Amtsblatt Innsbruck

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derUandesnaupktM Annsdrmk (ö r s ch e i n t

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^^Incoaboiin. 3 15.—,

S ch r i f t l e i t il n g :

E i n z e l n 5 l.."><»

:l. Stock

(5 r b ä l t l i cl> d c i in N a l b a n o - ^ o r l i o r

Zimmer

Fernsprecher

Nr.

1l)0

0^71/190

- Jahrgang

Februar

xniner

R a t h a u s

Nr.

Vom Aremöenberkehr in Innsbruck <Milleilnng des statistischen Amtes der ^tadt Innsbruck.) Eine iin Sommer l'.>5>l durchgeführte Erhebung über ^remdenbeherbergnngsbetriebe, Fremdenzimmer nnd Letten brachte ein erfreuliches Ergebnis: lO">Be triebe mit '^MÜ Zimmern nnd !'>NN Betten stehen für den Fremdenverkehr ',nr Berfügnng,. es hat sich fohin der Bestand an ^remdenbetten seit 1947 mehr als verdoppelt. Towohl dnrch die weitere Freigabe von Zimmern seitens der Besatzung nnd sogenannter „T'anermieter" (Monats',immev) als anch dnrch Ve

Hebung von .'itriegsschäden hat sich der Ansfall an Fremdenzimmern bedeutend verringert. Während im I n l i N! l<; noch '^l4<> Zimmer nlit !j-l2<> Betten als 'Ansfals zn verzeichnen waren, Ivies das Jahresende l!>sil> einen solchen von <^>2 Zimmern und 15A8 Betten ans, der sich im Sommer 1!>5>l noch iveiter ans l^<^ Zimmer und 1'2<>7 Betten verringerte und sich wie folgt verteilt!

Innsbruck lohne Iglsj Zimmer Aesahling Dauermieter Vombenschaden insgesamt

Letten

3gls Zimmer

25« «2 'il)5

!i75 141 572

7-i

705

1 W«

lO.'j

I m I n l i <!!N» standen in Innsbrnck (einschließlich Igls) für den Fremdenverkehr <>!>^ Zimmer mil l l t ^

Innsbruck einschl. 3gls Netten

Zimmer

124 55

Letten 4W

112 .^l!5

17<>

572 1 207

Betten znr Berfiignng. ^)iach Ablauf von fünf Jahren hat sich der Zimmer und Betteichestand verdreifacht.

Zimmer- und Vettendestand im J u l i 1951 einschließlich I g l s klnzal)! der Veherbergungsbelrielie

^lüliell'

Zweibett-

INelIrbett»

zimmer 2,', Soleis 54 Gas«»löse 2! Pension?»

22:i 57

!<>!! Lelriede

Aber nicht nnr mehr Zimmer stehen siir die Auf nähme von fremden bereit, anch die Ansslatlnng der Zimmer nnirde bei den verschiedentlich vorgenomnie nen Zn nnd Nmbanten lvefenllich verbessert. Bon den :i-l'.»l Betten sind ->:;>-> l«'»7.l </<) in Zimmern »>it ^ließivasser, '2l l<^ Betten (<>l>.7'X) in Zimmern mit ^enlralbeimng untergebracht. I n Zimmern ohne den

<>l« 443 !55

l! 7!

121U

I2l»

Gesaiiitzdl,! der Zimmer

Gesamtzahl der Uetlen

I 0N2 7li7 220

! 7,!4

2 01!»

I!-!'.!!

>j!)4

Bor;nq des Fließwassers nnd ohne den einer Zentral heimng stehen Ül.'-l Betten, das sind !>.! /^, also anch darin eine Bessernng gegenüber dem Jahresbeginn l'.!l<^, da ',n diesem ^eitpuntt der Anteil d<'r Bellen ohne alleil .Komfort noch !l',.tt 'X betrng. Interesse halber sei erwähnt, das; am l. Männer U! ld> "i3.5i ^ <5»!'Ü Betten) ans Zimmer mit ^>enlralheiznng und


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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

51.3 A (826 Betten) auf solche mit Fließwasser enl fielen. An ansvrnchsvollerer Ausstattnng ist in man cheli Belangen sogar dio der Vorkriegszeit erreicht, ^o gab es ini Jahre 19!>9 2^ Einbettzimmer nud <^l Zweibettzimmer mit Privatbad, die Erhebung im J u l i 1!)51 wies einen Stand von 10 Eiubett nnd 94 Zweibettzimmern mit Privatbad auf. Verschöne rungen in der Zimmereinrichtnug, Verbesserungen auf Grund neuzeitlicher (5rrnngenschaften usw. lassen sich statistisch nicht festhalten. Darüber könnte nur jener Ansknnft geben, für den, alle Bemühnngcn gemacht werden: der Gast. Doch auch seine Zufrieden heit läßt sich statistisch nicht ausdrücken. Zum 3eil findet sie in einer hohen Gästezahl oder Übernach tnngsziffer ihren, Ausdruck, wenn nicht andere Gründe Innsbruck ohne 3gls

3ahr 1947/4« 1948/49 1«>49/50

^ ,,, , Ausländer

29 710 26 990 17 028

^,., .. Vslerreicher

46 531 50 1.38 28 203

den Aufenthalt der fremden piaste beeinflussen, so z. B. in der zweiten Hälfte des Krieges, als die Reichsdeutschen hier vor den Bombenangriffen Schich snch ten, oder znm .^kriegsende, als aus deu östlichen besetz ten Zonen Österreicher (besonders Wiener) uud Ausländer Hieher flüchteten. Viele dieser Flüchtlinge haben Mona!s;immer in Botels, Gasthöfen nnd Pensioneil gemietet. Um sie von den eigentlichen fremden, die besuchsweise durch unsere Stadt kamen, zn nnterscheiden, Nmrden sie nach einer Anwesenheit von zwei Monaten in den Fremdenmeldungen an das Statistische Amt als „Dauermieter" bezeichnet. Von den über ;wei Älonate im Stadtgebiete Innsbruck verbliebeneu Fremden entfielen an Nächtiguugeu anf Innsbruck mit Igls

3gls

davon Wiener

Nusländer

7 887 7 012 3 093

82 852 27 435 16 469

I m Laufe des Jahres 1950 verringerte sich die Anzahl dieser „Danermietcr" von Monat zn Monat nnd im Oktober 195t) waren es nnr noch 89 Österreicher nnd 59 Ausländer (darunter 32 Ungarn). Es wnrde deshalb ab 1. November 1950 von der Wetterführung dieser Meldungen Abstand genommen. Einzelne Gasthöfe nnd Pensionen haben heute noch einige Monatszimmer vergeben. Angaben nber diese Mieter bleiben bei den statistischen Meldungen über den Fremdenverkehr (Anzahl der Gäste nnd ihrer Nächtianngen) unberücksichtigt. I m Nachstehenden wird als Fortsetzung zur Ver öffentlichnng im Amtsblatt Nr. '2 vom Febrnar 1951, über den Fremdenverkehr in Innsbruck in den Jahren 1948 bis 1950 Bericht über das Fremdenjahr 1951 (vom 1. November 1950 bis 30. Oktober 1951) er-

Nummer 2

Sslerreicher,

32 595 30 087 19 314

W"i«°i"i.

11 416 5 375 1733

Ni,ö>änder

Österreicher

62 562 ! 79126 54 425 80 225 33 497 47 517

Wiener

mzqesam!

I',',';m

14! !>88 134 650 81014

12 387 5 123

stattet. Gegenüber dem Vorjahr ist eine weitere Steigerung des Fremdenverkehrs infoscrne zn verzeichnen, als im Fremdenjahr 1950/51 nm 9.0 ^o mehr Gäste nach Innsbruck kamen nnd die Zahl ihrer Übernachtungen sich um 16.4 ^ erhöhte. I g l s , der bevorzugte Stadtteil Innsbrucks für einen längeren Auseuthalt, verdankt das Plns der Nächtiguugeu, das im Jahr 1950/51 9 ^ betrug, den Ausländern. Der Besuch der Inländer ist sowohl in der Gästezahl (von 1794 auf 1122, fo daß im Jahr 1950/51 nur 0 . 3 ^ der Gäste in I g l s auf Österreicher entfielen) als auch in der Zahl der Nächtiguugen zurückgegangen. I m Fremdenjahr 1950/51 entfallen von den Fremdenübcrnachtnngcn in I g l s unr 5.5 A anf Inländer, im Vorjahr li.9 ^ und im Jahre 1918/19 waren es noch 20.2 ^ .

Winterhalbjahr loom 1, X I . 1950 bis 30, IV , 19511 Innsbruck ohne Igls zremdsnmeldungen

3gls

ßremdenübernachtungen

)H o n a t

3nl.

klusl.

Zus.

3nl.

Misi.

Rouember Dezember Zänner ^eber

5 342 5 790 4 355 4 503 5 066 5 710

2 871 4 895 3 551 4 055 5 636 5 891

8 213 10 685 7 906 8 558 10 702 11601

11011 9 8U1 10 424 10 611 10 781 11 046

6 018 9 722 8 350 9 026 10 216 11476

30766 26899

57 665

63 674

54 808

März Npril Summe

Kremdenmeldungen

§remdenubernachtungen

Inl.

Nusl.

Zus,

3nl.

Nils!.

5"s.

17 029 19 523 18 774 19 63? j 20 997 22 522

? 43 46 54 30 33

19 894 550 682 436 219

26 937 596 736 466 252

481*) 882 808 549 226 106

467 6 101 7 237 6 383 2 941 1 358

951 6 983 8 045 6 932 3 16? I 464

N8 482

21,'!

2 800 3 0,3

3 «55

24 48?

2? 542

212 370 701 862 471 29

5 24«! 14 060 20 649 23 991 9 704 63!

5 458 14 430 21350 24 853 10 175 660

7I28I

76 926

Zus.

Sommerhalbjahr loom 1. V. 1951 bis 30, X , 19511

Mai Juni 3u!i August September Oktober Summe

9439 14 967 16474 22 733 25778 32 553 24584 31 394 19905 26 634 7 464 12 489

11 34? 12 174 12 954 14 799 13 444 9 865

I?1l4 30 776 51430 60 283 38 609 13 691

28461 42 950 ' 64 384 75 082 52 053 23556

37 076 103694 140 770

74 583

2II903

2«6 48«',

5 478 6 259 6 775 6 810 6 729 5 025

12! l55 280 284 65 I

1 563 2 972 3 946 4 055 1293 89

I 684 3 12? 4 226 4 339 1358 93

13 918 14 82? 264.'.

e n t f a l l e n auf 7 N e u m e l d m i g c n und 1 ^ aus dem V o r n i m m t vribliebene Fremde.


dcr Landeshauptstadt Innsbruck Die durchschnittlich!,' Aufenthaltsdauer des Freiildeii betrug i»l Fremdenjahr l 950/5 l iu Inllsbrnck (ohne ^gls) 2.0 I 3age, in I g l s 5.9 Tage; iin Wiuterhalb jahr in Innsbruck (ohne I g l s ) 2.05 Tage, in I g l s 9.1 Tage; iin Soiniuerhalbjahr in Innsbruck lohne I g l s ) 2.lV Tage, in I g l s 5.2 Tage. Der Höhepunkt iin Fremdenverkehr fälll auf die Clonale J u l i nnd August. I u Iunsbrllck einschließ lich I g l s lvaren ini J u l i insgesamt !il>.77lj l^äste init tt5.7A4 Übernachtllllgen, iin Anglist :l5.7:j:i scisto mit 99.9A5 ubernachtllngell verzeichnet. Obwohl bereits dl) J u l i die erHöhle Anzahl ail Fremdeilbetteii zur ^erfiignüg stand, N'aren hanptsäclilich im ^tadlinnern die Gaststätten zeitiveilig voll besetzt lind Privalqllar ticrc mnßtcn i l l Anspruch geuommcn lverdcii. Hinsichtlich der Angaben über Fremde iil Privat^ quartieren war man nnr auf Tchätznn.qszahleu ange N'iesen, die selbstverständlich bei der Berechnnnq der Platzaue.initzunl'l answer Betracht bleiben. I m Monat I n l i betrnq die Platzansniltznng 7 1 . 8 ^ , im August

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7!').'.> ^F i,n Tagesdurchschnitt. Ans das gan^e I a l ) r I W 0 / 5 ! berechnet beträgt sie >:>.:;''/. ^cach dem VX'rt'nnflvland stehen von den Ausländern die Engländer so>vohl in der Zahl der piaste ( ^ l . l'.j'.j) als mich der Übernachtnngen (^.).l)!l2) an der Spitze. -_'«'».^ ^ der Ansländernbernachtnngcn entfallen ans sie. Ihnen folgeil die Italiener mit l i . - ^ der Über nachtungen, die Schweizer (ll>/.) ^ ) , Franzosen ('.».-^ 7< )', Deutsche (7.5 '/o), Belgier (7.5 </o), Aineritancr (<',.« ^ ) , Holländer (5.5 ^o). I n Innsbruck ist auch die gut ausgestattete städt. Iugeudherbcrge in der Pradler Hallptschnle (mit Nebenbetrieb !>>> Sommer in der Mädcheichanptschnlc Äuchael Gaismayr Straße) voll Bedeutuug, da das Iugendwanderir eine internationale Erscheinung geworden ist, die bei den, meisten enroväischen Nationen sehr gefördert wird. 15.2ttl ( M e mit 30.929 Übernachtungen, wovon auf 9l>d>9 Ausländer 15.920 Übernachtnngen entfielen, weist das (Gästebuch der Herberge im Jahre 1950/51, aus. L. Mandi.

Gedanken über die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Innsbruck I n den vorausgegangeuen Ansführnngen wnrden die Entwicklung nnd der Stand nnseres Fremdender kchrs »von der statistischeil Seite her bclenchtet und ein anschauliches Bild gegeben. Dieser für misere Wirtschaft überaus bedeutende Faktor ist wesentlich abhängig von der ihn uutcrmaueruden Frelndeiwertchrspropagauda. I m folgenden soll nnn kurz die Rede davon sein. Heiliges Jahr nnd Festspiele in Oberammergan gaben dem Neisejahr l950 ihr Gepräge nnd brachten Besucherzifferu, die alle Erwartungen weit übertrafen. Wird eine weitere Steigernng möglich fein, war die Frage, die über den propagandistischen Vorbcreitnngen des abgelanfenen Neisejahres schwebte. Ernst war die Aufgabe zn nehmen, denn immer drückender wird die Kon'kurrenz nnscrer Nachbarländer und das Zauberwort „Österreich, das billigste Reiseland" existiert nicht mehr. -402.000 Prospekte nnd die gleiche Zahl Informationsbroschüren, 10.000 Plakate, eben so viele Stadtpläne mit Winter nnd Sommer Umge bnngskarten nnd 2500 Stanzen unserer Stadt wurden, nach genauer Marktanalyse an über 2000 Reisebüros in Europa uud Übersee zur Verteilung gebracht. Das besondere Augenmerk galt auch dem weiteren Ansban der Persönlichen Verbindnngen mit den Neisebürodiret'tionen nnd ^»lchllllgsstellen und damit der Werbung an O r t nnd stelle. Annähernd W0 Reisebüros iu ^remen, Düsseldorf, Franl'fnrl, Ham bnrg, Hannover, .^töln, Slnltgarl, Vondon, Amster dain, Antlverpen, Den Haag, Brüssel, '^larseille, ^ii;za, Paris, Bern, l^enf, Ziirich, l^enua, Iviailand, Rom und Trieft wurden bearbeitet.

Durch die aufgezeigten Werbemaßnahmen, die dnrch (kinschaltnngen und Artikel in führenden Tageszeitungen nnd Zeitschriften fowie Scndnngcn über eine Reihe europäischer Radiostationen verstärkt wurden, war es möglich, die Zahl der an unserem Rallin interessierten Reisebüros neuerdings zu vergrößern nnd anch i l : dell Reihen der individuellen Neisegäste nene Fremde zn gewinnen. Die Erledigung dieser zahlreichen Einzelalifragen ans dem I n - und Anstand bedeutet einen nicht zn überfehenden Propagandafaktor. Die Kosten für die Fremdenwerbnng werden vom Innsbrnckcr Verkchrsvercin getragcii, der auch ivähreud der Saisouen eine ^roße Zahl von Veranstaltungeu dllrchführt oder untersti'cht. Dadurch ivaren allf diesem Gebiete auch weitere erfreuliche Fortschritte festzustellen, nnd das ehemals geprägte Schlagwort „Innsbrnck, die tote Stadt" dürfte somit nicht mehr zn zitieren sein. Die ersteii Wochen des Fremdeiwerkehrsjahres 1952 liegen bereits wieder hinter nns. Die propagandistischen Vorbereitttngcn für die Sommcrsaison 1952 sind ili großeil Zügeil bereits allgclansen. Die Planung sieht eine Ausweitung des Volnmcns vor. Dies erscheint dringend geboten, da einerseits sich die Koulfurrenz nnserer Nachbarländer weiter verschärft hat (die. Preise nnscrer Beherbcrgiingsbetriebe, mit Ausnahme der 1.-.Nasse Hänser, sind dem Anslandspreisnivecm angeglichen), andererseits empfindliche ^iörnngen da dnrch erwartet werden müssen, daß der englische To» risl nur mehr 25 Pfund im Jahr für Auslandsreisen erhält und der Reiseverkehr aus Deutschland noch immer nur „am Papier" geregelt erscheint. Dr. .^ettl.

Julius Neisp f. Obmann des ^iinsbrilcker

Verschönernngsvereines, gestorben in xmnsbrucl am 29. Männer 1952.

J u l i u s ReisP, geboren am l ! . April !^<5>, tam als gebürtiger Steiermärker schon vor vielen >mhrzehnlen nach Innsbruck, ivo er zuerst bei der ^üdbahu und

dem ersten Weltkrieg dann bei der Bundesbahn als weiter der Wam'ndirigierungs Abteilung Anstel lnng fand nnd schließlich, nach l^rsüllnng seiner ver-


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anlwortnngsvollen Psiichl, im Jahre ! 9 ^ l als Ober Inspektor in den Nnheslano lral. Vor elloa 3l) I a h ren verlor er seine l ^ i l l i i i , die ihm drei Kinder ge schenkt hatte. Der Verstorbene verdient wegen seiner anfopfernngsvollen Tätigkeit im Innsbrncker Vcrschönernnqsverein, dessen Wirken ja voll und ganz der Landes Hauptstadt galt nnd gill, ail dieser Stelle eine besondere Würdignng. Bereits im 33. Jahresbericht des Vereines (1913) ist sein Name als Mitglied verzeichnet. Hervorragende Verdienste erwarb er sich insbesonders seit 1937, mit dem Jahre also, in welchem er die Obmannstelle übernahm, die er seitdem ohne Un terbrechnng in seinen Händen hatte. I m Vorjahre wnrde dem nnnmehr Verstorbenen die Ehrenmitgliedfchaft des Innsbrucker Verschönernngsvercincs verliehen, womit sein Name an die Namen seiner für den Verein so verdienstvollen Vorgänger — es wird hiebet eines Nosner oder eines Ianich gedacht — würdig gereiht wnrde. Sein Einsatz fiel gerade i n die Kricgsnnd Nachkriegszeiten, in denen die Entfaltung eines anf rein idealistischem Wirten ausgerichteten Vereines bekanntlich nicht anders als überaus schwierig ist. Die Obmannstelle bedurfte wirklich eines ausgesprochenen Idealisten, wie es J u l i u s Neisp war, um diese harte Zeit wenigstens einigermaßen mit Erfolg abschließen zn können. M i t spärlichen M i t t e l n ausgestattet, legte er doch überall >>and an, wo es gröblich fehlte. Von

Nummer 2

dem umfangreichen durchgeführten Programm sei nnr beispielsweise die Zahl der in nnd nm Innsbruck anf gestellten Ruhebänke erwähnt, die im Vorjahr anf l^l gestiegen ist. Dazu wnrden ^ - meist nnler persönlicher Leitung des Obmannes zahlreiche Wege nnd Stege ausgebessert, wodurch der Stadtverwaltung nicht nur viel Mühe, sondern auch viele Spesen er spart geblieben sind. Gerade das Vorjahr, das nach dein, bekannt latastrophenreichen Winter für den Ver schönernngsverein ein besonderes Arbeitspensum sor derte, verlangte auch besondere Umsicht und Arbeils frendigteit seitens des Verstorbenen, Nüslig, ;äl) nnd geduldig ging J u l i u s Neisp an die Arbeit, bis ihn der Tod erreichte. A m Nachmittag des 1. Febrnar wnrde dieser trene Innsbrncker Bürger anf dein Wiltener Friedhof ;nr ewigen Nnhc gebettet. Unter der Menge der Traner gaste, die sich loie selten einmal fast nnr ans Männern zusammensetzte, schritten als Vertreter der Sladlge meinde Bürgermeister D r . ^ranz ^ r e i l e r nnd V i a gistratsdirektor D r . N. M a n g n t s c h sonne eine Abordnung des Etadtbanamtes, die dnrch die Erweisnng der letzten Ehre denl Toten anch den Dank für all sein Mühen bekunden lvollteil, das er in der langen Neihe von Jahren als Vorstand des Innsbrncker Verschöne rnngsvereines der Landeshanptstadt gewidmet halte. Die Bewohner von Innsbruck werden ihm ein gn tes (bedenken beioahren. Will,, Eppacher.

Das internationale Berg Isel springen am 13. Jänner 1952 Voll Magistratsrat Dr. Hermann Nettmeyer. Unter den in Innsbruck im Iahresablanf gezeigten verschiedenartigen Svortveranstaltnngen ragt das schoil znr Tradition gewordene alljährliche Bcrg-IselSprillgeil besonders hervor. Scholl die Besucherzahlen allein beweisen, daß dieses Springen wirklich eine Veranstaltung ist, welche das breiteste Interesse der gesamten Bevölkerung bcansprncht. So wurden in diesem Jahre 13. !7<> zahlende Znschaner über 14 Jahre gezählt, wozn noch die kartenmäßig nicht erfaßte Menge voll mehreren tausend Kindern lind ein gewisser Prozentsatz voll Besnchern kommt, welche den Berg Iscl nicht auf den kontrollierteil Pfaden, sondern abseits der Wege erklimmt. Die Gcsanltbcsnchcrzahl dürfte demnach knapp 2N.W0 betragen haben. Die vier veranstaltenden Vereine, Peter-Mayr Sport, Innsbrncker Schilänfervereinignng, I n n s brncker Wintersportverein nnd Tnrnerschaft I n n s brnck, haben sich znsammen mit den anf städtischer Seite befaßten Dienststellen die größte Mühe gegeben, diesem springen zn einem vollen Erfolg zn verhelfen. Leider waren in diesem Jahre nicht so viele Nationen vertreten, weil viele answärtige Springer dnrch die im eigenen Lande gleichzeitig abgehaltenen Konkur renzen nnd Ansscheidnngen für die Olympiade von der Teilnahme abgehalten wnrden. Die Mannschafts sichrer der erschienenen Dentschen, Ingoslawen, Nor weger und Schweizer habeil aber offiziell erklärt, daß sie, wenn es sich irgendwie durchführen läßt, stets gerne nach Innsbrnck kommen nnd am Berg Isel-SprintM

teilnehmen, weil unsere Schande anch heule noch im Zeichen des Schifliegens als gleichmäßiger Gradmesser des Könnens eines Schispringers gilt. Die Persönliche Leistnng ist bei unserer Schanze, welche gewissermaßen als „klassische" Schanze gilt, wesentlich mehr im Vor dergrnnd gegenüber den ^lngschan;en, welche zn sehr von den atmosphärischen Bedingungen abhängig sind. Von dell insgesamt '!() teilnehmenden Springern waren 23 Österreicher, ! Deutsche, l Schwerer, 5, Ingoslawen nnd < Norweger. Von diesen fünf ver treteilen Nalionen schnitten lailt Ergebnisliste sol gende Teilnehmer am besten ab^ ^für Österreich Bradi Sepp, Weite! 75i.5» m, 72.5>m, Endnole! -2W.5»; für die schive!; Däscher Andreas, Weilen l',^ i n , l'>9 m, Endnote 190.5; für Norwegen Aamnes J a n , Weile: l'»!).!") in, <><».5) i n , E ^ für Ingoflalvieil Polda I a i l e ; , Weile! <»! , n , <'7.5> i n , Elldnote: l75i.5i; für Deutschlaild Gehring Nndi, Weile! !'»!.."» i n , <>7,5, n i , Endnole! 175.5. Unser Allmeisler ^epp Brad! isl somit ;nr größten Freude des einheiiiiischen Pilbliklnns allen anderen Teilnehmern nm etliche Meter davongesprnngen, ioo bei allch seine gute Haltnng entsprechend zn seinem Siege beitrug. Nicht nnerwähnt bleiben sollen die


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dcr

beiden Tiroler Dietrich 5iudi und 3teinegger lvelche sich bei dieser Koliturreii', den <i. bzw. Nlit ziemlich iveileu ^prüngen und scholar sichern koimlen, AbscI,Iießeud >oäre uocl) ;n deriäUeu, das;

Walter, 7. Platz Haltung sich erst

mals im Henrigen Jahre der nach Tausenden zählende Besucherstrom erfrenlichenoeise wesentlich disziplinier ter ;eigte und diesmal ohne allzngroße Beschädigung der l^ävlen d<'r Berg Isel Belvohner eins den norma leu Wegen nach v'innsbrnck znrilcktehrle.

für die Stadt M s Grund des ^ l 'Abs. l de^ ^>eseNes vom !'_'. '.»i vember >'.»I7 iiber die i^elränlestener in Tirol (C>'i lränteslenergesetz), L i ^ B l . Dir. ^<»/l7, ivird fiir d Stadt ^ ! i i

W )Nüi Trinken bcstiüiintcr kcitcn einschließlich fliissistcr Grundstoffe zur Herstellung solcher Flüssigkeiten, loie von Wein, loeinahnli chen oder loeinhaltigen Getränten, Tchanimoein, schamnweinähnlichcu Getränken, Trintbranntlvein, Vcineralloässern und künstlich bereiteten Getränken, Kaffee, Tee, .^akao und anderen Auszügen aus Pflanzlichen Stoffen, soweit diese all Letzwerbraucher entgeltlich abgegeben werden, unterliegt einer Stener nach Maßgabe dieser Ordnung. § 2. Die Abgabe oon Pier und Milch ist getränkesteuer frei. § 3. (1) Die Steuer beträgt l<» v. H. des Entgelts (Kleinhandelspreises) für die in, ^ 1 bezeichneten Getränke. Kleinhandelspreis ist das Entgelt, das dein Verbraucher für das Getränk ausschließlich der Getränkesteuer iu Rechnung gestellt wird. Bei der Berechnung der Stener darf für übliche Beigaben, deren Preis hertöinmlichcrwcise i n : Preise für das Getränk mitenthalten ist (z. B. Znckcr und Milch bei Kaffee, Zitrone bei Tee), kein Abzng gemacht werden; dagegen gehört das Bedicnnngsgeld nicht zum Kleinhandelspreis. I s t in das Entgelt die Gcnleindcgctränkestcuer bereits eingerechnet, so ist der Vrrstcueruug das Entgelt ab;üglich der (^emeindegetränkestener zngrnndc zu legen. (2) W i r d die Steuer in das Entgelt eingerechnet, so ist der Steuerpflichtige oerpflichtet, anf die Einrech nnng der Steuer in geeigneter Weise (Aushang, Ver merk auf der Preistafel, .;. B . „Preise einschließlich (hetränt'esteuer" o.a.) hinzuweisen. Beim fehlen dieses Hinweises wird die Stener nach dem gesamten Ent gelt berechnet. 5 l, (1) Wer stenerpflichligeGetränle an ^ehtverbrancher entgeltlich abgibt, hat dies innerhalb einer Woche dem Stadtmagistrat mitmteilen. Werden später noch an dere stenerpflichtige «betränke als die bereits ange meldeten geführt, so ist dies ebenfalls innerhalb einer Woche anzuzeigen. (2) Die Anmeldung nach Abs. l muß insbesondere die A r t der geführten stenerpflichtigen Getränke ent halten. Jede Veränderung dnreh Wegfall stenerpflich

liger l^elränke ist in der ^tenererklärnng für jenen ^tenerabschnitt anzuzeigen, in dem die Veränderung eingetreten ist. l>>) Wird die steuerpflichtige Abgabe gauz eingestellt, so ist anf der zuletzt abgegebenen Steuererklärung an Anzeigen, feit svanii, steuerpslichlige Getränke uicht mehr abgegeben loerden. § 5. T i e Steuerschuld entsteht mit dem Zeitpunkt der entgeltlichen Abgabe der gemäß ^ 1 stenerpflichtigen betränke. § (i. (1) Der Steuerpflichtige hat über die bezogenen steuerpflichtigen Getränke (Weiu, Schaumwein, Trinkbranntweiu, Mineralwässer, Limonaden n. dgl.) solrüe über die bezogeneu Grundstoffe znr Bereitung steuerpflichtiger Getränke (^rnchtsäfte, Kaffee, Tee, Kakao n. dgl.) eiir ^agerbnch zn führen. I n das Lagerbnch ist einzutragen: a) Der Tag des Eingangs, d) Name (Firma) und Anschrift des Lieferanten, c) Gebinde, Art nnd Sorte, Mclige nnd Preis der bezogenen Getränke oder Grundstoffe znr Bereitung von Getränken. (2) Die Eintragungen ill das Lagerbnch sind lanfcnd zn führen nnd am Schlnssc eines jeden Monats

abzuschließen. (3) Das Lagerbuch nnd die dazugehörigen Belege (Lieferscheine, Ncchunngcn, Frachtpapiere n. dgl.) sind, soweit nicht nach anderen Vorschrifteil weitergehende Anordnnngen bestehen, sünf Jahre anfznbewahren. (4) Der Führung des Lagerbuches bedarf es nicht, wenn nnd soweit Geschäftsbücher oder solistige Bücher geführt werden, die den Anforderungen der Abs. 1 nnd ^ entsprechen. § 7. (1) Der Steuerpflichtige hat bis ;um zehnten 2age eines jeden Monats die Getränke, für die im vergan genen Monat eine Steilerfchuld entstanden ist, beim Stadtmagistrat nach A r t , Menge und Kleinhandelspreis anznmelden nnd die Steuer dafür zu entrichten. (2) F ü r Steuerpflichtige, die die Anmelde oder Zahlungsfrist wiederholt versäumen oder bei >dcncn Gründe vorliegen, die eine Gefährdung der Steuer ;ahlnng annehmen lassen, kann der Stadtmagistrat eine kürzere, anch tägliche Anmelde nnd Zahlnngsfrist vorschreiben. (!i) E i n Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn bei Festsetzung der Steuer von den Angaben i n der Steuererklärung abgewichen oder wenn auf Grund


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dcr Vandce>hanptstadt Innsbruck

einer späteren Buch und Betriebsprüfung eine an dere Stenerschnld festgestellt Nürd. §8. (1) Über die alls dein Verkaufe stelierpflichtiger ^',e tränke erzielten Eimmhnicn ist eür Steuerbuch zil führen. I n das Steuerbuch sind für jeden Tag die der Gctränkestener nnterliegenden Entgelte einzutragen, und Zwar getrennt aus «dem Verkauf von a) Wein, weinähnlichen oder wcinhaltigen Getränken, I?) Schaumwein und schanmweinähnlichen Getränken, c) Vraniltioeiil, Likören u. dgl., 6) Miileralwässeril und künstlich bereiteten Getränken, e) Kaffee, Tee nnd Kakao nnd anderen Auszügeu aus ftflauzlichen Stoffen. (2) Die Eintragungen in das Steuerbuch sind laufend zu führeir nnd am Schlüsse eines jeden Monats abzuschließen. Die Form des Steuerbuches kaiUl vorgeschriebeir werden. (3) Das Steuerbuch ist fünf Jahre, die dazugehörigen Belege (Bonbücher, Negistrierkassenstreifeil li. dgl.) sind drei Jahre aufzubewahren, solveit nicht nach an derell Vorschrifteil ioeitergeheilde Anordnnngen bestehe ll. (4) Ans 'Antrag kann der Sladtmagistrat gegen jederzeitigen Widerruf Aufnahmen von der Führung eines besonderen Steuerbuches zulassen, wenn in anderer Weise Bücher geführt werden, aus denen der WareN'Ein und -Ausgang nnd die steuerpflichtigen Einnahmeil laufend einwandfrei festgestellt werden können. 5 9. Der Stadtmagistrat kann mit dem 3leuerpflichtigen Vereinbarungen über die zu entrichtende Steuer (z. B. über ihre Berechnung, Fälligkeit, Erhebung, Pauschalierung) trcffcu, fowcit diese die Besteuerung vereinfacheil nnd das steuerliche Ergebuis bei dem Steuerpflichtige»! nicht wesentlich verändern. § 10. (1) Wird ein Unternehmen (Betrieb) übereignet, so haftet der ErWerber neben dem früheren Unternehmer für die lGetränlkesteuer insoweit', als die Steuer auf die Zeit seit dem Begiun des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entfallt. (2) Erfolgt die Abgabe der steuerpflichtigen Ge-

tränke iil einem Pachtbetrieb,' so'haftet der Verpächter neben dein früheren Pächter für die ^teuerbelräge, die alls die ^eit des letzten vor der Beendigung der Betriebsführung dnrch deu Pächter liegenden Gasenderjahres entfallen. (!'i) I m übrigeil haftet jeder Unternehmer für die Abführnn^ der l^etränkestener, die ans die Getränke liefernngen an ihn als Letztvcrbrancher entfällt. (4) Die Heranziehung des Haftpflichtigeil geschieht mittels Haftniigsbescheides.

Wenn der steuerpflichtige die chm dnrch diese Stencrordnnng auferlegten Pflichten nicht erfüllt, insbesondere die Mcldnng über die von ihm abgegebenen steuerpflichtigen Getränke nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet, kann die Tlenerfchnld geschätzt werden. § 12. (1) Handlungen oder Unterlassuugeu, wodurch die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wird, werden als VerwaltnngsMcrtrctungcn bis znin Fünfzigfachen des Betrages bestraft, nm den die Steuer verkürzt oder der Verkürzuug ausgesetzt wurde, ^.äizt sich das 'Ausmas; der Steuerverkürzuug oder gefährdnng liicht feststellen, so 'hat der i»l Bescheid (Zahluilgsanftrag) festgesetzte Stenerbctrag die Grundlage für die Bemessnng der Strafe zu bildeil. I m Falle der Uneinbringlichkeit tritt an Ztelle der Geldstrafe Arrest bis zu drei Monaten. (2) Die sonstigen Übcl.tretnngen der Vorschriften dieser Steuerordnuug werden mit Geldstrafeu bis zu 1t)<»0 Tchilliilg, im Nichteinbringnilgsfalle mit Arrest bis zu zivci Wochen geahndet. (3) Die Geldstrafen fließen der Ttadlgemeinde zii.

Für die Zustellung, die Berechnung der Fristen, die Ttencreinhebuug, die Einreichung von Nechlsmit teln, die Tichernng lUld zwangsioeise ^iiUningluig der Stenerschnld finden die jeweils für öffentliche Abgaben geltenden Bestimmnngen Anwendung. 5 11. Diese Stenerordiniilg tritt mit dem Beginn des auf de>l Tag ihrer Verlautbarung folgenden Kalender monals iil Kraft. Beschlossen in der ^emeinderalssitznng vom 20. De zcnlber 1^5!.

Geftorenensteuerordnuuq für die Landeshauptstadt Auf Grund des 5 K), Abs. 3, Buchstabe d, des F i uanzansglcichsgesctzes 195«, B G B l . Nr. 30/1950, in der Fassnng der Fillailzansgleichsgesetznovclle 195!, B G B l . Nr'. 2 9 / l 9 5 l , nürd nachstehende Gefrorenen stenerordnnng erlassen: ^ 1. Anläßlich der entgeltlichen Abgabe voll Gefrorenem

an Verbraucher im l^lucle der ^ eine bleuer an die ^ladl sbrnck ;>> ( l ) Z n r Entrichtung der wiener ist verpflichte!, wer Gefrorenes entgeltlich <nr Letzwerbraucher abgibt (steuerpflichtiger). Die Steuerpflicht ist vom Besil; eiiler l^eloerbeberechtigung unabhängig.


Amtsblatt der V'midcobauptstadt ^„nob,ins

t'2) "Die Stenerschnld entsteht ulit dein ^eitpnnlt der Abgabe des Gefrorenen. (1) Die Stener beträgt W v. H. des Entgelles (>ileinhaudelspreises) des (^efroreueu einschließlich iiblicher Beigaben, die nicbl gesondert in Rechnung gestellt iverden. .^tleiilliandelspreis ist das Entgelt, das dem Verbraucher dec« Gefrorenen ansschließlich der Steuer in Rechnung gestellt nn'rd; dagegen gehört das Bediennngsgeld uicht znm .^lleiilhaildelspreis. I s t in das Eulgelt die Steuer bereits eingerechnet, so ist der Versteuerung das Entgelt ab',üglich der (Gefrorenen sleuer ;ngruude zu legen. (2) Wird die Steuer iu das Entgelt eingerechnet, so ist der Steuerpflichtige verpflichtet, auf die Einrech^ innig der Ttener in geeigneter Weise (Aushang, Vermerk auf der Preistafel, z. B. „Preise einschließlich Gefrorenenstener" o. ä.) hinzuweisen. Beim fehlen dieses Hinweises wird die Steuer uach dem gesamten Eulgelt berechnet. 3 l. Voll der Steuer befreit ist die entgeltliche Abgabe von (Gefrorenem >. iu Krankenhänsern und Kliniken, soweit es im Nahmen der allgemeinen Verpflegung oder auf Grund ärztlicher Verordnung au die Patieuten abgegeben wird, 2. in allen Fällen, in denen der monatliche Gesamtstenerertrag einen Schilling nicht übersteigt. §5. (1) Wer Gefrorenes an LelMerbrancher entgeltlich abgibt, hat dies innerhalb einer Woche nach Wirksamteitsbeginn der Gefrorenenstenerordnnng dem Stadtmagistrat anzuzeigen. Wer erst nach Wirksamt'eitsbegtnii, dieser Ordnnng nn't der cn>tsscltlichen Abgabe von Gefrorenem beginnt, hat die Anzeige innerhalb einer Woche uach Aufnahme diefer Tätigkeit zu erstatten. (2) Wird die steuerpflichtige Abgabe ganz eingestellt, so ist anf der znletzl abgegebene»: Steuererklärung anmgeben, seit wann stenerpflichtiges (Gefrorenes nicht mehr abgegeben wird. (<) Der steuerpflichtige Hal ^iachiveisnilgen zn führen, aus denen Art, Menge nnd Preis des abge gebeneil (Gefrorenen, einschlieszlich der Beigaben, foivie der Hinach entfallenden Stenerbelräge fiir jeden Betriebstag znverlässig ersichtlich sein müssen. Der Sladlmagistrat tann die ^orm der Führung dieser Nachweisnngen vorschreiben. (i^) Voil der Pflicht zur ^nhrnng der ^iachiveisiin geil können Steuerpflichtige vom Stadtmagistrat be freit werden, weun die tagiveise Berechnuug der Steuer aus anderen Unterlagen ((^eschäflsbüchern, >tassenstreifen, ^lbflrichlisten, ^iechniingen u. dgl.) ein N'audfrei durchführbar nnd überprüfbar ist. Darüber, ob diese Voraussehung vorliegt, entscheidet der Stadt Magistrat. ()l) Die für die ^lenerbemessnng nnd kontrolle i>l

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Betracht kommendeil Nachwcisnngen nnd Unterlagen sind, soweit nicht nach anderen Vorschrifleu weiter gehende Anordnnngen besleben, fünf salire anfznbe ivahren. (1) Der Steuerpflichtige Hal bis zum zehnlen Tage eines jeden Monals das Gefrorene, einschließlich der Beigaben, soweil dafür im Vormonat cine Steuerschuld entstanden ist, beim Stadtmagistrat »ach A r t , Menge nnd .Kleinhandelspreis abzurechnen nnd die Steller dafür zu entrichten. (2) E i n Stellerbescheid wird mir erteil!, wenn bei ^estsetznng der Stener von den Abgaben in der Stenererklärnng abgewichen oder wenn anf Grnnd einer späteren Buch- und Betriebsprüfung eine andere Stenerschnld festgestellt wird. § 8. Dem Stadtmagistrat steht das Recht zu, die E i n haltung dieser Stenerordnnng dnrch seine mit einem gemeindeamtlichen Ausweis verseheuen Organe zn überwachen sowie Bnch nnd Betriebsprnfnugen vornehmen zn lasseil. § 9. Wenn der Stellerpflichtige die ihm dnrch diese Stellerordnung anferlegten Pflichten nicht erfüllt, insbesondere die Meldung über das von ihm abgegebene steuerpflichtige Gefrorene nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erstattet, kann die Steuerschuld geschätzt iverden. § 10. W i r d ein Unternehmen (Betrieb) übereignet, fo haftet der Erwerbcr neben dem früheren Unternehmer, oder erfolgt die Abgabe des Gefrorenen in einem Pachtbetrieb, so haftet der Verpächter (Haftpflichtiger) nebeil dein früheren Pächter für die (Hefrm'enensteuer insoweit, als die Stener anf die Zeit feit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung oder vor der Beendigung der Betriebsführung dnrch den Pächter liegenden Kalenderjahres entfällt. § 11. Der Stadtmagistrat kann mit dem Steuerpflichtigen Vereiubarungen über die zu entrichtende Steller (z. B. über ihre Berechnung, Fälligkeit, Erhebnng, Panfchaliernng) treffen, soweit diese die Besteuerung vereinfachen nnd das stenerliche Ergebnis bei den Stenerpflichti'gen nicht wesentlich verändern.

^ m übrigen gellen die für sämtliche öffentliche Ab gaben bestellenden bnndesgesehlichen Vorschriften, wie das Bnndesgefel) betreffend Znstellnngen ini Bereich der Abgabenverwaltnng, das Abgabenrechtsmittelge seh, das Abgabeneinbebnngsgesel) nud die Abgaben erekntioilsordnnilg. ( l ) Handlungen oder Unlerlassnngen, wodnrch die Stener verkürzt oder der Verkürzung ansgesehl wird, werden als Verwalluugsübertretuugen bis zum ^'ünfzigfachen des Belrages bestraft, um den die Steiler


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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde. Läßt sich das Ausmaß der Steneroerknrznna, oder -a,efähr> dung nicht feststellen, so hat der ini Bescheid (Zah^ lnugsanftrag) festgesetzte Steuerbetra^ die Grundlage für die Bemessung der Strafe zu bilden. I m Falle der Uneinbriuglichkcit tritt an Stelle der Geldstrafe Arrest bis Zu drei Mouateu. >(2) Die sonstigen Übertretungen der Vorschriften dieser Stcuerorduung werden mit Geldstrafen bis zn ^0 Schilli i Nichteinbringuugsfalle N i c h i b i f l l i Arrest A s chilling, im mit

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bis zu zwei Wochen geahndet.

Nummer 2

(A) Das Strafuerfahren hat der Stadtmagistrat nach den Vorschriften des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG.) durchzuführen. (4) Die Geldstrafen fließen der Gemeinde zu.

Diese ^)efrorenenslenerordnnng tritt mit dem Veginn des anf den Tag ihrer Vcrlauloavnng folgenden Kalendermonntes in Kraft. Beschlossen in der Sitzung des Gemeindevalev vom 12. I n n i 1951.

L e i t e t e v o n D r . Karl I n n s b r u c k v o r hundert J a h r e n 16. stellt ein G. Birkner ans dem plat; vor der Mlee am 3im° rain sein Losmorama Zur Ansicht auf. 6. wird bekanntgemacht, das; der Otrafarbeilshausuerwal18. gibt der Vincentius-Vereins-Ausschusi für arme Otudie« tcr 28 Gulden übergab, die von 75 Sträflingen aus ihren rende bekannt, daß er in diesem Schuljahre 126 Studie« Depositen-Geldern Zum Ankauf von ßolz für die Stadtrende unterstützt habe. Direktor Dr. Siebingor dankt im armen gespendet worden waren. Namen des Gymnasiums für alle Wohltaten, die beson« 8. findet „mit hoher obrigkeitlicher Bewilligung" ein Masders den Studierenden des Gymnasiums Zugute kom» kenball in lhen großen und kleinen Redoutensälen statt. men. Am 9 Ahr war großer Eharakter-TNaskenzug Zum 5och23. gibt das Cheater das Stück von 3. §. Castelli „Roderich zeitsmarsch aus dem Sommernachtstraum, um 12 Ahr und Kunigunde, oder! Der sremit vom Aergo ftraZZo, Tombola. Eintritt 26 Kreuzer. oder' Die Windmühle auf der Westseite, oder: Die lang Ib. gibt das lgffiZierskorps des Kaiserjägerregimentes ein verfolgte und Zuletzt doch triumphierende Anschuld". kldschicdsmahl für Generalmajor Ritter u. Burlo, der — hebt die k. k. ßinanZ-Tandes-Dirsktion das Rent« lmd 36 Jahre lang in diesem Regiment diente. Es nahmen Arbaramt in Innsbruck als selbständiges Amt auf und >daran auch der Statthalter und HNIL. Ritter v. Roßüberträgt dessen Geschäfte ^dem Steueramt. bach teil. 25. wird eine TNinisterialverordnung bekanntgemacht, nach der Leicheusektionen zwecks Erkenntnisse einer Epidemie 14. überreicht Bürgermeister Dr. Elemann das Ehrenbürgervom CpidemiearZte gratis vorzunehmen sind. I n andediplom an G?ll. u. Burlo. Das Ehrenbürgerrecht war ren Wien erhielt ein Wundarzt 1 GI. 20 kr. verliehen worden „in Anerkennung seiner ausgezeichneten Verdienste um das vaterländische Regiment und sei- 26. wird eine <3emäldcausstc!!un,g des österr. liunstuereines nes langjährigen freundlichen Zusammenwirkens mit der im ßerdinandemn eröffnet. Der Eintritt kostet 6 kr., ein hiesigen Stadtbehörde". Katalog 2 kr. Februar 1852:

Baugenehmigungen Kindergartenweg, Lgger Rudolf, Ambauarbeiten. 3ng.-6hel-6trafte, Vürgerl. Brauhaus, Amdau der ßlaschenfüllerei. Lohdachjicdlung 140, Vreitene^der Karl, Ausbau eines 5>mmers. Nürgerstraftc 28, Ilmbauarbeiten. Schnceburggasjc 7, 9, ßeftler Alois u, 6,, Ambau des GeZchäftslokales. Seegrube—§rau-hitt-6attel, Stadtwerke Innsbruck, Lrrich« tung eines Schifchwebelifts. Gp. 2033/2, K.-G. Wilten, Sprengmittewerschleiß, Lagererrichtung. Loopoldstrafte 43, Stadtgemeindo Innsbruck, Errichtung eines Kindergartens.

Sieglanger Sicglanqer Sieglanger Sioglangor

86 a, sanier Leopold, Wohnhalisbnli, 1 Wohng. 86 b, Gasiler Peter, Wohnhausbali, 1 W. 98 c, Ronor Elis., Wohnhansbali, I W. 98 <,!, Noll>nann A., Wohnl^ausbau, 1 V . 9, Röthn li. Wiedner, Wicderuiisbaii der

Nögolobichl 4, Grabner Iosef, Dachgeschohaiisblni und Ga> rage, 1 W. Op. 1870 — 72, K. O. i)ötting, Voglsberger 5), u. M,, Lager« gebäude. Murmbachwog N , Rebernik Karl, Wohnhausbau, 1 W. kirchgasso 29, ^ur!,ap!er 3., Wohnhausbau, 1 W. klllerhoiligcnhölo 28 K, Massinger Erwin, Wohnhausbau, 1 W. Uaijor 5ranz-Iojef-6trafte, Dr. l,')erla ^osmann, Kioskbau.


Amtsblatt der Landeshauptstadt Inni>l'>uck

Nummer 2

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siir die Aberbeschau des in das ^emeindegebiet Innsbruck eiugesührlen Kle-ischeo beschlossen! Abkürzungen: ka

Kabinett: k ü Zi

Gliche' 6 p ^ Speis:

Zimmer.

cVeboten werden' 1 Küche, Zimmer und Zubehör: Ludwig ^ackstätter, Schullernstraste 21, 2. St., gegen 1 Zi. l Ka ». Nu. — Irene Mader, Innsbruck, Koflerstrasie 6, 2. St., gegen 2 Zi, Kü in pradl. — Stefanie Paumgartner, Innstraste 87, 1. St., gegen 2 Zi, lui. — Oder»!«ir Mois, Knollerstraste 4, 4. St., gegen 1 ' ^ Zi, Kü in pradl. — Joses Eder, twllinger kln 60, 2. St., gegen 2 — 3 Zi, l u i , l)öltinger Nu. — Ndolf Schlic!iter!e, Kürstenineg 14.^, Tiefpart., gegen 1 Zi, Kü in ftradl. — Friedrich 5)el!mann, St.-RikolausGasse 22, 2. St., gegen 1 Zi, 2 Ka, Kü.— ftans Galler, pradler Strafte 72, 4. St., gegen 2 Zi, Kü. — Joses Glantschnigg, ReuarZI 186, 1. St,, gegen 1'/^ Zi, Kü. — Kar! Nieder, ^ng.Etzel-Strasie 16, gegen 2 Zi, Ka, Kü. - klnna Radler, M ü l lerslrafte 1, 2. St., gegen 1 Zi, auch ohne Küche, Nilten-Ost. — Ernst Ort!, Xindengasse 18, l)ochpart., gegen 2 Zi, Ka, Kü. — Viktor ^ederspiel, Niltenberg 2, 1. St., gegen 2 Zi, Ka, Kü, Wüten, pradl, Saggen. Zimmer, Kabinett und Küche. Iakob Schweiger, Mandelsbergerstraste 5, Part., gegen 1',-: oder 2'X: Zi, Stadtteil egal. — Olivia Vaumgartner, premstrafte 12, 2. St., gegen 2 Zi, Kü. — Raimimd peter!in, Riesengasse 13, 3. St., gegen 1 Zi, Ka u. Kü, auch Umgebung. — Ida Gasser, 5)erzog°§riedrich-Straste ?, 5. St., gegen 2 Zi, Ka, Kü, yöttinger M i wenn möglich. — Hermann Vidner, prsmstrasie 9, 1. St., gegen 2 Zi, Ka, Kü. — 2 Zimmer, Küche und Zubehör: Johann Salbeis, Koch strafte 10, 1. St., j)ausm.-Wohnung, gegen 1 Zi, Ka. -^ Olga Tötsch, premstrafte 28, 2. St., gegen 1 Zi, 1 Ka. — Lrich Lnler, Iosef-Schrassl-Straße 15, gegen 2 Zi, Ka, eo. anch 5)al! oder SchwaZ. — Reinhart Rosenberg, Schlos; Mentlberg, Baracke 2, gegen 2 Zi, Kü in Willen. 2 ^ Zimmer, Küche und Zubehör: Robert Zangerl, prinZ-Lugcn-Strafte 84, 2. St., gegen 3 Zi, Ka, möglichst Saggen. — Herbert Zambra, I g l s 117, parterre, gegen 3 Zi, Kü, Vad, in 3inZ o>der Umgebung. 3 Zimmer, Küche und Zubehör: Julie Mandlez, Iiinstrafte 81, 3. St., gegen 1 Zi, Kü, möglichst in pradl. Taulchpartlior von auswärts nach Innsbruck: Hildegard ßilzer, Nenstist Ar. 212 s2 Zi, Kü, Vad), gegen Canschwohmina. in Innsbruck, 1—2 Zi u. liü. — Klare ckgger, Wien 1«.. Vasliengasse 20, 2. S t . l2 Zi, Küj, gegen Noh« in Innsbl'ixk, I Zi, Ka ll. Kü. L Wohnungen qessen oiuo suchen zu tauschon: s)i!^'(M'l> ?v!>t^ !> ^)l, !.<(!, !u,> lind Il'Iimm Klöl^'r l.l Zi, Kü, ^ub>, Nailer Strohs 91,2. St., gegen 5 Zi. Ka, Kü, vad.

kuudmachunff. Der Gcmeindorat dor ^andesliauplsladt Innsbruck hat in seiner Sitzung lwm 20. Dezember 1951 auf Grund des k 1? der Ministerialverordnung vom 6. September 1924, UGVI. Nr. 342, und Erlaft des Vlmdosminisleriums für 3and- un>d ßorstwirlschafl, M i n . Z l . 45.120/1924, folgende Vorschriften

tj 1. l l j klües Hleisch, das roh oder Zubereitet in das Ge< mcindegebiet Innsbruck eingesührt mird, must oor dein sin« bringen in qemcrbliche betriebe d^'r amlölierärztlicl^'ii INn'r» inerden. >2> unter fleisch im Sinne dieser Aestimmungen sin<d olle für den Genus; als menschliches Nahrungsmittel ueomenb» baren keile des Schlacht- und Stechniehs und die daraus hergestellten Erzeugnisse, sosern sie zum menschlichen Genüsse besümint sind, zu verstehen, kils Schlachtvieh gelten Rinder, ftserde, Maultiere, Maulesel und lksel, als Stech» uich Kälber, Kchase, Lämmer, Ziegen, Kitze und Schweine. l3> Die Aberbeschau erfolgt nach den gleichen Grundsähen wie ldie Lrstbeschau. Demnach wird auch im Rahmen der Uberbeschau alles SchweineZIeisch auf Trichinen untersucht, falls nicht aus dem ursprünglichen Veschauschein eindeutig heruorgeht, das; das Schweinefleisch bereits gelegentlich der Crstbeschau mit negativem Erfolg auf Trichinen untersucht worden war und das fleisch selbst den entsprechenden Stempelabdruck trägt. 8 2. sis ßür inländisches fleisch ist ein Aeschauschein beizubringen, aus welchem das Ergebnis der Erstbeschau zu entnehmen ist,' Arisch aus dem Mislan'de muft mit einem vorgeschriebenen Ursprungszeugnis gedeckt sein. s2) ßür ßleischwaren, die ganz oder teilweise aus rohem Schweinefleisch hergestellt werden und ungekocht oder ungebraten zum Genüsse bestimmt sind, z. N. Mettwürste, Westfälerschinken, must austerdem noch ein Zeugnis beigebracht werden, aus welchem hervorgeht, dast das mituerarbeitets Schweinefleisch auf Trichinen untersucht und trichinenfrei befunden wurde. s3) ßleisch, welches ohne Veschauschein oder Arsprungszeugnis nach Innsbruck eingebracht wird, gilt als unbeschaut. 8 3. li) Die Abeobeschau Hes Aeisches und ,der Fleischwaren wird ausschliestlich in der Kleischgrostmarkthalle im Stadt. Schlacht- und Viehhof während der Vetriebszeit durchgeführt. l2j Rur in besonders begründeten Nusnahmefällen kann die Äberbeschau, auf Ansuchen beim Stadt. Veterinäramte, auch aufterhalb der Hleischgrostmcwkthalle in anderen öffentlichen oder privaten Betrieben und Anstalten vorgenommen werden. 8 4. si) Die Nbstempelung des Fleisches nach der Aberbeschau ersolgt mit den gleichen Stempelformen wie sie für die Kennzeichnung des ßleisches nach der Erstbeschau vorge« schrieben sind, doch wird hiezu regclmästiq rote Stempel» färbe vorwendet. l21 M i t den gleichen St^mp^!^l>druc^'>i merdai oud, die Begleitpapiere versehen. l3j Uei HIeischwaren, an welchen die Stempelabdrücke nicht angebracht worden können, werden nur die Aegleil« papiere abgestempelt. l4j Die Entfernung oder Änderung der Stempelabdrücke vor dem Verkauf oder der gewerbsmäsiigen Verarbeitung des Hle'ischt's ist verboten. l5j fleisch, das bei der Mierbeschau als minderwertig, bedingt taliglicli oder untauglich erklärt werden must, wird nach den für idie Erstbeschau masigeblichen Grundsätzen de» handelt, kluch im Rahmen der 3lberbeschau steht der Partei


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'.'Im tob Kitt der Landeshauptstadt Innsbruck

das Recht zu, das sloischbeschauliche Gutachten überprüfen

zu lasse», § 5. ßür die Durchführung der Aberbeschau sind die jeweils festgesetzten Gebühren zu entrichten. 8 6. Übertretungen dieser Kundmachung werden, sofern die Tat nicht eine non den Gerichten zu verfolgende strafbare Handlung begründet, als Verwaltungsübertretung mit Geld bis Zu 1000.— Schilling oder Arrest bis 14 Tagen bestraft. 8 ?. Diese Vorschrift tritt eine Woche nach ihrer Verlautbarung durch Anschlag an der Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck in Wirksamkeit. M i t diesem Zeitpunkt tritt die Kundmachung vom 1. April 1946 Zur Wiedereinführung der Aberbeschau von ßleisch und ßleischwaren im Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruck außer Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Kranz Oroiter e. H. 51. I - 5875/1951 Kundmachung.

Einwendung. Oie entnommene Iauche ist, sails sie nicht an Ort lind Stelle verbraucht wird, sofort in bereitgehalten»,' wasserdichte Vehältorwagen Zu verfüllen. Die <5in- und Nb» fülloffnungen des Behälters müssen dicht verschließbar sein. Die Räumung der Mwrl<, Iauche- und Sickergruben durch Ansaugen des Grubeninhaltes in einen dichten Kessel ohne das Zutagetreten von Iauche u. dgl. kann jederzeit erfolgen. 2. Der Transport von Dünger lStallmists im verbauten Stadtgebiet darf nur in gedockten fuhren erfolgen. 4. Iode Verunreinigung der öffentlichen Verkehrsflächen mit Iauche, Abwasser oder Stallmist ist verboten. ö. Die Düngung der im Stadtgebiet befindlichen Wiesen, Acker und Gärten mit Iauche ist Zur Tageszeit nur gestattet, wenn hiedurch eine Geruchsbelästigung nicht entsteht. Gärten und Acker dürfen mit menschlichen Häl'alien und Iauche nur dann g M i n g t werden, wenn diese Kulturflächen nach dem Ausguß sofort umgeackert !umgebaut> werden. Die sogenannte Kopfdüngung ^Düngung bestellender Gemüsepflanzungen im wachsenden Zustand! mit menschlichen ßäkalien und Iauche ist ausnahmslos verboten. 6. Übertretungen dieser Vorschriften werden nach § 15 Pkt. 3 des Innsbrucker Stadtrechtes mit Geld bis 1000.Schilling oder mit Arrest bis Zu Zwei Wochen bestraft. ?. Die Magistratskundmachuna Zl. 18.960, tritt außer Kraft.

1. Die Räumung der Abort-, Iauche- und Sickergruben hat so Zeitgerecht Zu erfolgen, das; kein Austritt von Iauche oder Abwasser aus der Grube ins ßreie erfolgen kann. I m Rotfalle must die Teilräumung der Grube vorgenommen wenden, so daß ein Aberlauf jederzeit ausgeschlossen ist. 3. Die Räumung und Reinigung der Abort-, Iauche- und Sickergruben sowie die Abfuhr der Iauche usw. ist im verbauten Stadtgebiet nur in der Zeit von 31 Ahr bis ? Ahr früh gestattet. Dieso Bestimmung findet auf bäuerliche betriebe keine

vom

5. Oktober 1925,

Der Bürgermeisteri Dr. Kranz Groiter.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Innsbruck hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 1951 nachstehende Anordnung erlassen' Vorschriften über die Räumung von Ü b v r t , Klär- und Sickorgrubon, die Nejoroerung non Jauche und Stallmist und das Ausgießen von Jauche im verdauten Stadtgebiete.

Nummer 2

Stadtmagistrat Innsbruck Abteilung I I I ZI. III/282/1952

6. Februar 1952.

Vorsteigerungs-Kundmachllng. Am Nlontag, den 2. Tllärz 1952, Ziichet um 8.20 Uhr im Stadtmagistrat Innsbruck, ßallmerauerstraße Nr. 1, parterre rechts, Zimmer 219, eine freiwillige Vorsteigerung von Gebrauchsgegenständen statt. Dor Abteilungsleiter' Dr. Nöcklo Obermagistratsrat.

Neuerscheinungen für Innsbruck Madorneio. Roman von Hubert Nlumelter. Verlag Tu,rolia, Innsbruck, 1951, 216 Seiten. Die Innsbrucker Wohnung Verenas, der Hauptperson dieses prächtigen Tiroler Romanes, lag gegenüber dem Gasthauso Zur „Goldenen Rose" in der Altstadt. Von den rückwärtigen hochgelegenen Fenstern aus schaute Verena in schicksalhaften Stunden nicht nur auf den hohen Kamm der Nordkette, sondern konnte auch die Geschehnisse, die sich um 1809 auf dem Innrain abspielten, ganz gut beobachten. Abgesehen von zahlreichen kleineren Erwähnungen über Innsbruck, findet der Innsbrucker Literaturfreund umfangreiche Schilderungen dieser Stadt von Seite 46 bis 54, 70 bis 84 und von Seite 122 bis 146 dos Vuches. Darinnen werden dem Leser die mehr unkriegerischen, also bürgerlichen Lreignisse jener ereignisreichen <5poche ge»

schildert, was vermutlich vom Leserpublikum als angenehm empfunden werden dürfte. Der Inhalt des Romanes, der insbesondere in seinem ersten Teile langsam und bedächtig verkostet werden soll, ist anhaltend bis Zum letzten Sah stark dramatisch lind fesselnd. Gleichfalls hält die kunstreiche bunto Sprache sowie die neue Art in der Behandlung des Stoffes, wenn diefe auch nicht jedermanns Sache sein wird, gefangen. Mumelter hat in diesem heimatwerke großen Stils, wohl erstmals in seinem literarischen Schaffen, die Stufe eines I . G. Vberkoflers, I . Leitgebs und 5). r». Schul» lerns erreicht. Anrichtig erscheint die Bezeichnung „ M a h r e r w i r l " auf Seite 240' die Gestall des Peter Maizr ist in die Tiroler Geschichte als Mahrwirt oingogangen. W. Lppacher

Verleger, Eigentümer u. Herausgeber: Die Stadtgemeinde Innsbruck Verantm. Schriftleiter i Dr. Karl Schadelbauer, Innsbruck, Rathaus, Zimmer Rr. 190. — Druck: ^eliZian Rauch, Innsbruck.


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