Amtsblatt Innsbruck

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derTandesnaupktadt Innsbruck ä) i i s t I c i l n n ^ ^ °N a l I> a u . ^ t o ck ^ i n i i n l' r N i ' . >'.><» c r n s p r echc r ^)? r. «'.:'.7 l !','<»

r sche i n t e i » i n a l i i n ^.' o » a c (ü i » ^ c I » u m i n c l >i > >'<> l^' > X i ! I I i ci' d c i ni R a l l'a n v v ^ > ! i ^ r April

14.

3n üer Gemeinöeratssihung vom 9. ^lpril ö. I . wurde S t a d t r a t d r . K r a n z G r e i t e r Zum Nachfolger des jüngst verstorbenen Bürgermeisters Or. ftnton Melzer gewählt. Oer neue Vürgermeister entstammt einer alteingesessenen tiroler Kamille und hat sich bereits über 20 ^ahre in der Kommunalpolitik betätigt. 3m ^ahre 1929 war er in den Gemeinderat eingezogen, 1Y33 Stadtrat geworden. Eine jahrzehntelange praktische Erfahrung befähigt ihn also, die oberste Leitung der Stadtgeschäfte Zu besorgen, und als bisheriger Hinanzreferent kennt er besser als irgendwer die empfindsamen Stellen des Stadtbudgets. Oie Wahl ist somit auf eine durch seine Vorkenntnisse besonders geeignete Persönlichkeit gefallen. W e r auch die Reihe seiner Khnen verpflichtet ihn. Ist es eine Laune des Zufalls oder eine jener umstrittenen, historischen GesehmWgkeitcn, daß ein Mnherr ebenfalls Kmanzberatcr, und zwar jener Andreas Mosers war? i.lnd erscheint nicht auch (Innsbrucks bekannter Vlirgrrmeistcr, Casimir Schumacher, der gleichfalls in schwersten Notzeiten vom ^ahre 1807 bis zum Herbst l809 das Steuer der Stadt in Händen hielt, in der angeheirateten Ahnentafel! illögc cs dem neuen Stadtobcrhaupt vergönnt scm, durch seine Leistungen in der ihm zugemeifencli fimtsdauer gleichfalls ehrenvoll in die Annalen der Stadt aufgenommen zu werden!

Ialnqang


Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

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Nummer 4

Innsbrncker Gemeinderat v^m x'iahro l'.!5»< Hat der l^cmeindoral der

hallptstadt Innsbruck das crsto Ü)ial ani 5>. Jänner zusammon, ulu iu einer Tranersitznng des verstorbenen Bnndespräsidentcn D r . K a r l Renner m gedenken. Bürgermeister D r . Melzer lvürdigte in einer A n spräche den Lebenslauf und dio Verdienste dos Vor ewigten. Eine weitere Sitznng fand am ^>. Febrnar anläßlich dos Todos des Landeshauptmannes Hofrat D r . Alfous Weißgatterer statt, iil der Bgm. Stellv. Flöckinger an Stollo dos erkrankten Bürgermeisters dio bedenk lvorte sprach. 'Anschließend fand nntor doni Vorsitz dos Bgm.Stollo. Flöckinger cino Oeschäftssitzuttg statt, iu der Johann Steiuleituer (Heiniatliste, I n n g e Opposition) an Stollo dos ansgeschiedonen D r . Fritz Müllaner als Gcmeinderat angelobt wurde. F ü r doil verstorbenen Stadrat M a r Klappholz -wnrdo G R . D i p l . - I n g . Robert Kummer zuu, Stadtrat ernannt. Bgm. Stellv. Flöckinger borichtoto ans Grnnd oinos von don (^onicindoräton Kotier uud Gou. iu der Go ütoiüdcratssitzuuq ani 22. SePteniber l!)5l) oingebrach ton Antra.qos über dou Ausbau der Boleuchtuuq iu der Dr.-Stumpf-Straße, iu dor Iuc^euuiu Fischler Straße, am Mitterwoq uud ani FiirstoMvog. Hierauf erstattete B.qm.'Stcllv. Flöckiuqcr eine» aus'fuhrlichcu Boricht übor die, Lawinenkatastrophen uud die zur Bolhobuua, dor Schädou qotroffonon Maßuahmon. Eino lobhafto Ansspracho losto oin Enlschlioßnn^s autrag des Stadtschulratos aus, dor sichsscgcudie E i u schräukunq der Dienstposteupläne bei den Inusbruckcr Volts uud Hauptschulen lvaudte. Als Ergebnis der Nusspracho!luurdo oiu Rodaktiouskomitoo qobildot, das in oinor Sitzuuqspause oino Entschließung aitSarboi tctc, i u der gegcu deu P l a n eines Tchnlklassenäbbaues feierlich Einsprnck erhoben und die Erwartnna, ausgedrückt wurde, daß auf jeden Fall i n : laufeudeu

Schuljahr oin >ilassonadl.mn nnlcrdloido, I'ioso l^'nt schließnng Unlrde einstimmig angenommen. Nach erläuternden Worten des Stadtrates Dot'lor Greitcr wnrdcn die Verträge zwischen dem ^and Tirol und der Landeshauptstadt Inusbrnck übor die Weiter fnhrnng des Votriobos des Landoslboalors und iibor dio Vorwondnug dos städt. Orchoslors im Vandosldoa tor mit Vcohrhoit.augeuolumeu. E i u Autrag des Stadtrates Gampor, oino Volksbefragung durchzuführen, ob die Bevölkerung I n u s brucks n.nlleus ist, die kosten filr das Theater im bis herigen Ausmaß zu tragen, wurde abgolohnt. Anf Antrag des Bauaus'fchusses lvurde den B a u gosnchou dos I o h a u u Steinlechner, des D r . K a r l Wolf nnd des Rndolf Reiter stattgegeben, anf Antrag des Finauzausschusses eine ^teihe von Nachtragskrediten bewilligt mrd das Vndgetprovisorinm bis l">. März 1!)5)1 verlängert. Abschließend sprach sich der l^moindorai für dio Übormittlnng oiner l'öenosnngsadresse an den im Sa"natorinm befindlichen Vin'gerineistor D r . ^.Violzor ans. Das Abloben des Bürgermeisters am >2. '.Viärz ivar der Anlaß für eiuc Tranersitznng, die am l5,. März stattfand und in der Bgm.-Stellv. Flöckinger die in der letzten Nummer des Amtsblattes wieder gegebeneu Godonkworte an die vorsammolton Tranor gästo richtete. Die Trancrfeier wurde dilrch Darbietuugeu eiues Streichquartetts des städt. Orchesters uud des Collegium musicum der Innsbrncker Universität nmrahmt. I n einer kilrzeil Geschäftssitzung am 27. März 195l. wurde K a r l Pfötschcr, der infolge des Ablebens des Bürgermeisters D r . Melzer in der Allgemeinen Liste der O V P . nachrückte, als Gcmeinderat augelobt. Weiters wurde gogou die boidou Stimmon dos Linksblocks das Budgotpruvisorinüi bis 15). A p r i l vertäu gert, damit noch vor dein Bcgiuu der Beratuugcu des Gclneindcrates iibcr den Haushaltsplan die Wahl des neneu Bürgermeisters stattfinden kann. Pz.

Kundmachungen zur Bundespräsidenten Wahl Z l . BW 35^1951 Innsbruck, am 27. März 1951. Kundmachung. Kenias; i< ^l7 Abs. 5 der Nationalratswahloronnng in Zusammenhalt mit § 2 Abs. 2 und 5 des Bundes Präsideuteu Wahlgesetzes wordou die Mitgliedor dor Bozirksloahlbohördo Iuusbruck Stadt bokauutgogobou: Österreichische Volkspartci:

Dipl.-Iug. Autou Hradetzky, l^^nieinderat, I n n s brnck, Pfarrgassc 3; "liobert Lackner, Kammerrat, Innsbruck, Äudvcas-Hofer-Straße 5>. (5 r s atzni ä n u e r : Dr. Albert Mair, Landesbeamter, Innsbrnck, Egerdachstraße 13; Dr. Robert Ladner, Landes beamter, Inusbrnck, Karmelitergasse l ; Dr. Otto Wolfgang Anßerladscheider, Innsbrnck, Haydnplatz 5>; Dr. Gerhard Tanfch, Innsbruck, Vteiuhardslraße l l ; Prof. Dr. (5gon Weiß, x^nn^bruck, ."nnrain 5,2.

Boisitzor: Vx'iurich Süß, Vizcbürgermeister, Innsbruck, Roscgqerslraßo 24; Dr. Josef Ruugg, Rechtsau^valt, Innsbrilck, Maria-Theresion-Straßc !51; Dr. Josef Walter, Ob.-Reg.-Rat, Innsbruck, Claudiastraße l l;

Sozialistische Partei Österreichs: B eisi N e r ^ I?r, >tarl >iunst, Stadtrat, ^nn^lnnck, Mößlstraßo Rnn^aldier, Oboire^lnuingsrat, x'lnns


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Amtsblatt der Landeshauptstadt ^slerreichische ^ o l l c p n r t e i :

druck, B l . >>ueber Straße l l- Hedy vicini, Innsbrnck, Reichenaner Straße 38; Dr. Manfred Beitncr, I n n s s, ^>ollerstraße 5. (5 r s a <) i

".!' e ! ! ! n c r ^ .'ing, dgger ^ i l j r i e d , Direktor, , pf slrasze l!'»: Mader Hans, Direktor, Innsbruck, Daxgasse l l , .kirsch Walter, General a. D., Innsornck, >laiser v'osef Strasse 15; D r . Wnnderbaldinster Sekretär, ^ n

ä ü >> e r !

>tarl .'»tnechtelsdorfer, '))iary Meisinger, Innsbruck, ^ohbach'siedlnng 7',», rtei der Unabhängige!«:

^ r s a l) m ä n n e r !

^ e i ! itze r : D r . >inr> ^lrele, RechtöalrU'lili, Innsbruck, ^!eo poldstraße - i Dr. Ednard Angerer, ^ d . M a g . Rat, Innsbrnck, Beethovenstraße > ; Alois Weth, ätanf üiaiin, v^iiü''druck, Bnrggraben 15. E r s atzin ä

^ Peler, Genieinderal, Innsdrnck, gasse l 5 ; Dr. Zegg Nlldolf, Finanzbeamter, v'lnnsbrnck, Niedgasse 22-Thoma I n l i n s , B . B . Pensionist, Innsbrnck,' (^nmppstraße 2^l; Dr. Vinatzer Robert, Professor, Innsbruck, Anichstrasze 2'.». Sozialistische Partei Österreichs:

er :

is Probst, Elektrotechniker, Innsbruck, Mar,i inilia«straße 37. Zu Vertrauensftersonen wurden bestellt:

B e i s itze r : Dr. Winter Otto, Innsbruck, Dreiheiligenstraße 29; Hackl Engelbert, Innsbruck, Pestalozzistratze 13; Hagleitner Maria, Innsbruck, Pradlcr Platz 1. E r s atzm ä n u e r :

Von der .^ o in in n n i st i sche n P a r t e i Q st e r r e ichs ! Felix, Pettaucr, Innsbruck, Oswald-Nedlich-Str. 6; Dr. Heinrich Schöpf, Innsbruck, Dreiheiligenstr. 13.

Dr. Koncherr Franz, Innsbritck, Haller Straße 89; Dr. Rainer Karl, Innsbrnck, Egger Lienz-Straße 18; Hackl Anny, Innsbrnck, Pestalozzistraße 13.

Der BezirkÄoahlleitcr:

Wahlpartei der Unabhängigen:

Dr. K n o l l e. h.

B e i s itzer :

Z l . BW 20/1951 Innsbrnck, ani 27. März 1951. Kundmachuug. Geniäß i; 17 Abs. 5 der ^iationalratswahlordnnnci iit Zusammenhalt mit § 2 Abs. 2 und 5 des Bundespräsidenten Wahlgesetzes werden die Mitglieder der ^eineindewahloehörde Innsbruck bekanntgegeben:

Hnttemanir Heinz, Verwalter, Innsbruck, Bienerstraße 27; I n g . Händl Richard, Innsbruck, Temylstraße 3. Das Verzeichnis der Mitglieder der Sprengelwahlbchörden liegt zur öffentliche!: Einsicht im Alten Rathans, 3. Stock, Zinnner 178, auf. Der Gemeindcwahllciter: gez. R e i n h a r t .

Bestimmungen die Nergelnmg der städtischen Sport- lind Spielplätze an der S i » lind Wilten-Nest

für Vermistciltlingen

und

Wettspiele. 1. Die städtischen Sport- lind Spielplätze an der S i i ! und in Wilten-West werden s>u' Ner(mstlil<lma.en lind Welt» spiele lilier Nnsnchen an Schulen, verbände und Vereine uom Stadtinaciistrat zliliewiesen. Sie melden lwr beginn der Spielzeit die uou üinen czeplanten Veranstaltungen und Wettspiele schrisOich lieiin Sladtsporlaml ^ur ssussleüling eines VeranstallunssS' und Wettspielkalenders an. v i e klusnalnne in den Kalender gilt als Vormerkung, ein Neclit aus ^uweisunq eines Sport« und Spielplatzes entstell« sur de» anmeldenden Veranstalter, hieraus nicht. 2. Nile Veranstaltungen lind VeXspiele sind spätestens drei Tage lwr dem liealisich!igten Spieltag deim S t a d t s p o r ! u m > ^i » ) u in e ! de n, das die <lin< teilllng der Plätze lwl'uiinmt. Die uert'indliche ^uteilulig des Sportplatzes crsolgt sodann durd, die städtische Steuerstelle mit Lizenz, Am die notwendigen ^latzmarkierun>gen i>i,i(1isü>iren ^»u köuiien, ist die lion der städti»

schen Stellerstelle ausgehändigte Spielerlizenz spätestens einen Tag uor der Veranstaltung dei der ^latzleilung anzumelden, bzw. uorzulegen. Die Benützung de» Sportplnhes ist inir für den angegebene» Zweck gestalte!,.., die Zuweisung der Umkleideräume ersolgl durch den M i t j w a r t , deiii diese uom veranlwortlicheii ^unküniiär nach Venühung wieder Zu üdergetien sind. Festgesetzte Veranstaltungen und Wettspiele, die nicht adgelialten werden, müssen rechtzeitig abgemeldet wer« den, ßür nicht abgemeldete Spiele und Veranstaltungen ist die uolle ^jlil;mu>l>> ZU bezahlen, Veranstaltungen gi'ös>ereu ümsanges lz. V, ganztägige Sportfeste! sind, wenn möglich, l'ier Wochen uoi'her aiizumelden. Der Tausch lwn zuerkaiinten Spiellagen durch Vereine un« lereinander ist nicht gestattet. Die Sportanlagen werde» slir Veraustaltlinge» im alli »nr a!, So»» und Feiertage» vergebe». Für


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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

desondere ßälle ^Spiele, Wettkä>»p><> mil auswärtigen Mannschastens können die Sportanlagen auch fiir Wo chonlage angesprochen werden. Wenn mehrere Anmel billigen vorliegen, werden die Sportplätze mich der Wichtigkeit der Spiele, bzw. Veranstaltungen vergeben, wobei Veranstaltungen mit auswärtigen Mannschaften den Vorrang erhalten. Z. Vie M e t e für die Nborlassimg der Sportanlagen wurde wie folgt festgesetzt' Sportplatz an der S i l l , Nettspielplah: Kür ein Spie! halbtägig ganztätig

3 50.— , 3 75.3 100.—

Sportplatz an der S i l l , Übungsplatz: ßür ein Spiel 3 30.— halbtägig 3 50.ganztägig 3 80.Die Gebühren für den Abungsplah ermäßigen sich für die Vereine der L-Klasse um 5(V/<. Sportplatz Mitten Nest: Anerkennungsbeitrag halbtägig 3 5.— ganztägig 3 1 0 Die Benutzungsgebühr für die Lautsprecher am Sportplatz an der Sill beträgt: ßür einen ganzen Tag 3 80.— für einen halben Tag 3 40.— Die Benutzungsgebühr für die Lautsprecher am Sportplatz Wilten-West beträgt: ßür einen ganzen Tag 3 50.für einen halben Tag 3 25.Der Betrieb der Lautsprecheranlagen darf nur durch eine mit der Bedienung vertraute Person erfolgen. 6. Die Veranstalter haften für alle verursachten Beschädigungen der Sportanlagen (Gebäude und Einrichtungen die Haftung erstreckt sich auf die Beschädigung der benutzten Anlagen durch andere, falls der Mieter es mährend der Benühungsdauer an der notwendigen Sorgfalt zum Schuhe der Anlagen hat fehlen lassen. Außerdem kann der Stadtmagistrat bei vorkommenden Ordnungsmidrigkeiten, schweren Übertretungen dieser Bestimmungen und der Platzordnung und schweren Verstößen gegen die Ordnung am Sportplatz den Zeitweiligen oder ständigen Ausschluß einzelner Personen oder ganzer Vereins von der Benützung der städtischen Sportplätze verhängen, worüber der gemeinderätliche Sportausschuft entscheiden wird. Ohne Erlaubnis der Sportplatzleitung dürsen Änderungen irgendwelcher Art an den platzanlagen nicht vorgenommen werden. Der Sportplatz wird auf Vorweis der auf den Rainen lautenden Lizenz geöffnet, ßür die Aufrechterhaltung der Ordnung ist eine genügende Anzahl entsprechend kenntlich gemachter Ordner zeitgerecht, das ist mindestens eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung, beizustellen. Die Eingänge des Sportplatzes müssen vom Offnen bis zum Schluß der Veranstaltung mit Kimktio nären bzw. Ordnern beseht sein. Bei Veranstaltungen dürfen keinerlei Fahrzeuge (auch keine Kinderrolleri mitgenommen werden, mit Ausnahme von Inualidenfalirstühlen. A l l e F u n k t i o n ä r e , O r d n e r u s w . m ii s s e n m i t dieser p l a tz o r d n u n g v e r I r a u t sein, 7, Zuschauer dürfen die Innenfläche der Sportanlagen lind die Garderoben nicht betreten. Das Abersteigen und Sitzen auf der Umzäunung bzw. Barriere sowie das Stehen auf den Sihbänken ist verboten. Der Aufenthalt <iuf den Spielfeldern ist nur den jeweils beteiligte,,

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Spieler» l,6por!lernj und den für das Spie! iwrgesc" henen Funktionären, wie Vereinsobman», Schiedsrich ter, zwei Linienrichter. Trainer, Arzt lind Ersatzspielern gestattet. Die Vereine hoben auch die sogenannten Ball» buben selbst zu stellen. 8, Die Anordnungen der Baupolizei und sonstigen be« hördlichen Vorschriften sind bei Benützung der Kpor! platze zu beobachten. Die erforderlichen Auskünfte haben die Veranstalter selbst einizuholen. Die Veranstalter haben sich auch alle anderen Genehmi» gungen, soweit diese von Behörden, bzw. Dritten zur Abhaltung von Veranstaltungen nötig sind, selbst zu beschaffen. 9. Die Benützung der Sportanlagen und Geräte geschieh! auf eigene Gefahr. Der Stadtmagistrat hastet weder sur Personen- noch für Sachbeschädigungen, die die Beici ligten oder Zuschauer durch den Betrieb des Voranstal ters o<der durch Einzelpersonen erleiden. Die Stadt übernimmt auch keine Häftling für die in den Sporta» lagen oder in den Umkleideräumen liiedergelegten Ge« genstände und Kleidungsstücke. Kür „Erste Hilfeleistungen" haben die Veranstalter selds! zu sorgen. 1V. Den mit Sonderausweis versehenen Beamten der Stadtverwaltung ist zu jeder Zeit freier Eintritt zu gestatten. 11, hinsichtlich der Schankstätten und des Verkaufes von Ware» sind die Bestimmungen des Stadtmagistrates maßgebend,' die Einrichtung eigener Verkaufsstände usw. durch den Veranstalter ist nicht gestattet. 12. Der Stadtmagistrat behält sich vor, die Zusage der Überlassung der Sportanlagen zurückzuziehen, wen» dies aus zwingenden Gründen notwendig ist. sRichl bonützbarkeit des Spielsoldes, usw.j I n diesem Halle entscheidet ausschließlich der Sportplatzleiter. Zur Leistung irgendwelcher Entschädigung ist der Stadtmagistrat in diesen ßällen nicht verpflichtet. 12. Die Stärke der Polizeiwache ist vom Veranstalter so anzufordern, daß sie bei eventuellen Ausschreitungen stark genug bzw. sofort in der Lage ist, die ^uhe und Ordnung selbst herzustellen. Die Ordner sind dabei verpflichtet, die behördlichen Aufsichtsorgane zu unterstützen und bei allen vorkommenden Streitigkeiten vermittelnd ein Zumirken. Bei Richtbefolguug ihrer Anordnung durch die Besucher sind sie berechtigt, die Unterstützung der behördlichen Aufsichtsorgane in Anspruch zu nehmen. 14. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen wird im Wege des Verwaltlingsstrasverfahrens geahndet. 3m übrigen gelten die Bestimmungen der platzordnung. Innsbruck, am 4. April 1951. Der 1. Vizebürgermeister: Hans ßlöckinger e. H.

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Vai!d»'ol>>niplsladl

fur dlc stadtlschcn »o», 1. Die städtische» Sport- und Spielplätze morde» den Schulen, Verbänden lind vereinen über Ansuche» durch den Stadlmagistrat zugewiesen, 2. Die Benützung eines Platzes ist nur zu den vereinbarten Zeiten und für den angegebenen Zweck gestattet. Schüler lind Mitglieder uon Jugendorganisationen ha« den nur im Beisein eines uoranlwortlicheii Keilers lmit Ausweiss Zillritt lind sainineln sich bis zx dessen «fin treffen aufterhalb des Sportplatzes. 3. Die Mitglieder uon Vereinen müssen sich jederzeit als solche ausweise» können. 4. Fahrzeuge ^^,^. ^^^ ^ , ^ ^^^ z-,^,,, i^j^für vorgesehenen Plätzen einzustellen' innerhalb des Sportplatzes besteht allgemeines Fahrverbot. Den Zuschaliern ist das kidstellen der Fahrräder innerhalb der Piahanlagen grundsätzlich untersagt. Kinderwägen nnd Kleinkinder dürfen in den Sportplatz nicht mitgenommen werden, Kinder bis zu acht Jahren haben nur in Begleitung von Erwachsenen Zutritt, 5. Die Mitnahme von Tieren, wie Hunde und dgl. ist verboten. 6. Die Sportanlagen sind tunlichst zu schonen und stets rein un>d in Ordnung zu halten,' insbesondere hat je>de Verunreinigung durch Papierabfälle, Speisereste und dgl. zu unterbleiben. Eigenmächtige Änderungen an den Anlagen sind untersagt. Die Benützung der Rasenflächen und Äbungsanlagen mährend und kurze Zeit nach einem länger andauernden oder starken Regen ist nicht gestattet. Aber ihre Benühbarkeit entischeidet grundsätzlich der Sportplatzleiter. ?. Der yauptwettspielplah ^ 1j, die Laufbahn und die Sprunganlage» dürfen mit Strasienischuhen nicht benutzt worden. tt. Die Wurfübungen dürfen nur auf den hiefür besonders bezeichneten Stellen abgehalten werden. Die Sprunggruben sind nach Aenühung einzuebnen.

29. März

1951 j

Das Graben non Starllöchern in der Rundbahn und 'z.'angbahn ist »erboten. Gelausen wird links herum. 9. Die Zuschauer dürfen die Innenfläche der Sportanlagen sowie die Garderoberäume nicht betreten. 10. 3n den Amkleide- lind Waschräumen ist auf peinlichste Sauberkeit zu achten. Das Rein,ige,n uon Schuhen, SporlausrüstungsgegenstäN'den und Geräten ist nur in dem hiefür bestimmten Waschbecken gestattet. Das Aetreten der Garderoben mit Ragelschuhen säpikc.-^ ist verboten. Das Abersteigen und Sitzen auf der Umzäunung bzw. Karriere sowie das Stehen auf den Sitzbänken ist uerboten. 11. Das Rauchen in den Ankleide- und Waschräumen sowie auf den Innenflächen der Sportplätze ist verboten und soll auch sonst in Sportkleidung unterlassen werden. 12. ßür die in den Umkleideräumen niedergestellten Gegenstände, Kleidungsstücke, Geräte usw. übernimmt der Stadtmagistrat keine Haftung. Ebenso wird für abhanden gekommene Gegenstände aus den Kleiderkästen, die joder Benutzer mit eigenem Schlof; zu uersehen hat, kein Schadenersatz geleistet. 13. Der Schiusi des Abungsbetriebes wird durch Glockenzeichen angekündigt. Veim Lrtönen des Glockenzeichens ist das Spielen abzubrechen lind einzustellen. Line halbe Stunde nach dem Glockenzeichen wird der Sportplatz gesperrt. Vis zu diesem Zeitpunkt müssen die Sporttreibenden den Platz unaufgefordert verlassen haben. 14. Den Anordnungen des Sportplahleiters, des Platzwartes und sonstiger klufsichtsorgane ist Folge zu leisten. 15. Personen, welche die Platzordnung nicht einhalten oder sich durch Ruhestörung unliebsam bemerkbar machen, können sofort uom Platz gewiesen werden. Auch über einzelne Sportler oder Vereine kann bei groben Verstößen die plahnerweisung ausgesprochen werden. Nlifterdem können für Übertretungen dieser plahordnung nach Art. V I I LGVG. Geldstrafen uon 5 1 . - bis 8 S . verhängt werden.

Innsbruck, am 4. klpril 1951. Der 1. Vigebürgermeister: s)ans Klöckinger e. H.

der Tiroler Landesregierung. >!ll,' «2 5?

Innsbruck, ?. März 1951

Kundmachung detreffend die Uekämpfimq der ansteckenden Kchweinelähmuna,, Anzeigepflichl. „Gemasi 8 1? des Tierseuchengesetzes ist der Vesiher lsein Vertreter oder Bestellter! verpflichtet, von dem Ausbruche einer der klnzeigepflicht unterliegenden Tierseuche und von Erscheinungen, welche nach den vom Vundesininisterium für Land« und Forstwirtschaft hinausgegebene» Belehrungen den Verdacht einer solchen Seuche erregen, d e m G e» m e i n d e u o r st e h e r u n v e r z ü g l i c h d i e A n z e i» g e z u e r s t a t t e n. Bezüglich der Tiere, welche sich in der Behandlung eines Tierarztes befinden, entfällt diese Verpflichtung der genannten Personen zur Crstaitung der Anzeige, v o r a u s g e s e t z t , daft bei den betreffenden

Tieren nicht bereits vor Zuziehung eines Tierarztes Zur Behandlung Erscheinungen aufgetreten sind, die nach den oben erwähnte» Belehrungen den Verdacht einer anzeige' Pflichtigen Tierseuche erregen. Die Bezirksverwaltungsbe« Horde kann bestimmen, dasi in grösieren Gemeinden die A»< zeige an die zur Besorgung ortspolizeilicher Geschäfte bestimmten Organe des Gemeindeuorstandes zu erstatten ist. Diese» perso»e» obliegt dann die Verpflichtung, den Gemeindevorsteher s o f o r t zu verständigen. Die Pflicht zur u » v e r w e i l t e n Anzeige obliegt auch den Tierärzten, wenn sie von dem Vorkommen einer anzeigeipfüchtigen Tier-


Amtsblatt dcv ^andcobanptstadt

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seuche unter den Tieren oder uon Erscheinungen, welche den Verdacht eines Seuchenausbruches erregen, in Ausübung ihres Berufes Kenntnis erlangen. Die Tierärzte haben die Anzeige an die V e z i r k s u e r w a I t u n g s b e h ö r d e und an den G e m e i n d e v o r st e h e r Zu mach e n. Die Anzeige muß nach den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich, unvermeilt bzw. zoitgerecht, das ist selbstuerständ« lich am g l e i c h e n Tage, an welchem die ersten typischen Krankheitserscheinungen mahrgenommen wurden, erstattet werden' ist dies aus einem unvermeidbaren Grunde nicht möglich, so muß die Anzeige a m n ä c h s t e n T a g e e h e stens erstattet werden. Der Grund dieser unvermeidlichen Verzögerung in der Erstattung der Seuchenanzeige ist oom Amtstierarzte im clrhebungsprotokolle festzuhalten. Die Belehrung über die ansteckende Schweinelähmung enthält, gleich wie die Belehrung über alle anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen, in gemeinverständlicher Ausführlichkeit alle am lebenden Tiere wahrnehmbaren krankhaften Erscheinungen, a l s o auch d i e A n f a n g s e r s c h e i n u n g e n , die aber sehr vielen, auch nichtanzeigepflichtigen Krankheiten gemein sind. Kür den Tierbesiher besteht der Verdacht auf ansteckende Schweinelähmung erst dann, wenn schon Xähmungserscheinungen bei einem Schweine zu bemerken sind' in diesem §alle muß er ohne jeden nicht nötigen Aufschub die vorgeschriebene Anzeige erstatten, um nicht

^

den Anspruch auf eine staatliche Entschädigung wegen eines solchen Versäumnisses zu verlieren. Als Lähmungserscheinungen sind, abgesehen voi, den in der Durchführungsverordnung BGB!. Nr, ^00 1949 zur Tier» seuchcngesetznouello 1949 lVelehruug über die LrscheinuN' gen der ansteckenden Schmeinelähmungj als „in der ßolge" austretend angeführten Krankheitserscheiuungen, insbesondere anzusehen! Schwäche lSchmankenj der Rachhand' Nachschleifen der Rachhand oder einzelner Gliedmaßen- An« vermögen, die Gliedmaßen zu belasten oder in natürlicher Weife zu bewegen bzw. zu gebrauchen. Unvermögen aufzustehen- völlige Bewegungslosigkeit. Wenn beispielsweise am ersten Krankheitstage nur ßreftunlust bzw. unbestimmte Erscheinungen und am zweiten Tags als weitere Erscheinungen Lähmungen der beschriebenen Art wahrnehmbar sind, besteht am zweiten Tage die Verpflichtung zur zeitgerechten, d. i. unverzüglichen bzw. unuerweilteu Anzeige, die unter den Voraussetzungen des zweiten Absatzes dieses Erlasses noch am nächsten Tage vorgenommen werden kann. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über die Anzeigeuerpflichtung der Tierbefitzer u n d der Tierärzte wird wesentlich dazu beitragen, daß Berufung gegen Entschädigungsbescheide des Landeshauptmannes und damit' verbundene Verzögerungen in der Überweisung der Entschädigungsbeträge unterbleiben.

Vom Amte der Landesregierung! gez. D r . W e b e r

Stadtmagistrat Innsbruck. Abt, !X, ZI. «X — 571/1950

Innsbruck, 2, April 1951.

Umlegung der Kosten der Karoffelkäferbekämpfung 1950 Gemäß 8 ? Abs. 2 des pflanzenschuhgesetzes, LGBl. Rr. 18 vom 17. Dezember 1948, wurden die vom Kartoffelkäfer befallenen Kartoffelfelder im Stadtgebiet Innsbruck gespritzt, hierdurch entstanden an Kosten 3 4488.42 (3 2015.- für chem. Spriihmittel, 8 2472.42 an Arbeitslöhnen). Diese Kosten wurden uon der Stadtgemeinde vorschußweise aufgebracht. Da diese Bekämpfun,gsmaßnahmen im Interesse sämtlicher

Kartoffelbauern lagen, beschloß der Stadtrat, diese liosten gem. 8 8 Abs. 2 vorgenannten Gesetzes auf die gesamte KartofZelankauZläche von 65 Ka 89 a umzulegen, f o d a f i je a mit 8 - . 6 9 belastet wird. Die Vorschreibungen werden auf Grund der Meldungen der Aodenbenutzungserhebung uom Juni 1950 durchgeführt, die Anbauflächen bis einschließlich 2 a wegen Geringfügigkeit ausgeschieden, deren anteilige Kosten uon der Stadtgemcinde getragen.

Der Bürgermeister: I n Vertretung: Hans § I ö c k i n g e r 1. Vizebürgermoister

Innsbruck, eine Nlumenstadt „Der Frühling kommt, lau aus, o Menschenherz! Bring Blumen, Blumen für die Menschenkinder! Blumen, Blumen!" Wiederum kommt die Zeit, in der dir Zinnien in, Freien eine Zierde bilden nnd beitragen zum sinn vollen Hänscrschmnck. Ls ergeht an alle Bewohner von Innsbruck der Nufi Schmücket anch Heuer die Fenster und Ballone mit Blumen, aber in noch um

fangreicherem Maße als im Vorjahr! I h r zeigt da dnrch, daß das Schmücken der Hänser in der Landeshauptstadt ;nr allgemeinen (Gewohnheit, ja besser noch, zu einercharakteristischentirolischen Sitte ge^ worden ist. Ist ein Gang durch misere tranien Straßen und Plätze nicht etwas Erhebendes und kommt dabei nicht so recht die innere Gesinnung der Inusbrucker Bevöllernng znr Geltnng, wenn von überall hernnter in


A m t s b l a t t der

Nummer

g l ä n z e n d e m ^iclUc B l m u c n I c n d U c n , dic niclU n u r dcm Hansc, sondern der (^in',c>> ^ l a d i i i ü d llüi»ul'>>n^

cincn malcrischcn und frcndigcn )>ic>; vcrlcihcn? d r blickt dcr Vorübcrgchcndc unr lahlc >>änscrfrontcn, so »virlt dcr nämliche Rundgang nüchtern n,id lalt. (^s ist wohl auch kcin gntcs und cmpfchlcnocs ^cugnis für cinc Hansfran >nid silr die Hanstöchtcr, wcnn sic nicht dic gcringc ^cit fiir cinc klcinc Anzahl von Bin mcnslöckcn am ^-cnstcr aufdringt, dic nichts vcrlan gcn, als dasz sic luc >>>ld da gcgosscn N'crden. Es sci nicmand gekränkt, dcr dcu Wunsch nach Blnnien schmuck besitzt, ihn abcr nicht vcrnürkli^bcn tann. wird bci ciulstcui qntcu N i l l c n und bci cln^a^ ^ kcit manche ,^indcrniö ;u iibcinnudcn scin. Viclc t'önncu Bluincn nicht übcruunlcrni fi'iv soläic cinp fcblcn sich cinjähri^c (^civächsc, dcrcn cv ja ^cnügcnd ^ilu. '.vcauchcr lvcisz dic Plcchfraqc uicht zu rcssclu; dcv wandcrc cininal sscuiütlich durch dic Stadt und bcsichtiqc dic vcrschicdcncu Artcu, lvic >uau Bluiucu

Plat? verschafft. Z u vcrincidcn sind dabei dic Nchtlosiakcitcn, dic an dcrcu schadcn tönncn. I n Innsbruck, ivo dic Windstoßc, dic so,qar B l m n c n t ö M uniznivcrfcn vcriuögcu, nicht ;il dcn Scltcnhcitcn qchürcu,, uinsz dcr Blnnicn stand stabil scin; auch bciiu Gießen der Bluuicn soll nicinand Schadcn lcidcn. W i r pflcgcn den >>äuscrschmnck für nnscv cigcnc^ Gemiit uud für das uuseres Nächsten; besoudere Beachtung aber findet er anch seitens der fremden Gäste, die bald wieder unsere schöne Stadt, Bewundcrus wcrtcs - suchcud, durchivandcrn lvcrdcn. Allc Vcwo'hncr der Stadi möszcn sich cinc Ehrc daraus machen, schöne nnd ^vumöqlich zahlreiche B l u mcn au dcn Fcnstcrn und Balkoucn zu habcn. ^icscr Branch ist in Innsbruck schou alt, wcuili slcns U)l) Jahre zurückreichend. I c mehr die Gärteu und Felder vor dem Häusermeer zurückweichen mußten, dcsto eifriger wnrdc die Blnmelchfleqe, die nichts anderes ist als Natnrsehnsucht, bctricbcu. l<^5l) erschieu eiue amtliche Kundmachuug, loonach das unversicherte Aufstellen voll Vlumeutöpfeu an

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siir dic Anssänniicknnq der ^-cilstcr nnd Ballone benulliql. T^ic Baltonc dcr stadi. >>änscr lrnqcu iu dicscm I a h r c cbcnfalls Blumcnschmnck. l'.«»7 beschloß dcr ^cmcindcrat cinc kurze Anleitnnli über Ziveckniäßiqteit, Ant'anf ilnd Zncht der Blumen in Druck zu lcqcn nnd uncnt.qcltlich zn vcrtcilcu. D i c Sladtqcmcindc hat in dicscm x^ahr dic Schmücknnq dcs liros;cil Balkons dcs Mnscums ^crdinandeniu übernommcn nnd an viclcn Trambahn- und Belonchtnn^smastcn Blumcntörbc anbrinqcir lassen. l!N)d! gab dcr (Ncmcindcrat für besondere Leistungen am Blumenschmuck der Häuser Divlomc uud A n erkeuuuuMchreiben hinaus. Die Höhe der Gcldprcise wurde auf 300 Krouen gebracht. 1909 großer Absah von lebenden Blumen wie ine znvor. I m Jubiläumsjahr war, wie Bürgermeister Wilhelm K r c i l sich gelegentlich einmal änßertc, kein Hans in Innsbruck ohnc Blnmcnschmnck. l 9 l l ivnrdc Innsbruck in östcrrcichischen Blättern die Blnmenstadt genannt. Die Menschen wetteiferten bcrcits, >ocr das fchöucrc Fenster hatte. Die Preise wurden von :>0l) Kronen auf 500 Kronen erhöht. 1913 haben sich, loie das Blnmeuschmuckkomitce in der Gemcinderatssitznng vom 23. Oktober mitteilte, 72 Prcisbcwcrber angemeldet (gegeu 59 inl Vorjahr). 1923 nnd in dcn folgenden Jahren hat der B l n menschmnckwettbewerb nenen Anftricb erfahren. 1927 bewilligte der Gemeindcrat znr Fördcnmg des Blnnienschmnckes im Wege von Wettbewerben und dcr Anleitung dcr Schulkinder Geldmittel in, Gcsaintbetrage von 1000 Schilling. l92tt wurde die Füllung der Blumenkörbe, welche auf den Lichtkandclabcrn dcr Stadt angebracht N>arcn, vom Gemeinderat angeordnet. B i s zum zweiten Weltkrieg zeigten die Bewohner von Innsbruck große Bereitwilligkeit für die Bluiueuschmuckbewogung. 19-l9 führte dic Abteilung 9 dcs Stadtmagistrates die Blumenschmuckaktion durch. 1950 gab der Stadtmagistrat „Anleitungen über Pflanznngcn nnd Pflcgcmaßnahmcn" hcrans. l 5 ! i privatc Tcilnchmcr !vurdcn bciin '^lnmcnschümck'ivctt bcN'crb gcznhlt. Die Innsbrncker Berufsgärtncr spen dclcu Blnmenluaterial im Werte von 300l) Schilling. Die Aktion hatte bereits wieder einen bcachtlichcn E r folg gc;citigt nnd man hörtc, daß Tirol mit seincr Vandcslianptstadt hinsichtlich dcs Blnmcnschinnckes dic siilircndc ^tcllnng in ^stcrrcich cinniinml, Williclin ^


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5 von

Di'

vor hundert Iahrcu i l p r i l 1851: l . trifft König Ludwig von Bayern alis Roiii kommend !)ier ein lind übernachtet samt Gefolge im Gast!)ofe zum Goldenen Adler. K, wird über den Selbstmord eines Dienstmädchens, das sich im Siükana! ertränkt hatte, berichtet. 7. findet eine aufterordentliche Bürgerausschuft-Sihung statt, um zu beschließen, „ob die in den Tälern hinterrift unid Aachen bereits non Unternehmern gefällten Hölzer non der Stadtgemeinde Innsbruck übernommen werden" follen. <5s handelte sich um ca. 5000 Klafter. IL. mwd der Maurer Josef Kelderer aus hotting, als er beim Strafhausgebäude arbeitete, durch eine einstürzende Mauer so schwer uerletzt, das; er bald danach starb. Cinige Menschenfreunde veranstalteten eine Sammlung zu Gunsten der ßamilie und brachten 11 Gulden in die Redaktion des „Voten" mit der Bitte eine öffentliche Sammlung auszuschreiben. 23. werden in der Bürgerausschuftsitzung verschiedene Ansuchen behandelt. Das Gesuch «des Johann Lanznaster um eine persönliche cihirurgie-Gerechtsame wird abgelehnt, da „die Stadt mit ärztlichem Personal mehr als hinreichend vorsehen sei". Dem Schriftsetzer Johann Georg Aufschläger aus psäffling in Bauern und dem Knopfmacher August Mendel aus Hannover wird „wegen ihrer empfehlenden Eigenschaften" die Aufnahme in den Gcmeindcusrband bewilligt. Da Bürgermeister und Vizebürgermeister auf drei Wochen verreisen mußten,

wurde für die Zwischenzeit 3andesger!chlsral ?r, v. Klebelsberg zum Aizebürgermeister bestimmt, 27. überreicht eine Offiziers-Deputation dem Müilorkom Mandanten KML. R. v. Rostbach einen prachtvollen Säbel mit der Anschrift! „Das Offizierskorps des 40. ^in>ien-Infanterie-Re.giments seinem verehrten Inhaber." 28. wird bekannt, daß im Winter-Semester 1«50 51 insgesamt 320 Studenten die heimische Universität besuchten l19? Juristen und 32 Philosophen). 2ü. berichtet die „Tiroler Zeitung", das; Unterrichtsminister v. Thun »die Absicht habe eine katholische Universität zu gründen und diese nach Innsbruck zu verlegen.

Dic! Turmuhr der Weihorburg. I m Zuge, einer Renovierung des Schlosses Weiherburg durch die Stadtgemeinde, als Besitzerin, wurde die reparaturbedürftige, alte Turmuhr abgenommen und zu Uhrmacher Gustav Kröner gebracht, der als Kenner alter Uhrwerke gilt. Dieser erklärte die Turmuhr als eine „Spindeluhr mit Pendel- und Stundenschlagwerk", die zwischen 1630 und 1650 angefertigt worden sein dürfte. Die Glocke, auf welcher der Schlag erfolgt, wurde von Heinrich Reichart im Jahre 159« gegossen. Uhrmacher Kröner hatte die Turinuhr, nachdem er die Wellen, Räder und verschiedene ^ager ausgebessert sowie neue ßlaschenzüge und Gemichtsseile angefertigt hatte, einige Zeit in der Auslage seines Geschäftes, Herzog-KriedrichStraste 10, zur allgemeinen Besichtigung ausgestellt.

Neuerscheinungen für Innsbruck „Johann Jakob tzerkomcr — Zur Person, Umwelt und Herkunft des Barockbaumeisters" von I?. Hildebrand Duftler O.3.IZ. in der „ßestschrift zum 1300jährigen Jubiläum des heiligen Magnus" herausgegeben von der Stadt Küssen, 1950. Hans hörtnag! hat in zwei Beiträgen seines Buches „Unnsprugg" Beziehungen zu dem bäurischen Lechstädtchen Küssen aufgezeigt. I n dem Aufsatz „Der Stab des heiligen Magnus und die Maikäferplage in hotting" schilderte er, wie der Innsbrucker Bürgermeister im Jahre 1678 an das Kloster St. Mang in Küssen um die leihweise Überlassung des Stabes dieses heiligen sandte, um damit die aufgetrelene Maikäferplage zu bannen. I n der Abhandlung über „Die Baumeister der St.-Iakobs-pfarrkirche" erzählt hörtnagl, wie man für den Neubau der Pfarrkirche auf den Küssener Baumeister Johann Jakob herkomer aufmerksam geworden sei un^d diesen dann nach Innsbruck berufen habe. I m Krühjahr 171? war man dann mit herkomer handelseins geworden und im Juni traf dieser mit seinem „polier und Schwiegersohn, Haus Jörg Kischer" in Innsbruck zur Xsguug der Grundliük'i! für die neue Kirche ein. I'. h. Duftler gibt in seiner hier zu behandelnde» kirb^! wertvolle Hinmeise auf das ^ebeu und die Verwandtschaft herkomers lgeb. 2, Juli 164« zu Sameister, qest, 37, Okto-

ber 1717 zu Küssens. Dabei fällt nun ein I r r t u m hörtnagls auf. Da herkomer „nie geheiratet" hatte, konnte auch fein polier Kischer nicht gut sein „Schwiegersohn" sein. Tattnchlich gibt h. Dustler auch an, daft herkomers Schwester Regina den Väcker Georg Kischer von Markt Oberdorf geheiratet habe, und dies die Litern des Poliers gewesen seien. Und von diesem Neffen Johann G. Kischer stammt auch das Bild im Bibliotheksaal zu St. Mang „Johann I . herkomer auf dem Totenbett", das h. Dustler seiner Arbeit beigegeben hat, Johann Georg Kischor hat dann als Nachfolger seines Onkels den Bau der Innsbrucker St.-Jakobspfarrkirche fortgesetzt lind vollendet. K, Schadelbauer

Viojer Nummer des „Mutslilattes" lieqt eine der GoscliäjtsstoNc der Österreichischen klasjenlotterio 3. prolopp, Wien V I . , Atariahilfer Strafte 29, dei.

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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nummer 4

dcr Landcshallptswdf Ans l^vund dec MlllislevialveroconiUlg volli l!, ^^^,' teiuber

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.Fleischbeschau und den '^ecleln niil Fleisch und des ^ 1', des Geseyes vom '.'. vNi>u 1','!^,» über das ^tadt recht der Laude?hauptstadt Innsbcnck. Vl^'Vl, ')lr. 40/ 1'.! !'.!, wird folgende Fleischnlarklordnung dcv V^ndes hanplsladl Innsbruck erlassen! '.Viarltzloang. ^ l. i l ) I m ^>rveicl) der ^andeshanplsladl x^nnsbruck ist der gesamte Haildel mitgeschlachteten Tiereil und der Großhandel mit fleisch ail den städtischeil Fleisch qroßmarkt qcblllrdcii. l^) D^'r ^lcisäMoßmarkt lvird in dcr ^ll.'ischqroß dl,'i> städtischen 2ä)!acht und Pichhofcs ab Marktanfsicht. § 2 (l) ladlma^islrat andc^hauplsladl brnck istädt. V^tcrinäraml) handhabt ans dcm Floischqroszmarkt die Veterinär und lUiarktPolizri sscmäß den blMhendrn Brslimmun^en und iibcnvacht die qesanile l^^'barnn,q des ^leischgroßmarktcs, insbesondere die l^inhaltnnq der Bestimmnnqen der Ministerialverordnnnq van, l'.. September 1i»2^^ B G V l . Nr. 342, über die Vieh und Fleischbeschau nnd den Verkehr mit fleisch und der Trichinenschauordnunq vom ^ahre 1'.»'.'!'.. (2) Auf Grund dieser Pestimmunsten unterliegen alle geschlachtet eingebrachten Tiere und alles Fleisch der Fleischbeschau, bzw. der Übevbeschau. Geschlachtete Tiere und Fleisch dürfen uur gegen Vorlage vou Beschauscheinen in den städt. Fleischgroßniarkt eingebracht werden. Schweinefleisch und alle Fleischwaren, welche zur (Häuze oder zum Teil aus Schweinefleisch hergestellt werden, niüsseu darüber hinaus auf T r i chinen untersucht werden, sofern nicht der Nachweis erbracht werden kann,, daß sie bereits vor ihrer Aulie feruug auf deu Innsbrncker Fleischgroszmarkt einer alntlickeu TrichilU'nschau unterzogen und lrichinenfrei befunden lvorden waren, (A) Vei Wiederausfuhr vou geschlachteten Tieren und Fleisch ans dem Verwaltnngsgebiet der Landes hanptstadt Innsbruck >verden die erforderlichen Be schanscheine dnrck das slädt. VelerinäranN beigestellt. Ilnlerbvingnng und Abfubr der Marllware. Tie Vorschrinen über die Anlieferung von geschlach telem Vieh nnd Fleisch, dessen Unterbringung, Ab wieguug, ^tempeluug nild schließliche Abfnlir vom Markte nsw. sind in der von der ^ladtgemeinde erlas senen Belriebsordnnng für den slädlischen Schlacht

nnd

^

(1) Der Hauptmarkt siir geschlachtete Tiere und Fleisch findet an jedem Dienstag, der Nachmarl! an jeden» Tonnerslag statt. (2) Die Marktzeit w i r d für beide Märt'te eiicheillich mit vier stunden festgelegt^ sie beginnt um '.> Ndr nnd ende! nm !!> Ilhr. (3) I s t der Dienstag ein Feierlag, so findet der Fleischgroßmarkt bereits ani vorhergehenden Montag statt; ist der Donnerstag ein Feiertag, wird der'Nachmarkt für geschlachtete Tiere und Fleisch auf den dar^ anffolgenden Freitag verschoben. Betreten des Marktes und Einhaltung der Markt zoiteu. (1) Zu deu Fleischgroßmärkteu haben nnr jene Personen Zutritt, die dabei b e r u f l i eh oder g e f ch ä f tI i ch zu tuu habeu. Allderelt Persoueu kann der Z u tritt fallweise durch die ^cituug des Schlachthofes gestattet werden. (2) Außerhalb der Marktzeiteu und der Marktan^ lagen ist jeder Großhandel mit Fleisch verboten. Käufer dürfen außerhalb der Markt;eiten die Fleischgroßmarkthalle nicht betreten. Verkaufspläüe in der Fleischgroßuiarkthalle. Gelverbeberechtigteii Händlern nnd Kommissionären können durch die Schlachthofverwaltung in der Fleischgroßmarkthalle gegen eine entsprechende Anerkennnugsgebühr ständige Verkaufsplätze auf jederzeitigen Widerruf zugewiesen werdeu. Die Platzzuweifnngen erfolgen nach Maßgabe des verfügbaren Raumes in der Neihensolsse der Anmeldungen. E i n A n recht auf einen bestimmten Plah oder eine bestimmte Plahqröße oder überhaupt auf die Zuweisung eines ständigen Verkaufsplatzcs besteht uicht. I m allgemei nen wird nicht mehr als die Hälfte des jeweilig ver fügbaren Nanmes für ständig vergebeil; die andere Hälfte bleib! der allgemeinen Benühung vorbehalten; bei Platzmangel können ständige Verkanfsplähe vor übergehend ;nr MitbeimNnng durch andere Markt beschicker herangezogen werden. Vertanfsveviüiillung und Hallnng von Hilfskräften. 5 7. ( l ) Die Äiarklbeschicker köniien ihre Ware entweder selbst verkaufen oder durch befugte Kommissionäre verkaufen lassen.


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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

(2) Jeder Martlbeschicker kann mi )1iahmeu der Betriebsordnung für den Verlauf seiner Ware und für Hilfsarbeiten falliveise oder ständig eigenem Per sonal beschäftigen. Bcrkanfsbedingungeu. §8. Die A r t der Bezahlung desK'aufpreifes unterliegt feiner amtlichen Negelnng, doch Nürd anf Wnnsch des Verkäufers das Inkasso des Kaiifbetrages dnrch die Zahlstelle >des städtischelr Schlacht nnd Viehhofes zu den ortsüblichen Bedingungen durchgeführt.

Nnmmcr 4

l^inhebnng der städtischen Die Vovschreibniig und Einhebnng, b;w, Verrechnung sämtlicher mit der Inanspruchnahme des städt. Fleischgrosmiarttes verbnndenen städtischen (^ebiihren iiiid Abgaben erfolgt dnrch die Zahlstelle des städt.' Schlacht nnd Viehhofes. Die jeweils vom (^emeiude rate festgesetzteu (Gebühren nnd Abgaben sind an Markttagen an deutlich sichtbarer stelle öffentlich aufschlagen. Strafbestimmnngen. § 11.

Preisfestsetzung nnd Marktbericht. § 9. (1) Soweit nicht für die Preisbildung gesetzliche Be ftinnnungen maßgebend sind, bleibt die Festsetzung des Kaufpreises der freien Vereinbarung zwischen Ver känfer und Käufer überlassen. Jede Verabrednng, die geeignet ist, den. tatsächlichen Verkaufspreis zn ver schleiern, ist verboten und als Übertretung dieser Marktordnung strafbar. (2) Die anf dein ^leischgroszmartt erzielten Verkaufspreise werden von der Zahlstelle des städtischen Schlacht nnd Viehhofes erhoben und in dein über jeden Markt Heransgegebenen amtlichen Marktbericht anf der Knndmm'lmngstafel der ^leischgroßmarkthalle veröffentlicht.

ilbertretiingen dieser Meischmarktorduung werden, sofernc die Tat >ncht nnter das Strafgesetz oder aiidere Gesetze fällt, anf Grund des H l5i des Ttadtrechtes der Landcshanpt'stadt Innsbruck voiii '2. I n n i l'.»U», L G V l . Nr. jN, niit Geldstrafen bis zn l<»<»<) Schillilig, illi sfalle der Uiieiiibriiiglichleit iiiit Arrest bis ;n zivei Wocheii geahndet. Inkrafttreten der ^leischmartlordnnng. ^ 12. Diese ^leischmarktordnnng lourde vom Gemeinde rate der Landeshanptstadt Iiiiisbrilck ani l l . April lüiil, beschlosseii lind tritt au: l . "IUai >!»5>l iu Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fleischmart'lorduuug außer Kraft.

Stadtwerke Innsbruck Elektrizitätswerk Gaswerk Wasserwerk Gärtnerei Nordkettenbahn Innsbrurker Hotel A.-W.

Verleger, Eigeutmner u. Herausgeber: Die^tadtgeincinde ^nii^bruck. Vernntw, ^ Nathans, Zimmer Nr. ^»0, — Anzeigeiwerwattling: Äniloncen-E^pedition „Novüa Druck: Felizian '-.Uauch, Innsbruck.

?r. .^ar! ^


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