Amtsblatt Innsbruck

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.der Gauhauptftast NmksblaU 1 Innsbruck Erscheint MmalimMonat/Vezugspr. lich. Guyelnummer 2oNpf. . 11

schriftleitung:Nathllus,2.swck rechts T ü r ö l , Kernsprecher: sic? 15. November

4.

6rob-Innsbruck die Eingemeindung der Orte dotting, KWnlau und V o n ^ » g l N r a t s d l l ' e k t o r - z t e l l o e s t s e t e s Obers»» 0 r . k. E n g e r e r

Jede Gemeinde, ob Stadt, M a r k t oder Dorf, umfaßt auf Grund ihrer geschichtlichen Entwicklung ein bestimmtes Gebiet des Landes. Die Ausdehnung des Gemeindegebietes ist von der geographischen Lage beeinflußt und von der besonderen geschichtlichen Entwicklung des eigenen und umliegenden Gebietes weitgehend abhängig. I m Zuge der Gestaltung der letzten Jahrzehnte waren es zumeist die Städte, die die ihnen auferlegten Gebietsgrenzen sprengen mußten, wollten sie nicht auf die ihnen zukommende eigene Betätigung Verzicht leisten. Das starke Wachstum der Bevölkerung Innsbrucks im 19. Jahrhundert, das Aufblühen des Verkehrs, der durch den Bau von Eisenbahnen gerade in diesem Jahrhundert einen bisher ungekannten Umfang annahm, sowie des Handels und Gewerbes schoben unsere Stadt über den Rahmen der bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Vorstädte hinaus, die sich gegen Süden durch die Maria-Theresien-Straße bis zur Triumphpforte, nach Osten bis nach Dreiheiligen und zur S i l l , und nach Westen durch den I n n r a i n bis außerhalb der Johanniskirche erstreckten. Innsbruck wuchs vor allem gegen den Hauptbahnhof zu, das große Viertel in der Richtung des Krankenhauses und zur Maximilianstraße entstand in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts, und in den Dezennien vor und nach 1900 schloß sich das V i l lenviertel und der geschlossene Hausbau im Saggen an; jedoch war die Stadt noch nach Süden und Westen, wo das Dorf Wilten sich schon an die Stadtgrenze heranschob und den dorfähnlichen Charakter zugunsten der städtischen Bauanlage aufgab, und nach Osten durch die S i l l , die die Scheidegrenze gegen Pradl bildete, in ihrem Ausdehnungsdrang gehemmt. Nichts war daher natürlicher, als daß im Jahre 1904 der Zusammenschluß der Stadt Innsbruck mit den Dörfern Wilten und Pradl erfolgte und so das Gemeindegebiet der Stadt von bisher 3.07 Quadratkilometer durch Hinzunahme des Dorfes Wilten mit 6.74 Quadratkilometer und Pradl mit 3.80 Quadratkilometer auf 13.61 Quadratkilometer sich erweiterte. Nun hatte Innsbruck wieder Raum zur natürlichen und organischen Ausdeh-

nung, die Stadtverwaltung konnte daranschreiten, durch Straßenzüge nach einheitlichen Gesichtspunkten die Erweiterung des zu verbauenden Stadtgebietes zu lenken und stadteigene Anlagen nach Vedars zu schassen. Die Bevölkerungszahl nahm weiter zu, das ganze Wirtschaftsleben erfuhr in vielen Betrieben, insbesondere in der Verkehrswirtschaft, eine solche Belebung, daß es immer mehr nach weiterem Raum verlangte. Häuserviereck um Häuserviereck entstand im alten Stadtgebiet und in den neuen Stadtteilen Wilten und Pradl, die nun schon in breiter Front mit dem früheren Innsbruck zu einer Einheit verschmolzen sind. Unmittelbar vor den Einfallstoren Innsbrucks im Westen und im Osten lagen aber noch zwei Gemeinden, die die Ausdehnungsfähigkeit der Stadt nördlich des I n n in der Richtung nach Westen und Osten begrenzten: das volkreichste „Dorf" des Landes, die Gemeinde Hötting, mit 43.99 Quadratkilometer, das über die Arlberger Reichsstraße und vom Seefelder Sattel her den Zugang nach Innsbruck vermittelte, und das Dorf Mühlau mit 11.2 Quadratkilometer, durch das die Reichsstraße aus der Richtung Salzburg und Kufstein durch das Unterinntal den Verkehr in die Stadt leitet. Beiden Gemeinden war es eigen, daß sie einerseits auf dem gegen Süden gerichteten Hügellande ein prachtvolles, gesundes, aber schon stark besiedeltes Gelände für offene Bauweise besaßen, anderseits i n der Talniederung gegen Westen und Osten große landwirtschaftliche, besonders für Siedlungen und gewisse gewerbliche Betriebe geeignete Flächen aufwiesen. Nicht zu verwundern, daß schon vor dem Kriege die Stadtväter den Gedanken des Zusammenschlusses dieser beiden Gemeinden mit Innsbruck erwogen. Bald nach dem Kriege tauchte von Zeit zu Zeit diese Frage wieder auf, ein Eingemeindungsausschuß des Gemeinderates beriet eingehendst die Eingemeindung von Hötting, über dessen Vereinigung mit Innsbruck im Jahre 1926 schon der Entwurf eines Übereinkommens ausgearbeitet wurde. Endlich im Jahre 1933 verdichtete sich die Absicht des Zusammenschlusses von Innsbruck und Hötting so stark, daß schon alle Unterlagen, wie Vermögensrechnung, Vor-


Amtsblatt Nr. 11 anschlag, notwendige Bauvorhaben, mit der Gemeinde gegenkommen wird. Ein Wort des Oberbürgermeisters Hötting beraten wurden. Allein immer wieder traten an seine Beamten sei hier zunächst herausgehoben: „SorHindernisse in den Weg, nicht zuletzt solche finanzieller gen Sie dafür, daß die neuen Gemeindeteile in der VerNatur, die das angestrebte Ziel wieder in die Ferne waltung gleich behandelt werden wie das bisherige Stadtdrängten. gebiet, nach Möglichkeit aber sogar zunächst eine VorInzwischen wuchs die Stadt sozusagen schon in das zugsstellung erfahren, um die Überleitung in die städtifremde Gemeindegebiet hinein. Siedlungsbauten zu schaf- schen Verhältnisse schneller zu bewirken." fen, war ein Gebot der Stunde geworden. Da es im bisDas neue Groß-Innsbruck wird nach der letzten Volksherigen Stadtgebiet von Innsbruck an geeignetem Land zählung vom 22. März 1934 statt bisher 61.005 Bewohhiefür gebrach — ein solches wäre nur in der Gegend des ner durch den Anschluß Höttings mit 11.376, Mühlaus Flugplatzes vorhanden, ist aber wegen dieses Umstandes mit mit 2343 und Amras' mit 1351 Bewohnern eine Gesamtdem Vauverbot belegt —, mutzte sie in Hötting sich da- einwohnerzahl von 76.075 aufweisen. Da diese Zahlen nach umsehen. Es entstanden die städtische Siedlung am aber durch die Entwicklung der letzten vier Jahre, insLohbache längs der Kranewitter Allee an der Arlberger besondere aber des heurigen Jahres überholt sind, ist Reichsstratze und auf dem prächtigen Hügellande bei den derzeit in Groß-Innsbruck sicher mit einer Bevölkerung Allerheiligenhöfen unter Mithilfe des großen Gönners von 78.000 Personen zu rechnen. Die Volkszählung, die der Stadt, des Ehrenbürgers Hans Hörtnagl, und Bei- vermutlich im Jahre 1939 durchgeführt werden foil, wird hilfe der Stadt Innsbruck die von einer Genossenschaft wahrscheinlich mancherlei Überraschungen in der Zahl erbaute Hörtnagl-Siedlung. Hiezu kommt das Bestreben und in der Art der Zusammensetzung der Berufsgruppen der Stadtverwaltung, Erholungsstätten für die Bevölke- in Groß-Innsbruck bringen. rung in verhältnismäßiger Stadtnähe anzulegen. I n den Das neue Groß-Innsbruck besitzt ein Gemeindegebiet Jahren 1911/12 entstanden so nach dem Ankaufe des von 73.53 Quadratkilometer, hat also eine Vergrößerung Schlosses Weiherburg unter Ehrenbürgermeister Greil die Weiherburganlagen und im Jahre 1937 unter Altbürger- um 59.92 Quadratkilometer erfahren, wobei Hötting mtt meister Fischer die damit räumlich zusammenhängenden 43.99 Quadratkilometer, darunter allerdings viel HochAnlagen der Villa Blanka, die im Jahre 1938 noch um gebirgsgelände, den Ausschlag gab. Vom Flächengebiete die Flächen des Spitzbühels erweitert wurden. Auch die der Gemeinden Hötting und Mühlau wurde schon geNordkettenbahn lag auf bisher fremdem Boden, dem Ge- sprochen, sehr wesentlich für die Ausdehnung der Stadt biete von Hötting und Mühlau. Der Zusammenhang der nach Südosten ist aber auch der Anschluß von Amras mit drei Gemeindegebiete war noch durch eine Reihe anderer 4.91 Quadratkilometer, das heute neben seinen hauptUmstände gegeben. So versieht z. V. die Innsbrucker sächlich landwirtschaftlichen Gutshöfen schon einen beWasserleitung, die den größten Teil der Stadt mit bestem achtlichen, städtisch verbauten Ortsteil aufweist. Hochquellwasser versorgt, das Mühlauer Gemeindegebiet' Die Vereinigung der drei Gemeinden, und Zwar einer der bisherige Stadtteil am linken Innufer konnte ohne Stadt mit zwei teilweife und einer weniger ländlichen die Mitbeteiligung der Gemeinde Hötting nicht zweck- Gemeinde, wobei in einer Gemeinde (Hötting) sehr viel mäßig kanalisiert werden, da die Abwässer von Hötting Arbeiterbevölkerung wohnt, bringt selbstverständlich eine unbedingt in den neu zu schaffenden in der Mariahilf- teilweise Umschichtung der Bevölkerung vom Standpunkt und in der Innstraße anzulegenden Kanal geführt wer- der Statistik und Verwaltung gesehen mit sich. So gab den müssen. So stieß Problem auf Problem. Die Ver- es in Innsbruck nach der Volkszählung im Jahre 1934 einigung konnte nicht mehr ausbleiben. nur 622 Bewohner, die zur Land- und Forstwirtschaft Da trat im März dieses Jahres für die deutsche Ost- zählten, dagegen in Hötting 854, in Mühlau 120 und in mark der große, geschichtliche Wendepunkt ein, der Füh- Amras 339, so daß ein bedeutender Zuwachs an bäuerrer und Reichskanzler Adolf Hitler vereinigte sie mit licher Bevölkerung mit dem ihr eigenen Grundbesitz festdem deutschen Mutterlande, der Nationalsozialismus trat zustellen ist. I n Hötting mit bisher 11.296 Bewohnern in der Ostmark die Herrschaft an. Sogleich tauchte der und Mühlau mit 2325 Seelen heben sich die Zahlen der Gedanke des Zufammenschlusses der drei Innsbruck um- in Industrie und Gewerbe sowie in Handel und Verkehr gebenden Gemeinden Hötting, Mühlau und Amras mit beschäftigten Personen mit 6694 Menschen in Hötting, dem bisherigen Stadtgebiet wieder auf. Übergangsweise bzw. 1450 in Mühlau sehr heraus, machen also in jedem wurde der Oberbürgermeister von Innsbruck auch zum der beiden Fälle mehr als 50 o. H. der Gesamtbevölkekommissarischen Bürgermeister von Hötting und Mühlau rung dieser Orte aus, während in Amras unter 1313 Beernannt; bald schuf die aufbauende Hand der national- wohnern 626 Personen den genannten Berufsgruppen sozialistischen Führung die langersehnte Tat: Auf Grund angehören. der Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom Dem neuen Gemeindegebiete entsprechen auch Neuauf29. September 1938, Verordnungsblatt für den Amts- gaben. Die nationalsozialistische Wirtschaft und Verwalbereich der Landeshauptmannschaft für Tirol Nr. 14, tung werden im Geiste des großdeutschen Aufbaues an wurden die Gemeinden Hötting, Mühlau und Amras mit sie herantreten. Die Förderung des ganzen Kulturlebens Innsbruck vereinigt. G r o ß - I n n s b r u c k ist ge- der Stadt muß auf die neueingemeindeten Stadtteile ausschaffen! gedehnt werden. Das Schulwesen hat sich dem Stande der Tatkräftig und rasch übernahm Oberbürgermeister Stadt anzupassen. Durch Erbauung neuer Wohnungen Dr. Denz mit seinem Beamtenstabe die Amtsgeschäfte in ist der drückenden Wohnungsnot besonders in Hötting den drei Gemeinden, um sie in den größer organisierten und Amras zu steuern. Neue Aufgaben bedeuten die drinBetrieb des Stadtmagistrates überzuleiten. Anfängliche gend nötige Kanalisierung des Stadtteiles am linken Schwierigkeiten, die mit der vergrößerten Wirtschaft Innufer, wovon auch das bisherige Gemeindegebiet von zwangsläufig verbunden sein werden, müssen und wer- Hötting nebst der Mariahilf- und Innstraße erfaßt wird. den schnell überwunden sein. Die Bevölkerung der drei Die Aufschließung Höttings durch eine dem jetzigen VerGemeinden wird sich bald an die neue Verwaltung ge- kehr gerecht werdende Auffahrtsstratze, beginnend von wöhnen, wie aber auch umgekehrt diese den berechtig- der Innbrücke bis zur Höhenstraße auf die Hungerburg, ten Wünschen der neu eingegliederten Bevölkerung ent- muß baldigst in Angriff genommen werden. Die Verbin-


Amtsblatt Nr. 11 dung Zwischen Pradl und Amras durch die Anlegung von Straßen in Stadtteilen, die eigentlich schon verbaut sind, harren der Ausführung. Hiegu kommt natürlich die Ausdehnung der Stadtverwaltung aus die neuen Gebietsteile. Die Fürsorge für die Jugend, die Armenpflege, das Gesundheitswesen, die Markt- und die Veterinärpolizei erstrecken sich nun auch auf die neuangeschlossenen Stadtteile Hötting, Mühlau und Amras und erfassen die gesamte Bevölkerung. Ich habe hier nur die unmittelbar erfaßbaren Auswirkungen der Eingemeindung berührt, ohne damit eine erschöpfende Aufzählung bringen zu wollen. Die Stadtverwaltung wird in alle Verwaltungsgebiete hineingreifen, da und dort mit ordnender Hand, an anderen Stellen mit der im öffentlichen und allgemeinen Interesse erforderlichen Gründlichkeit und Stärke, denn wir sind uns bewußt: Die Stadt Innsbruck ist und bleibt eine Fremdenstadt ersten Ranges, eine Perle inmitten unseres herrlichen Landes Tirol. Diese Stellung verpflichtet uns, die Stadt auf eine solche Höhe zu bringen und zu erhalten, daß sie von den Menschen aller deutschen Gaue und von Gästen aus allen Ländern die bevorzugte Fremdenstadt in den Alpen wird. Wir sind die Stadt der deutschen Bergsteiger mitten im Kranze unserer unvergleichlichen

Hochgebirgswelt. Man zeige uns eine Stadt solcher Größe, mit solchen kulturellen Einrichtungen, in so erhabener Umgebung! Nirgends wird man sie finden! Es ist kein Zufall, sondern innerer Zusammenhang: Groß-Innsbruck wurde durch Verordnung vom 29. September 1938 geschaffen, und am 1. Oktober 1938 ist die Deutsche Gemeindeordnung in Kraft getreten. Sie bietet die Grundlage für den nationalsozialistischen Aufbau unserer jetzt vergrößerten Heimatstadt. I m § 1 der Deutschen Gemeindeordnung heißt es: „Die Gemeinden fassen die in der örtlichen Gemeinschaft lebendigen Kräfte des Volkes Zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben der engeren Heimat zusammen. Sie verwalten sich selbst unter eigener Verantwortung. I h r Wirken muß im Einklang mit den Gesetzen und den Zielen der Staatsführung stehen." I n diesem Geiste, der die Gemeinde in enger Zusammenarbeit mit Partei und Staat zu höchsten Leistungen befähigen wird, soll das neue Groß-Innsbruck verwaltet werden, um mitzuwirken an der Erreichung des Staatszieles: I n einem einheitlichen» von nationalem Willen durchdrungenen Volke die Gemeinschaft wieder vor das Einzelfchicksal zu stellen» Gemeinnutz vor Eigennutz zu setzen und unter Führung der Besten des Volkes die wahre

Volksgemeinschaft zu schaffen.

Das lnnsbrucker Ltadtarcliiv « " " ° ^

blatt der Oauliauptttadt Innsbruck

Die lnnsbrucker Clironlk des (Gottfried ?ulck von 1765 bis 17S1 V o n Dr. K a r l S c h a d e l b a u e r

(15. Fortsetzung)

(1785.) 27. August: Die Zurückreise des Hofes nach Wien wird den 1. oder 2. künftigen Monats erfolgen. Es wurde daher fchon am 21. öffentlich bekanntgemacht, daß mit der wöchentlichen Viktualien Lieferung bis auf den gestrigen Tag fehr gemäßigt fortzufahren, fodann aber vollends aufzuhören fei. außer was die Untertanen auf ihre eigene Wag und Gefahr Hieher bringen und auf öffentlichem Markte verkaufen wollen. (Siehe oben Beil. 7.) Von dem Hofstaate, welcher in drei Reife Abteilungen eingeteilt ist, sind schon viele Individuen abgereist und nur die zur Bedienung der allerh. und höchsten Herrschaften notwendigen Personen verbleiben noch hier. Die Fremden haben sich nun auch nach und nach ganz in der Stille verloren und es ist nun die Abreise aus der zu einem Trauerhause umgewandelten Stadt Innsbruck um so trauriger, je fröhlicher die Ankunft war. Ihre Maj. unsere geliebte Kaiserin Witwe Maria Theresia, höchstweicher der Tod den Gatten nach 42jähriger höchst beglückter Ehe entriß, an dessen Seite 'so viele stürmische Jahre ihr verflossen find und der alles Unglück, so fie seit 25 Jahren betroffen, an einer solchen Stütze leicht schien, zeigt ihre angeborene, christliche Großmut und Ergebenheit in dem Willen des Allerhöchsten mit einem bewunderungswürdigem Geiste. 28. August: Gestern reiste S.E. der H. Cardinal Erzbischof Graf Gf. Migazzi von hier wieder ab. Ihm folgte heute der H. Bischof von Trient. Beilagen Nr. 8 und 9: Beilage 8 ist ein Erlaß vom 28. August 1765, laut welchem „dem hiesigen Landes Untertan nach vollendeter, gegenwärtiger, allgemeinen Truuerzeit die fernere Vorstellung der Schauspiele" unter 4 Bedingungen bewilligt werden sollte: 1. solte man sich „von allen jenen comischen Auftritten, in welchen von Glaubens-Geheimnisfen einige Vorstellung geschiehet", enthalten. — 2. Zur Bewilligung anderweitiger Schauspiele war beim Gubernio ein schriftliches Gesuch „mittelst Beilegung der antragenden theatralischen Vorstellung" einzureichen. — 3. Der Reinertrag durfte nur für die Armen, besonders Witwen und Waisen verwendet werden. — 4. Mußte dem Gubernium genau Rechnung gelegt werden. — Beilage 9 ist ein Erlas; vom 14. September 1765, durch den wegen der allgemeinen Trauer den „gesamten Untertanen des getreuesten Landes Tyrol die fernere Aufführung der Schauspiele, Musiken und Tänze oder anderer offenen Erlustigungen bis auf weitere Verordnung hiemit vollends eingeboten" wird.

30. August: Heute um ^ 1 1 Uhr vormittags ist S. Kön. Höh. der Erz- und Großherzog Leopold nebst dero dl. Gemahlin kön. Höh. nach vorher nebst I.Maj. der verwitweten Kaiserin in der Pfarrkirche gepflogenen Andacht und nach unter vielen Tränen von den allerh. und höchsten Herrschaften genommenen zärtlichsten Abschied von hier nach Florenz aufgebrochen. Die PP. Serviten begrüßten Hochdiefelben versammelt vor der Pforte ihres Klosters bei dem

Vorbeifahren. S M a j . der Kaiser geruhten hiebet höchstihren H. Bruder bis Sterzing zu begleiten, wovon allh. derselbe nach geschehener Beurlaubung um IN Uhr wieder in daiger k. k. Hofburg zurück anlangte. 2. September: Noch schmerzlicher für uns war der gestrige Abend, als wir I.Maj. die Kaiserin, höchstwelche beinahe jede Minute ihres uns unvergeßlichen Aufenthalts mit Wohltaten gegen die Landeskinder bezeichnete, in Trauerflor verhüllt von uns scheiden sahen. Allerhöchstdieselbe und S.Maj. der Kaiser, wie auch beide Erzherzoginnen Maria Anna und Christine Kön. Höh. begaben sich gegen 9 Uhr nach Hall, bestiegen alsogleich die zubereiteten drei Leibschiffe und nahmen auch die Nachtruhe auf denselben, wobei durch die ganze Nacht nebst einem Detachement Löwenstein Dragoner auch die dortige Bürger- und Scharfschützen Compagnie die Wache bei den gen. Schiffen hielten. Heute früh um 6 Uhr geschah, und zwar bei angenehmster Witterung, welche bei uns, feit der innigst geliebte Kaiser Franz seine Augen schloß, wieder eingetreten war, der Aufbruch unter Begleitung von 19 Schiffen. Jeder Schiffmann erhielt eine neue Montur gelb und schwarz ausgeschlagen dazu nebst seiner Lohnung eine jährliche Provision von 50 fl. Der Herr Provinzial von den ki». Serviten. welcher gestern nach dem Kloster zu Volders abging, gab. als die höchsten Herrschaften bei dortiger Brücke vorbeifuhren, höchstdenselben den priesterlichen Segen. I.Maj. die Kaiserin, hächstwelche sich seit demerlebten schrecklichen Fall in äußerster Zurückgezogenheit hielt, hat sich entschlossen auf der ganzen Reife incognito und Tag und.Nacht auf dem Schiffe zu verbleiben. Tief bleibt das Andenken an unsere großmütige, liebuolle wahre Landesmutter in unfern Herzen eingegraben und unverlöfchlich wird der Tag sein, wo der rasche Tod ihr den besten Gatten und uns den besten väterlichen Landesfürsten entrissen hat. Heute früh haben auch der Herzog Carl von Lothringen nebst dero Prinzessin Schwester Kön. Höh. die Rückreise nach den Niederlanden angetreten. Um Erbittung einer glücklichen Reise für die höchsten Herrschaften begann heute in der Pfarrkirche das 40 stündige Gebet. 6. September: Heute verließ uns auch das Bataillon Andlau mit seinen Grenadier Compagnien, den Weg wieder nach Klagenfurt nehmend. Die Garden sowohl, als die übrigen Löwenstein Dragoner Abteilung sind schon früher von hier aufgebrochen und fo ist nun Innsbruck von feinen hohen und vielen Gästen leer und es ist jetzt wieder eine Stille in unserer Stadt eingetreten, welche das allgemeine Leidwesen über den Verlust des Kaisers noch vermehrt. Anmerkung: Noch vor der Abreise geruhten I.Maj. die Kaiserin die H. Grafen Leopold Künigl, Johann Epauer und Brandts zu wirkliche Geheime Räthe zu ernennen.


Amtsblatt Nr.

Die kroffnung des krankenkaules vor 50 Dr. K a r l Schadelbauer. Am 18. Oktober 1888 wurde in Innsbruck das neue Krankenhaus eröffnet. Dieser Tag sollte, wie die „Tiroler Stimmen" damals meinten, „für immer denkwürdig bleiben in der Geschichte unserer Stadt". Es ist also wohl gerechtfertigt, nachdem seither 50 Jahre verflossen sind, kurz an dieses Ereignis zu erinnern. Eine ausführliche Geschichte des Stadtspitals, welche aus demselben Anlasse in Angriff genommen wurde, soll seinerzeit dieses wichtige Kapitel der Stadtgeschichte näher beleuchten. Das alte Stadtspital, welches König Heinrich in den ersten Jahren des 14. Jahrhunderts gegründet hatte, tat etwa 580 Jahre lang an der gleichen Stelle seinen Dienst. Wohl mag es in dieser langen Zeit manche bauliche Veränderungen erfahren haben, um den Ansprüchen der wachsenden Stadt zu genügen, aber es reichte immer noch aus. Erst als Innsbruck um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts einen ungeahnten Aufstieg zu nehmen begann und im Jahre 1869 die medizinische Fakultät neu errichtet wurde, da konnte das alte Spital, bei dem eine notwendige Absonderung einzelner Krankheiten bereits unmöglich war, da auf einem Belegraum von 154 Betten ohnehin schon 242 Kranke untergebracht werden mußten, nicht mehr mit. Die „Tiroler Stimmen" schildern sein Ende mit folgendem romantischen Satz: „Aber seit die Stadt in den letzten 25 Jahren anfing, ihre Fesseln zu svrengsn, sich zu dehnen und zu strecken, feit das alte Kirchlein hinter dem Spitale eines Tages dröhnend zusammenstürzte, seit die Gebeine unserer Vorfahren in ein neues Saatland Gottes übertragen wurden und an der früheren stillen Stätte der Toten der Hammer des Steinmetzen klang und das Geräusch des Tages — seitdem war auch das Schicksal des alten Stadtspitals endgiltig besiegelt." Die Rückficht auf die medizinische Fakultät sowie der Umstand, daß durch die Erweiterung der Stadt das Spital immermehr zwischen bewohnten Straßen zu liegen kam, drängten zu einem Neubau. Zehn Jahre nach der Errichtung der Fakultät erwarb die Stadt einen geeigneten Baugrund, 1883 wurde der Beschluß gefaßt, den Bau auf Kosten der Stadt zu errichten, und zwei Jahre später wurde er dann auch begonnen. Das neue Krankenhaus, „eine Musteranlage ersten Ranges", war der Stolz der Stadt wie der Universität. Da dabei die einzelnen Kliniken nach dem sogenannten Pavillon-System in einzelnen Gebäuden untergebracht wurden, wurde es „ein Villenviertel für Kranke" genannt. Zwei Dinge hatte man besonders berücksichtigt: Luft und Wasser. Die freie Lage der Gebäude wie die hohen, lichten Krankenzimmer, bei denen die im oberen Teile drehbaren Fenster bewundert wurden, sorgten für gute, frische Luft. Eine Zentralheizung hatte eine regelmäßige Zimmertemperatur von 20 Grad <I zu beschaffen, eine eigene Leitung lieferte Hochquellwasser von der Nordkette ' und tiefe Kanäle sorgten für eine rafche Entfernung der Abwässer. Neuartig waren auch die Wärmekästen, welche auf den Hausgängen zum Anwärmen von Speisen und Getränken eingerichtet waren, die Wägelchen, auf denen man von der Küche die Speisen in die einzelnen Pavillons führte, und die Rollbetten, auf denen die Kranken zu den Bädern oder in den Operationssaal gebracht wurden. I m Oktober 1888 waren folgende Gebäude vollendet: Gleich beim Eintritt stand das einstöckige Haus der Augenklinik, in dem auch die Frauenklinik sowie die Direktionskanzleien, die Kaplanswohnung und Kapelle untergebracht waren. Die Frauenklinik hatte für 22 Kranke Betten, die Augenklinik für 54. Der nächste Pavillon bot als medizinische Klinik (für innere Krankheiten) Raum für 90 Kranke. Der größte Bau war die chirurgische Klinik mit 100 Betten und einem großen, achteckigen Operationssaal, dessen moderne Einrichtung wie die vier riesigen Fenster aus belgischem Spiegelglas, das Asphaltpflaster und der Marmorbelag an den Wänden allgemeine Bewunderung erregten. Für den Bau einer Hautklinik reichten die Mittel einstweilen nicht mehr. Die Hautkranken wurden vorläufig in Räumen der Augenklinik und der medizinischen Klinik untergebracht. An der Nordwestseite der ganzen Anlage erhob sich das dreistöckige Wirtschaftsgebäude mit dem Kessel- und Maschinenhaus. Tief- und Hochparterre dienten für den Koch- und Waschbetrieb, im 1. Stock befanden sich die Wäsche- und Nähzimmer und darüber die Wohnungen für die barmherzigen Schwestern. Der Schöpfer dieses neuen, geradezu Aufsehen erregenden Krankenhauses war der Magistratsrat Dr. Franz Werner, den die Stadt

Innsbruck am Tage der Eröffnung zu ihrem Ehrenbürger machte. Diese Ehrung war in einer eigenen Gemeinderatssitzung vom 11. Oktober 1888 einstimmig beschlossen worden, nachdem sie der Bürgermeister Dr. Heinrich Falk beantragt hatte „in gerechter Anerkennung und Würdigung der großen Verdienste, welche derselbe anläßlich der Erbauung des neuen Stadtspitales durch Componirung der Anlage, Entwerfung der Pläne und Oberleitung beim Baue dieses allseitig als Musteranstalt anerkannten, großartigen Unternehmens der tirolischen Landeshauptstadt mit uneigennütziger Aufopferung und unausgesetzter Tätigkeit vom Beginne bis zum Abschluß des Werkes sich erworben hat." Kaiser Franz Joseph verlieh Magistratsrat Werner gleichzeitig das Ritterkreuz des Franz-Iosef-Ordens. Die eigentlichen Eröffnungsfeierlichkeiten wurden in drei langen Aufsätzen des „Boten für Tirol und Vorarlberg" (Nr. 240-2) genau beschrieben; sie seien hier daher nur mehr ganz kurz erwähnt. Am Vortage, den 17. Oktober, empfing der Gemeinderat im Sitzungssaale des alten Rathaufes die Vertretung der Universität, bestehend aus dem Rektor Prof. Schiffner, dem Prorektor Prof. Nicoladoni, den Dekanen und Senatoren, die der Stadt in feierlicher Weise für den Bau, „ein Denkmal echten, deutschen Bürgersinnes", dankte. Dabei überreichte der Rektor eine schön ausgestattete, auf Vergament geschriebene Adresse „zum ewigen Gedächtnis für alle kommenden Geschlechter", die in der Ratsstube aufgestellt werden sollte. Sie dürfte vermutlich bereits bei der Übersiedlung in das jetzige Rathaus verlorengegangen sein. Am Abend fand ein großer Festkommers der Studenten im Adambräu statt, an dem auch der Statthalter Frh. v. Widmann teilnahm und sprach. Am 18. Oktober gegen 10 Uhr früh fuhren die Festgäste vor dem mit Flaggen geschmückten Spitalsportal auf. Nach einer stillen Messe in der Kapelle begaben sie sich in den Hörsaal der chirurgischen Klinik, wo sie zuerst der Bürgermeister begrüßte. Nach weiteren Ansprachen des Statthalters, wie des Rektors schilderte Prof. Nicoladoni in einem langen (später gedruckten) Vortrag die Vergangenheit der medizinischen Fakultät und gab einen Ausblick aus ihre Zukunft. Anschließend machten die Festteilnehmer einen Rundgang durch alle Gebäude. I m neuen Speisesaal des Hotels il« l'Lurope, der durch zahlreiche Gasflammen erleuchtet war, fand dann das Festdiner für 75 Personen statt. Die Speisefolge sei ihrer kulturhistorischen Bedeutung wegen nicht verschwiegen; es gab dabei: Suppe nach Echildkrotsuppenart, Lachs mit holländischer Sauce, Rindsfilet mit Gemüsen, ?oulet« » I» (!«inte, Straßburger Gansleberpastete, gebratene Fasanen mit Kompott und Salat, Mandelpudding, Gefrorenes, Früchte. Dessert und schwarzen Kaffee. Den Schluß der Feierlichkeiten bildete eine Festvorstellung im Stadttheater, die jedoch keine gute Kritik erfuhr. I n den 50 Jahren, die seither vergangen sind, hat das Krankenhaus bereits wieder solche Veränderungen, Umbauten und Erweiterungen erlebt, daß das damalige kaum mehr herauszukennen ist. Die Hautklinik wurde gebaut, eine Kinderklinik, der Zahlstock, das neue Direktionsgebäude mit der Zahnklinik und eine Neroenklinik. Die umwälzenden Erfindungen der letzten Jahrzehnte auf allen Gebieten der Medizin, wie z. B. die Röntgenologie, haben auch die Inneneinrichtungen allenthalben beeinflußt. Trotzdem auch das Krankenhaus die Schwierigkeiten der Kriegs- und Nachkriegsjahre genugsam zu verspüren hatte, konnte es seinen weitbekannten, guten Ruf als Heil-, wie als Lehranstalt bis heute bewahren. Freilich ist auch die Stadt in den letzten 50 Jahren nicht stille gestanden und zu Groß-Innsbruck herangewachsen, so daß das damals noch völlig freiliegende Krankenhaus bereits heute wieder rings von bewohnten Stadtteilen umgeben ist.

ssamMenkundliclies aus Innsbruck VonDr. KarlSchadelbauer (4. Beitrag) Die Innsbrucker Nürgermatrikel 1798—1813: (3. Fortsetzung) Am 1. Mai 1802 werden als Bürgerssöhne zur Matrikel gebracht: 1. Anton Joh. Wolf, k. k. OÖ. Gub. Expeditamtsadjunkt, Sohn des Herrn Joh. Anton W. gew. k. k. Hauptmautamts-Kontrollor und der Frau Maria Franz. Laimberg. 2. Joseph Danler, Spezereihandelsmann, Sohn des Franz Karl D. gew. Spezereihandelsmanns und Repräsentanten dafiger Bürgerschaft und der Maria Anna Schuler.


Amtsblatt Nr. 11 I n die Bürgerpflicht wurden genommen: 1. Kasimir Schuhmacher von Freyburg in V. O. Compagnon der Herrn Michael Alois Wagnerschen Buchhandlung. Sohn des Friedrich Tch. V. Ost. landständischen Calculators und der Magdal. Brisson. erlegte 125 fl. Einkaufsgeld. 2. Anton Christel von Mühlen Gericht Thaur geb., Uhrmachermeister, Sohn des Anton Ch. Schlosfermeisters zu Mühlen (Mühlau) und der Maria Schlägt, ist in Hinsicht seiner bei der Stadtgarde geleisteten Dienste zum Bürger aufgenommen worden gegen Erlag von 30 fl. Am 1. Mai 1801 find von gesamter Bürgerschaft zu Ratsmännern gewählt und in solcher Eigenschaft am 2. des n. M. verpflichtet worden: 1. Alois Benedikt Niderkircher, Gastgeb am goldenen Adler, und 2. Jakob Gamper, Gastgeb an der goldnen Krone. Am 1. Mai 1802 wurden von gesamter Bürgerschaft zu Ratsmännern gewählt, am 8. von hoher Landesstelle in solcher Eigenschaft bestätigt und am 24. vor dem Magistrat als solche verpflichtet: 1. An-ton Carnelli, Handelsmann, und 2. Paul Elsler. Wundarzt. Am 3. Juni 1803: 1. Joseph Franz Hepperger, dahier geb., dermals Bürger und Handelsmann zu Augsburg. Sohn des Joseph H., gew. Hofschmiedmeisters allda und der Maria Agnes UmHaus, wurde wegen eines ansehnlichen Geschenkes zur St. Jakobs Pfarrkirche unentgeltlich als Bürger aufgenommen. Am 1. Mai 1806 haben sich folgende Bürgerföhne zur Matrikel geziemend gemeldet: 1. Johann Felderer, kön. Gubernial-Kanzellist, Sohn des Ioh. F., bürgerlichen Schneidermeisters, und der Maria Hilber. 2. Joseph Hueber, Uhrmacher, Sohn des Jakob H., Uhrmachers, und der Theresia Kastner.

3. Ioh. Eo. Gamper, Gastgeb an der goldenen Krone, Sohn des Jakob G., Ratsmann und Gastgeb, und der Petronilla Gamper. 4. Joseph Georg Müller, Stück- und Glockengießer. Sohn des Simon Peter M., Stück- und Glockengießers, und der Josepha Feldl. 5. Joseph Mörz, Modehändler, Sohn des Philipp M., Modehändlers, und der Agnes Schwarz. 6. Lorenz Mayr, Webermeister. Sohn des Jakob M.. Webermeisters, und der Gertrud Etrobl. Dann sind als Bürger aufgenommen und verpflichtet worden: 1. Jofeph Hammer von Stams gebürtig, Schneidermeister dahier. Sohn des Adam Hammer, Krämers alldort, und der Ursula Stockhammer erlegte 75 Gl. 36 kr. 2. Ioh. Georg Tschurtschenthaler von Greifenburg in Oberkärnten gebürtig, Sohn des Jofeph Tsch., Müllermeisters alldort. und der Maria Socherin, hat als Herrn Martin Tschurtfchenthalischer Schwiegersohn und Handlungskompagnon das Bürgerrecht erhalten, wofür er 100 Gl. erlegte. 3. Joseph Anton Vembauer, Färbermeister, von Golling aus dem Salzburgischen gebürtig, Sohn des Jos. P., Färbermeisters alldort, und der Maria Anna Altenberger erlegte 90 Gl. 4. Sebastian Fischnaler von St. Lorenzen im Pustertal gebürtig, Spezereihandelsmann dahier, Sohn des Melchior Fischnaler, Bauersmann alldort, und der Maria Catharina Hellweger erlegte 150 Gl. Ebenfalls wurden am 1. Mai 1806 von der versammelten Bürgerschaft zu Ratsmännern gewählt und am 7. Mai darauf von hoher Landesstelle bestätigt: 1. Leopold Ferstl, Handelsmann. 2. Carl Casinnr Schumacher, Buchhändler und Hofbuchdrucker. 3. Leonard Oberlindober. Spezereihandelsmann. 4- Ignaz Franz Winkler, Ttadtavotheker.

freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 2. 12. 1926. I I . 23072. — Gasteiger Fritz, Innsbrucker Hauptbahnhof, Platzdienstgemerbe, gem. § 15, Punkt 4, GO., 9. 12. 1911. I I . 63487. — Geyr Josef. Tüdbahnstraße 16. Schlossergewerbe. 9. 2. 1929, I I . 2287. — Gorican Maria. Bruneckerstraße 6. Weißnäherei. 15. 11. 1929. I I . 21528. — Haidegger Karl. Defreggerstraße 36, Uhrmachergewerbe, 30. 5. 1927, I I . 12024. — Häupl Iosefine, Tiglanger 6, Agenturgewerbe, 9. 3. über die im Monat Oktober 1938 durchgeführten 1937, I I . 3412. — Hofer Marie, Innrain 19, Handel mit EchnittGewerbelöschungen und Kurzwaren, 9. 10. 1922, I I . 16333. — Joanufch Franz, MentlAnderka Max. Adolf-Hitler-Platz, Stadttheater. Gast- und Schank- gasse 4. Verfertigung und Verkauf von Waffen und Munitionsgewerbekonzession gem. § 16, I.it. K) bis k). GO.. 27. 10. 1937, gegenständen, 20. 9. 1919. I I . 21926. — Iuen Franz, MaximilianI I . 13897. — Angerer Paul, Leopoldstraße 36, Schuhmachergewerbe. straße 37, Agenturgewerbe. 23. 12. 1936. I I . 19719. — Kirchmanr 9. 3. 1931. I I . 3178. — Auer Ferdinand. Speckbacherstraße 18, Tape- Walter, Müllerstraße 49. Autolohnfuhrgewerbe für Perfonentranszierergewerbe, 16. 9. 1921. I I . 18078. — Baumgartner Therese. port, 23. 8. 1932. Zl. 11167. — Kirchmair Wilhelm. Haymongasfe 1, Erlerstraße 6, Konzession zum Betriebe der gewerbsmäßigen Be- Gast- und Schankgewerbe gem. § 16, I.it. K), l) und ß), GO. (Ergänherbergung von Fremden, 17. 12. 1929, I I . 24892. — Braunegger zungskonzession). 20. 4. 1935, I I . 4838. — Kosjek Walter. SalurnerAloisia, Innrain 25, Handel mit allen im freien Verkehre gestat- straße 18. Autolohnfuhrgewerbe. 10. 10. 1929. I I . 18881. — Kubouteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. auf- schek Karl, Defreggerstraße 20, Uhrmachergewerbe. 9. 9. 1913, geführten Artikel. 28. 4. 1931, I I . 7303. — Berger Johann, Kaiser- I I . 28333. — Lässer Laura. Dreiheiligenstraße 17, Gemischtwarenjägerstraße 2, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Handel. 5. 11. 1934, Zl. 14256. — Lottersberger. Andreas-HoferWaren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5. GO. aufgeführten Straße 14, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, Artikel. 26. 1. 1933. I I . 649. — Vrugger Cäcilie. Leopoldstraße 55«. jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit 16. 1. 1914. I I . 41380. — Müller Johann. Hanmongasse 4. KonAusschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 2. 11. 1932. Zession zur Ausführung von Gasrohrleitungen. VeleuchtungseinI I . 13420. — Crnic Josef, Maria-Theresien-Stratze 57, Kleider- richtungen und Wassereinleitungen. 19.11. 1909, I I . 56635. — Nagel machergewerbe, 28. 4. 1937, I I . 5832. — Drotmik Marie, Herzog- Johann, am Marktplatz, Handel mit allen im freien Verkehre geFriedrich-Straße 21, Handel mit Galanterie-, Kurz- und Nürn- statteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. berger Waren. 18. 1. 1905, I I . 48098/1904. — Duxneuner Reinhold. aufgeführten Artikel. 11. 9. 1928, I I . 15773. — Nußbaumer Paula. Bürgerstraße 21. Holzhandel. 4. 7. 1935, I I . 7120. — Fiechtner Claudiastraße 18, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Klara. Innstraße 10. Gemifchtwarenhandel. 28. 11. 1905. I I . 46693. Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, 5. 1. — Fiegl Walter. Maria-Theresien-Ttraße 13, Handel mit Radio- 1923, I I . 214. — Nußbaumer Paula. Claudiastraße 18, Modistenapparaten und deren Bestandteilen. 5. 11. 1935. I I . 12945. — Frank gewerbe. 25. 1. 1910. I I . 3532. — Nutzbaumer Paula. ClaudiaIda, Peter-Mayr-Straße 22, Handel ohne Beschränkung auf be- straße 18, Erzeugung von kunstgewerblichen Gegenständen im Kleistimmte Waren. 26. 1. 1935. I I . 647. — Frechinger Marie. Maria- derbetriebe, insoweit dies nicht in den Umfang eines handwerksTheresien-Straße 22, Handel mit allen im freien Verkehre ge- mäßigen oder konzessionierten Gewerbes fällt, 5. 1. 1923, I I . 215. statteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. auf- ^ Packer Adolf, Karmelitergasfe 18, Tchuhmachergewerbe, 15. 1. geführten Artikel. 23. 4. 1934. I I . 5175. — Frena Josef, Museum- 1918. I I . 38. — Pahlen Aloifia. Fischergasse 43. Kleidermacherstratze 39, Konzession zur Ausführung von Gasrohrleitungen, Be- gewerbe. 4. 3. 1935. I I . 2804. — Pasch Friedrich. Maria-Therefienleuchtungseinrichtungen und Wasfereinleitungen, 15. 4. 1932. Ttraße 21, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, I I . 22643. — „Leopold Fuchs" (offene Handelsgefellfchaft). Museum- jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, straße 6. Uhrmachergewerbe. 2. 12.1926. I I . 23071. — ..Leopold Fuchs" 21. 2. 1919. I I . fi355. — Praxmarer Anna. Marktplatz. Handel mit (offene Handelsgesellschaft), Mufeumstrahe 6, Handel mit allen im

bewerbe

Verielcknis


Amtsblatt Nr. 11 allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, 6. 3. 1922, I I . 2317. — Philistertum der Leopoldina. Bürgerstrahe 10, Gast- und Schankgewerbe gem. § 16. GO.. Lit. «) bis ß), 25. 9. 1923. I I . 14775. — Reindl Erwin, Maria-Therefien-Straße 21, Handel mit Teppichen, 16. 6. 1931. ZI. 10701. — Rieder Franz. Kapuzinergasse 38. Sattlergewerbe. 4. 6. 1923. I I . 7683. — Rieder Franz, Kapuzinergasse 38, Tapezierergewerbe, 4. 4. 1923. I I . 8663. — Ritzer Josef. Müllerstraße 18, Photographengewerbe einschließlich der Porträtphotographie. 13. 6. 1928. I I . 11196. — Seigert Gustav. Körnerstraße 11. gewerbsmäßige Überprüfung und Anlage kaufmännischer Bücher, Bilanzen und Rechnungen sowie Vornahme sonstiger buchhalterischer Arbeiten und Erteilung einschlägiger Gutachten und Ratschläge, 12. 7. 1922. I I . 11614. — Seiwald Josef. Körnerstraße 18. Reinigung von Fußböden und Parketten mittels elektrischer Maschinen. 25. 3. 1936. I I . 4506. — Teyr Michael. Maria-Theresien-Straße 13, Echuhmachergewerbe. 2. 3. 1898. I I . 4726. — Schober Anna, I n n straße 41. Milchhandel. 4. 1. 1927, I I . 26716. — Ttössinger Philippine, Erlerstraße 4, Kommissionswarenhandel. 19. 4. 1924. I I . 6520. — Stössinger Philippine. Erlerstraße 4, Weitznäherei. 12. 3. 1929. I I . 4512. — Tiefenbrunn Josef. Mentlgasse 18, Bäckergewerbe, 31. 5. 1937. I I . 7180. — Tiroler Bauarbeiten. Gesellschaft m. b. H.. Glasmalereistraße 4, Handel mit Baumaterialien und Maschinen. 20. 12. 1928. I I . 22322. — Tiroler Genossenschaftsverband, reg. Genossenschaft m. b. H., Innsbruck (Tiroler Bauernsparkasse). Wilhelm - Grell - Straße 14, Realitätenoermittlung, 26. 11. 1912, I I . II4203/3 Statthalterei. — Treichl Max sen.. Talurnerstraße 3. Gemischtwarenhandel. 2. 12. 1925. ZI. 22006. — Toman Rudolf. Defreggerstraße 16. Handelsagentur, 25. 1. 1938, I I . 924. — Thöni Rosa, Neurauthgafse 1, Frauen- und Kinderkleidermachergewerbe, 25. 11. 1925, I I . 17183. — Wagenthaler Anna. Iahnstrahe 4, Gemischtwarenhandel, 28. 4. 1910. I I . 16433. — Waida Anna, I n n rain 57. Gemischtwarenhandel. 12. 9. 1921. I I . 15879. — Weiß Otto, Hörmannstraße 9, Handel mit Ansichtskarten und Glückwunschkarten, 14. 1. 1935, I I . 194. — Weiß Otto. Pradlerstraße 24, Auslagenarrangeur. 30. 11. 1935. I I . 14231. — Weiß Otto, Pradlerstraße 24. Reklamebüro, 30. 11. 1935. I I . 14232. — Fa. Alois Weth (offene Handelsgesellschaft), Burggraben 15, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 7. 2. 1925. I I . 1999. — Wild Hans, Grillparzerftraße 5. Gemifchtmarenhandel, 7. 1. 1908, I I . 61431. — Wild Hans, Grillparzerstraße 5, Branntweinbrennerei, 30. 10. 1923. I I . 17778. — Wild Hans. Grillparzerstraße 5, Erzeugung von Spirituosen, Süß- und Wermutweinen auf kaltem Wege sowie von Marmelade und Fruchtsäften, 30. 10. 1923, I I . 17779. — Unger Oskar, Adamgasse 3/7, Schlosfergewerbe (Autoreparaturwerkstätte), 22. 7. 1929. I I . 13176.

Verzeichnis über die im Monat Oktober 1938 h. a. ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete Ablinger Johanna geb. Girardi, Handel mit Ansichtskarten, Reiseandenken. Obst, Kanditen und Iuckerwaren, Riesengasse 6, 27. 10.. 16595. — Adermann Iosefine. Handel mit Frifeurbedarfsund Parfümerie- sowie Toiletteartikeln, Angerzellgasse 2. 26. 10., 16586. — Antonelli Julius. Verleih von Spielautomaten, Fischergasse 42, 11. 10.. 15116. — Paumgartner Karolina. Handel mit Obst und Gemüse, Innstraße 3. 7. 10., 13527. — Castorina Salvatore. Handelsagentur. Mandelsbergerstraße 4, 5. 10.. 14700. — I n g . Fiegl Walter, Handel mit Radioapparaten und deren Bestandteilen sowie elektrischen Haushaltungsartikeln und Küchenmaschinen, MariaTheresien-Straße 13, 29. 10., 16807. — Fischer Franz, Handelsagentur, Leopoldstrahe 11, 7. 10., 14842. — Frechinger Franz, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Maria-Theresien-Straße Nr. 22. 13. 10.. 15300. — Ing. Gabler Friedrich. Agenturgewerbe, beschränkt auf Kühlanlagen und Kühlschränke, Maschinen und Apparate. 7. 10., 14802. — Graf Marie. Wäfchewarenerzeugung. Erlerstraße 4. 28. 10., 16773. - Graf Marie, Handel mit Wäsche. Weiß- und Strickwaren, Erlerstraße 4, 26. 10.. 16774. - „Hochalpiner Kunstverlag Sepp Ritzer 6 Therese Agnes Kofler" (off. Handelsgesellsch.). Photographengewerbe, Müllerstraße 18. 18. 10., 12692. - Hofer Marie geb. Wille, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, jedoch mit Ausschluß aller Lebens-, Genuß- und Futtermittel. Innrain 19. 5. 10., 14699. — Hulzmann Franz, Bäckergewerbe, Mentlgasse 18. 21. 10., 5717. — Kindl Veronika geb. Goldner, HanVel mit Echokoladen. Bäckereien und Seifen, Pfarr-

platz 4. 20. 10., 15982. — Krabath Elisabeth geb. Hummer. Wäschewarenerzeugung, Roseggerstraße 11. 19. 10.. 15686. — Königshofer Josef. Handel gem. § 1«, Abf. 1. Abschn. b). Pkt. 36 GO.. HerzogOtto-Straße 4. 7. 10.. 14808. — Klötzer Iosefine geb. Schindl, Gemifchtmarenhandel. Leopoldstraße 55«, 14. 10.. 15370. — Larg Fritz, Handel mit Pferden (Dispensgewerbe! Beschränkt bis 24. 4. 1939), Mariahils 16. 24. 10.. 15154. — Manr Hedwig geb. Steinlechner. Gast- und Schankgewerbe gem. § 16. lit. K), l) und s) GO., Hanmongasse 1, 4. 10., 12207. — „Mechanische Weberei Orosit Weis 6 Schmied" .(off. Handelsgesellschaft), mechanische Weberei, beschränkt auf die Erzeugung von Roßhaarfutterstoffen und Kunstseide, Neuhauserstraße 18. 19. 10.. 15728. — Ölberg Wilhelm. Handelsagentur. Erzyerzog-Eugen-Straße 5. 7. 10., 14805. — Ölberg Wilhelm. Kommissionswarenhandel, Erzherzog-Eugen-Straße 5, 7. 10., 14806. — Pedrazza Karl. Realitätenvermittlung, Anichstraße 3, 20. 10., Ia-1771/5 Ldshptm. f. T. — Pitschmann Otto, Agenturgewerbe, Falkstraße 11. 13. 10.. 15335. — Pitschmann Otto.' Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. Falkstraße 11, 13. 10., 15333. — Pitschmann Otto, Kommissionswarenhandel, Falkstraße 11, 13. 10., 15334. — Raitmair Franz, Handel mit Landesprodukten, Vieh und Holz, Sillhöfe 4, 7. 10.. 14807. — Rau Fritz, Handel mit Verdunkelungseinrichtungen, Vorhangstoffen, Teppichen und Zubehör, Schillerstraße 17. 29.' 10.. 14672. — Rett Ludwig, Wäscher- und Wäfchebüglergewerbe, Defreggerstraße 27. 28. 10., 16899. — Tpitznagel Marie. Handel mit Molkereiprodukten, Eiern, Brot und Bäckereien, Hörmannstraße 15, 4. 10.. 14575. — Schäffer Marie geb. Sexl, Handstrickerei. Maria-Theresien-Straße 33. 7. 10.. 11147. — Steiner Ignaz, Kommissionswarenhandel, beschränkt auf Wein. Kaifer-Franz-Iosef-Straße 10. 25. 10., 16163. — Stolz Johann, Anstreicher- und Lackierer-, Schilder- und Schriftenmaler und Vergolder- und Zimmermalergewerbe, Innstraße 20, 1. 10., 14416. — Treichl Max jun., Gemifchtwarenhandel, Salurnerstraße 3. 31. 10.. 16805. — „Hans Wild, Weinkellereien Innsbruck", Gemischtwarenhandel, Grillparzerstraße 5. 13. 10., 14791. — „Hans Wild. WeinKellereien Innsbruck" (off. Handelsgesellschaft), Branntweinbrennerei. Grillparzerstraße 5. 13. 10., 14792. — „Hans Wild, WeinKellereien Innsbruck" (off. Handelsgesellschaft), Erzeugung von Spirituosen. Süß- und Wermutweinen auf kaltem Wege sowie von Marmelade und Fruchtsäften, Grillparzerstraße 5, 13. 10., 14793. — Winkler Hermann, Handel mit Galanterie-, Kurz-, Wirk- und Spielwaren, Herzog-Friedrich-Etraße 21, 18. 10.. 8979. — Unterasinger Rosina geb. Neubauer. Gemischtwarenhandel, Dreiheiligenstraß'e 17. 5. 10., 14668.

Verzeichnis der Qewerbettrafen im kwnat Oktober 1538 § 2 » 1 der Vorschriften über den Verkehr mit frischer Milch: H ^ 10.— (24 Stunden); § 12 der Verordnung des Landeshauptmannes für Tirol vom 25. 8. 1938, Nr. 9: ^?.F 50.— (3 Tage): § 1» der Verordnung des Landeshauptmannes für Tirol vom 25.8.1938. Vdg.-Bl. 9: . 6 ^ 20.— (24 Stunden): § 1 l,, RGBI. 30/1881. Übertretung der Eichvorschriften:-A^ 40.—(3 Tage): § 1/2, RGBl. 1. S. 1086/1934, Durchführung einer Sammlung ohne behördliche Genehmigung: >?.// 100.— (10 Tage): s 2«-1 der Milchverkehrsoorschriften: . ^ ^ 6.— (12 Stunden): § 2 « 1 der Milchnerkehrsvorschriften: >>?.// 10.— (24 Stunden): § 48 GO.. Nichtanzeige der Standortoerlegung: Verweis: § 10, Verordnung vom 27. 12. 1902, RGBl. 242, Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: . 6 ^ 15.— (24 Stunden): § 7, VStG. zu § 10 der Verordnung vom 27. 12 1902, RGBl. 242. Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen. Anstiftung, bzw. Beihilfe: .^.L 15.— (24 Stunden): Unbefugte Gewerbeausübung: Verweis.

Verzeichnis der 6ewerbeveranderungen im klonat Oktober 1938 240. A l u s i c z Boszena — Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5. GO. aufgeführten Artikel, im Standorte Innsbruck, Körnerstraße 9 — Änderung des Vornamens von Boszena auf O l g a . 241. A n d e r k a Max — Löschung der Konzession zum Betriebe des Gast- und Schankgewerbes in der Betriebsform eines Büffets im hiesigen Stadttheater und mit den Berechtigungen des § 16.' lit. l,) bis l), FO.


Amtsblatt Nr. 11 242. B a r t h Fidel — Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes, des Kommissionswarenhandels und des Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, von der Adamgasse 9« in die Herzog-Friedrich-Straße 28. 243. P a u m g a r t n e r Therese — Bestellung des Herrn Julius Wolf zum Pächter beim Betriebe der am Hause Maria-Therefien-Etraße 9 und Stock! radiziert haftenden Weinschankgerechtsame „Zum Delevo". 244. D u f t n e r Johann — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, von der Claudiastraße 24 in die Museumstraße 6. 245. D u f t n e r Johann — Verlegung des Standortes des Gold-, Silber- und Iuwelenarbeitergewerbes von der Claudiastraße 24 in die Mufeumstraße 6. 246. E d e r Waltraud — Fortführung des von dem verstorbenen Vater Josef Eder hinterlassenen Gewerbebetriebes, des Holzhandels und des Kommissionswarenhandels im Standorte Innsbruck, Kaiser-Franz-Ioseph-Straße 12, bis zur Erreichung des Vtindestalters, d. i. bis 12. 8. 1942, auf eigene Rechnung, und Verlegung des Standortes von der Kaifer-Franz-IosephStraße 12 in die Grillparzerstraße 7. 247. F e d e r s p i e l Elisabeth — Löschung des Pächters beim Bäckergewerbe im Standorte Innsbruck, Innstraße 83, Konrad Bauer und Stillegung des Betriebes. 248. F i n k Rudolf — Verlegung des Standortes des Speditionsgewerbes vom Südtirolerplatz 4 in die Leopoldstraße 22. 249. F r i e d Rupert — Verlegung des Standortes des Kürschnergewerbes von der Körnerstraße 5 in die Burgenlandstraße 21. 250. „D. Gestetner Rotary G. m. b. H."> Wien, I., Seilerstätte 16 — Zweigniederlassung Innsbruck, Vismarckplatz 1 — Umänderung des Firmenwortlautes auf „D. Gestetner G. m. b. H.". 251. H a b e n b a c h e r Ludmilla — Bestellung des Herrn Josef Gugler zum Geschäftsführer beim Betriebe des RauchfangKehrergewerbes nach dem verstorbenen Gatten Emil Habenbacher im Standorte Innsbruck, Innrain 4 — an Stelle des Herrn Anton Martinstetter. 252. H a m m e r I e Alfons — Löschung des bisherigen Pächters des Iuckerbäckergewerbes im Standorte Innsbruck. Museumstraße 24. Josef Achleitner, und persönliche Weiterführung des Betriebes. 253. H a n e ' s Judith Erben — Verpachtung des radizierten Bierund Branntweinschankgewerbes im Haufe Haymongasse 1 an Frau Hedwig Manr geb. Steinlechner. 254. H a u s e r Rosa — Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel von der Salurnerstraße 20 in die Stainerstrahe 4. 255. H a y d e k Margarethe — Verpachtung des Damen- und Kinderkleidermachergewerbes im Standorte Innsbruck. Adamgasse 10. an die Schwester Maria Gstir geb. Saumweber. 256. H e i d e r Herbert — Wiederaufnahme des seit mehr als zwei Jahren ruhenden Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, bei gleichzeitiger Verlegung des Standortes von Innsbruck, Maria-TheresienStraße l ' i n die Goethestratze 17. 257. H u t er Marie — Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des Gemischtwarenhandels im Standorte Innsbruck, Neurauthgasse 23 — Verehelichung und Änderung des Namens auf „ K a u f m a n n " . 258. ..Innsbrucker Ledigenheim" — Ausscheiden als Pächter der der Firma ..Gösser Brauerei A. G., vorm. Max Kober in Goß bei Leoben" zustehenden verkäuflichen ehem. Jofef Wegscheiderischen Bierfchankgerechtsame im Standorte Innsbruck, Gutenbergstratze 16. 259. K i r c h m a i r Johann — Verpachtung des Tischlergewerbes an Herrn Alois Clara. 260. K r o i ß Alfons — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Photographengewerbes von der Uninersitätsstraße 13 in die Claudiastraße 18. 261. „ L a n d T i r o l " — Abtreten des Pächters Georg Stock! beim Betriebe des Gast- und Schankgewerbes mit allen Berechtigungen des § 16 GO. im Standorte Innsbruck. Schloß Mentelberg und Ruhendmeldung dieses Betriebes. 262. „ L a n d T i r o l " — Bestellung des Herrn Dr. Othmar Thun. Leiter des Landesoerkehrsamtes, zum Geschäftsführer des

Betriebes des Reifebüros im Standorte Innsbruck. Boznerplatz 4 an Stelle des Ing. Anton Hradetzky. , 263. M a r g r e i t e r Magdalena — Wiederaufnahme des derzeit ruhenden Gewerbes zum Betriebe des Gemischtwarenhandels im Standorte Innsbruck, Meinhardstraße 6, und Verlegung des Standortes in das Haus Sonnenstraße 14. 264. M a r t i n Ermelinde — Verlegung des Standortes des Speditionsgewerbes von der Maria-Theresien-Straße 21 in die Liebeneggstraße 2. 265. M ö c h l Alexander — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit Sportgeräten, Sportausrüstungsgegenständen. Sportbekleidungsgegenständen und Konfektionswaren, von der Maria-Theresien-Straße 21 in die Maria-Theresien-Strahe 57. 266. N e u m a n n Alice — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Erzeugung und zum Verschleiß von Parfumeriewaren, von der Anichstraße 6 in die Anichstraße 44. 267. B a r t h Maria — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel von der Adamgasse 9» in die Herzog-Friedrich-Straße 28. 268. P a r t h o n Robert — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Überprüfung und Anlage kaufmännischer Bücher. Bilanzen und Rechnungen, Vornahme sonstiger buchhalterischer Arbeiten und Erteilung einschlägiger Gutachten und Ratschläge, von der Erzherzog-Eugen-Etraße 30 in das Haus Boznerplatz 2. 269. S a u m w e b e r Margarethe — Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des Damen- und Kinderkleidermacher-gewerbes im Standorte Innsbruck, Adamgasse 10 — Verehelichung und Änderung des Namens auf „ H a y e k " . 270. S c h a l l a s c h e k Josef — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Bücherrevisionsgewerbes von der Anichstraße 2 in die Mozartstraße 3. 271. S t r o b l Nikolaus — Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Meranerstraße 4 in die WilhelmGreil-Straße 1. 272. T a u b e r Rosina — Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Welfergasse 5 in die Museumstraße 5. 273. W a c k e r n e l l Alois — Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Fischergasse 2 in die Leopoldstraße 36.' 274. „Autoreparaturwerkstätte Alfred Ni a l I i k Co. in Innsbruck" — Verlegung des Standortes des Kraftfahrzeugmechanikergewerbes vom Boznerplatz 9 in den Innrain 36 d. 275. W a l l i Alfred — Verlegung des Standortes des Spediteurgewerbes, des Handels mit Mineralölen, des Kommissionswarenhandels und des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, von der Wilhelm-Greil-Stratze 18 (früher Boznerplatz 9) nach dem Innrain 36 l,. 276. W e i n z e t t l Berta — Fortführung des von dem verstorbenen Gatten Leopold Weinzettl rückgelassenen Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, im Standorte Anichstraße 5 auf eigene Rechnung.

Mitteilungen des 8tadtpliyNkates Stand der Infektionskrankheiten im Oktober 1938 Scharlach: 15 Erkrankungsfälle, kein Todesfall Diphtherie: 35 Erkrankungsfälle, 1 Todesfall Zahl der Geborenen im Oktober 1938 Gesamtzahl: 86, davon 3 Totgeburten 42 männlich, 1 Totgeburt 44 weiblich, 2 Totgeburten Todesfälle im Oktober 1938 Gesamtzahl . . . Davon auswärts .

95 29 88 (26 männlich, 40 weiblich)


s Reinigung der öffentlichen 6eliwege von sclimutz/ 8cknee und kis und 8andbestreuung im (Gebiete der 8tadt lnnsbruck l<undmacliung Der Oberbürgermeister der Gauhauptstadt Innsbruck und der Polizeidirektor von Innsbruck erlassen auf Grund des Artikels I I . §§ 3, 4 und 5 der Angleichungsverordnung des Reichsstatthalters (Osterreichische Landesregierung) zur Deutschen Gemeindeordnung vom 1. Oktober 1938, Gesetzblatt Nr. 429/1938, sowie § 50 der Tiroler Landesstraßenvolizeiordnung, LGVl. Nr. 21/1936, folgende ortspolizeiliche Vorschriften über die Reinigung der öffentlichen Gehwege von Schmutz, Schnee und Eis und die Sandbestreuung im Stadtgebiete von Innsbruck. I. Pflicht zur Gehwegreinigung (Sandbestreuung). Zur Reinigung (Sandbestreuung) der öffentlichen Gehwegflächen im verbauten Stadtgebiete sind die Eigentümer (Bestandnehmer) der an sie grenzenden Gebäude und Grundstücke oder deren gesetzliche Vertreter, bei juristischen Personen deren Organe, verpflichtet. Die genannten Personen bleiben der Behörde gegenüber auch dann verpflichtet, wenn diese Arbeiten dritten Personen übertragen werden. Öffentliche Gehwegflächen sind alle dem öffentlichen Gehverkehr dienenden Flächen. Als angrenzend im Sinne dieser Verordnung gelten auch Grundstücke, die von öffentlichen Gehwegflächen durch der Stadtgemeinde gehörende Stützmauern, Böschungen, Straßengräben, Rasen- oder Anlageflächen, eigenes Straßenplanum, künftigen Straßengrund, getrennt sind. II. Räumliche Ausdehnung der Pflicht zur Gehwegreinigung (Sandbestreuung). Räumlich erstreckt sich die Pflicht der Anlieger (Pkt. I, Abs. 1) zur Gehwegreinigung (Sandbestreuung): 1. der L ä n g e nach so weit das Grundstück an den öffentlichen Gehweg grenzt. Bei den an zwei oder mehreren Straßen grenzenden Grundstücken (Eckgrundstücken) erstreckt sich die Verpflichtung auch auf die Ecken der Gehwegkreuzung; 2. d e r B r e i t e nach erstreckt sich die Verpflichtung zur Reinigung von Staub und Schmutz (Sandbestreuung) über die gesamte Breite des Gehweges, von der Grundgrenze weg gerechnet, die Verpflichtung zur Reinigung von Schnee und Eis zur Vermeidung der Eisbildung in der Seitenmulde überdies 0.30 Meter über den Randstein hinaus gegen die Fahrbahnfläche; bei Fehlen eines Randsteines so weit in die Fahrbahnfläche hinaus, daß ein geregeltes Abfließen von Wasser möglich ist.

III. Art der Reinigung.

Amtsblatt Nr. 11 Bei Schneefall ist die Gehwegfläche rafch von Schnee und Eis zu befreien. Tritt Schneefall bei Nacht ein, so hat diese Reinigung zeitlich früh zu geschehen und muß bis 7 Uhr früh beendet sein. Tritt der Schneefall bei Tag ein oder dauert er bei Tag an, so muß die Reinigung stets bis 12 Uhr, bzw. 18 Uhr beendet sein. Schnee und Eis können auf der Fahrbahnfläche nächst der Seitenmulde gelagert werden. Bei der Schneesäuberung ist darauf zu achten, daß keine Schneehöcker überbleiben. Eisplatten, welche sich durch Tropfwasser unter Gesimsen, Balkonen usw. bilden, sind sofort zu entfernen. IV. Besandung der Gehsteige. Die von Schnee und Eis gereinigten Gehwegflächen sind sofort nach Beendigung der Reinigung mit geeignetem Sand, Asche oder Schlacke sorgfältig zu bestreuen. Diese Bestreitung ist nach Notwendigkeit zu wiederholen. Bei plötzlicher Vereisung der Gehwegflächen sind diese sofort reichlich zu befanden. Tritt eine plötzliche Vereisung bei Nacht ein, so hat die Besandung bis 7 Uhr früh zu erfolgen. Bei Tauwetter ist Sorge zu tragen, daß überschüssige Sandmengen zur Vermeidung von Schmutzbildung entfernt werden. < V. Schneefchöpfen von den Dächern. Besteht nach Schneefällen die Gefahr, daß Schnee oder Eis von den Dächern rutscht und auf die öffentlichen Gehwege fällt, so muß der Eigentümer (Vestandnehmer) oder dessen gesetzlicher Vertreter die Dachfläche fofort von Schnee befreien lassen. Das Abschöpfen soll in der Regel nur in der verkehrsarmen Zeit erfolgen und zur Vermeidung einer Behinderung des Gehverkehres ohne Unterbrechung durchgeführt werden. Die Anzeige über die Vornahme dieser Arbeiten ist vorher in der nächsten Polizeiwachstube oder bei der Polizeidirektion mündlich, bzw. fernmündlich zu erstatten. Die Absperrung des Gehweges und des etwa gefährdeten Straßenteiles während des Schneeschövfens auf die Gehwegfläche hat beiderseits mit rot-weiß gestrichenen Schranken zu geschehen. Das Schneeschöpfen von den Dächern auf die öffentlichen Gehwege darf nur bei Tage vorgenommen werden. Jede Beschädigung von Leitungsdrähten und öffentlichen Veleuchtungseinrichtungen ist zu vermeiden. Der Hausbesitzer muß den abgeschöpften Schnee sofort entweder selbst auf einen gestatteten Ablagerungsplatz abführen lassen oder er kann diese Abfuhr zu feinen Lasten dem Stadtbauamte übertragen. VI. Sonderregelungen. Der Oberbürgermeister kann im Einverständnis mit dem Polizeidirektor Abweichungen von den bestehenden Vorschriften zulassen und für bestimmte Gehverkehrsflächen die zur Gehwegreinigung Verpflichteten ganz oder teilweise von der Einhaltung der vorstehenden Bedingungen befreien.

Die Gehwegflächen find stets in reinlichem Zustande zu halten. Die Anlieger (Pkt. I, Abs. 1) sind demnach verpflichtet, die Gehwege täglich zwischen 20 Uhr und 7 Uhr von Staub und Schmutz gründlich zu reinigen. Bei trockener, frostfreier Witterung sind die Gehwege zur Der l^lacndruck von /wttäyen, Vericnten oder nur von Verhütung der Staubentwicklung vorerst zu bespritzen leilen derselben sowie die Wiedergabe von Daten und und dann erst zu kehren. Besonders starke Verunreinigungen sind stets sofort statMikenistnurmitgenauerQuellenangabegestattet zu entfernen. Der Kehricht ist in die Seitenmulde zu befördern.


Amtsblatt Nr. 11 VII. Strafen. Jede Verletzung der Vorschriften dieser Kundmachung sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Polizeidirektion und der Etraßenaufsichtsorgane wird, insofern nicht die allgemeinen Strafgesetze Anwendung finden, als Verwaltungsübertretung von der Polizeidirektion Innsbruck mit Geld bis zu 150 ^ ^ oder Arrest bis zu zwei Wochen bestraft. VIII. Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die vorstehenden ortspolizeilichen Vorschriften treten am Tage nach der öffentlichen Verkündung in Kraft. Vom gleichen Tage an erlifcht die Gültigkeit der Magistratskundmachungen vom 21. Dezember 1899, 21. März 1904 und 22. November 1924. Der Polizeidirektori Dr. Franzelin e. H.

Der Oberbürgermeister: Dr. E. Denz e. h.

Wirklamwerden von Vorschriften kür die an Innsbruck angegliederten Gebiete der ehemaligen Gemeinden dotting, IVlülilau und T^mras I m Sinne des § 6 der Vdg. des Landeshauptmannes vom 29. September 1938 über die Vereinigung der Ortsgemeinden Hötting, Mühlau und Amras mit der Stadtgemeinde Innsbruck, VVl. für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Tirol, Nr. 14/1938, gelten alle bisher in Innsbruck in Geltung gestandenen sondergesetzlichen Vorschriften vom Tage der Vereinigung von Hötting, Mühlau und Amras mit dem alten Stadtgebiet an ohne weiteres für das ganze neugebildete Stadtgebiet. Hiezu gehören insbesondere: Der Schlachthauszwang nach § 35 GO. Die Vorschriften über Sonntagsruhe und Ladenschluß in gewerblichen Betrieben in der derzeit'geltenden Fassung (LGBl. Nr. 46/1921, LGBl. Nr. 44, 49 und 53/1936, LGBl. Nr. 18/1937 und VBl. Nr. 12/1938, bzw. LGBl. Nr. 70/1919). Das Hausierverbot in Innsbruck. Das Feilbieten von Waren im Umherziehen unter Verwendung von bespannten Fuhrwerken oder Hilfskräften (LGBl. Nr. 63/1933). Die Regelung des Privatzimmervermietens in Innsbruck (LGBl. Nr. 60/1937). Die Innsbrucker Bauordnung. Die Feuerbeschau in Innsbruck lLGBl. Nr. 54/1933).

15 bis 19 Uhr und für die Tage Mittwoch und Samstag von 1/28 bis 12 Uhr. Diese Regelung gilt nicht für jene städt. Dienststellen, deren Aufgabenbereich (wie Gefällswachedienst, Friedhofsaufsicht, Dienst in den städt. Bädern) zwangsläufig eine andere Einteilung der Amtszeit erfordert.

Xundmacliung betreffend die Hintanhaltung der Verbreitung der Maulund Klauenseuche im Stadtgebiete Innsbruck durch Karrnerzüge Durch Erhebung der veterinärpolizeilichen Organe steht fest, daß die Züge der durch das Stadtgebiet von Innsbruck ziehenden Karrner als Verschlepper und Verbreiter der in bestimmten Stadtbezirken von Innsbruck festgestellten Maul- und Klauenseuche geeignet erscheinen. Es wird daher im Sinne der §§ 22 und 24 des Tierseuchengesetzes als notwendige Schutzmaßregel erkannt wie folgt: 1. Das Einbringen, bzw. der Aufenthalt von Tieren im Stadtgebiete von Innsbruck, die sich im Eigentume, Befitze oder in der Verfügungsgewalt von Karrnern befinden, ist bis auf weiteres untersagt. 2. Das Betreten des Stadtgebietes von Innsbruck durch Karrner in der Absicht, wenn auch nur kurze Zeit zu verweilen, wird mit Rücksicht darauf, daß die bezeichneten Personen Anlaß zur Verschleppung der Seuche geben können, gleichfalls bis auf weiteres untersagt. 3. Zuwiderhandelnde werden nach den Bestimmungen des Tierseuchengesetzes strengstens bestraft.

l>leukeMetzung der ^mtsieit beim 8tadtmagl5trat Auf Anordnung des Herrn Oberbürgermeisters gelten vom 2. November 1938 an für die Ämter und Dienststellen des Stadtmagistrates folgende Amtsstunden i 2) in den Wintermonaten, d. i. vom 1. Oktober bis 30. April, für die Tage Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12z2 Uhr und von 15 bis 19 Uhr, und für die Tage Mittwoch und Samstag von 8 bis 12V2 Uhr; K) in den Sommermonaten, d. i. vom 1. Mai bis 30. September, für die Tage Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von M bis 12 Uhr und von

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemelnde Innsbruck. Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck. Wilhelm-Greil°Straße25. Druck: NS.-Gauverlag und Druckerei Tirol Ges. m. b. H., Innsbruck


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