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AGB // Allgemeine Geschäftsbedingungen von kati:ga

diese gesondert in Rechnung zu stellen.

Alle Verkäufe der Firma kati:ga (nachfolgend: die Verkäuferin) werden ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen getätigt. Diese gelten somit auch für alle künftig mit dem Käufer abzu-schließenden Kaufverträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allge-meine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und nur insoweit anerkannt, als sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden.

§3

§1

VERTRAGSSCHLUSS

1. Der Bestellauftrag gilt als Angebot des Käufers zum Abschluss des Vertrages. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung der Verkäuferin zustande. Können die bestellten Artikel nicht in der gewünschten Menge oder Qualität hergestellt werden, ist die Verkäuferin berechtigt, Aufträge auch teilweise anzunehmen und zu bestätigen. 2. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

LIEFERTERMIN

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind angegebene Liefertermine ungefähr und begründen keine kalendermäßige Fälligkeit des Lieferanspruches. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. §4

MÄNGELRÜGEN/GEWÄHRLEISTUNG

1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung sorgfältig zu untersuchen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Verkäuferin geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen spätestens 3 Tage nach Entdeckung schriftlich bei der Verkäuferin gerügt werden. Nach Ablauf dieser Fristen können Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. 2. Geringfügige Abweichungen bezüglich der Farbe, der Beschaffenheit, des Gewichts, der Abmessungen oder der Gestaltung sowie technische oder konstruktive Verbesserungen oder Anpassungen stellen kei-nen Mangel dar, soweit die gelieferte Ware dadurch keine für den Käufer unzumutbare Veränderung erfährt.

2. Transportversicherungen werden von der Verkäuferin nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

3. Beanstandete Waren sind an die Verkäuferin in der Originaloder in einer gleichwertigen Verpackung zurückzusenden. Bei berechtigten und fristgemäßen Mängelrügen behebt die Verkäuferin die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung mangelfreier Ware. Die Verkäuferin ist berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacher-füllung zu verweigern. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Käufer ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

3. Die Verkäuferin ist berechtigt, in zumutbarem Umfang entsprechend dem Produktionsfortgang Teillieferungen vorzunehmen und

4. Die Verkäuferin ist – neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen – zur Verweigerung der Nacher-füllung auch dann und

§2

VERSAND/LIEFERUNG

1. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Ver-sand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

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solange berechtigt, wie der Käufer der Verkäuferin nicht auf ihre Aufforderung hin die beanstandete Ware oder ein Muster zugesandt hat; ein Rücktrittsrecht oder Minderungsrecht steht dem Käufer wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Die Verkäuferin ist nicht zur Nacherfül-lung verpflichtet, wenn ohne ihre Zustimmung Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen oder die angegebenen Wasch- oder Reinigungsbedingungen nicht eingehalten wurden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde. 5. Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers gelten die Bestimmungen in § 5. §5

BEGRENZUNG DER HAFTUNG DES VERKÄUFERS

1. Im Falle des Verzuges der Verkäuferin oder einer von der Verkäuferin zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers auf maximal 20% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 2. Im Falle einer sonstigen vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haftet die Verkäufe-rin auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist die Haftung der Verkäuferin – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden be-schränkt. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Käufer ist unzulässig.


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3. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung der Verkäuferin für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Ziff. 1 bleibt unbe-rührt. 4. Die in Ziff. 1 – 3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigen eines Mangels, im Fall von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 5. Sämtliche Mängel- und Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin, gleich aus welchem Rechts-grund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Käufer, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Ziffer 4 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. 6. Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen die Verkäuferin die gesetzlichen Bestimmungen. 7. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den Regelungen dieses § 5 nicht verbunden. §6

VERZUG DES KÄUFERS

1.Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlich bestimmten Verzugszinssatzes, mindestens jedoch in Höhe von 8 % p.a., als pauschalen Schadens-

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ersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch die Verkäuferin bleibt ausdrücklich vorbehalten. 2. Treten im Falle der Vereinbarung von Lieferung gegen Rechnung nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ein (insbesondere wenn der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruht, bei Nichteinlösung eines Schecks oder im Falle der Einstellung der Zahlungen durch den Käufer), ist die Verkäuferin berechtigt, weitere Lieferungen von der Bezahlung des Kaufpreises aus der laufenden, noch nicht ausgeführten Bestellung oder der Stellung einer Sicherheit für diese Forderung abhängig zu machen. In diesem Falle ist die Verkäuferin berechtigt, den Käufer unter Fristsetzung zur Erklärung darüber aufzufordern, ob dieser die Zahlungen beziehungsweise die Sicherheit leisten wird. Leistet der Käufer die Zahlung bzw. erbringt die Sicherheitsleistung, wird die Verkäuferin dem Käufer die Ware per Nachnahme zustellen. Erklärt sich der Käufer innerhalb der Frist nicht bereit, die Zahlung beziehungsweise die Sicherheit zu leisten oder nimmt der Käufer die per Nachnahme zugesandte Ware nicht ab, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Auf diese Folgen hat die Verkäuferin in ihrem Aufforderungsschreiben hinzuweisen. 3. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, sämtliche Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. §7

SCHADENSERSATZ

Steht die Verkäuferin ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegen den Käufer zu, ist die Verkäuferin berechtigt, als pauschalen Schadensersatz 50 % des Netto-Bestellwertes der Ware zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 8

ZAHLUNG

1.Die Verkäuferin ist berechtigt, Zahlungen trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden aus der Geschäftsbeziehung anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die Verkäuferin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Weicht die vom Käufer vorgenommene Verrechnung von der Bestimmung des Käufers ab, wird die Verkäuferin dem Käufer die Art der erfolgten Verrech-nung mitteilen. 2. Die Verkäuferin behält sich vor, die Annahme von Schecks und Wechsel abzulehnen. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselkosten und -Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort zur Zahlung fällig. § 9

EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen zugunsten Dritter sind nicht zulässig. 2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hin-weisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. 3. Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in vollem Umfang an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung bereits jetzt an. 3.1.

Der Käufer ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen


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Geschäftsverkehrs widerruflich zur Einzie-hung der Forderungen der Verkäuferin im eigenen Namen berechtigt, solange keine der Forde-rungen der Verkäuferin, insbesondere durch Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantra-gung oder Eröffnung einer Insolvenz oder sonstigem Vermögensverfall des Käufers, überfällig ist. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung hat der Käufer der Verkäuferin auf Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Nach dem Widerruf der Einzugsermächtigung beim Käufer eingehende Zahlungen sind von diesem sofort auf ein Sonderkonto zu überweisen und dort für die Verkäuferin zu halten. Der Käufer wird die Verkäuferin umgehend über einen sol-chen Zahlungseingang benachrichtigen. 3.2. Übersteigt der realisierbare Wert der der Verkäuferin nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, ist die Verkäufe-rin verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach Wahl der Verkäuferin freizugeben. 4. Gerät der Käufer mit der Bezahlung in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, die gelieferte Ware vom Käufer herauszuverlangen oder abzuholen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Eine Rücknahme der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin erfolgt stets nur sicherheitshalber. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware oder der sonstigen Geltendmachung des Ei-gentumsvorbehalts durch die Verkäuferin liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. § 10

AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräf-tig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch nach den gesetzlichen Vorschriften be-rechtigt.

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§ 11 SONSTIGES 1. Die Verkäuferin ist berechtigt, Informationen und Daten über den Käufer zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des ausgelagerten Debitorenmanagements an Dritte zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben. 2. Für diese Liefer- und Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge des Internationalen Warenkaufs ist ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, wird als zusätzlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten München vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin. 4. Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand Juni 2012

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TIGER VISION // kati:ga is a brand of TIGER VISION Inhaberin: Katja Schlecht Prinzregentenstr. 65 D-81675 München / Deutschland Tel.: +49 (0)89 / 47077685 Fax +49 (0)321 / 21 259 692 e-mail: info@tiger-vision.net / info@katiga.net Internet: www.katiga.net


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