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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tourismus-Organisation Interlaken, Marktgasse 1, 3800 Interlaken
1. Alle Preise sind exklusive der anwendbaren Mehrwertsteuer.
2. Für auswertige Partner (ausserhalb der Destination Interlaken) wird ein Preiszuschlag von +20% berechnet.
3. Die Anmeldungen für die von der TOI angebotenen Marktauftritte gelten, sofern Partner-Kostenbeitrag bekannt, als definitiv und verbindlich. Aufgrund der ausserordentlichen Situation zeigt sich Interlaken Tourismus gesprächsbereit und kulant und setzt alles daran, bereits beauftragte Aktivitäten möglichst kostengünstig oder gar kostenfrei zu annullieren.
Fälle und Lösungen im Marketing zum Mitmachen / «MzM 2022» sind im Beiblatt «Zahlungsmodalitäten mit den Tourismuspartnern» geregelt.
4. Bei gewissen Aktionen ist die Anzahl der Partner beschränkt. Grundsätzlich werden die Partner gemäss Datumseingang der Anmeldungen berücksichtigt. Die TOI behält sich die definitive Selektion vor, wobei auf ein grösstmögliches Angebotsspektrum Rücksicht genommen wird.
5. Bei Anmeldestornierungen behält sich die TOI ausdrücklich das Recht vor, bereits aufgelaufene Kosten voll in Rechnung zu stellen. Zu diesen Kosten zählen u.a. bereits bestellte Ausstellungsflächen für Messen, bereits bestellte Medienflächen, Vorleistungen von Dritten (Werbeagenturen, Konzeptkosten), eventuelle Personalkosten.
6. Die in dieser Ausschreibung genannten Beträge wurden so sorgfältig wie möglich berechnet, basieren jedoch auf Vorkalkulationen und können aufgrund von Währungs- und Teilnehmerschwankungen oder anderen Umständen differieren.
Differenzen von bis 10% werden vom Teilnehmer akzeptiert. Für darüber hinausgehende Schwankungen wird eine einvernehmliche Lösung gesucht.
7. Für Projektanmeldungen mit einem Einzelwert von über CHF 10'000.00 wird in der Regel eine zusätzliche, separate
Übereinkunft geschlossen.
8. Rechnungen sind innerhalb der gesetzten Zahlungsfristen, in der Regel 30 Tage, zu begleichen. Bei Projekten, in denen die TOI mit Beträgen in Vorleistung tritt, können dem Partner Gesamt- oder Teilbeträge im Voraus verrechnet werden.
9. Die TOI behält sich ausdrücklich das Recht vor, Aktionen infolge ungenügender Teilnehmerzahlen oder anderer Umstände zu annullieren. Seitens des Teilnehmers entsteht aus einer Absage kein Rechtsanspruch gegenüber der TOI.
10.Bei der Produktion von Werbemitteln definiert sich der Umfang aufgrund der erhaltenen Einträge. Insofern kann zum
Zeitpunkt der Publikation dieser Ausschreibung keine Garantie betreffend definitivem Inseratevolumen und -platzierung abgegeben werden. Bei Inseraten wird pro Sprachvariante ein separates Inserat benötigt. Das Inserat muss fertig angeliefert werden, Satz- und Lithokosten gehen zu Lasten des Inserenten. Kombinationsrabatte bei Mehrfachbuchung möglich nach Absprache. Keine Gewähr für technische Angaben wie Format etc.
11. Rückerstattungen / Stornierungen von Marketingmassnahmen, -Aktivitäten, Veranstaltungen oder Events sind nur bei einer Absage durch den Organisator möglich. Entsprechende Sonderfälle sind im «MzM 2022» sind im Beiblatt «Zahlungsmodalitäten mit den Tourismuspartnern» geregelt.
12.Marketingmassnahmen, -Aktivitäten, Veranstaltungen oder Events können jederzeit verschoben werden. Eine Verschiebung von Marketingmassnahmen, -Aktivitäten, Veranstaltungen oder Events bedeutet keine automatische Stornierung
Ihrer Buchung. Interlaken Tourismus zeigt sich hier aber soweit möglich kulant. Sonderfälle sind im «MzM 2022» sind im
Beiblatt «Zahlungsmodalitäten mit den Tourismuspartnern» geregelt.
13. Gerichtsstand ist Thun. Schweizerisches Recht ist anwendbar.