Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint eimnalimMonat.Vlzugspr. 2NMjahrllch. Emgelnmnmer 2 0 M Nr. 6

51 . 15. Juni 1938

4. Jahrgang

Vas neue Verwaltungsgebäude des Siadlmagistraies Als gegen Ende des vorigen Jahrhunderts die Räume der Stadtverwaltung im sogenannten Stamserhaus am Pfarrplatz zu eng geworden waren, tauchten Neubauprojekte für ein neues Rathaus auf, welche ein gütiges Geschick nicht Wirklichkeit werden ließ. Diefe hätten das heute so gut erhaltene und viel bewunderte Bild der Altstadt vollkommen vernichtet, ohne dem Raumbedarf der Stadtverwaltung auf längere Sicht gu genügen. Dem Stadtturm, dem alten Wächter des Gemeinwesens, wollten sie die ihm 1560 aufgesetzten eigenartigen und gemütlichen Hauben nehmen und ihn wieder mit Spitzdächern versehen und gotische Hausfronten gur Seite stellen. Das der Stadtgemeinde von Leonhard Lang 1897 in hochherziger Weise gur Verfügung gestellte Anwesen Maria-Theresien-Straße Nr. 18 war freilich in seinem bescheidenen Aeußern kein Rathaus, konnte sich als im Jahre 1848 entstandenes Hotel mit den Barockbauten der Maria-Theresien-Straße nicht messen, bot aber reichlich Platz für die Kanzleien der Stadtverwaltung und außerdem noch für deren spätere Erweiterung. Nun ist es im Laufe von vier Jahrzehnten wieder zu klein geworden, fo daß an den fchon immer geplanten Neubau auf dem noch unverdauten Platze Ecke Fallmerayerstraße — Adolf-Pichler-Platz geschritten werden muß. An die bestehenden zwei Höfe des Rathausanwesens wird sich ein dritter Hof anschließen. Das Hauptgebäude folgt dem Zuge der Straße und der Platzwand. Ein Flügelbau an der Südfeite des Bauplatzes wird die Gestaltung des dritten Hofes ergeben. Das Kellergeschoß des neuen Gebäudes birgt neben den notwendigen Kellerräumen die Zentral-Warmwasserversorgungsanlage und die notwendigen Luftschutzräume, im Erdgeschoß sorgt eine breite Durchfahrt mit seitlichen Gängen für die Fußgänger für einen klaglosen Verkehr. Anschließend ist das breite Treppenhaus zu erreichen. Der größte Teil der übrigen Räume im Erdgeschoß soll für Kanzleien mit besonders starkem Parteienverkehr vorgesehen sein, während der Rest gegen den Hof gu für die Feuerwehrgeräte, für Kraftwagen und für Fahrräder zur Verfügung steht. I n den oberen Stockwerken sind an breiten Gängen im ganzen etwa 140 Kanzleien untergebracht, die je nach Bedarf durch Verschieben der Zwischenwände in kleinere und größere Räume ange-

ordnet werden können. Eine Hauswartwohnung, Abortanlagen mit Wüschgelegenheit in jedem Geschoß ergänzen den notwendigen Bedarf des Verwaltungsgebäudes. Bei der Grundrißgestaltung wurde auf leichte Zurechtfindung innerhalb des Gebäudes, Übersichtlichkeit durch breite, belichtete Gänge besonders Wert gelegt. Eine gediegene, wenn auch einfache Gestaltung soll dem Innern einen freundlichen Eindruck sichern. Die moderne Fernsprechanlage ergänzt die übrigen technischen Einrichtungen. Bei einer Frontlänge von 83 Metern umschließt der Bau einen Hof im Ausmaß von 400 Quadratmetern. Die verbaute Fläche wird 1200 Quadratmeter, der umbaute Raum 25.000 Kubikmeter umschließen und so einem Bauwerk in der Größe und im Umfang des heute bestehenden Hauptbaues an der Maria-Theresien-Straße entsprechen. Ohne Prunk und Aufwand in der Außengestaltung ist das Gebäude an die Platzecke gestellt und den bestehenden Wohnhäusern an der Straße angeschmiegt. Die gleichmäßige Anordnung der Fenster in guten Verhältnissen läßt den Bau neben den übrigen Wohnhäusern ohne weiteres als öffentlichen Bau erkennen. Eine weitere Betonung dieses Charakters erfolgt durch die Verwendung von Haustein bei der Haupteinfahrt und bei den Zugängen. Eine leichte Tönung des Fassadenverputzes bei sparsamer Ausbildung von Gesimsen und Fensterumrahmungen wird die Baumasse in das Straßenbild einfügen. Das mit dunkeln Ziegeln eingedeckte Dach schließt sich in der Form demjenigen der benachbarten Häuser an. Für eine wirksame Beflaggung ist Bedacht genommen. So soll mit einem schlichten Kanzleigebäude, aus dem gegebenen Zweck entstanden, mit ehrlicher Sachlichkeit durchgeführt, zweckmäßig, wenn auch einfach, fo doch schön und freundlich, einladend gur Arbeit, der Neubau eines Verwaltungsgebäudes begonnen werden, der seinerzeit gegen Osten nach Entfernung der alten Bauten fortgesetzt, an der Maria-Theresien-Straße den Neubau eines Rathauses ergeben wird, das dann in seiner äußeren Gestaltung dem weltberühmten Straßenbild eingefügt, mit feinen berühmten Nachbarn aus der Barockzeit wetteifern soll.


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Ehestanösöarlehen uns Kinüerbeihilfen I m Zuge der Durchführung der gesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Eheschließungen und Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien in Oesterreich wurde mit Entschließung des Herrn Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 25. April 1938 die Besorgung der in diesen Vorschriften den Gemeinden übertragenen Aufgaben für das Gebiet der Stadtgemeinde Innsbruck der Magistratsabteilung V übertragen. Diese hat ungesäumt alle erforderlichen Matznahmen und Vorkehrungen getroffen, um dem begreiflichen Bestreben der Bewerber, möglichst bald in den Genutz der Darlehen, bzw. Beihilfen zu gelangen, weitestgehend gerecht werden zu können. Da jedoch, wie die Praxis zeigte, bei einem Teil der Bevölkerung noch verschiedentlich Unklarheiten über die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Ehestandsdarlehen und Kinderbeihilfen bestehen, erscheint es angezeigt, die Bevölkerung mit den wichtigsten Bestimmungen über Inhalt und D u r c h f ü h r u n g der geltenden Vorschriften i m Bereiche d e r S t a d t g e m e i n d e I n n s b r u c k vertraut zu machen. ^ . Ehestandsdarlehen I. W e r k a n n e i n E h e s t a n d s d a r l e h e n erhalten? Ehestandsdarlehen im Betrage bis zu 1000 RM. können Brautpaare erhalten, die die Ehe miteinander eingehen werden. Der Antrag auf Gewährung eines Darlehens kann eingebracht werden, wenn die Bestellung des Eheaufgebotes erfolgt oder die Ehe bereits geschlossen ist. Die Ehe darf jedoch nicht vor dem 1. April 1938 geschlossen worden sein. Die hauptsächlichsten Voraussetzungen für eine aufrechte Erledigung des Ansuchens sind: 1. Jeder der beiden Antragsteller mutz vor der Verheiratung die Deutsche Reichsangehörigkeit, bzw. die österreichische Bundesbürgerschaft besitzen. 2. Von keinem der beiden Antragsteller darf anzunehmen sein, daß er sich nicht rückhaltlos für das nationalsozialistische Grotzdeutsche Reich einsetzen wird. 3. Jeder Antragsteller mutz im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sein. 4. Beide Antragsteller müssen deutschen oder artverwandten Blutes sein. Artverwandt sind die Völker Europas, nicht aber Juden und Zigeuner. 5. Keiner der beiden Antragsteller darf an einem vererblichen, geistigen oder körperlichen Gebrechen, an I n fektionskrankheiten oder sonstigen, das Leben bedrohenden Krankheiten leiden, weil Eheschlietzungen solcher Personen nicht im Interesse der Volksgemeinschaft liegen. Bei erbrachtem Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen nach ZI. 1 bis 4 werden die Brautleute von der Gesuchs-Einreichungsstelle zur amtsärztlichen Untersuchung an den zuständigen Arzt verwiesen. 6. Die Antragstellerin mutz sich innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem 13. März 1938 in Oesterreich aufgehalten haben. II. W i e w i r d d a s D a r l e h e n g e g e b e n ? Die Hingabe des Darlehens erfolgt erst nach der Eheschließung, und zwar nicht in Bargeld, sondern in Form von Bedarfsdeckungsscheinen, die zum Erwerbe von Möbeln und Hausgerät bei den amtlich zugelassenen Verkaufsstellen berechtigen.

in. W i e e r f o l g t die R ü c k z a h l u n g des Darlehens? Das Darlehen ist u n v e r z i n s l i c h und ist in monatlichen Teilbeträgen von je 1 vom Hundert des Darlehensbetrages zurückzubezahlen. Die Teilbeträge erhöhen sich auf je 3 vom Hundert, wenn die Ehefrau nach der Eheschließung sich in einem Arbeitsverhältnis befindet. Bei der Geburt jedes in der Ehe lebend geborenen Kindes werden 25 vom Hundert des ursprünglichen Darlehensbetrages erlassen. Nach der Geburt eines jeden Kindes wird auf Antrag die Tilgung des Ehestandsdarlehens auf die Dauer von 12 Monaten ausgesetzt. IV. Wo ist d e r A n t r a g u m G e w ä h r u n g eines Ehestandsdarlehens einzubring e n u n d welche D o k u m e n t e h a b e n d i e Antragsteller beizubringen? Die in Innsbruck wohnhaften Antragsteller haben den bezüglichen Antrag bei der Magistratsabteilung V, Jugendamt, Burggraben Nr. 3, n. Stock, Zimmer Nr. 14, einzubringen, wo auch der für die Antragstellung vorgesehene Vordruck unentgeltlich bezogen werden kann. An Dokumenten sind beizubringen: a) Geburts- und Heimatschein sowie Leumundszeugnis (nicht älter als 3 Monate) des Bräutigams u n d der Braut, b) Trauscheine der E l t e r n des Bräutigams und der Braut, o) seitens der Braut eine Bestätigung der Aufenthaltsgemeinde, datz sie seit 13. März 1936 in Oesterreich oder im Altreich wohnhaft ist. Von der Erledigung ihres Antrages werden die Darlehenswerber seitens des Finanzamtes (Eteueradministration) Innsbruck rechtzeitig verständigt. L. Einmalige Kinderbeihilfen Z u r angemessenen E i n r i c h t u n g des H a u s h a l t e s kinderreicher Familien können einmalige Kinderbeihilfen gewährt werden. Unter welchen Voraussetzungen werden Kinderbeihilfen gewährt? 1. Die Familie mutz vier oder mehr Kinder (Stiefkinder und Adoptivkinder sind diesen gleichgehalten), die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umfassen. 2. Die Eltern müssen deutsche Staatsangehörige, bzw. österreichische Bundesbürger deutschen oder artverwandten Blutes sein. Alleinstehende Frauen oder Unterhaltspflichtige, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können einmalige Kinderbeihilfen schon dann erhalten, wenn sie nur für drei Kinder unter 16 Jahren zu forgen haben. 3. Die Eltern müssen im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sein und es mutz nach ihrem Verhalten anzunehmen sein, datz sie gewillt und geeignet sind, in Treue dem deutschen Volke und dem nationalsozialistischen Deutschen Reiche zu dienen. 4. Vorleben, Leumund und soziales Verhalten der Eltern müssen erwarten lassen, datz die Beihilfen zur Besserung der wirtschaftlichen Lage der Familie verwendet werden. 5. Gegen die Familie dürfen keine schwerwiegenden gesundheitlichen Bedenken bestehen, die eine Förderung der Kinder aus erbvflegerischen Gründen nicht angebracht erscheinen lassen. 6. Der zum Unterhalt der Kinder Verpflichtete mutz bedürftig sein, so datz er sich die Gegenstände, die zu angemessener Einrichtung des Haushaltes erforderlich sind, nicht aus eigenen Mitteln beschaffen kann.


Amtsblatt Nr. 6. Wie w e r d e n die e i n m a l i g e n K i n d e r b e i h i l f e n hingegeben? Die einmaligen Kinderbeihilfen werden in Bedarfsdeckungsfcheinen im durchschnittlichen Petrag von 50 RM. je Kind gegeben. Die Scheine berechtigen zum Einkauf von Gebrauchsmöbeln, Hausgerät sowie Wäsche. Der Einkauf darf nur in Verkaufsstellen erfolgen, die zur Entgegennahme von Vedarfsdeckungsscheinen Zugelassen find. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Bedarfsdeckungsfcheine auch für S i e d l u n g s z w e c k e perwendet werden. III. Wo ist d e r A n t r a g u m G e w ä h r u n g einmaliger Kinderbeihilfen einzubring e n u n d welche D o k u m e n t e f i n d v o m A n tragsteller vorzulegen? Die Einreichungsstelle befindet sich im städtischen I u gendamte, Vurggraben Nr. 3, I I . Stock, Zimmer Nr. 14. Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordruckes, der bei der Einreichungsstelle unentgeltlich abgegeben wird, einzureichen. An Dokumenten sind beizubringen: a) Der Geburtsschein der Kinder, b) Heimatschein des Vaters, o) Trauungsschein und Leumundszeugnis der Kindeseltern, 6) Trauscheine der Großeltern väterlicher- und mütterlicherseits der Kinder. Von der Erledigung des Antrages wird der Antragsteller seitens des Finanzamtes (Steueradministration) Innsbruck rechtzeitig verständigt.

d) Arbeiter, Angestellte in öffentlichen Betrieben unter gewissen Einschränkungen für das dritte und jedes weitere Kind unter 16 Jahren je 10 Reichsmark monatlich; o) Landwirte, selbständige Gewerbetreibende, Angehörige freier Berufe usw. für das fünfte und jedes weitere Kind unter 16 Jahren je 10 Reichsmark monatlich. 6. Die Gesuche um Gewährung laufender Kinderbeihilfen sind bei der S t e u e r a d m i n i st r a t i o n , I n n s bruck, H e r z o g - F r i e d r i c h - S t r a ß e Nr. 3/H. Stock, einzubringen, wo auch nähere Auskünfte erteilt werden. Bedarfsdeckungsscheme Für die Gewerbetreibenden Innsbrucks find die Bestimmungen über den Verkehr mit den Bedarfsdeckungsscheinen wissenswert, weshalb nachstehend die darauf bezughabenden wesentlichsten Bestimmungen angeführt seien: Die Bedarfsdeckungsscheine der E h e s t a n d s d a r l e h e n dürfen nur zum Kauf von Möbeln und Hausgerät verwendet werden, also nicht für den Kauf von Wasche. Die Vedarfsdeckungsfcheine der einmaligen K i n d e r b e i h i l f e n können hingegen überdies auch Zum Kauf von Wäsche benützt werden. Die von einer Verkaufsstelle angenommenen Bedarfsdeckungsscheine können durch die Finanzkasse desjenigen Finanzamtes, das für die Umsatzbesteuerung der Verkaufsstelle zuständig ist, b a r eingelöst oder unmittelbar zur Entrichtung von Steuerschulden oder zur Be(^. Laufende Kinderbeihilfen zahlung sonstiger geschuldeter Geldleistungen hingegeben Zum teilweisen Ausgleich der Familienlasten kinder- werden. reicher Familien können unter folgenden VoraussetzunGewerbeinhaber im Stadtgebiete Innsbruck, die bereit gen l a u f e n d e Kinderbeihilfen gewährt werden: sind, auf Vedarfsdeckungsscheine die genannten Waren 1. Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der abzugeben, haben den Antrag auf Zulassung als Vermitzuzählenden Kinder darf im abgelaufenen Kalender- kaufsstelle bei der Magistratsabteilung V, Vurggraben jahre 8000 RM. ( 12.000 8) nicht überstiegen haben. Nr. 3/II, Zimmer Nr. 14, schriftlich einzubringen. Zuge2. Das Vermögen der Eltern und der mitzuzählenden lassen werden nur solche Verkaufsstellen,.die Möbel oder Kinder darf zusammen 50.000 RM. (75.000 8) nicht Hausgerät oder Wäsche feilhalten, wobei nicht nur offene überstiegen haben. Ladengeschäfte in Betracht kommen, sondern auch solche 3. Die Eltern müssen deutsche Staatsangehörige, bzw. Schreinereien und andere Handwerksgewerbe, die offene österreichische Bundesbürger deutschen oder artverwand- Ladengeschäfte nicht unterhalten. Zugelassen werden in ten Blutes und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte erster Linie Betriebe des Handwerkes und des, mittelsein. Die für die Bewilligung einmaliger Kinderbeihilfen ständischen Einzelhandels, deren Inhaber die Gewähr geltenden Bestimmungen (Punkt 2, 1. Satz, 3 und 4) bieten, daß sie sich jederzeit rückhaltlos für den nationalfinden auch hier Anwendung. sozialistischen Staat einsetzen. Nicht zugelassen werden 4. Wenn das oben bezeichnete Einkommen im abge- z. B. Warenhäuser, Einheitspreisgeschäfte, Konsumverlaufenen Kalenderjahr mindestens zu e i n e m D r i t - eine u. ä., ferner Betriebe, deren Inhaber nicht deutsche t e l a u s L o h n - , G e h a l t s - o d e r R e n t e n b e - Staatsbürger oder österreichische Bundesbürger, nicht z ü g e n bestanden hat, muß die Familie mindestens drei deutschen oder artverwandten Blutes sind oder die für Kinder (Stiefkinder, Adoptivkinder) unter 16 Jahren einen Betrieb erforderliche fachliche Eignung nicht beumfassen. Wenn es zu z w e i D r i t t e l n aus L a n d - sitzen. Die zugelassenen Verkaufsstellen sind durch einen Wirtschaft, selbständigem G e w e r b e b e - Aushang oder Anschlag kenntlich zu machen. Die Aust r i e b , f r e i e m B e r u f o d e r s o n s t i g e m s e l b - hänge oder Anschläge werden gegen Ersatz der Herstelständigen E r w e r b herrührt, muß die Familie lungskosten von der Magistratsabteilung V, Vurggraben mindestens fünf Kinder (Stiefkinder, Adoptivkinder) Nr. 3/II, Zimmer Nr. 14, ausgegeben. Dortselbst sind auch unter 16 Jahren umfassen. alle näheren Einzelheiten über die Zulassung als VerUnter bestimmten Voraussetzungen können auch Kin- kaufsstelle und die Detailbestimmungen über den Verder im Alter zwischen 16 und 21 Jahren mitgezählt wer- kehr mit den Bedarfsdeckungsfcheinen zu erfahren. den. 5. Die laufenden Kinderbeihilfen werden b a r ausbezahlt. Die Höhe derselben beträgt für: a) Lohn-, Gehalts- und Rentenempfänger für das Der Hachöruck von Aufsätzen, Berichten oöer nur von dritte und vierte Kind unter 16 Jahren je 10 Reichs- Teilen öerselben sowie sie Wieüergabe von Daten unü mark und für das fünfte und jedes weitere Kind Statistiken sins nur mit genauer Quellenangabe gestattet unter 16 Jahren je 20 Reichsmark monatlich:


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Kunönmchung betreffenö sie Einschreibung an öen staöt. Volks- uns Hauptschulen Die Einschreibung aller im Schuljahr 1938/39 in die 1. Klasse der städt. Volksschulen oder in die städt. Hauptschulen neu eintretenden Kinder findet am Montag, den 20. Juni 1938 von 8 bis 12 Uhr und von 3 bis 5 Uhr statt. Bei der Einschreibung haben sämtliche Schulkinder in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen und den Geburtsschein, den Heimatschein, sowie das Impfzeugnis vorzuweisen. Für die in die Hauptschulen eintretenden Schulkinder ist bei der Einschreibung eine Erklärung darüber abzugeben, ob sie an dem nichtverbindlichen Unterricht in einer Fremdsprache (englische oder italienische Sprache) teilnehmen werden. Die Einschreibung wird nach folgender Schulsprengeleinteilung vorgenommen:

Hauptschulen: Es bilden: 1. den Schulsprengel der beiden Knabenhauotschulen in Wilten und jenen der Mädchenhauptschule in Wilten die Museumstratze, der Burggraben, der Marktgraben bis Zur Innbrücke und der ganze Stadtteil südlich dieser Linie, wobei die Grenze im Osten durch die Brennerbahn, im Westen durch den Innfluß gegeben ist2. den Tchulsprengel der Knabenhauvtschule Schemmfchule und jenen der Mädchenhauptschule Tchemmschule in Pradl der übrige Stadtteil. Folgende Straßen und Straßenteile werden auf Grund d. E. d. L.-Sch.-R. v. 23. Feber 1932, Zahl 250/7, der Hauptschule in Hötting zugewiesen: Die Höttinger und Kirschentalgasse, soweit diese im Stadtgebiete liegen, die Mariahilfstraße, die Schießangergasse und die Häuser der Innstraße mit den ungeraden Nummern 1» bis einschließlich 43. Jene Kinder, die in diesem Stadtgebiete wohnen, werden daher in die 1. Klasse der Hauptschule in Hötting eingeschrieben. Von den Kindern, die nicht in Innsbruck wohnen. kann wegen Platzmangel nur eine beschränkte Zahl aufgenommen werden. Ueberdies wird die Aufnahme davon abhängig gemacht, daß die Eltern eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde des Kindes vorweisen, in der diese gemäß Artikel I I des Gesetzes v. 6. X I I . 37, L.-G.-Bl. Nr. 5/1938, sich verpflichtet, einen Schulbetrag von 26.67 Mark jährlich für das Kind zu zahlen. Solche Kinder sind durch die Eltern oder deren Stellvertreter persönlich bis spätestens 2N. Juni d. I . bei der Direktion einer städt. Hauptschule zwecks Vormerkung anzumelden. Später erfolgende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Volksschulen: Es bilden: 1. den Schulsprengel der Knabenvolksschule in Dreiheiligen der alte Stadtteil rechts des Sillkanals mit Ausnahme des westlich der Sill gelegenen Teiles der Amraser Straße, die Kaiferjägerstraße und der rechts (östlich) von letzterer gelegene Teil des Stadtsaggens;

2. den Schulsprengel der Knabenvolksschule in der Gilmstratze der übrige alte Stadtteil am rechten Innufer einschließlich der Maximilian-, der Salurner und der Universitätsstraße; 3. den Schulfprengel der Mädchenvolksschule in Dreiheiligen der gesamte alte Stadtteil östlich des Viaduktbogens mit Ausnahme des westlich der Sill gelegenen Teiles der Amraser Straße, ferner die ganze Dreiheiligenstraße, die Kapuzinergasse, die Ing.-Etzel-Straße, die Falkstraße und der östlich davon gelegene Teil des Stadtsaggens,4. den Schulfprengel der Mädchenvolksschule in der Straße der Tudetendeutschen (Sillgasse) der übrige alte Stadtteil am rechten Innufer einschließlich der Maximilianstratze, der Salurner Straße, der Heiliggeiststraße, der Sterzinger Straße, der Südbahnstraße, der ganzen Adamgasse und des östlich der Leopoldstraße gelegenen Teiles der Michael-Gaismayr-Straße; 5. den Schulsprengel der Mädchenvolksschule Sveckbacherstratze das gesamte übrige Gebiet der ehemaligen Gemeinde Wilten; 6. den Tchulfprengel der Knabenvolksschule Hasvingerftratze die Andreas-Hofer-Etraße und der gesamte westlich davon gelegene Teil von Wilten; 7. den Schulsprengel der Knabenvolksschule in der Leopoldstratze der übrige Teil des ehemaligen Gemeindegebietes Wilten; 8. die Schulsprengel der Knaben- und Mädchenvolksfchule in St. Nikolaus der Stadtteil am linken Innufer; 9. die Schulsprengel der Knaben- und Mädchenvolksschule Pradl das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Pradl sowie der westlich der Sill gelegene Teil der Amraser Straße. Kinder im vorschulpflichtigen Alter können mit Bewilligung des Bezirksschulrates in die Schule aufgenommen werden, wenn es die Raumverhältnisse gestatten^ wenn über ihre geistige und körperliche Reife kein Zweifel besteht und wenn sie spätestens bis 31. Dezember 1938 das sechste Lebensjahr vollenden. Eltern, deren Kinder zur Einschreibung nicht rechtzeitig vorgeführt werden, müssen gewärtigen, daß ihre Kinder einem fremden Schulsprengel zugeteilt werden. Die Einschreibung der die städt. Volks- und Hauptschulen bereits besuchenden Kinder erfolgt am Ende des Schuljahres durch die Lehrpersonen der einzelnen Klassen. Soweit dem Bezirksschulräte die Aufnahme von Volksschulkindern, die nicht in Innsbruck wohnen, gemäß § 51 Absatz 3 des Landesschulgesetzes vorbehalten ist, wird für diese Kinder von der Gemeinde ihres Wohnsitzes ein Beitrag von jährlich 13.33 Reichsmark verlangt. Eine Nacheinschreibung im Herbste findet nicht ftattl Das Schuljahr 1938/39 beginnt am 12. September 1938. Bezirksschulrat Innsbruck-Stadt, am IN. Juni 1938. HeilHitler! Der Vorsitzende: Dr. Egon Denz e. H.


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Vas Innsbrucker Muötarchib Vie Innsbrucker Chronik Gottfrieö Pusch von V o n Dr. K a r l Schadelbauer (10. Fortsetzung) (1765.) 6. August: Heute um 11 Uhr vormittag erhoben sich I . Rom. Kais. Kön. Majestäten nebst des Erzherzogs und Erzh. I n fantin und der Erzh. M. Anna und Christine K. H. in Begleitung höchstdero Namentlichen Hofstaates in die St. Jakobs Pfarrkirche und wohnten allda der von dem Erzbifchof H. Card. Migazzi fürstl. Eminenz gehaltenen, stillen Einsegnungsmesse bei. Um 1 Uhr war abermals öffentliche Tafel. Abends geruhten die höchsten Herrschaften der Oper in dem auf das Prächtigste neu zubereiteten und ausgezierten Hoftheater am Rennplatze beizuwohnen. Dieses von dem berühmten H. Abbate Metastasi« verfertigte Singfpiel, Romulo und Ersilia genannt, ist von dem vortrefflichen, unter dem Namen i l Sassone bekannten, berühmten H. Hasse ^ zu gegenwärtigen Vermählungsfeier eigens in Musik gefetzt worden und hat den Beifall des Hofes und aller Kenner sich erworben. Das von dem H. Hilterding dazu verfertigte, neue Ballet stellte die von dem Aeneas durch Hilfe der Venus vollzogene Vermählung mit der Lavinia, der Tochter des Königs Latinus in Italien, vor und wurde mit allgemeinen Beifall aufgenommen. Vorzüglich bewunderte man die ungemein schön und wohl angebrachten Veränderungen und Verzierungen der Schaubühne. 8. August.: Gestern abends wurde in dem großen Universitäts Saale großer Ball im sogenannten Domino gehalten, welchen die über einen hölzernen Gang von der Burg aus dahin gekommenen allerhöchsten und höchsten Herrschaften felbst zu eröffnen und demfelben bis nach 10 Uhr beizuwohnen geruhten. Der Saal war auf das Herrlichste beleuchtet und mit sehr schönen Blumengehängen an der Wand geschmackvoll verziert. Das große mit Damast behangene Nebenzimmer diente zum Spiele und es wurde bis nach Mitternacht getanzt. Heute um 11 Uhr vormittags verfügten sich die landschaftl. Herrn Deputierten zu S. Kön. Höh. dem Erzh. Leopold, um höchstdemselben ihre Aufwartung zu machen, und überreichten ihm bei diefer Gelegenheit ein Hochzeitpräsent — (am Rande: ein Beutel mit 2000 Dukaten) — und erhielten dagegen von S. Kön. Höh. mehrere Denkmünzen. Dazu ist ein Zettel eingeklebt, auf dem steht: (Wort unleserlich) Sitzung vom 23. J u l i 1765. — ommissis — datz dem Erzh. Leopold Kön. Höh. 2000 Ducaten ^praesentiret und der Fundus hierüber bei nächsten Congreß ausgemacht werden möge, wie dann zu dem Ende ein schöner Läckl mit dem Tyrolischen Wappen gesticket und die 2000 Ducaten i n einem Schlag zusammen gesuchet werden sollen und dem Herrn Stofferin bei dem Münzamt zu Hall nachzufragen Commission gegeben werden.

NB. Der hochw. H. Prälat von Wilten erhielt auch schon am 5. d. von I . Maj. der Kaiserin mittelst eines Abgesandten ein sehr kostbares Pectoral von Diamanten und Smaragden und einen dergleichen Ring 2 zum Präsent. Um 9 Uhr abends begann die auf dies höchstbeglückte Veilager vorbereitete prächtige Stadtbeleuchtung. Schon um 5 Uhr erschollen auf dem in der Neustadt auf italienische Art schön erbauten, tirolischen Landhause von zwei Chören Trompeten und Paucken. Dieses herrliche Gebäude war mit schönen Sinnbildern und Inschriften ausgeziert, worunter auch folgende: Diiz ?arentil)U8 — I^uptiz, nul?entil,uz — / l i r o l i x I ) . O. D.

Auf den beiden Seitentoren, welche ebenfalls mit schönen Sinnbildern verziert waren, ließ man durch einige Stunden weißen und roten Wein rinnen und unter die Menge des versammelten Volkes wurde Brot ausgeworfen. Der Zulauf fowohl als das Jauchzen des Volkes war unbeschreiblich. Bei einbrechender Nacht wurde auf der Triumphpforte das Zeichen zur allgemeinen Beleuchtung gegeben und in kurzer Zeit stunden alle Hauptgassen und Plätze der Stadt sozusagen im vollen Feuer da. Die Beleuchtung der Neustadt zeichnete sich auch noch durch eine besondere, ganz neue Art aus, es waren nämlich in gleicher Entfernung von etlichen Schritten teils höhere teils niedere Pyramiden in gehörigem Ebenmaße die Länge der <3asse nach auf beiden Seiten aufgestellt, welche mit grünem, Hangendem Laubwerke verbunden waren. Diese Pyramiden sowohl als das Zwischengehänge waren fämentlich mit weißen Wachsfackeln besteckt und brachten durch ihre fimetrifche Richtung die allerschönste 1 Der Komponist I o h . Adolf Hasse ist 1699 zu Bergedorf bei Hamburg geboren. Er lam 1722 nach I t a l i e n , wo er durch seine Opern bald beliebt wurde und den Namen „ i l c»ro 8a«5one" erhielt. 174N wurde er an den Dresdener Huf berufen, wo er bis 1763 blieb. Er ging dann nach Wien und 177N nach Venedig, wo er 1783 starb. Hasse hat gegen 50 Opern geschrieben, die durch vier Jahrzehnte die Bühnen beherrschten. Hauptsächlich komponierte er Texte seines Freundes Metaestasio, des bekannten italienischen Dichters, der (geboren 1698) seit 1729 Wiener Hofdichter war und auch 1782 zu Wien starb. (Vrockhaus-Lexikon.) 2 Es ist dies wahrscheinlich der Ring, den auch der gegenwärtige H. Prälat trägt. Das Pettorale ist nicht mehr im Stift.

Wirkung für das Aug hervor. Außer dem Landhause war auch die neu errichtete Triumphpforte und St. Annasäule mit Wachslichtern sehr reichlich beleuchtet. Die hier anwesenden Schützen Compagnien zogen in ihren zum Teil kostbaren Uniformen mit klingendem Spiele auf und besetzten die Gassen und Plätze in zweien Reihen. Gegen 9 Uhr geruhten I . K. K. Maj. samt dem Erzh. und Erzherzogin auch beiden Erzh. M. Anna und Christine, dann dem Herz. Carl und Prinz. Charlotte von Lothringen K. Höh. in offenen Wägen und in Begleitung E. M. des röm. Königs mit dem Herz, von Chablais und dem Prinzen Albert von Sachsen Kön. Höh. auch vielen H. Cavaliers zu Pferde von der Hofburg aus durch die Stadt und Neustadt zu fahren und die Beleuchtung zu sehen. Das auf die sichtbarste Art bezeugte allerhöchste Wohlgefallen vermehrte unter dem Volke das Freudengefchrei, welches sich durch die von so vielen fremden Gästen und den von der ganzen Landesgegend herbeigekommenen Menschen erfüllte Stadt ausgebreitet hatte. Die Witterung felbst, welche bisher beständig regnerisch war, schien diesmal, da es eine dunkle und vollkommen stille Nacht war, zur Verherrlichung dieses Freudenfestes beizutragen. Das mit großen Kosten zubereitete Kunstfeuerwerk wurde hingegen aufgeschoben.

Für Geschichte öer Iuöen in Innsbruck V o n Dr. K a r l S c h a d e l b a u e r Da feit dem Anschluß auch in Deutsch-Oesterreich die Ausschaltung des Judentums tatkräftig betrieben wird, drängt sich die Frage auf, wie es diesbezüglich in Tirol und besonders in Innsbruck früher stand. Die bisher wohl beste Uebersicht gab I . E. Scherer in seinem 1901 erschienenen Buche „Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern". Da dieses Buch nur wenigen Lesern bekannt sein dürfte, fei hier einmal auf Grund der Akten des Stadtarchives (Nr. 60/1706) in einigen kleineren Auffatzen gezeigt, in welcher Weise sich das Judentum am Innsbrucker Stadtleben beteiligte und wie sich der Magistrat und die Bürgerfchaft dazu stellte. Bemerkt sei, daß einige ältere Akten (von 1581 und 1662) über den Aufenthalt der Juden in Innsbruck, welche das alte Archioregister anführt, feit vielen Jahren fehlen. Vorausgeschickt sei, daß sich die Juden seit ihrem ersten Auftreten in Tirol um das Jahr 1300 zwar immer wieder bemerkbar machten, aber nie eine allzu große Bedeutung erlangten. Die Zahl der ansässigen Juden war stets eine bescheidene. I m 18. Jahrhundert sollen überhaupt nur zwei Familien in Bozen und zwei in Innsbruck gelebt haben. Bei der Volkszählung von 1785 werden nur acht (?) Juden angegeben. Ioh. Jak. Staffier schreibt in seiner bekannten Topographie von Tirol und Vorarlberg (I, 129) im Jahre 1847: „Die Bevölkerung von Tirol und Vorarlberg bekennt sich durchaus zur katholischen Religion. Nur gibt es auch geduldete Juden, und zwar 92 Familien zu Hohenems in Vorarlberg, 7 i n I n n s b r u c k und eine Familie in Bozen, welche Zahlen nicht überschritten werden dürfen. I n Innsbruck spielte feit dem 16. Jahrhundert eine gewisse Familie „May" die wichtigste Rolle. Sie führte ihren Namen nach einem „Maggius" (Maggio, May), einem Sohn des Juden Salomon von Bastano. Dieser Salomon hatte schon von Maximilian I. im Jahre 1509 die Bewilligung erhalten, überall im Reiche Handel zu treiben und sich irgendwo, ausgenommen in den Fürstentümern Oesterreich, Steyr und Kärnten, niederzulassen. Diese Bewilligung bestätigte Karl V. im Jahre 1530 und später neuerdings für den gen. Maggius in den Jahren 1544 und 1548. Um diese Zeit dürfte sich der Maggius wohl als erster der Familie May in Innsbruck niedergelassen haben. Am 11. Juni 1578 erhielt Samuel May von Erzherzog Ferdinand II. das Privilegium, sich am Hoflager zu Innsbruck aufzuhalten. Schon wenige Jahre fpäter (1582) erwarb er nach K. Fischnalers „Innsbrucker Chronik" (IV. 83) um 580 Gulden ein Haus (Seilergafse Nr. 16). Nach dem Steuerbuch von 1591 hatte „Samuel Mai Jud vom Egghaus vom Paul Schießt! erkauft von Paulen Steuffen und Hans Dieppertskirchers Erben herrüerent" zwei Mark fünf Pf. zu zahlen. Auch den Friedhof bei der Weiherburg besaßen die Juden bereits damals. Wie es in einer Urkunde von 1598 heißt, hätten ihn die Juden, „so in diser Statt gewohnt, jederzeit von unnerdenklichen Jahren hero zu begebenden Todsfählen" benützt (Ferdinandeums-Zeitschrift, 41/301). Gewisse Sorgen bereitete den Juden immer wieder die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, die meist nur für wenige Jahre (5 oder 8) erteilt wurde. Die Familie May scheint sich damit allerdings etwas leichter getan zu haben, denn sie stand bei den Landesfürsten in hoher Gunst und hatte bis zum Jahre 1630 schon eine ganz nette Reihe von fürstlichen Gnadenbriefen in Händen. Der


.Amtsblatt Nr. Gnadenbrief Erzherzog Leopold V. vom 26. November 1630 für feine „Diener, Hof-Handelsleut und getreue Abrahamb und Samuel May, Gebrüder, als Marxen May hinterlassne Söhne, Hebreer" fei etwas näher durchgesehen. Eingangs erinnert der Landesfürst an die verschiedenen Privilegien, nach denen es diesen Juden gestattet war, sich samt Kindern und Hausgesinde für eine gewisse Zeit in Innsbruck aufzuhalten und hier gegen eine Gebühr Handel zu treiben. Dann wird eine Spezial-Verwilligung vom Jahre 1613 erwähnt, nach der „sie allhie wohnende Juden, deren Diener und Hausgenossen, nit allein das gelbe Iudenzeichen Zu tragen, sondern auch denjenigen, auf andere in- und ausländische Juden angelegten Leibzoll zu reichen nicht schuldig, sondern dessen exempt sein sollen". Punmehr wird ausgeführt, daß die Gebrüder Abraham und Samuel May nicht allein untertänigst um die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung und die Bestätigung ihrer Freiheiten angesucht hätten, sondern dazu noch das Prädikat „Getreue" und den Diensttitel „gnädigst" erbitten. Erzherzog Leopold erwog darauf die getreuen Dienste der Familie May, welche diese „sowohl in Erkauf- und Dargebung allerhand Waren", als auch sonst bewiesen hatte, bestätigte die alten Freiheiten und gewährte einen weiteren Aufenthalt für zehn Jahre. Ueberdies bewilligte er noch, „daß sie sich unsere HofHandlsleut und Diener schreiben", und „ihnen das Praedicat Getreue aus unseren Cantzleien gegeben" werde. Anschließend werden die Juden ermahnt, sich gebührlich zu verhalten, jährlich die Landes- und Gewerbe-Steuern zu zahlen, beim Verkauf der Waren eine billige Taxe zu gebrauchen und den Regierungsperfonen Red und Antwort zu stehen. Dafür sollten aber auch alle Obrigkeiten und besonders der Bürgermeister und Rat der Stadt Innsbruck die Juden schirmen und schützen.

Vie Urtunöen öes Meiherburg-Archwes Von Dr. K a r l Tchadelbauer (Schluß)' 11) 1899. Juni 17. Innsbruck. Paris Graf zu Lodron bekennt als Oberst-Jägermeister, daß die Hofkammer dem Ulrich Kalchschmid als Inhaber „der dem Lorenz Rauthen in der Hettinger Gemeind" i n den Jahren 1645, -49 und -54 „neckst ober den Prackhenhoferifchen Veldzaun Herwerts des Stainbruchs ausgesteckt, aniezo in einen Zaun comvrehendierter Gründen" Kraft eines Decrets vom 1. Juni 1699 verordnet habe diese Gründe „ordenlich abzumessen". Es folgen die genauen Maßangaben. Dieser Grund wurde sodann dem Ulrich Kalchschmid zu Erbrecht verliehen. Er hatte einen jährlichen Grundzins von 21 kr. an das Vauschreiberamt und 2 kr. an die Höttinger Kirche zu entrichten, sowie überdies 12 kr. an letztere für den dem Rauth im Jahre 1654 ausgesteckten Grund. Orig.Pg.Urk. mit Tiegel. 12) 1700. Dezember 18. Innsbruck. Paris Graf zu Lodron verleiht vom Oberstjägermeister Amt aus dem Stadt-Brunnenmacher Johann Lang einen „öden Flekhen Grund unweit Weyrburg herunter des Stainbruchs, Hetinger Oblay" zu Erbrecht. Für den Grund, „welcher neckst des Ulrich Kalchschmidts Zimmermanns Behausung hinüber in einen pur lautern Vichi bestehet, morgenseits aber an fein besagten Kalchfchmidts und zum Theil der Weinhartifchen Erben Aenger, Mittag zuegefpizt, Abent und Mitternacht an die Rieppen oder Gräben cohoerenzet, auch mitternachtfeits mit einem von acht Perkclafter langen Zwerchzaun verzeint ist und feiner Situation halber nit abgemessen hat werden können", zinst er jährlich 8 kr. Grundzins in das Hofbauschreiberamt und 3 kr. Afterzins in U.L.Frauen Kirche zu Hötting. Orig.Pg.Urk. mit Siegel 13) 1705. Februar 16. Georg Lanng, Stadt-Brunnenmeifter zu Innsbruck, bei St. Niclaus an der untern Innbrücke wohnhaft, verkauft dem Ulrich Khalchschmid und der Maria Perin den oben gen. Grund um 230 Gulden, 2 Gl. Leitkauf und 2 GI. Leitkaufzehrung. Orig.Pg.Urk. mit Siegel des Hofbaufchreibers Balth. Leonh. Dörfflinger. 14) 1712. September 7. Innsbruck. Der OÖ.Regiments Secretar Cyriac Jacob Lachemayr verkauft dem Ritter Michael de Lama den „auf dem fogen. Grafenstein ob dem Puechwald gegen der Arzeller Gemaind ligenden Voglhert mit allen Rechten" um 100 Gulden. I n diefe Urkunde sind ältere Verleihungen von 1616, 1624, 1676, 1698 aufgenommen. Orig.Pg.Urk. mit Siegel Lachemayrs. 15) 1735. August 6. Innsbruck. Der Hofkammer Procurator Iof. Anton von Schnell verkauft als Sachwalter des David Benedict Payr zum Thurn und dessen

Frau Maria Theresia geb. Weinhardt v. Weyerburg dem Iof^ Kalchschmid ein Stück Grund um 600 Gl. Der Grund gehörte zum Gut „Bichsenhaus oder Bichsenhof gen.", den Wilhelm Püener (Biener) von Vercht. Heinr. Prockhenhofer am 1. Feb. 1648 (hier irrtümlich „1748"!) erkauft hatte. Durch dessen Verlassenschafw Curator Dr. Franz Frölich kam es laut Kauf vom 15. Aug. 1652 (siehe Urk. No. 4) an den Bürgermeister Georg Isinger, nach dessen Ableben es Frau Johanna Reinifch geb Isinger mit Libell vom 15. April 1654 erbte. Am 18. Aug. 1667 erwarb es Ign. Ehrenreich Weinhart v. Weyerburg und dann Andre März von seiner Frau erster Ehe einer geb. Weinhart, beziehungsweise deren Tochter Anna Catharina, Conventualin im Regelhaus, schließlich die eingangs Genannten. Da das Bichsen-Gut unter vier Besitzer, nämlich Michael de Lama von Pichsenhaufen, Ioh. Span, Ruprecht Haase und Jos. Kalchfchmid, aufgeteilt war, folgen genaue Abmachungen bezüglich der Steuern, des an die Witwe Claudicr Weinhart v. Weyerburg geb. Walter von Herbstenburg zu entrichtenden jährlichen Deputats von 100 Gl. und des an die gen. Anncr Cath. März zu zahlenden Sackgeldes von 25 Gl. Zeugen: Jos. Alex Weinhart von Thierburg und Volandsegg, Jos. Anton Köpfle. Orig.Pg.Urk. mit Flecken und verwischten Stellen und 1 Siegeln 18) 175«. Mai 22. Innsbruck. Der Repraesentations- und Hof-Kammer Praesident verleiht denr Ienewein Tpihlmann „Inhaber des Pern-Guets herinner Weyerburg, Obley Hötting" ein mit Dorn Stauden bewachsenes Stück Grund, das genau beschrieben ist, gegen die Verpflichtung „die bei fünfzig Claftern alt berechtigte Vezäunung abzu thuen und also das ganze Guet mit einer truckmen Mauer von sechs fünf acht! Claftern zuschlüessen" und jährlich zu Martini 6 kr. Grundzins an das Hof-Bau-Amt zu zahlen. Orig.Pg.Urk. mit 3 Siegeln.

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am 5s. Mai i?5S Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 1132' Frauen 957 Zusammen: 2089

Hievon find unterstützt:

Männer 930' Frauen 764 Zusammen: 1694

Die 2089 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen Verufsklassen wie folgt: Männer Frauen Iusam. 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 3 11 14 2. Bergbau- und Salinenwefen 1 — 1 3. Stein. Ton, Glasindustrie 13 5 18 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 274 1 275 5. Wasserkraft- und Elektrizitätswerke — — — 6. Metallindustrie 91 — 91 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 19 — 19 8. Leder- und Häuteindustrie 3 — 3 9. Textilindustrie 5 94 99 10. Bekleidungsindustrie 10 23 33 11. Papierindustrie 8 17 25 12. Graphische Industrie 41 12 53 13. Chemische Industrie 1 — 1 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 86 14 100' 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 122 324 44k 16. Handel 86 107 193 17. Transport und Verkehr 72 5 7? 18. Bank- und Versicherungswesen 9 — 3 19. Körperpflege und Reinigungswesen 16 23 33 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 6 12 18 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst u. Unterhaltungberufe 29 23 52' 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare usw.) 3 — 3 23. Oeffentlicher Dienst _ _ _ _ _ _ 24. Haushaltungsberufe — 31 31 25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe 234 255 489 Summe: 1132 957 2089 I m Vergleich zum Stande der Arbeitslofen am 30. April 1938. ergibt sich eine A b n a h m e um 344 Personen.


Amtsblatt Nr. 6.

Gewerbe Nachweis über die im Monat Mai 1938 durchgeführten Genierbelöschungen Dreher Alois, Glasmalereistratze 6, Reinigungsgeschäft, 29. 10. 1897, I I . 23757. — Enzinger Rosa, Marktplatz, Handel mit Obst, Gemüse und Geflügel. 8. 11. 1919. I I . 26487. — Erhart Karl. Mufeumstr. 10, Iuckerbäckergewerbe, 11.6.1926, I I . 9097. — Erhart Karl, Museumstr. 10, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5 G.O. aufgeführten Artikel, 24. 10. 1927. I I . 22184. — Feldmeier Karolina, Marktplatz, Handel mit Obst, Gemüse, Südfrüchten und Iuckerbäckerwaren. 16. 4. 1919. I I . 10111. — Maximilian Fiehl. Erlerstraße 16. Kürschnergewerbe, Alleininhaber der Firma „Pelzhaus Leipzigermann", 25. 10. 1932, I I . 14769. — Freund Irma, Museumstraße 31, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 G.O. aufgeführten Artikel. 1. 8. 1912. I I . 26116. — Graf Margarethe, Neuhauserstraße 2b, Agentur. 26.4.1932, I I . 4778. — Graf Margarethe, Neuhauserstraße 2b, Kommissionswarenhandel, 22. 9. 1933. 11509. — Greiter Kreszenz, Straße der Sudetendeutfchen 11, Pflasterergemerbe, 17. 4. 1925, I I . 6644. — Maria Guggenberg. Bozner Platz 2. Reklamebüro. 17. 12. 1933. I I . 15927. — M. Hansel K Neffe. Karmelitergaffe 21. mech. Weberei (Kommand.-Ges.). fabriksmäßige Erzeugung von Textilwaren aller Art. 14. 1. 27. I I . 622. — M. Hansel <k Neffe, Karmelitergasse 21, mech. Weberei (Kommand.-Ges.), Handel mit Konfektionswaren, 8. 3. 1929, I I . 4236. — Johann Hechenberger, Müllerstraße 1, Tchuhmachergewerbe, 2. 7. 1896, I I . 15381. — Hieke Josef, Schillerstratze 17, Baumeistergewerbe, 10. 4, 26. I I . T. Ld.-Reg. 1—987/3. — Huzel Johann sen.. Fischergasse 1. Rauchfangkehrergewerbe. 13. 7. 1894. I I . 14878 Statth. — Iehna Johanna, Innstratze 41, Gemischtwarenhandel. 14. 9. 1926, I I . 17804. — Fa. Jakob Lipkowitz (off. Hand.-Gef.). Mufeumstraße 37, Handel mit Häuten, Fellen und Saitlingen, 29. 4. 1910, I I . 16434. — Mair Alois, Marktplatz, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5 G.O. aufgeführten Artikel. 1. 12. 1924. I I . 20789. — Mair Anna, am Marktplatz. Handel mit Natur- und Kunstblumen, 16. 5. 1935, I I . 5668. — Mallaun Rosa. Kaufmannstraße 24, Wäschergewerbe, 26. 5. 1931, I I . 21561. — Meinong Rafael, Kaifer-Iosef-Strahe 13, Vaumeistergewerbe. 27. 10. 1911. Statthalt. f. T. u. V. I I . Il—4438/I. — Meth Adalbert. Schillerstraße 9, Mechanikergewerbe. 24. 6. 1931. I I . 11296. — Nährer Johann, Amraser Straße 17. Großhandel mit Puddingpulver, Eispulver und Backpulver. 10. 3. 1938. I I . 3419. — Parth Kaspar, Hörmannstraße 15, Handel mit Iuckerwaren im großen. 2. 7. 1935. I I . 7842. — Pefchke Hugo, Mariahilf 7/II, Seilergewerbe, 4. 4. 23, Zl. 4266. — Riedmann, Ing. Stephan, Museumstraße 1, Großhandel ohne Beschränkung aus bestimmte Waren, 31. 12. 1919. I I . 32222. — Sage! Fritz. Wilhelm-Greil-Ttraße 4, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 29. 10. 1932, Zl. 14710. — Schiendl Oswald, Müllerstraße 1, Mechanikergewerbe, Zweigniederlassung v. Hötting, 26. 10. 1936. I I . 16621. — Schlechter Oskar. Herzog-Friedrich-Straße 37, Erzeugung von Kunstgewerbe Holz-, Spiel- und Galanteriewaren, 27. 8. 1935, I I . 9914. — Schuhhaus zum Goldenen Dach!, Ludw. Löwensohn & Co., Pfarrgasse 2, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, 19. 12. 34, I I . 15132. — Luise Steinlechner, Universitätsstraße 14, Pfaidlergewerbe, 8. 2. 1898, I I . 2899. — Strigi Josef, Innsbruck, Platzdienstgewerbe. 10. 7. 20, I I . 10112. — Taschdjian Artin, Anichstraße 38, Teppichstopferei, 10. 7. 1928. I I . 12697. — Trautner Josef, Pfarrgasfe 6, Handel ohne Beschränkung, 17. 10. 1907, I I . 48923. — Werner Rudolf, Museumstraße 21, und zweite Verkaufsstelle Amthorstraße 2. Handel mit Eisen- und Eisenwaren, 14. 10. 1926, I I . 20126. — Wotschitzky Franz. Graßmayrstratze 1. Reklamebüro. 19. 5. 1932, I I . 1871.

Verzeichnis über die im Monat Mai 1938 ausgestellten Gewerbe» scheine, bzw. Konzessionsdekrete Andorfer Edeltraud. Reparatur von Perserteppichen, Kernstockstraße 1, 16. 5., I I . 6534. — Vachmann Andreas, Tifchlergewerbe, Innrain 54, 24. 5.. I I . 6959. — Bauer Josef. Handel mit Häuten und Fellen, Ing.-Etzel-Straße. Vahnbogen 133, 6. 5. — Bielowfki

Peter, Handel mit Mode-, Kurz-, Strick-, Wirk-, Weiß- und Wollwaren fowie Wollgarnen und Wäsche, Unioerfitätsstratze 14, 12. 5^ Zl. 6337. — Brecher Maria, Verkauft. Trödlergewerbe, Innrain 21, 28. 5., Zl. 7237. — Brigl Leonhard, Gast- und Schankgewerbe gem. § 16 G.O.. lit. b). c). d). f) und g), Unwersitätsstratze 28. 11. 5., Zl. 1805. — Ehn Hermann. Handel mit Petrolgasgeräten und deren Bestandteilen. Heiliggeiststraße 10, 5. 5., Zl. 5909. — Konditorei Erhart K Co., Handel gem. § 1a (off. Handelsgesellschaft), Abs. 1, Abschn. b), Pkt. 36 G.O., einschließlich gebrannter geistiger Ge» tränke, Museumstraße 10, 27. 5.. Zl. 7143. — Konditorei Erhart H Co., off. Handelsgesellschaft, Konditorgewerbe, Mufeumstraße 10, 23. 5., I I . 4600. — Gasser Oswald, Ieitschriftenverschleitz, Anichstraße 33. 23. 5., 1a—1474/1 Ldshptmsch. — Gundolf Alois. Gemischtwarenhandel. Anichstraße 14, 23. 5.. I I . 6778. — Hansel Kurt, fabriksmäßige Erzeugung von Textilwaren aller Art, Karmelitergasse 21, 6. 5., I I . 6009. — Heim Christine, geb. Herbst, Handel mit Ansichtskarten und Reiseandenken, Maria-Theresien-Stratze (Hauseingang der Fa. Bauer-Schwarz), 28. 5., I I . 7264. — Held Herbert, Handel mit Därmen, Saitlingen sowie Gerätschaften und Bedarfsartikeln für das Fleischhauer- und Fleischfelchergewerbe, Mufeumstraße 37, 11. 5., I I . 6118. — Huzel Johann, Rauchfangkehrergewerbe, Schöpfstraße 15, 28. 5., I I . 6735. — Franz Kiechl, Handel mit elektrotechnischen Artikeln, Maria-Theresien-Ttraße 46, 7. 5.. I I . 6108. — Lang Marie, geb. Rahm, Handel mit Kurz-, Weiß-, Wirk- und Wollwaren, Innrain 3. 10. 5., I I . 6117. — Meyer Katharina, geb. Reiner, vwt. Terzer, Frauen- und KinderKleidermachergewerbe. Vr.-Willram-Straße 9, 18. 5.. I I . 6589. — Munding Otto. Gast- und Schankgewerbe gem. § 16, lit. c), d), und f) G.O., Kiebachgasfe 16, 31. 5., I I . 6066. — Nährer Johann. Handelsagentur. Amrafer Straße 17. 12. 5.. Zl. 6076. — Parth Kafpar, Handel mit Zuckermaren, Hörmannstraße 15, 25. 5., I I . 7098. — Pezze! Frieda, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Andreas-Hofer-Etraße 32, 17. 5., I I . 6440. — Pokupee Hedwig, geb. Strickner, Handel mit Hüten, Bändern, Filz- und Textilwaren sowie Schirmen. Herzog-Friedrich-Straße 22. 18. 5., I I . 5138. — Netter Helmut, Handel mit Kraftwagen, Fischerftraße 12, 31. 5., I I . 7144. — Talzmann Eugen, Agenturgewerbe, Salurner Straße 18., 2. 5.. I I . 5830. — Talzmann Eugen. Kommissionswarenhandel, Salurner Straße 18, 2. 5., I I . 5829. — Schaginger Georg, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, jedoch mit Ausschluß aller Lebens-, Genutz- und Futtermittel, Wilhelm-Greil« Straße 4, 12. 5., ZI. 6300. — Schlechter Oskar, Herstellung von Holz-, Spiel- und Galanteriewaren, soweit diese in den Verechtigungsumfang des Drechslergewerbes fallen und im eigenen Betrieb durch Kerbschnitt und Brandmalerei veredelt werden, Herzog-Friedrich-Stratze 37, 21. 5.. I I . 6914. — Iofef Trautner (off. Handelsgef.), Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, jedoch mit Ausschluß aller Lebens-, Genuß- und Futtermittel, Pfarrgasse 4—6,

Ausschreibung Für den projektierten Vetonkanal, Profil 80/140 om, in der Kölderer-Vurgenlandstraße gelangen die gesamten Arbeiten Zur öffentlichen Ausschreibung. Die Offertunterlagen sind beim Etadtbauamte, Abtg. Kanalisation, Zimmer Nr. 77, während der Amtsstunden zum Preise von RM. 1.— erhältlich. Die Anbote sind unter Benützung der Vordrucke unterschrieben, verschlossen und gehörig gestempelt mit der Aufschrift: „Anbot für die Herstellung des Vetonkanals in der Kölderer-Vurgenlandstraße" bis Samstag, den 18. Juni 1938, 10 Uhr vormittags beim Stadtbauamte. Zimmer Nr. 77, einzureichen. Die Eröffnung der Anbote erfolgt im Beifein der Bieter am gleichen Tage um 10^ Uhr im Sitzungszimmer Nr. 87 des Rathauses im 2. Stock. Später einlangende Anbote werden nicht berücksichtigt. Die Stadtgemeinde ist nicht gebunden, das niedrigste oder überhaupt irgend eines der einlaufenden Anbote anzunehmen. ^ - l <- . ^, . " ^ Heil Hitler! Stadtmagistrat Innsbruck am 10. Juni 1938. Der kommissarisch bestellte Bürgermeister: Dr. D e n z e.h.


Amtsblatt Nr. 6 8. 5.. Zl. 5901. — Josef Trautner (off. Handelsgef.). Handel mit Kalendern, Gebetbüchern und Heiligenbildern, gemäß § 21 (3) G.O., Pfarrgasse 4—6, 6. 5.. ZI. 5902. — Völlenklee Alois, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Neuhauserstraße 10, 27. 5., Zl. 7145. — Walser Johann, Platzdienstgewerbe nach § 15. Pkt. 4 G.O., Bozner Platz, 3. 5.. Zl. 5326. — Weiermair Karl, BuchsachVerständiger, Bücherrevisor, Finanz- und Wirtschaftsberater, Maximilianstraße 27, 27. 5., Zl. 7142. — Werner Rudolf, Handel mit Eifen und Eisenwaren, Haus- und Küchengeräten und SchmiedeKohle, Mufeumstraße 21 und zweite Verkaufsstelle Amthorstraße 2, 3. 5., ZI. 5771. — Winkler Marie, Kleidermachergewerbe, Glasmalereistraße 2, 18. 5.. ZI. 6648. — Mister Emma, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Liebeneggstraße 9, 31. 5., Zl. 7442. — Wohlgemuth Eleonora, Bettwarenerzeugung, beschränkt auf die Herstellung von Stepp- und Daunendecken, Kapuzinergasse 23. 23. 5.. Zl. 6915.

Verzeichnis öer Gewerbestrafen im Monat Mai § 22 G.O. Unbefugter Altwarenhandel RM. 5.— (48 Std.); § 22 G.O. Unbefugte Fremdenbeherbung: RM. 50.— (5 Tage); § 22 G.O. Unbefugter Verkauf von Druckwerken: RM. 20.— (48 Std.): § 2 Hausierpatent, Unbefugtes Hausieren mit Handtuchstoffen: Warenverfall,- § 4 Hotelbuchuerordnung: Unterlassung der Anbringung der Zimmerpreistafeln: RM. 30.— (48 Std.); § 2 Hausierpatent: Unbefugtes Hausieren mit Plastiken: RM. 10 (24 Std.); § 11 G.O.: Unbefugte Erzeugung von Plastiken: RM. 10.— (24 Ttd.); § 22 G.O.: Unbefugte Margarine-Erzeugung: Gewerbeentzug; §13a G.O., unbefugter Handel RM. 250.— (14 Tage); § 2 des Haufierpatentes R M . 3.33 (6 Etd.).

U5w.

Verzeichnis öer Gewerbeveränöerungen tm Monat Mai 105. B e r w a n g e r Eugen — Verlegung des Standortes des Anstreicher-, Lackierer- und Zimmermalergewerbes von der Völser Straße 29 in die Leopoldstraße 58. 106. B r e c h e r Maria — Uebernahme des Trödlergewerbes von Herrn Siegfried Pollack im selben Standorte Innrain 21. 107. B r e n n e r Eduard — Verlegung des Standortes des Handels mit Papier und Papierwaren von der Kranewitterstratze 16 in die Lieberstraße 1. 108. B r e n n e r Eduard — Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Kranewitterstraße 16 in die Lieberstr. 1. 109. B r i g l Leonhard — Verpachtung der Personalkonzession zum Betriebe des Gast- und Schankgemerbes mit den Berechtigungen des § 16. lit. b), c), d), f) und g) GO. im Standorte Innsbruck, Universitätsstraße 28, an Herrn Gustav Astner. 110. E d er Richard Dr. — Verlegung des Standortes des Realitätenoermittlungsgewerbes von Maria-Theresien-Straße 5/1 in die Maria-Theresien-Straße 25/IV. 111. E g g e r Hermann — Bestellung zum Geschäftsführer beim Betriebe der Fa. A. Peer & Co. in Innsbruck, PKfL. — Betrieb Innsbruck — Telfs — Obsteig—Nassereith—Fernpaß—Lermoos—Ehrwald, Obermoos (Landesgrenze bei Grießen) und zurück. ' 112. F a r n i k Hellmuth — Verlegung des Standortes des Handels mit Heizkörpern für flüssige Brennstoffe von der Heiliggeiststraße Nr. 10 in die Neurauthgasse 11. 113. „ F l a m m e B l e u e , Kommanditgesellschaft Malik <K Co." in Wien XII., Biedermanngasse 29 — Auflassung der in Innsbruck, Heiliggeiststraße 10, unterhaltenen Fabriksniederlage für Metallwaren. 114. G n i g l e r Michael — Wiederaufnahme des feit 25. Juli 1932 ruhenden Gewerbebetriebes, der Wohnungs- und Zimmervermittlung, und Verlegung des derzeitigen Standortes Museumstraße 35 in die Adamgasse 5. 115. H a i d Josef — Verlegung des Standortes des Stukkateurgewerbes von der Zollerstraße 5 in die Andreas-Hofer-Straße 44/11. 116. H o u d e k Alfred — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren von der Mozartstraße 12 in die Gabelsbergerstraße 25. 117. K n o g l e r Franz — Verlegung des Standortes des Uhrmachergewerbes von der Innstraße 51 in die Innstraße 41. 118. K n o g I e r Franz — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit Uhren, Gold- und Tilberwaren von der Innstraße 51 in die Innstraße 41. 119. K ö g l Agnes — Fortführung des von dem verstorbenen Gat«

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122. 123. 124. 125. 126. 127. 128. 129.

ten Ludwig Kögl rückgelassenen Bäckergewerbes im Standorte Innsbruck, Marktgraben 9, auf die Dauer des Witmenstandes auf eigene Rechnung und Beibehaltung des bisherigen Pächters August Pergie. Katholischer Verein Kinderfreundanstalt Innsbruck — Bestellung des Herrn Direktors Franz Dietrich zum Geschäftsführer beim Betriebe der Vervielfältigung von literarischen und artistischen Erzeugnissen — sei es auf mechanischem oder chemischem Wege — und des Handels mit denselben sowie Herstellung der zur Vervielfältigung erforderlichen Druckformen und -platten und des Handels damit im Standorte Innsbruck, I n n rain 29. M a r t i n i Marie — Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren im Standorte Innsbruck, Innrain 36 — Verehelichung und Aenderung des Namens auf H i r n . M o l k Therefe — Verlegung des Standortes der Verkaufsstelle für den Gemifchtwarenhandel von der Ing.-Etzel-Straße, Vahnbogen Nr. 88 (später 112) in den Bahnbogen Nr. 98—99. M ü h l g r a b n e r Friedrich — Verlegung des Standortes des Tapezierergewerbes von der Schöpfstraße 39 in die Gaswerkstraße 10. M ü h l g r a b n e r Friedrich — Verlegung des Standortes des Sattler-, Taschner-, Riemer- und Pferdegefchirrmachergewerbes von der Echöpfstraße 39 in die Gaswerkstraße 10. M ü h l g r a b n e r Friedrich — Verlegung des Standortes des Lackierer- und Anstreichergewerbes von der Leopoldstraße 45 in die Gaswerkstraße 10. N i c o l o d e l l i Katharina, geb. Rosam — Verlegung des Standortes des Friseurgewerbes von der Kapuzinergasse 18 in die Schretterstraße 13. P a p p Alexander — Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Kiebachgasse 7 in das Haus Bürgerstraße 20. P e s e n d o r f e r Josef — Verlegung des Standortes des Korbflechtergewerbes von der Müllerstraße 13 in die Tüdbahnstraße 18. R o s a m Katharina, Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des Friseurgewerbes im Standorte Innsbruck, Kapuzinergasse 18, Verehelichung und Aenderung des Namens auf Nicolodelli.


Amtsblatt Nr. 6 130. S c h r a m e k Ernst, Baumeister — Verlegung des Standortes des Baumeistergewerbes von der Kapuzinergasse 20 in die Mozartstraße 2. 131. W e g e r Johann — Bestellung des Herrn Josef Weger zum Stellvertreter (Geschäftsführer) beim Betriebe des Gast- und Echankgewerbes im Standorte Innsbruck, Straße der Tudetendeutschen 3. 132. W e t t e n g l Viktoria — Verpachtung der Konzession zur gewerbsmäßigen Speisenverabreichung (Auskocherei) im Standorte Innsbruck, Herzog-Friedrich-Straße 22 an Frl. Magdalena Wibmer. 133. W i l d a u e r Franz — Verlegung des Standortes des Fleischhauer- und Selchergewerbes vom Innrain 4 in den Innrain 3.

Errichtung eines Parkplatzes am Very Isel Kundmachung Die von der Verwaltung des Berg Ifel als Eigentümerin und Verwalterin des Berg-Isel-Grundes getroffene Verfügung, wonach südlich des Berg-Isel-Museums ein Parkplatz errichtet wird, wird von der Polizeidirektion Innsbruck als Stratzenaufsichtsbehörde gemäß § 62 Landesstratzenvolizeiordnung 1936 genehmigend gur Kenntnis genommen. Der Polizeidirektor: Dr. F r a n z e l i n e. h.

Monatsbericht über öen Kremöenverlehr Monat Mai 1938 (1937) Ständiger Wohnort

Zahl der Zahl der Fremdenmeldungen Übernachtungen 1938

193?

1933

193?

Wien 1594 2333 3756 5650 Sonstiges Oesterreich 3284 3594 6745 11575 Deutsches Reich 18332 3271 32617 4591 Danzig — 14 — 19 Schweiz. Liechtenstein 270 693 415 1006 Italien 631 577 1538 994 Jugoslawien 42 23 117 106 Ungarn 60 252 103 348 Rumänien 28 43 39 87 Tschechoslowakei 260 406 457 690 Polen 33 20 34 25 Litauen. Lettland, Estland. Finnland 112 66 184 89 Schweden 82 129 149 154 Norwegen 45 71 80 116 Dänemark 163 108 200 138 Niederlande 165 268 358 751 Belgien, Luxemburg 132 123 232 202 Großbritannien, Irland 555 1187 788 2658 Frankreich. Monaco 93 255 247 424 Spanien 5 8 25 11 Portugal 3 4 20 7 Albanien. Griechenland 4 5 7 11 Bulgarien 2 16 3 34 Türkei, Rußland und Russisch-Asien. Palästina. Britisch-Indien — — — — Niederländisch-Indien 6 .18 9 55 Japan 5 12 12 30 Uebriges Asien 24 30 26 113 Aegypten. Uebriges Afrika 82 63 116 119 Australien ^ ^-^ ^ Vereinigte Staaten von Nordamerika 243 400 349 569 Kanada — — — — Argentinien 16 11 26 11 Brasilien 11 6 16 6 Uebriges Amerika 56 16 68 16 Staatenlose 16 — 55 Zusammen: 26385* 14075 38809* 30719 * A n m e r k u n g : Von der ausgewiesenen Gesamtsumme an Meldungen, bzw. Uebernachtungen, entfallen auf konzessionierte Gastgewerbebetriebe (Hotels, Pensionen, bewirtschaftete Schutzhütten usw.) Fremdenmeldungen: von Inländern 4420, von Ausländern 21.004, Uebernachtungen: von Inländern 7824, von Ausländern 26.315; darunter 871 in Jugendherbergen mit 1072 Uebernachtungen.

MMeilungen öes HtaötphWates Stand der Infektionskrankheiten im Mai 1938 Scharlach: 28 Erkrankungsfälle, kein Todesfall Diphtherie: 5 Erkrankungsfälle, kein Todesfall Zahl der Geborenen im Mai 1938 Gesamtzahl: 46, davon 1 Totgeburt 27 männlich, 1 Totgeburt 19 weiblich, 0 Totgeburt Todesfälle im Mai 1938 94 Gesamtzahl: . . Davon auswärts: 25 69 l M männlich, 37 weiblich)

Wettbewerb für eine künstlerische Geöenkmappe öer staöt Innsbruck Verlängerung des Einreichungsfchlusfes Auf ein Ersuchen des Landesausschusses der bildenden Künstler Tirols wird der Einreichungsschlutz im Wettbewerb für eine künstlerische Gedenkmappe der Stadt Innsbruck im Hinblicke auf die Ereignisse der verflossenen Monate vom 31. Mai 1938 auf 31. August 1938 verlegt. Die Ausschreibung dieses Wettbewerbes gelangte in der Folge 7/1937 des Amtsblattes zur Verlautbarung. I n n s b r u c k , am 10. Juni 1938. Der komm. best. Bürgermeister Dr. Egon D e n z .

Aufruf zum technischen Htuöium Der kommissarische Rektor der Technischen Hochschule in Wien verlautbart folgenden Aufruf: Der politischen Verkrüvpelung unserer Heimat nach dem Weltkrieg folgte unerhörte Notzeit weiter Bevölkerungskreise, insbesondere der Ingenieure und Techniker. Nach eineinhalb Jahrzehnten begann der furchtbare Druck in dem Matz zu weichen, als der wirtschaftliche Aufstieg des Reiches unsere Techniker an sich zog. Jetzt ist das Gespenst der Arbeitslosigkeit verscheucht. Die Ausführung des Vier-Iahr-Planes mit seinen riesenhaften Vorhaben und die großen Aufgaben, die nach der Vereinigung Österreichs mit dem Reich vor uns liegen, werden in den öffentlichen Verwaltungen und in der Industrie viele Tausende Ingenieure mehr benötigen, als derzeit die Technischen Hochschulen Grotzdeutschlands ausbilden. Allen technischen Berufen eröffnen sich daher Erwerbund Aufstiegmöglichkeiten von noch nicht dagewesenem Ausmatz. Das technische Studium können die Abiturienten aller Mittelschultypen ergreifen. Gymnasiasten werden i m ersten Semester ergänzend vorgeschult. Für unbemittelte Studierende bestehen Begünstigungen aller Art, wie Kollegiengeldbefreiung, Hochschulstipendien, freie Wohnungen und nunmehr auch bedeutende Reichsmittel.


.Amtsblatt Nr. 6 Die Technische Hochschule in Wien umfaßt in fünf Fakultäten folgende Richtungen: Bauingenieurwesen (Studiendauer 4)4 Jahre), Architektur (4 Jahre), Maschinenbau (4)4 Jahre), Elektrotechnik (456 Jahre), Schiff- und Schiffmaschinenbau (4)4 Jahre), technische Chemie (4 Jahre), Feuerungs- und Gastechnik (4 Jahre), technische Physik (4 Jahre), Vermessungswesen (3 Jahre), Versicherungstechnik (2 Jahre). Zeitgemäße Studienerleichterungen sind in Aussicht genommen. Mit der zweiten Staatsprüfung nach den 3- bis 4)4-

jährigen Studiengängen ist das Recht zur Führung der Standesbezeichnung Ingenieur (im Altreich Diplomingenieur) verbunden. I n allen Fakultäten kann das technische Doktorat erworben werden. Wir Ingenieure sind stolz, daß nunmehr auch bei uns der technische und naturwissenschaftliche Geist in den Dienst der gewaltigen Auferstehung des deutschen Volkes gestellt ist. An Euch, junge Männer, ergeht der Ruf zum technischen Studium und zum Eintritt in die Armee der schöpferischen Arbeit.

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Wiltsn, 5i. LgstlmI 4 Islsplion l^umms»- 1427 Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Ä)le Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck. Wilhelm-Vreil-Etraße 25. Nruck: graphische K u n f t a n f t a l t T y r o l i a , Innsbruck


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