Kinder- und Jugendpolitik Kanton Schaffhausen Bundesprogramm «schützen.fördern.beteiligen» (2016-2018)
Kindesschutz im Kanton Schaffhausen Konzeptentwicklung Projektbericht mit weiterführenden Empfehlungen, Dezember 2018
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Inhalt
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Ausgangslage
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen 2.1 Projektleitung 2.2 Prozessbegleitung FHSG 2.3 Einzelinterviews 2.4 Begleitgruppe 2.5 Datenanalyse
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Ergebnisse 3.1 Kindesschutzkonzept Kanton Schaffhausen 3.2 Rahmenkonzept Fachgruppe Kind und Jugend 3.3 Kantonaler Handlungsleitfaden Kindeswohlgef채hrdung
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Weiterf체hrende Empfehlungen 4.1 Umsetzung des Kindesschutzkonzepts 4.2 Umsetzung Rahmenkonzept Fachgruppe Kind und Jugend 4.3 Kantonale Handlungsleitf채den Kindeswohlgef채hrdung
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1. Ausgangslage
Innerhalb des Bundesprogramms «schützen.fördern.beteiligen 2016-2018» evaluierte das Institut für Soziale Arbeit der Fachhochschule St. Gallen FHS die verschiedenen Bereiche der Schaffhauser Kinder- und Jugendpolitik.1 Die Untersuchungen zeigten, dass der Kanton Schaffhausen seine Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere beim Kindesschutz sowohl im operativen wie auch im strategischen Bereich ausbauen und optimieren sollte, um den Schutz der hier lebenden Kinder- und Jugendlichen vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu verbessern. Als Handlungsempfehlungen resultierten u.a. die Zusammenführung der beiden kantonalen Fachgruppen im Bereich Kindesschutz 2, die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens sowie die Schaffung einer Fachstelle Kindesschutz (Kindesschutzbeauftragter).3
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Vgl. Berichte des Institut für Soziale Arbeit St. Gallen IFSA-FHS: Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Schaffhausen - [1]Situationsanalyse, Dez. 2016, sowie [2] Überprüfung der Anlauf- und Koordinationsstelle Jugendhilfe, Fachgruppe Kinderschutz, Interdisziplinäre Fachgruppe Jugendhilfe, September 2017.
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Vgl. «Reorganisation der Fachgruppen rund um das Thema Kindesschutz». Kanton Schaffhausen, Erziehungsdepartement. DS Sport, Familie und Jugend. Sozialdienst. Carlo Strohner (Sozialarbeiter FH). 2018.
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Vgl. Bericht des Instituts für Soziale Arbeit St. Gallen IFSA-FHS: Überprüfung der Anlauf- und Koordinationsstelle Jugendhilfe, Fachgruppe Kinderschutz, Interdisziplinäre Fachgruppe Jugendhilfe, September 2017, S. 24 ff.
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2. Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Im Rahmen eines einjährigen Projekts wurden im Jahr 2018 zwei Konzepte entwickelt4, welche dem Kanton Schaffhausen die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen ermöglichen.
2.1 Projektleitung
Mit diesem Projekt wurde ein Mitarbeiter aus dem kantonalen Sozialdienst (Erziehungsdepartement, Dienststelle Sport, Familie und Jugend) beauftragt, welcher als Sozialarbeiter FH die nötige Qualifikation sowie innerhalb seiner Anstellung umfassende Berufserfahrung im Bereich des Kindesschutzes vorweist.
2.2 Prozessbegleitung FHSG
Das gesamte Projekt wurde fachlich begleitet durch das Institut für Soziale Arbeit IFSA der Fachhochschule St. Gallen FHS. Das hohe, wissenschaftliche Renommee geniesst das Institut vor allem aufgrund der zahlreichen Projekte in anderen Kantonen sowie deren Nähe zur sozialwissenschaftlichen Forschung und ihrem umfangreichen, viel nachgefragten Angebot in der Lehre und Weiterbildung (z.B. Masterstudiengang, CAS Brennpunkt Kindesschutz).
2.3 Einzelinterviews
Um einen möglichst umfangreichen Einbezug der verschiedenen Akteure im Bereich des Kindesschutzes zu gewährleisten, wurden mit den zentralen Fachpersonen insgesamt zehn Einzelinterviews geführt und nach sozialwissenschaftlichen Kriterien ausgewertet. Die beiden Konzepte sollen möglichst die Perspektiven aller Fachpersonen- und stellen in Schaffhausen berücksichtigen und deren Erwartungen gerecht werden.
2.4 Begleitgruppe
Ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Projekts bildete die Begleitgruppe, welche aus 25 Fachpersonen bestand und sich während des gesamten Prozesses insgesamt drei Mal zu einer Sitzung im Erziehungsdepartement einfand. Die Begleitgruppe setzte sich zusammen aus Fachpersonen der unterschiedlichsten Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, der Schule, der Pädiatrie sowie der ausserschulischen Kinderbetreuung.5 Innerhalb der Begleitgruppensitzungen wurden die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder an die beiden Konzepte besprochen, die Prozessschritte festgelegt und die gemeinsamen Ziele formuliert. Mit der Erarbeitung des Handlungsleitfadens hat sich darüber hinaus eine weitere Arbeitsgruppe befasst.
2.5 Datenanalyse
Neben den Inhalten von vergleichbaren Konzepten aus anderen Kantonen wurden ergänzend dazu auch wissenschaftliche Erkenntnisse umfangreich analysiert und den vorliegenden Konzepten zugrunde gelegt.
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Vgl. «Kindesschutzkonzept Kanton Schaffhausen» (2018) sowie «Rahmenkonzept Fachgruppe Kind und Jugend» (2018).
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Vgl. «Kindesschutzkonzept Kanton Schaffhausen» (2018), Impressum.
3. Ergebnisse
Die beiden Konzepte sowie der Handlungsleitfaden wurden erarbeitet. Sie orientieren sich an den Schutzrechten der Kinder gemäss der UN-Kinderrechtskonvention sowie an den Perspektiven der im Kindesschutz involvierten Fachpersonen.
3.1 Kindesschutzkonzept Kanton Schaffhausen
Die kantonale Kindesschutzstrategie besteht entsprechend dem erarbeiteten Konzept insbesondere aus der Kindesschutzkonferenz, dem Kindesschutzbeauftragten sowie der Fachgruppe Kind und Jugend.6 Die Mitglieder der Kindesschutzkonferenz sind Fachpersonen, welche in ihrem beruflichen Alltag mit dem Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen konfrontiert sind. Sie beraten sich in regelmässigen Abständen unter anderem über aktuelle, auch regionale Probleme, den Kindesschutz betreffende Gesetzesänderungen sowie über neuere Erkenntnisse aus der Wissenschaft. Der Fachkoordinator Kindesschutz sorgt sich um eine ausreichende Vernetzung der verschiedenen Fachstellen, um eine qualitative und kontinuierliche Verbesserung des gesamten Kindesschutzsystems in Schaffhausen sowie um die nötige Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung. Im Einzelnen geht es hierbei beispielsweise um konkrete Fall- und Abklärungsabläufe, die Kommunikation zwischen Lehrpersonen, Betroffenen und Fachstellen, Informationsveranstaltungen für Fachpersonen sowie die Öffentlichkeit, interkantonale Vernetzung, uvm.
3.2 Rahmenkonzept Fachgruppe Kind und Jugend
Die Zusammenlegung der Kindesschutzgruppe und der interdisziplinären Fachgruppe Jugendhilfe zu einem einzigen Angebot ist ein dringendes Anliegen aller Beteiligten.7 Mit der Fachgruppe Kind und Jugend und dem dazugehörigen Rahmenkonzept würde nicht nur diesem Bedarf entsprochen, es gäbe zusätzlich eine qualitative Verbesserung des bereits bestehenden Angebots. Neben einer professionellen Fallkoordination, Dokumentation und Evaluation, gäbe es dann auch die Möglichkeit einer Begleitung der Fallführenden Person (z.B. Lehrperson) während des komplexen Kindesschutzprozesses.
3.3 Kantonaler Handlungsleitfaden Kindeswohlgefährdung
Ein Grundlagenleitfaden für Sozialberatende wurde unter Einbezug einer Arbeitsgruppe fertiggestellt. Weitere zielgruppenspezifische Handlungsleitfäden (z.B. für Kindertagesstätten oder die Schule) können zukünftig von diesem abgeleitet werden.
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Vgl. «Kindesschutzkonzept Kanton Schaffhausen», 2018.
Aktuell bestehen folgende zwei Fachgruppen im Kanton Schaffhausen: «Interdisziplinäre Fachgruppe Jugendhilfe» (Erziehungsdepartement) sowie «Fachgruppe Kinderschutz» (Departement des Innern). Vgl. «Reorganisation der Fachgruppen rund um das Thema Kindesschutz». Kanton Schaffhausen, Erziehungsdepartement. DS Sport, Familie und Jugend. Sozialdienst. Carlo Strohner (Sozialarbeiter FH). 2018.
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4. Weiterführende Empfehlungen
Die Mitglieder der Begleitgruppe, das Institut für Soziale Arbeit der Fachhochschule St. Gallen, die kantonale Jugendbeauftragte und Verantwortliche des Bundesprogramms sowie der Projektleiter empfehlen zur qualitativen Verbesserung des Schutzes der Schaffhauser Kinder und Jugendlichen die Umsetzung der beiden Konzepte, sowie die Erarbeitung weiterer zielgruppenspezifischer Handlungsleitfäden.
4.1 Umsetzung des Kindesschutzkonzepts
Für die Umsetzung des Kindesschutzkonzepts und die damit verbundenen Ziele benötigt es eine verantwortliche, im Bereich Kindesschutz qualifizierte und erfahrene Person mit einem Stellenumfang von 40% (Kindesschutzbeauftragter).8
4.2 Umsetzung Rahmenkonzept Fachgruppe Kind und Jugend
Für die Fallkoordination, sowie die Gewährleistung einer konstant hohen Qualität des Angebots der Fachgruppe Kind und Jugend, benötigt es eine im operativen Kindesschutz erfahrene Fachperson mit einem Stellenpensum von 20%.9 Des Weiteren bedarf es einer Verständigung der beiden Departemente (DI und ED) darüber, wie die Zusammenlegung der beiden bestehenden Angebote formell vollzogen werden soll.
4.3 Kantonale Handlungsleitfäden Kindeswohlgefährdung
Der Bedarf weiterer zielgruppenspezifischer Handlungsleitfäden wurde insbesondere von Vertretern aus der Volksschulbildung vehement gefordert. Mit der Umsetzung des Kindesschutzkonzepts Kanton Schaffhausen und den damit verbundenen personellen Ressourcen wird die Erstellung weiterer Handlungsleitfäden gewährleistet. Die unterschiedlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den beiden Konzepten umfassen ein Stellenpensum von insgesamt 60% und können durchaus von einer einzigen Fachperson erledigt werden. Diese drei weiterführenden Empfehlungen beruhen auf einem insgesamt dreijährigen, von der Fachhochschule St. Gallen begleiteten Analyse- und Entwicklungsprozess im Rahmen des Bundesprogramms «schützen.fördern.beteiligen 2016-2018». Die von den Fachpersonen empfohlene Umsetzung der unter Punkt 4 genannten Massnahmen ermöglichen dem Kanton Schaffhausen und seiner Regierung, den Schutz der hier lebenden Kinder- und Jugendlichen vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung nachhaltig zu verbessern. Ein starker kantonaler Kindesschutz hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben und die Biografie der schutzbedürftigen Schaffhauser Kinder- und Jugendlichen. Damit einhergehend erhöht ein verbesserter Schutz dieser Kinder deren Chancengleichheit betreffend ihrer Ausbildungs- und Aufstiegsperspektiven — und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zu mehr gesellschaftlicher Gerechtigkeit. Ausserdem kann ein starker kantonaler Kindesschutz der Entstehung von schweren individuellen Lebenskrisen von Kindern und Jugendlichen vorbeugen, ressourcenaufwendige Kindesschutzfälle verhindern und die finanziellen Ausgaben der Solidargemeinschaft entlasten.
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Vgl. «Kindesschutzkonzept Kanton Schaffhausen», Kap. 3.1 Kindesschutzbeauftragter. 2018.
Vgl. sowie «Rahmenkonzept Fachgruppe Kind und Jugend», Kap. 4.2 Fallkoordination Fachgruppe Kind und Jugend. (2018).
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Carlo Strohner Projektleiter Kindesschutzkonzept 2018
Michaela Hänggi Kantonale Jugendbeauftragte, Verantwortliche Bundesprogramm «schützen.fördern.beteiligen»
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Regula Flisch Institut für Soziale Arbeit IFSA