derTllndesnauMM Innsbruck E r s c h e i n t ci n m a l i m M o n a t Iahresabonn. 3 20.—, Einzeln 8 2. E r h ä l t l i c h beim Natlia » s - P o r t icr
Nummer IO
S ä) i i s t l c l l n ii ^ ' R a t h a u 3. S t o c k , Z i m m e i N r . l90 F e r n s p r e c h e r 3l r. 6 3 7 l / l 9 l)
'2. Jahrgang
Oktober 1959
Die Gebarung der Stadt Innsbruck im Rechnungsjahr 1958 I n der Sitzung oom I. Ottober 1959 hat Bürgermeister Dr. ^ugger dem «lemeinderat einen Nerichi über die Gebarung der Hoheitsuerwaltung der Stadt Innsbruck im Rechnungsjahr 1958 erstattet und angekündigt, daß diese Ausführungen im Amtsblatt veröffentlicht werden. Es seien daher die wesentlichsten Punkte dieses Berichtes wiederholt.
c) Kapitalgebarung mit Stand am Beginn des Verwaltungsjahres Zuführungen Entnahmen
Der (heldbestand der Stadtgemeinde Innsbruck (Hoheitsuerwaltung) betrug am Ende des Verwaltungsjahres 8 24,227.200.84.
l) den Spareinlagen der unselbständigen Stiftungen mit
Dieser wurde gebildet aus der a) ordentlichen Gebarung mit Vortrag aus dem Vorjahr Einnahmen Ausgaben
Endstand
8 274.732.32 8 170.787.103.62 8 171.038.782.97
8
23.052.97
8 8 8
6.367.481.65 36,890.799.43 41.148.013.44
Endstand
8
2,110.267.64
alcherliauc'linlwmnsligen webarnng mil Verwahr- und ourchlausende Gelder Vorschüsse Schadenbeseitiguug am fremden Vermögen, ,' Kredit der I V B
8 8
2.820.017.li3 1.312.689.1!
8 8
21.324.14 6.000.000.
E'ldstand
8
7.486,001,35
Endstand
12.874.454 — 15,982.836.50 18.430.446.33
8
10,426.844.17
6.722.29
Die Schulden der Stadt Innsbruck (Hoheitsverwaltung) am Ende des Verwaltungsjahres 1958 betrugen 8 77.438.580.96. Zur Erfüllung des Kapitalsdienftes für diese Schulden (Tilgung und Verzinsung) wurden im Verwaltungsjahr 1958 8 5.737.680.79 aufgewendet, o. s. 3,55 Prozent der ordentlichen Gesamtausgaben. Die Entwicklung des Schuldenstandes in den letzten zwei Jahren ergibt folgendes V i l d !
auhcrordentlichen Gebarung mit Vortrag aus dem Vorjahr Einnahmen Ausgaben
<Ij Riictlagengrbarung mil Sland am Veginu des Verwa! l u ngsjahres Zuführungen Entnahmen
Endstand
8 8 8
8 8 8 ^8
9.024.349.35 13.330.127.93 18.180.167.86 4.171.309.12
Am 1. Jänner 195? betrugen die Schulden 8 71.562.000.— am 1. Jänner 1958 8 74,927.000.— am 1. Jänner 1959 - 8 77.439.000.— Von diesen Schulden sind nicht weniger als 8 54,778,000, Darlehen aus öffenllichen ^onds für Wohnbauzwecke mit einer Laufzeil zwischen 25 und 100 Jahren, zum größeren Teile unverzinslich, zum Heinere» Teile mit l Prozent p, a, verzinslich. oon der Deulslhen Ban- und Bodenbant ausder Kriegszeit, insbesondere für Wohnungen Südtiroler Umsiedler oon der Bundeswohnbausörderung aus den Vortrieg^jahren oom ^b'ohnliauswiederauf'baufonds im Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau für triegsbeschädigle Wohnungen
8
9.958,0<m, -
8
460.000. -
8 21.768.000. ^
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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
rwm Vunides-Wohn- und Siedlungsfonds 8 15,440.000 — und vom Land T i r o l auf Grund des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 ., . 8 7,152.000.— Hiezu ist zu bemerken, daß die Verzinsung und Amortisation dieser Darlehen aus den Mietzinsen gemährleistet ist. Weiters ist im Schuldenstawo vom 1. Iänner 1959 der Rest der Schweizer-Franken-Anleihe aus 1930 im Betrage von 8 15,530.000.— enthalten. Diese Anleihe wird voraussichtlich im Jahre 1960 zur Gänze getilgt sein. A n sonstigen Darlehen hat die Stadt einen Betrag von 3 7,131.000.— aufgenommen, die Laufzeit und Verzinsung dieser Darlehen ist verschieden. Seit dem 1. Jänner 1957 ist somit der Schuldenstand der Hoheitsuerwaltung um 8 5,877.000.—gestiegen. Dieser Vermehrung der Schulden steht aber eine bedeutende Erhöhung des Gemeindevermögens gegenüber. So betrugen die Aufwendungen allein für die über den außerordentlichen Haushalt finanzierten Bauvorhaben sowie für die im ordentlichen Haushalt vorgesehenen Straßenneu- und -umbauten und Erweiterungen des Kanalnetzes im Iahre 1957 ' 8 30.880.000.— I m Iahre 1958 wurden im gleichen Rahmen 8 44,770.000.— ausgegeben. I n diesen zwei Jahren konnte, wie allgemein bekannt, eine Reihe von wichtigen Vorhaben fortgesetzt und vollendet oder begonnen werden. Auch die Bilanzen der Stadtwerke weisen eine günstige Entwicklung des Anlagevermögens aus. Zu Beginn des Jahres 1957 betrug der Restbuchwert der gesamten Anlagen ' 8 439.700.000.— Innerhalb der Iahre 1957 und 1958 erhöhte sich dieser bei angemessenen Abschreibungen um netto 8 21.400.000.— auf 8 461,100.000.— wozu noch Anzahlungen für im Bau befindliche Anlagen in Höhe von ,. 8 3,000.000.—
zu rechnen sind.
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Die Investitionen bei den einzelne» Volriodo» >>> nerhalb der beiden Jahre betrugen beim Elektrizitätswert 8 33.860.000.— Gaswerk 8 2,180.000.— Wasserwerk 8 16.7 M.W0.— Seilbahnen 8 2.610.<»«»«).— insgesamt also
8 55.390.000,
Hierunter fallen beim E-Wert neben dem sonstig!! umfangreichen weiteren Ausbau der Umspannungsund Verteilungsanlagen die Fertigstellung des Werkstättenerweiterungsbaues mit 1,8 Millionen Schilling, das Umspannwerk West, Ende 1958 noch unfertig, mit 3,98 Millionen Schilling. Beim Gaswerk wurde die letzte der aus dem Iahre 1940 stammenden drei Ofenanlagen mit 760.000 Schilling generalüberholt und damit 'in einen neuwertigen Zustand gebracht. Beim Wasserwerk ist es insbesondere die 500 mm c/)-Ringrohrleitung, deren Bauabschnitte in diesen beiden Jahren allein den Aufwand von 10,83 Millionen Schilling erforderlich machten. Daneben wurden die umfangreichen Erweiterungsarbeiten an den Hauptleitungen und insbesondere die Aufschließung des neuen Baugeländes in der Reichenau sowie die Verlegung der Versorgungsleitung nach Reu-Arzl durchgeführt. Bei der Mutterer-Alm-Bahn wurde im yerlist 1958 mit dem notwendigen Ausbau der Zufahrtsstraße zur Verbesserung der Ertragslage begonnen, wofür bis Ende dieses Jahres bereits rund 1,1 Millionen Schilling aufgewendet worden waren. M i t einem völligen Umbau der Rordtettenbahn, die in den Hauptreisezeiten nicht mehr in der Lage ist, dem Bedarf nachzukommen, wurde im Winter 1958/59 begonnen. Ende 1958 belief sich der Schuldenstand der Sladtwerke auf 88,72 Millionen Schilling, Trotz dieser umfangreichen Investitionen haben sich die finanziellen Verpflichtungen der Sladtwerte aus Darlehen nur um 10,34 Millionen Schilling erhöht, in welchem Betrag ein interner Kredit, welchen die Hoheitsuerwaltung den Stadtwerken eingeräumt hat. in Höhe von 4 Millionen Schilling enthalten ist.
Gemeindefreiheit in Österreich Bürgermeister Dr. Alois Lugger Die Selbstverwaltung tritt nicht mehr mit einem der Staatsverwaltung entzogenen, verfassungsmäßig garantierten, eigenen Wirkungskreis dem Staat gegenüber, sondern sie ist zum einheitlichen Prinzip der gesamten Verwaltung geworden, das für die Vundesnerwaltung in gleicher Weise gilt, wie für die Landesund die Gemeindeoerwaltung. Dementsprechend ist auch Artikel 120 Abs. 3 B.-VG. zu verstehen, welcher den Ortsgemeinden „einen" Wirkungstreis i n bestimmten Angelegenheiten gewährleistet, un<d zwar örtliche Sicherheitspolizei, Hilfs- und Rettungswesen. Sorge für die Erhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Brücken der Gemeinde, örtliche Straßenpolizei, Flurschutz und Flurpolizei, Markt- und Lebensmittelpolizei. Gesundheitspolizeä und Bau- und Feuerpobizm. Da nur
^Fortsetzung von Rr.
„ein" Wirkungskreis in diesen Angelegenheiten garantiert ist, erscheint dadurch weder über den Umfang, noch über den Rechtscharatter dieser Kompetenzen dor liins tigen Verfassnngsgesetzgebung vorgegriffen, Ortsgemeinden sind auch selbständige Wii'tschasl^loi per. Sie haben das Recht, Vermögen aller Art zu dc sitzen und zu erwerben und innerhalb der Sc der Bundes- und Lan'desgesetze darüber ,',» wirtschaftliche Unternehmungen zu betreibe», Haushall selbständig zu führen und Abgaben eii ben. Artikel 119 V.-VG. befaßt sich mit de» Or der Gemeinde und ordnet an. daß Organe der Ortsgemeinde die Orlsgeineindeuerlretunlie» und das Ortsgemeindc-aml sind. Weilers werden ^ruudsätzliche Bc
Nummer IO >>dor d i o tU I M II g0tl0ss0!l.
der Landeshauptstadt Innsbruck !>> d i e
^ i Nd0v0 I ! 10
Dioso säinllichon Voitiininuiigon dor Bundovvorsas' s»n^ ciillnlin'n jedoch bishor noch dor Ausführung durch das in A r l i t o l 12« B.-VG. in Aussicht gostollto Bundosvorsassuugsgesetz. wolchos dio woilorou Grund sätzo für die Organisation dor allgoinoinen staallillici! Verwaltung in don Ländern festzusetzen Hal. Als Verfassungsersatz für das im Gemeindeun'j0!i noch ansständigo Grundsatzgosotz dos Bundes hat also dio mit der I n t r a f t sotzuug dor Kompolonzvorloilung dor Bundosvorfassung im llborgangsgesetz vom 1. Oktober 1920 angoordnol, daß Änderungen in den die Rechtsverhältnisse dor Ortsgemeinden regelnden Gesetzen bis zudem Zeitpliutt. in dem dio Organisation dor allgemeinen staatlichen Verwaltungen in Ken Ländern durch das angekündigte Bundesverfassungsgesetz und die Ausführungsgesetze hiezu geregelt sind, durch die Landesgesetzgebung nlir insoweit vorgenommen werden können, als hiedlirch die in den maßgeblichen Artikeln des Reichsgeüioindogosotzos von 18l>2 enthaltenen grundsätzlichen Bestimmungen nicht berührt werden, sie sind also geltendes Recht. Diese angeführten Artikel des Reichsgemeindegesetzes wurden bereits vorher behandelt, sie botroffon, um zu wiederholen, daß jede Liegenschaft zum Verband einer Ortsgemeinde gehören muß. den I n h a l t des selbständigen und übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde, die Verantwortlichkeit des Gemeindevorftandes gegenüber Gemeinde und Regierung, das Erfordernis der absoluten M a j o r i t ä t bei Beschlußfassungen, die Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen, das staatliche Aufsichtsrecht und die Vorschriften über Städte mit eigenem Statut und die Vezirksvertretungen. Es wurde im wesentlichen also der Zustand Wieder hergestellt, der früher bestand. Die Gemeindegesetzgebung der Länder ist an diese Grundsatzbestimmungen des Reichsgemeindegesetzes gebunden. Am Rande sei erwähnt, daß die Verfassung von 1934 bis 1938 die grundlegenden Bestimmungen über Ginrichtung und Wirkungskreis der Ortsgemoinden selbst onlhielt. so daß das Rcichsgemeindegesetz entbehrlich wurde. Während der Zeit der Vereinigung Österreichs mit Deutschland wurde mit 1. Oktober 1938 die deutsche Geinoindoordnung in Österreich in Kraft gesetzt. '.»lach Ml.') wurde praktisch anf die Verfassungslage zurückgegangen, die durch das ltbergangsgosetz von 1920. also im wesentlichen im Reichsgemeindegesetz oon 1ttl)2 gegeben war. Soweit dio (5>!<uiicklu!iq dos Gomoindorochlos in Österreich. Wie sieht es nun mil don Gomeindefveihoiloü in Österreich aus? Als Vergleichsmaßstab sei die ooin Ral dol l^oinoin don Europas boschlossono ouropäischo Charta dor Go meindefreiheiten herangezogen. Hierin wird festgolegt! 1. Die Gemeinden müssen sich bewußt sein, daß sie die Grundpfeilor dos Slaatos sind. Sio müsson dio Möglichloil und dio Einrichtuugon schaffon. daß jeder Vlir ger. i n der Erkenntnis seiner Verpflichtung als M i t glied der Gomeindo zur Mitarbeit an ihror gosliudoii Entwicklung, attiu am Gemoindolobon loilnimml.
Seile 3
2, E c h l o G o m o i i i d o s r o i h o i l l a i o i ü l i v <,< ^ m o m V o l t o
bostohen. das uon zähom Willon znr Solbstoorwaltnng bosoolt ist. Sie kann sich nur entwickeln, wenn nicht das Befehlsprinzip herrsch! ' wenn die Bürger wie die Gemeinden boroil sind, sich aus oigonor Vorantworlung an dio gosotzlichon Vorschrislon zu bindon. abor auch onlschlossen sind, weder oinzoln noch gomoinsam .iwang oon oben zu dulden. .'l. Die Gesetzesanwendung soll so >oi!i. daß das Rccht der Gemeinde gegenüber dem der übergeordneten Gemeinschaft, ebenso wie das Recht dos Bürgers dem der Gemeinde gegenüber geschützt ist. Aus diesen Grundertennlnissen sind Schlußfolgerungen gezogen worden. Die Gemeindefreiheit muß in der Stcmtsuerfassung garantiert sein, mit der Möglichkeit, i m Falle von Übergriffen seitens übergeordneter Behörden, die Entscheidung eines hohen unabhängigen Gerichtshofes anzurufen. I n Öfterreich ist, wie schon früher ausgeführt, das in Artikel 120 der Bundesverfassung in Aussicht gestellte besondere Gesetz über dio Organisation der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern noch nicht erlassen worden. Es besteht derzeit eine nicht ganz klare Grenzziehung zwischen der staatlichen Verwaltung und der Gemeindeselbstvcrwaltung. Es wird daher eine genaue Grenzziehung vorzunehmen sein. Auf die Führung der durch Artikel V des Reichsgemeindegesetzes im selbständigen Wirkungskreis überlassenen Aufgaben haben die Ortsgemeinden einen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Anspruch. Sie können sich daher gegen alle Eingriffe der staatlichen Behörden in diesem Aufgabenkreis mit den ihnen rechtlich zu Gebote stehenden M i t t e l n durch Berufung und Beschwerde an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes in Parteistellung zur Wehr setzen. Soweit es sich bei den in den selbständigen Wirtungskreis fallenden Angelegenheiten um Aufgaben der Privatwirtschaft handelt, stehen diese Rechte den Ortsgemeinden auf Grund ihrer Stellung als juristische Personen zu. Die allgemeinen Gesetzesvorlagen über lokale Angelegenheiten müssen dem Vorentscheid einer Vertretung der Gemeinden vorgelegt werden, es sei denn, das Parlament habe die Dringlichkeit beschlossen. I n Öfterreich besteht ein direktes Mitwirtungsrocht der Gemeinden oder ihrer Verbände in der Gesetzgebung nicht. Jedoch werden seit vielen Jahren in der Praxis die größeren Verbände der Gemeinden, das sind der Österreichische Slädtobund und der Österreichische Gemoindobund. vor Erlassung von Gosotzon gohörl und sie haben oin woilgehondos Mitspracherecht, Die österreichische Gemeinde hat das Recht, die Angelogonheiteu dos eigenen Wirkungskreises unter Poachluiig dor Gosotzo durch allgomoin vorbindlicho Anordnungon zu rogoln. sio kann für dio Bonützung dor Go^ meindeeinrichtungeu Satzungen erlassen und für deu Fall ihrer Außerachtlassung Zwangsmaßnahmen androhen. ^ l i r Erfüllung dieser Aufgabe» sind don Gomoinoou eigene Steuerquollon zu üborlassou. Falls dioso anortannlerweise nicht gonügon solllon. sind sio durch einen Finanzausgleich zu ergänzen, wobei dessen I n a n -
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spruchnahme keinerlei Beschränkung der Selbstverwaltung verursachen darf. Den österreichischen Gemeinden steht zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine gewisse Steuerhoheit im Rahmen des Finanzverfassungs- bzw. Finanzausgleichsgesetzes zu. Allerdings ist zu bemerken, daß den Gemeinden immer wieder neue Aufgaben, insbesondere im übertragenen Wirkungskreis, aufgebürdet werden, ohne daß die Gemeinden hiefür die erforderlichen Mittel erhalten. llber die Gemeindeangelegenheiten, die Aufbringung der finanziellen M i t t e l und deren Verwendung entscheidet die wahlberechtigte Einwohnerschaft oder die von ihr gewählte Vertretung. Die Anstellung, Besoldung, Beförderung und die disziplinarcn Angelegenheiten der Gemeindeangestellten, falls notwendig, im Rahmen der staatlichen Gesetzgebung^ sind Sache der Gemeinden. Diche Forderungen sind wach den österreichischen Gemeinderechten durchwegs gegeben. Die Gemeindeverwaltung ist für die Ausübung ihrer Funktionen der Bürgerschaft gegenüber verantwortlich. Die Bürger können auf gesetzlichen! Wege diese Verantwortlichkeit vor den zuständigen Gerichten geltend machen. Artikel 2.'i der Österreichischen Vundesoerfassung sagt, daß die Gemeinden für den Schaden haften, den ein Organ i n Vollziehung der Gesetze 'durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt hat. Personen, die als Organe der Gemeinde handeln, gewählte oder beamtete, sind für den Schaden haftbar. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde auch ein besonderes Amtshaftungsgesetz erlassen. Unberührt bleibt selbstverständlich die politische Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung, die immer wieder in freier Wahl über ihre Gemeindefunttionäre zu entscheiden hat. Die Aufsicht des Staates ist auf die Prüfung der Gemeindegeschäfte in ihrer Übereinstimmung mit den Gesetzen beschränkt und kann nur durch unabhängige Organe erfolgen. Eine Aufsicht in Ermessensfragen ist nur in den vom Gesetz festgelegten Fällen zuzulassen, i n dem Sinne, daß die Gemeinden eingeladen werden, ihren Entscheid in Wiedererwägung zu ziehen. Hinsichtlich des Aufsichtsrechtesder Oberbehörde sehen die Gemeindeordnungen Österreichs vor,daß gewisse Beschlüsse des Gemeinderates, vor allem finanzieller ^tallir, die eine Belastung der Gemeinde zur Folge haben, einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.
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Diese Eingriffsrechte der Länder oder des Bundes müssen in den Landes- oder Vundesgesetzeu genau präzi siert sein. Ein Weisungsrecht steht der Oberbehöroe i»< selbständigen Wirkungsbereich der Gemeinde nicht zu. Änderungen der Grenzen des Gemeindegebietes können nur auf Grund eines gesetzlich geregelten Verfahrens erfolgen, welches die Befragung der beleiliglen Bevölkerung vorsieht. I n Österreich sind Grenzänderungen von Gemeinde» durch die Landesgesetze detailliert geregelt. Teilweise ist eine Volksbefragung möglich. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben das Recht, internationalen Gemeindeorganisationen anzu gehören, welche die Grundsätze dieser Eharla anerkennen. Dieses Recht ist den Gemeinden oder Geiiieindeoerbänden in Österreich gesichert. I n d e r österreichischen Gemeindegesetzgebnüg nnd somit wesentliche Gruwderkenntnisse der Gemeindefreiheit und Gemeindeautonomie verwirklicht. Dennoch werden auf dem Gebiete des Gemeinderechtes noch verschiedene rechtliche Probleme zu lösen sein. Das Gemeinderecht steht nicht still, es ist in ständiger Fortentwicklung begriffen. Da das heule gellende Gemeinderecht in Österreich i n den wesentlichen Grundsätzen praktisch auf das Jahr 1862 bzw. sogar l«49 zurückgeht, seither die allgemeine Entwicklung im Zusammenleben der Menschen wesentliche Änderungen gebracht hat, ist es notwendig, auch das Genieinden'chl den neueren Erkenntnissen anzupassen. ^>iezu ist in Österreich auch eine Änderung und Ergänzung der Ver sassung notwendig. Abschließend aber darf ich feststellen, daß die österreichischen Gemeinden, als am Ende des großen Krieges überall Ehaos herrschte, bewiesen haben, daß sie, auf sich allein gestellt, ohne höhere Zentralverwaltung ihre Aufgabe erfüllt haben. Sie werden auch in Zukunft ihre Aufgabe zum Wohle des Einzelnen in der Gemeinschaft erfüllen. Der freigewählte Tiroler Landtag hat der geltenden Tiroler Gemein'deordnung eine Präambel vorausgeschickt, die ein Programm darstellt! Die Gemeinden Tirols sollen sich bewußt sein, daß sie das Fundament des Staates bilden. Sie sollen trachten, ihre Verwaltung zu einer lebendigen Gemein schaftsverwaltuug zu entwickeln, an deren Sorgen jeder einzelne Gemeindebürger im Bewußtsein seiner Zugehörigkeit zur Gemeinde und seiner Mitverantwortung für deren gesunde Entfaltung lebhaften Anteil nimmt.
Aus dem Gemeinderat Die diesjährigen Gemeinderatsferien wurden durch eine Geschäftssitzung am l4. August 1959 unterbrochen, damit die Bewilligung für die dringend notwendige Errichtung eines Wohnheimes für betagte Mitbürger l Altersheim) beschlossen werden konnte. Auf Antrag des Stadtrates wurde 1 M i l l i o n Schilling für die Errichtung des Wohnheimes für betagte Mitbürger freigegeben, zu dem der erste Spatenstich am Ni. September dieses Jahres feierlich stattgefunden hat.
Am l. Ottober 1959 fand eine ordentliche Sitzung dos Gemeinderates der Landeshauplstadl Innsbruck im Stadtsaalgobände stall. Für die verhinderten Gemeindcräle ElM'r, >iard,n ger. Mayerl, D i p l . - I n g . Rhomberg und Dr, So wurden Ersatzleute einberufen, Folgende Anträge wurden eingebracht Gemeinderälin Rapoldi l,SPÖ!^ '.»lach Freiwerden des Gasthofes .,Bie>'wasl!" Vorsorge zn lassen lind die Mittel im Bndge
Nummer bereitzustellen, um die Boltstüche
Amtsblatt der Landeshauptstadt >» diese»! Objekt
einzurichten. Geineinderal .füngier l S P ^ > ^ Uiioelzüglich die Maßnahmen einzuleile», die der Eröffnung des Schulbelriebes iin Ostteil des SiebererA<aisenhauses mit Beginn des Schuljahres 195!>/!>0 dienen, Stadlral Dr. Kunst l S P Ö ) . Dringtichleilsanlrag! Dein Landesverband der Gehörlosenoereine zur Er bauung eines Heimes iu Innsbruck ein Grundstück in der Ing.-Etzel-Straße nächst dein Blindenheim oder a» ei»e>n anderen geeigneten Ort zur Berfügung zu stellen. Das in ^Inssicl»! ge»oin»iene Grundstück soll erst »ach Borlage des Finauzierungsplanes über das Vorhaben des Gehörlosenverbandes übereignet werden. Die Dringlichkeit wurde diesem Antrag zuerkannt, der dem Finanzausschuß und dem Stadtrat zur raschen Behandlung zugewiesen wurde. Die anderen Antrage wurde» der geschäftsordnuugsmäßigen Behandlung zugeführt. Ausgelöst durch eiue Anfrage des Stadtrates Maier l Ö V P ) an Bürgermeisterstelloertreter Gamper. betreffend eine vorzeitige Bekanntgabe von Beschlüssen des Wohnungsausschusses über Wohnungsvergebungen. entstand eine lebhafte Debatte. Bürgermeister Dr. Lugger berichtete zu frühereu Gemeinderatsanträgen über den Stand der Dinge. Unter den eigenen Mitteilungen gab Bürgermeister Dr. Lugger einen Bericht über die Gebarung der Stadt Innsbruck (Hoheitsoerwaltuug) des Jahres 1958 uud über den Schuldeustand der Stadtgemeinde Innsbruck mit Vergleichsziffern der Städte Linz, Graz und Salzburg. Die Gebarung der Stadt Innsbruck aus dem Jahr 1958 ergibt ein relativ erfreuliches Bild. (Zahlen darüber siehe Seite 1 l l . des Amtsblattes.) Stadtrat D i p l . - I n g . Hradetzty erläuterte Anträge
des Finanzausschusses. (5ine einmalige Subvention von 20.000 Schilling an die Freiwillige Rettungsgesellschaft Innsbruck zur Anschaffung eines Mercedes-Krankenwagens und Rachtragstredite uon zusammen 2,064.000 Schilling wurden bewilligt. Zur Aufnahme eines Wechselkredites uon 20,000.000 Schilling uud eiues Darlehens von 20,000.000 Schilling bei der Spartasso der Stadt Innsbruck nahm Geineinderal D i p l . - I n g . Rauch als erster Redner das Wort und mahnte, mit künftigen Kreditaufnahmen zurückhaltend zu fein, nm die Nachkommen nicht zu viel mit Zinsen zu belasten. Er wies auf die Konjunktur im Jahre >!>29 und an den darauffolgenden wirtschafte lichen Zusammenbruch in Österreich hin, der durch die amerikanische Wirtschaftskrise ausgelöst worden war, Bürgermeisterstelloertleler Gamper gab zu bedeute,,, daß zur Fortsetzung oon Großbauten weiterhin M i t l e i aufgebracht werden müßte». Der Kapilalsdienst für aufgenommene Darlehen steige und belaste de» orde»! lichen Haushalt. Der Zinsfuß der Spartasse der Stadi ^nnvdnict 00» 7 Prozent sei hoch. Die Sparlasse müßte darà» erinnert werden, daß sie »ach ihren Statute,! oerpfüchtet sei, oon überschüssigen Referoen der Sladlgemeinde M i t t e ! für öffentliche Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Bor lül l seie» die großen, öffentlichen Bauten der Stadt
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ausschließlich mit Gelder» der Sparkasse erbaut worden. I m übrigen sprach er sich für Kreditaufnahmen aus. die produktiven Investitionen dienen können. Stadtrat Dr. Winter nahm auf den Appell des Gemeiilderales D i p I . I ü g Rauch Bezug und stimmte bei, daß der Beoölkerung oon Zeil zu Zeil zum Bewußtsein gebracht werden sollte, was kommenden Generationen mit Kredilaufnahmeu überantwortet wird. Der Plafond der Kreditaufnahmen durch die Stadt sei aber »och »ichl erreicht. Die große» Vorhaben der Stadt, die zur Sanierung beilragen, müßten auch in Zutuufl mildelasten. Die großen Leistuugeu der Stadt setzten Gegen le ist nug e n der Bürger voraus. Der amtsführende Stadtrat Süß begründete den Antrag zur Aufnahme eines Wechseltredites von 20.000.000 Schilling, wobei er feststellte, daß die derzeitigen Schulden der Stadt Innsbruck, gemessen an den Leistungen der letzten 15 -Jahre, gering seien. Kriegsschäden wurden ohne jede Hilfe beseitigt und große Investitionen durchgeführt. Stadtrat Zschiegner hob hervor, der größte Teil der Schulden der Stadt seien die Darlehen für Wohnhausbauten. Hier werde ein Teil der aufgenommenen Gelder durch Mieteinnahmen wieder hereingebracht. Stadtrat Dr. Kunst ging auf die großen Aufgaben der Hoheitsverwaltung ein und erwähnte unter anderem die Bauten Museumstraße-Unterführung, Freischwimmbad, Stadtsaal, Doppeluolksschule und Kanalisation, die nicht produktive Investitionen sein könnten. Die Bevölkerung erwarte und fordere solche E i n richtungen. Gemeinderat Dr. Treiber gab einen Überblick über die Verhältnisse im Geldmarkt und stellte fest, daß Geldgeber mit langfristigen Darlehen außerordentlich vorsichtig seien. Bürgermeister Dr. Lugger sprach vor Erteilung des Schlußwortes an den Berichterstatter über die Möglichkeit einer baldigen Rückzahlung der Schweizer-Franken-Anleihe aus dem Jahre 1930. E i n gesunder Boden werde dann wieder vorhanden sein. Stadtrat Dipl.-Ing. Hradetzky hob die Schaffung des Mühlauer Wasser- und Kraftwerkes hervor. Der Wert dieses Werkes betrage ein Vielfaches von den Schulden der Stadt Innsbruck. Den Darlehensaufnahmen wurde zugestimmt. Die Ansätze des ordentlichen Voranschlages für das Jahr 1959 wurden auf Grund des neuen Finanzausgleichsgesetzes entsprechend abgeändert. Stadtrat Dipl.-Ing. Rösche erläuterte Aülrage des Bauausschusses, die einhellig angenommen wurden' Die Teilbebauungspläne Arzl-Höh, nördlich der Arzler Straße, gemäß Änderungsplan <!/c!. A>zl Mühlan, zwischen Bundesslraße l und Innsluß. oon der Reicheuauer Brücke bis zur Gemeinde grenze gegen Rum. gemäß Plau Rr. 5/<I. Arzl. für den Bereich zwischen Bundesbahn und Bundesstraße 1. oon Tachezl) bis Stadlgrenze gegen Rum. gemäß Plan Rr. 5'c. Hötlinger Au-Osl. für de» Bereich zwische» Innsluß und Gießen, oom Schwimmbad bis 80 Meter oor dem Miltenwaldbahndamm, ^emäß P l a n Rr. 8:j/n, Höttinger An-West. Ecke Fürstenweg nächst M i t t e n waldbahn, gemäß P l a n Rr. 51/<,
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Höttinger Au-West, für das Gebiet der Heilig-IahrSie'dlung, laut Plan Nr. 51/6. Hötting-West, für Lohbachfiedlung. laut Plan Nr. 23/d, Hötting-Oft. nächst Höhenstraße/laut Plan Nr. 60/n, Pradl-Süd, Ecke Amraser Straße —geplante Ausfallstraße — Sü!d, laut Plan Nr. 95/'c, Pradl-Amras. im Vereich Amthorstraße, laut Plan Nr. 63/v. Wilten-West, westlich der Andreas-Hofer-Etraße — Fischerstraße, laut Plan Nr. ?<)/n. wurden beschloffen und die betreffenden Teile der Bebauungspläne außer Kraft gesetzt. Der Änderungsplan Nr. 80,/ä zum Flächenruidmungs- und Wirtschaftsplan, westlich des Dorfes Arzl,
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wurde beschlossen, so auch der Änderumivplan N l , >^l)/c zum Flächenwidmnngs- und Wirtschaftsplan nächst Höhenstraße—Hasental. Einer Reihe von Auoualimegenelimiliumioi! nach H 7 a ? V O und Verringerung^!! der ^oniaNenliese wurde zugestimmt. Der Gemeinderat befaßte sich dann iu einer vertraulichen Sitzung mit Grundstückstäufen. stimmle einem Vergleichsangebot an das Land T i r o l für die Vereinigung beiderseitiger Forderungen zu und nahm den Antrag des Stadtrates auf Freigabe eines Kredites für die Schule des Jugendheimes HolzhamWestenidorf an. Schi.
Hinweis
bäude, Fallmerayerstrahe 1, 4. Stock, Zimmer 448, täglich, auher Samstag, in den Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen. Die Planänderungcn
Der Gemeinderat hat am 1. Oktober 1959 eine Reihe von Teilbebauungsplänen und einige kleine Änderungen des Fliichenwidmungs- und Wirtschaftsplanes beschlossen, die in der Zeit vom 19. Ottober 1959 bis einschliehlich 2. November 1959 im städtischen Amtsge-
betreffen größere Flächen der Stadtgebiete Arzl und Höttinger Au-Ost, sowie Flächen von Höttinger AuWest, Allerheiligen, Höhenstrahe und Pradl-Amras. Näheres wird in den Tageszeitungen verlautbart.
von Dr.
Innsbruck vor hundert Jahren Oktober 1«59: 3. wird die kaiserliche Belobung der Innsbrncker Studentenkomftanie „ f ü r die von ihr beobachtete ausgezeichnete Haltung, musterhafte Disziplin und ihren vorzüglichen Eifer" bekanntgegeben. Ähnlich wird die allerhöchste A n erkennung den Bewohnern Innsbrucks und „namentlich auch den dortigen Frauen" ausgesprochen. 8. wird der am 1. Oktober i n Wien verstorbene MiuisterialKonzipist D r . Carl Graf Wolkcustcin in Innsbruck beigesetzt. Seine Wiener Freunde widmen ihm im „Boten" ein 18 Strophen langes Nachrufgcdicht, i n dem es u. a. hciftt: „Der Freunde Schluchzen höre nicht, Sich nicht der Tränen Lauf, Nur wenn des Grabes Decke bricht, Dann wache selig ans!" 1^'. stirbt Univ.-Prof. D r . Johann Schüler nach längerer Krankheit, eine der bekanntesten Persönlichkeiten des Landes. Schnler war Vertreter im Frankfurter Parla-
ment, durch mehrere Jahre Landtagsvizepräsident, Redakteur des „Tiroler Boten" und ein bekannter Literat. l4. stirbt als Snpftlent am Gymucisium von ('apn ä' Ioh.Edler V.Schmnck, der lange Zeit Vorstand des I n n s bruckcr Soiocnbanvcrcincs war. versammeln sich i m Ferdinandcnm n u ' h v ^ Persönlich leiten der Stadt, nm ein Komitee für die Verauslaltung einer würdigen Schiller-Feier zu bilden, ^nnvoruck veranstaltet sie — wie der „Bote" schreibt „nicht in eiller Nachäfferei, sie erfüllt damit nicht bloß eine äußere For^ malität, der es an geistigem Gehalt und au der Weise des Gemütes fehlte; sie befriedigt damit nur ihr eigenes geistiges Bedürfnis nnd folgt iene»! inneren Drcmge, den eiue klare Einsicht in die Bedeutung des Tages notwendig übt". wird im Nationalthcater das Schauspiel „Der deutsche, Krieger" aufgeführt. Theaterdircktor ^ippert widmet die halbe Netto-Eiunahme der Unterstützung von durchreisenden verwundeten nnd kranken österreichischen S o l daten.
Verzeichnis über die im Monat September 1959 beim Stadtmagistrat Innsbruck ausgestellten Gewerbescheine bzw. Konzessionsurkunden .Clement Antou, Bäckerbühelgasse 3, Erzeugung von Reiseandenken ans Holz. — Pollo Nainnmd,Ing.-Etzel-Ttraße, Bogen 134, Terrazzomachergcwcrbe. - Singer Johann ftjcura,, Scnustraße 2, Kleinhandel mit Maschinen. yiovy Raymond, Fuggergasse 2, Wcrbegestaltnng. ^ „Stefan Wild, '.'.'.'echanische Werkstätte Ges. „ ^ b. H.", Zollerstraße 5>, Mccha-
nilergewerbe. Kittlcr Vittor, ^g!S, gegenüber dem ^por! Hotel, Tar,igewerbe. Brunner ^oscf, ''lmraser-Eee ^tras;e Nr. ^'l >, Gold- uud Silberschmiedegewerbe. Vudit Waltraud, Mariahilf 3^', MaschinstrickereigeU'erbe. Vicidcr Pctcr, ^ n n r a i n - t t , Detailhandel mil Fenerlöschgerälen allerer!. Hofcr Mathilde geb. Maschcr, ^niirniii !ü, ^>asl nnd
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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
Schaulgewerln' in der Beiriebssorm eines „Eis-Bnffets". Weudliuq Vllsred, Egerdaclislraße 25, Einzelhandel mit Süß N'aren. ^»nxper Max,, ^nnraiu l2<>, Sleinbildlianergewerbe. „^8(.)-Ttandard ^Austria» wcs. m. l>. H.", /veld strafe 12, Handel mil Mineralölen. Goelhestraße ll>, Haudelsagenturgclverdr. Krimhildc gel». (Heiger, Hugo^Wols-Straßc - , Handelsagent lurgeN'erde. ^agenlanf Iol)ann, Tefreggcrslraße 2«, Eil»» ;elhaudel mil Kondi!orei>varen. Karbachcr Karl, Pem oaurslraße l(), Eiuielhandel mi! Herrenouerbelleidniig. Klafscuböck Nudolf, Burggrabeu, ^erlaufsstaud vor dem Ttisisleller. Einzelhandel mit Ansichtskarten. Jug. SchN'ar; Walter, Elandiaplah I, Gas und Wasserleituugsinslallaüon. Jug. Tchwarz Walter, Clandiastraße 1, Planung nnd Aufstellung von ^)enlralhei;uugsaulageu. Holziier Ignaz, Eckeuried 9, Gast- nnd Schautgewerbc in der Beiriebssorm eiueö „^rcnidcnhcinics". — Dr. Oberhüller I o >ia>in, Höttingcr Gasse 18, Einzelhandel niit Textilien. Wolilfahrter Anna geb. Kinigadner, I n n r a i n li4, Einzel-
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mittler Vittur, ^qle nnd ^il>an!^e»,'elde in der Belrieli5sm'm einer „ denpension". Tenn (trich, Clandiaslras^e I<>, (^ast- nnd ^,chanla,ewerue in der Belriedvsorin einer „ ( ' a l c ^ l o n d i ll'rei". Plattncr.Ualliarina gcb. .ttahlhammcr, Nenhanscrslrasze !i!i ^.',, (Großhandel niil ^'lKeisen nnd ^'l Oraler ^da, Her^oq Friedrich Straße ,'i, Weidinqer Maria, Conradstraße l ^rischanf Nichard, ^chinel.^erssasse !<!, C>wst- und Schantgee in der ^elriel^form eines „Espressu-Änffets". ^^ l^eora,, ^iirslenN'e^ l!> >., ^andelsassenlnrgewcrbe. — Hildegard gcl». Winiinler, Arzl m.'.i, ÄtaschinslriäereiqeN.'erbe. >t»al' Altana ivran;iota qcb. Niegler, Zchneednrssssasse 2^, Einzelhandel inil ParsiinierieN'aren. ^^ U<orl)al>cr C'rllcstinc geb. Rncdl, ^,'lniraser Straße:i l, Detailhandel ohne Beschräntnnq ans bestinunte Waren. — „H(5WA, Haushaltogeratcvertriebs-ftics. m. b. H.", Anichslraßc A3, Einzelhandel mit elektrische» Hanshaltsgeräteil, niit Schallftlatten nnd Äinsitinstrnmenten.
Nachweisung über die im Monat September 1959 beim Stadtmagistrat Innsbruck durchgeführten Gewerbelöschungen Porth Kurt, Speckbacherstrahe 89, Fotografengcwerbc. ^ Eommeregger .^»nigunde, Aniras 148, Handel mit allen znr Hallnn.q nnd Pflege von Hunden nötigen Artikeln. — Kaulla Ioscfa, Mentlqasse 13, Großhandel mit Spielwaren. — Marschouer Gertrud, Niesengasse 11, Einzelhandel mit Fahrrädern nnd Maschinen. — Wcymann Harald, Defreggerstraße Nr. 18, Handelsagentnrgewerbe. - P i t t l Hermann, I g l s 25, Ta^igewerbe. — Chmel August, Bccthuvcnstraße ?, Handclsagentnrgewerbe. — Chmcl August, Bccthovcnstraße ?, Handel mit Därmen und Elektromaterial. — Mosel Heinz, Schnccbnrqgasse 73, Herstellung von Kcdrauchsartikeln ans Plastikmatcrial. — „Laboratoires Neuuis, 3iarreuburg H Co., G. m. b. H.", Salurncr Straße 3, Handel mit Parfümcrien und Toiletteartikeln. — „Samt- und Scidcu-Vertriebsgcsellschaft", Pradler Straße 75 (Stöckl), Groß- und Einzelhandel mit Samt. — Gamper Johann, Völscr Straße 22 (jetzt I n n -
rain 126), Bildhanergcwerbc. — Neitzigl Luitgard, Eckenricd 9, Gast- nnd Schankgelverbe. — Maicr Leopold, Müllerstraße 9, Kleidermachcrgcwcrbc. — Arderli Amanda, Müllerstraße 5, Näschcschncidcreigcwerbc. — I n g . Klepetko Hans, Tenlftlstraße 1, Nanhwarenfärbergewerbe. — Beck Josef, I g l c r Straße 47, Gast- und Schankgewerbe. — Kahlhammer Katharina, Egger-Licnz-Straße 23, Handel mit Alteisen und Altmetallen. ^ Kahlhammer Kathariua, Egger-Lienz-Stratze Nr. 23, Großhandel mit Eisen und Metallen. — Motz Walburga, Kirchgasse 14, Gast- und Schankgewerbe. — Ruedl Elisabeth, Amraser Straße 34, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren. ^ - Seih Elisabeth, Maria-Theresien-Straße 27, Handel mit Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren nnd Galanteriewaren. — Tücher K a r l , Nenranthgasse 1, Gemischtwarcnhandel.
Baugenehmigungen Arzl 35, Alois Schober, Dachgeschohansbcm, 1 Wohnung. Viirgerstrasze 13, Matthias Pichlcr, hofscitiger Anbau.' wraiuarlstrahe 12, Grcte Stöckl, Klcingarage. Auichstrafte 2, Lndwig Schirmer, Portalerneuerung nnd Stic^!llerl>eiligeuliöse 17 n, Frauz Niuder, Einfamilienwohnhans. Allerl)eilia,e»l,öse l 7 m , Gasteiger Othmar, EinfamilienwohnHan5. .Uaufmauüstraße l2, Emil piranha!, Anbau eines Abstelle >!!, Aigner Adam, Aufstellinig einer Halle, i!» », Bnchmann ^ranz, Einfamilienwohu ,Nauslll!Ni!>slras;e 27, Wen',l >>. nud E., Ei 2 Wohnungen. Vagerranm. ^ürstenweg 2, t i r o l e r Wassersporwerein, llmbau deo, slädt. >t!rsche,lUiala.asse l<», !,VX 1^ Ilmban der Umspannstelle „>tol Ien'>verger". »,.,, '^ouavm'e Edgar, Einfamilieuwolin p. l22l, ,nc»;. Pradl ^ brnck, Sanitäre Anlagen.
!, Sladtgemeinde ^
Innsbrucker Hauptbahuhof, Eisenbahner-Sportverein, Garderoben am Hcmfttbahnhof. Mitterweg, Tiroler Wasserkraftwerke A. G., 2 crdg. Nebengebäude. Badhausstratze 22 (Igls), Kremser Hans, Einsamilienwohnhans. Josef-Schraffl-Straße 19, Dr. E. und T r . H. Torggler ^ N r . Winkler, Kleingarage. Jagdgasse 1<!, Winlerberg Walter, Vicrfaunlicnwohnhaus. Touoeuslraßc l<» d, Pnyr T. uud ^ . , ^>weifamilieuN'ohnha»c'. Amras l<!3, l<!3a, l<!3k, Nüi c, li',3 tl, Alpenländisdie Heimsiäüe. je ein Wohnhans mit 8 Wohnungen. Er;l>cr;oa.-Ena.cu-Ttras;c l und Tcuuslras;e l2, Wohnungel., Wohu nud C'ieschaslshauv, 21 Wohnungen. ßc 2, ^homderg A., Jug., Anda». ssrml Hill 3traße 3 a, 3 l,, 3 c, !l ä, 3 e, 3 t, Alpenländische Heimsläiie, je ! Wohnhaus mit »i Wohnungen. Wcilicrburggasse l!»a, Bader (^. nnd H., EiufamilieuN'ohuliauv. Amraser Tlraßc l20, :>iiceal,'ona Maria, Kiosk. A r ; l <7'>, Eijeuoacher ^>., Kleingarage. l^p. l^!»7, K<^. Wiltcu, Sladtwrrle Innsbruck, Drosselspule»'
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(Trauer 2tein l l c, Schnizer W. nud E., Eiusmnilirnwolm ' Hans nnd Kleingaragc.
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Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
Kngclfangweg 14, D r . Paucr R., ^tleiugarage. Arzl 2K«, Prcisenhammer R., ^leingarage. Weingartnerstraße <!7, Gem. Wohubausördcrungsgcnosseuschaft, Kleinciarasse.
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Fiirstcnwcg l'»I<, Resch ?l. und ^ Kellergaragen. Arzl 44, Tusch A. »»d M . , Garage. Kranebitteu 1—^l, Rimml Josef, Speisesaal.
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Neuerwerbungen der Stadtbücherei Innsbruck Achleitner, Arthur: Fels und F i r n . Erzählungen aus den Bergen. 249 Seiten. Ambler, Eric: Ungebetene Gäste. Roman. E i n spannender, wirklichkeitsnaher Abenteuerroman von einem Anfstand ini vormals Holländifch-Indien. 206 Seiten.
')lyala, Ramon Pere^ de: Belarmi»» und Apolonw. Ronmu. Behandelt das Lcbeu ill einer aslurischeu ,^leiusladt mit ihren kanzigen Typen, ihrer moralischen Enge, ihrem tief menschlichen Gefühl der Zusammengehörigkeit. E i n kleines Wcltthcatcr mit tragischen und komischen .^lonslitteu. 279 Seiten.
Anderl, Nudolf: Die salzburgische Erbschaft. Ein heiterer Roman. 213 Seiten.
Bachmann, Lndwig Friedrich: Der letzte Fichtner und andere Tiroler Geschichten. 95 Seiten.
Andres, Stefan: Positano. Geschichten aus einer Stadt am Meer. M i t 1« Zeichnungen des Verfassers. 188 Seiten.
Batter, Piet: Eiste, die Ratte. Roman. E i n Junge verfällt durch den schlechten Einfluß seiner Mutter der Verstocktheit und Vercinsamnng. Durch die Hilfe eines jungen Lehrers und des Gefängnisgeistlichen findet er aus schwerer Gewisscusuot zu neuem, zukunftsfrohem Leben. 252 Seiten.
Asch, Schalom: Der Prophet. Roman aus der Zeit der babylonischen Gefangenschaft I s r a e l s , mit der zentralen Gestalt des seherischen Trösters, Mahners nnd Prodigeis, den wir biblisch als Deutero-Iesajas bezeichnen. 408 Seiten. Avery, I r a : Pepi und seine Väter. E i n heiterer Roman. I n einem italienischen Knstenstädtchcn findet der verwaiste Pepi zn seinen stellvertretenden fünf Vätern eine Mutter und entgeht so der drohenden Adoption durch reiche Amerikaner. 212 Seiten.
Ballingcr, B i l l S . : B i s zur letzten Chance. K r i m i n a l roman. 262 Seiten. Balzac, Honorede: Vetter Pons. Roman. Das tragische Schicksal eines Knnstfammlers in Paris um die M i t t e des letzten Jahrhunderts. 354 Seiten.
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Verleger,Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantw. Schriftleiter: Dr. Karl Schaoeloancr, Innsbruck, Rathaus, Zimmer Nr. 190. — Druck: Felizian Rauch, Innsbruck.