Amtsblatt Innsbruck

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.der GauhauMallt Amtsblatt I Innsbruck Erscheint einmal imMonat.Vyugspr. . Einzelnummer 2oRpf. . 8

schriftkitung:Rathaus,2.stock rechts T u r ö l , Fernsprecher: 6ic> 15.

1Y3S

4.

. lnnsbrucker Herbstmesse Der stetige Aufschwung der deutschen Wirtschaft bringt notwendig einen steigenden Bedarf an Veranstaltungen mit sich, die für die Werbung deutscher Erzeugnisse im I n - und Auslande geeignet sind. Es konnte daher nach der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Reiche und der Einreihung der alpenländischen Wirtschaft in den grohdeutschen Wirtschaftsraum gar nicht in Frage stehen, daß die Innsbrucker Messe nicht nur aufrechterhalten, sondern nach den Richtlinien nationalsozialistischer Wirtschaftsführung ausgebaut und neu geformt wird. Innsbruck gewann durch den Fortfall der unnatürlichen Grenzen im Norden ebenso seine ursprüngliche Bedeutung als wichtiger Grenzhandelsplatz wieder, wie es als Fremdenverkehrszentrum der westlichen Alpenländer einer großartigen Entwicklung entgegengeht. Die Gauhauptstadt ist der ideale Platz für eine Leistungsschau alvenländischer Wirtschaft, die der Vermittlung neuer Absatzmöglichkeiten und der Anbahnung von Handelsbeziehungen dienen soll. Es wurde daher im Einvernehmen mit den zuständigen Reichsbehörden die Durchführung der Innsbrucker Messe 1938 verfügt und diese für die Zeit vom 10. bis 18. September festgesetzt. Es widerspräche aber nationalsozialistischen Grundsätzen, wenn eine solche Leistungsschau nicht aus den Tiefen unseres Volkstums schöpfen und dem Volkstum und feiner kulturellen Erhaltung dienstbar gemacht würde. Der Gauleiter hat deshalb der diesjährigen Messe jene Prägung gegeben, die die enge Verflechtung der heimischen Wirtschaft, des heimischen Gewerbes mit den wertvollen Kulturgütern unseres Bauerntums, dem Urgrund des Landes, zum Ausdruck bringt. Das Kernstück der Messe soll aus diesem Gedanken heraus die einzigartige Sonderausstellung „Tiroler Volkskunst und Handwerk" in den Räumen der Innsbrucker Stadtsäle bilden. Die Bedeutung und kulturelle Eigenart des Gaues Tirol, seinen Ruf als ältestes freies deutsches Bauernland zu stärken und das bodenständige, auf der Grundlage bäuerlichen Hausfleitzes und Schönheitssinnes gewachsene Handwerk durch neue Sinngebung zu fördern,

ist der Zweck dieser Ausstellung. Die unbedingt stilechte Gestaltung der Schau, die allein das angestrebte Ziel erreichen läßt, ist gewährleistet durch die Mitarbeit kundiger Fachmänner. So wird die erste Innsbrucker Messe im Rahmen des Großdeutschen Reiches in neuer Formgebung ein Grundstein im kulturellen und wirtschaftlichen Wiederaufbau der Ostmark sein. Das liberalistische Zeitalter, das die Profitgier des Einzelnen zum Schaden der Gesamtwirtschaft überwuchern ließ, ist überwunden. Die Wirtschaft hat sich heute nach sinnvoller Planung im Dienste der Volksgemeinschaft einzuordnen und der Sicherung der wirklichen geistigen und materiellen Lebensbedürfnisse unseres Volkes zu dienen. Von diesem Gesichtspunkt wird auch die diesjährige Innsbrucker Messe in allen Teilen geleitet sein. Die Gauhauptstadt wird durch die großzügige Ausgestaltung der diesjährigen Messe das Ziel vieler Tausender Besucher aus dem I n - und Ausland sein. So dient die Messe auch im weiteren Sinne der Fremdenverkehrswerbung. I m äußeren Aufbau bedient sich die Messeleitung im großen und ganzen der bisherigen Objekte, wobei die Ausstellungshalle der eigentlichen Mustermesse vorbehalten ist. Eine überraschend große Anzahl größerer Firmen aus dem Altreiche hat sich bereits gemeldet, wobei natürlich die Maschinen- und Autoindustrie im Vordergrunde steht. Aber auch die Ostmark selbst und vor allem der Heimatgau sind in allen Zweigen ihrer Wirtschaft gut vertreten. Den Besuchern der Messe wurden von der Reichsbahn weitgehende Fahrpreisermäßigungen zugebilligt. Für einen Umkreis von 250 Kilometer von Innsbruck und von den Bahnhöfen Wien, Wels, Linz, Graz, Klagenfurt. Lienz, Sillian können die Messebesucher Sonntagsrückfahrkarten benützen. Auch die Innsbrucker Lokalbahnen gewähren weitgehende Ermäßigungen. Der Messeausweis kostet 1 RM., Dauerkarten, gültig zum sechsmaligen Eintritt, 2 RM. und Tageskarten zum einmaligen Eintritt in alle Messeobjekte 60 Pfennige.


Amtsblatt Nr. 8

31/56 Kl N Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte

Merkblatt 1. Laut Verordnung über die Einführung des Gesetzes über die Vermittlung von Musikaufführungsrechten im Lande Osterreich vom 11. Juni 1938 (RGVl. Teil I. Nr. 90) ist das Gesetz vom 4. Juli 1933 (RGBl. Nr. 76) und die Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 15. Februar 1934 (RGBI. Nr. 17) auch in der Ostmark anzuwenden. 2. Matzgebend für die Tätigkeit der Stagma in der Ostmark sind weiter folgende Gesetze, Verordnungen und Gesamtverträge: 2) Das Gesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). BGBI. Nr. 111/1936. K) Der Gesamtvertrag zwischen der AKM. und dem Gremium der Lichtspielunternehmer Österreichs vom 22. März 1937, von der Stagma übernommen. e) Der Gesamtuertrag zwischen der AKM. und dem Verband der Konzertlokalbesitzer und Gastgewerbetreibenden mit Musikverstaltungen Österreichs, vom 24. März 1937, von der Stagma übernommen. ä) Der in der amtlichen Wiener Zeitung Nr. 126 vom 8. Mai 1938 veröffentlichte Tarif.

3. Wann ist ein Aufführungsrecht zu erwerben? Wenn gesetzlich geschützte Werke öffentlich zur Darbietung gelangen, so ist die im Gesetz vorgeschriebene Aufführungsbewilligung immer i m v 0 r a u s bei der Stagma, Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte, Einhebungsstelle Ostmark, Wien, III., Baumannstraße 8, oder bei den in allen Landesteilen bestehenden Vertretungen und Untervertretungen Zu erwerben, ganz gleichgültig, ob die Darbietung durch Gesang, lebendeMusik, Benützung einer Rundfunksendung, Lautsprecher, Grammophon, T o n f i l m v o r f ü h r u n g e n oder dgl. erfolgt. 4. Wie lange genießt ein Werk den gesetzlichen Schutz? Gemäß § 60 des Urheberrechtsgesetzes endet die Schutzfrist erst 50 Jahre nach dem Tode des betreffenden Urhebers. Bei einem von mehreren gemeinsam geschaffenen Werke endet das Urheberrecht 50 Jahre nach dem Tode des letztverstorbenen Miturhebers. Es stehen also unzählige in aller Welt gespielte Werke von verstorbenen Urhebern auch heute noch unter Schutz. Auch Bearbeitungen von Werken solcher Urheber, die schon länger als 50 Jahre tot sind, genießen den gesetzlichen Schutz, und zwar ebenfalls 50 Jahre nach dem Ableben des betreffenden Bearbeiters. So ist es zu erklären, daß zum Beispiel unter vielen anderen die Bearbeitungen der Kompositionen von Johann Strauß, Millöcker und vieler längst verstorbener anderer Schöpfer heute noch tantiemenvflichtig sind. Es zeigt sich daher, daß fast sämtliche gegenwärtig gespielte Stücke (Walger, Polkas, Märsche und sonstige Tangstücke ebenso wie unzählige Werke der ernsten

Musik) auch heute noch dem Urheberrechtsgesetze unterstehen, so daß ihre Aufführung einen Eingriff in die Bestimmungen des Gesetzes bedeuten würde, falls die Erwerbung des Aufführungsrechtes nicht vor der Veranstaltung erfolgt. 5. Wer hat das Aufführungsrecht zu erwerben? Ausdrücklich muh darauf aufmerksam gemacht werden, daß nicht die ausübenden Musiker, sondern jeweils der betreffende Veranstalter (Gastwirt, Unternehmer, Verein, Festausschuß usw.) selbst verpflichtet ist, das Aufführungsrecht zu erwerben, und zwar unabhängig von etwaigen Musiklizenzen, Lustbarkeitsabgaben oder sonstigen behördlichen Gebühren und Auflagen. Als Veranstalter ist nicht nur derjenige anzusehen, der die betreffende Darbietung bestellt oder veranlaßt, sondern auch derjenige, der zu solchen Aufführungen Gelegenheit gibt, indem er sie in seinen Räumen duldet. 6. Aufführungsrecht für mechanische Musik Für die mechanischen Musikdarbietungen (Rundfunk. Grammophon usw.) ist das Aufführungsrecht ebenso wie für lebende Musik stets vor den Darbietungen bei der Etagma zu erwerben. 7. Aufführungsentgelt Das Aufführungsrecht wird gegen Entrichtung des Aufführungsentgeltes erteilt. Soweit die Leistungen an die Etagma nicht durch Verträge festgelegt sind, wird das Aufführungsentgelt nach dem in GeltungstehendenEinzeltarif, veröffentlicht in der amtlichen „Wiener Zeitung" vom 8. Mai 1938, Nr. 126, berechnet und eingehoben. 8. An wen ist das Aufführungsentgelt zu bezahlen? Auf Grund der Verordnung vom 15. Februar 1934 (RGVl. Nr. 17) zur Durchführung des Gesetzes über die Vermittlung von Musikaufführungsrechten hat die Stagma, Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte, rechtsfähiger Verein Kraft staatlicher Verleihung, gemäß § 1 des Gesetzes über Vermittlung von Musikaufführungsrechten vom 4. Juli 1933 die Genehmigung erhalten, als alleinige Stelle die gewerbsmäßige Vermittlung Zur öffentlichen Aufführung von Werken der Tonkunst, mit oder ohne Text (kleinen Rechten) auszuüben. Zur Entgegennahme von Aufführungsentgelten sind alle Organe der Stagma berechtigt, die sich mit einer von der Stagma ausgestellten und mit einem Lichtbild ausgestatteten Legitimation ausweisen können. 9. Folgen der unbefugten Darbietungen Für unbefugte Darbietungen können in allen Fällen diejenigen Personen zur Verantwortung gezogen werden, die aus Grund des Gesetzes zur vorherigen Erwerbung des Aufführungsrechtes verpflichtet waren. Die Stagma ist von Gesetzes wegen berechtigt, für unbefugte Darbietungen das Doppelte des tarifmäßigen Entgeltes sowie den Ersatz aller jener Spesen und Kosten (Erhebungsfpesen, Kontrollkosten usw.) zu begehren, die ihr aus dem Verschulden des Veranstalters erwachsen sind. Es liegt daher im eigenen Interesse jedes Veranstalters, rechtzeitig das Aufführungsrecht zu erwerben, denn nur auf diese Weise kann er sich unnötige Mehrspesen ersparen, zumal das Gesetz in gewissen Fällen auch die Berechtigung gewährt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.


Amtsblatt Nr. 8 Über Verlangen der Stagma kann jenen Musikveranstaltern, welche den Nachweis über die Erwerbung der Aufführungsrechte nicht erbringen, die Aufführung von der Polizei oder Gendarmerie untersagt werden. Die Musikveranstalter haben die Bestätigung über die erworbene Aufführungsbewilligung vorzuweisen. Wissentlich unberechtigt durchgeführte Aufführungen oder Darbietungen stellen gemäß § 91 Urheberrechtsgesetz ein Vergehen nach dem Urheberrecht dar, das mit empfindlichen Geldstrafen oder mit Arrest bestraft wird.

^rbeitslolenstand im 8tadtgeblete Innsbruck am 31. M i 193S Männer 485

Insgesamt vorgemerkt sind:

Frauen 496 Zusammen: 981 Hieoon sind unterstützt:

Männer: 376

Sehrwichtig! Was hat ein Mufikoeranstalter zu tun? a) Wer öfter Musik hat (täglich, wöchentlich, mehrmals im Jahre), setzt sich mit der zuständigen Vertretungsstelle der Stagma in Verbindung und schließt einen Vertrag ab (einfachste und billigste Erwerbung des Aufführungsrechtes). d) Einzelveranstaltungen (Konzerte, Unterhaltungen, Tanzmusiken, Vereinsfeste, ferner jede Art Musizierens, bei welchem ein unmittelbar oder mittelbarer Erwerbszweck vorliegt) müssen vom Veranstalter bei der Zuständigen Vertretungsstelle der Stagma vorher angemeldet und das Aufführungsentgelt hiefür rechtzeitig bezahlt werden. Ist die persönliche Anmeldung durch den Veranstalter nicht möglich, kann diese schriftlich aber nur mit einer vorgeschriebenen Anmeldekarte erfolgen, welche auf Verlangen von jeder Vertretungsstelle der Stagma unentgeltlich beigestellt wird. Diese Anmeldekarte ist in allen Teilen wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen, eigenhändig zu unterschreiben und so frühzeitig einzusenden, daß sie spätestens drei Tage vor der Veranstaltung in den Besitz der zuständigen Vertretungsstelle der Stagma gelangt, denn sonst könnte diese nicht mehr verhindern, daß die Veranstaltung kontrolliert wird. Hiedurch würden dem Veranstalter bedeutende Kontrollkosten erwachsen. Irgendwelche Abmachungen mit den ausführenden Sängern oder Musikern, wodurch diese die Bezahlung des Aufführungsentgeltes zu übernehmen haben, entheben den Veranstalter nicht von der Verpflichtung, das Aufführungsrecht zu erwerben, und fchützen ihn auch nicht vor den Folgen einer unberechtigten Aufführung.

Von Dr. K a r l Tchadelbauer

(12. Fortsetzung)

(1765.) 14. August: Da E.K.H. der Prinz Albert von Sachsen eine ganze Escadron für das höchst seinen Namen führende, in Ungarn garnifonierende, schöne Cuirassier Regiment hier Landes anwerben lassen, so ist bereits schon ein Transport von 40 Köpfen der schönsten jungen Mannschaft auf dem Wasser nach seinen Bestimmungsort abgegangen. Da diese Werbung einen guten Zugang findet, so dürfte demnächst ein zweiter Transport dahin folgen. 18. August: Heute, Sonntag, war um 2 Uhr wieder große Familien Tafel im Riefensaale. Allgemeiner Einlaß war diesmal nicht, nur hohen Standesperfonen war der Eintritt zum Zusehen gestattet. Nach aufgehobener Tafel verfügte man sich alsbald in das Theater — allein! welch ein Schluß dieses Tages, welch entsetzlicher Wechsel von Freude und Leid ist eingetreten. Schrecken. Bestürzung und Tränen haben heute mit einmal allen Jubel und alle Lust zerstört und leider war die traurige Vorbedeutung bei dem unterbrochenen Feuerwerk keine leere und trügerische. I n Mitte von den herzlichsten Freuden und in Mitte der tirolischen Nation brach

414

Zusammen:

790

Die 981 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich einzelnen Berufsklassen wie folgt: Männer Frauen 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) 2 2. Bergbau und Salinenwesen . . . . — — 3. Stein. Ton, Glasindustrie 7 2 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe . 3 2 — 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-Werke — __ 6. Metallindustrie 30 — 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe . . 10 — 8. Leder- und Häuteindustrie . . . . 2 — 9. Textilindustrie — 32 10. Bekleidungsindustrie 7 24 11. Papierindustrie — 11 12. Graphische Industrie 29 9 13. Chemische Industrie . . . . . . . — 1 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 46 11 15. Hotel-. Gast- und Echankgewerbe . . 22 91 16. Handel 48 59 17. Transport und Verkehr 22 2 18. Bank- und Versicherungswesen . . . 4 — 19. Körperpflege und Reinigungswesen . 2 8 20. Heilkunde und Gesundheitswesen . . 3 5 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unterhaltungsberufe 20 20 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare usw.) 2 — 23. Öffentlicher Dienst — — 24. Haushaltungsberufe — 17 25. I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe 197 203 Summe:

485

496

auf die Zufam. 1 3 — 9 32 — 30 10 2 32 31 11 38 1 57 113 107 24 4 10 8 40 2 — 17 -

400 981

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 30. J u n i 1938 ergibt sich eine A b n a h m e um 321 Personen.

Daslnnsbruckerstadtarcliw l)ie lnnsbrucker Clironlk des Oottfsied pulci, von 1765 -1781

Frauen:

Leiträge ium blatt der 6aunaupMadt Innsbruck

nämlich das teuere Leben des innigst geliebeten besten Kaisers Franz I. S.Maj. war heute morgens noch, wie er es sehr oft zu tun gewohnt war, zum Tische des Herrn gegangen, speiste, wie gewöhnlich mit höchst seiner Familie, war während der Tafel in der frohesten Laune und ging dann abends in das Theater, um einem italienischen Schauspiel beizuwohnen. Gegen Ende desselben verließ jedoch S.Maj. in Begleitung S.Maj. des röm. Königs das Theater, beklagte sich, als Höchstderselbe über den langen Gang in die Hofburg zurückging über eine ihn befallene Schwäche und wollte eben bei der kleinen Stiege in die Türe des Vorzimmers T.Maj. des röm. Königs treten, als Hächstselber links an den daselbst wachehabenden Grenadier vom Schlage getroffen hinsank, (von) wo man dann S.Maj. in dies Zimmer trug und in das Bett des Kammerdieners S.Maj. des röm. Königs legte. Es wurde sogleich der Jesuiten Priester Parhamer und der Leibarzt v. Störk geholt, allein man bemerkte kein Lebenszeichen und auf die versuchte Aderlaß floß kein Blut mehr, denn in wenigen Minuten darauf, als man Höchstden'selben in erwähntes Bett brachte, hatte er auch, und zwar in den Armen seines erstgeborenen Sohnes, des röm. Königs, schon sein schönes Leben geendet und so war denn der gute Kaiser in dem Räume von einer Viertelstunde von V2I0 auf 2/4 auf 10 Uhr gesund, lebend und tot. Wie Statuen stand die Umgebung um sein kurzes Sterblager herum, denn der Schrecken war so groß, daß man ihn wohl nicht zu beschreiben im Stande ist.


Amtsblatt Nr. 8 Dieser überaus gutmütige, gottesfürchtige und höchstleutselige Kaiser beschloß in der nämlichen Burg, wo sein dl. Vater Herzog Leopold von Lothringens vor 86 Jahren, am 11. September 1679, das Licht der Welt erblickte, feine ruhmvolle irdische Laufbahn und brachte diese nicht höher als auf 56 Jahre 7 Monate und 6 Tage. Das Römische Reich hat er in das 20. Jahr mit unvergeßlicher Liebe beherrscht. Die Bestürzung in der Burg und in der Stadt, wohin sich diese Schreckenspost in dieser Nacht noch möglichst verbreitete, ist besonders über diesen plötzlichen Hintritt S.Maj. allgemein und grenzenlos, denn es scheint als hätte der Tod jedermann einen Vater entrissen. ') Kaiser Leopold I. hat im Jahre 1678 feinen Schwager Herzog Karl von Lothringen, den Gemahl setner Schwester Eleonora Maria, verwitwete Königin von Polen, der 165N die Tüllen vor den Mauern Wiens schlug zum Gouverneur von Tirol ernannt. Schon im folgenden Jahre lam in der Hofburg Leopold von Lothringen, der Vater des Gemahls der Kaiserin Maria Theresia, zur Welt. (Hiezu auch »InnsbruÄer Nachrichten".

QekMckte der in Innsbruck VonDr. KarlSchadelbauer (2. Beitrag) Da es seit dem Erscheinen des ersten Beitrages im Juni-Heft des „Amtsblattes" möglich wurde, in die Matrikelbücher des Innsbrucker Rabbinats Einficht Zu nehmen, kann nunmehr über die Verbreitung der Juden in Tirol im 19. Jahrhundert ausführlicher berichtet werden. Wie bereits erwähnt wurde, befanden sich um 1840 zu Hohenems in Vorarlberg 92 jüdische Familien, während es in Tirol nur deren 8 gab. Die Matrikelbücher der Juden (seit 1784) wurden daher in Hohenems geführt. Durch die Verordnung Kaiser Josef I I . vom 23. Juli 1787 hatten die Juden ab 1. Jänner 1788 einen bestimmten Geschlechtsnamen und einen deutschen Vornamen zu führen. Von diesem Zeitpunkte an waren auch die Beschneidungs- und Geburtsbücher ausnahmslos in deutscher Sprache zu führen und überhaupt alle Geborenen. Getrauten oder Gestorbenen nur mit dem neuen Namen einzutragen. I n dem Geburtsbuch vom Mai 1784 bis Jänner 1821 wird nur eine einzige Geburt in Innsbruck ausgewiesen, nämlich die eines Sohnes Jacob des Josle und der Rosei Sulzer im Jahre 1800. Außerdem ist darin noch eine Geburt in Bozen angegeben, wo im gleichen Monat Juni ein David Löwengart als Sohn des Joseph Wolf Levi und einer Cäcilia Zur Welt kam. I m Jahre 1836 übersandte der Stadtmagistrat Innsbruck dem Rabbinat zu Hohenems ein Verzeichnis über die Geburtszeiten der Kinder des Innsbrucker Handelsmannes Martin Steiner, der mit einer Johanna Seelmann verheiratet war. Von 1814—1829 sind zehn Kinder namens Rosalia. Adelheit. Rosamunda, Wilhelmine, Mathilde, Gabriele. Max. Sigmund, Emma und Adolf eingetragen. Einige Angaben über die damals in Innsbruck ansässigen Juden vermitteln übrigens auch die — seit 1828 im Stadtarchiv vorhandenen — Totenbücher. Darin findet sich z. B. angegeben, daß 1828 ein Sohn des Handelsmannes Steiner in der oberen Sillgasfe Nr. 271 (d. i. um 1880 Nr. 15 im Besitz des Bankiers Julius Stern) bei der Geburt starb und „auf hebräischem Gebrauch" begraben wurde. Bald danach starb dem Tuchfabrikanten David Friedmann, wenige Häuser weiter (Sillgasse 276, später 5), ein Sohn bei der Geburt, und der Handelsmann Adolf Uffenheimer in der Stadt Nr. 100 (Schlotzergasse 1) verlor einen Sohn an Gichtern. 1829 starb ein Sohn des Kaufmannes Löwenstein im Haufe des gen. Friedmann, die Handelsfrau Sophie Danhauser in der Judengasse 107 (Schlossergasfe 15) an „Versetzung des Frisels aufs Gehirn" und die Handelsfrau Blum in der Neustadt 100 (Maria-Therefien-Strahe 14). I m Jahre 1831 war Lazarus Bernard, ein uneheliches Israelitenkind, das in Steinach starb, zur Beerdigung auf den jüdischen Begräbnisplatz nach Innsbruck gebracht worden. I m gleichen Jahre starb auch ein Sohn des jüdischen Mineralienhändlers Gebhart. Mit dem Jahre 1831 beginnt im israelitischen Geburtsregister eine eigene Abteilung für Innsbruck. Das vorliegende Buch, ein vorschriftsmäßiges, vorgedrucktes Geburtsregister nur mit Rubriken für „katholisch" und „protestantisch", ist so unübersichtlich angelegt, daß dessen Einteilung näher beschrieben werden muß. Das Buch beginnt mit Eintragungen, die sich hauptsächlich auf Hohenems beziehen, seit Oktober 1855. Bis 1880 ist bei den einzelnen Eintragungen meist kein Ort angegeben, hie und da eine Hausnummer, die sich zweifellos auf Hohenems bezieht, und bei einigen Fällen

eine fremde Stadt, wie Wien. Venedig. Karlsruhe. St. Gallen, Konstantinopel, London ufw. Dreimal wird Bozen genannt (1868 und 1869 Egg, 1879 Schwarz). Seit 1880 wird dann jedesmal der Geburtsort ausdrücklich angegeben. Von 1880—1911 werden dabei fünfmal tirolifche Orte genannt: Bozen (1880, Schwarz), Et. Anton am Arlberg (1883, Pollak), Pians (1883, Schneider. Bahnbau!). Landeck (1886, Straßmann) und See im Patznaun (1910. Kandelka). Seit August 1911 erscheinen häufig Eintragungen über Geburten in Innsbruck (z. B. 1911: 6, 1912: 10) neben den anderen in Meran, Untermais. Trient, Bregenz, Hohenems usw. Sie reichen bis Seite 56. wo sie mit Dezember 1927 aufhören. Von Seite 71—84 folgen dann 66 Geburtseintragungen nur für Meran. Ober- und Untermais. Algund und Grätsch von 1898—1912. Unter dem Titel „Innsbruck" werden auf den Seiten 101—128 Eintragungen für die Jahre 1889^-1910 geführt, von denen 119 Innsbruck. 5 Jenbach, 4 Schwaz, je 3 Bozen und Wörgl, je 2 Trient und Ala und je 1 Lienz, Absam und Ötz betreffen. Auf Seite 143/4 folgen elf befondere Eintragungen für Welschtirol von 1894—1902 (davon viermal Mantel, Trient), und daran schließt sich der älteste Teil „Innsbruck" für die Jahre 1831—1895 (S. 156—167). Nun kommt wieder ein Stück „Bozen", und zwar 33 Eintragungen von 1830 bis 1910 (T. 169—174), von denen die ersten 6 von 1830—1841 die Familie des Gerson Marx betreffen, und die 7. (Huldschiner) erst von 1874 stammt. Den Abschluß des Buches bildet ein 3. Abschnitt „Meran". in dem 19 Geburten von 1878—1887 (S. 191 bis 193) verzeichnet sind. Kurz zusammengefaßt ergibt sich aus dem ganzen Durcheinander, daß in diesem Geburtsregister die Eintragungen für Innsbruck von 1831—193? in drei Teilen vorliegen. Die ersten 8 Eintragungen von 1831—1845 betreffen Kinder des Ezechiel Danhauser und seiner Frauen Regina Buchau und Barbara Vierfelder. Nach dem Tode des Ez. Danhauser (1869) führten seine Söhne Jacob und Wilhelm die Weitzwarenhandlung in der Schlossergafse Nr. 15. I m Jahre 1846 erscheint eine Tochter des k. k. Spitzenfabrikanten Wolfgang Grünhut aus Muttersdorf in Böhmen und einer Gabriele Steiner, zweifellos der Tochter des Handelsmannes Martin Steiner. Bis 1872 werden dann noch 7 Danhauser und 1 Steiner genannt. Von 1872—1888 sind folgende Elternpaare eingetragen (Beruf und Herkunftsort sind, soweit angegeben, beigefügt): Der Kleiderhändler und Schneidermeister Gerson Weiser aus Gyöngyös (Ungarn) und Theresia Spiz — der Kaufmann Alexander Mayer aus Pretzburg und Fanny Bauer aus Mattersdorf (Ungarn) — der Kaufmann Sigmund Freudenfels und Friederike Jerusalem — der Kaufmann Louis Bauer und Anna Ellinger — der KleiderHändler Gutmann Ernst aus Echleining (Ungarn), bei dem oft irrig „Gutmann" als Familienname verwendet wurde, und Maria Preuß — Adolf Fehler aus Miscowitz (Böhmen) und Hermine Goldschmidt — Friedrich Götz! aus Nimeritz (Böhmen) und Jeanette Einhorn — der Kleiderhändler Salomon Baum aus Kolbuszow in Galizien und Mina Preuß aus Preßburg — der Kaufmann Marcus Wohl aus Bolechow (Galizien) und Babette Lang — der Graveur Adolf Schönmann aus Kolbuszow (Galizien) und Katharina Preuß aus Preßburg — der Kaufmann Moriz Kohn aus Nionic bei Ung. Brod und Johanna Glaser aus Holleschau (Mähren) — der Kaufmann Victor Schwarz aus Esseg in Elavonien und Rosa Bauer aus Mattersdorf (Ungarn) — der Möbelhändler Michael Brüll aus Hernals und Mina Bauer — der Handelsmann Samuel Schindler von Soraus in Oberschlesien und Sofie Dubsky. Von der Veröffentlichung der Namen der letzten 50 Jahre wird einstweilen abgesehen. Die vorstehenden Angaben vermitteln eine deutliche Übersicht über die Zuwanderung von in Innsbruck wohnhaften Juden aus dem Osten. Während in den Siebzigerjahren (1871 bis inklusive 1880) nur 13 Kinder von 7 verschiedenen Elternpaaren zur Welt kamen, waren es 1881—1890 schon 37 von 21 Elternpaaren und in den Neunzigerjahren 55 von 22 Elternpaaren, von denen jedoch ein Dutzend erst neu auftritt.

familienkundlickes aus Innsbruck V o n Dr. K a r l S c h a d e l b a u e r Nachdem nunmehr auch in Osterreich der Ariernachweis zu erbringen ist, dürfte die in Tirol ohnehin schon ziemlich gepflegte Familienforschung noch eine weitaus stärkere Verbreitung erfahren. Daher scheint es gerechtfertigt, ihr auch im „Amtsblatte" einen Platz einzuräumen und darin Fragen, welche sich auf die Bewohnerschaft der Stadt beziehen, zu behandeln. Besonders sollen Namens-


Amtsblatt Nr. 8 listen, wie Bürger- und Musterungslisten oder Bruderschaftsverzeichnisse, zur Veröffentlichung kommen, in denen mancher Familienforscher die eine oder andere gesuchte Person auffinden wird. Da für den Ariernachweis das Jahr 1800 als unteres Grenzjahr festgefetzt ist, das schon in vielen Fällen nur schwer erreicht werden kann, sei vorerst einmal die Innsbrucker Bürgermatrikel von 1798 bis 1813 mitgeteilt.

(bewerbe

Die Innsbrucker Vürgermatrikel 1798—1813 Bei der Bürgeraufnahme wurden zuerst die Pflichten, welche jeder Innsbrucker Bürger zu beobachten hatte, vorgelesen. Danach sollte jeder Bürger 1. der christkatholischen Religion zugetan sein, 2. dem Landesfürsten. Bürgermeister und Rat der Stadt allzeit treu und gehorsam sein, 3. alle bürgerlichen Amter unverweigerlich mit höchstem Fleiß versehen, 4. in allen Landesnöten, bei Auflauf, Durchmarfch, Zuzügen, Sterblaufen, Feuersbrünsten und Wassergefahren der Stadt getreu beistehen, 5. ob im Gewerbe oder Handelsstand keinem Auswärtigen, der nicht Bürger ist, Commissions Waren vertreiben, 6. alles dasjenige tun, was ehrbaren, aufrechten und getreuen Bürgern zu tun gebührt. Diese Punkte wurden dann in Gegenwart des Bürgermeisters und Rates beschworen, worauf die neuaufgenommenen Bürger sich eigenhändig unterschreiben mußten, die „ererbten Herrn Bürgersöhne das Handantoben" erstatteten. Der zweite Band des im Stadtarchiv aufbewährten „Bürgerbuches" enthält die „Fortsetzung der Bürgermatrikel" vom 30. April 1798 bis gum 29. September 1813, in welchem Jahre Innsbruck 574 Häuser, 1875 Familien und 8678 Seelen zählte. I m Folgenden werden nun die Eintragungen der Reihe nach angeführt, jedoch die Beifügungen „Herr", „Hochwohlgeborne" usw. ausgelassen, Taufnamen und Titel nach Möglichkeit abgekürzt. Am 30. April 1798 wurden als ererbte Bürger folgende eingeschrieben: 1. Karl Aschauer Frh. auf Lichtenthurn von und zu Achenrain und Windegg, Tyroler Landmann. 2. Ioh. Niklaus Afchauer von Achenrain und Lichtenthurn, Tyroler Landmann und Steuer-Einnehmer im Oberinntale. 3. Jos. v. Kolb zu Kolbenthurn, OÖ. Dykasterial Advokat, Tyroler Landmann, Sohn des Ioh. Franz v. Kolb gew. Stadt- und Landrichter zu Rattenberg. 4. Felizian Jos. Rauch, Buchhändler, Sohn des Karl Edmund Rauch, Magistratsrat und Stadtbaumeister. 5. Ignaz Quirin Rauch, der Rechten Beflissener, Sohn wie No. 4. 6. Jos. Roman Rauch wie No. 5. 7. Mathias Grasser, Knopfmachermeister in Augsburg. Sohn des Kajetan Grasser, bürgert. Kirschnermeister daselbst. 8. Die Brüder Anton und Carl Carneti, Handelsleute mit Eisen-, Messing- und Stahlprodukten, Söhne des Ioh. Carneli sei. Urheber dieser Handlung. 9. Ioh. Nep. Niederkircher, k. k. OÖ. Provinzial-Staats-Buchhalterei Ingroffist, Sohn des Simon Thad. N. gew. Bürgermeister. 10. Ignaz Ambras, Magistrats Kanzellift, Sohn des Ioh. A. Stadtfifcher und Magistratsrat. 11. Ioh. Kircher, k. k. OÖ. Gubernial Praktikant, Sohn des Andreas K. gew. bürgert. Bäckermeister und äußeres Ratsglied. 12. Franz Schenk, landschäftl. Buchhaltungs-Ingrossist. Sohn des Jos. Sch. bürgert. Posamentiers. 13. Ignaz Etockmayr, Färbermeister, Sohn des Ignaz St. bürg. Färbermeisters. 14. Alois Köck, Webermeister, Sohn des Franz K. bürg. Händler mit Weberzeugen. 15. Franz Atlmayr, Weißgärbermeister, Sohn des Karl A., Stadtgerichtsverwandten und Weißgärbermeister. 16. Mathias Kapferer, OÖ. Gubernial Kanzellist, Sohn des Ioh. K., Spezereihandelsmanns und Stadtgerichtsverwandten. 17. Ioh. Anton Euitner, beider Rechte Canditat und Stadtrats Syndikus.

über die im Monat Juli 1938 durchgeführten Gewerbelöfchungen Allgemeines Lebensmittelmagazin in Innsbruck, reg. Gen. m. b. H., Feldstraße 1, Gemischtwarenhandel, 14. 6. 1933, I t . 7535. — Baldermann Rosa, Andreas-Hofer-Ttrahe 32, Handel mit Eierteigwaren. Brot, Mehl, Butter, Konditoreiwaren und Milch, 31. 3. 1936. I I . 5156. — Bohrer Karl, Innstraße 10, Zimmerputzergewerbe mit Ausnahme der Reinigung von Tapeten und aller übrigen in den Umfang eines handwerksmäßigen Gewerbes fallenden Arbeiten. 15. 6. 1935. Zl. 4652. — Dimant Ephraim. Adamgasse 9. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 9. 2. 1926. ZI. 2368. — Enzinger Rosa, Marktplatz. Handel mit alten im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 31. 8. 1923. I I . 13994. — Epp Hermann, Hunoldstraße 10, Agenturgewerbe, 31. 10. 1932, I I . 15077. — Epp Hermann, Hunoldstraße 10, KommissionswarenHandel. 31. 10. 1932. I I . 15078. — Erlacher Richard, Dr.-GlatzStraße 17«. Tapezierergewerbe. 3. 4. 1928. I t . 4388. — Entstraßer Ignaz, Amraserstraße 45, Handel mit Holz. Kohlen. Fässern, 2. 5. 1924, I I . 7156. — Fehler Berta. Friedrich-Wurnig-Etrahe 8. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 5. 9. 1931. I I . 15212. — Fehler Berta, Friedrich-Wurnig-Etraße 8, Kommissionswarenhandel. 5.9.1931, I I . 15213. — Fehler Berta. Friedrich-Wurnig-Straße 8, Agenturgewerbe, 5. 9. 1931. I I . 16042. — Feuerstein Josef. Erlerstraße 1. Inkasso kaufmännischer Forderungen, 9. 7. 1925. I I . 12058. — Fraß Leopold, Siegelanger 137. Tischlergewerbe, 18. 5. 1914, I I . 14596. — Freiseisen Steffi, Körnerstraße 9, Antiquitätenhandel, 16. 1. 1912. I I . 1390. — Frick Anna, Innstraße 69, Stockt. Betrieb des auf die Frauen- und Kinderkleider beschränkten gemeinglich von Frauen betriebenen Kleidermachergewerbes nach § 14 d. GO., 10. 1. 1929, I I . 23006. — Gröbner Josef, Seilergasse 17, Verkäufliche Bäckergerechtsame. 26. 2. 1934, I I . 2666. — Heber Samuel. Seilergasse 4, Ansetzen von Fühlingen und Teilen hievon an reparaturbedürftigen Strümpfen und Socken. 11. 3. 1936, I I . 3924. — Held Alois, Viaduktstraße 17, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 30. 10. 1908. I I . 54414. — Hofer Jofef, Mentlgasse 10, Tischlergewerbe. 20. 8. 1908, I I . 40707. — Holzer Max, Glasmalereistraße 4. Gemischtwarenhandel. 10. 6. 1910, ZI. 23931. — Holzknecht Marie, Lindengasse 24, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 29. 7. 1924, Zl. 13523. — Innsbrucker Botenzentrale Dr. Blaas K Eo., Kommanditgesellschaft, Hofgasse 2, Inkassobüro. 12.1. 1937. Zl. 20035/36. — Innsbrucker Botenzentrale Dr. Maas K Co., Kommanditgesellschaft, Hofgasse 2, Waren- und Gepäckaufbewahrungsstelle, 12. 1. 1937, ZI. 421. — Innsbrucker Botenzentrale Dr. Blaas 6 Co., Kommanditgesellschaft, Hofgasse 2, Konzession zur Anbietung persönlicher Dienste an nicht öffentlichen Orten, und zwar zur Besorgung von Boten-, Träger- und Handmagendiensten, 13. 1. 1937. Zt. 422. — John Wilhelm. Pradtzrstraße 61. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, 12. 2. 1935. ZI. 1848. — Kaldinazzi Josef. Müllerstraße 47. Schaufensterdekorationsgewerbe, 17. 11. 1937, I I . 15659. — Rosa Kirchebner. Pradlerstraße 3, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, 4. 8. 1931, ZI. 12221. — Komenda Eleonora. ErzHerzog-Eugen-Stratze 27. Weichgummi-Reparaturwerkstätte mit Ausnahme der Vulkanisierung von Kraftfahrzeugreifen, 8. 1. 1935, Zl. 95. — Konzert Johann. Erlerstraße 15, AntiquitätenHandel. 27. 1. 1938. Zl. 1126. — Koritzky Emil. Leopoldstrahe 10, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 1 ». lit. «), GO. aufgezählten Artikel, 26. 11. 1935. I I . 14056. — Königshofer Jofef. Herzog-Otto-Stratze 4. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, 8. 4. 1931. 11. 6299. — Lezuo Arthur. Andreas-Hofer-Strahe 41. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 20. 1. 1931, I I . 517.


Amtsblatt Nr. 8 — Lorenz Karl, Meinhardstraße 6, Marktfahrergewerbe mit Galanteriewaren. 3. 1. 1936, I I . 15683. — Mahlknecht Elsa. Pradlerstraße 48, Vordruckergewerbe, 12. 9. 1931. I I . 16437. — Mllir Georg, Innrain 14, Handel mit Obst und Gemüse, 13. ?. 1936. I I . 11727. — Melchor Anton, Müllerstraße 7, Schuhmachergewerbe, 8. 7. 1894. I I . 14481. — Neumann Heinrich, Herzog-Friedrich-Ttratze, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, jedoch mit Ausschluß aller Lebens- und Futtermittel. 13. 7. 1937. I I . 9600. — Neuschmid Mathilde. Knollerstraße 20, Kleidermachergewerbe. 8. 11. 1932. I I . 14797. — Neuwirth Karl, Leopoldstrahe 2, Agenturgewerbe, 15. 3. 1935. Zl. 3348. — Podlesnigg Josef. Defreggerstraße 14. Kommissionswarenhandel, 30. 6. 1933, I I . 8521. — Podlesnigg Josef, Defreggerstraße 14. Agenturgewerbe. 30. 6. 1933. I I . 8522. — Posch Erich. Dr., Adolf-Pichler-Ttraße 3. Baumeistergewerbe. 19. 11. 1924, I I . 1—665/2 T. LdReg. — Retter Josef sen., Schöpfstraße 23. Baumeistergewerbe, 1. 7. 1901. I I . 24972 Statth. — Retter Josef sen., Schöpfstraße 23. Zimmermeistergewerbe. 21.5.1908, I I . 28777 Statth. — Retter Josef sen., Tchövfstraße 23, Steinmetzmeistergewerbe, 21. 5. 1908, I I . 28777 Statth. — Riz Paul. Staatsbahnstraße. Gottardi-Lager, Lackierer-, Anstreicher- und Zimmermalergewerbe, 9. 10. 1930. Zl. 17434. — Schlecht Rosa. Maximilianstraße 23. Wäschergewerbe. 22. 8. 1917. I I . 20113. — Steiner Therese. Müllerstraße 14, Anfertigung von Abschriften und Schreibarbeiten aller Art mit Handschrift oder mittels Schreibmaschine, 21. 2. 1924. I I . 2355. — Steck Josef, Schöpfstraße 31, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln. 6. 11. 1919. I I . 29523. — Straßer Karl. Graßmayrstraße 2, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 5. 7. 1935. I I . 8018. — Tatz Alois. Innsbruck. Hauptbahnhof, Platzdienstgewerbe. 5. 3. 1936, I I . 3701. — Tiroler Häute- und städt. Fellverwertung, reg. Gen. m. b. H., Schlachthof, Handel mit Häuten, Fellen und tierischen Neben- und Abfallprodukten. 17. 12. 1934, I I . 16700. — Tumler Johann. Adamgasse 18. Elektroinftallationsgewerbe, 1. 10. 1931. Zl. I«—2508/6 A. d. Tir. LdReg. — Wenin Karl, Innrain 28. Uhrmachergewerbe. 17. 7. 1920, I I . 14313. — Wißneky Wilhelm. Innrain 54. Tischlergewerbe. 23. 8. 1894, 11. 15880. — Iimmerhackel Otto, Bahnstraße 4, Baumeistergewerbe, 12. 4. 1922. I I . I—931/3 Ldhptm. — Zoller Alois. Erzherzog-EugenStraße 37, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, 15. 12. 1919, I I . 32898.

Verzeichnis über die im Monat Juli 1938 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzesfionsoekrete Allgemeines Lebensmittelmagazin in Innsbruck, reg. Genossenschaft m. b. H., Gemischtwarenhandel mit Einschränkung der Warenabgabe auf die Genossenschaftsmitglieder, Feldstraße 1 (12 Verkaufsstellen). 14. 7.. I I . 9731. — Bayr Leo. Verleihung von Kraftfahrzeugen. Pradlerstraße 18. 6. 7.. I I . 7107. — Berger Thomas, Handel ohne Beschränkung auf unbestimmte Waren, Boznerplatz 1, 11. 7.. I I . 9611. — Brenner Anton. Handel mit Obst. Gemüse, Molkereiprodukten, Eiern, Seefischen. Geflügel und Wildpret. Riesengasfe 3. 11. 7., I I . 9565. — Entstraßer Ignaz. Handel mit Holz, Kohlen, Fässern und Emballagen, Amraserstraße 45, 26. 7.. I I . 10235. — Groißmeier Aloisia. Gemischtwarenhandel. Schillerstraße 16. 7. 7.. I I . 9200. — Gröbner Anna geb. Praxmair. Verkäufliche Bäckergerechtfame. Seilergasse 17. 13. 7.. ZI. 9207. — Hamedinger Marie geb. Ehmer, Kunststopfergewerbe, Maximilianstraße 3. 27. 7., I I . 10233. — Hoflacher Johann, Fleischhauer- und Selchergewerbe, Riesengasse 3, 27. 7., I I . 10457. — Hobel Leopold, Wagnergewerbe. Herzog-Otto-Straße 4, 1. 7., I I . 8900. — Hutterer Johann. Handel gemäß § 1«. Abs. 1, Abschn. b). Pkt. 36. GO.. Maria-Theresien-Straße 25, 6. 7.. Zl. 9283. — Kautzky Albert. Ing.. Handel mit neuen und gebrauchten Kraftwagen, Anhängern, Ersatzund Zubehörteilen. Adamgasse 3. 7. 7., ZI. 9344. — Koch Peter, Handel mit Parfümerie- und Toiletteartikeln, Innrain 3, 11. 7., ZI. 9553. — Koch Peter. Friseurgewerbe. Innrain 3, 9. 7.. ZI. 7735. — König Oskar, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Lindengasse 22, 5. 7., Zl. 9170. — Konzert Franz, Antiquitätenhandel, Erlerstraße 15. 2. 7.. Zl. 9040. — Kramer Josef. Gemischtwarenhandel. Unioersitätsstraße 32, 28. 7.. Zl. 10494. — Langer Vinzenz, Handel mit Flachglas (Tafelglas und Spiegeln), Müllerstrahe 11. 26. 7.. Zl. 10236. — Leitinger Notburga geb. Schöpf. Gemischtwarenhandel, Pradlerstraße 61, 5. 7.. Zl. 9284. — Lindenthaler Hugo, Photographengewerbe. Herzog-Friedrich-Straße 19,

7. 7., Zl. 9420. — Lußnig Gabriel, Erzeugung von Zement- und Betonwaren, Burgenlandstraße 17, 11. 7., ZI. 9556. — Mariacher Johann, Handel mit Schuhwaren und Schuhzubehör, HerzogFriedrich-Straße 22. 9. 7., Zl. 9087. — Mair Georg. Handel mit Obst. Gemüse und Südfrüchten, soweit der Verkauf letzterer nicht an den großen Befähigungsnachweis gebunden ist, Großmarkthalle, 27. 7.. Zl. 10456. — ..Modenhaus Julius Meisel. Inhaber Rabitsch und Richter" (Offene Handelsgesellschaft), Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, jedoch mit Ausschluß aller Lebens-, Genuß- und Futtermittel. Anichstratze 3.29.6.1938. ZI. 7946. — Möchl Alexander, Handel mit Sportgeräten, Sportausrüstungsgegenständen, Sportbekleidungsgegenständen und Konfektionswaren, MariaTherefien-Straße 13. 13. 7.. ZI. 9727. — Pohl Alois. Handel gemäß § 1 «. Abs. 1, Abschn. «.. GO.. Museumstraße 12. 12. ?.. Zl. 9134. — Rainer Gisela geb. Gaßner. Gast- und Schankgewerbe gem. § 16 GO., lit. l,) beschränkt auf die Verabreichung kalter Imbisse und heißer Wurstsachen, lit. «) beschränkt auf den Ausschank von Bier und Obstwein, Sterzingerstrahe 2. 25. 7., Zl. 5824. — Rudolph Rosa, Wäschewarenerzeugung. Maria-Theresien-Straße 21, Stöckl, 6. 7.. Zl. 9280. — Etumfohl Julius. Erzeugung von Öl- und Lackfarben. Herzog-Friedrich-Straße 3, 26. 7.. ZI. 10317. — Thaler Roman. Tapezierergemerbe, Schöpfstraße 39, 11. 7.. Zl. 9555. — Tiroler Häute- und Felloerwertung, reg. Gen. m. b. H. in Innsbruck, Handel mit den im Gewerbebetrieb der Genossenschaftsmitglieder anfallenden Häuten, Fellen, tierischen Neben- und Abfallprodukten, wie Fett, Knochen u. dgl., sowie mit den daraus gewonnenen Artikeln und Fleischhauerei- und Selchereibedarfsartikeln mit Beschränkung der Warenabgabe an die Genossenschaftsmitglieder, Stadt. Schlachthof. 27.7.. ZI. 10234. — Waldhof Adalbert. Ing.. Handelsagentur. Innrain 36. 15. 7., Zl. 9823. — Winkler Antonie geb. Drobnik, Konzession gem. § 15, Pkt. 21, GO. zur Vertilgung von schädlichen Infekten mittels des Präparates „Parer." der Fa. Riedl-Haen in Berlin, jedoch mit Ausschluß von Zyangafen oder anderen hochgiftigen Gasen und mit Ausschluß der Schädlingsbekämpfung im Pflanzenbau, Hofgasse 20, 28. 7.. Zl. 10455. — Wißneky Wilhelm. Tischlergewerbe. Innrain 54. 11. 7.. ZI. 9554.

Verzeichnis der 6ewerbestrafen im kwnat Unbefugte Taubenfütterung: ^ ^ 5 5.— (12 Stunden): Unbefugte Anbietung von Privatzimmern: . H ^ 10.— (24 Stunden): § 13b GO., Unbefugter Verkauf von Ansichtskarten: Verfall 260 Stück Ansichtskarten: § 2/^/1 der Vorschriften über den Verkehr mit frischer Milch: <^^5 5.— (12 Stunden): 8 48 GO.. Nichtbezeichnung des Gewerbebetriebes: <H^5 10— (24 Stunden): § 13b GO.. Unbefugter Verkauf von Ansichtskarten: Verweis; § 10 d. Vdg. o. 27. 12. 1902. RGBl. 242. Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: ^ ? ^ 3.— (6 Stunden): § 39 GO., Verlegung des Standortes ohne Genehmigung: H ^ 5 . — (12 Stunden): Mag. Kundmachung vom 3.8.1926. Zl. 15.680, Anbieten von Zimmern an Fremde auf der Straße: ^ ^ 10.— (24 Stunden): Übertretung der Beschauoorschriften: ^ ^ 20.— (3 Tage): Übertretung des Weingesetzes: <H^ 5.— (24 Stunden).

Verzeichnis der Oewerbeversnderungen im IVlonat ^ull 153S 152. Buschek Wladimir — Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln von Innsbruck, Maximilianstraße 27, in die Maximilianstratze 11. 153. E g g e r Karl — Lösung des Pachtverhältnisses mit Frau Berta Czabek bezüglich des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel im Standorte Innsbruck. Bürgerstraße 2.


Amtsblatt Nr. 8 154. F i n k Rudolf — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Reisegepäck-Aufbewahrungsstelle von Innsbruck, Südtirolerplatz 4, nach Südtirolerplatz 8.

171. M ü s s i g Otto — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Kleidermachergewerbes von der Gumpstraße 20 in die Amraserstratze 42.

155. F l a t s c h e r Alfons — Errichtung einer Zweigniederlassung des Betriebes des handwerksmäßigen Väckergewerbes in Hotting. Syloester-Fink-Etraße 3 (früher Schneeburggasse 3), nunmehr im Standorte Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 3.

172. N i h l Robert — Bestellung der Frau Anna K o r e n geb. Freund zur Pächterin der radizierten Wirtsgerechtsame in Innsbruck, Innstraße 85 („Zur grünen Eiche"), und Löschung des bisherigen Pachtverhältnisses mit Matthäus Koren. 173. N i t z l Robert — Überlassung des auf dem Haufe Leopoldstraße 3 in Innsbruck radiziert haftenden Gast- und Schankgewerbes, umfassend alle Berechtigungen des § 16 GO., an den Sohn Robert Nißl zur pachtweisen Ausübung.

156. F I u n g e r Josef Erben — Überlassung des radizierten Gastund Echankgewerbes zum „Goldenen Stern" in Innsbruck, Innstraße 39. umfassend alle Berechtigungen des § 16 GO. an den Mitbesitzer dieses Realgewerbes. Anton R u d o l f , zur pachtweisen Ausübung. 157. G l ä t z l e Franz — Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel von der Hofgasse 10 in die Stiftgasse 2. 158. G o s t n e r Josef — Verlegung des Standortes des Gemischtmarenhandels von der Andreas-Hofer-Strahe 26 in die Großmarkthalle. 159. G r ö b n e r Anna — Übernahme der dem am 20. Jänner 1938 verstorbenen Sohne Josef Gröbner zugestandenen Bäckergerechtfame im Hause Seilergasfe 17 in Innsbruck in das Alleineigentum und persönliche Fortführung mit Herrn Josef Prieth als Geschäftsführer (Stellvertreter). 160. G r o i ß m e i r Georg — Löschung der Schwester Aloisia Groihmeir als Pächterin des Gewerbebetriebes des GemischtwarenHandels im Standorte Innsbruck. Zeughausgasfe 4. 161. H a s l w a n t e r Heinrich — Verpachtung des radizierten Gastund Schankgewerbes in der Mariahilfstraße 12 in Innsbruck, umfassend die Berechtigungen des § 16 GO.. lit. »), b), e), 6), k) und ß) ab 1. August l. I . an Frl. Emma Vrugger. 162. „Andrà Hörtnagl's Nachfolger. Hörtnagl 6 Co." (Kommanditgesellschaft) — Errichtung einer weiteren Verkaufsstelle für den Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren im Standorte Innrain 4 (Fleifchbankgebäude). 163. H o f e r Franz — Bestellung des Bruders Hans Hofer zum Stellvertreter (Gefchäftsführer) beim Betriebe des Raseurund Frifeurgewerbes im Standorte Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 17/19. 164. H o f e r Karl — Verlegung des Standortes der hiesigen Zweigniederlassung für den Handel mit frei verkäuflichen technifchen Bedarfsartikeln von Innsbruck, Rudolf-Greinz-Etratze 4, in die Heiliggeiststratze 10. 165. H u b e r Karl — Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Heiliggeiststratze 13 in die Heiliggeiststrahe 12. 166. H u n d e g g e r Emma — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes einer Kostümleihanstalt von der Maria-Theresien-Straße 53 in den Innrain 36. 167. K l e m e s c h Josef — Verlegung der Zahntechnikerbetriebsstätte von der Pradlerstraße 41 in die Amraserstratze 42. 168. L a n g Karl — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes, des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, von der Museumstraße 19 in die Neuhauserstraße 2 b. 169. L i o p o l d Margarethe geb. Müller — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Kommissionswarenhandels, beschränkt auf Photo- und Ansichtskarten, von der Müllerstratze 2 in die Bürgerstraße 17/11. 170. M a y e r Alosia — Rückverlegung des Standortes der Gewerbeberechtigung für den Gemischtwarenhandel von der Bürgerstraße 13 in die Speckbacherstraße 18.

174. P a i I Aloisia — Verlegung des nach dem verstorbenen Gatten Anton Pail fortbetriebenen Gemischtwarenhandelsgewerbes von der Museumstraße 37 in den Boznerplatz 7. 175. P r a x m a r e r Klara — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit selbstvorgedruckten Stoffen und Stückchen aus solchen in abgepaßtem Zustande, sowie Spitzen. Borten, Stick- und Strickgarnen sowie Strickwaren von der Innstraße 20 in die Mariahilfstraße 8. 176. P r a x m a r e r Klara geb. Tfchon — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Vordruckgewerbes von der Innstraße Nr. 20 in die Mariahilfstraße 8. 177. R e t t Ludwig — Errichtung einer Zweigstelle zur Übernahme von Färbereiarbeiten im Standorte Innsbruck. Maximilianstraße 19. 178. R o b l Franz — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit Automobilen und Motorrädern sowie deren Bestandteilen und Zubehör von der Heiliggeiststratze 12 in die Leopoldstratze 14. 179. E c h w e i g g l Berta — Inhaberin des h. a. Gewerbescheines zum Betriebe des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausfchluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel im Standorte Innsbruck, Marktgraben 1 — Verehelichung und Umänderung des Namens auf W u n derbaldinger. 180. T s c h m e l i t s c h Johann — Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Unioersitätsstratze 25/1. in die Museumstraße 29/111. 181. W e r t h Ludwig — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Erzeugung elektrischer Heizkörper von Innsbruck. Kirchgasse 6 in die Innstraße 81. 182. W i n k I e r Antonie — Verlegung des Standortes der der Genannten nach dem verstorbenen Gatten Hermann Winkler zustehenden Gewerbeberechtigung zum Betriebe des Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren von der HerzogFriedrich-Straße 19 in die Hofgasse 10. 183. W i n k i e r Antonie — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes einer Reinigungsanstalt von der HerzogFriedrich-Straße 19 in die Hofgafse 10. 184. W i n k I e r Antonie — Verlegung des Standortes der Gewerbeberechtigung zur Erzeugung von Vodenwachs. Schuhcreme und Ölfarben von der Herzog-Friedrich-Straße 19 in die Salurnerstraße 10. 185. W i n k I e r Marie — Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Glasmalereistraße 2 in die Colingasse 7.

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Amtsblatt Nr. 8

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Innsbrucks l<aunnannscnatt! Herr O b e r b ü r g e r m e i s t e r D r . E g o n D e n z , dem der Ausbau, die Entwicklung und die Verschönerung der Gauhauptstadt besonders am Herzen liegt, hat schon vor einiger Zeit die verantwortlichen Stellen angewiesen, auch die Frage der Verschönerung und Erhaltung unserer Altstadt einer besonderen Prüfung zu unterziehen. Auf die wertvolle Anregung hin sind nun einige Fachleute am Werke, um diese brennende Frage einer günstigen Lösung entgegenzuführen. Als Auftakt zu dieser Arbeit spricht der bekannte Innsbrucker Ingenieur Arch. Z. V. Alfred Matuella besonders zur Kaufmannschaft der Altstadt. (Die Schriftleitung.)

Es ist der Wille des Führers, dem deutschen Volke nicht nur neuen Kulturbesitz in bester Form zu geben, sondern auch das bestehende Kulturgut in würdiger und anständiger Form Zu erhalten. Besonders das mannigfache Bild der deutschen Landschaft, der Dörfer und der Städte, das, so verschieden es im großen Reiche auch gestaltet erscheint, doch das gleiche, einheitliche deutsche Gesicht trägt, muß gepflegt und erhalten werden. Wieviele Häuser finden wir in unseren deutschen Gauen, die so selbstverständlich wie Bäume, und wieviele Dörfer, die wie Wälder fo natürlich und verwachsen in der Landschaft stehen. Sie alle sind wie auch unsere Burgen und unsere Türme aus jenem Geiste der Arbeit und des Kampfes erwachsen, der all unserem Schaffen sein einheitliches Gesicht aufprägt. I n den letzten Jahrzehnten entstand leider ein Geist, der unseren Städten und leider auch schon unseren Dörfern und sogar schon der Landschaft ein anderes Gesicht verlieh, ein Geist, der dieses Gesicht nicht mehr aus einer einheitlichen, gesunden und natürlichen Weltanschauung heraus schuf. Unsere Dörfer und Städte geigen heute schon vielfach uneinheitliche, verlogene, gefälschte, ja auseinanderstrebende und sich bekämpfende Züge. Die Ruhe in der Erscheinung unserer Dörfer, die Hoheit unserer Städte wurde von einem Liberalismus, der meinte, überall so bauen und schalten und walten zu können, wie er wollte, zerstört, und beste deutsche Kulturgüter wurden aus materiellen und egoistischen Gründen verwüstet. Erst heute wieder geht ein geeintes Volk aus einer geschlossenen Haltung heraus daran, sein deutsches Kulturgut von den übelsten Entstellungen zu reinigen und es durch neue schöne Leistungen zu vermehren. Eines der übelsten Kapitel in der Verwüstung unserer Städte und Dörfer bildet die übertriebene Reklame. Werbung, mit Anstand und Würde betrieben, ist notwendig, ja sogar erwünscht und läßt sich auch in die schönsten Landschafts- und Stadtbilder so gut einfügen, um nicht im geringsten unangenehm zu wirken. Aus unseren Stadtbildern sollen ja keine Museumstücke gemacht werden, im Gegenteil, es soll Stadt und Land vom Leben durchpulst und vom Leben gestaltet werden. Diese neuen Forderungen des Lebens, die Technik, der Verkehr, die Reklame und wie sie alle heißen mögen, sie dürfen nicht

uns beherrschen, wir dürfen nicht zu ihren Sklaven werden, sie müssen uns vielmehr dienen, wir müssen sie uns in bester Form zunutze machen. I n diesem Sinne soll nun auch bei uns gearbeitet werden. Gerade wir, die wir eine so schöne Stadt unser eigen nennen dürfen, eine Stadt, die fast täglich Hunderte von Gästen und Besuchern aus anderen deutschen Gauen beherbergt. Wir wollen einmal beginnen, unsere Häuser und Straßen von allen schlechten und unwürdigen Reklameeinrichtungen zu säubern. Dabei wollen wir in echt nationalsozialistischem Geiste zuerst einmal an die Allgemeinheit, das ist in unserem Falle die Erscheinung des ganzen Hauses, das Gesicht des gesamten Etraßenbildes, denken und dann erst an uns selbst, an unseren vermeintlichen eigenen Vorteil. Es ist wohl sicher nicht der Fall, daß in eine Tabaktrafik in einem unserer schönsten Häuser der Altstadt auch nur ein Käufer mehr hineingeht, weil diese Trafik drei Blechtafeln in höchst geschmackloser Art angebracht hat, oder daß in dem benachbarten Gasthof auch nur ein Gast mehr nächtigt, weil dieser Gasthofbesitzer nebst vieler vernachlässigter und verrosteter Reklametafeln und anderer unwürdiger Werbeeinrichtungen sogar noch einen alten, unbrauchbaren Gaskandelaber mit der Aufschrift: „Fließendes Wasser" versah. Die Zeit ist nicht mehr ferne, in der jeder Volksgenosse nur mehr Geschäfte mit vornehmer und würdiger Werbung bevorzugen und jene mit den heute noch üblichen marktschreierischen und aufdringlichen Reklamen meiden wird. Unsere Hitlerjugend wird bereits vollkommen in diesem klaren Geiste erzogen. Darum herunter mit allen zu großen und zu aufdringlichen Firmenschildern, mit allen vernachlässigten, verschmutzten, verrosteten und abgeblätterten Reklametafeln, herunter mit den geschmacklosen Steckschildern, von denen nur das eine das nächste andere verdeckt und alle zusammen das ganze Straßenbild, herunter mit den vielen überflüssigen und zu großen Schaukasten von den schönen Pfeilern und Säulen unserer guten, alten Häuser! Setzt an Stelle all dieser Undinge einfache Buchstaben in klaren Formen an die Häuser, hängt bescheidene Firmenschilder in guten Farben an die Wände und fügt die notwendigen Schaukasten würdig und anständig in die Bauten ein! Wie ein Bild die Wandfläche eines Zimmers schmückt und nicht erschlägt, wenn es richtig und gut an diese Wand gehängt wurde, so sollen auch die Aufschriften, Firmentafeln, Leuchtschilder und Schaukasten unsere Bauten zieren und nicht verunstalten. Auf den Takt kommt es hiebei an, einzig und allein auf den Takt. So wie wir als Volk eine Einheit bilden wollen, fo wollen wir auch unserem Stadtbild wieder jenes einheitliche Gesicht, jenes deutsche Gesicht geben, welches durch den Geist des Liberalismus jenen uneinheitlichen, auseinanderstrebenden und verzerrten Zügen weichen mußte.


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Entwässerung der (Grundstücke? l< u n d m a cli u n g Auf Grund der Verordnung 27 der Überwachungsstelle für Eifen und Stahl vom 10. Juli 1937 hat der Herr Oberbürgermeister am 2. August d. I . mit sofortiger Wirksamkeit angeordnet: I.Für gußeiserne Abflußleitungen bis 150 Millimeter Nennweite werden die „Leichten-Normal-Abflußrohre" (I.N^-Rohre), D I N 1172-1178 in allen Fallen gugelasfen. Nicht zugelassen ist die Verwendung der „LeichtenDeutschen-Rohre" (I^O-Rohre) an Stelle von mittelschweren Rohren. 2. Für die Dichtung von Gußrohr- und Asbest-Iementrohrmuffen kann zur Bleiersvarnis auch Sinterit oder Aluminium und versuchsweise die Solus-Ausgußmasse verwendet werden. Maßgebend hiefür ist die Umstellform D I N 1896 I I . 3. Hausentwässerungsschächte sind im allgemeinen mit gußeisernen Abdeckungen zu verschließen, die den Verkehr sicher aufnehmen und gegen Einlauf von Wasser von oben schützen. Statt Gußeisen können auch Flußstahl, Eisenbeton (Auflager und Einfassung aus Gußeisen oder Flußstahl) und innerhalb von Gebäuden mindestens 5 Zentimeter starke gegen Fäulnis gesicherte Lärchenbohlen in Nut und Feder verwendet werden.

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6rundstückentw3sserung, lZeniinabsclieider «undmacliung Auf Grund der §§ 2 und 15 des Gesetzes vom Jahre 1905, betreffend die Einführung der Schwemmkanalisation im Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 18, hat der Herr Oberbürgermeister am 6. August d. I . mit sofortiger Wirksamkeit verfügt: „Zum Schütze von Entwässerungseinrichtungen gegen explosible Leichtflüssigkeiten sind in den Grundstücken Venzinabschneider vorzusehen. Der Einbau, die Größe und der Betrieb dieser Abschneider hat sich nach DIN 1999, Blatt 1 und 2, Ausgabe Auguff 1936 zu richten."

Mitteilungen des 8tadtpliyNkates Stand der Infektionskrankheiten im Juli 1938 Scharlach: 8 Erkrankungsfälle, kein Todesfall Diphtherie: 5 Erkrankungsfälle, kein Todesfall Poliomyelitis: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall Zahl der Geborenen im Juli 1938 Gesamtzahl: 55, davon 1 Totgeburt 32 männlich, keine Totgeburt 23 weiblich, 1 Totgeburt Todesfälle im Juli 1938 Gesamtzahl . . . 86 Davon auswärts . 31 55 (20 männlich, 35 weiblich)

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Verleger. Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemeinde Innsbruck. Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße25. Druck: NS.-Gauverlag und Druckerei Tirol, Ges. m. b. H., Innsbruck


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