Titelschutz magazin 07 2015

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titelschutz-magazin Das Magazin für Titelschutz

Preise und Auszeichnungen Grimmelshausen Preis 2015 Robert Seethaler erhält für seinen Roman „Ein ganzes Leben“ den Grimmelshausen Preis 2015. Das Buch ist bei Hanser in Berlin erschienen. Der Preis wird alle zwei Jahre von den Städten Gelnhausen (Hessen) und Renchen (Baden Württemberg) und den beiden Ländern vergeben und ist mit 10.000 € dotiert. Den mit 2.500 € dotierten Förderpreis erhält, für den im Aufbau Verlag erschienen Roman „Blutorangen“ Verena Boos

Nicolas-Born-Preis Den mit insgesamt 30.000 € dotierten Nicolas Born Preis erhalten Lukass Bärfuss und Daniela Krien. Mit der Ausweitung des Autorenkreises und der der Erhöhung des Preisgeldes hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur den Preis aufgewertet.

Friedenspreis des Deutschen Buchhandels Navid Kermani erhält 2015 den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Der Preis ist mit 25.000 € dotiert und wird im Rahmen der Frankfurter Buchmesse in der Paulskirche verleihen. Seit 1950 wird der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels vergeben.

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DAI Literaturpreis 2015 Der Autor und Verleger Gerhard Steidl erhält den DAI Literaturpreis 2015. Den DAI Literaturpreis verleiht der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V. (DAI) im zweihjärigen Rhythmus.

Kranichsteiner Literaturpreis Der Kranichsteiner Literaturpreis geht in diesem Jahr an Esther Kinsky. Sie erhält den Preis in Anerkennung ihres bisherigen Werks unter besonderer Berücksichtigung des Romans “Am Fluss” (Matthes & Seitz). Der Preis ist mit 20.000 € dotiert.

Inhalt: Preise und Auszeichnungen.............................. 1 Ausschreibungen...............................................2 Urteile................................................................ 2 Titelübersicht..................................................... 3 Die 22 neuen Titelschutzanzeigen ....................3-5 tm-Bestenliste Juli.............................................6 Impressum......................................................... 6

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Bücherfrau des Jahres Im 25. Jubiläumsjahr wählten die BücherFrauen/Women in Publishing e.V. mit Frauke Ehlers eine ihrer erfahrensten und aktivsten Mitgliedsfrauen zur BücherFrau des Jahres.

Paul Celan Preis Moshe Kahn erhält den, vom Deutschen Literaturfonds jährlich vergebenen Paul Celan Preis. Mit diesem Preis wird das Gesamtwerk von Moshe Kahn gewürdigt. Der mit 15.000 € dotierte Preis wird während der Frankfurter Buchmesse verliehen.

Autoren Stipendium Die Arno Schmidt Stiftung vergibt in diesem Jahr das Autoren Stipendium an Andreas Maier. Das Stipendium läuft über zwei Jahre und ist monatlich mit 2.000 € dotiert. Die Romane „Das Zimmer“, „Das Haus“, „Die Straße“ und „Der Ort“ erschienen im Suhrkamp Verlag.

Österreichischer Staatspreis Den mit 25.000 € dotierten Staatspreis erhielt der in Mircea Cartarescu. Bereits im März wurde, der in Bukarest geborene Autor, mit dem Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung geehrt.

Ausschreibungen Walter Senner Preis Das Literaturhaus Berlin und das Kulturradio vom rbb schreiben den Walter Senner Preis aus. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert, den Preis können Autoren für, noch nicht veröffentlichte, Kurzgeschichten zum Thema „Das Leben in den großen Städten“ erhalten. Bewerbungsschluss ist der 15.09.

Grenzgänger Europa und seine Nachbarn Das Förderprogramm „Grenzgänger“, das die Robert Bosch Stiftung gemeinsam mit dem Literarischen Colloquium Berlin durchführt, wird zum 31. Oktober 2015 erneut ausgeschrieben. er Mittel-, Ost- und Südosteuropa oder Nordafrika entdecken will, wer eine deutschsprachige Veröffentlichung plant und dafür auf Recherchereise aufbrechen möchte, kann sich um Förderung bewerben.

Hans im Glück Preis Die Stadt Limburg vergibt den Hans-im-Glück-Preis für Jugendbuchautoren. Ausgezeichnet werden sprachlich formal anspruchsvolle Romane und Erzählungen aus dem deutschen Sprachraum. Der Preis ist mit 3.000 € dotiert-

Friedrich Glauser Preis Der mit 1.000 € dotierte Preis wird von der Autoren -gruppe SYNDIKAT für den besten Kurzkrimi des Jahres vergeben.Bewerben können sich Autoren mit einer deutschsprachigen Krimikurzgeschichte.

Urteile BGH: Gutscheinaktion beim Buchankauf Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Juli entschieden, dass beim Erwerb preisgebundener Bücher Gutscheine nur verrechnet werden dürfen, wenn dem Buchhändler schon bei Abgabe der Gutscheine eine entsprechende Gegenleistung zugeflossen ist. Der Kläger ist der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Die Beklagte verkauft über ihre Website www.amazon.de in Deutschland preisgebundene Bücher. Über das “Trade-in-Programm” der Beklagten können Kunden ihr gebrauchte Bücher verkaufen. Bei einer um die Jahreswende 2011/2012 durchgeführten Werbeaktion erhielten Kunden, die mindestens zwei Bücher gleichzeitig zum Ankauf eingereicht hatten, zusätzlich zum Ankaufspreis einen Gutschein über 5 € auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Dieser Gutschein konnte zum Erwerb beliebiger Produkte bei der Beklagten eingesetzt werden. Dazu zählte auch der Kauf neuer Bücher. Der Kläger sieht in der Anrechnung der Gutscheine auf den Kauf preisgebundener Bücher einen Verstoß gegen die Buchpreisbindung. Das Landgericht hat die dagegen gerichtete Unterlassungsklage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat ihr stattgegeben, weil die Beklagte gegen §§ 3, 5 BuchPrG* verstoßen habe. ...weiterlesen

Urheberrechtsverfahren gegen YouTube und Google (Az.: 5 U 87/12 und 5 U 175/10) Der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht hat am 01.07.2015 zwei Entscheidungen in urheberrechtlichen Verfahren verkündet, in denen die Betreiberin des Videoportals „YouTube“ und – in einem der Verfahren – auch deren Muttergesellschaft, die Google Inc., wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen wurden. Gegenstand der Verfahren sind verschiedene Musiktitel, die durch Nutzer von YouTube im Rahmen von Videoclips hochgeladen und damit öffentlich zugänglich gemacht worden waren, obwohl sie an den Musiktiteln keine Rechte hatten. Daraufhin haben der Rechteinhaber bzw. die Verwertungsgesellschaft GEMA YouTube bzw. Google unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen. In dem Verfahren 5 U 87/12 wollte die GEMA gegenüber YouTube u.a. ein Verbot der öffentlichen Zugänglichmachung in Bezug auf zwölf Musiktitel erreichen, an denen die GEMA die Rechte wahrnimmt. YouTube lehnte eine Unterlassungsverpflichtung ab, da sie für etwaige Urheberrechtsverletzungen nicht hafte. Zum einen stelle sie ihre Videoplattform lediglich den Nutzern zur Verfügung und

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habe die fraglichen Videos weder selbst erstellt noch hochgeladen. Zum anderen habe sie alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um Urheberrechtsverletzungen zu begegnen. In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 20.04.2012 u.a. entschieden, dass YouTube zur Unterlassung in Bezug auf sieben der insgesamt zwölf betroffenen Musiktitel verpflichtet sei. Bei diesen Titeln habe die Beklagte gegen die Pflicht verstoßen, die betroffenen Videoclips unverzüglich zu sperren, nachdem sie über die Urheberrechtsverletzungen informiert worden war. In Bezug auf die übrigen fünf Titel hatte das Landgericht eine Pflichtverletzung auf Seiten von YouTube verneint und die Klage abgewiesen. Sowohl die GEMA als auch YouTube hatten gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Beide Rechtsmittel hat der 5. Zivilsenat mit dem heute verkündeten Berufungsurteil zurückgewiesen. ...weiterlesen

Titelschutzanzeigen Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Reni Regenwurm in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und OfflineDienste). Heinz Fritz Adam Ebertstrasse 20d 44532 Lünen Deutschland Veröffentlicht am 01.07.2015

Die 22 neuen Titel im Juli Angels Fall...............................................................6 Ätsch Bätsch!...........................................................5 CRAZY SOCCER....................................................4 Das Ärzte-Kochbuch................................................5 Die karierte Maus.....................................................4 Die Kunst des Erzählens...........................................5 Die zerbrochene Uhr................................................5 Drumlin.................................................................. 5 Energiespeicher für den Verkehr...............................7 Fata Morgana...........................................................5 Go Farmer - Autark Living........................................ 4 München ist überall..................................................5 Planetenblühen........................................................6 Reichsjudenfett........................................................5 Reni Regenwurm......................................................4 Report für Tierrechte 2015-2040.............................4 Schreiben und Meditieren.........................................5 Tierrechtereport 2015-2040...................................4 Tierrechtsreport 2015 - 2040..................................4 VOLKSDIÄT - Deutschland speckt ab......................4 Wie schreibe ich (m)ein Buch?..................................5 Wir sind Werder......................................................5

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Tierrechtsreport 2015 - 2040 Tierrechtereport 2015-2040 Report für Tierrechte 2015-2040 in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und OfflineDienste). PETA Deutschland e.V. Friolzheimer Straße 3a 70499 Stuttgart Deutschland Veröffentlicht am 09.07.2015

Spezialisierte Rechtsberatung bei: Titelschutz – Markenrecht - Markenanmeldung, Designschutz – Urheberrecht ♥ WIR LIEBEN MARKEN ♥

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Das Ärzte-Kochbuch

Planetenblühen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und OfflineDienste).

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Meinrad Müller Roscherstr. 9 10629 Berlin Deutschland

Peter Kuhn Kaiser-Friedrichstr. 49 10627 Berlin Deutschland

Veröffentlicht am 23.07.2015

Veröffentlicht am 29.07.2015

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Die Kunst des Erzählens Wie schreibe ich (m)ein Buch? Schreiben und Meditieren

Angels Fall

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und OfflineDienste). Rüdiger Heins Dr. Sieglitz Str. 49 49 55411 Bingen Deutschland

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und OfflineDienste). Verlagshaus el.Gato Hermannstr. 9 20095 Hamburg Deutschland Veröffentlicht am 30.07.2015

Veröffentlicht am 23.07.2015

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Ätsch Bätsch! in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und OfflineDienste). BMS Bernd.Michael Schröder Sailing Wear GmbH Am Sandtorkai 25-26 20457 Hamburg-Speicherstadt Deutschland

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Energiespeicher für den Verkehr in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und OfflineDienste). Richard van Basshuysen Pfarrer Rosskopfstr. 3 74206 Bad Wimpfen Deutschland Veröffentlicht am 31.07.2015

Veröffentlicht am 23.07.2015

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tm-Bestenliste Juli 2015

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.

In vielen Medien werden Bestenliste veröffentlicht, dabei werden einzelne Bücher nach verschiedenen Kriterien berücksichtigt. Einmal ist es eine Jury, ein anderes Mal die Meinung der Leser, oder das Ranking ergibt sich aus den Verkaufszahlen. Bei der tm-Bestenliste werden die verschiedenen Listen mit dem Blick auf die Verlage ausgewertet. Die Verlage, die zu Verlagsgruppen gehören werden einzeln berücksichtigt.Bei dieser Auswertung wird Platz 1 mit zehn Punkten gewichtet und Platz 10 mit einem Punkt. Berücksichtigt werden die Listen, die in der ersten Woche des Monats aktuell sind. Im Monat Juli ergibt sich folgende Rangfolge:

(9) dtv............................................62 (5) C.H. Beck Verlag......................54 (10) C. Bertelsmann Verlag...............51 (3) Goldmann Verlag......................50 (4) KiWi Verlag.............................49 (2) Diogenes Verlag.......................47 (1) Fischer Verlag..........................46 (-) Klett Cotta................................42 (-) Gräfe und Unzer........................39 (8) Heyne Verlag............................35

Grundlage der Tabelle sind die Bestsellerlisten von: Spiegel, Focus, Handelsblatt, Manager Magazin, Zeit (Krimi), SWR Bestenliste,) NDR (Sachbuch), Schwarzer Bestseller (A), ORF (A) und SBBV (CH). Berücksichtigt werden die Listen, die in der letzten Woche des Monats aktuell sind.

IMPRESSUM IP Central GmbH

Verleger/Herausgeber: Volker Lehmann (v.i.S.d.P.)

Steinsdorfstra§e 20 80538 Mü nchen

Titelschutzanzeigen verantwortlich: Prof. Dr. Arne Striegler Redaktion: Volker Lehmann, Dennis Breuer, Jü rgen Breuer

Tel: (089) 6666 10 89 Fax: (089) 255 513 1297

Erscheinungsweise: monatlich zum Monatsende Medien: Twitter, Facebook, titelschutz-magazin.de, PDF

info@titelschutz-magazin.de www.titelschutz-magazin.de HRB 214541 - UST-ID: DE297085364 Empf ängerkreis: Autoren & Verlage, Medienanwä lte Fachjuristen, Justitiare, Medienunternehmen, Produzenten von audiovisuellen, digitalen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträ ger, Software).

Preise Titelschutzanzeige:

Veröffentlichungen Titelschutzanzeigen: online auf der Homepage Redaktionelle Texte: dü rfen gerne zur Verö ffentlichung mit Kurzprofil an die Redaktion (jb@titelschutz-magazin.de) geschickt werden.

Preis Werbung:

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Titelschutzanzeige: ein Titel 45,- Euro, jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige 5,- EUR jeweils zzgl. MwSt Titelschutz Flatrate: Verö ffentlichung unbegrenzter Titelschutzanzeigen: 600 EUR / Jahr zzgl. MwSt

Publikation Titelschutz-Magazin: EUR 450 zzgl. MwSt / Anzeige im Standardformat (90x60 mm) Ausgabe Online: auf Anfrage AGB: Es gelten die AGB der IP Central GmbH, welche unter www.titelschutz-magazin.de/agb.php abrufbar sind.

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