Amtsblatt Innsbruck

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Amtsblatt der Gauhauptlmllt Innsbruck V. l,.

Erscheint einmal imMlmat.Ve3ugspr. lich. Einzelnummer 2 0 M . 10

schriftleitung:Nathaus,2.stock rechts , Fernsprecher: 6 i o - s i 4 . Oktober 1935

5.

l<siegs-5snälirunss- und der 8tadt Innsbruck Der Grotzdeutschland aufgezwungene Krieg machte es notwendig, daß mit Strenge eine gerechte Verteilung der lebensnotwendigen Güter erfolgt. Dem Kampf der siegreichen militärischen Front muß die unbeugsame, durch keine Entbehrung bezwingbare innere Front entsprechen. Dem bei solchen Gelegenheiten stets auftretenden Hamstertum muß eine alle Interessen regelnde Verteilerorganisation gegenübergestellt werden. Auf Grund der kriegswirtschaftlichen Verordnungen hat auch der Oberbürgermeister der Stadt Innsbruck sofort das Ernährungs- und Wirtfchaftsamt der Stadt errichtet und in feiner Vertretung den Bürgermeister Christoph mit der Führung dieser Aemter beauftragt. Das Ernährungsamt leitet Amtmann M. Brenner, mit der Führung des Wirtschaftsamtes wurde Verwaltungsoberinspektor Hofbauer betraut. Es wurden zwei Ausgabestellen für Karten geschaffen, und zwar das Stadtsaal-Kasino und der Adlersaal und das ehemalige Waisenhaus in der Museumstratze 30. Aus betriebstechnischen Gründen wird in nächster Zeit die Ausgabestelle Innsbruck-West (also Stadtfaal-Kasino und Adlersaal) in den Kleinen Stadtsaal, ebenerdig rechts, verlegt, um einerseits den Parteien das Stiegensteigen zu ersparen, andererseits der Gefolgschaft die Arbeit zu erleichtern. Zu Beginn der Tätigkeit in der Ausgabestelle wurden über 100 Hilfskräfte, Lehrpersonen und BDM.-Mädchen zum Schreiben der Kartei aufgenommen, die ihre Arbeit ehrenamtlich durchführten, wofür ihnen von feiten des Herrn Oberbürgermeisters der beste Dank ausgesprochen wird. Die Kartei der Lebensmittelkarten ist auf 40 Schalter in Straßenblocks aufgeteilt und innerhalb dieser alphabetisch geordnet. Diese Organisation gewährleistet nunmehr die rascheste Abfertigung der Bevölkerung. Das Stadtgebiet selbst wurde in zwei Teile zerlegt, Ost und West. Am Anfang wurden bei der Antragsstelle auf Bezugsscheine für Spinnstoff- und Schuhwaren täglich 3000 bis 4000 Personen abgefertigt, heute jedoch ist die Zahl der Antragsteller bereits auf 2000 herabgegangen. Es zeigt

sich bereits eine gewisse Zurückhaltung und Überlegung der Bevölkerung, denn die meisten haben die Notwendigkeit dieser Einführung doch erkannt und verhalten sich dementsprechend. Der große Andrang zu Anfang der Eröffnung der Bezugsscheinausgabestellen ist auch auf den Wechsel der Jahreszeit zurückzuführen, überdies muß berücksichtigt werden, daß in vielen Fällen zu Schulbeginn die Kinder neu eingekleidet werden müssen usw. Dieser Mehrverbrauch der ersten Wochen ist naturgemäß in der Folgezeit zurückgegangen. Das Ernährungsamt gliedert sich in zwei Abteilungen. Die erste Abteilung l^i beschäftigt sich mit der Aufbringung und Sicherstellung der Lebensgüter und wird durch die Reichsbauernschaft betreut; die zweite Abteilung V hat die Feststellung des Bedarfes und die Regelung der Verteilung an die Verbraucher durchzuführen. Die zweite Abteilung O) untersteht den unteren Verwaltungsbehörden (Landrat und Oberbürgermeister). Die Ernährungsämter sind für diefe jeweils am Sitz des Landrates, bzw. Oberbürgermeisters errichtet. Für den Gau Tirol-Vorarlberg wurde auf Grund einer Verfügung des Reichsministers für Ernährungs- und Volkswirtschaft bestimmt, daß für den Bereich diefes Gaues eine Abteilung W des Landesernährungsamtes am Sitz des Landeshauptmanns felbst errichtet wird. I n der Dienststelle Museumstraße 30 befindet fich die 'Leitung des Ernährungs- und Wirtfchaftsamtes der Stadt Innsbruck, die Ausgabestelle für Tankausweiskarten, die Reifensammelstelle, ferner die Vezugsscheinausgabe für gewerbliche Betriebe, für Gaststätten und Einzelhandel, Sanatorien etc. Die Reifenbeschlagnahme, bzw. Ablieferung der Fahrzeuge-Kautschukbereifung erfordert, wie vorhin bereits erwähnt, die Errichtung einer neuen Stelle. Sie wurde gemeinsam mit dem Landrat Innsbruck durchgeführt. Die Ablieferung zeigte ein gutes Ergebnis. Die Mineralöl- und Benzinbezugsscheinstelle, die ebenfalls in der Mufeumstraße 30 eingerichtet wurde, konnte


Amtsblatt Nr. 10 die Ausgabe von Vengin gegenüber anderen Gauen, dank dem Verständnis der Volksgenossen, in besonders niedrigen Grenzen halten. Weiter sei noch bemerkt, dah im Laufe des Monats Oktober die Reisekarten und Seifenkarten ausgegeben wurden. Die Reisekarte wird vielfach von Junggesellen beansprucht, da sie gezwungen sind, ständig im Gasthaus Zu leben. Die Reisekarten haben sich als sehr praktisch erwiesen, da die Lebensmitteimengen auf ihr dem Kleinkonsum entsprechend verteilt sind. Zur gesamten Organisation der Kriegserniihrungswirtschaft der Stadt seien noch kurz folgende wichtige Bemerkungen gemacht: 1. Verlust von Lebensmittelkarten Der Verlustträger meldet sich persönlich im Amt, Burggraben 3 (altes Polizeigebäude), erster Stock, Zimmer 9. Dort wird geprüft, ob seine Angaben glaubwürdig sind; wenn ja, wird die entsprechende Dienststelle der Lebensmittelkartenausgabe schriftlich verständigt und nach drei Tagen können neue Karten behoben werden. Dasselbe gilt auch für verlorengegangene Bezugsscheine. 2. Wechsel des dauernden Aufenthaltes. Wer für ständig verreist, gibt seine alten Karten dort, wo er sie erhalten hat, ab und bekommt eine Bestätigung, die ihn dann am neuen Wohnort zum Bezug von Karten berechtigt. W e r n a c h I n n s b r u c k z u z i e h t , hat entweder seine alten Lebensmittelkarten oder eine entsprechende Bestätigung vorzuweisen. 3. Anweisung für Arzte. Die Ärzte werden gebeten, ihre Rezepte, in denen sie Zusatzlebensmittel verschreiben, genau zu formulieren, d. h. die Menge und vor allem die Dauer des notwendigen Zusatzbezuges anzugeben. Dasselbe gilt auch für Seifenverschreibungen. 4. Zeitweise Schließung des Amtes. Wenn das Amt wegen irgendwelcher Arbeiten, die vom Reichsernährungsamte verlangt werden oder wegen statistischer Erhebungen nach vorheriger Ankündigung in der Tagespresse gesperrt ist, kommen trotzdem immer wieder viele Hausfrauen, die entweder aus der Presse keine Kenntnis hatten oder es einfach nicht glauben wollen, daß das Amt einmal gesperrt ist. Es ist ganz klar, daß es heute Pflicht jedes Volksgenossen ist, die Tageszeitung zu lesen, besonders aber die amtlichen Verlautbarungen. Ist er nicht selbst im Besitz einer Zeitung, so ist es bei gutem Willen sicher möglich, bei Bekannten oder Verwandten Einsicht in die Tagespresse zu bekommen. Viele nutzlose Wege können dadurch erspart werden. 5. Der Vorgang der Bezugsscheinausgabe. Die Partei füllt einen Antragsschein aus und gibt ihn am Schalter ihrer Straße ab. Nach zirka drei bis vier Tagen kann der Bezugsschein abgeholt werden. Eine frühere Erledigung ist nicht möglich, da die Anträge erst bearbeitet und von verantwortlicher Seite begutachtet werden müssen. Vorsprachen in dieser Zwischenzeit sind v o l l k o m m e n zwecklos. Es kann vorkommen, daß diese Spanne Zeit etwas länger dauert, wenn zum Beispiel die Ausgabe von Lebensmittelkarten oder Seifenkarten den normalen Betrieb hemmt. Die Parteien werden gebeten, in solchen Wochen, d. h., in denen Lebensmittelkarten usw. ausgegeben werden, das Einbringen von Anträgen möglichst einzuschränken und auch die

Bezugsscheine nicht ausgerechnet zu dieser Zeit abzuholen. 6. Bezug von Kurzwaren Die Hausfrauen werden gebeten, für den Bezug von Kurzwaren sich in einem einschlägigen Geschäfte ihres engeren Wohngebietes in eine aufliegende Kundenliste einzutragen, um dadurch eine allgemeine Vezügsverteilung herbeizuführen. 7. Bezug von Hausbrandkohle. Die Bevölkerung wurde mehrmals in der Presse darauf aufmerksam gemacht, daß die Kohle womöglich bei jenen Händlern zu beziehen ist, die im Vorjahr diesen Haushalt belieferten. Es liegen bei den Kohlenhändlern auch die dementsprechenden Kundenlisten auf, worin sich der Bezugsberechtigte eintragen soll. Für Kohle wurden keine Karten eingeführt, weil einerseits Kohle an sich schon aus dem Altreich in genügender Menge vorhanden ist und der Vorrat durch die Eroberung Polens eine große Zunahme erfahren hat. Für Kohle ist also reichlich gesorgt. Wenn ab und zu Schwierigkeiten im Antransport erfolgen sollten, die entweder durch Truppenverschiebungen oder durch andere Umstände begründet sind, so kann es sich jeweils nur um relativ kurze Zeitabschnitte handeln. Es ist begreiflich, daß die Bevölkerung noch vom Weltkrieg her gewisse unliebsame Vorkommnisse in der Organisation der Kartenausgabe und in der Verteilung der lebensnotwendigen Gebrauchsgegenstände in Erinnerung hat. Demgegenüber muß erklärt werden, daß die deutsche Reichsregierung in Voraussicht der kommenden politischen Ereignisse für die lebensnotwendigsten Bedürfnisse der Bevölkerung gesorgt hat und mit dem Verständnis des ganzen deutschen Volkes rechnet, damit eine reibungslose, gerechte Verteilung der Güter durchgeführt werden kann. Es sind von feiten des Reichsernährungsamtes Maßnahmen getroffen, daß genügend Lebensmittel zur Verfügung stehen, Maßnahmen, die im Interesse einer gerechten Verteilung für alle getroffen worden sind, mit der bestimmten Absicht, den uns aufgezwungenen Kampf (Wirtschaftsblockade) restlos bis zum endgültigen Sieg durchzustehen. Es ist erste Pflicht jedes einzelnen Volksgenossen, für die Stärkung der inneren Front den Anweisungen des Reichsernährungsamtes in Erkenntnis der Lage unbedingt Folge zu leisten. So bemüht sich die Stadtverwaltung durch straffe und zielbewußte Organisation aller kriegswirtschaftlichen Belange, eine gerechte Betreuung aller Volksgenossen zu sichern. Möge demgegenüber auch Innsbrucks Bevölkerung durch Geduld und Verständnis ihren Veitrag zur wahren Volksgemeinschaft liefern. Unsere gemeinsame Parole aber sei: Wenn Deutschlands Soldat seine Pflicht an Deutschlands Grenzfront tut und das höchste Opfer zu bringen bereit ist, dann verpflichten auch wir uns, die Front im Innern stark und fest zu machen und die kleinen Opfer auf uns zu nehmen. , F s itt gänNicn unwichtig, ob wir leben, aber n o t wendig ist, daß unler Volk, dab Deutschland lebt". Adolf Hitler.

Wenn anschließend nun einige Tabellen folgen, so geschieht dies in der Absicht, mit Rücksicht auf den momentanen Stand' der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung eine Kostenübersicht auf Grundlage der Höchstpreise zu geben. Es handelt sich also hier nicht um starre Beträge, sondern um variable Summen.


Amtsblatt Nr. 10

Lebensmittelkarte kür Während des Druckes sind unbedeutende Änderungen in den Rationssätzen eingetreten; am Endbetrag wirken sich diese Zahlen kaum aus.

Bezeichnung der Karte

Reichsbrottaite für Normalverbraucher

Zusammen Gramm

Abschnitte und Gramm

1. 1—4

1000

2. 5—8 3. 9—12

500 500 375

4. 3, d

50

4000 2000 2000 1500 400

Bezeichnung der W a r e n

Brot Brot Brot Mehl Brot

2a oder 2d 3 Semmeln

Reichsfleiichtaile für

1. 1—3, 5—7, 9—11,13—15

100

12 Stück

1200

Normalverbraucher 2. a, d, e, ä

Reichsfetttarte für Normalverbraucher

50

800

Semmeln

Rindfleisch. Kalbfleisch oder Schweinefleisch Rindfleisch, Kalbfleisch oder Schweinefleisch

Preis für 1000 F, 1 KL Rpf.

Preise Rpf.

41

164

41

82

41 52

82

16 1 S t . 4,5 122

54

300

360

300

240

80 62,5 125

320

Butter (Tee)

320

102,4

250 500

240 60

60

125

500

Halbemmentaler „Topfen" Markenware

220

110

je 65

260

Speck

400

104

1. „Marmelade"

100

Mischmarmelade

100

2. „Zucker"

250

400 1000

40 85

1. „Butter" 2. „Käse" „Topfen" 3. „Magarine"

I <-<

3

4. Schweineschmalz oder Speck oder Talg

Reichskarte sur Zucker und Marmelade Normalverbraucher

Reichs« lebensmilteltarte

1. I. 1 — I . 10 I. 17—I. 26

25

5000

für Normalverbraucher

Haferstocken Teigwaren

2.1.11,1.12 I. 27, I. 28

25

3.1.13,1.29,1.30

125

100 375

3 85

Graupen Weizengrieß Maisgrieß Reis

Sago Kartoffelmehl Kaffee-Ersatz (Parola) Kaffee-Zusatz (Feigenkaffee)

60 55 28 40 104 110 68 76 86 128

für Normalverbraucher

1. ^

75 oder 125

75 125

<?

550 7,6 48 1985

20,095

Reichsjeifentmte

3

St. 25—50 Feinseife 13 Kernseife 40—80 Rasierseife oder 100 1 große Tube Rasiercreme für 3 Monate

Für Waren, die aus dienormalen Vezugsjcheine (leknsmittel. seile) zu haben sind, kann ein männlicher Ronnalver» l»rancher im Höchstfall NM. 21.35 lusgeven, em weiblicher 3tM. 20.35

50

100

2135


Amtsblatt Nr. 10 Normal-Lebensmittelkarten für Schwerarbeiter

^lormal-l.ebensmittelkarten für Kinder bis 6 salire

1— 8 je 1000 8 Brot . . . . 8000 3 (1 k8 . . 42 Rpf.) 336 Rpf. 9—12 je 1000 3 (750 3 Mehl) . 4000 3 (1 K3 . . 42 . ) 168 2, b je 100 5. (24 Semmeln) 8003 (1 Semmel4,5 . ) 108

1—4 je 100 3 Brot . . 400 3 (1 K3 . . 42 Rpf.) . . . . 16,8 Rpf. . 5—8 je 500 3 Brot (375 3 Mehl) 2000 8 (1 K3 42 Rps.) 84 . ~s- je 125 8 Himmeltau 500 8 . . » . (1 k8 ,30 . ) 65

1— 3, 5— ? je 100 3 Fleisch. 1200 3 9—11, 13—15 je 100^ Fleisch - 1200 3 2, d je 250 8 Fleisch . 2000 3 e, 6 je 100 8 Fleisch . 800 F

(1 ^3 (1 K3 (1 Il8 ( 1 ^

300 Rpf.) 360 Rpf. 300 . )360 300 . )600 300 . )240

Vetttarte .Butter" .Käse" „Margarine' .Speck"

je 80 F Teebuttcr . 320 3 (1 K3 320 Rpf.) 102,4 Rpf. je 62,53 Halbemment. 2 5 0 8 ( 1 ^ 2 4 0 . ) 60 je 187,58 750F(1Il8 220 . ) 165 je125 8 . . . . . . 5 0 0 8 ( 1 ^ 4 0 0 . ) 200

3»ck«latte lebensmitteltacte

blewen gleich

14008 615,6 RM. 3 0 , 8 »

l^lormal-l.ebensmittelkarten für 8cnwerttarbeiter

. . . . 8000 8 (1 k8 . .42 Rpf.) 336 Rpf. 5—8je 1000 3 Brot . . . .40008 (1 K3 . . 42 ^ ) 168 9—12je <000 3 . (7503 Mehl) 4000 3 ( I K 3 . . 42 . ) 168 a, b je 100 3 . (24Semmeln)800 8 (1Semmel4,5 . ) 108 1— 3, 5— 7 je 100 8 Fleisch 1200 8 (1 kß 9—11, 13—15 je 100 8 Fleisch 1200 g (1 ^3 a—0 je 250 8 Fleisch 3000 8 (1 K3 ll je 150 8 Fleisch 6003(1^3

300 Rpf.) 360 300 . ) 360 300 . ) 900 300 « ) 180

bleiben gleich 1400 5475 3

le

.Butter" je 80 3 Teebutter 320 3 (1 kz5. .320 Rpf.) . .102,4 .Käse" je 62,5 3 . . . . 250 3 (1 h; . . 240 . ) - 6 0

. . . .

rte

0.751 täglich 18,2 I (1 Liter . . . 28 Rpf.) . . . . 509,6 . -125 . guckeitarte ^ m 'b l 'ck^ ^ l . , 615,6 . lebensmitteltarte » " ^ ^ 5475 z RM. 2 3 , 2 8

l^ormal-l.ebensmittelkarten für Kinder von <5 bis 14

1— 8 je 500 3 Brot . . 4000 3 (1 ^3 . .42 Rpf.) . . . 168 Rpf. 9—12 je 500 8 Brot (375 8 Mehl) 2000 3 ( 1 K3 42 Rpf.) . 84 2, d je 100 8 (24 Semnu ln) 800 3 (1 Semmel 4,5 Rpf.). 108

Rpf.

.Butter" je 80 3 Teebutter . 320 3 (1 ^3 320 Rpf.) 102,4 Rpf. .Käse" je 62,58Halbemment.250 3 ( I K3 240 . ) 60 .Margarine" je 2508 1000 3(1^3 220 . ) 220 ,Speck" 1640 3 (1 K3 400 . ) 656 Insertarle lebensmitteltarte

rte 1—4 je 125 3 Fleisch 500 3 (1 ^3 . . . 300 Rpf.) . . . 150 a, 6 je 125 3 Fleisch 2000 3 (1 K3 . . .300 . ) . . .600

125 615,6 RM. 3 9 , 9 9

mit Normalverbraucher gleich 2000 3

600

.Butter" je 80 8 . . 320 8 (1 K3 . . 320 Rpf.) . . 102.4 .Käse" je 62,5 3 - - 250 3 (1 K3 . . 240 . ) . . 60 .Margarine" je 125 3 - . 500 3 (1 ^3 . .220 . ) . .110 Vii täglich 7 1 (1 Liter . . . . 28 Rpf.) guckertarte ^ . , .. . . . 1400 3 Lebensmittelkarte 1 ^ b e n gle.ch 5 ^

196

.

. 125 . 615,6 . RM. 2 t , « 9

Lebensmittelkarten tür eine Zopfige 5amiiie Vater Lebensmittelkarte für Normalverbraucher . . .21,35 R M . Mutter Lebensmittelkarte für Normalverbraucher. . . 20,35 . 1. Kind Lebensmittelkarte 'für Kinder von 6—14 Jahren 21,69 . 2. Kind Lebensmittelkarte für Kinder bis 6 Jahren . .23,28 . 8K.6? RM.

l)as standesamt der 8tadt Innsbruck Von Amtsrat Siegfried Mayr, Standesbeamter Nachdem das neue deutsche Ehegesetz mit 1. August 1938 im gangen Reichsgebiete in Wirksamkeit getreten war, brachte die Ausdehnung des deutschen Personenstandsgesetzes auf das Land Österreich die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Standesämter mit 1. Jänner 1939.

I n Innsbruck stand die Stadtverwaltung und im besonderen Herr Oberbürgermeister Dr. Denz vor der Aufgabe, innerhalb Kurger Zeit ein Standesamt gu errichten, dessen Bedürfnisse in personeller und räumlicher Hinsicht nicht geringe waren; denn die Bevölkerung der GauHauptstadt war nach der Eingemeindung der Vororte Höt-


Amtsblatt Nr. 10 ting, Mühlau und Amras auf ungefähr 80.000 Einwohner angewachsen. Oberbürgermeister Dr. Denz sah sich dabei vor Schwierigkeiten, die andernorts vielleicht nicht in gleichem Maße bestanden, denn im Rathaus mutzte Platz geschaffen werden, obwohl der dort untergebrachte Verwaltungsapparat schon an Raumnot litt, Sachbearbeiter muhten abgeordnet und neu bestellt werden, die im Augenblicke nicht ohne weiteres zur Hand waren, und schließlich mußte ein herzhafter Griff in die GemeindeKasse alle Erfordernisse decken, die die Neuerrichtung eines Amtes mit den Ausstattungsbesonderheiten eines Standesamtes mit sich brachten. M a n kann sagen, daß diese Probleme heute so weit gelöst sind, daß das Standesamt auf allen Gebieten seines ausgedehnten Wirkungsbereiches alle ihm von den Gesetzen gestellten Aufgaben fristgerecht bearbeiten kann. Die Neuartigkeit dieses Amtes, die großem Interesse der Öffentlichkeit begegnet, verlangt es nun wohl, daß über sein Wesen und über seinen Wirkungsumfang auch im Amtsblatt der Gauhauptstadt Innsbruck etwas erzählt wird. Das Standesamt entfaltet seine Tätigkeit bei den wichtigsten Zeitpunkten des menschlichen Lebens: bei der Geburt, der Heirat, beim Tode, bei der Wehrerfassung und bei noch einigen anderen Gelegenheiten, die den Personenstand des einzelnen betreffen; es folgt also dem Menschen von der Wiege bis zum Grabe. Wird ein Kind geboren und find die ersten Pflichten für das leibliche Wohl von Mutter und Kind erfüllt, fordert das Gesetz seine Anmeldung beim Standesamt, damit die Tatsache der Geburt beurkundet werde. Während diese Beurkundung vor der Wirksamkeit des Personenstandsgesetzes gelegentlich des Taufaktes durch den je nach dem Bekenntnis zuständigen Religionsdiener erfolgte, ist diese Funktion jetzt in den staatlichen Wirkungsbereich gefallen. Vor dem Standesbeamten vollzieht sich nunmehr auch die mit rechtlichen Wirkungen ausgestattete Erteilung des Vornamens. Von ihm werden daher auch die Geburtsurkunden und Geburtsbescheinigungen ausgestellt. Es mag bei dieser Gelegenheit daran erinnert sein, daß sowohl die Geburtsanmeldung als auch die Namenserteilung an eine Frist gebunden ist, die im ersten Falle eine Woche, im zweiten einen Monat beträgt. Die Einhaltung dieser Fristen kann vom Standesbeamten durch Strafen erzwungen werden. Es liegt ebenfo i m Interesse der Partei als auch einer geordneten Amtsführung, daß diese Fristen eingehalten werden. Die i n dieser Hinsicht bereits in der Tagesvrefse verlautbarten Bestimmungen sagen darüber alles Nötige. Schon bei der Geburtseintragung ergibt sich eine Reihe von Fragen, die an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu klären sind. Vor allem ist festzustellen, ob das zur Welt gekommene Kind ehelich oder unehelich ist. Oft schon ist die Beantwortung dieser Frage beim Vergleich des Sachverhaltes mit den anzuwendenden Bestimmungen nicht ohne Schwierigkeiten möglich gewesen, zumal im Augenblicke noch die in Betracht kommenden Fristbestimmungen des Altreiches und der Ostmark nicht dieselben sind. Besondere Bestimmungen sind zu beachten bei Zwillings- und Mehrgeburten, aber auch bei Tot- und Fehlgeburten. Auch der Ort der Geburt (Wohnung, Krankenhaus, Anstalt usw.) ist von besonderem Belang, wie etwa auch die Tatsache, daß es sich um Findelkinder handelt. Die Tatsache der Geburt beschränkt sich aber nicht auf die Eintragung in das Geburtenbuch; der Standesbeamte steht im Rahmen eines gutausgedachten gegenseitigen I n formationsdienstes mit allen übrigen Standesbeamten und Matrikenführern Deutschlands und im Wege der

höheren Verwaltungsbehörde auch mit den Matrikenstellen des Auslandes i n Verbindung. Deshalb löst jeder Geburtsfall eine ganze Reihe von „Mitteilungen" oder „ H i n weisen" aus, damit alle in Betracht kommenden Personenstandsbücher auf dem laufenden gehalten werden können. Die Geburtseintragung selbst bleibt dann unverändert, bis etwa eintretende Änderungen des Personenstandes des Kindes oder notwendig gewordene Berichtigungen und Ergänzungen mit Hilfe sogenannter „Randvermerke" vorgenommen werden. Diese Randvermerke ermöglichen es, sozusagen den Gegenwartszustand jeweils urkundlich festzuhalten (z. V. Namensänderungen, Namensgebungen, Legitimierungen, Adoptionen, Ehelichund Unehelicherklärungen, Vaterschaftsanerkenntnisse

usw.).

Damit das Geburtenbuch, wenn es einmal durch Brand oder sonstige Umstände vernichtet werden sollte, wieder hergestellt werden kann, wird eine genaue Abschrift, das Zweitbuch, geführt, das von der unteren Verwaltungsbehörde (Behörde des Oberbürgermeisters) verwahrt wird. Erst bei der Eheschließung aber zeigt sich der Standesbeamte als derjenige, als welcher er in der Öffentlichkeit bekannt ist. Hier vertritt er das Reich i n einer der wichtigsten Lebenslagen des Menschen. I m feierlich geschmückten Trauungsraume nimmt er nach kurzer Ansprache die Willenserklärung der Brautleute Zur Kenntnis, daß sie sich ehelichen wollen; diese Willenserklärung beurkundet er dann als Eheschließung im Familienbuche des Standesamtes. Aus diesem Familienbuche werden die Heiratsurkunden ausgestellt. Diese Funktion sieht die Öffentlichkeit, sie macht auch mehr oder minder Eindruck auf sie, und deshalb ist sie nur zu gerne bereit, in der Ausübung dieser Funktion das Um und Auf der ganzen standesamtlichen Tätigkeit zu erblicken. Tatsächlich spielt sich aber die Hauptarbeit des Standesamtes vor und nach dem Eheabschluß ab. I n jedem einzelnen Falle sind Zuständigkeitsfragen zu prüfen und die vom Gesetze geforderten Nachweise über die Ehefähigkeit zu verlangen. Die Untersuchung der Ehefähigkeit geht i n verschiedenen Richtungen vor sich, je nachdem, ob es sich um Verlobte handelt, die Inländer oder Ausländer find, die ortsansässig oder auswärts wohnen, die volljährig oder minderjährig, ledig, verwitwet oder geschieden sind usw. Auch allfällige Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Verlobten sind zu klären. Eine besondere Rolle spielt die Nachprüfung der arischen Abstammung, die nach den bestehenden Gesetzen sehr sorgfältig vorzunehmen ist, damit die Reinhaltung des deutschen Blutes gewährleistet werde. I m Rahmen dieser Untersuchung kann die Tatfache der ehelichen oder unehelichen Abkunft eines Ehewerbers Anlaß ziemlich schwieriger Erhebungen und Feststellungen sein, für die besondere gesetzliche Vorschriften zu beachten sind. Auch erbgesundheitliche Fragen sind in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern und den Aufsichtsbehörden zu lösen, wiewohl das deutsche Ehegesundheitsgesetz im Lande Österreich noch nicht wirksam geworden ist. Schließlich ist auch die Zugehörigkeit eines Ehewerbers zu einem bestimmten Beruf, zur Wehrmacht oder zur ^ von Belang. Alles in allem erfordert es im einzelnen Falle oft geraume Zeit und kritische Arbeit, um nicht nur den Ehewerber, sondern auch den Eheakt „ehereif" zu gestalten. Nicht selten wandert dieser Akt zu den Aufsichtsbehörden, wie insbesondere zum Oberlandesgerichtspräsidenten und zum Reichsminister für Justiz, wenn Verlobte staatenlos


Amtsblatt Nr. 10 sind oder gewissen auswärtigen Staaten angehören und zur Trauung in Deutschland der Befreiung vom ausländischen Ehefähigkeitszeugnisse bedürfen. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nämlich gemäß bestimmten zwischenstaatlichen Abkommen für die Trauung im Auslande erforderlich. Das Standesamt stellt diese über Anforderung für jene Inländer aus, die eine Ehe im Auslande eingehen wollen. Ist der Standesbeamte nach eingehender und gewissenhafter Prüfung aller vorgelegten Urkunden und ihm bekannter Tatsachen gur Überzeugung gelangt, daß ein Eheverbot im Sinne des Gesetzes nicht besteht, dann ordnet er nach bestimmten Vorschriften das Aufgebot des Ehevorhabens an, in dem jedermann öffentlich aufgefordert wird, ein ihm etwa bekanntgewordenes Eheverbot mitzuteilen. Von diesem Aufgebote kann die untere Verwaltungsbehörde bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen befreien. Der Standesbeamte selbst darf vom Aufgebot bei lebensgefährlicher Erkrankung und nach der letztergangenen Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz auch dann Abstand nehmen, wenn es sich um Ehewerber handelt, die der Wehrmacht angehören oder zum Dienst in der Wehrmacht einberufen sind. Nach Abschluß des einspruchslos verlaufenen Aufgebotes wird dann die Ehe unter Beobachtung bestimmter Förmlichkeiten geschlossen, von denen oben die Rede war. Ebenso wie die Geburtseintragung eines Kindes, veranlaßt auch jede Eintragung in das für die Eheschließungen bestimmte Familienbuch eine Reihe von Mitteilungen und Hinweisen an auswärtige Standesämter und Matrikenführer, damit die neugeschaffenen Personenstandstatsachen überall dort vermerkt werden, wo das Gesetz dies vorsieht. I n das Familienbuch werden in ähnlicher Weise wie in das Geburtenbuch auch Randvermerke eingetragen, wenn die Ehe aus irgendwelchem Grunde Zu bestehen aufhört oder dies festgestellt wird und wenn Änderungen des Namens, des Personenstandes oder des religiösen Bekenntnisses eintreten. Auch für das Familienbuch wird ein Zweitbuch angelegt, für das dieselben Bestimmungen gelten, wie für das Geburtenbuch. Das Standesamt folgt dem Menschen aber, wie gesagt, über den Höhepunkt seines Lebens hinaus bis zu seinem Tode. An dem dem Sterbefall folgenden Werktage bereits sind bestimmte, im Gesetze näher bezeichnete Personen verpflichtet, Anzeige beim Standesamt zu erstatten, damit dieses in die Lage kommt, den Todesfall durch die Eintragung in dHS Sterbebuch zu beurkunden. Aus diesem Buche, das ebenfalls in Zweifacher Ausfertigung angelegt wird, werden die Sterbeurkunden und Todesbescheinigungen ausgestellt. Auch an dieser Stelle muß darauf verwiesen werden, daß die fristgerechte Anzeige nicht zuletzt im Interesse der Parteien liegt und mit Strafen erzwungen werden kann. Eine Reihe von Bestimmungen des Personenstandsgesetzes sorgt auch hier, daß die allermeisten möglichen Fälle vom Standesamt so behandelt werden, daß den Notwendigkeiten des Staates, der Volksgesundheit usw. entsprochen wird; handelt es sich nun um Sterbefälle in Privatwohnungen, in Anstalten, um Selbstmorde oder Un-

glücksfälle, um Totgeburten, um den Tod von Ausländern oder Unbekannten usw. Besonderes Interesse findet in der Öffentlichkeit die Frage der Meldung der im Kriege gefallenen Soldaten. Nach den bestehenden Vorschriften hat der Regimentskommandeur den Sterbefall beim Standesamt des Standortes anzuzeigen. Ahnliches gilt für die Kriegsmarine. Wie bei der Geburt und Heirat, forgt das Standesamt nach der Beurkundung des Todesfalles für die Verständigung jener Standesbeamten und Matrikenführer des I n und Auslandes, die das Gesetz näher bestimmt. Randvermerke werden im Verichtigungsverfahren angebracht. Eigene Vorschriften sind hinsichtlich der Benachrichtigung in Nachlaßsachen zu beachten. Bezüglich der Wehrerfassung sind die Standesämter im Lande Österreich noch nicht in dem Umfange beschäftigt wie die Standesämter des Altreiches, weil die Beurkundung der Geburten erst im Jahre 1939 eingesetzt hat. Es ist also abzuwarten, bis die im Jahre 1939 Geborenen wehrfähig werden. Eine wichtige Arbeit obliegt dem Standesbeamten bei der Mitwirkung zum Nachweis der Abstammung und bei der Sippenforschung. Auf diesem Gebiete ist er der Ratgeber der Volksgenossen und derjenige, der neben dem Notar und Matrikenführer die Beglaubigung der Ahnenpässe durchführt. Umfangreicher, als die knappen Vorschriften auf den ersten Blick vermuten lassen, sind d i e s t a t i s t i s c h e n A r b e i t e n . Das Standesamt hat dem österreichischen statistischen Landesamt allmonatlich über jeden Geburts-, Heirats- und Sterbefall ein in vielen Rubriken auszufüllendes Zählblatt zu übersenden. Dieselben Zählblätter sind seit Errichtung des statistischen Amtes der Stadt Innsbruck auch diesem zu übermitteln. Abgesehen davon muß an das statistische Reichsamt in Berlin monatlich eine summarische Aufstellung im gleichen Belang, hinsichtlich der Sterbefälle aber gegliedert nach Todesursachen gerichtet werden. Darüber hinaus hat das Standesamt wöchentlich dem zuständigen Gesundheitsamt, dem zuständigen Kreisleiter der NSDAP, für das Amt für Volksgesundheit und dem zuständigen Ortsgruppenleiter der NSDAP, für das Amt für Volkswohlfahrt eine Liste der in der vorhergegangenen Woche vorgekommenen Personenstandsfälle, getrennt nach Geburten, Heiraten und Sterbefällen, zu übersenden. Ein Auszug aus der Liste ist jeden Dienstag an der Amtstafel auszuhängen. Alle Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sind schließlich der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Nun noch einige Ziffern, die das Interesse der Öffentlichkeit mit Recht in Anspruch nehmen dürfen. I m Standesamt Innsbruck wurden in der Zeit vom 1. Jänner bis 10. Oktober 1939 1810 Geburten, 1493 Eheschließungen und 1047 Todesfälle beurkundet. Diese Zahlen sprechen für sich, wenn dem Standesamt auch genaue Vergleichsziffern aus den vergangenen Jahren des Niederganges fehlen. Sie sprechen von der Ehe- und Geburtenfreudigkeit, die wieder allenthalben eingesetzt hat und davon, daß die nationalsozialistische Staatsführung auch auf dem Gebiete der Vevölkerungspolitik richtige Wege geht und ihre Ziele erreicht.

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Amtsblatt Nr. IN

Vas lnnsbrucker 8tadtarckw 5tadtkundttcke Veiträge ?um Amtsblatt der 6aul,auptltadt lnnsdruck von 0r. l<arl 8ckadelbauer

Vor liundert 1839 — Oktober: 3. wird der Mörder Ioh. Witting — siehe auch Notiz zum 30. September — „unter Escorte von Kaiserjagern wegen zu großer Schwäche auf einem Wagen" zur Richtstätte auf dem Briglbau Platze nahe an den Rechen geführt, wo der Scharfrichter Vollmayr das Todesurteil in 3 Minuten vollzieht. Der Kapuzinerpreüiger ?. Gregor hält anschließend eine halbstündige Predigt (nach Pufch). — kündigt der Privatdocent Jos. R. Sandbichler im „Intelligenzblatte" an, daß er im Schuljahre 1839/40 „einen Teil seiner freien Muße der Sprachen-Literatur widmen" werde und Unterricht in der englischen, französischen und italienischen Sprache erteilt. 7. empfiehlt die Wugnersche Buchhandlung im „Intelligenzblatt" das Buch „Gabriele, die Totenbraut, oder das Bekenntnis in der Ahnengruft" von R. Mühlböck, und ein Kochbuch „Die Köchin, wie sie sein soll und mutz" nebst 72 Speisezetteln, „Deutschlands Frauen und Töchtern gewidmet von Lina" (um 54 kr.). . 8. gibt das Offiziers Corps der städtischen Schützen Division ein großes Scheibenschießen, zu dem auch die Kaiserjäger geladen wurden. Die gesamten Beste hatten einen Wert von 42 Gl. Auf einer Scheibe war ein Kaiserjäger gemalt, der einem Stadtschützen die Hände reicht, und darüber das Wort „Harmonie". 9. steigt der Erbgrotzherzog von Hessen-Darmstadt, als Graf von Weisenau, auf der Durchreife in der „Sonne" ab. IN. empfiehlt ein Porträt- und Porzellan-Maler Mühlmann im „Intelligenzblatte" seine Kunstarbeiten „insbesondere seine Porträts, Gemälde aller Art, Wappen mit heraldischen Verzierungen usw. auf Porzellan in allen Formen, nämlich auf Pfeifenköpfen, Vasen, ganzen Tafel-, Kaffee- oder Tee-Seroicen und auf einzelnen derlei Stücken". Er wohnte in Wilten Nr. 107 und hatte in der Hut-Auslage im Ferstlischen Haus (das war ein Teil des heutigen Rathaufes) Probearbeiten ausgestellt. (Nach Fischnalers Chronik war dies Josef Mühlmann aus Sand in Taufers lgest. 1865), der sich 1837 in München an der Akademie ausbildete und später auch der Photographie zuwandte.) 14. veranstaltet das Regiment Großherzog Banden wegen der bevorstehenden Abreise des kommandierenden Generals Graf Leiningen eine Nachtmusik mit Fackelzug. Nachmittags gab der General ein Freischießen auf dem Berg Isel. Am folgenden Abend brannte das Militär auf dem Berg Isel ein Feuerwerk ab und beleuchtete Transparente. Am 18. reiste Gf. Leiningen nach Mainz ab. — eröffnet die Gesang- und Musik-Schule des Innsbrucker Musik Vereins den Unterricht. Der Unterricht von 6 Wochenstunden auf dem Fortepiano kostete monatlich 4 Gl., für Saiteninstrumente 3 Gl. und Gesang 1 Gl. 12 kr. 21. hält das Militär ein Manöver zwischen Kranebitten und Hötting ab. 24. wird bei einem weiteren Manöver die Innbrücke gestürmt. Die Verteidiger der Stadt werden durch die Vorstadt und Triumphpforte auf die Wiltener Felder getrieben. Pufch bemerkt dazu: „Bei dieser Gelegenheit wurden mehrere Fensterscheiben wegen des zu nahen Schießens bei den Häusern eingeschlagen." Während bis Mitte des Monats schönes, unnatürlich warmes Sommerwetter (17—19 Grad) das Einbringen >der Ernte begünstigte, wurde es gegen Ende des Monats unfreundlich und kalt und am 30. schneite es bereits bis in die Stadt herab. Es herrschte hauptsächlich unter Südwind eine so ungewöhnliche Wärme, daß die Bäume noch ein zweites Mal trieben und Blumen blühten.

Die lnnsbrucker Clironlk des 6ottkried ?ulck von 1765 bls 17S1 (26. Fortsetzung) 1767. 9. Oktober: Heute langte die Nachricht ein, daß I.K.H. der Erzh. Maria Iosepha. K. Eizilian. Braut, ganz unvermutet eine Krankheit zugestoßen sei.

12. Okt.: Infolgedessen wurde heute vermög h. Hofdekrets vom 6. d. eröffnet, daß höchstdero auf den 16. d. nach dem Neapolitanischen bestimmte Abreise bis auf weiters eingestellt sei. 13. Okt.: S.F.Gn. der H. Bischof von Brixen, Leopold — (Anm. Leopold Graf von Tpaur, 1747—78) — hatte bei seinem vorgerückten Alter bereits am 1. Mai d. I . schon bei S. päpstl. Heiligkeit um einen Suffragan, und zwar in der Person des H. Domprovsten Romedius Grafen von Sarnthein angehalten. Seine Bitte wurde von dem päpstl. Stuhle gewährt, indem besagter Graf als Bischof zu Augostopel in Arabien ernannt wurde, daher ihn der hw.H.Ordinarius vorgestern in der Domkirche zu Brixen unter dem Beistande der hw. 2 Prälaten Vigil Granicher von Stams und Leopold Zanna von Neustift feierlich einweihte. Bei dem Militair dahier wurde jetzt eingeführt, daß nämlich der Wachposten nach geschlagenem Zapfenstreich die Vorbeigehenden mit dem Worte „Halt", hernach aber „Wer da" anrufen soll. Am 20. wird dies das erste Mal an der Hauptwache stattfinden. 15. Okt.: Wegen des höchsten Namenfestes I.M. der Kaiserin war heute feierliches Hochamt in der Hofkirche von hw.H. Abt in Wilten gehalten. 22. Okt.: Nun kam die Nachricht, daß I.Kön. Hoheit die Erzh. Maria Iosepha am 15. d. mit Tod abgegangen sei. Anm. Schon im Monat März wurde höchstdieselbe zur Braut Ferdinands, Königs beider Sizilien bestimmt. Den 8. Sept. geschah durch den Duc d'Elisabeth, K. Ambassadeur die feierliche Anwerbung und die Trauung sollte den 14. d. zu Schönbrunn vor sich gehen. Prachtvolle Zubereitungen wurden gemacht, der Kaiser war selbst entschlossen der hohen Braut auf der Reise nach den Neapolitanischen Staaten Gesellschaft zu leisten, allein! es kam leider anders. Den 4. d. M. befand sich höchstdieselbe übel und den 6. Zeigten sich die Blattern. Man hatte anfänglich Hoffnung, aber gar bald mehrte sich die Gefahr, das Fieber wurde heftiger und am 15. sah man sie im gen. Schlosse Tchönbrunn zum allgemeinen Leidwesen erblassen. Beilage 20 ist das Dekret vom 2. Nov. 1767, in dem die Abhaltung von Trauerfeiern für die verstorbene Erzherzogin angeordnet wird. s. Nov.: Für weil, die ebenben. Erzhin, war heute nachmittags in der Franziskaner Kirche die Vigilie«, welchen sämentliche Authoritäten und der Unioersitäts Lehrkörper beiwohnte. Auf ausdrücklichem höchsten Befehl war jedoch kein 6Ä8trum Dolori errichtet. 7. Nov.: Sowohl die gestrige Vigil als auch heute das Requiem hielt der hw. H. Abt von Wilten, das Lobamt hingegen der hw. H. Abt von Stams. NB. Bei der Vigil sangen 20 Religiösen aus dem Stifte Wilten. 1V. Nov.: Kein geringes Hindernis des Nahrungsstandes ist in unserm Vaterlande schon von jeher der Mangel an hinlänglichem Getreide, wofür jährlich namhafte Summen (5-600000 Gl.) teils nach Baiern, zum Teil auch nach Italien wandern müssen. Zu einigem Ersätze wirb nun die schon früher projektierte Ausödung und Urbarmachung der Auen (der Haller und auch Hättinger Aue) zur Ausführung gebracht, für welches Geschäft I.Maj. die Kaiserin mittelst Hofdekrets vom 31. v. M. den neuen Eigentümern nach Maßgabe der verwendeten Kosten gewisse Freijahre bewilligte. Auf. Veranstaltung der Landschaft wurde heute in der Mariahilf Kirche ein feierliches Requiem für weil. Erzhin. M. Iosepha durch hw. H. Abt von Wilten gehalten. Auch in der Stiftskirche zu Wilten wurde heute nach gestern vorangegangener Vigil ein Trauergottesdienst gehalten. 13. Nov.: Auf hohen Befehl der Landesstelle wird nun zu Gunsten des hiesigen Publicums eine Uhr ganz unentgeltlich für das städtische Aerarium im Spitalkirchturme errichtet. Da auch I.K.H. die Erzhin. Maria Elisabeth gleichfalls von den Blattern befallen wurde, erhielt man gestern die erfreuliche Nachricht, daß Hochdieselbe wieder glücklich hergestellt sei. 2N. Nov.: Das regnerische Wetter, welches hin und wieder großen Schaden verursachte, vorzüglich im Etschlande bei Neumarkt, hat endlich heute allmälig sein Ende genommen. 23. Nov.: Heute hätte vermög ausgeschickten Convocations Dekreten der landschaftliche Congreß feinen Anfang nehmen sollen, weil aber die fürstlich Trientnerischen und andere Deputierte an der Etsch wegen der durch das Gewässer ruinirten Landstraßen nicht hatten ankommen können, so fand er erst


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s 4. Dez.: heute statt, an welchem Tage auch die erste Zusammenkunft der neu errichteten Ackerbau Gesellschaft stattfand. 8. Dez.: Heute begann die achttägige feierliche Andacht in der hiesigen Kapuziner Kirche wegen der Heiligsprechung des Bruders Teraphin. Anm. Am heutigen Tage bediente man sich daselbst der Ttiftsmusik von Wilten. 8. Dez.: Heute wurde das Fest der unbefleckten Empfängnis Mariens in der Pfarrkirche durch ein vom hm. H. von Wilten gehaltenes, solennes Hochamt gefeiert. 15. Dez.: Bei der heutigen Agriculturs Session wurde der H. Gubernial Präsident Graf EnZenberg, Excel!., zum Protektor und S.E.H.Gf. n. Künigl Zum Director und H. Anton o. Egger Zum Kanzler derselben erwählt. 22. Dez.: Heute nahm der landschaftliche Congreß sein Ende.

Die Entscheidung über die Verleihung der Votenstelle überließ das Gubernium nun dem Stadtmagistrat. Dabei ging der letztgenannte Jos. Zandl als Sieger hervor. Für ihn bürgten der Dekan und Pfarrer Jakob.Norz mit 100 Gulden und mit einer Camion in der gleichen Höhe der Weißgerbermeister Jos. Dietrich. Am 1. April wurde Zandl als Münchner Bote von Amts wegen angestellt. Der zurückgestellte Ferenz scheint seinen Plan nicht aufgegeben und von Hall aus einen Botendienst nach München eingerichtet zu haben, denn im September 1808 werden ihm diese Votengänge für immer untersagt.

familienkundlickes aus Innsbruck Die Innsbrucker Inwohneraufnahmen von 15N8 bis 1567: 9. Fortf.

Vom Voten Innsbruck— Das Votenwesen war in Tirol am Ende des 18. Jahrhunderts allgemein verbreitet. Wie aus der Arbeit „Das Botenwesen in Tirol nach der Landübernahme durch Bayern von 1806 ab" von G. Nennert („Tiroler Heimat" 1936/7) hervorgeht, haben die Boten sogar die Post geschädigt. I n einem Bericht vom Jahre 1808 an die bayrische Regierung wird dieser Umstand als „ahndungswürdige Nachlässigkeit" der Behörden bezeichnet. Unter den vielen Voten, welche das ganze Land mit Nachrichten und Paketen versorgten, gab es auch einen, der die Strecke Innsbruck—München versah. Darüber berichten ein paar Akten des Innsbrucker Stadtarchives aus den Jahren 1781/2 (No. 2081). I m Dezember 1781 ersucht der Gürtlermeister Ioh. Georg Ferenz aus Hall im Inntal das Landesgubermum um Verleihung der Stelle als „Münchner Both". I n dieser Eingabe wird angeführt, daß fchon „von unerdenklichen Jahren her je und allzeit zu Innsbruck ein Münchner Both gewest" sei, der von der hohen Landesstelle aufgenommen wurde. Dieser Münchner Bote habe der näheren Strecke wegen die Hin- und Her-Fahrt durch das Achental gemacht. Nunmehr fei der alte Münchner Bote gestorben und so bitte der Gesuchsteller um Verleihung dieser Stelle, wofür er die Erlegung einer Caution anbietet. Wenige Wochen später stellte sich noch ein Zweiter Bewerber ein, ein wohlhabender Innsbrucker Privatmann namens Ioh. Michael Wierer. Dieser bat um die Botenstelle, weil er „zu Vertreibung der Zeit ein weniges Brod zu besserer Conservirung seines baaren Vermögens zu gewinnen" beabsichtigte. Das Gubernium verlangte nun eine Stellungnahme des Innsbrucker Stadtmagistrates zu den Gesuchen. Dieser stellte vor allem fest, daß ein Münchner Bote auch nach der General Boten Ordnung beibehalten worden sei, weil er eine Straße nimmt, „alwo weder Post noch Postwagen zu passieren pfleget", mithin auch der Post kein Eintrag getan wird. Der Münchner Bote wohnte immer in Innsbruck, da 'er hauptsächlich „zu Bedienung des hiesigen Publici" dient. Ein Haller Bürger, wie der Gesuchsteller Ferenz, sei wenig geeignet, denn da müßten die aufgegebenen Sachen erst von Innsbruck nach Hall geschickt und die zurückgekommenen in Hall abgeholt werden, übersiedelt der Ferenz aber von Hall nach Innsbruck und macht sich hier ansässig, so treibt er sicher feine Profession heimlich weiter und schädigt so die bereits hier wohnenden Gürtlermeister. Der Stadtmagistrat gibt dem Ioh. Wierer den Vorzug, denn er wohnt in Innsbruck, hat ein Vermögen und betreibt keine andere Profession. I n dem Bericht wird erwähnt, daß sich auch noch ein gewisser Joseph Zandl. ein Innsbrucker Bürgerfohn, um die Stelle bewirbt.

1530. 189. Febr. 18. Michel Perger, Back, von Hall gebürtig, zu I w . aufg.> gibt 5 Pf. (wurde 1542 Bürger). 190. Apr. 11. Hans Tausch von Hyndlhaim aus der Grafschaft Montfort gebürtig (Sailer ? Sattler), „ist elich und hat die Leibeigenschaft abkauft", Zu I w . aufg., gibt 1 Mr. — (ein Hans Tauscher, Satler, wurde 1542 Bürger). 191. Mai 30. Hans Klotz, „der sich nach dem Handwerch Kilian nennt, aus der Stat Gundelfingen ist auf Furpet der Kön.Maj. Zu. Hungern und BeKeim etc. und auf Bezaigung seines elichen Gepurtbriefs under gemelter Stat Insigl aüsgangen", zu I w . aufg., gibt 1 Mr. 192. Juni 10. Jörg Herrnsmüd, Weißgärber, von Rattenberg, nach Vorlage des Geburtsbrieses Zu I m . aufg., gibt 1 Mr. 5 Pf. — (wurde 1543 Bürger). 193. Juli 1. Julius Kleyber von Ambras geb., Back, Zu I w . aufg., gibt 1 Mr. 5 Pf. — (wurde 1542 Bürger). 194. Juli 8. Adam Waltmer, Sporer, des Lenz Peter(?) Sohn von hier geb. zu I w . aufg., gibt 1 Mr. 195. Juli 22. Jörg Ludl. Hansen Ludls zu Zirl feßhaft ehel. Sohn, Säckler, zu I w . aufg., gibt 1 Mr. — (wurde 1553 Bürger). 196. Aug. 12. Pangraz Riter von Englpelz im Gebiet von Hohenfreyburg zu I w . aufg., foli in 14 Tagen 1 Mr. zahlen. 197. Sept. 23. Paul Dachs. Maler, von Sterzing geb., Zu I w . aufg., gibt 2 Mr. — (wurde 1539 Bürger). 198. DeZ. 9. Jörg Plaser, Back, von Farcha in der Grafschaft Werdenfels geb., zu I w . aufg., gibt 4 GI. — (wurde 1543 Bürger). 199. Dez. 16. Caspar Menngolt, Bader, zu I w . aufg. und das Inwohner geld ist ihm „in Ansehung seines Schwehers und sein sebst aus günstigen Willen ergeben" — (wurde 1542 Bürger). 200. 201. 202. 203. 204. 205.

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1531. Apr. 17. Andre Schilling gen. Sturm zu I w . aufg., gibt 2 Gl. Juni 23. Jacob Zannger, Kürschner, Zu I w . aufg., gibt 3. Gl. Juni 23. Hans Iamissen. Kramer von Kirchkalch im Nyderlant, Zu I w . aufg., gibt 3 Gl. Sept. 29. Erhard Ttockhamer, Vasser von Gars, zu I w . aufg., gibt 2 Gl. Sept. 26. Leonhard Stolz, Nadler von Munichen, zu I w . aufg. (Keine Summe angegeben.) Okt. 13. Moriz (P?R)abl von Patsch zu I w . aufg., gibt 2 Gl.

1532. 206. MärZ 21. Hans März, Metzger, zu I w . aufg.. gibt 3 GI. 207. Mai 10. Hans Weißmair, Back, von Rumb geb., zu I w . aufg., gibt 2 Gl. 208. Mai (12.?13.). Hans Graf von Pal im obern Payrland zu I w . aufg.. gibt 2 GI. 209. Okt. 11. Andre Perckhmüller Zu Hausen, Alldorfer Pfarr im Bertolzhouer Gericht. Zu I w . aufg., gibt 2 GI. 210. Nov. 7. Leonhard Prost, Schneider. „Zum ander M a l " Zu I w . aufg. „Ursach, daß er ein Zeit, doch mit Bewilligung ains erfamen Ratz Zu Vrixen gearbait und widerum hiehero kumen", gibt 1 Gl. 211. Nov. 8. Hans Holer zu I w . aufg., gibt 2 Gl.


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6ewerbe zum Verkauf von Waffen und Munitionsgegenständen. gemäß 8 15. Punkt 10. GO.. 2. 9.. 16.335. — Mahrholdt Herbert, Mariader im /Vlonat September 193^ beim Stadtmagiftrat Innsbruck Theresien-Straße 57. Handel mit Loden, Wettermänteln, Jagd- und Sportausrüstungsgegenständen. 2. 9., 16.467. — Strickner Jakob. durcngefünrten 6ewerbelölcnungen. Andreas-Hofer-Straße 2. Erzeugung von Branntwein, WermutPeterlongo Johann, Maria-Theresien-Straße 57, fabriksmäßige wein, Likören und Fruchtkonserven. 4. 9. 16.623. — Marschner Erzeugung und zum Verkauf von Waffen und Munitionsgegen- Heinrich. Innstraße 11, Agenturgewerbe, beschränkt auf Papier. ständen. 16. 1. 1919. 36.044/1918. — Peteriongo Johann. Maria- Wäschemaschinen und Maschinenbestandteile. 7. 9.. 16.880. — Schiestl Theresien-Straße 57, Handel mit Loden. Wettermäntel, Iagdaus- Leopold, Höttingerau Nr. 34, Beförderung von Lasten mit Kraftrüstungsgegenstnnden ufw.. 31. 12. 1918, 36.011. — Peteriongo Jo- fahrzeugen, gemäß 5 1. Abs. 1 d. Minist.-Vdg. v. 31. 3. 1931. hann, Maria-Theresien-Straße 57, fabriksmätzige Erzeugung von B G M . Nr. 109. 7. 9., 10.429. — Röthy 6 Wiedner, HeiligaeistSportartikeln aller Art, 24. 3. 1932, 3931. — Mahrholdt Richard. straße 9. Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, gemäß 3 3 der MiniLeopoldstraße 10. Handel und Verkauf von Waffen und Munition. sterialverordnung v. 13. 4. 1935. VGBI. Nr. 131. 28. 8.. 16.918. — 5. 5. 1919. 13.786. — Lobis Anton. Hotting. Riedgasse 29. Spenglerund Glasergewerbe. 17. 2. 1929. 6239/2. — Sorgo Karl. Mühlau. Dunst Alois, Karmelitergasse 21, Kraftfahrzeuamechanikeraemerbe. Sternbachplatz 4. Schuhmachergewerbe, 29. 4. 1931. 2481/3 VH. — gemäß 3 3 der Ministerialverordnuna v. 13. 4. 1935, BGBl. Nr. 131. Schuh Emil. Andreas-Hofer-Straße 20, Agentuvgewerbe. 6. 9. 1920, 6. 9., 16.917. — Maier Fridolin, Uninersitätsstraße Nr. 13. Wein18.064. — Greinegger Florian, Kirchgasse 7, Tchuhmachergewerbe, großhandel. 9. 9., 16.040. — Zoller Marianna geb. Manr. Kiosk 27. 6. 1930, 3825/2. — Schuh Emil. Andreas-Hofer-Stratze 20. Kom- Ecke Lindenaasse—Amraserstraße, Gemischtwarenhandel, 8. 9., missionshandel, 6. 9. 1920, 18.063. — Egger Hermann. Adamgasse 23, 17.003. — Kircher Wilhelm. Boznerplatz 2. Uhrmachergewerbe, 13. 9.. Optiker- und Mechanikergewerbe. 7. 4. 1923, 4018. — Ritter Maria, 17.197. — Spin Richard. Neurauthaasse 4. Holzhandel. 14.9.. 17.338. Fischergasse 44. Gemischtwarenhandel. 5. 9. 1921. 18.150. — Grätzer — Hollwöger Albert. Universitätsstraße 3, Handel mit FeuerlöschH Seid!, Andreas-Hofer-Straße 29, Erzeugung von Branntwein, anparaten und deren Zubebör sowie Luftschutzgeräten, 18. 9.. Wermutwein usw.. 22. 8. 1919. 21417. — Marcädella Kreszenz. Rie- 15.802. — Oppenauer Leo. Karmendelstrake 3. Beförderung von sengasse 5. Gemischtwarenhandel, 20. 8. 1928. 15421. — Baldessarini Lasten mit Kraftfahrzeugen, gemäß tz 1. Abs. 1 d. MinisterialverMaria. Maximilianstr. 3. Viktualienhandel. 29. 11. 1909. 56.006. — nrdnuna n. 31. 3. 1931. GBl ' 109 (Naboerkehr). 19. 9.. 10.900. — Steiner Josef. Innrain 36, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, 31.1. Fuaer Friedrich, Leopoldstraße 24, Gast- und Tchankgewerbe. ge1920, 2428. — Wiedner Karl. Heiliggeiststraße 9. Kraftfahrzeug- mäk § 16 lit. b) «) ä) l) und ^) GO. i. d. Betriebsform eines Kaffeemechanikergewerbe. 14. 9. 1935. 12-2387/1. — Martini Leopold. Kaufes, 20. 9., 11.779. — Winkler Johann. Dr.-Etumpf-Straße 35. Kiosk Ecke Amraserstratze—Lindengasse, 1. 8. 1938, 10.632. — Naenwrgewerbe. beschr. auf Tertilwaren. 21. 9.. 17.754. — Tischler Etraha Maria, Wilhelm-Greil-Straße 2. Damenkleidermacher- Sebastian. Innsbruck. Nauptbahnbof. Platzdienstaewerbe, aem. H15. gewerbe. 6. 9. 1939, 4399. — Gelinek Josef, Maria-Theresien- Pkt. 4. GO. larüne Müke Nr. 19). 22. 9.. 1-8498. — Nachbaur Straße 13. Inkasso kaufm. Forderungen. 6. 7. 1932. 9196. — Weiß Morianna, Adolf-Pichler-PIatz 12. Handel mit Most in Flaschen und Maria, Innstraße 10/111., Betrieb des auf die Frauen- und Kinder- Gebinden. 22. 9.. 14.705. — Kack Josef, Speckbacherstraße Nr. 17. Kleider beschränkten, gemeiniglich von Frauen betriebenen Kleider- Nealitätennermittlung Vermittlung des Verkaufes. Verkaufes und machergewerbes nach § 14<l. GO. — Dörr Hermann, Müllerstraße 1, Tausches, der Pachtung von Liegenschaften und der Vermittlung Agenturgewerbe. 11. 8. 1933, 10.286. — Purner Ferdinand. Höttin- von Hypothekendarlehen). 16. 9., Ia.766/1. — Köck Josef. Speckgergasse'24, Gast- und Schankgewerbe lit. l») c) ä) k) und ß) GO.. 6. 8. 1932. 47M8 BH. — Firma Hermann 6 Rüscher. Erlerstraße 13, bacherstrahe Nr. 17 Verwaltung non Gebäuden, 15. 9.. Ia-766/2. — Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren mit Aus- Ing. Alois Rob. Höttingeraasse 15. Erzeugung chemisch-technischer schluß von Lebens- und Futtermitteln, 11. 10. 1922. 16.004. — metalluraifcher Produkte. 27. 9.. 1-17.952. — Riiffler Hilda geb. Traut Josefine. Wilhelm-Greil-Straße 7, Handel ohne Beschrän- Baver, Maria-Tberesien-Etrake 53. Handel mit Konditoreiwaren, kung auf bestimmte Waren. 31. 1. 1918. 2911. — Traut Iosefine. A'ickerwaren. Schokoladen. Packereien, 25. 9., 18.174. — Laviat Wilhelm-Greil-Ttraße 7, Agenturgewerbe. 31. 1. 1918. 2910. — Wilhelm. Wilhelm-Greil-Straße 23/25, Kammerlichtspiele, Handel Peschke Emil, Silvester-Fink-Straße 6, Friseurgewerbe. 22. 4. 1921. mit Zuckerwaren und Bäckereien, 29. 9., 1-18.032. 13.119 BH. — Frohnweiler Friedrich, Leopoldstraße 24. Gast- und

dersbacher Johann. Hauptbahnhof. Platzdienstgewerbe (Packträger). 4. 2. 1936. 1412. — Wolf Adolf. Speckbacherstraße 17. Realitätenund Hypo'thekenuermittlung — Verwaltung v. Gebäuden, 23.6.1927, 1-2319/10, TL. Reg. — Wolf Adolf. Speckbacherstraße 17, Verwaltuno von Gebäuden, 23. 6. 1927, 1-2319/10 TL. Reg. — Werner Julie Leopoldstraße 35. Modistengewerbe. 29. 2. 1908. 9407. — Fürruther Anna, Hotting. Riedgasse 45. Wäscher- und Wäschebüaleraewerbe. 9. 10. 1937. 4247/1 VH. — Walch Anna. Tieglanger Nr 24 Handel ohne Beschränkung. 26. 10. 1935. 12.581. — Taseiner Ottilie. Leopoldstraße 58. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der :. S. § 38. Absatz 5. GO., aufgeführten Artikel. 26. 10. 1931. 18570. - Walch Anna. Sportplatz Wilten-West. beschr. Gast- und Schankgewerbe aem 8 16 «»- b) e) ä) und t) GO., 25. 4. 1938. 4204. - Mair Balbina Marmasse 1. Dienst- und Stellenvermittlung. 18. 3. 1924. I n 2465/7 T. L. Reg. — Bachofner Robert. Maria-TheresienStrake 53, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 22. 5. 1935 6210. — Gahebner Ernst. Innstraße 57. Schuhmachergewerbe. 9 1 1933 17 649. — Freiwillige Rettungsabteilung Innsbruck, Welseraasse 7«. Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel, 11. 2. 1928, 2028.

Verzeichnis der i m k w n a t September 1939 durcngelülirten 6ewerbeveränderungen. 169. A n z i n g e r Helena ^ Verlegung des Standortes des Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren von der Landseestraße 2 in die Burgenlandstraße 25. 170. F e d e r s p i e l Zenzi, Inhaberin des Gewerbescheines zum Betriebe des Gemifchtwarenhandels im Standorte Innsbruck, Silvester-Fink-Straße 23 — Verehelichung mit Andrä Ried. 171. G n i g l e r Michael sen. — Fortführung des von der verstorbenen Gattin Maria Gnigler. geb. Braun, hinterlassenen Gewerbes zum Betriebe der Wohnungs- und Zimmervermittlung im Standorte Innsbruck. Adamgasse 5. für Rechnung des minderjährigen Sohnes Michael Gnigler — gleichzeitige Bestellung zum Geschäftsführer (Stellvertreter).

über die i m k w n a t September 193? n.a. ausgeftellten 6ewerbescneine, b:w. KonieMonsdekrete.

172. G n i g l e r Michael sen. — Fortführung des von der verstorbenen Gattin Maria Gnigler. geb. Braun, hinterlassenen Gewerbes zum Betriebe des Speditionsgewerbes im Standorte Innsbruck, Adamgasse 5, für Rechnung des minderjährigen Sohnes Michael Gnigler und gleichzeitige Bestellung zum Stellvertreter (Geschäftsführer) bei diesem Betriebe.

Riegler Rosa. Kiosk Sonnenstraße. Handel mit Rauchrequisiten, Obst Zuckerwaren und Speiseeis. 1.9.1939.9823. —Mahrholdt Herbert, Maria-Theresien-Straße 57, fabriksmäßige Herstellung und

173. J o h n Antonie — Verpachtung der Gewerbeberechtigung zum Betriebe des Modistengewerbes im Standorte Innsbruck, Sonnenburgstraße 2. an Frl. Gertrude M i c h a e l .

Verzeichnis


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Amtsblatt Nr. 10

174. K e l b Maria — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes zum Gemischtwarenhandel von der Stafflerstraße 7 in die Riefengasse 5. 175. K r e n n Helene — Lösung des Pachtverhältnisses mit Wilhelm Haidacher bezüglich der Gast- und Schankgewerbekonzession im Standorte Innsbruck, Innstraße Nr. 55, und übernähme dieses Gewerbes in den Selbstbetrieb. 176. P a r o l i n i Mathilde, geb. Zimmermann — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Kleidermachergewerbes von der Liebeneggstraße 2 in die Kapuzinergasse 6/1. 177. „Schützengesellfchaft Hotting" Richtigstellung der Konzessionsurkunde auf die Bezeichnung „Ortsschützenverband Hötting". 178. S e n n Josef — Verlegung des Standortes der Baumeisterkonzession von der Mchergaffe 40 in die Templstraße 2. 179. S p i e l m a n n Anton — mann zum Stellvertreter Rauchfangkehrergewerbes feld Nr. 4 für die Dauer

Bestellung des Vaters Anton Sviel(Geschäftsführer) beim Betriebe des im Standorte Innsbruck, Stamserder Militärdienstleistung.

180. W e i ß b u c h e r Franz — Fortführung der Gast- und Schankgewerbekonzession mit den Berechtigungen gemäß: § 16 lit. I,) «) <N t) und ß) im Standorte Innsbruck, Amraserstratze 15, durch die Witwe Maria Weitzbacher nunmehr auf eigene Rechnung. 181. W i r t h Leopoldine. Inhaberin des Gewerbescheines zum Betrieb des Damen- und Kinderkleidermachergewerbes im Stand-

ort Innsbruck, Klostergasfe 3, Verehelichunss mit Herrn Rudolf Stehlik. 182. Z o b e r n i g Berta — Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes des Frauen- und Kinderkleidermachergewerbes von der Peter-Mayr-Straße 8 in die Peter-Manr-Tträße 12.

iVUttellungen des stadtpliyllkates Stand der Infektionskrankheiten im September 1939. Scharlach: 7 Erkrankungen, kein Todesfall Diphtherie: 19 Erkrankungen, kein Todesfall Zahl der Geborenen im September 1939. Gesamtzahl: 134, davon 4 Totgeburten 81 männlich, 3 Totgeburten 53 weiblich, 1 Totgeburt Todesfälle im September 1939. Gesamtzahl: 83 Davon auswärts 26 57 (34 männlich, 23 weiblich)

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Amtsblatt Nr. 10

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadt Innsbruck. Verantwortlicher Hauvtschriftleitei: Dr. Wlllv Rum«, Innsbruck, Wilhelm»Greil«Stiaße 25. Anzeigenverwaltung: Ala Anzeigen-Aktiengesellschaft, Niederlassung Innsbruck, Maximilianstraße 13. ssür den Anzeigentext verantwortlich: Hans Holzmann. Grenzstraße 7. Drutt: NS.-Gauverlag und Druckerei Tirol Ges. m. b. H., Innsbruck. Auflage N. 9: 13U0.


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