1 minute read

EINSCHREIBUNGEN/WIEDEREINSCHREIBUNGEN

Die Einschreibungen und Wiedereinschreibungen finden vom 1. bis 31. März 2023 ausnahmslos online statt.

Den entsprechenden Online-Dienst finden Sie auf unter folgendem Link: https://civis.bz.it/einschreibung-musikschule

<–

Wichtige Hinweise:

• Für Anmeldungen in den Fächern Elementares Musizieren (EM)/ Singen bzw. für die MusikkundeFächer (Theorie) ist immer eine Neuanmeldung zu machen, weil sich die Fachbezeichnung ändert.

• Für die Bestätigung des selben Fachbesuchs im kommenden Schuljahr (Instrumentalfach) ist eine Wiederanmeldung zu machen.

Bei Wiedereinschreibungen ersuchen wir, die Stammdaten (v.a. Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) zu kontrollieren und gegebenenfalls zu aktualisieren.

• Bitte beachten Sie, welches Angebot für Ihr Kind (bezogen auf das Alter und darauf, welche Klasse im kommenden Schuljahr 2023/2024 besucht wird) passend ist (siehe Übersicht Fächerangebot).

• Für die Fächer „Gesang“ und „Moderner Gesang“ ist ein Aufnahmetest vorgesehen.

Nach Abschluss der Anmeldungen werden sie von der Lehrperson kontaktiert, um einen Termin dafür zu vereinbaren.

• Bitte beachten Sie, dass der/die Anmelder/in auch der/die Rechnungsempfänger/in ist.

• Weitere detaillierte Informationen zu den Einschreibungen finden sie in der Studienordnung (Beschluss der LR vom 3. Februar2015, Nr.127) unter Art. 7, Art. 17, Art. 18.

• Bitte beachten Sie die darin enthaltenen Bestimmungen, insbesondere jene zu den Studiengebühren, den Leihgebühren, den Zahlungspflichten und den Fälligkeiten.

Bei Abmeldungen nach dem 25. Oktober des laufenden Schuljahres ist die volle Studiengebühr zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der bis dahin besuchten Unterrichtseinheiten.

Es wird empfohlen, bereits im frühen Alter mit dem „Eltern-Kind-Musizieren“ oder mit der „Musikalischen Früherziehung“ zu beginnen.

Beim Erlernen eines Instrumentalfaches ist der begleitende Besuch eines Theorie- oder Ergänzungsfaches aus dem Bereich „Elementares Musizieren“ vorgesehen.

Warum?

• Weil das Singen, Sprechen und Tanzen als Ausdrucksmittel eingesetzt wird.

• Weil die Sozialisations- und Kommunikationsfähigkeit der Schüler*innen in einem zwanglosen Rahmen gefördert wird.

• Weil das Hören und Erleben von Musik gefördert wird.

• Weil die Grundbegriffe der Musikkunde in kindgerechter, anschaulicher Weise vermittelt werden.

This article is from: