Amtsblatt Innsbruck

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S ch r i f t l e i t >i u ^ : R a t h a u s 3 . S t o c k Z i m m e r N r . t !> 0 Fernsprecher N r . 0 3 ? l / 1 9 0 5. J a h r g a n g

Aus dem Gemeinderat Zu Beginn einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. J u n i d. I . drückte Bürgermeister Dr. Greiter dem Gemeiuderat Zschiegner, der einen schweren Unfall erlitten hatte, die Wünsche des versammelten Gemcinderates zur Genesung aus. Hieraus nahm er dem zum Ersatz einberufenen GN. Dr. Eduard Hochreiter das Gelöbnis ab. Nachdem Bgm. Dr. Greiter -festgestellt hatte, daß gegen die Niederschrift über die vorhergehende Gemeindcratssitzung kein Einwand erhoben wurde, folgten Anfragen und Anträge der Gcmeinderäte. Bgm. Dr. Grcitcr gab ans Grund einer Anfrage des Bgm.-Stellv. Flöckinger seine Absicht bekannt, für die nächste Novcllicrnng des Stadtrechtes vorzuschlagen, daß der Bürgermeister in Gegenwart zweier Gemeinderäte ein Gemeinderatsmitglied angeloben kann, so daß es auch ohne Gemeinderatssitzung möglich sein wird, einen Ersatzmann einzuberufen. Die so vorgenommene Angelobnng ist später dnrch den Gemeinderat zu bestätigen. Ans Anfragen des GN. Pettaner teilte Bgm. Dr. (breiter niit, daß sein Versuch' die Doftvclvolköschule Wiltcn voi: der Besatzung freizubekommen, bisher erfolglos war, serner, daß sich mit der ?frage einer Bclenchlnng der Zufahrtsstraße zllnl Neichenaner Wohn gebiet demnächst der Verwaltnngsanöschnß für die Stadtwerle beschäftige nnd daß die Vrrichtnng eines hölzernen Nartehänschens bei der Straßenbahnhaltc stelle Neichenaner Brücke derzeit bei den Verkehrsbetrieben vorbereitet werde. GN. Egger befaßte sich mil einein Angebot der Ge mcinniitzigen allgemeinen V a n , Wohnnngs- und Wien, in der Stadt I n n s druck lOl) Wohnnngen z»l baueu, wenn die Stadt den Baugrund zur Verfügung stellt, nnd beschuldigte die Fraktionen der OVP. nnd des VdU., die Angelegen he it schleppend zu behandelu. GN. I'da Flöckinger lvandte sich dagegen, daß der Stadtrat ihrem Ansuchen, für eine „Ausstellung ;um

Schütze des Kindes" Räume zur Verfügung zu stellen, nicht stattgegeben hatte. Bgm. Dr. Grcitcr erklärte, cr sei nicht befugt, im Gcmeinderat Beschlüsse des Stadtrates zu beurteilen. Einen Antrag der GN. Psötscher nnd Gen. an den Bürgernleister, mit den Innsbrnckcr Verkehrsbetrieben, Fühlung zu nchnieu, damit deu Theaterbesuchern die Möglichkeit geschaffen werde, nach den Vorstellungen mittels Omnibus heimzufahren, wnrde den Verkehrsbetrieben zugewiesen. GN. Pichler trat sür eine Verbesserung der Beleuchtung in Neu-Arzl ein und stellte die Aufrage, warum die unschöne Umfassnngsmaner des ehemaligen Herrenschwimmbades in der Mnscmnstraßc nicht entfernt werde. GN. Ravoldi schlug vor, auf deu öffentlichen Plätzen und in den Grünanlage!: der Stadt Trinlkbrunnen auszustellen. GN. Hagleitner nnd Gen. beantragten, die Mittel zur Vollcuduug des Kindergartens und des Kindertagesheimes Pcchegarten zu genehmigen. Für dic Führung einer Wohnnngsstatistik setzte sich GN. Dipl.-Ing. Rosch,e ein, der außerdem darauf hinwies, daß der Gendarmerieposteu Patsch seinen Sitz in I g l s hat, wo er eine Wohnung ilr Anspruch nimmt. Auf Antrag des Stadtrates wurde beschlosscu, für die städtische Gehalts- uud Lohurechnungsstelle eine neue Buchungsmaschine anznschasfeu. Zuin Ausbau ciues Platzes für eiueu Verguüguug'öpark uebeu dem Sportplatz au der S i l l wnrden l5>l).00N.— 3 bew ill igt. Bgm. Dr. Greiter berichtete über die weitere Beliandlnng von Anträgen uud Anfragen, die in früheren ^ememderatssitznngeu gestellt wordeu waren«: Einem Antrag der Sozialistischen Fraktion, in PradlOst und Nen Arzl Bohelfstindergärten zn errichten, kann der;eit ans finanziellelt Gründen nicht nähergetreten werden, weil vor allem der Kindergarten Pechegarten vollendet werden muß.


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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Zu einem Antrag der GR. Obcrhammer und Gen., alle Durchgänge unter dem Bahnviadukt in der Ing.Etzel-Strahe mit einer Beleuchtung zu versehen, teilten die Stadtwerkc mit, daß der Answand für die Be lenchtung der Durchgäiige 20.009.— 3 beträgt. Einer schriftlichen Stellungnahme des Musikdirektors Prof. Weidlich war zu entnehmen, welche Schwierigkeiten sich der Verwirklichung eines Antrages der GR. Dr. Angerer nnd Gen., die vor dein Kriege üblichen Hofgarteirkonzerte des städtischen Orchesters wieder einzuführeil, entgegenstellen. Auf Grund eines Antrages der Sozialistischen Fraktion, die Marktpolizci zu einer ständigeir Koirtrolle der im Stadtgebiet verkauften Wurstloareu ciuzufctzen, berichtete das städt. Gesundheitsamt über die bishe r unte r no m me ne rr libe rp rüsn 11 ge n. Es folgten weitere Anträge des Stadtrates: Von der Kralrkenfürsorgcanistalt der städt. Angestellten wird ein Darlehen von 650.000. -—3 aufgenommen, Beamtinnen im Vorbereitungsdienst, die wegen Heirat ausscheiden, wird eine Abfertigung gewährt, als wenn sie, Vcrtragsbedienlstete wären. Gegen die Beeinträchtignng der Innsbrnckcr Schi abfahrten durch Nenbanten wurde einstimmig eine Resolution gefaßt und an die Tiroler Landesregierung das Ersuchen gerichtet, an Hand der gesetzlichen Bestimmungen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Auf Aittrag des Finanzansschusses wurden mehrere Nachtragskredite, darunter W.000.— 3 für den Rndolfsbrunnen am Bozner Platz, genehmigt. Der Obmann des StR. Divl.-Ing. Knmmer, berichtete ausführlich über das Ergebnis einer Besichtigung des städtischen Wirtschaftshofes. Die Satzungen sür die Verleihung von Kunstfördcrnngspreisen der Stadt Innsbruck winden genehmigt, in Mühlau zwei Straßcuzügc mit den Bezeichnungen „Mühlenweg" nnd „Scheibenbichlweg" versehen. (5'ine Reihe von Anträgen des Bannnsschnsses, die hauptsächlich Ausnahmen vom Vanvcrbot, die Verringerung der vorgeschricbeneir Vorgartentiefe uud Höherzonnngell betrafen, wurden angenommen. Der Teilbebannngsplan Sillgasse wurde au den Bauausschuß zurückgewiesen, nachdem GR. Weyrer beantragt hatte, die Baulinie so zu zicheu, daß der alte Part' in der Sillgasse bleibt, um als Kinderspielplatz benützt werden zu können. Einer Änderung der Teilbebau ungsplänc für den Sieglanger und sür das Gebiet Brir.ner Straße—Meinhardstraße—Mnsenmstraße Bruneckcr Straße wurde, im letzteren Falle mil limp Per Mehrheit, zugestimmt. (Line eingehende Aussprache löste der ernenl drin (^emeindcrat vorliegende Teilbebannngsplan Maria Dheresien Straße — Wessergasse ^ Landhaiisplatz Hochhausplatz aus, der schließlich mil Mehrheit gegen die Stimmeil der VdU. Fraktion au^enommen >onvde.

Die Mitglieder des Linksblocks nahinen an der Abstimlnnng nicht teil. I!ach dem neuen Bebannngsplan wird die Bauliuie, au der Fugger uud au der Welser gasse uni 5 bis 5.5 Meter derart nach Süden verlegt, daß sie im wcstlicheu Teil der alten Grundgrenze der Geschwister Grciter an der Wclsergasse entspricht. Eine weitere ansführliche Wechselrede hatte ein Antrag des Stadtrates zur Folge, deu Vertrag über das Landestheater mit dein Lande Tirol zu den bisherigen Bedingnngen zii verlängern. StR. Gamper führte in seiner Stellnngnahme ans, daß das Theater der Stadt ungefähr 3 Millionen Schilling je Spielzeit kostet nnd daß man mit dem Aufwand für die Konzerte des städtischen Orchesters ebenso gnt die Wiener Symphoniker einladen könnte. Die VdU.-FraAion sei nicht gegen den Weiterbestand des Theaters, aber gegen die Fortführung im bisherigen Umfang nnd zu den bisherigen Kosten, die man vielmehr mit 1.2 bis 1.5 Millionen Schilling begrenzen sollte. Außerdem könnte man das Theater verpachten oder in Satznn gen für den Theateransschttß genaue Richtlinieu festlegen. GR. Kaiser betonte, daß es für die Sozialistische Fraktion die Frage einer Einstellung des Theaters nicht gäbe, nnd stellte eine Anregung zur Erwägung,, aus Mitgliedern des Theater-, des Rechts-, des Finanz- und des Finanzkontrollansschnsses einen Ausschuß zu wählen, der sich insbesondere mit der Ausarbeitung von Vorschlägen an das Land Tirol als den Vertragspartner über eine Geschäftsordnung des Theateralrsschusses, über Dienstverträae mit dem I n teudanten und dem Verwaltungsdirektor, über Richtlinien für die finanzielle Gebarung und außerdem mit einer Vegrenznng der Beschlußfähigkeit der gemcinderätlichen Mitglieder des Theateransschnsses zu defasseu hätte. G R . P s ö t s c h e r wies darauf hin, daß ini toni menden Jahr statt 30 nnr noch 21 Erstaufführungen gegeben werden, was eine erhebliche Ersparung bedeutet. Eiuc Begrenzung der Subvention müsse angesichts der besonderen Eigenart des Theaterbetriebes als unmöglich angeseheil werden. Für den Linksblock sprach ^ R . Petlaner, der die unverminderte Erhaltung des Theaters als eine Kulinrnolwendigteit bezeichnete nnd dafür eintrat, daß der Theatervertrag zn den bisherigen Bedingungen verlängert werde. Der Znschnß dürfe nicht begrenzt werden/weil man Knltnr nicht mit finanziellen Werten messen löniie. Schließlich wnrde der Antrag des Stadtrates, den Vertrag mit dem Vande zn den bisherigen Bedingnnqen ',ii verlmi^ev,,, mit ^eln'heil qeqei, die klimmen der ' ^ d i l , ! n i ^ der gemeinde Mehrheit

"vnillimi liüqenommeü, daqeqen der ''In Vi)U, ^ a t l i o n , den Zuschuß dev 2llid! mit 1.5 M i l l . Schilling zn beeren',e>,, mit abgelehnt.

An die öffentliche Ätznn^ schloß sich eine vermin üche lin.


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' Ehrcllkcttc dcs Bürqcilncistcl'5 voll

Nach geraumer ^eit durften die x^nnsbriicker ioieder einmal dio goldene (5hrentetle ihres Bürgermeisters delvunderlt. A m Fronleichnamstage dieses Jahres zierte sic Hals und Brust unseres Bürgermeisters D r . Franz breiter, der, hinter dein Tanctissinnlni schreitend, an der ^andesprozession, die bei herrlichem Wetter dnrch die Straßen Innsbrncks zog, teilnahni. Während dielleicht die ältere (Generation doni Ve stchcir der Bürgernieistcr-Ehrenkette einigeilnahen Kenntnis haben dürfte, sind die jüngeren Bewohner nur sehr wenig darüber nnterrichtet; daher sind sol^ gende Zeilen über dieses kostbare I n w e l , das uns gottlob trotz Verwüstnng und Untergang vieler K i l l turgüter erhalten geblieben ist, ivohl angebracht. Der Innsbrncker Gemeinderat trug sich (nachdem der Gedanke bereits einmal unter Bürgermeister D r . Falk erörtert wnrde) vor nninnchr bald 5il) J a h ren mit dein Vorhaben, seinem Bürgermeister Will). G r c i l i n Form einer Amtskette ein sichtbares Zeichen feiner Würde zn verleihen, das er oder sein gesetzlicher Stellvertreter bei feierlichen Gelegenheiten tragen sollte. Da öffentliche Gelder für derartige Zwecke nicht verwendet werden sollten, spielte die Frage der F i nanzierung die hindernde Nolle. Es vergingen Jahre, bis das Vorhaben in Wirklichkeit umgesetzt wurde. Beschleunigt wurde es — wie ein damaliges Gemeinde ratsmitglicd in der Tagespresse mitteilte —dnrch den Umstand, daß es dem Innsbrncker Bürgermeister Wilhelm Greil anläßlich einer Kaiserseicr i n Trient beinahe nicht gelungen wäre, eineil Polizeikordon zu überwinden, eben daher, weil Wilhelm Greil keinerlei Zeichen seiner Würde an sich trng. Als günstiger Anlaß ;nr Verwirklichung des Planes erschien der 6l). Ge bnrtstag des Bürgermeisters G r c i l am 25. M a i 191N. (5ine größere Anzahl von Bürgern beschloß die S t i f lnng der Ghrentette und war sich einig, derail Kosten im Zcichnungslvcgc aufzubril^gcn. Architekt Kirchmayr, Professor der hiesigen Staats gewerbeschnle, erhielt den Auftrag zum Entwurf des Modelles und Goldschmied Norz jenen znr Ansfüh rung in (hold. Ans 22 breiten, zart dnrchbrochcnen Gliedern i n der Größe eines 50-Kronen Stückes beste hend, Iveist die Ehrenkette in der Mitte einen in romanischen Formen gehaltencn ri,'l emaillierteii Tiroler Adler ans. Rechts nnd lints davon sind zwei kleinere quadratische Plaketten mit abgernndeten Ecken angebracht, welche das von alten, i m Besitze des Museums Ferdinandenm befindlichen Münzen ab genommene ^eliefbild des Kaisers ^ l a r i m i l i a n und seiner Gemahlin d i a r i a von Bnrgund ansioeiseii^ drei lose eingefiigle kleinere Prägestücke, Viachbil dnngeil der von Meinhard I I . geprägten Silber groschen, vermitteln den Übergang m der großen ovalförinigen Plakette mit dem von ',we> Niltelii flankierten Innsbrncker Stadtwappen; dahinter sieht man den Stadttnrm. Das Äiotiv hiezn slainint aus einem am Erker des Goldenen Dachls angebrachte!, Sknlptnrfries. Ans der Nückseite findet sich der Na»», für die eingravierte Widmung. An dieser P hängt als Abschlußglied eine mit kostbaren s gefaßte hochwertige Perle, die nach Angabe des

gen Inhabers der ^ i r i n a Nor; ein l^eschenkstück Kaiser Franz Josefs lin dcn Bürgermeister von I n n s bruck ist. Die Urkunde, die dein Bürgermeister Wilhelm ;n seinen, <><>. l^^burtstage überreicht lonrde, ist ^andesoberoffi;ial i. P. K'arl Jeneioein auf Pergament sehr geschmackvoll ausgeführt. Sie befindet sich in einer hübschcn, mit dem in Silber nnd E m a i l gearbeiteten Stadtwappen verzierten Mappe ans Schweinsleder und hat folgenden Wortlaut: Die nnterzeichnelen Ehrenbürger nnd Bürger der Landeshauptstadt Innsbruck stifteil hente zum »><>. (Geburtstage des hochverehrten Herrn Bürgermeisters Wilhelm Greil eine goldene Bi'lrgcrlneister'Kette, die auf einein, Schilde die Widmung zu tragcu hat: „Gewidmet von Bürgern Innsbrucks au läßlich der Feier des l,l). Geburtstages des Bürgermeisters Wilhelm G r e i l . " Diese Kette wird der Stadtgeiiieiiide Innsbruck übergeben als ein Zeichen der Verehrung nnd Dankbarkeit für die nnvergänglichen Verdienste ihres ersten Trägers und soll den tilnftigeu. Geschlechtern unserer Stadt eine bleibende Erinnerung an diesen M a n n wach halten, der seine hohen Geistesgaben, seine unermüdliche Tatkraft Bürgerst,m in den


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Dienst seiner Vaterstadt ssostellt und als deren Bür germeister eine in ihrer beschichte einzig dastehende Periode des Anfschnumgcs herbeigeführt hat. Daß der Nauve des Bürgermeisters Wilhelm Grcil sür alle Zeit mit der Stadt Innsbruck eng 'verbunden bleibe, soll diese Kette sinnbildlich znin Ausdruck bringen! Mögen alle künftigen Träger derselben dein leuchten den Beispiel jcncs Mannes folgen, zn dessen Anden kcn sie gestiftet wurde! Innsbruck, am 25. Mai 1910. (Es folgen ungefähr 100 Unterschriften.) Unter dem 0. März 1911 konnte das Magistratspräsidinm namens des Gemeinderates und der Stifter um die zuständige allerhöchste Genehmigung von Seite des Kaisers einschreiten. Bald darauf — so berichtet Dr. Anton Wintter—, schon am 12. Mai 1911, konnte der Magistrat dein mittlerweile vom Ministerium des Innern hcrabgelangteu Auftrag zur Vorlage eines Gemeindcratbcschlnsscs wegen Armahme der Kette namens der Gemeinde sowie weiterer Abbildungen samt genaner Beschreibung von Kette und Wortlaut der, Inschriften entlsprcchcn. Als lange Zeit keine Erledigung einlangte, cs vielmehr von Wien her durchsikkcrte, daß es mit der Genehmigung der Kette „Schwierigkeiten" habe, richtetc der Magistrat nntcr dem 14. Februar 1912 eine ziemlich deutliche Urgcnz unmittelbar an die kaiserliche Kabinettskansici, nnd siehe da, schon am 24. Februar langte eine Mitteilung des Statthalters ein, die solgcnden Erlaß des Ministe riums des I n n e r n eröffnete: Nach der vorliegenden Beschreibung trägt die Rückseite der cm dieser Ghrcnkette hängenden Plakette die Inschrift: „Gewidmet vou Bürgern Hmebrucks anläßlich der Feier des 60. Geburtstages des Bürgermeisters Wilhelm Grell." Es würde nun gewiß keinem Bedenken unterliegen, für den Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck, wie dies ill ähnlicher Weife bereits sür die Oberhäupter anderer Gemeinden erfolgt ist, die Allerhöchste Bewilligung zum Tragen eines Ehrenzeichens bei feierlichen Anlässen zu erwirken, doch kann im vorliegenden Falle mit Rücksicht ans die erwähnte Inschrift nicht das Bedenken übersehen werden, daß es kaum angängig wäre, wenn mit der Versehnng der Funktion des Bürgermeisters in Innsbruck durch eine Allerhöchste Schlnhfassnng Seiner -Majestät siir immerwährende Zeiten die Berechtigung zum Tragen

eines Ehrenzeichens verknüpft würde, das nach seiner Ansslattnng in erster Linie bestimmt ist, die Erin nerimg an die Person des gegenwärtig im Amte bc sindlichen — wenn auch nm die Stadt noch so ver dienten — Bürgermeisters Greil kommenden Gene ralionen zn erhalten. Über dieses Verhalten der übergeordneten Behörden waren damals die Meinungen in Inusbrnck geteilt. Der Bürgermeister entschied, die ganze Sache sei einen Kampf nnd einen Streit nicht wert, die beanstandete Inschrift folle beseitigt werden. Dies ist anch geschehen, aber dabei hat es sich für die nachkommenden Generationen „gefügt", daß die Inschrift nicht ausgelöscht, sondern dnrch eine aufgelötete Goldplatte bloß zugedeckt wurde. Das Verschwinden der ominösen I n schrift wnrdc nach Wien gemeldet nud mit Eilzngsgcschwindigkeit traf dann die Bewilligung ein, jedoch mit dem ausdrücklichen Beisatz: „Vorausgesetzt, daß die angebrachte Inschrift im Sinne des Berichtes beseitigt wird." Am 27. April 1912 fand in: Ndlersaale in einer Festsitzung des Innsbrucker Gcmeinderates, wobei anch die Stifter anwesend waren, die Überreichung der goldenen Amtskette statt. Vizebürgermeister Dr. Erler hielt eine Rede, worauf Bürgermeister Wilhelm Grell „in Ketten gelegt" wurde. Nachdem dieser für die Ehrung gedankt hatte, begab er sich znm Statthalter, nm den Dank sür die 'kaiserliche Bewilligung znm Tragen der Ehrenkette abznstatten. Es ist begreiflich, daß die nm Krone nnd Reich besorgten Herren des Statthaltereipräsidiums großes Gewicht darauf legten, amtlich feststellen zn können, daß der gestellten Bedingung entsprochen wurde, nud als Bürgermeister Greil am ersten Mai znm ersten Male im Schmnck der Ehrcnkette in der Hofburg erschien, trat eine förmliche „Plakettenumdrehungssncht" zn Tage. Damit war aber die Geduld des Bürgermeisters auch erschöpft und er erklärte: „Jetzt werden Sie es endlich wissen, daß die Inschrift verschwnndcn ist; wenn noch einmal einer versucht, die Platte umzudrehen, schlage ich ans die. .." Seither wurde die goldene Ehrenkette von sechs Innsbrncker Bürgermeistern getragen. Wilhelm (tppacher

Zur Ausbildung der Fremdcuführer Dr. Karl Scbadelbaner. Den Angaben von Fremdenführern wird heute der vielfach vorgetragenen Ungcnanigkciten nnd Unrichtigkeiten wegen gerne mit Mißtrauen begegnet; besonders zwei Vorwürfe können dabei häufig berechtigterweise erhoben werdm, uämlich eine gewisse Datierungsunsicherhcit nnd ein monotones Herabsagen des Eingelernten. Da die Fremdenführer aber für die Daner der Führung in ständiger Aussprache mit den ausländischen Neisendcn stehen nnd so dein Ansehen der Stadt ebensoviel nützen wie schaden können, is! ihre Überprüfung und Überwachung durch die znstän digen Stadtbehörden höchst wicbtig. I n einer Reise nnd Fremdenstadt müssen anch die Fremdenführer

einwandfrei arbeiten, (^'s ist daher s^lir begrüßenswert, daß die Magistrats Abteilung I sich selbst bei der Nenanstelluug von Hilfsführern in einer ein gehenden Prüfung über die Kenntnisse der ^ w c r b r r unterrichtet. Wie berechtigt eine solche sln'iiqc >tm> lrollr ist, bestätigen gerade diese Prüfungen, bei denen die Bewerber sind mmeist Hochschüler! — auch unglaublichr Vücken allgemeinen Schulwissens mifscheincn, Von vornehereiu abzulehnen sind allV jcnc Bewerber, die sich nur für eine bestimmte Führnngsronte vorbereiten nnd bei der Prüfung ;. V. erklären, „über die.^ap>i',iucrtirchc weiß ich nichts, mciü^ Füll rmig bort bei dcr allcn Ilniversüä! ans", od^r „von


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der ^audcol)auptsiad<

den Sehensivürdigkeiten der St.'«Jakobs Pfarrkirche weiß ich nichts, da fahren wir mit dein Omnibus vor bei". Äliit welchen Kenntnissen FremdenfichrerAn Wärter anzutreten N'ageu, möge folgendes Beispiel de iveifeu, das tatsächlich vorgekommen ist: Wer erbaute das Goldene Dachl? Antwort: „Her zog Friedrich mit der leeren Tasche erbaute den i^rler mit 'dem Dachl und Kaiser Maximilian baute das Hans dahinter dazu." (''liso stand das Dachl von zirka 11!il> bis zirla .15)00 allein und frei da!) Selbst wenn die Fremdeuführerauwärter einzig nur den „Führer durch Innsbrnck" vou K. Jandl ^ desseil Benützung ans der Nennung darin enthaltener Fehlangaben, wie 5. B. das „Reich" der Andechser, die (^riindnng der Universität 1075 (statt KÌU9/7O) erkennbar ist — studieren, tonnten sie darans wenigstens die wichtigsten Ereignisse der Stadtgeschichte nnd Daten über die Sehenswürdigkeiten richtig erlernen. Der Vorwand, daß es keine geeignete Literatur zur Nnsbildnng der Fremdenführer gäbe, wird mit Rücksicht ans das riesige Innsbruck betreffende Heimatschrifttnm — siehe die 2000 Nnmmern „Innsbrucks

stadtgeschichtliches Schrifttum bis znm Jahre 1'.>5>0"! völlig zn Unrecht erhoben. I n den Lesesälen der Universitätsbibliothek und des Ferdinandenms können die meisten Arbeiten über Innsbruck mühelos eingesehen nnd slndierl werden. Für eine anskömmliche Ansbilduug genügen aber bereits ganz wenige, allgemein bekannte Werke, wie Conrad FischnalerS süusbändige „Innsbrucker Chronik" nud die in der Sammlung „Die sinnst in Tirol" die Stadt I n n s bruck betreffenden Händchen, nämlich Jos. Weingartner „Die Kirchen Innsbrucks" (iu 2. Aufl. 1950 erschienen), Jos. barber „Das Goldene Dachl", und voi: Heinr. Hammer „Ans Innsbrncks Altstadt", „Die Paläste nnd Vürgerbanten Innsbrncks" nnd „Die (Lrzbilder des Maz'imiliangrabcs". Wer außerdem noch Heinr. Hammcrs „Alt Innsbrnckcr Stildien", Dav. v. Schönherrs „Gesaminclte Schriften", Hans Ho'rtnagls „Innsbruck" und das im Jahre 1929 Heransgegebene Sammelwerk „Die tirolische Landeshauptstadt Innsbruck" studiert, kann sicher eine gute Freindenführnng veranstalten.

Statut der Landeshauptstadt Innsbruck zur Förderung künstlerischen Schaffens § 1. Allgemeines. Die Landcslhanptstadt Innsbruck schreibt alljährlich zur Förderung des künstlerischen Schaffens drei Geldpreise aus, und zwar je. einen für eingereichte Werke 2) der Dichtung; d) der Musik; c) der bildenden Knnst. FördernnIsvreise können auch allgemein in Würdigung einer künstlerischen Tätigkeit verliehen werden. Die Gesamthöhe der Preise wird alljährlich im Haushaltsplan festgelegt. § 2. Bezeichnung der Preise. Die. Preise tragen die Bezeichnung: „Fördernngspreis der Landeshanptstadt I n n s drnck" mit Angabe der Jahreszahl und des KunstZweiges, für den der Preis erworben wurde. (Z. V. „Fördernngspreis der Landeshauptstadt Iuusbruck 1952 für Musil.") Vewerblmasbcrcchtigllng. Bewerbuugsberechtigl sind alle .Kunstschaffenden, die entweder .->) in Innsbruck geboren sind oder d) in den letzten fünf Jahren in Innsbruck ihren ordentlichen Wohnsitz hallen oder c) deren künstlerisches schaffen der Landeslhanplstadt Innsbruck besonders nahesteht.

Personen, die den Förderungsvreis der Landeshauptstadt Innsbruck verliehen erhalten haben, dürfen sich in Znknnst ini selben Teilgebiet (§ 5) nicht mehr bewerben. ,3 ^.

Vcrpflichtungserllärung. Der Bewerber hat sich den Bedingungen der Preisansschreibnng zn nnterweifen. § 5. Reihenfolge der Verleihung. Der Stadtrat legt nach Anhörnng des gemeinderätlichen Ausschusses für die Angelegenheiten der Kunst, der Wissenschaft und der Knltnr bis längstens 30. J u n i des laufenden Jahres fest, für welche Teilgebiete der einzelnen Knnstgattnngcn die Preise vergeben werden; a) Dichtung Lyrik (Höchstzahl der eingereichten Gedichte 50) oder dramatische Dichtuug (abendfüllendes Bühnenwerk, abendfüllender Einakterzyklns, abendfüllendes Nundfunkhörfviel) oder erzählende Dichtung (1 Noman oder !i Novellen oder 20 Kurzgeschichten, wahlweise Vers oder Prosa). b) Musik eiil größeres Instrnmentalwerk, ein größeres Vokalwerk (einschließlich Kautateu und Oratorien, bei Liedern Höchstzahl lO) oder eine Oper oder ein abendfüllender Zyklus vou Kurzopern. I m Bewerb für Dichtnng nnd Mnsik dürfeil nnr bisher noch nichl veröffenllichte Werke eingereicht werden.


Amlöblatt der Vaudcohauptstadt Innsbruck

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c) Bildende Kunst Malerei und Graphik einschließlich Glasmalerei (eingereicht können höchstens 5i Gemälde jeglicher Iarbtechnit oder 12 Graphiken werden: die, Ge inälde sollen tnnlichst ansstellnngsfertig, d. h. gerahmt, sein). Bildhanerei (1 Großwerk über 1 Meter Höhe oder insgesamt 3 Kleinwerke nnter 1 Meter Höhe oder ein Grnpvenwerk der Kleinkunst, z. B. Weih^ nachtskripfte). ^lrchitektnr (höchstens 3 der Bangestaltnng in Tirol dienende Entwürfe). Preisgericht. Der Bürgermeister beruft alljährlich über Vorschlag des gemeinderätlichen Ausschusses für die Angelegenheiten der Kunst, der Wissenschaft und der Kultur aus dem Kreise der in Innsbruck wirkenden Künstler oder Fachleute ein ans je fünf Personen nnd je drei Ersatzmitgliedern für jede Kunstgattung 'bestehendes Preisgericht ein, 'welches die Preisträger nach künstlerischen Gesichtspunkten, bzw. in Würdigung ihrer ssesamtkünstlerischen Tätigkeit ermittelt. Die Tätigkeit dieser Preisrichter ist ehrenamtlich. Vergütungen werden nur in besonderen Ausnahmefällen für tatsächlich erwachsene Auslagen und Spesen nach dem freien Ermessen der Stadtgemeinde Innsbruck geleistet. Die Beratungen des Preisgerichtessind nichtöffentlich. Die Preisrichter sind znrstrcngsten Verschwiegenheit über die Beratungen und die ihnen i>: der Eigenschaft als Preisrichter bekanntgewordenen, Tatsachen verpfliclM. Die Preisrichter sind von der Newerbnng ausgeschlossen. Den Vorsitz des Preisgerichtes führt der Bürgermeister oder ein von ihn: zu bestimmender Vertreter. I m Falle der Verhinderung treten die Ersatzmitglieder an Stelle der auserwähltcn Preisrichter. Mitglie der des Preisgerichtes, welche mit einem im Wettbewerb stehenden Künstler näher verwandt oder verschwägert sind, dürfen an der Abftimmnng über die Auszeichnung dieses Künstlers nicht teilnehmen. I n Zwcifelsfällen entscheidet darüber der Vorsitzende. Znr Bcschlttßfähiglkeit des Preisgerichtes ist die Anwesenheit des Vorsitzenden und weiterer drei Mitglieder er forderlich. Die Beschlüsse erfolgen mit Stimmcnmehr

heil, wobei der Vorsitzende initstimmt. Bei stimmen gleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. liegen die Entscheidung des Preisgerichtec' ist lein Rechtsmittel zulässig. Über die Sitzungen des Preisgerichtes ist ein Protokoll zn führen. tz 7. Ausschreibung. Die Ansschreibnng erfolgt jährlich längstens bis :j1. J u l i . Die Ansuchen sind längstens bis !il). Sep^ tember beim Stadtmagistrat, Abteilnng I I (Knltnramt), nnter einein die Anonymität gewähr leistenden Kennwort mit dem Beisatz „^ördernngspreis der Landeshanvtstadt Innsbruck" und Angabe dcr Kunstgattung einzureichen. Name nnd Anschrift soloie der Nachweis über die Bewerbungsbcrechtigunf! sind in cincin gesonderten, verschlossenen Briefumschlag, der das Kennwort trägt, anzuschließen. Der Briefnm schlag mit dem Kennwort des Preisträgers ist erst zu öffnen, nachdem das Preisgericht seine Entscheidung getroffen hat. Sollte der Preisträger nicht bewersein, so hat das Preisgericht über die Verleihung nenerdings zu entscheiden. Verleihung. Die Preise,werden alljährlich im Monat Dezember oder ans besonderem Anlaß all einem vom Stadtrat zu bestimmenden Zeitpunkt verliehen. Sie werden durch den, Bürgermeister bcnrknndet nnd überreicht. Die Namen der mit Preiscn ausgezeichneten Personen, werden im Amtsblatt der Lan desHauptstadt Innsbruck veröffentlicht. Die Teilung der Vorgeseheiren Preise desselben Kuustzwciges nnter mehreren Bewerbern ist unm lässig. Sollten in einem Jahre keine vreislwnrdigen Leistungen vorhanden sein, so unterbleibt die Preisvergebnng.

tz 9. Vorkaufsrecht. Der Stadtgemeinde Innsbrnck steht ein Vorkaufsrecht beim Erwerb voli Preiswerken der bildenden Knnft zn. Genehmigt mit l^meinderatsbeschliiß vom l^. i 1952.

Schlachthofzwang 5>. I - 554/1951 Innsbruck, den 27. Juni 195!?. Betrifft: Kundmachung für lden SchlachthofZwang vom 25. Iän'lwr 1950, E r g ä n z u n g , bMi. Wieder«er» laut da rung. Kundmachung M i t Neschlusi des Gemoinderales uoin 25. Nprü 1952 wurde der § 1 der Kundmachung uom 25. Jänner 1950, de treffend die Wiederuerlautbarung des allgemeinen Schlacht Hofzwanges llir das Stadtgebiet von Innsbruck, ergänzt. Vie liundmachuug erhält fomit folgende Fassungi Vie seit 51. M i r ) 1942 in kraust stehende „Satzung der

GaulMisitstadt Innsbruck über den Zwang Zur Uonützung des städt. Schlachthofes lallgemeiner SchlachtliaiiSiZwangi" wird mit Wirkung uom 25. Jänner 1950 nichel.' Kraft gesetzt. Zum gleichen Zeitpunkt wird der Aeschlus; des Inns° brucker Gemeinderales uom 14. Npril 1910, ZI. 26.425, be» treffend die Linführunq des Schlachthofzwcmges in Innsbruck, mit einigen iibäuderungen iu folgender Furi» wieder nerwutbarti 5 1. M>e im Stadtgebiete uon Innsbruck a!!>allend<,'n gemerbsnnd iiiclitgewerbsmäsiigen Schlachtungen non Schlaclit» uieh (Binder, Pferde, Maultiere, Maulesel und ise!) und Stechuieh (Kälber, Sclnneine, Schafe, Ziegen, »isr und Kitzen), mit Niis»ahme der Nausfchlachtungen


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der Vandeobanvtstadt Innsbruck Stechvicch, dürfen nur im städt. Schlachthofe durchgeführt werde». Desgleichen ist dio Vornahme aller damit im Zujanunenliange stellenden snlfsarbeilen, wie das Abhäuten, Nuö>weidcn, Reinigen der Därme lind übriger Eingeweide, das Vriilieil der Schweine usw., n»d alle Rebenarbeiten, wie Veiseiligungen oder Verwertung non Ulut, Torsten, Klanen, hörnern, Diinqer i>l»',, an de» s<ädt, Schlachthof Die Errichtung neuer und die Benützung bereits der privater Schlachlslällen ist uerbolen. Das siir Iiinsnruck bestimmte Scljlacht und Stochvieh musi, lliiadliänqiss non der Nr! der klnlicjerung, in don städt. Schiudi! und Vie!,I,ol überstellt werden- die vorherige siiisiellunq uon Schlacht und Stechuioh in privat slaümigeii ist aubiiaIj!U5lo5 verboten. 8 2. Tiere der im § 1 genannten kirt, welche austerhalb t)es städt, Sclilachthofes notgOschlachtet werden müssen, sind unverzüglich und mit allen EingsweiHen zur weiteren Nufarbeilung in den städt. Schlachthof Zu überführen' an der Schllichtsl<i!<e, seilist darf nur das Entbluten und, wenn es die Amstän^de erfordern, auch noch die Herausnahme der A a lichei il g e w cibo e r so l g e n. Der 5all einer Rotschlachtung liegt nur dann vor, wenn zu befürchten ist, daft das erkrankte oder verletzte Tier bis zur Aberfiihrimg in den städt. Schlachtihos verenden oder

das fleisch durch Verschlechterung des KrantheitsZustandes wesentlich an Wert verlieren oder gang unbrauchbar werden könnte, oder wenn das Tier infolge eines Anglücksfalles sofort an Ort und Stelle getötet werden must. Werden bei einem notgeschlachtelen Tier nach der Schlacht tung Erscheinungen wahrgenommen, welche für das Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche sprechen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer solchen Seuche erwecken, so ist hieuon lmuerHÜglich das städt. Veterinäi'amt zu verI n einem solchen ßalle darf das notgeschlachlete Tier nicht sofort in den städt. Schlachthof überführt werden, sondern must mit allen singemeiden bis zum Eintreffen eines städt. ssmtstierarztes, welcher die je nach der Tage >des Kalles erforderlichen Anordnungen über das weitere Verfahren mit dem notgeschlachteten Tiere treffen wird, an der Schlacht' stelle sicher verwahrt werden. § 3. Übertretungen dieser Kundmachung werden, sosern böe Tat nicht eine, uon den Gerichten zu verfolgende strafbare Handlung begründet, als Vcrwaltungsübertretung mit Geld bis zu 3 1000.— oder mit Arrest bis Zu 14 Tagen bestraft. Stakimagistvat 3nnsbruck Der VürgermMter: Dr. G rei ter

Wchntmlschanqebote llbkurzungon: ka ^ Kabinett) Kü ^ Mche- 6p -^ Speis,' Zi - Zimmer. 1 Zimmer, Küche und Zubehör: Schwarzmüller Karl, Reichenau ?, gegen 1 Zi, Ka, Kü, Balkon. — Waldner Johann, Landscestraste 8, gegen 2 bis 3 Zi, Ka, K ü , pradl. - Mchner 3osef, Kärntner Strafte 40/11., gegen 2 Zi, Ka, Kü. — Ganzer klndreas, ölmgerburg 20/11., ge>gen 2 Zi, Kü, Zubehör. — Santer Georg, Weinhartsirafte 2/II., geg,en Zi, Kü. — INanaigo Käthe, Iosef-Pöll-Strafte 2 / I I . , g,egen Zi, Kü, pradl. 1 Zimmer, 1 Kabinett, Küche samt Zubehör: heche,N!bergelr Maria, Iahnstrasie 15/1., gegen 3 Zi, Ka, Kü. — Ienemein Josef, SäMelzergasse 16/1., gegen 1 Zi., Ka, Kü. — M a l i racher Mbert, Mandelsbergerstrafte 9/IV., gegen 2 Zi, Kii, Zubehör. 2 Zimmer, Küche und Zubehör: M a i r L r n a , Vögelebichl 18/1., gegen 2 Zi, Kü, SaggM

llmthorstrafte 18.1, ?. 5>r<ner u, En., Wiederalifbau, PlanKrauebitlon Umgebung 18 ti, ledendo Justine, Nnbau. I g l s 13l, ^nciql L. li. E., s)olHschuppon mit Kleingorage. I q l 5 24, ^^'(f n, und I,, Vauarbeilon. ^eosioldstrafte 38, Hritz W. und 6-, Änderung b^w. Lrwei te rung. NrzI 32N, Sm,rer-Werke, ssuloreparalur<Werkstätte. I n g , Elzel Slrafte 3N, ^äule» und ^ellverwertnngs-Gcs., öl» seiieriiügKlinIcige. llmras 1N9 K, Dr, §ranz Vurlscher, Einfamilienhaus. Seilergajjo 7, probst l)., Wiederaufbau. 17, Winkler Johanna, Wiederaufbau des drillen Stockwerkes, 4 W.

oder pradl. — M a i r Verta, Miidre>as-Hofei>6trasie, 28/?., gegen 2 Zi, Kü, Stadtmitte. — Wurzer Joses, Höttinger M i 80/1., gegen 2 bis 3 Zi, Kü. 2 Zimmer, Kabinett, Küche und Zubehör: Stocker Mfred, Lgger-Lienz-Straste 90/1'., gegen 3 Zi, Wilten, Saggen, poadl, Alühlau. 3 Zimmer, Kabinett, Küche und Zubehör: Llnser Rtathillde, Speckbacherstrafte 8/IV., gegen 2 Zi, Ka, Kü, Wilten!, pradl, Saggen. Auswärtige Tauschpartner: Gesucht in Innsbruck: Strzelczuk Karl, Wien Hl., Strohgasse 31/11., 2 Zi, Ka, Kü gegen 2 Zi, Kü. — Riederhofer Engelbert, Vregenz, AnterburggräflWstrafte 7/1, 2 Zi, Ka, Kü, Nad geg,en 2 Zi, Ka, Kü, Vad.

Gumppstrafte 68, Gatfcher Mathilde, Wohnungsumbau, ^'oopoldstraste 67, Nuslria Mineralöl.Oes., Tankstellen^omel. lerung. Nrzl 261 d, Schiffer R. und M., Wohnhausban, 1 W. l)öttinqer Nu 38, Mühllaler <>:,, Errichlung eines Kioskes. Nennweg 35, I n g . ßranz Saurwein, Dach^immeruinbau. Salurner Strafte N , St adtg ein einde Innsbruck, Eweilerung der Ea Verleger, Eigentümer u. Herausgeber: Die Stadtgomeinde Innsbruck. Verantw Schriftleiter: Dr. Karl Schädelbauer, Innsbruck, Ralhaus, Zimmer Rr. 190. — Nnzeigenvermaltung: Internat. Werbegesellschaft m. b. y., Innsbruck, Museumstrafte 21. Druck: ßelizian Rauch, Innsbruck.


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Nummer 7

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

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