Hartmut Koschyk MdB Parlamentarischer Staatssektretär beim Bundesminister der Finanzen
Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel: 030 / 227 – 7 33 53 Fax: 030 / 227 – 7 66 72
Koschyk für Verbot der Präimplantationsdiagnostik! Der Deutsche Bundestag hat am 14. April 2011 in 1. Lesung verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik beraten. Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik bezeichnet die Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos vor der Einpflanzung. Der im Reagenzglas erzeugte Embryo wird hinsichtlich genetischer Defekte überprüft. Eltern und Arzt entscheiden dann, ob die Implantation vorgenommen werden soll oder nicht. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig, weil der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juli 2010 entschieden hat, dass nach dem geltenden Recht die umstrittenen Gentests nicht strafrechtlich verboten sind. Die Mehrheit der Experten war hingegen bis dahin davon ausgegangen, dass die Präimplantationsdiagnostik nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz von 1992 verboten ist. Finanzstaatssekretär Koschyk.: „Für mich ist die Präimplantationsdiagnostik nicht mit meiner christlichen Grundüberzeugung vereinbar. Ich unterstütze daher den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf meiner Bundestagskollegen Birgitt Bender, Pascal Kober, Dr. Günter Krings, Ulla Schmidt, Johannes Singhammer, Kathrin Vogler u. a., der ein umfassendes gesetzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik anstrebt. Jedes menschliche Leben hat nach meiner christlichen Grundüberzeugung einen unverfügbaren Wert. Körperliche und intellektuelle Beeinträchtigungen dürfen nicht automatisch mit Leid verbunden werden, sondern sind selbstverständlicher Ausdruck menschlicher Vielfalt. Die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik gefährdet hingegen die Akzeptanz menschlicher Vielfalt und erhöht den sozialen Druck auf
Seite: 1 von 2
Hartmut Koschyk MdB Parlamentarischer Staatssektretär beim Bundesminister der Finanzen
Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel: 030 / 227 – 7 33 53 Fax: 030 / 227 – 7 66 72
Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen. Dem liegt der Anspruch zugrunde, zwischen lebenswertem und -unwertem Leben unterscheiden zu können. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimmt aber ausdrücklich, das jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte auf Teilhabe besitzt. Ein gewichtiges Argument gegen die Präimplantationsdiagnostik sind sicher auch die internationalen Erfahrungen. Die hohen gesundheitlichen Belastungen und die unsicheren „Erfolgsprognosen“ der Präimplantationsdiagnostik in andren Ländern zeigen, dass die geweckten Hoffnungen nicht erfüllt werden. Gesetzliche Regelungen müssen der Würde, dem Selbstbestimmungsrecht der Person und dem Schutz des menschlichen Lebens ausgewogen gerecht werden. Im Ringen um notwendige Regeln zwischen Selbstbestimmung und Lebenschutz ist für mich die Präimplantationsdiagnostik mit der unatastbaren Würde jedes Menschen nicht vereinbar, da im Gegensatz zur vorgeburtlichen Untersuchung während der Schwangerschaft die Präimplantationsdiagnostik von vornherein auf die Aussonderung von Leben angelegt ist, die nicht der Norm entsprechen. Ich hoffe daher, dass sich die Mehrheit des Bundestages für den von mir und anderen Abgeordneten unterstützten fraktionsübergreifenden Gruppenantrag entscheiden wird. 15. April 2011
Seite: 2 von 2