ein, wenn die Burschen nichts zu tun haben, nichts lernen können. Es heißt doch, daß nur höchstens 30 Prozent in Lehrstellen unterkommen. Ein Lehrer tritt hinzu: Die Jugend ist nicht so viel schlechter als früher. Der Andre hat schon das Bild der Jugend getroffen. Denken Sie sich nur, was diese Jugend für einen schweren Weg hat; was wäre etwa aus uns geworden, wenn wir so aufgewachsen wären? I n der Schule sind sie die besten Kerls. Ja, in der Schule, meint eine Frau, aber nachher? Den ganzen Tag auf der Straße herum oder bestenfalls noch den Sport haben sie im Kopf. Was hätten die Burschen Zeit in diesen Jahren, um etwas Ordentliches zu lernen. Aber sie wissen ja nichts anzufangen mit ihrer Zeit. Wer kümmert sich denn auch nach der Schule, was die Jugend treibt? Doch, doch, erwidert ein Oberjäger, da ist ja jetzt das Militär. Wir bringen sie schon zur Ordnung und zum Parieren. Das Militär war schon recht, antwortet ihm die Frau, aber wie lange Jahre vergehen von der Schulzeit bis zum Militär und gerade die dümmsten, wo die Jungen so notwendig eine feste Hand brauchten! Endlich kommen dann doch nicht einmal alle daran. Ein Arbeiter: Beim Militär lernen's exerzieren, ist gut, sie lernen Ordnung und Zucht, aber wo lernen's denn die Arbeit? Daß man immer wieder neue Maschinen braucht, das versteht ein jeder, aber daß die junge Arbeitskraft ungelernt und ungeübt zugrund geht und nie brauchbar wird, das versteht, scheint's, keiner. Mit der Politik fangen's auch schon an, sagt seine Frau und jeder meint's besser zu verstehen mit unserem Staat: nichts scheint ihnen gut und schön. Keine Liebe Habens zum Vaterland. Woher sollen sie die Liebe haben, kommt ein Professor. Sie haben das große, stolze Oesterreich nie gekannt vor dem Krieg, ein Jahrzehnt lang haben sie nur alles

Böse darüber gehört und das, was im Werden ist, das neue Oesterreich, wer zeigt es ihnen? Keinen Zusammenhalt haben sie auch nicht, brummt ein Pensionist. Jeder ist sein eigener Herr und weiß nicht, daß der andere auch wer ist. Keinen" Respekt haben sie, nicht voreinander und nicht vor den älteren. Alles auf einmal kann man nicht machen, wirft ein Jungvolkführer ein. Wir haben erst angefangen mit unserer Arbeit und schließlich haben wir ja nur für wenige Stunden in der Woche die Jugend in der Hand. Es wird fchon langsam werden. Mit ein paar Stunden in der Woche, unterbricht der Pensionist, ist's nicht gemacht. Die vielen Tage dazwischen reißen euch ja wieder alles nieder, was ihr mühevoll aufrichtet. Beschäftigt muß die Jugend fein, vom Aufstehn in der Früh bis zum Schlafengehn am Abend; sonst wird nichts draus. Den Arbeitsdienst hätten's uns lassen sollen, fährt ein Siedler fort, da wär's jetzt so gut gegangen. Die Jugend hat eine vernünftige Arbeit gehabt, hat zusammengehalten, in der Freizeit haben sie etwas Neues gelernt. Oft habe ich ihnen zugeschaut draußen auf der Ulfiswiese. Es waren prächtige Burschen. Ich Hab' gehört, von einer Strafanstalt sind 200 Zöglinge von den schlimmsten beim Arbeitsdienst die besten Burschen geworden. Nur etwa 20 sind wieder in die Anstalt zurückgekommen. Ein Arbeitsloser drauf: Ja, der Meinige war auch ein ganzer Nichtsnutz und ist in zwei Jahren der beste Bub geworden. Der Arbeitsdienst war' schon recht für diese Lauser. Kein Geld haben's mehr, mischt sich ein früherer Politiker ins Gespräch, alles geht in die Rüstungen und die Stadt mit ihren Finanzen, nun, man weiß ja ohnedies genug . . . . Aber was wollen's denn mit die Kriegsmaschinen, platzt ein Kaufmann hinein, wenn's keine Leut' haben dazu. Mit folche Hallodri kann niemand keinen Krieg führen. Und in der Stadt, da müssen's halt einmal andere Sachen lassen. Für wen halten wir denn unsere Stadt in Ordnung, wenn aus die Buben nichts wird? Und so ging's fort. Allmählich wurden die Spaziergänger weniger. Die Sonne war fast hinter den Bergen. Da kam so ein Arbeitsdienstler des Weges mit seiner Mutter. Er schaute auch auf zu „Österreichs Jugend", ernst und doch strahlend in seiner Kraft. Einen halben Schilling warf er in meinen Hut, sein Taschengeld für einen Tag. Ich vergaß, meine Orgel weiter zu drehen und sah ihm nach, wie er seinen festen Schritt über die Brücke ging: Österreichs Jugend. Da es Abend geworden, humple ich nun heim mit meiner Drehorgel. Was ich mit Reden nicht erreicht, die Jahre durch, das möchte ich auf meiner Drehorgel immerfort spielen, so eintönig und gleichmäßig, daß alle Bürger mich schon verwünschen, so unmusikalisch, daß mich keiner mehr hören will, so unaufhörlich, daß jeder meine Walze kennt und sie im Schlaf noch in den Ohren hat: Ein Arbeitslager für Innsbruck . . . Ein Arbeitslager für Innsbruck. . . Ein Arbeitslager für Österreichs Jugend . . .


Amtsblatt Nr. 2_

Veiträge zum Amtsblatt öer Lanöeshauptstaöt Innsbruck Das Ännsbrucker Maötarchw Staötkunöliche

Vie Innsbrucker Chronik öes Gottfrieö

pusch von

Von D r . K a r l Schadelbnuer

(6. Fortsetzung)

(1765) 3N. Juli: Gestern ist S. K. H. der Erzh. Leopold nach Trient abgereist, um daselbst S. dl. Braut zu empfangen, und heute ist T. Maj. der Kaiser dieser Höchstseiner Schwiegertochter bis Batzen entgegengereist. T. Maj. der König Joseph hingegen begaben sich nach dem Bergwerke zu Schwatz, nach Vrixlegg zu den Tchmelzwerken und dann nach Achenrain um die Messingfabrick in Augenschein zu nehmen. I n der Begleitung S. Maj. befand sich außer dem Prinzen Albert von Sachsen, H. Leopold Gf. v. Künigl, der k. k. Kämmerer Thaddäus Frh. v. Reischach und H. Oberstleutnant Gf. Ottockar v. Etahrnnberg. Anmerkung: S. Maj. der König langte schon um 9 Uhr unter allgemeinen Frohlocken des häusig versammelten Bergvolkes bei dem Erbstollen zu Schwatz, Fürstenbau genannt, an und wurde daselbst vom H. Gf. v. Tannenberg, dem Bergwesens Direktor H. Anton v. Erlach nebst den sämentlichen Beamten, dem Mitgewerken v. Millau und der ganzen Knappschaft, welche in weißer und grüner Uniform paradirte, dann auch von dem hochw. H. Abte von St. Georgenberg empfangen, wobei sich nicht allein ein bergmännisch gekleideter zahlreicher Musick Chor mit Paucken und Trompeten, sondern auch das vor den höhern Gruben aufgepflanzte Geschütz hören ließ. 31. Juli: Heute als am Feste des h. Ignatius begab sich I . Maj. die Kaiserin mit den zwei Erzherzoginen K. H. um 11 Uhr in die Kirche der P. P. Jesuiten dahin und wohnten dem Hochamte bei. welches der hochw. H3rr Abt von Wilten hielt, in welcher Kirche schon zuvor der Prinz Clemens von Sachsen und S. E. der Cardinal von Migazzi celebrirt hatte. Nach vollendeten Hochamte erhoben sich I . Majestät nach Hall und nahmen im dortigen K. Stifte das Mittagmahl ein. Heute früh verfügte sich auch S. Kön (H.) der Prinz Carl v. Lothringen gleichfalls nach Schwätz, um die dortigen Bergwerke und die Schmelzhütte in Brixlegg und die Messing Fabrick in Achenrain zu besichtigen. I n feinem Gefolge befanden sich: die verwittwete Fürstin v. Esterhazi, I . Ex. Frau Gfin. o. Paar, die Gräfinen v. Vethlem und Khevenhüller, der Herzog von Vraganza. der Fürst Nikolaus Esterhazi, H. Gf. v. Chatelet k. französ. Gesandter, E. E. H. Gf. v. Montecuculi herz, moden. Gesandter, T. E. H. Gf. Franz Esterhazi ungar. Kanzler. S. E. H. Gf. v. St. Julien. S. E. H. Gf. v. Bethlem siebenbürgischer Hofkanzler. 2. August: Heute als am Tag des sogen. Portiuncula Ablaßes wohnte I . K. Maj. in Begleitung des ganzen Hofstaates dem öffentlichen Gottesdienste in der Kirche der P. P. Capuziner bei. Abends gegen 7 Uhr erfolgte die glückliche Ankunft der dl. Braut, Prinzessin Marie Louise, Infantin von Spanien, in Gefeilschaft S. Maj. des Kaisers und höchstihres Bräutigams, des Erzh. Leopold K. H. I . Maj. die Kaiserin war mit dem röm. König Maj. mit den Erzh. Maria Anna und Christine und mit dem Prinzen Carl v. Lothringen und Prinzessin Charlotte von Lothringen, dann mit dem Herz. Chablais, Albert und Clemens von Sachsen nebst andern Fürsten und hohen Ttandespersonen, höchstdenselben bis inner den Vergisel, 1 Stunde von hier entgegengefahren, wo I . Kais. Maj. und übrigen Hoheiten mit selben zusammentrafen und nach zärtlichstem Empfange mit höchstdenselben unter Begleitung eines Teils der Arcieren und der kön. ungarischen Garde und einer Abteilung Löwenstein Dragoner nach dem Stifte Wilten, als das für die dl. Braut bestimmte Absteigquartier fuhren, allwo sie unter dem freudigsten Zurufen und Frohlocken des zahlreich herbeigeströmten Volkes anlangten. Hier wurden die höchsten Herrschaften auf folgende Weife empfangen: von der äussern, großen AbteiPforte bis gegen die innere stund nämlich das Stift Wiltauische Kapitel auf beiden Seiten mit dem hw. H. Abt an der Spitze desfelben. Vor diesem Tore noch befanden sich die drei inzwischen schon zurückgelangten, vorgenannten dl. Fürsten Prinz Clemens und Albert von Sachsen und der k. fardinische Prinz Benedict von

Chablais, unmittelbar hinter ihnen eine große Zahl von hohen Standesperfonen, Fürsten, Minister. Inner der Pforte und gegen die Stiege hinauf befanden sich einige Fürstinnen und Hofdamen versammelt. Zu diesem feierlichen und ä'usferst glänzenden Empfange waren auch die Grenadier Kompagnien vom Landregime-lte Migazzi und Regimente Andlau nebst zwei Scharfschützen Compagnien von Innsbruck und einer Schützen Compagnie von Wiltau ausgerückt und hatten auf beiden Seiten des Weges Spalier gebildet. Die dl. Prinzessin Braut wurde dann in höchst für sie zubereiteten Zimmer in der Abtei geleitet, wo nach kurzer Verweilung I . Kais. Maj., die kön. Hoheiten und übrigen hohen Herrschaften sich wieder zurück nach Innsbruck verfügten. Nachträgliche Anmerkung. Auf dem Platze der vorerwähnten Zusammenkunft wurde nachmals ein steinernes Monument errichtet, und zwar mit folgender Inschrift: ,,^,nno ^lH)(!(II.XV clie I I . m. H,ug. — Impcraror (^ae8. lrancizcuü ^.uz. — cum tilio Leopolclo ^U8tr., cle8Ìznaro Ivi. I^erruriae Duce —^ nui'u8 8pon8am <äulci85. Ivi. I^uäuvican — (üaroli I I I . l^izp. Keßi8 liliam — inäe Oeniponrem 26 nupria8 percluxere — conjux marer 8ocruz — ^ 1 . I'nere^a ^,uß. l i u n z . üonemiaeque ke^ina — (üaez. lijiu8 ^08epnu8 I I . k.om. kex — liliae lectio. I^l. ^nna ei Ivi. (Ünri8rina ^U8tr. — nuncu8que aci locum okviam 5pon8ae iverunt — comiraounlur Oaroluz I^orn. v u x Ivi. Ora. I'eur. Ivlag. — 8oror<^ue Carolina er aireriuz 8ororÌ8 liliu8 — Leneäicru8 I)ux daoalliae daroli L m . 3arä. R.. 5. — coAnaNHue ^II?erru8 er dlemen8 ?ri5. er Karisc», Tpp. — ^uZU8ri I I I . ? o l . K. er 8ax. eiecr. l . 8. — p1ure8 alii principe er maznare8 8e^uel?antur — exopraram 6iu 8pon8am ovanre5 — a<äclamanie populo nic loci nora V i . ve8per. tenerr(!) — amr»Iexil?u8 8uminique zauc!iÌ8 cxceperunr — IaerÌ58. rei memoriae — m. n. erecrum an(no) k l v d c ^ X V I I I — k l . Carolina / s i r i a c a — lerä. I V . urr. 3ici1. R.ezi5 «pon8a — cium ^lapolim renciir au8picaiÌ88Ìmo via — cleilexu 6ie X V I . m. ^ p r i i . Oeniponrcm acleunre." (Fortsetzung folgt.)

Vie Innsbrucker Vurg schon K a r l Schadelbauer

I n dem Aufsatze „Die Ottoburg in Innsbruck" (Forsch, u. Mitteil, zur Gesch. Tirols X, 186 ff.) schreibt K. Klaar: „Ueber die Residenz der Andechser in Innsbruck besitzen wir keine gleichzeitigen Nachrichten. Wir wissen auch nicht, ob die Herzoge' Otto VII. und Otto VIII. in Innsbruck eine Burg oder ein Schloß besaßen. Erst zum Jahre 1279 erfahren wir, daß Bischof Bruno von Vrixen am 10. September dieses Jahres „in castro Innsprugg" die St.-Moritz-Kapelle eingeweiht habe." Weiter spricht dann Klaar die Annahme aus, „daß die 1279 erwähnte landesfürstliche Burg in Innsbruck 50 oder wenigstens 30 Jahre früher, also zur Zeit der beiden letzten Andechser Otto VII. und Otto VIII. (gest. 1248) bereits bestanden hat". Für das Jahr 1252 läßt sich nun möglicherweise der Bestand einer Burg in Innsbruck aus einer Urkunde des Stiftsarchives Wilten nachweisen. Friedrich von Wangen, Vogt des Klosters Wilten, macht für sein Seelenheil und das seiner Eltern und Vorfahren Schenkungen an das St.-Laurentius-Etift zu Wilten. Zuerst schenkt er die Hälfte des Zehents, den er aus seinen Besitzungen von jenem Orte erhält, der gemeinhin Frauenhausen genannt wird. Dieser Ort lag wahrscheinlich in der Vozner Gegend, denn in der Urkunde wird auch von der Zeit der Weinlese gesprochen und in zwei Urkunden von 1237 erscheint dort ein Albertus de Vrovnhvse (Acta Tirol,


.Amtsblatt Nr. 2 II, 833 u. 895). Später schenkte Friedr. v. Wanga die Hälfte seiner Einkünfte von der Saline zu Thaur, die er von Ulrich Suvvan gekauft hatte. Beide Schenkungen waren, wie es in der Urkunde heißt, „ i n b u r g o de I n s p r u k e " vorgenommen worden. Daß in dieser Urkunde die Burg von Innsbruck gemeint wird und nicht etwa wie in jener vom 10. März 1205, die „in Intal in burgo Insvruk in solario domus Heinrici iusticiarii (d. h. im Erker des Richterhauses — O. Stolz, Landesbeschreibung S. 820) ausgestellt wurde, das ganze Stadtgebiet, der Burgfrieden, darf vielleicht deswegen angenommen werden, weil Innsbruck damals ja schön längere Zeit als Stadt galt. Nachdem sich schon im Vertrage von 1180 das Stift drei eigene Häuser im neuen Markt ausbedungen hatte und Propst Heinrich von Wilten im Jahre 1238 auch eine Urkunde in seinem Hause zu Innsbruck ausstellte— „acta sunt hec anno gratie IVK^XXXVIII in domo nostra Insprucke" — ist es wohl naheliegend, daß sich die Andechser schon wegen der Sicherung der Innbrücke möglichst rasch ein festes Haus erbauten. Nachdem nun Friedrich von Wanga entweder in der Innsbrucker Burg oder im Burgfrieden feine Schenkungen gemacht hatte, bestätigte er sie nochmals auf feinem Schlosse Wangenbelrmunt, das auf stolzer Höhe über dem Earntal stand, in Gegenwart seiner Familie und hochangesehener Zeugen, wie des Grafen Albert von Tirol. Dabei wurde wohl auch die vorliegende Urkunde ausgestellt und mit dem schönen Reitersiegel Friedrichs von Wanga besiegelt.

Htuöimstipenöien für sie staötischen Seöiensteten Der Gemeindetag der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom 4. Jänner 1938 beschlossen, in Anlehnung an die im Art. V I I I der 3. Gehaltsgesetznovelle für die Vundesbediensteten vorgesehenen Maßnahmen den Beamten und Vertragsangestellten des Stadtmagistrates und den Pensionsparte'ien Studienstipendien im Rahmen folgender Bestimmungen zu gewähren: „Den auf fystemisierten Dienstposten des Stadtmagistrates verwendeten Angestellten (Beamten und Vertragsangestellten) des Dienststandes und den Pensionsparteien der Gemeinde, die im Genüsse einer Kinderzulage (Aushilfe) für zwei oder mehrere Kinder stehen, bzw. die im Genüsse einer solchen Kinderzulage (Aushilfe) stünden, wenn sie nach dem Gehaltsgesetz behandelt würden, können in berücksichtigungswürdigen Fällen Studienstipendien gewährt werden. Das Ausmaß des einem Angestellten des Dienststandes oder einer Pensionspartei im Jahre gewährten Stipendiums soll nicht geringer sein als 8 300.— und darf 8 600.— nicht übersteigen. Das Nähere wird in den vom Bürgermeister zu erlassenden Richtlinien geregelt. Studienstipendien dürfen nur dann gewährt werden, wenn die Kinder, für die ein Stipendium angesprochen wird, eine Unterrichtsanstalt besuchen, die im österreichischen Bundesgebiete gelegen ist." Zur Durchführung dieses Beschlusses hat der Herr Bürgermeister, ebenfalls in Anlehnung an die für die Bundesbediensteten geltenden Bestimmungen, folgende Richtlinien erlassen:

Der Text der Urkunde lautet: »In dei nomine ezo ?lidricu8 de Vanzen, aduocaru8 zancti Laurenrii de V i l l i n o , <.onzideran8 vniuer8alem cau8am numanc conditions pro remedio anime mee er omnium parentum et predece58orum rneorum 8ana mente et liona volunrare dedi rnon28rerio zancri I^aurenrii in V i l l i n o vallÌ8 Tni ei tratril)U5 ac 8ororil?uz iliidem deo ei precio8Ì88Ìmo martiri 8ancro Laurntio ^ 8eruientil?u8 er in perpetuum 8eruilurÌ8 medictatem decime omnium rediiuum, que me in predÜ8 ucl pozsexzioniouz in loco, qui vl^ariler Vroxvennuxcn nominarur zine alicuiu8 perxone aur perzonarum preiudicio ralione pura continzunt ira, ui quandocumque annuarim rempu« vindemie aur menzioni« ze oritulerit, dicci prepozitux aut rrairc5 uel aliqui8 procurarione eorum prout(u)ntur decime de mca, ur suradicrum ext, parte recipiat et in uxux mona5rerii, preposti er irarrum annuaiini reponai. Donaui quoque monazierio «ancti I^aurenrii xupramemoraro, prcpoxiio, iratririuz ac 8ororil)U8 ibidem cieo 8cruientir>uz er in perpcruum zeruituriz rne^iieiatem clecime cle prouentitiuz xaliz in xalina c^c l'auro, quoci a domino Virico Zuppano quondam clc l'irò! comparaui. Ut utriuxque decime donari«, zicur prediclum ext, t a c i a exr i n L u r ^ o de I n z p r u l c e er poxrmodum in cazrro Vanßenoelrm(un)r ad lieneplacilum zapienrium virorum Lrizida vxorc mea er inianriliuz mei« prezenrir>uz zimul er conzcntienril?uz rational)ilirer coniirmata. Donarioni quoque ximul ec contirmarioni, ut inira le^icur, interiueruni texiex: ^ll?ertU8 come>> illu8trÌ8 de l'irò!, 2eralu8 srater meux de Vanzen, 3^ilieru8 ivnior de kux8e, Otto de (3rin?)nu8en, dominux l'riztanux de ?urmiano, l^eroorrux de Ol?ernvnne, I.iupoldu8 mile8 de Locano, I^ridricu8 8rure de Lurz(uz?) de I^eßivt ' de Locano, Lernto!du8 de l'eininFen(?) Lerntoldux de Lucka, Verlitolduz c^iircnariux de 3areniina er ^(I!)erru8) zcripror er dn(unradu«) cappellanux de Vanzen prexentium er alii quam plure8. Xcra «uni aurem nec anno Orarie millesimo d d l ^ I I . " Oriz. ?erz. I^rli. im 3tili5arcniv V i l l e n , 76, ^ . „I^aurnrio" c. 1cm leere stelle, renlt vermurlic^i ein

Richtlinien für die Beurteilung und Behandlung der Gesuche um Zuerkennung von Studienstipendien I. Perfonenkreis Für die Zuerkennung von Studienstipendien kommen in Betracht: 1. Angestellte der Stadtgemeinde, gleichviel, ob sie im pragmatischen Dienstverhältnis oder im vertraglichen Dienstverhältnis stehen, wenn sie auf einem im Dienstpostenplan für den Stadtmagistrat bestimmten Dienstposten dauernd verwendet werden und vollbeschäftigt sind. 2. Die unter das Gehaltsgesetz fallenden Pensionsparteien des Stadtmagistrates. Die Zuerkennung ist an die Voraussetzung geknüpft, daß der Bewerber im Genüsse einer Kinderzüläge (Aushilfe) steht oder — bei Vertragsangestellten — stehen würde, wenn seine Besoldung nach dem Gehaltsgesetz geregelt wäre,' Dopvelversorger können nur in berücksichtigungswürdigen Fällen beteilt werden. Doppelwaisen nach städtischen Angestellten, die nach den für die pragmatischen städtischen Angestellten geltenden Bestimmungen eine Waisenpension beziehen, sonst aber nachgewiesenermaßen von dritten Personen (Vormund, Pflegeeltern u. dgl.) verpflegt oder erhalten werden, können Stipendien in sinngemäßer Anwendung dieser Richtlinien bewilligt erhalten. I I . Sachliche Voraussetzungen Ein Studienstipendium kann nur dann gewährt werden, wenn das Kind, für das es angesprochen wird, zur Erlangung einer über das Lehrziel der Volks- und Hauptschule hinausgehenden Bildung außerhalb des Dienst-


Amtsblatt Nr. 2. und Wohnortes seines Vaters die Schule besucht oder dem Studium obliegen mutz, weil eine Schule gleicher A r t im Dienst- und Wohnort nicht vorhanden ist oder der Besuch dieser Schule aus zwingenden Gründen nicht in Betracht kommt und wenn das Kind hiebei nicht im Haushalte der Eltern verbleiben kann oder (wie bei den sogenannten Wohn- oder Wegschülern) durch den auswärtigen Schulbesuch Mehrkosten für die Fahrt und Verpflegung erwachsen, die die Gewährung eines Studienstipendiums rechtfertigen. Die besuchte Unterrichtsanstalt mutz im österreichischen Bundesgebiete gelegen und soll in der Regel mit Oeffent' lichkeitsrecht ausgestattet sein. I I I . Einbringung der Gesuche Die Gesuche um Zuerkennung von Studienstipendien sind alljährlich schriftlich bis spätestens 1. November bei der Magistratsdirektion unter Anschluß der erforderlichen Belege (Schulbesuchs- oder Studiennachweis) einzureichen. Gesuche, die den Voraussetzungen nicht entsprechen, werden von der Magistratsdirektion von vorneherein ausgeschieden. Die übrigen Gesuche werden nach Ueberprüfung dem Gemeinderate Zur Beschlußfassung vorgelegt. I V . Auszahlung der Stipendien Die Studienstipendien werden zunächst für je ein Schuloder Studienjahr bewilligt und in zwei gleichen, am 1. März und 1. August fälligen Raten ausgezahlt. Bei entsprechendem Stuöienerfolg können die Stipendien in der Regel bis zur Beendigung der Studien belassen werden. Voraussetzung für die Auszahlung der Raten ist für Schüler einer niederen oder mittleren Lehranstalt, datz sie die Anstalt mit mindestens genügendem Erfolg besuchen und die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Klasse erlangen, sowie für Hochschüler, datz der Studierende als ordentlicher Hörer (Hörerin) eingeschrieben ist oder nach ordnungsmäßiger Beendigung seiner Studien sich im Prüfungs(Rigorosen-)Stadium befindet. Zum Nachweise sind der Magistratsdirektion für die Schüler niederer oder mittlerer Lehranstalten bis zum 20. Februar die Halbjahreszeugnisse und bis zum 20. J u l i die Iahresschlutzzeugnisse, für Hochschüler bis zu den gleichen Zeitpunkten Bestätigungen der zuständigen akademischen Behörden sowie Bestätigungen und Zeugnisse über die abgelegten Kolloquien und Prüfungen vorzulegen. Die Gesuche um Zuerkennung von Studienstipendien für das Schuljahr 1937/38 sind'bis längstens 15. März 1938 bei der Magistratsdirektion einzureichen. Die Gesuche sind mit einem Stempel von 8 1.50 zu versehen. Der Bürgermeister:

Franz Fischer.

Der Kachöruck von Aufsätzen, Verichten oöer nur von Teilen öerselben sowie öle Wiebergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet 2U8 gllen

Arbeitslosenjtanö im Htaötgebiete Innsbruck am 51. Jänner Insgesamt vorgemerkt sind: .

Männer 2174 Frauen 1044 Zusammen: 8218

Hieuon sind unterstützt:

Männer 1980 Frauen 824 Zusammen: 2754

Die 3218 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen VerussKIassen wie folgt: Männer Frauen Msam,

1. 2. 3. 4. 5, 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12.. 13. 14. 15. 16. 17.

Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) Bergbau und Salinenwesen Stein-, Ton-, Glasindustrie Baugewerbe und dessen Nebenberufe Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. Metallindustrie Holzindustrie, Tapezierergewerbe Leder- und Häuteindustrie Textilindustrie Bekleidungsindustrie Papierindustrie Graphische Industrie Chemische Industrie Nahrungs- und Genutzmittelindustrie Hotel-, Gast- und Schankgewerbe Handel Transport und Verkehr

9 — 51 831 — 190 126 5 12 68 4 29 1 128 146 77 158

18. Bank- und Versicherungswesen

4 27 19. Körperpflege und Reinigungswesen 6 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- u. Unterhalungs15 berufe 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, 3 Notare usw.) 1 23. Öffentlicher Dienst — 24. Haushaltungsberufe 25.. I n verschiedenen Industriezweigen vorkom283 mende Berufe Summe:

2174

3 — 5 2 — — — — 83 85 7 11 1 21 462 104 3 — 32 14

12 — 56 833 . 190 126 5 95 153 11 40

9

24

— — 16

3 1 16

186

469

1044

3218

149 608 181 161 4 59 20

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Dezember 1937 ergibt sich eine Zunahme um 235 Personen.

Gewerbe Nachweis der im Monat Jänner 1938 durchgeführten Gewerbelöschungen Agreiter Peter, Innsbruck, Konzession zum Betriebe des Platzdienstgewerbes als Dienstmann, 8. 7. 1922, ZI. 10.021. — Arnold Aloisia, Kiebachgasse 16, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, 16. 3. 1934. Zl. 3759. - Breuer Walter, Leopoldstraße 57, Erzeugung von Lederkonservierungsmitteln, Schuhcreme, Fußbodenpflegemitteln, techn. Schmiermitteln usw., 18. 3. 1937, Zl. 3877. — Chmel Ferdinand, Beethooenstraße 7, Agenturgewerbe. 3. 9. 1936. Zl. 14.188. — Denoth Artur, Innrain 47, Gürtlergewerbe, 4. 7. 1926. Zl. 15.044. — Dosenberger Luise. An dreas-Hofer-Ttraße 10, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. 13. 7. 1923. Zl. 11.259. — Fässer Anna, Universitätsstr. 25.

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164 0

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.Amtsblatt Nr. 2 I I . 37.141. — Rappold Franz, Universitätsstraße 20. Masseurgewerbe mit Ausschluß der Ausübung zu Heilzwecken, 3. 11. 1932. I I . 14.102. — Cantoni Marie. Marktplatz. Handel mit Obst-. Gemüse- und Südfrüchten. 17. 7. 1929. I I . 12.856. — Schmiedt Marie. Heiliggeiststraße 2. Handel gemäß § I2, Abs. 1. Abschn. d. Pkt. 36. GO., jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, 2. 4. 1937. I I . 4427. — Schögl Johanna. Erzherzog-Eugen-Straße 33, Modistengewerbe. 10. 3. 1933, I I . 2972. — Taseiner Ottilie. Innsbruck. Handel mit Naturblumen von Haus zu Haus, gemäß § 60, Abs. 2. GO.. 22. 8. 1921. I I . 17.137. ^ Waitz Marie. Kapuzinergasse 39. Erzeugung von Gipsdielen und Iementwaren mit Ausschluß aller Arbeiten, welche dem Bau- und Maurermeistergewerbe vorbehalten sind. 23. 4. 1925. ZI. 7044. — Weiß Karl. Museumstrahe 21. Handel mit pharmazeutischen Bedarfsartikeln, infofern diefe nicht in den Umfang eines konz. Gewerbes fallen oder den Apothekern vorbehalten find. 19. 6. 1923. I I . 9293.

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Verzeichnis n

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über die im Monat Jänner 1938 ausgestellten Gewerbe» scheine, bzw. Konzesfionsdekrete

Arnold Aloisia. Gemischtwarenhandel. Kiebachgasse 16, 18. 1.. I I , 576. ^ Budin Alexander. Marktfierantie. beschränkt auf den Verkauf von Obst und Gemüse sowie Südfrüchten (mit Ausnahme der in der Artikelvdg. v. 26. 10. 1934. BGB!. I I , Nr. 326. aufgezählten). Liebeneggstr. 14,15.1.. I I . 416. — Franz Ludwig, Raseur. Friseur u. Perückenmachergewerbe, Universitätsstr. 12, 27.1., I I . 1154. ^ Fröhlich Alois, Handel mit Holz, Baumaterialien, Holzoerarbeitungsmafchinen und techn. Produkten. Egger-Lienz-Ttratze 3, 1. 1., I I . 17.893. ^ Hirschegger Gottfried. Marktfahrergewerbe, beschränkt auf jene Artikel, deren Verkauf nicht an den großen Befähigungsnachweis gebunden ist. Universitätsstraße 23, 14. 1., I I . 100. — Ihme Elisabeth, geb. Wurscher. Wäscherei und Wäschebüglerei. Universitätsstraße 25. 4. 1. I I . 28. — Konzert Johann. Antiquitätenhandel. Erlerstratze 15, 27. 1.. I I . 1126. — Köck Josef, Kommissionswarenhandel mit Waren, zu deren Verschleiß nicht der große Befähigungsnachweis erforderlich ist, Speckbacherstraße 17, 29. 1., I I . 1226. — Osranek Rosa. geb. Nevole, Kleidermachergewerbe. Rennweg 26. 19. 1., I I . 716. — Sattler, geb. Maschek, Handel gemäß § 1a. Abs. 1. Abschn. b, Pkt. 36. GO.. Andreas-Hofer-Straße 36. 18. 1.. I I . 542. — Dipl.-Ing. Johann Schmitt, Handel mit Additions-, RechnungsWäscherei und Büglerei. 3. 8. 1932, I I . 9578. — Foit Leopold, Gas- u. Buchungsmaschinen. Fifchergasse 19, 1. 2., I I . 17.900. — Schmitt Johann. Handelsagentur. Fischergasse 19, 4. 1., Zl. 17.899. — Sorg werkstraße 4. Schlossergewerbe. 25. 11. 1926, I I . 22.663. — Franz Heinrich, Unioersitätsstraße 12, Raseur-, Friseur- und Perücken- Olga, geb. Votier. Frauen- und Kinderkleidermachergewerbe. Pradler Straße 9. 19. 1.. I I . 717. — Tachezy Leo. Erzeugung v. Parmachergewerbe. 17. 9. 1910, I I . 45.472. — Fröhlich Alois. EggerLienz-Straße 3. Holzhandel, 2. 8. 1932. I I . 10.664. — Gritsch Josef, fümerieartikeln und kosmetischen Waren, sowie Erzeugung chem.techn. Waren, insoweit diefe nicht für gebunden, handwerksmäßig Leopoldstraße 27, Tischlergewerbe. 10. 7. 1920, I I . 13.746. — Haidacher Johanna, Pfarrgasse 8, Damenkleidermachergewerbe, 4. 3. oder konzessioniert erklärt ist, Anichstraße 21, 2. 2., I I . 1476. — Thöni Franz. Konzession nach § 15, Pkt. 4, GO. zur Anbietung 1921. I I . 5528. — Hampl Johann, Colingasfe 4» Handel mit allen persönlicher Dienste als Dienstmann (rote Mütze, Schild Nr. 28). im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im Standplatz: Maria-Theresien-Straße Ecke Marktgraben. 31. 1.. I I . § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 12. 3. 1932. I I . 3128. — 1004. — Toman Rudolf, Handelsagentur, Defreggerstraße 16, 25. 1.. Hampl Johann, Colingasse 4, Uhrmachergewerbe. 20. 11. 1902, I I . 924. — Veith Alfred, Erzeugung von LederkonseruierungsmitI I . 30.852. — Haslinger Marie. Schillerstraße 5 lBiiglerei). Iahnteln, Schuhcreme, Fußbodenpflegemitteln, techn. Schmiermitteln. straße 39 (Wäscherei). Wäscherei und Vüglerei. 6. 4. 1922, I I . 5254. Metallputzmitteln und anderenchemifch-techn.Waren, insoweit letz^ Herbst Alfred, Museumstraße 6, Verkauf von Feuermerkskörtere nicht in den Umfang eines konz. Gewerbes fallen. 19. 1. pern, 30. 7. 1935, I I . 9034. — Herdina Eduard, Mariahilfstr. 22 I I . 665. — Jack Anton, Handel mit Südfrüchten aller Art, Eiern, Mechanikergewerbe. 16. 7.1919, I I . 19.564. — Huemer Felix. MariaObst- und Gemüsekonserven und Fischmarinaden. Innrain 14, 27. Therefien-Straße 55, Annoncen- und Reklamebüro als Zweignie12., I I . 17476/1937. — Jam Karl. Baumeistergewerbe, Adamgafse 23. derlassung von Linz, 16. 7. 1930. I I . 12.826. — Innerhofer Franz, la 2672/3 d. Lds.-Hptm. f. Tir. Universitätsstraße 7. Autolohnfuhrgewerbe. 20. 2. 1928, I I . 3106. — Innerhofer Franz, Universitätsstraße 5, Dampfwäscherei, 13. 10. 1922, I I . 15.208. — Innerhofer Franz, Unioersitätsstrahe 5, 7, 9. Konzession zur Haltung eines Hotelomnibusses, 12. 6. 1907. I I . 27.669. — Konzert Franz. Erlerstraße 15. Antiquitätenhandel. 25. 10. 1911, I I . 54689. — Köck Josef. Eveckbacherstraße 17. Kommissionswarenhandel mit Lebensmitteln, jedoch mit Ausschluß der an den großen Befähigungsnachweis gebundenen Waren gemäß § 1, lit. u, § 13d GO. unbefugter Wäfchereibetrieb: 30 8 (3 Tage): unbeGO.. 14. 2. 1936, I I . 2443. — Larger Narcis, Bismarckplatz 1, Handelsagentur. 18.11. 1935. 13.542. — Neuhuber Alois, Adamgasse 18. fugter Wäfchereibetrieb: 30 8 (3 Tage).- § 22 GO. unbefugte Dienstund Stellenvermittlung: 200 8 (5 Tage): § 3 RGBl. 58/1895 NichtAgenturgewerbe, 18. 11. 1931, I I . 17.684. - Neuhuber Alois, Adamgewährung der Sonntagsruhe: 500 8 (5 Tage): § 2 d. Haufiergasse 18. Kommissionswarenhandel. 2. 10. 1931. I I . 20.384. — Oberpatentes, unbefugtes Hausieren mit Teppichen: 100 8 (48 Stunden): Hammer Josef. St. Bartlmä 3, Radizierte Schmiedgerechtsame (Hammerschmiede), 1914. II.20.439. — Pristinger Paul. Pfarrgasse 3. Er§ 132 lit. 2 GO. unbefugte Ankündigung des Dienst- und Stellenzeugung und Verschleiß von Seifensand, 16. 2. 1929, I I . 2736. ^ oermittlungsgewerbes 200 8 (5 Tage): Vdg. d. LGBl. Nr. 61/1936 Purtscheller Josef, Riefengasse 4. Platzdienstgewerbe. 2. 9. 1910. Nichteinhaltung der Ladenschlußvorschrift am Hl. Abend: 20 8

IsIcliienl^slilViclunc

Verzeichnis öer Gewerbestrafen im Monat änner


Amtsblatt Nr. 2. (2 Tage); § 96 e/1 GO. Nichteinhaltung der Ladenschluhuorschrift am Hl. Abend: 20 8 (2 Tage); § 96 e/1 GO. Nichteinhaltung der Ladenschlußvorschrift am Hl. Abend: 20 3 (2 Tage); Nichteinhaltung der Ladenfchlußuorschrift am Hl. Abend: 20 8 (2 Tage); Nichteinhaltung der Ladenschlußvorschrift am HI. Abend: 15 8 (24 Stunden); Nichteinhaltung der Ladenschlußvorschrift am Hl. Abend: 15 8 (24 Stunden); Nichteinhaltung der Ladenfchlußvorfchrift am Heiligen Abend: 20 8 (2 Tage); § 13d GO. unbefugter Handel mit Pelzwerk: 30 8 (3 Tage); § 24/3 der Iugendschutzverordnung, Verwendung von Kindern zum Einkauf von gebrannten geistigen Getränken: 10 8 (24 Stunden); § 24/3 d. Iugendschutzverordnung, Verwendung von Kindern zum Einkauf von gebrannten geistigen Getränken: 10 8 (24 Stunden); § 44 GO. Unterlassung der Anführung des Vornamens im gefchäftl. Verkehr: 10 8 (24 Stunden); Hausieren mit Gemüse zur Marktzeit: 6 8 (12 Stunden); Hausieren mit Gemüse zur Marktzeit: 10 8 (12 Stunden): Taubenfüttern auf der Straße: 10 8 (12 Stunden): Uebertretung der Veschauvorfchriften: 25 8 (48 Stunden): gewerbsmäßiges Verleihen von Epielapparaten: 100 8 (3 Tage); unbefugtes Halten eines Svielapvarates: 20 8 (24 Stunden): Auftragserteilung an einen unbefugten Schneider: 5 8 (6 Stunden); § 1 d. Vdg. 461/1936 Vrotzust'ellung ohne Ausweis: 30 8 (48 Stunden): § 1 d. Vdg. 461/1936 Brotzustellung ohne Ausweis: 5 3 (12 Stunden): § 60a unbefugtes Hausieren mit Brot: 30 8 (48 Stunden); § 8 d. Milchverkehrsordnung: 8 8 (12 Stunden): § 49 (2) GSVG.. Unterlassung der Anmeldung zur Krankenversicherung: 10 8 (12 Stunden); Z 14 GO. unbefugte Tchneiderarbeiten: 20 8 (24 Stunden); unbefugte Sammlung: 100 8 (3 Tage).

Bezeichnung öee öttlichen Herkunft hölzerner Tabakpfeifen Mit einer am 1. Jänner 1938 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Verkehr (BGBl. Nr. 374/1937) wurden folgende Vorschriften über die Bezeichnung der örtlichen Herkunft von Tabakpfeifen aus Holz erlassen: Fertige Tabakpfeifen, Tabakspfeifenrohre und Tabakspfeifenköpfe, worunter die Verordnung gerade oder gebogene Tabakpfeifen (sogenannte Matrosenpfeifen), deren Kopf famt Stiel (ausgenommen das Mundstück) aus Holz besteht, ferner Gesteckpfeifen, bei denen der Kopf aus Holz erzeugt ist, sowie aus Holz erzeugte Tabakpfeifenrohre, gleichviel, ob sie mit einem Pfeifenkopf verbunden sind oder nicht, versteht, dürfen, auch wenn sie ungefärbt sind, nur unter Ersichtlichmachung der örtlichen Herkunft gewerbsmäßig verkauft, feilgehalten oder sonst in Verkehr gefetzt werden. Dies gilt nicht für Waren, die nur zu Ausfuhrzwecken verkauft, feilgehalten oder sonst in Verkehr gesetzt werden. Die örtliche Herkunft ist in der Weise ersichtlich zu machen, daß die Waren, je nach ihrer Herstellung im I n oder Auslande, als „Österreichisches Erzeugnis", abgekürzt „Oesterr. Erz.", oder als „Ausländisches Erzeugnis", abgekürzt „Ausland. Erz.", bezeichnet werden. An Stelle der vorgeschriebenen Bezeichnung für ausländische Erzeugnisse sind auch ihr entsprechende Angaben in englischer, französischer oder italienischer Sprache, wie „Made i n . . .", „Fabrique en . . . " u. dgl., zulässig. Bei im I n land fertiggestellten Halberzeugnissen ausländischer Her-

Kunst hat die Bezeichnung „Österreichische Veredlung", abgekürzt „Oesterr. Veredlung", zu lauten. Die Bezeichnung muß bei Matrosenpfeifen am Kopf oder am Stiel der Pfeife, bei Gesteckpfeifen am Kopf und bei Tabakpfeifenrohren, auch wenn sie mit einem Kopf verbunden sind, am Rohr durch Einvrägung angebracht werden; dabei sind Schriftzeichen von mindestens 3 Millimeter Höhe zu verwenden. Die Bezeichnung muß deutlich lesbar sein und darf gegenüber anderen Inschriften und Zeichen auf der Ware, wie zum Beispiel dem Namen, der Firma, der Marke des Erzeugers oder der Bezeichnung der Sorte, nicht zurücktreten. Bis zum 1. Juli 1938 genügt statt der Einprägung der Bezeichnung ihre Angabe auf Papierstreifen, die mit der Ware fest verbunden sind. Die Papierstreifen dürfen sonst keine Inschrift tragen und sind mit schwarzen, unverwischbaren Schriftlichen auf weißem Grund zu versehen. Diese Übergangsbestimmung gilt jedoch weder für Erzeuger noch für Gewerbetreibende, die die Ware an Wiederverkäufer abgeben. Auf Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung finden die Strafbestimmungen der §§ 33 und 34 des Vundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Anwendung.


6.

Maßnahmen zur Verhinöerung öer ltinschleppung öer Maul- unö Klauenseuche/ Beschränkungen im Personenverkehr Kundmachung des Landeshauptmannes von Tirol vom 17. Jänner 1938, Vc. Z. 62/27, betreffend die Beschränkung des Personenverkehres zur Verhinderung der Einschleppung der Maulund Klauenseuche. Da die Maul- und Klauenseuche im benachbarten Deutschen Reiche und in der Schweig sich immer mehr ausbreitet und bereits auch in Oberitalien festgestellt wurde, wird die Gefahr einer Seucheneinschlevvung nach Tirol stets größer. Es müssen daher alle Mittel angewendet werden, um ein Uebergreifen der Seuche auf unser Land zu verhindern. Besonders gefährlich sind Personen, die überall umherwandern, vielfach in Stallungen und Scheunen nächtigen und mit anderem, umherziehenden Volk aus verseuchten Gebieten in Berührung kommen. Auf Grund des § 24, Pkt. 4 des Tierseuchengesetzes RGBl. Nr. 177/1909, wird daher umherziehenden fremden Personen das Betreten von bäuerlichen Gehöften, von Stallungen und Scheunen im ganzen Lande verboten. Uebertretungen dieser Kundmachung, welche mit dem Tage ihrer Verlautbarung in Wirksamkeit tritt, werden nach den Bestimmungen des § 64, TSG., mit Arrest bis zu 3 Monaten oder an Geld bis zu 1000 8 von den Gerichten bestraft. I n Vertretung des Landeshauptmannes i Dr. Fabritius.

Runömachung des Vundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 29. Jänner 1938, Zahl 8911—Vt.-V., über die Beschränkung des Verkehres mit Tieren, tierischen Rohstoffen und Gegenständen, welche Träger des Ansteckungsstoffes sein können, aus dem Deutschen Reiche. Mit Rücksicht auf den Stand der Maul- und Klauenseuche in Bayern wird gemäß Artikel 5 des geltenden österreichisch-deutschen Tierseuchenübereinkommens, VGVl. Nr. 1/1925, und auf Grund des § 5 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen, RGBl. Nr. 177/1909, die Ein- und Durchfuhr von Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen) und Schweinen, ferner die Einfuhr aller von Wiederkäuern und Schweinen stammenden tierischen Teile, Abfälle und Produkte, sowie von Rauhfutter, Stroh, Streu und Dünger aus den Kreisen Aibling, Ebersberg. Fürstenfeldbruck, Landsberg. Miesbach, München. Rosenheim. Starnberg, Tölz, Wolfratshausen. Wasserburg und Weilheim bis auf weiteres verboten. Heu und Stroh und andere als Verpackungsmittel benützte Streumaterialien unterliegen nicht dem Einfuhrverbote, sie sind jedoch am Bestimmungsorte der Waren sogleich nach der Ankunft zu verbrennen. Das Vundesministerium für Land- und Forstwirtschaft behält sich vor, über fallweises Einschreiten durch Spezialverfügungen Ausnahmen von diesen Verboten zu bewilligen.

.Amtsblatt Nr. 2 Diese Verfügung tritt mit dem Tage ihrer Verlautbarung in Kraft. Mit dem gleichen Tage wird die ho. Kundmachung vom 30. Dezember 1937, Zahl 58.130—Vt.-V., aufgehoben. Uebertretungen dieser Vorschriften werden nach den Strafbestimmungen des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen, RGVl. Nr. 177/1909, geahndet.

Keine Vermehrung öes lNannschaftsstanöes öer Verufsfeuerwehr Es besteht schon seit längerer Zeit die Absicht, den Mannschaftsstand der städt. Berufsfeuerwehr zu erhöhen. Diese Frage wurde auch bei den Vorberatungen zum Haushaltsplan 1938 eingehend erörtert. Der Gemeindetag konnte sich jedoch bei Verabschiedung des Haushaltsplanes für 1938 im Hinblicke auf die finanzielle Lage der Stadtgemeinde nicht entschließen, für die Vermehrung des Mannschaftsstandes finanziell Vorsorge zu treffen. Es werden daher jedenfalls im Jahre 1938 noch Neuaufnahmen für die Berufsfeuerwehr unterbleiben. Die Einbringung von Gesuchen um Anstellung bei der Berufsfeuerwehr ist deshalb bis auf weiteres zwecklos. Solche Ansuchen werden von amtswegen abschlägig erledigt. Wenn es in einem späteren Zeitpunkte zur Vermehrung des Mannschaftsstandes der Berufsfeuerwehr kommen sollte, werden die zur Besetzung gelangenden Stellen öffentlich zur Bewerbung ausgeschrieben werden.

Htellenausschreibung Beim Stadtmagistrat Innsbruck wird für den Gefällswachedienst ein A n w ä r t e r d e r 4. V e r w e n d u n g s g r u p p e des Gehaltsschemas für die Beamten der allgemeinen Verwaltung aufgenommen. Das Dienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches: die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes. Allgemeine Erfordernisse für die Anstellung sind: Österreichische Vundesbürgerschaft, deutsche Volkszugehörigkeit, Mitgliedschaft zur Vaterländischen Front, Ündescholtenheit, ein Lebensalter von mindestens 18 und nicht mehr als 30 Jahren, körperliche und geistige Eignung. Bewerber, die in Innsbruck heimatberechtigt sind, sowie Bewerber, die bereits ihren Militärpräsenzdienst geleistet haben, haben bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug. Die Familienverhältnisse und die wirtschaftliche Lage des Bewerbers sind im Ansuchen kurz zu schildern. Die Bewerbungsgesuche sind bis längstens M o n t a g , d e n 28. F e b r u a r 1938, an die Magistratsdirektion (Einlaufstelle: R a t h a u s , 1. S t o ck, Z : m m e r Nr. 19) einzureichen. Die Gesuche sind mit einem Stempel zu 8 1.50 zu versehen und ordnungsgemäß zu belegen. (Nachweis der österreichischen Vundesbürgerschaft und der Heimatszuständigkeit, Geburtsschein, Schulzeugnisse sowie Zeugnisse, die Aufschluß über die bisherige Verwendung geben, Mitgliedskarte der Vaterländischen Front.) Die amtsärztliche Untersuchung der für die Auswahl in Frage kommenden Bewerber wird von Amts wegen veranlaßt, ebenso wird die Einholung des Leumundszeugnisses von Amts wegen besorgt. Es wird ausdrücklich betont, daß die Vorsprache von Bewerbern, die nicht vor Amt geladen werden, zwecklos

ist.


Amtsblatt Nr. 2.

Wiöerruf eines Wettbewerbes Der Ideenwettbewerb zur Beschaffung von Entwürfen für die Ausgestaltung der bestehenden, bzw. für die Schaffung neuer Einfahrtsstraßen von Mühlau bei I n n s bruck in das Stadtinnere, dessen Ausschreibung die Stadtgemeinde Innsbruck auch in der Folge 12/1937 des Amtsblattes veröffentlicht hat, wird, da die Zentralvereinigung der Architekten Österreichs (Z.V.) und die Stan disorganisation der Zivilingenieure für Hochbau und das Bauwesen gegen die Wettbewerbsbestimmungen Einspruch erhoben haben, widerrufen. Es ist beabsichtigt, in der nächsten Zeit einen Ideenwettbewerb für einen größeren Aufgabenkreis zur Ausschreibung bringen zu lassen. Der Bürgermeister:

Franz Fischer e.h.

Personalnachrichten Ueber Beschluß des Gemeindetages vom 4. Jänner 1938 wurden die bisher im Arbeiterdienstverhältnis gestandenen 11 Wehrmänner der städt. Berufsfeuerwehr mit Wirkung vom 1. Jänner 1938 unter gleichzeitiger Einreihung in die 3. Verwendungsgruppe in das pragmatische Dienstverhältnis übernommen. Die durch Pensionierung des Gefällswache-Infvektors Adolf Hohenwarter frei gewordene, in der V. DienstKlasse systemisierte Stelle des Leiters der städt. Gefälls wache wurde mit Wirkung vom 1. Februar 1938 dem Ge fällspostenleiter Gaudenz Kindle verliehen. Kindle wurde unter einem zum Gefällswache-Inspektor der V. Dienstklasse ernannt.

Kunömachung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 15. Jänner 1938, Zahl 5280 — Vt. V., über die Beschränkung des Verkehres mit Gegenständen, welche Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, aus dem Auslande nach Oesterreich. Zur Verhütung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus dem Auslande wird auf Grund des § 5 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen. R G V l . Nr. 177/1909, nachstehendes angeordnet: 1. Die Einfuhr von Arbeitskleidern, Schuhen, Wäsche und Geräten landwirtschaftlicher Arbeiter ist an die Beibringung eines auf den Namen des Besitzers lautenden amtlichen Nachweises gebunden, womit bescheinigt wird, daß diese Gegenstände unmittelbar vor der Abreise oder Versendung gereinigt und desinfiziert wurden oder daß die Besitzer dieser Gegenstände in nichtverfeuchten Orten beschäftigt waren.

moi. Wird ein derartiger Nachweis nicht beigebracht, so ist die Einfuhr diefer Gegenstände nur zulässig, wenn sie sich offensichtlich in einem reinen oder gereinigten Zustande befinden. Die Feststellung dieses Umstandes bei der Grenzkontrolle ist von den Zollorganen zu bescheinigen. 2. Die° Einfuhr der im Punkte 1 bezeichneten Gegenstände im unreinen Zustande ist verboten. Werden solche Gegenstände, gleichgültig, ob sie am Leibe getragen oder sonst eingeführt werden, durch Zollorgane erst im Inlande sichergestellt, so sind sie vom Verfügungsberechtigten (Besitzer, Empfänger) auf seine Kosten und Gefahr in den hiezu bestimmten Stellen unter amtlicher Kontrolle unverzüglich reinigen und desinfizieren zu lassen; die Desinfektionsstelle hat den Vollzug zu bescheinigen. 3. Aus dem Auslande nach Oesterreich einreisende landwirtschaftliche Arbeiter haben die Einfuhr der im Punkt 1 bezeichneten Gegenstände dem Bürgermeister ihrer Aufenthaltsgemeinde unter gleichzeitiger Uebergabe eines der vorstehend vorgeschriebenen amtlichen Nachweise unverzüglich anzumelden. Werden bei der Anmeldung derartige Nachweise nicht beigebracht, so hat der Bürgermeister die Reinigung und


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Amtsblatt Nl. 2

Monatsbericht über öen Kremöenverkehr Monat Jänner 1938 (1937)

Ständiger Wohnort

Selbständige gemeinnützige Sparanslalt (gegr. 1822) H a u p t a n s t a l t : Erlerstraße Nr. 8 Z w e l g a n s t a l t : M a r i a - T h e r e s i e n - S t r . 2Z/2)

S p a r e i n l a g e n Scheckeinlagen Bankmäßige Geschäfte G e l d w e c h s e l

S c h a l t e r v e r k e h r jeden Werktag von 8 Uhr bis V2I Uhr und von V2) Uhr bis ) Uhr nachmittags, Samstag nachmittags geschlossen. Unentgeltliche Auskünfte in der Direktion, Erlerstrahe 5tr. 8, ebenerdig

Desinfektion der fraglichen Gegenstände unverzüglich in folgender Weise gu veranlassen: Wenn für die Desinfektion der Gegenstände nicht besondere Einrichtungen zur Verfügung stehen, so sind Arbeitskleider auszukochen oder in eine 5vrozentige heiße Sodalösung durch 12 Stunden einzulegen oder, falls dies un tunlich erscheint, nach vorheriger Reinigung mittels feuchter Tücher bis zur völligen Trocknung heiß zu bügeln. Wäfche ist auszukochen, Schuhe und Geräte sind mit heißem Seifenwasser gründlich zu reinigen und sodann mit heißer 5vrozentiger Sodalösung abzubürsten. Uebertretungen dieser Vorschriften, welche mit dem Tage der Verlautbarung in Kraft treten, werden nach den Strafbestimmungen des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen, RGBl. Nr. 177/1909, geahndet. Die die Einfuhr von Arbeitskleidern, Schuhen, Wäsche und Geräten durch einreisende landwirtschaftliche Arbeiter betreffenden Bestimmungen der h.o. Kundmachung vom 18. Dezember 1937, Zahl 55.307—Vt.V.. über die Beschränkung des Verkehres mit Tieren, tierischen Rohstoffen und Gegenständen, welche Träge« des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, aus Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden werden hiemit außer Kraft gesetzt.

Zahl der Zahl der Fremdenmeldungen Übernachtungen 1933 193? 1933 193?

Wien Sonstiges Oesterreich Deutsches Reich Danzig Schweiz. Liechtenstein Italien Jugoslawien . Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen Litauen. Lettland. Estland. Finnland Schweden. Norwegen

2101 2205 1581 6 143 444 28 77 38 130 21 7 22

Dänemark Niederlande Belgien. Luxemburg Großbritannien. Irland Frankreich. Monaco Spanien. Portugal Albanien, Griechenland, Bulgarien, u. Türkei Rußland und Russisch-Asien . . . . Palästina. Britisch - Indien. Niederländ.-Indien. Japan, Uebriges Asien Aegypten. Uebriges Afrika, Australien Vereinigte Staaten v. Nordamerika, Kanada Argentinien, Brasilien und Uebriges Amerika Staatenlose

42 205 47 384 195 8

Zusammen:

7938

2044 1956 972 — 153 405 28 62 22 107 16 4

5875 6314 3071 11 530 1097 72 245 244 356 66 8 39

5264 5544 1873 ,^ 280 666 36 99 28 307 46 4 46

40 137 66 287 255 13

50 796 166 1760 813 41

1263 210 1009 873 17

8 —

11

8

28

40 52

52 46

82 118

126 60

96

97

186

415

35 23

32

79 146

55

6805 22173* 18249

* A n m e r k u n g : Von der ausgewiesenen Gesamtsumme an Meldungen bzw. Uebernachtungen entfallen auf konzessionierte Gastgewerbebetriebe (Hotels, Pensionen) Fremdenmeldungen: von Inländern 3873, von Ausländern 3493; Uebernachtungen: von I n ländern 8886, von Ausländern 8331.

Mitteilungen öes Htaötphgsikates Stand der Infektionskrankheiten im Jänner 1938 Scharlach: 10 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Divhterie: 4 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Typhus: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Jänner 1938 Gesamtzahl: 44, davon 1 Totgeburt, 17 männlich, keine Totgeburt, 27 weiblich, 1 Totgeburt. Todesfälle im Jänner 1938 Gesamtzahl . . Davon auswärts

99 25 74 (34 männlich, 40 weiblich)


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Amtsblatt Nr. 2_

Bericht

Alle Arten von Speisefetten sind ebenfalls im Preise^ gleich geblieben. Die Preise für Gemüse aller Art sind auch im Jänner des Marktamtes über die Preisbildung bei einigen lebenswichtigen Nahrungsmitteln im Monate Jänner noch weiter gestiegen, doch bewegen sich diese Preissteigerungen in dem der Jahreszeit entsprechenden, gewohn1938 ten Rahmen. Auch im Eierhandel haben sich anfangs Jänner die I m Fleischende! ist Rindfleisch I. Güte teilweise um 20 Groschen je Kilogramm billiger geworden, hingegen Preise für vollfrische Ware noch etwas erhöht. ist beim Rindfleische III. Güte eine Verteuerung um 20 Bei allen anderen lebenswichtigen Nahrungsmitteln Groschen zu verzeichnen. Bei allen übrigen Fleischgattun- konnten während des Berichtsmonates keine nennensgen und Sorten sind, abgesehen von einer geringfügigen werten Preisänderungen festgestellt werden. Verbilligung.der höchstwertigen Kalbfleischsorte, keine Irgend welche außergewöhnliche Erscheinungen im LePreisänderungen gegenüber Ende Dezember 1937 festzu- bensmittelhandel konnten somit im Monate Jänner 1938 stellen. nicht beobachtet werden.

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.Amtsblatt N i . 2

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Nr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Vreil-Straße 25. Druck: Graphische Kunstanstalt T y r o l i a , Innsbruck


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