KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN Ein Ratgeber zu Betrieblicher Großtagespflege in Niedersachsen
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // INHALT
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2 VORWORT 4 DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG 8 DIE BEDARFSANALYSE 10 Welche Interessen hat der Betrieb? 14 Welchen Bedarf haben die Beschäftigten? 20 Wie sieht das Umfeld des Betriebes aus?
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // INHALT
24 DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN 26 Rechtsgrundlage 26 Abgrenzung zu Kindertageseinrichtungen 27 Erlaubnis zur Kindertagespflege 28 Betreuungszeiten 28 Verlässlichkeit 29 Kindeswohlsicherung 29 Kinder mit Behinderungen 30 Geeignete Räume
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TAGESPFLEGEPERSON IM BETRIEB: SELBSTÄNDIG OER ANGESTELLT? A – Das Selbständigenmodell B – Das Angestelltenmodell
44 WEITERE SCHRITTE – CHECKLISTE 48 INTERVIEW MIT DEN FORSCHERN 50 LITERATUR
22 DAS SIND DIE PIONIERE: KINDERBETREUUNG IN NIEDERSÄCHSISCHEN UNTERNEHMEN
32 FORMEN DER KINDERTAGESPFLEGE 34 Kindertagespflege 34 Großtagespflege 34 Betriebliche Großtagespflege
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // VORWORT
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VORWORT WESHALB UNTERNEHMEN ELTERN UNTERSTÜTZEN
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Mehr als die Hälfte der arbeitenden Eltern gab in einer Forsa-Umfrage 2012 an, dass der Arbeitgeber hilft, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Knapp ein Drittel wünscht sich der Umfrage zufolge aber auch, dass der Arbeitgeber noch mehr tut. Um gutes Personal zu gewinnen oder zu halten, lohnt es sich also für Betriebe, sich über verschiedene Möglichkeiten zu informieren, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Diese Broschüre stellt die Chancen betrieblich unterstützter Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren durch eine sogenannte Großtagespflegestelle in Niedersachsen vor. In einer solchen Großtagespflegestelle schließen sich in der Regel zwei bis drei Kindertagespflegepersonen – umgangssprachlich „Tagesmutter“ oder „Tagesvater“ – zusammen. Mit entsprechender Qualifikation können sie bis zu zehn Kinder betreuen.
Als Betreuungsform für relativ wenige Kinder kann die Betriebliche Großtagespflege insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen eine gute Alternative zu einem Betriebskindergarten sein. Neben diesen Mittelständlern richtet sich diese Broschüre an alle, die sich für dieses Thema interessieren. Diese Broschüre — skizziert die Entwicklung der Kinderbetreuung außerhalb des Elternhauses — erklärt, wie Unternehmen eine Bedarfsanalyse für ihre Beschäftigten vornehmen können — erläutert, welche verschiedenen Wege der Kindertagespflege es gibt — stellt detailliert die beiden Modelle Betrieblicher Großtagespflege vor — zeigt die wichtigsten Schritte bei der Einrichtung Zahlreiche Übersichten und Checklisten vereinfachen dies. Außerdem werden einige Vorreiter-Unternehmen und eine Tagespflegeperson aus Niedersachsen
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vorgestellt. Eine Liste mit Ansprechpartnern in jedem Landkreis, Statistiken, Gesetzen und weiteren hilfreichen Texten rund um das Thema Kinderbetreuung finden Interessierte im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege. Die wissenschaftlichen Grundlagen der vorliegenden Broschüre bilden Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Betriebliche Großtagespflege“ der Leuphana Universität Lüneburg. Die verwendete Literatur ist im Anhang aufgeführt. Wenn Sie weiterführende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: Timo Bleckwedel Leuphana Universität Lüneburg Innovations-Inkubator Scharnhorststr. 1, C1.301a 21335 Lüneburg Fon +49.4131.677-1681 timo.bleckwedel@leuphana.de
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // VORWORT
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG
DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG
Die Kindertagesbetreuung in Einrichtungen wie Krippen oder Kindergärten und in der Kindertagespflege hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei ist es zu überraschenden Neuausrichtungen gekommen. Galt noch vor wenigen Jahren die öffentliche Betreuung von Kindern unter drei Jahren als Ausnahmefall zur Überwindung von individuellen Notsituationen, so gibt es heute in Deutschland einen Rechtsanspruch auf frühkind-
liche Förderung für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. In Niedersachsen lag die Betreuungsquote für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege 2006 noch bei 5,1 Prozent. 2013 lag sie bereits bei 24,8 Prozent. Diesen Boom haben neue Lebensmodelle, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Interessen aus der Wirtschaft ausgelöst.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG
„WIR WOLLEN DIE KINDERTAGESPFLEGE UND IHR BERUFSBILD WEITERHIN STÄRKEN. DAZU SOLLEN DIE QUALIFIZIERUNG VON TAGESPFLEGEPERSONEN UND DIE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR IHRE TÄTIGKEIT WEITER VERBESSERT WERDEN. SO WIRD DIE KINDERTAGESPFLEGE IN DAS GESAMTKONZEPT EINER QUALITATIV HOCHWERTIGEN BETREUUNG, ERZIEHUNG UND
Dennoch besteht nach Auffassung der niedersächsischen Unternehmer weiterhin Handlungsbedarf. Dies ergab jüngst eine Befragung des Niedersächsischen Industrieund Handelskammertages (NIHK). Danach empfinden 62 Prozent der befragten Unternehmen in Niedersachsen die aktuelle Betreuungssituation als verbesserungsfähig. „Die niedersächsischen Unternehmen werden durch das unzureichende Betreuungsangebot in verschiedenster Weise beeinträchtigt. So beklagen zwei Drittel der Unternehmen eine mangelnde Flexibilität der Beschäftigten bei zusätzlichem Arbeitsbedarf“, erklärte Frank Hesse, NIHKSprecher für Volkswirtschaft. Weiterhin berichten zwei Drittel der Unternehmen über unzureichende Betreuungszeiten in den Kindergärten und über Schwierigkeiten bei der Koordination von Urlaub. Drei Viertel der Unternehmen wünschen sich eine Ausweitung der Öffnungszeiten in Kindergärten.
BILDUNG EINGEBUNDEN.“ DEUTSCHLANDS ZUKUNFT GESTALTEN Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, 2013
Nun können sich die Eltern und Kommunen nicht nur an den Anforderungen der Unternehmen orientieren. Diese müssen auch die Situation der Familien mit Kindern berücksichtigen und künftig noch mehr familienfreundliche Arbeitszeitmodelle anbieten. Zumal die Zahl der betrieblich unterstützten Angebote für Kinderbetreuung in Niedersachsen noch relativ klein ist. Von knapp 5000 Einrichtungen zur Kinderbetreuung – dies sind Krippen und Kindergärten – Anfang 2014 in Niedersachsen wurden laut Statistischem Bundesamt nur 60 speziell für
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Kinder von Betriebsangehörigen betrieben. Hier gibt es also Nachholbedarf. Betrachtet man die qualitative Ausrichtung der öffentlichen Kindertagesbetreuung, so gilt es, sich grundsätzlich an den Bedürfnissen der Kinder zu orientieren. Es geht nicht nur um die Unterbringung und Betreuung der Kinder, sondern um ihre Erziehung, Bildung und Förderung. So formuliert es der Förderauftrag für Kinder im Sozialgesetzbuch VIII, der gleichermaßen auf die Tageseinrichtungen für Kinder wie auch auf die Kindertagespflege zutrifft. Wie gut eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ihren Förderauftrag erfüllt, hängt wesentlich von der Qualität des Betreuungsangebotes ab. Dazu gehören eine ausreichende Anzahl an Betreuungskräften, eine auf die Erfordernisse der unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder ausgerichtete Qualifikation nach modernsten Standards, kindgerechte Räumlichkeiten und altersgemäße Ausstattungen.
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE
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Betreuungsbedarfe und Einstellungen der Angestellten
Motive und Interessen des Betriebes
Umfeld
GRUNDSÄTZLICHE ENTSCHEIDUNG ÜBER BETRIEBLICH UNTERSTÜTZTE BETREUUNG VON KINDERN UNTER DREI JAHREN
JA
NEIN
Ggf. andere Maßnahmen um Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen, z. B. flexible Arbeitsmodelle, Beratungsangebote
Kosten und Machbarkeit als wichtigste Auswahlkriterien
Belegplätze in anderen Betreuungseinrichtungen
Betriebskindergarten
Betriebliche Großtagespflege
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE
DIE BEDARFSANALYSE
Ob es sich für einen Betrieb lohnt, eine Betriebliche Großtagespflege einzurichten, hängt davon ab, ob die Investitionen tatsächlich die gewünschten Effekte bringen. Dies lässt sich im Vorfeld klären, indem die entscheidenden Faktoren analysiert werden. So kann das Unternehmen mögliche Unwägbarkeiten frühzeitig erkennen und findet eine solide Datengrundlage, um genau das Kinderbetreuungsmodell anzubieten, das seine Belegschaft braucht. Der hier vorgestellte Ansatz beschränkt sich dabei nicht auf die Betriebliche Großtagespflege, sondern berücksichtigt alle Formen der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung. Die folgenden drei Aspekte sind für die Entscheidungsfindung zu berücksichtigen:
Welche Interessen hat der Betrieb? Entscheider sollten genau prüfen, welche Motive ein Betrieb hat, eine Kinderbetreuung einzurichten. So lässt sich klären, ob nicht auch andere Maßnahmen diesen Motiven gerecht würden. Stehen mehrere Maßnahmen zur Wahl, hilft ein Blick auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand sowie auf die Passgenauigkeit zu den betrieblichen Motiven. Welchen Bedarf haben die Beschäftigten? Wenn die Betriebe den Bedarf an betrieblich unterstützter Kinderbetreuung bei den Eltern möglichst umfassend erheben, kennen sie auch die Unregelmäßigkeiten und
die Bedarfe für ältere schulpflichtige Kinder. Die Betriebe können außerdem die laut Statistik zu erwartenden Kinderbetreuungsbedarfe für Kinder unter drei Jahren unter Berücksichtigung der Altersstruktur und Geschlechterverteilung der Belegschaft anschauen. So können sie die Ergebnisse ihrer Erhebungen besser einordnen. Wie sieht das Umfeld des Betriebes aus? Die Unternehmen sollten die Bedingungen in der direkten räumlichen Umgebung berücksichtigen. Möglicherweise bieten sich Kooperationen mit Nachbarfirmen an oder Familien, die in der Nähe wohnen, haben ebenfalls Betreuungsbedarf.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE
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WELCHE INTERESSEN HAT DER BETRIEB?
Die Bereitschaft von Unternehmen, familienfreundlicher zu werden, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies liegt nicht zuletzt am Fachkräftemangel, der manche Branchen bereits trifft, andere bedroht. Oder wie das IHK-Unternehmensbarometer 2012 titelte: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Vom `Gedöns` zum Schlüssel gegen den Fachkräftemangel“. Engagement bei der Kinderbetreuung ist nur eine von vielen familienbezogenen Unterstützungsmöglichkeiten eines Betriebes für seine Beschäftigten. Welche Maßnahmen im Einzelfall passend erscheinen und tatsächlich umgesetzt werden, hängt zuallererst von der konkreten Situation des Betriebes und den Motiven der Geschäftsführung ab. Insbesondere die Branche, die Region und die Sozialstruktur der Belegschaft sind hierbei zu berücksichtigen. Obwohl sich die einzelnen Beweggründe in der Praxis nur selten wirklich trennscharf unterscheiden und meist eine individuelle Gemengelage vorherrscht, lassen sich richtungsweisende Hauptmotive herausfiltern, die im Folgenden vorgestellt werden. Mit
diesen Motiven gehen unterschiedliche Handlungsoptionen einher: Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber für eine verbesserte Rekrutierung und Bindung von Beschäftigten Die Familienfreundlichkeit eines Betriebes kann sich sehr positiv auf die Attraktivität des Betriebes bei aktuellen und potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auswirken. Gerade bei jüngeren Berufstätigen haben sich die Prioritäten dahingehend verschoben, dass neben der Sicherheit des Arbeitsplatzes und finanziellen Anreizen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen hohen Stellenwert einnimmt, wie der Monitor Familienleben des Instituts für Demoskopie Allensbach 2013 zeigte. Bis zum Jahr 2030 wird in Niedersachen die Zahl der Erwerbspersonen nach Berechnungen des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums selbst im günstigsten Fall um mindestens 150.000 Menschen sinken. Familienfreundlichkeit kann hier ein Schlüssel zur Fachkräfte-
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gewinnung sein. Neben der Familienfreundlichkeit gibt es viele weitere Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung, wie etwa die Höhe und Ausgestaltung des Gehaltes, die allgemeinen Arbeitsbedingungen oder Urlaubstage. Motivation der Beschäftigten Wenn Beschäftigte Familie und Beruf gut miteinander verbinden können, wirkt sich dies positiv auf ihre Arbeitsleistung aus, zeigen Untersuchungen der berufundfamilie GmbH. Sehr familienbewusste Arbeitgeber verzeichnen demnach gegenüber Arbeitgebern mit einem geringen Familienbewusstsein deutlich bessere Kennzahlen bei den Fehlzeitenquoten, der Motivation und der Produktivität. Dieses Motiv kann unabhängig von Region, Branche oder Belegschaft für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gelten. Betriebliche Kinderbetreuung ist wiederum nur eine von mehreren Möglichkeiten die Familienfreundlichkeit zu erhöhen. Insbesondere die Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist eine weitere wichtige Option. Positives Image des Betriebes Eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung kann das Image des Betriebes bei Geschäftspartnern und Kundschaft sehr positiv beeinflussen. Auch hier ist die betrieblich organisierte Kinderbetreuung nur eine von vielen Möglichkeiten eines Betriebes, die Außenwahrnehmung positiv zu beeinflussen.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE
Verbesserung des beruflichen Wiedereinstiegs von Beschäftigten nach der Geburt von Kindern Geeignete Betreuungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten sind die wichtigsten Einflussmöglichkeiten, mit denen Betriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Wiedereinstieg nach der Elternzeit erleichtern können. Je höher die Qualifikation und das Gehalt der Beschäftigten sind, desto schwerer wiegen bei einem längerfristigen Ausfall die finanziellen Kosten für einen Betrieb. Das Bundesfamilienministerium hat hierzu schon 2006 ein Berechnungsmodell für eine Kosten-Nutzen-Analyse familienfreundlicher Maßnahmen veröffentlicht, mit dem Unternehmen Sparpotenziale erfassten. Aktuell haben Frauen noch deutlich längere Ausfallzeiten nach der Geburt von Kindern, weshalb dieses Motiv vor allem in Branchen mit einem hohen Frauenanteil vorherrscht. Diese sind zum Beispiel Gesundheitsdienst-, Sozial- und Erziehungsberufe. Der steigende Anteil von Vätern in Elternzeit und der Wunsch nach reduzierter Arbeitszeit lassen aber vermuten, dass sich die Ausfallzeiten von Männern in Zukunft noch verlängern. Um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden, sollten diese Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt werden. Neben betrieblich unterstützter Kinderbetreuung kommt hier die ganze Bandbreite an familienunterstützenden Maßnahmen in Frage:
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE
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betriebsinterne oder externe Beratungsangebote, flexible Arbeitszeiten, Home-Office oder Eltern-Kind-Büros. Persönliches Motiv Die persönliche Bedarfslage eines Firmeninhabers oder einer Firmeninhaberin, der Geschäftsführung oder anderer Führungskräfte kann dazu führen, dass in einem Betrieb familienunterstützende Maßnahmen eingeführt werden beziehungsweise überhaupt erst in Betracht gezogen werden. Konkretes Betreuungsproblem bei Kindern von Beschäftigten lösen Wenn eine größere Zahl von Beschäftigten Probleme hat, Betreuungsplätze für ihre Kinder zu finden, liegt die Verantwortung für die Schaffung geeigneter Angebote bei den zuständigen Jugendämtern. Sie sind in der gesetzlichen Pflicht, den „Anspruch auf Förderung“ in Paragraf 24 des Sozialgesetzbuches VIII vorgeschriebenen „Anspruch auf Förderung“ bedarfsgerecht umzusetzen. HINWEIS Die bedarfsgerechte Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder ist zuallererst eine staatliche Aufgabe.
Möchte ein Betrieb hier trotzdem aktiv werden und seine Beschäftigten unterstützen, und wenn nur zur Überbrückung bis öffentliche Angebote geschaffen werden, bestehen mehrere Möglichkeiten. Das Unternehmen kann Beratung und Information für seine Beschäftigten anbieten. Es kann eine eine regelmäßige Betreuung wie bei der Großtagespflege, im Betriebskindergarten, durch Platz-
kontingente bei anderen Anbietern oder im Betriebshort einrichten. Oder das Unternehmen organisiert eine unregelmäßige Betreuung wie eine Ferienbetreuung oder Notfallbetreuung. Wenn Beschäftigte vor einem konkreten Betreuungsproblem stehen, ist es nicht selten, dass sie auf den Betrieb zugehen und den Prozess initiieren. Das Motiv „Konkretes Betreuungsproblem lösen“ gilt natürlich nicht oder nur eingeschränkt, wenn es den Beschäftigten mit Kindern an ausreichenden Möglichkeiten fehlt, ihre Arbeitszeiten an die vorhandenen Betreuungsangebote anzupassen.
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE
INTERESSEN DES BETRIEBES
KINDERBETREUUNG ALS TEIL DER PERSONALPOLITIK
Positives Image des Betriebes Attraktiver Arbeitgeber (bessere Mitarbeiterbindung, Mitarbeitergewinnung) Höhere Produktivität durch motivierte Beschäftigte
Weitere Maßnahmen, die für eine positive Außenwahrnehmung des Betriebes sorgen, z. B. Spenden, lokales Engagement
Familienfreundliche Maßnahmen des Betriebes
Weitere Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, -gewinnung und -motivation wie z. B. Arbeitsbedingungen, Urlaubstage, Gehaltshöhe
Persönliches Motiv
Verbesserung des beruflichen Wiedereinstiegs von Beschäftigten nach der Geburt von Kindern
Konkretes Betreuungsproblem lösen
Betrieblich gestützte Kinderbetreuung
Betriebskindergarten/-krippe
Betriebliche Großtagespflege
Flexible Arbeitszeitmodelle
Steuerfreier Zuschlag für Kinderbetreuung
Betriebliche Ferienbetreuung
Home-Office
Belegplätze in anderen Betreuungseinrichtungen
Betriebliches Hortangebot
... weitere Unterstützung wie z. B. Ansprechpartner für Familienangelegenheiten, Zusammenarbeit mit Dienstleistern, Vereinbarung von Beruf und Pflege von Angehörigen
Eltern-Kind-Büro
Notfallbetreuung
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE
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WELCHEN BEDARF HABEN DIE BESCHÄFTIGTEN?
VORLAGEN zur Bedarfserhebung gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege
SOFTWARE für Online-Befragungen gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege
Die hier vorgeschlagene Methode einer Bedarfserhebung ist relativ umfangreich, da sie zwei verschiedene Zugänge verbindet. Dadurch wird eine objektivere Einschätzung des tatsächlichen Bedarfes möglich. Abhängig von den Zielen und Motiven eines Betriebes kann die Bedarfserhebung aber auch in verkürzter Form durchgeführt werden. Wenn zum Beispiel der Inhaber oder die Inhaberin eines großen Familienbetriebes bereits beschlossen hat, eine Betriebliche Großtagespflege zu installieren, dient die Bedarfsanalyse lediglich der Planung zunächst angebotener Betreuungszeiten. Bei einem kleinen Betrieb hingegen, der seinen Beschäftigten einen schnelleren Wiedereinstieg nach der Elternzeit ermöglichen will, stellt die Bedarfsanalyse einen entscheidenden Bestandteil der Kosten-Nutzen-Rechnung dar, da erst ab einer bestimmten Auslastung Einsparpotenziale realisiert werden können. Der hier vorgestellte breitere Ansatz ist wiederum nicht auf die Betriebliche Großtagespflege begrenzt, sondern ermöglicht zunächst auf der Ebene der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung eine generelle Bedarfseinschätzung. Dies gibt im zweiten Schritt
Hinweise auf geeignete Handlungsschritte. Die Bedarfserhebung bei den Beschäftigten baut idealerweise auf ein gewisses Vorwissen der Geschäftsführung, der Personalleitung, der oder des Gleichstellungsbeauftragten und des Betriebsrates auf. In einer Unternehmenskultur mit regelmäßigem Austausch bestehen idealerweise bereits Annahmen über mögliche Bedarfe der Beschäftigten. Die Bedarfserhebung kann in Form eines moderierten Workshops oder durch eine schriftliche Befragung durchgeführt werden. Ein Workshop hat den Vorteil, dass Ergebnisse differenziert ausfallen, da individuelle Knackpunkte des Betriebes inhaltlich vertieft oder neu aufgenommen werden können. Je größer der Betrieb ist, desto höher wird aber der zeitliche und finanzielle Aufwand, um auf diesem Wege zu einer repräsentativen Einschätzung der Bedarfslage zu gelangen. Selbst wenn Personen mit der nötigen Kompetenz im Unternehmen beschäftigt sind, kann eine externe Moderation sinnvoll sein, um die Ergebnisse nicht durch sozial erwünschte
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE
Sozialdaten Die Erfassung anonymer Sozialdaten (Alter, Anfahrtszeit zum Betrieb, Geschlecht) ermöglicht eine spätere Gewichtung der Befragungsergebnisse. Wenn ein Ergebnis zum Beispiel eine durchschnittlich gleichgültige Einstellung der Belegschaft gegenüber betrieblich unterstützter Kinderbetreuung ist, kann es sinnvoll sein, das Alter der Befragungsteilnehmer zu berücksichtigen. Möglicherweise ist die Zustimmung bei den jüngeren Beschäftigten, welche ja potenziell eher profitieren, höher.
Aktuelle Probleme bei der Kinderbetreuung Die Frage nach aktuellen Problemen ermöglicht eine Einschätzung, inwiefern die aktuell genutzte Kinderbetreuung den tatsächlichen Bedürfnissen der Beschäftigten entspricht. Die Abfrage der konkreten Schwierigkeiten gibt dabei gute Hinweise auf Interventionsmöglichkeiten des Betriebes. Es sollten mindestens die folgenden möglicherweise problemverursachenden Faktoren abgefragt werden: — Kein geeigneter Betreuungsplatz vorhanden — Die genutzten Betreuungszeiten sind ungeeignet — Die eigenen Arbeitszeiten lassen sich den vorhandenen Betreuungsangeboten nicht ausreichend anpassen — Fehlen von Angeboten zur Überbrückung von Schließzeiten der Kinderbetreuung — Fehlen von Angeboten zur Überbrückung von Schulferien — Fehlende Angebote für unregelmäßigen Bedarf an Notfallbetreuung — Lange Fahrzeiten zum Betreuungsort — Finanzierungsproblem bei den Betreuungsgebühren — Sonstige Probleme
Die aktuell genutzte Kinderbetreuung Wie viele Kinder welchen Alters leben in den Haushalten der Beschäftigten und wie werden diese betreut? Diese Daten können einen ersten Hinweis auf die Betreuungsbedarfe der Belegschaft geben.
Akzeptanz von und Erwartungen an betrieblich organisierte Kinderbetreuung Die Einstellung der Beschäftigten gegenüber betrieblich organisierter Kinderbetreuung: Wie hoch ist die generelle Akzeptanz? Welche Erwartungen gibt es? Welche Präferen-
Antworten von Beschäftigten zu verfälschen. Eine schriftliche Befragung ist bei großen Betrieben in der Regel mit weniger Aufwand verbunden als ein Workshop und kann in Papierform oder als Online-Befragung durchgeführt werden. Ein erklärendes Anschreiben der Geschäftsführung kann die Wichtigkeit einer solchen Befragung deutlich machen und die Zahl der Rückläufe erhöhen. Zu folgenden Punkten sollten die Beschäftigten befragt werden:
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zen haben die Beschäftigten für eine mögliche betriebliche Kinderbetreuungsform? Was ist besonders wichtig – Aussengelände, Verpflegung, Ausstattung? Dies sollte erfragt werden, um die tatsächliche Inanspruchnahme eines eventuellen betrieblichen Angebotes abschätzen zu können.
HINWEIS Grundsätzlich ist es immer die Aufgabe der zuständigen Jugendämter bedarfsgerechte Betreuungsangebote vorzuhalten. Dies gilt auch für schulpflichtige Kinder und umfasst damit auch Hortbetreuung und die Betreuung in den Schulferien.
Bereitschaft zur Unterstützung/Mitarbeit bei betrieblich organisierter Kinderbetreuung Die Abfrage einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Unterstützung kann ein weiterer Indikator für die Akzeptanz betrieblich organisierter Kinderbetreuung sein. Solch konkrete Fragen können aber auch Erwartungen bei Beschäftigten schüren, die eventuell nicht erfüllt werden. Hier kann erfasst werden: — Bereitschaft zu finanzieller Förderung, etwa durch Spenden oder Mitgliedschaft in einem Förderverein — Bereitschaft zur aktiven Unterstützung bei eventuellen Umbauarbeiten — Insbesondere bei Betrieben im sozialen Bereich: Das Interesse von Beschäftigten mit pädagogischer Ausbildung an beruflicher Mitarbeit als Hauptamtliche oder Vertretungskräfte WAS DAS UNTERNEHMEN NACH DER ERHEBUNG WISSEN SOLLTE Die Auswertung dieser Befragung der Beschäftigten sollte folgende Erkenntnisse liefern:
Welche generellen Bedarfe/Betreuungswünsche haben die Beschäftigten? Wie sehen die Betreuungsumfänge der Beschäftigten aus, die angeben, keine offenen Bedarfe bei der Versorgung ihrer Kinder zu haben? Daraus lassen sich als erste Planungsgrundlage für mögliche Angebotszeiten Rückschlüsse auf die Betreuungswünsche ziehen. Welche offenen Bedarfe haben die Beschäftigten? Die Auswertung der konkreten Betreuungsprobleme der Beschäftigten ist von zentraler Bedeutung in der Analyse. Wichtiger als die reinen Zahlen ist dabei zunächst die Gewichtung der einzelnen Probleme untereinander: In welchem Bereich besteht der stärkste akute Handlungsbedarf? Bei Problemen mit der regelmäßigen Betreuung von Kindern unter drei Jahren wären mögliche Maßnahmen des Betriebes: — Einrichtung einer Betrieblichen Großtagespflege — Einrichtung einer Betriebskrippe — Kooperation mit einer anliegenden Krippe/Kindertagespflegeperson/Großtagespflegestelle Bei Problemen durch kurzfristige, unregelmäßige, gegebenenfalls berufsbedingte Betreuungsbedarfe wären mögliche Maßnahmen des Betriebes: — Einrichtung einer Betrieblichen Großtagespflege mit
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Notfallbetreuung (Die Kindertagespflegeperson kann Kinder im Bedarfsfall auch zuhause betreuen) — Einrichten einer Notfallbetreuung — Kooperation mit einer anliegenden Krippe/Kindertagespflegeperson/Großtagespflegestelle — Einrichtung eines Eltern-Kind-Büros Bei Problemen mit der regelmäßigen Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren wären mögliche Maßnahmen des Betriebes: — Einrichtung einer Betrieblichen Großtagespflege – Dies gilt allerdings als kompliziert, da Großtagespflege bei Kindern über drei Jahren nur bei „besonderem Bedarf“ oder „ergänzend“ zulässig ist. — Einrichtung eines Betriebskindergartens — Kooperation mit einer anliegenden Kindertageseinrichtung Bei Problemen mit der Betreuung von Kindern bis sechs Jahren während der Schließ- oder Ferienzeiten von Betreuungsangeboten wären mögliche Maßnahmen des Betriebes: — Einrichten einer Ferienbetreuung — Kooperation mit einer anliegenden Krippe/Kindertagespflegeperson/Großtagespflegestelle Bei Problemen mit der regelmäßigen Betreuung von Schulkindern wären mögliche Maßnahmen des Betriebes:
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— Einrichtung eines betrieblichen Schülerhortes — Kooperation mit einem anliegenden Schülerhort Bei Problemen mit der Ferienbetreuung von Schulkindern wären mögliche Maßnahmen des Betriebes: — Einrichtung einer Ferienbetreuung — Kooperation mit Anbietern von Ferienprogrammen für Schulkinder Akzeptanz und Einstellung gegenüber betrieblich organisierter Kinderbetreuung Die Einstellung der Beschäftigten zu betrieblich organisierter Kinderbetreuung sollte möglichst differenziert ausgewertet werden. Zum einen kann die relevante Gruppe der 20- bis 45-Jährigen gesondert betrachtet werden, zum anderen sollten die Einstellung und potenzielle Nutzungsbereitschaft sowohl von Beschäftigten mit Betreuungsproblemen als auch derjenigen, die mit ihrer Betreuungssituation zufrieden sind, in die Auswertung einfließen. Wenn zum Beispiel nur einige wenige Beschäftigte konkrete Betreuungsprobleme angeben, kann trotzdem eine hohe Auslastung erwartet werden, wenn auch die anderen Eltern Interesse an betrieblich organisierter Kinderbetreuung haben.
HINWEIS Weitere Informationen zu den Alternativen betrieblich unterstützter Kinderbetreuung jenseits der Großtagespflege gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege
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EINORDNUNG MIT HILFE VON STATISTIKEN Mit wie vielen zu betreuenden Kindern unter drei Jahren kann ein Unternehmen also rechnen? Die Ergebnisse der eigenen Bedarfserhebung lassen sich durch einen Blick auf statistische Daten objektiver einordnen. Wenn ein Unternehmen die Altersstruktur der Belegschaft kennt, kann es so die zu erwartenden Geburtenzahlen und Betreuungsbedarfe einschätzen. Liegen zum Beispiel die aktuellen Kinderzahlen trotz einer sehr jungen Belegschaft deutlich unter dem Durchschnitt, lässt dies einen kurz- oder mittelfristigen Geburtenanstieg vermuten. Andersherum kann bei relativ vielen Kindern einer älteren Belegschaft davon ausgegangen werden, dass künftig eher weniger Kinder geboren werden. Neben dem Lebensalter der Eltern beeinflussen weitere Faktoren die Zahl der Kinder. Verheiratete bekommen mehr und früher Nachwuchs als Ledige, Menschen mit niedrigerem Bildungsgrad werden häufiger Eltern als Menschen mit höherer Bildung. Da außerdem das Alter der Väter bei der Geburt eines Kindes nur bei verheirateten Männern statis tisch erfasst wird, handelt es sich bei den Geburtenziffern der männlichen Beschäftigten um Näherungswerte. Diese Angaben sind also nur grobe Richtwerte, um die tatsäch lichen Kinderzahlen eines Unternehmens einzuordnen. Noch wichtiger als die zukünftige Gesamtzahl an Kindern unter drei Jahren ist eine Einschätzung darüber, bei wie
vielen davon ein Betreuungsbedarf bestehen könnte. In Niedersachsen besteht durchschnittlich für 6,6 Prozent der Kinder unter einem Jahr, für 40,6 Prozent der Kinder zwischen einem und zwei Jahren und 57,9 Prozent der Kinder zwischen zwei und drei Jahren ein Betreuungswunsch der Eltern. Dies belegt der Vierte Zwischenbericht des Bundesfamilienministeriums zum Kinderförderungsgesetz von 2013. Für Unternehmen, die laut EU-Definition mit maximal 249 Beschäftigten kleine und mittlere Unternehmen sind, ist es in der Regel nicht sinnvoll, eine Betriebliche Großtagespflege einzurichten, die ausschließlich für die Kinder von Beschäftigten zugänglich sein soll. Selbst bei einer sehr jungen Belegschaft würde sich bei 249 Beschäftigten aus den Geburtenziffern nur ein durchschnittlicher jährlicher Betreuungsbedarf für zwölf Kinder unter drei Jahren ergeben. Wie viele dieser Kinder mit Betreuungsbedarf dann tatsächlich das betrieblich organisierte Betreuungsangebot nutzen, muss anhand der Angaben der Beschäftigten in der Bedarfserhebung geschätzt werden. Die Forschung der Leuphana Universität Lüneburg ergab, dass bei den untersuchten Betrieblichen Großtagespflegestellen in Nordostniedersachsen in der Regel nicht mehr als die Hälfte des errechneten Potenzials an
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Kindern mit Betreuungsbedarf das betriebliche Angebot tatsächlich nutzt. Es ist daher nicht realistisch zu erwarten, dass die Belegschaft eines kleinen oder mittleren Unternehmens alleine dauerhaft eine Betriebliche Großtagespflege mit zehn Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren auslastet. Dafür wären, je nach Altersstruktur, mindestens 800 Beschäftigte nötig. Doch auch bei diesen Angaben gilt, dass sie nicht vorschnell übertragen werden dürfen, da die tatsächlichen Betreuungswünsche selbst auf kleinräumiger Ebene relativ starken Schwankungen unterliegen können. Das Deutsche Jugendinstitut hat zwei Faktoren benannt, welche die Betreuungswünsche von Eltern maßgeblich beeinflussen: — Das tatsächliche Angebot an Betreuungsangeboten: Je größer das Betreuungsangebot für Kinder ist, desto mehr Eltern wünschen sich eine Betreuung für ihre Kinder. — Die „milieugebundene soziale Erwünschtheit“ der Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren: Die Einstellung von Nachbarschaft und sozialem Umfeld beeinflusst die Betreuungswünsche von Eltern. Wenn ein Betrieb also ein Potenzial an Betreuungsbedarfen identifiziert hat, das er bedienen möchte, etwa um Frauen den Wiedereinstieg nach der Geburt zu ermöglichen, muss er die Einstellung des Umfeldes gegenüber
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der Fremdbetreuung von Kindern berücksichtigen. Das Kinderbetreuungsangebot aktiv zu kommunzieren – sei es auf der Webseite des Unternehmens oder über Veranstaltungen wie Kinderfeste – ist dabei sehr wichtig. Außerdem ist Geduld in der Umsetzung hilfreich.
KINDER UNTER DREI JAHREN IN EINEM BETRIEB MIT 249 BESCHÄFTIGTEN
40 35 30 25 20 15 10 5 0 A
B
C
A Belegschaft ist durchschnittlich alt, es gibt gleich viele Männer und Frauen B Belegschaft besteht überwiegend aus jungen Frauen C Belegschaft ist älter, es gibt gleich viele Männer und Frauen Kinder von Mitarbeitern mit Betreuungsbedarf Kinder insgesamt von Mitarbeitern Kinder von Mitarbeiterinnen mit Betreuungsbedarf Kinder insgesamt von Mitarbeiterinnen
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WIE SIEHT DAS UMFELD DES BETRIEBES AUS?
Weitere rechtliche Hinweise gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege
Die Kindergartenbedarfsplanungen und gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege
Die Ansprechpartner in den Gemeinden und Jugendämtern ebenfalls im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege
Für Betriebe mit weniger als 800 Beschäftigten ist es dringend empfehlenswert, die Umfeldbedingungen des Betriebes einzubeziehen. Dabei geht es darum, die Nutzung des eigenen Angebots durch Kinder nichtbetriebsangehöriger Eltern aus dem unmittelbaren Einzugsbereich des Betriebes kalkulieren zu können, um so eine möglichst konstante Auslastung zu gewährleisten. Zu den Umfeldbedingungen gehören: Der Einzugsbereich In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass eine wohnortnahe Kinderbetreuung maximal 30 Minuten Fuß- oder Busweg entfernt sein darf. In einem Flächenlandkreis sind bis zu sechs Kilometer Entfernung erlaubt. Diese Angaben können als Anhaltspunkte für die Festlegung eines möglichen Einzugsbereiches gesehen werden. Für einen Betrieb positiv ist also eine verkehrsgünstige Lage nahe an Durchfahrtsstraßen, zentral oder nahe an öffentlichen Verkehrsmitteln. Negativ sind dagegen eine Ortsrandlage, wenn es keine Ausfallstraße gibt oder eine große Entfernung zu
ohngebieten, wie etwa in Gewerbe- oder IndustriegeW bieten. Bedarfe und Nutzung im Einzugsbereich Analog zu der Vorgehensweise bei den Beschäftigten sollten bei den Umfeldbedingungen die tatsächliche Anzahl an Kindern unter drei Jahren im Einzugsbereich sowie deren aktuelle Betreuungsbedarfe berücksichtigt werden. Die Jugendämter sind dazu verpflichtet, für ihren Zuständigkeitsbereich eine Bedarfsplanung auf Gemeindeebene aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Die „Kindergartenbedarfsplanung“ kann öffentlich eingesehen werden und einen ersten Überblick geben. Aufgrund der schwankenden Aktualität und Verständlichkeit der einzelnen Planungsunterlagen, empfiehlt sich schon zu diesem Zeitpunkt ein erster direkter Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt, um eine Einschätzung einzuholen. Berücksichtigung des demografischen Wandels Die Informationsplattform „Wegweiser Kommune“ der
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Bertelsmann Stiftung und das Landesamt für Statistik Niedersachsen bieten kleinräumige Daten zur Bevölkerungsentwicklung. In Regionen mit einer absehbar negativen Bevölkerungsentwicklung kann eine Betriebliche Großtagespflege ein sehr gutes Angebot für die eigenen Beschäftigten sein, das zur Attraktivität des Betriebes als Arbeitgeber beiträgt. Mittel- und langfristig besteht das Risiko, dass im Einzugsbereich des Betriebes ein Überangebot an Betreuungsangeboten entsteht. Um unnötige Konkurrenz zu den Trägern der anderen Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren zu vermeiden, sollten diese direkt angesprochen werden, um mögliche Zukunftsszenarien abzustimmen und gegebenenfalls Kooperationen zu vereinbaren. Kosten für die Eltern berücksichtigen Wenn die betriebliche Kinderbetreuung öffentlich mitfinanziert werden soll, muss berücksichtigt werden, dass Eltern in der Regel einkommensabhängige Gebühren für die Nutzung dieses Angebotes zahlen müssen. Diese Gebühren können zwischen den Betreuungsarten Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen je nach Region voneinander abweichen. Im ungünstigsten Fall ist die Kindertagespflege deutlich teurer als eine Krippenbetreuung und damit unattraktiv für die Beschäftigten.
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DAS SIND DIE PIONIERE
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DAS SIND DIE PIONIERE KINDERBETREUUNG IN NIEDERSÄCHSISCHEN UNTERNEHMEN Kindergeschrei im Unternehmen: Einige Firmen in Niedersachsen bieten bereits eine Kinderbetreuung im Unternehmen an – und punkten damit bei ihrem Personal. Weitere Unternehmen sind am Planen. Vier Verantwortliche erzählen:
Wolfgang Reichelt, Geschäftsführer (CEO) der Firma Block Transformatoren-Elektronik in Verden: „Stimmt schon, unser ‘Kinderhaus‘ kostet uns Geld. Die Tagesmütter sind bei Block angestellt. Aber wir haben dadurch auch einen tollen Ruf. Unser Personalleiter hat festgestellt, dass das Block-‚Kinderhaus‘ eine echte Strahlkraft auf Bewerber hat. Von morgens halb acht bis mittags halb eins werden Kinder betreut, viele Kinder nur einige Tage pro Woche. Wir haben gelernt: Wenn Frauen Kinder bekommen, möchten sie erst zuhause bleiben, dann erst mal nur einen oder zwei Tage arbeiten. Das reicht uns auch völlig. Diese jungen Frauen haben oft ein von uns finanziertes Studium absolviert. Wir halten ihre Arbeitsplätze hier frei. Nur länger als ein Jahr sollten sie nicht ausscheiden, sonst hat sich zu viel geändert.“ WOLFGANG REICHELT, Block Transformatoren-Elektronik
SVENJA HEINRICH, Schwergutreederei SAL Heavy Lift
Svenja Heinrich, Schwergutreederei SAL Heavy Lift, Steinkirchen: „Nach der Geburt meines Sohnes wurde er zunächst mit drei Kindern anderer Beschäftigter bei einer privaten Tagesmutter betreut. Irgendwann dachte ich dann: Wir machen das, wir richten eine Betreuung im Betrieb ein. Also haben wir 2009 zwei Tagespflegepersonen angestellt, ohne öffentliche Förderung. Unsere Mitarbeiter konnten das Angebot ohne Gebühren nutzen. Trotzdem waren sie zunächst eher zurückhaltend. Gerade in einer eher ländlich geprägten Region überwog zunächst der Wunsch, die frühkindliche Betreuung innerhalb der Familie zu belassen. Als sich dann herumsprach, wie gut die Kinder bei uns betreut werden, stieg die Nachfrage sehr schnell und stark an. Wir haben unseren Firmensitz 2013 nach Hamburg verlagert. Die Großtagespflegestätte besteht jedoch weiterhin, mittlerweile unter der Trägerschaft der evangelischen Kirche. Ohne dieses Betreuungsangebot hätten unsere Mitarbeiterinnen nicht so früh wieder in ihren Beruf einsteigen können. So konnten sie ihre Kinder mit in den Betrieb nehmen und wussten, dass sie während der Arbeitszeit in guten Händen sind.“
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Ingo Marquardt, Abteilungsdirektor Personal, Sparkasse Bremervörde-Rotenburg: „In puncto Betreuung von Kindern unter drei Jahren ergab bei uns eine erste Abfrage 2009 eher geringen Bedarf. Das Thema Familienfreundlichkeit ist aber gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein wichtiger Aspekt für uns, um auch zukünftig ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Da jetzt ein Umzug in neue Räumlichkeiten ansteht, möchten wir einen zweiten Anlauf an das Thema nehmen, um zu prüfen, welche Variante – alleine oder in Kooperation Kinderbetreuung anbieten oder lieber Kontingentplätze buchen – möglicherweise zu uns passen könnte. Denn Familienfreundlichkeit ist der Sparkasse wichtig – wir bieten zum Beispiel flexible Arbeitszeiten und ermöglichen Führung in Teilzeit. Da hat schon eine Veränderung in den Köpfen stattgefunden. Keiner wird mehr schief angeguckt, wenn er sagt: ‚Heute Nachmittag muss ich mal mit meinem Kind zum Arzt.‘“
Jörg Hamann, Internist und Nephrologe, Gemeinschaftspraxis Dr. med. Baron, Hamann und Dr. med. Schwarz, Standort Rotenburg: „Wir beschäftigen mehr als 40 Mitarbeiterinnen. Viele sind Mütter. Als wir 2010 mit unserer Dialysepraxis in die Burgstraße in Rotenburg umgezogen sind, sind deshalb nicht viel später auch zehn ‚Kleine Burgdrachen‘ bei uns eingezogen. So heißt unsere Großtagespflegestätte. Mit ihr erleichtern wir Mitarbeitern mit Kindern den Wiedereinstieg – und für uns ist von Vorteil, dass Fachkräfte oft früher aus der Elternzeit wiederkommen. Zehn Kinder können von 6.30 Uhr bis 17 Uhr von zwei Erzieherinnen und einer Sozialassistentin betreut werden. Die Plätze sind stets ausgelastet, oft auch von Eltern, die nicht in der Praxis arbeiten, aber die gute Betreuung sehr schätzen.“
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DAS SIND DIE PIONIERE
INGO MARQUARDT, Sparkasse Bremervörde-Rotenburg
KLEINE BURGDRACHEN, Gemeinschaftspraxis Dr. med. Baron, Hamann und Dr. med. Schwarz
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN
DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN Unter Kindertagespflege versteht man die Betreuung, Bildung und Erziehung von einzelnen Kindern durch geeignete Kindertagespflegepersonen. Die Kindertagespflege war lange vorwiegend im privaten Bereich angesiedelt. Einzelne Bundesländer – so auch Niedersachsen – regeln die Kindertagespflege mittlerweile aber auch in anderen geeigneten Räumlichkeiten. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Niedersachsen. Umfangreiche Gesetzesänderungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass der Stellenwert der Kindertagespflege deutlich gestiegen ist. Die Kindertagespflege
besteht seit 2005 als gleichrangiges Angebot neben dem Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtungen. Sie hat gemäß Sozialgesetzbuch VIII, Paragraf 23, denselben Auftrag zu erfüllen wie die Kindertageseinrichtungen, und zwar: — die Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, — die Ergänzung und Unterstützung der Erziehung und Bildung in der Familie, — den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN
„WIR WAREN 2009 DIE ERSTE KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNG BEI DER POLIZEI IN NIEDERSACHSEN. MITTLERWEILE HABEN WIR UNSEREN 5. GEBURTSTAG GEFEIERT. ALS PIONIERE IN DER BETRIEBLICHEN GROSSTAGESPFLEGE WERDEN WIR HÄUFIG VON TAGESPFLEGPERSONEN, UNTERNEHMEN UND BEHÖRDEN UM RAT GEBETEN. WIR MERKEN, WIE GROSS DAS INTERESSE AN BETRIEBLICHER GROSSTAGESPFLEGE IST UND WIE VIEL POTENZIAL DA DRIN STECKT. ABER ES GIBT NOCH GESETZESVORLAGEN, DIE NICHT OPTIMAL UMGESETZT SIND, WIE ZUM BEISPIEL DIE VERTRETUNGSREGELUNG. TROTZDEM SIND WIR MIT UNSEREM ALLTÄGLICHEN SELBSTBESTIMMTEN ARBEITEN SCHON SEHR ZUFRIEDEN. MEINE KOLLEGIN UND ICH BEKOMMEN VIEL POSITIVES FEEDBACK VON DEN ELTERN UND TRAGEN MIT UNSERER PÄDAGOGISCHEN ARBEIT
Dies zeigt, dass die Kindertagespflege nicht die Billiglösung bei der Kindertagesbetreuung ist. Sie ist eine Betreuungsform mit flexiblen Organisationsmöglichkeiten. Hinsichtlich der Qualität muss diese Betreuungsform genau den gleichen Ansprüchen genügen wie die Kindertagesbetreuung in Einrichtungen. So sind beispielsweise bei einer Großtagespflege oder einer Betrieblichen Großtagespflege die räumlichen Gegebenheiten sowie die Ausstattung vorrangig an den pädagogischen Erfordernissen der Betreuungsarbeit auszurichten, auch wenn hier von den Genehmigungsbehörden in der Regel weniger formelle Vorgaben gemacht werden.
DAZU BEI, DASS SICH FAMILIEN BEI UNS WOHL FÜHLEN KÖNNEN.“
RECHTSGRUNDLAGE Findet sich die allgemeine Rechtsgrundlage für die Kindertagespflege im Sozialgesetzbuch VIII, so regelt der Paragraf 15 des niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes landesbezogene Besonderheiten. Die Jugendämter haben für die örtliche Gestaltung der Kindertagespflege entsprechende Satzungen erlassen.
AXINJA SCHUBERT betreut seit 2009 mit Kolleginnen Mädchen und Jungen in der Großtagespflegestelle „Marienkäferchen“ in Lüneburg. Schubert hat ein Bachelor-Studium „Kindheitspädagogik“ abgeschlossen und arbeitet als Dozentin in der Fortbildung von Tagespflegepersonen und Erzieherinnen und Erziehern.
ABGRENZUNG ZU KINDERTAGESEINRICHTUNGEN In der Kindertagespflege darf eine qualifizierte Person bis zu fünf Kinder geleichzeitig betreuen. Schließen sich zwei oder mehrere Kindertagespflegepersonen zusammen, liegt die Grenze bei zehn Kindern. Die Zuordnung jedes Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson muss
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immer gewährleistet sein, das heißt, die zuständige Bezugsperson muss während der gesamten Betreuungszeit ihrer Kinder anwesend sein. Durch diesen starken persönlichen Bezug können in der Kindertagespflege individuelle und flexible Betreuungszeiten vereinbart werden. Eine angemessene Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen ist Voraussetzung für eine qualitative Umsetzung des Bildungsauftrags in der Kindertagespflege. Als bundesweiter Mindeststandart hat sich das vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelte Curriculum durchgesetzt. Dieses gibt Informationen, Ratschläge und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Kindern in der Kindertagespflege, informiert über kindliche Entwicklungsphasen und zeigt Möglichkeiten zur Umsetzung des Bildungsauftrags in der Kindertagespflege auf. Aktuell umfasst das Curriculum 160 Unterrichtsstunden, wird aber derzeit überarbeitet und voraussichtlich ab Sommer 2015 auf 300 Stunden angehoben. Der Kindertagespflege gegenüber steht die Betreuung in Kindertageseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kinderkrippen oder Horteinrichtungen. Fachkräfte müssen hier eine berufliche Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher, zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten vorweisen. Die Mindestanforderungen an den Betreuungsschlüssel liegen in niedersächsischen Krippen je nach Alter der Kinder bei 2:15 – das heißt, zwei Fachkräfte betreuen bis zu 15 Kinder. Bei den Großtagespflegestellen dagegen
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liegt der Schlüssel günstiger: Er beträgt 2:8 beziehungswiese 2:10, wenn eine Kindertagespflegeperson auch pädagogische Fachkraft ist. Das heißt, hier betreuen zwei Menschen acht beziehungsweise zehn Kinder. Die Betreuungszeiten von Krippen sind in den alten Bundesländern noch relativ eingeschränkt. Insbesondere die Randzeiten werden häufig nicht abgedeckt. Ein wichtiges Abgrenzungsmerkmal gegenüber Kinder tageseinrichtungen ist der familiäre Charakter von Kindertagespflege. Er begründet sich vor allem aus der Entstehungsgeschichte der privaten Kindertagespflege im häuslichen Bereich. Ein eigenständiges Profil von Großtagespflege, welches diesen familiären Charakter aufnimmt und eine deutliche Abgrenzung zu Krippen beinhaltet, steht noch aus und wird von vielen Fachleuten eingefordert. ERLAUBNIS ZUR KINDERTAGESPFLEGE Rechtlich gesehen ist Kindertagespflege eine „erlaubnis pflichtige Kinderbetreuung“, sagt das Sozialgesetzbuch VIII, Paragraf 43. Eine „geeignete“ Person betreut gegen Entgelt ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushaltes des Erziehungsberechtigten einige Stunden am Tag, mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate. Als geeignet gilt, wer sich durch seine Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räume verfügt. Außerdem sind vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege
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nötig. Sie müssen – in Orientierung am Curriculum des DJI – erworben oder in anderer Weise nachgewiesen werden. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist auf fünf Jahre befristet. Die Tagespflegeperson kann auch eine Pflegeerlaubnis für mehrere Orte beantragen. Dann kann sie zum Beispiel ein Kind aus einer Betrieblichen Großtagespflege im Notfall bei sich zuhause weiterbetreuen. Bei der Beantragung einer Großtagespflege müssen die beteiligten Kindertagespflegepersonen in der Regel ein gemeinsames Konzept vorweisen. Die Erlaubnis bezieht sich immer auf die betreuende Person und auf den Ort der Betreuung. Obwohl 160 Stunden eine relativ kurze Qualifizierungszeit sind, hat die Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit („Nubbek“) 2012 keine Qualitätsunterschiede zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen festgestellt. Auch eine Studie der Universität Hannover von 2013 bescheinigt Großtagespflegestellen in Niedersachsen eine gute Betreuungsqualität. Zusammengefasst: Die Erlaubnis zur K indertagespflege bezieht sich immer auf die Person und den Ort. Sie wird in der Regel für fünf Jahre erteilt. Sie erlaubt einer Tagespflegeperson bis zu fünf fremde anwesende Kinder gleichzeitig zu betreuen.
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HINWEIS Auch wenn Eltern Bedarf haben, ihr Kind betreuen zu lassen, ist der Rechtsanspruch kein Freibrief für die Verwirklichung aller Betreuungswünsche. Der Anspruch auf Betreuung wird begrenzt durch das Kindeswohl, also insbesondere durch die kindlichen Interessen an Kontinuität und Stabilität sowie durch die Anforderungen an eine kindgerechte Förderung, im Sinne des Sozialgesetzbuches VIII.
Die Satzungen der Landkreise in Nordostniedersachsen gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege
BETREUUNGSZEITEN Seit dem 1. August 2013 hat ein Kind ab dem ersten und bis zum dritten Geburtstag einen generellen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Jedes Kind dieser Altersgruppe hat unabhängig vom Vorliegen eines besonderen Bedarfs, wie beispielsweise der Berufstätigkeit der Eltern, grundsätzlich einen Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle. Der zeitliche Umfang des Anspruchs richtet sich allerdings nach dem individuellen Bedarf. Dieser Bedarf hängt ab von den Bedürfnissen der Eltern, die etwa aufgrund ihrer Arbeitszeiten Hilfe bei der Kinderbetreuung benötigen. Oder der individuelle Bedarf orientiert sich am einzelnen Kind, etwa wenn es von der Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege besonders profitieren würde. Der mögliche Umfang der Betreuungsstunden wird in den Satzungen der Landkreise über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege näher bestimmt. Für einen Großteil der Landkreise gilt: Der Umfang der täglichen Betreuung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Der wöchentliche Betreuungsumfang sollte 40 Stunden zuzüglich der Fahrzeit grundsätzlich nicht überschreiten. Ausnahmen sind im begründeten Einzelfall möglich. Wird ein Kind weniger als 21 Stunden monatlich in der Kindertagespflege betreut, ist über eine Förderung im Einzelfall zu entschei-
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den. Eine Förderung ist in diesem Fall in der Regel nur als Ergänzung zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder einer vergleichbaren Institution möglich. Nach einer Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen soll die tägliche Betreuungszeit im Rahmen der Kindertagespflege zehn Stunden nicht überschreiten. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat eine maximale Betreuungsdauer von neun Stunden an fünf Tagen in der Woche für unter dreijährige Kinder empfohlen. VERLÄSSLICHKEIT Fällt eine Kindertagespflegeperson in einer Betrieblichen Großtagespflege aus, sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz nach Sozialgesetzbuch VII, Paragraf 23, Absatz 4, das Jugendamt in der Pflicht, rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen. In Nordostniedersachsen gibt es von Seiten der Jugendämter noch keine flächendeckend umgesetzten Vertretungsmodelle, so dass die Kindertagespflegepersonen häufig selber eine Vertretung organisieren müssen. Das Jugendamt finanziert dann die geleisteten Stunden der Vertretungskraft, die ebenfalls eine qualifizierte Tagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis sein muss, und gewährt den Tagespflegepersonen oftmals ein Kontingent an Ausfallzeiten, in dessen Rahmen sie weiterbezahlt werden. Hier empfiehlt sich eine entsprechende Klärung mit dem zuständigen Jugendamt.
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Wenn sich zwei Kindertagespflegepersonen zu einer Großtagespflege zusammenschließen, können sie sich nicht gegenseitig vertreten, da sie allein nur maximal fünf Kinder betreuen dürfen, die ihnen persönlich zugeordnet sind. Daher sollte hier eine dritte Person bereitstehen, die in regelmäßigen Abständen am Gruppenalltag teilnimmt. KINDESWOHLSICHERUNG Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass in der Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die wegen bestimmter im Gesetz aufgeführter Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind, die sie für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen disqualifizieren. Daher haben die Kindertagespflegepersonen dem zuständigen Jugendamt vor Erteilung einer Pflegeerlaubnis ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses Führungszeugnis ist durch die Kindertagespflegeperson bei der zuständigen Wohnortgemeinde zu beantragen. Die zuständigen Jugendämter lassen sich von den Kinder tagespflegepersonen in der Regel schriftlich erklären, dass sie den Schutzauftrag nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im in Paragraf 8a des Sozialgesetzbuches VIII, wahrnehmen. In diesem Zusammenhang sollten die Kindertagespflegepersonen mindestens einmal an einer Fortbildungsveranstaltung zum Schutzauftrag nach Sozialgesetzbuch VIII, Paragraf 8a verbindlich teilnehmen.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN
KINDER MIT BEHINDERUNGEN Für die Betreuung von Kindern mit körperlichen oder geistigen Behinderungen in der Kindertagespflege gibt es aktuell keine gesetzlichen Regelungen. Die Finanzierung und Angemessenheit einer solchen Betreuung müsste also individuell vereinbart werden. Bei einem besonderen Förderbedarf eines Kindes nach Sozialgesetzbuch VIII erhöht sich die Geldleistung für die Betreuung. Der besondere Förderbedarf wird durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe festgestellt. Diese kann insbesondere vorliegen, wenn der Förderbedarf des betreuten Tagespflegekindes grundsätzlich eine Hilfe zur Erziehung nach Paragraf 27ff. im Sozialgesetzbuch VIII oder eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach Paragraf 35a im Sozialgesetzbuch VIII bedingen würde. Die Kindertagespflegeperson soll für die Betreuung eines solchen Kindes grundsätzlich über eine der Grundausbildung hinausgehende Qualifikation beziehungsweise über entsprechendes Fach- und Fortbildungswissen verfügen. Unternehmen sollten unbedingt rechtzeitig mit dem Jugendamt klären, welche Vertretungsmöglichkeiten es für Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen gibt.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN
GEEIGNETE RÄUME Für die Betreuung von Kindern im Rahmen einer Betrieblichen Großtagespflege sind nicht dieselben formellen baulichen Anforderungen wie für einen Betriebskindergarten zu erfüllen. Dies wären beispielsweise das Vorhalten einer bestimmten Anzahl von kindgerecht angebrachten Waschbecken und Toiletten sowie die Bereitstellung getrennter Personaltoiletten sowie ein Arbeitsraum oder Büro für Fachkräfte. Dennoch sollten natürlich angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Auch ein entsprechendes Außengelände in Form einer Garten- oder Grün fläche gehört zu einer betrieblichen Kinderbetreuung oder sollte problemlos für die unter 3-jährigen Kinder erreichbar sein. Die Räume und die Ausstattung einer Großtagespflege oder Betrieblichen Großtagespflege müssen kindgemäß, dabei dem Alter der betreuten Kinder entsprechend sicher und im Übrigen so gestaltet sein, dass eine angemessene Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet werden kann. In Niedersachsen müssen nach einer Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt werden: — Es sollen mindestens zwei Räume zur Verfügung stehen — Die Spielfläche soll pro Kind mindestens 3m² betragen — Es sollen unbedingt Ruhemöglichkeiten gegeben sein
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— Es soll mindestens eine eigene sogenannte Funktionsküche zu Verfügung stehen — Es muss ein Bad mit mindestens einer Toilette vorhanden sein — Außenanlagen sollen möglichst vorhanden sein Wenn bestehende Gewerberäume oder Wohnräume für eine Betriebliche Großtagespflege genutzt werden sollen, muss bei der zuständigen Bauverwaltung eine Nutzungsänderung in Form einer Baugenehmigung beantragt werden. Ob eine Großtagespflege bauplanungsrechtlich auch in Gewerbe- oder Industriegebieten zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies gilt ebenso für die Einschätzung, ob es sich hierbei um Sonderbauten im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung handelt. Letztere Frage hat auch große Bedeutung für die Kosten der Einrichtung einer Betrieblichen Großtagespflege, denn an einen Sonderbau können höhere und entsprechend teurere Anforderungen gestellt werden, etwa hinsichtlich Brandschutz, Fluchtwegen oder auch vorzuhaltenden Parkplätzen. Im Sinne der Unfallverhütung sind bestimmte Sicherheitsanforderungen für die Innenräume und das Außengelände zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die Beschaffenheit der Fußböden, die Absicherung von Treppen, die Absicherung von elektrischen Geräten und Leitungen oder auch die Absicherung des Außengeländes und der Zustand der Außenspielgeräte.
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN
Interessierte finden eine Liste mit Anbietern passender Ausstattung im Internet unter » www.leuphana.de/inkubator-grosstagespflege
Die Räume müssen den Kindern ausreichend Platz zum Spielen bieten.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // FORMEN DER KINDERTAGESPFLEGE
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // FORMEN DER KINDERTAGESPFLEGE
FORMEN DER KINDERTAGES PFLEGE Es gibt drei Möglichkeiten, Kinder unter drei Jahren in der Tagespflege zu betreuen. Grundsätzlich eignen sich alle drei für die Betreuung der Kinder von Beschäftigten eines Unternehmens. Die Formen sind: — die Kindertagespflege — die Großtagespflege — die Betriebliche Großtagespflege
Die Kindertagespflege gilt als die klassische Form. Die Großtagespflege hat sich als neuer Trend in der Kinderbetreuung entwickelt. 2012 war nach einer Erhebung des Deutschen Jugendinstituts bundesweit jede vierte Tages pflegeperson außerhalb ihrer eigenen Wohnung tätig. Damit hat sich dieser Wert in sechs Jahren verdreifacht. Im März 2014 arbeiteten in Niedersachsen laut Statistischem Bundesamt rund 6350 Tagespflegepersonen. Von ihnen arbeiteten etwa 16 Prozent, also etwa 1000 Personen, in rund 400 Großtagespflegestellen. In drei Viertel der Großtagespflegestellen arbeiten zwei Kinder tagespflegepersonen.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // FORMEN DER KINDERTAGESPFLEGE
In einer Großtagespflegestelle dürfen höchstens bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut werden.
Werden in einer Großtagespflegestelle mehr als acht Kinder gleichzeitig betreut, so muss eine der Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Fachkraft sein und über Berufserfahrung verfügen.
In einer Großtagespflegestelle sollen die Kinder von nicht mehr als drei Kindertagespflegepersonen betreut werden.
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KINDERTAGESPFLEGE Von „Kindertagespflege im Privathaushalt“ ist die Rede, wenn eine selbständige Kindertagespflegeperson Kinder in der eigenen Wohnung betreut oder die Kinderbetreuung im Zuhause eines der betreuten Kinder stattfindet. Unter „Kindertagespflege in geeigneten Räumen“ versteht man, dass eine selbständige Kindertagespflegeperson Kinder außerhalb der Privathaushalte in dafür eingerichteten Räumen betreut. GROSSTAGESPFLEGE Bei „Großtagespflege“ betreuen mehrere in der Regel selbständige Kindertagespflegeperson Kinder in geeigneten Räumen. Die Gründe einer Tagespflegeperson, sich für die Tätigkeit in einer Großtagespflege zu entscheiden hängen sicherlich mit dem damit verbundenen Wegfall der Belastung der privaten häuslichen Atmosphäre, aber auch mit dem Wunsch nach kollegialer Beratung und Austausch zusammen. Auch in der Großtagespflege gilt die vertragliche Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer Kindertagespflegeperson. In Niedersachsen dürfen höchstens
zehn Kinder in einer Großtagespflegestelle betreut werden. Ab dem neunten Kind muss es sich bei einer der Kinder tagespflegepersonen um eine pädagogische Fachkraft mit Berufserfahrung handeln. Dies regelt das Landesrecht Niedersachsen, Ausführungsgesetz Kinder- und Jugend hilfegesetz, Niedersachsen, Paragraf 15. Als pädagogische Fachkräfte gelten beispielsweise: — Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung — Sozialpädagogin/Sozialpädagoge — Fachkräfte mit gleichwertige Ausbildung (wie Heilerziehungspfleger/in) BETRIEBLICHE GROSSTAGESPFLEGE Von „Betrieblicher Großtagespflege“ wird gesprochen, wenn mehrere selbständige oder angestellte Kindertagespflegepersonen Kinder der Beschäftigten eines oder mehrerer benachbarter Unternehmen in betriebseigenen oder in betriebsnahen Räumen betreuen. Weiter gelten für die Betriebliche Großtagespflege dieselben Voraussetzungen wie für die Großtagespflege.
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Die eigenen vier W채nde sind oftmals schon so eingerichtet, dass Kinder sich wohlf체hlen.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // FORMEN DER KINDERTAGESPFLEGE
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?
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1. Kooperation mit selbständigen Tagespflegepersonen KINDERTAGESPFLEGEPERSONEN
ODER 2. Arbeitsvertrag mit angestellten Tagespflegepersonen
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?
TAGESPFLEGEPERSON IM BETRIEB: SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT? Unternehmen, die eine Kinderbetreuung organisieren wollen und bereits Kontakt zu interessierten Kindertages pflegepersonen haben, sollten diese möglichst früh in die weitere Planung einbeziehen. Denn welches der beiden folgenden Modelle Betrieblicher Großtagespflege – ob mit selbständigen oder angestellten Tagespflegepersonen – tatsächlich das passende ist, hängt auch entscheidend von den Vorstellungen der Tagespflegepersonen ab. Zudem nutzen ihre Erfahrungen den Betrieben, etwa indem die Tagespflegepersonen Hinweise geben können, wie die Räume am besten ausgestattet sein sollten.
Die nachfolgenden Modelle Betrieblicher Großtagespflege sehen immer mindestens zwei Kindertagespflegepersonen vor. Denn erst ab zwei Kindertagespflegepersonen spricht man von Großtagespflege. Es kann aber besonders für kleine Unternehmen mit geringem eigenen Betreuungs bedarf und schwer einzuschätzenden Bedarf in der Nachbarschaft sinnvoll sein, zunächst mit nur einer Kinder tagespflegeperson zu starten. Räume hingegen sollten von Beginn an auf die Betreuung von bis zu zehn Kindern ausgelegt sein.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?
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DAS SELBSTSTÄNDIGENMODELL (A)
Ein Informationsblatt der Oberfinanzdirektion 2009 gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege
BITTE BEACHTEN Der Status der selbständigen Kindertagespflegepersonen muss bei allen zu treffenden Vereinbarungen und Verträgen sichergestellt werden. Bei der Beurteilung kommt es nicht auf die vertragliche Ausgestaltung, sondern auf die tatsächliche Arbeitssituation der Kindertagespflegeperson an. Hierbei sind die Weisungsgebundenheit und die Einbindung in die Arbeitsorganisation des Betriebes ausschlaggebend. Im Zweifelsfall kann die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung weiterhelfen, allerdings erst nachdem eine Betriebliche Großtagespflegestelle eingerichtet wurde.
Personalausstattung Ein bis drei selbständige Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder. Sie können weitere Hilfskräfte wie Hauswirtschaftskräfte oder Praktikanten der Erzieherausbildung beschäftigen. Mögliche Raumvarianten — Durch die Kindertagespflegepersonen angemietete betriebliche Räume — Durch die Kindertagespflegepersonen angemietete Räume in der Nähe des Betriebsgeländes — Den Kindertagespflegepersonen kostenfrei zur Verfügung gestellte betriebliche Räumlichkeiten. In diesem Fall können die selbständigen Tagespflegepersonen allerdings keine Betriebskostenpauschale bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Belegung Um den Status der Selbstständigkeit nicht zu gefährden, muss sichergestellt sein, dass die Kindertagespflegepersonen frei entscheiden können, welche Kinder sie betreuen.
Eine Vereinbarung zwischen Betrieb und Kindertagespflegeperson über die bevorzugte Aufnahme von Kindern betriebsangehöriger Eltern ist aber möglich. Kosten Investive Kosten: — Baumaßnahmen — Ausstattung Betriebskosten: — Miete — Strom — Wasser — Telefon — Reinigung — Instandhaltung — Verbrauchsmaterialien Die Kosten können vom Unternehmen und/oder von den selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen getragen werden. Auch hier ist der Selbstständigenstatus der Kindertagespflegepersonen zu beachten.
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Finanzierung Die Kindertagespflegepersonen erhalten eine laufende Geldleistung durch das Jugendamt, welches für den Wohnsitz der Eltern des Kindes zuständig ist. Die laufende Geldleistung umfasst: — die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson durch den Sachaufwand entstehen — einen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung — die Erstattung der Beiträge zu einer Unfallversicherung — die hälftige Erstattung zu einer Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung Die Höhe der laufenden Geldleistungen der einzelnen Jugendämter können dabei durchaus unterschiedlich sein, sie sind in den Satzungen der Landkreise festgelegt. In Niedersachsen kann nach der Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT) ein Zuschuss zu den Investitionsausgaben für die Schaffung eines neuen Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren beantragt werden. Der Zuschuss beträgt bei einem jeweiligen Eigenanteil von mindestens 800 Euro maximal 2.250 Euro pro Platz. Antragsteller wäre bei diesem Modell die selbständig tätige Kindertagespflegeperson. Die Kindertagespflegepersonen können einen Mietkostenzuschuss vom Jugendamt erhalten, dies ist regional unterschiedlich.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?
Die Unterstützungsmöglichkeiten als Unternehmer So kann der Betrieb die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen: — Zur finanziellen Entlastung von Eltern kann der Betrieb den Eltern zusätzlich zum Gehalt einen einkommenssteuerfreien Betrag bezahlen, der ausdrücklich für die Mitfinanzierung der Elterngebühren vorgesehen ist. So erlaubt es das Einkommenssteuergesetz, Paragraf 3, Nummer 33. So kann der Betrieb die Kindertagespflegepersonen unterstützen: — Unterstützung bei der Belegung (Werbung/Öffentlichkeitsarbeit) — Unterstützung bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten/Außengelände — Unterstützung bei der Ausstattung der Räumlichkeiten — Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen der Tagespflegepersonen — Übernahme von Verwaltungsaufgaben für die Kindertagespflegepersonen wie zum Beispiel Abrechnungen — Übernahme der investiven Kosten — Übernahme der Betriebskosten — Initiierung eines Fördervereins zur Anschaffung von Spielgeräten u.ä.
Besondere Variante Das Gemeinschaftsmodell: Selbständig tätige Kindertagespflegepersonen betreiben eine Betriebliche Großtagespflege für mehrere benachbarte Unternehmen.
VORTEILE — Keine direkten Personalkosten für den Betrieb — Keine Personalbindung für den Betrieb NACHTEILE — Kein Weisungsrecht des Betriebes gegenüber den Kindertagespflegepersonen (z. B. über Betreungszeiten oder die Betreuung von Kindern nichtbetriebsangehöriger Eltern) — Gefahr, dass eine geringe Auslastung der Großtagespflegestelle zu Fluktuation bei den Kindertagespflegepersonen führt
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?
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DAS ANGESTELLTENMODELL (B)
Personalausstattung Ein bis drei angestellte Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder. Der Anstellungsträger kann weitere Hilfskräfte wie Hauswirtschaftskräfte und/oder Praktikanten der Erzieherausbildung beschäftigen. Mögliche Anstellungsträger — das Unternehmen — ein neu gegründeter Träger (z. B. Verein oder gGmbH) oderein bereits bestehender Träger (z. B. freier Jugendhilfeträger) BITTE BEACHTEN Es muss sichergestellt sein, dass der Datenschutz gewährleistet ist und kein Informationsfluss zwischen Betrieb und Jugendamt stattfindet – auch nicht indirekt, wenn anhand der Geldzahlungen Rückschlüsse auf Umfang und Art (z. B. ein erhöhter Förderbedarf eines Kindes) der Betreuung gezogen werden können.
Raumvarianten — verfügbare Räume auf dem Betriebsgelände — angemietete Räume nahe des Betriebsgeländes Belegung — Belegung vorrangig durch Kinder von betriebsangehörigen Eltern. Freie Plätze können an Kinder nicht-betriebsangehöriger Eltern vergeben werden.
Kosten Investive Kosten: — Baumaßnahmen — Ausstattung Betriebskosten: — Miete — Strom — Wasser — Telefon — Reinigung — Instandhaltung Personalkosten: Die Kosten werden vom Anstellungsträger getragen. Finanzierung Die Personalkosten sind von dem Anstellungsträger zu tragen. Liegen die Voraussetzungen für öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung vor, haben die Kindertagespflegepersonen aber auch weiterhin einen Anspruch auf Geld-
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?
leistungen des zuständigen Jugendamtes. Diese können im Rahmen des „Abtretungsmodells“ von den Tagespflegepersonen an den Betrieb weitergereicht werden. Die laufenden Geldleistungen können folgende Bestandteile umfassen: — die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson durch den Sachaufwand entstehen — einen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung — die Erstattung der Beiträge zu einer Unfallversicherung — die hälftige Erstattung zu einer Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung — möglicherweise Arbeitslosenversicherung und die Umlagen U1, U2
Der Betrieb kann darüber hinaus im ersten Jahr einen Lohnkostenzuschuss von 50 Prozent aus dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege: Förderung von Festanstellungsmodellen“ des Bundes erhalten. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2015. Ein Zuschuss zu den Personalausgaben wird gewährt, sofern dadurch ein neuer Platz sowie ein neues Anstellungsverhältnis in der Kindertagespflege beim Anstellungsträger entsteht und dieser sich verpflichtet, die Kindertagespflegeperson auch nach Ablauf der geförderten Beschäftigungszeit mindestens für den gleichen Zeitraum weiter zu beschäftigen. Von der Förderung ausgeschlossen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.
Welche Geldleistungen im Falle einer Abtretungsregelung gezahlt werden, sollte im Vorfeld mit dem zuständigen Jugendamt abgeklärt werden.
Die Unterstützungsmöglichkeiten als Unternehmer So kann der Betrieb die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen: — Der Betrieb kann günstige Elternbeiträge festlegen oder die Gebühren für seine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogar komplett erlassen. — Im Falle des „Abtretungsmodells“ müssen die Beschäftigen einkommensabhängige Elterngebühren an das Jugendamt zahlen. Um die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell zu entlasten, kann der Betrieb den Eltern zusätzlich zum Gehalt einen einkommenssteuerfreien Betrag bezahlen, der ausdrücklich für die Mitfinanzierung der Elterngebühren vorgesehen ist. Dies regelt das Einkommenssteuergesetz, Paragraf 3, Nummer 33.
In Niedersachsen kann nach der Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT) ein Zuschuss zu den Investitionsausgaben für die Schaffung eines neuen Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren beantragt werden. Der Zuschuss beträgt bei einem jeweiligen Eigenanteil von 800 Euro maximal 2.250 Euro pro Platz. Antragsteller wäre bei diesem Modell der Betrieb oder ein sonstiger Träger der Betrieblichen Großtagespflege.
BITTE BEACHTEN Die Beteiligten sollten vorab mit ihrem Finanzamt klären, wie Fördergeld, das die Kindertagespflegeperson vom Jugendamt erhält und an den Betrieb weitergibt, zu versteuern ist.
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?
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So können Betriebe die Kindertagespflegepersonen unterstützen: — Einflussnahme auf die Qualifikation der angestellten Betreuungskraft durch entsprechende Eingruppierung und Bezahlung — Finanzierung und Freistellung der Kindertagespflegepersonen für zusätzliche Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten – über die vom Jugendamt vorgeschriebenen Vorgaben hinaus.
Der Bundesverband für Kindertagespflege empfiehlt einen Stundenlohn von 5,50 Euro pro Stunde und Kind.
Besondere Variante Das Gemeinschaftsmodell: Mehrere benachbarte Unternehmen betreiben eine gemeinsame Betriebliche Großtagespflege mit angestellten Kindertagespflegepersonen. Entweder übernimmt hier einer der beteiligten Betriebe die Federführung und insbesondere die Personalverantwortung oder die beteiligten Betriebe können einen gemeinsamen Anstellungsträger gründen oder mit einem bereits bestehenden Träger kooperieren. Die Bezahlung einer angestellten Tagespflegeperson Professor Stefan Sell vom Institut für Bildungs- und Sozialpolitik Koblenz nennt folgende Richtwerte: Unter Berücksichtigung der Eingruppierungsmerkmale des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) Sozial-und Erziehungsdienste wird für eine Kindertagespflegeperson mit einer 160-Stunden-
Qualifikation mindestens die Eingruppierung oder die Anlehnung an die Gruppe S4 vorgeschlagen. Dies entspricht ab 2015 in Stufe 2 einem Bruttoentgelt von 2.433,58 Euro. Handelt es sich bei der Kindertagespflegeperson um eine staatlich anerkannte Erzieherin/einen staatlich anerkannten Erzieher, wird mindestens die Gruppe S6 empfohlen. Dies entspricht ab 2015 in Stufe 2 einem Bruttoentgelt von 2.589,68 Euro. Der Bundesverband für Kindertagespflege empfiehlt einen Stundenlohn von 5,50 Euro pro Stunde und Kind. Um eine langfristig gute Qualität der Kinderbetreuung sicherzustellen, sollten auch regelmäßige Verfügungszeiten der Tagespflegepersonen vereinbart und als Arbeitszeit vergütet werden. Dies gilt etwa für Dienstbesprechungen, Vor- und Nachbereitungszeiten, Elterngespräche, Vernetzungstreffen und Fortbildungen.
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?
VORTEILE — Die höhere ökonomische Sicherheit und verbesserte soziale Absicherung für die Kindertagespflegepersonen, zum Beispiel im Krankheitsfall oder Urlaub, sorgt für eine stärkere Bindung der Kindertagespflegeperson an den Betrieb und ermöglicht eine langfristige Planungssicherheit und Kontinuität bei der Bereitstellung des Betreuungsangebotes für die Beschäftigten. — Aus Sicht der Eltern und der Kinder können Festanstellungsmodelle eine größere Verlässlichkeit und Versorgungskontinuität gewährleisten, auch im Hinblick auf die Qualitätssicherung. — Der Betrieb kann direkt Einfluss auf die Betreuungsorganisation und das pädagogische Konzept des Angebotes nehmen. — Das Betreuungsangebot kann zeitlich direkt an die Arbeitsorganisation des Unternehmens gekoppelt werden. — Im Rahmen eines „Abtretungsmodells“ können die Personalkosten für den Betrieb deutlich gesenkt werden. NACHTEILE — Personalkostenbindung für den Betrieb — Personalverantwortung, zum Beispiel in Fürsorgepflicht, Krankheits- und Urlaubsvertretung — Noch ungeklärte Einschränkungen durch das Arbeitszeitengesetz, bislang keine tarifrechtlichen Regelungen — Die investiven Kosten müssen in jedem Fall vom Betrieb getragen werden — Die Betriebskosten müssen in jedem Fall vom Betrieb getragen werden — Das „Abtretungsmodell“ ist mit einem bürokratischen Aufwand und gewissen Risiken verbunden – es ist unklar, wie versteuert wird und welche Leistungen das Jugendamt übernimmt
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // CHECKLISTE
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WEITERE SCHRITTE – CHECKLISTE Ist geklärt, ob das Selbständigen- oder das Angestelltenmodell die bessere Variante für den Betrieb darstellt, so ist der weitere idealtypische Ablauf der Folgende:
1.
K ONTAKT ZU ZUSTÄNDIGEM BAUAMT UND JUGENDAMT HERSTELLEN ZUR
werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Kosten haben. Dies könnten Brandschutz, Fluchtwege
EINSCHÄTZUNGEN ÜBER DIE EIGNUNG DER GEPLANTEN RÄUMLICHKEITEN
oder Parkplätze sein. Ebenfalls ein Kostenfaktor kann die Anwendung der Niedersächsischen Bauordnung, Paragraf 49, zur
Wurden bereits konkrete Räume ins Auge gefasst?
Barrierefreiheit sein. Es liegt zwar eine Einschätzung des niedersächsischen Sozialministeriums vor, dass diese Regelungen keine Anwendung auf Großtagespflegestellen finden sollten.
Ja
Diese ist aber nicht bindend für die unteren Bauaufsichtsbehörden. Folgende Prüfungen sind zunächst grundsätzlich erforderlich:
Prüfung durch die zuständige Bauverwaltung
Eignungsschätzung der Räumlichkeiten vor (Um-)Baubeginn für die Nutzung als Großtagespflegestelle durch das Jugendamt. Austausch über die Angemessenheit der geplanten baulichen Veränderungen und die Ausstattung der Räumlichkeiten.
1. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit: Ob eine Großtagespflege im Baugebiet des jeweiligen Baugebiets zulässig ist, ist insbesondere in Gewerbe- und Industriegebieten unsicher. Tipp: Hier sollten
Für eine entsprechende Nutzung sind die für Niedersachsen festgelegten Mindeststandards zu erfüllen:
Interessierte auf den Unterschied zwischen Großtagespflege mit maximal zehn Kindern in Betreuung und einer Tageseinrichtung hinweisen. Auch die Einschränkung, dass nur oder fast ausschließlich
— Es müssen mindestens zwei Räume zur Verfügung stehen
Kinder von betriebseigenen Eltern oder von kooperierenden Betrieben aus dem Baugebiet betreut
— Die Spielfläche muss pro Kind mindestens 3m2 betragen
werden sollen, kann die Frage nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit beeinflussen. Ausschlagge-
— Es müssen unbedingt Ruhemöglichkeiten gegeben sein
bend wird aber die Bewertung sein, ob den Kindern Gefahren durch die Umgebung drohen wie etwa
— Ein Bad mit Toilette
durch Lärm oder Schmutz und ob der Gebietscharakter durch eine Kinderbetreuung verändert wird
— Außenanlagen sollen möglichst vorhanden sein
oder sogar angrenzende Betriebe in ihrem Gewerbe eingeschränkt würden. 2. Die bauordnungsrechtliche Einstufung: Falls eine Nutzungsänderung erforderlich ist – also die
Wichtiger Hinweis:
geplanten Räumlichkeiten nicht vorher bereits zur Kinderbetreuung genutzt wurden – muss eine
Es wird empfohlen, zur optimalen Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung die räumlichen Voraussetzungen
Baugenehmigung erteilt werden. Hier ist zu klären ob die Großtagespflege als Sonderbau im Sinne
gegenüber dem derzeit festgelegten Mindeststandard großzügiger zu gestalten. So sollte in jedem Fall
der Niedersächsischen Bauordnung, Paragraf 2, Absatz 5, Nummer 10, eventuell in Verbindung mit
ein direkt zugänglicher und für die Kinderbetreuung geeigneter Außenbereich vorhanden oder gut zu
Nummer 18, eingestuft wird. An einen Sonderbau könnten weitergehende Anforderungen gestellt
erreichen sein.
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // CHECKLISTE
2. KONTAKT ZUM VETERINÄRAMT, DER BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELHYGIENE
Wichtige Hinweise:
Für die Kindertagespflege gibt es vom Bundesverband für Kindertagespflege die „Leitlinie für gute
In einer Großtagespflegestelle oder Betrieblichen Großtagespflegestelle sollte mindestens eine erfahrene
Lebensmittelhygienepraxis“. Sollte es sich nach Auffassung des zuständigen Veterinäramtes bei der
Kindertagespflegeperson tätig sein, die über pädagogische Erfahrung in der Arbeit mit Kleinkindern oder eine
Großtagespflegestelle jedoch um eine „Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung“ handeln, gelten
mindestens einjährige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson verfügt. In einigen Landkreisen werden daher an
höhere Anforderungen an Ausstattung und alltägliche Abläufe.
die Genehmigung einer Großtagespflegestelle oder Betrieblichen Großtagespflegestelle bereits entsprechende personelle Voraussetzungen geknüpft.
3.
KONTAKT ZU GEEIGNETEN KINDERTAGESPFLEGEPERSONEN
Welche Betreuungskräfte kommen in Frage?
Wurde bereits Kontakt mit geeigneten Betreuungskräften aufgenommen?
Ja
Welche Anwerbungsmöglichkeiten können genutzt werden?
Anzahl:
Vermittlung durch das Jugendamt
Öffentliche Bekanntgabe (Anzeige/Presseartikel)
Informelle Wege (Aushang im Betrieb/Information bei der Betriebsversammlung)
Anfrage der Anbieter von Qualifizierungskursen für Kindertagespflegepersonen
Ab wann stehen diese Betreuungskräfte zur Verfügung:
4. RÄUME
Folgende Stellen können bei der Raumsuche behilflich sein:
Über welche Qualifikation verfügen diese Personen?
— Nachbarbetriebe
Qualifizierte Kindertagespflegeperson
— Schulamt
Erzieher/-in
— Gemeindeverwaltung
Sonstige Qualifikation
— Kindertagesstätten
Nicht bekannt
— Kirchengemeinden
— Familienzentrum/Mehrgenerationenhaus
— Wohlfahrtsverbände
betreuung?
Zu welchen Konditionen können vorhandene Räumlichkeiten genutzt werden?
Noch keine praktische Erfahrung in der Kindertagesbetreuung
— Kostenfrei
Weniger als ein Jahr praktische Erfahrung in der Kindertagesbetreuung
— Gegen Mietzahlung (ggf. symbolische Miete)
Ein Jahr und mehr praktische Erfahrung in der Kindertagesbetreuung
— Gegen Nutzungsentschädigung
W ie lange sind diese Personen bereits als Kindertagespflegeperson tätig bzw. verfügen über
einschlägige vergleichbare Berufserfahrung in der Kindertages-
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // NAME CHECKLISTE DES KAPITELS // NAME DES UNTERKAPITELS
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Welche Nebenkosten fallen an?
Wichtiger Hinweis:
— Strom
Gerade bei den unter 3-jährigen Kindern sind hinsichtlich der Verpflegung besondere Hinweise zu beachten. Die
— Wasser
Verpflegung muss nicht nur kindgerecht ausgerichtete sein, sondern in enger Absprache mit den Eltern auch
— Heizung
individuellen Erfordernissen entsprechen. Zu berücksichtigen sind Unverträglichkeiten, Essgewohnheiten und
— Sonstige Nebenkosten
Krankheiten. Hier bietet die Großtagespflege einen besonderen Vorteil gegenüber großen Kindertageseinrichtungen. Begünstigt durch die familienähnliche Kleingruppenform können die Mahlzeiten bei entsprechender
Durch wenn sollen die Nutzungskosten (Miete/Nutzungsentschädigung) übernommen werden?
Ausstattung problemlos durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung hergerichtet werden. Eine Anbindung an
— Durch den Betrieb?
Fernverpflegung oder an eine vorhandene Betriebskantine kann diesem Qualitätsvorteil entgegenstehen und
— Durch die dort selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen?
sollte daher genau geprüft werden.
Durch wenn sollen die Nebenkosten übernommen werden?
— Durch den Betrieb?
— Durch die dort selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen?
Baumaßnahmen
— Sind bauliche Maßnahmen vorgesehen?
— Stehen dafür öffentliche Haushaltsmittel zur Verfügung?
— Stehen dafür betriebliche Mittel zur Verfügung?
5. VERPFLEGUNG
Gibt es bereits eine Präferenz für eine der folgenden Verpflegungsmodelle? Herstellung der Mahlzeit durch die Kindertagespersonen in den Räumlichkeiten Mitverpflegung durch eine vorhandene Betriebskantine Anlieferung durch einen externen Zulieferer Mitgabe durch die Eltern Sonstige
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // CHECKLISTE
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // INTERVIEW MIT DEN FORSCHERN
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„DER MUT DER GESCHÄFTSFÜHRER IST BEEINDRUCKEND“
EIN INTERVIEW MIT DEN FORSCHERN DER LEUPHANA UNIVERSITÄT LÜNEBURG WAS IST DAS HÄUFIGSTE HINDERNIS FÜR UNTERNEHMEN, DIE EINE BETRIEBLICHE GROSSTAGESPFLEGE EINRICHTEN WOLLEN? Carsten Spies: Das Modell ist ja noch relativ neu und daher oftmals noch unbekannt. Einige Behörden haben noch wenig Erfahrung mit dieser besonderen Form der Kinderbetreuung. Es gibt ja auch viele verschiedene Modelle und obendrein viele Detailfragen zu klären. Aber wenn für ein Unternehmen bei der Planung Schwierigkeiten auftauchen, hilft dreierlei: Ein langer Atem, ein Blick in diese Broschüre und gegebenenfalls Beratung. WIE KAMEN SIE DARAUF, DIESES HANDBUCH ZU SCHREIBEN? Timo Bleckwedel: Es gab bisher nichts Vergleichbares. Der Stellenwert der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in den letzten Jahren immer höher geworden. Und viele Betriebe bemerken, dass das Thema Betreuung der Mitarbeiterkinder wichtig sein kann, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Aber es gab bisher keinen vergleichbaren Ratgeber, der ihnen bei dem Thema helfen würde. Wir haben deshalb begonnen, das vorhandene Material zu sichten. Wir haben Interviews und Gespräche mit mehr als 30 Tagespflegepersonen, Betrieben und weiteren Organisationen geführt. Uns hat eben vor allem interessiert, wie mit theoretischen Problemen in der Praxis umgegangen wird.
WAS HAT SIE BEI DEN INTERVIEWS AM MEISTEN BEEINDRUCKT? Anja Bentrup: Mich hat der Mut der Geschäftsführer in den Unternehmen beeindruckt, die bei der Kinderbetreuung im Betrieb ja ganz neue Wege beschreiten. Und mich hat sehr gefreut, mit wie viel Engagement und Stolz die Kindertagespflegepersonen mit den Kindern spielen, essen und sie betreuen. Das war immer eine sehr angenehme Atmosphäre vor Ort bei den Interviews. Den Kindern geht es bei der Betreuung gut, das hat man gemerkt. WIE WIRD DIE KINDERBETREUUNG IN NIEDERSACHSEN WOHL IN 25 JAHREN AUSSEHEN? Anja Bentrup: Ich vermute, dass sich vom Betrieb unterstützte Kinderbetreuung etabliert haben wird, sei es in Form von Großtagespflege oder einer Krippe. Und ich gehe davon aus, dass die Familien dann gemeinsam mit dem öffentlichen Betreuungsangebot das Betreuungsangebot finden, das sie brauchen. WÜRDEN SIE IHR EIGENES KIND IN EINER BETRIEBLICHE GROSSTAGESPFLEGE BETREUEN LASSEN? Timo Bleckwedel: Wenn ich ein gutes Gefühl bei dem Angebot habe und die Räume, der Ort, die Zeiten und die Betreuerinnen zu meiner Familie passen, auf jeden Fall. Bei Freunden habe ich oft mitbekommen, wie schwierig es ist, eine gute Betreuung zu finden. Ich hatte bei meinen Kindern Glück, ich habe noch studiert, als wir die Betreuung brauchten, und wir haben hilfreicherweise einen Platz in der Kinderbetreuung des Studentenwerks Braunschweig bekommen.
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // INTERVIEW MIT DEN FORSCHERN
DIE PARTNER DER FORSCHER
TRANSFER
— Betriebliche Großtagespflege „Die Burgdrachen“, Rotenburg
— Deutscher Kinderschutzbund
— Großtagespflege „Schatztruhe“, Hemmor
— Industrie- und Handelskammer Lüneburg-
— Betriebliche Großtagespflege
Wolfsburg — Industrie- und Handelskammer Stade — Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade — Hansestadt Lüneburg — Landkreis Lüneburg
„Die Marienkäferchen“, Lüneburg — Betriebliche Großtagespflege „Villa Milchzahn“, Lüneburg — Betriebliche Großtagespflege „Piratengarten“, Steinkirchen
— Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“
— Heilpädagogische Wohngruppen Penkefitz
— Niedersächsisches Institut für Frühkindliche
— Angela Heinssen, Juristin, Initiatorin der „Schatz
Bildung und Entwicklung (NIFBE) — Überbetrieblicher Verbund Familie & Beruf e.V., Heidekreis
truhe“, Hemmor — Kindertagespflegebüro Niedersachsen, Göttingen — Gleichstellungsbeauftragte Dr. Kathrin van Riesen, Leuphana Universität Lüneburg
KOOPERATION — Beratungsagentur „Konzepte für Kinder“ Geschäftsführung, Mitarbeiter, Gesetze? Die Lüneburger Wissenschaftler untersuchten, was Kinderbetreuung im Unternehmen beeinflusst.
Dr. med. Baron, Hamann, Schwarz, Rotenburg
— BLOCK Transformatoren-Elektronik GmbH, Verden
— PME Familienservice, Hannover
— Betriebliche Großtagespflege „BLOCK Kinderhaus“,
— Polizeidirektion Lüneburg
Verden
Der Sozialpädagoge und Bildungswissenschaftler Timo Bleckwedel, der Diplom-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge Carsten Spies und die Bildungswissenschaftlerin Anja Bentrup (von links) sind drei von sechs Bildungsforschern, die dieses Handbuch entwickelten. Sie untersuchten im Projekt „Betriebliche Großtagespflege“ von Januar 2013 bis Dezember 2014 am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik der Leuphana Universität Lüneburg die Kinderbetreuung in Nordostniedersachsen. Ihr Vorhaben verfügte über einen Etat von rund 180.000 Euro. Über das Regionalentwicklungsprojekt Innovations-Inkubator der Universität wurde es als Modellvorhaben von der Europäischen Union gefördert.
— Nephrologische Gemeinschaftspraxis
— Bundesverband für Kindertagespflege e.V., Berlin
— Schwergutreederei SAL Heavy Lift, Hamburg (ehemals Steinkirchen)
— Bundeswehr Standortteam Lüneburg
— Sparkasse Rotenburg-Bremervörde
— Das Deutsche Jugendinstitut (DJI), München
— Barilla, Celle
— Deerberg GmbH, Lüneburg
— Wilhelm Wulff GmbH, Munster
— ELMESS-Thermosystemtechnik GmbH & Co. KG, Uelzen — feffa e.V., Lüneburg
KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // LITERATUR
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LITERATUR Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (2014): Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen http://www.kindertagespflege-nds.de/ download/Tagespflege_in_Raeumen_Dritter.pdf berufundfamilie gGmbh (2014): http://www.berufundfamilie.de/wissenschaft.html Bertelsmann Stiftung (2014): Wegweiser Kommune https://www.wegweiser-kommune.de Bien, Walter; Rauschenbach, Thomas (Hg.) (2006): „Wer betreut Deutschlands Kinder“ Bremer-Hübler, Ulrike; Romppel, Joachim; Runge, Kornelia; Ullrich, Stephan (2014): Großtagespflegestellen in Niedersachsen. Abschlussbericht des EFRE-Forschungsprojektes. http://serwiss.bib.hs-hannover.de/files/462/Forschungsbericht+Grosstagespflege+in+ Niedersachsen+2014.pdf Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2014): Nach Altersgruppen zusammengefasste Geburtenziffern deutscher Frauen in Deutschland, 1991 bis 2012. http://www.bib-demografie. de/DE/ZahlenundFakten/06/Abbildungen/a_06_13_zusgef_geburtenziffer_ag_d_frauen_d_ ab1991.html?nn=3073508 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2014): Handbuch Kindertagespflege. http://www.handbuch-kindertagespflege.de/allgemein/dok/1.php Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Vierter Zwischenbericht des Bundesfamilienministeriums zum Kinderförderungsgesetz http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/ Service/publikationen,did=196786.html Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2012): Unternehmen Kinderbetreuung – Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung. http://www.bmfsfj. de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Unternehmen-KinderbetreuungPraxisleitfaden-betriebliche-Kinderbetreuung,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2006): Kosten betrieblicher und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/ Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Kosten-betrieblich-unterst_C3_Bctzter-Kinderbetreuung,prop
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // LITERATUR
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KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // IMPRESSUM
IMPRESSUM Leuphana Universität Lüneburg Innovations-Inkubator Scharnhorststraße 1 21335 Lüneburg VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT: Prof. Dr. Waldemar Stange, Rolf Krüger, Timo Bleckwedel, Carsten Spies, Anja Bentrup, Heinz-Roland Möhle REDAKTION: Ursula Zipperer GESTALTUNG UND SATZ: Meike Winters FOTOS: Merle Busch: Titelfoto, S. 4, 7, 21, 31, 43, 47; Fotolia: S. 32, 35, 43; Hannes Harnack: S. 49; Svenja Heinrich: S. 22; Deutscher Kinderschutzbund /Susanne Tessa Müller: S. 3, 25; Rotenburger Kreiszeitung: S. 23; Ingo Marquardt: S. 23; Wolfgang Reichelt: S.22; Anxija Schubert: S.26; Eva Schubert: Umschlag innen. AUFLAGE: 1000 Stück DRUCKEREI: Druckerei Wulf, Lüneburg BIBLIOGRAFISCHE INFORMATION DER DEUTSCHEN BIBLIOTHEK Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet unter http://dnb.ddb.de abrufbar. ISBN 978-3-935786-60-7
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Kontakt Leuphana Universität Lüneburg Innovations-Inkubator Lüneburg Scharnhorststr. 1, C1.301a 21335 Lüneburg Timo Bleckwedel Fon +49.4131.677-1681 timo.bleckwedel@leuphana.de » www.leuphana.de/grosstagespflege
2014/12 · gedruckt auf 100% Recyclingpapier, ausgezeichnet nach dem Blauen Engel
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