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Grußwort von Hartmut Koschyk MdB Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
„Die Verantwortung des Bundes für die Kommunen“
anlässlich des „Grünkohlessens“ des CDU-Ortsverbandes Vienenburg
am Freitag, 14. Februar 2014, um 19.00 Uhr im Sportheim Vienenburg
-2Ich freue mich sehr, Sie alle sehr herzlich zur heutigen Veranstaltung des CDUOrtsverbandes Vienenburg begrüßen zu dürfen. Besonders herzlich begrüße ich den Oberbürgermeister der Stadt Goslar, Herrn Dr. Oliver Junk, mit dem ich freundschaftlich verbunden bin und den Ortsvorsitzenden des CDU-Ortsverbandes Vienenburg, Herrn Diplomverwaltungswirt Michael Deike. Gerne habe ich der Bitte von Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk entsprochen, heute zum Thema „Die Verantwortung des Bundes für unsere Kommunen“ zu sprechen, insbesondere da ich mich in der zurückliegenden 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen nachhaltig für die Anliegen unserer Kommunen eingesetzt habe. Was die von CDU und CSU geführten Bundesregierungen in den letzten Jahren für unsere Kommunen geleistet und erreicht haben, hat es vorher so noch nicht gegeben. Das ist nicht nur meine Einschätzung. Diese Einschätzung wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden geteilt. In der Geschichte der Bundesrepublik hat noch kein Bundeskanzler so viel für die Kommunen bewirkt wie Angela Merkel. Erlauben Sie mir zunächst exemplarisch anhand einiger Beispiele aufzuzeigen, was die unionsgeführte Bundesregierung in der zurückliegenden Legislaturperiode erreicht hat, bevor ich einen Ausblick auf die kommunalpolitischen Ziele der Großen Koalition unter der Führung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gebe. In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Kommunen finanziell zu entlasten. So hat der Bund von den Kommunen die Kosten für die Grundsicherung im Alter übernommen, das summiert sich für den Zeitraum 2012 – 2016 auf 18,5 Milliarden Euro. Das ist die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik. Profitieren werden davon besonders die Kommunen, die unter drängenden Finanzproblemen leiden. Dieser Zusammenhang wurde im Rahmen der von der Bundesregierung initiierten Gemeindefinanzkommission untersucht. Für CDU und CSU war es wichtig, dass die Entlastung bei den Sozialausgaben nicht zweckgebunden ist und zusätzlich und uneingeschränkt an die Kommunen weitergeleitet wird. Denn nur wenn ausreichend Mittel zur freien Verfügung stehen, wird die Selbstverwaltungskraft vor Ort gestärkt. Die Kostenübernahme der Altersgrundsicherung steht sinnbildlich für einen Paradigmenwechsel in der Bundespolitik. Anstelle - wie in der Vergangenheit - die Kommunen mit immer neuen Aufgaben und Ausgaben zu belasten, stärkt die Bundesregierung die Städte, Gemeinden und Landkreise. Zentrale Faktoren sind dabei die schrittweise Umsetzung der Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission, die Entlastung bei den Sozialausgaben durch den Bund und eine auf Wachstum ausgerichtete Politik.
-3Des Weiteren verständigten sich bereits im Jahr 2007 auf Initiative der unionsgeführten Bundesregierung Bund, Länder und Kommunen auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze für Kleinkinder. Obwohl der Ausbau der Kleinkindbetreuung in die originäre verfassungsrechtlich geregelte Zuständigkeit der Länder fällt, unterstützt der Bund den Ausbau der Betreuungsplätze für unterdreijährige Kinder (U3) bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro: Auf Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze entfielen 4,5805 Milliarden Euro – für den Betrieb von Kinderkrippen und Tagespflegestellen wurden jährlich 845 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich steht seit 1. Februar 2013 ein KfWFörderprogramm zur Finanzierung von Investitionen bereit. Das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ zur Unterstützung von Tagespflegepersonen sowie die Unterstützung der betrieblichen Kinderbetreuung über Zuschüsse zu den Betriebskosten erhöhen die Bundes-Unterstützung noch einmal deutlich. Damit ist der Bund in erhebliche Vorleistung gegangen. Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets wurde basierend auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Lücke in der Sozialgesetzgebung geschlossen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bildungspakets wurde in die Hände der Kommunen gelegt. Der Bund erstattet die Kosten finanziell komplett und entlastet damit die Kommunen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zudem in der zurückliegenden Legislaturperiode für die Kommunen erreicht, dass sich noch mehr Kreise und Städte selbstständig um Langzeitarbeitslose kümmern können. Damit wurde dem Wunsch der Kommunen nach eigenständiger Aufgabenwahrnehmung durch Optionskommunen in größerem Umfang entsprochen. Optionskommunen sind zugelassene kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Kommunen bilden dazu Jobcenter. Hinsichtlich der Einrichtung der sogenannten Optionskommunen wurden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten rechtlichen Anforderungen abgesichert, um weiterhin die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die sich bewährt hat, zu ermöglichen. Auch wurde die Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden mit der weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vorangebracht. In der Novelle zum Baugesetzbuch von Mitte Mai 2013 wurde neu geregelt, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig als Innenentwicklung erfolgen soll. Außerdem wurde eine Reihe von Veränderungen zugunsten der Kommunen beschlossen. So wurde z. B. die Ausübung des Vorkaufsrechts für Kommunen und Investoren erleichtert. Kindertagesstätten sind nunmehr in reinen Wohngebieten in einer den Bedürfnissen der Bewohner angemessenen Größe allgemein zulässig. Kommunen können wieder rechtssicher Erschließungsanträge mit eigenen Unternehmen abschließen. Ein
-4Investitionsstau in Millionenhöhe wurde damit aufgelöst. Ferner kann die Anzahl von Spielhallen auch im nicht beplanten Innenbereich besser als früher gesteuert werden. Auch für den schwierigen Komplex der „Schrottimmobilien“ wurde eine gute Lösung gefunden. Um verwahrloste Gebäude leichter abreißen zu können, bekamen die Kommunen die Möglichkeit, Eigentümer in begrenztem Umfang finanziell am Abriss zu beteiligen. Die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands hängt von der Leistungsfähigkeit seiner Regionen, Landkreise, Städte und Gemeinden ab. Es entscheidet sich zuerst in den Kommunen, wie sich die Zukunft unseres Landes gestaltet. Ich habe daher in der zurückliegenden Legislaturperiode ausdrücklich die verbesserte Beteiligung der Kommunen am Gesetzgebungsverfahren unterstützt. Die Bundesregierung ist dabei einer langjährigen Forderung der Kommunen nachgekommen. Durch Änderungen der Geschäftsordnungen von Bundesregierung und Bundestag können die kommunalen Spitzenverbände bei der Beratung von Gesetzentwürfen nun immer Stellung nehmen. Dies ist ein gewaltiger Schritt zu einer Partnerschaft auf Augenhöhe. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zeigt sehr deutlich, dass die Kommunalinteressen in einer unionsgeführten Bundesregierung weiterhin in guten Händen sind. Der Koalitionsvertrag unterstreicht die intensiven Wechselwirkungen der Bundespolitik auf kommunale Belange. Wie ein roter Faden ziehen sich die direkten und indirekten Auswirkungen auf die Kommunen durch den Vertragstext. Dabei ist deutlich die Handschrift der Union zu erkennen. Der Koalitionsvertrag unterstreicht nochmals sehr deutlich: CDU und CSU sind die Kommunalparteien in Deutschland. Dafür haben wir uns in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag eingesetzt. Die erfolgreiche Kommunalpolitik der vergangenen Jahre wird auch in Zukunft unter Führung von CDU und CSU fortgesetzt werden. Eine für die Union zentrale Forderung in den Koalitionsverhandlungen war die solide Planung der Vorhaben vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit und der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten. Dies ist gelungen, so dass die Grundlage einer verantwortungsgerechten Kommunalpolitik auch in der 18. Legislaturperiode gelegt wurde. Ab 2014 werden die Kommunen bereits mit rund fünf Milliarden Euro aus der in der 17. Wahlperiode beschlossenen größten Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland entlastet. Hinzukommen wird eine weitere Entlastung bei der Eingliederungshilfe. Bereits vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes wird eine jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro erfolgen. Damit können nicht nur die
-5Kosten der Schulsozialarbeit finanziert werden, sondern auch viele weitere Projekte der Kommunen. Diese Mittel müssen aber die Länderfinanzminister uneingeschränkt und zusätzlich an die Kommunen weiterleiten. Hier dürfen sich die Länder nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Bundesländer sind zu allererst für eine auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. Die klare Aufteilung der Verantwortung der föderalen Ebenen im Grundgesetz bleibt auch künftig erhalten und stärkt die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen. Insofern ist es aus kommunaler Sicht auch zu begrüßen, dass die Aufhebung des Kooperationsverbotes nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist. Steuern sind die wesentlichen Einnahmequellen der Kommunen. Um für die Kommunen eine langfristige und möglichst stabile Planbarkeit sicherzustellen, wird sich die CSU dafür einsetzen, die Gewerbesteuer als Einnahmequelle zu erhalten. Gleichzeitig setzt sich die CSU für eine Modernisierung der Grundsteuer ein. Das Hebesatzrecht der Kommunen soll dabei erhalten bleiben. Im Hinblick auf die Erbschaftsteuer bleibt es weiterhin Anliegen der Union, eine Regionalisierung zu erreichen. Die angemessene und verlässliche Finanzausstattung der Kommunen sollte darüber hinaus zum Gegenstand der geplanten Föderalismuskommission gemacht werden. Es ist dabei wichtig, dass die Kommunen an den Verhandlungen beteiligt werden. Besonders erfreulich ist, dass bei der Weiterentwicklung der Leiharbeit eine Verschlechterung der kommunalen Belange verhindert werden konnte. Ohne die von CDU und CSU eingebrachte Ergänzung einer tarifvertraglichen Abweichungsregelung hätte die Festlegung einer Überlassungshöchstdauer bei der Leiharbeit das Ende jeder interkommunalen Zusammenarbeit bedeutet. Denn diese Kooperationen, bei der auch Mitarbeiter in Bereichen verschiedener Kommunen eingesetzt – also gewissermaßen „überlassen” – werden, sind auf Dauer angelegt und nicht nur auf begrenzte Zeit. CDU und CSU haben hier den nötigen Weitblick bewiesen, zu erkennen, welche Gefahren auch in indirekten Auswirkungen für Kommunen lauern. Zu einigen der wichtigsten Aspekte für die Kommunen zählen: die kommunale Selbstverantwortung und Kommunalentlastung: Wichtig und besonders zu begrüßen ist das klare Bekenntnis der Steuerfreiheit von interkommunaler Zusammenarbeit. Eine Besteuerung interkommunaler Zusammenarbeit würde diese wichtige Kooperationsform erheblich beeinträchtigen und behindern. Der Breitbandausbau ist vor allem für die Kommunen im ländlichen Raum eine essenzielle Herausforderung. Das klare Bekenntnis der Koalitionspartner zu einem
-6flächendeckenden Ausbau mit schnellem Internet bis zum Jahr 2018 ist ein wichtiges Signal. Nur mit ausreichender Unterstützung und vereinten Kräften kann das ehrgeizige Ziel bis 2018 erreicht werden. Die Große Koalition hat hierfür die Weichen in die richtige Richtung gestellt. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien liegt der kommunale Fokus unter anderem auf dem Aspekt eines Strommarktdesigns, mit dem die jeweils erforderlichen Kapazitäten aus erneuerbaren Energien und fossilen Kraftwerken langfristig am Markt gehalten werden können. Hier ist wichtig, die Interessen aller kommunalen Stadtwerke im Blick zu behalten. Die Bundesregierung wird die Grundlagen dafür schaffen, dass sowohl Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien als auch fossile Kraftwerke wirtschaftlich am Markt bestehen können. Andernfalls bekommen viele kommunale Stadtwerke ähnliche Probleme wie manch großer Energieversorger. Aus Sicht der Kommunen liegt hier einer der Knackpunkte des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland. Von großer Bedeutung ist auch die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu einer “Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung”. Damit greift die Große Koalition ein Vorhaben auf, dass die Union bereits in der letzten Wahlperiode gefordert hatte. Die Bundesregierung wird auch weiterhin die Qualität der Kinderbetreuung vorantreiben. Gleichzeitig muss aber darauf hingewiesen werden, dass diese qualitative Verbesserung nicht allein zulasten der Kommunen erfolgen darf. Jedem muss klar sein: Eine qualitative Verbesserung der Betreuungsangebote wird höhere Ausgaben vor allem bei den Personalkosten verursachen. Damit dürfen die Kommunen auf keinen Fall allein gelassen werden. Zu begrüßen ist, dass Bund und Länder ein drittes Investitionsprogramm zur Realisierung des Rechtsanspruches von unter 3-Jährigen auflegen werden. Ebenfalls haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, die Gesundheitsversorgung vor allem im ländlichen Raum zu stärken. Auch hier greift die Große Koalition Forderungen der Union aus der vergangenen Wahlperiode auf, um die Versorgung effizienter und bedarfsgerecht aufrechterhalten zu können. Für die Entwicklung der Wohnort-Attraktivität der Kommunen im ländlichen Raum ist dies ein wichtiger Impuls. Die Kommunen werden zudem von den geplanten Vorhaben in den Bereichen Wohnungsmarkt profitieren. Die vorgesehene Erleichterung für Kommunen bei der Übernahme ehemalig militärisch genutzter Flächen und Einrichtungen trägt dazu bei, die aktive Kommunalentwicklung zu verbessern. Zudem ist zu erwarten, dass die
-7geplanten Maßnahmen zur Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus und der Mietpreisbremse den Mietwohnungsmarkt entspannen können und somit zu einer Steigerung der kommunalen Standortattraktivität beitragen. Insgesamt unterstreicht der Koalitionsvertrag die bundespolitische Bedeutung der kommunalen Belange und belegt, dass die Kommunalinteressen auch weiterhin bei einer von Bundeskanzlerin Angela Merkel geführten Großen Koalition in besten Händen sind. Bei aller Verantwortung des Bundes für die Kommunen möchte ich aber mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass es unverändert gilt, erreichte Konsolidierungserfolge zu sichern und alle sich ergebenden Möglichkeiten zu einer weiteren Verringerung des strukturellen Defizits zu nutzen. Wir dürfen unseren Kindern nicht immer höhere Schuldenberge hinterlassen. Bund, Länder und Kommunen stehen weiterhin gleichermaßen in der Verantwortung ihre Haushalte zu konsolidieren. Nur so eröffnen sich für Bund, Länder und Kommunen weitere Handlungsspielräume für die Zukunft und unsere kommenden Generationen. Der Oberbürgermeister der Stadt Goslar, Dr. Oliver Junk, hat in diesem Sinne seit seiner Wahl zum Oberbürgermeister im Jahr 2011 Herausragendes geleistet. Die Stadt Goslar war spätestens seit Mitte der 90er Jahre in eine finanzielle Schieflage geraten. Die finanziellen Ausgaben sind kontinuierlich angestiegen und immense strukturelle Defizite wurden aufgehäuft. Im Land Niedersachsen wurde vor diesem Hintergrund laut die Frage gestellt, ob nicht das Innenministerium als Kommunalaufsicht in der Stadt Goslar tätig werden muss. Im Ergebnis stürzte der Vorgänger von Dr. Junk im Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Goslar auch über die desolate finanzielle Lage der Stadt Goslar und wurde im Frühjahr 2011 mit über 80 Prozent JA-Stimmen abgewählt. Dr. Junk stand im Sommer 2011 für den glaubwürdigen Neuanfang, auch im Hinblick auf eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung. Bereits im Jahr 2012 ist es ihm als Oberbürgermeister gelungen, den Haushalt zu konsolidieren. Dazu haben insbesondere zwei Faktoren beigetragen: Zum einen hat er über alle Fraktionsgrenzen hinweg einen Konsens im Hinblick auf die zwingend notwendige Konsolidierung des Haushalts erreicht. Er verstand es wie kein Zweiter, den größten gemeinsamen Nenner in allen Bereichen zu finden. Zum zweiten hatte die Regierung des Landes Niedersachsen unter dem damaligen Ministerpräsidenten David McAllister den sogenannten Zukunftsvertrag aufgesetzt. Das Land Niedersachsen leistet damit für Kommunen, die sich auf einen konsequenten und nachhaltigen Konsolidierungskurs begeben, eine nicht zu verachtende finanzielle
-8Unterstützung, die sog. Entschuldungshilfe. Der Zukunftsvertrag legt fest, dass wenn eine Kommune nachweist, den Haushalt auf 10 Jahre in schwarzen Planzahlen zu schreiben, 75 % der Kassenkredite getilgt werden. Für die Stadt Goslar bedeutete das: 43,7 Mio. EUR. Dieser finanzielle Zuschuss hat Oberbürgermeister Dr. Junk bei der Haushaltskonsolidierung allerdings gar nicht so sehr geholfen, da der Zinseffekt nur knapp 400.000 EUR pro Jahr ausmacht. Durch den Zwang, eine schwarze Planzahl zu organisieren, hat Oberbürgermeister Dr. Junk sich nachhaltig für Einnahmesteigerungen wie beispielsweise eine Erhöhung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B eingesetzt. Des Weiteren wurden klassische Ausgabenkürzungen wie beispielsweise die Streichung von Zuschüssen zielstrebig durchgesetzt. Schließlich wurde die Arbeit innerhalb des aufgeblähten Verwaltungsapparates optimiert und in diesem Zuge 27 Vollzeitstellen gestrichen. Mit diesen Maßnahmen konnte unter der Führung von Oberbürgermeister Dr. Junk das strukturelle Haushaltsdefizit der Stadt Goslar um rund 8 Mio. EUR in 2012 abgebaut werden. Im Jahr 2013 ist es ihm gelungen, den ersten Haushalt seit 16 Jahren aufzustellen, der eine schwarze Planzahl ausgewiesen hat. Am 9. März 2014 sind hier in Goslar Kommunalwahlen. Diese sind erforderlich geworden, weil Goslar und Vienenburg fusioniert haben. Ich hoffe sehr, dass eine breite Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger von Goslar und Vienenburg den Kandidaten der CDU am 9. März ihr Vertrauen schenken. Eine starke CDU-Fraktion im künftigen Goslarer Stadtrat ist der beste Garant dafür, dass Oberbürgermeister Dr. Junk auch weiterhin zielstrebig die zwingend notwendige Konsolidierung des Haushaltes der Stadt Goslar umsetzen kann. Nur dadurch werden hier vor Ort die Weichen gestellt, Handlungsspielräume für die Zukunft zu schaffen!