Amtsblatt Innsbruck

Page 1

Amtsblatt k M i l t Innsbruck I V.l,.!,.

schriftleüung:Nathaus,2.swck rechts , Kernsprecher:

ich. Einzelnummer 2oNpf. 15.

5.

krtte sitzung und feierliche Vereidigung der lnnsbrucker liatslierren Auf Einladung des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Egon Deng fanden sich am 11. März 1939, dem ersten Jahrestag des Sieges und Machtantrittes des Nationalsozialismus in Österreich, die von Gauleiter Franz Hofer im Sinne der Bestimmungen der Deutschen Gemeindeordnung für die Gauhauptstadt Innsbruck berufenen Ratsherren um 4 Uhr nachmittags im Adlersaal des Stadtsaalgebäudes zu ihrer ersten Sitzung ein. Der reiche Fahnen- und Grünschmuck mit einer kunstvoll umrahmten Führerbüste an der Stirnseite des Sitzungssaales und das Bunt der Uniformen des Dritten Reiches gaben der Sitzung ein festliches Gepräge. Die große Zahl der erschienenen Ehrengäste und der überfüllte Zuhörerraum kennzeichneten die besondere Bedeutung und die starke Anteilnahme an dem erstmaligen Ereignis der Vereidigung der neuernannten Ratsherren. Die Tagungsfolge sah nach der Begrüßung durch den Oberbürgermeister und einer Ansprache des Gauleiters und Landeshauptmannes die Vereidigung des Oberbürgermeisters durch den Gauleiter als Landeshauptmann, die Vereidigung der Beigeordneten und Ratsherren durch den Oberbürgermeister und einen Bericht des Oberbürgermeisters über das erste Geschäftsjahr vom 12. März 1938 bis 11. März 1939 vor. Nach einer musikalischen Einleitung nahm der Oberbürgermeister das Wort zu folgender Begrüßungsansprache: „Gauleiter, meine Parteigenossen! Am gleichen Tage, an dem wir vor Jahresfrist mit unüberwindlicher Siegeszuversicht und ebenso mit unerschütterlicher Entschlossenheit zum Endkampf um die Freiheit unserer Heimat angetreten sind, eröffne ich die erste Sitzung der Ratsherren der Stadt Innsbruck. Ich begrüße vor allem unseren Gauleiter, der uns die Ehre seiner Teilnahme an unserer heutigen Sitzung erweist. Zugleich mit dem Gruß verbinde ich aber auch den herzlichsten Dank dafür, daß er es trotz ungeheurer Aroeitsüoertmroung und zeitlicher Schwierigkeiten ermöglicht hat, diese erste Sitzung gerade am heutigen Tage abzuhalten, der für uns alle so herrliche Erinnerungen beinhaltet.

Ich begrüße ebenso unseren Kreisleiter Parteigenossen Doktor Primbs und alle in so großer Zahl erschienenen Ehrengäste der Partei und des Staates, der Wehrmacht und aus den Reihen meiner Mitarbeiter sowie die Vertreter der Presse. Mein ganz besonderer Gruß aber gilt Ihnen allen, meine nunmehrigen neuen Mitarbeiter, dem Herrn Bürgermeister, den Herren Beigeordneten und den Ratsherren. Es ist mir ein Bedürfnis, dem Gauleiter persönlich meinen Dank dafür auszusprechen, daß er mir in Ihnen allen Mitarbeiter berufen hat, die mir von vornherein die Gewähr eines besonders fruchtbaren Zusammenaroeitens bieten. Ich glaube, wohl keiner von Ihnen ist mir nicht schon seit Jahren bekannt und wohl mit fast jedem von Ihnen verbindet mich irgend eine oder vielleicht auch recht viele gemeinsame Kampferinnerungen. Die Ebene der gemeinsamen Erinnerungen und des gemeinsamen Kampfes wird aber, wie ich Sie kenne, nicht die einzige sein, auf der wir unsere Mitarbeit aufbauen wollen, sondern sie wird vor allem aufbauen auf unserer gemeinsamen Liebe zu unserer herrlichen Heimatstadt und auf dem Willen, in der Zurückstellung aller eigenen Belange Arbeit für die Gemeinfchaft zu leisten. Ich hoffe, daß Sie sich von diesem Gesichtspunkte aus auf die Zusammenarbeit mit mir ebenso freuen, wie ich meinerseits." I m A n s c h l ü s s e sprach d e r G a u l e i t e r , d e r f o l gendes a u s f ü h r t e : „Meine Parteigenossen! Es ist für mich ein fehr stolzes Gefühl, daß heute, am ersten Jahrestag der Machtübernahme, und gerade in diesem Saal, die Vereidigung der leitenden Männer der Gauhauvtstadt Innsbruck erfolgen kann. Sie alle werden sich zurückerinnern an die Zeit, als vor sechs Jahren die nationalsozialistische Bewegung auch in diesem Gau zum großen Siegeszug angesetzt hat, als vor sechs Jahren die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei zur stärksten Partei dieser schönen Stadt geworden war. Eine Wahlarithmetik ganz besonderer Art hat es uns damals allerdings unmöglich gemacht, als stärkste Partei in den Innsbrucker Gemeinderat und damit in diesen Sitzungssaal einzuziehen. Zweiundvierzig Prozent der Bevölkerung stellten sich schon damals hinter uns. Da uns mit ehrlichen Mitteln der Anspruch auf den Posten des Oberbürgermeisters und damit auf die Übernahme der Verantwortung für die Gemeinoeführuna. nicht mehr streitig zu machen gewesen wäre, wurde damals in diesem Saal einer


Amtsblatt Nr. 3 der größten Wahlschwindel, den diese Stadt je erlebt hat, inszeniert. Die Sozialdemokraten hatten sich dazu verstanden, ihre Stimmen einem klerikalen Bürgermeister zu geben, auf welche Weise es verhindert wurde, daß schon damals in Innsbruck eine saubere Verwaltung in die Gemeinde einzog. Der Ausgang der Innsbrucker Gemeinderatswahlen im Jahre 1933 war für die damaligen Machthaber, erschreckt durch den beispiellosen Wahlerfolg der nationalsozialistischen Partei, Anlaß, die in wenigen Wochen fälligen Landtagswahlen abzusetzen, denn es war unseren Gegnern offenkundig geworden, daß der Nationalsozialismus in kürzester Zeit mit durchaus legalen Mitteln die Macht in diesem Lande errungen hätte. Nur mehr durch die willkürliche Abfetzung der Landtagswahlen konnte es verhindert werden, daß ich schon damals als Landeshauptmann meinen Einzug hielt. Fünf lange Jahre des Kampfes und der Not sind dann angebrochen. Doch auch diese fünf Jahre wurden von uns überwunden, denn unsere gerechte Sache mußte siegen. Es ist für uns ein beglückendes Gefühl, am ersten Jahrestage des Sieges die leitenden Beamten der Gauhauptstadt berufen und unter Eid nehmen zu können.

Genossenschaft oder eine Vereinigung oder als ein Kollegium nach althergebrachter Art gedacht, sondern sie sind hier im Sinne der neuen Deutschen Gemeindeordnung als einzelverantwortliche Berater des Oberbürgermeisters von mir berufen. Ich verlange von Ihnen, daß Sie die lebendige Verbindung und Brücke zwifchen meinem Oberbürgermeister und der breiten Masse der Bevölkerung bilden. Ihre Aufgabe ist es, ihm in allen Fragen beratend zur Seite zu stehen, Sonderausgaben, soweit Ihnen solche übertragen sind, gewissenhaft Zu erfüllen, weiter dafür Zu sorgen, für die vom Oberbürgermeister als verantwortlicher Leiter der Gauhauptstadt angeordneten Matznahmen in der breiten Masse Verständnis zu schaffen. Ich erwarte von den Ratsherren, datz sie in diesem Sinne ihre Tätigkeit auffassen. Ich möchte n u n z u r V e r e i d i g u n g des H e r r n O b e r b ü r g e r m e i s t e r s schreiten, und b i t t e Sie, sich zu d i e s e m Z w e c k e v o n I h r e n S i t z e n Zu e r h e b e n . (Geschieht.) Lieber Parteigenosse Doktor Denz! Ich habe Sie seinerzeit als Oberbürgermeister meiner Gauhauptstadt bestätigt, in dem

Der Oberbürgermeister Dr. kgon Den? leistet den /^mtseid

Ich habe mich bei der Berufung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters, der Beigeordneten und Ratsherren dieser Stadt von dem Gesichtspunkte leiten lassen, für diese bedeutungsvollen Posten alte und bewährte Kampfkameraden auszuersehen, die auf der anderen Seite auch draußen im praktischen Leben bewiesen haben, daß sie ihren Mann zu stellen in der Lage sind. Ich glaube, daß die nach diesen beiden Gesichtspunkten getroffene Zusammensetzung der Ratsherren wirklich das Vertrauen der Bevölkerung im weitestgehenden Umfange verdient und ihnen in viel höherem Matze gebührt, als eine nach Ständen und Parteigruppen zusammengewürfelte Vertretung. Ich möchte die heutige Gelegenheit wahrnehmen, um die Ratsherren darauf aufmerksam zu machen, datz sie in die Gemeindestube nicht einziehen als Gemeinderäte im Sinne der alten Bedeutung: sie sind nicht dazu berufen, die Vertreter irgendwelcher Interessen- oder Parteigruppen zu bilden; sie sind nicht als Gegenspiel zur Verwaltung und nicht als eine

Bewußtsein, daß Sie nicht nur ein alter, verdienter Mitkämpfer der Bewegung und einer meiner engsten Mitarbeiter sind, sondern datz Sie auch der Mann sind, der selbst die schwierigsten Aufgaben in einer Form löst, datz ich mir sagen kann, ich habe sie in die besten Hände gelegt. Dies hat Ihre Tätigkeit in den zwölf Monaten, die Sie nun an der Spitze der Stadt als verantwortlicher Führer stehen, nicht nur mir bewiesen, sondern hat es auch der ganzen Bevölkerung offenkundig werden lassen. Ich bitte Sie, lieber Parteigenosse Doktor Denz, bleiben Sie das, was Sie immer waren. Bleiben Sie mein Kamerad und wahren Sie Ihre Geschäfte in genauer Kenntnis des Verhältnisses von Partei und Staat. Als Kommunalamtsleiter haben Sie in Ihren Reden drautzen in den Gemeinden stets eindringlich vor Augen geführt, datz der Primat im Staat der Partei zukommt. I n Ihrer Eigenschaft als Oberbürgermeister der Gauhauptstadt haben Sie Gelegenheit und sind dazu berufen, diesem fundamentalen Grundsatz in der edelsten und schönsten Form zum Durchbruch zu verhelfen."


Amtsblatt Nr. 3 Hierauf nahm der Gauleiter die Eidesleistung des Oberbürgermeisters nach folgendem Wortlaut ab: »Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe." Gauleiter Hofer bat fodann Oberbürgermeister Dr. Denz, die Vereidigung des Herrn Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Ratsherren vorzunehmen. Bevor der Oberbürgermeister zur Vereidigung schritt, richtete er an seine nunmehrigen Mitarbeiter folgende Worte: „Meine Parteigenossen! Mit dem Gelöbnis unseres Gehorsames gegenüber dem Führer, das für Sie als Parteigenossen keine Sache der Pflicht, sondern des Herzens ist, wollen wir ein weiteres Gelöbnis in zweifacher Richtung verbinden: 1. Wir wollen nie vergessen, daß es das ausschließliche Verdienst der nationalsozialistifchen Bewegung war, in deren Reihen wir selbst durch Jahre hindurch gekämpft haben und weiter kämpfen wollen, daß wir heute beim Aufbau eines neuen Deutschlands mithelfen können, und daß dies allein den Führungsanspruch der Bewegung für alle Zukunft sichert und rechtfertigt. Unfere Arbeit foil damit ausschließlich nach den Grundsätzen der nationalsozialistischen Bewegung ausgerichtet sein und bleiben. 2. Wir wollen Innsbruck mit Einsatz unserer ganzen Kraft auf jenen Platz an der Sonne bringen, den es verdient."

Anschließend leisteten über Aufruf des Oberbürgermeisters der Erste Beigeordnete, Bürgermeister Edmund Christoph, und die Beigeordneten Dr. Josef Öfner, Magistratsdirektor, und Otto Wurmhöringer, Direktor der Stadtwerke, den Treueid auf den Führer und Reichskanzler nach dem gleichen Wortlaut der Eidesformel des Oberbürgermeisters. An die Vereidigung der Beigeordneten schloß sich die der Ratsherren; zunächst rief der Oberbürgermeister die Ratsherren namentlich zur Eidesleistung auf, und zwari Angermayr Hugo, Reichsbahnwerkmann; Dollinger Dr. Alois, Schuldirektor; Erlsbacher Matthias, Uhrmacher; Feichtmaier Otto, Kaufmann; Fleiß Erwin, kaufmännischer Angestellter; Gelb Dr. Karl, Jurist; Geyr Johann, Gastwirt;

Gruber Viktor, Hilfsarbeiter; Herbst Dr. Max, Arzt; Hieb! Franz, Cafetier; Kinz Paul. Angestellter; Kußtatscher Sigbert, Privatangestellter; Margreiter Hermann, Sportlehrer; Hopffer Dr. Adolf, Optiker; Mathoi Hans, Reichsbahnangestellter; Mimm Anton, Vaupolier; Nachtmann Mr. Herbert, Apotheker; Neuwirth Karl, Kaufmann; Nigler Ludwig, Angestellter; Norer Erwin, Tischlermeister; Pattis Othmar, Landesbeamter; Rauch Ing. Robert, Großindustrieller; Reisegger Karl, Angestellter; Spötl Hermann, Handelsangestellter; Szal Josef, Kaminkehrermeister; Schwarz Josef, Weinhändler; Schmitt Anton, Direktor; Stühlinger Bruno, Zahntechniker; Tusch Leo, Angestellter;

Waidacher Vinzenz, Schlosser; Weber Otto, Oberbannführer; Willam Eugen, Major a. D. Hierauf sprachen die 32 Ratsherren die vom Oberbürgermeister vorgelesene Eidesformel gemeinsam nach und bekräftigten im Anschlüsse einzeln die Eidesleistung durch Handschlag. Nach Vollzug der feierlichen Vereidigung des Oberbürgermeisters, der Beigeordneten und der Ratsherren erstattete Oberbürgermeister Dr. Denz einen umfassenden Rechenschaftsbericht über das erste Jahr nationalsozialistischer Gemeindeverwaltung. Die Ausführungen des Oberbürgermeisters sind an anderer Stelle des Amtsblattes wiedergegeben. Nach einem dreifachen Sieg Heil! auf den Führer erklärte der Oberbürgermeister die Sitzung für geschlossen. Mit dem Absingen der Lieder der Nation fand die denkwürdige erste Sitzung der Innsbrucker Ratsherren ihren feierlichen Abschluß.

ßericlit des Oberbürgermeisters l)r. tgon l)eni erstattet in der ersten 8ihuns der lnnsbrucker katsnerren am 11. Gauleiter, Parteigenossen! Mit dem heutigen Tage, mit dem wir in der Verwaltung der Stadt Innsbruck einen neuen Zeitabschnitt einleiten, vollendet sich gleichzeitig das erste Jahr meiner Tätigkeit als verantwortlicher Führer der Stadtgemeinde Innsbruck. Gestatten Sie mir, daß auch ich der alten Gewohnheit treu bleibe, nach Abschluß dieses Jahres Bilanz zu ziehen und zugleich Ihnen als meinen neuen Mitarbeitern aufzuzeigen, inwieweit sich die Verhältnisse der Stadt Innsbruck entwickelt haben. Als ich in den Morgenstunden des 12. März 1938 die Führung der Stadtverwaltung übernahm, wußte ich wohl, daß ich kein leichtes Erbe antrete, wie sehr aber meine Stelle mehr mit Bürden als mit Würden ausgestattet war, erkannte

ich doch erst im Verlaufe der ersten Monate mit voller Deutlichkeit. Daß die Stadt Innsbruck zu den verschuldetsten Städten gehörte, war mir und wohl allen Bürgern Innsbrucks geläufig. Es überraschte mich daher nicht allzusehr, daß ich mit dem Jahresabschluß 1937 einen Gesamtschuldenstand der Stadtgemeinde einschließlich Hötting, Mühlau und Amras von rund 66 Millionen Schilling oder 44 Millionen Mark vorfand. Wesentlich unangenehmer war für mich aber die Feststellung, daß darüber hinaus der Haushaltsplan einen Abgang von rund einer Million Schilling ziffernmäßig auswies und daß ich dabei in Kürze feststellen mußte, daß der wirkliche Abgang bei Andauern der Verhältnisse vor der Machtübernahme ein wesentlich höherer gewesen wäre. Es galt in der Systemzeit offenbar als politisch untragbar, die wirkliche finanzielle Lage der Stadt auszuweifen, daher behalf man sich


Amtsblatt Nr. 3 in der Form, den Abgang künstlich dadurch herunterzudrücken, daß man an sich feststehende Ausgaben dennoch zu niedrig einsetzte. Wie hoch der wirkliche Abgang gewesen wäre, läßt sich heute nicht mit Bestimmtheit sagen, wohl aber, daß er durch Aufnahme neuer Darlehen zu einer weiteren Verschuldung der Stadt geführt hätte, soferne die nötige Kreditfähigkeit überhaupt gegeben gewesen wäre. Darüber hinaus kam ich von Tag zu Tag mehr zur Erkenntnis, daß auf allen Gebieten des städtischen Aufgabenkreifes auch die wichtigsten Ausgaben unterlassen worden waren: so wurde beispielsweise der städtische Hausbesitz geradezu gefährlich vernachlässigt. Sie werden mir glauben, meine Parteigenossen, daß ich wirklich in vielen Stunden den ganzen gesunden Optimismus, den ich aus der Kampfzeit herübergerettet hatte, benötigte, um trotz dieser Sachlage nicht in den kleinen Sorgen des Alltags zu ersticken, sondern darüber hinaus an größere, dringende Aufgaben heranzugehen. Aber auch bei allem Optimismus mutzte ich mir bewußt sein, daß das Zusammenwirken einer Reihe von Umständen und die äußerste Anstrengung seitens der Ttadtgemeinde selbst notwendig sein wird, um zu einer Besserung der Verhältnisse, zu einer Gesundung der Stadtgemeinde zu kommen. Diese Voraussetzungen waren folgende. 1. Die Unterstützung und Hilfe durch den Gauleiter und Landeshauptmann und seine Mitarbeiter, 2. die äußerste Anstrengung nicht nur von meiner Seite, sondern vor allem auch seitens der gesamten Mitarbeiter der Stadtgemeinde. 3. ein Wiederaufblühen der Wirtfchaft und Besserung der allgemeinen Verhältnisse und 4. eine Erleichterung des Schuldenstandes und damit des jährlichen Zinsen- und Tilgungsdienstes. Es ist mir ein inneres Bedürfnis, an dieser Stelle gerade dem Gauleiter den tiefsten Dank hiefür auszusprechen, daß er nicht nur das Zusammenarbeiten zwischen Land und Stadt gemeinsam mit seinen Mitarbeitern zu einem ausgesprochen kameradschaftlichen gestaltet hat, das jeder Erschwerung bewußt auswich, sondern daß er darüber hinaus jederzeit, wenn ich ihn um irgend eine Unterstützung oder Hilfe gebeten habe, ohne ein Wort zu verlieren diese Unterstützung und Hilfe unter allen Umständen und zu jeder Zeit gewährte. Nur derjenige, der selbst in einer ähnlichen Situation steht, weiß es voll und ganz zu würdigen, was eine derartige Hilfe, gegeben aus engster kameradschaftlicher Verbundenheit, bedeutet. Große Sorgen bereitete mir in den ersten Wochen die Frage, ob meine Mitarbeiter in der Stadtverwaltung, meine Beamten, Angestellten und Arbeiter, wirklich all den vielen neuen zusätzlichen Aufgaben, dem stürmifchen Tempo der Entwicklung gerecht werden würden. Ich war mir dabei bewußt, daß dies mit einer Arbeitsleistung, wie sie normalerweise verlangt werden kann, unmöglich zu bewältigen sein wird. Es ist mir aber eine aufrichtige Freude, heute feststellen zu können, daß meine Sorgen in dieser Richtung nicht gerechtfertigt waren. Sämtliche meiner Mitarbeiter haben sich, ohne ein Wort darüber zu verlieren, mit größter Einsatzbereitschaft und weit über den Rahmen ihrer Verpflichtung hinaus den neuen Aufgaben mit einem Eifer und einer Opferwilligkeit gewidmet, so daß all diese Schwierigkeiten überwunden werden konnten. Ich danke am heutigen Tage daher auch allen mein3N Mitarbeitern auf das herzlichste und bitte sie, ihre bewundernswerte Einsatzbereitschaft zum Wohle unserer Stadt Innsbruck auch in Zukunft zu bewahren. Ich darf dabei umgekehrt die Versicherung abgeben, daß ich alles, was in meiner Kraft steht, tun werde, um doch wenigstens eine teilweise Entlastungen absehbarer Zeit herbeizuführen. Daß die dritte Voraussetzung, die Belebung der Wirtschaft, die Besserung der Verhältnisse, eintreten werde, war wohl von vornherein selbstverständlich. Diese Besserung der Verhältnisse hat sich auch, wie 'ich in einigen Beispielen dartun möchte, bereits in diesem Jahre praktisch ausgewirkt. Die Ertragsanteile, die der Stadt Innsbruck nach der Machtübernahme zuflössen, wiesen gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres eine Steigerung um rund ein Drittel aus,

was als Beweis für die Geldflüssigkeit und vielleicht auch für eine erhöhte Steuermoral angesehen werden kann. Das Gleiche gilt von der Verminderung der übernommenen Rückstände anstädtischenSteuern und Abgaben. Die Verbrauchsabgabe, der beste Maßstab für die Steigerung des Verbrauches an den Gütern des täglichen Bedarfes, weist eine Erhöhung um rund 28 Prozent auf. Daß mit der Machtübernahme durch die nunmehr wiederum gewährleistete Aufwärtsentwicklung neue Lebensfreude eingekehrt ist, beweist die Entwicklung der Vergnügungsabgabe und Luxusgaststättenabgabe. Erstere mit einer Zunahme um rund 19, letztere um rund 33 Prozent. Daß die Belebung der gesamten Wirtschaft, die Auswertung aller vorhandenen Arbeitskräfte zum Wiederausbau unserer Heimat auch eine Vermehrung des Umsatzes unserer ganzen städtischen Betriebe mit sich brachte, braucht wohl keine Erörterung. Am krassesten wirkt sich diese Steigerung naturgemäß bei der Innsbrucker Nordkettenbahn aus, die eine Einnahmesteigerung von nicht weniger als 114 Prozent zu verzeichnen hatte. Nur ein einziger städtischer Betrieb hat die umgekehrte Entwicklung zu verzeichnen, ich glaube aber, daß wir alle Ursache haben, uns hierüber herzlichst zu freuen. Es ist dies die Städtische Pfandleihanstalt. Die Anzahl der belehnten Pfänder sank in der Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 1938 gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres um nicht weniger als 42 Prozent. Wir können nach den ganzen Erfahrungen auch für die Zukunft mit einem weiteren Rückgang rechnen. Wenn damit auch dieses Unternehmen zwangsläufig zu einem passiven wird, so habe ich mich dennoch am 1. Jänner 1939 leichten Herzens zu einer Senkung der Gebühren entschlossen, die bei einer Verpfändungsdauer von 6 Monaten immerhin IV2 Prozent beträgt, da ich mir bewußt war, daß diese Erleichterung gerade den Ärmsten der Armen zugute kommt. Bevor ich einige Streiflichter über die Entwicklung der Ausgaben bringe, erinnere ich Sie nochmals an das eingangs Gesagte und hoffe, daß Sie eine Steigerung der Ausgaben als selbstverständlich ansehen. Ich glaube aber, vorweg mit Beruhigung sagen zu können, daß hier vernünftig und sparsam vorgegangen wurde. Eine Erhöhung mutzten selbstverständlich vor allem die Ausgaben der Gehälter für Beamte und Angestellte und Löhne der Arbeiter erfahren. Der Grund für diese Erhöhung liegt dabei erfreulicherweise nicht allein in der Vermehrung des Personalstandes, der sich durch die Übernahme einer ganzen Reihe von neuen Aufgaben und wesentlichen Vergrößerung der einzelnen Aufgabenkreise selbst ergab, sondern auch darin, daß die Angleichung der Gehälter und Löhne durchgeführt werden konnte. Ich stehe nicht an, festzuhalten, daß auch nach meiner Ansicht die Regelung in dieser Richtung keine unbedingt befriedigende ist und daß verschiedene Härten noch ausgeglichen werden müssen, immerhin beträgt aber der Mehraufwand für Beamtengehälter und Vergütungen der Angestellten pro Jahr rund 276.000 Reichsmark, wovon allein auf die Erhöhung der Familienzulage 25.000 Reichsmark rund entfallen. Die Mehrbelastung an Kinderzulagen für die Arbeiter beträgt bei einem Stand von 613 Gefolgfchaftsmitgliedern im Jahre rund 43.730 Reichsmark. Die sonstige Erhöhung der Grundlöhne der Arbeiter ergibt einen Mehraufwand von 70.000 Reichsmark. Neben diesen Auslagen stiegen aber auch mit ganz wenigen Ausnahmen die Auslagen auf allen anderen Gebieten. Eine dieser wenigen Ausnahmen stellt das Wohlfahrtsressorts dar, bei dem sich die Erhöhung des Beschäftigungsstandes, die Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt, in einer rund 80prozentigen Senkung der Ausgaben auswirkt. Es ist dabei selbstverständlich, daß gerade in den ersten Monaten nach der Machtübernahme eine besondere Auswirkung nicht möglich war, da die wirtschaftliche Erholung selbstverständlich für die einzelnen Familien nicht fofort eintreten konnte. Ganz erhebliche Zuwendung aus Reichsmitteln, die uns durch den Gauleiter zugeflossen sind, machten es aber auch schon in diesem Jahre möglich, große Beträge für die Instandsetzungen anstädtischemGebäudebefitz, für die Ausgestaltung


Amtsblatt Nr. 3 der Ausstellungshalle, für die Verbesserung und Erweiterung streben, den derzeitigen günstigen Umrechnungskurs der des Straßennetzes u. dgl. mehr, und zwar nicht weniger als Echweizerfrankenanleihe auszunützen. Wie weit dies tatsächüber 500.000 Reichsmark Zusätzlich, also über den Rahmen des lich gelingen wird, wird erst die nächste Zeit erweisen müssen; normalen Haushaltsplanes hinaus, aufzuwenden. Mit diesen auf alle Fälle aber ist die Hoffnung gerechtfertigt, datz eine Mitteln war es nicht nur möglich, notwendige Arbeiten gleich wenigstens teilweise Entlastung auch im Hinblick auf den zu Beginn durchzuführen, sondern vor allem auch sofort nach Umrechnungskurs der Schweizerfrankenanleihe eintreten der Machtübernahme alle vorhandenen Arbeitskräfte rasche- wird. stens zum Einsatz zu bringen. Vielleicht abgesehen von dem Einfließen der letzterwähnten Daß auch zahllose andere Ausgaben eine Verschiebung und 5 Millionen Reichsmark würden meine bisherigen AusfühErhöhung in geringerem Umfange erfahren mutzten, bedarf rungen kaum die Behauptung rechtfertigen, daß das abgelauwohl keiner Begründung. Insbesondere gilt dies für Aus- fene Jahr für die Stadtgemeinde Entscheidungen von größten lagen zur Erfüllung der Aufgaben unferer Stadt auf kul- Ausmaßen und weittragendsten Erfolgen gebracht hat. Tatturellem Gebiet, wobei ich lediglich zwei wesentliche Änderun- fächlich hat sich das bisher Gesagte im wesentlichen, wenn ich gen herausgreife. Es war eine Selbstverständlichkeit, das so sagen darf, auf dem Boden des ordentlichen HaushaltsStadttheater in eine wirkliche städtische Bühne umzuwandeln, planes abgewickelt, während daneben ein erheblicher außervon dem bisherigen Pachtsystem abzugehen. Ebenso selbstver- ordentlicher Haushaltsplan gelaufen ist. ständlich war es aber auch, das Theater durch erhebliche ZuIch hebe aus diesem außerordentlichen Haushaltsplan folschüsse seitens des Reiches, des Landes Österreich, des Landes gende weittragende Entfcheidungen des abgelaufenen Jahres Tirol und vor allem auch der Stadt Innsbruck auf jene ge- hervor: sunde wirtschaftliche Basis zu stellen, die erst eine volle künst1. Wenige Tage nach der Machtübernahme war es nicht nur lerische Entfaltung ermöglichen kann. für die Aufsichtsbehörde, sondern auch für mich als den verWeiters wurde die durch nahezu 100 Jahre vom Musik- antwortlichen Führer der Stadtgemeinde Innsbruck eine verein Innsbruck geführte Musikschule in die Führung der selbstverständliche Tatsache, die Eingemeindung von Hötting, Stadt übernommen und damit ebenfalls auf eine gesicherte Mühlau und Amras durchzuführen. Der Plan der Eingemeinfinanzielle Basis gebracht. Außerdem wurde ihr die Gau- dung Höttings, das ja mit Innsbruck schon längst verwachsen musikschule für Jugend und Volk neu angegliedert. war, bestand schon in den Vorkriegsjahren, wurde in den I m Stadium der Durchführung befindet sich die Errichtung Nachkriegsjahren in zahlreichen Aktenbänden erörtert, er einer erstklassigen Stadtbücherei, wobei die Schwierigkeiten gedieh im Jahre 1926 bis zur Verfassung eines Entwurfes für der Raumbeschaffung vorerst noch hindernd im Wege stehen. ein übereinkommen und wurde immer wieder zurückgelegt, Daß auch auf dem Gebiete der Fremdenverkehrsförderung weil keine Führung der Gemeinde bis zur Machtübernahme für die Fremdenverkehrsstadt Innsbruck- nichts unterlassen den nötigen Mut zur Entscheidung aufbrachte. wurde, brauche ich wohl nicht besonders zu erwähnen. Wenn ich auch unzweifelhaft von vornherein erkannt und Daß die Stadt Innsbruck als Stadt der deutschen Berg- in der Folge bestätigt gesehen habe, daß die Eingemeindung steiger und Skifahrer für die bevorstehende Errichtung eines Höttings eine finanzielle Belastung ist, so ist sie dennoch nicht würdigen Hauses der deutschen Bergsteiger den entsprechen- nur dem Geiste der Gemeindeordnung entsprechend, sondern den Beitrag zusagte, war wohl von vornherein eine Selbst- auch eine soziale Selbstverständlichkeit, da man eine Verteilung der Errungenschaften aber auch Lasten in einer Gemeinverständlichkeit. schaft nicht fo durchführen kann, daß jener Stadtteil, in dem Eine Aufgabe darf ich aber doch zum Abschlüsse dieses Teiles die Arbeiterbevölkerung mit dem kleinsten Einkommen meiner Ausführungen noch besonders nachdrücklich hervorheben: Eine der schönsten Aufgaben der Stadt ist die Betreu- wohnt, auf eigene Füße gestellt wird. Für die Eingemeindung von Mühlau und Amras war das ung der Jugend in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht. I n dieser Richtung bitte ich Sie heute bereits nicht nur für natürlich gegebene und immer größer werdende Ausdehnungsdie bereits getroffenen Matznahmen, fondern auch für die für bedürfnis der Stadt die Veranlassung. Die Notwendigkeit der die Zukunft geplanten um I h r weitestgehendes Verständnis. Eingemeindung zu rechtfertigen, kann ich mir heute wohl erAuf diefer Jugend, die nach uns kommen wird, ruht nicht nur fparen. Ich darf als Auswirkung vielleicht hervorheben, datz die Zukunft unferer Bewegung, ihr ewiger Bestand, sondern Innsbruck rund 17.000 Einwohner hinzugewonnen hat und auch der ewige Bestand unseres Volkes. Für diese Jugend datz sich das Flächenausmatz des Gemeindegebietes um nicht darf daher kein Einsatz und kein Opfer zu grotz sein. Wenn weniger als nahezu 60 Quadratkilometer vergrößert hat. Ich auch vorerst die Möglichkeiten für mich noch äutzerst gering bin mir bei Erörterung der Frage der Eingemeindung über waren, so habe ich dennoch, ohne eine Sekunde zu zögern, zu- zweierlei klar: Einerseits, daß sich neben den verschiedenen gegriffen, als sich die Gelegenheit zur Erwerbung des H I . - günstigen Auswirkungen für die eingemeindeten Gemeinden Heimes in der Silvester-Fink-Etratze um den Betrag von natürlich auch Härten ergeben müssen. Ich bitte aber gerade 40.000 Reichsmark bot und habe auch den Auftrag zur bau- Sie, meine Ratsherren, dafür zu forgen, daß bei Erörterung diefer Frage in weiteren Kreifen der Bevölkerung nicht allein lichen Ausgestaltung bereits gegeben. immer die Schattenseiten, sondern auch die Lichtseiten gesehen Zusammenfassend kann ich somit feststellen, datz sich auch werden, und wenn für den einen oder anderen sich vielleicht die dritte Voraussetzung für eine Besserung, für eine Gefun- wirklich nur eine Schattenseite zeigt, dann möge er denn doch dung der Lage unserer Stadt in weitgehendem Umfange er- auch wieder einmal daran denken, daß er einer Volksgemeinfüllt hat. schaft angehört. I m weiteren wollen wir uns auch mit dem Als vierte Voraussetzung habe ich die Notwendigkeit einer Gedanken vertraut machen, daß die Entwicklung in der RichSchuldenerleichterung und damit einer Erleichterung des tung der Eingemeindung noch nicht abgeschnitten sein kann, Zinsen- und Tilgungsdienstes festgehalten. Ich kann auch hier sondern noch ihre Fortsetzung erfahren wird müssen. erklären, datz sich meine Hoffnungen in einem erheblichen 2. Die für mich vielleicht schwerste Entscheidung betrifft den Matze erfüllt haben. im Jahre 1938 erfolgten Verkauf des Aktienpaketes der Aus Mitteln des Landes Österreich fließen der Stadt Inns- Tiroler Wasserkraftwerke A. G. Ich war mir bewußt, daß die bruck durch die tatkräftige Unterstützung des Gauleiters nicht Schaffung der Tiwag ein Verdienst der Stadt Innsbruck war, weniger als 5 Millionen Reichsmark zu. Ein Teilbetrag von die durch diese Maßnahme einen außerordentlichen Weitblick 3 Millionen Reichsmark ist bereits bar der Stadtgemeinde und eine besondere Großzügigkeit bewiesen hat. Datz die Abzugeflossen. stotzung der Tiwag-Aktien daher keine populäre Maßnahme Wenn Sie bedenken, welchen Zinsen- und Tilgungsauswand für die Bevölkerung Innsbrucks sei, konnte ich mir nicht verein Kapital von 5 Millionen Reichsmark jährlich erfordert, hehlen. Wenn ich trotzdem den Wünschen in dieser Richtung dann werden Sie auch die grotze Hilfe, die damit Innsbruck Rechnung getragen habe, so war es die Erkenntnis, daß gezuteil wurde, richtig einschätzen können. rade auf dem Gebiete der Energieversorgung nicht ein engUm eine möglichst günstige Verwertung dieser 5 Millionen stirniger Kirchturmsstandpunkt matzgebend sein konnte, sonReichsmark zu gewährleisten, war es naturgemäß mein Be- dern datz hier mehr denn in irgend einem anderen Falle der


Amtsblatt Nr. 3 nationalsozialistische Grundsatz angewendet werden mutzte: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz", übertragen auf die Gemeindeverwaltung: „Staatswohl geht vor Gemeindewohl"! Um die Notwendigkeit und Richtigkeit eines solchen Entschlusses darzutun, verweise ich nur darauf, datz die Tiwag Zum Zwecke der Durchführung von großzügigen Investitionen eine Kapitalsvermehrung auf mehr als das Doppelte erfahren sollte, wozu auch nur einen Teilbetrag zu leisten die Stadt Innsbruck nicht imstande war. Die Entscheidung ging also darum, diese im Interesse der Gesamtentwicklung notwendigen Investitionen zu verhindern oder die Aktien abzugeben. Daß ich mich gemäß dem Grundsatz „Staatswohl geht vor Gemeindewohl" für das letztere entschloß, dafür bitte ich um I h r Verständnis. Unabhängig von der Frage des Verkaufs überhaupt war natürlich die Frage des Kaufpreises und der übrigen vertraglichen Bedingungen Gegenstand sehr langwieriger und sicherlich nicht sehr leichter Verhandlungen. Ich darf hiezu abschließend folgendes feststellen: Das in den früheren Verträgen festgehaltene Heimfallsrecht des Achenseekraftwerkes wurde vollinhaltlich aufrecht erhalten, steht also der Stadtgemeinde nach wie vor zu. Die Stromlieferungsbedingungen zwischen dem E. W. I . und der Tiwag wurden so weit ausgestaltet, datz jede nur erdenkliche Sicherung des Strombedarfes für Innsbruck zu angemessenen Bedingungen gewährleistet ist. Der Kaufpreis für die Aktien selbst mutz auch bei Berücksichtigung der günstigen Absatzverhältnisse und aller anderen Umstände als ein sehr günstiger bezeichnet werden. Für diejenigen, die den Aktienbestand gekannt haben, mag die Kaufpreissumme mit 6,535.000 Reichsmark die Bestätigung der Richtigkeit meiner Behauptung darstellen. 3. Eine Entscheidung, die mir persönlich allerdings wesentlich weniger schwer fiel, war weiters der Verkauf der Städtischen Molkerei. Die Städtische Molkerei stellte vom Tage des Baubeginnes bis zum Verkauf für die Stadt eine ständig steigende Belastung dar. Abgesehen davon, datz nach dem Gutachten von Sachverständigen der Bau an sich zu teuer und mit verschiedenen Mängeln ausgeführt wurde, gelang es niemals, eine wirkliche Ausnützung der Kapazität der Molkerei so weit zu erreichen, datz auch nur ohne Verlust abgeschnitten hätte werden können. Ich will auch hier nicht mit Ziffern langweilen, ich darf aber feststellen, datz der Gefamtverlust der Stadtgemeinde aus dieser unglückseligen Angelegenheit nicht weniger als alles in allem rund 1 Million Mark beträgt. Wenn nun bei dieser Sachlage für mich feststand, datz nur eine straffe Marktregelung eine Besserung bringen könnte und wenn anderseits die Marktregelung Sache des Milchwirtschaftsverbandes und nicht der Stadtgemeinde war, dann lag nichts näher, als dem Wunfche des Milchwirtschaftsverbandes nach einem Verkaufe Rechnung zu tragen. Dieser Gedanke lag um so näher, als zum überwiegenden Teile auch im Altreich der gleiche Weg gegangen wurde und dieser Weg überdies im Interesse der Produzenten wünschenswert erschien. Auch hier blieb nach dem Entschluß zum Verkauf nur die Frage der Wertfestfetzung. Nach vielmonatlichen Verhandlungen kam fchlietzlich eine Einigung bei einer Ziffer von 735.000 Reichsmark zustande, wobei ich gestützt auf zwei von mir eingeholte Sachverständigengutachten den Kaufpreis wiederum als durchaus günstig bezeichnen kann. 4. Unmittelbar nach der Machtübernahme mutzte ich schließlich erkennen, datz abgesehen von der Erhöhung des Raumbedarfes zufolge der Eingemeindung fchon für den bestehenden Veamtenkörper nicht genügend Räume zur Verfügung stehen. So konnte beispielsweise an einen Abbruch des sicherlich längst abbruchreifen Hauses am Boznerplatz überhaupt nicht gedacht werden, da keine Ersatzräume zur Verfügung standen. Geradezu katastrophal wurde aber das Raumbedürfnis nach der vollzogenen Eingemeindung und nach Übernahme verschiedener neuer Aufgaben und der dadurch bedingten Personalvermehrung. I n einem Zeitpunkt, in dem als der berühmte Silberstreifen am Horizont die erste Hoffnung auf Geldmittel auftauchte, habe ich daher kurz entschlossen den Auftrag zur Durchführung eines Iubaues zum Rathaufe gegeben. Durch diesen Zubau wird es möglich sein, der an sich übermäßig belasteten Gefolgschaft der Stadtgemeinde wie-derum würdige Arbeitsstätten zu geben. Daß hiebet jeder überflüssige Prunk vermieden wurde, braucht keiner beson-

deren Erwähnung. Daß auch hier auf weitere Sicht gesehen die Entwicklung nicht abgeschlossen ist, sei nur nebenbei erwähnt. 5. Ganz besondere Sorgen erwuchsen der Stadtverwaltung auf dem Gebiete des Wohnungsmarktes. Wenn man in den letzten Jahren vor der Machtübernahme von freistehenden und nur mehr zu ermäßigten Mietzins vermietbaren Wohnungen hörte, dann war man versucht, anzunehmen, datz in Innsbruck eine Wohnungsnot nicht bestehe. Wie falsch diese Annahme war, zeigte die Erfahrung schon nach den ersten Wochen meiner Amtstätigkeit. Bei dieser Annahme war eines übersehen worden, datz eine Riefenzahl von Menschen, insbesondere von Familienerhaltern, zu wenig oder überhaupt nichts verdienten, so datz ihnen auch nur die bescheidenste Wohnung ein unerschwinglicher Luxus war. Mit dem Wiedereinsetzen der Verdienstmöglichkeit kam selbstverständlich als besonders vordringlich das Bedürfnis nach einer menschenwürdigen Wohnung. Dazu kam die Rückkehr aller jener, die in den Systemjahren aus ihrer Heimat vertrieben wurden, der weitere Zuzug an Beamten, Wehrmachtsangehörigen u. dgl., und so mutz heute festgestellt werden, datz die Wohnungsnot geradezu katastrophale Ausmatze angenommen hat und Verhältnisse schafft, die nach einer Abhilfe geradezu schreien. Ich glaube, wenn Sie die folgenden Ziffern jenen aus den Systemjahren gegenüberstellen, werden Sie mir beipflichten, datz auch hier geschehen ist, was nur irgendwie geschehen konnte. I m Zeitpunkte der Machtübernahme lag als einziges Bauvorhaben für das Jahr 1938 der Bau von vier Häusern in der Burgenlandstratze mit einem reinen Bauaufwand von rund 360.000 Reichsmark vor. Ich erwähne nur nebenbei, datz hiefür praktisch nicht einmal die Eigenmittel tatsächlich zur Verfügung standen, sondern daß die Realisierung dieses Vorhabens wohl nur durch einen neuerlichen Pump möglich gewesen wäre. Daß dieser Bau sofort in Angriff genommen wurde, bedarf gar keiner Erwähnung. Erwähnenswert ist aber, daß darüberhinaus noch im Jahre 1938 203 Wohnungen in Angriff genommen wurden und mit wenigen Ausnahmen bereits bezogen sind. Diese 203 Wohnungen erforderten einen reinen Bauaufwand von rund 1,290.000 Reichsmark. Es gelang also, die Baudurchführungen um rund auf das Vierfache des ursprünglich Geplanten zu erhöhen. Selbstverständlich aber wurde auch nichts unterlassen, um sofort wiederum mit neuen Bauvorhaben einsetzen zu können, sobald die Bausaison beginnt. Ich freue mich, Ihnen heute bereits mitteilen zu können, daß in den letzten Wochen die Aufträge zur Durchführung folgender weiterer Bauvorhaben bereits gegeben wurden, wobei es wohl keiner Erwähnung bedarf, daß die Finanzierung selbstverständlich zuvor gesichert war. >2 Wohnungen gelangen in der Premstraße in Fortsetzung der vorjährigen Bauten zur Durchführung, 172 weitere Wohnungen in der verlängerten Kavuzinergasse und Erzherzog-Eugen-Stratze. Die beiden erwähnten Bauvorhaben werden an reinen Baukosten rund 1,570.000 Reichsmark verschlingen. An weiteren Bauvorhaben, die durch die Stadt als Bauträger für das laufende Jahr noch geplant sind, sind zu erwähnen der beabsichtigte Bau von weiteren 200 Volkswohnungen in Fortsetzung des letzterwähnten Bauvorhabens, rund 160 Wohnungen in der Mozart-Echubert-Stratze und voraussichtlich 30 Kleinsiedlerstätten. Diese weiteren Bauvorhaben dürften nahezu 3 Millionen Reichsmark erfordern. Meine Parteigenossen! Sie werden ja vielleicht bereits Gelegenheit genommen haben, die einzelnen bereits durchgeführten Bauvorhaben zu besichtigen, und Sie werden vielleicht hiebei die verhältnismäßig kleinen Ausmatze der Wohnungen festgestellt haben. Lassen Sie mich hiezu folgendes festhalten: Es kann sich für die Stadt nicht darum handeln, irgendwelche Wohnungen von einem luxuriösen Gesichtspunkt aus zu bauen, sondern die Richtlinie mutz im wesentlichen die sein, die Wohnungen müssen zu einem Mietzins vermietbar sein, den der Mieter nach seinem Einkommen auch wirklich auf Dauer bezahlen kann. Wenn Sie heute das Einkommen eines Arbeiters auf der einen Seite und die Baukosten für eine Wohnung auf der anderen Seite einander gegenüberstellen, dann zwingt diese Gegenüberstellung dazu, den Bauaufwand


Amtsblatt Nr. 3 für die Wohnung so weit als nur möglich zu senken und die Finanzierung so gut als nur irgend möglich zu gestalten, um auf einen erschwinglichen Mietzins zu kommen. Hinsichtlich der Frage der Finanzierung ist das Reich in großzügiger Weise den Gemeinden der Ostmark beigesprungen, und gerade Innsbruck hat allen Anlaß, für die weitreichende Unterstützung in dieser Richtung dankbar zu sein. Daß die erstellten Wohnungen nicht Mietkasernen wurden und vom gesundheitlichen Standpunkt einwandfrei sind, war eine selbstverständliche Voraussetzung. Wir wollen auch hier festhalten, daß das Problem der Wohnungsnot uns alle noch durch eine Reihe von Jahren hindurch sehr viel beschäftigen wird, wir wollen aber nach wie vor mit aller erforderlichen Entschlossenheit an das Problem Herangehen. 6. Selbstverständlich erfordert eine fo ausgedehnte Bautätigkeit auch die Vereitstellung der erforderlichen Baugründe. Hiebei scheint es zweckmäßig und notwendig, nicht kleinlich gerade den akut auftretenden Bedarf einzudecken, sondern so weit möglich auch auf etwas weitere Sicht zu planen. Von diesem Gesichtspunkt aus habe ich mich entschlossen, sehr erhebliche Mittel für den Ankauf von Baugelände zur Verfüguna zu stellen, und kann festhalten, daß bis heute Verträge über Baugründe mit einem Kaufpreis von rund insgesamt 8W.NW Reichsmark abgeschlossen wurden. Auch hier habe ich die Absicht, fortzufahren. Ich benütze aber die Gelegenheit, ein ernstes und mahnendes Wort an die in Betracht kommenden Besitzer zu richten. Wenn heute ein Grund für einen Villenbau erworben wird, dann maa es noch erträglich erscheinen, wenn der Kaufpreis für diesen Grund überhöht ist. Wenn aber auf diesem Grund Wohnungen für den Arbeiter mit dem kleinsten Einkommen erstellt werden, dann ist jede Verteuerung des Mietzinses durch einen überhöhten Grundpreis unverantwortlich und unsozial. Ich appelliere an dieser Stelle an alle Grundbesitzer, auch bei solchen Gelegenheiten, wenn es darum aeht. der Stadtaemeinde oder etwa einer Wohnbaugesellschaft Gründe abzugeben, diefe Gelegenheit nicht dazu zu benützen, um aus dem akuten Bedarf einen erhöhten Gewinn zu erzielen. Umgekehrt habe ich selbstverständlich nicht die Absicht, einen gerechtfertigten Kaufpreis vorzuenthalten. Ich könnte neben diesen Aufstellungen vielleicht noch eine recht erhebliche Zahl von Entscheidungen, über die in früheren Jahren manche Zeitungsfeite gefüllt worden wäre, anführen, ich glaube aber, Ihnen doch wohl so viel bereits gesagt zu haben, daß Sie mir beipflichten, wenn ich behaupte, das abgelaufene Jahr sei nicht ohne wichtige Entscheidungen und Ereignisse verstrichen. Nur des Interesses halber erwähne ich noch, daß die Uebernahme der beiden Objekte der Freiwilligen Rettungsgesellschaft durch die Stadt auf Grund eines Uebereinkommens'mit dem Deutschen Roten Kreuz in Durchführung begriffen ist, sowie daß ich als einen der letzten Ankäufe das Turnusvereinshaus für die Stadt erworben habe. Das Turnusuereinshaus, das ursprünglich Stadtbesitz war, dann von einer ganzen Reihe von Bürgern der Stadt gemeinsam erworben wurde, um durch Unterbringung der durchziehenden Soldaten in demselben ihrer Einquartierungspflicht zu genügen, ist auf diese Weise wiederum zur Stadt zurückgekehrt, allerdings um von dieser im gegebenen Zeitpunkte durch Abbruch nunmehr endgültig liquidiert zu werden. Meine Parteigenossen, ich glaube, Ihnen wenigstens über die wesentlichen Ereignisse des vergangenen Jahres im Vorstehenden einen überblick gegeben zu haben, und ich kann nur noch in aller Kürze auf die Aufgaben der Zukunft eingehen. Ich schicke hier eine Feststellung voraus: Bewußt und mit voller Absicht habe ich es bisher vermieden, und will es auch in Zukunft vermeiden, irgendwelche Pläne in der Öffentlichkeit voranzukündigen, solange nicht ihre Verwirklichung wenigstens in greifbare Nähe gerückt ist. Daß ich mir in vielerlei Richtungen von der Zukunft Großes erhoffe und mich und meine Mitarbeiter eine Reihe von Plänen beschäftigen, bedarf wohl keiner Erwähnung.

Ich bin aber nach dem vorangeführten Grundsatze nicht in der Lage, Ihnen heute etwas Näheres über die Erbauung einer Kongreßhalle zu sagen, obwohl doch gar keine Zweifel darüber bestehen können, daß ein solcher Bau zu den künftigen Notwendigkeiten gehört. Ich kann auch noch keine näheren Mitteilungen über den beabsichtigten Bau einer neuen großen Schule, neuer HI.-Heime, die Schaffung der Auffahrtsstraße nach Hötting oder dergleichen mehr machen. Wir wollen vielmehr auf dem Boden des Tatsächlichen bleiben, und da wird uns gerade im laufenden Jahr in erster Linie das Bedürfnis nach neuen Wohnungen auf dem Gebiete des Hochbaues voll und ganz in Anspruch nehmen und wird kaum mehr Platz für weitere Aufgaben bleiben. Daß auch auf dem Gebiete des Tiefbaues ein Großteil der Kräfte durch diefe Hochbautätigkeit gebunden sein wird, ist zwangsläufig. Immerhin aber wird es vielleicht doch möglich sein, die eine oder andere Aufgabe in Angriff zu nehmen, wobei ich in erster Linie an die Einfahrtsstraße von der Mühlauer Brücke her denke. Eine Frage möchte ich nicht unerörtert lassen: Es ist die Frage der Kanalisierung des linken Innufers. Ich lasse keinen Zweifel darüber aufkommen, daß ich unter allen Umständen entschlossen bin, dieses Problem sobald als möglich der Lösung zuzuführen. Daß dies nicht sofort möglich ist, hat seine Ursache allein schon darin, daß die früheren Stadtverwaltungen nicht einmal die erforderlichen Mittel für die notwendigen Projektierungsarbeiten genehmigt haben. Daß ich den Auftrag zur Ausarbeitung des Projektes längst erteilte, und diese Arbeiten im vollen Gange sind, braucht keine besondere Erwähnung. Eine weitere Frage, die mich schon zu wiederholten Malen ernstlich beschäftigte und die auch Sie in der nächsten Zeit beschäftigen wird, ist die Frage der Zusammenfassung der Verkehrsunternehmungen in die Hand der Stadt. Es kann meines Erachtens darüber kein Zweifel bestehen, daß die Zersplitterung in dieser Frage ungünstige Auswirkungen zeigt und daß weiters für die Frage des Stadtverkehres in überwiegendem Maße allgemeine Interessen bestimmend sind. Sie werden aber auch verstehen, daß ich gerade diese Frage nur nach wirklich gründlicher Überprüfung und reiflicher Überlegung zur Lösung bringen möchte. Meine Parteigenossen! Sie sehen, daß uns vor allem in der nächsten Zeit Aufgaben der nüchternsten Realität beschäftigen werden, die kaum mehr Platz lassen für anderweitige große Pläne. Ich glaube aber, meine Parteigenossen, daß es gar nicht so sehr darauf ankommt, in diesem Zeitpunkte Ihnen solch große Pläne für die Zukunft auseinanderzusetzen, sondern daß es für uns alle viel mehr darauf ankommt, überhaupt alle vorhandenen Kräfte zu mobilisieren und sie je nach Bedarf dort einzufetzen, wo sie am wirksamsten werden können und wo sie vom Standpunkte des Gesamtwohles aus gesehen am meisten Erfolg erzielen können. Und so will ich auch meine Ausführungen heute nicht mit phantastischen Plänen oder gar Versprechungen schließen, sondern mit der Bitte an Sie alle, helfen Sie mir nun bei der Erfüllung meiner oft schweren und verantwortungsvollen, aber doch herrlich schönen Aufgabe für unser Innsbruck. Nicht Ehrgeiz soll hiebe: das treibende Moment unseres Handelns sein, sondern die große Liebe und stete Sorge um unsere Heimatstadt, die Pflichterfüllung im Rahmen der deutschen Volks- und Schicksalsgemeinschaft, insbesondere aber das Wissen um unsere ungeheure Dankesschuld gegenüber dem Führer, der uns heute vor einem Jahr heimgeführt, der uns erst den Wiederaufstieg und die neue Blüte unserer schönen Heimat ermöglicht hat. Wir gedenken in dieser Stunde mit tiefster Dankbarkeit und mit dem Gelöbnis steten Einsatzes und unwandelbarster Treue des Führers. Unser Führer, Adolf Hitler, Sieg Heil!


Amtsblatt«!. 3

s

tlnfülirung der Veutlclien Oememdeordnung in der Ottmark und lur feierlichen Vereidigung der ersten Gemeindevertretung der Oaunauptttadt Innsbruck Auf Grund der Verordnung vom 15. September 1938 des Reichsministers des Innern und des Reichsministers der Finanzen hat der Herr Reichsstatthalter in Österreich kundgemacht, daß die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Jänner 1935 mit Wirkung vom 1. Oktober 1938 für das Land Österreich in Kraft gesetzt wird. Die Einführung dieses wichtigen grundlegenden Gesetzes in der Ostmark gibt wegen des Unterschiedes, der die neue Fassung gegen die bisherigen österreichischen Gemeindeverfassungen der letzten 80 Jahre auszeichnet, Gelegenheit, einige Grundzüge der neuen Deutschen Gemeindeordnung hervorzuheben. Denn die Umstellung im Verwaltungsaufbau unserer Gemeinden, in der Behandlung aller Gemeindeangelegenheiten durch die Bevölkerung und durch die zur Verwaltung berufenen Personen bedarf einer befonderen Erklärung, weil einige Zeit nötig fein wird, bis dieses neue Gedankengut sich vollständig eingelebt haben wird. Unter der Auswirkung der geistigen Strömungen der Französischen Revolution sahen sich die deutschen Staaten veranlaßt, in den Gemeindeverwaltungen ihrer Gebiete eine Reihe von Reformen durchzuführen. Bahnbrechend wurde das Reformrecht des Reichsfreiherrn vom Stein zum Wiederaufbau des nie'dergebrochenen preußischen Staates. Durch unmittelbare Wiederbeteiligung der Bürger, die in den Jahrhunderten vorher aus der Verwaltung der Gemeinden verdrängt wurden, weil deren Macht auf die Landesfürsten übergegangen war. wollte Freiherr vom Stein den Sinn der Bürger an der öffentlichen Verwaltung und für die staatliche deutsche Gemeinschaft wieder erwecken. Alle Verwaltung sollte nach feiner Überzeugung aus dem Volke herauswachsen. Sie sollte ausgehen vom örtlichen Bedürfnis und von der örtlichen Leistungfähigkeit, sollte alle durch Blut und durch gemeinsam erlebte Geschichte Verbundenen zum lebendigen Gemeinfchaftsleben zusammenfassen. Dieses Reformwerk des Freiherrn vom Stein wurde auch für andere deutsche Länder vorbildlich und blieb in seinen Grundgedanken bis in die neueste Zeit für die Verwaltung der Gemeinden des Deutschen Reiches maßgebend. Auch in Österreich schritt der Gedanke nach freier Selbstverwaltung im konstitutionellen Staate vorwärts. Die Revolution des Jahres 1848 brachte den Anstoß dazu. Das erste österreichische Gemeindegesetz vom Jahre 1849 schuf die freie Gemeinde als die Grundlage des freien Staates. Allein die Entwicklung der nächsten Jahre drängte den freieren Geist dieses Gesetzes wieder zurück. Die wichtigsten Bestimmungen wurden schon 1852 unter dem wieder herrschenden absolutistischen Regime aufgehoben. Der Gesetzentwurf des Staatsministers Schmerling vom Jahre 1861 versprach vieles, wurde aber bei der Beratung im wesentlichen fallen gelassen und vom Reichsgemeindegefetz des Jahres 1862 abgelöst, das den selbständigen Wirkungskreis der Gemeinde zu einer nahezu vollständigen Unabhängigkeit von der Staatsgewalt erweitert, deren Aufsichtsrecht sich nur darauf erstreckt, daß die Gemeinde ihren Wirkungskreis nicht überschreitet und die Gesetze nicht verletzt. Diese außerordentliche Freiheit und Selbständigkeit verschaffte der österreichischen Gemeinde eine gegenüber allen reichsdeutschen Gemeinden besondere Ausnahmsstellung. Durch die österreichischen Verfassungen der Jahre 1920 und 1934 wurde die Freiheit der Gemeindeverwaltung in verschiedenen Punkten wieder eingeschränkt, bewegte sich jedoch durchaus noch auf gesonderter ftaats- und wirtschaftspolitischer Grundlage. Der Deutschen Gemeindeordnung ist folgender Vorspruch vorausgesetzt: „Die Deutsche Gemeindeordnung will die Gemeinden in engster Zusammenarbeit mit Partei und Staat zu höchsten Leistungen befähigen und sie damit instandsetzen, im wahren Geiste des Schöpfers der gemeindlichen Telbstverwal

tung. des Reichsfreiherrn vom Stein, mitzuwirken an der Erreichung des Staatszieles: in einem einheitlichen, von nationalem Willen durchdrungenen Volke die Gemeinschaft wieder vor das Einzelschicksal zu stellen. Gemeinnutz vor Eigennutz zu fetzen und unter Führung der Besten des Volkes die wahre Volksgemeinschaft zu schaffen, in der auch der letzte willige Volksgenosse das Gefühl der Zusammengehörigkeit findet. Die Deutsche Gemeindeordnung ist ew Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates. Auf dem von ihr bereiteten Boden wird sich der Neuaufbau des Reiches vollenden." Die Grundlagen der Gemeindeverfassung sind in den ersten Paragraphen der Deutschen Gemeindeordnung (DGO.) zusammengefaßt. „Die Gemeinden fassen die in der örtlichen Gemeinschaft lebendigen Kräfte des Volkes zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben der engeren Heimat zusammen. Die Gemeinden sind öffentliche Gebietskörperschaften. Sie verwalten sich selbst unter eigener Verantwortung. I h r Wirken mutz im Einklang mit den Gesetzen und den Zielen der Staatsführung stehen." Hier ist also der Grundsatz der Gemeinschaft Grundlage für den Aufbau des Deutschen Gemeinderechts geworden. Innerhalb der umfassendsten Gemeinschaft, der Volksgemeinschaft, bilden sich engere Gemeinschaften. Das Bindemittel für jene ist das gleiche Blut, das Bindemittel der Gemeinden jedoch die räumliche Geschlossenheit, das Zusammenleben auf dem gleichen Stück des Heimatbodens. Darum sagt § 2: „Die Gemeinden sind berufen, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern und die geschichtliche und heimatliche Eigenart zu erhalten. Die Gemeinden haben in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben unter eigener Verantwortung zu verwalten, soweit die Aufgaben nicht nach gesetzlicher Vorschrift anderen Stellen ausdrücklich zugewiesen sind oder auf Grund gesetzlicher Vorschrift von anderen Stellen übernommen werden. Den Gemeinden können durch Gesetz staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Anweisung übertragen werden. Neue Pflichten können den Gemeinden nur durch Gesetz auferlegt werden; Eingriffe in die Rechte der Gemeinden sind nur im Wege des Gesetzes zulässig." I n diesen wenigen Sätzen ist das weitumspannende Aufgabengebiet der deutschen Gemeinde umrissen. Es wird nun Aufgabe all derer fein, die in die Verwaltung der Gemeinden, sei es als Bürgermeister (Oberbürgermeister), als Beigeordnete, als Gemeinderäte (Ratsherrn) oder als Beiräte berufen werden, diefen im § 1 und 2 der DGO. genannten Begriffen Leben zu verschaffen, sie im Geiste nationalsozialistischer Staatsführung in die Tat umzusetzen. Die Selbstverwaltung der Gemeinde, wie sie die Deutsche Gemeindeordnung sich vorstellt, gibt damit dem zur Verwaltung berufenen Personenkreis außerordentlich schöne, aber auch verantwortungsvolle Aufgaben. Dieser gewaltigen Aufgabe entsprechend setzt die Deutsche Gemeindeordnung zur Verwaltung der Gemeinde nach den Grundsätzen des Dritten Reiches: Führertum und Volksgemeinschaft, den Personenkreis fest. Hierin unterscheidet sich die Deutsche Gemeindeordnung grundsätzlich von den bisherigen österreichischen Verfassungen. Diese sahen für die Gemeindeverwaltungen beschlußfassende Organe vor, in den früheren Verfassungen den Gemeinderat, den Stadtrat, in der letzten Verfassung den Gemeindetag und Gemeinderat, die im Rahmen des vom Gesetz vorgesehenen Wirkungskreises selbständige Beschlüsse fassen konnten, deren Ausführung dem Bürgermeister übertragen wurde. Dieses Recht der Beschlußfassung des aus einem Personenkreis bestehenden Gemeinderates ist mit dem Grundsatz des Führertums unvereinbar. Dafür verlangen die Grundsätze von Führertum und Volksgemeinschaft, daß auch Einrichtungen getroffen werden, die


Amtsblatt Nr. 3 die ständige Verbundenheit des Führers der Gemeinde mit allen Kreisen der Bevölkerung gewährleisten. Nach § 32 der TGO. führt daher der Bürgermeister die Verwaltung in voller und ausschließlicher Verantwortung, soweit nicht im Gesetze ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. I n Stadtkreisen, das sind in Österreich alle bisher landesunmittelbaren (autonomen) Städte und einige weitere größere Städte, führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Die ständige Verbindung zwischen dem Gemeindeführer, also dem Bürgermeister (Oberbürgermeister) und der NSDAP., die als Trägerin des Volkswillens und damit auch des Staatswillens auftritt, hält ein gegenüber den bisherigen österreichischen Verfassungen ganz neues Organ aufrecht, das ist der Beauftragte der NSDAP. Ihm sind gemäß § 33, DGO., zur Sicherung des Einklanges der Gemeindeverwaltung mit der Partei bestimmte Aufgaben zugewiesen. Er wirkt mit bei der Berufung und Abberufung des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Gemeinderäte. Er wirkt ferner mit bei Entschließungen des Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) über den Erlaß der Hauptsatzung und über die Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes sowie von Ehrenbezeichnungen, die alle seiner Zustimmung bedürfen. Der Beauftragte der NSDAP, ist im allgemeinen der Kreisleiter, in Stadtkreisen, Zu denen, wie erwähnt, auch Innsbruck zählt, der Gauleiter. Diesem für die österreichischen Verhältnisse neuen Organ kommt besondere Bedeutung zu. Dem Bürgermeister (Oberbürgermeister) stehen nach § 34 Beigeordnete als Stellvertreter zur Seite, deren Zahl die von der Gemeinde mit Zustimmung des Beauftragten der NSDAP, zu erlassende Hauptsatzung festlegt. Der erste Beigeordnete führt in Stadtkreisen die Amtsbezeichnung Bürgermeister, der mit der Verwaltung des Geldwesens einer Stadt beauftragte Beigeordnete die Amtsbezeichnung Stadtkämmerer, die übrigen Beigeordneten werden in Städten als Stadträte bezeichnet. Die Stadt Innsbruck wird durch den Oberbürgermeister, und zwar sowohl in öffentlich-rechtlicher Hinsicht, als auch in Geschäften des bürgerlichen Rechtsverkehrs vertreten. Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters (Oberbürgermeister) ist gemäß H 35, DGO., der Erste Beigeordnete, demnach in Innsbruck der Bürgermeister. Der Bürgermeister als erster Beigeordneter und allgemeiner Vertreter vertritt den Oberbürgermeister nicht nur in Behinderungssällen, sondern ständig. Er ist demnach jederzeit berechtigt, in Vertretung des Oberbürgermeisters für die Gemeinde rechtswirksam zu handeln. Diesem steht wohl das Recht zu, die gesetzliche Vertretungsbefugnis einzuschränken, jedoch bedeutet eine solche Anordnung keine Einschränkung der Rechtsverbindlichkeit seiner Handlungen für die Gemeinde. über den gesamten Verwaltungsapparat verfügt der Oberbürgermeister, denn er ist gemäß § 37, DGO., Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter der Gemeinde. Er stellt sie an und entläßt sie. Diese haben daher die Verpflichtung, den Anordnungen des Oberbürgermeisters Folge zu leisten. Als Dienstvorgesetzter stehen dem Oberbürgermeister die in den dienststrafrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Strafbefugnisse zu: diese Befugnisse übt er im staatlichen Auftrage aus und unterliegt deshalb insoweit dem unbeschränkten Weisungsrecht der Aufsichtsbehörde. Die ehrenamtlichen Gemeinderäte dagegen nehmen insoferne eine Ausnahmsstellung ein, als sie den Oberbürgermeister eigenverantwortlich zu beraten haben und deshalb insoweit seinen Weisungen nicht unterliegen. Die weitreichende Verwaltungstätigkeit einer größeren Stadt bringt es mit sich, daß die Deutsche Gemeindeordnung gemäß § 40 in Stadtkreisen die Anstellung des Oberbürgermeisters hauptamtlich verlangt und außerdem noch die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst fordert. Auch für andere hauptamtlich verwaltete Stellen, insbesondere für die Stelle eines Stadtkämmerers kann eine besondere Vorbilduna in der Hauptsatzung vorgeschrieben werden. Entsprechend diesen Voraussetzungen, die die vollständige Inanspruchnahme hauptamtlich angestellter Personen verlangt, wird auch nach H 44, DGO., die Amtszeit des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten bestimmt. Ober-

bürgermeister, Bürgermeister und Beigeordnete werden gemäß § 44, DGO., auf zwölf Jahre berufen. Sie sind verpflichtet, das Amt jeweils'weitere zwölf Jahre zu führen, es sei denn, daß die Wiederberufung unter ungünstigeren Bedingungen erfolgen foli. Ja die Hauptfatzung kann fogar bestimmen, daß hauptamtliche Bürgermeister (Oberbürgermeister) und Beigeordnete auf Lebenszeit wiederberufen werden. Diesen Fall sieht die vorläufige Hauptfatzung der Stadt Innsbruck vom 8. März 1939, genehmigt laut Erlaß der Landeshauptmannschaft vom 9. März 1939 in der Weise vor, daß sie im § 2 bestimmt, daß nach Ablauf der zwölfjährigen Amtszeit der derzeitige im Amte befindliche Oberbürgermeister auf Lebenszeit wieder zu berufen ist. Ehrenamtliche Beigeordnete werden jedoch nur auf sechs Jahre berufen und bleiben bis zum Amtsantritt des Nachfolgers im Amte. Auch ihre Wiederberufung ist zulässig (ß 52, DGO.). Für die Auswahl dieser hauptamtlich tätigen, in führender Stellung in der Gemeinde befindlichen Männer hat daher die Deutsche Gemeindeordnung zur Sicherung der Interessen der Gemeinde und des Staates eine bestimmte Form für die Ernennung vorgeschrieben. Regelmäßig sind nach § 41, DGO., die Stellen hauptamtlicher Bürgermeister und Beigeordneter vor der Besetzung von der Gemeinde öffentlich auszuschreiben. Die bei der Gemeinde eingegangenen Bewerbungen sind dem Beauftragten der NSDAP, zuzuleiten. Dieser schlägt nach Beratung mit den Gemeinderäten in nicht öffentlicher Sitzung bis zu drei Vertreter vor, wobei bei Stellen von Beigeordneten vorher dem Bürgermeister (Oberbürgermeister) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Der Beauftragte der NSDAP., im Falle der Stadt Innsbruck der Gauleiter, übermittelt seine Vorschläge mit allen Bewerbungen bei der Besetzung der Stellen des Oberbürgermeisters, Bürgermeisters und der Beigeordneten durch die Aufsichtsbehörde (Landeshauptmann) dem Reichsstatthalter. Erklärt sich dieser mit der Berufung eines der vorgeschlagenen Bewerber einverstanden, so ernennt die Gemeinde diesen Bewerber. Das Gesetz sieht aber auch vor, daß auch für hauptamtliche Stellen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde eine Ausschreibung unterbleibt. Dieser Vorgang wurde bei der ersten Besetzung der Innsbrucker Gemeindevertretung eingehalten. Die Stellen ehrenamtlicher Bürgermeister und Beigeordneter brauchen nicht ausgeschrieben zu werden. Nach der vorläufigen Hauptsatzung der Stadt Innsbruck stehen dem Oberbürgermeister als dem Gemeindeführer zur Seite: der hauptamtliche Bürgermeister, der hauptamtliche Stadtkämmerer, ein hauptamtlicher Beigeordneter (der vorläufig noch nicht bestimmt ist) und zwei ehrenamtliche Beigeordnete. Um eine Gewähr für die Auslese der Besten der Gemeinde zu haben, kann die zuständige Behörde nach § 45, DGO., die Berufung zum Bürgermeister (Oberbürgermeister) und Beigeordneten bis zum Ablauf des ersten Amtsjahres zurücknehmen, sie kann aber auch schon vor Ablauf des ersten Amtsjahres auf die Zurücknahme der Berufung verzichten. Eine wichtige Aufgabe kommt den nach § 48, DGO., zu berufenden G e m e i n d e r ä t e n zu, die in Städten die Bezeichnung R a t s h e r r e n führen. Sie haben die Bestimmung, die dauernde Fühlung der Verwaltung der Gemeinde mit allen Schichten der Bürgerschaft zu sichern, sie haben den Oberbürgermeister eigenverantwortlich zu beraten und seinen Maßnahmen in der Bevölkerung Verständnis zu verschaffen. Sie haben bei ihrer Tätigkeit ausschließlich das Gemeindewohl zu wahren und zu fördern. Unsere vorläufige Hauptsatzung bestimmt 32 Ratsherren. Hier muß wieder mit aller Klarheit d?r grundlegende Unterschied hervorgehoben werden, der Zwischen den Gemeinderäten der Deutschen Gemeindeordnung und den Mitgliedern der früheren Vertretungskörverschaften der Gemeinden besteht. Die Gemeinderäte (Ratsherren) sind nicht wie die früheren Gemeindevertreter Inhaber eines Mandats, das ihnen eine politische Partei und die Wahl der Bürgerschaft verlieh, sondern auf Grund besonderen Berufungsverfahrens ausgewählte Ehrenbeamte der Stadt. Daraus ergibt sich schon, daß sie nach keiner Richtung hin die Aufgabe der früheren Vertretungskörperschaften übernehmen, Gegenspieler der Gemeindeverwaltung zu sein, daß sie vielmehr in gleicher Rich-


Amtsblatt Nr. 3

10.

tung mit dem Oberbürgermeister zum Wohle der, Stadt zu bei nehmen auch die Beigeordneten teil. Der Bürgermeister wirken haben. Die Gemeinderäte (Ratsherren) bilden anders kann ferner Beamte und Angestellte der Gemeinde sowie als die Vertretungskörperschaften der früheren Stadtrechte Sachverständige zu den Beratungen zuziehen. Die Gekein Kollegium, das mit anonymer Mehrheit Beschlüsse faßt meinderäte müssen an den Veratungen teilnehmen, wenn sie und die Verwaltung kontrolliert, sie stehen vielmehr als ein- nicht vom Oberbürgermeister beurlaubt sind. Auf sein VerZelverantwortliche, fachverständige Berater dem Oberbürger- langen haben sich die einzelnen Gemeinderäte (Ratsherren) meister zur Seite. Bei Ausübung ihrer Tätigkeit, die aus- zu bestimmten Beratungsgegenständen zu äußern. Sie sind chließlich das Gemeindewohl zu wahren und zu fördern hat, gemäß § 57, DGO., zur Äußerung verpflichtet, wenn ihre Meiind sie Weifungen dritter Stellen nicht unterworfen und nung von der des Oberbürgermeisters abweicht. Eine Abstimtonnen sich ihrer eigenen Verantwortung auch nicht durch den mung der Ratsherren findet nicht statt. Hinweis auf derartige Weisungen entziehen. Diese bedeutende Als weiteres Organ der Gemeindeverwaltung sieht endlich Stellung der Gemeinderäte (Ratsherren) nach der Deutschen die Deutsche Gemeindeverwaltung die Bestellung von B e i Gemeindeordnung verlangt größte Umsicht bei der Auswahl r ä t e n vor. Diesen obliegt gemäß § 58, DGO., soferne die Bederselben und macht es dem Oberbürgermeister zur beson- stellung von Beiräten in der Hauptsatzung vorgesehen ist (was deren Pflicht, die Ratsherren in dem vom Gefetze gewollten bei der gegenwärtig geltenden vorläufigen Hauptfatzung der Umfange zur Beratung zuzuziehen und ihre Tätigkeit auch Stadt Innsbruck noch nicht zutrifft), die beratende Mitwirsonst dem Wohl der Gemeinde nutzbar zu machen. kung für einen bestimmten Verwaltungszweig. Beiräte könDer Beauftragte der NSDAP- der nicht Gemeinderat ist, nen außer Ratsherren auch andere sachkundige Bürger sein. beruft im Benehmen mit dem Oberbürgermeister die Rats- Die Beiräte werden vom Oberbürgermeister berufen. Die Beherren (§ 51, DGO). Beamte, Angestellte und Arbeiter der Ge- ratungen mit ihnen find nicht öffentlich. Allen ehrenamtlich für die Gemeinde bestellten Bürgern meinde und Beamte der Aufsichtsbehörde können, von Ausnahmen abgesehen, nicht als Ratsherren berufen werden. Alle wird es zur Pflicht gemacht, die Kenntnis von AngelegenRatsherren bekleiden ein Ehrenamt (§ 53, DGO.). Der Ober- heiten, über die sie verschwiegen zu sein haben, nicht unbürgermeister verpflichtet sie auf gewissenhafte Erfüllung befugt zu verwerten. Ein Bürger darf in feiner ehrenamtihrer Aufgaben und vereidigt sie. Sollten die vom Gesetze ge- lichen Tätigkeit nicht bei Angelegenheiten beratend oder entforderten Vorausfetzungen für die Bestimmung als Rats- scheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst, seinem herren nicht mehr zutreffen, scheiden diese aus dem Amte aus. Ehegatten, seinen Verwandten bis zum dritten oder VerDer Oberbürgermeister hat gemäß § 55, DGO., wichtige An- schwägerten bis zum zweiten Grade oder einer ihm Kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelgelegenheiten der Gemeinde mit den Ratsherren zu beraten. baren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Dies gilt auch, I n bestimmten Angelegenheiten, wie Änderung der Ge- wenn der Bürger in der Angelegenheit in anderer als öffentmeindegrenzen, Verleihung und Aberkennung des Ehren- licher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig bürgerrechtes und der Ehrenbezeichnungen, Aberkennung des geworden ist oder gegen Entgelt bei jemandem beschäftigt ist, Bürgerrechtes, Erlatz, Änderungen und Aufhebung von der an der Erledigung der Angelegenheit ein persönliches Satzungen, Übernahme neuer Aufgaben, für die eine gesetz- oder wirtschaftliches Sonderinteresse hat (§ 24 und 25, DGO.). liche Verpflichtung nicht besteht, besonders vor Errichtung der Ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und GemeindeErweiterung von öffentlichen Einrichtungen, Betrieben und räte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gewirtschaftlichen Unternehmungen; ferner vor Verfügung über meinde. Sie dürfen Ansprüche Dritter gegen die Gemeinde Gemeindevermögen und Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde nicht geltend machen, soweit sie nicht als gesetzliche Vertreter und Abschluß von Vergleichen sowie vor Aufnahme von Dar- handeln (§ 26. DGO.). lehen, Übernahme von Bürgschaften und Ausgaben, für die I n den vorgenannten Ausführungen sind die hauptsächlichkeine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen sind und zur Fühsten Bestimmungen der Deutschen Gemeindeordnung enthalrung eines Rechtsstreites von größerer Bedeutung, mutz er ten, die der Auswahl des Personenkreises dienen, die in Zuihnen Gelegenheit zur Äußerung geben. kunft zum Wohle und zu Nutz und Frommen unserer schönen Die Beratung der Gemeinderäte (Ratsherren) vollzieht sich Stadt Innsbruck berufen sein werden, die Verwaltung der in der Weise, daß der Oberbürgermeister sie in angemessener Gemeinde unter der überragenden Leitung des OberbürgerFrist unter Bekanntgabe der Beratungsgegenstände zu meisters zu führen. Mögen sie ganz im Geiste unseres Führers öffentlichen oder nichtöffentlichen Veratungen einlädt. Hie- Adolf Hitler diefes Amtes walten!

Vas lnnsbrucker 8tadtarckiv Vor lwndert VonDr. KarlEchadelbauer 1839 —März: 1. fällt tiefer Schnee. Pusch schreibt: „Der März geht wirklich wie ein Löw ein." werden die 3 Brüder Unterleitner von Axams beim Holzholen im Wald „Tafelmais" von einer Lawine erfaßt. Diefe Nachricht bringt der „Bote" erst am 4. April als „Miszelle". eröffnet der Friseur Hartmann sein neues Haarschneide-Kabinet am Franziskanergraben. nachdem er zuvor in Paris weilte und dort „mit den berühmtesten Meistern seines Faches" in Verbindung trat. 2. — 4. hatte es 10 —12 Grad R. Kälte. 7. zeigt der Wundarzt. Geburtshelfer und Augenarzt Ioh. Hosp, welcher lange Oberarzt der öfter. Armee war, an, daß er die chirurgische Gerechtsame des verstorb. Wundarztes Mader samt Offizin außer der Innbrücke übernommen hat. 13. gibt der Musikuerein ein Konzert mit der vollständigen C-moll Sinfonie von Beethoven. 16. enthebt S.Maj. den Abt von Stams vom Amte eines Direktors der Gymnasien in Tirol und verleiht dies dem Innsbr. Stadtpfarrer Ioh. Duille.

5tadtkundlicne Veiträge ?um Amtsblatt der 6aunauptttadt Innsbruck

19. trifft die Nachricht ein, daß der Handelsmann Franz Carl Maier, ein großer Wohltäter für die Stadtarmen, am Zehrfieber in Neapel am 9. d. M. gestorben ist. 28. wird beim Stadtmagistrat die Schießstands-Vorstehung gewählt. Bar. Thad. v. Sternbach wird einstimmig Oberschützenmeister. 31. findet eine musikalische, deklamatorische Akademie zum Besten der Armen statt, bei der der Musikverein das Oratorium „Christus am Ölberg" von L. v. Beethoven aufführt. ist in einer Hütte bei der Innbrücke ein „mechanisches Kunstkabinet mit sich bewegenden Figuren in Lebensgröße" zu sehen. I m März konnte der 1. Teil der am 1. Juli 1938 mit Subscrivtionseinladung angekündigten Landesbefchreibung Tirols von Ioh. Jak. Staffier, die heute nach 100 Jahren noch allgemein benützt wird, in der Wohnung des Verfassers abgeholt werden. Der Band kostete 2 fl. 12 kr. Der Antiquar-Buchhändler Karl Pfaundler in der Neustadt gab im März ein neues Verzeichnis seiner Leihbibliothek aus.

Die lnnsdrucker Clironlk des Gottfried ?uscli von 1765 bis 17S1 V o n D r . K a r l Tchad e l b a u e r (19. Fortsetzung) j1766.j 3. März: Das allhier im Lande stationierte Invaliden Kommando ist von denen Militair und Camera! auch Zollposten


Amtsblatt Nr. 3 abgelöst und beordert worden über Pusterthal und Kärnthen nach Wien abzugehen. Dieses Comando besteht mit Einschluß der H. Offiziers in 133 Mann und miri» vermag eingelangter Marsch Route den 6. dies von hier aufbrechen. 19. März: Sowohl am 13. als auch heute war 1. wegen des Geburtstages, dann 2. wegen des höchsten Namenstages S.M. des Kaisers feierliches Hochamt in der Hofkirche, welches der hw. H. Abt von Wilten hielt. 5. April: Da bis zum allh. Throne die höchst mißfällige Nachricht eingelangt ist, daß in manchen Dorfschaften ein in mehrerer Beziehung anstößiger und ärgerlicher Lebenswandel einzuschleichen beginne, so fand die Landesstelle sich veranlaßt, beiliegendes Circular kund zu machen: Beilage No. 15 der gen. Erlaß vom 5. Avril 1766. Es wird darin ausgesprochen, daß „das nächtliche Auslaufen von jungen Leuten beiderlei Geschlechts, die Durchdringung ganzer Nächte im Tanzen und Trinken, die damit vergsellschaftete Schwelgerei und schändliche Vorstellung der ausgelassensten Tänze und die daraus erfolgende Ausübung verschiedener wider die Ehrbarkeit, gemeine Ruhe und Sicherheit laufenden Ausschweifungen fein jene verführischcn Gebrechen, wodurch der Unschuld, guten Zucht und Ordnung der empfindlichste Stoß und ein für den ganzen Staat bei längerm Nachsehen unersetzlicher Nachteil zugehet..." Wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes werden die folgenden Maßregeln erlassen: 1. „sollen jene Tänze, welche mit einer ungebührlichen und unanständigen Art aufgeführet werden und zur Ärgernis gereichen, vollends eingeboten fein. 2. „sollen die erlaubten Tänze nach Sonnenuntergang beendet weiden, außer bei den Ktrchweihen, Hochzeiten und sogen. Tinzltagen, da die Obrigkeit eine längere Tanzzeit erlauben kann." 3. „das nächtliche Schwermen. die Füllerei, die Raufhändel, das anstößige Netragen junger Putsche und Mädchen etc. sollen als Übertretungen der politischen Gesehe angesehen werden." 4. Zur Strafe sollte nach einer Verordnung vom 1. Februar 1765 bei diensttauglichen Mannspersonen „die Übergebung zum immerwährenden Soldatenleben" erfolgen. Die Untauglichen sollten zur öffentlichen Schanzarbeit, die Weibspersonen zur Einlieferung in das Zuchthaus verurteilt werden. Die Gertchtsobrigleiten hatten alle Falle an die Innsbrucker Regierung anzuzeigen und bis zu deren Entscheidung die „verfänglichen Personen" sicherzustellen. 6. Wirte, die solche Tänze gestatteten, waren mit 5N Talern oder auch mehr zu bestrafen.

8. April: Heute starb die Frau Elis. Theresia Gf. v. Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn geb. Gf. v. Trautsohn. 14. April: Das Getreio ist gegenwärtig im folg. Preise: der Langesweitzen 1 fl. 45/6 kr., der Winterweitzen 1 fl. 48/50 kr., der Roggen 1 fl. 26 kr. Hinsichtlich des Brotsatzes wurde das Star Weitzen per 1 fl. 42. bei dem Roggen auf 1 fl. 18 bestimmt, jedoch wolle man den Backen diese Taxe etwas länger beizubehalten gestatten, wenn seiner Zeit das Getreide im Preise fallen soll. 18. April: Heute kam die Nachricht dahier, daß der hw. H. Abt von Stams Rogerius, geb. zu Telfs am 18. Sept. 1694, seit 1742 Vorsteher des gen. Stifts, gestern zwischen 12—1 Uhr nachm. nach durch etwelche Tage gedauerter Krankheit mit Tod abgegangen fei. NB. Der hw. H. Prälat von Wilten wird die Beerdigung desselben vornehmen. 13. M a i : Wegen des höchsten Geburtsfeste I . M. der Kaiserin war heute feierliches Hochamt und Tedeum in der Hofkirche vom hw. H. Prälaten von Wilten gehalten. 2«. Mai: Gestern abends fielen auf dem Urfuliner Graben zwischen dem Militair vom Landregimente Migazzi und Studenten Exzesse vor, wobei ein der Theologie Beflissener durch einen Säbelhieb am Kopfe verwundet wurde. 28. Mai: Heute lief die Nachricht ein, daß der hw. H. Vigilius Granicher geb. zu Innsbruck am ?. Feb. 1722 und seit dem Jahre 1746 Priester zum Abte von Stams gewählt worden sei. 27. Mai: An dem ob der Hofner Kapelle befindlichen sehr vorteilhaften Echieferbruche hat sich heute das Unglück ereignet, daß durch einen zu früh abgegebenen Schuß der Palier Jakob Lindenthaler dergestalt beschädigt wurde, daß an seinem Aufkommen fehr wenig Hoffnung übrig ist. 29. Mai: Heute fand die gewöhnliche große Hof Fronleichnams Prozession statt, welche der hw. H. Prälat von Wilten hielt. 31. Mai: Zum Schlüsse dieses Monats muß noch bemerkt werden, daß am 8. April dies die Vermählung der 2. Kais. Prinz. Maria Christina mit Albert August, kön. Prinzen von Pohlen und Herzog zu Sachsen, welcher zum Statthalter in Ungarn und k. k. Feldmarschall wurde, stattfand. Das priesterliche Amt verrichtete hiebei hochdessen Bruder, der Prinz Clemens k. Hoheit. — Anmerkung: Die ältere Prinzessin Erzh. Maria Anna wurde von I . M. der Kaiserin schon früher zur Äbtissin des zu Prag neu errichteten adel. Frauen Stifts ernannt. Zum Schlüsse des Monats Mai muß auch noch erwähnt werden der überaus großen Anzahl Mayenkäfer im heurigen Jahre und des großen Schadens, den dieselben an den Vaumfrüchten und in den Wäldern verursachen, ohne daß man sich bemühet dieses so schädliche und auch das nächste Jahr wieder in noch größerer Anzahl

.11 den Feldfrüchten Schaden bringende Ungeziefer zu fammeln und auszurotten. Es wurden daher fämentliche(?) Obrigkeiten im Kreise Unterinnthal auf Grundlage der Vorschrift vom 26. April 1760 angewiesen die Untertanen zur Sammlung des Ungeziefers aufzufordern.

Die 5infülirung der?liot09raMe in Innsbruck VonDr. KarlSchadelbauer Der vor 100 Jahren erfolgten Erfindung der Photogravhie durch den französischen Maler Daguerre soll im folgenden durch eine kurze Geschichte über die Einführung der Lichtbildkunst in Innsbruck gedacht werden. I n Innsbruck taucht ein Photograph erstmals im Jahre 1851 auf. I m „Innsbrucker Tagblatt" vom 16. Juni findet sich nämlich folgende Anzeige eines gewissen A. Janiszewski: „Zur Anfertigung von Daguerrotyp-Porträts empfiehlt sich Endesgefertigter dem hochgeehrten Publikum. Derselbe ist täglich, mit Ausnahme dunkler, stürmischer oder regnerischer Tage, bis 5 Uhr nachmittags zu treffen. Auch ist dortselbst ein neuer DaguerrotypApparat mit allen Vorrichtungen zu verkaufen und das Porträtieren unter billiger Bedingung zu erlernen. Das Nähere ist bei Gefertigten außer der Triumphpforte Nr. 137 im 1. Stock zu erfragen." Eine „Porträts-Anzeige" in den „Innsbrucker Nachrichten" vom 7. August 1855 verkündet, daß Anton Ritter v. Limbek. akademischer Maler und Photograph, wohnhaft im „Goldenen Adler", während eines kurzen Aufenthaltes photographische Porträts nach einer ganz neuen Manier mittelst Kollodiums auf das schnellste, gelungenste und billigste anfertigt. Ein solches Porträt, rund geformt, samt eleganter Guttaperchaeinfassung, kostete 1 Gulden, dasselbe größer, in Quadratformat, in Gold gefaßt, auf weißem oder blauem Grund, famt Einfassung 1 Gulden 30 Kreuzer. Die Sitzzeit dauerte nur einige Sekunden, sprechende Ähnlichkeit wurde garantiert. Photographiert wurde täglich, außer bei Regenwetter, von 8 Uhr früh bis 6 Uhr abends im gräflich Epaurschen Haus Nr. 224 (Maria-Theresien-Straße Nr. 39) in der Neustadt. Limbek erteilte auch Unterricht im Photogravhieren und verkaufte die hiezu nötigen „Maschinen" und Präparate. Eine vollständig eingerichtete Maschine mit mehreren Einsätzen samt den nötigen optischen Gläsern nebst genauer Angabe, um in einigen Stunden selbst Porträts zu entwerfen und alle Gegenden nach der Natur getreu und in wenigen Sekunden aufzunehmen, sich auch selbst die nötigen Präparate hiezu bereiten Zu können, kostete nur 20 Gulden. Probebilder waren in der Kunsthandlung Unterberger und im Cafe Andreis lMariaTheresien-Straße Nr. 1) zu besichtigen. Limbek scheint in Innsbruck gute Geschäfte gemacht zu haben, denn Ende September 1855 war er, „von einer Kunstreife zurückgekehrt", schon wieder da und bedankte sich in feinen neuen Zeitungsanzeigen für den „fo überaus zahlreichen Zuspruch". Außerdem berief er sich als Zeugen für die Güte seiner Maschinen auf seine hiesigen Herren Schüler sowie den großen Absatz selbst nach den entferntesten Orten. Das Bild war jetzt bereits in zehn Minuten eingefaßt zu erhalten, bei Kinderporträts kostete jedes zweite Stück nur mehr die Hälfte. Gleichzeitig, im Herbst 1855, kündigte nun auch ein gewisser Josef Harrasser die Herstellung photographischer Porträts nach der neuesten Methode zu einem Gulden das Stück an. Er arbeitete im Tchrottschen Haus in der Vürgerstraße und hatte Probebilder beim Kunsthändler Most ausgestellt. I n den Fünfzigerjahren beschäftigte sich der in Jenbach geborene tirolische Politiker Dr. Norbert Pfretschner bereits lebhaft mit der Photographie und ihrer Verbesserung. Pfretschner erfand dann 1866, beraten von dem ihm befreundeten Ckemieprofessor Hlasiwetz in Innsbruck, die Trockenplatte, die er 1869 in Hamburg ausstellte. Pfretfchners Sohn schrieb darüber in den „Tiroler Heimatblättern" (1932, S. 168), wo er auch seinen Vater nach einer Naßplattenaufnahme von 1855 abbildete. Die photographische Personenaufnahme pflegte dann auch der in Sand in Taufers geborene Kunstmaler Josef Mühlmann, der nebenbei die Porzellanmalerei betrieb. Er starb am 6. November 1865. I m gleichen Jahre meldete der Buchbindermeister Anton Gratl (geboren 1838 zu Flaurling) die Ausübung des „Photografiegewerbes" an. Er hatte im Garten des Haufes Nr. 610. d. i. das spätere Hotel München, ein eigenes Atelier errichtet. Die Polizeidirektion hatte dagegen zwar nichts einzuwenden, bemerkte jedoch. ..daß der Lokalbedarf an photografischen Anstalten" bereits hinlänglich gedeckt sei. Die ersten kinematographischen Vorstellungen fanden im November 1896 statt. I n der'„Kleinen Chronik" der „Tiroler Stimmen" vom 6. November 1896 stand folgende Ankündigung: „R. Krausers Kinematograph. Von morgen an ist im Kleinen Stadtsaale jedes Mal stündlich von 3 Uhr an für kurze Zeit ein Kinematograph (lebende Photographien) zu fehen. Das Entree kostet für den 1. Platz


Amtsblatt Nr. 3

12 40 Kreuzer, für den 2. Platz 20 Kreuzer. Wir machen auf diese überraschenden lebenden Bilder aufmerksam und glauben aus eigener Erfahrung, daß niemand den Besuch und die kleine Ausgabe bereuen wird." I m Adreßbuch von 1899 finden sich sechs Photographen in Innsbruck, nämlich Arnold, Grati, Ketzler (Filiale), Kühn. Nemeth und Wilcke und drei in Wilten, nämlich Hesse. Ketzler (Hauptgeschäft) und Köprunner. Zum Schluß noch ein paar Worte über die im Mai 1912 von der photographischen Sektion des Tiroler Sportklubs in der Staatsgewerbeschule veranstaltete „Internationale Ausstellung für bildmäßige Photographic", die dem großen Publikum zeigen sollte, „daß die moderne Kamerakunst in unserer engeren Heimat längst eine Pflegestätte gefunden hat und schon auf eine höchst erfolgreiche Entwicklung zurückblicken kann." Die Ausstellung umfaßte etwa zweihundert Nummern, unter denen die Mehrzahl Landschaftsaufnahmen waren. Die Gruppe für Tirol und Vorarlberg stellte 43 Bilder aus, die u. a. von den Innsbruckern Kroh. Pfannenschwarz, Kogler, Albert, Pirko, Zeiger usw. stammten. I n der internationalen Gruppe stand die Kollektivausstellung (53 Bilder) des Clubs deutscher Amateurphotographen in Prag an erster Stelle. Weiter waren Bilder aus München, Wien, Dresden und Hamburg zu sehen. Der bekannte Innsbrucker Amateurphotograph Oberst David war der Präsident des Preisgerichtes.

famllienkundlickes aus Innsbruck VonDr. KarlSchadelbauer (8. Beitrag) Die Innsbrucker Inwohneraufnahmen von 15V8 bis 1567: 2. Forts. 1513. 50. Feb. 25. Polen Wideman zu I w . aufg., gibt 2 Gl. — Er und seine Frau mußten geloben innerhalb Jahresfrist beizubringen, „das er niemand aigen sei, wo er aber aigen wäre, dasselb abkaufen". 51. Feb. 25. Lienhard Strole gen. Dionisi zu I w . aufg., gibt 2 GI. 52. Feb. 25. Peter Reder, Maler, zu I w . aufg.. gibt 2 Gl. — Soll bis Iacobi bringen, daß er ehelich geb. und nicht eigen sei, „darumfein Sweher versprochen hat". 53. Aug. 19. Leonhard Mannckhaimer, Schmied, zu I w . aufg., gibt 3 Gl. 54. Aug. 19. Urban Muller, Lederer von Wang(?), zu I w . aufg., gibt 2 Gl. 55. Aug. 26. Hans Sonnen-Reitter (?) von Kunstorf zu I w . aufg., gibt 1 Gl. 56. Sept. 2. Silvester Gugker aus dem Gericht Erenberg zu I w . aufg., gibt 2 GI. (Wird 1533 Bürger. Wegen seiner langen, treuen Dienste als Zollner wird ihm das Bürgergeld gnadenweise geschenkt.) 57. Sept. 2. Michl Weinhart zu I w . aufg., gibt 2 Gl. 58. Sept. 2. Christi Launttinger zu I w . aufg., gibt 2 Gl. 59. Sept. 9. Hans Genntter von Holtzkirchn zu I w . aufg.. gibt 2 GI. 60. Sept. 30. Bernhard Kirchpüchler zu I w . aufg., gibt 2 Gl. 61. Noo. 4. Iorig Schmid, Weber, zu I w . aufg., gibt 1 Gl. (wurde 1520 Bürger). 62. Dez. 2. Christof Pachmair zu I w . aufg., gibt 1 Gl. 63. Dez. 2. Simon Farbfuerer zu I w . aufg., gibt 1 Gl. Trauungen von Innsbruckern in Nbsam Wenn sich bei Ariernachweisen für Innsbrucker irgendeine Trauung in keiner der zur Stadt gehörigen Pfarreien nachweifen läßt, wird immer wieder die Frage erwogen, ob die Trauung vielleicht in Absam stattgefunden haben könnte? Absam war seit 1797 — man glaubte den S'eg bei Spinges, an dem besonders die Innsbrucker Schützen beteiligt waren, dem neuentdeckten Gnadenbild zu verdanken — ein vielbesuchter Gnadenort geworden, und um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde es auch immer mehr Brauch, sich in Absam trauen zu lassen. Von 1854 an gibt es bereits ein eigenes Traubuch „der nicht zu hiesiger Pfarre gehörigen Brautleute". 1854 werden allerdings erst 5 auswärtige Trauungen eingetragen. 1860 schon 14. 1865' 23. 1870 32. I n den Siebzigerjahren schnellt die Zabl dann bedeutend in die Höhe. 1877 gibt es 90 Trauungen. 1878 102. 1879 83, 1880 93 und 1881 108. Eine Durchsicht der „Bräutigam"-Namen und ihrer Herkunftorte zeigt nun eine Veteiliaung des ganzen Landes, wobei Innsbruck trotz feiner Größe und Nähe zurückbleibt. So finden sich unter den 5 Trauungen von 1854 wohl 3 Innsbrucker und 1855 unter 4 noch 2. aber 1856 und 1857 bei 6 und 7 nur mehr je 1, und 1880 stammt bei 93 Trauungen nur sechsmal der Bräutigam aus Innsbruck. Wilten oder Hotting. Die Wahrscheinlichkeit, eine in Innsbruck nicht auffindbare Trauung von Innsbruckern in Abfam zu finden, ist also

nicht sehr groß.

bewerbe Verielclinls über die im Monat Februar 1939 h. a. durchgeführten Gewerbelöschungen. Aigner Maria, Steinbruchstraße 12, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO., aufgeführten Artikel. 6. 6. 1931. ZI. 3834. Vzhptm. Ibck. — Bacher Franz. Hötting, Riedgasse 53, Schuhmachergewerbe, 31. 1. 1934. ZI. 364/4, Bzhptm. Ibck. — Burger Johanna. Höttingerau 5, Frauen- und Kinderkleidermachergewerbe, 7. 6. 1929, ZI. 1-368/3. Bzhptm. Ibck. — Burger Robert. Höttingerau 80. Schlossergewerbe. 20. 5. 1935. Zl. 3107/2. Vzhptm. Ibck. — Cappeletti August. Fürstenweg 6. Darmwäscherei, 30. 7. 1908. ZI. I-20439. Bzhptm. Ibck. — Chizzali Alfons. Maria-Theresien-Straße 42. Schlossergewerbe, 30. 4. 1928, ZI. 7567. Bzhptm. Ibck. — Egg Paul, Neuhauserstraße 2, Agenturgewerbe. 19. 10. 1923, Zl. 16585. — Friz Robert, Templstraße 22. Verlegen von Linoleum. 28. 7. 1936. ZI. 12560. — Gasser Magdalena, auf offenem Platz Handel mit Obst, Gemüse und Südfrüchten. 4. 5. 1923. Zl. 7393. — Graz Rupert, Riedgasse 36. Schuhmachergewerbe. 14. 5. 1919, Zl. 1897/3. — Geier Josef, Feldgasse 11, Gast- und Schankgewerbe gem. § 16, GO., I.N. l>) und «), 17. 6. 1932, Zl. 6430. — Gstier Maria, Mühlau 33. Kramerei. 29. 8. 1884. ZI. 9594, Vzhptm. Ibck. — Gstier Josef. Mühlau 33. Flaschenbierhandel. 1. 8. 1912, Zl. 3227/1. Bzhptm. Ibck. — Haus- und Grundbefitzerverein Innsbruck, Maria-TheresienStraße 27, Verwaltung von Gebäuden. 5. 11. 1926. Zl. 1-976/4, Tir. Landesreg. — Heber Samuel, Seilergasse 4, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel. 24. 1. 1929. ZI. 469. — Hilpold Johann, Bürgerstraße 24, Handel mit Briefmarken, jedoch mit Ausschluß der in Geltung stehenden Marken. 29. 6. 1938. Zl. 8819. — Infam Vinzenz, Iahnstraße 25, Erzeugung von Holzgliederpuppen, 5. 6. 1936, Zl. 17074. — Jung Stephanie. Hötting. Dorfgafse 2, Maschinstrickergewerbe. 3. 11. 1937, Zl. 3786/2. BZHptm. Ibck. — Iursitzka Rudolf, Heiliggeiststraße 8, Bäckergewerbe, 7. 12. 1903. Zl. 32715. Bzhptm. Ibck. — Kaszper Paul. Erlerstraße 4, Steuerberatungsstelle für Verbrauchssteuern, 18. 12. 1934, Zl. 16108. — Krauß Maria. Marktplatz, Handel mit Obst. Gemüse und Südfrüchten. 24. 7. 1935, Zl. 8581. — Krieser Julius. Erlerstraße 4, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5. GO., aufgeführten Artikel, 3. 12. 1913, Zl. 38751. — Kröll Iofef. Universitätsstraße 10, Handel mit Zuckerbäckerwaren und Schokoladen, 2. 11. 1936. Zl. 17091. — Lamme! Josef, Goethestraße 2, Inkasso kaufmännischer Forderungen. 14. 6. 1932, Zl. 8177. — Larcher Anna. Claudiastraße 18. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel. 3. 9. 1930. ZI. 15478. — Lazzari Maria. Amras 132. Gemifchtwarenhandel. 10. 8. 1937. ZI. 3140/1. Bzhptm. Ibck. — Liensberger Rud.. I n n rain 20. Tifchlergewerbe, 16. 6. 1914. Zl. 19282. — Mayer Ludwig. Kaiser-Franz-Iosef-Straße 14, Verkaufslokal Fuggergasse 2, Handel mit Feuerlöschapparaten und deren Zubehörteilen, 14. 10. 1922. ZI. 16223. — Mehr Ludwig, Kranewitterstraße 18, Großhandel mit Obst, Gemüse, Südfrüchten und Landesprodukten, 8. 6. 1938, ZI. 7696. — Milz Arthur, Freisingstraße 3, Klavierstimmergewerbe, 11. 7. 1923, ZI. 10444. — Mörtl Jakob. Adamgasse 3/7. Spenglergewerbe, 14. 6. 1932. Zl. 7958. — Pasch Julius. Maria-TheresienStraße 13, Handel mit Schuhwaren, Leder- und Schuhkonseroierungsmitteln. 30. 3. 1903. ZI. 9661. — Peschi Anna, Stand Leopoldstraße, Viktualienhandel. 21. 6. 1920, ZI. 11462. — Prem Alois. Dreiheiligenstraße 1. Tischlergewerbe, 20. 11. 1919, ZI. 28882. — Pohl Alois, Kranewitterstraße 36. Gast- und Schankgewerbekonzession gem. § 16, I.it. b), «) und <l), GO.. 29. 12. 1937. ZI. 1-4746/10. Bzhptm. Ibck. — Rainer Franz, Viaduktbogen 45, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel, 16. 11. 1932. Zl. 12003. — Firma Rudolf Vaur (off. Handelsgesellschaft). Brixnerstraße 4, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO., aufgeführten Artikel. 17. 1. 1922, ZI. 898. — Scheiber Johann, am Marktplatz. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel. 6. 3. 1912. ZI. 6476. — Schmied Adolf, Defreggerstraße 36. Anstreicher-, Lakkierer-, Schilder- und Schriftenmaler-, Vergolder- und Zimmermalergewerbe. 28. 9. 1930. Zl. 6668. — Schreckenfuchs Karl. Mentlgafse 18. Fleischhauer- und Selchergewerbe. 18. 10. 1937. Zl. 12613. — Echuhhaus Corso E. Pasch 6 Co.. Maria-Therefien-Straße 17/19. Handel mit Schuhen. Schuhcreme, Leisten, Schnürriemen, Schuhbändern, Putztüchern für Schuhe, Schuheinlagen, Gamaschen, Strümpfen und Socken, Bürsten, Schuhlöffeln, Knöpflern und


Amtsblatt Nr. 3 Gummiabsätzen. 11. 3. 1936. Zl. 3883. — Steneck Elise. Graßmayr- Rück Hubert, Handel mit Schuhcremen. Leder- und Schuhkonserviestraße 10. Agenturgewerbe. 20. 8. 1937. ZI. 11352. — Steneck Elise. rungsmitteln, Schuhriemen, Schuhleisten sowie Strümpfen, MariaGraßmayrstraße 10. Kommissionswarenhandel. 20. 8. 1937. ZI. 11353. Theresien-Straße 13. 24. 2.. Zl. 10516. — Schlechter Siegfried. Ver— Steneck Elise, Amras 113. Handelsagentur und Kommissions- waltung von Gebäuden, Museumstraße 14, 10. 2., ZI. I2-209/3. warenhandel. 8. 5. 1937. I I . 1944/3. — Stietzel Agathe. Adamgasse 9. Friseurgewerbe, 18. 1. 1933. I I . 16195. — Strickner Agnes. Tempistraße 24. Agenturgewerbe. 29. 3. 1932. I I . 2851. — Tiroler Arbeiterbäckerei. Hötting, Syloester-Fink-Straße 21. Handel mit Mehl, Eierud teigwaren. Eiern und Salz. 14. 3. 1909, ZI. 7130. Bzhptm. Ibck. — Tiroler Arbeiterbäckerei, Hötting. Syluester-Fink-Straße 21, Teig4 4 , Ge«er»<»«se warenerzeugung. 3. 8. 1923, I I . 3588/1. Bzhptm. Ibck. — Ulc Franz. Kaiserjägerstraße 2, radiziertes Gast- und Schankgewerbe, Ldshptm. u. T. — Sportbekleidungshaus Birnbaumer 6 Flick (off. 28. 2. 1919. I I . 4619. — Wanzenböck Theodor. Madersperger- Handelsgesellschaft), Handel ohne Beschränkung auf bestimmte straße 5, Schuhmachergewerbe. 7. 8. 1936, I I . 12984. Waren, jedoch mit Ausschluß aller Lebens-, Genutz- und Futtermittel. Erlerstraße 4. 15. 2., Zl. 22774/38. — Schiemer Albert. Buchsachverständiger, Bücherrevisor, Finanz- und Wirtschaftsberater, Lieberstraße 2. 1. 2.. ZI. 20066/1938. — Steffan Hermann und über die im Monat Februar 1939 h. a. ausgestellten Gewerbescheine, Marie Rief geb. Steffan, radiziertes Gast- und Schankgewerbe mit den Berechtigungen des § 16, GO.. Lit. »), b), c), 6), t) und ß). bzw. Konzessionsdekrete. Sylvester-Fink-Straße 8 (ehem. Gemeinde Hötting). 6. 2., Zl. 2020. Auckenthaler Gottfried, Verkauf von Betriebsstoffen an Kraft- — Eterzinger Gottfried, Verwaltung von Gebäuden, Maria-Therefahrer im Betriebe einer Zapfstelle. Knollerstraße 4, 15. 2.. Zl. 3282. sien-Straße 27. 10. 2., ZI. 12-47/2. Ldshptm. v. T. — Ulc Johann, — Barcata Josef, Lackierer-. Anstreicher- und Zimmermaler- radiziertes Gast- und Schankgewerbe mit allen Berechtigungen gewerbe, Gabelsbergerstratze 23, 14. 2., ZI. 3281. — Baur Ferdinand, des § 16, GO., Kaiserjägerstraße 2, 17. 2., Zl. 3381. — Wolf Paula. Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, jedoch mit Aus- Verabreichung und Verkauf von Speisen im Sinne des 8 16» I^it. b), schluß aller Lebens-, Genuß- und Futtermittel, Brixnerstraße 4, GO., in der Betriebsform eines Speisehauses, Maria-Theresien15. 2.. Z l . 3048. — Venvenutti Franz, Gemischtwarenhandel, Straße 57, 17. 2.. Zl. 1494. — Jung Alois, Raseur-, Friseur- und Amras Nr. 132, 27. 2., Zl. 1766. — Vodner Ludwig, Schuhmacher- Perückenmachergewerbe. Salurnerstraße 3, 24. 2., Z l . 4085. gewerbe. Höttingerried 53, 1. 2., Z l . 2280. — Brunner Friedrich, Handel gemäß § 1«, Abs. 1. Abschn. d), Pkt. 36. GO.. Ing.-Etzelstraße 17. 14. 2.. ZI. 3294. — Dialer Josef. Zimmermaler-, Anstreicher- und Lackierergewerbe, Berg Isel, Hohlweg 2, 14. 2., Zl. 3049. — Dibiasi Hermann. Fuhrwerksgewerbe, soweit es nicht der Gewerbeveränderungen im Monat Februar 1939. an eine Konzession gebunden ist, gem. § 1», Abs. d), Pkt. 31, GO.» 32. A m o r t Anton — Verlegung des Standortes des GewerbeIosef-Schraffl-Etraße 21. 16. 2.. Zl. 182. — Durnthaler Josef. Baubetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten meistergewerbe. Fürstenweg 4/1, 1. 2., Zl. 12-2524, Ldshptm. v. T. Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5, GO., aufge— Foltin Maria geb. Ebhart. Handel gemäß § 1 «, Abs. 1, Abschn. d), führten Artikel, von der Hofgasse 14 in die Amthorstratze 49 Pkt. 36. GO., Hofgasse 14. 6. 2., ZI. 2598. — Frick Alfred. Uhrund Lösung des Pachtverhältnisses bezüglich dieses Gewerbes machergewerbe. Straße der Subetendeutschen 5. 9. 2., ZI. 2825. — mit Maria Foltin. Das Gewerbe wurde in Selbstbetrieb überFriz Emma, Verlegen von Linoleum, Templstraße 22, 20. 2., nommen. Zl. 3387. — Gasser Wilhelm, Beförderung von Lasten mit Kraftwagen gem. d. Vdg. vom 31. 3. 1931, BGVI. 109, Innstraße 2, 33. V o c k m a i e r Heriberta — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Handels gemäß § 1 ». Abf. 1, lit. b), Pkt. 36. 17. 2., I I . 1-2798. — Huber Robert, Handelsagentur, beschränkt auf GO., vom Marktplatz in die Innstraße 3. Registrierkassen und Buchungsmaschinen der Marke NationalKrupp-Registrierkassen-Ges. m. b. H. in Wien, Bismarckplatz 1, 34. B r a n d l Josef — Verlegung des Standortes des Tapezierergewerbes von der Sterzingerstraße 6 in die Pechestraße 10. 16. 2., Zl. 3384. — Hüttl Anton, Lackierer-, Anstreicher- und I i m mermalergewerbe. Mentlgasse 11. 15. 2., I I . 3280. — Iursitzka 35. F o r t m a n n Johann — Bestellung des Herrn Ludwig Obermaier zum Pächter bei der Gast- und Schankgewerbekonzession Rudolf. Bäckergewerbe. Heiliggeiststraße 8. 1. 2.. I I . 2281. — Kollgemäß § 16, lit. K), c), ä), l) und ß). GO., im Standorte I n n reider Ernst. Beförderung von Lasten mit Kraftfahrzeugen gem. 5 1. Abf. 1 der Min.-Vdg. vom 31. 3. 1931. VGBl. 109. Koflerrain 22. straße 4, 2. 2., I I . 21. — Krismer Ferdinand, Kleihermachergewerbe, 36. F r i z geb. Gradischegg Emma — Fortführung des von dem Leopoldstraße 32. 2. 2.. I I . 2396. — Kroll Josef, Handel mit Iuckerverstorbenen Gatten Robert Friz hinterlassenen Gewerbes zum waren. Zuckerbäckerwaren, Schokoladen und Speiseeis, UniversiBetriebe des Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren tätsstraße 10, 22. 2., I I . 3840. — Liedoll Martin, Handel mit Kraftim Standorte Innsbruck, Templstraße 22, und Bestellung des fahrzeugen uno Fahrrädern sowie deren Bestandteilen, MuseumHerrn Viktor Ladstätter zum Stellvertreter (Geschäftsführer). straße 21, 25. 2., I I . 4061. — Ludwig Rudolf, Spediteurgewerbe, 37. G r i s s e m a n n 6 W a l c h , Architektur- und Baubüro — Innstraße 21, 10. 2., I I . 2540. — Melichar Emil. Kleinverschleitz Verlegung des Standortes von der Heiliggeiststraße 10 in die von gebrannten geistigen Getränken, Grenzstratze 13, 9. 2., ZI. 2420. Templstraße 8. — Piberhofer Karl, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte 38. H e i n e Margarethe — Inhaberin des Gewerbescheines zum Waren, jedoch mit Ausschluß aller Lebens-. Genuß- und FutterAgenturgewerbe im Standorte Innsbruck. Gutenbergstraße 14 — Verehelichung und Änderung des Namens auf „Ttillebacher". 39. H u b e r Josef — Verlegung des Standortes des Agenturgewerbes von der Herzog-Friedrich-Straße 15 in die AndreasHofer-Straße 16. 40. K r a b a t h Josef — Auflassung der zweiten Verkaufsstelle im Standorte Innsbruck, Iahnstraße 18. 41. m. b. H., Wien. V I . , 8 p e 2 i a l 3 « 8 o l, 2 f t Mariahilferstraße 57-59, Zweigniederlassung für den Handel 8 t i - i o l l - unü mit Registrierkassen. Buchungs- und Additionsmaschinen in smplieblt speziell tUr sokulen uu6 Innsbruck. Bismarckplatz 1 — Änderung des Firmenwortlautes sein reiok sortierte» in ..National-Krupp-Registrierkassen-Gesellschaft m. b. H." in »Ilen N»nä»i'deit8»i-tilleln, 42. „Österreichische Sicherheitsdienstgesellschaft", Kommanditgesellschaft in Salzburg. Inhaberin der Konzession zur Anbietung . Ln ßros » en 6et»il persönlicher Dienste an öffentlichen Orten, und zwar zur Be21-72 wachung von Parkplätzen für Kraftfahrzeuge im Stadtgebiete Innsbruck mit dem Standorte Innsbruck, Erlerstraße 1 — Änderung des Firmennamens in „Südostdeutscher Vewachungsdienst Chwoyka «K Co., Kommanditgesellschaft". Mittel. Maria-Theresien-Straße 17-19. 22. 2.. Z l . 3507. — Pirkl Josef. Kleidermachergewerbe. Ing.-Etzel-Straße 45. 28. 2.. Zl. 1217. 43. „Österreichische Ticherheitsdienstgesellschaft", Kommanditgesellschaft in Salzburg, Zweigniederlassung zur Anbietung der — Reibmayr Marie. Gast- und Schankgemerbe gem. § 16. GO.. Besorgung von Bewachungsdiensten an nicht öffentlichen Orten Lit. k), e) und 6), Kranewitterstraße 36. 2. 2.. Zl. 1622. — Reinisch Alfred. Handelsagentur, beschränkt auf Textilwaren. Kranewitterin Innsbruck, Erlerstraße 1 — Änderung des Firmennamens straße 14, 14. 2.. I I . 3183. — Rinner Karl. Handel mit Feuerlöschin „Tüdostdeutscher Vewachungsdienst Chwoyka K Co., Komapparaten und deren Zubehör, Hungerburg 24, 14. 2., ZI. 2582. — manditgesellschaft".

3

Verzeichnis

ünton lleit«


14 44. O s t e r m a n n Alois — Verlegung des Standortes des Schuhmachergewerbes von der Müllerstraße 25 in die Amraserstratze (Frachtenbahnhof). 45. „ I . u. R. P r e y e r", offene Handelsgesellschaft, Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren im Standorte Innsbruck, Anichstratze 25 — Änderung des Firmenwortlautes auf „Preyer 6 Co." 46. „ I . u. R. P r e y e r " , offene Handelsgesellschaft — Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe der Planung und Aufstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwertung künstlicher Kälte im Standorte Innsbruck, Vürgerstrahe 18 — Änderung des Firmenwortlautes auf „Preyer K Co." 47. S a l c h e r Anton — Verlegung des Tapezierergewerbes von Innsbruck. Amras Nr. 117, in die Heiliggeiststraße 8. 48. S c h n e i d e r Paul — Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Zollerstratze 3 in die Maria-TheresienStraße 34. 49. S e n n Josef — Verlegung des Standortes des Zimmermeistergewerbes von der Fischergasse 40 in die Temvlstraße 2. 50. Tteffan Hermann und Frau Marie Rief geb. Steffan — Umschreibung des auf dem Hause Sylvester-Fink-Straße 8 radiziert haftenden Gast- und Schankgewerbes, umfassend die Berechtigungen des § 16, lit. 2), K), c), ä), t) und ß), GO., auf die Namen Hermann Eteffan und Marie Rief geb. Steffan. 51. S t o c k e r Alfred — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Großhandels mit Schokoladen,; Zuckerwaren, Marmeladen, Backpulver, Vanillezucker, Guglhupfmassen und Einsiedehilfe von der Weifergasse 7 in die Höttingerau 44. 52. U l c Johann — Umschreibung des auf dem Hause Kaiserjägerstraße 2 (ehemals Saggengasse 2), Gasthof „Schwarzer Adler", radiziert haftenden Gast- und Schankgewerbes mit den unter lit. 2), l>), e), 6), t) und ß) des § 16 GO. aufgezählten Berechtigungen auf den Namen Johann Ulc und Beibehaltung des Pächters Josef Mahlknecht. 53. U l l m a n n Julie — Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des auf die Frauen- und Kinderkleider beschränkten, gemeiniglich von Frauen betriebenen Kleidermachergewerbes im Standorte Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 18/11. — Verehelichung mit Ernst Graf. 54. „Vereinigte Säckeoerwaltung Salzburg-Tirol Alexander Haidenthaller 6 Co.", Salzburg — Errichtung einer Zweigniederlassung für den Gewerbebetrieb des Handels mit gebrauchten und neuen Säcken und Geweben im Standorte Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 11. 55. W e i e r m a i r Karl — Verlegung des Standortes als Buchsachverständiger, Bücherrevisor, Finanz- und Wirtschaftsberater von der Maximilianstraße 27 in die Defreggerstraße 13.

Verzeichnis der 6ewerbettralen lm IVlonat 5ebruar § 100, GO., Hintanhaltung des Lehrlings zum Vesuch der Berufsschule: ^ ? ^ 50.— (48 Stunden): § 2«1 der Vorschriften über den Verkehr mit Frischmilch: <H^ 15.— (36 Stunden); § 2a 1 der Vorschriften über den Verkehr mit Frischmilch: ^ ? ^ 10.— (24 Stunden); § 2« 1 der Vorschriften über den Verkehr mit Frischmilch: ^ ^ 5 10.— (24 Stunden); § 10, RGBl. 252/1852. Unbefugtes Hausieren: ^ H ^ 10.— (24 Stunden); § 10. RGBl. 242/1902. Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen: ^?^5 10.— (24 Stunden); § 2» 1 der Milchvorschriften: ^ ^ 10.— (24 Stunden); § 2«1 der Milchvorschriften: ^^i5 10.— (24 Stunden); § 2« 1 der Milchvorschriften: ^ ? ^ 15.— (36 Stunden); § 2a 1 der Milchvorschriften: <H^ 10.— (24 Stunden); § 2«1 der Milchoorschrüften: <H<^ 10.— (24 Stunden): § 10. RGBl. 252/1852. Unbefugtes Hausieren: ^ ^ 10.— (24 Stunden); H 2»1 der Vorschriften über den Verkehr mit frischer Milch: «^^510.— (24 Stunden): § 2« 1 u. 4/5 der Milchverkehrsvorschriften: eH^ 15.—; s 2«1 u. 7/3 der Milchoerkehrsvorschriften: ^?^5 15.—; § 7/3 der Milchoerkehrsoorschriften: <A^5 10.—; § 2«1 der Milchverkehrsvorschriften: ^ ^ 2 0 . — ; tz 7/3 der Milchoerkehrsvorschriften: ^ C 10.—; § 2«1 der Milchverkehrsvorschriften: ^ ^ 5.—; § 2«1 der Milchverkehrsvorfchriften: Verwarnung.

Amtsblatt Nr. 3 vom 1. März bis zum 23. März 1939 die Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1910 für den Wehrdienst polizeilich erfaßt. 1. Anmeldepflicht. Die vorgenannten Dienstpflichtigen haben sich an dem Ort, an welchem sie am 1. März 1939 ihren dauernden Aufenthalt, d. h. eine Wohnung (Wohnraum oder Schlafstätte) gehabt haben, bei der Erfassungsstelle zur Anlegung des Wehrstammblattes persönlich anzumelden. Als dauernder Aufenthalt gilt für Dienstpflichtige die ») See- oder Binnenschiffahrt treiben und keinen dauernden Aufenthalt auf dem Lande haben, die Gemeinde, in der sie sich am 1. März 1939 aufgehalten haben. Haben sie sich am 1. März 1939 in See- oder in einem ausländischen Hafen befunden, so müssen sie sich bei der polizeilichen Meldebehörde des inländischen Bestimmungshafens anmelden, den ihr Schiff als ersten nach dem 1. März 1939 anläuft. Läuft ein Schiff einen inländischen Hafen nicht an, so haben sie sich beim Anlaufen des nächsten Hafens, in dem sich ein deutsches Konsulat befindet, bei diesem anzumelden; b) in einem Lager der Reichsautobahnunternehmungen oder in einem SA.-Schulungslager aufgenommen find, die Gemeinde, in deren Gebiet das Lager gelegen ist,0) ohne einen dauernden Aufenthalt zu haben, von Ort zu Ort ziehen, die Gemeinde, in der sie sich gerade aufhalten; 6) in einer Kranken-, Irren-, Heil-, Bewahr- oder Fürsorgeanstalt aufgenommen sind, die Gemeinde, in deren Gebiet die Anstalt gelegen ist; e) sich in polizeilichem Gewahrsam, Schutzhaft oder in einem Konzentrationslager befinden, der Ort der Inhaftierung; 1) Insassen von Gefängnissen und Strafanstalten sind, die Gemeinde, in deren Gebiet die Anstalt gelegen ist. Ist ein Dienstpflichtiger von dem Ort der Erfassungsstelle, bei der er sich anzumelden hat, vorübergehend anwesend, so hat er sich bei ihr zunächst schriftlich und nach Rückkehr unverzüglich persönlich anzumelden. I n Strafhaft, Iwangshaft oder Schutzhaft befindliche Dienstpflichtige und diejenigen in Untersuchungshaft befindlichen Dienstpflichtigen, deren Vorführung durch den Richter als zulässig bezeichnet wird, werden durch einen Polizeibeamten, den die Polizeibehörde zu bestimmen hat, zur Anmeldung vorgeführt.

2. Meldeplan. Die Dienstpflichtigen, die am 1. März 1939 ihren dauernden Aufenthalt in Innsbruck (einschließlich der eingemeindeten Orte Hötting, Mühlau und Amras) gehabt haben, werden zum Zwecke der Erfassung von der E i n wohnermeldestelle Innsbruck, Burggrabe n 3, persönlich geladen. Alle Dienstpflichtigen des Geburtsjahrganges 1910, die Vorladung n i c h t erhalten haben, aber am 1. März Lekanmmacliung über die eine 1939 ihren dauernden Aufenthalt in Innsbruck hatten, haben sich vom 20. bis 23. März 1939 bei der E i n w o h krkallung der Wekrlslngen des Geburtsjahrganges 1910 in der Stadt Innsbruck ein- n e r m e l d e s t e l l e I n n s b r u c k , V u r g g r a b e n 3 , schließlich der eingemeindeten Orte Hötting, Mühlau und zu melden. Die Einwohnermeldestelle ist an diesen Tagen von 8 bis Amras. Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 und 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet. der Verordnung über die Einführung vom Wehrrecht im Mittwoch, den 22. März 1939, ist das Amt nachmittags Lande Osterreich vom 15. Juni 1938 werden in der Zeit jedoch geschlossen.


Amtsblatt Nr. 3 3. Personalpapiere. Der Dienstpflichtige hat Zur Anmeldung folgende Personalpapiere mitzubringen, soweit sie sich in seinem Besitze befinden: «) den Geburtsschein (Taufschein); b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpatz); 0) die Schulzeugnisse, Lehrverträge und Nachweise über seine Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung); <i) das Arbeitsbuch, foweit für ihn schon ausgestellt; dieses hat der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen; «) Ausweise oder Bescheinigungen über Zugehörigkeit zur H I . (Marine-HI., Fliegereinheiten der HJ.), zur SA. (Marine-SA.), zur ^ , zum NSKK.. zum NS.-Reiterkorvs, zum Deutschen Seglerverband, zum NSFK. (Nationalsozialistischen Fliegerkorps) und über die Ausbildung in diesem, zum RLV. (Reichsluftschutzbund), zum FWGM. (Freiwilligen Wehrfunk — Gruppe Marine), zum DASD. (Deutschen Amateursende- und Empfangsdienst), zur TN. (Technische Nothilfe), zu einer Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes, zur Feuerwehr, zu einem Radfahrverein; 1) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA.-Sportabzeichens; ß) Freischwimmerzeugnis, Rettungsschwimmerzeugnis, Grundschein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG); K) den Nachweis über fliegerische Betätigung für Angehörige des fliegerischen Zivilpersonals der Luftwaffe, der Luftverkehrsgesellschaften und der Reichsluftfahrtverwaltung, die Bescheinigung des Dienststellenleiters über fliegerisch-fachliche Verwendung und Art der Tätigkeit; i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote); ll) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbildung beim NSKK. — Amt für Schulen —, den Reiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung; 1) den Nachweis über die Ausbildung bei einer Gliederung des Deutschen Roten Kreuzes oder den Sanitätsschein des Deutschen Roten Kreuzes (Personalausweis des DRK.); in) den Nachweis über Seefahrtszeiten — Seefahrtsbuch —, über den Besuch von Seefahrtsschulen, Schiffsingenieurschulen, der Debegfunkschule-Vefähigungsnachweise; n) das Sportseeschifferzeugnis, das Svorthochseeschifffahrtszeugnis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes, für Seefahrt oder ortsnahe Küstenfahrt, den Führerschein des Hochseesportverbandes „Hansa" und das Zeugnis zum „C"-Führer für Seesport der Marine-HI.; o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpatz, Arbeitspatz oder Arbeitsdienstpatz, Dienstzeitausweise, Pflichtenheft der Studentenschaft); p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder U-Verfügungstruppe;

15 <i) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der ^-Verfügungstruppe. Der Dienstpflichtige soll zur Anmeldung auch noch andere als die unter e bis <z genannten Nachweise mitbringen und vorlegen, wenn sich aus ihnen eine bei der Erfüllung der Wehrpflicht wichtige Sonderausbildung ergibt. Das gilt besonders auch für Nachweise, die vor der Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich ausgestellt wurden. Jeder Dienstpflichtige hat zwei Paßbilder in der Grötze 37x52 Millimeter vorzulegen, auf denen er in Brustbild, von vorn gesehen, in bürgerlicher Kleidung und ohne Kopfbedeckung abgebildet ist. 4. Befreiung von der Anmeldepflicht. Der Polizeidirektor in Innsbruck als Kreispolizeibehörde kann völlig Untaugliche (Geisteskranke, Krüppel usw.) auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder eines mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenen Zeugnisses des leitenden Arztes einer öffentlichen oder privaten Heil- und Pflegeanstalt von der Meldepflicht befreien. I n den Zeugnissen müssen die Fehler und Leiden so verzeichnet werden, datz eine Nachprüfung möglich ist. Von der Meldepflicht sind ferner jene Dienstpflichtigen befreit, die bereits Reichsarbeitsdienst leisten oder in der Wehrmacht oder LL-Verfügungstruppe aktiv dienen. 5. Zurückstellungsanträge. Ein Antrag auf Zurückstellung von der Ableistung des aktiven Wehrdienstes kann von dem Dienstpflichtigen selbst, seinen Verwandten ersten Grades und seiner Eherau gestellt werden. Ein solcher Antrag ist gegebenenalls möglichst schon bei der Anmeldung, spätestens aber ns zum 23. März 1939, schriftlich der Einwohnermeldestelle, Burggraben 3, vorzulegen oder dort zur Niederschrift zu erklären. Für die in einem Zurückstellungsantrag angeführten Gründe sind Beweismittel vorzulegen. 8. Pflichten im Krankheitsfalle. Ein Meldepflichtiger, der durch Krankheit an der Erfüllung der Meldepflicht verhindert ist, hat hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes oder eines anderen beamteten Arztes oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis des behandelnden Arztes einzureichen. Kann im letzteren Fall der Sichtvermerk des Amtsarztes nicht rechtzeitig beschafft werden, genügt die Auskunft der Polizeibehörde. Entstehende Gebühren müssen von dem Dienstpflichtigen selbst getragen werden. 7. Versäumnis der Anmeldung. Die Versäumnis der Meldefrist (s. o. Ziffer 2) entbindet nicht von der Meldepflicht. 8. Strafvorschriften. Ein Meldepflichtiger, der feiner Meldepflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommt, wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist. mit Geldstrafe bis zu RM. 150 — oder mit Haft bestraft. Autzerdem kann er durch die Polizeibehörde mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur Erfüllung der Meldepflicht angehalten werden. Innsbruck, den 1. März 1939. Der Polizeidirektor: Dr. Franzelin e. H.


Amtsblatt Nr. 3

16

Vorläufige liauptlatzung der 8tadt Innsbruck

Mitteilungen des 8tadtpliyNkates Stand der Infektionskrankheiten im Februar 1939. Scharlach: 28 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 35 Erkrankungsfälle, kein Todesfall.

Mit Zustimmung des Beauftragten der NSDAP, und mit Genehmigung des Landeshauptmannes von Tirol wird gemäß § 3, Absatz 2, der Deutschen GemeindeordZahl der Geborenen im Februar 1939. nung vom 30. Jänner 1935, RGBI. I , Seite 49, nachGesamtzahl: 123 (2 Totgeburten) stehende vorläufige Hauptsatzung erlassen: 64 männlich, 1 Totgeburt §159 weiblich, 1 Totgeburt Der Oberbürgermeister wird hauptamtlich angestellt. Todesfälle im Februar 1939. Er muß die Befähigung zum Richteramte oder zum höheGesamtzahl 129 ren Verwaltungsdienste haben. Davon auswärts: 29 §2. 10N (50 männlich, 50 weiblich) Der derzeit im Amt befindliche Oberbürgermeister ist nach Ablauf der zwölfjährigen Amtszeit auf Lebenszeit wieder zu berufen. l)er l^acndruck von Aufsätzen, ßericnten oder nur von §3. leilen derselben sowie die Wiedergabe von Vaten und Dem Oberbürgermeister stehen zur Seite: 1. Der hauptamtliche Bürgermeister, 2. der hauptamtliche Stadtkämmerer, 3. ein hauptamtlicher Beigeordneter, 4. zwei ehrenamtliche Beigeordnete. Die Zahl der Ratsherren beträgt 32. §5. Die Ratsherren erhalten als Ersatz Ihrer Auslagen und des Verdienstentganges für jeden Sitzungstag, an dem sie tätig werden, eine Entschädigung von RM. 12.—. §6. Bei sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten die Bürger als Ersatz ihrer Auslagen und des entgangenen Arbeitsverdienstes für jeden Tag, an dem sie tätig werden, eine Entschädigung von RM. 8.—. Bei auswärtiger Tätigkeit erhalten die Ratsherren und die sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger außerdem Reisekosten und Tagegelder nach den Sätzen der Stufe I I des Gesetzes über die Reisekostenvergütung für Beamte vom 15. Dezember 1933 (RGBl. I. Seite 1067). Innsbruck, den 9. März 1939 Genehmigt gemäß § 3 D. G. O. Der Landeshauptmann: gez. H o f e r. Innsbruck, den 8. März 1939 Der Oberbürgermeister: gez. Dr. E g o n D e n z .

Xundmackung Jene Kleinrentner, die seinerzeit die Frist zur Anmeldung ihres Anspruches oder ihrer Anwartschaft versäumt haben, können diese Anmeldung nachholen. Zu diesem Zwecke ist ein Antragsvordruck auszufüllen, der beim Stadtmagistrate Innsbruck, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 56, erhältlich ist.

Volks-, Leruksund Letriebsialilung 1539

Einsetzung eines Zählungskommissärs. Für die Vorbereitung und Durchführung der am 17. Mai 1939 stattfindenden Volk-, Berufs- und Vetriebszählung wurde für das Stadtgebiet Innsbruck der Magistratskommissär Dr. Herbert Jolly als Zählungskommissär bestellt. Magistratsabteilung I : Der Abteilungsleiter: Dr. H e r b e r t .

^agdverpaclitung kundmacnung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Amras, Iagdkreis Innsbruck, Gau Tirol-Vorarlberg, gelangt am Samstag, den 1. April 1939, beim Stadtmagistrate Innsbruck, 2. Stock, Zimmer Nr. 41, um 10 Uhr, im Wege der öffentlichen Versteigerung mit unbeschränktem Personenkreis zur Verpachtung. Die Verpachtung des Niederwildreviers Amras im Ausmatze von 920.97 Hektar erfolgt auf neun Jahre, das ist vom 1. April 1939 bis 31. März 1948. Ausrufpreis RM. 250.—, Bietungssicherheit RM. 50.—. Die vom Kreisjägermeister genehmigten Pachtbedingungen und der Abschußplan liegen in der Zeit vom 10. bis 25. März 1939 beim Stadtmagistrate Innsbruck, 2. Stock, Zimmer Nr. 88, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Iagdvorsteher: Der Oberbürgermeister: D r . E g o n D e n z .


Amtsblatt Nr. 3

slotting l< u n d m a cli u n 9 Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Hotting, Iagdkreis Innsbruck, Gau Tirol-Vorarlberg, gelangt am Samstag, den 1. April 1939, um 9 Uhr vormittags, beim Stadtmagistrate Innsbruck, 2. Stock, Zimmer Nr. 41, im Wege der öffentlichen Versteigerung mit unbeschränktem Personenkreis zur Verpachtung. Die Verpachtung des Hochwildrevieres Hötting im Ausmaße von 2572.75 Hektar erfolgt auf Zwölf Jahre, das ist vom 1. April 1939 bis 31. März 1951. Ausrufpreis RM. 800.—, Vietungssicherheit RM.150.—. Die vom Kreisjägermeister genehmigten Pachtbedingungen und der Abschußplan liegen in der Zeit vom 10. bis 25. März 1939 beim Stadtmagistrate Innsbruck, 2. Stock, Zimmer Nr. 88, Zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Iagdvorsteher: Der Oberbürgermeister: D r . E g o n D e n z .

in

l

b

un6 Dekorateur

änze, I'aperen

l k e r n r u l

2

v .

2 Q I

Mtte zernruf > 2 8 bei vestellungen von Nrulksorten ieglicher strt. smpiisiilt sillii

31

2 v. 1762

Vuchdruckerei Noman 5cheran r. 5

16. IsIspliO!-, 8 von 1030


Amtsblatt Nr. 3

Lau-

o li II c K 8 0 li "l

uncl

Nul 36«

12 X3l»M28olnnenge8«:k2ft

^arÄiltiert.

uucl prompts alisr sin-

— loiepiion 4/3266

uf 2 1 8 8 «

2 lVlinutsn vom

livil-uncl

r. 14 4 von 2217

s/«^.^«??/^^^?) 7>/. 4 ^«n 2292

K«/ ^ von 7010

von nur e i 5. 2 » » n 3374

Trstss

l i r o i s r

?clc:I»?«»<:liält

I.clcssi ' L r s t s

Z, «Us I N O u a ! i t ä t 5a r k s i t

lür


Amtsblatt Nr. 3

19

lisit cl«5 ^«n«cli«n niclit «uz, man muO in 5traff ernalten uncl für ksäktig« üstätlgung cles Organ« zorgvn. »a« al!«5 «ss«icli«n 5!«

Alois Work kr^cller 8tr2Üe Nr. 78 > ^ i n ^ a n ^ über I^HeerpI^ti Fernsprecher stelle 4 v. 5195

Hcaucäe» Hie 7<l)äc5«eftieic^e«<l?r2cller 3traüe N r . 51 » ?ern8pre<:1ier Nr. 449

Tischlermeister füllst ltet5 ein auz^anlssicn«« l.c>gss vc»n Lucliern uncl /«it5clisiit«n. Ouscli un5e>>« ^«ltvssi^sigt« lanaiänsig« Vosdlnclung mit clsm <3«zamt8uc<inalicls! i5t uns cl!« ^äglicli!<«!t gsgeben, niclit Vorrätig«« 5clins!!stVN5 l u l>«zc»sg«n. Di« L«5iclitigung uns««'«»' «täncligsn Lücli«s> »cliau kann 5tstz c>!ins >«6s Vesliincllicliksit erfolgsn.

Igna) Torggler Innsbruck, 3eughausgasse Nr. 5 Fernruf i» von 2523

/5. l.eikermoler lnnsbruck, kiarktgraben 15

! ^ / < ^ / V l / < 5 d ^ ! l» >i I^l,

5/< >^l l? l? ^ l ) l^ l?

" ^ 1 ^ ^ " ^

KinclerbekleMung ^ V l > A T ^ / I n n r a i n l9


20

Amtsblatt Nr. 3

g O n O 5 ^ s^ O u g u n

/5t

- unll Ll28M2lelei8tl2lle l^Is. 4 eröllnot 2

v o n

2 Ü 8 I

^aftpfliclif-, ^6^6!'-,

^inkl-ucli-,

!.6!l>6!15',

^/1<Il5c!il!16li!I l'Udii', U5VV. cluscli c!iO

2»>MMVNV>, 5 Ü I V " UN» ^ VMsislVNli 5lcn sül' zämiücnS in clc»5 bau-

Ul^o vvrc««!.5M7^I^U5

sungsn uncl ^U5sÜN5UNIVN

^SubnutVn « Umbauten » ^^ukbnulvn

Verleger. Eigentümer und Herausgeber: Die Stadt Innsbruck. Verantwortlicher Haufttschriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck, WtlhelM'Gretl-Straße 25. Anzeigenverwaltung: Ala-Frtedrtch Kratz. Ges. m. b. H.. Innsbruck, MaxtmUianstraße 13. Für den Anzelgemezt verantwortlich: Hans Holzmann, Grenzftraße 7. Druck: NS.-Gauverlag und Druckerei Tirol Gef. m. b. H., Innsbruck. Auflage Nr. 3: 14U0.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.