Leseprobe Allgemeine Versicherungsbedingungen

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Die fünfte Auflage enthält alle Musterbedingungen, die bis zum Stichtag 1. 9. 2015 entstanden sind. Dort, wo es keine Musterbedingungen gibt, wird eine repräsentative Auswahl von Allgemeinen Versicherungsbedingungen geboten, die noch von der Versicherungsaufsichtsbehörde genehmigt wurden.

5. Auflage

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Das österreichische Versicherungsrecht unterliegt laufenden Veränderungen, wodurch es für den mit der Materie befassten Praktiker nur schwer möglich ist, den Überblick zu bewahren. Mit diesem Werk erhalten Sie einen höchst aktuellen und umfassenden Überblick über alle genormten Versicherungsprodukte in Österreich.

Dr. Klaus G. Koban, MBA, ist Geschäftsführer der Koban Südvers Group GmbH. Er ist Universitätslektor und Autor zahlreicher Publikationen aus dem Bereich des Versicherungs- und Versicherungsvermittlungsrechts.

ISBN 978-3-7007-6209-6

Allgemeine Versicherungsbedingungen für: Versicherer Versicherungsvermittler rechtsberatende Berufe

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em. o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Einer seiner Forschungsschwerpunkte liegt im Versicherungsvertragsrecht, das Gegenstand zahlreicher Publikationen ist.

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Allgemeine Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Versicherungsbedingungen

5., neu bearbeitete Auflage von

em. o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves Dr. Klaus G. Koban, MBA


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Vorwort zur 5. Auflage Die vierte Auflage der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ ist 2008 erschienen. In den seitdem vergangenen sieben Jahren sind sehr viele Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs geändert worden. Es ist daher höchst an der Zeit, diesen Änderungen Rechnung zu tragen und die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ in einer aktuellen Auflage erscheinen zu lassen. Aus diesem Anlass haben wir uns dazu entschlossen, das Erscheinungsbild des Werks zu überarbeiten und es in einem neuen Format zu veröffentlichen, das handlicher ist als die Vorauflagen. Die fünfte Auflage enthält alle Musterbedingungen, die der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs erarbeitet hat. Dort, wo es keine neuen Musterbedingungen des Verbandes gibt, also etwa im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder (teilweise) in jenem der Technischen Versicherung, wurde der Weg beibehalten, der auch in der dritten Auflage eingeschlagen worden ist: Es kommt jene Fassung der AVB zum Abdruck, die noch von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Von dieser Grundhaltung wurde nur bei der D&O und der Cyber-Versicherung abgegangen, für die es weder Musterbedingungen des alten noch des neuen Typs gibt. Hier haben wir pars pro toto die Bedingungen abgedruckt, die einer der Marktführer verwendet. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass gerade die Anstaltsbedingungen in diesen Sparten stark voneinander abweichen können. Eine wesentliche inhaltliche Veränderung der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ besteht in der Aufnahme einer Einleitung, in der die zentralen rechtlichen Fragen behandelt werden, die AVB aufwerfen. In einem neuen Kapitel werden ferner die Musterformulare des Verbandes abgedruckt, die mit den Neuerungen durch das VersRÄG 2012 zusammenhängen. Im Übrigen wurden die Gliederung und der Aufbau des Werks beibehalten. Auch die fünfte Auflage der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ enthält daher noch Fundstellennachweise für die von der Aufsichtsbehörde genehmigten Versicherungsbedingungen. Erfahrungsgemäß kommt es nämlich noch durchaus häufig vor, dass Versicherungsverträge auf AVB aufbauen, die (bis 1994) noch von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen waren. In diesen Fällen kann sich ein Fundstellennachweis als sehr hilfreich erweisen. Herrn Mag. Christian Eltner vom VVO schulden wir dafür Dank, dass er uns die aktuellen Versionen der Musterbedingungen des Verbandes in PDF-Form zur Verfügung gestellt hat. Das war für die Neugestaltung der „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ sehr hilfreich. Zu danken ist auch Frau Mag. Kerstin Keltner, die sich sehr um die Erstellung des Manuskripts für die fünfte Auflage verdient gemacht hat. Wien, im September 2015

Attila Fenyves, Klaus Koban

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Inhaltsverzeichnis Vorwort.................................................................................................................................................. V Allgemeine Versicherungs­bedingungen – eine Einführung............................................................... 1

I. Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung......................................................................... 9 1. Haftpflichtversicherung............................................................................................................ 9 a) Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 2005 und EHVB 2005) Version 2012................................................ 9 Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (EHVB)............... 10 aa) Besondere Bedingung Nr. 566 U ­ mweltsanierungskostenversicherung (USKV) Version 2012................................................................................................. 33 bb) Haftpflichtversicherung für Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und deren Freisetzung [Musterbedingungen].................................................. 37 b) Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung für ­Vermögensschäden (AVBV 1951)...................................................................................................................... 38 c) Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von ­Vermögensschäden der Wirtschaftstreuhänder (AVBW 1972)........................................................................... 45 d) Allgemeine Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung der Notare (ABVN 1978).................................................................................................... 51 e) Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden von Unternehmensberatern (AVBU 1992)............................................................ 56 f) Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von Vermögensschäden der Versicherungsmakler [WK Musterbedingungen].......................................................... 62 g) Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Körperschaften ö­ ffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträger (Rechtsträger) (AVBR 1949)............................... 68 h) Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Organe von Körperschaften öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (AVBO 1963)................................. 74 i) Organhaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Organe von Körperschaften öffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (OVB 1968)................................... 79 j) Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von staatlich befugten und beeideten Architekten und Zivilingenieuren für Hochbau, Ingenieurkonsulenten und Zivilingenieuren für Bauwesen sowie für I­ ngenieurkonsulenten für Vermessungswesen (AHBA 1971)...................................................................................... 83 k) Unverbindliche Musterbedingung des Verbandes der Versicherungs­unternehmen Österreichs zur Haftpflichtversicherung gemäß § 99 Abs. 7 GewO von Baumeistern (§ 94 Z 5 GewO) und dem Baumeistergewerbe entstammenden Teilgewerben................. 91 l) Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von befugten technischen Büros (AHTB 1975)........................................................................................ 92 m) Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung von Unternehmensleitern (D&O Versicherung)....................................................................... 100 n) Rahmenvereinbarung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) mit dem Verband der Versicherungsunternehmen (VVO) über die Vertragsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 117b Abs 1 Z 22a ÄrzteG............................ 117 o) Versicherungsbedingungen zur Versicherung von Cyber-Risiken.................................... 120 2. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.............................................................................. 132 a) Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung (AKHB 2015).................................................................................................................... 132 Fenyves/Koban, Allgemeine Versicherungsbedingungen, LexisNexis VII

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Inhaltsverzeichnis 3. Luftfahrthaftpflichtversicherung......................................................................................... 140 a) Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von L ­ uftfahrzeugen (ALHB 1997) Version 2012.............................................................................................. 140 b) Ergänzende Musterbedingungen zu den ALHB 1997 (ELHB 1997)............................... 146 c) Besondere Musterbedingungen für die Versicherung von Flugunfall-Untersuchungskosten [Musterbedingungen]............................................................................................. 147 4. Rechtsschutzversicherung.................................................................................................... 148 a) Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2015)..................... 148

II. Sachversicherung.................................................................................................................... 175 1. Sachversicherung.................................................................................................................. 175 a) Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2012).................................... 175 b) Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB 2001)................................................................................. 180 2. Elementarversicherungen..................................................................................................... 189 a) Bedingungen für die Einbruchsdiebstahlversicherung..................................................... 189 aa) Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB 2001)....... 189 bb) Besondere Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (BB ED Fassung 2001).............................................................................................. 195 b) Bedingungen für die Feuerversicherung........................................................................... 196 aa) Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2001)........................... 196 bb) Besondere Bedingungen für die Feuerversicherung (BB F Fassung 2001).............. 202 cc) Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von industriellen, ­gewerblichen und sonstigen Betrieben (ZB F IG 2001).................................................................. 213 dd) Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von landwirtschaftlichen Betrieben (ZB F LDW 2001)..................................................................................... 224 ee) Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZB F WG 2001)....................................................................................................... 226 c) Bedingungen für die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung.................................. 227 aa) Allgemeine Bedingungen für die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (AFBUB 2001).......................................................................................................... 227 bb) Besondere Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (BB FBU Fassung 2001)........................................................................................... 232 cc) Zusatzbedingungen für die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben (ZB FBU 2001)..................... 240 d) Bedingungen für die Glasversicherung............................................................................. 249 aa) Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 2001)............................ 249 bb) Besondere Bedingungen für die Gebäude-Glaspauschalversicherung (BB GGP Fassung 2001)........................................................................................... 252 e) Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH 2001)............................. 253 f) Bedingungen für die Leitungswasserversicherung........................................................... 265 aa) Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2001).......... 265 bb) Zusatzbedingungen für die Leitungswasserversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben (ZB W IG 2001).......................................... 271 cc) Zusatzbedingungen für die Leitungswasserversicherung von landwirtschaftlichen Betrieben (ZB W LDW 2001)........................................................ 274 dd) Zusatzbedingungen für die Leitungswasserversicherung von Wohngebäuden (ZB W WG 2001)...................................................................................................... 275 g) Bedingungen für die Sturmversicherung.......................................................................... 276 aa) Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2001).......................... 276 VIII

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Inhaltsverzeichnis bb) Zusatzbedingungen für die Sturmversicherung von industriellen, g­ ewerblichen und sonstigen Betrieben (ZB St IG 2001)................................................................. 282 cc) Zusatzbedingungen für die Sturmversicherung von landwirtschaftlichen Betrieben (ZB St LDW 2001)................................................................................... 286 dd) Zusatzbedingungen für die Sturmversicherung von Wohngebäuden (ZB St WG 2001)...................................................................................................... 287 3. Technische Versicherung....................................................................................................... 288 a) Bedingungen für die Bauwesenversicherung.................................................................... 288 aa) Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung (BW 2010)...................... 288 bb) Besondere Bedingungen für die Bauwesenversicherung (BB BW 2010)................. 297 b) Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen E ­ inrichtungen und Apparaten................................................................................................................... 302 aa) Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB 2008).............................................................. 302 bb) Besondere Bedingungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (BB AMB 2008)....... 308 c) Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (AMBUB 2008)................................................................................................................ 315 d) Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Garantie-Versicherung (Haftung aus Sachmängeln) (AMGV 1980)........................................................................................... 320 e) Bedingungen für die Maschinen-Montageversicherung................................................... 324 aa) Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Montageversicherung (AMMB 2010)........................................................................................................... 324 bb) Besondere Bedingungen für die Maschinen-Montageversicherung (BB AMMB 2010)..................................................................................................... 333 f) Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Elektroanlagen und -geräten 1980............................................................................................................. 340 g) Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen ­Datenverarbeitungsanlagen (ADVB 1984)....................................................................... 344 h) Allgemeine Bedingungen für die Mehrkosten-Versicherung elektronischer Datenverarbeitunganlagen (ADVBM 1984)..................................................................... 349 i) Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID 1984)........................................... 353 j) Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB 1993) Elektronik-Versicherung....................................................... 357 4. Betriebsunterbrechungsversicherung................................................................................. 363 a) Allgemeine Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich und selbständig Tätige (ABFT 1993)........................................................... 363 b) Allgemeine Bedingungen für die BU-Versicherung zusätzlicher Gefahren (AECBUB 2001)............................................................................................................... 370 c) Allgemeine Bedingungen für die Kombinierte BU-Versicherung (AKBUB 2001)......... 378 d) Allgemeine Bedingungen für die Projekt-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (APBUB 2012).................................................................................................................. 383 5. Kaskoversicherung................................................................................................................ 388 a) Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 2015) ...... 388 b) Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Luftfahrzeugen (ALKB 1997) Version 2012.............................................................................................. 394 c) Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von ­Wassersportfahrzeugen 2007................................................................................................................ 401 Fenyves/Koban, Allgemeine Versicherungsbedingungen, LexisNexis IX

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Inhaltsverzeichnis 6. Transport- und Spediteurversicherung............................................................................... 406 a) Bedingungen für Transportversicherung........................................................................... 406 aa) Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011)............................................................................................................ 406 bb) Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen von Schmuckwaren, Uhren und Bijouterien 2007...................................................................................... 416 cc) Besondere Bedingungen für die Transportversicherung von Umzugsgut 2007........ 420 dd) Besondere Bedingungen für Valorenversicherung 2007........................................... 422 ee) Besondere Bedingungen für die Versicherung von Gütern auf Messen und ­gewerblichen Ausstellungen...................................................................................... 425 ff) Besondere Bedingungen für die Versicherung von schienengebundenen Fahrzeugen 2007....................................................................................................... 427 gg) Besondere Bedingungen für die Transportversicherung von K ­ unstgegenständen und Antiquitäten 2007............................................................................................... 429 hh) Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen 2007.......... 431 ii) Besondere Bedingungen für KFZ-Pauschalversicherung von ­Gütertransporten 2007............................................................................................... 434 jj) Besondere Bedingungen zur General-Polizze 2007.................................................. 436 kk) Besondere Bedingungen zur Umsatz-Polizze 2007.................................................. 438 b) Allgemeine Bedingungen für die Spediteurversicherung (AÖSp)................................... 440

III. Personenversicherung............................................................................................................ 447 1. Lebensversicherung.............................................................................................................. 447 a) Versicherungsbedingungen der Er- und Ablebensversicherung (2008) Version 01/2013.447 b) Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung (FLV 2010) Version 2013.................................................................................................. 454 2. Krankenversicherung............................................................................................................ 462 a) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung (2013)..................................................................... 462 b) Musterbedingungen für die Gruppenkrankheitskosten- und KrankenhausTagegeldversicherung (AVBGV 1986)............................................................................. 472 3. Unfallversicherung................................................................................................................ 481 a) Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2008) Version 01/2013......................................................................................... 481 b) Allgemeine Bedingungen für die Luftfahrt-Unfallversicherung (ALUB 1997) Version 2012..................................................................................................................... 491 c) Ergänzende Musterbedingungen zu den ALUB 1997 (ELUB 1997)............................... 501

IV. Musterklauseln........................................................................................................................ 503 a) Vereinbarung zur Form von Erklärungen und anderen Informationen............................. 503 b) Vereinbarung der elektronischen Kommunikation............................................................ 504

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Allgemeine Versicherungs­bedingungen – eine Einführung1 em. o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves 1. Begriff Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers. Sie unterliegen daher, soferne ihre Eigenart nicht anderes erfordert, denselben Regeln wie diese, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung in den Vertrag, die Auslegung, die Geltungskontrolle, die Inhaltskontrolle und die Transparenzkontrolle. Für den Begriff der AGB gibt es im österreichischen Recht keine Legaldefinition. Auch der Begriff der AVB wird zwar im VersVG (§§ 5a, 5b, 5c, 6 Abs 5, 89 Abs 2, 178g Abs 1, 178m Abs 1) und VAG (§§ 100 Abs 1, 106 Abs 3, 107 Abs 1) verwendet, aber weder da noch dort definiert. Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass es sich bei AVB um vom Versicherer vorformulierte Vertragsbestimmungen handelt, die einer Vielzahl von Versicherungsverträgen ohne Rücksicht auf individuelle Verschiedenheiten der einzelnen Wagnisse zugrunde gelegt werden. Liegen AVB in dem beschriebenen Sinn vor, kommt es auf ihre nähere Bezeichnung nicht an. Auch Besondere Bedingungen, Ergänzende Allgemeine Bedingungen, Zusatzbedingungen sind daher ebenso wie standardisierte Polizzenklauseln AVB. Es muss sich jedoch um Klauseln handeln, die den Inhalt des Vertrages betreffen. Bisweilen kann fraglich sein, ob AVB des Versicherers vorliegen. Diese Frage kann insbesondere dann auftreten, wenn es einem Versicherungsmakler gelingt, die AVB des Versicherers zum Teil durch seine eigenen (vorformulierten) Maklerbedingungen zu ersetzen, die in der Regel für seinen Kunden, den VN, günstiger sind als die AVB des Versicherers. Hier ist zu differenzieren: Insoweit dem letztlich zustande gekommenen Vertrag die üblicherweise vom Versicherer verwendeten Klauseln zugrunde liegen, handelt es sich um dessen AVB. Hinsichtlich der Klauseln, die aus den Maklerbedingungen stammen, kommt es darauf an, ob der Versicherer die reale Möglichkeit hatte, auf ihren Inhalt Einfluss zu nehmen. Ist das – wie in der Regel – der Fall, sind die „Maklerklauseln“ nicht als AVB des Versicherers, sondern als im Einzelnen ausgehandelt zu betrachten. Fehlt es ausnahmsweise, zB auf Grund der Marktsituation, an dieser Voraussetzung, stellen die Klauseln AVB des VN dar. 2. Einbeziehung in den Vertrag AVB müssen, wie andere AGB auch, in den Vertrag durch Willenserklärung einbezogen werden. Sowohl das Verlangen des Versicherers, seine AVB dem Vertrag zugrunde zu legen, als auch die Zustimmung des VN zu diesem Verlangen können nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent (§ 863 ABGB) erfolgen. An die Annahme einer konkludenten Zustimmung des VN durch „Unterwerfung“ ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen; sie kann nur dann angenommen werden, wenn durch den Versicherer (zB im Antragsformular) ein deutlicher Hinweis auf die AVB erfolgt und der VN die Möglichkeit hat, von deren Inhalt Kenntnis zu erlangen. Tatsächliche Kenntnis und vor allem Aushändigung der AVB vor Abgabe der Vertragserklärung des VN sind nicht erforderlich. Im Versicherungsvertragsrecht ist vor allem problematisch, wie deutlich der Hinweis des Versicherers auf seine AVB sein muss, damit sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Die Judikatur des OGH ist in dieser Hinsicht recht großzügig. Sie begnügt sich damit, dass der Versicherer im Antragsformular auf seine „Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen (AEB)“, die „behördlich genehmigten Versicherungsbedingungen und die vereinbarten besonderen Bedingungen“ oder auf die „den Tarifen zugrunde liegenden Bedingungen und Besonderen Vereinbarungen“ verweist.

Stark gekürzte Fassung meiner Ausführungen in Fenyves/Schauer (Hrsg), VersVG (2014), Vor § 1 Rz 17 ff, deren Abdruck vom Verlag Österreich freundlicherweise genehmigt wurde.

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Allgemeine Versicherungs­bedingungen – eine Einführung Ist der Hinweis des Versicherers auf die AVB, die er dem Vertrag zugrunde legen will, nicht deutlich genug, steht aber die Art der Versicherung, das versicherte Risiko und die Prämie fest, kommt nach dem OGH ein Versicherungsvertrag ohne AVB zustande. 3. Auslegung AVB sind nach der nun ständigen Judikatur des OGH wie Verträge, also nach den §§ 914 und 915 ABGB auszulegen. Das bedeutet, dass sie zuerst im Wege der grammatischen Interpretation objektiv unter Beschränkung auf den Wortlaut auszulegen sind. Maßgeblich ist, wie ein durchschnittlich verständiger VN des von den AVB angesprochenen Verkehrskreises ihren Wortlaut verstehen kann. Bei Fachbegriffen kommt es darauf an, ob der durchschnittlich verständige VN erkennen kann, dass es sich um einen Fachbegriff handelt. In diesem Fall verlangt der OGH, dass er den Inhalt des Begriffs aus Eigenem feststellt, wenn er das mit zumutbarem Aufwand bewerkstelligen kann. Er muss daher zB Wörterbücher zu Rate ziehen. Kann der VN dagegen nicht erkennen, dass es sich um einen Fachbegriff handelt, ist vom Verständnis des allgemeinen Sprachgebrauchs auszugehen. Strittig ist, wie Rechtsbegriffe auszulegen sind. Darunter sind (nur) Begriffe zu verstehen, die in einer Rechtsvorschrift oder in der Rechtspraxis verwendet werden und einen festumrissenen, eindeutigen Inhalt haben; nicht alles, was von Juristen formuliert wird, muss deswegen schon ein „Rechtsbegriff“ sein. Der OGH geht zum Teil ganz explizit davon aus, dass Rechtsbegriffe im juristischen Sinn zu verstehen seien, ohne die Notwendigkeit zu betonen, dass der VN den Rechtsbegriff als solchen erkennen können muss. In einer durchaus erklecklichen Anzahl von Fällen kommt er jedoch auf Grund systematischer und teleologischer Überlegungen dennoch zu Ergebnissen, die von der juristischen Bedeutung des Rechtsbegriffs abweichen und sich dem allgemeinen Sprachgebrauch annähern. Neben der grammatischen Interpretation ist bei der Auslegung von AVB auch die systematischlogische Interpretation zu berücksichtigen. AVB sind also aus ihrem Zusammenhang heraus auszulegen. Diese Form der Interpretation ist gemäß OGH auch dem durchschnittlich verständigen VN zuzumuten. Er hat sich bei der Auslegung nicht nur auf die einzelnen zu beurteilenden Worte und Klauseln zu beschränken, sondern auch weitere Bestimmungen im Sinn einer Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, jedenfalls solche, die sich im unmittelbaren Umkreis der fraglichen Klausel befinden. Unzulässig ist es jedoch, neuere Fassungen von AVB zur Auslegung älterer AVB heranzuziehen. Ebenso darf auch nicht eine Klausel eines vereinbarten Bedingungswerks A mit Hilfe einer Klausel aus dem (verwandten), aber nicht vereinbarten Bedingungswerk B ausgelegt werden, da dieses zweite Bedingungswerk mit dem konkreten VN nicht vereinbart wurde und von seinem durchschnittlichen Verständnis somit auch nicht erfasst werden konnte. Die teleologische Interpretation spielt bei der Auslegung von AVB eine herausragende Rolle. Sie wird vom OGH insbesondere bei der Auslegung der Risikoumschreibung, also der primären Risikoumschreibung und der Risikoausschlüsse, verwendet, bei der er sich an dem erkennbar verfolgten versicherungstechnischen Zweck orientiert. Dabei ist vom durchschnittlich verständigen VN auch eine gewisse zumutbare „Auslegungsarbeit“ zu verlangen. Vollständiges Verständnis des VN von den versicherungstechnischen Zusammenhängen ist also nicht erforderlich. Zum Bereich der teleologischen Interpretation gehört auch, dass der OGH oftmals von Fällen zu einem argumentum ad absurdum greift: Würde die Wortinterpretation bewirken, dass die Versicherung praktisch wertlos ist, dann ist sie teleologisch zu korrigieren. Dieser Ansatz führt in der Regel zu einer erweiternden Auslegung der Risikoumschreibung. Die Anwendung der Regeln der Vertragsauslegung auf AVB hat zur Folge, dass auf sie auch die Unklarheitenregel (§ 915 2. HS ABGB) anzuwenden ist: Nach objektiven Gesichtspunkten als unklar aufzufassende AVB müssen so ausgelegt werden, wie sie der durchschnittlich verständige VN verstehen muss; Unklarheiten gehen zu Lasten des Versicherers. Selbstverständliche Voraussetzung der Anwendung der Unklarheitenregel ist freilich auch im Versicherungsrecht, dass die Ermittlung des Sinngehalts einer Klausel nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen eine objektive Mehrdeutigkeit 2

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Allgemeine Versicherungs­bedingungen – eine Einführung ergibt, die nicht aufgelöst werden kann. Der OGH lehnt die Anwendung der Unklarheitenregel daher zu Recht ab, wenn eine Mehrdeutigkeit nicht vorliegt. 4. Geltungskontrolle Nach § 864a ABGB, der natürlich auch für AVB gilt, werden Bestimmungen ungewöhnlichen Inhalts in AGB oder Vertragsformblättern, die ein Vertragsteil verwendet hat, nicht Vertragsbestandteil, wenn sie dem anderen Teil nachteilig sind und er mit ihnen auch nach den Umständen, vor allem nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde, nicht zu rechnen brauchte, es sei denn, der eine Vertragsteil hat den anderen besonders darauf hingewiesen. § 864a ABGB, hat den Zweck, den Gegner des Verwenders von AGB oder Vertragsformblättern vor Überrumpelung durch den Inhalt dieser Urkunden zu schützen. Die Judikatur drückt das so aus, dass einer Klausel ein „Überrumpelungs- oder gar Übertölpelungseffekt“ innewohnen müsse, damit sie der Geltungskontrolle zum Opfer fällt. „Bestimmungen ungewöhnlichen Inhalts“, mit denen der VN nicht zu rechnen braucht, sind zum einen solche, die nach objektiven Kriterien, also bei einer generalisierenden Betrachtungsweise, ungewöhnlich sind. Dabei sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden. Die objektive Ungewöhnlichkeit einer Klausel kann sich aus dem „äußeren Erscheinungsbild der Urkunde“ ergeben, in die sie eingebettet ist. In diesem Fall, den der Gesetzestext besonders hervorhebt, kommt es nicht darauf an, ob die Klausel einen ungewöhnlichen Inhalt hat, sondern darauf, dass sie „versteckt“ ist, sodass der (durchschnittlich verständige) VN mit ihr nicht zu rechnen braucht. Die zweite Fallgruppe der objektiven Ungewöhnlichkeit stellt auf den Inhalt der Klausel ab und ist daher auch dann gegeben, wenn sie sich an der formal richtigen Stelle der Urkunde befindet. Bei der Beurteilung, ob eine „Bestimmung ungewöhnlichen Inhalts“ in diesem Sinne vorliegt, kommt es darauf an, welche Erwartungen ein redlicher VN typischerweise an den Vertragsinhalt knüpfen kann. Für die „berechtigten Erwartungen“ des Vertragspartners des Verwenders von AGB oder von Vertragsformblättern kommt es nach allgemeiner Ansicht darauf an, ob Klauseln bei dem betreffenden Geschäftstyp verkehrsüblich sind. Freilich ist zusätzlich zu fordern, dass die „übliche“ Klausel der redlichen Verkehrssitte entspricht. § 864a ABGB setzt für seine Anwendbarkeit voraus, dass die Bestimmung ungewöhnlichen Inhalts dem anderen Vertragspartner „nachteilig“ sein muss. Dieses Erfordernis bedeutet nicht, dass eine gröbliche Benachteiligung im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB vorliegen müsste. Die Judikatur verlangt aber immerhin, dass die inkriminierte Klausel vom üblichen Standard „deutlich“ abweicht. Ergibt sich der Überraschungseffekt aus einer „gröblichen“ Unangemessenheit einer Klausel, sind Überschneidungen zwischen „Überraschungskontrolle“ und Inhaltskontrolle möglich. Zum anderen haben auch solche Bestimmungen in AVB „ungewöhnlichen Inhalt“, die objektiv durchaus „gewöhnlich“, also üblich sind, durch die konkreten Umstände des Einzelfalls für den VN jedoch subjektiv „ungewöhnlich“ werden. Es ist daher anerkannt, dass § 864a ABGB zB auch dann zur Anwendung kommt, wenn durch den Gang und den Inhalt der Vertragsverhandlungen mit dem Versicherer Erwartungen des VN erweckt werden, die durch den Inhalt der AVB enttäuscht werden. Bei der Beurteilung des Umstandes, ob ein VN mit einer Klausel zu rechnen brauchte, ist auf den Maßstab des durchschnittlich verständigen VN abzustellen. Das entspricht den Grundsätzen, die auch bei der Auslegung zu beachten sind. Ebenso wie dort ist aber genauer auf den Erwartungshorizont des angesprochenen Verkehrskreises abzustellen. Daraus kann sich eine Erhöhung des gebotenen Sorgfaltsmaßstabes ergeben. Die Geltungskontrolle gemäß § 864a ABGB erstreckt sich auch auf Klauseln, die eine Hauptleistung des Vertrages umschreiben und daher der Inhaltskontrolle entzogen wären. Ein weiterer Unterschied zwischen der Inhaltskontrolle und der Geltungskontrolle besteht darin, dass sich der VN nicht auf § 864a ABGB berufen kann, wenn er über eine ungewöhnliche Klausel informiert wird, da damit der Überraschungseffekt wegfällt. Die Inhaltskontrolle könnte durch eine solche Information dagegen nicht ausgeschaltet werden. Fenyves/Koban, Allgemeine Versicherungsbedingungen, LexisNexis 3

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Die fünfte Auflage enthält alle Musterbedingungen, die bis zum Stichtag 1. 9. 2015 entstanden sind. Dort, wo es keine Musterbedingungen gibt, wird eine repräsentative Auswahl von Allgemeinen Versicherungsbedingungen geboten, die noch von der Versicherungsaufsichtsbehörde genehmigt wurden.

5. Auflage

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Das österreichische Versicherungsrecht unterliegt laufenden Veränderungen, wodurch es für den mit der Materie befassten Praktiker nur schwer möglich ist, den Überblick zu bewahren. Mit diesem Werk erhalten Sie einen höchst aktuellen und umfassenden Überblick über alle genormten Versicherungsprodukte in Österreich.

Dr. Klaus G. Koban, MBA, ist Geschäftsführer der Koban Südvers Group GmbH. Er ist Universitätslektor und Autor zahlreicher Publikationen aus dem Bereich des Versicherungs- und Versicherungsvermittlungsrechts.

ISBN 978-3-7007-6209-6

Allgemeine Versicherungsbedingungen für: Versicherer Versicherungsvermittler rechtsberatende Berufe

Fenyves | Koban

em. o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Einer seiner Forschungsschwerpunkte liegt im Versicherungsvertragsrecht, das Gegenstand zahlreicher Publikationen ist.

Fenyves | Koban

5., neu bearbeitete Auflage


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