Musteretiketten Getreide und -erzeugnisse 030908

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Musteretiketten für Getreide und Getreideerzeugnisse

Getreide* z.B. Dinkel, Hirse

Sachbezeichnung

Georg Körndl Feldweg 5, 1234 Acker

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer

0,5 kg

Nettofüllmenge

mindestens haltbar bis TT/MM/JJ oder mindestens haltbar bis Ende MM/JJ

Mindesthaltbarkeitsdatum

L-010906

Losnummer/Chargennummer

trocken lagern

Lagerungshinweis

* die Getreideart ist anzugeben

Gefördert aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder

Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, September 2008


Musteretiketten für Getreide und Getreideerzeugnisse

Mehl*, Vollkornmehl*, Gries*, Flocken * z.B: Haferflocken, Weizengries

Sachbezeichnung

Georg Körndl Feldweg 5, 1234 Acker

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer

0,5 kg

Nettofüllmenge

mindestens haltbar bis TT/MM/JJ oder mindestens haltbar bis Ende MM/JJ

Mindesthaltbarkeitsdatum

L-010906

Losnummer/Chargennummer

trocken lagern

Lagerungshinweis

* Getreideart muss angegeben werden und bei Mehl die Type z.B. W480, W700

Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, September 2008 Seite 2 von 7


Musteretiketten für Getreide und Getreideerzeugnisse

Dinkelreis

Sachbezeichnung

Georg Körndl Feldweg 5, 1234 Acker

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer

0,5 kg

Nettofüllmenge

mindestens haltbar bis TT/MM/JJ oder mindestens haltbar bis Ende MM/JJ

Mindesthaltbarkeitsdatum

L-010906

Losnummer/Chargennummer

trocken lagern

Lagerungshinweis

Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, September 2008 Seite 3 von 7


Musteretiketten für Getreide und Getreideerzeugnisse

Backmischung z.B. Bio-Vollkorn-Kürbisbrot

Sachbezeichnung

Georg Körndl Feldweg 5, 1234 Acker AT-S-01-BIO

Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, Bio-Kontrollnummer

0,5 kg

Nettofüllmenge

mindestens haltbar bis TT/MM/JJ oder mindestens haltbar bis Ende MM/JJ

Mindesthaltbarkeitsdatum

L-010906

Losnummer/Chargennummer

Zutaten: Weizen-*, Roggenmehl*, Vollkornschrot*, Kürbiskerne (%-Anteil)*, jodiertes Speisesalz, Natursauerteig getrocknet*, Gewürze * aus biologischer Landwirtschaft

Zutaten

trocken und dunkel lagern

Temperatur- und Lagerungshinweis

Für die Zubereitung von 700 g Brot oder Weckerl: Backmischung mit 1 Pkg. Trockenhefe, 350 ml lauwarmen Wasser, 2 EL Öl mischen, kneten, ca. 30 Min. gehen lassen, nochmals kneten und in die gewünschte Form bringen, weitere 45 Min. gehen lassen. Je nach Größe 10 Min. bei 220° backen, dann die Temperatur auf 200 Grad senken und fertig backen (Weckerl: 10 Minuten, Brot: 50 Min.)

Zubereitungshinweis

Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, September 2008 Seite 4 von 7


Musteretiketten für Getreide und Getreideerzeugnisse

Kennzeichnungselemente für Getreide 1. Handelsübliche Sachbezeichnung (Codex Kapitel B20 „Mahl- und Schälgut“) Mahl- und Schälgut Speisegetreide, Mahl- und Schälgut wird aus Getreide hergestellt und von Bestandteilen befreit, die nicht einwandfreies Grundgetreide sind. Das Getreide kann durch verschiedene mechanische Methoden be- oder verarbeitet sein, z.B. geschält, poliert, gequetscht, zerkleinert, gesiebt. Beispiele: Weizengries ist weitgehend schalenfrei und besteht aus relativ großen Bruchstücken des Mehlkörpers. Haferflocken Haferflocken werden aus Haferkernen durch Flockieren, Trocken und Abkühlen hergestellt Dinkelreis Die Bezeichnung „Dinkelreis“ ist für entspelzten, geschliffenen Dinkel

2. Name und Anschrift des Erzeugers oder Verpackers oder Verkäufers, Kontrollnummer Durch Name und Anschrift muss zurückverfolgt werden können, wer das Produkt in Verkehr gebracht hat. Wird das Produkt als Bio-Produkt bezeichnet, muss die Bio-Kontrollnummer auf das Etikett.

3. Nettofüllmenge Bei Getreide erfolgt die Angabe der Nettofüllmenge in Gramm oder Kilogramm bzw. in deren Abkürzungen.  Achtung: Die Ziffernhöhe der Nennfüllmenge ist festgelegt! Packungsgröße in

Mindestschriftgröße in

Gramm

Zentiliter

Millimeter

bis 200

bis 20

3

>200 bis 1000

>20 bis 100

4

>1000

>100

6

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Musteretiketten für Getreide und Getreideerzeugnisse

4. Mindesthaltbarkeitsdatum Als Mindesthaltbarkeitsdatum ist jenes Datum anzugeben, bis zu dem das Getreide oder die Getreideprodukte ihre spezifischen Eigenschaften behalten. Die Angaben können lauten: „mindestens haltbar bis TT/MM“;Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums auf den Tag und das Monat ist geeignet bei einer Haltbarkeit des Produktes von weniger als 3 Monaten; „mindestens haltbar bis Ende MM/JJ“; Die Angabe von Monat und Jahr, ist geeignet bei einer Haltbarkeit zwischen 3 und 18 Monaten; Wird das Mindesthaltbarkeitsdatum so angegeben ist auf jeden Fall zusätzlich die Angabe der Losnummer erforderlich.  Achtung: „mindestens“ muss ausgeschrieben werden! Das Mindesthaltbarkeitsdatum legt der Hersteller fest. Die Haltbarkeit eines Produktes ist von Faktoren abhängig wie: verwendete Rohstoffe, Herstellungsbedingungen, Technologie der Haltbarmachung, Hygiene und Lagerung. Mit der Angabe garantiert der Erzeuger dem Konsumenten, dass das Produkt bei sachgemäßer Lagerung bis zum angeführten Datum haltbar ist. Gesetzlich festgelegte Fristen gibt es für Getreide und Getreideprodukte nicht. Empfohlen wird die Mindesthaltbarkeitsfrist eher kurz anzugeben, längstens bis zur nächsten Ernte.

5. Losnummer Die Losnummer ist eine frei wählbare Ziffern- und/oder Buchstabenkombination, mit „L“ beginnend. Der Hersteller soll daraus eindeutig das Produktionsdatum ableiten können, um im Fall eines Produktionsfehlers die betroffene Charge aus dem Verkehr nehmen zu können Bei der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Tag genau, kann die Angabe der Losnummer entfallen (führen eines Chargenbuches).

6. Hinweise auf Temperaturen und Lagerbedingungen: Wenn Hinweise auf die richtige Lagerung für die Haltbarkeit des Produktes wichtig sind, so gehören diese auf das Etikett. Bei Getreide geeignet ist der Hinweis „trocken und dunkel lagern“.

7. Zutaten Unter dem Titel „Zutaten“ sind alle Stoffe anzugeben, die bei der Herstellung verwendet wurden und in irgendeiner Form im Endprodukt enthalten sind. Die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, zum Zeitpunkt der Herstellung anzuführen.

 Achtung bei zugekauften Zutaten wie z.B. Gewürzmischungen sind diese am Etikett genau laut Packungsangabe zu deklarieren.

Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, September 2008 Seite 6 von 7


Musteretiketten für Getreide und Getreideerzeugnisse Mengenmäßige Zutatendeklaration QUID-Regelung Wird eine oder zwei Zutaten in der Sachbezeichnung genannt oder durch Bilder hervorgehoben, so muss diese nach ihrem %-Anteil im Produkt angegeben werden. Beispiel: Vollkorn-Kürbiskern-Brotbackmischung Zutaten: Weizen-*, Roggenmehl*, Vollkornschrot*, Kürbiskerne (5%)*, jodiertes Speisesalz, Natursauerteig getrocknet*, Gewürze

Allergenkennzeichnung: Allergene sind Stoffe, die bekannt sind dafür, dass sie allergische Reaktionen oder Überempfindlichkeit auslösen können. Sind in Essigerzeugnissen Allergene enthalten und werden diese nicht ohnehin in der Sachbezeichnung oder Zutatenliste genannt, so müssen diese Allergene mit dem Wortlaut „enthält“ und dem Allergen gekennzeichnet werden. Allergene sind u.a. Senf (Senfkörner), Sellerie, Milch, glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut), Eier, Sesam, Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Pistazie, etc.) Erdnüsse, Sesamsamen Fisch, Soja, Schwefeldioxid und Sulfite.

Bio-Produkte: Wird ein Produkt als „bio“ ausgelobt, ist die Kennzeichnung der Bio-Zutaten erforderlich. Z.B. Kennzeichnung durch ein „*“ bei der jeweiligen Zutat und der Hinweis: „… aus biologischer/Ökologischer Landwirtschaft/Landbau/Anbau“.

Anforderungen an die Darstellung der Kennzeichnungselemente Lesbarkeit die Kennzeichnung muss direkt auf der Verpackung oder auf einem mit der Verpackung verbundenem Etikett angebracht sein. Sie muss an gut lesbarer Stelle, deutlich lesbar und verständlich sein. „Sichtfeldregelung“ die Sachbezeichnung, das Gewicht bzw. die Füllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Hinweis wo sich dieses befindet, müssen auf einen Blick erfassbar sein.

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