Innsbruck informiert

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rbst vergolde! Ä ffinfi^ck ist reich an rurfrgi und errÄlsamen Promenaden Amtliche Mitteilung • An einen Haushalt • Erscheinungsort Innsbruck • Verlagspostamt 6020 Innsbruck * P.b.b.


INHALT: Innenstadt: Bauarbeiten vor dem Abschluß

4,5

Verbesserungen beim Kurzparken

Innsbruckerinnen und Innsbrucker!

Kleinkindergruppe im „Pechegarten" Pläne für ein „Kunsthaus" in Innsbruck Wohin entwickelt sich die Hungerburg?

10,11

Innsbruck führend bei ambulanter Suchtprävention 12 Gelungene Altbürgerfeier

13

Aussagen der Fraktionen zum Thema Kultur 14,15 Serie: Was Innsbruck den Senioren bietet 16, 17 „Winterschlafstelle neu": Chance für Obdachlose

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Behindertenbeauftrager bezog Büro im Rathaus

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Alpenregion: Gemeinsam mit Bozen und Trient 19 Stadtgeschichte: 70 Jahre Flughafen Innsbruck

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Innsbruck vor 100 Jahren

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IMPRESSUM „INNSBRUCK - Die Landeshauptstadt informiert": Offizielles Mitteilungsblatt. Eigentümer, Herausgeber, Verleger: Die Stadtgemeinde Innsbruck. Redaktion: Albert Eizinger (Leitung), Gerd Andreaus, Wolfgang Weger; Red.-Ass.: Brigitta Stingl. Sekretariat: Barbara Zorn. Adresse für alle: Historisches Rathaus, Herzog-FriedrichStraße 21, 6020 Innsbruck; Telefon 57 2466, Fax: 58 24 93. Druck: Athesia-Tyrolia, Exlgasse 20, 6020 Innsbruck; Tel.: 28 29 11, Fax: 28 29 11490. Satz: Druckhaus Innsbruck, Fürstenweg Nr. 77a, Tel.: 28 15 05.

Die Frage, ob Innsbruck eine Kulturstadt ist, wird in diesen Tagen erfreulich oft gestellt. Ich behaupte, daß Innsbruck eine Stadt der Kunst und Kultur war und ist. Die Innsbruckerinnen und Innsbrucker haben ihre Stadt stets mit Kulturbewußtsein gestaltet. Kultur kann allerdings nur im Geist der Diskussion existieren; Kultur ist nur dann lebendig, wenn auch widersprüchliche Meinungen artikuliert werden. Besonders freut es mich, daß sich an dieser allgemeinen Kulturdiskussion viele Kunstschaffende beteiligen - ein Zeichen für eine lebendige Kultur. Es freut mich auch, daß im wesentlichen eigentlich alle wichtigen Institutionen hervorragende Bildungsarbeit leisten, im etablierten Bereich wie bei der Alternativkultur. Erfreulich ist auch, daß das Treibhaus seine Arbeit im Herbst weiterführt, und ich hoffe, daß es möglich sein wird, zu einer Lösung zu kommen, denn ich habe immer wieder betont, daß das Treibhaus eine ganz wichtige Kulturinstitution in Innsbruck ist. Rasch und ohne Streit war es möglich, durch ein objektiviertes Verfahren ab der Saison 1997 einen neuen Konzertdirektor zu bestellen. . .; Ein vielfältiges Programm mit dem Schwerpunkt Tanz hat auch den Innsbrucker Sommer '95 gekennzeichnet. Ich bin besonders der Kulturstadträtin für ihren Einsatz dankbar, vor allem auch, was die Schwerpunktbildung für den Innsbrucker Sommer betrifft, und dafür, daß es gelungen ist, die Beiträge des Tourismusverbandes und des Landes aufrecht zu erhalten. Ein besonderes Ereignis für Innsbruck war das heuer erstmals veranstaltete Schloßparkfest. Eine Veranstaltung, bei der es gelungen ist, zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit ihren Familien und Kindern gleichzeitig auch für die Festwochen der Alten Musik zu interessieren - in Summe eine schöne Bereicherung für das Freizeiterlebnis in unserer Stadt. Für das Innsbrucker Kunsthaus liegt ein Konzept des Museumsexperten Dr. Dieter Bogner vor, das auf breite Akzeptanz stößt. Dieser Vorgang um das Werden des Kunsthauses in einem Klima der Offenheit, mit dem Bestreben, von vornherein möglichst viele mit einzubinden, kennzeichnet sicher einen Stil, der eine faire Diskussionskultur zum Ausdruck bringt. In diesem Jahrhundert wurde in Innsbruck kein Kunstgebäude geschaffen. Es ist ganz wichtig auch für die Moderne, ein Haus zu schaffen, in dem sich unsere Künstler selbst darstellen können und eine Identifikation finden. Mit einer Kunsthalle wird aber auch internationale Kunst nach Innsbruck gebracht, womit unseren Kunstschaffenden in fruchtbarer Konfrontation eine Standortbestimmung im internationalen Vergleich ermöglicht wird. Unsere Künstlerinnen und Künstler haben eine Begegnung mit der internationalen Kunst nicht zu scheuen, sie sind Teil dieser Kunst. Es geht auch um eine Museumspädagogik für unsere Jugend. Ich danke allen, die konstruktiv mitarbeiten, und hoffe, daß es möglich sein wird, dieses erfreuliche Klima weiterhin aufrecht zu erhalten.

Alleinige Anzeigenannahme: Werbeagentur Helmut Haid, Bettelwurfstraße 2, Innsbruck, Postfach 138; Telefon 26 47 87-0; Fax: DW 4. Akquisition: Otto Hauser, Telefon 26 47 87-0 DW.

INNSBRUCK INFORMIERT - NOVEMBER 1995


INNSBR Verwaltungsreform Innsbruck: Bürger werden Gewinner sein Rasch und unbürokratisch wird derzeit im Innsbrucker Stadtmagistrat die Verwaltungsreform durchgeführt. Wie berichtet, sind zu Beginn des Jahres die Magistratsabteilungen auf sechs reduziert worden. In einem zweiten Schritt werden derzeit die bestehenden 70 Ämter auf ca. 32 vermindert. In einem Zeitraum von drei Jahren wird die Zahl der Mitarbeiter im Stadtmagistrat um ca. zehn Prozent reduziert, was bedeutet, daß ca. 200 Dienstposten nicht mehr nachbesetzt werden. Die Innsbrucker wissen, daß die Stadt hochverschuldet ist und daher ein rigoroser Sparkurs ein Gebot der Stunde ist. Doch nicht etwa neue Steuern und Abgaben, sondern in erster Linie eine sparsame und schlanke Verwaltung ist in Innsbruck die Devise. Neben dem Einsparungseffekt ist aber auch eine Umdrehung der Hierarchie das Ziel der Verwaltungsreform. Der Bürger, der sich mit einem Anliegen an die Innsbrucker Stadtverwaltung wendet, soll dort einen kompetenten Ansprechpartner vorfinden, der ihm auf alle Fragen Antwort geben und auch selbst eine Entscheidung treffen kann. Der Bürger versteht nicht, warum ein Sachbearbeiter drei Instanzen oder noch mehr „hinaufmarschieren" und fragen muß, „darf ich das tun?" Der Bürger versteht auch nicht, warum er drei Wochen oder länger auf seinen Bescheid warten muß. Der Bürger hat eine Anforderung, er möchte eine Dienstleistung kaufen und kompetent bedient werden Bis dieses neue Denken greift, wird si-

cher noch Zeit vergehen. Die Basis dafür ist die Verwaltungsreform und die soll raschest realisiert werden. Eine lange Vorlaufzeit würde das Projekt gefährden und die Mitarbeiter verunsichern. Innsbruck wird eine Stadtverwaltung bekommen, die modern und bürgerorientiert ist, arbeitsmäßig effizient und kostenmäßig transparent. Bürokratie wird radikal abgebaut. Der Bürger ist eingeladen, aktiv an allen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Stadtteilversammlungen, bei denen der Bürgermeister und Mitglieder des Stadtsenates und Gemeinderates mit den Bürgern reden aber auch zuhören, was die Bürger zu sagen haben, gehören ebenso dazu wie eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter im Stadtmagistrat. Die Innsbrucker Verwaltungsreform wird durch die private Beratungsfirma Prognos und Simma begleitet. Der Auftrag an die Firma wurde am 8. März von Stadtsenat erteilt. Hausintern erfolgt die Steuerung durch den Lenkungsausschuß unter dem Vorsitz des Magistratsdirektors.

Bioabfall-Trennung „klappt Großes Lob für Bevölkerung! MM.

Seit Oktober läuft in Amras und Pradl die getrennte Sammlung biologischer Abfälle, und die Mitarbeiter im städtischen Müllbüro sind voll des Lobes über das verantwortungsbewußte Mittun der Bevölkerung: Es wird gewissenhaft getrennt; in den Biokübeln landet kaum Fremdmüll. Auch die Bereitschaft zum Mittun steigt: Wurden in der ersten Woche noch 18 Tonnen Bioabfälle gesammelt und zur Kompostieranlage nach Pfaffenhofen gebracht, so waren es in der zweiten Woche bereits 21 Tonnen und

in der dritten Woche 23 Tonnen. So geht es weiter: Im Jänner 1996 wird die Bioabfall-Trennung in der Innenstadt, in Wüten, Vill und Igls sowie in Mentlberg und Sieglanger eingeführt; im März 1996 folgen die Stadtteile nördlich des Inns von Kranebitten bis Hötting, und im Juni 1996 die restlichen Stadtteile (vom Saggen bis Mühlau sowie Reichenau - Olympisches Dorf). Offene Fragen beantwortet gerne das Städtische Müllbüro, Telefon 34 55 75, DW. 33, 34 und 35.

INNSBRUCK INFORMIERT - NOVEMBER 1995

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ie schnell die Zeit wieder vergangen ist. 56 Wochen bis zur Fertigstellung stand zu Beginn des Jahres am Infostand am Innrain zu lesen. Jetzt Anfang November kann man schon deutlich sehen, daß - wie versprochen - am 2. Dezember (das ist der erste Weihnachts-Einkauf-Samstag) die Straßen-Gestaltungsarbeiten abgeschlossen sein werden. Statt 56 Wochen sind Anfang November nur mehr vier Wochen angegeben. Der Zeitplan wird exakt eingehalten.

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Innsbru Verke

Legende: Verkehrsbeziehungen: für allgemeinen Verkehr nur für öffentliche Verkehrsmittel Radfahrstreifen Fahrbeschränkungen Fußgängerzone Parkgaragen, Parkplatz

Exakt geplant - gut informiert - planmäßig fertigstellt Innsbruck erhält mit der „neuen" Museumstraße, dem Marktgraben und dem Innrain einen durch öffentliche Verkehrsmittel gut erschlossenen Straßenzug, der in seiner ganzen Länge auf breiten Gehwegen die Menschen zum Spazieren und zum Schaufensterbummel einlädt. Auch mit dem Rad kann man beidseitig auf markierten Bahnen bis zum Innrain gelangen. Die Bäume am Burg- und Marktgraben bringen nicht nur mehr Grün in das Stadtleben sondern geben dem Ring um die historische Altstadt ein Flair von Wärme und Geborgenheit. Wie am Plan ersichtlich, gibt es mit Dezemberbeginn auch in Bezug auf die Verkehrsführung einiges, was man wissen sollte. Hier die wichtigsten Details, eine ausführlich Information erfolgt in der Dezemberausgabe unserer Zeitung. Die Zufahrtsregelung von 6 bis 10.30 Uhr zur Altstadt von der Herzog OttoStraße aus wird zu fixen Einrichtung. Die Herzog-Friedrich-Straße bleibt somit Einbahn in südlicher Richtung. Die Ausfahrt erfolgt entweder nach links in Richtung

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Museumstraße oder geradeaus in die Maria-TheresienStraße und weiter durch die Anichstraße. Der Marktgraben bleibt ab der Einmüdung der Stainerstraße für Kraftfahrzeuge gesperrt. Ausgenommen sind öffentliche Verkehrsmittel und Taxis. Diese Fahrbeschränkung wird konsequent überwacht, da der Durchzugsverkehr durch die Museumstraße unterbunden werden soll. Die Fußgängerzone am Burggraben (Franziskanerplatz) kann zwecks Ladetätigkeit von der Angerzellgasse über die Museum-

straße oder von der Meraner Straße über die Maria-Theresien-Straße angefahren werden. Die Ausfahrt erfolgt durch den Franziskanerbogen in Richtung Rennweg. Die Zufahrt vom Innrain in die Bürgerstraße ist für den allgemeinen Verkehr verboten. Diese Trasse ist dem öffentlichen Verkehr vorbehalten. Die Zufahrt in die Anichstraße vom Innrain erfolgt bei der Klinikkreuzung. Zu diesem Zweck werden das Nachtfahrverbot und die Gewichtsbeschränkung im westlichen Teil der Anichstraße aufgehoben. Damit kann man die süd-

liche Bürgerstraße und die östliche Maximilianstraße jederzeit erreichen.

Touristikladezone am Marktgraben Im Bereich der Kreuzung Marktgraben/Innrain entsteht am südseitigen, breiten Gehsteig eine „Touristikladezone"; im Anschluß daran folgen am westseitigen Gehsteig in Richtung Stainerstraße eine Busladezone und zur Stainerstraße hin eine Ladezone für LKW und Kombi (8 bis 10.30 Uhr). Die Touristik- und Hotelladezone sind zeitlich nicht eingeschränkt; ein Abstellen der Busse über

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r^nnenstadt ganisation

graben und die Museumstraße. Am Beginn der Ing.Etzel-Straße wird auch in Richtung Saggen eine Haltestelle eingerichtet, da die Halderzeit am nordseitigen testelle in der Museumstraße Straßenbahngleis in der (vor der Bahnunterführung) nicht mehr besteht. HaltestelMuseumstraße markierlen in der Museumstraße werten Kurzparkplätze fallen, wenn dort die den beidseitig westlich der Kreuzung mit der Sillgasse Straßenbahn fährt, natürund im obereren Bereich östlich weg. Für die Ladezone lich anschließend an den in der Museumstraße östlich Burggraben (Unterbergerder Paul-Hofhaimer-Gasse haus bzw. „Wagnerische") wird in der Paul-Hofhaimereingerichtet. Am MarktgraGasse selbst (Landeskonben gibt es wieder beidseitig servatorium) ein Ersatz geneue Haltestellen unmittelbar schaffen (6 bis 10.30 Uhr). westlich der Kreuzung mit der Wegen der neu errichteten Maria-Theresien-Straße, am Haltestelle muß in der BürInnrain auf der neugestaltegerstraße die Ladezone ten Mittelinsel und in der Bür(nördlich der Anichstraße) gerstraße nördlich der Kreuverkürzt werden. Da die zung mit der Anichstraße. Die Anichstraße in Richtung MaLinienführung der Straßenria-Theresien-Straße nicht bahnlinie „3" bleibt unveränmehr von der Straßenbahn befahren wird, kann an der dert. Südseite im Bereich der HäuDie Obuslinie „O" wird wie ser Nr. 7 und 9 eine Ladezodie Linie „ 1 " (die selben Halne eingerichtet werden. Die testellen) in beiden RichtunKundmachungen der Ver- gen den Straßenzug Mukehrsmaßnahmen erfolgen je seumstraße - Burggraben nach Baufortschritt, späteMarktgraben - Innrain befahstens jedoch bis 1. Dezember ren und dann über die Blasi1995. . Uhr Ladetätigkeiten durchgeführt werden. Auf einer Länge von 30 Metern wird tagesdurchgängig ein TaxiStandplatz eingerichtet. Die

us-Hueber-Straße weiter wie bisher nach Allerheiligen. Die Linie „R" wird ebenfalls zur Durchmesserlinie, wird aber ihre bisherige Linienführung über den Bahnhof beibehalten. Von der Maria-Theresien-Straße wird sie in die Anichstraße einfahren und die Strecke der Linie „B" bedienen. Da der „B" aufgelassen wird, wird er in Pradl durch die Linie „F" ersetzt, die ebenfalls zur Durchmesserlinie ausgebaut wird (Achtung: 15-Minuten-Takt). Die neue Haltestelle auf der Kastanienallee am Innrain wird von den Straßenbahnlinien „ 1 " und „6" und von der Stubaitalbahn in Richtung Saggen angefahren. In Richtung Bergisel fährt die Stubaitalbahn wie bisher über den Bahnhof und durch die Anichstraße. Beim neuen Umsteigeknoten am Innrain halten neben der „Einser" und der Obuslinie „ O " stadteinwärts (West-Ost) die Buslinien „C", „D", „E", „F", „H", „LK" und „N" und stadtauswärts (Ost-West) die Linien „C", „D", „E" und „H".

Umsteigeknoten am Innrain

Nacht ist aber nicht gestattet. Auch im Bereich der bisherigen Bushaltestelle am Innrain (Raiffeisensäle) gibt es eine Hotel-Ladezone. Zwischen den beiden Haltestellen in der Museumstraße ist am südseitigen Gehsteig von 8 bis 10.30 Uhr Ladetätigkeit für LKW und Kombi gestattet. Zwischen der Sillgasse und der Brunecker Straße können am südseitigen Gehsteig in der Museumstraße von 8 bis 18.30

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Auch bei den öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es einige markante Änderungen. Die „Einser" wird von der Ing.-Etzel-Straße kommend nicht mehr zum Bahnhof fahren, sondern über die Museumstraße, den Burg-und Marktgraben zum Innrain. Von dort mündet sie in die Bürgerstraße ein und befährt ab der Kreuzung mit der Anichstraße in Richtung Bergisel wieder die gewohnte Strecke. Auch in Richtung Saggen fährt die „Einser" über die Bürgerstraße, den Innrain, den Markt- und Burg-

Geöffnet bis 1 Uhr 'nsbruck Rennweg Tel 0512/587330

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Innsbrucker Märkte im November O Der Allerheiligenmarkt oder Kranzlmarkt ist bei Erscheinung dieser Zeitung leider schon vorbei... O Der Händlermarkt (vor der Markthalle) hat jede Woche an Samstagen zwischen 7 und 13 Uhr geöffnet. O Der fünfte Krämermarkt des Jahres findet am Donnerstag, 9. November statt, der sechste am Mittwoch, 29. November. O Am Freitag und Samstag jeder Woche bietet der Obst- und Gemüsemarkt in der Reichenau (am Gutshofweg bei der Apotheke) und vor der Mehrzweckhalle im O-Dorf von 7 bis 13 Uhr seine Waren an. Im heurigen Jahr übrigens zum letzten Mal. Erst im März '96 werden die „Standl'n" wieder aufgestellt. O Am ersten und dritten Samstag (4. November und 18. November) belebt der Flohmarkt den Rathaushof. An Samstagen hat sich ein „neuer" Trödlermarkt auf dem Franziskanerplatz etabliert. O Jeden Dienstag zwischen 10 und 14 Uhr bietet

INNSBR Stadtteilversammlung in Vill: Viele Wünsche an die Stadt Drei Stunden lang stand am 19. Oktober Bgm. Dr. Herwig van Staa den Bürgern von Vill am „Grillhof" Rede und Antwort. Nach einem Bericht des Bürgermeisters über die finanzielle Lage der Stadt und die laufende Verwaltungsreform reichten die angesprochenen Themen von der Dorf(platz)gestaltung über Feuerwehrhaus-Neubau-, Sozialwohnbau- und Sportplatzwünsche bis zu Trinkwasserproblemen in Unterberg. Einen Stadtteilausschuß wie in Igls möchte man auch in Vill, doch beileibe nicht gemein-

der Bauernmarkt am Burggraben zwischen Museumstraße und Franziskanerbogen Qualität vom Bauernhof. O Jeden Freitag ab 10.30 Uhr bis in die frühen Nachmittagsstunden hat der Bauernmarkt am Sparkas-

sam mit Igls. Der Bürgermeister sagte zu, alle Vill betreffenden Verlautbarungen auch dort „auszuhängen". Auf den Wunsch der Viller nach mehr Kontakt mit Mandataren reagierte StR Rudi Federspiel umgehend: Er hält am Mittwoch, 8. November, von 10 bis 12 Uhr im Gasthof „Turmbichl" eine Sprechstunde ab. - An der Stadtteilversammlung in Vill nahmen auch StR Mag. Gerhard Fritz sowie die Gemeinderäte Prof. Dr. Richard Schober, Christine Schreiner und Wolfgang Steinbauer teil.

senplatz geöffnet. O Jeden Samstag werden die Bauernmärkte am Wiltener Platzl, in Hötting-West in der Viktor-Franz-Heßstraße (im Bereich der Volksschule) und in St. Nikolaus am Brunnenplatzl abgehalten.

„SCHAU fenster SCHAU 95": Die Innenstadt ist attraktiv! Alles ist wieder zugänglich und schöner geworden; das Einkaufen macht wieder Freude: Darauf machen die Kaufleute der Innenstadt aus Anlaß der Beendigung der Bauarbeiten im Straßenzug Museumstraße - Marktgraben - Innrain und Bürgerstraße, unterstützt von der Stadt Innsbruck, mit ihrer Aktion „SCHAU fenster SCHAU 95" vom 3. bis 18. November aufmerksam. Verblüffende optische Täuschungen, ein nachgestelltes bekanntes Gemälde, ein lebendes Comic hinter Glas Witz, Überraschungen, Lichteffekte werden geboten. Vermittelt soll werden: Die Innenstadt ist attraktiv!

Serviceangebot erweitert Die Sozialstationen bieten ab sofort einen erweiterten Service. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nun nicht nur von 8-10 Uhr möglich, sondern auch von Montag bis Donnerstag wie bisher von 13.00- 14.00 Uhr.

Was hält die Igler Bevölkerung von diesem Stadtteilwappen für Igls? Igls ist Innsbrucks einziger Stadtteil ohne eigenes Wappen. Nun hat Mag. Klaus Defner - nach Anregung von Dr. Zeindl und über Ersuchen des Stadtteilausschusses - den nebenstehenden Entwurf gestaltet und in der OktoberSitzung dem Ausschuß vorgelegt. Der Vorschlag löst sich bewußt von traditioneller Heraldik und sucht nicht in der Geschichte die Begründung für seine Gestaltung: Das Wappen soll ausdrücken, was Igls heute ist und sein will. Bedingt durch den Tourismus, hat

Igls eine weltoffenere Entwicklung erfahren als seine Nachbarorte, was die Gestaltung des Wappens ausdrücken soll: Teilweise durchbrechen die Elemente den Rahmen - Zeichen für ein Denken, das über die engen Grenzen eines kleinen Dorfes hinausgeht. Daß Igls auch als Stadtteil von Innsbruck seinen dörflichen Charakter bewahren konnte, dokumentiert die Häusergruppe mit dem charakteristischen Igler Kirchturm. Die schräge Teilung soll die Lage am Abhang des Patscherkofels symboli-

sieren, das Grün die intakte Umwelt. Der Ort schwebt über dem Talboden in einem

hellblauen Feld, das die reine Luft und den renommierten Luftkurort ausdrückt.

„Ein Wappen sollte selbstsprechend sein", meint Mag. Defner: Was liegt Igls näher als der Igel. Historisch hat der Ortsname zwar nichts mit dem Igel zu tun. Der Igel aber ist ein sympathisches und nützliches Tier und dank seiner Stacheln durchaus in der Lage, sich zu wehren. Auch das verbindet ihn mit den Iglern, meint man im Stadtteilausschuß. Der Entwurf erhielt die Zustimmung aller zehn Ausschußmitglieder. Nun soll die Bevölkerung kundtun, was sie davon hält!

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Parken in Innsbruck: Verbesserung Ärzte und private Betreuungsdienste Aufgrund der jüngsten Novelle zur Straßenverkehrsordnung war auch die Stadt verpflichtet, ihre rechtlichen Grundlagen für das Anwohner- und Firmenparken in Innsbruck neu zu fassen. Der Gemeinderat beschloß am 12. Oktober die dafür notwendigen Verordnungen (siehe auch Service-Beilage in Heftmitte). Für Anwohnerund Firmen bleibt de facto alles

Innsbruck fördert auch Umstellung auf Heizöl extraleicht Unsere Meldung im Oktober (Servicebeilage, Seite 15) zu diesem Thema war verfrüht der Gemeinderat hat folgendes erst am 12. Oktober beschlossen: Die Stadt Innsbruck fördert (zur Verbesserung der Luftqualität, was auch im Sinne des „Klimabündnisses" ist) die Umstellung von Feuerungsanlagen mit festen und flüssigen Brennstoffen nicht nur auf Erdgas, sondern in jenen Stadtteilen, die keine Gasversorgung aufweisen (und diese auch in den nächsten 5 Jahren nicht zu erwarten ist), auch die Heizungsumstellung von festen Brennstoffen auf Flüssiggas oder Heizöl extraleicht. Dies gilt für die Stadtteile Igls, Vill, die Hungerburg und Teile von Kranebitten. - Auch Außenwandgeräte sind in besonderen Fällen förderungswürdig. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine individuelle Energieberatung durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG vor Baubeginn. Die neuen Richtlinien treten mit 1.1.1996 in Kraft. Nähere Auskünfte dazu erteilt gerne das Amt für Wohnbauförderung, Marktgraben 16, Tel. 5360, Klappen 685 bis 688 .

gleich - für private Ff lege- und Betreuungsdienste sowie für Ärzte gibt es eine Verbesserung: Auch sie können nun unter genau umschriebenen Voraussetzungen - eine Dauerparkkarte beantragen. Die Kosten, zusätzlich zur Verwaltungsabgabe in Höhe von 700 S plus 120 S Bundesstempelmarke (einmal pro Antrag): • Für Anwohner bleibt die

Karte gleich teuer wie bisher: 60 S im Monat. • Pendler bezahlen für jeden angefangenen Monat 100 S für ihre Parkkarte. • Behinderte: 60 S. • Ortsansässige Betriebe (zum regelmäßigen Warentransport) und Servicebetriebe (zum Werkzeugtransport) bezahlen 60 S. • Soziale Institutionen (soziale und/oder medizinische

Dienste) sind gebührenfrei. • Private Pflege- und Betreuungsdienste bezahlen 60 S. • Für Ärzte, die ihr Fahrzeug für unaufschiebbare ärztliche Hilfe in der Nähe ihrer Ordination abstellen müssen, kostet die Ausnahmebewilligung 200 S im Monat. Nähere Auskünfte gibt gerne das Straßen- und Verkehrsamt, Maria-TheresienStr. 22, Tel. 5360 DW 678.

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INNSBR Am Pechegarten herrscht Geborgenheit in einer „kinderreichen Wohnung" Wenn junge Mütter den Wiedereinstieg ins Berufsleben vorbereiten, bleibt oft die Frage: „Wer betreut mein Kind?" Die Rückkehr ins Berufsleben, um den Lebensunterhalt zu sichern, bedeutet für Mütter und Kinder eine schwerwiegende Veränderung der bisherigen Lebensumstände. Eine Trennung, sei es auch nur für einige Stunden täglich, fällt den meisten Müttern ebenso schwer wie ihren Kindern. Ist dieser Schritt jedoch unumgänglich, hilft die Gewißheit, daß das Kind nicht nur „aufgehoben ist", sondern bestens betreut und umsorgt wird. in dem die Mütter ihren Beruf ausüben. Die monatlichen Kosten betragen 2 . 2 0 0 - Sfür den ganzen Tag, 1.600 S für die Vormittags- oder Nachmittagsbetreuung. . . . ....,,

Im Frühjahr hat der Innsbrucker Stadtsenat der Gründung einer Kleinkindergruppe im Kinderheim Pechegarten zugestimmt. Nachdem die erforderlichen Adaptierungsmaßnahmen in den dafür vorgesehenen Räumen des Kinderheimes abgeschlossen waren, wurde im September der Betrieb der Kinderkrippe aufgenommen.

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Bis zu 15 Kinder im Alter von ein bis drei Jahren können von den erfahrenen Erzieherinnen mit Ausbildung in Säuglingspflege betreut werden. Je nach berufsbedingtem Bedarf können die „Kleinen" von Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 6.30 und 19.30 Uhr, in die Kinderkrippe gebracht werden, wobei jedoch sehr darauf geachtet wird, daß das Betreuungsangebot wirklich nur für den Zeitraum in Anspruch genommen wird,

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Viele Bilder und bunte Malereien begleiten den Besucher in den ersten Stock, in dem die Kleinkindergruppe untergebracht ist. Der Aufenthaltsbereich der „Kleinen" läßt sich am besten mit einer normalen Wohnung vergleichen: Ein kindergerechter Wohnraum, in dem auch die große Gehschule untergebracht ist, die mehreren Kindern Platz bietet. Gebaut wurde diese „Burg" - wie sie von einem der kleinen Buben genannt wird von der städtischen Tischlerei; sie stellt einen großen Anziehungspunkt dar. Drei Schlafräume, Nebenräume und eine Küche sind ebenfalls vorhanden.

Gewohntes wird beibehalten Vor der Aufnahme in die Kinderkrippe findet mit der Mutter ein ausführliches Gespräch statt, das unter anderem auch über bisherige Eß- und Schlafgewohnheiten Auskunft geben soll. Damit sich die „Kleinen" wirklich wohl fühlen, wird sehr darauf geachtet, daß keine zusätzlichen großen Veränderungen auf die Kinder zukommen. Die Mahlzeiten - je nach Bedarf gibt es Frühstück, Mittagessen, Jausen und Abendessen - werden in der Küche des Kinderheimes zubereitet. Fläschchen kochen die „Tanten" in der einfachen Küche, wo die Kinder auch die Mahlzeiten zu sich nehmen. „Suppen und Kartoffelpüree mögen die Kinder besonders gerne", berichtet die Leiterin der städtischen Kinderheime, Frau Marianne Federspiel, die auch darauf hofft, daß ein Küchenumbau für die Erfordernisse der Kinderkrippe von städtischer Seite ermöglicht wird.

Kinderkrippe ist kein Ersatz

Sauna sucht Nachtschwärmer

„In den ersten Tagen sollen die Mütter viel Zeit dafür aufwenden, gemeinsam mit dem Kind die Gruppe zu besuchen" - ein Anliegen, das Frau Federspiel sehr wichtig ist: „Die Kinderkrippe ist nicht als Ersatz für familiäre Tätigkeiten, sondern nur als ergänzende Maßnahme zu sehen."

In der Sauna Höuinger Au und im Dampfbad Salurncr Straße können sich Nachtschwärmer auf heiße Nächle einstimmen und Arbeitsgeplägte von den täglichen Mühen erholen.

Für Anfragen steht Frau Federspiel unter Tel. 583372 zur Verfügung.

Kleinkinder-Spielgruppe in der Kleeblatt-Residenz Innsbrucker Kommunalbetriebe AG

Elektrizitätswerk - Gaswerk - Wasserwerk - Klärwerk - Bäder- und Saunabetriebe 6020 Innsbruck - Salurner Straße 11 - Telefon: 0512/502-0

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Eine „Burg" im Wohnraum

Flexible Betreuungszeiten

(Täglich bis 22 Uhr- mit Ausnahme der Schließtage Dienstag b/w. Donnerstag.)

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Ebenso wie in der familiären Wohnung können sich die Kinder frei in allen Räumen bewegen, zum Spielen ist ausreichend Platz. Daß sich die „Kleinen" in dieser harmonischen Umgebung wohl und geborgen fühlen, merkt man sofort.

Seit kurzem werden auch in der Kleeblatt-Residenz (Neuhauserstraße 5, Wüten) 1 1/2-bis 4-jährige Kinder zur Ganzoder Halbtagsbetreuung aufgenommen, um den Müttern den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Betreuungszeiten: Von 7.45 bis 18.00 Uhr. Nähere Auskünfte: Telefon 5302.

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INNSBR Ein Kunsthaus am Innrain - eine kulturelle Herausforderung Die Diskussion über ein Kunsthaus in Innsbruck ist nun schon mehrere Jahre im Gang. Verschiedenste Studien und Vorschläge sind seit 1988 erarbeitet worden, auch ein Expertenhearing wurde veranstaltet. Nun liegt neben einem Grundsatzbeschluß des Gemeinderates ein offizielles Konzept vor, das die städtebaulichen, museologischen und wirtschaftlichen Aspekte darlegt. Museumsexperte Dr. Dieter Bogner hat im Auftrag der Stadt Innsbruck untersucht, ob am Standort Innrain, wo früher die Fleischbank stand (Platz vor der Markthalle über der Altstadt-Garage), ein Kulturbau sinnvoll und räumlich wie konventionell möglich ist. Darüber hinaus ist die Studie eine Grundlage für Finanzierungsverhandlungen zwischen Stadt, Bund und Land sowie in der Folge für die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbes. Dr. Bogner: „Eine Rohstudie, die jetzt die Diskussion braucht, um dann in eine Feinstudie münden zu können. Anregungen und Vorschläge werden eingearbeitet". Dr. Bogner kommt in seiner Studie zum Schluß, daß der vorgesehene Platz

ideal geeignet ist. Er stimmt auch mit dem Bürgermeister überein, daß es ein markantes Signal für die Kulturstadt Innsbruck wäre, wenn das Kunsthaus realisiert werden könnte. In diesem Jahrhundert ist kein derartiger Bau in unserer Stadt geschaffen worden. Der Großteil des Grundes ist schon im Besitz der Stadt. Ein weiterer Vorteil: der Platz ist sehr belebt. Dazu kommt auch die Nähe zur Universität, zum Kongreßhaus und zur Altstadt.

Ebenerdig könnten ein Studio für kleinere Einzelausstellungen, ein Dokumentations- und Informationszentrum sowie ein alternatives Kino und ein KunsthallenCafe Platz finden. Die Kosten dürften sich entsprechend dem technischen Standard zwischen 125 und 150 Mio. S belaufen. In drei Jahren könnte, sofern man in Bezug auf Konzeption und Finanzierung einig wird, das Kunsthaus stehen.

Das Kunsthaus könnte - laut Bogner z. B. eine Kunsthalle für kultur- und kunstgeschichtliche Wechselausstellungen und einen Kunstraum Tirol, in dem die moderne Tiroler Kunst in jährlichem Wechsel dargestellt wird, beherbergen.

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Entwicklungskonzept für die Hungerburg: Wohn-, Naherholungs- und Tourismusgebiet Die Erhebungsarbeiten für das Stadtteilentwicklungskonzept Hungerburg/Gramart, das von der Stadt Innsbruck im Juli 1995 in Auftrag gegeben wurde, sind nahezu abgeschlossen. Am Dienstag, den 14. November 1995 wird daher auf der Hungerburg eine Bürgerversammlung abgehalten, in der die Hauptergebnisse der Analyse sowie erste Entwicklungsperspektiven für die Hungerburg präsentiert und anschließend zwischen Bevölkerung, Politikern und Planern diskutiert werden. Als Vorinformation werden die wichtigsten Ergebnisse der Analyse kurz vorgestellt.

terhin als stadtnahes Erholungsgebiet geschätzt und stark frequentiert.

Infrastrukturausstattung und Verkehr

Trotz der beträchtlichen Zuwächse der letzten Jahre reicht die Einwohnerzahl der Hungerburg nicht aus, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit von für die tägStadtteils Hungerburg/Gramart von Die Lage von Hoch-Innsbruck auf der liche Versorgung wichtigen Einrichtun503 im Jahr 1971 um 31 % auf 660 im sonnigen Mittelgebirgsterrasse am Abgen wie Lebensmittelgeschäft, Bankfihang der Nordkette war einer der Jahr 1991 gestiegen (in Innsbruck insliale oder Postamt zu sichern. Die daraus Hauptgründe für die Entwicklung der gesamt lediglich um knapp 2 % ) . Entresultierenden Fahrten in die Stadt sind Hungerburg zu einem beliebten Tousprechend der Bevölkerungsentwickneben der Einwohnerzunahme eine werismus- und Naherholungsgebiet Anlung verlief auch die Siedlungsentsentliche Ursache für die steigenden fang des 20. Jahrhunderts. Diese Lawicklung. Die Zahl der Wohnungen mit Verkehrsbelastungen auf der Höhengegunst ist heute ausschlaggebend für Wohnbevölkerung hat von 1971 bis straße. So stieg das werktägliche Verdie Attraktivität der Hungerburg als 1991 um 53 % auf 237 zugenommen. kehrsaufkommen bei der Höttinger PfarrWohngebiet. Nach einer Mitte der 70er Jahre kirche von 3.200 Kfz im Jahr 1986 um durchgeführten Befragung zu den Er- 37 % auf 4.380 Kfz 1995. Funktionswandel auf holungsgewohnheiten der Innsbrucker Derzeit ist nur die östliche Hungerburg Bevölkerung war die Hungerburg dader Hungerburg an das öffentliche Kanalnetz angebunIn den letzten 15 Jahren hat die Hun- mals das weitaus beliebteste Naherden. Zahlreiche neue Wohngebäude im holungsgebiet der Innsbrucker. Die singerburg aus verschiedensten Gründen westlichen Teil wurden an private Kanäle kenden Beförderungszahlen von Hun- angeschlossen, diese stoßen teilweise an Bedeutung als Tourismusgebiet vergerburgbahn und Nord ketten bahn deuloren. So ist die Zahl der Beherberan ihre Kapazitätsgrenzen. ten auf einen gewissen Bedeutungsgungsbetriebe seit 1980 von 1 2 auf 5, die Zahl der Gästebetten von 370 auf verlust des Raumes Hungerburg-NordLeitlinien der kette für die Naherholung hin. Insbe100 gesunken. bestehenden Planung sondere im Frühjahr und Herbst wird Parallel zum Rückgang des TourisDer bestehende Flächenwidmungsplan jedoch die Mittelgebirgsterrasse weimus ist die Zahl der Bewohner des stammt in seinen Grundzügen aus den fünfziger Jahren. Damals wurden große Waldflächen westlich des Ortszentrums der Hungerburg als Bauland gewidmet, die heute erst zu einem Teil verbaut sind. In einer Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes 1988 erfolgte eine bessere Anpassung der Baulandgrenzen an die naturräumlichen Gegebenheiten, das Ausmaß des Baulandes blieb jedoch weitgehend unverändert. Die Bestimmungen des überwiegend aus dem Jahr 1979 stammenden Bebauungsplanes entsprechen für den Großteil des Baulandes einem locker beInnsbrucker bauten Wohngebiet mit Ein- und ZweiVerkehrsbetriebe GmbH familienhäusern (maximale Geschoßflächendichte 0,3). Lediglich im Ortskern um die Stationsgebäude der Hungerburg- und der Nordkettenbahn sowie westlich davon bis etwa zum Lhinsbrucker Verkehrsbetriebe GmbH - Pastorstraße 5 - 6020 Innsbruck großen Parkplatz an der Höhenstraße m H l Telefon: 0512/5307 sind größere Dichten zulässig.

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INNSBRUCK INFORMIERT - NOVEMBER 1995


INNSB Es gibt noch 8 ha Baulandreserven Trotz der dynamischen Siedlungsentwicklung der letzten Jahrzehnte sind von den 27,6 ha Bauland auf der Hungerburg 8,2 ha noch unbebaut. Die Baulandreserven befinden sich vorwiegend im westlichen Teil des Siedlungsgebietes zwischen der Höhenstraße und der Gramartstraße sowie nördlich davon. Sie sind derzeit großteils nur über Privatwege erschlossen. Ein wesentlicher Teil der Baulandreserven ist heute noch mit Wald bestockt. Eine Bebauung wird das Siedlungsbild erheblich verändern.

Zahlreiche Nutzungsansprüche Als Naherholungsgebiet, Tourismusgebiet und Wohngebiet überlagern sich auf der Hungerburg zahlreiche Nutzungsansprüche, woraus sich verschiedentlich Konflikte ergeben: • Der von der erholungsuchenden Bevölkerung verursachte Verkehr wird von den Bewohnern der Hungerburg vielfach als Belastung empfunden; • Die Bemühungen der Gastronomiebetriebe, durch Konzerte und sonstige Aktivitäten zusätzliche Gäste zu gewinnen, treffen nicht nur auf Zustimmung der um ihre Wohnqualität Besorgten; • Mit der weiteren Bebauung der bestehenden Baulandreserven werden die Zu-

gangsmöglichkeiten zum Wald teilweise erheblich eingeschränkt.

Erweitertes Planungsgebiet Das Planungsgebiet für das Stadtteilentwicklungskonzept umfaßt neben dem Bereich Hungerburg/Gramart auch die Siedlungsgebiete nördlich der ersten Kehre der Höhenstraße (Fallbachkehre). Hier geht es im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes primär um Vorschläge zu den künftigen Bebauungsformen und Bebauungsdichten innerhalb der bestehenden Baulandinseln.

Weitere Schritte

lisierbar? Wie sind die Interessen der Gewerbetreibenden und der Wohnbevölkerung untereinander auszugleichen? Ergebnis der Arbeiten soll ein Stadtteilentwicklungskonzept sein, das die Grundlage für die Überarbeitung bzw. Neuerstellung des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungspläne bildet.

Bürgerbeteiligung auch in Arbeitskreisen Die Analyseergebnisse sowie erste Perspektiven zur künftigen Entwicklung der Hungerburg werden in einer Bürgerversammlung vorgestellt:

Bürgerversammlung: Die Zukunft der Hungerburg

Unter Mitwirkung der Bevölkerung sollen in den nächsten Wochen, aufbauend auf die Analyseergebnisse, Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung des Stadtteiles Hungerburg/Gramart erarbeitet werden: In welcher Form und mit welcher Dichte sollen die bestehenden Baulandreserven bebaut werden (Einfamilienhäuser, verdichtete Bauformen)? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer weiteren Verbauung für die Infrastruktur und für das Orts- und Landschaftsbild? Welche zusätzlichen Infrastruktureinrichtungen sind unbedingt erforderlich und - wirtschaftlich - auch rea-

am 14. November 1995 um 19 Uhr im AK-Biidungsheim Seehof, Gramartstraße 10 Bei dieser Bürgerversammlung besteht die Möglichkeit, sich im Detail über die Analyseergebnisse zu informieren und mit Politikern, Vertretern der Stadtplanung und den Planern zu diskutieren. Weiters können sich interessierte Bürger zur Teilnahme an den geplanten Ar-

Fortsetzung auf Seite 12

Ihr Einrichtungs-Spezialist präsentiert: Das neue öfdw-Restaurant empfiehlt sich für preisgünstige

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Fortsetzung von Seite 11 beitskreisen melden. In der Bürgerversammlung wird auch die weiter geplante Vorgangsweise erläutert. Alle Mitbürger, die an der Bürgerversammlung nicht teilnehmen können, werden gebeten, sich mit Vorschlägen, Kritik und Anregungen oder mit dem Wunsch zur Teilnahme an einem Arbeitskreis direkt an die Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, Telefon 5360/450 zu wenden.

Kurse der Mutterberatung O Zu einem Kurs über Zahngesundheitsvorsorge unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund" lädt die Mutterberatung Innsbruck alle interessierten Eltern am 8. November und 4. Dezember 1995, Beginn jeweils 20.00 Uhr, herzlich ein. O Über „Das Leben mit dem Baby" können sich junge und werdende Eltern am 15. November und 11. Dezember 1995, Beginn 20.00 Uhr, informieren. Bei der anschließenden Diskussion werden Fragen zum Thema beantwortet. O Säuglingspflegekurse werden jeweils am 7. und 14. November, sowie am 12. und 19. Dezember, von 9.30 11.00 Uhr abgehalten. Der Kursbeitrag beträgt 60,- S. Alle Kurse finden in der Mutterberatung, Haydnplatz 5 (Parterre rechts) statt.

INNSBR Innsbruck beispielgebend bei ambulanter Suchtprävention Seit 1. April 1995 führt der Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck-Stadt eine ambulante Therapiestelle für Suchterkrankungen und hat damit die einzige Einrichtung dieser Art in Tirol. Die Suchtpräventionsstelle ist keine Beratungsstelle, sondern bietet jenen Betroffenen Hilfe und Unterstützung, die sich mit ihrer „Sucht" oder „Suchtgefährdung" bereits soweit befaßt haben, daß sie selbst eine Veränderung anstreben.

Hilfe für alle Suchtprobleme Derzeit werden 37 Klienten aller Altersgruppen betreut, wobei Bereitschaft zur Behandlung und Freiwilligkeit, als Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie gelten. In einem persönlichen Gespräch wird erhoben, welche Maßnahmen zu setzen sind, um der Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit entgegenzuwirken. Für jeden Betroffenen wird ein individuelles Behandlungsprogramm erstellt und je nach Bedarf eine ambulante, medikamentöse oder stationäre Therapie mit psychotherapeutischer Unterstützung eingeleitet. Er-

gänzt werden die Behandlungserfolge durch eine entsprechende Nachbetreuung der Patienten.

Patientenorientierte Hilfe Der Selbstbehalt der Behandlungskosten ist sozial gestaffelt und - wie Dr. Kurt Dornauer, der Leiter der Suchtpräventionsstelle versichert - „ist sichergestellt, daß kein Hilfesuchender aus finanziellen Gründen abgewiesen wird". Und weiter: „Außerdem ist es uns möglich, mit den Therapiezeiten auf das soziale Umfeld der Klienten Rücksicht zu nehmen." Neuanmeldungen sind jeweils Donnerstag unter Telefon 34 46 51 von 18.00 20.00 Uhr möglich. Da in Tirol keine weiteren ambulanten Behandlungseinrichtungen bestehen, wird das Angebot der Innsbrucker Suchtpräventionsstelle von Klienten aus ganz Tirol in Anspruch genommen.

Büro für Selbsthilfevereine Mehr als 50 Selbsthilfevereine und -gruppen aus dem Gesundheitsbereich sind in Tirol registriert. Besonders jene Gruppen, die Betroffene seltener Krankheitsformen betreuen, haben mit großen finanziellen und organisatorischen Problemen zu kämpfen. Im Oktober wurde das neue Büro des Dachverbandes in der Maximilianstraße 35 eröffnet; es steht allen Selbsthilfegruppen zur Verfügung. Der Dachverband versteht sich als Sprachrohr der Betroffenen und bemüht sich, in der Öffentlichkeit Toleranz und Verständnis für die betreuten Gruppen zu wecken. Finanziell wird diese Arbeit von der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol unterstützt. Nähere Informationen über die Selbsthilfegruppen, deren Aktivitäten oder Spendenmöglichkeiten erteilen die Mitarbeiter unter Tel. 57 71 98.

Helfer gesucht Der Sozial- und Gesundheitssprengel InnsbruckStadt sucht ehrenamtliche Mitarbeiter/innen für die Betreuung älterer Mitbürger. Nähere Auskünfte bei der Geschäftsleitung des Sozialund Gesundheitssprengeis, Frau Mag. Saischek, Haydnplatz 5, 6020 Innsbruck, oder unter Tel. 5360 DW 766 oder 784.

Was Autofahrer übers Kurzparken zum eigenen Vorteil wissen sollen Auf Unkenntnis der Autofahrer, was ihre Rechte und Möglichkeiten betrifft, stoßen jene städtischen Bediensteten immer wieder, die die Kurzparkzonen-Automaten betreuen. Deshalb zur Aufklärung: • Wer einen Kurzparkschein gelöst hat, kann diesen, wenn die Zeit noch nicht abgelaufen ist, in einer anderen Zone bis zum Ablauf der

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angegebenen Zeit weiterverwenden. • Der Kurzparkschein einer 90-Minuten-Zone (Stadtzentrum) kann auch in einer 180Minuten-Zone „aufgebraucht" werden; umgekehrt geht das nur, wenn man nicht mehr als 60 Minuten Parkzeit „gekauft" hat (weil die ersten beiden halben Stunden überall gleich viel kosten, die dritte halbe Stunde in der 90-Mi-

nuten-Zone jedoch 10 S). • Am Samstag ist das Parken zwischen 9 und 13 Uhr nur in den 90-Minuten-Zonen gebührenpflichtig, in den 180Minuten-Zonen jedoch frei. Immer wieder bezahlen Autofahrer auch außerhalb des Stadtzentrums (z. B. beim Westfriedhof) am Samstag Vormittag, wobei sie dann einen Parkschein für Montag Vormittag lösen: Die Erläute-

rungen am Display sollten beachtet werden! • Wen das ständige Münzensuchen nervt, dem sei eine Parkwertkarte empfohlen, die es in Trafiken um 100 und 300 S gibt. Bei Rückgabe der verbrauchten Parkwertkarten erhält man 5 bzw. 10S(fürdie300-SKarte) vergütet: Sie sind wieder „aufladbar", solange man sie nicht knickt.

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DIE LANDESHAUPTSTADT

Vier Innsbruckerinnen feierten in einem Monat ihren 100. Geburtstag Das hat es, so lange wir uns erinnern, noch nicht gegeben: In einem Monat feierten nicht weniger als vier Innsbruckerinnen ihren 100. Geburtstag! Am 16. Oktober erreichte Frau Charlotte Lange dieses gesegnete Alter. Die aus Karlsbad stammende frühere Pensionsinhaberin kam nach dem Krieg nach Innsbruck und befindet sich seit zehn Jahren im Wohnheim Hötting. Ihr einziger Sohn ist bereits gestorben: Frau Lange hat keine Angehörigen mehr. Seit drei Jahren muß sie gepflegt werden. Sozialreferent Bgm.-Stv. Dipl.-Ing. Eugen Sprenger besuchte Frau Lange an ihrem Ehrentag und überbrachte die Glückwünsche der Stadtführung und von Bürgermeister Dr. Herwig van Staa. Am 20. Oktober stellte sich Bgm.-Stv. Sprenger bei zwei weiteren Jubilarinnen als Gratulant ein: Frau Ida Poll wohnt bereits seit 24 Jahren im Wohnheim Pradl seit vier Jahren im Riegebereich -, wo sie am 22. Oktober ihren Geburtstag feierte. Mit sieben

Jubilarein Innsbruck Diamantene Hochzeit (60 Jahre) Frau Auguste und Herrn Albert Malle (19.8.) Goldene Hochzeit (50 Jahre) Frau Anna und Herrn Dr. Franz Weber (20.9.) Frau Adelheid und Herrn Ing. Franz Riedmüller (10.10.) Frau Simone und Herrn Kurt Starrach (13.10.)

Frau Anna Begnini ist eine der tober hundert Jahre alt wurde: Jubilarin mit einer Enkelin, zwei ben I) Ur-Urenkeln... Jahren kam Frau Pöll mit ihren Eltern nach Innsbruck. Sie wuchs in der Altstadt auf und wohnte hier auch später mit ihren Kindern. Ihr Rat: „Tue recht und schön", den sie auch ihren Kindern und Enkelkindern mitgegeben hat, half der gelernten Schneiderin, auch die schwierigsten Lebensumständezu meistern. In der Dr.-Glatz-Straße 2 lebt

95. Lebensjahr Frau Hedwig Dal Col (20.9.) Frau Berta Böttcher (20.9.) Herrn Dr. Friedrich Klema (21.9. Frau Rosa Senn (27.9.) Frau Maria Mayerl (30.9.) Frau Johanna Leisz (3.10.) Frau Pia Hoff mann (6.10.) Frau Luise Rummler (7.10.) 90. Lebensjahr Frau Sophie Wilhelm (17.9.) Herrn Gottfried Malojer (20.9.) Frau Frieda Juranek (23.9.) Frau Josefine Klein (28.9.) Frau Joh. Wilhelmstötter (29.9.;

testen Winter verkauft werden mußte. Betreut wird Frau Begnini von ihrer 78jährigen Tochter, mit der sie gemeinsam im Haushalt lebt. Besonders freut sie sich jedoch auf die Sonntage, an denen die gesamte Familie zu Besuch kommt: Tochter, drei Enkel, acht Urenkel und immerhin schon 7 Ur-Ur-Enkel. Und wenn sie gerade nicht in der Markthalle ihren Enkel bei der Arbeit unterstützt, interessiert sie sich sehr für das politische Tagesgeschehen, das sie intensiv im Fernsehen verfolgt. vier Innsbruckerinnen, die im OkDas Bild zeigt die noch sehr vitale Danach gefragt, was ihr ReUrenkelinnen und einem (von siezept war, um so agil dieses ho(Foto: RPD-BS) he Alter zu erreichen: „Ich war immer zufrieden, auch wenn nicht viel da war und habe damit Frau Anna Begnini, deren „100." genug gehabt, und andere haam 23. Oktober gefeiert wurde. ben mit Millionen nicht genug." Die frühere Geschäftsfrau ist Übrigens: auch die Mutter von auch heute noch täglich in der Frau Begnini erreichte dieses Markthalle anzutreffen, wo sie hohe Alter und wurde über 100 bis vor fünf Jahren noch selbst Jahre alt. ihre Stammkunden bedient hat. Die noch sehr agile Jubilarin Und schließlich feierte am 30. kann sich gut an die Zeit erinOktober Frau Maria Staffier ihren nern, als der Marktstand ihres 100. Geburtstag. Sie lebt nun in Obstgeschäftes noch im Freien Mils bei ihrer Tochter, Annemastand und die Ware auch im kälrie Binder.

Frau Barbara Feneberger (29.9.) Herrn Dipl.-Ing. Friedrich Czeschner (29.9.) Frau Hedwig Kuhn (1.10.) Herrn Franz Pellet (8.10.) Frau Maria Schatzmann (9.10.) Frau Anna Lang (9.10.) Frau Maria Eberharter (11.10.)

Eheschließungen Esron Siringo-Ringo, Innsbruck, und Claudia Stöckl (20.9.) Michael Reimeir, Steinach

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - NOVEMBER 1995

a.Br., und Barbara Schweizer, Innsbruck (20.9.) Martin Burkhart, Innsbruck, und Anita Brand stätter (22.9.) Friedbert Huber, Bezau, und Nicolette Krivic, Innsbruck (22.9.) Markus Schwienbacher, Zirl, und Carola Utz (22.9.) Dipl.-Ing. Walter Kühner, Innsbruck, und Karin Hof (22.9.) Richard Grinschgl, Innsbruck, und Susanne Pichler (22.9.) Markus Hofer, Innsbruck, und Fatemeh Fatahi Kaslani (23.9.) Christian Roupec, Innsbruck, und Tanja Person (23.9.)


Peter Mayr, Völs, und Alexandra Spöttl (23.9.) Werner Ertl, Innsbruck, und Siglinde Ripfl (23.9.) Mag.rer.nat. Bertram Burtscher, Innsbruck, und Mag.phil. Beate Bechter, Lauterach (23.9.) Ing. Dieter Kerber, Innsbruck, und Martina Eibl (23.9.) Robert Schreiner, Innsbruck, und Isabella Saltuari (25.9.) Hans Mahl, Lienz, und Annemarie Muther, Klagenfurt (27.9.) Friedrich Egger, Innsbruck, und Regina Blaas (29.9.) Markus Lanzinger, Innsbruck, und Christine Hepperger (29.9.) Bernhard Schuster, Innsbruck, und Theodora Lomdardea, Boula/Griechenland (29.9.) Claudio Bruci, Innsbruck, und Eva Bartha, Erd/Ungarn (30.9.) Mag.rer.soc.oec. Wolfgang Großteßner-Hain, Innsbruck, und Mag.rer.soc.oec. Anita Seeber (30.9.) Christian Wetzelsberger, Innsbruck, und Mag.rer.soc.oec. Eleonore Prommegger (30.9.) Michael Triendl, Innsbruck, und Claudia Tschugg, Wattens (30.9.) Kurt Mair zu Niederwegs, Innsbruck, und Johanna Humpel (30.9.) Gerhard Tatzel, Innsbruck, und Sonja Pötscher (30.9.) Walter Andre, Innsbruck, und Debora Fischer (30.9.) Gerald Bihler, Innsbruck, und Gisela Neuner, Niederndorf (30.9.) Jean Duhesme, Innsbruck, und Brigitte Senfter, Leisach (6.10.) Stefan Haslwanter, Inzing, und Daniela Wechselberger, Innsbruck (6.10.) Dr.iur. Wolfgang Salzmann, Innsbruck, und Karin Egger (7.10.) Roland Erlacher, Innsbruck, und Barbara Kummer (7.10.) Harald Deschmann, Innsbruck, und Eva Hofer (7.10.) Robert Deschmann, Innsbruck, und Gerlinde Rettl (7.10.) Dipl.-Ing. Robert Prior, Innsbruck, und Elisabeth Naderer, Wien (7.10.) Mirco Gasparini, Venedig, und Claudia Mair, Innsbruck (11.10.) Gerhard Feichter, Innsbruck, und Gabriele Überlacher (11.10.) Wolfgang Monz, Innsbruck, und Carola Bundschuh (12.10.)

Am 23. November: Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates findet (als „Geschäftssitzung")

am 23. November 1995 um 16.00 Uhr im Stadtsaalgebäude, „Adlersaal", 1. Stock (Aufgang Stadtcafe-Seite) statt. Die Tagesordnung für diese Sitzung wird eine Woche vor dem Termin an der Amtstafel im Rathaus-Durchgang (Maria-Theresien-Straße 18) verlautbart. Die Sitzung ist öffentlich. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen. Mar.art. Siegfried Parth, Innsbruck, und Marie-Luise Sereinig (13.10.) Ernst Servis, Innsbruck, und Sandra Kothgasser (13.10.) Dr. med.univ. Martin Gschwentner, Innsbruck, und Barbara Fiatscher (13.10.) Gernot Redondo, Innsbruck, und Ines Rieder (13.10.) Bernhard Künzel, Innsbruck, und Melitta Fink (13.10.) Robert Schlögl, Innsbruck, und Melanie Gratl (14.10.) Hasbi Ballila-Kuci, Wien, und Gudrun Mathes, Innsbruck (14.10.) Francesco Pignatelli, Brenner, und Margit Schlögl, Innsbruck (14.10.) Walter Mayr, Innsbruck, und Monika Egger (14.10.) Stefan Mayr, Innsbruck, und Alexandra Baumüller, Rinn (14.10.) Werner Kind, Völs, und Sonja Nicoletti (14.10.) Benjamin Stammler, Innsbruck, und Manuela Egger, Jochberg (14.10.) Bernd Oberschmied, Innsbruck, und Sandra Keil, Grinzens (14.10.) Jürgen Wannack, Traunkirchen, und Brigitte Berchtold, Innsbruck (14.10.)

STADT

Valentma Gattringer (25.8.) Victoria Kohlhaas (27.8.) Kristina Becarevic (28.8.) JasnaSimic (11.9.) Manuel Trebo (14.9.) Romana Huynh (14.9.) Kristina Jenewein (15.9.) Marin Matuhanca (15.9.) Lena Steiner (15.9.) Julia Steiner (15.9.) Michael Appel (16.9.) MagarSalama (17.9.) Katharina Thaler (18.9.) Johannes Schranz (18.9.) Nicole Thöni (19.9.) Isabel Korber (20.9.) Nicole Grubisic (20.9.) Nico Kuprian (20.9.) Fabian Ploner (21.9.) Patrick Schinnerl (23.9.) Daniel Holzer (23.9.) Mirjam Dörrer (25.9.) Lukas Guggenberger (26.9.) Lina Tschmelitsch (26.9.) Alen Jovanovic (26.9.) Johanna Strickner (26.9.) Nina Strobl (27.9.) Nina-Yvonne Abentung (27.9. Benjamin Fridrich (28.9.) Valentin Amoser (30.9.) Bettina Ritzer (30.9.) Lorenz Vyslozil (2.10.) Denise Pienz (3.10.)

INNSBRUCK

BÜRGERSERVICE im Rathaushof Die Bediensteten helfen Ihnen gern bei allen Anliegen, die Sie an die Stadt haben. Sie stellen auf Wunsch auch den Kontakt zu jenem Referat her, das dafür zuständig ist. Montag bis Donnerstag 8-12 und 14-17 Uhr, Freitag 8-12 Uhr. Tel.: 5360-144, -146 DW.

Sophia Innerebner (3.10.) Armin Schnöller (3.10.) Christina Trgovcevic (4.10.) Daniel Livopoljac (4.10.) Philipp Klammer (5.10.) Florian Mitterhofer (5.10.) Lisa-Maria Wieser (5.10.) Christian Mader (7.10.) Dominik Burkhart (10.10.) Alexander Steixner (10.10.) Dominik Wendl-Söldner (10.10.) Alexander Wagner (13.10.)

S t e r b e f ä 11 e Isolde Bacher, 57 (1.9.) Wilhelm Danzer, 80 (2.9.) Maria Pretz, 92 (2.9.) Franz Zach, 87 (2.9.) Helene Rutscher-Rienzner, 87 (2.9.) Franz Egger, 72 (3.9.) Josef Hohenauer, 61 (3.9.) Theodor Ritter, 73 (4.9.) Gerhild Kampmann, 80 (4.9.) Manfred Maurer, 40 (5.9.) Maria Strobl, 89 (5.9.) Erwin Rangger, 88 (5.9.) Floriane Jaklitsch, 84 (5.9.) Rudolf Schneider, 86 (5.9.) Nothburga Mair, 87 (6.9.) Konrad Ebner, 88 (6.9.) Maria Nocker, 82 (6.9.) Elfriede Schuler, 81 (6.9.) Anna Gruber, 90 (7.9.) Erika Marianne Tröbinger, 68 (7.9.) Matthäus Beham, 89 (8.9.) Margita Burda, 93 (8.9.) Gerhard Prinz, 45 (9.9.) Miroljub Nie, 50(10.9.) Dipl.-Ing. Peter Kloger, 97 (10.9.) Hans Wölk, 55(10.9.) AnnaBrandl, 70 (10.9.) Georg Gärtner, 80 (10.9.) Kurt Fioresi, 83 (11.9.) Josef Gebhart, 84 (11.9.) Maria Englstorfer, 53 (11.9.) Augusta Maria Danler, 86 (11.9.) Maria Pobitzer, 88 (11.9.) Romana Bacher, 40 (12.9.) Alois Rieder, 80 (12.9.) Nihal Akin, 19(13.9.) AnnaGribitz, 90 (13.9.) Rudolf Saxl, 75(14.9.) Mag.phil. Johann Scheiling, 53 (14.9.) Erika Schlosser, 67 (14.9.) Franz Märzinger, 87 (14.9.) Heinrich Dabiander, 78 (14.9.) Gisela Rohner, 86 (15.9.) Reinhold Berger, 52(15.9.) Mathilde Lackner, 93 (15.9.) Katharina Salchner, 87 (15.9.) Anna Zwerger, 82 (17.9.) Siegfried Kathrein, 69 (17.9.) Hubert Hämmerle. 84 (17.9.)

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - NOVEMBER 1995


Evrim Sentiirklü (18.9.) Ronald Rott, 64(18.9.) Robert Hueber, 70 (18.9.) Friederika Cerny, 84 (19.9.) Alois Egger, 68 (19.9.) Martina Kolli, 90 (20.9.) Theresia Indrist, 77 (20.9.) Josef Sailer, 93(21.9.) Herbert Loinger, 44 (21.9.) Walter Schlick, 85(21.9.) Maria Neuwirth, 90 (21.9.) Juliana Granzer, 93 (21.9.) Hans Kruse, 53 (21.9.) Waldemar Schauer, 75 (22.9.) Johanna Lanthaler, 85 (22.9.) Theodor Freudenschuß, 57 (23.9.)

Mitterweg 74b, Christine Stolz, Lohbachweg D 73 Kranebitterbodenweg 23 Gartenhaus (Holzhütte), Sieglinde Auer, Schneeburggasse 59 Tiefgarage für 33 PKW, FallHaltestelle - Warteunterstand, merayerstr. 14, Tiroler SparkasKG. Mühlau, Gp. 832, ANKÜN- se Bank AG., Sparkassenplatz Erweiterung - Planänderung, DER Gesellschaft für AußenDEZ-Einkaufszentrum GesmbH., werbung mbH., Bozner Platz 2 Amraser-See-Str. 56a Lagerhütte - befristete Bewilligung, Innrain 157, Ing. Hans Eigenstiller, Maximilianstr. 5 AN- UND UMBAUTEN Einf am ilien Wohnhäuser, Aufzugseinbau und WindGramartstraße 21, 21 a-f, Wohn- fang, Salurner Str. 15, Casinos Bau- Entwich lungsgesmbH., Austria, Dr.-Karl-Lueger-Ring 14, z.Hd. Hrn. RA. Dr. Jenewein, 1015 Wien Bürgerstr. 21 Wintergarten, Dr. Harald Früchtl, Badhausstr. 38b, 6080 Abbruch, Haller Straße 71a, Igls Wohnbau West BaugesmbH., Anbau eines Dachkapfers, Kramergasse 11, 6460 Imst Adolf und Waltraud UnterasinEinfamilienwohnhaus, ger, Grillparzerstr. 9 Fuchsrain 31a, Günther Peer, Zwei Flugdächer an der OstAn der Säule 6, 6060 Hall i.T. Arch. D.I. Georg Martin u. Dr. Wohnhaus, Primelweg 3, Plö- seite des Wohnhauses, Dr. Änderung zu Bescheid v. Maria Wieland, Maximilianstr. 9 Peter Kaltschmid, Weingartner24.3.1995, ZI. VI-14851/1994, rer Othmar, Weingartnerstr. 79 str. 80 Kaltschmied Gasthof Stern, Hil- Einfriedung, Sillhöfe 5, Arch. Einfamilienwohnhaus mit D.I. Horst-Dieter Jilg, Erzherzogberstr. 2, 6080 Igls Garage, Handlhofweg 6, Dr. Interne Umbaumaßnahmen, Doppelgarage, Stadel und ei- Eugen-Str. 9 Thomas Parth, Robert-StolzMarktgraben 3, Schlossergasse Aufstellung eines Festzelne Garconniere, Helga AusserWeg 44, 6080 Vill 27, Nirankari GesmbH., Langer tes, KG. Igls, GP. 755/1, Gasthofer, Klammstr. 6 Freischwimmbecken, ChriWeg 1a hof Neue Sonnalm, Prof.-WopfÄnderung zu Bescheid v. stian Kroitzsch, Bilgeristr. 4a Balkonverglasung, Rupert ner-Weg 19, 6161 Natters 12.10.1992, ZI. VI-3189/1992, Abbruch einer bestehenden und Charlotte Chenet, TechniAmraser Str. 76, 76a, 78, 80, 110 KV-SchaltanlagengeGarage, Angerzellgasse 5, H & kerstr. 5 bäude, Pastorstraße 9, InnsFritz & Lutz Baugesellschaft, S Bau Planung, Kirchfeldstr. 19, Lagerraumzubau, Brandlweg brucker Kommunalbetriebe AG, Franz-Fischer-Str. 1 6170 Zirl 17, Ärztekammer für Tirol, AnichSalurner Str. 11 Gartenhäuser, nachträgliche str. 7 Wohnhaus, Amraser Str. 115, Bewilligung, KG. Wüten, Pz. Garagen und Pergola, Eva Erika Ing. Daum & Daum Ges.m.b.H., Balkonverglasung, 1210/1, Verband der ÖBB- Höllrigl, Dr.-Stumpf-Str. 42 Riedl, Technikerstr. 5 Speckbacherstr. 30 LandWirtschaft, Egger-Lienz-Str. Doppelgarage, Lohbachweg Umbau des EG. zu Labors Änderung zu Bescheid vom Nr. 1 D 73 u. D 75, Anton Schennach, 19.6.1995, ZI. VI-2723/1995, für TransplantationschirurGartengerätehaus, Dr. Alfred und Klara Rhomberg, Igler Str. Stadtmagistrat Innsbruck 47, 6080 Igls Vertragsamt und Grundstücksverwaltung Änderung zu Bescheid v. ZI. IV-4639/1995 15.9.1993, ZI. VI-5689/1992, Betreff: Umbrückler Alm - Vergabe eines Baurechtes Fritz-Konzert-Str. 6, Raiffeisen Bau Tirol GesmbH., Innrain 9 Landwirtschaftlich genutzte Garage an der Westseite, Schlöglgasse 5a, Franz und CäDie Stadtgemeinde Innsbruck beabsichtigt die Alm muß auf einer Länge von ca. 500 m vom cilia Maurer, Purnhofweg 10 Vergabe eines Baurechtes zur Errichtung eines Hochbehälter auf dem städt. Gst 3360 KG HotGartenhäuser, nachträgliche Ausflugsgasthofes (Jausenstation) auf dem ting erfolgen. Die Entwässerung des Objektes Bewilligung, KG. Wüten, Pz. Standort der ehemaligen Umbrückler Alm. muß nach den Vorschreibungen der Wasser1210/1, Verband der ÖBBDie Baurechtsliegenschaft besteht aus dem neu rechtsbehörde durchgeführt werden. Die Zufahrt Landwirtschaft, Egger-Lienz-Str. gebildeten Gst. 448/2 KG Hotting im Ausmaß zur Umbrückler Alm führt über den VerbinNr. 1 von 2.231 m2 und wird im wesentlichen vom Ver- dungsweg Höttinger-Alm-Weg - Achselwaldweg Befristete Aufstellung eines bindungsweg im Norden und der Schiabfahrt Nr. und es bedarf hiefür einer naturschutzrechtlichen Verkaufszeltes, WMF Öster3 im Süden begrenzt. Ausnahmebewilligung. reich Ges.m.b.H., Etrichg. 13 Der Bauberechtigte hat auf dieser Baurechtslie- Interessenten werden nunmehr eingeladen, ihre Aufstellung eines Zeltes, genschaft auf eigene Kosten eine Jausenstation Vorschläge samt Plänen und Beschreibung des Weißgattererstraße 4, Eishockey mit ca. 50 Sitzplätzen innen zu errichten und im Baustandards und der Ausführung sowie ein AnClub Innsbruck, z.Hd.Hrn. Kurt Winter und im Sommer zu betreiben (Betriebs- gebot über die Höhe des Bauzinses bis zum 15. Mitterer, Olympiastr. 10 pflicht), wozu auch die Pflege der gesamten Wie- Jänner 1996 bei der Mag. Abt. IV, Vertragsamt Wohnhaus mit Garagen, se im Bereich der Umbrückler Alm gehört. Es und Grundstücksverwaltung, Zimmer 383, NeuSchneeburggasse 19a, Walter wird darauf hingewiesen, daß die genaue Situ- es Rathaus, Fallmerayerstraße 1, II. Stock, einund Angelika Sanoll, Steinangerl ierung des Gebäudes vom forsttechnischen zubringen. Es wird empfohlen, diesem Angebot 22, 6091 Götzens Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung auch einen Finanzierungsplan bzw. einen NachWohnhaus mit Garage, festgelegt wird. Ein Stallgebäude ist nicht vorge- weis über die Finanzierbarkeit des geplanten ObPlanötzenhofstraße 29b, Ing. Pesehen. jektes beizuschließen. ter Moser, Planötzenhofstr. 29 Das Baurechtsverhältnis beginnt am 1.1.1997 Die Stadtgemeinde Innsbruck behält sich die freie Änderung zu Bescheid v. und wird auf 80 Jahre abgeschlossen. Auswahl des künftigen Bauberechtigten vor. 24.3.1993, ZI. VI-8236/1992, Die Wasser- und Stromzuleitung zur Umbrückler (Dr. Heis) General-Feuerstein-Straße 3c, Svetozar Milosevic, 72 (23.9.) Anna Jörer, 88 (24.9.) Robert Pirchmoser, 80 (24.9.) Dr. Hans Hermann Ganner, 90 (24.9.) Aldina Moll, 85 (25.9.) Johann Plattner, 48 (25.9.) Anton Prugger, 86 (26.9.) Adolf Josef Stopp, 69 (26.9.) Josef Thaler, 79(27.9.) Carolina Senn, 100 (28.9.) Julie Stefanie Götz, 85 (28.9.) Dipl.-Ing. Hellmut Rabl, 90 (29.9.) Maria Wildauer, 83 (30.9.) Cäcilia Schwab, 70 (30.9.) Antonia Elis. Baur, 80 (30.9.)

B au2ene hm i

ÖFFENTLICHE INTERESSENTENSUCHE

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gie, Maximilianstraße 12, Tiroler Landeskrankenanstalten Ges. m.b.H., Maximilianstr. 35 Balkonverglasung, Brigitte Stuefer, Technikerstr. 5 Zu- und Umbau, Weißgattererstraße 4, Werner und Sabine Larcher, 6471 Arzl 145 Holzflugdach zur Unterbringung von Gartengeräten, Raggl Supertype Ges.m.b.H., Fuchsrain 29 Fenstereinbau, Christine Saumweber, Langstr. 7 Autoabstellplatz, Brandlweg 5, Waltraud Koppler, Haller Str. 156 Bauliche Maßnahmen (Um-, Zu- und Aufbauten), Dr. Franz Tollinger Milch- und Käsehandel KG., Sillhöfe 10 Gartenmauer, Peter und Christine Jenewein, Alois-SchrottStr. 51 Fassadensanierung, Fensteraustausch etc., Luigenstraße 3, Johann und Gabriele Erlacher, Pembaurstr. 1 7 Balkonerweiterung, Dr. Wolfgang Magnet, Hofwaldweg 35 Flugdach an der Nordfassade, Hans und Waltraut Katholnigg, Höhenstr. 92 Dachkampfer, Hildegard Münz, Ing.-Etzel-Str. 69a Sanierung der Holzveranda, Höhenstraße 3, Ernestine Fraidl, Kohlstatt 1, 6401 Inzing Lagerraumzubau im 1. OG., Martha Anzengruber, Schnellmanngasse 4 Einbau von Suiten, Erlerstraße 11, Bmstr. Ing. Eduard Fröschl, Magdalenastr. 2, 6060 Hall i.T. Erweiterung der Umspannstation, KG. Igls, Gp. 766/1, Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, Salurner Str. 11 Zu- und Umbau, ED. Ast & CO Baugesellschaft, Leopoldstr. 52a Garage und Umbau, Lehmweg 3, Kurt Wallnöfer, Weinhartstr. 4 Balkonverbau, Delong Waltraud, Technikerstr. 5 Wohnungsteilung und interne Umbauarbeiten, Franz-Fischer-Straße 26, Fritz & Lutz Baugesellschaft, Franz-FischerStr. 1 Um- und Zubau, Mag. Helga Kaspar, Sternwartestr. 8 Windfang an der Nordseite des bestehenden Wohnhauses, Pirmingasse 15, Berauer Hiltrud, Rehgasse 23 Südliche Erweiterung des bestehenden Kassa- bzw. Verkaufsraumes, Amraser

Str. 52, Shell Austria AG., Karwendelstr. 3 Maschendrahtzaun, KG. Wüten, Gp. 1210/1, Stadtgemeinde Innsbruck, Abtlg. IV Verlegung eines Geräteschuppens, Maria-TheresienStraße 36, Ausstattungshallen, z.Hd. Hrn. KlausThoman, Adamgasse 7a Um- und Zubau, Reimmichlgasse 11, Lebenshilfe Tirol, Mösslgasse 7 Umbau Bibergehege, Alpenzoo Innsbruck, z.Hd. Hrn. Dr. Marthys, Weiherburggasse 37a Zubau und interne Umbauten, Dr. Walter Hengl, Werner Hengl und Brigitte Hengl, Planötzenhofstr. 31 Verglasung des Balkones im 1. OG. an der NW-Fassade, Silvia Waffler, Technikerstr. 5 Schutzdach, Höhenstr. 28, Antonia Bergles, Gerhard-Hauptmann-Str. 7 Erhöhung des an der Südseite genehmigten Anbaues, Langer Glasgroßhandel, Archenweg 54 Einbau eines Heizraumes, Edeltraud Auer, Defreggerstr. 28 Vordach, Dipl.-Ing. Günther Unterlechner, Nagillergasse 75 Zu- und Umbauten, Elisabeth Nuener, Weißgattererstr. 38 Zu- und Umbau, Sonnenstr. 8, Ing. Ekkehard Putzker, Sonnenstr. 8a Lagerraumanbau u. eine Außenstiege, Sternbachplatz 4, Dr. Bernhard Karl Liphart, Sternbachplatz 1 Umbau und Erweiterung Eingangshalle, Schlüsselverlag J.S. Moser Ges.m.b.H., Ing.-Etzel-Str. 30

BETRIEBSANLAGENGENEHMIGUNGEN Betriebsanlagengenehmigung, Prantl-Plattner Gastronomie Ges.m.b.H., Schützenstr. 57 Betriebsanlagengenehmigung, Großhandelsbetrieb, Trientlgasse 70, Haustechnik Steiner Handelszentrum 4, 5101 Berheim Gewerbebehördliche Genehmigung, Änderung, Bauprofi Betriebsgesellschaft, Museumstr. 38 Änderung der gewerblichen Betriebsanlage, K & K Kaffeehaus- und Handelsbetriebsges.m.b.H., Herzog-FriedrichStr. 26 Betriebsanlagengenehmigung, Gastlokal, Peter-MayrStr. 15, Josef Praxmarer, z.Hd. Hrn. RA. Dr. Erwin Markl, Schmerüngstr. 2 Betriebsanlagengenehmigung, Servicestätte, Kaufmannstr. 42, Eveline Riedl, Mandelsbergerstr. 16 Betriebsanlagengenehmigung, Gärtnerei- und Gartenbedarf, Grabenweg 38a, Raiffeisen-Warenverband Tirol, Duilestr. 20 Betriebsanlagengenehmigung, Betrieb eines PKW-Abstellplatzes, Duilestr. 10, Gebrüder Weiss Ges.m.b.H., Duilestr. 16-18 Gewerbebehördliche Genehmigung, Aufstellung eines Imbißwagens, KG. Vill, Gp. 773/1, Reschenauer Josef, Handlhofweg 80 Betriebsanlagengenehmigung, Schuhmacherei, Willi Sitter, Spezialschuhhaus Sitter, Andreas-Hofer-Str. 10

Stadtmagistrat Innsbruck Straßen- und Verkehrsamt ZI. VI/2-8978/1995-STV

VERORDNUNG Aufgrund der Bestimmungen der 43 (2) und 94 b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBI. Nr. 518/1994, wird einvernehmlich mit der Bundespolizeidirektion Innsbruck und dem Amt für Brücken-, Wasser- und Straßenbau (Reinigung und Instandhaltung) als Straßenerhalter folgendes verordnet: Die Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 21.11.1989, ZI. VI-6079/1989-STV, mit welcher auf allen Straßen der Landeshauptstadt Innsbruck das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22 - 5 Uhr verboten wurde, wird aufgehoben. Für den Bürgermeister (Dr. Jäger)

Änderung der Betriebsanlage, Anichstr. 10, Jörg Gastro Ges.m.b.H., z.Hd. Hrn. Helmut Oberschmid, Kranebitter Allee Nr. 88 Betriebsanlagengenehmigung, Lebensmittelgeschäft, Schöpfstr. 29-31, Herbert Stolz KG. „Cafe Alexander", Anichstraße 29 Änderung der gewerblichen Betriebsanlage, Franz-Fischer-Str. 8, Therese Molk OHG, Landesstr. 16, 6176Völs Betriebsanlagengenehmigung, Gebrauchtwagen-Abstellplatz, Brandlweg 5, Waltraud Koppler, Haller Str. 156 Betriebsanlagengenehmigung, Cafe, Egger-Lienz-Straße 90, Celjic Lucija, AmraserStraße 100a Betriebsanlagengenehmigung, Gastlokal, Valiergasse 58, Alexander Radisavljevic, Innstr. 45 DACHGESCHOSSAUSBAUTEN Teilausbau des Dachgeschoßes, Helmut Angerer, Dreiheiligenstr. 23 Dachbodenausbau, Franz-Fischer-Straße 46, Gerhard und Paula Grässl, Technikerstr. 50 Dachgeschoßausbau, Haydnplatz 1, Tiroler Landesversicherungsanstalt, WilhelmGreil-Straße 10 Ausbau des Dachgeschoßes und Liftanbau, Defreggerstr. 8, Walter und Sabine Krause, z.Hd. RA. Dr. Praxmarer, Maximilianstr. 9 Neugestaltung und Erweiterung des best, ausgebauten Dachgeschoßes, Hausgemeinschaft G. Fritz, Pradler Str. 36 UMWIDMUNGEN Nutzungsänderung, Feldstr. 11a, P & R Leasing Ges.m.b.H., Technikerstr. 1 Umwidmung, Sonnenburgstr. 12, Walter Koch, Wilhelm-GreilStr. 5 WERBEEINRICHTUNGEN Werbeeinrichtung, Fa. Fürst Uhren, Juwelen, Liebeneggstr. 2 Werbeeinrichtungen, Fa. Schlögl-Moden, Liebeneggstr. 2 Werbeeinrichtungen, Fleischhauerei Franz Gallop, Sonnenburgstr. 2 Werbeeinrichtungen, Leopoldstr. 12 u. 14, Apotheke zur Triumphpforte, Leopoldstr. 12 Werbeeinrichtung, Fa. Rank Xerox Austria GesmbH., Salurner Str. 15

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Werbeeinrichtung, Fürstenweg 48, SPAR Österr. Warenhandels AG., Madersbacherweg 11, 6300 Wörgl Werbeeinrichtung, Allgemeine Vermögensberatung, EduardBodem-Gasse 3 Werbeeinrichtung, Bürgerstr. 4, ZENZ Möbel und Restauration, Höttinger Au 43a Werbeeinrichtung, Lazic Goricor, Cafe Suzi, Schusterbergweg 86 Werbeeinrichtung, KG. Wüten, Gp. 1210/1, Österr. Verkehrsbüro AG., Linke Weinzeile 6/12, 1060 Wien Werbeeinrichtungen, Fa. Bäckerei Hölzl, Amraser Str. 82 Werbeeinrichtung, Cafe AMora, z.Hd. Hrn. Mahmond Fathi, Innrain 9 Werbeeinrichtung, DHL International GmbH., Eduard-Bodem-Gasse 3 Werbepylon, Polak Fast-Food Restaurant GesmbH., AmraserSee-Str. 56 Werbeeinrichtung, Ferdinand Purner Lichtspiele Ges.m.b.H., Innstr. 5 Werbeeinrichtungen, Fercher Moderne Energietechnik, Fürstenweg 55 Werbeeinrichtung, MariaTheresien-Str. 55, Wintersport Tirol AG & Co., Stubaier Bergbahnen KG., Adamgasse 5 ÖLFEUERUNGSANLAGEN Ölfeuerungsanlage, Manfred Jud, Canisiusweg 83 Ölfeuerungsanlage, Ing. Karl Egger, Sonnenstr. 13 Ölfeuerungsanlage, wasser-

rechtliche Bewilligung, Innstr. 14, TVP-Technischer Vertrieb, Innsbrucker Str. 68, 6176 Völs Ölfeuerungsanlage, Heidi Klingler, Sieglangerufer 125 Ölfeuerungsanlage, tgler Str. 16, Hermann Rofner, Grillhofweg 1, 6080 Igls Ölfeuerungsanlage, Hans Tunner, Alois-Schrott-Str. 33 Ölfeuerungsanlage, Haller Str. 212, M-Preis WarenvertriebsgmbH., Landesstr. 16,6176 Völs Ölfeuerungsanlage, Ing. Walter Schwarz GesmbH., JosefMayr-Nusser-Weg 3 Ölfeuerungsanlage, Josef Renner, Rumer Str. 13 Flüssiggasanlage, Löfflerweg 20, Mag. Susanne Wick, Weiherburggasse 11 Ölfeuerungsanlage, wasserrechtliche Bewilligung, Hailer Str. 193, Angelika Fallzberger, Dr.-Schmidt-Siedlung 5, 6200 Jenbach Ölfeuerungsanlage, Angelika Partoll, Brigitte Ostermann, Klosterangerstr. 19 Ölfeuerungsanlage, Völser Str. 19, TIGEWOSI, Fürstenweg 27 Ölfeuerungsanlage, Mitterweg 98, Wohnbau ERBER, Föhrenweg 3, 6065 Thaur Ölfeuerungsanlage, Werner und Sabine Larcher, Weißgattererstr. 4 Ölfeuerungsanlage, Col-diLana-Str. 18, Dipl.-Ing. Dr. Alfons und Mag. Dr. Hermine Sillaber, Amraser Str. 128a Ölfeuerungsanlage, wasserrechtliche Bewilligung, Franz Griesser, Kernstockstr. 4

G e w e r b e s c h e i n e „Decorinna Dekorationenund Werbegestaltung GmbH", Gramartstr. 195, Werbegestalter Stefan Moser, Eduard-BodemGasse 2, Handelsagent Stefan Moser, Eduard-BodemGasse 2, Handelsgewerbe, beschränkt auf den Handel mit Elektroartikeln Hildegard Patscheider, Höhenstr. 143, Gastgewerbe in der Betriebsart 'Gasthaus' Herbert Stippler, Josef-PöllStr. 18, Technisches Büro für Innenarchitektur Reinhard Feuchter, Kranebitter Allee 13, Güterbeförderung mit Kfz Dieter Sordo, Wallpachg. 11, Güterbeförderung mit Kfz „HGS - Hausgeräte Service

Ges.m.b.H.", Eduard-BodemGasse 6, Elektroniker und Elektromaschinenbauer usw. „ITAS Reiseveranstaltungs Ges.m.b.H.", Fürstenweg 180 (weitere Betriebsstätte von Wien 3, Mohsgasse 1), Reisebüro „A 3 Jäger & Plasil Haustechnik Ges.m.b.H. & Co. KG", Bleichenweg 52a, Technisches Bpro für Meß-, Steuerund Regeltechnik Andrea Harter, Marktgraben 23, Handelsgewerbe, beschränkt auf den Einzelhandel mit Modeschmuck Dr. Peter Schilcher, Universitätsstr. 13, Handelsgewerbe „Janka Film & Vido GmbH", Kaiser-Franz-Josef-Str. 3 (Standortverlegung von Tulfes, Schmalgasse 2), Überlassung

STADT

INNSBRUCK

Wenn Sie als Wirtschaftstreibender die Hilfe der Stadt benötigen: AMT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG UND TOURISMUS Historisches Rathaus in der Altstadt, Herzog-FriedrichStraße 21, 2. Stock, Tel. 5360 - 922 DW. von Arbeitskräften „TOSUN Gastbetriebe Ges. m.b.H.", Andreas-Hofer-Str. 47/Stafflerstr. 12, Gastgewerbe in der Betriebsart „Restaurant" Josef Reschenauer, Handlhofweg 80 (Zenzenhof-Umfahrung), Betrieb eines Stehbuffets Wolfgang Daurer, Karmelitergasse 21, Kraftfahrzeugtechniker Gabriele Berchtold, Höttinger Alm, Gastgewerbe in der Betriebsart einer „Almwirtschaft" Egon Hackhofer, Franz-Fischer-Str. 24, hier jedoch eingeschränkt auf den Bürobetrieb, Vermieten von Baumaschinen Jatinder Kumar Mehta, Höttinger Au 21 (südwestliche Ecke des Tankstellengeländes), freies Gastgewerbe in der Betriebsart Würstelstand „Izadi Nemati GmbH", Innrain 91, Gastgewerbe in der Betriebsart „Restaurant" Mag. Franz Josef Fiatscher, Andechsstr. 63/33, Adressenbüro Reinhard Sanders, Kranewitterstr. 36, Buchbinder Heinrich Hupfau, Schöpfstraße 4a, Handelsgewerbe, beschränkt auf den Handel mit Lebensmittel „HOWEST Gastronomie Ges.m.b.H.", Rossaugasse 5b, Gastgewerbe in der Betriebsart „Buffet" Z. 2 eingeschränkt auf Imbisse „Hauptstock GesmbH.", Stadiweg 5, Schlossergewerbe Emile Geris, Dr.-Stumpf-Str. 6, Feilbieten von Naturblumen Wolfgang Blaim, Defreggerstr. 30, Luftfahrzeugmechaniker Angela Exeli, Amraser-SeeStr. 56a, Handelsgewerbe „BRAU-UNION Göss Reinigungshaus Österreichische Brau AG", Haymongasse 4, Gastgewerbe in der Betriebsart „Gasthof" Barbara Obernberger, Amraser Str. 1, Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Textilien

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„Vobis Micro Computer Ges.m.b.H.", Amraser-See-Str. 56a (weitere Betriebsstätte von Wien 21, Strobogasse 8), Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Handel mit Büromaschinen, Büroausstattung usw. Daniela Maier, Fischerhäuslweg 27, Handelsgewerbe, beschränkt auf den Einzelhandel Helga Lang, Fürstenweg 20, Gastgewerbe in der Betriebsart „Cafe" Z. 2 eingeschränkt auf Imbisse und Konditoreiwaren Erich Weiglhofer, ThormasRiss-Weg 22, Handelsagent Robert Ritzl, Fallmerayerstr. 12, Gastgewerbe in der Betriebsart „Cafe" Matthias Habel, Valierg. 20, Güterbeförderung m. Kfz. im Fernverkehr, beschränkt auf die Ausübung mit neun Lastkraftwagen Ing. Markus Gamauf, Höttinger Gasse 10 (Standort verlegt von Seefeld, Panoramaweg 560), Büro für Zeichenarbeit „Continental Transport Ges. m.b.H.", Duilestr. 16-18, Güterbeförderung mit 2 Lkw „EDV Gatscher Computersysteme Ges.m.b.H.", Valiergasse 58 (Standort verlegt von Steinach a. Br., Hebenweg 9a, Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Hardund Software „EDV Gatscher Computersysteme Ges.m.b.H.", Valiergasse 58 (Standort verlegt von Steinach a. Br., Hebenweg 9a, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung „BOE Projekt Management GmbH.", Karl-Kapferer-Str. 5, Bauträger Josef Heilinger, Anichstr. 2628, Gastgewerbe in der Betriebsart „Kantine" Ing. Thomas Stainer, Gsetzbichlweg, Erhebung der Preise für Produkte u. Dienstleistungen Andreas Schlorhaufer, Unterbergerstr. 27, Tischler Andreas Schlorhaufer, Unterbergerstr. 27, Handelsgewerbe „Planinschek & Schlögl


OEG", Museumstr. 38 (EKZ Sillpark), Fotograf Thomas Lener, Innrain 15, Betrieb eines Solariums Zeki Kaygisiz, Innstr. 49, freies Gastgewerbe in der Betriebsart „Buffet", mit höchstens 8 Verabreichungsplätzen und einer tägl. Betriebszeit von 8 - 22 Uhr „Media Produkte Technik Albrecht OEG", Eduard-Bodem-Gasse 3, Bürokommunikationstechniker Christian Zierhofer, Amraser Str. 6, Gastgewerbe in der Betriebsart „Büffet" „Externa Systemhass Ges. m.b.H.", Eduard-Bodem-Gasse 5 (weitere Betriebsstätte von Puchenau, Karl-Leitl-Str. 1), Handelsgewerbe „Externa Systemhass Ges. m.b.H.", Eduard-Bodem-Gasse 5 (weitere Betriebsstätte von Puchenau, Karl-Leitl-Str. 1), Betriebsberater „Externa Systemhass Ges. m.b.H.", Eduard-Bodem-Gasse 5 (weitere Betriebsstätte von Puchenau, Karl-Leitl-Str. 1), Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung „MNS Mode-Vertrieb und Agentur Ges.m.b.H.", Haller Str. 111, Handelsagentur

Walter Tuma, Bernhard-HöfelStr. 16 (weitere Betriebsstätte von Hatting, Puitenweg 15), Handelsgewerbe „Dr. Katzmayr OEG", Museumstr. 1/11, Handelsgewerbe „SCHRACK SECONET Sicherheits- und Kommunikationssysteme GmbH.", Valiergasse 56 (weitere Betriebsstätte von Wien 10, Wienerbergstr. 3), Handelsgewerbe Manuela Plank, Lohbachufer 24, Handelsgewerbe Ing. Manfred Schaidreiter, Jahnstr. 35, Handelsgewerbe „MORAWA-Berchtold Transporte GmbH.", Schneeburggasse 140, Güterbeförderung mit Kfz Gabriele Klotz, Egger-LienzStr. 42, Taxi-Gewerbe Manfred Gebhart, Pechestr. 10/1, Taxi-Gewerbe „Grosch OEG Perfekt Reinigungsservice", Gutshofweg 14, Zusammenkehren, Teppichklopfen usw. Charlotte Theiner, ErzherzogEugen-Str. 9, Kosmetiker Charlotte Theiner, ErzherzogEugen-Str. 9, Handelsgewerbe Gerhard Gasser, Ing.-Sigl-Str. 44, Handelsagent Klaus Kamper, Leopoldstr. 20, Hörgeräteakustiker

Stadt Innsbruck Magistratsabteilung VI Technische Infrastrukturverwaltung ZI. VI-6764/1993-HI

Öffentliche Ausschreibung Ausschreibende Stelle: Stadt Innsbruck, Technische Infrastrukturverwaltung, Amt für Hochbau-Instandhaltung, Roßaugasse 4, 6020 Innsbruck Gegenstand und Umfang: Wohnheim Saggen, Ing.-EtzelStraße 59, Generalsanierung - EG und UG, Baumeisterarbeiten - für den Einbau einer Aufzugsanlage Teilnahmeberechtigt sind alle befugten einschlägigen Gewerbetreibenden. Das Leistungsverzeichnis kann ab sofort im Amt für HochbauInstandhaltung, städt. Zentralhof, Roßaugasse 4, 2. Stock, Zimmer 14, in der Zeit von Montag bis Freitag, zwischen 8.30 und 12.30 Uhr, behoben werden. Abgabetermin: Das Angebot ist bis spätestens 13.11.1995, 11 Uhr, in der Mag.-Abt. VI, Neues Rathaus, Fallmerayerstraße 1, 3. Stock, Zimmer 403, abzugeben oder zeitgerecht einzusenden. Angebote, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelangt sind, können, auch wenn das Datum des Poststempels vor diesem Termin liegt, nicht mehr berücksichtigt werden. Anbotseröffnung: Die Anbotseröffnung erfolgt anschließend auf Zimmer 416 in Gegenwart der Bieter. Für den Stadtmag istrat: Dr. Götsch e.h.

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Innsbruck Burggraben 3, Tel. 5360-499 Mo, Di, Do 9-11,16-18 Mi 9-14,16-18

Neue Kinderund Jugendbücher

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Barbara Bartos-Höppner: Der Rattenfänger von Hameln. Bilderbuch. Betz Verlag 1995. 32 Seiten. - Die Geschichte des Rattenfängers von Hameln, jenes geheimnisvollen Fremden, der mit seinem Flötenspiel alle Ratten aus der Stadt weglocken kann, dann aber um seinen versprochenen Lohn geprellt wird. Aus Rache lockt er diesmal alle Kinder aus der Stadt und sie kehren nie mehr zurück...Annegret Fuchshuber hat das Buch mit wunderschönen, magischen Bildern versehen. - ab 6 Jahren Roland ümacher: Juliluft. Erzählung. Diogenes Verlag 1995.136 Seiten. - Der 14jährige Julius ist in einem schwierigen Alter. Die Schule geht ihm auf die Nerven, die Erwachsenenwelt bleibt ihm noch verschlossen. Da lernt er in den Ferien den einige Jahre älteren Franz kennen, der in einem alten Cadillac auf einem Autofriedhof lebt. Mit ihm verbringt er unbeschwerte Sommerstunden. - Eine melancholisch-heitere Geschichte über den Abschied von der Kindheit. - ab 14 Jahren Tony Ross: Ich will, ich will, ich will! Bilderbuch. Carlsen Verlag 1995. 28 Seiten. - Der kleinen Prinzessin wird Benehmen beigebracht. Mit einiger Mühe lernt sie, „bitte" zu sagen. Als sie bei einem Spaziergang ein ungezogenes Monster trifft, das ihre Spaghetti essen will, bringt sie ihm dann bei, „danke" zu sagen. - Ein ironischer Bilderbuchspaß. - ab 4 Jahren Jutta Schiott: Kalter Mai. Roman. Fischer Verlag 1995. 251 Seiten. - Nach der politischen Wende in der DDR muß die 17jährige Katharina mit ihren Eltern von der Großstadt in ein kleines Nest in der Provinz ziehen. Dort fühlt sie sich fremd und überflüssig, sie vermißt ihre Clique und die gewohnte Umgebung - bis sie Roland kennenlernt und sich in ihn verliebt. - ab 15 Jahren Andreas Steinhöfel: Beschützer der Diebe. Carlsen 1994. 219 Seiten. - Dagmar, die ihre Ferien zu Hause in Berlin verbringen muß, ihre Cousine Gudrun, neu in der Stadt und der gleichaltrige Olaf haben den Einfall, sich als Amateurdetektive zu betätigen. Bald werden sie in einen echten Kunstdiebstahl verwickelt und erleben gefährliche Situationen. - ab 12 Jahren Viveca Sundvall: Mein Bruder ist immer noch mein Bruder. Oetinger Verlag 1995. 64 Seiten. - Ein Mädchen bewältigt die Trauer um den Tod ihres 10jährigen Bruders, der vor einem Jahr gestorben ist. Mit viel Feingefühl wird die Geschwisterliebe beschrieben, wird in Rückblicken der kleine Bruder lebendig, fröhlich und phantasievoll, wie er war - wird erzählt, wie er krank wurde und starb. - ab 8 Jahren David Worsick: Die magische Prophezeiung. Fantasy-Roman. Ars Edition 1994. 69 Seiten. - Henry, der Adoptivsohn eines Grafen, hat hellseherische Fähigkeiten. Er macht sich mit der Tochter des Schäfers auf den Weg, ein Königreich zu befreien und erfährt, daß er selber der rechtmäßige Thronerbe ist. - Er hat manche Visionen, die der Betrachter des Buches mit ihm teilen kann: die 3 D-Bilder verbergen geheimnisvolle Hinweise, man muß nur den „magischen „Blick" beherrschen. - ab 10 Jahren -

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Auskunftsstelle für PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNGEN. Di. 10-12 Uhr. Tel. 56 59 58.

Gesundheit STÄDTISCHE HAUSKRANKENPFLEGE Neben Krankenpflege auch ambulante Physiotherapie und Logopädie durch dipl. Fachpersonal zusammen mit Haus- und Fachärzten. Die Physiotherapie bietet: Heilgymnastik, Heilmassage, Rot- und Blaulichtbehandlung, Kryotherapie, Lasertherapie. Die Logopädie behandelt: Eß- und Schluckstörungen, Stimm-, Hör-, Sprach- und Wahrnehmungsstörungen nach Schlaganfällen und Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern. Information, Anmeldung: Soziale Dienste, Dürerstraße 12, Tel. 36 58 39. SOZIALSTATIONEN Dreiheiligen: Dreiheiligenstraße 9, Tel. 58 93 43 Hötting: Schulgasse 8a, Telefon 29 51 09 Hötting-West: Viktor-FranzHess-Straße 5, Tel. 28 56 70 Olympisches Dorf: KajetanSweth-Straße 5, Tel. 28 34 62 Pradl: Dürerstraße 12, Telefon 49 29 73 (39 29 73) Reichenau: Reichenauer Straße 147, Tel. 34 54 21 Wüten, Innere Stadt: KaiserJosef-Straße 5, Tel. 57 24 10, 57 27 55 Saggen: Brucknerstraße 14, Tel. 56 18 66 ESSEN AUF RÄDERN Auskünfte: Tel. 36 58 39-0. SELBSTHILFE TIROL Seit kurzem befindet sich die Selbsthilfe Tirol, Dachverband der Tiroler Selbsthilfevereine und -gruppen, in neuen Räumlichkeiten: Maximilianstraße 35, Eckeingang. Büro- und Beratungszeiten: Mo. bis Fr. 9 - 12 Uhr; Tel. 57 71 98, Fax: 56 43 11. GESELLSCHAFT FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT PSYCHOHYGIENE TIROL Beratung, Begleitung und Therapie für Personen, die psychische Geseundheitsdienste in Anspruch nehmen wollen: Betreutes Wohnen, Therapeutische Wohngemeinschaften, Berufstraining, Arbeit und Beschäftigung, Tagesstruktur, Gruppen- und Freizeitangebote. Auskunft und Kontaktnahme: Tel. 58 51 29, 58 90 51, 57 22 59.

NICHTRAUCHERUND RAUCHER-BERATUNG Hallerstr. 3, Mo. - Do. 10.30 -12 Uhr und 16 - 18.30 Uhr, Tel. 26 80 25. TIROLER HOSPITZGEMEINSCHAFT Verein der Caritas für Sterbebegleitung und Lebensbeistand: Betreuung von Schwerstkranken in den letzten Lebens-Phasen (Hauskrankenpflege), 24-Stunden-Bereitschaft, Beratung und Begleitung von Angehörigen, Ausbildungskurse für Interessierte und Fachpersonal. Mo. Do. 8 -12 Uhr, Tel. 58 68 36/38. AIDS-HILFE Landesstelle Tirol, Bruneckerstr. 8/P., Tel. 56 36 21; Beratungszeiten: Di. u. Fr. 12 -15 Uhr, Mi. 1 6 - 1 9 Uhr; Blutabnahme: Di. 13- 15Uhr, Mi. 16.30- 18Uhr; - anonym und kostenlos. FRAUENSELBSTHILFE NACH KREBS IN TIROL Amraser Str. 120, Tel. 395480, bietet Hilfen (Rehabilitation) bei Krebsproblemen in körperlicher und psychosozialer Hinsicht; Gesprächsrunden, Beratung in div. Belangen, Broschüren, Vorträge, Krankheitsbesuche durch Betroffene bzw. auch nur telefonische Kontakte. Dipl.-Krankenschwester kommt ins Haus, Tel. 417864. Weitere Tel.-Nr. zwecks Informationen und als Gesprächspartnerin: 343513, 391452, 579030; Bibliothek: Ausleihemöglichkeit bei den Gesprächsrunden, Tel. 343513. „NETZWERK", HILFEN FÜR EIN LEBEN MIT KREBS Zentrum für Kranke, ihre Angehörigen und Betreuer. Prandtauerufer 2/2, Tel. 28 72 88 (Mo. bis Fr. 10 - 12 Uhr). Telefonische und persönliche Beratung, Hauskrankenpflege, Psychotherapie, Physikotherapie, Lyphtherapie, regelmäßige Fortbildung für Betroffene, Angehörige und Betreuer, Sozialarbeiterin. TIROLER SELBSTHILFEVEREINIGUNG IM KAMPF GEGEN DEN KREBS Speckbacherstr. 1, Tel. 589142,

jeden Di. 16 - 18 Uhr und jeden Do. 9 - 1 1 Uhr. Betreuung und Beratung bei Amtserledigungen; Vorträge von Fachärzten; Gesundheitsgymnastik; Schimmen mit Schwimmkursen; Ausflüge; KREBSHILFETELEFON Erfahrene Ärztinnen und Ärzte geben Auskünfte über Ursachen, Erkennung, Behandlungsmöglichkeiten und Selbsthilfegruppen. Mo. - Fr. 1 8 - 2 0 Uhr, Tel. 57 57 60. SELBSTHILFEGRUPPE MORBUS-BECHTEREW Jeden Mo. Heilgymnastik in der Gruppe, Anmeldung Frau Pircher, Tel. 61 69 03 (26 04 87), Frau Notdurfter, Tel. 26 05 17. MULTIPLE SKLEROSEGESELLSCHAFT Bezirksgruppen InnsbruckStadt u. Innsbruck-Land. Regelmäßige Treffen jeden letzten Freitag im Monat, 14-17 Uhr in der Rettungsheim Innsbruck, Sillufer 3/6, Kontaktadresse Fr. Faistenauer, Tel. 364238. SELBSTHILFEGRUPPE FÜR HERZKRANKE Österr. Herzverband, Landesgruppe Tirol, Dreiheiligenstr. 1, Tel. 570607, Di., Do. 9-11 Uhr. SELBSTHILFEGRUPPE OHRENSAUSEN Tinitus, Kontakttelefon (ab 19 Uhr): Christian Polin (05223) 37 7 42. STOTTERN SELBSTHILFE ÖSIS, Brixner Str. 3/1. Stock, Tel. 58 48 69. Mi. und Do. 8 -13 und 14- 17 Uhr, Fr. 8- 12 Uhr. Selbsthilfeabende finden jeweils Dienstag 14.11,28.11., 12.12. 1995 in der Dreiheiligenstube statt. Betroffene ab 18. Lebensjahr willkommen. LANDESVERBAND FÜR PSYCHOTHERAPIE Die zentrale Informations- und

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - NOVEMBER 1995

SCHLAGANFALL FORUM Leopoldstraße 41, Tel. 58 04 58. DIABETIKERSCHULUNGEN DER UNIV.-KLINIK Diabetes- und Fettstoffwechselambulanz, Innere Medizin, Anichstraße 35. Diabetikerschulungen für Typ I- und Typ Il-Diabetiker, 7 Nachmittage, jeweils von 14 15.30 Uhr. Anmeldungen: Tel. 504/32 97 von 8 - 16 Uhr. Einzelberatungen nach tel. Vereinbarung möglich. SOZIALTHERAPEUTISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT TIROL (START) Museumstraße 1/2. Stock. Beratungs- und Betreuungszentrum für psychisch Erkrankte. Angebote: Soziale Rehabilitation, Ergotherapie, Angehörigenarbeit, Freizeitaktivitäten und Psychotherapie. Kontaktaufnahme: Mo. bis Fr. 9 - 13 Uhr, Tel. 58 44 65. VEREIN DER ANGEHÖRIGEN UND FREUNDE PSYCHISCH KRANKER TIROL (HPE) Hilfestellung und Beratung für Angehörige psychisch Kranker. Informationen: Frau Elfriede Schatz, Tel. (05242) 71 5 40 E.A. (EMOTIONS ANONYMOUS) -SELBSTHILFEGRUPPE FÜR EMOTIONALE GESUNDHEIT trifft sich jeden Montag um 20.30 Uhr, Fritz-Pregl-Straße 5/Part. Kontakttelefon: Mo. von 20.30 - 22 Uhr: 29 25 43. BLAUES KREUZ Medikamentenzustellung. Tel. 56 21 25. Das Blaue Kreuz ist ein Sozialdienst, der die Versorgung mit Medikamenten auch für ältere und gehbehinderte Menschen übernommen hat. Im Rahmen eines speziellen Botendienstes werden Medikamente in die Wohnung zugestellt.


IIJTT „KOMFÜRDRO" Kommunikationszentrum der Caritas für Drogenabhängige. Ing.-Etzel-Straße 1, Mo. bis Fr. 11-15 Uhr. Tel. 56 14 03.

SOZIALBERATUNG FÜR ALKOHOL- UND DROGENGEFÄHRDETE Anonym und kostenlos, Mo. Do. 10-12 und 15- 17 Uhr, Fr. 1 0 - 1 2 Uhr, Kaiser-Josef-Str. 13/111, Tel. 57 61 51; Beratung auch für Eltern und Angehörige.

ELTERN HELFEN ELTERN! ELTERNKREIS DORGENGEFÄHRDETER UND -ABHÄNGIGER JUGEND Sonnenburgstr. 16/11. Wöchentliches Treffen jeweils am Do. ab 19 Uhr, Tel. 507/2490

ANONYME ALKOHOLIKER 19- 22 Uhr, Tel. 56 23 80.

DROGENBERATUNGSSTELLE - VEREIN KIT Mentlgasse 12, Tel. 58 27 27, Mi. 1 1 - 1 2 Uhr und nach Vereinbarung.

BEHINDERTENBEAUFTRAGTER DER STADT INNSBRUCK Im Rathaushof, Parterre, beim „Bürgerservice": Mo. und Mi. 14- 16 Uhr, Di. und Do. 10-12 Uhr. Erstberatung und Hilfe in Angelegenheiten Betroffener. Tel. 5360-172 DW.

JUGENDZENTRUM Z6 Dreiheiligenstr. 9: Familien- und Partnerberatung, Drogenberatung und Zivildienstberatung, Psychologische, rechtliche und medizinische Beratung möglich. Di. bis Fr. 9- 12 Uhr und 17 - 22 Uhr, sowie tel. Vereinbarung, Tel. 56 27 15 od. 58 08 08.

STADT

Behinderun

AMBULANZ AUSTRIA Behindertenfahrten, Rettungsdienst, Krankentransporte, Auslandrückholdienst, Tel. und Fax: 56 33 33

INNSBRUCK

Wichtige Service-Dienststellen Bei allen Fragen, die Sie an städtische Ämter haben, hilft gern der Bürgerservice im Rathaushof (Parterre; gegenüber dem Polizeiwachzimmer), Tel. 5360-114, -115 DW. Schulservicestelle: Tel. 5360-640, -641, -643 DW. Städtische Kindergärten, Information: Tel. 5360-646, 647, -648 DW. Soziale Dienste (Essen auf Rädern, Hauskrankenpflege): Tel. 36 58 39. Behindertenbeauftragter der Stadt, Rathaushof (beim „Bürgerservice"): Tel. 5360-172 Sozialhilfe: Tel. 5360-753. Wohnungsinformationsstelle: 5360-396. Umweltamt: 5360-352. Umweltberatung: 57 56 56. Auskünfte in Abfallfragen, Kompostberatung: 345 57535 DW. Sperrmüllanmeldung (durch Hausbesitzer oder -Verwaltung): 345 575 -33, -34 DW. IVB-Servicetelefon (Kundendienstbüro, Museumstraße 23): 5307-193, -194 DW. Servicetelefon der Innsbrucker Kommunalbetriebe (1KB) AG: Allg. Auskünfte über Strom, Gas, Wasser: Tel. 502-5559 DW. Energiesparberatung der 1KB AG (und Erdgas-Information): Tel. 502 -5555 DW. Gasnotruf (bei Gasgeruch, Rohrgebrechen): Tel. 128. Meldungen beim Ausfall von Verkehrsampeln: Tel. 5360-485. Bei Ampeldefekt (Glasbruck etc.): Tel. 292014.

BEHINDERTENBERATUNG DER CARITAS Erlerstr. 12, Mo. - Fr. 8 - 12 und 13.30- 17 Uhr, Tel. 58 68 36. INTEGRIERTER KINDERGARTEN, INTEGRIERTER SCHÜLERHORT UND TAGESSTÄTTE DER CARITAS Betreuung behinderter Kinder in Kleingruppen, Therapieangebote (Logopädie, Ergo-, Schwimmund Physikotherapie), Paul-Hofhaimer-Gasse 8, Tel. 58 29 14. (Überschrift vorher: Heilpädagogisch-integrierter Kindergarten der Caritas) SERVICEBÜRO ELISABETHINUM Knollerstraße 1, Beschäftigungseinrichtung für Menschen mit Körperbehinderungen. Wir übernehmen Computer-, Versand-, Schreibarbeiten u.a. und bieten selbsthergestellte Produkte zum Verkauf an. Telefon 35 36 39, Fax: 35 36 40. Bürozeiten: Mo. - Do. 8 - 16 Uhr, Fr. 8-12 Uhr. BERATUNGSSTELLE FÜR HOCHGRADIG SEHBEHINDERTE UND BLINDE Tiroler Blindenverband, Amraser Str. 87, Tel. 34 25 14-0; Beratungsdienst für Eltern sehbehinderter oder blinder Kinder, Tel. 39 21 65. SOZIALBERATUNG FÜR BEHINDERTE UND FAMILIENBERATUNG Zeughausgasse 3, Telefon 57 06 40, Mo. -Do. 9- 12 und 15- 17 Uhr. HEILPÄDAGOGISCHE FAMILIEN Mentlgasse 12, Tel. 58 00 04, Beratungsstelle mit den Schwerpunkten: Behinderung in der Familie, Pflegefamilien, Adoptivfamilien. Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr, Do. 18- 20 Uhr. TIROLER BEHINDERTENSPORT-VERBAND Höttinger Au 72a/ll/23, Tel. 28 43 96; Fax: 28 28 36. VEREIN EULE Beratungs- und Therapiezentrum für autistische, entwicklungsverzögerte, teilleistungs-/wahrnehmungsgestörte Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Therapie in Zusammenarbeit mit der Tiroler Landesregierung und den Univ.-Kliniken. Außerdem wird versucht, Eltern/Familien durch

Information, Beratung und Unterstützung, neue Kraft für die Bewältigung der verschiedenen Probleme zu vermitteln. Adresse: Etrichg. 18a, Tel. Anmeldung: 394420 od. (05223)41686. BEHINDERTENSPORTVEREIN INNSBRUCK Breiten- und Leistungssport für körperbehinderte Menschen. Auskünfte bei: Dr. Hans Jilg, Ampfererstr. 3, Tel. 293455, oder Dipl.-Ing. Hubert Mayr, Tiergartenstr. 93, Tel. 28 3890. LEBENSHILFE TIROL Kontaktstelle für Integration und Beratung. Franz-Fischer-Straße 20, Tel. 57 73 67. Früh-Förderung, Beratung, Arbeitsassistenz, Psychotherapie, ambulantes Wohnen. Mo., Do., Fr. 9-12 Uhr,Di. 17-19Uhr,Mi.9-14Uhr. KOORDINANTIONSSTELLE DES VEREINS ZUR INTEGRATION GEISTIG BEHINDERTER MENSCHEN Dezentraler Auf- und Ausbau von betreuten Wohnformen und Tagesstrukturen. Thurnfeldgasse 14, 6060 Hall i.T. Weitere Informationen unter Tel. (05223) 45 6 33. ÖSTERR. ZIVILINVALIDENVERBAND LANDESVERBAND TIROL Beratung für Behinderte. Anichstraße 24/IV, Tel. 57 19 83, Mo. bis Fr. 8 - 12 und 14 - 16 Uhr; Fr. 8- 12 Uhr. REHABILITATIONSSTÄTTE FÜR AUTISTISCHE, WAHRNEHMUNGSGESTÖRTE UND PSYCHOTISCHE KINDER UND JUGENDLICHE Beratung für Familien, AndreasHofer-Straße 30/III (telef. Vereinbarung); Leitung: DDr. Eszter-G. Banffy, Tel. 58 72 45, Fax: 58 13 43. IWO - TIROLER VEREIN INTEGRIERTES WOHNEN Ambulante Betreuung für geistig behinderte und psychisch kranke Menschen, Müllerstraße 27/II, Tel. 57 82 12 FREIWILLIGE RETTUNG INNSBRUCK Sillufer 3, Sozialdienst; Telefon 33 4 44: Nachbarschaftshilfe (rund um die Uhr Bereitschaftsdienst für soziale Notfälle); Hausnotrufhilfe für Alleinstehende. Fortsetzung auf Seite 13

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Innsbrucker Kulturpanorama

Georg Schmöhe ab 1997 Innsbrucker Musikdirektor Für jene Musikfreunde, die im September 1994 das Symphoniekonzert unter Gastdirigent Georg Schmöhe erlebt haben, ist er kein Unbekannter: Georg Schmöhe, derzeit noch Generalmusikdirektor des Staatstheaters Kassel, wird beginnend mit der Konzertsaison 1997, nach Innsbruck kommen und die Nachfolge von Kasper de Roo antreten. Georg Schmöhe: „Ich freue mich sehr auf meine Aufgabe in Innsbruck. Als ich vor einem Jahr in Innsbruck dirigieren durfte, war dies ein schönes Erlebnis und das Verhältnis zum Orchester war von Anbeginn an gut". Schmöhe zeigte sich überrascht, daß in Innsbruck so vorausblickend gearbeitet wird und die Bestellung schon jetzt fixiert wurde. „Das ist normalerweise nur in ganz großen Häusern üblich Verstehen sich schon prima: Theaterintendant und ist ein Beweis, daß Dominique Mentha (rechts) und der künftige man hier professionell zu arbeiten versteht". Innsbrucker Musikdirektor Georg Schmöhe. (Foto: RPD/Weger) Er, Schmöhe, habe nun zwei Jahre Zeit Innsbruck kennenzulernen und Der Stadtsenat hat in seiner sich mit der Situation hier verSitzung vom 4. Oktober, folgend traut zu machen. Wie das Proder Empfehlung des einstimmigramm aussehen wird, könne er gen Beschlusses im Orchesterim Detail noch nicht sagen. Es ausschuß, der Bestellung von sollen lebendige Konzerte werSchmöhe als Innsbrucker Muden, alles Klischeehafte und die sikdirektor ab 1. September Routine gehörten auf jeden Fall 1997 zugestimmt. überdacht. Schmöhe betonte Im Rahmen einer Pressekonauch, daß er kein Freund von ferenz am 6. Oktober im Bür„stilechten" Programmen sei. So gersaal des Historischen Ratkönne er sich z. B. neben Walhauses präsentierte Kulturstadtzermusik auch Pruckner oder rätin Hilde Zach im Beisein von Strawinski vorstellen. Ein ProTheaterintendant Dominique gramm z. B. nur mit ImpressioMentha und Kulturamtsleiter Dr. nisten oder ein NationenproWalter Frenzel den künftigen gramm findet Schmöhe eher faMusikdirektor der Öffentlichkeit.

de. Wichtig sei für ihn der inhaltliche Bezugspunkt. In Bezug auf die Moderne Musik komme er nicht nach Innsbruck um das Publikum zu „erziehen". „Neue Musik muß richtig serviert und nicht untergejubelt werden, dann wird sie auch akzeptiert", weiß Schmöhe aus Erfahrung. Nach einem großen Brahms-Klavierkonzert könne er sich durchaus als zweiten Programmpunkt z. B. Albin Berg vorstellen. Auch die französische Musik soll in Innsbruck in Hinkunft gepflegt werden. Der Vertrag mit Georg Schmöhe soll ca. vier bis fünf Jahre laufen. Doninique Menthas zweite Periode in Innsbruck wird - vorausgesetzt es kommt zur Vertragsunterzeichnung - ebenfalls 1997 beginnen. Generalmusikdirektor Georg Schmöhe stammt aus Gummersbach/Westfalen. Nach Studien bei Sergiu Celibidache, Franco Ferrara, Antonio Votto und Dean Dixon wirkte er in Düsseldorf in der Deutschen Oper am Rhein und von 1974 bis 1980 als Musikdirektor der Stadt Bielefeld. 1980 bis 1983 war er Chefdirigent des Orquesta Sinfonica Venezuela in Caracas, dessen Europatournee er 1981 mit großem Erfolg leitete. 1989 bis 1992 war Schmöhe Chefdirigent der Nürnberger Symphoniker. Seit 1992 ist Georg Schmöhe Generalmusikdirektor des Staats-Theaters Kassel. Gastdirigate führten ihn u. a. an die Deutsche Oper Berlin, die Hamburgische Staatsoper, das Opernhaus Leipzig und an die Grand Opera Paris. Gastkonzerte leitete er u. a.

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beim RSO Berlin, beim Sinfonieorchester des Bayerischen Rundfunks München, beim ORF-Sinfonieorchester Wien, beim Baseler Sinfonieorchester, bei den Bamberger Symphonikern, beim Orchester de la Suisse Romande und bei den Münchner Philharmonikern.

Banken als Kunstmäzene Bei der Anfang Oktober veranstalteten Kunstpräsentation im Congress Innsbruck wurde das großformatige Ölbild „Frühlingsmelodie" von Gerhild Diesner der Öffentlichkeit präsentiert. Typisch für Diesners Duktus und Farbgebung ist es eine Hommage an die Kräfte des Lebens und der Natur. Dieses wertvolle Kunstwerk ist von der Ersten Österreichischen Spar-Casse der Stadt Innsbruck als Leihgabe unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden. Die Stadt hat das Bild an das Kongreßhaus zur künstlerischen Ausschmückung weitergegeben. Neu in der Kunstsammlung des Kongreßhauses sind auch die „Kreisform in Gelb" von Hellmut Bruch (gesponstert von der Raiffeisenbank), „Die Macht des Rot" von Max Weiler (Leihgabe der Kulturabteilung des Landes) und die „Große Figur 1994/95" von Franz Pöhacker (gesponstert von den Casinos Austria und der Tiroler Sparkasse). Seit seiner Eröffnung im Jahr 1973 konnte das Innsbrucker Kongreßhaus eine beachtliche Sammlung von Kunstwerken der Bildhauerei und Malerei aufbauen. Insgesamt sind nun schon 38 Künstler mit großen Werken im Kongreßhaus vertreten. Stadt Innsbruck und Land Tirol sind weiter bemüht, Sponsoren zu finden.

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TAG

THEATER, KLEINKUNST, MUSIK, KULTFILM

NOVEfl

Volksbühne Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Cinematograph: 18 Uhr: Die Ferien des Herrn Hulot, Regie: Jaques Tati; 20 Uhr Les Vacances De Monsier Hulot, Regie: Jaques Tati; 22 Uhr: Sam Suffit La Femme Normale, Regie: Virgine Thevenet

Kammersp.: 20 Uhr: „Cabaret" • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Kellertheater: 20 Uhr: „Ultramarin" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Utopia: 21 Uhr: Konzert: Justine • Cinematogr.: 18 Uhr: Les Vacances De Monsier Hulot, 20 Uhr: Mon Oncle Großes Haus: 19.30 Uhr: „Don Pasquale" • Kammerspiele: 20 Uhr: „A Margin of Dusk/Naked Man with Knife" • Kellertheater: 20 Uhr: „Ultramarin" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Cinematograph: 17.45 u. 20 Uhr: Der Kopf des Mohren Großes Haus: 19.30 Uhr (Premiere): „Eugen Onegin" • Kammerspiele: 20 Uhr: „A Margin of Dusk/Naked Man with Knife"; 22 Uhr: „Hughie" • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Kellertheater: 20 Uhr: „Ultramarin" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" Großes Haus: 19.30 Uhr: „Don Pasquale" • Kammerspiele: 20 Uhr: „Cabaret" • Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Treibhaus: 10.30 Uhr: Jazzfrühstück ; 15 Uhr: „Der Räuber Hotzenplotz"

Mo 6

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical • Treibhaus: 20 Uhr: Meisterkonzert Carla Bley, Steve Swallow Großes Haus: 17 Uhr: „Harlekin und Colombie" Ballet für Kinder von William Anthony • Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Kellertheater: 20 Uhr: „Ultramarin" von David Brett Großes Haus: 19.30 Uhr: „Eugen Onegin" • Kammerspiele: 20 Uhr: „Cabaret" • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Kellertheater: 20 Uhr: „Ultramarin" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Cinenmatograph: 18 Uhr: Playtime; 20.15: Trafic

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Das Käthchen von Heilbronn" • Kellertheater: 20 Uhr: „Ultramarin" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Treibhaus: 20 Uhr: Kabarett; Andreas Vitasek • Utopia: 21 Uhr: Jazz Convention • Cinematograph: 18 Uhr: Trafic; Playtime

Fr 10

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Eugen Onegin" • Kammerspiele: 20 Uhr: „A Margin of Dusk/Naked Man with Knife" • Theater an der Sill: 20 Uhr: Camille Claudel • Kellertheater: 20 Uhr: „Ultramarin" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Treibhaus: 20 Uhr: A. Vitasek

Sail

Großes Haus: 19 Uhr: Die Geschichte aus dem Wienerwald • Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Theater an der Sill: 20 Uhr: „Hexen" • Kellertheater: 20 Uhr: „Ultramarin" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Treibhaus: 15 Uhr: „Der Räuber Hotzenplotz" Großes Haus: 19.30 Uhr: „Der Freischütz" • Kammerspiele: 20 Uhr: „A Margin of Dusk/Naked Man with Knife" • Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Treibhaus: 10.30 Uhr: Jazzfrühstück; 15 Uhr: „Hotzenplotz"

Mo 13

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical

Utopia: 21 Uhr: Arto Lindsay & Band mit Marc Ribot

Di14

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical valis

Fotoforum West: 20 Uhr: „NOVALISmodulation". Texte von No-

Mi 15

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Das Käthchen von Heilbronn" • Kammerspiele: 20 Uhr: „Cabaret" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Treibhaus: 20 Uhr: Irr-Land 95 Teil 3: Altan - Die Irische Folkband Nr. 1 • Utopia: 21 Uhr: Kabarett: Wolfgang Purtscheller

Do 16

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Das Käthchen von Heilbronn" • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Kellertheater: 20 Uhr: „Jenseits aller Gewissheit" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Cine Royal: 19 u. 21 Uhr: „Un Eroe Borghese" Großes Haus: 19.30 Uhr: „Das Käthchen von Heilbronn" • Kammerspiele: 20 Uhr: „A Margin of Dusk/Naked Man with Knife" • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Theater a. d. Sill: 20 Uhr: Camille Claudel

Sa18

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Eugen Onegin" • Kammerspiele: 20 Uhr: „Cabaret" • Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Theater a. d. Sill: 20 Uhr: „Hexen"

s. 19

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Don Pasquale" • Kammerspiele: 20 Uhr: „A Margin of Dusk/Naked Man with Knife" • Kellertheater: 20 Uhr: „Jenseits aller Gewissheit" • Treibhaus: 10.30 Uhr: Jazzfrühstück; 15 Uhr: „Hotzenplotz"; 20 Uhr: Kabarett: Ernst Paar

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical • KulturgastHaus Bierstindl: 20 Uhr: Kabarett. Mo & Der kleine Prinz • Kellertheater: 20 Uhr: „Jenseits aller Gewissheit". Drama von Bo Göranzon und Anders Kariquist

Dl21

Bierstindl: 20 Uhr: Kabarett. Mo & Der kleine Prinz • Siegmairschule: 19.30 Uhr: Gastspiel des Vienna's English Theatre • Treibhaus: 20 Uhr: Kabarett: Heli Deinböck als Schmähphisto • Utopia: 21 Uhr: Die Lassie Singers

Mi 22

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Eugen Onegin" • Kammerspiele: 20 Uhr: „A Margin of Dusk/Naked Man with Knife" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Treibhaus: 20 Uhr: Kabarett: Heli Deinböck als Schmähphisto

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Don Pasquale" • Kammerspiele: 20 Uhr (Premiere): „Begegnungen" • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Cinematograph: 20 Uhr: Badkonake Sefid

Fr24

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Der Freischütz" • Kammerspiele: 20 Uhr: „A Margin of Dusk/Naked Man with Knife" • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Theater a. d. Sill: 20 Uhr: Camille Claudel • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit"

Sa25

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Don Pasquale" • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Theater a. d. Sill: 20 Uhr: „Hexen" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Treibhaus: 20 Uhr: Kabarett: Heli Deinböck als Schmähphisto • Utopia: 21 Uhr: Gay Night

so 26

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Das Käthchen von Heilbronn" • Kammerspiele: 20 Uhr: „Cabaret" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Treibhaus: 10.30 Uhr: Jazzfrühstück; 15 Uhr: „Hotzenplotz"; 20 Uhr: Kabarett: Ernst Paar • Cinematograph: 18 Uhr: Reinay Rey

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical • Cinematograph: 20 Uhr: La Muerte De Un Burocrata, Regie: To-

M O 2 7 mas Gutierrez Alea

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical • Treibhaus: 20 Uhr: Kabarett: Schlabarett Roland Düringer - „Superbolic" • Utopia: 21 Uhr: Harry Stojka Power System • Cinematograph: 18 Uhr: Der junge Rebell, Regie: J.G. Espinosa

Mi 2 9

Großes Haus: 19.30 Uhr (Premiere): „Giuditta" • Kammerspiele: 20 Uhr: „A Margin of Dusk/Naked Man with Knife" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Cinematograph: 18 Uhr: Geschichten der Revolution; 20 Uhr: Memorias Del Subdesarrollo

DoJO

Großes Haus: 19.30 Uhr: „Jazz im Theater" • Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Blaas: 20 Uhr: „Besuchszeit" • Cine Royal: 19 und 21 Uhr: „II Toro" • Cinematograph: 18 Uhr: Fresay Chocolate,; 22 Uhr: Eat the rich


ER 1995

KONZERTE

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Konservatorium: 20 Uhr: 2. Kammerkonzert; Borodin-Quartett Mehrzwecksaal Arzl: 20 Uhr: Herbstkonzert der Stadtmusikkapelle Mühlau

Bierstindl: 20 Uhr: „Der Ring der Nibelungen" • Utopia: 21 Uhr: 30 Jahre Scorpions

Stadtsaal: 20 Uhr: Johnny Thompson Singers • Treibhaus: 20 Uhr: Meisterkonzert Joe Zawinul Syndicate • Utopia: 21 Uhr: „Azid"

Domplatz: 18 Uhr: Landeshubertusfeier • Landesjugendtheater (Messegelände Halle 1): 15 Uhr: Pinochhio. Märchenmusical Cafe Central: 22 Uhr: Pianomusik • Stadtcafe: 11 Uhr: Jazzbrunch

Congress Ibk: 20 Uhr: 2. Meisterkonzert; St. Petersburger Philharmoniker, Mariss Jansons (Dirigent) Congress Ibk: 20 Uhr: Konzert Gen Verde • Konservatorium: 20 Uhr: Austauschkonzert des Blechbläserensembles Lausanne

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical • Treibhaus: 20 Uhr: Kabarett; Andreas Vitasek

Congress Ibk: 19.30 Uhr: Jeunesse-Konzert; V. Spivakov (Violine), S. Besrodnij (Klavier) • Bierstindl: 20 Uhr: Konzert Martin Moro

Congress Ibk: 9 bis 18 Uhr: 19. Senior Aktuell • Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical

Konservatorium: 20 Uhr: Konzert des Italienischen Kulturinstitutes, Harfenquartett „Arpheo"

Stadtsaal: 20 Uhr: Ball des Ursulinen-Gymnasiums • Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio. Märchenmusical

Foyer der Kammerspiele: 20 Uhr: Bänkellieder und Moritaten • Utopia: 21 Uhr: Konzert „Anaconga"

Bierstindl: 19 Uhr: Inntanz-Festl • Messehalle 2:9 - 20 Uhr: Antikmarkt • Casino: 20 Uhr: 2. Casino-Ball

Treibhaus: 20 Uhr: Meisterkonzert, Lester Bowie & The Art Ensemble Of Chicago

Messehalle 2: 9 - 17 Uhr: Antikmarkt • Stadtcafe: 11 Uhr: Jazzbrunch • Cafe Central: 22 Uhr: Pianomusik

Stadtsaal: 19.30 Uhr: Jeunesse-Konzert, „Die Knödel"

Congress Ibk: 20 Uhr: 2. Symphoniekonzert; Prager Philharmonischer Chor • Treibhaus: 20 Uhr: Meisterkonzert, Archie Shepp Quartett

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Fotoforum West: 20 Uhr: „NOVALISmodulation" Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Fotoforum West: 20 Uhr: „NOVALISmodulation". Texte von Novalis

Stadtsaal: 14.30 und 16 Uhr: Jeunesse-Konzert für Kinder • Congress Ibk: 20 Uhr: 2. Symphoniekonzert

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Fotoforum West: 20 Uhr: „NOVALISmodulation" • Treibhaus: 15 Uhr: „Hotzenplotz"

Treibhaus: 20 Uhr: Albert Mangelsdorff & Percussion Orchestra, Dom um Romao, Djamchid Chemirani

Messegelände: 9-17 Uhr: Landesschau Kleintierzüchter • Messesaal: 20 Uhr: Ball der Freiwilligen Feuerwehr Reichenau Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Stadtcafe: 11 Uhr: Jazzbrunch • Cafe Central: 22 Uhr: Pianomusik

Congress Ibk: 20 Uhr: Meisterkonzert außer Abo.; Wiener Philharmoniker, Zubin Mehta (Dirigent) Congress Ibk: 20 Uhr: Konzert „S.T.S."

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio

Congress Ibk: 20 Uhr: „S.T.S." • Konservatorium: 20 Uhr: Kammermusik • Ferdinandeum: 20.30 Uhr: Blasius-Amon-Konzert

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio

Konservatorium: 19.30 Uhr: Jeunesse; Tschaikowsky Klavier Trio • Congress Ibk: 20 Uhr: Ital. Opernnacht • Utopia: 21 Uhr: Ne Zhdali

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Treibhaus: 20 Uhr: Kabarett: Heli Deinböck als Schmähphisto

Utopia: 21 Uhr: Dorsetshire/Exedra

Congress Ibk: 20 Uhr: ORF-Herbstgala • Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Treibhaus: 15 Uhr: „Hotzenplotz"

Konservatorium: 20 Uhr: Konzert des Italienischen Kulturinstitutes; Konzertante Opernaufführung; „La Sonnambula"

Kammerspiele: 20 Uhr: Bänkellieder und Moritaten • Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Treibhaus: 15 Uhr: „Hotzenplotz" Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Stadtcafe: 11 Uhr: Jazzbrunch • Cafe Central: 22 Uhr: Pianomusik

Congress Ibk: 20 Uhr: „Brunner & Brunner"

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Treibhaus: 20 Uhr: Schlabarett Roland Düringer • Utopia: 21 Uhr: Balanescu Quartett

Congress Ibk: 20 Uhr: „Brunner & Brunner"

Landesjugendtheater: 15 Uhr: Pinocchio • Treibhaus: 20 Uhr: Schlabarett Düringer • Utopia: 21 Uhr: Let 3 - Rock aus Kroatien

Es ist viel los in Innsbruck. Wir bitten um Verständnis, daß nicht alle Veranstaltungen Platz hatten. Ab der Dezember-Ausgabe gibt es mehr Platz im Veranstaltungskalender. Angaben ohne Gewähr.


Hubertusfeier am Domplatz Als Abschluß zweier fulminanter kulturell-kulinarischer Festwochen findet am Samstag, den 4. November um 18 Uhr am Domplatz die Tiroler Hubertusfeier statt. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen. Die Hubertuswochen boten heuer erstmals eine Symbiose aus Musik, Dichtung, Kunst und kulinarischen Genüssen.

Sängerknaben suchen Nachwuchs Sangesfreudige Buben zwischen sieben und zwölf Jahren haben die Möglichkeit bei den Wiltener Sängerknaben aufge-

INNSBR nommen zu werden. Jeden Dienstag kann man sich ab 17 Uhr im Probenlokal der Wiltener Sängerknaben im Bartlmäheim hinter dem Stift Wüten, anmelden. Musikalische Vorbildung ist erfreulich, aber keine Voraussetzung. Telefonische Auskünfte unter der Nummer 58 19 18.

terchef William Anthony und Intendant Dominique Mentha präsentieren zuerst ein choreographisches Training des Tanz-Ensembles und dann ein witziges Ballett im Commedia dell'ArteStil, „Harlekin und Colombine". Dazwischen gibt es für die Kinder eine Überraschung.

Tanztheater für Kinder

Mehr Christkindl als Glühwein

Nach dem großen Erfolg der „Oper für Kinder" in der letzten Spielzeit gibt es heuer am Tiroler Landestheater ein Ballett für Kinder: am 7. November um 17 Uhr im Großen Haus. Tanzthea-

Der „Innsbrucker Advent" bietet heuer erstmals Christkindlmärkte an drei Standorten. In der Altstadt konnte durch Reduzierung der Glühweinstände ein Erweiterung des typischen Christ-

kindlmarktangebotes erreicht werden. An der Innbrücke werden sieben Stände speziell für Kinder neu eingerichtet. Auch am Landhausplatz werden 46 Stände aufgestellt, wodurch dies spezielle mitteleuropäische Tradition der Vorweihnachtszeit in Innsbruck in verstärktem Maße auflebt.

Bergsilvester Am 31. Dezember gibt es in der Innsbrucker Innenstadt verschiedene Open-Air Veranstaltungen sowie um Mitternacht ein Feuerwerk. Am 1. Jänner geht es bei einem Neujahrskonzert (Beginn 17 Uhr) unter dem Motto „Tänze über alle Grenzen - eine musikalische Reise" beschwingt in das neue Jahr.

Ausstellungen Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Museumstraße 15 „Cutting Edge - Phase II" - Meisterwerke geschliffener Glaskunst - bis 7. Jänner 1996; „Vom Codex zum Computer" 250 Jahre Universitätsbibliothek Innsbruck - Eröffnung: 7. November, 18 Uhr; bis 7. Jänner 1996; Heinz Gappmayr „Bildtexte" - bis 19. November Di. bis Sa. 10-12 und 14-17 Uhr, Sonn- und Feiertage 1013 Uhr Stadtarchiv Innsbruck, Badgasse 2 70 Jahre Flughafen Innsbruck - Vernissage: 6. November, 11 Uhr; bis5. April 1996; Mo.-Fr. 8- 12 und 14- 18 Uhr, Fr. 813 Uhr Zeughaus, Zeughausgasse „Jagd in Tirol - Vom Fürstenprivileg zur Wildhege" - bis 4. November; Di. bis Sa. 10 - 12 und 14-17 Uhr, So. 10-13 Uhr

wanz, Schlegel, Schlick, Troger, Wagnest - 7. bis 26. November; Di.-Sa. 10-12Uhr,und14-19 Uhr, So. 10- 12 Uhr Galerie Edition Thomas Flora, Herzog-Friedrich-Str. 5/III Eduard Angeli - „Neue Bilder bis 4. November; Peter Blaas „Unruhnacht" - Vernissage: Di. 7. November, 19 Uhr; bis 2. Dezember; Di. bis Fr. 15 - 19 Uhr, Sa. 10-13 Uhr Galerie Elisabeth und Klaus Thoman, Adamgasse 7a Hommage an Max Weiler - „Bilder aus Privatbesitz 1935-1995" - bis 22. November; Mo. bis Fr. 10- 12.30 und 15- 18.30 Uhr, Sa. 10-12.30 Uhr Die kleine Galerie, Gumppstraße 21 Heinz Hofer - „Stadtansichten von Innsbruck" - Vernissage: 3. November, 19.30 Uhr; bis 2. Dezember; Mo. bis Fr. 16 - 18.30 Uhr, Sa. 10-12 Uhr

AK-Biidungsheim Seehof, Galerie im Andechshof, Hungerburg, Gramartstr. 10 Innrain 1 Paul Flora - Zeichnungen und Robert Kummer: „Zufriedene Radierungen - bis 5. November Natur"; 4. bis 8. November, Di. bis Fr. 15 bis 19 Uhr, Sa. 10 bis täglich von 10-18 Uhr 13 Uhr Stadtturmgalerie, Herzog-Friedrich-Str. 21 Galerie im Taxispalais, Friedrich Plahl - Radierungen Maria-Theresien-Str. 45 bis 18. November; Di. - Fr. 15 „Spiele" - Andraschek, Bret19 Uhr, Sa. 10- 12 Uhr u. 15terbauer, Blum, Geiger, Heinz19 Uhr mann, Kienzer, Kogler, Ko-

12

Kunstpavillon, Kleiner Hofgarten, Rennweg 8a Georg Loewit - bis 12. November; Di. -Sa. 9- 12 Uhr und 15 - 18 Uhr, Sonn- und Feiertag 10 - 12 Uhr Turmbund-Galerie; Müllerstraße 3/I. Heidi Fuchs - Aquarelle - Vernissage: 8. November, 19 Uhr; bis 22. Dezember; Mi. und Fr. 17 19 Uhr Kunsthande! Galerie Hermann Schafferer, Mentlgasse 2/Wiltener Platzl Gemeinschaftsausstellung v. Prof. Eduard Klell (Bilder in Lasurtechnik) und Michael Schreiner (Skulpturen und Lichtobjekte) - bis 15. November; Di. bis Fr. 9- 12.30 und 16- 18.30 Uhr Galerie Bertrand Kass, Heiliggeiststraße 6a D. Antolini, S. Billi, M. Bedeschi, R. Cinquetti, V. Marcolungo, G. Martori, S. Piccoli, P. Quinto bis 9. November; Mo. - Sa. 17 19 Uhr und nach Vereinbarung unter Tel. 58 92 66 Merkursaal, Leopoldstraße 17 Ausstellung Josefine Schwabik, bis 10. November - geöffnet während der Bürozeiten Arichitekturforum Tirol, Erler Straße 1 „Cities of Childhood" - in Zusammenarbeit mit dem Italieni-

schen Kulturinstitut; Vernissage: Do. 23. November, 19 Uhr; bis 15. Dezember; tägl. 12 bis 19 Uhr Galerie Maier, Sparkassenplatz 2/II Klaus Stephan - bis 6. November; Mo. - Fr. 10 -12 Uhr u. 1518.30 Uhr, Sa. 9.30 - 12.30 Uhr Galerie Rhomberg, Tempistraße 2 - 4 Josef Schwarz; Arbeiten mit der Feder u. Holzschnitte - von den 60er Jahren bis heute - bis 18. November; Mo. - Fr. 9 -13 Uhru. 14-18 Uhr, Sa. 10-12 Uhr Galerie Orms, St. NikolausGasse 6 Ernst Trawöger - bis 3. November; Di. - Fr. 15.30 -18.30 Uhr und nach Vereinbarung unter Tel. 29 47 91 Judozentrum des PolizeiSportvereines, Franz-Fischer-Straße 7c Christa Uhrmann - Seidenmalerei und Aquarelle - bis 4. November Tech-Tirol, Foyer des Technologiezentrums, Eduard-Bodem-Gasse 5 Erna Uschi Schmidt - Vernissage: 2. November, 19.30 Uhr - bis 1. Dezember; Mo. - Fr. 8 - 20 Uhr

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - NOVEMBER 1995


Fortsetzung von Seite 8 KRANKENTRANSPORTE PFLEGE MOBILER HILFSDIENST (MOHI) Sillgasse 15, Ambulante Dienste für behinderte und pflegebedürftige Personen, Telefon 57 95 83, Fax: 57 95 83-20, Mo. -Do. 9- 17 Uhr, Fr. 9- 12 Uhr. Aids-Betreuung: Tel. 39 12 09; Selbstbestimmtleben-Initiative: Tel. 39 22 16, Pradler Str. 10, Mo.-Do. 9- 14 Uhr, Fr. 9-12. JOHANNITERUNFALLHILFE Büro Tel.: 34 44 39; Fahrdienst, Krankentransporte und Fernfahrten: täglicher Fahrdienst von 6.30 - 23.30 Uhr, Tel. 34 44 02; ErsteHilfe-Kurse: Roseggerstr. 30, Anfragen: Mo. - Fr. 6.30 -19.30 Uhr, Sa. und So. 9 - 18 Uhr, Tel. 34 44 39; Hauskrankenpflege, Soziale Dienste: tägl. Betreuungszeit von 6.15 - 22 Uhr, Pradlerstr. 21, Anfragen: Mo. - Fr. 7 - 16 Uhr, Tel. 36 18 25. MALTESER HOSPITALDIENST Leopoldstr. 41, Freizeitaktivitäten und Ausflüge für Behinderte, integrative Spielgruppen, Behindertenfahrdienst, Krankentransporte, Sanitätsbetreuung, Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheinbewerber, Tel. 58 04 58, Fax: 58 04 58-8, Mo. - Fr. 8 11.30 Uhr. PSYCHOSOZIALERPFLEGEDIENST Anichstr. 13/I, Tel. 57 27 50, Anfragen: Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr, Ambulante Nachbetreuung für psychisch Erkrankte nach stationären Aufenthalten in der Psychiatrie. AMBULANCE UNFALLHILFSDIENST INNSBRUCK Monte-Piano-Straße 18, Tel. 26 77 55. Rettungsdienst, Krankentransporte, Behindertenfahrten, Katastrophenschutz.

Hilfe und Beratung bei Ernährungsproblemen VEREIN NETZWERK ESSTÖRUNGEN Anorexie - Bulimie - Adipositas, Fritz-Pregl-Str. 5, Tel. 57 60 26; Mo. - Do. 9-11 Uhr; Information und Beratung kostenlos, anonym.

ÖSTERREICHISCHER KNEIPPBUND Schöpfstr. 6A, Tel. 58 93 18, Fax wie Telefon; Bürozeiten: Mo. - Do. 9 -12 Uhr; Information, Beratung, Anwendung, Gymnastik, Wassergymnastik, Gewichtsreduktion, Seniorentanz, Positives Denken.

INNSBRUCKER FRAUENHAUS Tel. 34 21 12. FRAUEN HELFEN FRAUEN Museurmstr. 10, Tel. 58 09 77. Frauenzentrum-Frauenhaus.

Beratungsstelle für Frauen in Krisensituationen: Adamgasse 4/II, Tel. 56 24 77. Mo. und Fr. 8- 12 Uhr, Di. 13- 17 Uhr, Mi. und Do. 8- 12 und 17 - 20 Uhr. FAMILIEN- UND SCHWANGERENBERATUNG DER CARITAS Wilhelm-Greil-Str. 5/I; Mo. - Fr. 9-12, Mo.-Do. 15- 17 Uhr, Di. bis 19 Uhr, Fr. 9 - 12 Uhr und nach Vereinbarung, Telefon 58 88 75 oder 58 81 49. TAGESMÜTTER-PROJEKT Stainerstr. 2/II (Marktgraben), Tel. 58 76 08. Di.-Fr. 8.30- 12 Uhr.

ZENTRUM FRAUEN IM BRENNPUNKT

Erziehungsberatung

Stainerstr. 2/III (Marktgraben). Tel. 58 76 08. Mo. - Fr. 8.30 12 Uhr: Beratung und Information für arbeitssuchende und berufstätige Frauen/Mütter; Tagesmütterprojekt; Durchführung verschiedener Kurse.

ERZIEHUNGSBERATUNG Wenn's zwischen Kind(ern) und Erwachsenen schwierig wird: Information, Beratung, Therapie. Zentrale: Anichstraße 40, Tel. 57 20 93 oder 57 57 77; Außenstelle: Peehofstraße 3, Telefon 28 13 96

VEREIN „FRAUEN GEGEN VERGEWALTIGUNG" Wilhelm-Greil-Str. 1, in der Zeit von Mo. 15- 17 Uhr, Di. - Fr. 9 -11.30 Uhr, Mi. 20-22 Uhr-Tel. 57 44 16 direkt, ansonsten Anrufbeantworter. Der Verein bietet anonym und kostenlos Beratung, Unterstützung, rechtliche Informationen sowie Begleitung zu Polizei und Gericht für Frauen die sexuelle Gewalt erleben/erlebt haben. Wir geben Adressen von Therapeutinnen und Rechtsanwältinnen sowie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche weiter. Wir organisieren Selbstverteidigungskurse für Frauen und verleihen kostenlos Bücher und Filme zum Thema sexuelle Männergewalt gegen Frauen,

FAMILIENBERATUNG „HAUS DES LEBENS" Vorübergehende Wohnmöglichkeit der „Schwestern vom guten Hirten" für schwangere Frauen und Mütter mit Kindern in Krisensituationen; Lebensberatung; Völs, Bahnhofstraße 4, Tel. 30 42 17. DOWAS FÜR FRAUEN Durchgangsort für wohnungsund arbeitssuchende Frauen nimmt in seiner betreuten Wohngemeinschaft Frauen mit deren Kindern auf. Dr.-Stumpf-Straße 118, Tel. 29 54 98.

SELBSTHILFEGRUPPE HYPERAKTIVES KIND Regelmäßige Treffen. Auskünfte - Kontakttelefon: 77 6 79 od. 57 20 93

Schulpsychologische Beratung SCHULPSYCHOLOGIE BILDUNGSBERATUNG Beratung bei Lernschwierigkeiten, Verhaltensschwierigkeiten, Schulbahnfragen und sonstigen schulischen und persönlichen Problemen. Templstr. 4, nur nach Vereinbar., Tel. 57 70 46.

Jugendberatun: INFOECK Kaiser-Josef-Str. 1 (Ecke Anichstraße), Tel. 58 55 66, Mo. - Fr. 12- 18 Uhr. BERUFS-INFORMATIONSZENTRUM Tiroler Wirtschaftskammer, Meinhardstraße 14, Tel. 5310444 DW:: Information und Beratung für Jugendliche bis 25, die noch keine Berufsausbildung haben, über Berufe und Bildungswege. Mo. - Fr. 8.30 -

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - NOVEMBER 1995

12.30, Mo., Di. und Fr. 13.30 16.30 Uhr. K I Z INNSBRUCK Kriseninterventionszentrum für Kinder und Jugendliche, Jahnstraße 30, Tel. 58 00 59. Kontakt- und Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche in Not. Persönliche und telefonische Beratung täglich - auch an Sonn- und Feiertagen - von 16 bis 22 Uhr; bei akuten Krisen kurzzeitige Möglichkeit der Aufnahme von Jugendlichen im Alter von 13 bis 18 Jahren. JUGENDZENTREN Jugendzentrum Hötting-West: Viktor-Franz-Hess-Straße 7a, Tel. 29 49 37; Mo., Mi., Do., Fr., Sa.: 17 bis 22 Uhr, Di. und So. Schließtag Jugendzentrum O-Dorf: Pontlatzerstraße38,Tel.26 22O7; Mo., Di., Mi., Fr., Sa.: 17 bis 22 Uhr, Do. und So. Schließtag Jugendzentrum Pradl: Pradler Platz 6b, Tel. 34 21 66; Mo., Di., Do., Fr., Sa.: 16 bis 21 Uhr, Mo. und So. Schließtag

-amilienberato ZENTRUM FÜR EHE- UND FAMILIENFRAGEN In der Beratungsstelle, Anichstr. 24, stehen Ihnen dipl. Eheund Familienberaterinnen, Psychologinnen, Ärztinnen und Juristinnen in allen Fragen zur Partnerschafts- und Lebensberatung, Familienplanung sowie zur Jugend-, Kinder- und Erziehungsberatung zur Verfügung. Information und Voranmeldung: Tel. 580871, Mo. bis Do. 9 - 13 und 14-18 Uhr, Fr. 9-13 Uhr. K l S T 74 BERATUNGSSTELLE INNSBRUCK-WEST FÜR FAMILIEN, KINDER U. EINZELPERSONEN Hilfe bei Familien-, Erziehungs-, Sozialfragen und sonstigen Lebensschwierigkeiten. Die Stelle ist von Mo. bis Fr. besetzt. Telefonische Vereinbarung zwischen 8.30 und 1 2.30 Uhr. Karl-Innerebnerstraße 74, Tel. 28 37 24. PARTNER- UND FAMILIENBERATUNG DES INSTITUTS FÜR SOZIALBERATUNG Museumstr. 25/L, Tel. 58 13 85, Fax: 58 13 85-4; Mo. bis Do. 10 -13 und 15-18 Uhr, sowie nach

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Vereinbarung; med. Beratung: jeweils Mi. 17 - 19 Uhr; jur. Beratung: jeweils Mo. ab 18.45 Uhr, nur nach Voranmeldung. AEP-FAMILIENBERATUNG Leopoldstr. 31a, Tel. 57 37 98, Mo. - Do. 17 - 19 Uhr, Fr. 10 12 Uhr: Kostenlose und anonyme Beratung in Fragen der Familienplanung und des Mutterschutzes, bei Partnerkonflikten und Sexualproblemen. Psychologische und Rechtsberatung nach Terminvereinbarung Frauenbibliothek, Öffnungszeiten: Mo. 17-20, Do. 10-12 Uhr. FAMILIENBERATUNG O-Dorf, An-der-Lan-Str. 33, Tel. 26 48 69. Für Rechtsfragen, Familien- und Partnerprobleme usw. stehen ein Jurist, zwei Psychotherapeutinnen und Sozialarbeiterinnen sowie eine Ärztin nach tel. Anmeldung kostenlos und anonym zur Verfügung. Mo., Mi. und Do.9-12u. 17-20 Uhr. SOZIALBERATUNG FAMILIENBERATUNG Zeughausgasse 3, Mo. - Fr. 8 12 Uhr, Tel. 57 06 40. TIROLER SOZIALDIENST Pradler Platz 6a, Tel. 34 52 82: Familienberatung jeden Mi. 17 19 Uhr beraten RA Dr. Höfle, Psychologe Dr. Pilgermair, Dipl.SA. Welsch, Dr. W. Riccabona. - Herz-Sportgruppe: Jeden Mi. ab 17 Uhr findet die ärztliche und therapeutische Betreuung der ambulanten Herzgruppe unter der Leitung von Dr. W. Riccabona statt.

Beratung-Allgemein TIROLER PLATTFORM FÜR ALLEINERZIEHENDE Ing.-Etzel-Str. 21., Tel. 56 13 86; Beratung jew. Mi. und Do. 9 - 1 1 Uhr.- „Rainbows" - für Kinder in stürmischen Zeiten. Tel. 28 74 52, abends. MARKTAMT DER STADT INNSBRUCK Innrain 24, Tel. 5360-503/504. Lebensmittelangelegenheiten, Pilzbeschau, Ungezieferbeseitigung, Marktwesen, Bedenklichkeit von Gebrauchsgegenständen und dgl. BÄDERINFORMATION DER INNSBRUCKER KOMMUNALBETRIEBE AG Salurner Straße 11, Tel. 502/

14

5555; Mo. - Do. 8.30 -12 und 14 - 17 Uhr, Fr. 8.30- 12 Uhr. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu Schwimm- und Schnorchelkursen, Wassergymnastik, Kinder-Spielnachmittage, Öffnungszeiten und Eintrittspreise. VEREIN JUGENDLAND Schönblickweg 12: Wohngemeinschaften für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, jugendliche Mädchen und Burschen sowie eine Kinderkrippe für Kleinkinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr; regelmäßige Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche: Informationen täglich 8- 17 Uhr, Tel. 26 34 11. KINDERZENTRUM ARBEITSKREIS ZUR FÖRDERUNG DER KREATIVITÄT Andreas-Hofer-Str. 30/3. Stock; Leitung: DDr. Eszter-G. Banffy, Tel. 58 72 45, Fax: 58 13 34. KINDERSCHUTZZENTRUM TANGRAM Beratung bei Vernachlässigung, körperlicher Mißhandlung und sexueller Ausbeutung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Schöpfstraße 19, Stöcklgebäude im Hof, Innsbruck, Tel. 58 37 57. Sie erreichen uns: Mo. - Do. 8 - 1 2 und 14-15 Uhr Fr. 8-12 Uhr; außerhalb dieser Zeiten können Sie uns in jedem Fall telefonisch eine Nachricht hinterlassen. Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen und Pädagoginnen beraten Sie kostenlos und anonym, auch telefonisch. TELEFONSEELSORGE Tel. 17 70, rund um die Uhr. Wenn Sie mit einem Problem alleine sind: Wir sind Tag und Nacht für Sie da. INSIEME BERATUNG Templstr. 2/III, Tel. 56 16 36. Beratung bei: Berufsplanung und Arbeitssuche von Mädchen und Frauen, wirtschaftl. und sozialen Belangen werdender Mütter, rechtlichen, sozialen und psychologischen Belangen von Familien, Partner/innen, Jugendlichen und Kindern. Öffnungszeiten: Di., Mi. 9.30 - 13 und 14.30- 18 Uhr, Do. 9.3013 und 14.30 -19 Uhr und nach Vereinbarung. PATIENTENANWALTSCHAFT Beratung und Rechtsinformation

für Psychiatriebetroffene. Mo. bis Fr. 8.30 - 12 Uhr, 13.30 16.30 Uhr. Psychatrisches Krankenhaus Hall, Thurnfeldg. 14, Hall i.T., Tel. (05223) 53418. SOZIALPROJEKT HO & RUCK Sozialökonomisches Beschäftigungsprojekt für Langzeitarbeitslose; Entrümpelungen, Verkauf von Gebrauchtmöbeln; Übersiedlungen, Reparaturarbeiten, Mo. - Fr. 8- 17 Uhr, Sa. 9 - 1 2 Uhr, Ferdinand-WeyrerStr. 21; Tel. 26 77 31. MIETERSCHUTZVERBAND Salurner Straße 18/111; Tel. 57 40 35: Rat und Hilfe in allen Wohnrechtsfragen. Sprechstunden Mo. 15.30-1 7.30 Uhr, Do. 11-13 u. 15.30-1 7.30 Uhr. HOMOSEXUELLENINITIATIVE TIROL (HOSI) Innrain 100/1. Stock: Hilfe für Frauen und Männer bei Problemen und rechtlichen Schwierigkeiten; Aufklärung über AIDS. Info: Tel. 56 24 03, jeweils Do. 20.30 bis 22.30 Uhr. TIROLER VEREIN DER MIETER U. WOHNUNGSEIGENTÜMER Adamgasse 7, Tel. 57 77 57: Rechtsberatungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht; Mo. - Do. von 10 - 12 und von 14.30 - 16.30 Uhr, Fr. von 13- 15 Uhr

MIETERVEREINIGUNG ÖSTERREICHS Landesorganisation Tirol, Adamg. 9, Tel. 58 24 31 oder 58 12 76. Rat und Hilfe in allen Wohnrechtsangelegenheiten. ENERGIESPAREN IM HAUSHALT Beratung TIWAG Abteilung Stromverrechnung, Lieberstr. 3, Tel. 506/23 64 od. 23 82, Mo. -Do. 8.30- 12 Uhr, 14.30 - 16 Uhr, Fr. 8.30 - 12 Uhr od. nach tel. Vereinbarung TIERSCHUTZVEREIN Altes Landhaus, Tel. 508/564, Mo.bisFr.9-12und14-17Uhr; Tierheim Mentlberg, Völser Str. 55, Tel. 58 14 51, Mo. bis Fr. 15 -18 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten nur in Notfällen Tel. 58 40 65. ENERGIEBERATUNG DER INNSBRUCKER KOMMUNALBETRIEBE AG Salurner Str. 11, Tel. 502/5555; Mo. -Do. 8.30- 12 und 14- 17 Uhr, Fr. 8.30- 12 Uhr. Wir beantworten gerne Ihre Fragen betreffend Gas, Wasser und Strom; Verleih von Strommeßgeräten, Energiespar-Videos, Energiesparlampen. INITIATIVE FÜR TIERRECHTE - TIROL Radetzkystr. 47, Tel. 36 53 70, jeden Do. 15-19 Uhr, Informationsmaterial, Videos, Beratung.

Stadt Innsbruck Magistratsabteilung VI Technische Infrastrukturverwaltung ZI. VI-6764/1993-HI

Öffentliche Ausschreibung Ausschreibende Stelle: Stadt Innsbruck, Technische Infrastrukturverwaltung, Amt für Hochbau-Instandhaltung, Roßaugasse 4, 6020 Innsbruck Gegenstand und Umfang: Wohnheim Saggen, Ing.-EtzelStraße 59, Generalsanierung - EG und UG, Einbau einer Aufzugsanlage Teilnahmeberechtigt sind alle befugten einschlägigen Gewerbetreibenden. Das Leistungsverzeichnis kann ab sofort im Amt für HochbauInstandhaltung, städt. Zentralhof, Roßaugasse 4, 2. Stock, Zimmer 14, in der Zeit von Montag bis Freitag, zwischen 8.30 und 12.30 Uhr, behoben werden. Abgabetermin: Das Angebot ist bis spätestens 13.11.1995, 11 Uhr, in der Mag.-Abt. VI, Neues Rathaus, Fallmerayerstraße 1, 3. Stock, Zimmer 403, abzugeben oder zeitgerecht einzusenden. Angebote, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelangt sind, können, auch wenn das Datum des Poststempels vor diesem Termin liegt, nicht mehr berücksichtigt werden. Anbotseröffnung: Die Anbotseröffnung erfolgt anschließend auf Zimmer 416 in Gegenwart der Bieter. Für den Stadtmagistrat: Dr. Götsch e.h.

INNSBRUCK INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - NOVEMBER 1995


Stadt Innsbruck ZI. St/l-70/1995

KUNDMACHUNG über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Einspruchsverfahren Das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl am 1 7. Dezember 1995 liegt vom 10. November 1995 - 19. November 1995 täglich von 7.30 bis 19.30 Uhr im städt. Einwohneramt, Innrain 10, 1. Stock zur öffentlichen Einsicht auf. Diese Auflegung hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Nationalratswahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind! In das Wählerverzeichnis sind alle Männer und Frauen aufzunehmen, die vor dem 1. Jänner 1995 das 18. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1976 und ältere), am Stichtag (20.10.1995) die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen waren und in Innsbruck ihren Hauptwohnsitz hatten. Für im Ausland lebende Wahlberechtigte bestimmt sich der Ort ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis nach den Angaben in der Wählerevidenz. Ein Wahlberechtigter darf nur im Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen sein. Innerhalb der Einsichtsfrist kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen oder Vervielfältigungen hersteilen. Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Staatsbürger unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse gegen das Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Der Einspruchswerber kann die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung eines nicht Wahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis begehren. Einsprüche müssen bei der oben angeführten Behörde noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (19. November 1995) einlangen. Der Einspruch ist, falls er schriftlich eingebracht wird, für jeden Einspruchsfall gesondert zu überreichen. Hat der Einspruch die Aufnahme eines Wahlberechtigten zum Gegenstand, so sind auch die zur Begründung des Einspruchs notwendigen Belege, insbesondere ein vom vermeintlichen Wahlberechtigten, soweit es sich nicht um einen im Ausland lebenden Staatsbürger handelt, ausgefülltes Wähleranlageblatt anzuschließen. Wird im Einspruch die Streichung eines nicht Wahlberechtigten begehrt, so ist der Grund hiefür anzugeben. Alle Einsprüche, auch mangelhaft belegte, sind von den hierzu berufenen Stellen entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Ist ein Einspruch von mehreren Einspruchswerbern unterzeichnet, so gilt, wenn kein Zustellungsbevollmächtigter genannt ist, der an erster Stelle Unterzeichnete als zustellungsbevollmächtigt. Für Einsprüche sind nach Möglichkeit Einspruchsformulare zu verwenden; diese sowie die bei Aufnahmebegehren erforderlichen Wähleranlageblätter werden bei oben genannter Behörde während der Auflegung des Wählerverzeichnisses ausgegeben. Wer offensichtlich mutwillige Einsprüche erhebt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3.000 S, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen. Der Bürgermeister: (Dr. van Staa)

FUSSBALL: Mi. 8. November, 19.30 Uhr: FC Tirol : Sturm Graz Sa. 18. November, 15.30 Uhr: FC Tirol : SV Ried EISHOCKEY: Fr. 24. November, 19.30 Uhr: HCI : SCK EISKUNSTLAUF: Sa. 11. November, 1 2 - 1 7 Uhr: Kürklasse UEK S a . 18. November, 1 4 - 1 7 Uhr: 1. Ibk. Eis-Cup - IEV So. 19. November, 8 - 13.30 Uhr: 1. Ibk. Eis-Cup-IEV EISSCHNELLAUF: Sa. 18./So. 19. November: Int. Eröffnungsrennen Sa. 25. November: Int. Rennen TANZSPORT: So. 12. November, 13 Uhr: Tanzstudio West, Fischnalerstraße 24/I, TM in den Standardtänzen der Klasse A und S VOLLEYBALL: Sa. 11. November, 16 Uhr: Leitgebhalle: 2. BL Damen; Tl : Braunau Sa. 11. November, 18 Uhr: Leitgebhalle:

2. BL Herren; VCO Olympia : ASV Salzburg So. 12. November, 11 Uhr: Leitgebhalle: 2. BL Damen; Tl : Lodron Sa. 18. November, 16 Uhr: Leitgebhalle: 2. BL Herren; VCO Olympia : Hohenems Sa. 18. November, 18 Uhr: Leitgebhalle: 1. BL Herren; IAC : SVS Transv. So. 19. November, 11 Uhr: Leitgebhalle: 2. BL Herren; VCO Olympia : Wolfurt Sa. 25. November, 16 Uhr: Leitgebhalle: 2. BL Damen; Tl : Wels So. 26. November, 11 Uhr: HS Hötting-West: 2. BL Damen; Tl : Pregarten Do. 30. November, 19 Uhr: HS Hötting-West: 2. BL Damen; Tl : Wüstenr/2 VERANSTALTUNGEN BOBBAHN IGLS: So. 5. November, 15 Uhr: Int. Eröffnungsrennen Skeleton So. 12. November, 15 Uhr: Tirol Cup - 2er Bob So. 19. November, 15 Uhr: TM Skeleton So. 26. November, 15 Uhr: Tirol Cup - 4er Bob Mo. 27. November bis So. 3. Dezember: WC Rodeln

Große Freude bereitet den Bewohnerinnen und Bewohnern im Wohnheim Saggen der schon traditionelle Ausflug auf Einladung der Hypo-Filiale Saggen. Zwischen der nahen Bank in der Prinz-Eugen-Straße und den Heimbewohnern entwickelte sich ein gutes Verhältnis. Für Hypo-Zweigstellenleiter Ludwig Reichert Grund genug, „für das Altenheim Saggen etwas zu tun": „ Unsere Idee war ein jährlicher Ausflug." Ziel der kürzlich durchgeführten, nunmehr schon dreizehnten Fahrt war Mayrhofen. - Im Bild Heimdirektor Josef Kreutner (2. von links) und Zweigstellenleiter Ludwig Reichert (rechts) mit Ausflugsgästen. (Foto: RPD/AG)

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Stadtmagistrat Innsbruck Straßen- und Verkehrsamt

ZI. VI/2 - 12527/1994-STV Sachbearbeiter: Dr. Fink, Kl. 676

Innsbruck, am 16.10.1995

VERORDNUNG des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit welcher Gebiete (Zonen) und Personenkreise betreffend die Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß 45 (4) und (4 a) StVO bestimmt werden. Aufgrund der 43 Abs. 2 a Z. 1 und 2 und 94 d StVO, BGBI. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBI. Nr. 518/1994, wird verordnet: §1 Gemäß § 43 Abs. 2 a Z. 1 StVO werden folgende Gebiete (Zonen) festgesetzt, deren Bewohner die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß 45 Abs. 4 StVO beantragen können: (1) Die Zone 1 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Karl-Kapferer-Straße, Kaiserjägerstraße, Universitätsstraße, Hofgasse, HerzogFriedrich-Straße, Innpromenade (2) Die Zone 2 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Herzog-Friedrich-Straße, Maria-Theresien-Straße, Leopoldstraße, Müllerstraße, Andreas-Hofer-Straße, Bürgerstraße, Innrain (Südfahrbahn), Verbindungsstraße zwischen Innrain und Herzog-Siegmund-Ufer, Herzog-Siegmund-Ufer (3) Die Zone 3 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Hofgasse, Universitätsstraße, Angerzellgasse, Museumstraße, Wilhelm-GreilStraße, Bozner Platz (Nordfahrbahn), Brixner Straße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Heiliggeiststraße, Leopoldstraße, Maria-Theresien-Straße, Herzog-Friedrich-Straße (4) Die Zone 4 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Siebererstraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Brixner Straße, Bozner Platz (Nordfahrbahn), Wilhelm-Greil-Straße, Museumstraße, Angerzellgasse, Universitätsstraße, Kaiserjägerstraße (5) Die Zone 5 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Herzog-Siegmund-Ufer, Verbindungsstraße zwischen Herzog-Siegmund-Ufer und Innrain, Innrain (Nordfahrbahn), Bürgerstraße, Andreas-Hofer-Straße, Müllerstraße, Speckbacherstraße, Kaiser-Josef-Straße, Anichstraße, Blasius-Hueber-Straße (6) Die Zone 6 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Heiliggeiststraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Olympiastraße, Leopoldstraße (7) Die Zone 7 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Müllerstraße, Leopoldstraße, Anton-Meizer-Straße, Egger-Lienz-Straße, Andreas-Hofer-Straße (8) Die Zone 8 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Andreas-Hofer-Straße, Egger-Lienz-Straße, Fritz-Pregl-Straße, Schöpfstraße, Peter-Mayr-Straße, Maximilianstraße, Speckbacherstraße, Müllerstraße (9) Die Zone 9 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Blasius-Hueber-Straße, Anichstraße, Kaiser-Josef-Straße, Maximilianstraße, Peter-Mayr-Straße, Schöpfstraße, Fritz-Pregl-Straße, Egger-Lienz-Straße, Holzhammerstraße, Franz-Gschnitzer-Promenade (10) Die Zone 10 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Arthur-Haidl-Promenade, Blasius-Hueber-Straße, Rösslsteig, Sonnenstraße, Frau-Hitt-Straße, Schneeburggasse, Höttinger Gasse. Zudem werden die Gebäude der Sonnenstraße mit den geraden Hausnummern 2 bis 12, das Haus Oppolzerstraße 6, die Gebäude der Frau-Hitt-Straße mit den geraden Hausnummern, das Haus Schneeburggasse 23 sowie die Gebäude der Schneeburggasse mit den geraden Hausnummern 2 bis 18 dieser Zone zugeordnet. (11) Die Zone 11 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Höttinger Gasse, Riedgasse, Schmelzergasse, Fallbachgasse, Blücherstraße, Trogerstraße, Innufer, Innallee Zudem werden die Gebäude der Riedgasse mit den ungeraden Hausnummern 1 bis 71, die Gebäude Weiherburggasse 2, Blücherstraße 3 und Trogerstraße 2 und 4 dieser Zone zugeordnet. (12) Die Zone 12 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Franz-Greiter-Promenade, Verbindungsstraße zwischen Weiherburgsteg und Rennweg, Kaiserjägerstraße, Martin-Luther-Platz, Elisabethstraße, Claudiaplatz, Schillerstraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Siebererstraße, KarlKapferer-Straße

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(13) Die Zone 13 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handel: Franz-Greiter-Promenade, Saggenufer, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Schillerstraße, Claudiaplatz, Elisabethstraße, Martin-Luther-Platz, Kaiserjägerstraße, Verbindungsstraße zwischen Rennweg und Weiherburgsteg (14) Die Zone 14 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper sowie natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Bienerstraße, Sillufer, Amraser Straße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Norden Zudem werden die Gebäude der Amraser Straße mit den Hausnummern 2, 6 und 20 a sowie die Gebäude der Bienerstraße mit den Hausnummern 27 a, 27 b und 29 dieser Zone zugeordnet. (15) Die Zone 15 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Pembaurstraße, Reichenauer Straße, Kravoglstraße, Egerdachstraße, Gumppstraße, Langstraße, Verbindungsstraße zwischen Langstraße und Defreggerstraße, Defreggerstraße, Amraser Straße, Sillufer Ausgenommen hievon sind die Gebäude der Langstraße mit den ungeraden Hausnummern 13 bis 21 sowie das Gebäude Gumppstraße 47. Zudem werden die Gebäude der Pembaurstraße mit den ungeraden Hausnummern 1 bis 9, der Reichenauer Straße mit den Hausnummern 21, 23, 25, 27, 29, 31, 35, 37 und 38, der Reithmannstraße mit der Hausnummer 2 und der Kravoglstraße mit den Hausnummern 13 und 19 a dieser Zone zugeordnet. (16) Die Zone 16 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Langstraße, Gumppstraße, Koflerstraße, Grenzstraße, Burgenlandstraße, AntonEder-Straße, Anzengruberstraße, Sillufer, Amraser Straße, Defreggerstraße, Verbindungsstraße zwischen Defreggerstraße und Langstraße Zudem werden die Gebäude der Langstraße mit den ungeraden Hausnummern 13 bis 21, der Gumppstraße mit den Hausnummern 47 und 54, der Koflerstraße mit den geraden Hausnummern 2 bis 14, der Mittererstraße mit der Hausnummer 2, der Grenzstraße mit den ungeraden Hausnummern 1 bis 19, der Josef-Pöll-Straße mit der Hausnummer 2, der Lönsstraße mit der Hausnummer 2, der Amraser-SeeStraße mit der Hausnummer 1 und der Purtschellerstraße mit den geraden Hausnummern 4 bis 10 dieser Zone zugeordnet. (17) Die Zone 17 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Arthur-Haidl-Promenade, Bachlechnerstraße, Höttinger Au, Höttinger Auffahrt, Sonnenstraße, Rösslsteig, Blasius-Hueber-Straße (18) Die Zone 18 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Egger-Lienz-Straße, Anton-Melzer-Straße, Olympiastraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Leopoldstraße, Pastorstraße, Duilestraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Westen bis zum Bahnhofsgebäude des Westbahnhofes (19) Die Zone 19 umfaßt alle Gebäude innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Gleiskörper der ÖBB Richtung Westen vom Bahnhofsgebäude des Westbahnhofes bis zu den Karwendelbögen, Karwendelbögen, Franz-Gschnitzer-Promenade, Holzhammerstraße, Egger-Lienz-Straße Zudem werden die Gebäude des Innrain mit den Hausnummern 122 bis 126 dieser Zone zugeordnet.

Die Bewohner der in 1 angeführten Gebiete können für die nachfolgend genannten, der jeweiligen Zone zugeordneten nahegelegenen Kurzparkzonen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß 45 Abs. 4 StVO zum zeitlich uneingeschränkten Parken beantragen. (1) Die Zone 1 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Karl-Kapferer-Straße, Kaiserjägerstraße, Universitätsstraße (einschließlich KarlRahner-Platz), Hofgasse, Herzog-Friedrich-Straße, Innpromenade (2) Die Zone 2 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Herzog-Friedrich-Straße, Maria-Theresien-Straße, Leopoldstraße, Müllerstraße, Andreas-Hofer-Straße, Bürgerstraße, Innrain (Südfahrbahn), Verbindungsstraße zwischen Innrain und Herzog-Siegmund-Ufer, Herzog-Siegmund-Ufer (3) Die Zone 3 umfaßt alle Kurzparkzonen in nerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt:

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Hofgasse, Universitätsstraße, Angerzellgasse, Museumstraße, Wilhelm-GreilStraße, Bozner Platz (Nordfahrbahn), Brixner Straße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Heiliggeiststraße, Leopoldstraße, Maria-Theresien-Straße, HerzogFriedrich-Straße Ausgenommen hievon sind die Kurzparkzonen des Südtiroler Platzes. (4) Die Zone 4 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Siebererstraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Brixner Straße, Bozner Platz (Nordfahrbahn), Wilhelm-Greil-Straße, Museumstraße, Angerzellgasse, Universitätsstraße, Kaiserjägerstraße Ausgenommen hievon sind die Kurzparkzonen des Südtiroler Platzes. (5) Die Zone 5 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Herzog-Siegmund-Ufer, Verbindungsstraße zwischen Herzog-Siegmund-Ufer und Innram, Innrain (Nordfahrbahn), Bürgerstraße, Andreas-Hofer-Straße, Müllerstraße, Speckbacherstraße, Kaiser-Josef-Straße, Anichstraße, Blasius-Hueber-Straße (6) Die Zone 6 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Heiliggeiststraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Olympiastraße, Leopoldstraße (7) Die Zone 7 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Müllerstraße, Leopoldstraße, Anton-Melzer-Straße, Egger-Lienz-Straße, AndreasHofer-Straße (8) Die Zone 8 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßen abschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Andreas-Hofer-Straße, Egger-Lienz-Straße, Fritz-Pregl-Straße, Schöpfstraße, Peter-Mayr-Straße, Maximilianstraße, Speckbacherstraße, Müllerstraße (9) Die Zone 9 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Schöpfstraße, Fritz-Pregl-Straße, Egger-Lienz-Straße, Holzhammerstraße, FranzGschnitzer-Promenade, Rechengasse, Innrain Ausgenommen hievon sind die Kurzparkzonen der Schöpfstraße zwischen FritzPregl-Straße und Innerkoflerstraße. (10) Die Zone 10 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Arthur-Haidl-Promenade, Blasius-Hueber-Straße, Rösslsteig, Sonnenstraße, FrauHitt-Straße, Schneeburggasse, Höttinger Gasse Zudem wird der Bereich Ecke Schneeburggasse - Dorfgasse bis Bachgasse sowie der Vorplatz an der Ostseite des Hauses Schneeburggasse 10 dieser Zone zugeordnet. (11) Die Zone 11 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gerneindestraßen handelt: Höttinger Gasse, Riedgasse, Schmelzergasse, Fallbachgasse, Blücherstraße, Trogerstraße, Innufer, Innallee (12) Die Zone 12 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Franz-Greiter-Promenade, Verbindungsstraße zwischen Weiherburgsteg und Rennweg, Kaiserjägerstraße, Martin-Luther-Platz, Elisabethstraße, Claudiaplatz, Schillerstraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Siebererstraße, Karl-KapfererStraße (13) Die Zone 13 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Franz-Greiter-Promenade, Saggenufer, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Schillerstraße, Claudiaplatz, Elisabethstraße, Martin-Luther-Platz, Kaiserjägerstraße, Verbindungsstraße zwischen Renn weg und Weiherburgsteg (14) Die Zone 14 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper sowie natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Bienerstraße, Sillufer, Amraser Straße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Norden (15) Die Zone 15 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gerneindestraßen handelt: Pembaurstraße, Reichenauer Straße, Kravoglstraße, Egerdachstraße, Gumppstraße, Langstraße, Verbindungsstraße zwischen Langstraße und Defreggerstraße,

Defreggerstraße, Amraser Straße, Sillufer (16) Die Zone 16 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Langstraße, Gumppstraße, Koflerstraße, Grenzstraße, Burgenlandstraße, Anton-Eder-Straße, Anzengruberstraße, Sillufer, Amraser Straße, Defreggerstraße, Verbindungsstraße zwischen Defreggerstraße und Langstraße Ausgenommen hievon sind die Burgenlandstraße, die Anton-Eder-Straße und die Anzengruberstraße. (17) Die Zone 17 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Arthur-Haidl-Promenade, Bachlechnerstraße, Höttinger Au, Höttinger Auffahrt, Sonnenstraße, Rösslsteig, Blasius-Hueber-Straße Ausgenommen hievon sind die Bachlechnerstraße, die Höttinger Auffahrt und die Sonnenstraße. (18) Die Zone 18 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt: Egger-Lienz-Straße, Anton-Melzer-Straße, Olympiastraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Leopoldstraße, Pastorstraße, Duilestraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Westen bis zum Bahnhofsgebäude des Westbahnhofes (19) Die Zone 19 umfaßt alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die nachangeführten Straßen bzw. Gleiskörper umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um Gemeindestraßen handelt sowie die auf dem öffentlichen Parkplatz entlang der Häuser Egger-Lienz-Straße 39 bis 55 bestehende Kurzparkzone: Gleiskörper der ÖBB Richtung Westen vom Bahnhofsgebäude des Westbahnhofes bis zu den Karwendelbögen, Karwendelbögen, Franz-Gschnitzer-Promenade, Holzhammerstraße, Egger-Lienz-Straße Zudem wird der Innrain zwischen den Karwendelbögen und Hausnummer 126 dieser Zone zugeordnet. §3 Gemäß 43 Abs. 2 a Z. 2 StVO wird bestimmt, daß Angehörige folgender Personenkreise, die in den in 1 dieser Verordnung festgesetzten Gebieten ständig tätig sind, die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 45 Abs. 4 a StVO für ein auf das notwendige zeitliche Ausmaß eingeschränktes Parken in den in 2 dieser Verordnung bezeichneten Kurzparkzonen beantragen können: (1) Pendler: Personen, die erwerbstätig sind und ihre Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit einem im Verhältnis zur Wegstrecke unzumutbaren Zeitaufwand erreichen können. (2) Behinderte: Personen, die zum Erreichen bestimmter Ziele in den in 1 dieser Verordnung beschriebenen Gebieten aufgrund einer schweren Körperbehinderung auf die Verwendung ihres Kraftfahrzeuges angewiesen sind und nicht unter die Ausnahmeregelung des 29 b StVO fallen. (3) Ortsansässige Betriebe: Selbständig Erwerbstätige, die ihr Fahrzeug im Rahmen ihres Gewerbebetriebes zum Transport von Waren regelmäßig benötigen. Der Standort des Betriebes muß sich in einem der in 1 dieser Verordnung umschriebenen Gebiete befinden. (4) Servicebetriebe: Selbständig Erwerbstätige, die in den in 1 dieser Verordnung umschriebenen Gebieten im Zuge ihrer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig Arbeitsgeräte in Fahrzeugen bereitzuhalten haben (z.B. für Wartungs- bzw. Servicearbeiten). (5) Soziale Institutionen: Personen, die für einen gemeinnützigen Verein oder eine sonstige nicht auf Gewinn gerichtete Institution soziale und/oder medizinische Dienste in den in 1 dieser Verordnung umschriebenen Gebieten zu erbringen haben, bei der Ausübung dieser Dienste auf die Verwendung ihres Fahrzeuges angewiesen sind und nicht unter die Ausnahmeregelung des 24 Abs. 5 a StVO fallen. (6) Private Pflege- und Betreuungsdienste: Personen, die Pflegebedürftige in den in 1 dieser Verordnung umschriebenen Gebieten ständig betreuen und dabei auf die Verwendung ihres Fahrzeuges angewiesen sind und nicht unter Ziffer 5 fallen. Riegebedürftige sind Personen, bei welchen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung der ständige Bedarf nach Betreuung und Hilfe (Riegebedarf) voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird und durchschnittlich mehr als 75 Stunden im Monat beträgt. (7) Ärzte: Ärzte, die zum Zweck der Leistung unaufschiebbarer ärztlicher Hilfe auf die Verfügbarkeit ihres Fahrzeuges in unmittelbarer Nähe ihres Ordinationsstandortes regelmäßig angewiesen sind. Der Ordinationsstandort muß sich in einem der in 1 dieser Verordnung umschriebenen Gebiete befinden. §4 Diese Verordnung tritt mit 1.11.1995 in Kraft. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom 12.10.1995 obige Verordnung beschlossen. Für den Gemeinderat: (Dr. Jäger) Mit Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16.10.1995, ZI. VI/2 -12527/1994-STV, wurden ebenfalls Gebiete (Zonen) bestimmt, soweit Bundes- bzw. Landesstraßen davon betroffen waren. Da diese Verordnung inhaltlich deckungsgleich mit obiger Verordnung erlassen wurde, wird von einem Abdruck abgesehen.

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Stadtmagistrat Innsbruck Straßen- und Verkehrsamt

Stadtmagistrat Innsbruck Straßen- und Verkehrsamt

Innsbruck, am 16.10.1995 ZI. VI/2-12527/1994-STV Sachbearbeiter: Dr. Fink, Tel. 5360 - 676

Betreff: Verkehrsmaßnahmen anläßlich der Gleisverlegungsarbeiten in der Anichstraße und in der Bürgerstraße

VERORDNUNG Aufgrund der 25 Abs. 5 und 94 d StVO, BGBI. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBI. Nr. 518/1994, wird, soweit Gemeindestraßen der Landeshauptstadt Innsbruck davon betroffen sind, verordnet: §1 Wer einen Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg, für welchen eine Ausnahmebewilligung gemäß 45 (4) StVO erteilt wurde, in einer durch Verordnung gemäß 43 Abs. 2 a StVO festgelegten Kurzparkzone aufstellt, hat dafür zu sorgen, daß das Fahrzeug während der Dauer der Aufstellung mit einer Anwohnerparkkarte ( 2) nach den Bestimmungen des 5 gekennzeichnet ist. §2 (1) Als Hilfsmittel zur Kontrolle werden Anwohnerparkkarten bestimmt. (2) Die Anwohnerparkkarten sind nach dem in der Anlage 1 gezeigten Muster auszuführen. Die Karten müssen eine Größe von ca. 10,5 cm Breite und ca. 15 cm Länge aufweisen. Auf der Vorderseite der Anwohnerparkkarten ist das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeuges, die Bezeichnung der mit Verordnung gemäß 43 Abs. 2 a StVO festgelegten Parkzone sowie das Ende der Gültigkeitsdauer der gemäß 45 Abs. 4 StVO erteilten Bewilligung zu vermerken. Auf der Rückseite der Anwohnerparkkarten sind die Kurzparkzonen zu bezeichnen, in welchen das Fahrzeug zeitlich unbeschränkt abgestellt werden darf. §3 Wer einen Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg, für welchen eine Ausnahmebewilligung gemäß 45 (4 a) StVO erteilt wurde, in einer durch Verordnung gemäß 43 Abs. 2 a StVO festgelegten Kurzparkzone aufstellt, hat dafür zu sorgen, daß das Fahrzeug während der Dauer der Aufstellung mit einer Parkkarte ( 4) nach den Bestimmungen des 5 gekennzeichnet ist. §4 (1) Als Hilfsmittel zur Kontrolle werden Parkkarten bestimmt. (2) Die Parkkarten sind nach dem in der Anlage 2 gezeigten Muster auszuführen. Die Karten müssen eine Größe von ca. 10,5 cm Breite und ca. 15 cm Länge aufweisen. Auf der Vorderseite der Parkkarten ist das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeuges, die Bezeichnung der mit Verordnung gemäß 43 Abs. 2 a StVO festgelegten Parkzone sowie das Ende der Gültigkeitsdauer der gemäß 45 Abs. 4 a StVO erteilten Bewilligung zu vermerken. Auf der Rückseite der Parkkarten sind die Kurzparkzonen zu bezeichnen, in welchen das Fahrzeug zeitlich unbeschränkt abgestellt werden darf. §5 Die Anwohnerparkkarte und die Parkkarte sind bei Kraftwägen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese gut lesbar, bei anderen Kraftwägen an einer sonst gut wahrnehmbaren Stelle anzubringen. §6 Diese Verordnung tritt mit 1.11.1995 in Kraft. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom 12.10.1995 obige Verordnung beschlossen. Für den Gemeinderat: (Dr. Jäger) Mit Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16.10.1995, ZI. VI/2 -12527/1994-STV, wurden ebenfalls die Hilfsmittel zur Kontrolle für das Anwohner- und Firmenparken bestimmt, soweit Bundes- bzw. Landesstraßen davon betroffen waren. Da diese Verordnung inhaltlich deckungsgleich mit obiger Verordnung erlassen wurde, wird von einem Abdruck abgesehen.

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Anläßlich der Gleisverlegungsarbeiten in der Anichstraße und in der Bürgerstraße bis ca. 17.11.1995 ist auf Grund der Begehung vom 12.10.1995 einvernehmlich mit der Bundespolizeidirektion Innsbruck, dem Straßenerhalter, der Innsbrucker Verkehrsbetriebe AG, dem Kraftwagendienst der ÖBB und der Wirtschaftskammer Tirol folgende Verkehrsregelung erforderlich:

VERORDNUNG Auf Grund der §§ 43 (1 a) und 94 b StVO 1960, BGBI. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBI. Nr. 518/1994, wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs folgende Verkehrsregelung verfügt: 1. „Halten und Parken verboten" (§ 52 Z. 13 b StVO 1960) a) Anichstraße: beidseitig, im Bereich zwischen der Fallmerayerstraße und der Bürgerstraße b) Bürgerstraße: westseitig, von der Anichstraße in Richtung Süden, auf eine Länge von ca. 150 m 2. „Vorrangstraße mit besonderem Verlauf" (§ 52 Z 25 a bzw. 25 b StVO in Verbindung mit § 54 Abs. 5 lit. d und e) für den Straßenzug Innrain/Bürgerstraße/Colingasse/Fallmerayerstraße/Maximilianstraße in beiden Fahrtrichtungen 3. „Vorrang geben" (§ 52 Z. 23 StVO 1960 in Verbindung mit § 54 lit d bzw. e) a) Anichstraße: vor der Kreuzung mit der Fallmerayerstraße, für den Verkehr aus beiden Fahrtrichtungen b) Bürgerstraße: vor der Kreuzung mit der Colingasse für den Verkehr in Richtung Norden c) Maximilianstraße: vor der Kreuzung mit der Fallmerayerstraße, für den Verkehr in Richtung Osten d) Adolf-Pichler-Platz: vor der Kreuzung mit der Colingasse, für den Verkehr in Richtung Süden 4. „Sackgasse" (§ 53 Z. 11 StVO 1960) a) Bürgerstraße: an der Kreuzung mit der Schmerlingstraße, für den Verkehr in Richtung Norden b) Bürgerstraße: an der Kreuzung mit der Colingasse, für den Verkehr in Richtung Süden c) Anichstraße: an der Kreuzung mit der Kaiser-Franz-Josef-Straße, für den Verkehr in Richtung Osten 5: „Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts" (§ 52 Z. 15 StVO 1960) Anichstraße: an der Kreuzung mit der Bürgerstraße, für den Verkehr in Richtung Westen 6. „Umleitung" (§ 53 Z. 16 b StVO 1960) a) Anichstraße: an der Kreuzung mit dem Innrain, in Richtung Osten weisend b) Anichstraße: an der Kreuzung mit der Kaiser-Josef-Straße, in Richtung Süden weisend c) Bürgerstraße: an der Kreuzung mit der Colingasse, in Richtung Osten weisend d) Maximilianstraße: an der Kreuzung mit der Fallmerayerstraße, in Richtung Norden weisend 7. Die verordneten Einfahrtsbeschränkungen in die Kaiser-JosefStraße und in die Bürgerstraße sowie die verordneten Schrägparkzonen an der Südseite der Colingasse bzw. an der Ostseite der Fallmerayerstraße entlang der Hauptpost werden zwischenzeitlich aufgehoben. Diese Verkehrsregelung gilt auf Dauer der Bauarbeiten, das ist vom 23.10.1995 bis ca. 17.11.1995. Dieser Verordnung entgegenstehende Verkehrsregelungen werden hiedurch zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt. (Dr. Jäger)

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VERORDNUNG

des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 12.10.1995, mit der die Innsbrucker Kurzparkzonenabgabeverordnung (Gemeinderatsbeschluß vom 16.1.1982 in der Fassung vom 31.1.1995) geändert wird Gemäß 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. Juli 1981 über die Erhebung einer Abgabe für das Parken in Kurzparkzonen, LGBI. Nr. 52 i.d.F. LGBI. Nr. 62/1995, wird verordnet:

ARTIKEL I Die Innsbrucker Kurzparkzonenabgabeverordnung, Gemeinderatsbeschluß vom 26.1.1982, zuletzt geändert mit Beschluß des Gemeinderates vom 31.1.1995, wird wie folgt geändert: 1. Im Abs. 1 des § 1 wird der Klammerausdruck „( 25 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBI. Nr. 522/1993)" durch den Klammerausdruck „( 25 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBI. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBI. Nr. 518/1994)" ersetzt. 2. Der § 2 hat zu lauten: Ausnahmen Die Abgabe ist nicht zu entrichten für das Parken von folgenden Fahrzeugen: a) Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Fahrzeuge der Post- und Telegraphenverwaltung und der Fernmeldebüros, Fahrzeuge, die im Auftrag der Post- und Telegraphenverwaltung fahren, Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr ( 26, 26a Abs. 1 und 4 und 27 der Straßenverkehrsordnung 1960); b) Fahrzeuge, die von 1. Ärzten bei einer Fahrt zur Leistung ärztlicher Hilfe verwendet werden und die beim Parken mit einer Tafel gekennzeichnet sind, die die Aufschrift „Arzt im Dienst" und das Amtssiegel der zuständigen Ärztekammer aufweisen muß, und 2. Personen des diplomierten ambulanten Pflegedienstes bei einer Fahrt zur Durchführung der Hauskrankenpflege verwendet werden und die beim Parken mit einer Tafel gekennzeichnet sind, die die Aufschrift „Mobile Hauskrankenpflege im Dienst" und das Amtssiegel der Behörde, die diese Tätigkeit genehmigt hat oder in deren Auftrag diese Tätigkeit durchgeführt wird, tragen muß; c) Fahrzeuge die von dauernd stark gehbehinderten Personen selbst gelenkt werden, und Fahrzeuge für die Zeit, in der sie im Zusammenhang mit der Beförderung einer dauernd stark gehbehinderten Person parken, sofern diese Fahrzeuge mit einem Ausweis nach 29b Abs. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 gekennzeichnet sind. Der Ausweis ist hinter der Windschutzscheibe anzubringen und muß von außen gut erkennbar sein." 3. Der Abs. 1 des § 3 hat zu lauten: „(1) Zur Entrichtung der Abgabe ist der Lenker des Fahrzeuges in den Fällen der 5a und 5b der Inhaber der Bewilligung nach 45 Abs. 4 bzw. 4a der Straßenverkehrsordnung 1960 verpflichtet." 4. Der 5b hat zu lauten:

„§5b Ausnahmebewilligungen nach 45 Abs. 4a StVO 1960 (1) Wurde einem Abgabepflichtigen eine Ausnahmebewilligung nach 45 Abs. 4a der Straßenverkehrsordnung 1960 erteilt, so wird abweichend von den Bestimmungen des 4 die Abgabe für das Parken in den durch die Bewilligung umfaßten Kurzparkzonen für nachstehende Personenkreise für die Dauer der jeweiligen Bewilligung für jeden angefangenen Monat wie folgt festgesetzt: a) Für Pendler, das sind Personen, die erwerbstätig sind und ihre Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur mit einem im Verhältnis zur Wegstrecke unzumutbaren Zeitaufwand erreichen können: 100,— Schilling.

b) Für Behinderte, das sind Personen, die zum Erreichen bestimmter Ziele in den in der Anlage A dieser Verordnung beschriebenen Gebieten auf Grund einer schweren Körperbehinderung auf die Verwendung ihres Kraftfahrzeuges angewiesen sind und nicht die Ausnahmebestimmung des 2 lit. c fallen: 60,— Schilling. c) Ortsansässige Betriebe, das sind selbständig Erwerbstätige, die ihr Fahrzeug im Rahmen ihres Gewerbebetriebes zum Transport von Waren regelmäßig benötigen, wobei der Standort des Betriebes sich in einem der in der Anlage A dieser Verordnung umschriebenen Gebiete befinden muß: 60,— Schilling. d) Servicebetriebe, das sind selbständig Erwerbstätige, die in den in der Anlage A dieser Verordnung umschriebenen Gebieten im Zuge ihrer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig Arbeitsgeräte in Fahrzeugen bereitzuhalten haben (z.B. für Wartungs- bzw. Servicearbeiten): 60,— Schilling. e) Soziale Institutionen, das sind Personen, die für einen gemeinnützigen Verein oder eine sonstige nicht auf Gewinn gerichtete Einrichtung soziale und/oder medizinische Dienste in den in der Anlage A dieser Verordnung umschriebenen Gebieten zu erbringen haben, bei der Ausübung dieser Dienste auf die Verwendung ihres Fahrzeuges angewiesen sind und nicht unter die Ausnahmebestimmung des 2 lit. b Z. 2 fallen: 0,— Schilling. f) Private Pflege- und Betreuungsdienste, das sind Personen, die Pflegebedürftige in den in der Anlage A dieser Verordnung umschriebenen Gebieten ständig betreuen, dabei auf die Verwendung ihres Kraftfahrzeuges angewiesen sind und nicht unter lit. e fallen: 60,— Schilling. Als Pflegebedürftige gelten Personen, bei welchen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung der ständige Bedarf nach Betreuung und Hilfe (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird und durchschnittlich mehr als 75 Stunden im Monat beträgt. g) Ärzte, die zum Zweck der Leistung unaufschiebbarer ärztlicher Hilfe auf die Verfügbarkeit ihres Fahrzeuges in unmittelbarer Nähe ihres Ordinationsstandortes regelmäßig angewiesen sind, wobei sich der Ordinationsstandort in einem der in der Anlage A dieser Verordnung umschriebenen Gebieten befinden muß: 200,— Schilling. (2) In den Fällen des Abs. 1 lit. a bis g ist die Abgabe durch Einzahlung des Abgabebetrages mittels Zahlschein bei einem inländischen Geldinstitut zu entrichten. (3) Das von der Straßenverkehrsbehörde zur Kontrolle bestimmte Hilfsmittel (Parkkarte) ist bei Kraftfahrzeugen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese gut lesbar, bei anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen an sonst geeigneter Stelle gut wahrnehmbar anzubringen. (4) Treten nachträglich Umstände ein, durch die der Abgabenschuldner auf Dauer gehindert wird, von seiner Bewilligung nach 45 Abs. 4a der Straßenverkehrsordnung 1960 Gebrauch zu machen, so wird der entsprechende Anteil an der bereits entrichteten Abgabe auf künftige gleichartige Abgabeschuldigkeiten angerechnet oder auf Antrag rückerstattet. Dabei werden bereits angefangene Kalendermonate nicht berücksichtigt." 5. Die lit. c des 6 hat zu lauten: ,,c) ohne den Tatbestand nach lit. a zu verwirklichen, Kontrolleinrichtungen nach 5 Abs. 2 und 4, 5a Abs. 4 und 5b Abs. 3 nicht ordnungsgemäß verwendet,"

ARTIKEL II Diese Verordnung tritt mit 1.11.1995 in Kraft.

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ÄrztlicherFunk" bereitschaftsdienst In Notfällen am Wochenende auch für Kinder: Sa. 7.00 Uhr bis Mo. 7.00 Uhr; an Feiertagen: vom Vortag 19.00 Uhr bis zum Tag nach dem Feiertag 7.00 Uhr. Tel. 360 006

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Bestattungen Sa. 12 Uhr-So. 24 Uhr, Feiertags 0 Uhr - 24 Uhr

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Mo. 1. November

So. 5. November Apotheke Bozner Platz „Zum hl. Konrad", Bozner Platz 7, Tel. 58 58 17 Saggen-Apotheke, Claudiastraße 4, Tel. 58 80 92 Apotheke „Zum Großen Gott", Schneeburggasse 71b, Tel. 28 76 60 So. 12. November Apotheke „Zum Tiroler Adler", Museumstraße 18, Telefon 58 43 29 Löwen-Apotheke, Innrain 103, Tel. 58 90 74 Linden-Apotheke, Amraser Straße 106a, Tel. 34 14 91 Apotheke „Zum Hl. Nikolaus", Mutters, Schulgasse 1, Tel. 58 76 17 So. 19. November St.-Anna-Apotheke, MariaTheresien-Str. 4, Tel. 58 58 47 Reichenauer-Apotheke, Gutshofweg 2, Tel. 34 42 93 Stamser Apotheke, Höttinger Gasse 45, Tel. 28 35 21 Kur-Apotheke Igls, Igler Straße 56, Tel. 37 71 17 So. 26. November Zentral-Apotheke, Anichstraße 2a, Tel. 58 23 87 Burggrafen-Apotheke, Gumppstraße 45, Tel. 34 15 17 Apotheke Mühlau, Hauptplatz 4, Tel. 26 77 15

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Dr. Reinhold Drack, Colingasse 6/P., Tel. 58 44 08 Sa. 25./So. 26. November Dr. Klaus Unterwurzacher, Gries 26, 6091 Götzens, Tel. (05234) 33 2 64 Dr. Walter Blaim, Pradler Straße 75, Tel. 42 5 48

Dr. Markus Alber, Meinhardstraße 3/IV, Tel. 57 12 83 Dr. Gerhard Bachler, Innstraße 7, Tel. 28 89 18 Mi. 1. November Sa. 4./So. 5. November Dr. Peter Wessely, Pradler Dr. Gerhard Baldauf, SpeckStr. 33, Tel. 34 41 63 bacherstraße 16a, Telefon 58 37 00 So. 5. November Dr. Maria Christina Baldauf, Speckbacherstraße 16a, Tel. Dr. Astrid Lorenz, Col-di-Lana-Straße 29, Tel. 26 46 47 57 42 94 Sa. 11./So. 12. November Dr. Johann Bauer, MichaelGaismayrstr. 7/I., Tel. 58 62 50 Dr. Johann Berger, Brennerstraße 64, 6143 Matrei a.Br., Tel. (05273) 6821 Sa. I8./S0.19. November Dr. Alexander Bergsleitner, Kranebitter Allee 144, Tel. 28 60 81

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So. 12. November Dr. Arne Messner, Schidlachstraße 9, Tel. 58 40 86 So. 19. November Dr. Josef Stolz, Egerdachstraße 8, Tel. 34 22 12 So. 26. November Dr. Peter Szabados, Geyrstraße 1, Tel. 39 21 59

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AMT FÜR UMWELTSCHUTZ Rufen Sie uns an, wenn Sie Umweltsorgen haben oder Vorschläge zur Verbesserung unserer Umwelt machen möchten. DAS GRÜNE TELEFON: 5360 - 352 Die Dezember-Ausgabe des Mitteilungsblattes „Innsbruck - die Landeshauptstadt informiert" erscheint am 1. Dezember 1995 in einer Auflage von 61.000 Stück und wird kostenlos jedem Haushalt zugestellt. Sollten Sie „INNSBRUCK INFORMIERT" einmal nicht erhalten, fragen Sie Ihren Briefträger danach oder teilen uns das mit: Presseamt, Historisches Rathaus, Herzog-Friedrich-Stra. 21, 3. Stock; Tel. 57 24 66, Telefax 58 24 93.

Mi. 1. November Carl Müller, Pradler Straße Nr. 29, Telefon 34 51 51; Fax: 36 47 87 Josef Neumair, Schöpfstraße Nr. 37, Telefon 58 20 74 So. 5. November Platzer, Reichenauer Straße Nr. 95, Telefon 34 23 04 Hugo Flossmann, Marktgraben 2, Telefon 58 43 81, Nacht 28 27 86 So. 12. November Josef Neumair, Martkgraben Nr. 14, Telefon 58 20 74 Carl Müller, Pradler Straße Nr. 29, Telefon 34 51 51; Fax: 36 47 87 So. 19. November Hugo Flossmann, Marktgraben 2, Telefon 58 43 81, Nacht 28 27 86 Platzer, Reichenauer Straße Nr. 95, Telefon 34 23 04 So. 26. November Carl Müller, Pradler Straße Nr. 29, Telefon 34 51 51; Fax: 36 47 87 Josef Neumair, Schöpfstraße Nr. 37, Telefon 58 20 74

Mi. 1. November Franz Jirka, Universitätsstraße 25, Tel. 58 30 93 Sa. 1./So. 5. November Alfons Mitterdorfer, Gumppstraße 47/Stöcklgebäude, Tel. 34 70 40 Sa. 11./So. 12. November Ing. Anton Larcher Ges mbH., Dörrstraße 70, Telefon 26 07 07 oder 0663/05 55 50 Sa. I8./S0. 19. November Lukas Unteregger Ges mbH., Anton-Rauch-Straße Nr. 16, Tel. 26 62 52 oder 0663/ 85 77 42 Sa. 25./So. 26. November Gugler GesmbH., Franz-Fischer-Straße 22, Tel. 58 60 80 oder 0663/59 4 53

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14. Altbürgerfeier: Dank der Stadt, aber auch der Jugend an das Alter Im würdevollen Rahmen der festlich geschmückten Dogana fand am 17. Oktober 1995 die bereits 14. Altbürgerfeier für alle 1925 geborenen Innsbrucker und Innsbruckerinnen im Kongreßhaus statt. Mehr als 500 Jubilare waren dieser Einladung gefolgt. Erstmal in seiner Amtsperiode hatte Bürgermeister Dr. van Staa die goldene Bürgermeisterkette angelegt - „weil ich der Meinung war, daß sie erstmals jene sehen sollen, denen sie gehört, die Innsbrucker Bürger und Bürgerinnen" denen er auch für Ihre Verdienste um die Aufbauarbeit der Stadt nach dem zweiten Weltkrieg seinen Dank aussprach, auch im Namen aller Stadt- und Gemeinderäte. Die musikalische Gestaltung besorgte auch heuer in bewährter Form die Militärmusik Tirol unter Oberst Prof. Hans

Altbürgerfeier der Stadt am 17. Oktober in der „ Dogana " Eibl mit beliebten Weisen. - In Vertretung aller Kinder und Jugendlichen der

Urlaubsaktion in Westendorf ein voller Erfolg Alljährlich bietet die Stadt Innsbruck ihren älteren Mitbürgern die Möglichkeit, an der Urlaubsaktion in Westendorf teilzunehmen. Die „Heime der Stadt Innsbruck" befinden sich inmitten eines wunderschönen, ca. zehn Hektar großen, stadteigenen Waldgrundstückes. Insgesamt 220 Senioren und Seniorinnen haben heuer ihren Urlaub in den städtischen Erholungsheimen verbracht, viele davon können schon als Stammgäste bezeichnet werden. In elf Turnussen, von Mai bis Oktober, werden die älteren Menschen 11 Tage von Altenhelferinnen aus den Sozialstationen des Innsbrucker Sozial- und Gesundheitssprengels begleitet und betreut. Die Hin- und Rückreise erfolgt mit Bussen, in Westendorf stehen für die Unterbringung Ein- und Zweibettzimmer zur Verfügung. Verpflegt werden die „Urlauber" aus der hauseigenen Küche, der immer wieder viel Lob ausgesprochen wird. Selbstverständlich ist ein Urlaub immer mit Kosten verbunden; der Selbst-

kostenanteil der Teilnehmer ist sozial gestaffelt. Um den älteren Mitbürgern, unabhängig von der Höhe des Einkommens, diesen Westendorf-Aufenthalt zu ermöglichen, beteiligt sich die Stadt Innsbruck an den Aufenthaltsund Verpflegungskosten. Ca. 900.000,- S hat die Stadt heuer für die Westendorf-Aktion bereitgestellt. Es spricht für einen vollen Erfolg der Erholungsaktion, daß die diesjährigen Westendorf-Urlauber gut erholt und begeistert nach Innsbruck zurückkehrten.

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Landeshauptstadt Innsbruck bedankte sich der Chor der Musikhauptschule Olympisches Dorf, unter der Leitung von Frau Inge Ritzer, bei den älteren Mitbürgern für „Euer Verständnis, für Eure Zeit, wenn wir Rat suchen, fragen oder auch traurig sind. Danke für die Geborgenheit in unseren Familien und danke für Euer Durchhalten in schweren Zeiten und für Euer Vorbild." Diese Dankesworte, vorgetragen von der 13-jährigen Maria Fink, wurden von gesanglichen Darbietungen der Schülerinnen und Schüler ergänzt. Im Anschluß an diesen offiziellen Festakt wurde den großteils noch sehr „jugendlichen" Siebzigern ein Buch als Erinnerung überreicht, ehe der Nachmittag bei einer Jause in gemütlicher Runde, im Beisein der Stadtregierung, seinen Ausklang fand.

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Die neue Strumpfmode zu Europa-Preisen - INNSBRUCK - HALL -

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INNSBRIH:

Stellungnahme der Gemeinderatsfraktionen zur Kultur in Innsbruck Ist Innsbruck nun Kulturstadt - oder muß sie es erst werden? Die öffentlichen Hände sind leer, für lebenswichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürger wird das Geld knapp; bei allem muß gespart werden, auch bei den Kultursubventionen: Sind Politiker nun Kulturbanausen? Kultur ist im Gerede: Subventionskürzungen sind Anlaß für wirkungsvolle in Szene gesetzte mediale Happenings. - Was sagen die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zur Kultur? Hier erfahren Sie es.

Kriterien: Vielfalt, Kommunikation, Provokation Der „Kultursommer" sei gelau^ e n ' heißt es vielfach. Er ist gelaufen, reich an Angeboten und vielfältig. Das Fehlen der Treibhausimpulse war natürlich bemerkbar - mit diesem Defizit wird man sich mit Sicherheit noch weiter zu beschäftigen haben. Die Vielfalt - erstes Kriterium in unseren kulturpolitischen Vorstellungen - war, zwar getrübt, aber da. Zur Kommunikation: Kulturpolitik darf sich nicht nur mit der Befassung mit „kulturellen Institutionen" begnügen. So wichtig dies angesichts der finanziellen Dimensionen ist. In Zukunft werden wir die Frage stärker denn je in die Richtung stellen, wie kommunikativ die Angebote sind, ob sie über das jeweilige „Haus" hinausreichen, neue Gruppen sensibilisieren usw. Sozialdemokratisches Kriterium 3: Provokation! Kultur muß immer auch an Grenzen gehen, da sie ja sensibilisieren soll. Die Bestätigung dessen, was ohnehin läuft, ist keine besondere kulturelle Leistung. Deshalb die Forderung nach Provokation. Und wenn ein Schuß selbstkritischer Sarkasmus mit inbegriffen ist, soll's nur recht sein.

Kultur, Freiheit und Verantwortung Kultur braucht ein Klima der Freiheit. Es darf in diesem Bereich vor allem kein Monopol der Macht und

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des Geldes, der Macher, der Vermittler und Verwalter geben. Kulturpolitik kann nur die Rahmenbedingungen für dieses Klima schaffen. Sie soll vorhandene Ansätze fördern, aber darf nicht selbst Kultur erfinden oder verordnen. In der Kultur, besonders in der Kunst, kommt es auf das Wirken einzelner Persönlichkeiten an. Kultur bedeutet Veränderung. Die Freiheit, zu probieren und anders zu sein, ist eine existentielle Voraussetzung schöpferischer Tätigkeit. Eine lebendige Kulturszene verlangt den Austausch zwischen heimisch und fremd, alt und jung, Arrivierten und Nachdrängenden. Damit entsteht jenes Klima des Interesses und der Offenheit, das ein lebendiges Kulturgeschehen braucht. Innsbruck hat viele Künstler auf dem Gebiet der bildenden und darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Architektur und der Volkskultur, die bereit sind, an einer neuen kulturellen Strukturierung und Positionierung der Stadt mitzuarbeiten. Ihnen allen gilt unser Danke.

„Das Treibhaus muß bleiben!" Auch das vergangene Jahr stand im Zeichen von vielen Kulturdebatten, einerseits um FörI n n s b r u c k e r derungsmittel, anVolkspartei dererseits um Inhalte. Die Innsbrucker Volkspartei hat sich immer klar dafür ausgesprochen, Innsbruck als Szenestadt stärker zu positionieren. Dazu gehört auch ein so wichtiger Betrieb wie das Treibhaus mit Kulturkämpfer Norbert Pleifer an der Spitze. Die Anerkennung dieser Kulturarbeit und die dafür notwendige finanzielle Förderung sollten zur Selbstverständlichkeit und nicht zur Bittstellerei

werden. Unzählige andere Kulturinitiativen, vom Cinematograph bis zum KulturgastHaus Bierstindl, vom Kellertheater bis zum Landestheater, viele Einzelinitiativen, die hieraufzuzählen nicht möglich ist, geben dieser Stadt ein Kulturprofil und sind unverzichtbar. Das Kunsthaus Innsbruck steht derzeit zur Diskussion. Die ÖVP spricht sich dafür aus, wenn 1. die Arbeit der bestehenden Kulturinitiativen auch in Zukunft nicht finanziell eingeschränkt wird; 2. wenn eine schriftliche Zusage des Bundes und des Landes zur Mitfinanzierung vorliegt; 3. wenn die zukünftige Beteiligung von Land und Stadt bei der Betreibergesellschaft klar definiert und auch finanziell abgesichert ist.

Sta(a)dtliche Kultursteuerung!? Wenn der Landesfürst arm war, gab es kein Mäzenatentum Innsbruck ist derzeit arm, dennoch wird viel versprochen! Es geht uns Freiheitlichen nicht darum, die hervorragenden Leistungen der Künstler in den Schatten zu stellen. Wir wollen darauf aufmerksam machen, daß die „sta(a)dtlich geplante verwaltete Kulturarbeit" nicht im Sinne eines vielfältigen kulturellen Lebens sein kann, z. B. die Subventionspolitik: Künstler stellen Anträge im Kulturamt. Außer der Form des Formulares gibt es keine Richtlinien, was gefördert wird. Um keine gesteuerte Kulturpolitik zu betreiben, sollten die Künstler auf dem freien Markt Sponsoren suchen. Gute Projekte werden immer gefördert. Der Geschmack der Förderer ist ebenso vielfältig wie der der Kunstkonsumenten und der Künstler. Somit wird ein vielfältiges Programm möglich und dieses wichtigste kulturelle Ziel erfüllt. Das zweite Ziel, und dieses sollte allen - auch den nicht Kunstinteressierten - am Herzen liegen, wäre das der Einsparung. Zum einen an finanziellen Mitteln, und zum zweiten, wenn Mitarbei-

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INNSBRUCK INFORMIERT - NOVEMBER 1995


Viele Seniorinnen und Senioren wünschen sich gute Konzerte, gutes Theater. Klassiker, wo jedes Wort von Bedeutung ist, will man sich öfter anschauen; die Besucherzahlen sind Beweis genug. Kulturelles Narrentum jedoch, das heute jedem Künstler nachgesehen wird, soll nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Kultur bleibt ein sensibler Bereich, wo Ideal und Wirklichkeit schwer auf einem Punkt zu vereinen sind - und doch erkennen wir eine Wende. Auf die Kultur Innsbrucks blickt man auch von außen, sie wird bei Experimenten wählerischer.

Hochkultur, aber auch Subkultur

Großen Anklang fand das erstmals als Auftakt zu den Festwochen der Alten Musik abgehaltene „Schloßparkfest" auf Schloß Ambras: Tausende Besucher waren begeistert vom Gebotenen. Der Tenor war einhellig: Das möchten wir öfter! (Foto: RPD - WW)

terkapazitäten für andere wichtige Aufgaben (wie z. B. Ausschreibungen für hochdotierte Positionen) freigesetzt werden würden.

Innsbruck braucht ein kulturelles Leitbild

DIE GRÜNEN

„Kulturstadt Innsbruck" ist das neue Schlagwort politischer

DIE INNSBRUCKER GRÜNEN Sonntagsre-

den. Doch was eine „Kulturstadt" ausmacht, darüber wurde bislang kaum nachgedacht. Da wird über ein Kunsthaus Innsbruck diskutiert, während das Treibhaus aus Frustration über die städtische Kulturpolitik seine Zelte abbrechen will und etliche Subventionsansuchen aus Geldmangel gar nicht mehr behandelt werden. Dabei sagt selbst der Verfasser des sehr guten KunsthausKonzeptes, Dieter Bogner, daß ein Kunsthaus allein, noch dazu auf Kosten der freien Szene, noch keine Kulturstadt ausmacht. Solange deshalb Kultursub-

ventionen als geschenktes Geld an Bettler und Protestierer gesehen werden, ist der Weg zur Kulturstadt noch weit. Innsbruck muß sich daher zuerst einmal entscheiden, ob es Kulturstadt sein will (oder, Gott bewahre, wieder Olympiastadt) und dann dementsprechend handeln. Die Innsbrucker GRÜNEN fordern deshalb bereits seit Jahren die Ausarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes und die Aufwertung des Kulturbudgets.

Klassiker sind immer gefragt! Recht kühl lassen den Senior die vielen Medienspektakel rund um die Kultur. Schon in meiner Jugendzeit hieß es, in Innsbruck ist immer Tiroler Seniorenbund etwas los. Das gilt auch heute sowohl für das Kulturelle als auch für das Gesellschaftliche, nur mit dem Unterschied, die Konkurrenz in den Bezirken außerhalb unserer Stadt ist um vieles größer geworden.

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Eine aktive und libera-

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le Kulturpolitik muß den Diskurs zwischen den verschiedenen Richtungen, Meinun-

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Liberales Forum 9 e n u n d T e n d ^ e n des gesamten Kulturschaffens ermöglichen und fördern. Leider ist es im Moment noch so, daß die immer knapper werdenden Kulturförderungsmittel nach dem Gießkannenprinzip, von meist inkompetenten Politikern, ohne Schwerpunktsetzung verteilt werden. Das Liberale Forum hat bereits in den letzten Wochen seine kulturpolitischen Lösungsansätze der Öffentlichkeit vorgestellt, die im wesentlichen die Schaffung eines Stiftungssystems beinhalten. Nicht mehr selbsternannte Kulturpolitiker und Beamte sollen in Zukunft die Mittel vergeben, sondern autonome Stiftungen, die mit Fachleuten besetzt, Schwerpunktförderung über ein Budgetjahr hinaus betreiben. Ein Wort zum geplanten Kunsthaus: Natürlich ist ein Haus der Kunst eine schöne Sache. Natürlich darf sie aber nicht auf Kosten der restlichen Kulturszene von einem Bürgermeister, der sich ein Denkmal setzen will, durchgedrückt werden.

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INNSBRU Ein breites Angebot erleichtert das Älterwerden in Innsbruck oder über Veranlassung der Sozialstationen angefordert werden. Als Kostenbeitrag für eine Mahlzeit werden 7 Promille vom Gesamteinkommen, abzüglich Miete, berechnet. Wenn durch diese Kosten beitrage die Selbstkosten des Essenszubringers nicht voll gedeckt sind, haben unterhaltspflichtige Personen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Ersatz der Kosten beizutragen. Bei einem Nettoeinkommen von 12.850 S beträgt der Kostenersatz für eine Mahlzeit 90 S, das ist jener Betrag, zu dem die Speisen kostendeckend zubereitet und zugestellt werden können.

In der Oktober-Ausgabe von „Innsbruck informiert" wurden die Innsbrucker Sozialstationen mit ihrem umfangreichen Betreuungsangebot im Bereich der Altenhilfe vorgestellt. Ergänzend zu diesen Tätigkeiten bietet die Stadt Innsbruck ihren älteren Bürgern noch eine Vielzahl weiterer sozialer Dienste an, die wir Ihnen in diesem Beitrag näher vorstellen möchten. Die wohl bekannteste Einrichtung seit Jahrzehnten bewährt - ist:

Essen auf Rädern Diese Dienstleistung der Stadt Innsbruck kann von jedem Bürger beantragt werden, der sich selbst nicht oder nicht mehr versorgen kann. In der Küche des Wohnheimes Pradl werden die Menüs, bestehend aus Vor-, Haupt- und Nachspeise, zubereitet. Diätpatienten erhalten, nach ärztlicher Verordnung, ein entsprechendes Diätmenü. , . Das „Rote Kreuz" stellt die warmen Mahlzeiten von Montag bis Freitag direkt in die Haushalte zu. Bei Bedarf kann Essen auf Rädern auch an Wochenenden und Feiertagen bezogen werden. Das zur Lieferung verwendete Einweggeschirr eignet sich auch zum nachträglichen Erhitzen in der Mikrowelle. Das gereinigte Geschirr wird jeden Mittwoch wieder abgeholt und anschließend zum Recycling gegeben.

Flexibles Angebot für jeden Bedarf Um auf die individuellen Bedürfnisse der Essensbezieher einzugehen, kann die Anzahl der benötigten Menüs pro Woche, und auch der Zeitraum, für den „Essen auf Rädern" bezogen werden soll, von den Antragstellern frei gewählt werden. Die zeitbegrenzte Anforderung (z. B. für zwei oder drei Wochen) ermöglicht den betreuenden Angehörigen z. B. einen sorgenfreien Urlaub; die Verpflegung der Betreuten wird für die Zeit des Urlaubes sichergestellt. Besondere Bedeutung kommt der flexiblen Handhabung auch in jenen Fällen zu, in denen Personen durch Krankheit oder Verletzung kurzfristig an die Wohnung oder das Bett gebunden sind, denn auch für diesen Zeitraum wird die Versorgung mit regelmäßigen Mahlzeiten sichergestellt.

Hauskrankenpflege Oft ist ein längerer Krankenhausaufenthalt oder eine zeitbegrenzte Aufnahme in einem Pflegeheim (Übergangspflege) zu vermeiden, wenn in den eigenen vier Wänden gepflegt wird. In Zusammenarbeit mit den betreuenden Ärzten übernimmt die Hauskrankenpflege z. B. Grundpflege, Wundversorgung, Verbände anlegen und wechseln, Medikamente vorbereiten, Spritzen verabreichen und vieles mehr. Zehn diplomierte Krankenschwestern und zwei geschulte Helferinnen sind täglich, auch am Wochenende, zur Versorgung Betreuungsbedürftiger im Einsatz.

Einfache Bestellung Die Essenslieferungen können direkt bei „Essen auf Rädern" unter Tel. 36 58 39

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In der modernen Küche des Wohnheimes Pradl werden die Mahlzeiten für „Essen auf Rädern" zubereitet. (Foto: RPD/BS)

Die Hauskrankenpflege kann unter Telefon 36 58 39 DW 14 angefordert werden. Am Wochenende ist die Hauskrankenpflege unter der Notfallnummer 0663/85 54 09 oder 0663/85 54 10 erreichbar.

Kostenbeitrag gestaffelt Die Kosten für die Leistungen der Hauskrankenpflege werden zum Teil von den Krankenkassen und vom Sozialhilfeträger - Land Tirol - übernommen. Von den betreuten Personen ist ein Aufwandsersatz in sozial angemessenem Rahmen zu leisten. (Berechnungsbeispiel siehe untenstehenden Kasten!)

Physiotherapie Heilmassagen, Heilgymnastik, Rot- und Blaulichtbehandlungen, Lasertherapie, Kryotherapie und andere physiotherapeutische Maßnahmen werden im Rahmen des Serviceangebotes der Stadt in Form von Hausbesuchen durchgeführt. Die Behandlung zu Hause erfolgt

durch diplomierte Physiotherapeuten in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Haus- oder Facharzt. Für die ärztlich verordnete Physiotherapie werden die Rechnungen von den Krankenkassen nach dem geltenden Tarif vergütet. Der Selbstkostenanteil wird ebenso wie bei der Hauskrankenpflege berechnet (siehe Berechnungsbeispiel!).

Logopädie Der Begriff Logopädie (Sprachheilkunde) wird meist mit der Behandlung von Lese- und Sprachschwächen von Kindern gleichgesetzt. Logopädie umfaßt jedoch einen viel größeren Einsatzbereich, der besonders in der Altenbetreuung wesentliche Aufgaben erfüllt. Die logopädische Betreuung, die von den behandelnden Ärzten verschrieben wird, behandelt z. B. auch Eß- und Schluckstörungen, Sprach- und Wahrnehmungsstörungen nach Schlaganfällen, sowie Hörstörungen und Stimmprobleme.

Ärztlich verordnete Logopädie wird von den Krankenkassen nach den geltenden Tarifen vergütet. Der Selbstkostenanteil unterliegt derselben Berechnungsbasis wie bei der Hauskrankenpflege (siehe Kasten).

Heil- und Pflegemittelverleih Erforderliche Heil- und Pflegemittel zu leicht finanzierbaren Beträgen bereitzustellen, ist eine weitere wichtige Aufgabe der städtischen sozialen Dienste. Sowohl Krankenbetten und Matratzen, Rollstühle, Badelifte und noch viele weitere Hilfsmittel können bei Bedarf bei der Hauskrankenpflege angefordert werden. Je nach Art des des Hilfsmittels, werden Kosten von bis zu 500,- S pro Jahr in Rechnung gestellt. Die Anforderung kann telefonisch bei den Sozialen Diensten unter 36 58 39 DW 1 4 erfolgen. SENIOR AKTUELL, 1 0 . - 1 2 . November, Kongreßhaus: Die Sozialstationen und Sozialen Dienste informieren im Foyer des 1. Stockes persönlich, individuell!

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Kostenbeitrag für Hauskrankenpflege, Physiotherapie und Logopädie Pro Stunde werden vom Haushaltseinkommen 1 % als Kostenbeitrag verrechnet. Bei Pflegegeldbezug erhöht sich der Betrag um S 60,- pro Stunde, unabhängig von der Höhe der Pflegestufe. Für unterhaltsberechtigte Ehepartner gilt ein Freibetrag vom monatlichen Haushaltseinkommen in Höhe von S 4.000,-. Beispiel: Bei einem Einkommen von S 9.000,- beträgt der Kostenbeitrag S 9 0 , - pro Stunde. Wird Pflegegeld bezogen, erhöht sich dieser Betrag um S 60,-, somit werden pro Stunde S 150,- verrechnet. Innsbruck, Anichstruße 11_

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INNSBR Konzept für die „Winterschlafstelle-Neu" Anlaufstelle und Chance für Obdachlose Es wird ein Musterprojekt, beispielgebend für Österreich: Die 4.190 Quadratmeter des ehemaligen Kolpinghauses werden zu einem (vom Gemeinderat beschlossenen) „Integrativen Sozialhaus" generalsaniert, und zur gemeinsamen Adresse für Studentinnen und Studenten, für Obdachlose, für das Jugendzentrum „Z 6" und für eine Altenstube. Für die Unterbringung der Obdachlosen wurde bereits ein „Raum- und Funktionskonzept" erarbeitet. Am 7. Dezember 1992, öffnete das Kolpinghaus seine Tore für Obdachlose. Als reine „Winterschlafstelle" geplant, etablierte sich die „WIST" als ganzjährig betriebene Einrichtung. Rund 80 Personen wohnen derzeit im Haus, 20.800 Nächtigungen weist die Statistik aus (der Männeranteil dominiert mit 94 Prozent). Die „WIST" hat ihre Pionierphase hinter sich gebracht und hat sich von einer Akuteinrichtung zu einer Einrichtung mit längerer Beherbergungsdauer entwickelt. Zwei Drittel der Menschen, die sie benützen, bleiben längerfristig bis dauernd. WIST-Geschäftsführer Ing. Bruno Sporschill umreißt die Haupt-Aufgaben-

stellung: „Unterbringung von akut Obdachlosen und Nichtseßhaften, Hilfestellung bei primären Lebensbedürfnissen und ärztliche Versorgung sowie Vermittlung an Arbeitgeber." Auf die Bestandsaufnahme und die Planungsvorgaben der Bauherrin, der Stadtgemeinde Innsbruck, baut das „Raum- und Funktionskonzept" auf - eine Initiative der städtischen Obdachloseneinrichtungen, der Arbeitsgruppe Obdachlosigkeit und von Stadtrat Dr. Lothar Müller. Mit der Erstellung wurde die Arbeitsgemeinschaft Mag. Thomas Reiner (Sozialcoaching) und Dr. Marco Nicolussi („Büro mnc") betraut.

In der „WIST-Neu" wird der Frauenanteil stärker berücksichtigt werden (er beträgt derzeit nur 6 Prozent). Frauen erhalten einen eigenen Wohnbereich. Auch an Paare ist gedacht. Das Konzept ist auf eine Verringerung der Kapazität von (rund) 80 Personen auf 60 Personen ausgelegt. Der Durchgangscharakter des Hauses wird jedenfalls auch in der WISTNachfolgeeinrichtung erklärtes Ziel sein; sie „stellt keinen Finalwohnraum dar", definiert klar das Konzept Reiner/Nicolussi: „Die Befähigung zum selbständigen Wohnen bleibt die Leitvorstellung." Die Konsequenz für StR Müller: „Die Bewohner und Bewohnerinnen bleiben in der städtischen Wohnungsvormerkung." Noch im Frühjahr 1996 wird mit der Generalsanierung in der Dreiheiligenstraße 9 begonnen. Rund 100 Millionen Schilling werden in das Gesamtprojekt „Integratives Sozialhaus" investiert.

Behindertenbeauftragter Meinhard Erlacher: Den Lebensraum Innsbruck lebenswerter machen Ebenerdig, ohne Stufe „rollstuhlgerecht" zu erreichen, liegt im Rathaushof (beim Bürgerservice) das Büro von Mag. Meinhard Erlacher, seit kurzem Behindertenbeauftragter der Stadt. Der Raum ist eher klein, doch groß ist der Aufgabenbereich, den sich der Sozialpädagoge (Studium in Salzburg) gesetzt hat: „Ich will für alle Betroffenen da sein, nicht nur für bestimmte Gruppierungen." Mit dem Thema und der Problematik des Behindertseins hat Mag. Erlacher mehrfach Erfahrungen: Persönlich (hörbehindert von Geburt an), vom Studium her (im zweiten Studienabschnitt war der Schwerpunkt auf „behindert" gelegt) und auch bereits beruflich (Praktikum

bei der „Lebenshilfe"). Den Terminus „Behinderter" umgeht der Magister der Philosophie bewußt - seine Definition geht wesentlich weiter, er spricht von „Betroffenen": „Auch ein 'Gipshaxn' wird vor einer Stiege zu einem 'Behinderten', zumindest auf Zeit. Letztendlich kann Behindertsein jeden treffen, quer durch alle Altersschichten, in allen Lebenslagen." Erlacher will für eine offene Bewußtseins- und Meinungsbildung sensibilisieren: „Vor allem in Blickrichtung Älterwerden kann dieses Thema als Eigenvorsorge aktuell werden." Für Mag. Erlacher (Jahrgang 1966) war die neu geschaffene Stelle der Stadt ein Beginn bei der „Stunde Null". Dicht und arbeitsintensiv ge-

staltet sich das Arbeitspensum für das Ein-Mann"Team" zwischen Parteienverkehr und umfangreicher Konzeptarbeit. Bis weit in den November hinein ist der Terminkalender ausgebucht mit einer genauen Bestandsaufnahme und mit Gesprächen mit Ansprechpartnern, „sowohl intern als auch extern: Ich suche das Gespräch mit allen Vereinen und Institutionen. Ich will die Probleme der Betroffenen erfahren, aber auch Lösungsansätze und -Vorschläge im Konsens erarbeiten." Im „Innenverhältnis" sucht Erlacher den Kontakt und die Mitarbeit der zuständigen Stellen des Rathauses. In der Zielsetzung des Projektes der Weltgesundheitsorganisation „Gesunde Stadt

2000", die weit über das rein Medizinische hinausgeht (und bis in den Bereich der Wohnkultur, des Sozialen und der Integration reicht), sieht Erlacher seine Arbeit, „den Lebensraum Innsbruck noch lebenswerter zu machen". Bei den nicht auszuschließenden Rückschlägen setzt der gebürtige Zammer auf sein („felsafeschtes") Oberländer Rückgrat: „Ich laß mich durch nichts unterkriegen und ich will etwas weiterbringen." Büro des Behindertenbeauftragten: Rathaushof, beim „Bürgerservice". Zeiten: Mo. und Mi. von 14 bis 16 Uhr; Di. und Do. von 10 bis 12 Uhr. Telefon: 5 3 6 0 172 DW; Fax (ab Mitte November): 5360 - 1148 DW.

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INNSBR Innsbruck, Bozen und Trient näher zusammen Die drei Städte bilden eine Arbeitsgemeinschaft in der alpinen Europaregion. In Innsbruck wurde beim Referat für Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen ein Sekretariat eingerichtet. Beim Besuch der Stadtregierung von Trient Anfang Oktober in Innsbruck wurden auch gemeinsame Aktivitäten der Städte im kulturellen, touristischen und sportlichen Bereich vereinbart. Daß es nicht nur bei der Vereinbarung bleibt, sondern diese Vorsätze in die Tat umgesetzt werden können, hat Bürgermeister Dr. Herwig van Staa sofort reagiert und dem Stadtsenat die Einrichtung eines ständigen Sekretariats für die Pflege der Städtebeziehungen zwischen Innsbruck, Bozen und Trient vorgeschlagen. Sitz des Sekretariates ist Innsbruck, die Betreuung erfolgt durch das Referat für Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen im Rahmen der Stabstelle des Bürgermeisters. Nachdem der Vorschlag die einhellige Zustimmung des Stadtsenats fand, konnte die Arbeit sofort aufgenommen werden. Einigkeit herrschte auch darüber, daß nun auch offizielle Gespräche mit Bozen aufgenommen werden müssen, damit auch die Talferstadt in diese Arbeitsgemeinschaft der Städte in der alpinen Alpenregion eingebunden werden kann. Ein Arbeitsprogramm mit Trient „steht" bereits und zeigt auch schon erste Ergebnisse: derzeit ist in der Nothburga-Galerie in Innsbruck eine Ausstellung von Trienter Künstlern zu sehen. Eine Ausstellung Innsbrucker Künstler in Trient soll folgen. Mitte Oktober besuchten 56 Trienter

Senioren Innsbruck. • Geplant ist ein Treffen der Bürgermeister mit den Rektoren der beiden Universitäten in Innsbruck, zu dem auch die Kulturreferenten von Tirol

und des Trentino eingeladen werden sollen: Die Universitäten-Zusammenarbeit soll forciert werden. • Geplant sind u.a. eine Zusammenarbeit zwischen den Museen, „Trientiner- bzw. Innsbrucker Wochen", eventuell eine Busverbindung Innsbruck-Trient, gemeinsame sportliche Veranstaltungen,

ein Austausch von Jugendgruppen. Bürgermeister Dr. Herwig van Staa und Bürgermeister Lorenzo Dellai wollen demnächst auch dem neu gewählten Bürgermeister von Bozen einen Besuch abstatten, weil gerade auch Bozen wichtig ist in dieser Dreierbeziehung.

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70 Jahre Flughafen Innsbruck Nach Abschluß des Staatsvertrages setzte ein reger Flugbetrieb am Innsbrucker Flughafen ein, und die bestehende Anlage erwies sich bald als zu klein. Die an der Südseite des bisherigen Geländes errichtete Neuanlage wurde anläßlich der Olympischen Winterspiele 1964 provisorisch in Betrieb genommen. Nur wenige Wochen später zerschellte aufgrund eines Pilotenfehlers eine im Landeanflug befindliche viermotorige „Britannia" der „Eagle Airways" am Glungezer. Dabei kamen alle 83 Insassen ums Leben. Gegen Ende der 60er Jahre versetzVon Mag. Tanja Chraust ten die Liquidation der British Eagle Airways, der Sanierungskurs bei den AusSchluß aller baulichen Maßnahmen trian Airlines sowie die Umstellung auf konnte am 1. Juni 1925 der Innsdas Düsenflugzeitalter und das fehlenbrucker Flughafen offiziell seiner Bede Anflugverfahren den 1965 neustimmung übergeben werden. Noch im eröffneten Innsbrucker Flughafen für Eröffnungsjahr verfügte der Flughafen einige Jahre in einen ungewollten mit den Kursen München-Innsbruck „Dornröschenschlaf". Zunehmend wurund Paris-Straßburg-Zürich-Innsbruckden nun Stimmen laut, die für eine AufWien über zwei internationale Anlassung des Flugplatzes eintraten. Die schlüsse. Die Einbindung in das Flug1973 durchgeführte Volksbefragung netz der Österreichischen Luftverergab bei nur elf Prozent Beteiligung kehrs-A.G. ließ noch bis Ende 1926 aber ein deutliches Votum für die Erauf sich warten. Die dabei geführte haltung des Flughafens. Erst mit der Strecke Wien-Salzburg-Innsbruck wurZulassung eines speziellen Anflugverde später bis nach Konstanz und fahrens wurde der Innsbrucker FlugZürich verlängert. Zusätzlich führte hafen gegen Ende der 70er Jahre von man Anfang der 30er Jahre die Linie CharterfluggesellMünchen-Innsbruck schaften aus Westüber Bozen und Triund Nordeuropa wieent bis nach Mailand. derentdeckt. Doch Für die zahlreichen von entscheidender Rundflüge stand der Bedeutung war die Tiroler FlugverkehrsAufnahme des Fluggesellschaft das einbetriebes der Tyrolemotorige Flugzeug an Airways mit der „Tirol" zur Verfü„Dash 7" nach Wien gung. Darüber hinund Zürich am 1. aus diente das heiApril 1980. mische Fluggelände zeitweise als StützZwischenzeitlich punkt für Flugtransstellt der Innsbrucker porte zur HüttenverFlughafen nicht nur sorgung und für einen bedeutenden Seilbahnbauten. Die Wirtschaftsträger in ersten bescheidenen der LandeshauptAnfänge des Segelstadt dar, sondern flugsportes reichen Die Anlage des Innsbrucker Flughafens in der Reichenau vor 70 Jahren wies hat sich zu einem auf die Jahre neben einem hölzernen, ebenerdigen Flughafengebäude zwei Eisenhangars wichtigen Regional1930/31 zurück. und eine Graspiste auf. Links oben die Lodenfabrik, nördlich des Inns erkennt flughafen in Europa : : Im Laufe der 30er man die Weyrer-Fabhk. \.. ' ; ' • :' (Foto: Sammlung Walter Kreutz) entwickelt.

Obwohl der Landtag bereits 1920 beschlossen hatte, „... nächst Innsbruck eine Luftverkehrsstation zu errichten", vergingen noch Jahre von der symbolischen Grundsteinlegung bis zur Errichtung eines Innsbrucker Flughafens. Vor allem der Erwerb eines geeigneten Grundstückes erwies sich als das größte Hindernis. Schließlich stellte die Innsbrucker Stadtgemeinde Ende 1924 ein 15 Hektar großes Grundstück in der Reichenau für den gewünschten Flugplatz zur Verfügung. Nach Ab-

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Jahre kam es infolge der Weltwirtschaftskrise und der Tausend-MarkSperre zu einem starken Einbruch im Fluggeschehen. Trotzdem dachte man an einen Flughafenneubau im Westen der Stadt, da das bestehende Areal aufgrund von Siedlungsbauten nicht mehr vergrößert werden konnte. Dieser Plan wurde nach dem Anschluß auch von den Nationalsozialisten aufgegriffen. Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges machte jedoch dieses Vorhaben zunichte, und man kam über die Errichtung eines „Notflugplatzes" mit einer Graspiste auf der Ulfiswiese nicht hinaus. Noch im Jänner 1946 begann die französische Besatzungsmacht mit dem Bau der Flughafeneinrichtungen (Flughafengebäude, Betonpiste und Hotel) auf der Ulfiswiese. Nach Abschluß der Arbeiten konnte am 15. Jänner 1948 der „Flughafen West" eröffnet werden. Kurze Zeit später landeten die ersten Chartermaschinen, der bald Linienflüge folgten. Auch fanden die Innsbrucker Segelflieger für ihre an sich verbotenen Fliegerwünsche ein offenes Ohr beim französischen Hochkommissär Bethouart und durften sich schon im August 1948 wieder in die Lüfte schwingen.

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Neuer Panoramaweg auf der Nordkette Seit Oktober lädt der ca. 2,5 km lange Verbindungsweg zwischen Achselwaldweg und Höttinger Almweg zu gemütlichem Wandern ein, mit herrlichem Ausblick auf die darunterliegende Stadt. In einer Höhe von ca. 1.200 m führt der Weg in nur mäßiger Steigung vom Höttinger Bild bis zum Rastlboden, vorbei an der ehemaligen Umbrückler Alm, die in absehbarer Zukunft wieder errichtet und bewirtschaftet werden soll. Erst nach langen Verhandlungen wurde den 35 Waldbesitzern auf der Nordkette, zu denen auch die Stadt Innsbruck gehört, die Genehmigung zum Bau dieses weiteren Forstweges erteilt. Durch seinen Bau kann das Schutzwaldsanierungsprojekt Nordkette auch in diesem Bereich fortgesetzt werden, der überaltete und ungepflegte Wald kann

durch die nun gegebene Erreichbarkeit saniert, bewirtschaftet und verjüngt werden. Da das erweiterte Wegenetz sowohl Wanderern wie auch Mountainbikern neue Ausflugziele erschließt, wird im Interesse aller Erholungssuchenden ersucht, gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Zum Schutz der Weidetiere wird auch darum gebeten, das vorhandene Weidegatter verläßlich wieder zu schließen! Tauschzentrale für Kinderartikel am 3., 4. und 6. November in der Mehrzweckhalle des Olympischen Dorfes.

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2. November 1895: „Recruten-Beeidigung. Die Ausstellungshalle auf dem Saggen war gestern vormittags der Schauplatz einer erhebenden militärischen Feier. Wegen des voraussichtlich schlechten Wetters wurde nämlich die feierliche Eidesleistung der Recruten der hiesigen Garnison, welche sonst hätte im großen Hofe der Klostercaserne stattfinden sollen, in der Halle abgehalten." 7. November: „Der Gedankenleser Professor Pean, über dessen außerordentliche Leistungen die gesammte Presse nur eine Stimme der unverholenen Bewunderung hat, ist hier eingetroffen. Derselbe erräth die Vergangenheit eines jeden auf dem Wege der Induction und begründet darauf dessen Zukunft und weissagt sie. Dessen Wohnung wird demnächst im Inseratentheile des Blattes bekanntgegeben werden." 7. November: Im Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 5. November wird u. a. berichtet, daß „der Baumeister David Niederhofer in München beabsichtigt in der östlichen Ecke des Ausstellungsplatzes (= heute Messegelände) einen Holzbau zu errichten, in welchen ein von dem bekannten tüchtigen Maler Zeno Diemer ausgeführtes Panorama, die Schlacht am Berg Isel, ausgestellt werden soll. Der Baumeister, der

INNSBR

21. November: „In Innsbruck hat sich ein Zweigverein des Beamtenvereins 'Selbsthilfe' in Wien gebildet, dessen Statuten von der k. k. Statthalterei bescheinigt worden sind."

Der neue Stadtteil

Saggen zwischen 1899 und 1904. (Original im Stadtarchiv Innsbruck)

bis 1. Jänner den Bau aufgestellt haben soll, stellt an den Gemeinderath nun die Anfrage, ob ihm gestattet würde, dieses Panorama auch nach beendeter nächstjähriger Ausstellung auf diesem Platz zu belassen, da während der Ausstellung selbstverständlich die Kosten nicht amortisiert werden können." Bei derselben Sitzung beschließt der Gemeinderat, „daß an den Ecken und Biegungen der Straßen nur in sehr mäßigem Tempo gefahren werden darf. Bei der Hofkirche und bei der Straßenkreuzung beim goldenen Dachl darf nur im Schritt gefahren werden." 12. November: „Ein Ehrentag der Firma Joseph

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renn-Verein seine Mitglieder zur ordentlichen Generalversammlung ein.

Graßmayr in Wüten. Die Firma Graßmayr gehört seit drei Jahrhunderten zu den Zierden und dem Ruhme deutschtirolischen Gewerbfleißes, der Metalltechnik, des Glockengusses und der Spritzenfabrication. Der gegenwärtige Inhaber der Firma, Herr Joseph Graßmayr in Wüten feierte am 1. November d. Js. den 4 1 . Jahrestag seines Eintrittes in das Geschäft und den 25. der Uebernahme desselben auf eigene Rechnung."

21. November: Der Gemeinderat beschließt bezüglich der Verbauung des Saggens: „ 1 . Der Preis für eine Grundparcelle auf dem Saggen wird mit 8 fl. per Quadratklafter beibehalten, wenn sie mit einer Villa verbaut wird; wird eine zweite Parcelle hinzugenommen, auf der keine Villa erbaut werden soll, so wird der Preis für diese zweite Parcelle auf 16 fl. per Quadratklafter erhöht. 2. Auf jeder Parcelle darf nur eine Villa gebaut werden. Mehr als 2 Parcellen mit der Verpflichtung nur eine Villa auf denselben zu erbauen, werden nicht abgegeben. 3. Die Grundfläche zwischen der verlängerten Saggenstraße (Anm.: heute Kaiserjägerstraße), Falk- und Claudiastraße bis zur Vereinigung der beiden ersteren oberhalb der Kettenbrücke darf nur mit einstöckigen Villen verbaut werden."

16. November: „Die Ar beiten für die im kommenden Jahre unter dem Protectorate 26. November: Über den Sr. k.u.k. Hoheit des Herrn Föhn in Innsbruck: „InnsErzherzogs Ferdinand Karl bruck hatte in den letzten 25 hier stattfindende internatioJahren durchschnittlich 43 nale Ausstellung (Anm.: für Föhntage; davon in den FrühErziehungs- und Sportwelingsmonaten je 5 bis 6, im sen) nehmen einen lebhaften October und November 4 bis Fortgang. ... Nach den Be- 5, im Winter je 3, im Sommer richten der auswärtigen je 1 bis 2.... Die TemperaturCommissionsmitglieder geerhöhung, die Innsbruck winnt die internationale Ausdurch den Föhn erfährt, ist stellung auch in Wien, Paris, sehr bedeutend." - Laut dieLondon, ja selbst in Amerika ser Studie ist die Temperain den gebildeten Kreisen imturverschiebung gleichbemer mehr an Interesse und deutend „mit einer ErniedriSympathien." gung der Seehöhe von Innsbruck um 120 Meter , oder einer Verschiebung seiner 19. November: Im AnzeiLage nach Süden um 100 Kigenblatt zum Boten für Tirol lometer." lädt der Innsbrucker Trab-

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sen wir nsbruck uf atmen! Liebe Kundinnen und Kunden der Kommunalbetriebe AG! Wußten Sie, daß 90 Prozent der Luftverschmutzung Innsbrucks von den rund 25 Prozent Holz- und

Kohleheizungen stammen? Wie Sie aus untenstehender Graphik entnehmen können, weist unser Erdgas konkurrenzlos niedrige Schadstoff werte gegenüber anderen Energieträgern auf. Staub, Schwefelmonoxid und Schwefeldioxid gibt es praktisch nicht. Es liegt also in Ihrer Hand, die Luft, die Sie in unserer Stadt einatmen, sauberer zu machen. Die Kommunalbetriebe AG lädt sie dazu ein und unterstützt Sie nach Kräften. Gas ist derzeit zwar noch etwas teurer als etwa Öl. Je mehr Bürger sich aber den Umstieg leisten, desto günstiger können wir die Gaspreise gestalten. Die Umstellungsinvestitionen werden von der Stadt Innsbruck und unserer Gesellschaft wirksam gefördert.

Erdgas - die „reine Behaglichkeit Es war vor etwa zehn Jahren. Da kaufte ich in einem Jahrhundertwendehaus im Stadtteil Wüten eine Wohnung. Sie war schon etwas heruntergekommen. Dies galt besonders für die Heizung. Zwei Räume wurden durch alte, monströse Elektrospeichergeräte „verstellt", in einem kleinen Zimmer stand ein Kohleöfelchen, in der Küche fristete neben dem Gasherd ein schmaler „Allesfresser" seine Statistenrolle.

Es mußte also etwas geschehen. Eine Zentralheizung wäre ideal gewesen, doch schreckte mich der Aufwand. Ich ersetzte also die alten Elektro-Öfen und ergänzte die zuvor kohlebeheizten Räume mit neuen Geräten. Das kostete zwar auch ganz schön, aber es ging rasch und relativ

sauber. Dann vermietete ich die Räume an eine Kanzlei. Vor einem Jahr zog der Mieter wegen akutem Platzmangel aus, was mir gut paßte, denn nun brauchte ich die Etage selbst. Der Kanzleichef zog bei der Übergabe Bilanz: „Es war alles bestens, bloß die Heizung funktionierte nicht ideal!" Warum? „Da waren die relativ hohen Stromkosten und, noch viel lästiger, die schwerfällige Reaktion bei Wetterumschwüngen -

bei einem Kälteeinbruch froren wir, bei Föhn wiederum war es zu warm." Seufzend entschloß ich mich daher doch zum großen Schritt, und zwar zum Einbau einer Gasetagenheizung. Dies war gewiß nicht ganz billig, und gab es eine Woche lang Schutt und Lärm. Aber seither

bestimmt ungeahnt luxuriöse Behaglichkeit den Alltag. Am meisten genieße ich, daß die Wohnung bei einem Temperatursturz in zehn Minuten wohlig warm ist. Die vollautomatische Steuerung der GasTherme reagiert minutiös auf die wechselnden Anforderungen der Jahreszeiten, der Wochen- und vor allem der Tageszyklen.

Förderungspaket fürs Umstellen Was mich besonders freut? Daß mein kleines Vorurteil (und ich hasse Vorurteile) gegen „das Gas" durch die Praxis sofort weggefegt wurde, daß das Problem Heizen durch den perfekten Komfort der neuen Anlage nicht mehr existiert und daß ich als Bürger dieser schönen Stadt nun dazu beitrage, die Innsbrucker Luft zu verbessern. Was mich stört? Daß ich mich vor zehn Jahren nicht gleich zur Gasheizung entschlossen habe (für die Umstellung von Kohle- oder Ölheizung hätte ich fast 50 Prozent Förderungen bekommen). Außerdem weiß ich noch immer nicht, was ich mit den Holz- und Kohlevorräten tun soll, die nach wie vor einen ganzen Kellerraum blockieren...

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Spezifische Emissionswerte Zentralheizung in kg/Tera-Joule Kohlenmonoxid CO H

Schwefeldioxid SO2

Staub,

4500

2 0 0 ••

4000

180 -•

3500 3000 2500

160 -• 140 •• 120 •• 100 ••

80 •• 60 •• 40 -•

20 0

Quelle: OMV, Steirische Ferngas, Energiebericht 90

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