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derHmdesnaupktlldt Mnsbruck Erscheint e i n m a l im M o n a t B e z u g s p r e i s 3 5.— j ä h r t . E i n z e l n u m m e r 3 —.65 Nummer

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Schriftleitung: Rathaus 3. Stock Z i m m e r N r . 1 9 0 Fernsprecher N r . 6371/190

November-Dezember 1948

l l . Jahrgang

Die Innsbrucker-Bauordnung vom Standpunkte des Hygiemkers Dr. Robert Kapferer, Stadtphysikus. Es hat sich immer wieder gezeigt, haß die bestehende Innsbrucker Bauordnung gewisse Unklarheiten und Lücken aufweist, welche dazu benutzt werden, eine derartige Verbauung der Grundstücke herbeizuführen, die ohne Rücksicht auf gesundheitliche Belange bauliche Verhältnisse herbeiführt, welche ähnlich den in der Altstadt destehenden sind. Früher geschah dies unter dem Zwange der einschließenden Stadtmauer, heute unter dem Einfluß gewissenloser Vauspekulation. Was von unseren Vorfahren noch an freien Grundflächen übrig blieb, sieht man nach und nach dieser gewinnsüchtigen Verbauung der Grundstücke zum Opfer fallen. Ein weiterer schwerwiegender Mangel war der, daß die Bauordnung keine ausreichenden Bestimmungen enthielt, welche ausgesprochene Wohnviertel vor dem Lärm und üblen Gerüchen gewerblicher Betriebe

schützt.

Es ist auch nicht gut möglich, daß für alle Stadtteile die gleichen baulichen Bestimmungen gelten können. Es wird daher dringend nötig sein, verschiedene Bauzonen zu bestimmen und die dafür geltenden Zonenbauordnungen. Auch schon beim Bebauungsplan sind verschiedene hygienische Gesichtspunkte zu berücksichtigen, so die Richtung der Straßen zu den Himmelsrichtungen, die Bestimmung entsprechender Flächen für die Errichtung von öffentlichen Gärten, Spielplätzen u. dgl. Für die Wohnungen selbst muß der Zutritt von Licht und Luft in ausreichendem Maße gewährleistet sein. Es hat sich einwandfrei gezeigt, daß in Stadtteilen, wo diesen hygienischen Forderungen nicht Rechnung getragen ist, die Sterblichkeit eine viel größere wird. Es sind also Forderungen, welche die Hygiene hier

erhebt, die für das Wohl der Bevölkerung von ausschlaggebender Bedeutung sind und die in künftigen Bauordnungen mehr berücksichtigt werden müssen auch gegen den Widerstand des meist nur auf Profit gehenden Grundbesitzes. Es ist natürlich nicht möglich, im folgenden alle Bestimmungen der Innsbrucker Bauordnung vom Gesichtspunkte des Hygienikers aus zu besprechen. Es können nur einige besonders wichtige Bestimmungen herausgegriffen werden, welche besonders mangelhaft sind und offenbar mehr unter dem Einfluß der gewissenlosen Bodenspekulation als unter dem Einfluß gesundheitlicher Überlegungen für die Bevölkerung zustande gekommen sind. Es sollen daher folgende Bestimmungen der I n n s brucker Bauordnung besprochen werden, welche in einer neuen Bauordnung entsprechend abgeändert werden müßten. Aussteckung neuer Straßenanlagen; 17 Baubewilligung für gewerbliche oder I n dustrieanlagen; 3. § 30 Höhe der Wohnhäuser und Zahl der Stockwerke; 4. s 31 Höhe der Stockwerke und Wohnungsbestandteile; 5. tz 37 Räume zu ebener Erde und unter der Straßenhöhe;

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6. s 46 Haus- und Lichthöfe; 7. 3 58 Aborte; Freistehende Nebengebäude; 9. H 65 Stallungen, Mistgruben; 10. s 66 Wasserbeschaffung; 11. § 73 Offene Bauweise.

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§ 6. Aussteckung neuer Straßenanlagen. Hier wäre zu berücksichtigen, daß Straßenzüge, die von Ost nach West oder von Süd nach Nord verlaufen, ungünstige Verhältnisse für den Einfall des Sonnenlichtes in die Wohnräume ergeben. Besonders bei von Osten nach Westen verlausenden Straßenzügen erhalten die nach Norden gerichteten Gebäudeteile überhaupt keine Sonne und entsprechend sind die nach Norden gerichteten Räume sehr kalt. Der Verlauf der Straßen von Süden nach Norden bewirkt,, daß die Westseite der Häuser im Sommer ziemlich stark unter Hitze zu leiden hat. Straßenzüge sollen daher möglichst von Nordosten nach Südwesten oder Südosten nach Nordwesten gerichtet werden, um einen gleichmäßigen Einfall des Sonnenlichtes zu gewährleisten. § 17. Baubewilligung für gewerbliche und Industrieanlagen. Hier ist wohl die Bestimmung enthalten, daß Bauführungen, die durch gesundheitsschädliche Einflüsse die Nachbarschaft gefährden oder belästigen geeignet sind, erst nach Entscheidung der Zulässigkeit derselben nach der Gewerbeordnung bewilligt werden dürfen. Aber wie sieht es in Wirklichkeit dagegen aus? Sehr große, lärmende Betriebe wurden mitten in die Höfe von Wohnvierteln hinein errichtet, Schnapsbrennereien,chemischeReinigungsanstalten, Kaffeebrennereien u. dgl. verpesten die Luft in den unmittelbar angrenzenden Wohnungen. Zu wiederholten Malen hat sich das Gesundheitsamt auch mitunter im Verein mit dem Bausachverständigen gegen die Errichtung solcher Anlagen durch heftigste Stellungnahme ausgesprochen. Aber schließlich wurde das Projekt doch trotz dieser Einsprüche von amtlicher Seite und trotz des erbitterten Widerstandes der Nachbarschaft genehmigt. Sogar die unmittelbare Nähe von Krankenanstalten scheint kein Hindernis für die Errichtung gewerblicher Betriebe zu bilden. Hier müßten klare, eindeutige Bestimmungen festlegen, daß Betriebe größeren Umfanges und folche, welche mit Lärm und Geruchsbelästigung für die Umgebung verbunden sind, in ausgesprochenen Wohnvierteln nicht errichtet werden dürfen, wobei auch besonders Rücksicht auf Schulen und Krankenhäuser zu nehmen ist. Es wird viel zu wenig beacktet, daß Geräusche und Lärm nicht nur belästigend, sondern gesundheitsschädlich wirken und zu einer Schädigung des Gefäß- und Nervensystems führen. Auch der Verschlechterung der Luft durch üble Gerüche, Rauch und Staub kommt eine außerordentliche Bedeutung zu. § 30, Höhe der Wohnhäuser und Zahl der Stockwerke. Der Lichteinfall und die Bestrahlung der Häuser durch die Sonne ist in weitgehendem Matze von der Höhe der Häuser und der Breite der Straße abhängig. Der § 30 der Innsbrucker Bauordnung bestimmt nun, daß die Höhe eines Wohnhauses nicht größer sein darf als die Breite der Straße, in der es gelegen ist. Hiezu ist zu sagen, daß bei Einhaltung dieser Be-

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stimmung die unteren Stockwerke der Häuser nur ungenügend belichtet sind. Um eine ausreichende Belichtung der unteren Stockwerke durch direktes Himmels' licht zu gewährleisten, müßte die Straßenbreite mindestens eineinhalbmal so groß sein als die Höhe der Häuser, wobei natürlich auch die Straßenrichtung, wie schon früher erwähnt, eine wichtige Rolle spielt. Es kann wohl eingesehen werden, <daß diese Forderung nicht in allen Teilen der Stadt durchgeführt werden kann. Aber wenigstens für die Außenbezirke sollte dies mehr berücksichtigt werden. Aber auch das ist in vielen Fällen nicht geschehen. Man hat auch in den äußeren Stadtbezirken wie im Saggen und in manchen Teilen von Pradl und Wilten außerordentlich hohe Häusergruppen gebaut, welche von den engen Straßen wie von Schächten durchzogen werden. Man braucht sich das Stadtbild nur von der Höhe aus zu betrachten, um diese ganz widersinnigen Verbauungen zu erkennen. Tie Häuser sollten doch gegen die Peripherie der Stadt niedriger werden und die Straßen breiter. Gerade das Gegenteil wird man an manchen Stellen sehen. Allerdings gibt es auch wieder schön angelegte Wohnviertel wie die Südtiroler Siedlungen mit breiten Straßenzügen, niedrigen Häusern und großen, unverdauten Höfen. Die Stadtplaner sollten sich mehr vor Augen halten, daß es hier um das kostbarste Gut geht, um die Gesundheit der Bewohner. Wenn man bedenkt, daß die meisten der Stadtbewohner gezwungen sind, den größten Teil ihres Lebens innerhalb geschlossener Räume zu verbringen, dann wird die Forderung nach genügend Licht und auch Sonnenbestrahlung der Wohnund Aufenthaltsräume um so eindringlicher erscheinen. § 31. Höhe der Stockwerke und Wohnungsbestandteile. Die Höhe der Wohnräume mit 2.90 Meter ist als ausreichend zu bezeichnen. Unter besonderen Verhältnissen könnte auch eine niedrigere Raumhöhe von 2.70 Meter noch als ausreichend betrachtet werden. Absatz 3 dieses tz besagt: Aus Gesundheitsrücksichten darf kein Wohnraum unter 14 Quadratmeter Fläche erhalten; Küchen und Dienerzimmer dürfen nicht unter 10 Quadratmeter groß fein. Dazu wäre auch nicht viel zu sagen. Nun kommt aber der verhängnisvolle vierte Absatz: Jeder derartige Raum muß mindestens ein in das Freie oder in ein Stiegenhaus führendes Fenster haben, um entsprechend gelüftet werden zu können. Es sind also nach der Bauordnung auch Wohnräume mit Fenstern in das Stiegenhaus zulässig. Dabei ist es nicht klar, ob sich dies nur auf Küchen und Dienerzimmer oder überhaupt auf alle Wohnräume bezieht. Die Bestimmung, daß Wohnräume mit ins Stiegenhaus gehenden Fenstern versehen werden dürfen, kann in einer künftigen Bauordnung Wohl nicht mehr aufgenommen werden. Daß joder Wohnraum ein direkt ins Freie gehendes Fenster haben muß, ist eine so selbstverständliche Forderung, daß dieselbe einer näheren Begründung kaum mehr bedarf. Wenn auch von manchen Bauherren und Baumeistern von dieser Bestimmung der Innsbrucker Bauordnung kein Gebrauch gemacht wird und auch Dienstbotenräume mit


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direkt ms Freie gehenden Fenstern versehen werden, so sieht man doch wieder andererseits in vielen Häusern auch neuzeitlicher Bauart die Dienstbotenräume ins Stiegenhaus münden. Darüber hinaus ist dann noch in den meisten Fällen die Größe des Raumes ganz beträchtlich heruntergedrückt, so daß diese Kammern häufig kaum 6 Quadratmeter groß sind. Diese Räume werden auf den Bauplänen einfach mit falschen Bezeichnungen wie Abstellräume, Besenkammern u. dgl. versehen, dienen aber dann in Wirklichkeit zur Unterbringung des Dienstpersonals oder anderer Familienangehöriger. Hier müßten wirksame Bestimmungen in der Bauordnung diese Umgehung unmöglich machen. § 37. Räume zu ebener Erde und unter der Stratzen-

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heißt es dann, daß bei Verbauung einzelner Baustellen 15 Prozent des Gesamtausmaßes unverdaut bleiben müssen und daß der größere Teil davon auf den Haushof zu entfallen hat, also 8 Prozent Haushof und 7 Prozent Lichthöfe u. dgl. Wenn alle Grundbesitzer in Ausnützung dieser ganz unmöglichen Bestimmung der Bauordnung bauen, dann gibt es, wie schon erwähnt, Verhältnisse, die denen in der Altstadt nicht viel nachstehen. Dabei gibt es eigentlich für sogenannte Tiesbauten oder Flügelbauten überhaupt keine Bestimmungen in der Bauordnung, sondern im § 63 der I B O . heißt es einfach: „Ob ein Nebengebäude als Stöcklgebäude oder als Anbau zu betrachten ist, wird von Fall zu Fall von der berufenen Behörde entschieden."

Hier zeigtsichauch besonders deutlich^ daß eine einheitliche Bauordnung für alle Stadtteile ganz unmögHier ist bestimmt, daß Wohnräume im Keller zuge- lich ist. lassen sind', wenn dieselben mindestens mit ihrer halI n diesem § 46 ist auch die Bestimmung enthalten, ben Höhe über das Straßen- oder Hofpflaster hinausdaß Lichthöfe, wodurch Küchen und Wohnräume erreichen und die gegen das umgebende Erdreich gelegehellt werden, einen Flächenraum von mindestens nen Mauern durch ventilierte Hohlräume isoliert sind. Weiters muß gegenüber den Fenstern solcher Woh- 12 Quadratmeter erhalten müssen. Dazu wäre zu sanungen auf eine Entfernung von mindestens 4 Qua- gen, daß ein Lichthof im Ausmaße von 3:4 Meter den Namen „Lichthof" eigentlich nicht verdient. Bei grodratmeter freier Luftraum sein. ßen und hohen Gebäuden kann das nur als ein Vom sanitären Standpunkte muß gegen Kellerwoh- Schacht angesprochen werden, der weder Licht noch nungen überhaupt Stellung genommen werden. Diese Luft in die tiefer gelegenen Wohnräume zu bringen Wohnungen sind gewöhnlich, feucht, von Schimmelpil- vermag. Dann tommt es auch noch vor, daß diese zen befallen, ungenügend belichtet und belüftet. Durch kläglichen Lichthöfe ebenerdig auch noch verbaut werdiese unhygienischen Wohnverhältnisse wird die Ent- den mit der Begründung, daß es nun doch ganz gleichstehung von Krankheiten zweifellos gefördert. Wie so gültig sei, ob dieser ohnehin unnütze Raum auch noch eine Kellerwohnung nach der Innsbrucker Bauord- verbaut wird. nung aussieht, gegenüber deren Fenstern auf eine EntDie Forderung der Hygiene ist hier die, daß solche fernung von 4 Meter wieder Mauern aufragen kön„Lichthöfe" nur zur Belichtung von Gängen und nen, bedarf keiner näheren Illustration. Aborten Anwendung finden dürfen. Was das Maß Unter welchen Verhältnissen Räume unter dem der unverdauten Fläche auf den Grundstücken betrifft, umgebenden Erdreich ausnahmsweise zu Wohnzwecken so müßte dieses abgestuft nach, den einzelnen Baugestattet werden könnten, müßte einer eingehenden zonen unbedingt vergrößert werden. Beratung unterzogen werden. Von Seite des Hygienikers wohl nur dann, wenn der Fußboden nicht mehr als 50 Zentimeter unter dem umgebenden Erdreich § 58. Aborte. liegt die Mauern isoliert sind und die Fenster nicht auf die Straße münden, sondern in den freien HofDie Aufschrift sollte „Aborte und Bäder" heißen, raum. denn es ist schlecht, Bäder, wie es oft geschieht, ohne Auch über Dachwohnungen (§ 45 d. I B O . ) wäre Licht- und Luftzutritt einfach durch Abschluß des näher zu beraten, denn diese Wohnungen bieten meist Wohnungsganges einzubauen. den Nachteil, daß sie im Sommer zu heiß und im Absatz 2 des § 58 enthält nun wohl die BestimWinter zu kalt sind. Es müßte hier also hauptsächlich mung, daß die Aborte Fenster besitzen müssen, die unauf ausgiebige Isolierung der Wände und Decken Be- mittelbar und ohne Luftschacht in den freien Luftraum dacht genommen werden. ausmünden. Nun wurden aber zu wiederholten Malen fogenannte überlichtete Aborte zugelassen, bei wels 46. Haus- und Lichthöfe. chen ein horizontaler, etwa ein bis zwei Meter langer § 46 enthielt vom Standpunkte des Bauhygienikers Luftschacht in das Freie führt. Hier müßten eigentlich wohl eine der verhängnisvollsten Bestimmungen der klare Verhältnisse geschaffen werden. Innsbrucker Bauordnung, denn auf Grund derselben Der § 58 bestimmt Wohl auch, daß für jode Wohkann die rücksichtsloseste Verbauung der Grundstücke nung ein Abort angebracht werden muß. Er sagt aber stattfinden. Rücksichtslos nicht nur für die Nachbar- nicht, daß der Abort innerhalb des Wohnungsverschaft, sondern auch für die Bewohner des auf diefe schlusses eingerichtet werden muß. Diese mangelnde Weise errichteten Gebäudes selbst. Bestimmung hat dazu geführt, daß man die Aborte Der erste Absatz besagt, daß die Haushöfe bei Neu- für mehrere Parteien eines Stockwerkes außerhalb bauten im Verhältnis zur Höhe der Gebäude hinrei- der Wohnungen gruppenweise an einer Stelle zusamchend geräumig anzulegen sind. I m zweiten Absatz menfaßt. Das bewirkt natürlich viele Unzukömmlich-

höhe.


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leiten und ist auch vom Standpunkte der Seuchenbekämpfung ganz zu verwerfen. § 63. Freistehende Nebengebäude, Stöcklgebäude. Die in den Höfen errichteten Stöcklgebäude sind oft eine Quelle allerlei Belästigungen für die Bewohner der betreffenden Häuserblocks. Sehr oft sind in denselben gewerbliche Betriebe untergebracht, welche Lärm und üble Gerüche erzeugen. Auch der Rauch aus den Heizungen dieser Stöcklgebäude bedeutet oft eine beträchtliche Belästigung, bzw. Gesundheitsschädigung der Nachbarschaft. Ganz allgemein muß daher vom Standpunkt der Bauhygiene verlangt werden, daß die Höfe in ausgesprochenen Wohnvierteln freibleiben sollen und Stöcklgebäude dort überhaupt nicht errichtet werden dürfen. Betrachtet man die Bestimmungen des § 63 über Stöcklgebäude näher, so mutz man sich die Frage vorlegen, welche baulichen Verhältnisse in den Höfen entstehen würden, wenn alle Grundbesitzer nach den Bestimmungen der I V O . solche Gebäude errichten würden. Wie würde das Innere eines Häuserblocks aussehen, wenn in jedem Hof Stöcklgebäude stehen würden, und zwar nach den Bestimmungen der I V O . , 6 Meter vom Haupthaus und 3 Meter von der Nachbargrenze entfernt, soferne nicht schon bei einem Nachbargrund solche an der Grenze stehen, in welch letzterem Falle sie direkt an die Nachbargrenze gestellt werden können. Dann ist hier die fchon erwähnte verhängnisvolle Bestimmung enthalten, welche es der berufenen Behörde anHeim stellt zu entscheiden, ob ein Nebengebäude als Stöcklgebäudc oder als Anbau zu betrachten ist. Diese allgemeine Bestimmung im Verein mit den unzureichenden Bestimmungen des tz 46 über Hausund Lichthöfe bildet eben die Grundlage für eine derart intensive Verbauung der Grundstücke, welche auch nicht mehr die primitivsten Forderungen für die gesundheitlichen Verhältnisse der Bewohner berücksichtigt. H 65. Stallungen, Futterkammern, Mist-, Düngerund Jauchengruben. Nach diesen Bestimmungen wäre es möglich, Stallungen in Kellern von Wohngebäuden unterzubringen und über Stallungen Wohnungen zu errichten. Diese Möglichkeiten gehören überhaupt ausgeschaltet. Stallungen und damit auch Dünger- und Mistgruben dürfen wohl nur unter ganz besonders günstigen Verhältnissen in freier Bauweise errichtet werden. Jedenfalls ist ein ausreichender Abstand von der Wohnung unbedingt nötig. I n geschlossen verbaute Stadtteile gehören Stallungen überhaupt nicht hinein. § 66. Wafserbeschaffung. Die Bestimmungen dieser Gesetzesstelle sind vom sanitären Standpunkt aus ganz unzulänglich. Es wird

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nur ganz allgemein gesagt,, daß in jedem Wohngcbäude für gutes, gesundes Trinkwasser Sorge zu tragen ist, sei es durch Anschluß an die bestehende öffentliche, sei es durch Anlegung einer eigenen Wasserleitung. Nur wenn weder das eine noch das andere möglich ist, dürfen Ziehbrunnen angebracht werden. Bezüglich der Wasserbeschaffung wurden in den Außenbezirken der Stadt einige ganz schwerwiegende Fehler gemacht. Man hat größere Siedlungen zugelassen, ohne für einwandfreie Wasserzufuhr Sorge zu tragen. Überdies sind diese Siedlungen nicht kanalisiert, sondern besitzen Sickergruben. Die Grundwasserentnahme erfolgt oft in bedenklicher Nähe der Sickergruben. Es ist daher Wohl eine selbstverständliche Forderung, daß vor Errichtung von Bauten die Frage der Wasserbeschaffung und Abwässerbeseitigung einwandfreisichergestelltwerden muß. Mangelhaft geregelt ist diese Frage auch insoweit, als Wohl festgelegt ist, daß in jedem Wohngebäude für Trinkwasser Sorge zu tragen ist, aber keinesfalls hiemit die unbedingte Notwendigkeit ausgesprochen ist, daß die Wasserzuleitung auch in jede Wohnung zu führen ist. Ebenso wie der Abort, soll auch das Wasser innerhalb des Wohnungsverschlusses sein. §73. Offene Bauweise. § 74. Abstand der Gebäude und Vorgärten. § 75 Höhe der Gebäude. Hier wäre nun grundsätzlich in Erwägung zu ziehen, ob der Abstand der freistehenden Häuser von der Nachbargrenze nicht doch etwas zu gering ist. Die Entfernung sollte von der Nachbargrenze so groß sein, als das Gebäude hoch ist. wobei 5 Meter als Mindestentfernung zu gelten hätte. Leider hat man aber im Gegenteil auch schon die 5 Meter Entfernung als zu groß befunden und dem Drängen einzelner nachgegeben. Eine freistehende Bauweise, bei welcher die Entfernung von nur 5 Meter von der Nachbargrenze eingehalten wird, wobei das Gebäude selbst bis zu 14 Meter hoch sein darf (§ 75), erfüllt feinen Zweck ja kaum mehr und bildet auch einen kläglichen Anblick. I m Vorstehenden wurde gezeigt, daß schwerwiegende Mängel in der Bauordnung enthalten sind, die bei Erstellung einer neuen Bauordnung ausgeschaltet werden müssen. Die Personen, welche maßgebend bei der Ausarbeitung und Beratung der einzelnen Bestimmungen der neuen Innsbrucker Bauordnung mitwirken, sollten mehr, als es früher geschehen ist, das gesundheitliche Wohl der Bevölkerung im Auge behalten. Man sollte sich, wie schon erwähnt, immer vor Augen halten, daß der Mensch in der Stadt gezwungen ist, den größten Teil seines Lebens in Wohn- und Arbeitsräumen zu verbringen. Es ist aus diesem Grunde eine zwingende Notwendigkeit, daß diese Räume den gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen. Die Forderungen der Bau- und Wohnungshygiene müssen an erster Stelle berücksichtigt werden und dürfen durch den Druck bedenkenloser Grund- und Bauspekulation nicht geschmälert werden.


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Vom neu eingemeindeten Arzl Von Ludwig Können-Horak, Leiter der Magistrats-Außendienststelle Arzl. M i t der Vereinigung von Hötting, Mühlau, I g l s , Vitt und Amras, im April des Jahres 1939, ging bald auch für Arzl, das bis dahin eine eigene Gemeinde bil dete, die Selbständigkeit verloren. Da Arzl mit Fug und Recht einen der landschaftlich am schönsten gelegenen Stadtteile darstellt, lohnt es sich, alle jene Innsbrucker, die niemals ihren Fuß über die Grenzen von Mühlau gesetzt haben, mit diesem neuen Stadtteile näher bekannt zu machen. Arzl umfaßt einen Flächenraum von 19.01 Quadratkilometer und beherbergt, nach der im Jahre 1945 vorgenommenen Einwohnerzählung, in 296 Häusern 2411 Personen. Damit reiht essich,nach Hötting und Mühlau, als drittgrößte in den Kranz der zu GroßInnsbruck vereinigten Gemeinden. Durch die Bundesbahnlinie Innsbruck—Hall getrennt, zerfällt die Katastralgemeinde Arzl in einen nördlichen Teil dem alten Dorf, und in einen südlich gelegenen Teil, NeuArzl genannt. Neu-Urzl ist erst in den letzten Jahrzehnten rasch angewachsen und ist zu erwarten, daß mit der Errichtung der Freihandelszone und dem Entstehen des geplanten Industrieviertels am rechten Innufer, hier ein bedeutendes Siedlungsgebiet erwächst, das sich voraussichtlich in ost-westlicher Richtung längs der Haller Bundesstraße entwickeln wird. Dem Anwachsen dieses Siedlungsgebietes wird wohl auch der einer baulichen Entfaltung stark hinderliche Landeshauptschießstand weichen und zu gegebener Zeit an einen günstiger gelegenen Platz verlegt werden müssen.

müssen, denn die Unterbringung zweier Schulklassen im Gebäude des Landesschietzstandes, kann nur als Notmaßnahme angesehen werden. Zufolge eines Stadtratbeschlusses vom 14. Ottober 1947 wurde dem Leiter der Außendienststelle ein fünfgliedriger, von den Parteien vorgefchlagener Beirat beigegeben. Dieser tritt fallweise zusammen, um dem Amtsleiter beratend zur Seite zu stehen, Wünsche und Beschwerden der Bevölkerung zu übermitteln und allenfalls notwendige Anträge an den Gemeinderat oder den Stadtrat weiterzuleiten. I n Anwefenheit des Herrn Bürgermeisters Dr. Anton M e l z e r und der beiden Vizebürgermeister F l ö c k i n g e r und K o t t e r erfolgte am 3. Februar 1948 die konstituierende Sitzung. Bei dieser Gelegenheit wurden dem Herrn Bürgermeister verschiedene Wünsche der Arzler Bevölkerung vorgetragen. Es handelte sich vorwiegend um bauliche Maßnahmen, die bald darauf in Angriff genommen und inzwischen auch ihrer Vollendung zugeführt wurden. Wenn auch bisher nicht alle Wünsche restlos zu erfüllen waren, was in erster Linie dem Mangel an Material und der Geldknappheit zuzuschreiben ist, so besteht für deren Verwirklichung im kommenden Jahre berechtigte Aussicht.

Die seit dem Bestehen der Außendienststelle durchgeführten baulichen Maßnahmen erforderten einen ansehnlichen Aufwand an Geldmittel. Neben den vielen kleinen Arbeiten die geleistet wurden, seien zwei besonders hervorgehoben. Die Behebung der Wassernot im Arzler Villenviertel durch Verstärkung der Nach demokratischen Grundsätzen erfolgte über Hauptzufuhrrohre und die Verbreiterung der sogeWunsch der Bevölkerung von Arzl und auf Beschluß nannten „ V i l l " , einer steilen, verkehrsreichen Straße. des Tiroler Landtages am 6. Oktober 1946 eine Volks- Bei diesen Arbeiten wurde bereits auf die längst geabstimmung, die darüber zu entscheiden hatte, ob Arzl plante aber durch die Kriegsereignisse zurückgestellte wieder seine Selbständigkeit als Gemeinde erhalten, Kanalisierung von Arzl Bedacht genommen und als oder weiterhin im Verbände der Stadt Innsbruck Anfang hiezu, kleine Teilstrecken mit Kanälen ververbleiben sollte. Das Ergebnis dieser Abstimmung sehen. Neu-Arzl, das durch die Kriegsereignisse die war eine überwiegende Mehrheit von 566 gegen 268 Straßenbeleuchtung opfern mußte, wurde vorerst mit Stimmen für den Verbleib im Verbände der Stadt einer neuen, wenn auch bescheidenen Straßenbeleuch« Innsbruck. M i t der Errichtung einer Magistrats- tung ausgestattet. Ebenso wurden mehrere dringend Autzendienststelle im Frühjahr 1947 wurde ein schon notwendig gewordene Beleuchtungsstellen im Bereiche lange gehegter Wunsch erfüllt und den Bewohnern des Dorfes errichtet. I n allernächster Zeit wird auch von Arzl viele zeitraubende Wege in die Stadt er- die Arzler Straße auf der Strecke zwischen dem Gastspart; ein Großteil der anfallenden Amtshandlungen hof Koreth in Mühlau und der Obus-Endstation Arzl kann seither an Ort und Stelle erledigt werden. Für eine Straßenbeleuchtung erhalten und damit einem die kleinsten Bewohner von Arzl wurde ein Kinder- schon oft ausgesprochenen Wunsche der Bevölkerung garten errichtet, der unter Leitung einer städtischen Rechnung getragen. Kindergärtnerin und zweier Helferinnen steht. WelDie Absicht, noch in diesem Jahre die Arzler Straße cher großen Beliebtheit sich diese Einrichtung erfreut, mit einer Asphaltdecke zu versehen, mußte wegen Geldbeweist die hohe Frequenzziffer von annähernd sechzig knappheit und der inzwischen eingetretenen kalten Kindern. Jahreszeit auf das kommende Frühjahr verschoben Die Schulraumfrage ist ein bisher noch ungelöstes werden. Problem geblieben, da für den Bau eines Schulhauses Von den Wegverbesserungen seien nur die Wiederaugenblicklich die Mittel nicht bereitgestellt werden instandsetzung des Rosnerweges erwähnt, der von der können. Besonders im Gebiete von Neu-Arzl wird Hungerburg über die Mühlauer Klamm zum Rechendiese Frage täglich brennender und sie wird wohl in hof führt und nicht nur der Arzler Bevölkerung zuallernächster Zeit einer Erledigung zugeführt werden gute kommt sondern auch einen willkommenen, von


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den Innsbruckern gerne begangenen Spazierweg darstellt. Vom Schönblick winkt seit einem Jahre die Schweizer Flagge ins Tal herab und erinnert daran, daß hier unter dem Namen „Schwyzer Hüsli" in aller Stille ein Säuglingsheim erstanden ist, das auf städtischem Grunde gelegen, mit Schweizer Geld erbaut und eingerichtet wurde. Dieses Heim steht unter der fürsorglichen Leitung einer Schweizer Schwester und es werden hier durchschnittlich 30 bis 40 Kinder im Alter bis zu drei Jahren liebevoll betreut und gepflegt. Die Bevölkerung von Arzl, deren Zahl sich nach den eingangs erwähnten statistischen Daten im letzten halben Jahrhundert um das vierfache erhöht hat und früher fast ausschließlich der landwirtschaftlichen Betätigung nachging, findet nunmehr zum größten Teile seinen Erwerb als Arbeiter und Beamte in I n n s bruck. Nur mehr in rund 70 Bauernhöfen, es sind vorwiegend Kleinbauern mit geringem Viehstand, geht man mit Fleiß und Umsicht der Landwirtschaft nach und Pflegt vorwiegend den Gemüsebau, so daß nicht zu unrecht Arzl als der Gemüsegarten von Innsbruck angesprochen wird. Es erfreut sich u. a. das in Arzl erzeugte Kraut ganz besonderer Beliebtheit. Klimatisch gut gelegen, würde sich Arzl für die Züchtung edler Obstarten besonders eignen, doch besteht leider für diese Sparte landwirtschaftlicher Betätigung augenblicklich wenig Interesse. Hier ausklärend und an-

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eifernd zu wirken wäre eine dankbare Aufgabe für die berufenen Stellen. Als „Gemüsegarten" von Innsbruck liegt es im größten Interesse der Stadt, die Erhaltung der noch bestehenden Landwirtschaften zu fördern und zu unterstützen. Die Furcht manches alteingesessenen Arzler Bauern, daß sein Gehöft infolge der Eingemeindung nunmehr dem Drucke der Großstadt weichen müßte, ist durchaus unbegründet. Ganz im Gegenteil, der I n n s brucker Markt bedarf dringend der hier erzeugten Güter und es ist nur zu begrüßen, wenn die bestehende Produktion durch den Fleiß der Bauernschaft und eine geschickte Lenkung des bäuerlichen Nachwuchses durch Schulen und andere hiezu berufenen Stellen eine erhebliche Steigerung erfährt. Zu Arzl gehören auch einige schön gelegene Alpen, von denen die unweit der Hungerburg gelegene Arzler Alpe ein gern besuchter Ausflugsort von Innsbruck, und die Möslalpe im Samertal erwähnt zu werden verdienen. Letztere wurde im vergangenen Jahr mit bedeutenden Kosten neu instandgesetzt. Der bis zu 140 Stück Großvieh zählende Viehauftrieb erfolgt hier nicht mehr wie einst auf den mühsamen, steinigen Wegen über die Arzler Scharte, sondern unter Benützung der Bahn bis Scharnitz und dann auf guten, zum Teil sogar von Kraftwagen befahrenen Wegen durch, das Samertal.

Bericht über die Gemeinderatssitzung am 25. November 1948 Sozialisten, wurde aber schließlich in einer namentlichen Abstimmung mit 20 gegen 16 Stimmen der Sozialisten und des kommunistischen Vertreters GR. Pettauer angenommen. Es folgten Anfragen der Gemeinderäte: StR. Klappholz über die Errichtung eines Unfallspitclles für Salzburg, Tirol und Vorarlberg in Innsbruck, GR. Hackl wegen einer Änderung der Rauchfangkehrordnung, StR. Dr. Kunst wegen der Schaffung einer Gemeindewahlordnung durch den Tiroler Landtag ohne Beiziehung der Stadtgemeinde Innsbruck, GR. Pettauer und StR. Thoma wegen der Beleuchtung der Straßen und Häuser der Stadt, StR. Sigl und GR. Schöpf wegen des Merhandnehmens der gerichtlichen Delogierungen und GR. Schneider wegen der Freigabe von Wohnraum durch die Besatzungsmacht. Der Bürgermeister nahm zu den einzelnen Anfragen unmittelbar Stellung oder stellte in Aussicht, daß er die Angelegenheit untersuchen werde. Die sich anschließenden Anträge der Gemeinderäte wurden gemeinderätlichen Ausschüssen oder den zuVorarlbera/schen Wappenschlüssels" von K. Fischnaler. ständigen Magistratsabteilungen zur weiteren BeI m Rahmen des Innsbrucker Wohnrechtes wurden handlung zugewiesen: GR. Oberhammer und Gen. die Aufnahme der Kredite und die Beistellung des über die Rückgabe des Schulgebäudes Sillgasse 10 an städtischen Grundes zur Erbauung der zwei Wohn- das Mädchenrealgymnasium, über die Beleuchtung häuser Egger-Lienz-Straße Nr. 44 und 46 bewilligt. des Rennweges von der Hungerburgstation zum LöEin Minderheitsantrag des Rechtsausschusses, die wenhaus sowie über die Errichtung einer Wartestelle durch das Kirchenbeitragsgesetz vom Jahre 1939 er- für die Haller Lokalbahn am Südtiroler Platz; GR. folgten Entziehungen von Vermögen und Vermögens- Falger und Gen. über die Schulbauprojekte für das rechten der öffentlichen Religionsgenossenschaften als Haushaltsjahr 1949; GR. Schneider und Gen. über nichtig anzusehen, stieß auf starken Widerstand der den Ankauf von Baracken für Wohnzwecke, GR. Hackl Bürgermeister Dr. Melzer eröffnete die Sitzung mit Worten des Gedenkens für den seit der letzten Sitzung verstorbenen ehemaligen Bürgermeisterstellvertreter Dr. Walter P e m b a u r . Es erfolgte die Angelobung der Gemeinderäte Dr. Hermann D i e t r i c h und Hans G e y r , beide OVP., welche die Stellen der ausgeschiedenen Gemeinderäte Johann A b fa l t e r e r und Andrä S t e i x n e r eingenommen haben. Der Bürgermeister nahm ausführlich zu Anfragen Stellung, die in früheren Sitzungen vorgebracht wurden: GR. Strobl über die Beleuchtung der Karwendelbrücke und GR. Thoma über die Nachtruhestörungen im Stadtgebiet. Ein Antrag des Stadtrates, Liegenschaften des ehemaligen Vereines „Freie Schule, Kinderfreunde" an den Restitutionsfonds der sozialdemokratischen Organisationen zurückzugeben, wurde angenommen. Der Gemeinderat genehmigte eine Reihe von Nachtragskrediten und bewilligte 10.000.— Schilling Subvention für die Herausgabe des 7. Bandes des „Tirolisch-


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und Gen. über die Schaffung zweier Waschküchen in den Barackenunterkünften am Mentlberg, GR. Kraus und Gen. über die Beschaffung von Fensterglas für die Leopoldschule, GR. Rapoldi und Gen. über die Einbeziehung von Heilbehelfen und Zahnreparaturen zahlungsunfähiger Insassen derstädtischenHeime in die

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Fürsorge, GR. Schöpf und Gen. über ein Fahrverbot für den Verbindungsweg zwischen Amthor- und Egerdachstraße, StR. Sigl und Gen. über die Förderung von Volkswohnungs- und Siedlungsbauten. Die Sitzung endete nach fünfstündiger Dauer. Pz.

Univ. Prof. Ferdinand Peche zum 50. Todestag Ein Innsbrucker, der ebenfalls verdient in diesen Seiten rühmend erwähnt zu werden, ist der vor fünfzig Jahren verstorbene Universitätsprofessor für mathematische Physik, Dr. Ferdinand Peche. Professor Peche, geboren zu Pisek in Böhmen, war, nachdem er sich in Graz habilitiert hatte, im Jahre 1868 an der hiesigen Universität zum Ordinarius für Physik ernannt worden. Er ging 1890 in Pension und vermachte in einem Testament vom 15. April 1892 seinen großen Besitz in Wilten für gemeinnützige Zwecke. Für diese großherzige Tat —die hierzulande ja schon recht selten geworden ist, während in der Schweiz wohltätige Legate heute noch recht häufig find, — erhielt Prof. Peche ein Ehrengrab und wurde eine Straße in der Nähe seines Besitzes nach ihm benannt; auch der auf seinem Grunde errichtete öffentliche Garten trägt seinen Namen. Wie ein Blick in das Testament Prof. Peche's vermuten läßt, war dieser zweifellos ein Original. Das Testament begann folgendermaßen: „ I c h wünsche auf die einfachste Weise beerdigt zu werden, enthebe dankend jeden von der Begleitung meiner Leiche, da ich eine mögliche Verkühlung der Leidtragenden beim Be-

gräbnis vermieden haben will." Anschließend wird auch ausgeführt, daß das Haus Leopoldstraße Nr. 59 samt Grund, das auf 8609 Gulden geschätzt wurde, der Gemeinde Wilten zu wohltätigen Zwecken zufallen soll. Die Verwendung dieser Legate sollte „ohne Rücksicht auf Konfession, politische Gesinnung, Nationalität erfolgen". Ein Sparkassenbuch vermachte er dann seinen Hunden. Die Gemeinde sollte die daraus anfallenden Zinsen für deren Verpflegung verwenden. Nach dem Verenden der Tiere gehörte „das Buchet dem Unterstützungsverein der drei weltlichen Fakultäten an der Universität Innsbruck". Die ursprünglich geplante Errichtung eines Armenhauses für die Gemeinde Wilten kam Wohl infolge der Eingemeindung Wiltens zur Stadt Innsbruck nicht zur Ausführung. Der Peche-Garten wurde im August 1901 als öffentliche Anlage zugänglich und wenige Jahre später darin die vom Feldmarschall-Leutnant R. v. Schidlach gestiftete Kinderbewahranstalt eröffnet. Bei den Luftangriffen des zweiten Weltkrieges fielen im Gebiete des Peche-Gartens zahlreiche Bomben. K. Schadelbauer.

Ing. Müllers „Handwerkerschule" vom Jahre 1848 Für die Verbesserung des Innsbrucker Schulwesens war vor 100 Jahren die Errichtung einer Real-, Gewerbe- oder Handwerkerschule dringend notwendig geworden. Bis zur Erfüllung dieses „allenthalben längst gefühlten Bedürfnisses" durch die zuständigen Obrigkeiten, ging der Zivilingenieur und Architekt C. M ü l l e r im Herbste 1848 daran, eine „technischgewerbliche Privatlehranstalt (Handwerksschule)" zu eröffnen. Das Landesgubernium erteilte die Bewilligung hiezu „mit dem Ausdrucke des Wohlgefallens", und das Universitätsrektorat stellte sogar ein Unterrichtslokal zur Verfügung. I n seinem im „Tiroler Boten" veröffentlichten Programm gibt Müller als Hauptzweck feiner Lehranstalt an, „technische Handwerker in ihrem Fache auszubilden und zwar sowohl

künstlerisch als technisch-wissenschaftlich, soweit es der Grad gewerblicher Ausbildung erfordert." I n diefer Schule sollten besonders folgende Handwerker eine Fortbildung erfahren: Steinmetze, Maurer, Tischler, Zimmerer, Schlosser, Mechaniker, Spengler, Waffen-

schmiede, Glockengießer, Goldarbeiter, Uhrmacher, Maler, Tapezierer, Kunstgärtner usw. Als wichtigstes Fach war der Zeichenunterricht vorgesehen, der in zweifacher Weise als freies Handzeichnen und geometrisches Zeichnen erteilt werden sollte. Daneben sollten Vorträge über geometrische Figuren, mathematische Beweise, Tragfähigkeit der Balken, Pump- und Druckwerke, Wasserleitungen, Dampfheizungen, Ofenkonstruktionen, Dampfmaschinen, Eisenbahnen, Baumaterialien, Metalle, Gase usw. gehalten werden. Der Unterricht begann am 1. Dezember 1848 und fand vor- und nachmittags statt, so daß jeder nach seiner freien Zeit diese Schule besuchen konnte. Das monatliche Honorar betrug für einen täglich zweistündigen Untericht 2 Gulden 40 Kreuzer. Über das weitere Schicksal dieser Handwerkerschule und ihre Erfolge ist nichts bekannt. Jedenfalls wurde im Jahre 1850 eine städtische Unterrealschule mit zwei Jahrgängen eröffnet. K. Schadelbauer.


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Dokumente unserer Zeit Bei der Festvorstellung zu Gunsten des Französischen Roten Kreuzes im Landestheater am 24. November 1945, bei dem der Osterreichische Kulturring eine Aufführung von Mozarts „Zauberflöte" veranstaltete, hielt Bürgermeister Dr. M e l z e r folgende Ansprache:

Österreicher ihr nicht einen Mozart, einen Haydn, einen Beethoven einen Bruckner geschenkt hätten. Wir haben eine der berühmtesten österreichischen Opern, Mozart's „Zauberflöte", in den Dienst des Französischen Roten Kreuzes gestellt. Jenes Wert, in dem Tamino gegen die Mächte der Finsternis kämpft und Papageno sein loses Spiel treibt. Es gibt kein Werk der Musikgeschichte, das so sehr den österreichiHerr Gouverneur! Meine Damen und Herren! schen Menschen in seinen Vorzügen und Fehlern wiWir haben in den letzten Wochen zwei Veranstal- derspiegelt wie gerade die „Zauberflöte". Wir Ostertungen erlebt, die der Bevölkerung von Innsbruck und reicher haben schon mehr als einmal gleich Taniino in Tirol den Beweis erbrachten, wie sehr die französische weltgeschichtlichen Auseinandersetzungen gegen die Militärregierung bemüht ist, das Kulturleben unseres Macht des Bösen gekämpft, wir tragen aber auch die Volkes von den Nachwirkungen des Krieges zu be- Natur des Papageno in uns, leichtsinnig, im schillernfreien. Die eine Veranstaltung schenkte uns die Kir- den Federkleid, nachlässig und bequem, aber doch so chenglocken die dem Moloch des Krieges bereits zum liebenswürdig, daß er schließlich trotz seiner Fehler Opfer gefallen waren, die andere Feier brachte uns seine Papagena erringt. Ideen und Probleine, die für di^ berühmten Figuren der Innsbrucker Hofkirche zu- andere wie die Vögel des Himmels unerreichbar, im rück. Es waren zwei kirchliche Feste und es ist dies blauen Äther herumflattern, trägt er gesichert im Vokein Wunder, denn die österreichische Kultur ist mit gelbauer auf seinem Rücken. Das edle Streben des dem kirchlichen Leben eng verbunden. Diese heutige Tamino und die heitere Liebenswürdigkeit des PapaVeranstaltung ist keine kirchliche Veranstaltung, son- geno sind es, die wir Österreicher erst wieder von dem dern findet im Theater statt und trägt trotzdem das Schutt des Krieges und des Nationalsozialismus beKreuz an ihrer Stirne, das rote Kreuz als Zeichen freien müssen um in lebendige Verbindung mit dem des Christentums und der Menschlichkeit. Es ist nur Kulturleben anderer Völker zu treten. Die heutige ein bescheidener Veitrag der Stadt Innsbruck für das Festvorstellung, die wir uns dem Französischen Noten Französische Rote Kreuz und damit ein Zeichen des Kreuz zu widmen erlauben, ist ein Schritt auf diesem Mitgefühls und der Hochachtung gegenüber allen Wege, er erreicht seinen Höhepunkt in den Worten der Franzosen, die im Kampfe um die Freiheit und um berühmten Arie: I n diesen heil'gen Hallen, da wohnt die Menschenrechte in diesem Kriege verwundet wur- die Rache nicht. den. M i t materiellen Mitteln kann man Kriege führen Unser Vaterland Österreich ist ein kleiner Staat und Siege erringen. Aber Frieden bringen kann nur und nicht reich an materiellen Mitteln, aber auf dem der Geist der Weisheit, der Kultur und der MenschGebiete der Kunst, der Kultur und Wissenschaft zäh- lichkeit. Und zu diesem Geist unseren bescheidenen Beilen wir uns zu den Großmächten und können von un- trag zu geben, ist der Sinn dieser Festvorstellung und seren Schätzen albgeben, ohne jemals ärmer zu wer- ich weiß, daß gerade die französische Nation, als deren den. Seit Jahrhunderten hat sich die medizinische Vertreter ich Sie, Herr Gouverneur, hier begrüßen Schule in Wien in der ganzen Welt einen Namen ge- und für I h r Erscheinen danken darf, besonderes Vermacht. Ebenso berühmt ist die theologische Fakultät ständnis unserem Wunsche entgegenbringen wird, daß von Innsbruck und es gibt keinen Erdteil, in welchem recht bald an Stelle des Lärms der Waffen der heitere nicht Kirchenfürsten regieren, die in Innsbruck ihre Wettstreit der Musen treten möge, nicht nur in FrankAusbildung genossen. Alm reichsten sind w»r auf dem reich und Osterreich, sondern in Europa und in der 24. 11. 1945. Gebiete der Musik. Wie arm wäre die Welt, wenn wir ganzen Welt.

3tac1tl(unclljcne Leiträ^e von Dr. Karl

Vor hundert Jahren November «848: 4. veröffentlicht Prof. Alois Flir im „Boten" ein „öffentliches Dankschreiben", in dem er u. a. mitteilt: „Briefe aus Innsbruck forderten mich zur Rückkehr von Frankfurt auf, weil bei der Umgestaltung unserer Universität das Zusammenwirten sämtlicher Professoren doppelt notwendig sei. Ich konnte die Richtigkeit dieser Vorstellungen nicht verkennen und hielt es daher für meine Pflicht, aus der deutschen Nationalversammlung förmlich auszutreten."

4. wurde in der Ständeversammlung die Antwort des Kaisers auf die nach Olmütz gesandte Ergebenheitsadresse verlesen; sie begann: „Tie Eingabe vom 15 d. M., in der ihr mir die Treue, Hingebung und Anhänglichkeit der Bewohner eurer Provinz darbringt, tonnte mich zwar nicht überraschen — denn stets und noch in neuester Zeit hat Tirol diese Gesinnungen auf das Glänzendste bewährt — aber zu besonderem Tröste in diesen Tagen schwerer Prüfung gereicht sie meinem tiefbetrübten Herzen."


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— gibt Musterhauptschuldirektor Schenach bekannt, daß der Lehrkörper der Musterhauptschule die Heranbildung der Volksschullehrer übernimmt und schreibt zugleich die Aufnahmsbedingungen in den pädagogischen Kursus aus. 8. spendet der tirolifche Erbpostmeister Josef Graf von Thurn und Taris für verwundete Kaiserjäger 40 Gulden. ttt. schließt eine dreitägige Debatte des ärztlichen Vereines von Tirol und Vorarlberg, in der die wissenschaftlichen und materiellen Interessen der Ärzte verhandelt wurden. Zum Präsidenten des Vereines wurde Direktor Doktor Tschallener von Hall ernannt. 12. ruft der „Verein zur Sammlung für eine deutsche Flotte" auf im Geschäft des Hr. Moriggl Flottenabzeichen zum Preis von 18 Kreuzern zu erwerben. 17. stimmen die Mitglieder des Landtages mit Begeisterung für die Gründung eines Versorgungsfonds für invalide Kaiferjäger und Landesschützen und zeichnen hiefür eine Summe von 1200 Gulden. Generalmajor Ritter v. Roßbach sandte für diesen Zweck 100 Stück SilberZwanziger. 18. dankt der Verwaltungsrat der Nationalgarde dem Erbpostmeister Graf Josef v. Thurn und Taxis für eine Spende von 100 Gulden für die Nationalgarde und

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wenige Tage später dem Gf. Franz v. Alberti für eine gleichhohe Gabe. spricht der Ausschuß der Juristen an der hiesigen Universität ihrem scheidenden Studiendirektor Franz Graf v. Alberti, Präsident des Stadt- und Landrechtes, den Tank aus. Dezember 1848: steigt die Königin-Mutter von Bayern auf der Durchreise beim Gasthof zum goldenen Adler (Wirt: Alois Lutz) ab. wild die neue Leitung des Musikvereines bekannt gemacht: Hofr. Daniel R. v. Mensi (Präses), Fiskaladjunkt Dr. Ant. Gröber (Direktor), Advokaturspraktikant Dr. Ant. Pusch (Sekretär), Handelsmann Josef Gugler (Kassier). ladet die Liedertafel mit Kapellmeister Alois Teuchner zum Beitritt ein. Der Verein wollte den mehrstimmigen Männergesang pflegen. wird die Ernennung des Grafen Kajetan von Bissingen Nlppenburg zum Gouverneur von Tirol bekannt. beginnt die Ausgabe der Neujahrs-Entfchuldigungskarten zu Gunsten der Armen. reist eine Tiroler Deputation nach Olmütz und Prag, um Kaiser Franz Josef die Glückwünsche zu dessen Thronbesteigung zu überbringen.

Alt Innsbwcker Kultmbilder Als „Alt-Innsbruckcr Kulturbilder" sollen einzelne Begebenheiten aus dem täglichen Leben, die besonders kulturgeschichtlich bemerkenswert und geeignet sind die Verhältnisse ihrer Zeit zu beleuchten, mitgeteilt werden. 1. Ein immer wieder gerügtes Vergehen der Bäckermeister war der Verkauf von untergewichtigem Brot. Das alte Rechtswesen, reich an drastischen Strafarten, hatte auch dafür eine eigene Sühne eingeführt. Die unehrlichen Bäcker wurden in das Wasser geworfen und einige Zeit darin untergetaucht. Bei der damals ohnehin rohen Behandlung der Delinquenten ist zu vermuten, daß man den verurteilten Bäckermeister ziemlich ausgiebig unter Wasser gehalten haben dürfte. Über die Ausführung dieser Strafe schreibt Andreas Schneller in seinem „Bayerischen Wörterbuch" : „Bäcker, die sich in ihrem Gewerb gegen die Gemeinde vergangen, pflegte man zur Strafe zu schupfen, d. h. von einem eignen Gerüst, die Schupfen genannt, ins Wasser zu schleudern." Nach einem Modell eines solchen „Bäckertränkers" im Landshuter M u seum wurde ein kleiner Käfig, in den der Bäcker gesperrt wurde, an einer langen Stange befestigt, die wie ein Kran hinaufgezogen und hinabgelassen werden konnte. Und weil diefe Stange also auf- und ab-geschnappt wurde, nannte man die Vorrichtung auch „Schnapper". Die Verwendung einer Bäcker-Schupfen in Innsbruck ist bisher nicht nachgewiesen. Ein Schreiben der Regierung an den Sonnenburger Landrichter, Hans Lechl, vom 7. Juni 1630 (Ibk Staatsarch. Causa domini, B l . 97) liefert nun den Beweis für ihr Vorhandensein. Es trägt die Aufschrift: „Schupfen oder Schnaper zu Ynsprugg aufzurichten". Dem Inhalt nach hatte die Regierung bereits am 29. Oktober 1629 dem Landrichter befohlen, „die Schupfen oder Schnapper bei dem Inthor wieder, da änderst was daran abgienge oder mangelte reparieren und zurichten zu lassen." Da die Regierung nicht wisse, ob dies geschehen sei, erneuert sie nun ihren Befehl. 2. Wie es im Sommer 1631 bei den Häusern am linken Innufer, damals Obere und Untere Innbruggen genannt.

aussah und zuging, ist einem Schreiben der Regierung an den Bürgermeister und Stadtrat vom 16. August d. I . zu entnehmen. Bei der fürstlichen Durchlaucht geheimen Nal hattensich„etliche zunächst der Obern- und Untern-Vhnbruggen" wohnende Nachbarsleute, über den Stadtrichter, Hans Khiechl, beschwert, weil er „zu dieser heißen Sommerszeit die Heimlichkeiten ( ^ Abortgruben)" zu räumen und andere Unsauberkeitcn gestattet habe, auch bei den Wirten wegen den ..daselbst bis in die halbe Nacht befindenden Zechleulen keine Abstellung fürnchme, ja felbst UnHändel anfange". Die Leute baten um Abhilfe. Die Regierung befahl nun dem Bürgermeister und Rat, da „dergleichen Unsauberkeiten und Gstank, dadurch zu Sumers Zeiten gar leichtlich gefährliche Krankheiten und anders Unheil erweckt werden möcht, keineswegs zu erstatten" seien, sich genau zu erkundigen und „gegen den Verbrecher solche ernstliche Demonstration" vorzunehmen, daß diese Arbelt derzeit „hinfüro unfehlbarlichen eingestellt" werde. I m gleichen Schreiben werden Bürgermeister und Rat an den bereits früher erteilten Auftrag erinnert, den „zwifchen der Faber- und Khienastischen Behausung stehenden Brunnen säubern und die dabei herum befindenden Unsauberteitcn und unleidlichen Gestank wenden zu lassen". Bisher sei diesbezüglich keine Wendung geschehen, sondern es wird vielmehr „der üble Geruch je länger je mehr zu deren hin- und herpassierenden Personen höchster beschwer- und gefährlicher Ungelegenheit nur gemehrt"; es erfordere die Notdurft unumgänglich, daß „angedeiter Brunnen und die dabei erscheinende Unsauberkeit, Gestank und besorgende Gefahr remediert werde". Die Regierung verlangt, daß der Brunnen repariert und gereinigt und die Unsauberkeiten abgestellt werden. Schließlich erklärt die Regierung glaubwürdig zu erfahren, daß „die Wirt an der Inbruggen (d. s. also jene am linken Innufer) ibre Gäste und Zechleute über die bestimmte Zeit zu nachts aufhalten" und ihnen gegen die Ordnung Wein auftragen. Dies sei keinesfalls zu dulden. Die Regierung befiehlt, die Übertreter gebührend zu strafen und dann Bericht zu erstatten. (Staats-Arch. Causa domim 1631, 375.)


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Über die in der Stadt herrschenden „Unsauberkeiten" im Allgemeinen unterrichtet ein Schreiben der Regierung an den Bürgermeister und Stadtrat vom 26. August 1630, das folgendermaßen lautet (in stark verbesserter Schreibweise): „Abstellung der Unsauberkeiten in den Häusern und auf den Gassen allhie: Demnach bei allhiesiger Stadt der tägliche Augenschein mehr als zuviel zu erkennen gibt, daß sowohl in den Häusern, als auf den Gassen große Unsauberkeiten gebraucht werden, hieraus dann allerhand Ungelegenheiten und gefährliche Krankheiten entstehen möchten; wann aber bei einem wohlbestellten Stadtwesen dergleichen Inconvenicntien keineswegs zu gedulden, also ist der Ober-Österr. Regierung mit Ernst gemeinter Befehl das N. Bürgermeister und Rat der Stadt allhie alsbald mit dem Trommelstreich öffentlich ausrufen und publizieren lasse, daß hinfür von niemand in der Stadt allhie, wer der sei, bei Straf (von) zehn Gulden einiges — salva reverenti« — Pluderschaff, Kehrkot, Kammergeschirr und dergleichen Unsaubrigkeiten noch auch von denen in der Stadt, Vorstadt und Sillergassen zerbrochene erdene Geschirr, Beiner, Beschütt von den abgebrochenen Gebäuden, Holzscheiter, Kehrkot, Sand und dergleichen weder bei Tag noch Nachtszeiten in die Bachrunsten der Stadt noch weniger durch die Fenster auf die Gassen hinfüro nit geschüttet, sondern Alles in das große fließende Waffer, als I n n und Sill getragen, auch die Bachrunsten und Gassen bevorderst bei den Brunnen sauber ausgeputzt und die Pflaster allenthalben erbessert, desgleichen auch in den Häusern aller Fleiß und Sauberkeit gebraucht, die Mistund Kehrhaufen stracks hinweggetan und eigene Personen

zu visitieren, denen von den hievon fallenden Strafen was folgen solle, bestellt werden. Es solle auch hinfüro niemand, wer der sei, weder Hund oder Katzen, Enten oder Gans auf den Gassen umlaufen lassen, oder dergleichen Geflügel auf öffentlichen Gassen ersehen wird, solches zu erschlagen oder aufzufangen männiglich freigestellt sein solle, inmassen dann auch besagter Stadtrat bei dem Hundsmeister die ernstliche Verordnung tuen wird die Hund auf den Gassen, außer was Ihrer Fürstl. Durchlaucht und der Jägerei zugehörig, wegzuputzen, damit also bei diesen ohnedies gefährlichen Sterbläufen (— Seuchen) möglichste Saubrigkeit und gute Ordnung erhalten werde. Den 26. Augusti anno 1630. N. Bürgermeister und Rat der Stadt allhie zuzustellen." ( I . St. A. Causa domini 1630; B l . 589.) 4. Das Austrommeln der vorstehenden Anordnung brachte keinen vollen Erfolg. Der Wirt vom „Goldenen Adler", Hans Zimmermann, konnte sich nicht entschließen, seinen Hof säubern ;u lassen. So sah sich die Regierung anfangs Oktober 1630 genötigt, ihm eine ebenso höfliche wie energische Erinnerung zu übersenden. Obwohl er, der Ratsbürger und Gastgeb, sich zweifellos noch gut an die unlängst mittelst Trommelstreich öffentlich publicierte Verfügung erinnern dürfte, habe er seinen zur Regimentsbehausung gehörigen und gepachteten Hof „bisher nit allein nit räumen, sondern mit noch mehr Unlust (-- Unrat) und Gstank füllen lassen". Die Regierung fordert ihn nun nochmals allen Ernstes auf, den Hof alsbald räumen zu lassen, damit sie nicht „verursacht" wäre, die 10 Gulden Strafgeld von ihm einzugeben. (Wie Nr.3; Causa dom. B l . 156.)

Aus der Stadtbücherei 2. Romane: Vachmann. L. G.: Drei Kronen eines Lebens. Cromn, A. I . : Die Zitadell . Deeping, Warwick: Hauptmann Sorell und sein Sohn. Henz, Rudolf: Der Kurier des Zaren. Hoffensthal, Hans von: Hildegard Ruhs Haus. Kleinwächter, Friedrich F. G.: Der fröhliche Präsidialist. Le Fort, Gertrud von: Der Kranz der Engel. London, Jack: Der Ruf der Wildnis. Mann, Thomas: Die Buddenbrooks. Mumelter, Hubert: Zwei ohne Gnade. Rendl. Georg: Ich suche die Freude. Schullern, Heinrich von: Der Herzog mit der leeren Tasche. Thieß, Frank: Der Weg zu Isabella. Tolstoi, Leo: Anna Karenina. Weingartner, Josef: Causa amore. Werfet, Franz: Das Lied von Bernadette. Wibmer-Pedit, Fanny: Brüder im Joch. Gewitter über Aldein. 3. Tyrolensien: Bobek, Hans: Innsbruck. Eine Gebirgsstadt. I h r Lebensramn und ihre Erscheinung. M i t Abbildungen und Bildund Kartentafcln. Stuttgart: Engelhorn Ì928. 148 S. Hammer, Heinrich: Die Entwicklung der Kunst in Tirol. Sonderdruck aus dem Werk Tirol: Land, Natur, Volk und Geschichte. Herausgegeben vom Hauptausschuß des Deutsch-Dsterr. Alpenvereins. München: Bruckmann o. I . 39 Seiten. Hörmann. Ludwig von: Das Tiroler Bauernjahr. Zweite vermehrte Auflage der «Jahreszeiten -in den Alpen." Innsbruck: Wagner 1899. 211 Seiten.

Lechthaler, Alois: Geschichte Tirols. 2. Auflage. Innsbruck: Ty'.olia 1948. 422 Seiten. Luchner, Oskar Friedrich: Die Tiroler Stadt. M i t Abbildungen. München: Piper 1914. 170 Seiten. Schmitt Fritz: Das Buch vom Wilden Kaiser. 34. Iahlesgabe der Gesellschaft alpiner Bücherfreunde. München: Gesellschaft alpiner Bücherfreunde 1942. 348 Seiten. Semper, Hans: Die Kunst in Tirol. Übersicht einer Kunstgeschichte. Nach den Handschriften des Verfassers revidiert und neu herausgegeben von Josef Ringler. Innsbruck: Ditterich 1948. 68 Seiten. Staffle,-, Johann Jakob: Tirol mit Vorarlberg. Statistisch und topographisch. M i t geschichtlichen Bemerkungen. 5 Bände. Innsbruck: Rauch 1839—1846. Thurnher, Eugen: Wort und Wesen in Südtirol. Die Deutsche Dichtung Südtirols im Mittelalter. Innsbruck: Österreichischer Volksverlag 1947. 240 Seiten. Tiroler .Heimat: Beiträge zu ihrer Kenntnis und Wertung. M i t Beiträgen von Wopfner, Schullern, Gsteu u. a. Innsbruck: Tyrolia o. I . 665 Seiten.

Stadtmagistrat Innsbruck als untere Naturschutzbehörde. Verordnung

zum chütze des Landschaftsteiles „Waldfriedhof am Tum-

in der Kat.-Gemeinde Amras im Bereiche der Landeshauptstadt Innsbruck, bestehend aus den Grundstücken, bzw. aus Teilen derselben, Bp. 252 in E. Zl. 509I I , Gft 2269 in E. Z l . V ? X X V I I , Gp. 2279 in C. Zl. 4/1, Gp. 2282 und 2287 in E. Z l . 42/1, Gp. 2288/1 in


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E. Zl. 6/1, Gp. 2289/1, 2290 und 2291/2 in E. Zl. 62/1 und der Gp. 2961/2 in E.Zl. 498/11 der Kat.-Gemeinde Amras. Auf Grund der §§ 5 und 19 des Reichsnaturschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl. I, S. 821) in der Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 20. Jänner 1938 (RGBl. l , S. 36) sowie des h 13 der Durchführungsverordnung vom 31. Ottober 1935 (RGBl. I, S. 1275) wird mit Ermächtigung des Amtes der Tiroler Landesregierung als obere Naturschutzbchörde vom 5. Oktober 1948, Zl. I l l a 10961—48, folgendes verordnet: §1. Der in der Landschaftsschutzkarte des Ttadtmagistrates Innsbruck als unter Naturschutzbehörde mit roter Farbe eingetragene und oben örtlich näher beschriebene Landschaftsteil wird in dem Umfange, der sich aus der Eintragung in der Landschaftsschutzkarte ergibt, mit dem Tage der Bekanntmachung dieser Verordnung dem Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes unterstellt.

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Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Prüfungsgegenstände sind: 1. Heimatkunde, 2. Iagdrecht des Landes Tirol, insbesonders Kenntnis der die Rechte und Pflichten der Iagdschutzorgane betreffenden Vorschriften, Naturschutz, 3. Waffen- und Echießwesen, 4. Iagdhuvdewesen (das Wichtigste über Führung und Erziehung des Hundes), 5. Wildkunde (das Wichtigste über Körperbau, Gewechbildung, Altersmertmale, Lebensweise und Krankheiten des Wildes), 6. Jagd- und Fährtenkunde, 7. Iagdbetrieb, Wildhege und Wildverwcrtung. Vor Beginn der Prüfung ist die Prüfungsgebühr von 30.— Schilling und die Stempelgebühr von 2.— Schilling zu erlegen. Tritt ein Prüfungswerber während der Prüfung zurück, fo ist die Prüfungsgebühr verfallen. Dr. Mellitzer.

3 2. Es ist sohin verboten, innerhalb des in der Landschaftsschutzkarte durch besondere rote Umrahmung kenntlich gemachten Landschaftsteiles Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Anblick dieser historischen Stätte zu beeinträchtigen oder sonst das Landschaftsbild im Bereiche dieses Waldfriedhofes zu verunstalten. Unter dieses Verbot fallen Schlägerungen von Bäumen, das Abhauen, Abschneiden und Abreißen von Gipfeln, Ästen und Zweigen, die Anlage von Bauwerken aller Art, die Anlage von Mull- und Schuttplätzen sowie das Anbringen von Ankündigungstafeln u. dgl. §3. Ausnahmen von den Vorschriften im tz 2 können vom Stadtmagistrat Innsbruck als untere Naturschutzbehörde zugelassen werden. 8 4. Wer den Bestimmungen des 3 2 zuwiderhandelt, wird nach den HZ 21 und 22 des Reichsnaturschutzgesetzes und dem § 16 der Durchführungsverordnung bestraft. §5. Diefe Verordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Anton Melzer. Abteilung I, Zl. I—9015/1948. Betr.: Iagdaufseherprüfung. Innsbruck, den 16. November 1948. Iagdauffeherprüfung. Die Iagdaufseherprüfungen werden am 8. März 1549 beim Amte der Tiroler Landesregierung abgehalten. Die Gesuche um Zulassung zur Prüfung müssen längstens drei Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Landesjagdbehörde für Tirol (Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung l i l a ) eingereicht werden. Beizulegen sind: a) der Tauf- oder Geburtsschein, b) der Nachweis der österr. Staatsbürgerschaft, c) ein polizeiliches Unbescholtcnheitszeugnis, 6) ein selbstgeschriebener Lebenslauf, e) ein amtsärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung, l) Zeugnisse über die mindestens zweijährige praktische Verwendung im Iagddienste.

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MWe!MWNlllW»llI>!I mit üen 3nnsbrucker Verkehrsbetrieben l't c/er elektrischen Xleinbann über Fcn/oF ^mbra«, ^lün?Fee unc/ Fee nacn c/em X l/K OK I ' / 6 I . F l't c/er nac/l c/em mitte/ä/ter/ic/len, werten l't c/er mii «einen <3/etFcnet-n i i c/er Ftanc/Hellb^nn Zu/ c/ie 't c/er Fel

au/ c/en »^om neuen i'äcnte/' , m i / blV/lFen

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Stadtwerke Innsbmck Elektrizitätswerk Gaswerk Wasserwerk Gärtnerei Nordkettenbahn Kammerlichtspiele Innsbrucker Hotel-A.-G.

Verleger, Eigentümer u. ve> ausgeber: DieötadtqemeindeI nlsbruck. — Verantm. Schriftleiter: Dr. KaiI Schädel auer,Innsbruck Rathaus, Zimmer Nr. 190 — Anzeigenvermaltung: Annoncen-ErMdition „Novitas", Innsbruck, Anichstraße 8/1. — Druck: Felizian Rauch, Innsbruck. — Vertrieb: Tiroler Graphik. Innsbruck. - Druckgenehmigung Nc. 103 vom 21. Oktober 1946


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