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Einleitung
Geografie
Die Haupttäler Südtirols sind das Etschtal, das Eisacktal und das Pustertal, die von den Flüssen Etsch, Eisack und Rienz durchflossen werden.
Zwei Drittel Südtirols liegen oberhalb von 1.500 Meter Meereshöhe, nur 14 Prozent unterhalb von 1.000 Meter. Große Teile des Landes sind Almen, darunter die 57 Quadratkilometer große Seiser Alm.
Südtirol hat Anteil an 13 Gebirgsgruppen der Ostalpen, darunter die vollständig in Südtirol liegenden Sarntaler Alpen, dazu Teile der Ötztaler, Stubaier und Zillertaler Alpen, der Venedigergruppe, der Ortler-Alpen und der Dolomiten. Teile der Dolomiten wurden von der UNESCO 2009 als „Welterbe Dolomiten“ anerkannt.
Zu den bedeutendsten Seen gehören der Kalterer See, die Montiggler Seen, der Karersee und der Pragser Wildsee, dazu kommen viele kleine Seen in den Bergen, darunter die Spronser Seen. Das größte stehende Gewässer ist der für die Stromerzeugung künstlich aufgestaute Reschensee (5,23 Quadratkilometer). Autonomie
Das Erste Autonomiestatut von 1948 wurde von vielen Südtirolern als unzureichend empfunden, da es eine Regionalautonomie einführte und die Deutschsprachigen in der Region in der Minderheit waren. Sie stellten etwa ein Drittel der Bevölkerung. Außerdem wurden die Autonomiebestimmungen nur schleppend umgesetzt.
Nach mehrjährigen Verhandlungen trat 1972 das Zweite Autonomiestatut in Kraft, bis 1992 ging ein Großteil der Gesetzgebungsbefugnisse an die beiden Provinzen über, die seitdem – anders als die 15 italienischen Regionen mit Normalstatut und die vier anderen autonomen Regionen – über eine „Sonderautonomie“ verfügen.
Staatliche Zuständigkeiten sind zum Beispiel Polizei und Justiz, Verteidigung und Einwanderung. Primäre Zuständigkeiten (Südtirol kann eigene Gesetze erlassen) sind zum Beispiel Kultur, Berufsbildung, Soziales, Straßen und öffentlicher Verkehr, Kindergärten, Tourismus, Handwerk, Industrie, Landschaft und Wohnbau. Sekundäre Zuständigkeiten (in diesen Bereichen gelten die Staatsgesetze, Südtirol kann Details regeln) sind zum Beispiel Schule, Gesundheit und Sport.
Bis heute gehen immer wieder neue Kompetenzen auf das Land über, jedoch müssen Landeskompetenzen auch immer wieder gegen die römische Zentralregierung verteidigt werden: Usus in einem föderalen System.