SPECIAL Neues Bundesverwaltungsgericht 2012

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www.leaderonline.ch April 2012 Preis Fr. 5.00

S O N D E R AU S G A B E Z U M N E U E N B U N D E S V E RWA LT U N G S G E R IC H T

Thomas Scheitlin:

«Das Bundes­ verwaltungsgericht passt perfekt nach St.Gallen» Seite 28



Editorial 3

Wahrgenommene Verantwortung Die Eröffnung des neuen Bundesverwaltungsgerichts am Standort St.Gallen ist nicht nur für Stadt und Region ein bedeutsames Ereignis – es ist auch für die hiesige Bevölkerung ein Grund, stolz zu sein: Stolz darauf, dass alle Ostschweizer Parlamentarier gemeinsam für St.Gallen gekämpft haben. Stolz darauf, dass St.Gallen den Zuschlag erhalten hat. Und stolz darauf, dass im Chrüzacker ein auch repräsentatives Gebäude entstanden ist, das an einem «Einfallstor» zur Stadt steht und dem Besucher eine gewisse Grossstädtigkeit (und Grosszügigkeit) signalisiert. Grund genug für das Unternehmermagazin LEADER, dem Neubau ein eigenes Magazin zu widmen, das den Bau und seine Bedeutung vorstellt. Schliesslich bot das neue Bundes­ verwaltungsgericht nicht nur während seiner Entstehung vielen Menschen Arbeit, sondern es wertet die Region St.Gallen schlagartig um rund 400 zusätzliche Arbeitsplätze auf. Dem Kanton St.Gallen sei an dieser Stelle insbesondere dafür gedankt, dass er sich nicht dazu verleiten liess, für das Bundesverwaltungsgericht einen reinen Zweckbau hochzuzie­ hen, sondern dass er als Vorbild für ästhetisches Bauen figuriert hat. In Zeiten grossen Spardrucks ist es allen Beteiligten hoch anzurechnen, dass nicht nur etwas Zweckmässi­ ges, sondern auch etwas ästhetisch Ansprechendes entstanden ist. Schliesslich stehen Bauwerke während Jahrzehnten im Blickfeld nicht nur der Nutzer, sondern auch der Öffentlichkeit. Und reine Zweckbauten sind meist eine Beleidigung fürs Auge. Gut, dass dies beim neuen Bundesverwaltungsgericht vermieden worden ist. Künftige Generationen werden es den Verantwortlichen danken, dass es ihnen gelungen ist, einen Bau zu schaffen, der funktional, nachhaltig, zweckmässig, durchdacht und ansprechend gestaltet ist. St.Gallen braucht mehr solche Bauherren, die nicht nur auf den Franken schielen, sondern sich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst sind, die rund um den Bau lebt und arbeitet und ihm zwangsläufig ausgesetzt ist. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Sie das neue Bundesverwaltungsgericht in die­ sem Magazin und am Tag der offenen Türe vom 28. April 2012 kennenlernen können – und hoffe, dass Sie sonst mit ihm recht wenig in Kontakt treten müssen.

Stephan Ziegler Chefredaktor MetroComm AG

SPECIAL | April 2012


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Inhalt 5

«Wir bauen so, dass wir auch in Zukunft etwas zu zeigen haben» Regierungsrat Willi Haag hat den «Kampf» ums neue Bundesverwaltungsgericht (BVGer) von Anfang an miterlebt. Seite 10

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April 2012 Preis Fr. 5.00

U NGSG E U E N B U N D E S V E RWA LT S O N D E R AU S G A B E Z U M N

E R IC H T

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Vorwort: Wahrgenommene Verantwortung Die Eröffnung des neuen Bundesverwaltungs­ gerichts ist nicht nur für Stadt und Region ein bedeutsames Ereignis – es ist auch für die hiesige Bevölkerung ein Grund, stolz zu sein.

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Zur Architektur des neuen Bundesverwaltungsgerichts Das Neubauprojekt bildet den städtebaulichen Abschluss des auslaufenden Rosenberges zum Feldli­Quartier.

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Hintergrund: Einigkeit macht stark Dass das neue Bundesverwaltungsgericht nach St.Gallen kommen konnte, war anfangs alles andere als klar. Ein Krimi in mehreren Etappen.

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Hintergrund: Alle ziehen an einem Strick Am 1. Juli 2012 nimmt das Bundesverwal­ tungsgericht (BVGer) in St.Gallen seine Arbeit auf. Bis es soweit kommen konnte, waren insbesondere zwei Hürden zu nehmen.

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Schlüsselübergabe: «Das Bundesverwaltungsgericht passt perfekt nach St.Gallen» Am 11. Januar 2012 hat der Kanton St.Gallen die Schlüssel an das Bundesverwaltungs­ gericht übergeben. Damit ging eine gut drei­ jährige intensive Bauzeit zu Ende.

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Essay: Warum Gerichte wie Gebäude sind Gerichte sind seltsame Instanzen. Sie sprechen Recht, und je nach Zuständigkeit und Verfahren tun sie das sogar abschliessend.

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Damals: Zur Geschichte der Justiz im alten St.Gallen Geköpft, gehängt, verbrannt und ertränkt wurde in früheren Zeiten auch in der Reichsstadt und Republik St.Gallen.

SPECIAL zum neuen Bundesverwaltungsgericht St.Gallen Impressum

Thomas Scheitlin:

«Das Bundesverwaltungsgericht passt perfekt nach St.Gallen» Seite 28

Magazin LEADER, MetroComm AG, Zürcherstrasse 170, 9014 St.Gallen, Telefon 071 272 80 50, Fax 071 272 80 51, leader@metrocomm. ch, www.leaderonline.ch | Verleger: Natal Schnetzer | Redaktion: Dr. Stephan Ziegler (Leitung), sziegler@metrocomm.ch | Autoren in dieser Ausgabe: Stephan Ziegler, Stefan Millius, Ernst Ziegler | Fotografie: Bodo Rüedi, Philipp Baer | Geschäftsleitung: Natal Schnetzer, nschnetzer@ metrocomm.ch | Anzeigenleitung: Walter Böni, wboeni@metrocomm.ch | Marketingservice/Aboverwaltung: Irene Hauser, sekretariat@met­ rocomm.ch | Abopreis: Fr. 60.– für 18 Ausgaben | Erscheinung: Der LEADER erscheint 9x jährlich mit Ausgaben Januar/Februar, März, April, Mai, Juni, August, September, Oktober, November/Dezember, zusätzlich 9 Special­Ausgaben | Gestaltung/Satz: Tammy Rühli, truehli@metrocomm.ch | Produktion: Sonderegger Druck AG, Weinfelden | LEADER ist ein beim Institut für geistiges Eigentum eingetragenes Markenzeichen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Haftung. ISSN 1660­2757

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6 Architektur

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Architektur 7

Zur Architektur des neuen Bundesverwaltungsgerichts Das Neubauprojekt bildet den städtebaulichen Abschluss des auslaufenden Rosenberges zum Feldli-Quartier. Es dehnt die öffentlichen Nutzungen (Gerichtssäle) entlang einer Parkanlage um die bestehende Villa Naef aus und setzt sie in ein kontrapunktisches Verhältnis zu den aufgetürmten, zweigeschossigen Pools der Verwaltung. Text: Staufer & Hasler Architekten, Frauenfeld

«Das Gerichtsgebäude soll einladend wirken, die Justiz und Gerechtigkeit reflektieren sowie die Vor­ stellung von Recht materialisieren» – so lautete die Zielsetzung für das neue Bundesverwaltungsgericht im Wettbewerbsprogramm. Als demokratische Insti­ tution kehrt der Bau seine innere Organisation nach aussen: Der ausladende Gerichtsflügel formt in der Hanglage einen öffentlichen Park und empfängt die Besucher. Ein massiver Sockelbau fasst das Generalsekretariat und trägt die fünf gestapelten, doppelgeschossigen Abteilungen. Auch das Tragwwerk wird aussen ab­ lesbar: Sichtbetonelemente bilden einen Fassaden­ kranz, der zusammen mit dem inneren Kern das Bau­ werk trägt. Je nach Distanz und Blickwinkel zeigen sich dem Be­ trachter unterschiedliche Erscheinungsformen des Turms. Über das Flüchtige und Modische hinaus soll der Bau Kontinuität und demokratische Werte ver­ mitteln, indem er klassische Elemente der Architek­ tur zeitgeäss interpretiert. Im Innern fördert ein Raumsystem aus grosszügigen, repräsentativen und kleineren, behaglichen Einhei­ ten die Kommunikation und ein ruhiges Arbeiten. Auch hier soll jedes Material seinen «wahren» Cha­ rakter entfalten: Farbige Terrazzoböden werden in

den Hallen und den Gerichtssälen ausgelegt, warme Holzverkleidungen umgreifen den Raum. In einem einheitlichen Materialkonzept erhält jeder Bereich seine eigene Identität. www.staufer-hasler.ch

Die Fakten auf einen Blick: Bauherrschaft: Hochbauamt Kanton St.Gallen Gebäudeart: Neubau in Massivbauweise Gesamtbaukosten: 106 Mio. SFr. Bauvolumen SIA 416: 86 500 m3 Geschossfläche SIA 416: 24 500 m2 Arbeitsplätze: 430 Gebäudehöhe: max. 49 m Geschosse: 15 (davon 13 oberirdisch) Aussenabmessungen Turm: 39.9 x 30.3 m Länge Flügel inkl. Turm: 111.58 m Stützenraster Fassade Turm: 1.2 m Spannweite Kern-Fassadenstütze: 8 m Geschosshöhe: 3.3 m Raumhöhe Büros: 2.7 m Tiefgarage: 110 Einstellplätze Standard: Minergie Wettbewerb: Dezember 2005 Realisierung: Spatenstich Sept. 2008, Fertigstellung Dez. 2011 Verantwortliche Mitarbeit: Rico Lauper, Christian Mösli, Emil Häberlin, Susi Plaas Bauleiter: Walter Bretscher Landschaftsarchitekt: Rotzler Krebs Partner GmbH, Winterthur Konzeptingenieur: Conzett Bronzini Gartmann AG, Chur Ausführende Ingenieure: Bänziger Partner AG, St. Gallen Haustechnikplaner: Calorex Widmer & Partner AG, Wil Fotograf: Roland Bernath, Zürich Leistungsumfang Staufer & Hasler: Projekt, Kostenplanung, GU-Submission Core & Shell, Ausführungsplanung, Oberbauleitung SPECIAL | April 2012


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Gebäude-Elektroengineering im Fokus vieler Einflussfaktoren Gebäude-Elektroengineering ist anspruchsvoll. Komplexe Anlagen für Starkund Schwachstrom, Security, Safety, Kommunikation, Gebäudeautomation sowie Beleuchtung müssen projektiert und koordiniert werden. Die durch Investoren, Ersteller, Nutzer und Betreiber von modernen Bürogebäuden gestellten Anforderungen sind hoch und erfordern eine vernetzte Betrachtungsweise.

Die Pflichtenhefte enthalten Kriterien bezüglich Energieeffizienz, Automatisierung, Umweltbelastung, Sicherheit, Kommunikation, Anlagenverfügbarkeit, Lebensdauer, Bedienerfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit u.v.m. Die Gebäude- und Elektroingenieure sind für die Projektierung, Ausführungsplanung, Bauüberwachung bis zur Inbetriebnahme und der Betriebsoptimierung eines Gebäudes verantwortlich und stellen alle Prozesse sicher. Das neue Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen erfüllt bezüglich Technik, Energie und Sicherheit höchste Anforderungen. Ein technisches Meisterwerk ist entstanden!

Energieeffizienz dank Raumautomation Weltweit wird ca. 40% der Energie in Gebäuden verbraucht. Mit den heutigen verfügbaren Technologien können in Gebäuden bis 50% der Energie und Kosten gespart werden. Die Anlagen und Systeme im Neubau Bundesverwaltungsgericht St Gallen sind ein wegweisendes Bespiel dazu, wie energieeffizient Dienstleistungsgebäude betrieben werden können. Zur Optimierung der Energieeffizienz wird ein integrales Raumautomationssystem eingesetzt. Dieses bündelt die Kriterien sämtlicher physikalischer Grössen zur bedarfsgerechten Regulierung der Energiezufuhr und Energieaufbereitung. Der Bedarf an Wärme-, Kälte oder elektrischer Energie für die Beleuchtung wird in Abhängigkeit der Raumnutzung und den zur Verfügung stehenden freien Energiequellen auf ein Minimum reduziert. Beispiele: Sonnenlicht am Tag, kühle Aussenluft in der Nacht. Der Einsatz eines Raumautomationssystems unterstützt demnach die Reduktion der stetig steigenden Energiekosten sowie die Erfüllung der wachsenden Anforderungen bezüglich Komfort. Gebäudeautomation In modernen Gebäuden ist die regeltechnische Zusammenführung aller technischen Einrichtungen wie Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Beschat-

tung eine grosse Herausforderung. Nur mit integralen Automationslösungen können die verschiedenen Gewerke energieeffizient betrieben werden. Dieses Zusammenspiel setzt ein Gesamtsystem voraus, welches mehr als die bisher bekannte Mess-, Steuer-, Regel- und Leittechnik beherrscht.

Umweltbelastung Der Schutz der Umwelt spielt bereits in der Projektierung eine entscheidende Rolle. Nur hocheffiziente Anlagen erfüllen die heutigen energetischen beziehungsweise umwelttechnischen Anforderungen. Sie müssen entsprechend ihrer Betriebsart dimensioniert werden, damit die Umweltbelastung möglichst tief gehalten werden kann. Nur mit einer optimalen Auslegung und genauen Spezifikation der Schnittstellen können die entscheidenden Faktoren wie Betriebsdauer, Anzahl Schaltzyklen oder beispielsweise auch die Speicherbewirtschaftung optimal beeinflusst werden. Sicherheit Für die Gewährung der hohen Anforderungen bezüglich Sicherheit für Personen und Sachen sind verschiedene Anlagen und Systeme vorgesehen. Brandmeldeanlagen dienen der Brandfrüherkennung und übermitteln entsprechende Meldungen mit detaillierten Informationen über die betroffene Gebäudezone auf zentrale Erfassungs- und Kontrollsysteme sowie direkt zur Feuerwehr der Stadt St.Gallen. Automatische Sprinkleranlagen zur Brandbekämpfung übernehmen unmittelbar nach der Branddedektion die Löschaufgaben in besonders sensiblen Bereichen noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr. Im Falle von Störungen im Bereich der Stromversorgung erfolgt eine automatische Aktivierung der Fluchtwegbeleuchtung über Notbeleuchtungsanlagen. Die inneren und äusseren Blitzschutzsysteme übernehmen präventive Aufgaben in der Vermeidung SPECIAL LEADER | April 2012


Publireportage 9 3

wichtigsten Anlageteile der externen oder internen Stromversorgung werden im Störungsfalle unterbruchsfrei durch die USV-Anlagen gespiesen.

Lebensdauer Die Lebensdauer einzelner Systeme und Komponenten ist sehr unterschiedlich und erfordert ein entsprechendes Unterhalts- resp. Wartungskonzept. Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen über die voraussichtliche Systemlebensdauer ist von grosser Relevanz. Im Zuge der rasanten technischen Entwicklung müssen bestehende Anlageteile noch vor erreichen der technischen Lebensdauer durch neue ersetzt werden können, um den stets wachsenden Anforderungen zu genügen.

von Schäden und Störungen hervorgerufen durch Blitzschlag. Für Objekte dieser Sicherheitskategorie sind Einbruchmeldeanlagen mit direkter Verbindung zur Polizei sowie Zutrittskontrollsysteme nicht wegzudenken.

Kommunikation Ein modernes Kommunikationsnetzwerk mit über 1800 Anschlüssen, versorgt ca. 400 Arbeitsplätze mit EDV, Telekommunikation sowie weiteren Systemen und Komponenten, welche sich in die IP-Umgebung und passive Netzstruktur integrieren lassen. Zur Gewährleistung einer hohen Übertragungskapazität, werden modernste Komponenten eingesetzt, welche die Anforderungen der ISO-Zertifizierung und den IEEE-standards erfüllen. Anlagenverfügbarkeit Die Verfügbarkeit als Mass für die Zuverlässigkeit der Anlagen und Systeme wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst und hängt von diversen Komponenten ab. Die externe Energieversorgung, d.h. im konkreten Fall die Stromversorgung durch die St.Galler Stadtwerke übernimmt daher bei diesem Kriterium eine Hauptfunktion ein. Die St.Galler Stadtwerke stellen dazu eine eigenständige Trafostation mit zwei Transformatoren zur Verfügung und erfüllen somit die gestellten Anforderungen in hohem Masse. Ebenso von entscheidender Bedeutung ist die interne Energieversorgung, d.h. das Versorgungskonzept innerhalb des Gebäudes. Wichtige Anlagen wie Feuerwehrlift oder die Entrauchungsanlagen werden entsprechend den relevanten Richtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) doppelt, d.h. mit 2 unabhängigen Versorgungsleitungen elektrisch eingespeist. Fallweise werden zur Erhöhung der Verfügbarkeit und damit auch der Betriebssicherheit der Anlagen redundante, unterbruchfreie Spannungsversorgungen (USV) eingesetzt. Die

Bedienerfreundlichkeit Ein auf die Nutzer ausgerichtetes Konzept trägt wesentlich zu einem sicheren und effizienten Betrieb bei. Dank normierter Gebäudeautomatisierungsfunktionen und Kommunikationsprotokollen, kann eine umfangreiche Bedienung und Interoperabilität (= Fähigkeit zur Zusammenarbeit von verschiedenen Systemen), auch zwischen Geräten verschiedener Hersteller, gewährleistet werden. Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für einzelne Anlagen, Systeme und Komponenten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Zudem sind für die Erfüllung der hohen Anforderungen bezüglich Energieeffizienz, Automatisierung, Umweltbelastung, Sicherheit, Kommunikation, Anlagenverfügbarkeit, Lebensdauer, Verfügbarkeit, Bedienerfreundlichkeit Mehrinvestitionen zu tätigen. Die Quantifizierung, d.h. die objektive Bewertung der Mehrwerte hervorgerufen durch diese Mehrinvestitionen beeinflussen das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung nebst der voraussichtlichen Lebensdauer einzelner Komponenten wesentlich. Die vorliegenden Erfahrungszahlen zeigen auf, dass sich in der Regel obgenannte Mehrinvestitionen in weniger als 5 Jahren amortisieren lassen. Ein weiterer positiver «Nebeneffekt» ist die Erhaltung der Arbeitsproduktivität durch den erhöhten Komfort d.h. eine als neutral empfundene Umgebungstemperatur am Arbeitsplatz. Zudem verringert eine verbesserte Arbeitsumgebung die Fehlzeiten, den Mitarbeiterschwund und reduziert somit Einstellungskosten.

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10 Interview

«Wir bauen so, dass wir auch in Zukunft attraktiv sind» Regierungsrat Willi Haag hat den «Kampf» ums neue Bundesverwaltungsgericht (BVGer) von Anfang an miterlebt. Als Vorsteher des St.Galler Baudepartements war er auch in Planung und Ausführung hautnah involviert. Im Interview blickt Haag auf die Entstehungsgeschichte des BVGer zurück, zieht ein Fazit und ist sicher, dass es dereinst als charakteristische Baute des frühen 21. Jahrhunderts angesehen wird. Text: Stephan Ziegler Bild: Bodo Rüedi

Willi Haag, ist das BVGer ein gutes Geschäft für den Kanton St.Gallen? (lacht) Das war nie das Thema. Grundsätzlich hat der Bund entschieden, dass seine Institutionen künftig mehr dezentral platziert und nicht mehr nur in Bern konzentriert werden. Und wenn der Bund dezentralisieren will, muss er ja auch vor Ort

«Der Kanton St.Gallen ist es gewohnt, grosse Infrastrukturbauten zu erstellen. » die notwendige Infrastruktur anbieten. Nun hat er aber eine Schuldenbremse und damit keine Mittel, ein neues BVGer zu bauen. Damit kam man zur Lö­ sung, dass wir den Bau erstellen und ihn dem Bund vermieten. Das Vertragskonstrukt zwischen Bund und Kanton St.Gallen erstreckt sich über 50 Jahre. Der Bund zahlt Miete, der Kanton amortisiert. Dann wird das Gebäude im guten Zustand dem Bund schuldenfrei übergeben. Das ist eine Art «Miete­ kauf» mit Standortbeitrag, wenn man so will – und für St.Gallen sicher kein schlechtes Geschäft.

Dass diese Form der Zusammenarbeit zustande gekommen ist, ist auch ein Vertrauensbeweis seitens des Bundes, denke ich? Ganz offensichtlich. Der Kanton St.Gallen ist es ge­ wohnt, grosse Infrastrukturbauten zu erstellen. Das hat uns sicher auch das Vertrauen des Bundes gegeben. Denken Sie an FHS, Spital, Uni oder Ver­ waltung: Wir haben Erfahrung im Durchführen von Wettbewerben und im Realisieren von grossen Pro­ jekten. Auch der Bund geht ähnlich vor, darum hat­ ten wir von Anfang an keine grundsätzlich anderen Vorstellungen. Dass es soweit kommen konnte, war einem einmaligen Glücksfall zu verdanken: Alle Ostschweizer

Kantone haben an einem Strick gezogen, alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, von links bis rechts, haben sich hinter das Projekt gestellt. Richtig. Sonst wäre das gar nicht möglich gewesen. Ein nochmaliger grosser Dank an alle an dieser Stel­ le! Wir haben nicht nur als Ostschweiz lobbyiert, sondern uns auch als einheitliche Ostschweiz prä­ sentiert, wir haben Werbeveranstaltungen organi­ siert und die Ostschweiz den Bernern und Welschen näher gebracht – geografisch, kulturell und kulina­ risch. Die einen tun sich noch etwas schwer mit dem Umzug, aber das ginge wohl jedem so, der seinen Ar­ beitsplatz um über 200 Kilometern verlegen muss. Wenn ich mich beruflich verändern will, dann bewerbe ich mich und weiss automatisch, wo mein neuer Arbeitgeber ist. Hier war das anders … Plötzlich zieht der Arbeitgeber 200 km weiter weg… Das ist eine neue Situation. Ich würde mir da einen Umzug auch überlegen und erst vielleicht als Wo­ chenaufenthalter arbeiten. Es gibt alles: die, die von Anfang an ja zur Ostschweiz gesagt haben, dann die Pendler bzw. Wochenaufenthalter – und natürlich auch die, die gesagt haben: Nein, wir ziehen nicht in die Ostschweiz. Das ist logisch. BVGer­Präsident Markus Metz etwa hat aber schon letztes Jahr eine Eigentumswohnung in Teufen gekauft und wohnt seit Anfang 2012 hier. Abgesehen davon ist es ja auch nicht schlecht, wenn es auch noch Stellen für Hiesige am BVGer hat. Das ergibt auch eine gute Durchmischung, klar, und belebt den Arbeitsmarkt, mit dem wir aber zum Glück keine Probleme haben. Interessant ist, dass sich auch schon viele Ostschweizer auf freie Stellen ans BVGer nach Bern beworben haben. Die kommen jetzt einfach wieder nach Hause. Das BVGer scheint also auch ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. SPECIAL | April 2012


Interview 11

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Interview 13 Natürlich. Die positiven Effekte neben den neuen Arbeitsplätzen sehe ich darin, dass Menschen aus der ganzen Schweiz die Ostschweiz besser kennen­ lernen und in ihrer Heimatregion dann Werbung für uns machen. Also beste Mund­zu­Mund­Propagan­ da. Auch mit der reinen Erwähnung «Das BVGer in St.Gallen hat entschieden…» in den Medien wird St.Gallen prominenter positioniert. Damit wird die Ostschweiz dem Rest der Schweiz näher gebracht und bekannter gemacht.

Sie haben den Kampf ums BVGer von Anfang an miterlebt. Ja. Der hat 2001 mit dem Lobbying für St.Gallen an­ gefangen, im Juni 2002 fiel dann der Entscheid des Parlaments für St.Gallen. Dann wurde es konkret: Der Bund hat seinen Bedarf und seine Ansprüche formuliert, und wir haben einen offenen Architek­ turwettbewerb ausgeschrieben, an dem gegen 200 Bewerber teilgenommen haben – bis Berlin oder

«Mit dem Resultat bin ich persönlich sehr zufrieden.» Hamburg. Im Dezember 2005 fiel der Entscheid zu­ gunsten Staufer & Hasler Architekten aus Frauen­ feld, die in St.Gallen schon die Kantonsschule Wil gebaut haben. Dann ging es an die Detailarbeiten, mit drei Partnern, wohlgemerkt: das Bundesamt für Bauten und Logistik, das BVGer und wir. Am 4. Sep­ tember 2008 war Spatenstich, verbunden mit einem «Personalausflug» des BVGer nach St.Gallen. Da ha­ ben wir Land und Leute vorgestellt und damit viel Goodwill geerntet.

Denken Sie, die Wohnungssituation in St.Gallen wird wegen des BVGer angespannter? Nein. Die einen wollen in die Region, in die Berge oder an den See, die anderen in die Stadt – das ver­ teilt sich vom Bodensee bis zum Alpstein. Durch das BVGer haben wir die Chance, unsere Region in der ganzen Schweiz bekannt zu machen. Das ist ein Werbeträger für uns.

Das BVGer steht, das Resultat überzeugt. Würden Sie heute wieder alles genauso machen? Mit dem Resultat bin ich persönlich sehr zufrieden. Es gibt nur einen Punkt, den ich heute anders sehe: Unten am Chrüzacker steht das BVGer, oben stehen die Stadtvillen. Vorgesehen war für beide Teile ein einheitlicher Architekturwettbewerb, damit das Ganze harmonisch zusammenpasst. Als Präsident der Jury konnte ich beobachten, dass sich die Fach­ leute nicht einig waren, welches nun das beste Ge­ samtprojekt sei. Man wollte vom einen Projekt das eigentliche BVGer, vom anderen die Wohnüberbau­ ung. Dann beschloss man, zwei Sieger zu küren. Da­ mit gerieten zwei Philosophien aneinander. Darum haben wir nun die Situation des dominanten BVGer mit der relativ nahen Wohnüberbauung. Da würde ich heute mein Veto einlegen. Die Stadtvillen kom­ men aber beim Publikum sehr gut an. Konnte der Kanton bei der Planung seine Vorstellungen einbringen? Ja, weil ja ein Wettbewerb durchgeführt wurde und man in der Ausschreibung formulierte, was man braucht. Wieviele Räume, was für Räume, was für ein gestalterischer Rahmen? Da kamen unheim­ lich viele gute Ideen zusammen. In der Jury sassen Bund, Kanton, Stadt und Nutzer und so haben alle miteinander das Erscheinungsbild des BVGer be­ stimmt. Für den Innenausbau konnte dann natür­ lich der Nutzer seine Anliegen einbringen, und das Bundesamt für Bauten und Logistik hat eine strikte Kostenkontrolle durchgeführt. Wir mussten auf den Ausbau keinen Einfluss nehmen, haben einfach das Ganze durchgezogen. Die Jury hat eine gute Wahl getroffen, das BVGer repräsentiert und erfüllt sei­ nen Zweck. Wird es dank des BVGer auch neue Firmenansiedlung geben? Es gibt sicher Synergien mit Lehre und Forschung an der Universität. Da entstehen Wechselwirkun­ gen, die für beide Teile sehr befruchtend sein kön­ nen. Und dann leben die Leute hier, die am BVGer arbeiten, sie konsumieren und verbringen ihre Frei­ zeit bei uns – das ist eine willkommene Aktivierung. Firmenansiedlungen direkt sehe ich eher nicht. Ein kleines Intermezzo in der Erfolgsgeschichte war das «Leopardenhaus» auf der St.Leonhardsbrücke, SPECIAL | April 2012


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Interview 15 das man dem Bund erst als neues BVGer verkaufen wollte. Moment – damals hat der Bund gedrängt: Welcher Standort könnte uns was bieten – und zwar schnell? Da waren wir in der glücklichen Lage, ein bewillig­ tes Projekt vorzulegen, das rasch hätte realisiert werden können. Dann fand der Bund aber doch, dass er einen repräsentativen Bau aufgrund eines Wettbewerbs wolle und nicht nur zweckmässige Büros – und das Tempo war plötzlich nicht mehr so wichtig. Unser ursprüngliches Angebot ans Bundes­ parlament sollte signalisieren: a) Wir wollen und b) wir können ein geeignetes Gebäude zur Verfügung stellen, wenn nötig auch sehr schnell. Heute ist es Mode, Türme in einer Art «Schiessschartenarchitektur» zu bauen. Ein längerer Trend der Zeit? Man wird dereinst sagen: Das ist eine typische Jahr­ hundertwendearchitektur, mit der beginnenden Bo­ denverknappung hat man solche Türme gesetzt und nicht mehr in die Breite gebaut. Ob der Kommentar dann lautet: Damals hat man den Trend schon er­ kannt, kann ich heute natürlich nicht sagen… Sol­ che Türme werden in unserer Epoche und auch in unserer Stadt gezielt gesetzt. Das werden vielleicht Baudenkmäler unserer Zeit. Also mehr als Zweckbauten? Definitiv. Der Kanton geht mit gutem Beispiel vor­ an, denken Sie an die Lokremise, wo uns ein Bijou gelungen ist, denken Sie an die FHS, an das neue Verwaltungsgebäude Oberer Graben oder ans Kan­ tonsspital (Pathologie). Auch die Alterspsychiatrie Pfäfers gehört hier dazu. Wir haben eine Vorbild­ funktion und müssen solide, nachhaltig, energie­ bewusst – und ästhetisch ansprechend bauen. Der Vorwurf von Luxusbauten, den wir im Parlament manchmal hören, kann man nicht stehen lassen. Wir haben bewiesen, dass wir im interkantonalen Benchmark nicht über die Stränge schlagen. Schön ist nicht automatisch teuer, aber es ist das, was Freu­

Regierungsrat Willi Haag Willi Haag (FDP; *1947) ist Vorsteher des Bau­ departements des Kantons St.Gallen. Der frühere Gemeindepräsident von Wittenbach SG war von 1996 bis 2000 Mitglied des Grossen Rates und wurde im Jahr 2000 in die Regierung gewählt, die er 2005/2006 sowie 2010/2011 präsidierte. Haag ist verheiratet, lebt in Wittenbach und hat einen Sohn (*1986) und eine Tochter (*1987).

de macht und was man langfristig der nächsten Generation mit gutem Gewissen übergeben kann. Überdimensioniert oder luxuriös bauen wir aller­ dings nicht.

Damit nimmt der Kanton tatsächlich eine Vorbildfunktion ein, allerdings nicht nur gegenüber der Wirtschaft oder der Industrie, sondern auch gegenüber den Gemeinden. So ist es. Denn wir haben hier nicht nur einen Wirt­ schafts­, sondern auch einen Wohn­ und einen Le­ bensraum. Hässliche Gebäude ziehen niemanden an. Schauen Sie sich Prospekte von Städten, Ge­ meinden oder Regionen an: Da werden liebliche Ge­ genden, idyllische Ecken und schöne Gebäude ge­ zeigt. Reine Zweckbauten will niemand sehen, die locken keinen in eine bestimmte Gegend. Also müs­ sen wir darauf achten, dass wir so bauen, dass wir auch in Zukunft attraktiv sind. Ich hoffe, dass auch das neue BVGer bald in einem Prospekt erscheint. Davon bin ich überzeugt. Stellen Sie sich die Fami­ lie eines Bundesrichters vor: Der Frau und den Kin­ dern ist es doch egal, ob der Papa ein schönes Büro hat. Sie wollen wissen, wie es um die Bildung, die Gesundheit, die Kultur steht – und wie sieht der Le­ bensraum aus, in dem sie sich künftig bewegen? Da­ rum darf man Zweckmässigkeit und Ästhetik beim Bauen nicht trennen. Und das ist uns beim BVGer gelungen.

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16 Hintergrund

Einigkeit macht stark Dass das neue Bundesverwaltungsgericht in die Ostschweiz kommen konnte, war anfangs alles andere als klar. Ein Krimi in mehreren Etappen ging dem Entscheid für St.Gallen voraus. Text: Stephan Ziegler Bilder: swiss­image.ch

Die Einrichtung eines unabhängigen Gerichts für die Behandlung von Beschwerden gegen Verfügun­ gen von Bundes­ und teilweise auch kantonaler Ver­ waltungen stellt einen wichtigen Ausbau des Rechts­ schutzes dar. Dass es ein solches Gericht brauche, darüber waren sich Volk und Parlament einig. Die grössere Knacknuss bedeutete die Frage, wohin das neue Gericht schlussendlich zu stehen kommen sol­ le. Lange sah es so aus, als würde Freiburg das Ren­ nen machen.

Stadt und Region haben am gleichen Strick gezogen, um das Gericht nach St.Gallen zu bringen.

Krimi in mehreren Akten Im März 2000 beschloss das Schweizer Stimmvolk in einer Abstimmung eine umfangreiche Justizreform. Ihr Kernstück war die Schaffung zweier neuer erstin­ stanzlicher Bundesgerichte, des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Nach aufwen­ digen Evaluationen und langen politischen Diskussi­

onen (siehe Box «Der Weg nach St.Gallen») bestimm­ ten die eidgenössischen Räte im Juni 2002 St.Gallen als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts und Bellin­ zona als Sitz des Bundesstrafgerichts. Die damalige Ausserrhoder Nationalrätin Dorle Val­ lender erinnerte sich im «St.Galler Tagblatt» vom 26. Juni 2002 an den denkwürdigen 20. Juni 2002, als der Nationalrat doch noch auf die Linie des Stände­ rates eingeschwenkt ist und St.Gallen als Standort bestimmt hat: «Nachdem der Ständerat erwartungs­ gemäss weiterhin an Bellinzona und St.Gallen fest­ gehalten hatte (am Vortag, Anm. der Redaktion), lag das Geschäft wieder in der Rechtskommission des Nationalrates. Die Sitzung war auf 7.30 Uhr ange­ setzt, vor den Ratsverhandlungen, auf den vorletz­ ten Tag der Session. Wie würde die Kommission wohl entscheiden? Wer würde anwesend sein, wer würde sich vertreten lassen? Punkt 7.30 Uhr wird wieder

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Hintergrund 17

Der Weg nach St.Gallen 12. März 2000: Das Schweizer Stimmvolk nimmt die Justizreform an. Damit sind die Grundlagen für ein neues Bundesverwaltungs- und ein neues Bundesstrafgericht gegeben. 17. November 2000: Stadt und Kanton St.Gallen bewerben sich für das BVGer. Neben St.Gallen werden auch die Kantone Thurgau, Aargau, Solothurn, Baselland, Freiburg und Luzern angefragt. 19. Januar 2001: Der Bundesrat trifft eine Vorauswahl: Von den vorgeschlagenen 21 Standorten bleiben St.Gallen, Freiburg, Olten, Aarau und Solothurn in der engeren Wahl.

einmal über die Vorzüge der Standorte Freiburg und St.Gallen diskutiert. Wieder einmal wird über Zent­ ralisierung und Dezentralisierung gestritten. Ist Frei­ burg – eine halbe Stunde von Bern entfernt – nun be­ reits ein dezentralisierter Standort? … Schliesslich kann die Abstimmung nicht länger verhindert wer­ den: Sie endet mit 11 zu 11 unentschieden. Die Prä­ sidentin stimmt für St.Gallen, damit ist der Durch­ bruch geschafft: Der Mehrheitsantrag der Rechts­ kommission an das Plenum heisst neu St.Gallen. … Wieder Überzeugungsarbeit, die Zeit bis um 15 Uhr wird intensiv genutzt. Kollegen und Kolleginnen wer­ den auf unsere Region angesprochen, die von Bern aus gesehen so weit weg ist. … Darf es tatsächlich ge­ schehen, dass bei diesem Jahrhundertentscheid die derzeitigen umzugsunwilligen Mitarbeiter und Mit­ arbeiterinnen der jetzigen Rekurskommission den Ausschlag gegen die Dezentralisierung geben? Im Bundeshaus beginnt erneut das Abwägen zugunsten der beiden Standorte ... mit bekanntem Ergebnis. Für mich ein überzeugendes Beispiel für Ostschweizer Teamwork zwischen allen Fraktionen. Und mit dem gelang es uns, wenn auch nicht Berge, so doch aber ein Bundesverwaltungsgericht zu versetzen.»

Neues politisches Selbstverständnis Der Innerrhoder Ständerat Carlo Schmid brachte da­ mals ebenfalls im «Tagblatt» die Freude der Ostschweiz über den Entscheid «Pro St.Gallen» auf den Punkt: «Es ist erfreulich, dass das Parlament mit diesem Entscheid ein Signal gesetzt hat, das nicht gegen die Welsch­ schweiz gerichtet ist, sondern eine Region berücksich­ tigt, die in der Wahrnehmung der schweizerischen Öf­ fentlichkeit oftmals untergeht … Die Debatte um den Standort des Verwaltungsgerichtes hat vor allem in dieser Hinsicht einen Bewusstseinswandel bewirkt: Die Ostschweiz wird in der Bundesversammlung heute als eine eigenständige Grösse zur Kenntnis genommen … Und eines kommt dazu: Die Ostschweizer Parlamen­ tarier verstehen sich seit dieser Gerichtsstandortsde­

28. März 2001: 40 Parlamentarier aus der ganzen Ostschweiz lancieren eine Petition. Sie stellen sich damit wie die Kantonsregierungen einmütig hinter die Kandidatur St.Gallens. 2. Juli 2001: Die Petition wird mit 12 000 Unterschriften in Bern eingereicht. 3. Juli 2001: Der Bundesrat entscheidet sich für Freiburg und gegen St.Gallen als Sitz des neuen BVGer. 24. September 2001: Eine Delegation der Ostschweizer Regierungen wird in Bern vorstellig und kritisiert den Bundesratsentscheid. Der Bundesrat lehnt eine Wiedererwägung jedoch ab. 24. Januar 2002: Die ständerätliche Rechtskommission spricht sich gegen den Standort St.Gallen aus. 19. März 2002: Der Ständerat will das BVGer in St.Gallen ansiedeln. Mit 26 zu 15 Stimmen spricht er sich gegen den Standort Freiburg und die Absicht des Bundesrats aus. 28. Mai 2002: Die Rechtskommission des Nationalrats spricht sich mit 14 zu 11 Stimmen für Freiburg und gegen St.Gallen als Sitz des BVGer aus. 13. Juni 2002: Der erste Entscheid des Nationalrates, das BVGer statt nach St.Gallen nach Freiburg zu verlegen, fällt mit dem Stichentscheid der Präsidentin äusserst knapp aus (93:92). 19. Juni 2002: Der Ständerat hält am Standort St.Gallen mit 17:16 Stimmen fest. 20. Juni 2002: Der Nationalrat entscheidet sich mit 95 zu 84 Stimmen für St.Gallen als Sitz des BVGer. SPECIAL | April 2012


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Hintergrund 19

Die ganze Ostschweiz freute sich über den Entscheid «pro St.Gallen»

batte bedeutend mehr als früher als eine Gruppe, die gemeinsame Interessen zu verteidigen hat, die sich der anstehenden Geschäfte mehr auch unter dem Blick­ winkel der regionalen Interessenvertretung annimmt. Die Ostschweiz ist auf diese Weise am Beginn eines ei­ genen politischen Selbstverständnisses.» Dass der Entscheid schliesslich zugunsten von St.Gallen und nicht von Freiburg ausgefallen ist, ist vor allem der Tatsache zu verdanken, dass sich sämt­ liche Ostschweizer Kantone, von Glarus bis Schaff­ hausen, vom Thurgau über St.Gallen bis hin zu den beiden Appenzell, einmütig hinter die Varian­ te «Stadt St.Gallen» gestellt haben. Unermüdliches Kämpfen und steter Einsatz der – zumindest in dieser Angelegenheit – geeinten Ostschweizer Parlamenta­ rierinnen und Parlamentarier, über alle Parteigren­ zen hinweg, haben zu einem Entscheid im Parlament geführt, welcher der Ostschweiz das Vertrauen aus­ gesprochen hat, sowohl in der Lage zu sein, ein Bun­ desgericht zu bauen und zu betreuen, als auch die­ jenigen Rahmenbedingungen für die dort Arbeiten­ den zu bieten, die einen Umzug aus der Grossregion Bern und der Westschweiz in den östlichen Teil der Schweiz zumutbar machen.

15 000 Unterschriften für St.Gallen Der Kanton St.Gallen zeigte von Beginn weg gro­ sses Interesse und reichte rechtzeitig seine Kandida­ tur ein. Die Regierung setzte eine Arbeitsgruppe ein,

welche die St.Galler Bewerbung betreute und unter­ stützte. Zudem starteten rund 40 Parlamentarierin­ nen und Parlamentarier aus der Ostschweiz eine Pe­ tition für den Standort St.Gallen, bei der insgesamt mehr als 15 000 Unterschriften zusammenkamen. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens schlugen Kanton und Stadt St.Gallen erst die Liegenschaft St.Leonhard, wo die Planung eines Geschäftsgebäu­ des bereits weit fortgeschritten war, als Standort für das neue Gerichtsgebäude vor (das heutige zweifar­ bige «Leopardengebäude»). Im Oktober 2002 sprach sich aber der Bundesrat dafür aus, von St.Leonhard als Standort für das BVGer abzusehen: Einerseits wurde das Bürogebäude als zu wenig repräsentativ angese­ hen, andererseits war zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, wie gross der Raumbedarf für das BVGer sein würde. Ausserdem wäre das Gebäude zu früh fertigge­ stellt gewesen, was zu Stillstandskosten geführt hätte. In der Folge evaluierte eine St.Galler Arbeitsgrup­ pe verschiedene Standorte und unterbreitete diese dem Bund. Dieser entschied sich im Einvernehmen mit Kanton und Stadt St.Gallen schliesslich für das Grundstück «Chrüzacker» als Standort und damit für ein Neubauprojekt. Im Rahmen einer Machbar­ keitsstudie wurde aufgezeigt, dass auf dem Gelände ein repräsentatives und den Anforderungen entspre­ chendes Gerichtsgebäude realisiert werden kann. Im August 2004 wurde zwischen dem Bund und dem Kanton St. Gallen eine Vereinbarung zum Neubau des BVGer geschlossen. Der Kanton St.Gallen führ­ te im Auftrag des Bundes ein Wettbewerbsverfah­ ren für ein Gerichtsgebäude (und eine Wohnüber­ bauung) auf dem Gebiet «Chrüzacker» durch. Dieses stiess auf sehr grosses nationales und internationales Interesse. Dies nicht zuletzt deshalb, weil ein Neubau eines derart grossen Gerichts nicht nur eine grosse fachliche, sondern auch eine selten ausgeschriebene und prestigeträchtige Wettbewerbsaufgabe darstellt. Ende des Jahres 2006 wurde aus beinahe 200 Einga­ ben das Projekt «Auf Rosen gebettet» des Architek­ turbüros Staufer&Hasler in Frauenfeld auserkoren. Der Spatenstich erfolgte im September 2008.

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Bundesverwaltungsgericht St.Gallen: Glanzstück ist der Triplex-Aufzug Im neuen Bundesverwaltungsgericht mit 15 Geschossen sorgen Schindler Aufzüge mit ihrer modernen Zielrufsteuerung dafür, dass Personen schnell und zuverlässig an ihr Ziel gelangen. Die erfolgreiche Abwicklung von Aufträgen wie diesem zeigt: Wer ohne nennenswerte Friktionen eine Grossanlage installieren kann, beweist damit auch seine Kompetenz für Standardaufzüge Der Einbau von grossen Liftanlagen stellt hohe Anforderungen an die Planung und die richtige Wahl der technischen Komponenten, an die Logistik, die Arbeitsvorbereitung und an die verantwortlichen Monteure. Denn gerade auf Grossbaustellen muss die Koordination mit den anderen Handwerkern auf dem Bau reibungslos funktionieren. Die Abläufe müssen eingehalten und die Terminvorgaben befolgt werden. Komplexe und anspruchsvolle Installationen sind ein klarer Beweiss dafür, dass man für das Tagesgeschäft – den Bau von «normalen» Aufzügen – hervorragend gerüstet ist.

Drei Aufzüge, koordiniert durch Zielrufsteuerung Im Unterschied zu kleineren Projekten wurden im Neubau des Bundesverwaltungsgerichts die Aufzüge relativ früh eingebaut. Zwei von ihnen dienten nämlich bereits in der Rohbauphase als Bauaufzüge. Für diese Aufgabe wurden sie mit einer speziellen Innenauskleidung und robusten Türen ausgestattet. Natürlich ist die Beförderung von Handwerkern und Geräten nicht das Endziel der Aufzüge. Vielmehr geht es darum, die vielen hundert Personen, die dereinst jeden Tag im Bundesverwaltungsgericht unterwegs sein werden, möglichst schnell und komfortabel ans Ziel zu bringen. Für den Endausbau werden deshalb die grundierten Türen der beiden «Bauaufzüge» gegen Chromstahl-Schachttüren ausgewechselt. Und wenn auch die Schutzverkleidung der Kabine weg ist, wird die Innenausstattung in vollem Glanz erstrahlen: Sie wurde nach Wunsch des Kunden speziell für diese Kabinen hergestellt. Unter den Aufzügen sticht die Triplex-Anlage mit drei Personenaufzügen von 1275 kg Nutzlast, die direkt nebeneinander stehen, hervor. Der vierte Lift vom selben Typ soll möglichst selten gebraucht werden: Er ist als spezieller Feuerwehraufzug konzipiert, damit die Feuerwehrleute bei einem Einsatz schnell zum Brandherd gelangen.

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Um die Fahrgäste möglichst schnell und ohne Zwischenhalte zu befördern, sind die Aufzüge der Triplex-Anlage zudem mit einer modernen und leistungsfähigen Zielrufsteuerung ausgerüstet.

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Alle ziehen an einem Strick Am 1. Juli 2012 nimmt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in St.Gallen seine Arbeit auf. Bis es soweit kommen konnte, waren insbesondere zwei Hürden zu nehmen: Erst galt es, das Parlament davon zu überzeugen, dass die Ostschweiz der richtige Standort für das grösste Gericht der Schweiz ist. Dann mussten die Angestellten überzeugt werden, dass ein Wechsel von Bern nach St.Gallen durchaus interessant sein kann. Dass beides gelungen ist, ist dem koordinierten Vorgehen der Kantone St.Gallen, Thurgau, beider Appenzell und der Stadt St.Gallen zu verdanken. Text: Stephan Ziegler

Nach aufwendigen Evaluationen und langen politischen Diskussionen bestimmten die eidgenössischen Räte im Juni 2002 St.Gallen als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts, das mit gegen 400 Beschäftigten das grösste Gericht der Schweiz ist, noch vor dem Bundesgericht in Lausanne, das auf rund 340 kommt. Dass sich die Räte für St.Gallen und gegen Fribourg entschieden haben, ist vor allem der Tatsache zu verdanken, dass sich die Ostschweizer Kantone (SG, TG, AR, AI) und die Stadt St.Gallen gemeinsam und koordiniert darauf konzentriert hatten, politisches Lobbying zugunsten St.Gallens zu machen. Jenseits aller politischen Grenzen zogen auch die Ostschweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier für einmal an einem Strick. Zusätzlich konnten Parlamentarier aus Nachbarkantonen wie Zürich, Schaffhausen oder Graubünden dafür gewonnen werden.

Charmeoffensive in Bern … Nachdem vor rund zehn Jahren der Grundsatzentscheid gefallen war, ging es an die Planung und den Bau des neuen Gerichts – und später an die Vorbereitung des Umzuges, zu der auch die Motivation der Bundesangestellten gehörte, ihren Lebensraum vom Mittelland in die Ostschweiz zu verlegen. «Grund für die Einrichtung der Arbeitsgruppe Wohnortmarketing zugunsten des BVGer war das erfolgreiche Lobbying, das die geeinte Ostschweiz in Bern betrieben hat, als es darum ging, das BVGer nach St.Gallen zu holen», sagt der Leiter der Arbeitsgruppe Wohnortmarketing, der kantonale Standortförderer Beat Ulrich. «Damals wurde in Aussicht gestellt, die Leute auch dann zu unterstützen, wenn es konkret um den Umzug geht. Die Arbeitsgruppe wurde ab 2007 operativ, um das Versprechen umzusetzen.» Sie setzt sich zusammen aus Isabel Schorer (Stadt St.Gallen), Marcel Räpple (TG), Benedict Vuilleumier (AI), Karin Jung (AR), Jürg Rohrer und Beat Ulrich (beide

SG) sowie Andreas Haltinner (Gemeinden) und Bruno Oesch (Schulen). Als erster Schritt wurden Informationsveranstaltungen in Bern durchgeführt, wo die mannigfaltigen Facetten der Ostschweiz aufgezeigt wurden – mit besonderer Berücksichtigung der Wohn- und Schulsituation: «Rund ein Drittel der am BVGer Angestellten hat schulpflichtige Kinder, ein Drittel ist nicht deutscher Muttersprache, das war eine besondere Herausforderung», erinnert sich Ulrich. Daneben haben insbesondere auch die Steuersituation und die Freizeit- und Kulturangebote zwischen See und Säntis die Menschen aus Bern und Umgebung interessiert.

… und in der Ostschweiz Der nächste Schritt war, die Leute in die Ostschweiz zu holen. «Infoveranstaltungen sind gut, aber etwas live zu zeigen, ist noch besser», ist Beat Ulrich überzeugt. Sein zweitägiger Personalausflug 2008 hat das BVGer konsequenterweise in die Ostschweiz geführt. Die ganze Belegschaft, rund 300 Menschen, kamen in die Ostschweiz und haben eine Tour d’Horizon gemacht, bei der man mit Ostschweizern Behördenvertretern mögliche Wohnregionen, die Zusammenarbeit mit der HSG inkl. Weiterbildungsmöglichkeiten für Juristen, das Schulsystem und die Wohnraumsuche kennenlernen konnte. «Wir waren in allen Kantonen, am See, im Appenzellerland und in der Stadt St.Gallen, und haben die Vorzüge der Ostschweiz kompakt gezeigt», sagt Ulrich. «Das ist sehr gut angekommen, wir hatten ein sehr positives Feedback.» Individuelle Beratungen waren der nächste Schritt. Das BVGer hat zusammen mit den Kantonen und der Stadt bei der Standortförderung des Kantons St.Gallen einen Supportdesk eingerichtet, betreut von Standortberater Jürg Rohrer, der perfekt französisch spricht – in einem 20-Stellenprozente-Pensum, das von allen beteiligten Partnern finanziert SPECIAL || April April 2012 2012 SPECIAL


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Ob in der Stadt…

wird. Seit bald zwei Jahren werden hier die Umzugswilligen bezüglich Wohnraum, Schulen und Arbeitsmarkt, der für die Jobsuche der Partner sehr wichtig ist, beraten – unentgeltlich, versteht sich. Zeitgleich zum Supportdesk wurde die Online-Anlaufstelle www.ost-schweiz.ch aufgeschaltet, wo man sich rasch über Wohnen, Bildung, Arbeitsmarkt, Steuern, Gesundheit und Freizeit informieren kann.

Keine Vorbehalte gegenüber der Ostschweiz Der Supportdesk ist bis Ende 2012 in Betrieb. «Wir rechnen damit, dass es etwa zwei Jahre dauern wird, bis sich alle für oder gegen einen Umzug entschieden haben», sagt Beat Ulrich. «Das ist ein normaler Prozess und hat nichts mit Vorbehalten gegenüber der Ostschweiz zu tun.» Wenn etwa die Kinder gerade in einem Abschluss sind, wechselt man erst dann, wenn eine neue Schulstufe oder die Lehre beginnt. Oder man sucht erst eine Stelle für den Partner, bevor man definitiv umzieht. «Es ist ein grosser Schritt, den Lebensmittelpunkt in einen anderen Landesteil zu verlegen. Den will nicht jeder machen, das ist nachvollziehbar», sagt Ulrich. Ob das neue Gericht nun hier,

in Luzern, Sitten oder Basel liegt, ändert wenig daran. Haben sich die Anstrengungen der Arbeitsgruppe Wohnortmarketing also gelohnt? «Ja, auf jeden Fall», sagt Ulrich. «2011 fand eine Umfrage am BVGer statt, bei der über 50 Prozent der Angestellten gesagt haben: Ja, ich komme in die Ostschweiz.» Ein sehr erfreulicher Wert, der realistische Erwartungen übertrifft. Gerade auch, weil die Angestellten es sechs Jahre vorher wussten und auch mehrheitlich hätten «abspringen» können. Interessant ist,

Immobilienpreise Das BVGer, die Würth-Gruppe und der Aldi-Hauptsitz bringen rund 1000 neue Arbeitsplätze in die Ostschweiz. Werden damit die Immobilienpreise und Mieten steigen? Beat Ulrich rechnet nicht damit, obschon die Nachfrage nach Wohnraum durch Bundesverwaltungsgerichtsangestellte seit Anfang 2011 stark zugenommen hat: «Dank tiefer Zinsen und reger Bautätigkeit hinkt das Angebot nicht der Nachfrage hinterher, sodass man von einer stabilen Preissituation ausgehen kann.» SPECIAL || April April 2012 2012 SPECIAL


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Publireportage 5 Hintergrund 27 dass die Richter eher geschlossen nach St.Gallen ziehen, während es bei den anderen Funktionen eher solche gibt, die sich neu orientieren. Das ist damit zu begründen, dass die Richterschaft politisch gewählt und aus allen Landesteilen der Schweiz zusammengesetzt ist und sich eher gewohnt ist, den Arbeitsort zu verändern. «Wir sehen es überhaupt nicht als negativ an, wenn nicht alle kommen. Einerseits ergibt sich eine gute persönliche und kulturelle Durchmischung, wenn rund zwei Drittel der Angestellten aus Bern und ein Drittel aus der Ostschweiz kommen. Andererseits ist das auch eine Chance für Einheimische, am BVGer interessante Arbeit zu finden.» Im September 2011 fand noch eine Baustellenbesichtigung mit rund 120 Angestellten statt, die auch gerichtsinterne Aspekte beleuchtete: Wie sieht das Ambiente aus? Welches wird mein Büro sein? «Auch zu diesem Zeitpunkt wurde klar: Wohnen, Ausbildung und die Jobmöglichkeiten für den Partner waren die wichtigsten Anliegen», blickt Ulrich zurück. «In diesen Themen sind wir überall gut aufgestellt – es gibt genügend Wohnraum zu günstigeren Preise als in Bern, die Steuerbelastung ist geringer, und in kurzer Distanz finden sich verschiedenste Arten des Wohnens. Unsere Schulen sind hervorragend, ebenso wie das breite Arbeitsplatzangebot der Ostschweizer Wirtschaft.»

…oder auf dem Land: Die Ostschweiz bietet vielfältige Wohnmöglichkeiten.

Signal für weitere Zusammenarbeit Die Kantone konnten sich schon im Kampf um den Standort zusammenraufen, das hat offenbar auch bei der Arbeitsgruppe geklappt? «Ja, sehr gut», sagt Beat Ulrich. «Die fünf Beteiligten wussten, dass sich die Zuzüger und künftigen Arbeitnehmer auf alle Kantone verteilen und dass alle vom Imagegewinn für die Ostschweiz profitieren werden.» Helfend kam

Imagegewinn Übt die Tatsache, dass das BVGer nach St.Gallen kommt, eine Signalwirkung auf Firmen aus? «Direkt nicht», meint Beat Ulrich, «aber der Wirtschaftsraum Ostschweiz gewinnt dadurch definitiv an Gewicht.» Natürlich werden die Standortförderungen der beteiligten Kantone und der Stadt den neuen Sitz des BVGer und auch des eidgenössischen Patentgerichtes imagemässig zu nutzen wissen – fast noch wichtiger als das gesteigerte Image ist aber der direkte volkswirtschaftliche Nutzen des neuen Gerichts: Neben knapp 400 neuen Arbeitsplätzen und damit Steuerzahlern hat der Bau selbst millionenschwere Aufträge generiert und wird auch in Zukunft für Betrieb und Unterhalt weitere Aufträge generieren.

dazu, dass sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe bereits kannten und schätzen – und sich vertrauen: «Es kam beispielsweise nie der Verdacht auf, St.Gallen nehme alle Anfragen für sich, obschon der Supportdesk bei uns angegliedert ist», freut sich Ulrich. Die erfolgreiche Zusammenarbeit hat auch die neue Bündelung der internationalen Standortpromotion der vier Kantone, die inskünftig gegen aussen noch mehr gemeinsam auftreten wollen, unterstützt. «Wäre diese Zusammenarbeit nicht gut gewesen, wäre das nicht möglich gewesen.» Die Bündelung der Ostschweizer Kräfte wird übrigens auch vom BVGer sehr geschätzt – «das Einrichten unserer Homepage und das Zusammenführen aller Immobilienangebote auf immodream.ch haben beispielsweise verhindert, dass das BVGer von einzelnen Gemeinden oder gar Hausbesitzern mit Angeboten bombardiert wurde. Auch das kam sehr gut an.»

SPECIAL | April 2012


28 Schlüsselübergabe

«Das Bundesverwaltungsgericht passt perfekt nach St.Gallen» Am 11. Januar 2012 hat der Kanton St.Gallen die Schlüssel an das Bundesverwaltungsgericht übergeben. Damit ging eine gut dreijährige intensive Bauzeit zu Ende. Den feierlichen Akt begingen gemeinsam Vertreter des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesamts für Bauten und Logistik, der Ostschweizer Kantone und der Stadt St.Gallen. Der Kanton St.Gallen erstellte mitten in seiner Hauptstadt das Gebäude für das grösste Gericht der Schweiz mit 75 Richterinnen und Richtern sowie 320 Mitarbeitenden. Damit lässt sich die erste eid­ genössische Institution von nationaler Bedeutung in der Ostschweiz nieder. Architektin Astrid Staufer von Staufer & Hasler, Frauenfeld.

Verdienst aller Ostschweizer Kantone Regierungsrat Willi Haag, Vorsteher des Baudepar­ tements des Kantons St.Gallen, zeigte sich an der

Schlüsselübergabe sehr erfreut, das Gebäude nach vielen Debatten und Verhandlungen sowie einer sechseinhalbjährigen Planungs­ und Bauzeit offiziell der Eidgenossenschaft übergeben zu dürfen. Er be­ tonte, dass dieses Bauwerk der Verdienst aller Ost­ schweizer Kantone sei. Markus Metz, Präsident des Bundesverwaltungsge­ richts, blickt dem Umzug nach St.Gallen mit Span­ nung entgegen. Fünf Jahre lang war das Gericht an drei verschiedenen Standorten im Raum Bern tätig. Nun wird es in ein einziges Gebäude zusammenge­ führt. Der neue Standort in St.Gallen berücksich­ tigt einerseits die Bedürfnisse nach einfachen und schnellen Verfahrensabläufen. Andererseits tritt das Gericht gegen aussen einheitlich auf, was bisher durch die drei Standorte schwierig war. Eine grosse Herausforderung, so Markus Metz, stelle jedoch die Wahrung der personellen Konstanz am Gericht dar, indem möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitar­ beiter für den Umzug gewonnen werden sollen. Metz ist überzeugt, dass das Bundesverwaltungsgericht auch am neuen Standort die Erwartungen der Recht­ suchenden an die Qualität der Rechtsprechung und an die Verfahrensdauer erfüllen wird.

Konstruktive Zusammenarbeit Der Vizedirektor des Bundesamtes für Bauten und Logistik, Bernard Matthey­Doret, wies auf die für sein Amt und die Eidgenossenschaft ungewohnte, aber erfreuliche Rolle hin: Normalerweise gebe er als Vertreter der Bauherrschaft den Schlüssel an zu­ künftige Nutzer weiter, diesmal habe man als Mieter bauen lassen dürfen. Er unterstrich die von Beginn an konstruktive und professionelle Art und Weise der Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt des Kantons St.Gallen und den Nutzervertretern des Bundesver­ waltungsgerichts. Laut Stadtpräsident Thomas Scheitlin passt das Bun­ desverwaltungsgericht perfekt nach St.Gallen. Für die Stadt, die Region und seine Bewohnerinnen und Bewohner sei der Zuzug des Bundesverwaltungsge­ richts eine perfekte Ergänzung des Dienstleistungs­ standortes. Scheitlin ist überzeugt, dass auch alle, SPECIAL | April 2012


Schlüsselübergabe 29

Das Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden. In bestimmten Sachbereichen ist das Gericht auch für die Überprüfung kantonaler Entscheide zuständig und urteilt ausserdem in Klageverfahren. Soweit das Bundesverwaltungsgericht nicht letztinstanzlich entscheidet, können seine Urteile beim Bundesgericht in Lausanne und Luzern angefochten werden. Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich aus fünf Abteilungen sowie dem Generalsekretariat zusammen. Mit 75 Richterinnen und Richtern sowie 320 Mitarbeitenden ist es das grösste Gericht der Schweiz.

Der St.Galler Stadtpräsident Thomas Scheitlin.

Regierungsrat Willi Haag und Bundesverwaltungs­ gerichtsspräsident Markus Metz.

die durch ihre Tätigkeit am Bundesverwaltungsge­ richt in einen neuen Lebensraum eintauchen, die Veränderung als Gewinn empfinden werden. Die Re­ gion sei nun gefordert, die über vierhundert Frauen und Männer willkommen zu heissen und schnell zu integrieren. Er habe aber diesbezüglich keine Beden­ ken, seien die Ostschweizer gemeinhin doch als zu­ vorkommende und freundliche Menschen bekannt.

treter von der Eidgenossenschaft und den Kantonen eingeweiht. Am 28. April 2012 öffnet dann das Ge­ richt seine Türen für die gesamte Bevölkerung. Ab 10 Uhr sind alle interessierten Besucherinnen und Be­ sucher eingeladen, einen Blick in die Säle des gröss­ ten Gerichts der Schweiz zu werfen. Anfang Juli nimmt das Bundesverwaltungsgericht den Betrieb in St.Gallen auf.

Eröffnungsfeier am 27. und Tag der offenen Tür am 28. April 2012 Das neue Bundesverwaltungsgericht wird am 27. April 2012 an einem feierlichen Festakt durch Ver­

Markantes Bauwerk im Stadtbild Das Siegerprojekt der Architekten Staufer & Hasler aus Frauenfeld setzt in St.Gallen ein städtebaulich markantes Zeichen. Das Bauwerk mit einem knapp 50 Meter hohen Turm und einem in den Hang ein­ gelassenen, dreigeschossigen Basisgebäude bietet Raum für rund 400 Arbeitsplätze. Im Basisgebäu­ de sind die Gerichtssäle, die Bibliothek, die Cafete­ ria sowie das Generalsekretariat angeordnet, wäh­ rend im Turm die Büros der fünf Abteilungen unter­ gebracht sind. Das Gerichtsgebäude ist nach ökologischen Grund­ sätzen konzipiert und erfüllt den Minergiestandard. Die Gesamtkosten betragen rund 106 Mio. Franken. Die Eidgenossenschaft hat sich verpflichtet, den Bau nach 50 Jahren vom Kanton St.Gallen zu über­ nehmen. Das Gebäude symbolisiert die Einheit und die Stabilität des Rechts; die Konstruktion aus Glas und Beton auf der Aussenseite bringt den Gedanken der Transparenz der Institution zum Ausdruck. Die Nüchternheit und Ehrlichkeit im Innenausbau wi­ derspiegeln die Arbeitsweise des Gerichts. SPECIAL | April 2012


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«Anspruch an eine erfolgreiche Projekt­ ausführung in jeder Hinsicht erfüllt» Marco Gasser (*1968) ist Projektleiter bei der HRS Real Estate AG und HRS Renovation AG. Als verantwortlicher HRS-Projektleiter beim Neubau Bundesverwaltungsgericht St.Gallen freut er sich über den gelungenen Abschluss.

Marco Gasser, wie ist aus Ihrer Sicht der Neubau des Bundesverwaltungsgerichts gelungen, sind Sie mit dem Resultat zufrieden? Auf jeden Fall. Entstanden ist ein neues Wahrzeichen für die Stadt St.Gallen – und HRS durfte einen wich­ tigen Beitrag dazu leisten.

«Geschätzt wurden auch unsere regionale Verankerung und die erfolgreiche Realisierung von verschiedensten Grossprojekten»

Marco Gasser

Entspricht er bzw. die Ausführung Ihren Erwartungen – oder gab es zwischenzeitlich Probleme, mit denen nicht gerechnet werden konnte? Das neue Bundesverwaltungsgericht erfüllt unse­ ren Anspruch an eine erfolgreiche Projektausfüh­ rung in jeder Hinsicht. Eine erwähnenswerte und an­ spruchsvolle Herausforderung stellte die komplexe Baugrube dar. Ebenso möchte ich die hochwertige

Sichtbetonqualität und deren perfekte Verarbeitung erwähnen – sie ist einzigartig und ein schönes, sofort sichtbares Element des Baus.

Was alles hat die HRS Real Estate AG am neuen Bundesverwaltungsgericht ausgeführt? Als Generalunternehmer zeichnen wir verantwort­ lich für die volle Kosten­, Termin­ und Qualitätsga­ rantie für den Teilbereich «Core and Shell», sprich Rohbau und Hülle (Fassade und Dach). Und was gab den Ausschlag, diesen Auftrag an die HRS zu übergeben? Einerseits die Leistungsfähigkeit unseres Unterneh­ mens, andererseits das optimale Verhältnis von Kos­ ten und Qualität. Geschätzt wurden ebenfalls die re­ gionale Verankerung und die erfolgreiche Realisie­ rung von verschiedensten Grossprojekten, die wir vorweisen konnten. Verliefen die Bauarbeiten eigentlich nach Plan? Nicht ganz, denn geplant war, Rohbau und Hülle erst fertigzustellen und danach mit den Ausbauarbei­ ten zu beginnen. Wegen terminlicher Verzögerun­ gen aufgrund der schwierigen Baugrube musste aber mit dem Innenausbau vor Fertigstellung von Rohbau und Hülle begonnen werden. Diese Situation forder­ te eine perfekte Planung und schuf eine sicher nicht sehr einfache Situation für alle am Bau beteiligten Unternehmer. Sie wurde aber bravourös gelöst. Was war dabei die grösste Herausforderung, die es zu bewältigen galt? Nebst der baulichen Kompetenz kam unsere Koordi­ nationsfähigkeit zum Zuge – als Generalunterneh­ mer für den Teilbereich «Core and Shell» standen wir ständig im Austausch mit den anderen Projektpart­ nern. Und wie hat sich die Zusammenarbeit im Viereck Bund – Kanton – Architekten – Generalunternehmer bewährt? Standen Sie da nie «zwischen Stuhl und Bank»? SPECIAL | April 2012


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HRS Real Estate AG: Projektentwickler, Totalunternehmer und Investor Die HRS Real Estate AG mit Hauptsitz in Frauenfeld und weiteren elf Standorten in der Schweiz und Liechtenstein begleitet ihre Kunden seit Jahrzehnten mit Engagement und Weitblick als Projektentwickler, Totalunternehmer und Investor. Ihr Ziel dabei ist stets die individuelle Betreuung und die Zufrieden­ heit ihrer Kunden und Partner. Die Kernkompetenz der HRS ist die Gesamtleistung am Bau. Sie engagiert sich für ihre Kunden von der Planung und Entwicklung über die Finanzierung und Realisierung bis hin zur Vermarktung und Bewirtschaftung einer Immobilie. Als grösster inha­ bergeführter Schweizer Projektentwickler und Totalunternehmer gilt der HRS­Anspruch immer einer überdurchschnittlichen Qualität. Beim Neubau des Bundesverwaltungsgerichts figurierte die HRS als Generalunternehmerin mit voller Kosten­, Qualitäts­ und Termingarantie für den Teilbereich «Core and Shell». HRS baut in folgenden Bereichen: Bildung und Forschung Büro, Industrie und Gewerbe Gesundheit und Pflege Hotel und Wellness Messen und Events Shopping Sport und Freizeit Wohnen

Wir sind uns gewohnt, komplexe Projekte zu entwi­ ckeln und realisieren und haben grosse Erfahrung in der Leistungserbringung für öffentliche Bauten. Die Zusammenarbeit mit mehreren Partnern stellt eine interessante Herausforderung an einen Totalunter­ nehmer bzw. – in diesem Fall – Generalunternehmer da, die aber zu unserem Tagesgeschäft gehört.

Zum Schluss: Wo reiht sich dieser Auftrag im Portefeuille der HRS ein – ist er für Sie ebenso Referenz wie für die Stadt St.Gallen? Wir sind auf jedes realisierte Projekt – ob gross oder klein – stolz und sehen es als Bereicherung unse­ res Portfolios. So auch auf das neue Bundesverwal­ tungsgericht, das einen wichtigen Platz in unserer Referenzliste einnimmt.

«Auf Nachhaltigkeit fokussiert, wurden entsprechende Materialien gewählt und moderne Techniken angewendet» Der Kanton St.Gallen betont, dass er eine Verpflichtung habe, repräsentativ und nachhaltig zu bauen. Ist dies aus Ihrer Sicht beim Bundesverwaltungsgericht gelungen? Ja. Auf Nachhaltigkeit fokussiert, wurden entspre­ chende Materialien gewählt und moderne Techni­ ken angewendet. Die optimale Lage des Standorts wie auch die Architektur widerspiegeln den reprä­ sentativen Charakter des Objekts. SPECIAL | April 2012


34 Essay

Warum Gerichte wie Gebäude sind Gerichte sind seltsame Instanzen. Sie sprechen Recht, und je nach Zuständigkeit und Verfahren tun sie das sogar abschliessend. Ihr Urteil gilt, und es ist in gewissen Fällen unumstösslich. Aber das hält die Öffentlichkeit ausserhalb dieser Instanz keinen Moment lang davon ab, diese Urteile zu hinterfragen, zu kritisieren oder in vollem Umfang abzulehnen. Text: Stefan Millius

Gerichte entziehen sich einerseits dem Stamm­ tisch, weil sie über ihm stehen müssen und nicht auf ihn hören dürfen; gleichzeitig sind sie Volkes Stim­ me schonungslos ausgeliefert und können mit ihr nicht einmal in einen Dialog treten. Weshalb Leser­ briefschreiber und Online­Kommentierer sich mit so viel Wonne gerade über die Arbeit von Gerichten er­ gehen, lässt sich nur vermuten. Vielleicht ist es das Wissen, dass selbst die schärfste Kritik nichts än­ dern wird an einem Urteil; man kann also kritisieren, ohne befürchten zu müssen, plötzlich in der Verant­ wortung zu stehen. Genau so verhält es sich mit Gebäuden. Sind sie ein­ mal bewilligt und wurden sie einmal gebaut, so sind sie – im Wortsinn. Sie nehmen Raum ein, sind Teil der Umgebung, werden gesehen, sind genau so un­ umstösslich und fest verankert wie das Urteil eines abschliessend entscheidenden Gerichts. Und genau wie diese sind auch Gebäude trotz dieser Unwider­ ruflichkeit permanent Teil der öffentlichen Diskussi­ on – mit hinterfragenden, kritischen oder ablehnen­ den Stimmen. Sowohl über Ästhetik wie über Funktionalität lässt sich trefflich streiten, weil nie Gefahr droht, dass ei­ ner mit der richtigen Antwort die Debatte beendet; die Kategorien Richtig und Falsch gibt es in der äs­ thetischen Beurteilung von Bauten nicht. Jede Dis­ kussion ist damit im Grunde sinnlos. Geführt wird sie dennoch – genau wie bei Gerichtsurteilen.

Verborgen in der Nische Und nun zieht ein neues Gericht – ein Bundesgericht notabene und damit eines mit abschliessendem Cha­ rakter – nach St.Gallen und zieht in ein neu erstelltes Gebäude ein. Eine Doppelvorlage also für die öffent­ liche Diskussion? Theoretisch. In der Praxis haben beide – der Bau und das Gericht – während der ge­ samten Planungs­ und Bauzeit herzlich wenige De­ batten ausgelöst. Am schlagzeilenträchtigsten war noch die Frage, wie nahe an das Gericht die neuen sogenannten «Stadtvillen» rücken dürfen und sollen, kaum aber das Bundesverwaltungsgericht und sein neuer Sitz an sich.

Wieso ist das so? Zum einen liegt der neue Turm – für St.Galler Verhältnisse sind 49 Meter bereits eine stolze Höhe – zwar recht zentral, aber wie in eine Ni­ sche eingebettet. Er verliert damit das «Herausragen­ de», das auf einen Schlag provozieren könnte. Zum anderen ist der Bau an sich denkbar unspektakulär. Betrachter, die ihn beschreiben, tun das stets mit Worten wie nüchtern, sachlich, kühl, funktional. Das trifft es, und natürlich ist es kein Zufall, dass diese Begriffe im Idealfall auch für die Arbeit des Gerichts stehen könnten. Ein Prunkbau, das war Auftraggebern wie Ausfüh­ renden klar, würde in krassem Gegensatz zu unse­ rem Verständnis von dem stehen, was ein Gericht sein soll. Das Bundesverwaltungsgericht ist – soviel stand von Anfang an fest – ungeeignet als Vorlage für die Verwirklichung architektonischer Visionen. Wobei natürlich zu Recht entgegengehalten werden kann, dass die Realisierung eines Baus, der gleichzei­ tig repräsentativ und zurückhaltend sein soll, auch wieder eine Herausforderung oder eben sogar eine Vision darstellt. Oder banaler ausgedrückt: Mit spek­ takulären Provokationen aufzufallen, ist in der Ar­ chitektur sehr viel einfacher, als sich selbst im Sinn der Sache zurückzunehmen und dennoch alle Anfor­ derungen zu erfüllen.

Einladend und abweisend Wenn im Zusammenhang mit dem Bau am Fuss des Rosenbergs immer wieder der Begriff des «Zweck­ baus» fällt, so ist das also im Grunde ein Kompli­ ment, auch wenn kaum ein Architekt zu oft mit die­ sem Begriff in Verbindung gebracht werden möchte. Das aber ist auch eine Besonderheit hier: Das Innen­ leben des Gerichts wird dem Normalverbraucher bis auf wenige öffentliche Bereiche stets verborgen blei­ ben, das Äussere wird von Beton, Glas und Stahl be­ stritten. Was mehr als ein Zweckbau kann der Turm für den Betrachter damit bleiben? Wobei nur schon durch die Höhe die Anforderung einer gewissen Re­ präsentanz durchaus doch gegeben ist. Wer den Bau besichtigt, ob von innen oder von aus­ sen, sollte sich zudem die Kriterien vor Augen füh­ SPECIAL | April 2012


Essay 35

ren, die zu Beginn des Prozesses formuliert worden waren. In der Ausschreibung des Architekturwettbe­ werbes war die Rede davon, dass das Ergebnis eine einladende Wirkung besitzen solle. Gleichzeitig, so hiess es sinngemäss weiter, dürfe nie ein Zweifel an der eigentlichen Funktion des Hauses bestehen: Recht schaffen, Gerechtigkeit ausstrahlen, der Justiz ein Zuhause sein. Dazu muss man sagen: Die Justiz ist vieles, einla­ dend aber kaum. Selbst wenn nach dem Empfin­ den der Volksseele Recht gesprochen wurde, selbst wenn ein Urteil im allgemeinen Empfinden als «ge­ recht» wahrgenommen wird, sind wir doch noch im­ mer weit entfernt von einer einladenden oder gar heimeligen Atmosphäre. Zumal, und das ist ein Ge­ bot der aktuellen Zeit, die Sicherheitsanforderungen an das Gebäude enorm sind, und wer sich – notwen­ digerweise – abschirmt, wird nie einladend wirken, zumindest nicht auf den ersten Blick. Im Gegenteil, es muss in gewissem Sinn stets auch abweisend sein.

Schritt zur Assimilation Wenig zu hören über den Bau war bisher auch von denen, die dort einziehen. Und auch das mit gutem Grund: Die Ostschweiz, das ist bekannt, war bei ei­

nem grossen Teil des bestehenden Gerichtspersonals nicht erste Wahl, als es um den neuen Gerichtsstand­ ort ging. Dass es in der übrigen Schweiz offenbar vielfach als eine Art massive Bestrafung empfunden wird, sich in der Ostschweiz niederlassen zu müssen, ist ein Thema für sich, und es würde sich wohl loh­ nen, dem später einmal vertieft nachzugehen. Klar ist, dass vor diesem Hintergrund dem Perso­ nal eine ideale Arbeitsumgebung geboten werden muss. Die Neuankömmlinge werden, so viel Selbst­ bewusstsein muss sein, sehr bald merken, wie hoch die Lebensqualität in der Ostschweiz ist, zwischen Bodensee und Alpstein, mit spannenden ausländi­ schen Destinationen in nächster Nähe. Aber ein ers­ ter Schritt zur Assimilation liegt wohl darin, dass sich das Personal am neuen Arbeitsort wohlfühlt, in die­ sem Bau zwischen funktionalem und repräsentati­ vem Charakter, diesem Zweckbau. Vielleicht muss man als eine Art erste Bilanz schlicht und ergreifend sagen: In Zeiten, in denen das gefeiert wird, was möglichst massiv aus der Norm heraustritt, hat das Bundesverwaltungsgericht keine guten Kar­ ten. Aber ein Gebäude, das in Höhe und Breite so viel Raum einnimmt, seinen Zweck erfüllt und dennoch kaum einem sauer aufstösst, ist ein gelungener Bau.

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38 Damals

Zur Geschichte der Justiz im alten St.Gallen Geköpft, gehängt, verbrannt und ertränkt wurde in früheren Zeiten auch in der Reichsstadt und Republik St.Gallen. Dabei war die Justiz in Stift und Stadt St.Gallen vergleichsweise human. So kann beispielsweise in der Stadt nicht von Hexenwahn gesprochen werden. Während der schlimmsten «Hexen- und Teufelszeit» im 17. Jahrhundert fanden hier rund 30 eigentliche Zauberei- und Hexenprozesse statt; in «nur» 13 Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Text: Ernst Ziegler

Nordseite des Rathauses am Markt mit Gefängnis­ turm (rechts am Bildrand) und Stadttor, 1864/65.

Zwischen 1465 und 1595 wurden in St.Gallen etwa zehn Männer und vor allem Frauen durch Ertränken hingerichtet – eine Todesstrafe, die in der Regel bei Kindesmord vollzogen wurde. Die Mörderin wurde

in einen Sack gebunden und vom Scharfrichter vor dem Müllertor in der Steinach ertränkt. Dieses so ge­ nannte «Säcken» verbot Friedrich der Grosse 1740 in Preussen; in St.Gallen wurde diese Hinrichtungsart schon nach 1595 nicht mehr angewandt. Von 1596 bis 1700 wurden hier «bloss» 103 Menschen hinge­ richtet: Mörder, Räuber, Brandstifter, Diebe. Wenn es hier «nur» und «bloss» heisst, so soll dies auf den, wie gesagt, humanen Strafvollzug hinweisen, vergli­ chen mit den Massenverfolgungen und der Anzahl Hinrichtungen in anderen Gegenden.

Osmin in Mozarts «Die Entführung aus dem Serail»:

Erst geköpft, dann gehangen, Dann gespiesst auf heissen Stangen, Dann verbrannt, dann gebunden Und getaucht; zuletzt geschunden. Menschen, die in St.Gallen in Untersuchungshaft kamen, wurden «gütlich oder peinlich examiniert», d.h. ohne oder mit Folter einvernommen. Ihre Ge­ ständnisse sind in den um 1550 eingeführten «Ge­ fangenenbüchern» niedergeschrieben worden. Die Reichs­ oder Folterkammer befand sich im zwei­ ten Stock des so genannten Gefängnisturmes, der ans alte Rathaus am Markt angebaut war. Der Stadt­ arzt und Ratsherr Bernhard Wartmann (1739–1815) hat sie noch gesehen und um 1795 folgendermassen beschrieben: «Die Reichskammer ist auch daselbst, nebst allen zur Tortur gehörigen und quälenden In­ strumenten; in welcher Kammer die Bösewichter zum Geständis gebracht werden (wird aber äusserst selten gebraucht). – Nichts ist abscheulicher als die­ se Kammer, und mir grauset allezeit, wann ich nur SPECIAL | April 2012


Damals 39 Südseite des Rathauses (mit Gerichtserker und Pranger), Kanzleianbau und Stadttor sowie der heutigen Martkgasse, um 1795.

von der Tortur reden höre [...]. Es erweckt innigstes Mitleiden, einen Nichtüberführten aus blossem Ver­ dacht oder Argwohn, und wann es auch halber Be­ weis wäre, schmerzhaft zu quälen und zu foltern, um ihn zum Geständnis seiner eigenen Missetat zu brin­ gen – welche Abscheulichkeit!» Wartmann, ein Gegner der Folter, schrieb damals darüber: «Die öffentliche Justiz wird im ganzen mit Weisheit und Unparteilichkeit verwaltet und ob­ gleich die Tortur oder Folter noch durch kein öffent­ liches Edikt der Räte förmlich abgeschaffet, so ist sie doch ausser Gebrauch, und seit 30 und mehreren Jahren ist kein Exempel, dass diese Abscheulichkeit angewendet worden. [...] St.Gallen war gewiss einer von den ersten Staaten der Schweiz, der die Tortur heimlich verabscheute und keinen Gebrauch schon

Joseph Schütz (1792– 1826), «im Trösterstüb­ lein» nach der Natur gezeichnet von Daniel Ehrenzeller, Maler, litho­ graphiert von Laurenz Gsell; hingerichtet am 14. Februar 1826.

so lange bei Verbrechern davon mehr machte, auch aller Vermutung nach in baldem öffentlich abge­ schaffet werden wird!» An der Südseite des Rathauses gegen die heutige Marktgasse hin, befand sich der Pranger, «auf wel­ chen Lasterhafte verurteilte dahin gestellet» wurden. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wollte die Obrig­ keit keinen Pranger mehr an ihrem Rathaus haben, und sie befahl, diese «Schandsäule der Menschheit» nebst dem Halseisen wegzunehmen «und dagegen ein, dem Pranger ähnliches hölzernes Gerüst zu ver­ fertigen, das nur im Notfall vom Scharfrichter hinge­ stellet und dann, nach notwendigem Gebrauch eines Missetäters, sogleich wieder weggenommen werden sollte». Solche Handlungen, kommentierte Bernhard Wartmann, «gereichen einer Obrigkeit zur Ehre und zeigen ihre edle Denkart an». Im ersten Stock des Rathauses war ein Erker ange­ bracht. Er hatte die gleiche Funktion wie die Erker an den Bürgerhäusern: er zeichnete den Ratssaal aus. Daneben diente er dem Rat als «Ehrenloge», von der aus Festlichkeiten mitverfolgt werden konnten. Von diesem Erker herab wurden Bekanntmachungen an die Bürger verlesen, und er war Gerichtserker, wenn von ihm aus Urteile verkündet wurden und die Ob­ rigkeit den Exekutionen beiwohnte. Von diesem Erker aus wurden beispielsweise im Mai 1617 dem Räuber und Mörder Niclaus Morer aus dem Urnerland in Anwesenheit des hohen Malefiz­ gerichts (Maleficium = Missetat; Malefizgericht = hohe Gerichtsbarkeit, Blutgericht über Leib und Le­ ben) seine schweren Missetaten vorgelesen. Unter dem Gerichtserker vor dem Rathaus war für diesen Hochgerichtsprozess extra eine Bühne, «der Schran­ ken», aufgebaut worden. Auf diesem Podest war der SPECIAL | April 2012


40 Damals Titelblatt von Geständnis, Anklage und Urteil des Johann Baptist Custer von 1831.

Verhandlung unter der Dorflinde von Schüpfheim, 1478; Chronik von Diebold Schilling, Luzern, 1513.

Missetäter dem schaulustigen Volk preisgegeben, das nun folgende Ankündigung vernahm: «Auf die­ se jetzt abgelesenen schrecklichen und grossen Miss­ handlungen ist zu des armen Menschen Leib und Le­ ben gerichtet worden, wie ihr von dem Herrn Reichs­ vogt verstehen werdet.» Jetzt trat der Reichsvogt, der oberste Richter der Stadt, vor das Volk und verkün­ digte das Todesurteil. Nach schweren Misshandlun­ gen wurde Morer «auf der gewöhnlichen Richtstatt» ausserhalb der Stadtmauern qualvoll hingerichtet. Im Jahr 1666 wurde Hans Jacob Iselin, genannt «Bock», von Dürrenast im Solothurnischen, wegen Diebstählen, Einbrüchen, Gotteslästerung usw. in St.Gallen zum Tode verurteilt. Als am 23. November der Reichsvogt Iselin das Urteil vor dem ganzen Volk vom Rathaus herab – vermutlich vom Erker aus – er­ öffnete, widersprach der Verurteilte in den Schran­ ken und rief, ihm geschehe Gewalt und Unrecht; für seine geringen Diebstähle habe er das Leben nicht verwirkt; wenn er deswegen sterben solle, wolle er hiermit alle Richter, die über ihn das Todesurteil fällten, vor den Richterstuhl Gottes laden, dass sie ihm nach drei Tagen im Tal Josaphat Rechenschaft geben müssten wegen seines unschuldigen Todes! (Buch Joel 3,2, Das Weltgericht: «Denn siehe, in je­ nen Tagen und zu jener Zeit, wo ich das Geschick Ju­ das und Jerusalems wende, da werde ich alle Völ­ ker zusammenbringen und sie hinabführen zum Tale Josaphat [d.h. der Herr richtet] und dort mit ihnen rechten...») Darauf wurde Iselin wieder aufs Rathaus in Verwahrung gebracht und in Ketten ge­ legt, schliesslich aber nach nochmaliger Examinati­ on Ende November doch enthauptet. Als am 14. Februar 1826 der «Gauner» Joseph Schütz von Häggenschwil vor dem Rathaus in St.Gallen hingerichtet wurde, wohnte diesem traurigen Er­ eignis «eine ungeheure Menschenmenge» aus der Umgegend, dem Thurgau und selbst aus Schwaben bei: «Fast aus jedem Dorf weiter Umgegend (selbst aus den, eine Tagreise entfernten, Bezirken unsers Kantons) langten, nicht nur Einzelne, sondern bei­ nahe Karavannen an. Da seine Hinrichtung in eine Ruhezeit für den Feldbau fiel, auch das Wetter sehr günstig war, so läßt sich diese Menge erklären. Die Wirthshäuser in hier konnten die Gäste kaum ber­ gen.» Die «Jahrbücher der Stadt St.Gallen» von 1826 vermerkten dazu: «Die weitere Neugierde des Publi­ kums einigermaßen zu befriedigen, ward, nebst dem wohlgelungenen Bildniß des Inquisiten, ein verstüm­ melter Auszug des Schlußberichts verkauft, der star­ ken Abgang fand.»

Das Hochgericht der Stadt und Republik St.Gallen bei St.Jakob, Ende 17. Jahrhundert. In der Bildmitte ist das Gerüst des Galgens zu erkennen.

Am 13. Juni 1831 wurde der Tierarzt und Metzger Johann Baptist Custer von Eschenbach in St.Gallen «wegen Mord mit dem Schwerdt vom Leben zum Tode hingerichtet». Geständnis, Anklage und Urteil erschienen damals wie üblich im Druck, illustriert mit einer Abbildung der Szenerie vor dem Rathaus zu St.Gallen. SPECIAL | April 2012


Damals 41

links: Vorbereitung für eine Enthauptung auf einem Hochgericht von Urs Graf, 1512.

rechts: Hängen und rädern von Mördern sowie lebendig begraben einer Mörderin in St.Gallen, 1508; Chro­ nik von Diebold Schilling, Luzern, 1513. Die Bildlegende erzählt, «wie aber viel Morde al­ lethalben fürgingen und zu St.Gallen eine Frau um etlicher Morde willen gerichtet ward».

Die Gerichtsstätten, die einstmals so genannten «Dingstätten», befanden sich in früheren Zeiten un­ ter freiem Himmel, an Kreuzungen der Landstrassen, unter einer Linde oder Eiche. Nach Ildefons von Arx (1755–1833), dem «Geschichtsschreiber des Kan­ tons St.Gallen» sassen in den Gerichten «die Richter auf einem öffentlichen Platze oder an der Landstras­ se, in einem Kreise herum». Später wurde dann in den Ratsstuben zu Gericht gesessen. Die fürstäbtischen Richtsstätten auf dem Gebiet der heutigen Stadt St.Gallen befanden sich zu Schönen­ wegen, unweit des Tröckneturms, und «auf dem Es­ pan», im Heiligkreuz. Daher kommt der Name Gal­ gentobel für das Steinachtobel. Der Richtplatz der Reichsstadt und Republik St.Gallen war im Mittelalter auf dem Markt, in der heutigen Marktgasse. Dort befanden sich auch der Pranger mit dem Schandstein oder Schandpfahl, der Schandkorb, das Narrenhäuschen, das Henkerhaus und das Gefängnis mit Klotz. Nach der Urteilsverkündung wurden die Todes­ oder Leibesstrafen an Ort und Stelle vollzogen. «Es ge­ schah vor dem ganzen schaulustigen und neugie­ rigen Volke, einerseits aus dem Prinzip der Öffent­ lichkeit, andererseits mit dem Zwecke der Abschre­ ckung.» Vermutlich aus Gründen «der Humanität und der Hygiene» wurden dann im 16. Jahrhundert die Hin­ richtungen aus der Stadt hinaus verlegt. Bereits im Jahr 1424 wird in der Stadtrechnung ver­ merkt, das Hochgericht sei «neüw gebauwen» wor­ den. Der Leutpriester zu St.Mangen, Hermann Mi­ les, berichtet in seiner Chronik, am 2. Juni 1532 sei «der neue Galgen aufgerichtet und gebaut wor­ den», ausserhalb von St.Jakob. Die Steine nahm man vom so genannten «Ölberg», der im Kirchhof St.Laurenzen gestanden hatte. Dieser «Ölberg» war

eine Skulptur, welche das Gebet Christi auf dem Öl­ berg darstellte. Gemäss einem Protokolleintrag vom 3. September 1623 war damals der Balken des Hochgerichts «ganz und gar verfault» und sollte neu gemacht werden. Nach altem (abergläubischem) Brauch mussten bei dieser Reparatur sämtliche Werkmeister und Knech­ te der Stadt Hand anlegen. Als Lohn erhielten die Meister einen halben Gulden und die Gesellen oder Knechte je 15 Kreuzer. Der Galgen bei «S.Jacob» findet sich auf einem Plan der «Statt Sanct Gallen und Umligende Ort» aus der Zeit um 1683/84. Die Anlage des Hochgerichts der Stadt und Republik St.Gallen ist auf einem Ölgemäl­ de vom Ende des 17. Jahrhunderts zu sehen. Nach Carl Moser­Nef stand der entehrende Galgen abseits des allgemeinen Richtplatzes für Enthauptungen und Verbrennungen im Laimat, oberhalb der Land­ strasse in den Thurgau, neben einer Bleiche. Auf einem Plan des Hochgerichtshügels bei St.Jakob aus dem Jahr 1834 ist neben Weidboden und einem Kartoffelfeld in der Nähe der Abzweigung der Stras­ se «nach dem Krobel» (Kronbühl) und «auf Rotmon­ ten» das Hochgericht eingezeichnet. Die «St.Gallischen Jahrbücher, 1835–1841» ver­ meldeten, «das außer St.Jakob, links der Straße, auf einer weithin sichtbaren Anhöhe gestandene Hochgericht» sei auf Veranstaltung des Polizeide­ partements eines Morgens früh ohne Umstände be­ seitigt worden. «Das später die Straße hineinziehen­ de Landvolk gewahrte diese unerwartete Lüke mit großem Staunen, und mag wohl – denn es war ja in der Zeit, wo es sich um eine neue Bundesverfassung handelte – mit mehreren Appenzellern geseufzt ha­ ben: Die guten alten Zeiten sind vorbei, man hat un­ sern Herren das Blutgericht genommen! – Auch die Scharfrichterstelle wurde mit 1840, zusammt dem 1834 neu bestimmten Wartgeld von 132 Gulden auf­ gehoben.» SPECIAL | April 2012


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Was hat das BVGer St.Gallen mit Venedig zu tun? Für die Wandgestaltung im Bundesverwaltungsgericht St.Gallen wurde von der Bauherrschaft und vom Architekturbüro «Stucco Veneziano» ausgewählt. Stucco Veneziano ist eine historische Spachteltechnik aus Venedig, die seit der italienischen Blütezeit bis heute die Decken und Wände der repräsentativen Palazzi verschönert.

Diese sogenannte Kalk-Spachteltechnik beruht auf einer hochwertigen Grundbasis von gelöschtem Kalk und Marmormehl. Vor allem von den alten Baumeistern im damaligen Weltreich Venezien wurde dieses edle Material sehr viel und gerne eingesetzt. Kalk ist hervorragend antibakteriell, schimmelhemmend, atmungsaktiv und feuchtigkeitsresistent und hat sehr anwendungsfreundliche Verarbeitungseigenschaften. Stucco Veneziano wird mit speziellen Spachteln in mehreren dünnen Schichten gleichmässig auf den homogenen Untergrund aufgeglättet. Die Haptik ist ausserordentlich fein und glatt, die Erscheinung wirkt mit grosser Tiefe und edler, marmorähnlicher Oberflächenstruktur . Der Stucco-Veneziano-Auftrag im BVGer St.Gallen wurde in einer Arbeitsgemeinschaft der beiden Fir-

men Christian Schmidt Zürich und der Kostgeld Malergeschäft AG St.Gallen ausgeführt. Die Zusammenarbeit war hervorragend. Die grosse Herausforderung bestand darin, nebst der Auswahl des Topmaterials, ein eingespieltes Handwerker-Team zu generieren, das Hand in Hand zusammenarbeitet. So wurden vor Beginn gemeinsam diverse grossflächige Musterplatten erstellt, um die Abläufe, Applikationstechniken und schlussendlich das perfekte Erscheinungsbild der über 3200 m2 Wandflächen zu optimieren respektive zu vereinheitlichen. Gräuliche Rot-, Gelb- und Grüntöne in der Eingangshalle, den Pools und den verschiedenen Gerichtssälen unterstützen und ergänzen die perfekt dazu passenden Terrazzoböden. Italianità im BVGer – nochmals herzlichen Dank für den tollen Auftrag!

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