Amtsblatt Innsbruck

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r scke i n t c i n in a I i m ^)> o li a l B e z u g s p r e i s ^ 5.— j ä h r l . (3 i n z c l n il in m c r 8 . l!.'» Nuinincr

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I'2. Jahrgang

Febcr 1949

Das Amtshaftungsgcsctz Von M a g , - D i r . D r . R u d o l f Seit Jahrzehnten wurde von der Bevölkerung mit mehr oder weniger Nachdruck die Forderung nach eiuer zivilrechtlichcn Haftung der Organe des B u n des, Landes nnd der Gemeinden erhoben. War doch nach dem Hofkanzleidekret vom 14. 3. 18MÌ, I G S 758, eine Haftung dor Staatsorgane für die bei ihren Amtshandlungen verursachten Schäden unzulässig. Nur für die Nichter uud richterlichen Beamten war eine Haftung für Rechtsverletzungen, die in Aus Übung ihrer amtlichen Wirksamkeit zugefügt wurdeu, durch das sogenannte Syndikatsgcsck vom 12. J u l i 1872, N G B l . Nr. 112, vorgesehen. Dieses Gesetz stellte die einzige praktische Auswirkung des Artikels I X des Staatsgrundgesetzes vom 2 1.12. :867, R G B l . N r . 144 dar, welcher grundsätzlich eine Haftung des Staates oder dessen richterlicher Beamten vorsah. I m Bereiche der Verwaltung mußten sich meistens die Parteien, denen ein Schaden schuld' Haft zugefügt wurde, mit einem Disziplinarverfahren gegen den Beamten oder vielleicht sog^rnnrmitciner Rüge abfinden. Auch die Bestimmnng des Artikels 23 des Bnndcsvcrfassuugsgcsctzes iu der Fassung von 1929, welche eine Schadenshaftnng auch für die Hoheitsverwaltuug festlegte, blieb ohne praktische Bc deutnug, da das Ausfnhrnugsgesetz hiezu nicht erlas sen wurde uud Haftungen somit nicht wirksam wer den konnten. Demokratischen Grundsätzen entsprechend hat nun die österreichische Gesetzgebung dieser Forderung der Bevölkerung durch Schaffung des Amtshaftnngsge setzes v o m ' 1 8 . Dezember 19'l8, B G B l . Nr. 20 ex 1919, und des dazugchörigeu Bnudesverfassnugogc sehcs vom 18. Dezember 1948, V G B l . Nr. 19, Rech nnng getragen. Das Amtshaftungsgeset) sieh! nnniüchr folgende H a f t u n g e n vor! Der Bund, die Länder, die Bezirke, die Gemein den, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffcnt lichen Rechts nnd die Träger der Sozialversicherung (im folgenden „Rechtsträger" genannt) haflen nach

Mangutsch.

den Bestimmuugen des bürgerlichen Rechts für den Schaden am Vermögen oder an der Person, welchen die als ihre Organe handelnden Personen in V o l l z i e h u n g der Gesetze dnrch ein rechtswidriges V e r h a l t e n wem immer schuldhaft zugefügt habcu; den: Geschädigte,! haftet das Orgau uicht. Der Schaden ist n u r i n G e l d zn ersetzen. Z n den Rechtsträgern zählen also die Kanunern der gewerblichen Wirtschaft, insbesondcrs die Handelskammern, die Kammern für Arbeiter uud Augestellte, die Laudeswirtschaftskammeru sowie die Bcrufsvcrtrctuugen von Angehörigen freier nnd verwandter Bernfe, wie die Nechtsanwaltskammcrn, Notariatskammern, die Kannner der Nirtfchaftstrcnhänder, die Ärztekammern, Apothekerkannnern und I n geuicurkauuueru uud, Uüe im Gesetz eigens angeführt ist, die Sozialversichernngslnstitntc. Anch die gesetzlich anerkannten Neligionsgescllschaftcn zählen zn diesen Rechtsträgern. Die Haftnng tritt alfo nnr ein, lucnn ein Organ in V o l l z i e h n n g der Gcfetze, also bei den Gemeinden in der Hohcitsvcrwaltnng, schuldhaft einen Schaden verursacht hat. D a das Gesetz hiebet vou cineiu rechtsloidrigcn „Verhalten" spricht, ist uicht uur eiu positives T u n , souderu auch eine schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der Amtshandlung Gegenstand der Haftnng. Unter dem Begriff „Scha den" ist nach den Bestimmnngen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sowohl der entstandene Schaden, als auch der entgangene Gewinn zu verstehen. Schäden, die sich nicht auf das Vermögen oder die Person beziehen, bleiben anßer Betracht. I n der Praxis werden die Schadensermittlungen bei Unlerlassung oder Verzögernng von Amtshandlungen ein besonders schwieriges uud strittiges Gebiet sein. Bemerkenswert ist, das; Ausländern ein Ersatzanspruch auf Grund dieses Gesetzes nur insoweit znsteht, als die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Die Gegenseitigkeit innsi in Staatsoerträgl'N festgelegt oder es mich im Bundesgesetzblatt knndgemacht sein, dah sie


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nach den innerstaatlichen Vorschriften des fremden Staates gewährleistet ist. Der Begriff „Organe" ist von besonderer Beden tnng, da er gegenüber der bisherigen Rechtslage dnrch dieses Gesetz eine wesentliche Erweiterung erfahren hat: Es sind dies nämlich alle physischen Personen, wenn sie in Vollziehung der Gesetze (Gerichtsbarkeit oder Verwaltung) handeln, gleichviel ob sie dauernd oder vorübergehend oder für den einzelnen Fall be stellt, ob sie gewählt, ernannt oder sonstwie bestellte Organe sind, pragmatisicrte Beamte oder Vcrtragsangcstcllte. I n der Frage der H a f t u n g mnß nnn folgendes anscinandergchaltcn werden: Dem Geschädigten haftet ausschließlich der Rechte träger sür jede schnldhafte Rechtsverletzung, somit nicht nnr, wenn diese mit bösem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist, sondern anch sür jedes fahrlässige Verhalten. Das schuldtragende Organ haftet dein Geschädigten nicht. Es haftet wohl — wie im folgenden ausgeführt wird — den: Rechtsträger sür den Schaden, den es dem Rechtsträger nnmittclbar zugefügt hat. Die Geltendmachnng des Ersatzanspruches ist dem Geschädigten insofcrne erleichtert, daß er das Organ oder die Organe der Rechtsträger nicht festzustellen braucht, welche ihm den Schaden zugefügt haben, es genügt für ihn der Beweis, daß der Schaden nnr durch eine Rechtsverletzung dnrch ein solches Organ über Haupt entstanden sein konnte. Die Ermittlung des Täters spielt später eine Rolle, wenn der Ncchtsträ ger sich mit seinein Neareßanipruch an ihn hält. Verwaltung nnd Instiz würden wahrscheinlich, wcun keine Einschränkung vorgesehen wäre, einer Flnt von Ersatzansprüchen von angeblich Geschädigten gegenüberstehen, zumal der Ersatzpflichtige nicht eine physische, allenfalls finanziell schwache Person ist, die vielleicht Gefühle des Mitleides erweckt, vielmehr sein Geld in der Hanfttsache ans Stcnergcldcrn zusammengesetzt ist, was einen besonderen Anreiz bilden könnte. Abgesehen davon wird eine Insolvenz der haftplichtigcn Rechtsträger nicht erwartet. Daß der Rechtsträger sich an dem Organ später durch Negrcßansprüche schadlos halten kann, berührt den Geschädigten nicht mehr persönlich. Solche nnd ähnliche Erwägnngen, die anch auf das Gebiet der Vereinfachung der Verwaltung hinüberspielen, haben zweifellos den Gesetzgeber zn der wichtigen Einschränkung bewogcn, daß ein Ersatzanspruch nicht besteht, wenn der Geschädigte den Schaden dnrch Rechtsmittel oder dnrch Beschwerde an den Verwaltnngsgerichtshof hätte abwenden können. F ü r d i e V e r w a l t u n g s b e h ö r d e n f o l g t darci ns, v o n der M ö g l i c h k e i t , d i e a u f s c h i e bende W i r k u n g b e i B e r n f n n g e n a b z n c r k c n n e n , m i t der g r ö ß t e n V o r s i c h t G e b r a n c k zu machen. Die böswillige oder grobfahrlässigc Aberkennung der aufschiebenden Wirkung bei Berufungen kann un ter Umständen Ersatzansprüche heraufbeschwören, die, wie oben erwähnt, ans volle Schadensgntmachnng, die anch den entgangenen Gewinn beinhaltet, hin zielen wird nnd für welche das betreffende schnldhafte Organ haftet.

Nummer 2

Selbst wenn der Iustanzenzug erschöpft oder der Geschädigte es vcrsncht hätte, die Schädigung dnrch eine Beschwerde an den Vcrwaltnngsgerichlshof abmwehreu, kann der Schaden nnr dann abgewendet werden, wenn die aufschiebeudc Wirkung dem Rechlsmil lel nicht aberkannt worden ist nnd dnrch die Voll strecknng des angefochtenen Bescheides nicht schon ein Sachverhalt vorliegt, der sich nicht mehr aus der Well

schaffen läßt. Znm Unterschied von der Haftung der Rechtsträger für jede schuld ha st zugefügte Rechtsverletzung haften die Organe dem Rechtsträger nnr für vorsätzliche oder grobfahrlässige Verursachung von Rechtsverletzungen, falls der Rechtsträger vom Organ Rückcrsatz des Schadens begehrt. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die weitere Bestimmung, daß bei Entscheidungen nnd Verfügungen, welche von einem K o l l e g i a l o r g a n , also einer Mehrheit von Organen beschlossen wnrdcn, nnr diejenigen Stimmführcr haf ten, die für diese Entscheidung Pro gestimmt haben' dies allerdings unter der Voraussetzung, daß der Berichterstatter den Sachverhalt vollständig nnd richtig dargestellt hat; andernfalls werden sie haftpflichtig, wenn ihnen hicbci grobe fahrlässige Vernachlässigung ihrer pflichtgemäßen Sorgfalt nachgewiesen wird. Die Protokollführer werden daher in Hinkunft dein Abstimmungsergebnis ein erhöhtes Augenmerk zuwenden nnd stets festhalten müssen, wer pro nnd wer contra gestimmt hat, da die Sitzungsprotokolle einen wichtigen Beweis bei späteren Prozessen bilden können. Vorsichtige Kollegialorgane werden die Feststellung ihrer Meinung znm Gegenstand im Protokoll ansdrücklich niederlegen lassen. Die Frage, ob von Organen anch dann für eine Handlnng ein Nückersatz begehrt werden kann, die auf W e i s u n g (Auftrag, Befehl) eines Vorgesetzten getätigt wnrde, verneint das Gesetz. Die Verantwortung geht somit ans denjenigen über, der den Anftrag gab. Erfolgt der Anftrag jedoch von einem unzuständigen Vorgesetzten oder verstößt der Anftrag strafgesetzlichen Vorschriften, bleibt das ansführcnde Organ selbst haftbar. Die verantwortungsbewußten Beamten werden ihre Entscheidungen nach wie vor, sofcrne sie dazn befugt sind, selbständig treffen und ihre Vcrantwortungsfrcudigkcit weiter behalten und nicht bei jedem kritischen Fall ihre Vorgesetzten nm Weisungen ersnchen nnd ans diese Weise ihre Verantwortung abzuwälzen trachten. Man kann anch der Meinung sein, daß gerade dnrch dieses ausdrücklich im Gesetz ausgesprochene Prinzip das Pflichtbcwnßtsein nnd der Ehrgeiz, verantwortungsvoll zn bandeln gesteigert wird. Es wird eine dankenswerte Aufgabe aller Leiter der Behörden sein, sowohl in der Praxis diesbezüglich beispielgebend nnd erzieherisch vorzugehen, als anch in wirklich schwerwiegenden Fällen ihre Kenntnisse nnd Erfahrungen den jüngeren Beamten znr Verfügung zn stellen nnd mit Rat beizustehen. ^ür die V e r j ä h r n n g s f r i st e n der Ersatzansprüche ist eine Sonderregelung vorgesehen: <i) Die Ersatzansprüche gegen die Rechtsträger verjähren in 3 Jahren nach Ablanf des Tages, an wcl-


Seite :i chem der Schaden den, (Geschädigten bekannt gcwor den ist, keinesfalls aber vor einein Jahr nach Rechts kraft einer rcchtsverletzenden Entfcheidniig oder Per fügung.-Eine zehnjährige Verjährungsfrist wnrde je doch dann eingeräumt, >oenn dein Geschädigten der Schaden nicht bekannt geworden oder der Schaden aus einem Verbrechen entstanden ist. d) Die Rcgreßansvrüche gegen Organe verjähren in drei Monaten nach Ablanf des Tages, an welchem der Rechtsträger den Ersatzanspruch den, Geschädig ten gegenüber anerkannt hat oder rechtskräftig zum Ersatz verurteilt worden ist. Die vielen P r o b l e m ^ des V e r f a h r e n s regelt das (besetz, wie hier nnr kurz ausgeführt sein soll, folgendermaßen: Wenn der Geschädigte seinen Ersatzanspruch geltend machen will, hat er zunächst den Rechtsträger schriftlich zur Anerkennung des Ersatzanspruches aufzufordern. Wenn binnen drei Monaten der Rechtsträger diese Aufforderung nicht im vollen Umfange anerkennt oder unbeantwortet läßt, kann der GeschO digte den Rechtsträger auf Ersatz bei dem zivilen Lcmdcsgcricht klagen, in dessen Sprengel die Rechtsverletzung begangen worden ist. Dieses Landcsgcricht ist ausschließlich hiefür zuständig und entscheidet iu

Senaten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes. lim die Gleichmäßigkeit der Iuditalur zu gewähr leisten, wnrde im Amtvhaflnngsgesetz bestimmt, daß nicht das Gericht die Frage zu Prüfen hat, ob ein Bescheid einer Verwaltuugsbehördc rechtswidrig ist, sondern der Verwaltnngvgerichtshof dies zu entschci den hat, wobei das Gericht an eine solche Enlschei dung gebunden ist. Bemerkenswert ist schließlich die Bestimmung, daß weder das Organ noch die Zengen znr Währung des Amtsgeheimnisses verpflichtet sind. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich, doch kann die Öffentlichkeit anf Antrag einer Partei ausgeschlossen werden. Das Gericht mnß jedoch den anwesenden Personen auf Antrag die Geheimhaltung von Tatsachen, die sonst dnrch das Amtsgeheimnis gedeckt wären, zur Pflicht machen, welcher Beschluß ini Verhandlungsprotokoll zn beurkunden ist. Das Amtshaftungsgesetz schließt somit eine von viele:: empfundene Lücke in der österreichischen Gesetzgebung. Die Forderung nach einen: gut geschulten Beamtcnkörper, der fortwährend nnd zielbewußt weiter ausgebildet wird, ist hiezn die konsequente Folgerung., soll Sinn und Zweck dieses Gesetzes voll erreicht werden: R e c h t s s i c h e r h e i t .

^tadtphyslkus D r . Robert Kapferer gestorben an: 20. Jänner 1943.

Der Leiter des Stadt. Gesundheitsamtes, Dr. No bert K a p f e r e r , erlag am Tage des Pestheiligcn Sebastian einem völlig unerwarteten Anfall von Angina pcctoris. Dieser tranrige Anlaß gebietet, dem langjährigen, hochverdienten Vctrcner der Gesundheit der Innsbrnckcr Bevölkerung an diesem Platze Zeilen des Gedenkens zn widmen. Dr. Kapferer war am 12. Oktober 1887 in Graz als Sohn des Univ.-Vibliothekars Heinrich Kapfercr nnd dessen Fran Anna von Leys geboren. Das Gymnasium nnd die Universität besuchte er in Graz, wo er auch den Doktortitel erwarb. I m ersten Weltkriege als Militärarzt nach Innsbruck gekommen, ließ er sich 192 l hier dauernd nieder. Er arbeitete einige Zeit auf der Fraueukliuik unter Prof. Mathes und trat bereits ini Jahre 1922, nachdem er seine Amtsprüfnng für den öffentlichen Sanitätsdienst abgelegt hatte, in das Stadt. Gesundheitsamt ein, dessen da maliger Leiter Stadtphysikus Dr. Franz Hörtnagl war. I m Jahre 19!i1 übernahm Dr. Kapferer selbst die Leituug des Gesundheitsamtes und führte nnn 15 Jahre lang diese einzig dem Wohle der Bevölke rnng dienende Magistrat^ableilnng dnrch alle Fähr nisse der Kriegs nnd Nachkriegszeit bis zu seinem plötzlichen Ableben. Als Dr. Kapferer vor 27 Jahren in das Stadt. Gesundheitsamt eintrat, arbeitete dieses noch uuter höchst bescheidenen Verhältnissen. Nnr drei Ärzte hat

ten alle Aufgaben saint den Totenbeschauen und der Überwachung der Infektionskrankheiten zn besorgen; diesen stand ein gleich starkes Kanzleipcrsonal znr Seite. M i t jenem Gesundheitsamt läßt sich das hentige, das nunmehr allen Ansprüchen einer hunderttausend Einwohner zählenden Großstadt wie der modernen Sozialfürsorge nachkommen mnß, überhaupt nicht vergleichen. I n den letzten Jahren wurde der Stadtphysikus bereits selbst wieder das Haupt einer Reihe höchst wichtiger Einrichtungen, wie der Tuberknloscnfürsorgestation, der Mntter- nnd Sänglingsfürsorge, der Desinfektionsanstalt, des Marktamtcs nsw. Bei der Führung dieser wichtigen Unterabteilungen standen Dr. Kapfercr eine Reihe bewährter Mitarbeiter znr Seite. I h m selbst lag die Ansgestaltnng der Tuberkuloseufürsorge wie die Überwachung der Infektionskrankheiten besonders am Herzen. Überdies verwandle er viel Zeit für die Anfstellnng einer ver läßlichen Gesuudheitsstatistik der Bevölkerung, wobei er besonders die Verbreitung der Tuberkulose wie des Krebses studierte. Nicht wenig Arbeit verursachte ihm anch die Verwaltung des Stadt. Sanatoriums mit seiner im Kriege eröffneten Ausweichstelle in Secseld. Am ltt. Dezember 1944 erlebte Dr. Kapferer mit sei' ncn Mitarbeitern in dem engen Sanitätsluftschutzranni des neuen Rathauses den Einsturz dieses Gebäudes dnrch die Erplosion zweier Zeitzünder, wobei allch fast sämtliche Kanzleien des Gesundheitsamtes


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zugrundegingen. Dieses mußte nun behelfsmäßig in einer Privatwohnung untergebracht werden, wo die Küche als Ilutersnchungsraum dienen nnd der Arzt der Tuberkuloseufürsorge in einer (Glasveranda ani lieren mußte. Es folgten die ^Notlage der ersten Nach kriegszeit, in denen ein gütiges Geschick die Stadt wenigstens vor ausgebreiteten Epidemien bewahrte. Als es damals galt, die allseits herrschende Not durch die Beschaffung von Liebesgaben und deren Vcrtei luug zu lindern, hatte das Gesundheitsamt wieder cine zusätzliche Riesenarbeit zu bewältigen. I m Jahre 1948 leitete Dr. Kavferer ein Heim fur Tubcrknlofe gefährdete Kinder in Frohneben im Stubaital, das ihm noch viel Freude bereitete. Nachdem schon aus diesen knappen Angaben dent lich hervorgeht, welch ausgedehnten Agcndenkreis Dr. Kapferer zn besorgen hatte, brauchen dessen Verdienste für die Stadt Innsbruck wohl nicht mehr näher nm rissen zu werden. Das klaglose Funktionieren des ge samten Gesundheitsamtes in diesen schwersten Not zcitcn ist ein ausreichender Beweis dafür. Wenn nun ein Wort dem „Beamten" Dr. Kaftfe rcr gewidmet wird, so deswegen, weil er ein Mann der alten Schule nnd Umgangsformen manchem jnn gen Beamten nnserer Tage als Beispiel dienen könnte. Keine Anfrage, die an das Gefnndheitsamt gc richtet wurde, nnd wenn sie noch so nnbe'dcutend war,

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blieb unerledigt; selbst die lächerlichsten 'Anzeigen mußten streng untersucht werden. Eine freundliche Behandlung der Parteien war Dr. KapfererS oberstes Gebot. Seinen Patienten gegenüber benahm er sich loie ein väterlicher Frennd, eine lebendige Erfüllung der Worte des berühmten Wiener Klinikers H. Noch nagcl: „Nur ein guter Mensch kann ein gnter Arzt sein." Seine Beliebtheit bei der gesamten Beamten schaft des Magistrates zeigte Bürgermeister Dr. Mel zer in seiner tiefempfundenen Grabrede auf. Und schließlich der „Mensch" Dr. Kapferer. Ein stiller, giitig durch sciuc Brille blickender Mann, voll 1'locrleguug und Bedächtigkeit. Ein Freund der Berge! Jahraus jahrein seinen Amtsgcschäften nachhängend, gönnte er sich nnr wenige Tage des Jahres, nm einige schöne Bergtouren zu unternehmen und dann oben in der freien Ewigkeit der Felsen und Firne nut Faust zu sagen: „Hier bin ich Mensch, hier darf ich's sein." Wenn auch Dr. Kapferer fchon seit Jahren an einen: Herzleiden krankte, so ahnte niemand, daß die unerbittliche Parze Atropos so bald schon seinen Lebensfadcn abschneiden würde. Voll Heiterkeit hatte er am Abend des 19. Jänner sein Amt verlassen, nm es nie mehr zn betreten. Weuigc Stunden der Qual setzten seinem arbeitsreichen Leben ein jähes Ende. Nnn ist er zur Ewigkeit seiner Berge, die er so heiß geliebt, zurückgekehrt. Dr. Karl Schadelbauer.

Entwicklung des Frentdenverkehrs in Innsbruck in den Jahren 1 9 4 5 - 1 9 4 8 Von Dr. Eduard Angcrer, Leiter des Statistischen Amtes der Stadt Innsbruck.

Durchschnittliche Anzahl der Übernachtungen in Ig Is

i n I n n s b r u c k (ohne Igls) Inländer Sommerhnlbjalir 1. 5, 1917 bis 31, 10. U>47 , , . .

4.4

Winterhalbjahr 1. 1 1 . 1547 b i s 30. 4. 194« . . . .

3.7

^ " ' . ' ' ' i i ^ ^ " ' ' ; , . in. n>4« .

2,,

Ausländer

Diese Zahlen weisen ans nachstehende Erscheinun gen hiu: 1. I n Innsbruck (ohne Igls) hat in den zwei Sommermonaten der Bcrichtszeit die Anzahl der fremden Inländer, die unsere Stadt besuchten, sehr erheblich, das ist vou 20.788 auf 87.778 Personen zugenommen, aber die Zahl der Übernachtungen ist von 1 l7.(>(>9 auf 88.4<>9 zurückgegangen, d. h. die durchschnittliche Nächtignngszahl ist von 4.4 Nächten je Vesncher ans 2.3 Nächte abgesunken. I m Sommer Halbjahr 1948 sind die Nächtiguugszahlen in einzcl

3.6

2,2

Zusammen

Inländer

Ansliindtr

Zusammen

7.8

4.3 3.5

13«

10,«

2,3

51

...

neu Monaten ziemlich konstant geblieben, jedoch um rund 5000 bis W.000 im Monat geringer als im Sommerhalbjahr l!)l7. Die Geldabschopfnug in Dnrchführung des Schillings nud Währuugsschutz gesetzes, die Lockerung der Preisbestimmnugen, das ^ohn nnd Preisabkommen, das eine Angleichnng an die Preiserhöhungen nicht in vollen, Mas;c' gestattete, mögen darin ihren Ausdruck finden. Hiezu kommt, daß der erste Teil des Sommers W48 durch Wochen schlechtes Wetter aufzuweisen hatte, das die Neiselnst nicht gerade gefordert hat. Ein günstigeres Bild zeigt


ei' V'andeöl^auptstadt

der Vergleich der Zahlen der ausländischen (haste in ^unsbrnck. I h r e Zahl ist vom Sommerhalbjahr l9 l7 nut 1273 Frelildeil im zweiten Haldjahr 194^ ans l 1,912 angestiegen, die Zahlen der Nächtignngen haben sich von 15.227 ans 25.956 erhöht. Doch allcl, hier ist die durchschnittliche Zahl der Übernachtungen rückschreitend gewesen. Es ist bei den 'Ausländern eine Verminderung von 3.6 ans 2,2 Nächtigungen je Per son festzustellen. Tie Unsicherheit der Weltlage, die von Zeit ;n Zeit wiederkehrenden Kriegsdrohnngen. die Beschränkung des britischen Reisenden in der De Visenzuteilung, die Umständlichkeit der ,,>>otelbuchnn gen" usw., alle diese Umstände spiegeln sich in diesen Zahlen wider. Z n m Vergleich sei erwähnt, daß die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Fremden in in den wahren 1925 bis 1938 nur M e i Tage je Per son betrug, im Jahre 1938 wegen des großen dnrch gehenden Fremdcnstromes sogar ans 1.6 abfiel. Diese Aufstellung zeigt, daß die Fremdenverkehrsintcresscn ten (Stadtgemcinde, Landesverkehrsamt, Wirtschafts' kammer und überhaupt die Fremdenverkehrswirtschaft), sehr viel tun müssen, nm den Fremden in Innsbruck Anziehnngspunktc zn bieten, die sie zum läugeren Verweilen in der Stadt veranlassen. Na türlich sncht der Fremde seine Erholung nicht in der großen Stadt, er wird im Sommer und Winter in die eigentlichen Sommerfrischorte und Wintersport Plätze hinans streben. Aber bei seiner Anreise oder Rückreise oder in beiden Fällen sollte Innsbrnck den I n l ä n d e r wie den Ausländer länger als bisher in seinen B a n n zn zwingen vermögen. 2. I g l s bietet ein etwas stetigeres B i l d . Der I n länderverkehr weist ini Sommer 1947 fast die gleiche Anzahl an Fremden auf wie 1948. Dasselbe ist von den Übernachtungen der Inländer festzustellen. Die Zahl der ausländischen Besucher hat sich erfreulicher Weise in den gleichen Halbjahren fast verdoppelt. Die Übernachtnngsziffern der Ausländer sind von 7186 ans 10.582 gestiegen, bedeuten daher eine Erhöhnng nm 46 Prozent. F ü r die Begründung dieser Ziffern gilt ähnliches wie in: Pnnktc 1, das inländische Pub l i w m , das i m Sommer nnd Winter die Gaststätten von I g l s so gerne aufsucht, hat früher nnd auch Heuer znm zahlungskräftigen Teil nnscrcr Bevölkerung gc zählt, seine Anfcnthaltsdaner ist nur leicht abgefallen. Starter machte sich der Unterschied in der Anzahl der Übernachtungen beim Ansländer geltend, dessen Nachtignngsziffcr von 6.8 Nächten vom Sommer 1947 auf 5.1 Nachte im Sommer 1948 herabgeglitten ist. Die Anzahl der ansländischen Fremden hat sich da gegen erfreulich gehoben. Untersuchen wir nnn die tatsächliche Ansnütznug unserer Fremdcnbeherbergnngs Gaststätten nach dem Stande vom l . Jänner 1918. I m eigentlichen Fvem denvertehr standen lant Tabelle < in Innsbruck (ohne I g l s ) vor einem Jahre nnr 12 Hotels, 36 Gasthöfe einschließlich der im Einzelfalle nnr wenige Bellen aufweisenden Gasthäuser und 1 Pensioneil znr Ver fügnng. Von den 36 (Gasthöfen können nnr hoch stens 20 als solche angesprochen werden, von diesen konnte anch nnr ein Teil alle seine Zimmer für den Fremdenverkehr bereitstellen. Oben wurde schon darauf hingewiesen, daß diese Anfstellnng die von der

I

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Besatzung, von Flüchtlingen und Danermieteru de setzten Zimmer »nd Betten außer acht läßt. Am !, Männer 194^ standen für den Fremden verkehr in Innsbruck (ohne I g l s ) 1^96 Bellen bereit, in denen bei voller Ausnutzung 233.280 Übernachtungen im halben Jahr möglich gewesen wären; in der Tat sind im Sommerlialbjahr 1947 uur 132.896 Nächligungen gebucht worden, dies er gibt eine Ausnutzung der vorhandenen Betten von 59.96 Prozent. Die entsprechende Zahl für das Som merhalbjahr 1918 lautet für Innsbruck 49.05 Pro zent. I m Monat August 19-18, als dem Monat mit den höchsten Übernachtnngszahlen, waren die Bellen zii 57.4 Prozent ausgenützt. Das Winterhalbjahr 1947/48 brachte nns eine Ansnntzungsziffer von 53.24 Prozent bei 124.218 Übernachtnngen. M i r steht eine Fremdenvertchrsstatistit mehrerer deutscher Städte für die Jahre 1937 bis 1939 zur Verfügung. Daliach wiesen in diesen Jahren die Städte folgende Ausnütznngsziffern der Betteil ans: Augsburg 44.67 Prozent, Frankfurt a. M . 43.72 Prozent, Nürnberg 49.18 Prozent, Stuttgart 55.92 Prozent. W i r sehen also, daß die Ausnütznngsziffer der Frcmdenbctten in ^ beiden Sommern 1947/48 über dem Durchschnitt der Friedcnsziffern deutscher Städte liegt. I g l s hatte am 1. Jänner 1948 in 18 Betrieben 130 Veiten eingerichtet. Der volle Belag hätte 56,340 Nächtigungen im Halbjahr gestattet, der Sommer 1947 hat aber nnr eine Ausuutzung desselben von 30.3 Prozent, der Sommer 1948 eine solche von 36.2 Prozent ergeben. Noch darnnter liegt das W i n terhalbjahr 1947/48 mit einer Ansnntznngsziffei,- voli 24.2 Prozent der möglichen Nächtignngszahl. Natürlich hiufen alle diese Zahlen etwas, weil einmal für die Bestandaufnahme der Betriebe, Zimmer und Betten, die im Fremdenverkehr eingesetzt sind, der 1. Jänner 1948 maßgebend war, daher für die Sonunerhalbjahre 1947 und 1948 nicht die genaue Zahl der verfügbaren Betten ermittelt werden konnte, znm anderen weil die monatlichen Fremdemucldnngen von manchen Betriebsinhabern nicht genau genug angefertigt werden. Nach dein Gesetz der großen Z a h l , das in der Statistik eine wichtige Nolle spielt, gleichen sich jedoch solche Unterschiede aus, s? daß diese Zahlen wirkliche Anhaltspunkte für die Benrteilnng des Fremdenverkehres darstellen. Es scheint mir zeitlich noch zn verfrüht, genauere Untersnchnngen darüber anzustellen, wie weit die Fremden die einzelnen Arten von Beherbergung^ betrieben bevorzugen, d. h. wieviele von ihnen in Hotels, Gasthöfen, Gasthäusern nnd Pensionen ab steige,,. Eine solche Untersnchnng erhält erst dann einen Wert, w.'nn genügend Betriebe dem Fremden verkehr osfen stehen nnd dieselben damit unterem Mider in Konkurrenz treten können. Der Zustand im Sommer 1947 war aber in Innsbrnck noch der, daß Fremde froh sein mußten, wenn sie überhaupt beim Aufenthalt in der Stadt ein Obdach finden tonnten. Erst dnrch die starke Zunahme au Gastgewerbebelrie ben, bzw. Vergrößerung ihrer Ansnahmefähigkeit bis zum ersten Halbjahr 1948 ist die freie Answahl der Gaststätte den, Besncher der Stadt ermöglicht wurden. Endlich soll noch die Zahl der gemeldeten Fremden ans ihre Herlnnftsländer geprüft werden. Der


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Nummer 2

Tabelle 5. Aufgliederung

der

Fremdenmeldungen

nacl,

den Herkunftsländern

der

wichtigsten Gästegruppeu

I n n s b r u ck o I) i! ? I ^ l s

Wien

1947

Deutsch» land

Frank» reich

(sirofchl'itannieu

Italien

— 8 22

Niederlande

Schweiz

Tschechoslowakei

Uugaru s,

12 10

247 257 346 35? 338 351

1 — 8 10 — 1

89 50 93 103 58 52

22 9 13 20 21 14

45 26 30 39 80 36

186

58

1896

20

445

99

256

46

52 44 70 69 76 91

34 42 65 67 78 96

9 11 11 10 13 1?

234 234 363 326 480 522

4 7 6 4 1 7

52 65 103 53 89 101

21 25 37 38 19 31

60 53 91 58 7b. 120

2 30 4

4494

402

382

7,

2159

29

463

171

457

121

77 90 79 114 129

62 90 119

168

23 59 49 2? 4? 57

9l 102 61 64 82 49

N6 185

19

185 408 544 503 341

29 «1

101

424 623 559 924 717 797

8

10.')

52 84 185 236 161 114

18

. . .

602 986 2070 7543 »,735 5874

Summe . ,

23810

591

778

832

4044

139

2149

262

449

673

— — 5 — 1 1

8 6 1 3 9 9

— — — 2 3 —

Mai

, , , ,

4«?

Juni

. . . .

Juli

. . . .

September Oktober . . .

577 97« 1093 827 700

45 40 44 43 43 75

25 29 39 40 26 27

Summe. .

4660

290

641 451 740 619 1182 861

. .

Mai

. . . .

Juni

. . . .

Juli

. . . .

August

. . .

6

8 12 12 5 4

1947 4» Nouember Dezember Jänner . Februar März . .

, . . . .

, . . . .

April . . . . Summe

2

12

71

1948

August . . . September Oktober

210

196

I

50 28 16

147 115

gls

194?

5 11 2 8 10 4

1 5 267 354 87 —

5 3 — 2 8 2

16 9 14 17 29 28

September Oktober . . .

28 24 159 193 62 99

6 1 27 8 19 6

Summe . .

565

40

714

20

113

67

7

36

5

1 — 3 — 12 6

— 48 — 79 31 2

— 2 — 8 16 1

12 19 22 47 12

1 — 2 — 2 3

— ^)

April . . . .

26 82 37 41 106 49

3 10 2

1 I 2 2 1 —

10 4 — 6 2 3

— 2 — — 13 2

Summe,

.

341

?2

160

27

121

8

18

7

25

17

. . . .

5 10 10 8 25

7 129 234 140 171 79

24 37 38 96 69 7

1

1 6 8 8 12 6

4 20 17

6

10 42 59 54 56 1

5

5 49 21 33 20 6

8 25 30

.

42 105 109 331 235 78

Summe . .

900

63

134

760

176

222

271

5

41

86

Mni

. . . .

Juni

. . . .

Juli

. . . .

August

. . .

— — .—

1947/48 November Dezember Jänner . Februar März . .

. . . . .

. . . . .

9

1

! 94« Mai . . . Juni . . . Juli . . . August . . September Oktober . .

76 31

— l 3

2l


Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

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Seite 7

denlschen ^ieisend^n, in irgend einer F o i m die Tore T i r o l s wieder geöffnet werden. Der deutsche F r c m denverlehr war einst wohl zn einseitig von nnscrcr /slemdenverlehrswirtschaft gepflegt worden, er darf aber heute trotz der noch in naher Znt'nnsl bestehen den Schwierigleiten nicht außer acht gelassen werden. Gegenwärtig sind Erhebungen im (hange, uni den Stand der Innsbrncker ^remdenbeherbergnngsbe triebe ^um l. Männer l'.)4U ;n erfassen. (5s sind un abgelaufenen ^ahre mehrere bisher beschädigte ^-reni denbetriebe wieder in die Wirtschaft eingegliedert worden, andere wurden von der Bcsatznngsmacht oder von sonstiger Einquartierung freigestellt. Diese Bestandsaufnahme ist nötig, nm den Fremdenderkehrsinteressenten die wünschenswerten Unterlagen bieten zn können.

Anteil der wiener am inländischen Fremdenverkehr ist sehr bedeutend. Von allen in Innsbruck (ohne I g l s ) im Sommerhalbjahr M l ? anniesenden frcm den I n l ä n d e r n waren l 7 . l Prozent Wiener, iiu W i n terhalbjahr 1!» 17/l.^ loaren es 1^.7 Prozent, iln Som nierhalbjahr l ! ) ^ s^gar <»!!.!! Prozent. Die Zahlen der gemeldeten ^remocn ans dem Anstände sind in erfreulichem Ansteigen begriffen, sie sind nach den wichtigsten Herkunftsländern getrennt in der T a d e l l e l enthalten. Die Zahlen geben einen dent lichen Hinweis, in welcher Richtung die Werbung einzusetzen hat. Der ausländische Gast, der in einem Innsbrncker Beherbergnngsbetriebe absteigt, bringt der Wirtschaft der Stadt in zweifacher Hinsicht Vorteile: einerseits dem Wirte direkt durch die Vczah Inng der Hotel' nnd Gasthofrechnnng, andererseits der heimischen Wirtschaft, weil er der Devisenbringer ist, also der ausländischen Zahlungsmittel, die wir in unserer Volkswirtschaft fo dringend benötigen. Der Fremdenverkehr mnß daher zn allen deoiscn bringenden Nationen die gnten Beziehungen Pflegen nnd fie noch weiter auszubauen versuchen. Unter allen Umständen müssen aber anch Wege gesucht wer deu, daß dem ehemals größten Devisenbringer, dem

Hoffen w i r , daß w i r im Jahre 1^49 wieder einen weiteren Aufschwnng nnsercr ^rcmdcnvcrkehrswirtschaft verzeichnen können. Sie bildet eine wichtige Erwerbsquelle unseres Landes nnd unserer Stadt, weshalb die gesamt tirolische Wirtschaft größten Wert auf die umfassende und wirknngsvolle Pflege unseres Fremdenverkehres legen mnß.

von Dr. Karl 8

Innsbruck vor hundert Jahren Februar 1849 1. nimmt Erzherzog K a r l Ferdinand auf der Durchreise nach Mailand das Abendessen im Gasthof zur „Goldenen Sonne" e i n ; 7. trifft der neue Landesgouverneur Kajetan Graf u. B i s singen hier e i n ; 8. wird die Ernennung des Generalmajors Eliatscheck, Edlen von Siebcnburg, zum Feldmarschall-Leutnam und Militär-Kommandanten von T i r o l und Vorarlberg bekannt; <<>. übergibt Gf. Pissingen das an die Schützenhauptleute gerichtete Haudbillett des Kaisers vom 24. Jänner, i n dem es u. a. heißt: „ T i r o l ist eine feste Burg der M o n archie und eine tapfere Besatzung sind seine Söhne. Daß Euer Land nicht geschmälert werde, wird meine Sorge sein, die Euere, die angestammten Tilgenden zu bewahren." Vei dieser Feier sprach der Hauptmann der Wiltener Schützen, Landrat v. M ö r l , „ i n lräftiger Rede die patriotischen Gesinnungen der Tiroler Schützen" aus. Abends spielten die Musilbanden von A r ^ l , Hotting und Willen abwechselnd vor der Hofburg uud der Wohnung des Militärkommandanten; beftct der Gouverneur dem Hauptmann der Wiener Tiroler Ttudenlenkompanie Dr. Adolf Piebler den Or. den der Eisernen Krone driller Klasse an die Brust; >'<!. übergibt der Statthalter »och folgenden Ausgezeichneten die vom Kaiser verliehenen Orden: das Ritterkreuz des osterr. Lcopoldsordcns an den stand. GeneralReferenten v. Lutterotti und Landrat v. M ö r l ; den Orden der Eisernen Krone !5. Klasse an Univ.-Prof. Anton Paumganuer als Oberleutnant der 1. Akadc> milerkompanie, und an den Gutsbesitzer Mahl-Schcd!, den Hauptmann der 1. Innsbrucker Kompanie; dao silberne geistliche Verdienstlrenz an llniv.-Prof. Schönach alo Feldlaplan der l . Alademilerlompanie;

<3. bedankt sich der Militärkommandant für einen Ballen Charpie ( - z u Fäden ausgezupfte Stoffreste; dienten zum Wundverband wie später die Watte) und Verbandstückc, als Geschenk der Frauen an die Armee; l l . wird aus der Prager Zeitung folgendes kaiserliches Rescript vom 10. Jänner über die Beteilung der Tiro> ler Landesvertcidiger mit silbernen TapfcrkcitsmcdailIcn veröffentlicht: „ W i r Franz Joseph I . etc. Alo T i r o l im Laufe des Jahres 1848 vom Feinde bedroht, zum Teile auch wirklich besetzt war, erhoben sich wie ein M a n n feine wackeren Bewohner zur Verteidigung der Grenzen ihrer Heimat, zum Schütze der bedrängten Monarchie. Wie sie im Frieden die Treue und Anhänglichkeit an M e i n Haus bewährt, durch welche sich M c i u Land T i r o l stets hcrvorgctan, so betätigen sie jetzt die angestammten T u genden des Tirolers, seine Standhaftigkeit, Hingebung und Tapferkeit im Kampfe mit den Feinden des Reiches. Würdige Söhne ihrer Voreltern haben sie sich den Dank ihres Vaterlandes erworben, nnd ein glänzendes Beispiel aufgestellt für die uacblommendeu Geschlechter. Um diefeu aufopfernden uud für das Gcfaintwohl Unserer Staalen so erfolgreichen M n t durch ein äußerliches Merkmal zu ehren, haben W i r auf Antrag Unsere? Ministerrates Nachstehendes beschlossen: 1. Jeder Tiroler, der während der bezeichneten Epoche ausgerückt ist, sei es iu förmlich organisierten Eompauien oder zum Landsturm, wird mit einer silbernen Denkmünze gegiert. Dieselbe zeigt auf der einen Seite linser Brustbild, auf der anderen die Jahreszahl 1848 mit der Rundschrift „Dem Tiroler Vaterlands-Vertcidigcr". Am Rande liest man die Worte: „ M i t Golt für Kaiser uud Valerland". Getragen w i r d sie an einem weißgrüncn Bande. 2. Auch folche Österreicher, welche nicht in T i r o l geboren sind, aber sich den biederen Tiroler Landesvcrteidigern angeschlossen uud iu den Bergen T i r o l s für


Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Seite 8 Unser großes Vaterland die Denkmünze.

Nummer 2

initgefocl'ten baben, c

3. Die Verteilung derselben wird durch lluscrcu M i n i ster des I n n e r n eingeleitet werden und in Gegenwart der betreffenden ^treis- und Ortsbeho'rden in feierlicher Weise stattfinden. 4. Wer von unseren tapfer» Tirolern sick vor dem Feinde oder in anderer Weise gan', besonders ansgezeichnct, verliert nicht durch die Bctcilung mit der Denkmünze den Anspruch auf die Belohnungen, welche die für die Armee bestimmenden Normen dem kriegerischen Verdienste in Aussicht stellen. Ebensowenig gedenken W i r hiedurch Unserer väterlichen Fürsorge für solche, welche aus Vaterlandsliebe grosic Opfer gebracht und in ihrem Nahrnngscrwcrbc hcrabgckommen sind, Grenzen zu setzen." (Fortsetzung folgt.»

>is. 2, ' l e l . 518l

ll'äner 5tl-. 5

s. 2, 1'6l. 5181, Völ8er»ti. 23 27, l'è«. 531ft

Elektrizitätswerk Gaswerk Wasserwerk Gärtnerei Nordkettenbahn Kammerlichtspiele Innsbrucker Hotel-A.-G.

Verleger, Eigentüiner li. ^ Rathaus, Zimmer Nr. U>!>. — Anzeigoin'ormaüiiüg: A

und Vertriebsverwaltung: Felizian Nmich, Innsbruck.

Anichslrns^e 8/1. — Druck Druckgenehmigung Nr. 108 uom 21. Ottober 1946.


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