Amtsblatt Innsbruck

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der Landeshauptstadt Innsbruck (5 v s ä) c i u t

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Ialncdabonn. 5. l'».-^, Einzeln 8 l.50 (3 r b ä l t I i c h bei >n N a t h a u s - P o r t i c r

Nummer

April 1952

4

15. Jahrgang

Vcrkchrszählungm in Innsbruck Von Dr. Walter Fauthauscr, Statistisches Amt der Stadt Innsbruck Verkehrsunfälle, Verkehrsregelung, >der Bau und die Erhaltung von Straßen nud Straßenzügcu, Planungen, das alles sind Diugc, die heute zwangsläufig schon die ganze Öffentlichkeit beschäftigen. Den Behörden und Ämtern, denen die Regelung dieser Auge lcgenhciten obliegt, dienen unter anderem auch die Ergebnisse der Verkehrszählungcn als brauchbare Unterlagen. I n Inusbrnck werocu Vcrkehrszählungcn seit März 1948 von der Bnnde^volizeidirektion durchgeführt. Gezählt wird jeweils an sieben Punkten der Stadt während des größten Verkehrs, und zwar zwischen 7.30 und 9 Uhr, 11 und 13 Uhr und zwischen 16.30 und 13 Uhr. Während dieser Zeit werden die Fahrzeuge, gegliedert nach ihren Arten, nnd die Fußgänger gezählt. Alts beiden Richtungen, also stadtcin- und stadtauswärts wird der Verkehr erfaßt in der M u seumstraße am Bahndurchlaß, am Burggraben, an der Ncichenauer Brücke und an der Sillbrücke am Berg Isel. Die Fahrzeuge uud Fußgänger über die Universitäts-, I n n - und über die Mühlauer Brücke werdeu uur in ciuer Richtung gezählt. Towohl die Winter als auch die Tommerzählungen loerdeil jelveils an drei Wocheutagen durchgeführt, uud zwar seit dein Sommer 1950 immer an i Montag, Mittloocb und Freitag. Tabelle

Da die Ergebnisse der Zählungen vom März 1948 bis einschließlich Jänner 1950 schon bearbeitet und zergliedert in einem Artikel über „Verkehrszählungcn in Innsbruck" im Amtsblatt der Landeshauptstadt vom Jahre 1950, Nr. 6 und 7, gebracht wurden, werden hier nur die Resultate der letzten vier Zählungen, also die vom I n n i 1950, Jänner 1951, Juni 1951 und Jänner 1952, genauer betrachtet und miteinander verglichen. Die v e r s c h i e d e n e n W o c h e n t a g e beeinflussen den Straßenverkehr nicht nennenswert. Aus früheren Statistiken entnimmt man allerdings, daß an Samstageu die Zahl der Lastkraftwagen und Fahrräder sank, während die Zahl der Fußgänger etwas stieg. Heute wird der Samstagverkehr uicht mehr kontrolliert. Es wurden an vier Montage:: 70.635 Fahrzeuge und 139.579 Fußgänger, an vier Mittwochen 84.038 Fahrzeuge nnd 165.547 Fußgänger und an vier Freitagen 85.963 Fahrzengc und 151.395 Fußgänger gezählt. I n der Tabelle I sind die Gesamtergebnisse der Zählungen, gegliedert nach Fahrzeugen und Fußgängeru, wiedergegeben.

I,

Gofamtergebnilse der vier Zählungen an je drei Tagen, prozentuales Verhältnis zwischen Fahrzeugen und Fußgängern. >5 m M l.' I! a l

Fahrzeuge

Fußgänger

Zusammen

Zahl J u n i 1950 Jänner 195 l Juni 1951 Jänner 1952 Summe

87.834 24.115 105.607 23,080

43 20 41 20

110.497 95.904 152.800 91.320

57 70 59 80

204,331 120.019 258.407 114.400

240.636

35

456.521

65

697.157


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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

I n i J u n i 1950 wurden 87.834 Fahrzeuge und 116.497 Fußgänger, im J u n i des darauffolgenden Jahres 1l)5.l>07 Fahrzeuge und 152.8A1 Fußgänger gezählt. E s «bedeutet dies gegenüber 195t) ein P l u s von 20.2 ^ bei den Fahrzeugen und !N.2 <?5 h^i h^n Fnßgäugern. ( I n i Vergleich mit der Zählung im Sommer 1949 ergibt sich eine Steigerung von 57.9 ^ bei den Fahrzeuge» uud 79.9 ^ bei den Fußgängern.) Eine wesentliche Rolle spielt natürlich auch der stetig st e i g e n d e K r a f t f a h r z e u g b e st a u d. Hiczu sei bemerkt, daß sich die Z a h l der bei der B u n despolizcidirektion Innsbruck angemeldeten .Erast^ scchrzcugc seit 1948 bis Anfang 1952 um 50 A vergrößert hat. Waren im Jahre 1948 1036 Personenkraftwagen angemeldet, so waren es anfangs 1952 schon 1856, also 79 ^ mehr. Weiters haben die O m Tabelle

2.

ll M Ml!

nibusse seit l 9 l 8 eiue Zunahme von i l </s, die Sve zialfahrzcuge uud Zugmaschinen von 56 ^i>, die Krafträder von 43 ^ nnd die Lastkraftwagen von 25 A erfahren. Der Fahrrädcrbestand vergrößerte sich seit 1948 schätzungsweise inu 45 ^ . Einen durch klimatische Einflüsse bedingten Ans^ nahmefall in der Reihe des ständig zunehmenden Straßenverkehrs bildet die Zählung im Jänner 1952, bei der um rund 5 A weniger Verkehrsteil uehmer gezählt wurden als im Jänner des Vorjahres. Das p r o z e n t u a l e Vcrhältuis zwischen Fahrzeugen und Fußgängern war im Winter 20:80 und im Sommer 42:58, im Durchschnitt aller vier Zählungen betrug es 35:65.

Gliederung der Fahrzeuge Juni 1950

!N

Jänner 1951

ZM

Zahl

Zahl

Juni 1951

^'V

Jänner 1952 Zahl

. .

978

1.1

1.019

4.2

1.159

1.1

920

4.0

2. Obusse u. Nutobusse .

799

0.9

425

1.7

1.225

1.2

394

1.7

3. ?K>V

9.539

10.9

4.858

20.4

11.694

11.1

4.571

19.8

4. 1.KVV

8.475

9.7

4.471

18.4

9.233

8.7

4.123

17.9

1. Straßenbahnzüge

5. Krafträder

4.591

5.2

245

1.0

4.180

4.0

275

1.2

6. Fahrräder

62.374

71.0

12.425

51.5

76.915

72.8

12.430

53.8

1.078

1.2

672

2.8

1.201

1.1

367

1.6

7. Fuhrwerke und Handwagen Insgesamt

87.834

100

Bei einem Vergleich zwischen Sommer- und Wintcrzählung muß man vor allem die Witterungsvcrhältnisse in Betracht ziehen. So kann man aus der Tabelle 2 ersehen, daß z. V. die Radfahrer im Sommer durchschnittlich mit über 70 A den Fahrzeugverkehr beherrschen, während sich dieser Progentsatz im

24.115

100

100

105.607

23.080

100

Winter bei Kälte und eisiger Fahrbahn um nahezu eiu Drittel verringert. Bei den Krafträdern ist noch ein größerer Rückgang zu beobachten, bei ihnen sinkt der Prozentsatz von dnrchschuittlich 5 ^> im Sommer aus nur 1 A> im Winter. Fortsetzung folgt.

Hundesteuerordnung für die Stadt Innsbruck kluf Grund des 8 25 des Tiroler Gemeindeabgabengesetzes, LGVI. Nr. 43/1925, wird für die Stadt Innsbruck nachstehende Steuerordnung erlassen: §1 sij Wer in der Stadt Innsbruck einen über drei Monate alten Hund hält, hat eine jährliche Hundesteuer nach Maßgabe dieser Steuerordnung Zu entrichten. Der Nachweis, daft ein Hund das steuerpflichtige kilter noch nicht erreicht hat, obliegt dem Halter des Hundes. Vermag dieser den Nachweis nicht Zu erbringen, so ist er Zur Hundesteuer heranzuziehen. l2) klls Halter aller in einem Haushalt oder in einem Wirtschaftsbetriebe gehaltenen hun^de gilt der haushaltungs-lAetriebs-1 Vorstand. (3) Wer einen Hund in Pflege oder auf Probe hält, hat die Steuer Zu entrichten, wenn er nicht nachweisen kann, das; der Hund in einer Gemeinde Österreichs bereits vor« steuert wird. s4j halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so hasten sie als Gesamtschuldner für die Steuer. s5) Gesellschaften, Vereine oder Genossenschaften, die einen

Hund halten, haben dem Stadlmagistrat einen Zusteüungs» Veoollmächtigten namhaft Zu machen, der für die Zahlung der Steuer verantwortlich ist. §ür die persönliche Haftung der einZeliwn Gesellschafter unld Mitglieder gelten sinngemäß die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. s6j Zugelaufene Hunde müssen versteuert werden, wenn sie nicht binnen einer Woche dem Eigentümer oder der Städtischen Wasenmoisterei übergeben werden. 82 l l j vie Steuer wird für das Rechnungsjahr erhoben. Sie wird uom Gemeinderat festgesetzt. l.2) hält ein Hundehalter im Gebiet der Gemeinde mehrere Hunde, so erhöht sich die Steuer für den Zweiten Hund auf das Linoinhalbfache und für jeden weiteren Hund auf das Doppelte der nach 8 2 Nbs, 1 festgesetzten Steuer. l,Z1 Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für die die Steuer nach 88 2, 4 und 5 dieser Steuerordnung ermäßigt ist, auch voll Zu versteuernde hun'de gehalten, so gelten diese für die Uomessung der Steuer je nach der Zahl der Hunde, für die die cirmäßiqung gewährt ist, als


Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck zweite und weitere blinde. Dagegen sind Hunde, für die nach fj 6 dieser Steuerordnung eine Steuer nicht erhoben wird, bei der Berechnung des Steuersatzes für die no» zu versteuernden Hunde nicht in Ansatz Zu bringen. 6teuorormäst>gu»gen und Uejreiungen 8 3 s1s Die Steuer beträgt ein fünftel der nach 8 2 klbs. 1 festgesetzten Steuer, für Wochljiinde und Hunde, die in Ausübung eines Ceruses oder Gewerbes gehalten werden, jedoch höchstens 20 Schilling, und zwar fiir1. Hunde, die zur Vewachuug uon Gebäuden erforderlich sind, welche non den nächsten bewohnten Gebäuden ine.hr als 200 Meter entfernt liegen2. Ziehhunde, die zum fortschaffen eines zum Netrieb des Gewerbes unentbehrlichen Fahrzeuges dienen' 3. Hunde, die uon zugelassenen Unternehmungen dos Aewachungsgewerbes oder uon berufsmäßigen Cinzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden' 4. abgerichtete Hunde, die uon Artisten und berufsmäßigen Schaustellern siir ihre Berufsarbeit benötigt werden' 5. Melde-, S a n i t ä t s , Schuh- und Fährtenhunde, die die für diese Hundearten vorgeschriebene Prüfung mit Lrfolg abgelegt haben. Zeugnisse über Prüfungen, deren Ablegung länger als ein Jahr Zurückliegt, sind nicht zu berücksichtigen', ßiir Hunde, welche die Schuhhundprüfling I I I mit gutem ckrfolg abgelegt haben, kann bis Zum ?. Lebensjahr die Steuerermäßigung ohne jährliche Wiederholung des Antrages gewährt werden,' 6. Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher, von allen Seiten Zugänglicher Gehöfte. I2s Solange die gleichen Voraussehungen bestehen, ist eine jährliche Wiederholung des Antrages nicht erforderlich. § 4 li) Zuverlässigen hundezüchtern, die vom «österreichischen Kljnologenuerband eine Zmingerkarte erhalten haben und nachweislich ausschließlich rassereine Hunde, und Zwar mindestens je zwei von der gleichen Rasse, darunter eine Hündin, Zu Zuchtzwecken halten, wird auf ihren Antrag die Begünstigung einer Zwingerkarte gewährt, wenn ihr Zwinger sowie ihre Zuchttiere und die von ihnen gezüchteten Hunde bei dem Osterreichischen Kljnologenuerband, Wien, im österreichischen hundezucht'buch eingetragen sind und sie sich schriftlich verpflichten, später hinzukommende Tiere in gleicher Weise zur Eintragung zu bringen. s2j Die Zmingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte der nach § 2 Abs. 1 festgesetzten Steuer, jedoch sür einen Zwinger nicht mehr als das Doppelte der nach H 2 Abs. 1 festgesetzten Steuer. Selbstgezogene Hunde sind, solange sie sich im Zwinger be« finden, bis zum Alter von sechs Monaten uon der Steuer befreit. l3j Die Begünstigung isl o» die Bedingung Zu knüpfen, daß 1. für die Hunde geeignete, den Forderungen des Tierschutzgesetzes entsprechende einwandfreie Xnterkimfls« räume vorhanden sind; 2. ordnungsgemäße, den Aufsichlsbeamten jederzeit Zur <lin> ficht vorzulegende Bücher geführt werden, aus denen der jeweilige Vestano und der Verbleib der veräußerten Hunde zu ersehen ist3. Ab» und Zugänge uon Umide» innerhalb einer Woche unter Angabe des Tages und bei Veräußerungen außer» dein unter Angabe des Namens und der Wohnung des sriuerbers beim Stadtmagistrat angemeldet werden,' 4. alljährlich zu Beginn des »eue» Rechnungsjahres Be> scheiingungen der Organisation, bei der die Eintragung der Hunde IMs. Is erfolgt ist, über die Erfüllung der in

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>!j Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und das Gewerbe angemeldet haben, haben hieuon zwei huude mit den Steuersätzen für den ersten und zweiten Hund zu versteuern, wenn sie diese nachweislich länger als vier Monate im Besitze hatten' weitere Hunde, die sie nach« weislich weniger als sechs Monate im Besitz hauen, sind steuerfrei, s2) Die Bea.uustia.miq ist im die Bedingung zii knüpfen, daß !, für die Hunde geeignete, den Forderungen des Tierschutzgesetzes entsprechende einwandfreie !lnterkunfts< räume vorhanden sind' 2. ordnungsmäßige, den Aufsichtsbeamlen jederzeit Zur clinsicht vorzulegende Bücher geführt werden, aus denen der jeweilige Bestand, der Tag des An- und Verkaufs, die Nasse, Größe, ßarbe und das Geschlecht des Hundes sowie der Rame und die Wohnung des ckrmerbers ersichtlich sind' 3. Ab- und Zugänge, von Hunden innerhalb einer Woche unter Angabe des Tages und bei Veräußerung außerdem unter Angabe des Namens und der Wohnung des Lrmerbers beim Stadtmagistrat angemeldet werden. §6 l1> Steuerfreiheit wird auf Antrag gemährt für 1. Hunde des Polizei-, Gendarmerie- und Zoüdienstes,' 2. Hunde, die uon öffentlich angestellten Nachtwächtern gehalten werden, sofern die Hunde nach dem Gutachten der vorgesetzten Dienstbehörde zum Wachdienst unentbehrlich sind' 3. Hunde, die in Gefangenenanstalten »zum Wachdienst gehalten werden,' 4. Diensthunde der ßorstbeamten sowie derjenigen im Privatforstdienst angestellten Personen, die gerichtlich beeidigt sind oder deren Anstellung von der zuständigen Behörde bestätigt ist, in der für die Durchführung des ßorst- und Jagdschutzes erforderlichen Anzahl' 6. Diensthunde der Jagdaufseher6. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl,' ?. Sanitäts- und Lawinensuchhunde im Dienste des Oster« reichischen Roten Kreuzes oder des Vergrettungsdienstes ls 3 Abs. 1 Pkt. S und 8 ? Abs. 1)' 8. Hunde, die an wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden' 9. Hunde, die in Anstalten von Tierschuh- oder ähnlichen Vereinen zur vorübergehenden Verwahrung untergebracht sind und nicht auf die Strafte gelassen werden, sofern ordnungsmäßige, den Aufsichtsbeamten jederzeit Zur Einsicht vorzulegende Vüchor geführt werden, aus denen der jeweilige Vestand, der Tag der sinlieferung und der Entlassung, die Rasse, Größe, §arbe und das Geschlecht des Hundes sowie der Name und die Woh« nung des Besitzers ersichtlich sind, und sofern die Ver« mahrung nicht länger als sechs Wochen dauert' 10. Hührhunde von Vlinden' 11. Hunde, die zum Schütze und Veistand hilfloser per« sonen unentbehrlich sind. Die Gewährung der Steuer« begünstigung kann von der Vorlage eines amtsärzl« lichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. <2> Solange die gleichen Voraussetzungen bestehen, ist eine jährliche Wiederholung des Antrages nicht erforderlich. 131 fremde, die sich nicht länger als Zwei Monate im Gebiete der Gemtinde aufhalt«n, sind von der Steuer für diejenigen Hunde befreit, die sie bei ihrer Ankunft bereits besitzen lind nachweislich in einer anderen Gemeinde Österreichs versteuern. 5 ? !.1> Die Sleuerc! Mäßigung oder die Befreiung von der !'M'!' !!<,<!, ^ , l, mis' 0 iff NI!!' hinsichtlich l


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Zu gewähren, für die die Begünstigung in Anspruch genommen wird lind dio für den angegebenen Vermendungs« zweck hinlänglich geeignet sind. Mich dürfen die Begünstigungswerber nicht wegen Tierquälerei bestraft worden sein. 5ür Nachhunde, die in der Regel außerhalb des Wohngebäudes gehalten werden, ist die Ermäßigung nur zu ge< währen, sofern auf dem Grundstück ein für ihren dauern^ den Aufenthalt geeigneter Raum M i t t e , Taufftall oder dg!,j vorhanden ist. (2) Der Antrag auf Steuerermäßigung oder Befreiung ist in schriftlicher ßorm einzureichen. Er ist non den Hundehaltern binnen zwei Wochen nach der Erwerbung Zu stellen und vor Beginn jedes neuen Rechnungsjahres zu wiederholen, soweit nicht für bestimmte Personen oder Körperschaften Ausnahmen Zugelassen sind. s2) Bei verspäteten Anträgen ist die Steuer für das laufende 3ahr auch dann Zu entrichten, wenn eine der Voraussetzungen der Steuerermäßigung oder -befreiung vorliegt. Wird jedoch die rechtzeitig nachgesuchte Steuerermäßigung oder -ibefreiung für einen neuerworbenen Hund abgelehnt, so wird non der Erhebung ,der Steuer Abstand genommen, wenn der Hund binnen einer Woche nach Zustellung des ablehnenden Bescheides wieder abgegeben wird. l » Aber die erfolgte Ermäßigung oder Befreiung kann über Verlangen eine Bescheinigung ausgestellt werden. s5) Die Steuerermäßigung oder -befreiung gilt dann nur für die in den Bescheinigungen (Abs. 4j bezeichneten Personen oder Anstalten. 3m übrigen erlischt sie, wenn die Hunde nicht mehr ausschließlich zu den Zwecken gehalten werden, wofür die Ermäßigung oder Befreiung bewilligt worden ist, wenn sie auf einen anderen Besitzer übergehen oder die Anterbringung und Haltung der Hunde den Anforderungen des Tierschuhgesetzes widerspricht. IZ1 Kommen die Voraussehungen für die Steuerermäßigung oder -befreiung in Fortfall, so ist dies binnen zwei Wochen dem Sbadtmagistrate anZuZeigen. Entrichtung, Anrechnung und Beitreibung der Steuer 8 8 l i j Die Steuer ist binnen 14 Tagen nach kundgemachter Zahlungsaufforderung für das ganze Rechnungsjahr zu entrichten. lZ Entsteht die Steuerpflicht s8 1) in der Zweiten Hälfte des Rechnungsjahres, so muß die haibe Steuer innerhalb von 14 Tagen vom Beginn der Steuerpflicht an entrichtet meoden. 8 9 Wer einen bereits in einer Gemeinde Österreichs versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hunde zuzieht oder wer an Stelle eines abgegebenen versteuerten Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann gegen Ablieferung der Steuerquittung und der Steuermarke IZ 12) die Anrechnung der bereits entrichteten auf die für den gleichen Zeitraum zu Zahlende Hundesteuer verlangen. § 10 sij Rückständige Steuern werden im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben. s2j Hunde, für welche die Steuer nicht restlos beigetrieben werden kann und deren Abschaffung nicht binnen einer dem Hundehalter gesetzten §rist erfolgt, kann die Gemeinde einziehen und versteigern. Ein Überschuß des Versteigerungserlöses über die Steuerschuld und die Ankosten des Verfahrens steht drei Monate lang Zur Verfügung des Eigentümers des Hundes und vorfällt nach Ablauf dieser Frist der Stadtkasse' bleibt die Versteigerung erfolglos, fo kann die Gemeinde über den Hund nach freiem Ermessen nerMgen.

Sicherung und Überwachung der Steuer 8 11 l.1> Wer im Gebiete der Gemeinde einen Hund erwirbt oder mit einem Hunde neu ZuZieht, hat diesen binnen 14 Tagen nach der Erwerbung oder nach dem ZuZuge beim Stadtmagistrat an,Zumciden. Welpen gelten mit Ablauf des dritten Monats nach dem Wurf als erworben. Zugelaufene Hunde gelten als erworben, wenn sie nicht binnen einer Woche dem Eigentümer oder der Städtischen Wafenmeisterei übergeben werden. s2> Jeder Hund, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder eingegangen ist, muß spätestens innerhalb 14 Tagen nach dessen Abgang unter Rückgabe der Steuermarke lH 12) abgemeldet werden. I m Halle der Voräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Ramo lind Wohnung des Ermerbers anzugeben. 8 12 s.11 Hür joden Hund wird in jedem Rechnungsjahr bei Zahlung der Steuer, bei steuerfreien Hunden bei Bewillig gung dor Steuerfreiheit, vom Stadtmagistrat eine hundesteuermarke ausgefolgt. Bei Vorlust dor Steuermarke wird dem Besitzer des Hundes auf seinen Antrag gegen Aormeis der Quittung über die gezahlte Steuer oder der Bescheinigung über die Befreiung von der Hundesteuer und gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersahmarke ausgefolgt. Außerhalb des Hauses und dos umzäunten Gehöftes müssen die Hunde mit der in leicht sichtbarer Weife befestigten Steuermarke versehen sein. Steuermarken, deren Geltungsdauer abgelaufen ist, oder andere Marken, die Steuermarken ähneln, dürfen den hnnden nicht angelegt werden. Bis zur Ausgabe der neuen Marke hat der Hund die Marke des vorangegangenen Rechnungsjahres zu tragen. s2) Die zur Zwingersteuer veranlagten Züchter s§ 4) und die nach 8 5 veranlagten Händler erhalten in jedem Halle nur eine Stouermarke. lZj Fremden, deren Hunde gemäß 8 6 Abs. 2 von der Steuer befreit sind, ist es zur Vermeidung des Einfangens der Hunde gestattet, gegen Hinterlegung dos halbjährigen Steuerbetrages eine Steuermarke Zu lösen. Gegen Rückgabe 'der Steuermarke und der Kteuerquittung wird, falls der fremde innerhalb zweier Monate die Gemeinde wieder verläßt, der hinterlegte Betrag erstattet. Wird der Erftattungsanspruch nicht innerhalb dieser Zoit erhoben, so verfällt der hinterlegte Betrag zugunsten der Stadtkasse. l4j Hunde, die auf der Straße oder an öffentlichen Orten ohne gültige Steuermarke angetroffen werden, können durch städtische Organe eingefangen werden. Die Besitzer eingsfangener Hunde sind, soforn ihre Rainen und ihre Wohnung festgestellt worden können, von dem Einfangon dos Hundes in Kenntnis zu setzen. Moldot sich dor Besitzer dos Hundes auf öffentliche Bekanntmachung nicht innerhalb oinos in der Bekanntmachung festgesetzten Zeitraumes oder unterläßt er es, den Hund durch Zahlung der jeweiligen Hanggebühr und einer Ankostenuergütung für jeden Tag der Verpflegung des Hundes durch die Gemeinde und der etwa rückständigen Hundesteuerbeträge auszulösen, so ist nach 8 10 Abs. 2 dieser Sleuerol'dniina. zu verfahren. 8 12 l i j Jeder Glundstückseigentümei,' odor dessen Stellvertreter ist verpflichtet, dem Stadtmagistrat odor don non ihm beauftragten Beamten auf Rachfrage über die auf dem betreffenden Grundstück gehaltenen Hunde und deren Besitzer wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Ebenfo hat jeder hauSlhaltunqs-lBetriebs-iVorstand und jeder Hundehalter die Verpflichtung Zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung.


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sind die Grundstückseigentümer oder ihre Stellvertreter lind die s)ausha!tungS'l.VelriebS'1 Vorstände zlir wahrheitsge' mästen Ausfüllung der ihnen lwm Sladlmagiftrat übersandten Nachweisungen innerhalb der vorgeschriebenen ßrist uerpflichtet. Durch die Eintragung in die Rachweisungen wird die Verpflichtung zur Nn< und Abmeldung der s)»nde l^ I N nicht berührt,

Veite 5

werden gemäst H !^ Abs, 1 des Gemeindeabgabengesehes mit Geldstrafen bis zu 200 Schilling, im NichteinbringungK' falle mit Arrest bis zu zwei Wochen geahndet. l^! Das Strafverfahren ist nach den Vorschriften d^s Vermal! ungsstrafgesetzes lVStG.l. durchzuführen, l,4j Die Geldstrafen fliesten der Sladtgemeinde zu.

6<ralbesti»nmungon fi 14 sij Handlungen oder Unterlassungen, dlirch die die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wird, werden, unbeschadet der Verpflichtung Zur Nachzahlung der ver» furzte» Steuer, gem. fj 12 klbs. 2 des GemeindcabgabeN' gesetzes bis zum Dreifachen des Vetrages, um den >die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, bestraft. Lästt sich das Ausmast der Steueruerkürzung oder >gesährdnng nicht feststellen, so hat der im Bescheid Zahlungsauftrags festgesetzte Steuerbetrag die Grundlage für die Aemessung der Strafe Zu bilden. I m §alle der Aneinbringlichkeit tritt an Stelle der Geldstrafe kirrest bis Zu ei Wochen. Die sonstigen Übertretungen dieser Steuerordnung

8tac!tl<un<ä1ic!rle

f^ 15 §ür die Zustellling, die Berechnung der Fristen, die Steueroinhebung, die sinreichung von Rechtsmitteln, die Einbringung und Sicherung der Steuer finden die jeweils für öffentliche Abgaben geltenden Bestimmungen Anwen« dung. Inkrafttreten der Stouorordnung 8 16 Diese Steuerordnung tritt mit 1. banner 1952 in Kraft. Zugleich tritt die yundesteuerordnung für die Stadt Inns< brück vom 30. Jänner 1940 aufter Kraft. beschlossen in der Sitzung !des Gemeinderates vom 30. Dezember 1951.

von Dr.

Innsbruck vor hundert Jahren klpril 1852: 3. wird als VenefiZvorstellGNg für den sch^ideniden Kapell« meister Rafael die Oper „Der Prophet" ausMührt. Ral>ae! wirkte sechs Jahre lang am Theater und war außerdem Kapellmeister der Musi'kbairde des 3nns,brucker 6 t a n<d schützenko rp s. <2. gibt Nlaria Kestelott aus Venedig ein Gastspiel unk boingt drei groste klrien aus italienischen Opern zum Vortrag. 5wi,schendurch wird das Lustspiel „Die schöne Müllerin" und „Das Versprechen hinterm herb" gespielt. 17. werden im ßordinandeum zwei neue Ölgemälde der heimischen Künstler G. ßlatz un,d §. hellweger ausgestellt. Der erstere hatte eine heilige Magdalena dargestellt, liellmeger den klposte! Johannes mit dem Räuberhauplmann. Der „Vote" schrieb: „Das erste Viw hat einen lyrischen Charakter, dieses einen dramatischendort konzentriert sich das Leben zum tiefsten Gefühl, hier entfaltet es sich in Vewegung und Wandlung."

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24.

28.

Mister den genannten Gemälden stellte ein Herr Deckel» mann aus München eme Madonna auf Porzellan aus. steigen die russischen Grostfürsten Michael und Nikolaus, mit zahlreichem Gefolge aus Stuttgart kommend, bei der Goldenen Sonne ab. lästt das Militärkommando die beim Zeugihause aufgestellte Kanone, die zur Signalisierung von Aränden abgeschossen wurde, einziehen, weil laut kaiserlichem Aefeh! künftighin ßeuersignale durch kin<schlagen der Glocken und Aushängen von Jahnen oder Laternen gegeben werden sollten. stirbt nach längerem Leiden der Schriftleiter des „ T i roier Voten" und <5hef der Nagner'schen Buchhandlung und -Druckerei, Johann Schumacher, im 46. Lebensjähre. wird aus „Wiener Vlättern" bekannt, daß der Nonner prinatdozent für Geschichte, Dr. Julius Kicker, einen Ruf als austerordentlicher Professor für allgemeine Gefch>ichte nach Innsbruck angenommen habe.

Neuerscheinungen für Innsbruck „ v o n der ycrlicrgo am hohen zelo zum Urirner Gast hoj und Hotel ,<ilojant', zur 4NU Iahrjeicr", herausgegeben von Wolfgang t')eift- Verlag kl. Wegers Uuchhandlung, Vriren, 120 Seilen. Das alte „6Icfanten"»W!rtshaus in der Innslraste zu Innsbruck schlost im März 1910 seinen Votrieb. 6s dürfte, wie eine ^eihe von Gasthäusern in anderen Tiroler Orten, sein Wahrzeichen auf jenen Elefanten zurückfuhren haben können, der im Jahre 1551, als Geschenk für Erzherzog Maximilian später Kaiser M. II.) von Spanien kommend, durch Tirol nach Wien gebracht wurde. Von allen jenen „El«s<int!en"'-Oasthäns<>rn ist das is, Vriren am cfisack, <in

dessen i')ausfassadc der Durchzug des slefanten namens ,,Soliman" lals Todfeind des christlichen Nbendlcmdesj auch bildlich dargestellt ist, zu gröstlem Ansehen gekominen. klnlüstlich des 400jährigen Vestandes hat der jetzige Ue> sitzcr, Wolfgang l,)oist, mit mehreren Mitarbeitern die vor» liegende reichbebilderte Festschrift herausgegeben. Da de» richte! der Reustifler Archivar Dr. M a r Schrott über „das Kargengut", aus dem sich später das Gasthaus entwickelte, lind über „einige Nachrichten über die ßamilie Heiß". Von den „Wirtsleuten beim Llefanten" erzählt Propst Dr. Josef Weingartner, von den allen Fremdenbüchern Dr. Robert k>eif> Weit über d<>n lokalen Rahmen hinaus


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schließlich die Nusführungen des Reustifter Vibliothekars v r . Firmin prast: „s)ofe!efant und f)ofgastgeber". Dem Herausgeber dieser Festschrift gebührt der Dank aller Tirolen> jiensreunde. Anton Diligerle hat in einem Aufsah „Ein berühmter Elephant" sWiener Zeitung, 1893, Rr. 86> die Vermutung ausgesprochen, daß sich eine lateinische Abhandlung über den Elefanten, von der sich in der Innsbrucker Universitätsbibliothek ein Vlatt als Vuchumschlag erhalten hat lFragmentensammlung Rr. 811, möglicherweise ebenfalls« auf jene Ele.fantenreise bezogen haben könnte. Da es wertvoll wäre, Näheres über jene Abhandlung zu erfahren — vielleicht hat sich anderswo eine Abschrift erhalten? —, sei hier der erste Satz mitgeteilt: ,,(^)!>^in>ni inc!u«trie natura annata e^t, cum l^lepl^ntum un3to et purtentoZo (.cii-pore, at et Illclldu8 non MÌNU8 Apto c^uam terreztri uitae, etsi N

Dr. K. Schadelbauer. Das 3eben Andreas hosers nach geschichtlichen erzählt von Karl Paulin. Mit zahlreichen Zeitgenössischen Vildern, 2., neubearbeitote, erweiterte Auflage. 3nn-Ver!ag, Innsbruck, 199 Seiten, preis in Leinen 5! 59.70, in halbleinen 3 56.70. Gerade rechtzeitig für den Tag der Niederkehr der Erschießung Andreas hofers in Mantua am 20. Februar 1810

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erschien dieses Vlich, das jeder Tiroler und Freund Tirols freudigst begrüßen wird. Es ist unglaublich, aber wahr, daß im Buchhandel schon seit längerer Zeit keine Biographie klndrea« hofers mehr zu haben war, wenn mir von der kurzen Lebensbeschreibung unseres größten Volkshelden, verfaßt von llniv.-prof. v r . Kramer und erfchionen im Verlag A. Weger in Vriren a. E. vor etwa zwei Zähren, absehen wollen. Daher ist mit dem Erscheine» dieses echten Volksbuches wirklich dem Vedürfnis jedermanns, dem Tirols Geschichte, Tirols Ehre und Freiheit c>tmas angeht, entsprochen. Möge es daher in jede Tiroler Familie Einlaß findend Wünschenswert erscheint seine Ausnahme besonders für schulische Zwecke, etwa als Lesestoff, an dem es an !d>en pflichlschulen unseres Landes noch immer mangelt. Müßig erscheint es, über den Anhalt des Ruches zu sprechen- aber auch sprachlich steht der allseits bekannte und beliebte Autor paulin den besten vaterländischen Erzählern um nichts nach. Die Innsbrucks!,' Leser, die im Vuche blättern, finden unter anderem eine Reihe anziehender Vilder aus Mt Innsbruck. Die Schilderungen „Maigewitter am Verg Isel", „Die dritte Befreiung", „Der Vauernregent in der Innsbrucker hof° bürg" und „Des Sandwirtes letzte Heimkehr" gehören wohl zu den interessantesten Kapiteln der gesamten Geschichte Innsbrucks. Ls wäre um das Tirolertum bedenklich bestellt, wenn eine solche Reuerscheinung, wie es die vorliegende ist, nicht auch genügend Abnehmer sinden würde. W. Cppacher.

Baugenehmigungen Peter-Mayr-Strafte 23, Aberbacher Rudolf, Wiederaufbau, 1 Wohnung. Glasmalereistrafte 8, Dr. C. Mader, Umgestaltung der Garage zu einem Geschäft. höhenstrafte 43 a, Eberhard Iosef, Anbau. haller Straße 65—67, Rauch Anton, Errichtung eines Getreidesilos und Magazingebäudes. klrzl 255 a, Großpöhl Maria, Errichtung eines Wohnhauses, 1 W. Kirchgasse 31, Dr. Franz Häusler, Errichtung eines Wohnhauses, 1 V .

Nrandjochstrafte 20, Hochrainer 3., Errichtung eines Wohnhauses, 1 W. llmras 115 a, Manhartsberger h., Errichtung eines Wohnhauses, 1 W. l l r z ! 87, Gallop Oskar, An- und Ambcm. Zollerstrafte 20, Wohnbaugosellschaft der GVP., Dachgeischoßaus'bau, 5 W. Dng.-shel-Strafte 5, Osterr. V r a u - ^ . G., Garage. Nnichstrafte 21, haidegger Leopold, Geschäftsll>kaI.Umbau. Niltenberg 9, Landesgerichtliches sesangenenhaus, Wohnund Wirtschaftsgebäude, 4 W. NrZl 195, Gröger Hans, Errichtung einer Kleinmeberei.

Wohntauschangebote Abkürzungen: ka ^ Kabinett- Kü Küche) 6p ^ Speis; Zi ^ Zimmer. seboten werden: 1 Zimmer, Küche und Zubehör: Wild Siegfried, Innstraße 57, Stock!, gegen 1 Zi, 1 Kü. — Gruber Iohann, Arzl 195/1, gegen 1 Zi, 1 Ka, 1 M i , 1 Speis, ev. Aad. — Schweiger Karl, Daegasse 9, Part., gegen 1 Zi, 1 Ka, 1 Kü, 1 Speis. — Mazagg Ludwig, 8irschentalgasse 20, Part., gegen 1 Zi, 1 l i ü . Roßmanith Eduard, Schretterstraße 5/1, gegen 2—2'/^> Zi, 1 ka, 1 Kü, I Speis, 1 Aad. — Guggenberger ßranz, Schretterstraße 1>^, Part., gegen 1 Zi, 1 Ka, 1 Kü, — huber Marie, §ischer> straße 41/1, gegen 3 Zi, 1 Ka, 1 Kü, 1 Speis, 1 Vad. Eslerbauor Karl, Am Rostsprung 6/1, gegen 1^—2 Zi, 1 lXü. 1 Zimmer, Kabinett, Küche: Ludescher Anton, haumongasse 4, Part., gegen 2 Zi, 1 Kü, ev. Rad. — prant! Maria, Marialiüf 16 I, Stock!, gegen 1 Zi, 1 Kü. — Rutter Erna, Sebastian-Scheel Straße !4 I>

2 Zimmer, Küche und Zubehör: Kainz Ferdinand, Höhenstraße 62/11., gegen 2 Zi, eo. Ka, 1 Kü. — Anterborger Hans, Innstraße 45/11., gegen 2 Zi, 1 Ka, 1 M i , 1 Speis, 1 Vad. — Mairhofer 8ran>3, ^Zrem« straße 24/11., gegen 2 - 2 Zi, 1 M i , 1 Speis, 1 v a d , oo. 1 La. — kirchmair Georg, hauptschießstand-^lmgeb. 10/II,, gegen 2 Zi, ! M i , 1 Speis, l Vad. - Reimsperger Friedrich, Schloß Mentlberg, Varacke 5, gegen 2 Zi, 1 üa, 1 Kü. — Füller Rudolf, Reuarzl 248 I., gegen 1 Zi, 1 ka, 1 Kü. Schiit; Franziska, Mittelweg 22, gegen 2 — 2 Zi, 1 Ka, 1 Mi, 2 Zimmer, 1 Kabinett, Miche und Zuboliör: Sporner Richard. NndreashoferOlraße 55,11., gegen 2 Zi, 1 Kü. — vanler l i a r l , skalier Straße 91, Part., gegen 2 Zi, 1 M i , 1 Speis, 1 Vad, 5 Zimmer, I Küche und Zubehör: Muller Franz, Fi'iedhofslraft« 9/1., geqen 2 - 4 Zi, 1 M i ,


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Die I^i^e8aÌ8ONel! I'edurlen einer ^ tun<^. die in /.wri sparten /erliillt. und / w a r der in den der» I!!U! ^t.'idleN, ai!8 del!!.'!! die <ìa.^!e I<OMIIie», und des !,! den Orten, die von den Keimenden be«ucltt werden. Uder die /^rlieit au3wärt8 ^Verl'un^ init l'so8>)el<ten. Plakate» und Ne^uclien Vl,n l^e!8e!'ür<>8 ^vurde dereit8 dericlttet, Ileute 80Ü nun die l<ede 8ein von (Ion Vorbereitungen .'IN! ! 5 s ^ 8 o r t e . und /.war von den Veran8taltun^en, >8 acltt donate v<ir Ne^inn l,!».'r mit «I!l.'ii in l-'silj^ koi!M!l.'!K<<,'li ^ , cl(,>n mid Voroinon Voi-Iiilnlun^ üüs^^noininon lina

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2), !e8 l.!eut8clien 3pr^cl:<;ediete8, ^ei^t 22 I5al<ern8tlibcn von äer llotik bi8 ^um Rokoko, z^ 8.'»mm!un^ alter OrissinÄltlacnten au8 I^lord- und 8ül.ItiroI, l<un8tpavillon im Holzarten, lautend allmonatlicli ä ^ I I : „Moderne l<un8t". I'neater l'irolel' I^2näe8tnL2ier: Opern, Operetten, 8ckau8piele, mu3>l<al!8c>ie I ^ i ^ p i e l e , Vor3teIIun^en tä^Iicli 20 I^lir, , sonn- ulnl feierta^8 i9.30 I_1kr. Lxl-Lünne in der Kleinen Züline (Drei!ieilissen3trcll^e 7) ! ^di!äuni33piel^eit mit KIa83Ì3c!ien Volk88tüel<en, ^in^> n, l^u3t8pielen, Komödien. Von ^um di3 3eptemder I 20 Ulir.

Will-en, in , <wr im :i! !!, vies licli», Die

eint!» klir/ei! l

VoII<8t»n^aben(! vor DacM

die !>I2^^'. Die l^löttnun«; i^t mit tte^inn ^ 1 ^ Iianäelt 8icl: um äie /Vu33tel!lln 8pit^enwerke (Ululerei, ?Ia8tiIi, Kun^t^e^verde) ln XViener Museen, äie in «.len letzten ^alnei^ mit ^ t l in veräcliieäenen ^t^clten Europa« linci wurde.

f!li.'ln/il.'»l.'

(Joldenen

14,/15. 15. )un

I'iroler Heimatabend vor dem Ooldenen Daclil 19. ^uli /VionsterkonTert von T'raclitenlcapellen am l0. bi3 l7. ^u,^u8t Volk8tum8ta^e cl 16, August ^Vion8terkonxert von pellen am I^ennwe^ 30, ^,u^, bi8 7, 3ept. I^e3twoclie der Wiltener Knaben, 3c!nitxcn und ^U8 die3er Veranstaltung nerau8 8oII im I^auie der salute eii^e ^ u sikolympiade ent3teken, wie sie seinerzeit in 3alxbur^ geplant war, aber nickt Zustande kam. 3am8ta^ abend8 und 3onnta^ vormitta^8 Kon/.erte von ^racl^tenmu8ikkapellen im ttof^arten. Im ^uli und aucli adend8.

30.

()uer durcl, Ü3terreicl, (Internationaie I^adrenn-I^tappenfalirt für P i i )

18. ^Vlai äer 8 w ä t Inn8bruck im /^onat (angenommen ^ul! und ein i k t au8<^efülirt vom 3täd i Kammcrmu8il<- und 8ol!8tenabende, au3^eiulirt von IVUtgliedern de» I^elirkörper8 der 5tädti8eli unc! ^,nde3 3tadti8c!ien Orcl:e8ter8 3ow!e von de8 125. ^ode8ta^e8 !5eetlioven3 in den l)vmpl>onie!<on/erteii lieet!ioven8 /.ur ll uncl Ì8t >' ^ t besonder« et und und intere«8ante bekannt, linden lautend 8tatt. lii^Iier lie^».!! lix vor: de8 Donautt.—12. ^uni Internationale l.>uropä!8(,I>en In8titute8; 2.—6. September 5. Kon^re88e der >V88oc.ia<ion i lementaire du 1"ouri5mei 12.—l'i. 3eptemder, Kon^reZ der Internationalen und mei3terlmion liir l Vi europä!8(.I>e Xu8ammenardc!t.

I«. di8 31. 22. /Vlai

15. ^uni 22. ^uni 3./4. luli

5. Mi 6. ^uli 14.

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2. OÌ8 f).

7. b>5 9. 2«. 20.

- und — vom

!nn5brucl< — die . big 3 l . ^u^u8t !952.

unter dem biotto: ,,^l!e 8incl Zrüder" 3. Ü8terreicni8cl:e wocrie in ^irol am I^an3er 3ee am Lan3er 3ee des ^Iumol8 (ir^ternationale3 Ver^ieuer (")3terreicli-l^undfalirt (^röl^tez internationa!e8 Radrennen s)8terreie!i3 iür /Vniateure) l^allettadend im llol^arteii. Internationaler Kaja!<8lIlom ,u>f der 8i» XV. salive International de8 ^Ipe3, Kriterium de!a International^^ Tennisturnier um die tiroler ^l,ei3ter3cliait Internationale IIunde2U88teIIun^ 1"irol (internationale Wer3tart und z^iel , ca. 700 km).

Verleger, Eigentümer u. tterausgeder: Die Stadtgemeinde Innsbruck Verantm. Schriflleiter: v r . Karl Schadelbauer, Innsbruck, Rathaus, Zimmer Rr. 190. — Nnzeigeimerwallung i Internat, Nerdegelelllchast m. b, h,, Innsbruck, Illuseuin» strahe 21. Druck: ßelizian Rauch, Innsbruck.


Seite 8

Amtsblatt der Landeshauptstadt ^nnsbruct

Kummer


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