Amtsblatt Innsbruck

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V.b.b

nupkmdt nnsbrmk «pscheinl einmal i 2NDjährllch. Einzelnummer Nr. 7

15. InN 1938

4. Jahrgang

Helft alle mit! Das Erscheinen öes ersten Amtsblattes öer. Gauhauptstaöt Innsbruck nach meiner Ernennung zum Oberbürgermeister gibt mir Veranlassung/ mich mit einigen Worten an alle öeutschen Volksgenossen zu wenöen/ öie öiese schöne Hast beherbergt. Unter öen Glückwunschöepeschen/ öie ich nach meiner Ernennung erhielt/ hatte eine sen Wortlaut: ,Ich beneiöe Hie um Ihre große Aufgabe unö noch mehr um Ihre schöne Staöt!^ Ich habe mit öen Worten gesankt: ,Ich bin stolz auf öas Vertrauen/ öas mir öiese Aufgabe zugewiesen unö mehr noch öarauf/ öaß meine ganze zukünftige Arbeit öer schönsten Staöt Großöeutschlanös gelten öarf!" Wenn ich heute sie gleichen Worte an öieser stelle wieöerhole/ so liegt öarin im gewissen sinn auch ein Programm für meine Arbeit. Wer öie einmalige Schönheit unserer Staöt/ umgeben von einem Gebirgspanorama von unvergleichlicher Wucht/ mit offenen Augen unö warmfühlenöem Herzen in sich aufgenommen hat/ öer kann nicht mehr öarüber im Zweifel ftjn/ welche vernehmlichste Aufgabe öieser Staöt unö öarüber hinaus ganz Rirol im Rahmen öes Großöeutschen Reiches gestellt ist. I n öieser Sgmphonie öer Schönheit sollen unsere Gäste/ vorab unsere Volksgenossen/ Erholung von öer harten Arbeit/ neue Schaffensfreude uns neue Kraft zum Dienst für Volk unö Führerfinöen/siesollen öarüber hinaus aber auch jeöen Tag mit naturnahen Hinnen aufs neue empfinöen/ wie herrlich schön unsere öeutsche Heimat ist. Die möglichst vollkommene Erfüllung öieser Aufgaben stellt große Anforöerungen/ aber/ meine Volksgenossen/ nicht nur an mich unö sie Stadtverwaltung/ sonöern auch an Sie alle. Ich will heute nicht öavon sprechen/ welche Schwierigkeiten finanzieller Art aus öer SMemzeit heraussichmir entgegenstelle«/ ich will auch nicht von öer erschreckenö hohen Verschulöung sprechen/ öeren Kffern ich sogar im Kreise meiner Mitarbetter nur fiüsternü nenne/ ich begnüge mich für heute mit öer Feststellung/ öaß auch in öiesem belange öer sprichwörtliche Silberstreifen am Horizont schon recht öeutlich sichtbar geworöen ist. Ich erwarte auch von Ihnen nicht/ saßsiemir öiese Sorgen abnehmen, etwas anöeres aber erwarte ich wirklich von Ihnen. Ich kann öurchaus verstehe«/ öaß sich in öen verflossenen Jahre«/ in öenen ein volksfremöes Regime jeöe Vinöung zum Staat öer Vergangenheit fast unerträglich machte/ auch öie enge Vinöung zu Ihrer Heimatstaöt gelockert hat/ öas soll unö muß aber wieöer anöers weröen. Es muß wieöer so weröen/ öaß jeöer persönlich engsten Anteil nimmt am Geschicke seiner Heimatstaöt. Es muß wieöer öazu kommen/ saß öer einzelne Volksgenossesichnicht allein um seine Wohnung/ sein Haus unö Geschäft kümmert/ sonöern öarüber hinaus auch sein Wohl unö Wehe entsprechenti öen wirklichen Gegebenheiten auch innerlich mtt öem Wohl unö Wehe seiner Heimatstaöt verknüpft. <s mögesicheinmal ein jeöer selbst frage«/ ob er in seinem Tun unö Lassen wirtlich öie gebotene Anteilnahme an seiner Heimatstaöt gezeigt hat. Er möge sich öie Frage borlegen/ ob er wirklich auf öie vornehmlichste Aufgabe unserer mit Naturschönheiten so «ich besuchten Staöt Rücksicht nimmt. Jeöen Einzelnen geht es an/ jeöer Einzelne kann öurch sein Verhalten zur Erfüllung öieser Aufgabe beitragen oöer aber sie schwer beeinträchtigen. Darum bitte ich Sie/ helfen Sie alle mit/ nehmen Sie wieöer mehr Anteil an unserer Heimatstaöt/ tragen Sie bei/ saß Innsbruck immer mehr seiner Aufgabe nachkommen kann. Wenn es wieöer einmal öer Ehrgeiz eines jeöen Volksgenossen in Innsbruck sein wirö/sichin einem Veitrag zur Verschönerung seiner Heimat ein Denkmal zu setzen/ öann können wir öoppelt stolz sein auf öiese herrliche Staöt/ aber auch auf ihre Einwohner. Heil Hitler! Dr. Egon Denz/ Oberbürgermeister.


.Amtsblatt Nr. 7

Vas wieöererstanöene Innsbrucker Maöttheater „ I n den Fabriken grüßen uns von den Arbeitsplätzen Blüten und Blumen, die Theater und die Tempel der Kunst sind weit geöffnet. Die Kunst kommt zum Volk und das Volk kommt Zur Kunst." Man muß sich diese Worte ins Gedächtnis rufen, die Dr. L e y vor wenigen Tagen in Rom gesprochen hat, um zu ermessen, welcher Wandel sich auch bei uns vollzieht, seit wir ins Mutterreich heimgefunden haben. Am stärksten wirkt sich diese Wandlung vielleicht auf dem Gebiete der Kunst aus, weil wohl nirgends mehr wider Natur und Geist gesündigt worden ist. Wie gesund und lebenskräftig die deutsche Bühnenkunst von heute ist, haben uns die Theaterfestwochen in Wien gegeigt, wo Dr. G o e b b e l s auch mannhaft für die oft verfemte und verlästerte Bühne in der „Provinz" eingetreten ist, die oftmals „viel aktiver, viel verantwortungsfreudiger und viel mutiger im Aufspüren von Talenten ist als die Bühne der Hauptstadt". Ein Musterbeispiel einer solchen Bühne im guten, und im schlechten Sinne ist unser Stadttheater. Als Hoftheater in der Mitte des 17. Jahrhunderts gegründet, hat es glänzende Zeiten erlebt, bis es im 19. Jahrhundert, zum Pacht- und Geschäftstheater erniedrigt, dem Verfall anheimsiel. Vor feinem gänzlichen Untergange hat es die Stadt Innsbruck gerettet, die es 1886 als Stadttheater übernahm. Diese Jahre seither waren aber eine ununterbrochene Leidenszeit, weil die Stadtgemeinde an dem Pachtsystem festhielt. Das Spieljahr 1936/37 war wohl das traurigste Jubiläum, das je eine Bühne gefeiert hat, und am Beginn des heurigen Jahres wurde unserem Stadttheater das Todesurteil gesprochen: es sollte nicht wieder eröffnet werden. Man hatte ihm ja schon früher keine wirksame Hilfe angedeihen lassen, es war ein fortwährendes Siechtum, immer an der Grenzlinie: zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Auch das großartige „Neue Leben" seligen Angedenkens hat unserer städtischen Bühne keinen Aufschwung gebracht, weil man sie ja nicht am Leben erhalten wollte. Trotz allen schönen Redewendungen von der Kunst, die dem Volke gehört, und von der bodenständigen Kultur, die erhalten und gefördert werden müsse, hatte man für das Theater nichts übrig, weil man ja weder von Verbundenheit mit dem Volke noch von wahrer deutscher Kultur eine Ahnung hatte. Als es so weit war, daß die nationale Bevölkerung diesen hohlen Zauber nicht mehr mitmachen wollte, zeigte es sich, daß die „vaterländischen" Kreise nicht einmal mit Freikarten in das Theater zu bringen waren, womit das Faule all dieser „Kulturbestrebungen" erwiesen war. Die vollständige Schließung der Bühne war daher nur eine selbstverständliche Folge, aber natürlich auch ein Einbekenntnis der jämmerlichen Schwäche.

ten. Minister Dr. G o e b b e l s hat als kundiger Arzt gleich an der wundesten Stelle zugegriffen und 200.000 Reichsmark gespendet. Damit ist mit einem Schlage der gründlichste Wandel in der Geschichte unseres Stadttheaters vollzogen worden. Es ist von allen drückenden Geldsorgen befreit und kann sich nun voll und gang seiner künstlerischen Aufgabe widmen. Nun ist es endlich kein Geschäftstheater mehr, sondern ein Kulturtheater, ein Volkstheater, das im wahrsten Sinne des Wortes dem Volke dienen kann. Von diesem Gedanken ist auch der neue Intendant des Stadttheaters Robert H e I l w i g voll und gang erfüllt. Für unsere Bühne könnte jetzt auch der Satz „Kraft durch Freude" umgekehrt werden, denn eine kräftige, gesunde Bühne ist allein imstande, Freudebringerin gu sein. Nun kann all das, was jahrzehntelang immer wieder Zurückgestellt und abgelehnt werden mußte, durchgeführt werden. Darüber hinaus wird aber unser Stadttheater ein völlig neues Gepräge, innerlich und äußerlich, erhalten. Vor allem wird der Zuschauerraum so gestaltet werden, daß jedermann sich bewußt wird, in eine Feierstunde und nicht in eine Gruft zu gehen. Als bezeichnende Aeußerlichkeit sei erwähnt, daß die Stehplätze verschwinden. Die Volksgemeinschaft wird aber in ihrer ernsten Erfassung sich nun auch dort zeigen, wo bisher sehr starke Risse und Lücken klafften: Zwischen Publikum, Bühnenleiter und Bühnenkünstlern. Der Gedanke der Kameradschaft unter diesen dreien eröffnet den Ausblick auf eine Entwicklung, wie wir sie hier in unserem Theaterleben noch nie verzeichnen konnten. Wenn wir dazu noch bedenken, daß nach nationalsozialistischer Auffassung der Kulturschaffende einen Kulturauftrag übernommen und auszuführen hat, dann dürfen wir heute schon, ohne daß wir noch die Künstler kennen, die hier wirken werden, mit Spannung der Gestaltung des Spielplanes entgegensehen. Wenn uns auch Intendant Hellwig noch nicht allzuviel davon verraten kann und mag, so genügt uns einstweilen seine Erklärung, daß jeder Volksgenosse den „Faust" kennenlernen soll; er soll aber nicht unmittelbar zu ihm hingeführt werden, sondern über den Weg guter Unterhaltung. Bei der hohen Auffassung seiner Aufgabe ist es selbstverständlich, daß alles Minderwertige, Kitschige ausgeschaltet bleibt. Es wird aber auch mit etwas anderem aufgeräumt werden, das aus überlebten Zeiten stammt, das ist die Einschätzung des Schauspielerstandes. Als Kulturschaffender ist der Bühnenkünstler ein gleich wichtiger Teil des Volksganzen. Daraus ergibt sich nicht nur die Aufgabe und die Stellung, die ihm in der Volksgemeinschaft zufallen, sondern auch die Einschätzung und die Würdigung, die er verlangen kann. Mit dem „Komödiantentum" ist es damit in jeder Hinsicht vorbei.

Der Umbruch hat nun hier ein wirkliches Wunder bewirkt. Unsere schon totgesagte städtische Bühne ist zu neuem Leben erweckt, ja unsere schönsten Wunschträume, die wir alle in unserem Herzen schon eingesargt hatten, gehen nun auf einmal in Erfüllung. Gauleiter H o f e r und Gaukulwrwart Dr. O s t h e i m e r haben zusammen mit Oberbürgermeister Dr. D e n g sofort alle Schritte eingeleitet, um unser Stadttheater nicht nur von den Toten aufzuerwecken, sondern auch gang neu zu gestal-

Damit sind wir in Schillers Sinne bei der Schaubühne als moralischer Anstalt angelangt. Ein Bühnenfachmann unserer Zeit sagte: „Die Frage der Schaubühne ist eine Frage des sittlichen Wollens — aber nicht eines einzelnen, sondern eines ganzen Volkes." Das deutsche Theater von heute ist Gemeingut unseres Volkes und unsere Innsbrucker Bühne ist ein wertvoller Teil davon. Es wird an uns liegen, uns der gebrachten Opfer würdig zu erweisen. Fanget an! Dr. Hans L e d e r e r .


Amtsblatt Nr. 7.

Das Innsbrucker Swötarchw Die Innsbrucker Chronik öes Gottfrieö pusch von 77^5 ^ 17S1 Von Dr. K a r l Echadelbauer

(11. Fortsetzung)

(1765.) 9. August: Heute wurde die von I . Maj. der Kaiserin der hiesigen Pfarrkirche zu einem Opfer für das großherz. Brautpaar verehrte, silberne Lampe mit einem darüber schwebenden, gedoppeltem Herzen von reinem Golde vor dem Hochaltar aufgehängt. Abends war Appartment bei Hofe, wobei sich die berühmte Dichterin Morelli Fernandez aus Toscana, genannt Cariila, auszeichnete, indem sie die ihr aufgegebenen Fragen sogleich aus dem Stegreife in gut gelungenen Versen unter Begleitung der Laute eines ebenfalls berufenen Virtuosen singend beantwortete. Außer andern vielen Fremden langte heute auch der hw. H. Bischof von Mantua de la Puebla mit einem zahlreichen Gefolge hier an. IN. August: Heute um 11 Uhr Vormittag verfügten sich allerh. und höchsten Herrschaften in die Kirche des exemten erzh. Frauenstifts, des sogen. Regelhauses ^ und wohnten daselbst dem öffentlichen Gottesdienste bei und beehrten nachmittags ein in dem großen Saale des Schulhauses der P. P. Jesuiten in deutschen Reimen aufgeführtes und mit allegorischen Chören eingelegtes Schauspiel, welches die gesuchte, gefundene und heimgeführte Braut Rebeca auf einem neuerrichteten zierlichen Theater vorstellte, welches Stück gegen 8 Uhr dauerte, nach dessen Vollendung der allerh. Hof sich zu einem italienischen Lustspiele in dem Opernhause (Hoftheater) begab. Heute langte der hw. H. Fürstbischof von Trient, Christoph v. Sizzo, dahier an und nahm sein Absteigquartier bei den P. P. Seroiten. Anmerkung: Auch der hw. H. Fürstbischof von Vrixen. trifft hier ein. 11. August: Heute wurde das mit so vielem Veifalle aufgenommene Singspiel Romulo und Ersilia wiederholt. 13. August: Heute war bei Hofe Galla wegen des erfreulichen Geburtsfestes I . K. H. der Erzh. Elisabeth. Die fremden Herrn Minister und hohen Standespersonen, als auch der ganze hiesige Adel statteten daher I . Kais. Maj. ihre Glückwünsche ab. Diesen Vormittag geruhete auch S. Maj. der Kaiser dem schon vor einiger Zeit ernannten Ordensritter des goldenen Vließes H. Grafen v. Rosenberg, Excell., K. K. Botschafter am spanischen Hofe, die Ordenskette in höchstdero Appartement umzuhängen. An diesem Vormittag erfolgte auch die Eheverlobnis zwischen der Tochter S. Excell. des ersten Oberhofmeisters H. Grafen v. Uhlefeld und dem K. K. Kämmerer H. Gf. v. Waldstein bei Hofe vor I . K. K. Maj. und vielen hohen Standespersonen, worauf dann das gräfliche Brautpaar zur kaiserlichen Tafel gezogen worden. Wegen des schon durch längere Zeit anhaltenden Regenwetters ging heute von der Stadtpfarre eine Prozession, der sich auch die Ordensgeistlichkeit anschloß, nach der Siebenkapellenkirche 2 auf dem Stadtsaggen, um von Gott eine gedeihliche Witterung für die Feldfrüchte zu erbitten. Abends war wieder Gesellschaft bei Hofe, nach welcher sich der allerhöchstderselbe, da es zu regnen nachgelassen hatte, auf den Rennplatz begab, um dem zwischen diesem > Das Ziegelhaus an der Stelle der heutigen Klosterkaserne wurde 1783 auf» gehoben. « Die Siebenlapellenkirche auf dem Spitalmahd an der T i l l wurde unter Kaiser Josef I I . gesperrt.

und der Reitschule schon seit langer Zeit mit einem Aufwände per IIWl) fl. unter der Direction eines gewissen H. Sarti zubereiteten Kunstfeuerwerke zuzusehen. Die wesentlichen und schönsten Bestandteile dieses Feuerwerkes bildeten drei große Tempel. I n dem Mittlern, etwas größern strahlenden Tempel prangte der Namenszug I . Ma. der Kaiserin im stärksten Brillant Feuer, in dem einten Seitentempel befand sich ebenfalls der Namenszug S. M. des Rom. Königs allein, wie in dem andern Seitentempel ein gleiches mit dem Namenszuge S. M. des Kaisers erfolgen sollte. Da fiel plötzlich ein gewaltiger Regen und verlöschte den teuern Namen unsers geliebten Kaisers. Der allerh. Hof zog sich eiligst in die Hofburg zurück und die große Masse des zusehenden Volkes, welches aus diesem Umstände eine üble Vorbedeutung nahm, verließ mit schwerer Ahndung (!) diesen Platz. lNeben diese Erzählung schrieb Pusch am Rande: „aus der Erzählung meines seligen Vaters".) Anmerkung: Ueberhaupt raubte das fortwährende Regenwetter dem allh. Hofe vieles Vergnügen, denn wenn es eine günstige Witterung gestattet hätte, so würden von demselben verschiedene Spazierfahrten auf das Land nach Stams, in das Achenthal, in Zillerthal, in das Stubay und nach den auf dem Mittelgebirge fo schön gelegenen Dörfern Lans, Mutters, Axams unternommen worden fein, so aber mußte sich der Hof statt diesen Ergötzungen bisher abwechselnd auf Appartements und auf den Theaterbesuch beschränken.

Malrikeleintragungen über Illegitime Von

Dr. K a r l

Schadelbauer

Bei der Zusammenstellung des Ahnennachweises bereitet gar nicht so selten ein „illegitimer", d. i. unehelicher Ahne, ein unüberwindliches Hindernis und macht die Fortsetzung der Ahnenreihe unmöglich. Immer wieder taucht daher die Frage auf, was eigentlich in den Matrikelbüchern, vorzüglich den Taufbüchern, über die illegitimen Kinder eingetragen steht und inwieweit deren Eltern angemerkt wurden? I n vielen neueren Taufbüchern wurden die Illegitimen einfach zwischen den Legitimen ohne alle Absonderung eingetragen und einzig der Platz für den Vater freigelassen. I n früherer Zeit (18. Jahrhundert) wurden die unehelichen Kinder nicht ungerne in einer eigenen, der Taufmatrikel der ehelichen angehängten Liste verzeichnet. Das Taufbuch der St.-Iakob-Pfarre in Innsbruck von 1711—18 trägt 3. V. den Titel „Aufschreibung der eheund unehelichen Kinds Taufen", der die Vermutung nahelegt, daß darin alle Kinder, ob ehelich oder unehelich, eingetragen worden seien. Bei genauer Durchsicht des Buches zeigt sich aber, daß auf den letzten Blättern die unehelichen Kinder in einer eigenen „Aufschreibung der unehelichen Kindstaufen" verzeichnet wurden. I n einem späteren Buch (von 1752 an) wurde diese Liste als „^.ppen6ix Illeziiimorum", d. h. Anhang der Illegitimen, bezeichnet und ihr der Bibelspruch vorangestellt: „?eccaverunt pair« noxtri et kecerunr inalum in conspectu 6c>mini 6ei noztri" (— Es sündigten unsere Väter und taten Uebles vor dem Angesicht des Herrn, unseres Gottes). Um ein Beispiel von einer Landgemeinde der Umgebung anzuführen, sei erwähnt, daß im Taufbuch der Pfarre Tulfes-Rinn von 1721—84 die unehelichen Kinder ebenfalls in einem eigenen Abschnitt, „data1oßU5 iiiezitiinolum" betitelt, eingetragen wurden. Ein eigenes Taufbuch für uneheliche Kinder findet sich bemerkenswerterweise bei der Pfarre Vrixen am Eisack. Dieses „Taufuuech fir die unehelichen Khinder, so alda vei St.


.Amtsblatt Nr. 7 Michaels Pfarrlchirchen getauft werden" vom Pfarrmesner Martin Kaiser im Jahre 1636 angefangen, wurde bis Zum Jahre 1833 weitergeführt. Wie sieht nun so eine Eintragung aus? Die erste in dem eben genannten Brixner Taufbuch lautet z.B.: 1636, 7. Februari. Den Valthin (Valentin) Unterlerher und der Turathea (Dorothea) Stainwenterin aus Schalders durch den erwirdigen und geistlichen Herrn M. Philipp Nisl 1 Kint getauft worden mit Namen Jacob. Gfater (Gevatter, Pate) Hans Jacob Donine (?). Inwoner und Kirschner alhie." Hier wird also der Vater so angeführt, als wenn es gar keinen Zweifel darüber geben könnte. I n anderen Fällen ist nur der Vorname des Vaters und seine Beschäftigung verzeichnet, z. V. heißt es 1641 von einem Lehrbuben: „den Veit — (Platz für den Namen leer!) so derzeit bei Maximilian Vernhäckhl in Lernjorn" oder (1643) „Jacob — Feurknecht zu Wiltaw" (d. i. Fuhrknecht zu Wilten). Der Vater wurde meist auf Grund der Angabe der Mutter eingetragen. I n den Taufbüchern steht oft eine dementsprechend Bemerkung dabei, wie „ut mater äicit", d. h. wie die Mutter sagt, oder „maire ita aderente". Gegen die Angabe der Mutter konnte auch Protest erhoben werden, wie ein Fall in Innsbruck von 1711 zeigt, da der hochfürstliche Hatschier Vartlmee Gstier von einer Maria Frischmann als Vater genannt worden war. Bei dieser Eintragung wurde beigefügt: „über solches Angeben er aber protestieret." Visweilen war die Mutter gar nicht in der Lage, den Namen des Vaters anzugeben. So wurde 1799 in Vrixen ein Sohn einer Maria Malfeteinerin aus Layenried „et INÌIÌN5, cuiuz nomen MÄtel nezcit", d. h. und eines Soldaten, dessen Namen die Mutter nicht kennt, getauft. Ein anderes Mal heißt es nur die uneheliche Tochter eines Soldaten: „^sozepna filia illeßit. militi« et ^lariae (^atn" (1798). I m Innsbrucker Taufbuch wird 1757 einmal bemerkt: „?ater e8t incertus, ißitur lilio annoranäum « t nomen ?wckn", d. h. der Vater ist unbekannt, also ist dem Sohne der Name Prockh (d. i. der Name der Mutter) anzumerken. I m Taufbuch von Tulfes findet sich der Fall, daß sich der Vater unter zwei Männern, mit denen die Mutter zu jener Zeit ein Verhältnis hatte, nicht feststellen ließ: „qui«nam autem pater luerit ex lluc>I?u5, quil?uzcum eoclem tempore rem naouit, Innotezcere non potuit."

I m allgemeinen, bürgerlichen Gesetzbuch für die gesamten, deutschen Erbländer der österr. Monarchie handelten die Paragraphen 163 und 164 über den Beweis der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde. Diese lauten (nach der Ausgabe von 1811): § 163: Wer auf eine i n der Gerichtsordnung vorgeschriebene A r t überwiesen wird, daß er der Mutter eines Kindes innerhalb des Zeitraumes beigewohnt habe, von welchem bis zu ihrer Entbindung nicht weniger als sieben, nicht mehr als zehn Monate verstrichen sind, oder wer dieses auch nur außer Gericht gesteht, von dem wird vermutet, daß er das Kind erzeugt habe. § 164: Die auf Angeben der Mutter erfolgte Einschreibung des väterlichen Namens in das Tauf» oder Geburtsbuch macht nur dann einen vollständigen Beweis, wenn die Einschreibung nach der gesetzlichen Vorschrift mit Einwilligung des Vaters geschehen und diese Einwilligung durch das Zeugnis des Seelsorgers und des Paten mit dem Veisatze, daß er ihnen von Person bekannt sei, bestätiget worden ist.

Demnach waren die einfachen Bemerkungen „wie die Mutter angibt" usw. gesetzlich ungenügend. Für die Zwecke der Familienforschung muß man aber auch darum froh sein, denn falsche Angaben dürften doch nur selten darunter fein. Auch vor dem Gerichte einwandfrei dürfte allerdings der folgende Fall fein, wo ein reuiger Sünder feinen Fehltritt feierlich unter Veiziehung von zwei Zeugen verbrieft hat. Der Brief vom 31. Oktober 1729 liegt

im Brixner Taufbuch und sei wegen seines kulturhistorischen Wertes vollständig mitgeteilt: „ I h r o Hochwirden und Gnaden. Ich bite demietigist umb Verzeichnus, das ich wider den 10. Gebod gehandlt höbe und ich mich schuldig befinde, das ich mit der Margret« Piggoleinerin gesündigt höbe und auch des Kinds Vater feie, welches Kind in Aller Heiligen Abent (d. i. 31. Oktober) getauft ist worden und ist der Namben gegeben worden Elisabeth, von welcher ich Unterschriebener bekenne nöben 2 ehelichen Gezeigen, das ich zu disen Kind leiblicher Vater feie. Georg Prugger, Noder (?) zu Ailling (Olang). — Zeigen: Peter Holzmon (?), Pinteimaister in Bozen und Domonig Plomer (? Planer) bei S. Martin."

I n diesem Falle wurde die Vaterschaft gleichzeitig mit dem Taufakte festgelegt. Eine weitere Frage ist die nach der Häufigkeit unehelicher Geburten. I n dem genannten Brixner Taufbuch werden für 1636: 1, 1637: 2. 1638 und 1639: keine, 1640 bis 1642: je 1 und 1643: 6 angegeben. I m Jahre 1798 gab es ebenfalls 6 und 1799 fogar IN, wobei fünfmal Soldaten als Väter genannt werden. I n der Zeit von 1800 bis 1810 gab es nur: 1805 und 1808 je 8, sonst immer weniger, 1811 dafür aber 16. I n Innsbruck war die Zahl der unehelichen Geburten ebenfalls nicht hoch. I n den Jahren 1711 bis 1724 erreichte sie nur 1714: 11. 1720 bis 1722 betrug sie je 2, 1723: 1. I n der Zeit von 1752 bis 1760 waren die Zahlen — wohl entsprechend dem Anwachsen der Bevölkerungszahl — höher. 1757 gab es 15 uneheliche Geburten, 1760: 14, 1753: 12 und 1755: 11. I n Schmirn, wo die unehelichen Kinder auch in einer eigenen Liste, betitelt „iHer illeßitimorum daptixatorum in 3cnmirn", geführt wurden, gab es 1761 ein illegitimes Kind, dann erst 1774 ein zweites, 1779 ein drittes, 1781 und 1782 je zwei und 1787 bis 1798 wieder gar keins. Wenn auch selbstverständlicherweise in allen Schichten der Bevölkerung Väter unehelicher Kinder zu finden sind, so treten diese bei gewissen Ständen doch auffällig häufiger auf. Die verbreitete Meinung, daß in Zeiten von Soldaten-Einquartierungen oder -Durchmärschen die Zahl der illegitimen Kinder steige, wird durch die Angaben der Taufbücher erhärtet. I n Innsbruck findet man um 1715 unter den Vätern z. B. einen Franz Phil. Hudiz unter des Prinz Eugenii von Savoyen Regiment Leutenant aus Mayland gebürtig, einen Iof. Steger, Soldat in der Garnison zu „Reuta" (Reutte) und einen Fr. Ant. Osterminicher von Bozen, der ebendort Corporal unter dem Landvolk war. Führte ein Vater den wohlklingenden Titel „auriga milimriz", so handelte es sich dabei um einen militärischen Fuhrmann oder Roßknecht. I n Brixen erscheint 1800 der Verpflegs Officier Fidelis Schmolopfsgy. Nicht feiten sind dann Angestellte, Knechte oder auch Bediente aus hohen Häusern zu finden, fo in Innsbruck um 1715 ein Laggei (Lakei) Fried. Graf beim Grafen Veffol. Dann und wann läßt sich auch der Seitensprung eines Studiosus feststellen. Nachdem 1714 in Innsbruck schon ein Jos. Dan. Roll von Salurn als Vater aufscheint, findet sich im folgenden Jahre noch ein Jacob Dorffner, Studiosus von Salurn. Bisweilen erfährt man aus dem Taufbuch auch einen Fehltritt, der sich in einem adeligen Hause ereignete. Der Dekan von Innsbruck taufte 1714 „Frau Maria Anna Gräfin von Lodron ein uneheliche Tochter Maria Anna Iosepha" und 1721 gab eine Gertraud Hoßler von Taufers im Pustertal „Ihro Gnaden H. Baron Ioh. Iof. Moyses Genger" als Vater ihres illegitimen Sohnes an. Ein anderes Mal wird ein Ferd. David Herpfer von Herpfenburg von Donauwerth in Schwaben genannt. Ein Fall von einem Findelkind, bei dem natürlich beide Eltern ganz unbestimmt sind, ereignete sich in Innsbruck im Jahre 1712. Man fand in der Spitalskirche ein Kind, bei dem ein „Zetele volgenden Inhalts" lag: „dises Kind sei den änderten (d. i. 2.)


Amtsblatt Nr. 7. Nov. 1712 geboren, von Frau (wohl einer Hebamme) getauft und genent worden Carolus Commeüchenstal, welches dann von Herrn Antoni Koch unter vorigen Namen fub conditione getauft worden. Goatter Herr Johann Georg Angerer, Stattapotecker." Die uneheliche Geburt galt seit alter Zeit als ein Makel, der häufig — was selbst heute noch gar nicht selten vorkommt! — dem daran gänzlich unschuldigen Kinde zur Last gelegt wurde. Solche Kinder suchten dann verständlicherweise, wenn sie bei der Ergreifung eines Berufes da und dort eine Zurücksetzung erfahren mußten, irgend einen Weg. um diesen Makel zu tilgen. Den Akt, durch welchen ein uneheliches Kind für ehelich erklärt wird, nennt man die Legitimation. Es kamen dafür vorzüglich Zwei Arten in Betracht, nämlich 1. die Legimation durch nachfolgende Ehe und 2. die durch eine Verfügung des Regenten oder einer Behörde (—lezirimario per re8criptum principis). Wie es diesbezüglich in Tirol stand, sei zum Abschluß kurz ausgeführt. Die eheliche Geburt war etwa seit dem Jahre 900 eine Voraussetzung für den Eintritt in den geistlichen Stand. Die Synode von Poitiers (1078) schloß alle Unehelichen von den Weihen aus und Papst Urban I I . (1088—99) verbot die Weihe von Priesterföhnen. Seit etwa 1300 wurden dann wieder Dispensen erteilt. I m Brixner Domkapitel wird der Nachweis der ehelichen Geburt erstmals in den Statuten von 1485 gefordert. Unter den Vrixner Domherren waren — nach Leo Santifaller — auch zwei uneheliche Söhne Herzog Meinhards II. Der eine, der Dompropst Friedrich, war ein Sohn des Herzogs mit der Tochter Ottos von Sterzing, der zweite, ein Heinrich, verließ später wieder den geistlichen Stand und verehelichte fich. Eine wichtige Rolle bei der Legitimation spielte die juristische Fakultät der Universität Innsbruck. Diese konnte nämlich Kraft der ihr von Kaiser Leopold I. im Jahre 1681 verliehenen Pfalzgrafenwürde, die sie bis 1765 besaß, bürgerliche Wappen verleihen, Notare ernennen und auch uneheliche Kinder legitimieren. Von 1648 bis 1734 sind etwa 100 solcher Legitimierungen bekannt. Sie sind von Kasp. Schwarz in einer Arbeit über „Die Hofpfalzgrafenwürde der jurist. Fakultät Innsbruck" veröffentlicht worden. Die Bittsteller waren meist Bauern und Bürger Tirols, manchmal auch ein Kind eines Soldaten oder Adeligen. Das legitimierte Kind erhielt meist den Namen des Vaters. I n einem Falle weigerte sich der vom bischöflichen Konsistorium in Vrixen als Vater Ueberwiesene — der Maler Matthäus Gasser aus Dietenheim —, den Sohn auf den Namen Gasser zu legitimieren. Es wurde dann der Ausweg genommen, dem Kind den halben Namen des Vaters und den halben der Mutter — Margareiter —, also „Gatzreiter". zu geben. Bei einem ähnlichen Fall bezüglich eines Kindes zweier Adeliger wurde der Name „Etreittenfelder" gegeben. Ein Kind, dessen Vater unbekannt war. erhielt den Namen „Bergthaller". Für die Legitimation war eine Taxe von 15 Gulden zu zahlen, die aber in Fällen von Armut nachgesehen wurde. Die Legitimations-Diplome wurden in Pergament (bei Armut in Papier) ausgestellt, wofür der Universitäts-Notar 3 Gulden erhielt. Eine legitime Geburt war außer für den Priesterstand besonders auch für die Aufnahme in eine Zunft wichtig. Einen bemerkenswerten Fall diefer Art erzählt ebenfalls Schwarz in feiner genannten Arbeit. Der Sattler Balthasar Leiß in Sterzing hatte ein Mädchen geheiratet, das vorher von der juristischen Fakultät legitimiert worden war. Trotzdem weigerte sich die Sattlerzunft, den Leiß wegen der Illegitimität seiner Frau in die Zunft aufzunehmen und als Meister anzuerkennen. Obwohl er sich an den

akademischen Senat um Hilfe wandte und diefer die Regierung anrief, zog sich die Sache durch mehrere Jahre hin. Noch im Jahre 1793 (Stadtarchiv, Akt Nr. 371) ersucht ein Sebastian Niedermayr von St. Nikolaus das Landesgubernium um einen Legitimationsbrief, „um allen etwa sonst zu erleiden habenden Vorwürfen vorzukommen", da er das Zimmerhandwerk lernen wolle, aber laut Taufschein von unehelichen Eltern geboren sei. Es wurde ihm der Bescheid erteilt, daß eine eigentliche Legitimation unnötig sei, da durch Gesetze von 1783 und 1791 „die Makel unehelicher Geburt auch bei allen Handwerken aufgehoben" wurde und die Verordnung ausdrücklich besage, „daß derlei Uneheliche nirgends einem Vorwurfe oder Nachteile an Ehre oder Hindernissen an ihrem wo immer hin gerichteten Fortkommen ausgesetzt sein sollen". Bezüglich der Legitimation unehelicher Kinder galten die Paragraphen 161 und 162 des bürgerlichen Gesetzbuches, die lauten: § 161: Kinder, welche außer der Ehe geboren und durch die nachher erfolgte Verehelichung ihrer Eltern i n die Familie eingetreten sind, werden, so wie ihre Nachkommenschaft, unter die ehelich erzeugten gerechnet, nur können sie den in einer inzwischen bestandenen Ehe erzeugten ehelichen Kindern die Eigenschaft der Erstgeburt und andere bereits erworbene Rechte nicht streitig machen. § 162: Die uneheliche Geburt kann einem Kinde an seiner bürgerlichen Achtung und an seinem Fortkommen keinen Abbruch tun. Zu diesem Ende bedarf es keiner besonderen Begünstigung des Landesfursten, wodurch das Kind als ein eheliches erklärt wird. Nur die Eltern können um solche an» suchen, wenn sie das Kind gleich einem ehelichen der Ltandesvorzüge oder des Rechtes an dem frei vererblichen Permögen teilhaft machen wollen.

Für die praktische Ahnenforschung ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen, daß man sich bei der Nachsuche in Taufbüchern immer auch an die Register der Illegitimen erinnern soll. Eine Veröffentlichung dieser Register wäre besonders wertvoll, da sie zumeist Namen von fremden Personen enthalten, die oft nur zufällig und für kurze Zeit an dem jeweiligen Pfarrort weilten.


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.Amtsblatt Nr. 7

Hausteinanleihe öer staötgemeinöe Innsbruck Auslosung I n der am Mittwoch, den 22. Juni 1938, unter Veisitz des Notars Herrn Dr. Oskar Solder, im Adlersaale des Stadtsaalgebäudes

stattgefundenen

öffentlichen

Aus-

losung der Vausteinanleihe der Stadtgemeinde Innsbruck wurden nachstehende Nummern ausgelost: Zu IN 8:

zu 100 8: 5009. 5014. 5040. 5046, 5092. 5102, 5136. 5153. 5185. 5186. 5217. 5218, 5269, 5276, 5315. 5317. 5352. 5367. 5418, 5429. 5498, 5500. 5551, 5556, 5593. 5597. 5654, 5662.

5019. 5051. 5106, 5160, 5190, 5219, 5288. 5326. 5370, 5430, 5508, 5557. 5608, 5663,

5022. 5055. 5109. 5167. 5193. 5225. 5289. 5333. 5375. 5434, 5512, 5558. 5613. 5674.

5028, 5059, 5110, 5170. 5194. 5227, 5290, 5334, 5384, 5438. 5519. 5561. 5622, 5676,

5030. 5063, 5114, 5174, 5199, 5235, 5292, 5336. 5389. 5443. 5530. 5562, 5623.

5031, 5065, 5115, 5175, 5201. 5252. 5294. 5340. 5407, 5460. 5533. 5569. 5627.

5033. 5067. 5116. 5178. 5204. 5262, 5301. 5344. 5408. 5478. 5534. 5572, 0629.

5035. 5074. 5131, 5179. 5211. 5267. 5304. 5345. 5412, 5482, 5539, 5582, 5642,

! 5038, 5078. 5134, 5184. 5214. 5268. 5313. 5347, 5417, 5491. 5542. 5589. 5646.

1. 2, 9. 17. 20. 26." 27. 32. 33. 35, 41. 52, 56. 58, 69, 70, zu 1NU0 8: 82. 88, 91. 98, 100, 107, 115. 118. 119. 122, 123, 127. 129. 132, 137, 139, 145, 151, 152, 155. 158. 168, 173, 182. 204, 6504. 6505. 6506. 6519, 6523, 6530. 6532. 6539. 6541. 6542. 218, 220, 224, 225, 226, 230, 237, 238, 240, 243, 246, 251, 260, 6546. 6558. 6565, 6567, 6568. 6573. 6575. 6580, 6583. 6593. 263, 268, 272, 278, 301, 314, 316, 333. 334, 338. 343, 352. 6594. 6596. 6600. 6603. 6613. 6617, 6619, 6620, 6623. 6624. 364. 376, 377, 378, 379, 381, 386. 398, 405. 407. 417. 421, 425, 6630. 6634, 6638. 6640, 6650. 6657. 6660, 6663, 6668, 6669, 432. 437, 439, 441, 446. 451. 452. 456. 461, 464. 465, 475. 6682, 6684, 6689. 6703. 6704, 6735. 483, 490, 497, 503. 505, 510, 517, 521. 527, 532. 535, 543. Die Einlösung erfolgt ab 4. Juli 1938 bei der Stadt544, 548, 549, 551. 562. 564. 567, 576, 586, 589, 594, 614, Kasse gegen Einreichung der gezogenen Wertpapiere mit 623, 625, 630. 641. 646, 647. 655. 670, 674, 683. 686, 693, 695. 698, 705. 706, 710, 711, 716, 732. 734. 743. 746. 754. einem Aufgeld von 10 v. H. 755. 757. 758, 760. 764, 770, 771. 778. 779. 783, 786, 798, 800, 809, 810, 812. 813, 817. 818, 819. 824, 825. 827, 828, 831. 839. 851, 854, 857, 868. 874. 885. 897, 901, 913, 917. 919. 920. 922, 927. 931. 941. 942. 944. 945. 947. 954, 955, 956, 967. 972, 976. 978, 979. 981, 982, 984, 986. 995, 996. 998, 1012, 1013, 1014, 1019, 1032, 1037, 1040, 1051, 1052, 1063. 1065, 1066, 1067, 10 ?6, 1079. 1082. 1092, 1093, 1104, 1122, 1129, 1134, 1144, 1145, 1151, 1152, 1156, 1158, 1161, 1163, 1172, 1178, 1180, 1183. 1188, 1190. 1194. 1195, 1201. 1205, 1218. 1222, 1229, 1230, 1232. 1241, 1245, 1247, 1249. 1256, 1259, 1260, 1262, 1263, 1267, 1272, 1274, 1284. 1290, über die im Monat Juni 1938 durchgeführten 1292. 1295, 1296. 1297. 1299. 1307. 1308. 1318. 1332. 1334, 1339, Gewerbelöschungen 1343, 1344, 1349, 1361, 1364. 1367, 1370, 1389, 1402, 1414, 1420. 1422, 1424, 1425, 1430. 1432, 1433, 1445, 1447, 1453, Bammer Johann, Reichenau 15, Erzeugung des markenrechtlich 1455. 1457, 1465, 1467, 1468, 1473, 1476, 1482, 1501, 1518, 1521, geschützten Lederkonservierungsmittels „Iobagt", 5. 7. 1935, ZI. 1526. 1528, 1535. 1543, 1548. 1551, 1556, 1567. 1596, 1602, 7964. — Brüh Berta, Adamgasse 18, Handel mit allen im freien 1613. 1616, 1619, 1627, 1629. 1635, 1638, 1639. 1640. 1641, Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, 1644, 1649, 1658, 1659, 1660, 1661, 1662, 1667, 1671, 1672. Abf. 5 G.O. aufgeführten Artikel. 27. 8. 1914, I I . 29834. — Brüh 16/6, 1678, 1701, 1704, 1706, 1710, 1714, 1719. 1720, 1729, Berta, Adamgasse 18. Auskocherei. 5. 8. 1921. I I . 14875. — Ernst 1730. 1738, 1746, 1753, 1763. 1764, 1774, 1782. 1788, 1793, Ferdinand, Mufeumstraße 19, Agenturgewerbe, 4. 10. 1933, Zl. 1803. 1804, 1808, 1811, 1812. 1815, 1831, 1838, 1841. 1843. 10877. — Ernst Ferdinand, Museumstratze 19, Kommissionswaren1845. 1857. 1860, 1861, 1863, 1866, 1870, 1872, 1875, 1881. Handel, 4. 10. 1933. Zl. 10878. — Gadenstätter Anton, Amraser Straße 17, Handel mit Sportgeräten und deren Zubehör sowie 1893. 1895, 1900, 1901, 1902. 1905, 1908, 1909, 1916. 1925, Lederwaren. 16. 12. 1937, ZI. 17088. — Fa. Gebrüder Grissemann 1926. 1941. 1946, 1952. 1953. 1961, 1969, 1973, 1982, 1983, (off. Handelsgesellfchaft), Feldstraße 9. Sägewerk. 12. 6. 1920, Zl. 1997, 1999, 2005, 2006, 2007. 2023, 2029, 2033, 2041. 2053, 12822. — Gietl Johann, Adamgasse 28, Metall- und Vronzewaren2057. 2061, 2070, 2075, 2085, 2089, 2095. 2097. 2100. 2102. erzeuger. 5. 12. 1922. Zl. 14831. — Graf Ludwig. Müllerstraße 5. 2103. 2106. 2116, 2118. 2123, 2127, 2128, 2134. 2137, 2140. Agenturgewerbe. 6. 2. 1933, Zl. 1142. — Gstrein Josef. Innstraße 2. 2142. 2146, 2151, 2159, 2161, 2163, 2169, 2173, 2181, 2190. 2191. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Aus2197. 2201, 2204, 2206, 2213. 2227, 2229, 2230, 2232, 2234, schluß der im § 38, Abs. 5 G.O. aufgeführten Artikel, 2. 10. 1932. 2235. 2236, 2237, 2246, 2250, 2253, 2254. 2255, 2262, 2265. ZI. 13282. — Hammerle Alfons, Museumstraße 24, Gast- und 2266. 2267, 2268. 2273, 2279, 2281, 2284, 2291, 2306. 2314, Schankgewerbe gem. § 16, lit. b), c), d), f) und g), 13. 7. 1935. 2317. 2319. 2320. 2326, 2334. 2341, 2342, 2349. 2359, 2360. ZI. 8411. — Heber Rafael Kiebachgasse 10, Handel mit allen im 2363. 2367. 2371, 2377. 2380, 2384, 2386. freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im

Gewerbe

Nachweis

«lv.


Amtsblatt Nr. 7. § 38, Abs. 5 G.O.. ausgeführten Artikel. 6. 8. 1928. I I . 14610. — Hermann Richard, Anichstraße 24, Gast- und Schankgewerbe. lit. b), c), d). f) und g) gemäß § 16 G.O.. 27. 3. 1931, I I . 5662. — Hilpold Johann, Museumstraße 19, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 G.O., aufgeführten Artikel, 3. 11. 1924, ZI. 19194. — Hoffer Adolf. Fallmerayerstraße 8, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, 5. 9. 1922, I I . 11394. — Fa. „Ignaz Maier", Offene Hdlsges., Museumstraße 21. Handel gemäß § 1a. Abs. 1, Abschn. b), Pkt. 36 G.O., einschl. Kolonial- und Spezereiwaren. 14. 10. 1937, I I . 13614. — Julius Bauer k Co. (Off. Hdlsgef.), Herzog-Friedrich-Strahe 7 und 2. Verkaufsstelle Brixner Straße 2. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. 23. 8. 1922. I I . 13089. — Kanz Leopoldine, Erlerstraße 11, Maschinstrickergewerbe. 7. 12. 1926. I I . 23458. — Kelderer Josef, Mariahilfstraße 42, Gast- und Schankgewerbe gem. § 16

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am 50. Juni Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer

689

Frauen 613 Zusammen: 1302 Hievon sind unterstützt:

Männer: 563 Frauen: 507 Zusammen: 1070

Die 1302 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf einzelnen Verussklasfen wie folgt: Männer Frauen Zusam. 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 1 3 4 2. Bergbau und Salinenwesen — — — 3. Stein, Ton. Glasindustrie 9 4 13 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe 61 1 62 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-Werke — — _^_ 6. Metallindustrie 60 — 60 7. Holzindustrie. Tapezierergewerbe 13 — 13 8. Leder- und Häuteindustrie 2 — 2 9. Textilindustrie — 67 67 10. Bekleidungsindustrie 11 17 28 11. Papierindustrie — 17 17 12. Graphische Industrie 36 11 47 13. Chemische Industrie — ^ ^ 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 62 17 79 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 50 138 188 16. Handel 65 80 145 17. Transport und Verkehr 28 5 33 18. Bank- und Versicherungswesen 6 — 6 19. Körperpflege und Reinigungswesen 11 17 28 20^Heilkunde und Gesundheitswesen 3 9 12 21. Lehr-, Bildunys-, Kunst- und Unterhaltungsberufe 22 19 41 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare usw.) 2 — 2, 23. Öffentlicher Dienst — __ ^. 24. Haushaltungsberufe — 27 27 25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe 247 181 428 Summe:

689

613

1302

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Mai 1938 ergibt sich eine A b n a h m e um 787 Personen.

G.O. lit. b), c). d), f) und g). 22. 4. 1937. I I . 5458. — Krainhofer Josef, Erlerstraße 7. Elektroinstallationsgewerbe. 19. 9. 1927, I I . 1—903/2 Tir. Lds.-Reg. — Kritzinger Iofef, Defreggerstraße 29, Erzeugung von Rasierpulver, 7. 5. 1935, I I . 5419. — Künzel Karl, Maximilianstraße 3, Kautschukstampiglienerzeugung, 22. 1. 1937, I I . 917. — Künzel Karl, Defreggerstraße 19, Annoncen- und Reklamebüro, 15. 5. 1936, I I . 8262. — Löwy Valerie, Leopoldstraße 45, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebensmitteln und sonstigen nach § 38, Abs. 5 G.O., oorbehaltenen Artikeln, 6. 12. 1918, I I . 33790. — Lusch Anna, Leopoldstraße 35, Maschinstrickerei, 25. 9. 1934, I I . 12288. — Martini Josef, Müllerstraße 3, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 G.O.. aufgeführten Artikel, 26.9.1918, I I . 2909. — Martini Iofef, Leopoldstraße 30 u. Großmarkthalle, Handel mit Obst u. Gemüse im Umherziehen von Ort zu Ort im Bdsland. Tirol gem. § 60, Abs. 2 G.O., 9.7.1931, I I . 12340. —Meisel Julius, Anichstr. 3. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 GO., aufgeführten Artikel. 15. 9.1917, I I . 19470. — Mühleifen Friedr.. Dr.-GIatz-Str. 15b. Tifchlergewerbe. 13.2.1933. I I . 1974. — Munding Otto. Kiebachg. 16. Gast- u. Schankgewerbe gem. § 16, lit. c), d) und f) G.O., 28.10.1932, ZI. 13726. — Reitlechner Bertha. Kirchgasse 6, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 25. 11. 1936. ZI. 18278. — Teeber Leopold A., Liebeneggstraße 4. Reklamebüro, 8. 2. 1932, Zl. 1381. — Stiaßny Ernst, Anichstraße 4, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, insbesondere Textil-. Konfektions- und Kurzwaren, 29. 10. 1935, Zl. 12457. — Stift Johann, Meraner Straße 8. Buchbindergewerbe, 24. 2. 1887, I I . 2133. — Tollinger Maria. Colingasse 12. Handel mit Manufakturwaren und Touristenausrüstungsgegenständen, 2. 6. 1938. I I . 7587. — Tollinger Vinzenz. Colingasse 12. Handel mit Manufakturwaren und Touristenausrüstungsgegenständen, 23. 5. 1892, I I . 8873. — Trautner Josef. Pfarrgasse 6, Kunsthandlung, 7. 7. 1936. I I . la—1880 Ldhptm. f. T. — Waibl Lorenz. Fischergasse 17. Echuhmachergewerbe, 8. 11. 1919, Zl. 27933. — „Warchalowsky", Reckzügel u. Co.. Maschinenbau A.-G., Wien, Maria-Theresien-Ttraße 57, fabriksmäßige Erzeugung von Kühlschränken und Kühlmaschinen, Wiegemaschinen usw., 22. 7. 1935. ZI. 8579. — Weschta Anton. Etafflerstraße 3, Handel mit Nutz- und Schlachtvieh, 30. 12. 1935, Zl. 15500.

Verzeichnis über die im Monat Juni 1938 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete Vauernfeind Hermann, Anstreicher-, Lackierer- und Zimmermalergewerbe, Mentlgasse 14, 8. 6., Zl. 7816. — Banr Leo, Einstellung von Kraftfahrzeugen (Garagen), Pradler Straße 18, 18.6., Zl. 6728. — Verging Otto, Autogenes und elektrisches Schweißen, M.-Gaismayr-Strahe. Ecke Adamgasse 28. 8. 6., Zl. 7815. — Briem Katharina, geb. Berghofer, Handel gemäß § 1a, Abf. 1, Abschn. b). Pkt. 36. G.O.. Museumstraße 19, 29. 6., Zl. 8818. — Eibl Michael, Konzession nach § 15, Pkt. 4 G.O. zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger (grüne Mütze. Schild Nr. 48). Hauptbahnhof. 21. 6., Zl. 7884. — Fluckinger Peter, Baumeistergewerbe. Kärntner Straße 14, 14. 6., ZI. la—244/55 Ldhptm. f. T. — Gadenstätter Anton, Handel mit Sportgeräten und deren Zubehör fowie Lederwaren und Sportbekleidungsartikeln, Amrafer Straße 17, 22. 6.. Zl. 8617. — Grissemann Karl. Sägewerk. Feldstraße 9. 8. 6.. Zl. 7669. — Hammerle Alfons. Gast- und Schankgewerbe gem. § 16. lit. b). c), d), f) und g) G.O., Museumstraße 24, 10. 6.. Zl. 6587. — Haselwanter Gottfried, Fuhrwerksgewerbe, soweit es nicht an eine Konzession gebunden ist. Haymongasse 2, 17. 6.. Zl. 8234. — Hiebl Franz, Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16, G.O., lit. bj,


s c), d), f) und g). Maria-Theresien-Ttrahe 29, 14. 6.. I I . 7670. — Hilpold Johann, Handel mit Briefmarken mit Ausschluß der in Geltung stehenden. Bürgerstraße 24/11. 29. 6.. I I . 8819. — Kahrer August, Buchbindergewerbe und Kartonagenerzeugung, Meraner Straße 4, 28. 6., I I . 8713. — Krttzinger Josef. Beförderung von Lasten mit Kraftfahrzeugen gemäß § 1, Punkt 1 der Minist.-Verordnung vom 31. März 1931, BGBl. 109, Defreggerstraße 29, 2. 6., ZI. 6982. — Lenz Johann, Verkauf von Waffen und Munitionsgegenständen gem. § 15, Pkt. 10 G.O., Schretterstraße 14, 18. 6., I I . 8310. — Locke Karl, gewerbemäßige Speisenverabreichung gem. § 16, lit. b) G.O.. Adamgasse 18, 11. 6.. I I . 7260. — Mehr Ludwig, Großhandel mit Obst, Gemüse, Südfrüchten und Landesprodukten, Kranewitterstraße 18, 8. 6., I I . 7696. — „Modellhaus Alteneder & Co.", offene Handelsgesellschaft, Handel mit Textil-, Konfektions- und Kurzwaren, Anichstraße 4, 14. 6., I I . 7945. — Moosburner Xaver, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, jedoch mit Ausschluß aller Lebens-, Genuß- und Futtermittel, Herzog-Friedrich-Stratze 7 und zweite Verkaufsstelle Brixner Straße 2. 17. 6.. I I . 8313. — Moser Josef, Kautfchukstampiglienerzeugung, Maximilianstraße 3, 21. 6., I I . 8520. — Neumann Artur, Handel mit Baumaterialien, Pfarrgasse 4/1, 25. 6., I I . 8139. — Ortner Anna, geb. Bartl, Damenkleidermachergewerbe, Maria-The^esien-Straße 29, 13. 6., I I . 8122. — Pasquetto Hildebrand, Handel mit Obst und Gemüse, Innrain 28, 7. 6., I I . 7349. — Reisig! Ignaz. Buchsachverständiger, Bücherrevisor, Finanz- und Wirtschaftsberater, Anichstraße 2/II, 1. 6., I I . 7554. — Riedmann Cäcilia, Gast- und Schankgewerbe gem. § 16, lit. b), c), f) G.O. beschränkt, Angerzellgasse 10, 13. 6., I I . 2078. — Rinnersberger Josef, Anstreicher-, Lackierer- und Iimmermalergewerbe, Sonnenburgstrahe 12, 21. 6., I I . 8138. — Rubatscher Markus, Ausschank von Wein und gebr. geist. Getränken über die Gasse in unoerschlossenen Gesäßen und in beliebigen Mengen, jedoch mit Ausschluß der Verabreichung an Sitz- und Stehgäste, Leopoldstraße 2, 27. 6., I I . 5424. — Rudigier Ernst, Handel mit sämtlichen Textilwaren, Kurzwaren, SchneiderZubehören, Federn, Wolle (Garne), Wäsche, Strick- und Konfektionswaren, Kiebachgasse 10. 28. 6., I I . 8931. — Schreiner Marianne. Handel mit Kisten, beschränkt auf den Absatz am Innsbrucker Wochenschweinemarkt, Marktplatz, 14. 6., I I . 8005. — Sebanc Max., Gast- und Schankgewerbe lit. b), c). d), f) und gj G.O., Anichstraße 24, 24. 6., I I . 7586. — Staudacher Hermann, Handel mit Ansichtskarten und Reiseandenken, Maria-Theresien-Stratze 29, 28. 6., I I . 8515. — Süß Paula, geb. Mößmer, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. Kirchgasse 6, 15. 6., I I . 8716. — Tollinger Marie, Handel mit Manufakturwaren und Touristenausrüstungsgegenständen, Colingasse 12, 2. 6. 1938, I I . 7587. — Tollinger Maria. Handel mit Touristenbekleidung- und Lodenkonfektion fowie Touristenausrüstungsgegenständen und Manufakturwaren, Coling. 12, 30. 6., I I . 8714. — „Josef Trautner" (Offene Handelsgesellsch.), Kunsthdlg., Pfarrgasse 4—6, 30. 5.. I I . la—1263/3 Ldhptm. f. T. — Treitinger Engelbert, Handel mit Kühlmaschinen und Kühlschränken, Marke „Frigidaire". Innrain 30, 15. 6., I I . 8233. — Trojan Maria, geb. Federspiel, Frauen- und Kinderkleidermachergewerbe, Schillerstraße 19/IV, 29. 6., I I . 8618. — Welser Hermann, Dr., Sippenforschung (Familienforschung), Namens- und Wappenforschung sowie Verfassung und Herausgabe von einschlägigen sippenkundlichen Vordrucken, Formularien und Behelfen unter Ausschluß jeglicher in die Berechtigung eines konzessionierten oder handwerksmäßigen Gewerbes fallenden Tätigkeit. Templstraße 2. 15. 6.. I I . 7326. — Wille Jakob, Handel mit Ansichtskarten, Kunstkarten und Reiseandenken. Berg Isel. Kiosk bei der Aussichtswarte, 14. 6., I I . 7671.

.Amtsblatt Nr. 7

Verzeichnis öer Gewerbestrafen im Monat Juni § 2 Milchoerkehrsvorschriften, Lieferung unterfetthältiger Milch: RM. 15.— (48 Stunden); § 2 Milchverkehrsvorschriften, Lieferung unterfetthältiger Milch RM. 10— (48 Stunden): § 22 GO., Unbef. Gepäcksbeförderung: RM. 30.— (48 Ttd.).- § 100 G.O.. Nichteinräumung der Schulbefuchszeit f. d. Lehrling: RM. 30.— (48 Std.),- §13a GO., Unbefugter Verkauf von Flaschenbier: RM. 10— (48 Std.); § 6. Unterfagungsgesetz. Verlegung des Gewerbebetriebes ohne Genehmigung: RM. 30.— (3 Tage); § 14 G.O.. Unbefugte Ausübung des Schuhmachergewerbes: RM. 10.— (24 Stunden); § 10 der Verordnung vom 27. Dezember 1902, RGBl. 242, Unbefugte Aufsuchung von Bestellungen auf Drucksorten: RM. 10 (24 Stunden); § 2a/1 der Vorschriften für den Verkehr mit Frischmilch: RM. 10.— (24 Stunden); § 2a/1 der Vorschriften für den Verkehr mit Frischmilch: RM. 5.— (12 Stunden); § 48 G.O., Nichtbezeichnung des Gewerbebetriebes: RM. 5.— (12 Stunden); § l a G.O., Unbefugter Handel mit Ansichtskarten: Verweis; § 2a/1 der Vorschriften für den Verkehr mit Frischmilch: RM. 5.— (12 Stunden); § 10 der Verordnung vom 27. Dezember 1902. RGBl. 242. Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen auf Drucksachen: RM. 5.— (12 Stunden); § 39 G.O., Nichtanzeige der Verlegung des Standortes: RM. 3.— (6 Stunden); Uebertretung des Alpenpflanzenschutzgesetzes: RM. 2 (12 Stunden); detto RM. 2.— (12 Stunden); detto RM. 1.— (6 Stunden); detto RM. 5 (24 Stunden); detto RM. 5.— (24 Stunden); detto RM. 5 — (24 Stunden); detto RM. 10— (24 Stunden); detto RM. 10.— (24 Stunden); detto RM. 6.— (24 Stunden); detto RM. 2.— (6 Stunden): detto RM. 3.— (12 Stunden); detto RM. 4— (24 Stunden); detto RM. 2 (6 Stunden); detto RM. 2.— (6 Stunden).

Umbenennung öee Kranz-Pschee unö Vollfuß-Hieölung Auf Grund der Verfügung des Herrn Oberbürgermeisters der Stadt Innsbruck, Dr. Egon Deng, vom 15. Juni 1938 wurde mit Zustimmung der Landeshauptmannschaft für Tirol vom 8. Juni 1938 die von der Stadtgemeinde Innsbruck und vom Lande Tirol in den letzten Jahren am sogenannten Eieglanger errichtete Frang-Fischer- und Dollfuß-Siedlung mit sofortiger Wirkung nach dem Geländenamen Sieglanger in Sieglangersiedlung umbenannt.

Verzeichnis öer Gewerbederanöerungen im Monat Juni 134. B e e r Maria, geb. Hubinger — Verpachtung des Fiakergewerbes mit 1 Auto im Standorte Innsbruck, Anichstraße 11, an Herrn Bartholomäus Hagleitner.


Amtsblatt Nr. 7. 135. Ga ss er Thomas — Verlegung des Standortes des Anstreicher-, Lackierer-, Schilder-, Schriften- und Zimmermalergewerbes von der Erlerstraße 4 in die Straße der Sudetendeutschen 17. 136. G n i g l e r Michael — Verlegung des Standortes des Speditionsgewerbes von der Wilhelm-Greil-Etraße Nr. 4 in die Adamgasse 5. 137. G o t t a r d i Alfons — Verlegung des Standortes des Reisebüros vom Südtiroler Platz 12 nach dem Südtiroler Platz 6. 138. G u g g e n b e r g e r Anton — Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 G.O., aufgeführten Artikel, von der Herzog-Friedrich-Straße 24 in das Haus HerzogFriedrich-Straße 20 (Verkaufsstand). 139. Gunsch Josef — Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes und des Kommissionswarenhandels von der Bürgerstraße Nr. 32 in die Grillvarzerstraße 12. 140. Gunsch Josef — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Ueberprüfung und Anlage kaufmännischer Bücher, Bilanzen und Rechnungen sowie Vornahme sonstiger buchhalterischer Arbeiten und Erteilung einschlägiger Gutachten und Ratschläge von Innsbruck, Bürgerstraße 32, in die Grillparzerftraße 12. 141. G u t m a n n Josef Karl — Verlegung des Standortes des Realitätenvermittlungsgewerbes und des Gewerbes der Verwaltung von Gebäuden von der Defreggerstraße 13 in die Körnerstraße 11. 142. K e l l n e r Josef — Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 G.O., aufgeführten Artikel, vom Marktplatz nach der Vrennerstratze (Stand), gegenüber dem Sonnenburgerhofe. 143. K l e i n e r Eduard — Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, vom Marktplatz in einen offe» nen Stand beim Gasthaus „Peterbründl". 144. K l e m e n c Dr. Karl — Verlegung des Standortes des Handels mit Briefmarken von der Vürgerstraße 24 in die MariaTheresien-Straße 25. 145. M a r i a ch er Johann — Verlegung des Standortes des Schuhmachergewerbes von der Seilergasse 1 in die Herzog-Friedrichrich-Straße 22. 146. P e z z e i Frieda, Inhaberin des Gewerbescheines zum Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren im Standorte Innsbruck, Andreas-Hofer-Stratze 32 — Verehelichung und Aenderung des Namens auf E s t e r o a u er. 147. Pich l e r Dr. Oskar — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Realitäten-, Hypotheken- und Darlehensvermittlung von der Pfarrgasse 3 in die Pfarrgasse 6. 148. S p i e l m a n n Therese — Verlegung des Standortes des an Herrn Roman Thaler verpachteten Tapezierergewerbes (Witwenbetrieb nach Josef Spielmann) von der Salurner Straße 12 in die Schöpfstraße 39. 149. S t i b a l Viktor — Verlegung des Standortes des Maurermeistergewerbes von der Müllerstraße 27 in die Kaufmannstraße 13. 150. W a s c h n i g Paul — Verlegung des Standortes des Handels mit Würstchen und Brot im Umherziehen in den Straßen Innsbrucks bei Tag- und Nachtzeit, von der Herzog-FriedrichStraße 21 in die Adamgasse 30.

151. „Brauerei Z i p s A.-G., vorm. Wm. Schaup" in Iipf — Bestellung des Herrn Maximilian Dengg zum Pächter der verkäuflichen Bier- und Spezereihandlungsgerechtsame, umfassend die Berechtigungen des § 16 G.O.. lit. b). c), d), f) und g) im Standorte Innsbruck, Stiftgasse 1 — Burggraben 21 (Damenstift), und Löschung des bisherigen Pachtverhältnisses mit Josef Riedmann.

Mitteilungen öes HtaötphMates Stand der Infektionskrankheiten im Juni 1938 Scharlach: 8 Erkrankungsfälle, kein Todesfall Diphtherie: 7 Erkrankungsfälle, kein Todesfall Zahl der Geborenen im Juni 1938 Gesamtzahl: 45, davon 4 Totgeburten 25 männlich, 3 Totgeburten 20 weiblich, 1 Totgeburt Todesfälle im Juni 1938 Gesamtzahl . . . 92 Davon auswärts . 37 55 (24 männlich, 31 weiblich)

Der lltachöruck von Aufsätzen/ Berichten oöer nur von Teilen öerselben sowie öie Meöergabe von Daten uns Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet

ßöröerung öer Wohnbautatigkeit öurch staatliche Wohnbauhilfe uns Hieölungstreöite I m Sinne des Erlasses des Herrn Gauleiters Bürckel über die Förderung der Wohnbautätigkeit, sei es nun durch Zuschüsse im Sinne einer Wohnbauhilfe oder durch gesetzlich festgelegte Siedlungskredite, können neuerdings Gesuche beim Stadtmagistrate, Abteilung IV, eingebracht werden. Die Merkblätter für Wohnbauhilfe, in denen sowohl für den Bauherrn als auch für den Baumeister die erforderlichen Details angeführt und die Gesuchsbeilagen vollständig aufgezählt sind, wollen zur Erleichterung und rascheren Abwicklung des Gesuchsganges beim Siedlungsamt im Sozialministerium, Wien I., Hanuschgasse 3, angefordert werden.


10

.Amtsblatt Nr. 7 unmittelbar durch die Preisüberwachungsstelle der Landeshauptmannschaft für Semmeln, Butter und Eier festgesetzt. Auch diese festgesetzten Preise liegen, mit Ausnahme der Vutterpreise, etwas niedriger als die Ende Mai l. I . erhobenen. Die nicht festgesetzten Preise für Molkereiprodukte sind gegenüber dem Vormonate unverändert geblieben.

Monatsbericht über öen Fremöenvertehr Monat Juni 1938 <1937)

Ständiger Wohnort

Hericht des Marktamtes Innsbruck über die Preisbildung bei einigen lebenswichtigen Nahrungsmitteln im Monate Juni 1938 I m Fleischhandel sind die Preise gegenüber dem Stande von Ende Mai l. I . durchwegs gleich geblieben. Beim Wiener Schweinefett hat sich der Einheitspreis von RM. 1.80 überall durchgesetzt und auch die übrigen Fette weisen keine Preisänderung auf. I m Gemüse- und Obsthandel ist seit dem letzten Berichte insoferne eine einschneidende Aenderung eingetreten, als seit dem 17. Juni die Preise für einheimisches Gemüse und Obst durch die inzwischen gebildete Preiskommission für Innsbruck wöchentlich neu festgesetzt werden und die festgesetzten Höchstpreise nicht überschritten werden dürfen. I m allgemeinen liegen die festgesetzten Obst- und Gemüsepreise, der vorgeschrittenen Jahreszeit und vermehrten Anlieferung entsprechend, niedriger, als zur Zeit des letzten Berichtes. Weitere amtliche Preisfestsetzungen wurden inzwischen

Wien Sonstiges Österreich Deutsches Reich Danzig Schweiz, Liechtenstein Italien Jugoslawien Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen Litauen. Lettland, Estland Finnland Schweden Norwegen '. Dänemark Niederlande Belgien. Luxemburg Großbritannien, Irland Frankreich, Monaco Spanien Portugal Albanien Griechenland Bulgarien Türkei Rußland und Russisch-Asien Palästina, Britisch - Indien, Niederländisch-Indien Japan Uebriges Asien Aegypten Uebriges Afrika Australien Vereinigte Staaten von Nordamerika Kanada Argentinien Brasilien Uebriges Amerika Uebriges Ausland

Zahl der Zahl der Fremdenmeldungen Übernachtungen 1933 193? 1933 193?

159? 3487 3616 9449 2424 3414 4871 11982 29039 2489 36535 3928 45 17 95 40 448 659 640 990 844 501 1513 1047 43 63 70 155 86 315 123 516 44 56 72 97 328 694 476 1253 40 56 87 243 741 ^ 1341 ^ 58 s ^ 79/ ^ 267 1 3601 18^429 22^696 300 1 402) 465 822 824 1305 840 417 877 559 1215 2844 1777 6913 298 695 375 1048 10 1 .« 171 .. 16/ " 22/ ^ — — — — 51 ^ 10 4/ 26 ^ 6 4 — 2 — 2 — — 11 — 23 76 14^ 76 ) 203 65) 470 705 201 18 l ^ 17 l 45 1 6 12

— — 8 — 44 199 161 150 j 403 140) 786 1239 2(N 36l ^^ 29l 53l 15 61

Zusammen: 39289^18151^54305

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' Darunter in Privatquartieren: 2626 Personen mit 7282 Nächtigungen; außerdem in Jugendherbergen: 1585 Personen mit 1929 Nächtigungen. 2 Darunter in Jugendherbergen: 502 Personen mit 1040 Nächtigungen.

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, 5t. Zgsilmä ^ Islsplion l^lumms»- 1427 Verleger, Etgentümer und Herausgeber: Die Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Oreil-Ttraße 25. Druck: Graphische Kunstanftalt T y r o l i a , Innsbruck


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