Amtsblatt Innsbruck

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V.b.b.

derNndes auplstadt nnsdrmk Rathaus. 2 stock rechts 2NMjährlich. Einzelnummer Nr. 5

15. Mai 1938

4. Jahrgang

«trweiterung öer Weiherburganlagen Die Sparkasse der Stadt Innsbruck förderte stets die Verbesserung oder die Entstehung von baulichen Anlagen, die in erster Linie dem öffentlichen Interesse dienen. Schon seit einiger Zeit verfolgt die Leitung der Sparkasse tatkräftigst die Idee zur Schaffung einer großzügigen Parkanlage für ruhebedürftige Innsbrukker in nächster Nähe der Stadt. Die schon bestehende öffentliche Parkanlage im Bereiche der Weiherburg, die bis gum Zeitpunkte des Eingreifens der Sparkasse in einem Dornröschenschlaf versunken war, wurde um das Gebiet der Villa Blanka vergrößert. Dieses Gelände wurde dem Besucher durch verständnisvolles Einfühlen in seine Wünsche nach Abwechslung in wahrhaft meisterhafter Art erschlossen. I n Erinnerung gebracht sei die Errichtung der Vogelwarte für einheimifche Singvögel, die vielen Wegeanlagen, Ruheplätze, der Alpengarten, die Neuschöpfung vieler gärtnerischer Anlagen usw. Der nie rastende Geist der Förderer des Parkes hat nun eine neue Tat zur Abrundung der Weiherburganlagen gesetzt. Der allen Innsbruckern ob seiner ausgeprägten kegelstumpfartigen Form bekannte Spitzbühel östlich der Weiherburg bei der Abzweigung des Schillerweges vom Richardsweg wurde zur weiteren Vergrößerung des schon bestehenden Parkes erworben. Die Eingliederung dieses Bühels erfolgte durch Fortführung des ungefähr in gleicher Höhe mit der Villa Blanka verlaufenden Spazierweges, der jetzt in die Parkanlage mündet, und über den Hügelrücken in Form einer Schraubenwindung mit teilweiser Benützung des alten Weges auf der Hochfläche endet. Auf der Hochfläche des Hügels entsteht nach Einebnung der verschiedenen aus der Zeit des Weltkrieges stammenden Gräben, Beseitigung der vorhandenen Vetonmauern und Aufbringung von Humuserde ein ausgedehnter Garten, der für die jüngsten Besucher auch einen Kinderspielplatz erhalten wird. I n einer Reihe von Besprechungen wurden die verschiedensten Arten von Bäumen und Sträuchern sowie

deren Standorte ermittelt. Ein Spazierweg führt auf der Hochfläche längs des Hügelrandes an den Gebüschund Vaumgruppen vorbei um die innerhalb des Weges angeordnete Rasenfläche. Zahlreiche Ruhebänke ermöglichen dem Spaziergänger in ruhiger Betrachtung den Genuß der Schönheit des Inntales und der die Landeshauptstadt umrahmenden Bergkette. Inmitten der Anlage wird ein Trinkbrunnen errichtet. Auf diese Art wird ein neues Gelände den schönen Weiherburganlagen eingegliedert. Damit jedoch nicht genug. Die Sparkasse sieht heute schon die nächste Aufgabe in der Herstellung einer besseren Verbindung der Weiherburg mit der Stadt durch Errichtung einer Gehwegbrücke über den I n n östlich des Löwenhauses. Park und Brücke sollen eine Festgabe für die 700-Iahr-Feier der Stadt Innsbruck werden. Die Verschönerung und weitere Erschließung der Weiherburganlagen erfordert dringend die Verbesserung des Aufganges über Vüchsenhausen. Zunächst wäre die hohe Bruchsteinmauer nordöstlich der ehemaligen Pension „Kaiser" gegen das Gasthaus Schöneck zu entfernen. Dadurch wird ein reizender Durchblick über Obstgarten auf die Stadt geschaffen; einher geht eine Verbreiterung sowie eine bessere Vesonnung des Weges. Hand in Hand mit der Verbreiterung des Weges könnte die Kanalisierung des Bächleins längs der Weiherburggasse erfolgen. Der Innsbruck Zugewendete Blick des Parkbefuchers läßt jetzt schon im Geiste die schöne Uferpromenade am rechten Innufer als Fortsetzung der bestehenden Promenade erstehen, die durch die neue Gehbrücke mit dem linken Innufer in Verbindung steht. I m Zuge der weiteren städtebaulichen Veränderungen dürfte auch der unschöne Bau des Berg-Isel-Rundgemäldes der Uferstraße Platz machen, fo daß nächst der neuen Innbrücke ein schöner weiter Platz entsteht. Auch das ehemalige Schauspielhaus der „Exl-Bühne" in der Nähe des Löwenhauses dürfte aller Vorausficht nach der Fortsetzung des Rennweges weichen müssen.


.Amtsblatt Nr. 5

ßestfeler anläßlich öer Namensgebung öer Hans-Hchem m-Voppelhauptschule in Innsbruck-straöl Am Samstag, den 7. Mai d. I., wurde der neuen Doppelhauptschule in Innsbruck-Pradl der Name Hans-Schem m-Schule gegeben. ' I m festlich geschmückten Turnsaal der Knabenhauvtschule hatten sich Schüler und Lehrer der beiden Schulen versammelt, an der Stirnwand nahm eine Fahnenabordnung des D I . und der H I . sowie eine Abteilung des BDM. Ausstellung. Um 10 Uhr beschritten die Ehrengäste, an ihrer Spitze Gauleiter und Landeshauptmann Edmund Christoph und Gauleiterstellvertreter, Bürgermeister Dr. Deng den Festraum. Nach einer Kurgen Begrüßung durch den kommiss. Direktor der Knabenhauvtschule, Emil Hans Huber, und nach vollendeter Wiedergabe des Kaiserquartetts von Haydn durch das Innsörucker Streichquartett ergriff Pg. Ing. R. Ganter-Ullmann das Wort gu einer Würdigung des Menschen, Ergiehers und Kampfers Hans Schemm. Darauf wies Gauleiter Christoph auf die Bedeutung der Feier hin und forderte Ergieher und Schüler der beiden Schulen gu beispielgebender Arbeit im Dienste nat.-soz. Erziehung auf. I m Zweiten Teil der Feier, die sich im 1. Stock der Knabenhauptschule abwickelte, enthüllte Bürgermeister Dr. Deng die Büste Hans Sch em m's, die Ing. Ullmann mit einigen Freunden der Schule gewidmet hat. I n formvollendeter Weise sprach Bgm. Dr. Deng von den Pflichten, die der nat.-sog. Staat von seinen Erziehern verlangt und bestimmte, daß die Schule für immerwährende Zeiten H a n s - S c h e m m - S c h u l e heißen folle. An die Feier schloß sich eine Führung durch das vorbildliche Schulgebäude an, die bei allen Teilnehmern Bewunderung auslöste.

Werbung von öftere. Anwärtern für sie Führerlaufbahn öes Reichsarbeitsöienstes Allgemeines Die Aufgabe des Arbeitsdienstes, Ergiehungsschule der Nation Zur nationalsozialistischen Weltanschauung und Arbeitsauffassung gu sein, erfordert von jedem seiner Führer, daß er felbst ein unbedingter Bejaher und einsatzbereiter Kämpfer für den Führer und das neue Deutschland, ein lauterer, aufrichtiger Charakter und eine willensstarke, tatbereite Persönlichkeit ist. Der Arbeitsdienst ist kein leichter Dienst, besonders das Führeramt im Arbeitsdienst ist schwer und stellt hohe Anforderungen. Den Beruf eines Führers im Reichsarbeitsdienst soll daher nur der anstreben, wer von seiner großen Aufgabe durchdrungen und bereit ist, sich dem Lebensgesetz der auf Treue und Ehre, Gehorsam und Kameradschaft verschworenen Gemeinschaft des Arbeitsdienstes einzuordnen. Bewerber, welche nur aus irgend welchen äußerlichen oder materiellen Gründen leichtfertig diesen Beruf wäh-

len wollen, müssen, um ihnen spätere Enttäuschungen gu ersparen, dringend davor gewarnt werden. Die Ergängung der Führer im Reichsarbeitsdienst an sich erfolgt in der Regel aus den Reihen der Arbeitsmänner. A l s S o n d e r r e g e l u n g w e r d e n f ü r den A u f b a u des ö s t e r r e i c h i s c h e n RAD auch ältere geeignete Bewerber sofort angestellt» d i e nach K u r ger Ausbildung ( P r o b e d i e n st z e i t ) gu planmäßigen Führern ernannt werden. ^ . Voraussetzung für die Bewerbung als Führeranwärter des Reichsarbeitsdienstes Der Bewerber muß: :i) deutschen oder artverwandten Blutes sein, 1)) die deutsche Reichsangehörigkeit oder bisherige österreichische Staatsangehörigkeit besitzen, c) die für die Aufnahme in den Reichsarbeitsdienst erforderliche Tauglichkeit und sittliche Würdigkeit besitzen. L. Bewerbung Die Bewerbung hat bei nachstehenden RAD-Anmeldestellen gu erfolgen: 1. W i e n , I., Ebendorferstraße 6; 2. W i e n , XV., Mariahilferstraße 129; 3. S t . P ö l t e n , Kremser Landstraße; 4. G r a g , Rathaus, Zimmer 135; 5. L i n g a . d. Donau, Vrucknerstraße 8; 6. K l a g e n f ü r t , St.-Veiter-Ring 1; ' 7. I n n s b r u c k , Vienerstraße 8, Landhaus, Zimmer 63, 2. Stock; 8. S a l z b u r g , Kaigasse 12. Weitere Annahmestellen in Wien und in den Bundesländern werden in der Tagespresse und im Rundfunk noch bekanntgegeben. Die Bewerbung muß enthalten: <l) einen handschriftlichen Lebenslauf (falls noch nicht eingereicht), l)) ein Lichtbild, möglichst in ganzer Figur (Größe 6X9, keine schlechte Amateuraufnahme!), c) Urkunden gum Nachweis der arischen Abstammung (Geburtsurkunden der Eltern und Großeltern, väterlicher- und mütterlicherseits), für den Bewerber selbst und seine Ehefrau. Soweit Vorlage nicht sofort möglich, genügt zunächst Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen, daß angenommen wird, arischer Abstammung zu sein (auch für die Ehefrau). 6) ein Leumundszeugnis, e) Angabe von drei Persönlichkeiten, die möglichst der NSDAP oder ihren Gliederungen angehören sollen, bei denen erschöpfende Auskunft über den Bewerber und dessen Familie eingeholt werden kann, f) beglaubigte Abschriften der letzten Schul- oder Berufszeugnisse, ?) Nachweis Ü5?r altes oder neues Militäroerhältnis, Orden und Dienstauszeichnungen,


Amtsblatt Nr. 5 K) etwaige Bescheinigungen über die Zugehörigkeit zur NSDAP oder ihrer Gliederungen, i) Bescheinigungen über besondere Leistungen, wie: Reichssportabgeichen, österreichische Sportabzeichen usw.. K) amtsärztliches Gutachten, das für die Bewerbung um Einstellung in den RAD laut Anordnung des Sozialministeriums auf Antrag durch die Amtsärzte kostenlos ausgestellt wird. Bewerber mit technischer oder handwerklicher Vorbildung sind erwünscht. A n g e h ö r i g e der N S D A P , H I , SA, S S und des N S K K w e r d e n b e v o r z u g t e i n gestellt. Geldliche Zuwendungen seitens der Angehörigen des Anwärters werden während seiner Ausbildungszeit nicht verlangt. Nach Sichtung der Bewerbungen wird der Bewerber zur arbeitsdienstärztlichen Untersuchung aufgefordert unter Beifügung eines Freifahrscheines für Hin- und Rückfahrt zum Untersuchungsort. Nach der Untersuchung erhält er bei Geeignetheit und Tauglichkeit sofort einen vorläufigen Annahmeschein. Die Einberufung erfolgt durch ein Meldeamt des RAD.

^NNsvMller

O. Vorläufige Besolduyg (Sonderregelung für den Aufbau des Reichsarbeitsdienftes in Oefterreich) Alle geeigneten Bewerber für eine der Laufbahnen im RAD werden zunächst probeweise mit dem Ziele der späteren Uebernahme in Planstellen des RAD angestellt. Eine obere Altersgrenze für Bewerber wird nicht festgesetzt. Die Verwendung des Einzelnen — bei Annahme — richtet sich ausschließlich nach dem Persönlichkeitswert, den Fähigkeiten und Leistungen. Die vorläufigen Dienstbezüge sind an die Besoldung für den RAD angelehnt und liegen für die Dauer der Probedienstzeit niedriger als die nach der Uebernahme in den RAD zustehenden Bezüge. Bewerber, die den Geburtsjahrgängen 191? und j ü n g e r a n g e h ö r e n , kommen jetzt zur Einstellung nicht in Betracht, da sie entweder ohne AD in die Wehrmacht kommen oder nach abgeleisteter Arbeitsdienstpflicht Wehrdienst zu leisten haben. Diese durchlaufen darnach den normalen Ausbildungsgang des RAD (Merkblatt 1). Wien. I., 10. April 1938.

Htaötkunöliche Veitrage zum Amtsblatt öer Lanöeshauptstaöt Innsbruck

fangen und in die Kirche eingeführt, wo der vorerwähnte H. Fürstbischof mit den sieben H. Prälaten das Paeem zu küssen gab und das Weihwasser darreichte. Dem dl. Brautpaare kamen nun beide Kais. Majestäten entgegen. I . Maj. die Kaiserin nahm hierauf die Infantili und E. Maj. der Kaifer den Erzherzog bei der Hand (9. Fortsetzung) Von Dr. Karl Schadelbauer und führten sie beide von dem Hochaltar an den für höchstdiefelben Zubereiteten Vetschemmel, worauf sich dann I . Kais. Maj. (1765. 5. August): Bei der Triumphpforte machte der versamnebst dem röm. Könige unter den auf der Evangelien Seite für melte Etadtmagistrat in schwarzen Mänteln I . Kön. Hoheit seine höchstdieselben bereiteten Baldachin und die übrigen kön. Hoheiten kniebeugende Ehrenbezeugung. Als höchstdieselbe an der Hauptauf ihren Platz gleichfalls auf der Evangelien Seite begeben hatmache am Neumarkt angekommen war, wurde höchstselbe von dem ten. Nun wurde die lauretanifche Litanei abgefungen. Die hw. H. paradirenden Militair mit fliegenden Fahnen und klingendem Prälaten von Wiltau und Stams waren bei der ganzen Function Spiele begrüßt. Unbeschreiblich war das Jauchzen des zudringenden jederzeit bei dem hw. Pontificirenden, die übrigen Herrn Aebte Volkes, in welches sich der fortwährende Donner der Kanonen aber auf der Epistel Seite beisammen. Nach vollendeter Litanei und der Schall der Trompeten und Paucken mischte. Die herabgeschah auf dem Altar auf der Epistel Seite die Brautring Weihe. lassenden und huldreichen Blicke der erzherzoglichen Braut erNach dieser stellte sich das hohe Brautpaar gerade vor dem Altar weckten in allen Herzen die innigste Rührung. Der Zug ging nun hin, worauf der hw. Fürstbischof sich gegen dasselbe wendete und über den Stadtplatz gerade der St.-Iakobs-Pfarrkirche zu. Diese jeden Theil besonders in lateinischer Sprache befragte: an approbet Kirche war mit kostbaren Tapeten und überhaupt herrlich geet ratificet contractum matrimonialem per vrocuratorem fereniffischmückt. Zur grötzern Zierde ward auch der neu angeschaffene mum Carolum Asturiae principem Madridi initum? Nach von fchöne und prächtige Tabernakel mit fehr vielem Silber vom Goldarbeiter Anton Goller (siehe Fischnaler, Innsbr. Chron., V., beiden Seiten erhaltener Antwort „approdo et ratifico" wurde 88) dahier im Betrag per 8753 fl. verfertigt aufgerichtet. I n der von dem hohen Brautpaare einander die Ringe angesteckt, die Hände gereichet und dann mit Auflegung der Stole die priesterSakristei genannter Kirche verfammelten sich schon um 5 Uhr der liche Einsegnung erteilt. Die Neuvermählten begaben sich hierauf hw. Herr Fürstbischof Clemens, Bischof zu Freysing und Regenswieder an Ihren vorgenannten Platz zurück und nun wurde das burg, erkiesen zur Vornahme der Trauung mit hochdessen AssistenTedeum angestimmt, nach dessen Vollendung die allerhöchsten und ten und Leviten und folgende hw. Herrn Prälaten als von Wiltau, höchsten Herrschaften sich wieder mit dem ganzen Hofstaate über Stams, Georgenberg, Marienberg, Welschmichael von Gries und den eigens errichteten Gang in die Hofburg zurückbegaben, wo Füssen. Der Herr Prälat von Neustift konnte Alters wegen nicht I . Kön. Höh. der Erzh. Marie Louise die hiesigen Gub. und Reerscheinen und der Herr Prior von Schnals. Genannte sieben hw. Prälaten hatten ein jeder einen Religiösen bei sich, welcher die gierungsräte, wie auch die landschaftlichen Deputirten nebst beiden Insel hielt, sie selbst aber waren mit dem Rauchmantel angethan. adelichen Leibgarden und das Offiziers Corps vorgestellt und zum Der hw. H. Fürstbischof Clemens trug den Stab. So zog man nun Handkuß zugelassen wurden. durch den Chor in die Mariahülf Kapelle und stellte sich an der Um 9 Uhr erhob sich der Hof in den großen Riesen Saal zur obern Thüre, durch welche I . Majestäten durch einen hiezu neu Hochzeit Tafel, wobei die hier anwesende Kais. Kön. Familie allein erbauten Gang von der Hofburg her erfchienen. Hier wurde dann speiste und der Adel beiderlei Geschlechts aufwartete, die fremden von dem hw. H. Fürstbischof höchstdenselben das Aspergillum präfentirt. Der Zug des ganzen glänzenden Hofstaates und der Prinzen und Botschafter aber von einer eigens errichteten Tribune herab zusahen. Die ganze Tafel war mit Gold feroirt und eine hw. Geistlichkeit und des hohen Adels geschah nun von hier aus vortreffliche Tafelmusik ließ sich die ganze Zeit hindurch hören. durch den mittern Gang bis zum mittern großen Hauvtthore der Pfarrkirche. Als nun der Leihwagen mit I . Kön. Hoheit der I n -Sobald I . Majestäten den ersten Toast ausbrachten, wurde das schwere Geschütz gelöst, welches auch dann durch die ganze Tafelzeit fantin daselbst angelangt war, so wurde höchstdiefelbe am Wagengeschah, und so wurde denn dieser erfreuliche Tag hiemit beschlage von S. K. Hoheit dem dl. Bräutigam Erzh. Leopold empschlossen.

Vie Innsbrucker thronit öes Gottfrieö pusch von 77^5 "


Amtsblatt Nr. 5

lNaibäume in Innsbruck V o n Dr. K a r l

Schadelbauer

Die feierliche Einholung des Maibaumes und seine Aufstellung am Adolf-Hitler-Platz, sowie die vorher ausgegebene Mahnung „sich das Schmuckgrün so (zu) beschaffen, daß unfer Wald und damit unsere Naturschönheiten nicht beeinträchtigt werden", legt einen Rückblick darüber nahe, wie es mit dem Brauch des Maibaumsetzens im alten Innsbruck bestellt war. Der im benachbarten Bayern sehr gepflegte Brauch der Errichtung mächtiger Maibäume war auch in Tirol vereinzelt zu beobachten. Ebenfo werden die Wege, welche die Fronleichnamsprozeffion nimmt, fast überall mit jungen, grünen Aesten und Zweigen geschmückt. Junge, frische Bäumchen, Lärchen und Birken, wurden vielfach als Maienbuschen aufgestellt. Dieser Brauch scheint sogar einen beträchtlichen Umfang angenommen zu haben, denn die immer wiederkehrenden Verbote desselben sprechen von starken Schädigungen der Wälder. Einige Akten des Stadtarchives (364/1613, 212/1713) berichten, daß es auch in und um Innsbruck so war. Am 29. April 1613 wurde von der Regierung dem Bürgermeister und Rat der Stadt der strenge Befehl erteilt, das Abhacken und die Verschwendung der Lärchen und Birken „noch vor dem Mayentag" bei Strafe zu verbieten und Obacht geben zu lassen, ob vielleicht irgend welche Personen dieses Verbot übertreten. Das Verbot wurde damit begründet, daß „nunmehr ein lange Zeit dieser Mißbrauch eingerissen, daß bei der Stadt Innsprugg, auch in den Gerichten Eonnenburg, Wilthan und Ombras mit Abhackung der Mayen järlichen bis in etlich hundert schöne Lärchen und Vürchen in den Waldungen muetwilliger- und unnützerweis großer Schaden beschehen und also die Waldungen allerdings ausgeödet, verhackt und verderbt worden" feien. Dies bedeute aber nicht allein einen großen Nachteil für den Landesfürsten, sondern für die ganze Allgemeinheit. Die Viertelmeifter mußten das Verbot von Haus zu Haus bekannt machen. Am 27. April 1688 stellte die Regierung dem Regiment-Untermarschall Ferd. o. Dornwang und dem Stadtrichter Richard Meitinger ein ähnliches Verbot zum öffentlichen Austrommeln zu. I n . dem Schreiben heißt es, daß der Regierung Klagen vorgetragen worden wären, wie die Wälder und besonders das Lärchenholz dadurch zu großen Schaden kämen, daß „bei eingehender Mayenzeit die fchenisten und gewöxisten sbestgewachsenen) junge Lörchen zu Mayenpaumben in großer Anzahl abgehaut, ja sogar auf den Märkten verkauft" werden. Mit diesem Verbot wurde gleich noch ein zweites, die Wegnahme der Vogelbrut betreffendes, verbunden, da ohnehin gerade „waidmanische Zeit, da sich das Ohr- und Spillafligl (d. f. Auer- und Spielhähne) wie auch die Vögl zur Bruet stellen thuen" sei. Die „jungen Vruet Vögl" würden aus den Nestern genommen, was zum Nachteil „der hiesigen Hofstatt Lust und Hof Zauns" gereiche. Zuwiderhandelnde waren namhaft zu machen und gebührend zu strafen. Am 28. April 1713 wird wieder einmal das Verbot der „Abhauung der Mayen Paumben" ausgetrommelt. Dabei wird ausgesprochen, daß es sich um die „jährlich gewohnliche Verpietung der Mayenpaumbs Aufstockung um die Waldungen zu conserviere«" handle. Als dieses Verbot auch im Jahre 1757 übertreten wurde, griff die Regierung kräftiger ein. Schon am 7. Mai erhielten Bürgermeister und Rat ein deutliches Schreiben, in dem das nicht geringe Befremden darüber ausgesprochen wurde, „daß am 1. May jüngsthin ohne mindest schuldiger Rücksicht auf obig so gemessene Poenal Verordnungen bei zweien Bürgermeistern selbs, Pichler und Niderkircher, bei dem ersteren 4, dann bei dem letzteren zwei derlei Mayen Puschen und auch bei anderen zweien Particularen auf der untern Ihnpruggen 4 schön junge Lörchbäumlen aufgestecket worden". Da die Regierung keineswegs geneigt sei, diesem strafbaren Ungehorsam „längers durch die Finger zu sechen", befiehlt fie, daß entweder die betreffenden Hausinhaber für jeden Puschen eine Strafe von 3 Gulden in die Policeicassa zahlen „oder aber jene, so dise Mayen gestecket namentlich anhero zur behörigen Correction angedeutet werden sollen". Auf die Entschuldigungen der Parteien hin drückte die Behörde nochmals die Augen zu und fah die Strafe nach. Da die Aussteckung der Maienbufchen an einem bestimmten und jedermann bekannten Tage zu geschehen pflegt, könne leicht aufgepaßt werden und werde man künftig unnachsichtlich die doppelte Strafe verhängen. Am 25. April 1770 beschwerte sich das Gubernium neuerdings bei der Stadt. Die um die Stadt „herumliegenden Dorfschaften" hätten sich gegen die ergangenen Verordnungen unterfangen Maibäume zu errichten. Ebenfo würden für das Fronleichnamsfest sowie

die Kirchweihen die schönsten jungen „Buch- und Tax Pofchen" entweder in den eigenen Waldungen geschlagen oder gar aus den herrschaftlichen entfremdet. Ueberdies würden die Bäume auf eine unerlaubte Weise beschnitten. Da dadurch der Holzmangel ungemein vermehrt werde, möge der Magistrat verfügen, daß künftig kein Baum „außer denen Erlen zu Begehung des Fronleichnamfestes oder einer Kirchweihe gefällt" werden dürfe. Sechs Jahre später erging ein neuer Erlaß des Guberniums, denn es war nunmehr „bis zu dem allerhöchsten Throne die Nachricht gelanget, daß unerachtet des bestehenden maatzgebigsten Verbotes noch hin und wieder im Lande die Setzung der Hütten, May-, Kirchen- und Procession-Väume gestattet werde". Nunmehr wurde auch die Setzung von Bäumen zur Fronleichnamsprozession untersagt. Noch vor dem nächsten Fronleichnamsfest hatte der Magistrat diesen Erlaß neuerlich bekannt machen zu lassen.

Vie Urkunöen öes Weiherburg-Archives V o n Dr. K a r l S c h a d e l b a u e r 7) 1676. Juni 24. Innsbruck. Paris Graf Lodron bestätigt als Oberst-Jägermeister dem HofKammer-Eoncipisten Sigmund Klain die „ihme erblich angefallene Voglhütten und Leimbstatt ob dem Puechschrofen gegen Arzaller Gemein gelegen" unter Anführung älterer Verleihungen. Orig. Pg. Urk. mit einem Siegel. 8j 1686, Dezember 5. Innsbruck. Franciscus Rhem, Rector des Jesuiten Collegiums zu Innsbruck, verkauft dem Hofsecretär Ignaz Ehrnreich Weinhart „jenes von dem — Johann Antoni Rossi de Sancta Juliana als über weilend des — Peter Girardi Freiherrn von Caftell hinterlassnen Freyle Tochter Maria Anna Francisca verordneten Gerhaben" laut Kaufbrief ddo. Innsbruck, 28. Jänner 1681 erworbene „Schloß und adelichen Anfiz Weyrburg, außer- und unterhalb Innsprugg, ob dem Fallbach gegen dem Statt Saggen über, Landgerichts Sonnenburg ligend, mit feiner Behausung, auch absonderlich negst darob ainer neuerpauten Bewohnung und gleich darunter ainen Mayrhaus samt allen deren Hofstätten, Ttadl, Stallungen, Wifen, Aeckern, Paumb- und Krautgärten" fowie auch Wasserleitungen und allem Uebrigen. Es wurde „der Ansiz samt dem ganzen Schlotzberg und inhabenden Gärten, Gebey und Höf morgenthalb durch den Teuff- oder Fallpach, des Paumanns Haus und Stadl aber enter der Pruggen, wie auch der große Acker, das Unter Veld genant, durch den Laimpach und die untere Leuthen durch den Stainpruch abgeteilt, Mittentag der Schloßberg, Unterfeld und die Leiten stoßen an den gemainen Weeg, gen. die alte Straffen, der untere Stadl aber an den gemainen Weeg zu dem Pixenhaus. Nbents stost der Schloßberg samt seinem Bezirch an den Laimbach, der Stadi und anhabendes Angerle an gemainen Weg hinauf an den Puechwald, das Unter Veld an den gemainen Weg und die Leuten hat den Runst gegen dem Pixenhaus. Dann Mitternacht stost der Schloßberg und der Stadl mit seinem Angerle an die Gemain, als an das Gestreiß gegen den Puechwald, das Unter Veld an den Weg von Weyrburg herab an die Leiten, eohaerenzt mit des Thoman Kalchschmids Angerle, von welchen die Leiten abgesondert wird." Mitverkauft wurde auch das Vieh, das Bau- und Wagen-Geschirr. Ebenso ging auch das zur St. Anna Kapelle gehörige Kirchen- und Altar-Zeug samt einem silbernen, vergoldeten Kelch und der Patene sowie den Meßgewändern und „mit denen in der Eapellen daselbst Hangenden Gemahlen und Taflen" an den Käufer über. Schließlich auch Kästen, Tische, Stühle und Bänke sowie eine schlagende Uhr. Der Kaufpreis betrug 4500 Gulden und 40 GI. Leitkauf. Zeugen waren die Gebrüder Paul Weinhardt zu Thierburg und Vollantsegg und Cafpar, beide Dr. phil. et med., und der Notar Ioh. Ulrich Eisenberger. Libell mit 4 Pg. und 2 Pap. Blättern und einem Siegel an weiß-gelber Schnur. 9j 1687. August 18. Innsbruck. Johanna Reinischin geb. Itzingerin weil. Ludwig Reinisch Wittib verkauft mit Willen des ihr beigegebenen Anweifers Jacob Peindtner, Reg.Tecretärs, dem Ignaz Ehrnreich Weinhardt zu Weyerburg, Geh. Hof Secretar zu feinem Schloß Weyerburg „alwoyin hernachstehende Güeter vor alters ohne das gehörig gewesen", die von ihrem Vater weil. Georg Isinger ererbte „Vixenhauserifche Behausung in Ihnsprugger Burckhfriden gelegen mit derselben Hofstatt und darzue gehörigen Raihn und stoßt — morgen- und Mittagwerts an weil. Herrn Niclausen Khuenzens in Leben gewesten erzfürst-


A m t s b l a t t N r . 5. lichen Hof Sumuliers an sich gebrachten Kiechlisch oder Grassischen Garten und Anger, ybendhalben an weil. H. Bartlmee Khetelaths in Leben gewesten erzf. Stuck- und Gloggen-Gietzers nachgelaßnes Gärtl und Mitternacht an die gemaine Landstraßen", wie sie ihr Vater laut Kaufbrief ddo. Innsbruck, 1652, August 15. erworben hatte. Weiters verkauft sie jene „Bixenhauferische oder Biennerifche Wisen, Stuck, Grund und Aecker im Ried, Landgerichts Sonnenburg gelegen", welche ihr Vater vermöge Immissionsbrief ddo. Innsbruck, 1652, Juni 3. an sich gebracht und ihr vererbt hatte. Diese grenzen „morgenthalben an die Gemain und Stickhlwis oder derzeit des Carl Tchröfferles, Hofmaurers, Neurauth oder Leiten, Mittentag an die gemaine Landstrassen, Mitternacht an die — sogen. Weinleuthen mit Zaun umfangen, abendhalben aber — von der gemain Gassen hinter dem großen Stadi herauf schrögsweis gegen den Nußpaumben den Grad des Pichls Hinaufwerts bis an den Zaun gegen Mitternacht ordenlichen und mit geschlagnen Markstecken damals ausgezaigt worden". Die Kaufsumme betrug 2000 Gulden samt 20 Reichstaler Verehrung und 6 Taler Leitkauf. Die Urkunde besiegelte die Verkäuferin mit dem Tiegel ihres verst. Mannes („weilen ich mit aignem nit verfechen") und der Anweiser. Zeugen waren Ioh. Gänßler, Reg.Canzleiverwohnter, und Ioh. Anthoni Egger, Reg.Tolicitator. 3 Orig.Pg.Vlätter eines Libells. Das Schlutzblatt und die Siegel fehlen. 10) 1698. Oktober 31. Paris Gf. Lodron verleiht und bestätigt als Oberst-Jägermeister dem OL.Regim.Secretär Cyriac Jacob Lachemayr die durch den Tod Sigmund Klaws heimfällig gewordene „Voglhütten und Leimbstatt ob dem Puechschrofen" unter Anführung älterer Verleihungen. Orig.Pg.Urk. mit einem Siegel. (Schluß folgt.)

Melöetvesen . Die Polizeidirektion Innsbruck verlautbart folgende Kundmachung Auf Grund der Bestimmungen des § 3 der Verordnung vom 28. Dezember 1935, VGBl. 514, und im Sinne der Verlautbarung vom 27. Dezember 1937, Zl. A.B. 15.881/6/37, nach welcher in die Evidenzführung des Meldewefens auch das gefamte Gemeindegebiet von Hotting und Mühlau von der Polizeidirektion übernommen wurde, ordne ich an: Alle Hotelmeldungen (An- und Abmeldungen) sind ab 1. Mai 1938 täglich zweimal, und zwar in der Zeit von V222 Uhr bis 22 M r und von V22 Uhr bis 2 M r früh mit dem vorgeschriebenen Hotelbuch auf dem zuständigen Wachzimmer, im Bereiche des Gendarmeriepostens Hungerburg auf dem zuständigen Gendarmeriepostenkommando Hunaerburg, pünktlich abzuführen. Auf den Wachzimmern, bzw. auf dem Gendarmeriepostenkommando Hunaerburg, werden die Eintragungen im Hotelbuch gleichzeitig überprüft, die Uebervrüfung ersichtlich gemacht und das Hotelbuch sogleich wieder ausgefolgt. Die Hotelmeldezettel selbst werden um 22 Uhr und um 2 Uhr früh von einer motorisierten Schupostreife von den einzelnen Wachzimmern, bzw. Gendarmeriepostenkommando Hunqerbura abgeholt und sogleich dem Falmdungsamte der Poligeidirektion übergeben. Der bisherige Vorgang der Vorlage des vorgeschriebenen Hotelbuches samt den Meldezetteln am Meldeamte der Polizeidirektion in den Morgenstunden von 8 bis 10 M r entfällt hiermit. Auf dem Meldezettel ist auch die voraussichtliche Dauer des Aufenthaltes des Gastes ersichtlich zu machen. Nach Ablauf der im Meldezettel angegebenen Aufenthalts-

dauer oder wenn diefe überhaupt nicht feststeht, ist der Gast weiterhin täglich anzumelden. Bei diesem Anlasse bringe ich die Bestimmungen der Verordnung des Sicherheitsdirektors vom 20. Dezember 1937, LGBl. Nr. 65/37 in Erinnerung, die wie folgt lauten: „Die gemeinsam mit ihren Eltern eingemieteten, bzw. einlogierten Kinder sind vom vollendeten 18. Lebensjahr an abgesondert zu melden. Dies gilt auch für sogenannte Hotelmeldungen. Bei Hotelmeldungen sind bezüglich der in die Meldung zu notierenden Ausweispapiere (Reisedokumente) außer dem Namen der ausstellenden Behörde sowie des Datums der Ausfertigung auch noch die Zahl der Ausfertigung anzuführen." Weiters bringe ich in Erinnerung, daß der Gastwirt die Verantwortung dafür trägt, daß die Meldezettel genau und gut leserlich ausgefüllt werden. Unleserlich oder mangelhaft ausgestellte Meldezettel sind vom Gastwirt, bzw. dessen Vertreter sofort zu beanständen und deren einwandfreie Ausstellung zu veranlassen. Uebertretungen dieser Verordnung werden gemäß Art. 3 des Bundesgesetzes vom 2. August 1932, VGBl. 241, mit Geldstrafen bis zu 200 8, beziehungsweise mit dem Gleichwert in Reichsmark oder mit Arrest bis zu 2 Wochen bestraft. Diese Kundmachung tritt am 1. Mai 1938 in Kraft. Der Polizeidirektor: D r . F r a n 3 e l i n , e. H.

Auflegung öes Iahrgangsregisters unö öer Htammblatter öes Geburtsjahrgangesi?i? zwecks Vorbereitung zur Stellung Kunömachung! Zur Vorbereitung der Stellung (Musterung) des Geburtsjahrganges 1919 werden in der Einwohnermeldestelle des Stadtmagistrates Innsbruck, Burggraben Nr. 3. ebenerdig, in der Zeit vom 13. Mai bis 24. Mai d. I» werktags von 8 bis ^12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr (Samstagnachmittag geschlossen) das „Iahrgangsregister und die Stammblätter" der im Jahre 1919 geborenen, in Innsbruck wohnhaften Oesterreicher zur erforderlichen Einsichtnahme für sie sowie ihre gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter aufliegen. Zum Zwecke der Ueberprüfung und allfälligen Richtigstellung der Eintragungen sind sämtliche Personalurkunden des Dienstpflichtigen, einschließlich des Meldezettels, mitzubringen. Allenfalls ist auch der Nachweis über eine Dienstleistung bei der bewaffneten Macht (z. B. als Einj.Freiw.), bei der Polizei oder Gendarmerie, Zoll-, Finanzoder Iustizwache vorzulegen. Auf die gleichzeitig gegebene Möglichkeit einer Neuausstellung oder Ergänzung von Erkennungskarten für Dienstpflichtige wird hingewiesen. Stadtmagistrat Innsbruck, Einwohnermeldestelle: I . A.: Dr. H e r b e r t .


6.

Gewerbe Nachweis

.Amtsblatt «r. 5

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am ) o . April 1556 Insgesamt vorgemerkt sind:

über die im Monat April 1938 durchgeführten Gewerbelöschungen

Männer 1730 Frauen 703

Zusammen: 2433 Bernardi Franz, Karmelitergasse 21, Handel mit Eisenwaren, landwirtschaftlichen Maschinen und Küchengeräten, 27. 4. 1920, Männer 1415 Hievon find unterstützt: I I . 7665. — Boß Elisabeth, Liebeneggstratze 6. Kosmetik und Massage, jedoch mit Ausschluß der selbständigen Ausübung der letzFrauen 530 teren für Heilzwecke, 5. 2. 1932, Zl. 815. — Johann Dichelberger, Marktplatz, Handel mit Obst, Gemüse und Südfrüchten, 14. 10. Zusammen: 1945 1922. Zl. 15616. — Vettert Viktor. Maria-Theresien-Stratze 29, Agenturgewerbe. 17. 11. 1936. I l , 17805. — Gellert Viktor. MariaDie 2433 arbeitslos gemeldeten Personen Verteiler l sich auf die Theresien-Straße 29. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 3. 11. 1937. I I . 14783. — Nini Franziska, Kiosk Ecke Brixeinzelnen Berussklassen wie folgt: Männer Frauen Infam. ner-Meinhardstraße, Handel mit Lebensmitteln, jedoch mit Aus9 1. Landund Forstwirtschaft (Gärtnerei) 3 12 schluß der im § la. lit. a GO. aufgezahlten Artikeln. 12. 9. 1935, I I . 1-10470. — Fa. S. Graubart. Mufeumstraße 10. Schuhmacher2. Bergbau und Salinenwefen 1 — 1 gewerbe, 12. 1. 1907. Zl. 1107. — Gruder Edgar, Meraner Straße 6, 3. Stein-, Ton-, Glasindustrie 21 7 28 Vauunternehmergewerbe, 8. 7. 1932, I I . 9347. — Hammerl Marie. 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 521 1 522 Maria-Theresien-Straße 4. Handel mit Kurz- und Spielwaren, 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. — — — 14. 2. 1935. I I . 2023. — Hammerl Marie, Maria-Theresien-Stratze 6. Metallindustrie 160 — 160 4. Konzession zum Verkauf von Kinderfeuerwerk gem. § 15. Punkt 7. Holzindustrie,'Tapezierergewerbe 66 — 66 11 GO.. 14. 2. 1935, I I . 2022. — Hausner Ernst, Bozner Platz 6, 8. Leder- und Häuteindustrie 5 — 5 Großhandel mit Rohwolle und allen für die Schafwollwarenindu9. Textilindustrie 7 109 116 strie benötigten Rohstoffe. 27. 1. 1936. I I . 1318. — Hochfilzer Marie. 10. Bekleidungsindustrie 26 26 52 Schillerstratze 21, Erzeugung von kosmetischen Haarwässern und 11. Papierindustrie 10 19 29 Parfumerien, 14. 3. 1928. I I . 4698. — Hofer Maria. Marktplatz. 12. Graphische Industrie 43. 14 57 Handel mit Fleisch-. Wurst- und Selchwaren. 16. 1. 1922. I I . 163. 13. Chemische Industrie 1 — 1 — Holzhammer Richard, Leovoldstratze 4. Personentransportfahrt14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 114 21 135 Unternehmung mit Automobilen zu Rundfahrten in Stadt und 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 184 9 193 Umgebung, 26. 7. 1908 (M.-Il. 39313/1908), I I . 43363 Statth. — 16. Handel 83 126 209 Innerhofer Franz, Unioersitätsstraße 9, radizierte Wein- und Vier17. Transport und Verkehr 117 5 122 fchankgerechtfame, ex 1904, I I . 29351. — Innerhofer Franz. Uni18. Bank- und Versicherungswesen 7 — 7 nersitätsstratze 5. 7. 9, Gast- und Schankgewerbekonzession gem. 19. Körperpflege und Reinigungswesen 25 21 46 § 16. lit. a. b. c. 6. t. 3 GO., 25. 3. 1907. I I . 12304. — Infam 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 8 14 22 Theodor, Innstratze 2. Mechanikergewerbe, 18. 1. 1933. Zl. 16599. 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unterhaltungs— Kögl Franz, Schlachthofgasse 2, Gemischtwarenhandel, 21. 7. berufe 38 24 62 1924. Zl. 13131. — Korber Eduard. Amthorstraße 12. Kleiderma- 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare etc.) 3 — 3 chergewerbe. 2. 5. 1932. Zl. 6119. — Kosak Franz. Defregger23. Oeffentlicher Dienst — — — straße 14. Fremdenführerkonzession, 8. 8. 1932. ZI. 8785. — Lewisch 24. Haushaltungsberufe — 24 24 Emil. Bienerstraße 19, Gast- und Schankgewerbe mit den Berech25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkomtigungen des § 16 GO. lit. 2—3, 9. 12. 1920. Zl. 27382. 4. 8. 1924, mende Berufe 287 274 561 Zl. 13575. — Lumpi Josef, Angerzellgasse, Ecke Museumstraße, Handel mit Ansichtskarten, 24. 3. 1938, ZI. 3985. — Maffei Wil703 2433 Summ«:: 1730 helm. Seilergasse 10. Handelsgärtnerei, 10. 10. 1918. I I . 27405. — Markt Johann, Neurauthgasse 9a. Schlossergewerbe. 12. 8. 1921. I I . 16595. — Peter Massimo. Anichstraße 38, Warenhandel gemäß I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 3'l. März 1938 § la. Abschnitt d. Punkt 36 GO., jedoch mit Ausschluß von Leergibt sich eine Abnahme um 306 Personen. bensmitteln. 30. 9. 1936, I I . 15453. — Merlin Franz. Müllerstraße 9. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 18. 4. 1919, I I . 12174 — Pollack Siegfried. Innrain 21, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Absatz 5 GO. angeführten Artikel. 13. 3. 1929, I I . 4003. — Rangger Karl, Haymongasse 2. Autolohnfuhrgewerbe, über die im Monat April 1938 ausgestellten Gewerbe16. 7. 1929, I I . 12857. — Salzmann Eugen, Maria-Theresien-Straße 53. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch scheine, bzw. Konzessionsdekrete mit Ausschluß der im § 38. Absatz 5 GO. aufgeführten Artikel. 4. 7. 1929. I I . 12045. — Sautter Josef. Maria-Theresien-Straße 47. Bernardi Franz, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte WaHandel mit Büromaschinen. Marke Continental. 5. 4. 1937, I I . ren, jedoch mit Ausschluß aller Lebens- und Futtermittel, Heilig4525. — Sautter Josef, Maria-Theresien-Straße 47, Handel mit geiststraße 1, 6. 4., Zl. 4767. — Buhl Petronilla, verw. Lewisch, Büromaschinen und Registrierkassen, 24. 9. 1936, I I . 14027. — geb. Persch, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16, lit. a—^ GO., Schranz Berta. Museumstraße 10. Gast- und SchankgewerbekonBienerstraße 19, 7. 4., Zl. 3779. — Egger Margarethe. Großhandel zession gemäß § 16. lit. c. 6 und i GO.. 8. 10. 1936, I I . 15403. — mit Rohmolle und allen für die Schafwollwarenindustrie benötigSemberger Maximilian, Mufeumstraße 5. Vermittlung von Bankten Rohstoffen. Innsbruck, 4. 4.. Zl. 4538. — Haffner Wilfried, krediten aller Art. 18. 7. 1935. I I . 5678. — Souczek Franz sen.. Agenturgewerbe (Begünstigungsgewerbe nach § 4c) des UnterBurggraben 5. Handel mit Hieb- und Stichwaffen gemäß § 15, sagungsgesetzes v. 2. 2. 1937. BGB!. Nr. 30), Völser Straße 51. Punkt 10 GO.. 11. 5. 1917. I I . 10057. — Stieglitz Leonhard. Ing.25. 4., Zl. 5429. — Haffner Wilfried. Kommissionswarenhandel Etzel-Straße 9, Gast- und Schankgewerbekonzession gemäß § 16. (Begünstigungsgewerbe nach § 4c des Untersagungsgefetzes v. 2. 2. lit. 2, b. c. 6. i und 8 GO.. 3. 7. 1931. I I . 11755. — Trenkwalder' 1937, VGVI. 30), Völser Straße 51. 25. 4., Zl. 5428. — „Gabriel Anna, Kaiser-Iosef-Strahe 9, Erzeugung von Trachten- und ChaHammerl" (off. Handels-Gef.), Handel mit Kurz- und Spielwaren. rakterpuppen. 4. 3. 1935, I I . 2806. Maria-Therefien-Straße 4, 14. 4., Zl. 4995. — „Gabriel Hammerl"

Verzeichnis


Amtsblatt Nr. 5. (off. Handels-Gef.), Konzession zum Verkaufe von Kinderfeuerwerk gemäß § 15. Punkt 11 GO.. Maria-Theresien-Straße 4. 14. 4.. I I . 4994. — Hansel Franz. Tapezierergewerbe, Mentlgasse 7, 26. 4.. I I . 5497. — Huber Maria, geb., Schaebl. Lichtpausanstalt, Adamgasse 9. 11. 4., I I . 4886. — Innerhofer Julie. Witwe, geb. Mayr, Innerhofer Julia, Innerhofer Martha, Innerhofer Hans. Innerhofer Margarete, Amling Helene, geb. Innerhofer, radiziertes Wein- und Bierschankgewerbe, Univerfitätsstraße 9, 23. 4., I I . 282. — Franz Innerhofers Erben, Hotel „Grauer Bär" (off. Handelsgesellschaft), Gast- und Tchankgewerbe gemäß § 16 GO. lit. a. d, c, 6, i und F als Ergänzung zum radizierten Wein- und Bierfchankgewerbe der Erben nach Franz Innerhofer, Universitätsstraße 5, 7 und 9. 23. 4., I I . 3940. — Kirchner Josef. Agenturgewerbe, beschränkt auf den Vertrieb von Wein. Branntwein und Most, Reichenau 7, 20. 4.. I I . 5214. — Kleißl Friedrich. Konzession zur Anbietung persönlicher Dienste als Fremdenführer gemäß § 26 Min.Vdg. vom 27. 11. 1922. VGVl. 849. 6. 4., I I . 3305. — Linser Maria Anna, geb. Knitel, Garagierungsgewerbe, Leopoldstraße 4—6. 2. 4., I I . 4587. — Macher Maria. Handel gemäß § 1a. Absatz 1. Abschnitt d. Punkt 36 GO., Anichstraße 38, 32. 4.. I I . 5309. — Massopust Anton, Schuhmachergewerbe. Museumstraße 8, 21. 4., I I . 5268. — Nairz Franz. Tapezierergewerbe (Vegünstigungsgewerbe gemäß § 4c des Unterfagungsgesetzes v. 2. 2. 1937. BGBl. 30), Mentlgasse 7. 27. 4.. I I . 5559. — Pillon Josef, Gast- und Echankgewerbe gemäß § 16 GO. lit. ^, d. c. 6, l und ß, Ing.-Etzel-Straße 9. 25. 4.. I I . 4944. — Reitmaier Otto, Handel gemäß § 1a, Absatz 1, Abschnitt d, Punkt 36 GO., Kranewitterstraße 47, 16. 4., I I . 5120. — Robl Franz, Handel mit Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betriebe einer Zapfstelle gemäß § 1a. Absatz 1. Abschnitt d. Punkt 36 GO.. Freisingstraße 2. 28. 4.. I I . 5654. — Sautter Josef. Handel gemäß § 1a. Absatz 1. Abschnitt d. Punkt 36 GO.. Maria-Theresien-Straße 53, 20. 4., I I . 5205. — Tchranz Berta Wilhelmine, geb. Erhart. Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16 GO. lit. d—x, Museumstratze 10. 8. 4.. I I . 4549. — Souczek Franz jun., Handel mit Hieb- und Stichwaffen gemäß § 15, Punkt 10 GO., Vurggraben 5, 28. 4.. I I . 5665. — Walch Anna. geb. Tragseil (Gast- und Schankgewerbe), Ausschank von Vier, Obstwein und Branntwein, zur Verabreichung von heißen Würstchen, Milch, Kakao, Tee. Schokolade, anderen warmen Getränken und Erfrischungen gemäß § 16 lit. d, c. 6 und k GO. in der Vetriebsform eines Büfetts am Sportplatz Wilten-West. 25. 4.. I I . 4204. — „Wein- und BranntweinHandlung Serafin Widmann und Josef Prader" (off. Handels-Gef.). Hanöel mit Wein und Branntwein im Großen, Leopoldstraße 41, 16. 4.. I I . 5144.

Verzeichnis öer Gewerbeveranöerungen im Monat April 79. A c h a m m e r Ferdinand — Bestellung des Herrn Karl Mayr als Pächter beim Betriebe der Konzession zum Betriebe des Gast- und Schankgewerbes mit allen Berechtigungen des § 16 G.O. im Standorte Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 47 (Österreichischer Hof) an Stelle der bisherigen Pächterin Magdalena Wibmer. 80. A r n o s t Franz — Verpachtung der Gewerbeberechtigung zum Betriebe des Schuhmachergewerbes im Standorte Innsbruck. Völfer Straße, Karwendelbogen Nr. 34, an Herrn Leopold Glider. 81. Ing. B l a s y Max — Wiederaufnahme des derzeit ruhenden Elektroinstallationsgewerbes mit dem Berechtigungsumfang der Oberstufe und Verlegung des Standortes von der Heiliggeiststraße 10 in die Meraner Straße 2. 82. B u h l Petronilla — Verpachtung der Konzession zum Betriebe des Gast- und Schankgewerbes mit allen Berechtigungen des § 16 G.O. im Standorte Innsbruck. Bienerstraße Nr. 19, auf die Dauer von zwei Jahren an Herrn Alois Gamper. 83. F l u n g e r Aloisia. Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des Kleidermachergewerbes im Standorte Innsbruck, Fischergasse 43 — Verehelichung mit Herrn Reinhard Pahlen. 84. G r u s z k a Anton ^ Verlegung des Standortes des Tischlergewerbes von der Univerfitätsstraße 23 in die Mentlgasse 10.

85. H a b e n b a c h e r Ludmilla — Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Emil Habenbacher rückgelassenen Rauchfangkehrergewerbes auf die Dauer des Witwenstandes im bisherigen Standorte Innsbruck. Innrain 4. und Bestellung des Rauchfangkehrermeisters Anton Martinstetter Zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer). 86. I n n e r h o f e r Franz Erben — Umfchreibung des Anwesens Universitätsstraße 9 und des darauf haftenden Realgewerbes auf die Erben des bisherigen Besitzers Franz Innerhofer. und zwar: Julie Witwe Innerhofer geb Mayr. Julia Innerhofer, Martha Innerhofer, Hans Innerhofer, Margarethe Innerhofer und Helene Amling, geb Innerhofer. und gleichzeitige Bestellung der Frau Julie Wwe. Innerhofer zur Geschäftsführerin sStellvertreterin). 87. I a b i n g e r Kreszenz — Verlegung des Gewerbebetriebes des Gemischtwarenhandels von der Ändreas-Hofer-Straße 49 in den Kiosk Egger-Lienz-Straße beim Autodepot. 88. I a g e n l a u f Johann — Verlegung der Verkaufsstelle des in der Amthorstraße 18 betriebenen Iuckerbäckergewerbes von der Hörmannstraße 15 in die Defreggerstraße 20. 89. K r a u t s c h n e i d e r Rosa — Verlegung des Standortes des Gemischtwarenhandels einschließlich des Kunsthonighandels von der Maria-Therefien-Straße (Stand beim Landhaus) in die Angerzellgasse (Stand beim Museumkeller). 90. K r e n n Helene — Neuerliche Verpachtung der Konzession zum Betriebe des Gast- und Schankgewerbes mit den Berechtigungen des § 16 G.O., lit. d—F. im Standorte Innsbruck. Innstraße 55, an Herrn Wilhelm Haidacher. 91. L i n s e r Witwe Anna — Errichtung einer Zweigniederlassung des Kraftfahrzeugmechanikergewerbes sWitwenfortbetrieb nach dem verstorbenen Eduard Linser) mit dem Standorte Innsbruck, Leopoldstraße Nr. 4.


8 92. L i n s e r Witwe Anna — Errichtung einer zweiten Vetriebsstätte (Verkaufsstelle) des im Standorte Innsbruck, Leopoldstraße Nr. 18 betriebenen Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren in der Leopoldstraße 4—6. 93. M ü h l p a r z e r Josef — Löschung der bisherigen Pächterin der Konzession zum Ausschank und Kleinverschleiß von gebrannten geistigen Getränken gemäß § 16, lit. 6, G.O. im Standorte Innsbruck, Karmelitergasse 16 (Ergänzungskonzession zu der den Eheleuten Josef und Anna Mühlparzer gemeinsam zustehenden radizierten Vierschankgerechtsame) und persönliche Weiterführung dieses Betriebes. 94. M ü h l p a r z e r Josef und Anna — Löfchung der bisherigen Pächterin der den Eheleuten gemeinfam zustehenden radizierten Vierschankgerechtsame, umfassend die Berechtigungen des § 16, lit. b, 6, t und ss, G.O. in der Karmelitergasse 16, Frau Klara Hart» und gleichzeitige Bestellung des Herrn Josef Mühlparzer zum verantwortlichen Stellvertreter (Geschäftsführer) bei diefem Betriebe. 95. M ü l l e r Irene -^ Bestellung des Herrn Leo M e t h zum Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Betriebe des Friseurgewerbes im Standorte Marktgraben 16. 96. M u r r Andreas — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Anstreicher-, Lackierer-, Schriften- und Schildermaler- sowie des Zimmermalergewerbes von der Gabelsbergerstraße 19 in die Innstraße 65. 97. N e m e t s c h k o Agnes — Erichtung einer Verkaufsniederlage der in Wien, XIII., Remigasse Nr. 10, betriebenen fabrikmäßigen Erzeugung von Klavieren nunmehr im Standorte Innsbruck, Müllerstraße 6. 98. P f i st er Herbert — Verlegung des Standortes des Handels mit Gold- und Silberwaren von der Sillgasse 1 in den Burggraben Nr. 23. 99. P f i s t er Herbert — Verlegung des Standortes des Uhrmachergewerbes von der Straße der Sudetendeutschen 1 in den Burggraben Nr. 23. 100. P u t s c h n e r Maria -^ Verlegung das Standortes des Gewerbebetriebes, des Handels mit Seife, Eeifenflocken, Seifenpulver, Seifenborax, Waschpulver, Schuhcreme, Tchuhfett, Bodenpasta, Handreinigungspasta und allen sonstigen (unter den kleinen Befähigungsnachweis fallenden) einschlägigen Artikeln, von der Herzog-Friedrich-Straße 35 in die Kaiserjägerstraße 2. 101. R i t t e r Auguste — Neuerliche Verpachtung der personellen Gast- und Schankgewerbekonzefsion mit allen Berechtigungen des § 16 G.O. im Standorte Innsbruck, Wiltenberg Nr. 2, an Frau Hilda Adamer. 102. S e i d ! Friedrich — Wiederaufnahme des feit Jahren ruhenden Anstreicher-, Lackierer-, Zimmer- und Schriftenmalergewerbes im bisherigen Standorte Innsbruck, Roseggerstraße 12. 103. S t r a f f e r Otto — Verlegung des Standortes der Konzession zum Ausschänke von warmer und kalter Milch, sowie zur Verabreichung von Joghurt und sonstigen Molkereiprodukten, sowie von Brot und Waffeln mittels fahrbarer Milchschankpaoillons von der Kapuzinergasse 11 in die Pembaurstraße 39 und Verpachtung dieses Betriebes an Frl. Stephanie Foidl. 104. W ä c h t e r Karl ^ Auflassung der im Standorte Innsbruck. Angerzellgasse 10, unterhaltenen Zweigniederlassung für das Gitterstrickgewerbe in Hall.

Verzeichnis öer Gewerbestrafen im Monat April i?)S § 2 des Hausierpatentes, unbefugtes Hausieren mit Gewürzen: 24 Stunden und Warenverfall: § 14 G.O. Unbefugtes Photographengewerbe: RM. 333.33 (10 Tage); § 13d G.O. Unbefugter Wäschereibetrieb: RM. 50— (3 Tage): § 13b G.O. Unbefugter Wäschereibetrieb: RM. 50.— (3 Tage).

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.Amtsblatt Nr. 5

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Bericht des Marktamtes Innsbruck über die Preisbildung bei einigen lebenswichtigen Nahrungsmitteln im Monate April 1938. I m Fleischhandel haben sich alle Kalbfleischsorten gegenüber dem Stande von Ende März l. I . um 20 bis 40 Groschen je Kilogramm verteuert, hingegen sind bei allen übrigen Fleischgattungen und Sorten keine Preisänderungen festzustellen. Auch beim Schweinefett haben sich im Verichtsmonate keine Preisänderungen ergeben. Die Gemüsepreise entsprachen den durch die schlechte Witterung des ganzen Monates bedingten geringeren Anlieferungen, wiesen aber ansonsten keine Besonderheiten auf. I m Eierhandel haben sich die vollfrischen Eier gegenüber dem Stande von Ende März 1938 zwar noch um 4 Groschen je Schuß verteuert, haben aber damit nur jene Preishöhe erreicht, die den Anlieferungen entspricht. Bei allen übrigen lebenswichtigen Nahrungsmitteln konnten während des Berichtsmonates keine nennenswerten Preisänderungen festgestellt werden. Auch in der Marktbeschickung konnten außergewöhnliche Erscheinungen nicht beobachtet werden.

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Amtsblatt Nr. 5.

Mitteilungen öes StaötphWates Stand der Infektionskrankheiten im April 1938 Scharlach: 13 Erkrankungsfälle, kein Todesfall Diphtherie: 5 Erkrankungsfälle, kein Todesfall Zahl der Geborenen im April 1938 Gesamtzahl: 55, davon 1 Totgeburt 25 männlich, 1 Totgeburt 30 weiblich, keine Totgeburt in

Todesfälle im April 1938 Gesamtzahl: . . . 95 Davon auswärts: .25 7N (39 männlich, 31 weiblich)

Vollmilch, clg5 ^üxi

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Der Kachöruck von Aufsätzen/ Verichten oöer nur von Teilen öerselben sowie üie Meöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet

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Monatsbericht über öen Kremöenvertehr

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Monat April 1938 (1937) « Ständiger Wohnort

Ausschreibung Für die städt. Kleinwohnungsbauten in der Burgenlandstraße gelangen die Maler- und Anstreicher-, Glaserund Schlosserarbeiten sowie Elektroinstallation, sanitäre Anlagen und die Lieferung der Oefen und Herde Zur öffentlichen Ausschreibung. Die Anbotunterlagen sind täglich im Stadtbauamte, Zimmer 70, während der Zeit von 10 bis 12 Uhr vormittags erhältlich. Sämtliche Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Anbot für die Kleinwohnungsbauten in Pradl" bis Freitag, den 20. Mai 1938, 10 Uhr vormittags, im Zimmer 83 abzugeben. Später einlangende Anbote werden nicht berücksichtigt. Die Stadtgemeinde ist nicht gebunden, das niedrigste oder überhaupt irgend eines der einlaufenden Anbote anzunehmen. Heil Hitler! Stadtmagistrat Innsbruck Der kommissarisch bestellte Bürgermeister: Dr. Egon D e n z e. H.

Wien Sonstiges Österreich Deutsches Reich Danzig Schweiz. Liechtenstein

Italien Jugoslawien Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen Litauen, Lettland, Estland, Finnland Schweden Norwegen Danemark Niederlande Belgien. Luxemburg Großbritannien, Irland Frankreich, Monako Spanien. Portugal Albanien, Griechenland, Bulgarien, Türkei Rußland und Russisch-Asien Palästina, Britifch-Indien, Niederländ.-Indien. Japan, übrig. Asien Aegnpten. übrig. Afrika. Australien Vereinigte Staaten o. Nordamerika Kanada, Argentinien, Brasilien, übriges Amerika Staatenlose

Zahl der Zahl der Fremdenmeldungen Übernachtungen 1938

193?

995 2.714 14.961 7 202

2^429 2.526 2.046 14 203

286 34 71 17 370 17 19 ^

1933

2^826 6.221 18.403 7 398

193?

5.334 7.909 3.021 20 406

879 30 35 12 302 12 34 92, 158/ 120 26 169 55 10

1.704 521 49 48 53 240 18 23 531 660 18 32 69 26 N4, ^1 206/ 360 345 46 146 336 1.801 231 397 32 16

162 65 639 183 13

4 —

2 —

6 —

2 —

35 46 123

30 80 165

173 62 207

37 148 368

33 —

17 9

62 —

32 3

Zusammen . . . . 21.054* 9.545 32.132* 21.736 * A n m e r k u n g : Von der ausgewiesenen Gesamtsumme an Meldungen, bzw. Uebernachtungen entfallen auf konzessionierte Gastgewerbetriebe (Hotels, Pensionen usw.) Fremdenmeltmngen: von Inländern 3163, von Ausländern 16.782; Uebernachtungen: von Inländern 6008, von Ausländern 21.451.


10

.Amtsblatt Nr. 5

Gemeinöebericht für öen Kremüenverkehr Zahl der gemeldeten Fremden und der Uebernachtungen

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Vom 1. November 1937 bis 30. April 1938 nach Monaten: ^55S Fremden

November Dezember Jänner Februar März April

Zahl Übernachtungen

7.581 6.201 7.938 7.685 10.651 21.054

20.539 19.356 22.173 19.171 23.841 32.132

Winterhalbjahr zusammen . . . . 61.110

137.212

1 uncl Isinl<SN 2Ü<

clis <^S5UN clnsii cl65 s"1sN5cNSN nickt 2U5, man mul) in sssiss l_inie clurcli 6s>vsIun^ clsn ^ösPSl-5 iglisnuncli»

6ssä ^lIUNH z^sicnVn 3i D25 5l!s5 k IS2S icnnstVs W6i56 cl<^scli

b) nach dem ständigen Wohnorte: Ständiger Wohnort in Wien Sonstiges Österreich Deutsches Reich Danzig Schweiz, Liechtenstein

9.562 14.770 25.155 47 991

Italien Jugoslawien Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen Litauen. Lettland, Estland, Finnland Schweden, Norwegen, Dänemark — Niederlande Belgien, Luxemburg Großbritannien, Irland Frankreich, ' Monaco Spanien, Portugal Albanien, Griechenland, Bulgarien, Türkei Rußland mit Russisch-Asien Palästina, Britisch-Indien, Niederländisch-Indien, Japan, übriges Asien Australien, Aegypten, übriges Afrika Vereinigte Staaten von Nordamerika Kanada, Argentinien, Brasilien, übriges Amerika Staatenlose Zusammen

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Fremden P a c h t u n g e n

3.065 185 367 165 1.228 157 102 262 966 231 1.377 690 51

27.989 42.843 35.595 168 2.583 6.962 517 933 559 2.386 321 164 41? 3.232 688 5.254 2.397 196

41 —

85

242 269 642

845 610 1.421

154 49

337 221

61.110

137.212

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kl. l.e^l läl) Runömllchung! der Polizeidirektion Innsbruck als Straßenaussichtsbehörde auf Grund der Bestimmungen des § 66 der Landesstraßenpolizeiordnung 1936: Das Parken von Fahrzeugen ist in der Maria-Theresien-Stratze, Westseite, zwischen der dort aufgestellten Standplatztafel der Mietautos beim Spielwarengeschäft Hammer! und dem Standplatz der Einspänner vor dem Geschäft Feichtinger u. Popp, Maria-Theresien-Stratze 24, untersagt. Uebertretungen dieser Kundmachung werden gemäß § 30, V.-Str.-Ges. 1921, von der Polizeidirektion Innsbruck geahndet. Der Poligeidirektori Dr. F r a n 3 e l i n , e. h.

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1427 Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Nie Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftletter: Nr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Ereil-Straße 25. Druck: Graphische Kunstanstalt T y r o l i a , Innsbruck


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