Standesamtbroschüre zur Eheschließung

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Anmeldung zur EheschlieĂ&#x;ung im Standesamt



Kurzfristig heiraten Bei den meisten deutschen Standesämtern können Sie mit aktuellen Ausweispapieren, einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister und einer erweiterten Meldebescheinigung ohne Terminvergabe während der Öffnungszeiten heiraten. Die Anmeldung zur Eheschließung und die Trauung folgen direkt auf einander. Vorraussetzung ist ein freier Termin des Standesamtes und eventuell etwas Geduld.


Der einfachste Fall Beide Partner - sind von Geburt an Deutsche - haben keine Kinder - sind nicht geschieden - sind nicht verwitwet - haben Ihren Namen noch nie geändert und - ein Partner hat seinen Wohnsitz am Ort der geplanten standesamtlichen Eheschließung Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen Sie in diesem Fall folgende Unterlagen: S1a einen Reisepass oder Personalausweis S2 eine erweiterte Meldebescheinigung S4 einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister vom Standesamt Ihrer Geburt



Eheschließung mit deutscher Staatsangehörigkeit Für die Eheschließung in Deutschland wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.


Personalausweis Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers.

Reisepass Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken, Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise verwendet werden können.


Eheschließung mit ausländischer Beteiligung Einen gültigen Aufenthaltstitel benötigen Sie, wenn wenigstens einer von ihnen eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die frühere Bezeichnung „Aufenthaltsbescheinigung“ ist nicht zu verwechseln mit dem aktuell benötigten Aufenthaltsnachweis. Also den für die Eheschließung erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen wie z. B. Aufenthaltstitel für ausländische Staatsangehörige.


Aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse Früher Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis oder Aufenthaltsberechtigung Aufenthaltstitel (auch Aufenthaltsnachweis) Der elektronische Aufenthaltstitel hat die Form einer Scheckkarte. Mit dieser weißt ein Ausländer in Deutschland sein Aufenthaltsrecht nach. Er ähnelt in Aussehen und Funktion dem deutschen Personalausweis. Er enthält neben den lesbaren Daten folgendes: - den Namen - das Geburtsdatum - den Geburtsort - die Art des Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis etc.) und dessen Rechtsgrundlage - die Staatsangehörigkeit, - das Geschlecht - die Größe und die Augenfarbe - die Wohnanschrift in Deutschland - die Unterschrift des Inhabers - die Seriennummer und Gültigkeitsdauer des zugehörigen Passes oder Passersatzpapiers - ein biometrisches Lichtbild - biometrische Fingerabdrücke - eine automatische Lesezone mit den meisten der sichtbaren Angaben Aufenthaltstitel in Papierform In besonderen Fällen können Aufenthaltstitel in der bisherigen Form als Klebeetikett und /oder Papiervordruck im ID-2-Format ausgestellt werden.


Erweiterte Meldebescheinigung Wollen Sie in Deutschland die Ehe schließen, benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung von der Meldebehörde. Diese darf höchstens 6 Monate alt sein.

Die Meldebescheinigung wird an dem Ort ausgestellt an dem Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Es sind je nach Bundesland Kundenzentren, Einwohnermeldeämter oder Bürgerämter zuständig. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass


Erweiterte Meldebescheinigung Früher Aufenthaltsbescheinigung Für die Eheschließung wird eine erweiterte Meldebescheinigung für die Vorlage beim Standesamt benötigt. Das gilt auch für deutsche Staatsangehörige, da nur Ledige, Geschiedene und Verwitwete heiraten dürfen. Meldebescheinigung 1. Familienname 2. frühere Namen 3. Vornamen 4. Doktorgrad 5. Ordensname, Künstlername 6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland den Staat 7. aktuelle Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung In einer erweiterte Meldebescheinigung stehen zusätzlich: 1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit: 2. Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift 3. derzeitige Staatsangehörigkeiten 4. frühere Anschriften 5. Einzugsdatum, Auszugsdatum 6. Familienstand 7. Religionszugehörigkeit


Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischer Staatsangehörigkeit Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen Sie, wenn wenigstens einer von Ihnen ausländischem Recht unterliegt, also zumindest auch eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Ein Ehefähigkeitszeugnis für Staatsangehörige aus folgenden Ländern wird anerkannt: Albanien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien (mit dortigem Wohnsitz), Irland, Italien, Japan, Kap Verde, Kenia, Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Luxemburg, Moldau, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich (zusätzlich: Staatsangehörigkeitsausweis), Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tansania, Tschechien, Türkei.


Ehefähigkeitszeugnis Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Hindernisse wie z. B. ein Eheverbot entgegenstehen. Die Angabe der Namen beider Eheleute ist erforderlich. Aus bestimmten Ländern werden Ehefähigkeitszeugnisse auf gegenseitiger Basis uneingeschränkt anerkannt. * Auch Bescheinigungen anderer Länder können die Anforderungen an ein Ehefähigkeitszeugnis erfüllen. Es handelt es sich in den meisten Fällen um Ledigkeitsbescheinigungen ohne die entscheidenden Informationen eines Ehefähigkeitszeugnisses. Kann ein Ehefähigkeitszeugnis nicht besorgt werden (weil der Heimatstaat solche Zeugnisse nicht ausstellt), kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, eine Befreiung erteilen. Der Antrag auf Befreiung wird beim Standesbeamten gestellt. Nach Möglichkeit müssen die Eheschließenden mit öffentlichen Urkunden nachweisen, dass sie nach ihrem Heimatrecht getraut werden dürfen. Ist die Beschaffung der Urkunden nicht erfolgreich, so kann auch in diesem Fall vom Präsidenten des Oberlandesgerichts eine Befreiung erteilt werden. Unter diesen Bedingungen können andere Urkunden zum Nachweis dienen. Die Eheschließenden oder andere Personen können eidesstattliche Versicherungen abgeben.


Ausdruck aus dem Geburtenregister Wenn Sie Sich in Deutschland zur Eheschließung anmelden möchten benötigen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. * Dieser darf höchstens 6 Monate alt sein.

*Auch beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Kopie aus dem Geburtenregister genannt. Frühere Bezeichnung: Abstammungsurkunde .


Geburtenregister früher Geburtenbuch

Ausdruck aus dem Geburtenregister Für die Eheschließung wird ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister (früher Abstammungsurkunde) benötigt, der auch Informationen über die leiblichen Eltern enthält. Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend. In der Geburtsurkunde stehen nur Angaben zu den rechtlichen Eltern. Informationen zu einer Adoption gehen aus der Geburtsurkunde nicht hervor. Die Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister erstellt und enthält: 1. den Namen des Kindes 2. den Geburtstag 3. den Geburtsort 4. die Namen der rechtlichen Eltern Zuständigkeit Das Geburtenregister – auch Geburtsregister genannt – wird beim Standesamt des Geburtsortes geführt. Die Anforderung der Unterlagen kann mündlich oder schriftlich erfolgen.


Wenn Sie in Deutschland geschieden wurden Wurden Sie in Deutschland geschieden, benötigen Sie einen Auszug* aus dem Eheregister (Eheurkunde) und einen rechtskräftigen Scheidungsbeschluss (früher Scheidungsurteil) oder einen aktuellen Ausdruck aus dem Eheregister mit Eintrag der Scheidung vom Heirats-Standesamt.

*Ein Auszug ist ein bestimmter Teil aus einem Register. Eine Abschrift oder eine Kopie beinhaltet die vollständigen Angaben. Heute wird auch vom Ausdruck aus dem Register (Registerausdruck) gesprochen, da es sich um ein elektronisch geführtes Register handelt und die benötigte Angaben, je nach Verwendungszweck der Urkunde ausgewählt, gedruckt und beurkundet werden können.


Eheregister Eheurkunde (früher Heiratsurkunde) Die Eheurkunde ist der amtliche Beleg für das Bestehen oder das Ende einer Ehe. Sie wird durch den Standesbeamten aus den Einträgen im Eheregister erstellt und mit Unterschrift und Dienstsiegel beurkundet. In Teilen ersetzt die Eheurkunde Aufgaben des bisherigen Familienbuchauszugs. In das Eheregister werden aufgenommen: 1. die Vornamen und Familiennamen der Ehegatten 2. Ort und Tag ihrer Geburt 3. auf Wunsch die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft 4. Ort und Tag der Eheschließung 5. die nach der Eheschließung geführten Familiennamen Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben. Zum Eheeintrag wird hingewiesen 1. auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten 2. auf die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, wenn sie nicht Deutsche sind und ihre ausländische Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist 2. auf die Bestimmung eines Ehenamens. Zuständigkeit Das Eheregister wird beim Standesamt der Eheschließung geführt. Das Standesamt kann einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister ausstellen.


Wenn Sie im europäischen Ausland geschieden wurden Scheidungen, die in einem der EU-Staaten (außer Dänemark) ergangen sind, werden in den anderen Mitgliedstaaten regelmäßig anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen gerichtlichen Verfahrens bedarf. Wenn Sie ab 2001 in einem der folgenden Länder geschieden wurden benötigen Sie eine Bescheinigung gem. Art. 39 der Brüsseler Verordnung über europäische Scheidungen ab 1.3.2001 ab 01.03.2001 Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien ab 01.05.2004 Estland, Lettland, Litauen, M, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern ab 01.01.2007 Bulgarien, Rumänien ab 01.07.2013 Kroatien


Anerkennung einer ausländischen Scheidung Die Lösung der Ehe ist zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie erfolgte. Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland gelöste Ehe weiterhin als bestehend. Die ausländische Entscheidung wird erst nach Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung für den deutschen Rechtsbereich wirksam. Bis zur Anerkennung der ausländischen Scheidung werden Ehepaare in den deutschen Personenstandsregistern als verheiratet geführt („hinkende Ehe“). Zur Anerkennung einer Scheidung sind das Scheidungsurteil sowie eine von dem Gericht oder der Behörde des Ursprungsmitgliedstaats nach einem bestimmten Muster ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Ausführliche Informationen auf der Website: Auswärtiges Amt Berlin www.konsularinfo.diplo.de/ Suchbegriff: Anerkennung einer ausländischen Scheidung Zuständigkeit Wenn Sie im Ausland geschieden wurden erkundigen Sie Sich bitte direkt im Standesamt.


Wenn Sie verwitwet sind Sind Sie verwitwet benĂśtigen Sie 1. einen Auszug* aus dem Eheregister 2. eine Sterbeurkunde des Ehegatten oder 3. einen aktuellen Ausdruck aus dem Eheregister mit Eintrag der Scheidung vom Heirats-Standesamt.

*Ein Auszug ist ein bestimmter Teil aus einem Register, eine Abschrift oder ein Ausdruck beinhaltet die vollständigen Angaben.


Sterberegister Früher Sterbebuch Sterbeurkunde Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Die Sterbeurkunde ist ein Auszug der Daten aus dem Sterberegister. In die Sterbeurkunde werden aufgenommen: 1. die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen 2. Ort und Tag seiner Geburt sowie 3. seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt) 4. der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen 5. Sterbeort und Zeitpunkt des Todes Zum Sterbeeintrag wird hingewiesen - auf die Beurkundung der Geburt des Verstorbenen - bei verheiratet gewesenen Verstorbenen auf die Eheschließung Zuständigkeit Die Sterbeurkunde wird in Deutschland von den Standesämtern ausgestellt.


Wenn Sie nicht in der BRD geboren sind Wenn Sie in Deutschland heiraten mรถchten und nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden benรถtigen Sie eine Geburtsurkunde mit Eintragung der Eltern.


Geburtsurkunden aus dem Ausland Ausländische Dokumente und Urkunden wie die Geburtsurkunde müssen ins Deutsche übersetzt werden. Die Übersetzung muss beglaubigt sein. Zuständigkeit Erkundigen Sie sich beim Standesamt welche Urkunden Sie benötigen.


Wenn Sie die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen aber nicht von Geburt an deutsch sind Sind Sie im Ausland geboren und haben erst später die deutsche Staatsbürgergerschaft angenommen, können Sie diese mit folgenden Dokumenten nachweisen: - Einbürgerungsurkunde - Staatsangehörigkeitsausweis - Registrierschein - Spätaussiedler-Ausweis


Einbürgerung Unter einer Einbürgerung wird der Erwerb einer Staatsbürgerschaft auf Antrag des Bewerbers verstanden. Staatsbürgerschaft Seit dem 1. Januar 2000 gilt in Deutschland das Geburtsortsprinzip. Kinder, die ab diesem Zeitpunkt in Deutschland geboren werden, besitzen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Unabhängig von der Abstammung und Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Für Kinder, die bis zum 1. Januar 2000 noch nicht das 10. Lebensjahr erreicht hatten, galt eine besondere Einbürgerungsregelung. Für alle anderen gelten die normalen Ansprüche und Voraussetzungen zur Einbürgerung. Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dokumentiert. Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch - den Geburtsort in Deutschland oder Abstammung (per Gesetz) - Adoption oder Heirat (durch Antrag) Aussiedlerschaft Der Personenkreis der Aussiedler besitzt einen Registrierschein und einen Vertriebenenausweis oder eine Spätaussiedlerbescheinigung.


Wenn Ihr Vor- oder Nachname geändert wurde Wenn Ihr Name im Laufe des Lebens geändert wurde, müssen Sie das mit einer Urkunde oder einem Urteil über die Namensänderung belegen. Aussiedler benötigen ggf. einen Registrierschein für den Fall, das der Name geändert wurde.


Namensänderungen Neben der Änderung eines Namens aus persönlichen Gründen, gibt es familieäre Gründe für Namensänderungen. - wenn die Eltern heiraten und einen Ehenamen bestimmen. - wenn die Mutter einen anderen Mann, als den leiblichen Vater heiratet und das Kind den neuen Ehenamen tragen soll. - wenn die unverheirateten Eltern erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für das Kind erklären und den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen wollen. - wenn die unverheiratete, allein sorgeberechtigte Mutter später dem Kind den Namen des Vaters geben will. Registrierschein Bei Aussiedlerschaft kann der Registrierschein Auskunft über eine Namensänderung geben. Zuständigkeit Namensänderungen werden vom Standesamt beurkundet.


Wenn Sie gemeinsame Kinder haben Haben Sie bereits gemeinsame Kinder benötigen Sie einen *Auszug aus dem Geburtenregister vom Standesamt der Geburt Falls der Vater dort nicht aufgeführt ist, benötigen Sie zusätzlich das Vaterschaftsanerkenntnis und ggf. die Sorgeerklärung.

*Ein Auszug ist ein bestimmter Teil aus einem Register, eine Abschrift oder ein Ausdruck beinhaltet die vollständigen Angaben.


Auszug aus dem Geburtenregister In der Geburtsurkunde stehen die Angaben zu den rechtlichen Eltern. Die Geburtsurkunde Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister erstellt und enthält: 1. den Namen des Kindes 2. den Geburtstag 3. den Geburtsort 4. die Namen der rechtlichen Eltern Vaterschaftsanerkenntnis Das Vaterschaftsanerkenntnis ist eine beglaubigte Urkunde. Es bestätigt das Anerkenntnis des leiblichen Vaters zu seinem Kind. Für die Ausstellung des Vaterschaftsanerkenntnis muss der Vater persönlich bei einer zuständigen Behörde wie zum Beispiel dem Standesamt, Jugendamt, Gericht oder Notar erscheinen, die Vaterschaft erklären und die Urkunde unterschreiben. Sorgeerklärung Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind müssen in der Sorgeerklärung (auch Sorgerechtserklärung) bekunden, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Mit der Abgabe der Sorgerechtserklärung steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu. Die Sorgeerklärung muss beurkundet werden. Zuständig ist jeder Notar oder die Urkundsperson eines Jugendamtes. Zuständigkeit Das Geburtenregister – auch Geburtsregister genannt – wird beim Standesamt des Geburtsortes geführt. Die Anforderung der Unterlagen kann mündlich oder schriftlich erfolgen.


Sie brauchen einen Dolmetscher Wenn einer von Ihnen kein Deutsch spricht, mĂźssen Sie mit dem Standesamt einen Termin fĂźr die Anmeldung vereinbaren und einen Dolmetscher mitbringen.


Übersetzung der Anmeldung und der Eheschließung 1. Grundsätzlich können Standesbeamte einen Dolmetscher verlangen, wenn sie den Eindruck haben, dass ein Ehepartner ungenügende Kenntnisse der Amtssprache hat. 2. Der Dolmetscher muss beide Sprachen einwandfrei beherrschen. Die Amtssprache und die Sprache des fremdsprachigen Ehepartners . 3. Der Dolmetscher muss vereidigt sein. Eine Vereidigung bedeutet, dass der Dolmetscher vor Gericht unter Eid versichert hat, dass alle Übersetzungen wahrheitsgemäß durchgeführt werden. 4. Der Dolmetscher darf nicht mit den Ehepartnern verwandt oder verschwägert sein, da die Möglichkeit von Befangenheit oder Absprachen besteht. 5. Ausländische Dokumente und Urkunden müssen ins Deutsche übersetzt werden. Die Übersetzung muss beglaubigt sein. 6. Der Dolmetscher muss sowohl bei der Anmeldung zur Eheschließung als auch bei der eigentlichen standesamtlichen Trauung anwesend sein. Wenn ein Trauzeuge nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, darf er nicht als offizieller Zeuge handeln und ist nicht unterschriftsberechtigt. Grundsätzlich fordern alle Standesämter eine lückenlose und offiziell beglaubigte Übersetzung aller notwendigen Unterlagen.


Alle Standesämter Norddeutschlands mit Fotos, Trauorten und Kontaktdaten unter: Hamburg www.hochzeit-in-hamburg.de Schleswig-Holstein www.hochzeit-in-sh.de Mecklenburg-Vorpommern www.hochzeit-in-mv.de Lüneburg Uelzen Heidekreis www.hochzeit-zwischen-heide-und-elbe.de Harburg Stade Cuxhaven www.hochzeit-in-harburg-stade-cuxhaven.de Hannover und Umgebung www.hochzeiten-in-hannover.de

HOCHZEITEN VERLAG Eißendorfer Pferdeweg 24 . 21075 Hamburg post@kuchenbuchs-hochzeiten.de


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